Die Beschäftigungseffekte der experimentellen Arbeitsmarktpolitik der 1980er und 1990er Jahre

Endbericht zum Projekt

Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Bericht
Releaseinfo: Dieser Bericht wurde von L&R Sozialforschung im Auftrag des AMS Österreich erstellt, www.lrsocialresearch.at.
Copyright: © Arbeitsmarktservice Österreich 2016

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

    Teil A: Die experimentelle Arbeitsmarktpolitik der 80er und 90er Jahre

    1 Einleitung

    Der vorliegende Bericht rekonstruiert im Teil A die Entwicklung der experimentellen Arbeitsmarktpolitik der 1980er und 1990er Jahre und stellt ihre Leistungen und Erfolge dar. Der Terminus ‚experimentelle Arbeitsmarktpolitik‘ hat sich im Zuge der Positionierung neuer Ansätze der aktiven Arbeitsmarktpolitik erst herausgebildet. Dabei handelt es sich um eine Begriffsschöpfung, die nicht aus dem legistischen Bereich stammt, sondern die sowohl von MitarbeiterInnen im Ministerium und bei den verschiedenen Landesarbeitsämtern, als auch von den TrägerakteurInnen der ersten Stunde gewählt wurde, um auf verschiedene Aspekte einer neuen Politikgestaltung hinzuweisen.

    Dem Begriff der experimentellen Arbeitsmarktpolitik inhärent ist zum einen der Hinweis darauf, dass es sich um eine neue Methode der Politikgestaltung handelt. „Experimentelle Politik kann als ein Weg gesehen werden, systematische Erkenntnisgewinnung zu institutionalisieren und in den politischen Entscheidungsprozess einzuspeisen“ (siehe Hellstern/Wollmann 1983). Die Kennzeichnung eines Programms als ‚experimentell‘ hatte sowohl die Funktion der Absicherung gegenüber nachträglicher Kritik bei fehlgeschlagener oder ungenügender Durchführung, war aber auch ein Mittel zur Reduzierung von Konflikten zwischen den involvierten AkteurInnen, da es Veränderbarkeit signalisiert.

    Mit dem Begriff sollte zudem auf die Neuartigkeit der entwickelten Beihilfenformen fokussiert werden. Zudem wurden diese Instrumente in einem bislang ausgeblendeten Bereich angewendet, nämlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen im gemeinnützigen Bereich.

    Der Begriff experimentelle Arbeitsmarktpolitik wurde von den ProponentInnen wohl auch als Eigenmarke gewählt, um sich von den Bürokraten abzusetzen, die die traditionellen Formen aktiver Arbeitsmarktpolitik administrierten (siehe Potmesil 2015).

    Aufbauend auf der Rekonstruktion der experimentellen Arbeitsmarktpolitik und einer Bestandsaufnahme ihrer Wirkungen und Erfolge wird im Teil B versucht, den Bogen zu einer künftigen Arbeitsmarktpolitik zu spannen. Es geht darum, die Rahmenbedingungen für künftige Innovationen – von Experimenten ist in der Politik schon lange keine Rede mehr – im Bereich