Berufliche Rehabilitation und soziale Integration

- Problembereiche und Entwicklungstendenzen

Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: entnommen aus: Berufliche Integration behinderter Menschen - Innovative Projektbeispiele aus Europa; Schriftenreihe "Soziales Europa"; Band 6; herausgegeben vom BMAGS; Wien 1997
Copyright: © Kai Leichsenring, Charlotte Strümpel 1997

Einleitung

In einer Gesellschaft, in der sich der materielle Status, soziale Sicherungssysteme, politische Machtpositionen und persönliche Identität zum größten Teil über berufliche Arbeit definieren, sind jene von Ausgrenzung bedroht, denen der Zugang zur Erwerbsarbeit - aus welchen Gründen auch immer - verwehrt wird. Behinderte Menschen mußten diese Erfahrung schon immer in höherem Ausmaß als nichtbehinderte machen, was mit einer Vielzahl an Konsequenzen verbunden war und ist: Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten gehen verloren und vorhandene Fähigkeiten werden entwertet.

Traditionelle Sozialpolitik setzte auf die Förderung behinderter Menschen in Form von spezialisierten Sondereinrichtungen und spezifischen Schutzmechanismen. Eine Folge dieser Maßnahmen bestand aber darin, daß gerade durch sie ausgrenzende und stigmatisierende Effekte auch im Kontext sozialer Beziehungen erzeugt wurden. Moderne Sozialpolitik hat sich daher zum Ziel gesetzt, die bloße "Verwahrung" und Sonderbehandlung behinderter Menschen durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation und sozialen Integration im Sinne einer weitgehenden "Normalisierung" zu ersetzen. Als weithin anerkanntes Ziel wird angestrebt die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen zu verbessern, insbesondere durch die Eröffnung gleicher Zugangschancen zum allgemeinen Arbeitsmarkt[1].

Gerade zu Beginn der siebziger Jahre, als sich Behindertenpolitik in Richtung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik zu wandeln begann, setzten allerdings krisenhafte Erscheinungen auf diesem "Normalarbeitsmarkt" ein, die durch die Auflistung chronisch hoher Arbeitslosenraten in ganz Europa nur unzureichend charakterisiert werden können. Tatsache ist, daß diese Entwicklung der Umsetzung hochgesteckter Ziele der Behindertenpolitik entgegenstand, vor allem einer Transformation in eine allgemeine Arbeitsmarktpolitik bzw. Gleichbehandlungspolitik (vgl. z.B. Oyen, 1989; für Österreich Badelt/Österle, 1993).

Dennoch dürfen die konzeptionellen und strukturellen Veränderungen, die im Bereich der Politik für behinderte Menschen in den letzten beiden Jahrzehnten zu beobachten waren, nicht geringgeschätzt werden. Neben zahlreichen legistischen Neuerungen sind hier vor allem Modelle im Bereich integrativer Ausbildungsmöglichkeiten, beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen und innovativer Beschäftigungsinitiativen zu nennen. Dabei wurden zahlreiche innovative Vorgehensweisen in diesem Bereich erarbeitet, die in einer Reihe europäischer Länder, allerdings in unterschiedlichem Ausmaß, umgesetzt werden. Im folgenden werden einige diesen innovativen Modellen zugrundeliegenden Überlegungen angeführt, um daraus Kriterien für die im vorliegenden Bericht untersuchten internationalen Modelle abzuleiten.



[1] Wir verwenden in diesem Bericht die Begriffe "offener" bzw. "allgemeiner" Arbeitsmarkt, um jenen Sektor des Arbeitsmarkts zu bezeichnen, in dem der größte Teil der Lohnabhängigen Arbeit findet.

Die Macht der Definitionen

Ein grundlegendes Problem jeder Untersuchung oder Dokumentation in diesem Bereich bringt die Definition und Operationalisierung des Konzepts "Behinderung" mit sich. Der vielfach verwendete Ansatz der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 1980), zwischen gesundheitlichen Schädigungen ("impairments"), Beeinträchtigungen ("disabilities") und Behinderungen ("handicaps"), die aus diesen Beeinträchtigungen erwachsen, zu unterscheiden, bietet zwar eine differenzierte Sichtweise für die Praxis, erlaubt aber wenig Anhaltspunkte für eine befriedigende Operationalisierung dieser Begriffe im Sinne etwa einer vergleichenden statistischen Erhebung[2]. Unterschiede in bezug auf Behinderungs-Definitionen zwischen den Ländern können daher nicht allzusehr erstaunen, allerdings führen auch unterschiedliche Begrifflichkeiten innerhalb eines Landes oder selbst innerhalb einer Institution zu beträchtlicher Verwirrung. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung stellte sich zunächst die Frage, ob es sinnvoll wäre, die Zielgruppe im Sinne einer bestimmten Definition von Behinderung einzuschränken. Diese Überlegung wurde verworfen, da gerade im internationalen, aber auch im nationalen Kontext die Auswahl an verschiedenen Operationalisierungen so groß ist, daß eine solche Einschränkung zur Vernachlässigung wichtiger Personengruppen und Fragestellungen führen würde.

In den meisten hier untersuchten Ländern richten sich bestimmte gesetzliche Regelungen und/oder Rehabilitationsmaßnahmen an "registrierte" oder anerkannte Behinderte. Die Einstufung und Anerkennung als "Behinderter" bzw. als "behinderte Person" mit einem damit korrespondierenden Anspruch auf bestimmte Leistungen erfolgt dabei nach wie vor anhand von medizinischen Gutachten, in denen bestimmte, in Prozentsätzen ausgedrückte Grade an Behinderung oder Leistungseinschränkung zu Anerkennungskriterien werden. Solche engen Definitionen führen dazu, daß einige Personen, für die bestimmte Maßnahmen förderlich wären, nicht von diesen profitieren können. Dadurch können zunächst wichtige Möglichkeiten der Prävention nicht wahrgenommen werden bzw. erst dann einsetzen, wenn sich der physische oder psychische Zustand des Rehabilitanden/ der Rehabilitandin so weit verschlechtert hat, daß er/sie "ins Schema paßt".

Die Zuverlässigkeit und Sinnhaftigkeit einer starren Einteilung, sowohl nach dem Grad der Behinderung als auch nach dem Ausmaß der Leistungseinschränkung wird zunehmend in Frage gestellt (ILO, 1993), weil Behinderung nicht mehr länger als statischer, sondern als dynamischer Begriff wahrgenommen werden muß. Zumindest schrittweise scheint sich somit die Erkenntnis durchzusetzen, daß zwischen dem medizinisch indizierten Ausmaß einer (körperlichen, psychischen, geistigen, etc.) Beeinträchtigung und der konkreten Leistungsfähigkeit z.B. in einem gegebenen Arbeitskontext nicht immer ein Zusammenhang herzustellen ist: so kann etwa eine Person mit einem bestimmten, nach medizinischen Kriterien bescheinigten Ausmaß an Behinderung in vielen Berufen vollkommen leistungsfähig sein, in anderen hingegen überhaupt nicht (Badelt, 1992). Überdies führt eine derartige Festlegung zur Betonung der (behinderungsbedingten) Defizite und lenkt somit von den Fähigkeiten und individuellen Bedürfnissen behinderter Menschen ab. Diese Sichtweise kann den Versuch hemmen, rehabilitative Maßnahmen zu ergreifen und die persönliche Selbständigkeit zu fördern. In vielen Fällen führt diese Festlegung sogar zum Ausschluß von bestimmten Programmen und Handlungsalternativen und somit zur sozialen Ausgrenzung.

Innovative Projekte, die mit der Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben befaßt sind, bemühen sich daher, ihre Dienste allen Personen anzubieten, die sich selbst als gesundheitlich benachteiligt bzw. als behindert erachten und Hilfe suchen. Derartige Bestrebungen werden allerdings häufig durch traditionelle gesetzliche Regelungen und Finanzierungsmodalitäten gehemmt.

Auf der Ebene der internationalen Organisationen besteht ebenfalls die Tendenz, von medizinischen Klassifikationen abzuraten. So empfiehlt etwa die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO, 1993) in ihrem "policy manual" zur Neuordnung der Beschäftigung Behinderter in Mittel- und Osteuropa, von solchen Definitionen abzusehen und das Hauptaugenmerk auf die berufliche Eignung und Fähigkeiten des einzelnen zu richten.

Auch das Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung (BMAS, 1993: 6-7) thematisiert den Umgang mit dem Begriff "Behinderung", wobei allerdings die administrativen Sachzwänge im Zusammenhang mit einer Revision der geltenden Bestimmungen hervorgehoben werden. Dabei wird auf ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenes Symposion über die Möglichkeiten und Hemmnisse einer einheitlichen Begriffsbestimmung verwiesen (ÖKSA, 1988), bei dem zwar Einigkeit darüber herrschte, daß der Begriff "Behinderung" weit genug gefaßt werden sollte, um die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen in ihren sozialen Dimensionen zu erfassen. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, daß eine gesetzliche Verankerung einer einheitlichen Definition von Behinderung als Grundlage für staatliche Leistungen derzeit nicht möglich wäre. In diesem Sinne wurden zwei Definitionen erarbeitet[3], die sich als Auftrag an die Behindertenpolitik der Länder richten, an die derzeit jedoch keine rechtlichen Konsequenzen geknüpft werden können.



[2] "In the context of health experience, an impairment is any loss or abnormality of psychological, physiological or anatomical structure or function. Adisability is any restriction or lack (resulting from an impairment) of ability to perform an activity in the manner or within the range considered normal for a human being. A handicap is a disadvantage for a given individual, resulting from an impairment or a disability that limits or prevents the fulfilment of a role that is normal (depending on age, sex and social and cultural factors) for that individual" (WHO, 1980: 27, 28, 29).

[3] (a) "Behinderte Menschen sind Personen jeglichen Alters, die in einem lebenswichtigen sozialen Beziehungsfeld körperlich, geistig oder seelisch dauernd wesentlich beeinträchtigt sind. Ihnen stehen jene Personen gleich, denen eine solche Beeinträchtigung in absehbarer Zeit droht. Lebenswichtige soziale Beziehungsfelder sind insbesondere die Bereiche Erziehung, Schulbildung, Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Kommunikation, Wohnen und Freizeitgestaltung." (b) "Behindert sind jene Menschen, denen es ohne Hilfe nicht möglich ist, geregelte soziale Beziehungen zu pflegen; sinnvolle Beschäftigung zu erlangen und auszuüben; und angemessenes und ausreichendes Einkommen zu erzielen" (BMAS, 1993: 7); zur Problematik des Begriffs "Behinderung" aus der Sicht der soziologischen Devianzforschung und deren Folgen für sozialpolitische bzw. sozialarbeiterische Umsetzungsstrategien sh. auch die aufschlußreichen Ausführungen bei Bernard und Hovorka, 1992.

Behinderte Menschen - eine inhomogene Gruppe

Weitere Eingrenzungsschwierigkeiten bereitet die Tatsache, daß behinderte Menschen sich hinsichtlich zahlreicher Dimensionen unterscheiden und somit eine sehr heterogene Gruppe darstellen (Albeda, 1985). Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird diesbezüglich zwischen Personen mit geistigen, psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen unterschieden. Auch dabei ist grundsätzlich zu hinterfragen, ob bzw. in welchem Ausmaß es sinnvoll ist, für so unterschiedlich geartete Problemstellungen wie jene, mit denen Menschen mit verschiedenen Behinderungsformen konfrontiert sind, gemeinsame Lösungsansätze zu suchen. Betrachtet man jedoch die internationale Entwicklung, so ist - bei Fortbestand spezialisierter Einrichtungen für Personen mit bestimmten Behinderungsarten - allgemein die Tendenz zu erkennen, Dienste und Maßnahmen an mehrere Zielgruppen zu richten.

Dabei kann das Zusammentreffen von Personen mit verschiedenen Formen der Behinderung auch als positiver erster Schritt zur sozialen Integration angesehen werden (Seyfried, 1990). Aufgrund der verschiedenartigen Schwierigkeiten von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsformen entsteht ein konstruktiver Austausch von Hilfestellungen, wohingegen daraus resultierende Probleme eher selten sind. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, daß innerhalb der angebotenen Dienste zahlreiche Methoden ausgearbeitet und angewendet werden, die es ermöglichen, auf individuelle Merkmale und Wünsche der Klientinnen einzugehen und langfristig zu einer optimalen Passung zwischen der Person und ihrer Arbeitsumgebung führen sollen (vgl. Seyfried, 1992).

In Hinblick auf verschiedene Schwerpunkte der beruflichen Rehabilitation gelten körperlich behinderte Personen als die Gruppe mit den geringsten Schwierigkeiten bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Unter der Voraussetzung entsprechender technischer und baulicher Adoptionen oder mittels persönlicher AssistentInnen hätten sie am ehesten die Möglichkeit, adäquate Ausbildungsangebote, auch der höheren Bildung, wahrzunehmen (Becker, 1990; Vincent, 1989). Dennoch fehlen diese Voraussetzungen nach wie vor in weiten Bereichen des öffentlichen und beruflichen Lebens. Die veränderten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen, bei denen zunehmend körperliche durch intellektuelle Anforderungen, z.B. im Umgang mit Computertechnologie, abgelöst werden, stellen für viele körperlich behinderte Personen eine weitere Erleichterung dar, für Menschen mit geistiger Behinderung bringen sie allerdings zusätzliche Barrieren mit sich.

Bei geistig behinderten Menschen kommt noch hinzu, daß ihre Entwicklungspotentiale, aufgrund der vorherrschenden statischen Sichtweise u.a. dieser Behinderungsform, oft nicht erkannt und daher, beispielsweise in manchen geschützten Werkstätten, nicht ausreichend gefördert werden (Jeromin, 1989; Melvyn, 1993; Rudolph, 1989; Trost/Schüller, 1992).

Psychische Krankheiten bzw. Behinderungen bringen wiederum andere Hindernisse mit sich: der schubhafte Charakter vieler psychischer Erkrankungen verhindert die kontinuierliche Arbeit bzw. Teilnahme an Rehabilitationsangeboten. Erschwerend wirkt sich auch die eingeschränkte Motivation aus, die mit derartigen Erkrankungen einhergeht sowie die Tatsache, daß sie zunächst nicht sichtbar sind, also besser verheimlicht werden können, gleichzeitig aber auch mit einer gravierenderen gesellschaftlichen Stigmatisierung belegt werden als andere Behinderungen. Schließlich sind Einrichtungen und Dienste für psychisch Behinderte gerade im Aufbau, da sie erst vor wenigen Jahren als Zielgruppe für die berufliche Rehabilitation erkannt wurden (Gölte et al., 1989; Häfner, 1990; Hauser, 1992; Leonhardt, 1990; Mühlim/Kemper, 1989).

Weiters sind, unabhängig von der Form der Behinderung, zwei Teilgruppen von behinderten Menschen zu nennen, denen besondere Hemmnisse bei ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung begegnen: Frauen und ältere Behinderte. Es konnte mehrfach gezeigt werden, daß behinderte Frauen schon innerhalb der Berufsausbildung benachteiligt sind - mit entsprechenden Auswirkungen auf das Berufsleben. Es gibt immer noch zahlreiche Rehabilitationseinrichtungen und geschützte Werkstätten, die eher auf männliche Fähigkeiten und Bedürfnissen ausgerichtet sind (Lugmayr, 1991; Niehaus; 1992; Pircher, 1993).

Ältere, insbesondere an chronisch-degenerativen Erkrankungen leidende Behinderte haben in Betrieben große Schwierigkeiten, da sie nicht mehr als wertvolle Arbeitskräfte anerkannt werden, weshalb seitens der Arbeitgeber kaum besondere Anstrengungen unternommen werden, ihre Arbeitsplätze entsprechend zu adaptieren, ihnen alternative Tätigkeitsbereiche zu eröffnen oder ihnen rehabilitative Maßnahmen anzubieten (Brandt, 1984).

Barrieren der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen

Als wichtigste Barriere für die berufliche Integration behinderter Personen wird im allgemeinen ihre meist unzureichende Ausbildung gesehen (Badelt, 1992; Brandt, 1984; Oyen, 1989; Seyfried, 1992). Diese Tatsache, die zunächst als Merkmal der betroffenen Person erscheint, ist durch mehrere Aspekte beeinflußt. Zum einen wurden Personen, deren Behinderung seit ihrer Geburt bzw. ihrer Kindheit besteht, bis vor wenigen Jahren vom Regelschulsystem ausgeschlossen und waren aufgrund fehlender Begleitmaßnahmen meist chancenlos, höhere Qualifikationen zu erwerben. Zum anderen gewärtigen gerade jene Personen, die weniger qualifizierten Beschäftigungen nachgehen, das größte Risiko, nach einem Arbeitsunfall behindert bzw. berufsunfähig zu bleiben.

Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß viele Maßnahmen für behinderte Menschen - z.B. auch für die zunehmende Zahl der sogenannten "Zivilbehinderten" - nur punktuelle Unterstützung bieten (z.B. durch eine Umschulung), ohne das soziale Umfeld, die veränderten Lebensumstände und Berufschancen einzubeziehen. Obwohl gerade im Bereich der vorschulischen und schulischen Integration behinderter Kinder in den letzten Jahren gewisse Erfolge zu vermerken sind, wird es wohl noch mehr als eine Generation dauern, bis die Trennung zwischen Sonderschulen und Regelschulen endgültig überwunden werden kann.

Eine häufig unterschätzte, aber sehr einflußreiche Größe, gerade in bezug auf die berufliche Eingliederung behinderter Menschen, stellt die Rolle der Angehörigen, insbesondere der Eltern und der Lebenspartner dar. Die Einstellung der Eltern zur Selbständigkeit ihrer Kinder kann zum Beispiel entscheidend dafür sein, ob eine Rehabilitationsmaßnahme erfolgreich verläuft bzw. überhaupt in Betracht gezogen wird. Mitunter ziehen Eltern es vor, wenn ihre Kinder in Einrichtungen untergebracht sind, die eine ähnlich überfürsorgliche Haltung einnehmen wie sie selbst. Darüber hinaus werden Angehörige vielfach nicht über die Entwicklungspotentiale ihrer behinderten Verwandten informiert, sodaß sie sich Sorgen über eine mögliche Überforderung im Falle der beruflichen Integration machen. Schließlich kann das Wohnen mit Angehörigen, bei Bestehen einer schwierigen Familiensituation, gerade bei psychisch Erkrankten zur Aufrechterhaltung eines psychischen Ungleichgewichts führen, sodaß die Basis für eine berufliche Weiterentwicklung nicht gegeben ist.

Nicht zu vergessen sind Ängste der behinderten Menschen selbst in bezug auf eine Arbeit in der freien Wirtschaft. Dazu gehören die (gelernten) Befürchtungen, durch die Arbeit überfordert zu sein und sozial isoliert zu werden. Letzteres ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die betreffende Person etwa in einer geschützten Werkstätte über gut ausgebaute soziale Kontakte verfügt (Schabmann/Klicpera, 1994).

In den meisten untersuchten Staaten fehlt es behinderten Menschen, die ein berufliches Betätigungsfeld suchen, an Informationen hinsichtlich Förderungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Aufgrund der oft zersplitterten Kompetenzlage und Unübersichtlichkeit der vorhandenen Möglichkeiten sind wohnortnahe Anlaufstellen mit entsprechender Beratungskompetenz sehr wichtig. Vielfältige und unkoordinierte Beratungseinrichtungen können nämlich Entscheidungen in bezug auf die Berufswahl, die Wahl von Rehabilitationseinrichtungen etc. beträchtlich erschweren bzw. einschränken. Problematisch ist auch die Tatsache, daß eine allgemeine Zugänglichkeit zu bestehenden Beratungsstellen - einerseits durch den Mangel an Öffentlichkeitsarbeit und andererseits durch die Konzentration solcher Stellen in Großstädten - nicht gegeben ist. Rehabilitationseinrichtungen oder geschützte Werkstätten selbst sind meist als zentrale Großinstitutionen organisiert und für viele Personen aufgrund fehlender Fahrtendienste oder unzugänglicher öffentlicher Verkehrsmittel nicht erreichbar.

Wenn von den Barrieren der Integration in den Arbeitsmarkt seitens der behinderten Menschen selbst die Rede ist, darf ein Hinweis auf die materiellen Anreize und Ansprüche, die im Rahmen der Behindertenhilfe gesetzt werden, nicht fehlen. Zweifellos stellt eine finanzielle Grundsicherung für behinderte Menschen eine wichtige Errungenschaft bzw., falls dies noch nicht erreicht wurde, ein eminentes Ziel der Sozialpolitik dar. In bezug auf die berufliche Rehabilitation ist damit jedoch eine in den meisten Ländern fehlende Abstimmung von Richtsätzen, Obergrenzen und Ruhensbestimmungen verbunden.

So sollte einerseits der Grundsatz der Wahlfreiheit des Betroffenen gewahrt bleiben, sich zwischen der Aufnahme einer Erwerbsarbeit und einer Grundsicherung zu entscheiden. Andererseits sollten jedoch Anreize geboten werden, eine Integration in den Arbeitsmarkt anzustreben. Wenn nämlich die Grundsicherung so umfassend ist, daß behinderte Menschen im Falle einer Berufstätigkeit erhebliche Einbußen an Einkommen und sonstigen Vergünstigungen hinnehmen müssen, wird die Motivation zur beruflichen Arbeit - auch wenn diese mehr bietet als nur ein Einkommen (sh. Klicpera/Innerhofer, 1992: 5-12) - sicher nicht erhöht.

Insbesondere eine Teilzeitbeschäftigung, die gerade für gesundheitlich Beeinträchtigte eine wünschenswerte Arbeitsmodalität darstellt, wird dadurch unattraktiv (Seyfried, 1992). Hier bedarf es möglichst flexibler Anreizsysteme, die auch einen unkomplizierten Wechsel zwischen unterschiedlichen Rehabilitations-Programmen und Erwerbsarbeit ermöglichen.

Einstellungen von Betrieben zur Beschäftigung behinderter Menschen

Das Ziel, behinderte Arbeitnehmerinnen am allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, wurde und wird von den meisten europäischen Ländern mithilfe traditioneller Steuerungsmechanismen (rechtliche Vorschriften und finanzielle Anreize bzw. Strafen, z.B. Quotenregelungen) zu erreichen gesucht. Viele nationale und internationale Studien zeigen allerdings, daß Quotenregelungen und Ausgleichsabgaben einen sehr eingeschränkten Einfluß auf die Bereitschaft der Betriebe haben, behinderte Menschen einzustellen (sh. z.B. Badelt, 1992; Semlinger/Schmid, 1985; Seyfried, 1990; Sadowski/Frick, 1992 mit weiteren Literaturhinweisen). Auch Lohnkostenzuschüsse bilden an sich keinen Anreiz zur Beschäftigung behinderter Menschen, sind jedoch bei Klein- oder Mittelbetrieben häufig die Voraussetzung für eine Einstellung (Seyfried, 1992).

Vielmehr gibt es eine Reihe relevanterer Einflußfaktoren auf die Einstellung von Betrieben zur Beschäftigung behinderter Arbeiternehmerinnen. So hängt die Bereitschaft, behinderte Personen anzustellen, in einem beträchtlichen Ausmaß von den vorherigen Erfahrungen ab, die ein Unternehmen mit behinderten Beschäftigten gemacht hat (Brandt, 1984; Trost/Schüller, 1992). Betriebe, die keine behinderten Menschen beschäftigen, beurteilen deren Leistungsfähigkeit viel negativer und sind auch prinzipiell seltener bereit, Personen mit Behinderungen neu einzustellen. Im Gegensatz dazu sind zahlreiche Betriebe, die ihre Pflichtquote bereits erfüllt haben, viel eher dazu bereit, weitere behinderte Menschen zu beschäftigen.

Als größtes Hindernis erweist sich die mangelnde Information der meisten Betriebe in bezug auf Förderungsmöglichkeiten wie Lohnkostenzuschüsse oder technische Umgestaltung des Arbeitsplatzes sowie in bezug auf Fähigkeiten und Bedürfnisse behinderter Menschen. Darüber hinaus bestehen Unsicherheiten über Möglichkeiten der Arbeitsplatzvorbereitung und Betreuung am Arbeitsplatz. Meist muß der Anstoß für eine Beschäftigung behinderter Menschen von außen kommen, wobei eine begleitende Betreuung sowie die Information über und eventuelle Übernahme der Beantragung von Förderungsmöglichkeiten seitens begleitender Fachdienste meist entscheidend ist. Dabei ist ein Zugang zu den Betrieben über betriebliche Praktika ausschlaggebend, um den Betrieben ein unverbindliches und langsames Herantasten an den Umgang mit behinderten Menschen zu ermöglichen (Badelt, 1992; Trost/Schüller, 1992; Seyfried, 1990). Auch innerbetriebliche Ausbildungen erleichtern die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmerinnen.

Zusammenfassend muß allerdings auch betont werden, daß sich die Beschäftigungschancen und -bartieren behinderter Menschen in einigen Aspekten mit jenen nicht-behinderter Menschen decken: sie sind konjunktur- und qualifikationsabhängig, sie beziehen sich auf einen segmentierten Arbeitsmarkt und geraten in dem Maße unter Druck, in dem krisenhafte Erscheinungen der Gesamtökonomie auftreten (vgl. Oyen, 1989, Semlinger, 1988) - diese Tatsache sollte bei allen Bemühungen der Vermittlung behinderter Menschen in Unternehmen am freien Markt bedacht werden.

Bestehende arbeitsmarktpolitische Instrumente

Wenn die Motivation von Arbeitgebern zur Beschäftigung behinderter Menschen sehr vielschichtig ist und - wie oben skizziert - von den unterschiedlichsten Aspekten beeinflußt wird, dann müssen traditionelle arbeitsmarktpolitische Instrumente für die berufliche und soziale Integration behinderter Menschen in bezug auf ihre Wirksamkeit überdacht werden. Die "positive Diskriminierung" behinderter Arbeitnehmerinnen in Form von Quotenregelungen, Ausgleichszahlungen und Kündigungsschutz sind zwar wirksame Mittel, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten, können aber bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen ernsthafte Hindernisse darstellen. Ausgleichsabgaben können zwar interessant sein, indem sie etwa zur Finanzierung innovativer Programme herangezogen werden. Als Anreiz für Unternehmer, behinderte Arbeitnehmerinnen einzustellen, sind sie in ihrer derzeitigen Form kaum wirksam.

Neben der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt mittels Schutz- und Regelungsmechanismen haben die meisten Sozialstaaten zu diesem Zweck auch geschützte Ersatzarbeitsmärkte geschaffen. Die entsprechende Terminologie ("geschützte Werkstätten", "Werkstätten für Behinderte", "sheltered workshops", etc.) unterscheidet sich in den verschiedenen Ländern ebenso wie die Art der dort angebotenen Arbeitsverhältnisse bzw. deren Ähnlichkeit zu einem "Normalarbeitsverhältnis" und die dort arbeitenden Zielgruppen. Während einige dieser Einrichtungen eher den Charakter einer Beschäftigungstherapie haben, finden sich in anderen marktgerechte Gehälter, Produktionsorientierung und ein entsprechender Leistungsdruck. Daher ist es prinzipiell schwierig, diese Einrichtungen zu vergleichen.

Dennoch ist ihnen allen gemeinsam, daß sie zwei schwer zu vereinbarende Aufgaben zu erfüllen haben: Dies betrifft einerseits das Ziel der Rehabilitation, wobei der Anspruch besteht, daß diese Werkstätten behinderte Menschen für Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt ausbilden und den Übergang ermöglichen sollen. Andererseits sollen sie am freien Markt konkurrenzfähige Produktionsbetriebe sein (Lösener, 1992, Seyfried, 1992). In der Praxis wird dies mitunter dadurch gelöst, daß eines der beiden Ziele konsequenter verfolgt wird als das andere.

In Österreich z.B. verstehen sich die geschützten Werkstätten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz als "gewerblich/industrielle Produktionsbetriebe, die leistungseingeschränkte Arbeitnehmerinnen beschäftigen", obwohl im Gesetz neben dem Auftrag Dauerarbeitsplätze anzubieten auch ein Rehabilitationsauftrag verankert ist (Blumberger/Jungwirth, 1996: 112).

In anderen Ländern war bisher ebenfalls die Tendenz vorherrschend, eher Dauerarbeitsplätze anzubieten als den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aktiv zu fördern. Weitere Gemeinsamkeiten zwischen derartigen Werkstätten in europäischen Ländern bestehen darin, daß behinderte Menschen meistens unter sich sind und daß es sich häufig um größere, unübersichtlichere Betriebe handelt.

Nachteile von derartigen Ersatzarbeitsmärkten sind, daß behinderte Menschen wenig Chancen haben, mit nicht-behinderten Menschen zu interagieren und daß sie sich in einer abgesonderten, "geschützten" Umgebung befinden. Dies ist mit dem Gedanken der "Normalisierung" kaum zu vereinbaren. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten zum Ausbau der Fähigkeiten und Potentiale der behinderten Menschen in dieser Umgebung eher eingeschränkt. Allerdings bieten sie langzeitarbeitslosen Menschen oder anderen, die sonst keine Arbeit finden würden, einen Arbeitsplatz, mit dem sie ihren Lebensunterhalt sichern können und zumindest bis zu einem gewissen Grad sozial integriert werden.

In einigen Ländern Europas (sh. z.B. Frankreich, Niederlande) gibt es seit einiger Zeit Bemühungen, den rehabilitativen Auftrag dieser Werkstätten zu verstärken. Dabei wurde jedoch das beschriebene Spannungsverhältnis nicht ausreichend aufgelöst. Indem lediglich das Ziel, den Übergang aus den Behindertenwerkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu forcieren, per Dekret explizit gemacht und eingefordert wurde, wurden die Beteiligten mehr verunsichert als zur aktiven Suche nach geeigneten Kooperationspartnern und Beschäftigungsmöglichkeiten angeregt.

Schließlich dürfen auch in diesem Bereich finanzielle Überlegungen nicht vernachlässigt werden. Durch die Nichterfüllung ihrer Ausbildungsfunktion, durch ihre ausgrenzende Wirkung und nicht zuletzt aus finanziellen Gründen werden in einigen Ländern Europas geschützte Werkstätten als Institution zunehmend in Frage gestellt: so konnte bereits mehrfach gezeigt werden, daß geschützte Arbeitsplätze am offenen Arbeitsmarkt, selbst unter Einbeziehung intensiver begleitender Dienste, kostengünstiger sind als ein Platz in einer geschützten Werkstätte (Badelt, 1992; Seyfried, 1992; Trost/Schüller, 1992). Allerdings muß einschränkend erwähnt werden, daß Kostenvergleiche stets relativen Charakter aufweisen, da z.B. in diesem Zusammenhang auch die Kosten von Beschäftigung in geschützten Werkstätten mit jenen Kosten, die für arbeitslose Menschen aufgewendet werden, verglichen werden müßten.

Die Debatte um ökonomische Effizienz und wirtschaftliche Kriterien der Evaluation spielt in allen Bereichen der beruflichen Rehabilitation eine zunehmend wichtige Rolle. Dabei sollte berücksichtigt werden, daß sich diese insgesamt steigende Bedeutung marktwirtschaftlicher zu Lasten "fürsorgerischer" und beschützender Prinzipien nicht zum Schaden der Betroffenen auswirkt. Umgekehrt kann es der Integration aber auch förderlich sein, wenn behinderte Arbeitsuchende bereits in der Ausbildung neben Ärztinnen und Sozialarbeiterinnen auch Menschen aus anderen Berufen begegnen. Wenn Betreuung (Arbeitsassistenz, "job coaching", nachgehende Beratung) sich nicht allein auf behinderte Arbeitnehmerinnen bezieht, sondern die betrieblichen Prozesse und Interaktionen berücksichtigt, so kann damit "Normalisierung" eher erreicht werden als durch abstrakte gesetzliche Ge- und Verbote.

Insgesamt sollte jedoch - wenn "Leistung" als weithin anerkanntes bzw. gefordertes Kriterium der sozialen und beruflichen Integration gilt - ein allgemeines Ziel darin bestehen, daß allen Mitgliedern der Gesellschaft auch ermöglicht wird, ihre "Leistung" nach vorhandenen Fähigkeiten zu erbringen. In diesem Zusammenhang sollten geschützte Beschäftigungsbereiche für behinderte Menschen jeweils im Einzelfall beurteilt werden - nach ihrer Offenheit für innovative Verbesserungen und ihrer Orientierung am Konzept der "Normalisierung".

Kategorien und Projektauswahl

Aus den oben aufgeführten Problembereichen und Entwicklungstendenzen im Bereich der Integration behinderter Menschen leiten sich die Schwerpunkte der von uns beschriebenen Projekte ab. Dabei wurden die Projekte zunächst in Kategorien aufgefächert und ausgewählt. Die Zuordnung der einzelnen Projekte in die jeweiligen Kategorien kann natürlich niemals widerspruchsfrei sein, weil gerade innovative Modelle heute den Anspruch haben, ganzheitliche Konzepte und Angebote anzubieten.

Arbeits- und berufsbezogene Aspekte von Modellprojekten wurden zwar in den Vordergrund gerückt, allerdings bildete die Ausrichtung auf ganzheitliche Ansätze bzw. auf Konzepte, bei denen das soziale (Wohn-)Umfeld der behinderten Menschen explizit einbezogen wird, ein wesentliches Auswahlkriterium für die beschriebenen Beispiele. Im Laufe des Projektes zeigte sich, daß fast alle Interviewpartnerinnen die Relevanz der Wohnsituation für die berufliche Integration Behinderter als sehr hoch einschätzten. Allerdings wurde die Sicherung der Wohnverhältnisse als solche, inklusive Mobilität, häufig nicht als Aufgabe von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gesehen. Vielmehr geht es darum, solche Einrichtungen so zu plazieren, daß adäquate Wohnmöglichkeiten leicht zu finden bzw. erreichbar sind. Die Trennung von Arbeit und Wohnen im rehabilitativen Prozeß ist aus der Perspektive einer "Normalisierung" und "Deinstitutionalisierung" der Lebensverhältnisse behinderter Menschen zu begrüßen (sh. z.B. Mackensen et a1., 1990: 59-62). Entsprechende Ansätze spiegeln sich in unserer Auswahl wider, indem z.B. auch solche Projekte dargestellt werden, bei denen der Wohnaspekt überhaupt nicht relevant ist, weil sie spezielle Probleme der beruflichen Integration aufgreifen, die gerade durch ihre Spezialisierung (z.B. Beratung über neue Informationstechniken) innovativen Charakter haben.

Bei einer Vielzahl der vorgestellten Projekte handelt es sich um solche, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) bzw. der Gemeinschaftsinitiative HORIZON gefördert wurden. Der Europäische Sozialfonds dient der Finanzierung von Maßnahmen, die das Ziel haben, Problemgruppen in den Arbeitsmarkt einzugliedern bzw. ihre Beschäftigung zu sichern. Dabei werden verschiedenste Hilfen, z.B. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Existenzgründungshilfen, gewährt. Der ESF finanziert diese Maßnahmen in der Regel zu 45%, wobei nationale Mittel in der Höhe von 55% erforderlich sind. Zusätzlich zu den allgemeinen Förderungen des ESF wurden auch Gemeinschaftsinitiativen mit speziellen inhaltlichen Ausrichtungen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist die Gemeinschaftsinitiative HORIZON relevant, die zum Ziel hat, die Zugangsbedingungen zum Arbeitsmarkt für behinderte Menschen zu verbessern und somit ihre Konkurrenzfähigkeit zu steigern. Dabei werden die Zusammenarbeit von Projekten aus mehreren europäischen Ländern und entsprechende Austauschprogramme gezielt gefördert (sh. BMAS, 1994).

(A) Berufsvorbereitung und Qualifikation

Wie oben dargelegt, bestehen Defizite in den meisten europäischen Ländern an der Schnittstelle zwischen Schule und Berufsausbildung bzw. zwischen Berufsausbildung und -vermittlung. Unbestritten ist daher die Notwendigkeit, damit verbundene Abstimmungsprobleme bei der Berufsvorbereitung und Qualifizierung behinderter Menschen zu berücksichtigen. Beispielhaft geschieht dies in folgenden Einrichtungen:

  • "Rehab Group" und "Fresh Start", Dublin (Irland)

  • "Lambeth Accord", London (Großbritannien)

  • Rehabilitationseinrichtung "Mitte 6", Berlin (Deutschland)

(B) Innovative Modelle gestützter Arbeit

Geschützte Werkstätten sind, trotz der oben geäußerten Kritik, bis heute oft der einzige Ausweg für behinderte Menschen, sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden. Folgende Beispiele der Kategorie "Innovative Modelle geschützter Arbeit" machen allerdings deutlich, daß Reformen nicht nur notwendig, sondern sowohl inhaltlich als auch organisatorisch machbar sind:

  • "Les Atéliers du Pigeon Blanc", Pontivy (Frankreich)

  • "Centre Economique Multiprofessionnel" (CEM 56), Ploermel (Frankreich)

  • "Kerpont Industrie", Caudan (Frankreich)

  • "Cooperativa Gruppo 78", Volano (Italien)

  • "Irish Social Firnis Initiative" (ISFI), Dublin (Irland)

(C) Übergang von gestützter Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Der Übergang von geschützten Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt steht zwar in den meisten europäischen Sozialstaaten auf der politischen Agenda, die Verwirklichung solcher Programme ist jedoch sehr unterschiedlich ausgefallen. In diesem Bereich werden modellhafte Möglichkeiten aufgezeigt, wie solche Ansprüche in die Realität umgesetzt werden können:

  • "Knowledge in Management" (Niederlande)

  • "Chance B" - Verein für behinderte Menschen in Gleisdorf (Österreich)

  • "Hamburger Arbeitsassistenz" (Deutschland)

(D) Beratung, Vermittlung und Begleitung

Dieser Bereich ist besonders relevant im Hinblick auf selbstbestimmte Lebensformen, wenn er als "Hilfe zur Selbsthilfe" konzipiert wird und der Maxime gerecht wird, den behinderten Menschen nicht als Objekt staatlicher Verwaltung, sondern als Subjekt einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung zu betrachten. Wie begleitende und vermittelnde Instanzen dazu beitragen können, einen solchen Prozeß in die Wege zu leiten, wird anhand folgender Organisationen aufgezeigt:

  • ATLAS - Équipe de préparation et de suite du reclassement, Vannes (Frankreich)

  • AVO - Integration Behinderter, Amersfoort (Niederlande)

  • "The Computability Centre", Warwick (Großbritannien)

Literatur

AGEFIPH (1993) Le guide de l'AGEFIPH special entreprises. Paris: Fonds pour 1'insertion professionelle des personnes handicapées (AGEFIPH).

Albeda, W. (1985) Disabled People and their Employment. Bruxelles: Commission of the European Communities.

Albers, J. (1986) European Conference "Training, Employment arid Integration of Disabled Persons ". Berlin: CEDEFOP.

Badelt, C./Österle, A. ( 1992) "'Supported Employment" - Erfahrungen mit einem österreichischen Modell zur beruflichen und sozialen Integration behinderter Menschen' in: Badelt, C. (Hg.) Geschützte Arbeit. Wien: Böhlau: 79-150.

Badelt, C./Österle, A. ( 1993) ‚Behinderte Menschen - Behindertenpolitik' in: BMAS (Hg.) Bericht über die soziale Lage 1992. Wien: BMAS: 113-134.

Badelt, C./Österle, A. ( 1993) Zur Lebenssituation behinderter Menschen in Österreich. Forschungsberichte aus Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, Nr. 49. Wien: BMAS. Becker, W. (1991) Rehabilitation, Bildung und Computertechnik. Neue Techniken zur beruflichen Qualifiezierung Körperbehinderter. Berlin/Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung (Berichte zur beruflichen Bildung, Heft 121).

Bemelmans, Y. (1991 ) Work for Persons with a Mental Handicap in the Netherlands. Paper presented at the International Expert Meeting on Vocational Rehabilitation, Velm, 611 December. Vienna: European Centre for Social Welfare Policy and Research.

Bernard, J./Hovorka, H. ( 1991 ) Normalisierung - Zur Entwicklung integrativer Wohn- und Lebenszusammenhänge geistig und mehrfach behinderter Menschen in Österreich. Wien: Institut für Soziales Design.

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Kontakt

Kai Leichsenring: http://www.euro.centre.org)

Charlotte Strümpel http://www.euro.centre.org

(Eurpäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung - http://www.euro.centre.org)

Der Band 6 ist beim Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales kostenlos erhältlich. Abteilung Europäische Integration.

Stubenring 1

1010 Wien

Tel.: (01) 711 00

Fax: 711 00-6591

Auskunft: Mag. Lorenz; Klappe 6131

Quelle:

Kai Leichsenring, Charlotte Strümpel: Berufliche Rehabilitation und soziale Integration - Problembereiche und Entwicklungstendenzen

entnommen aus: Berufliche Integration behinderter Menschen - Innovative Projektbeispiele aus Europa; Schriftenreihe "Soziales Europa"; Band 6; herausgegeben vom BMAGS; Wien 1997

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 07.11.2006

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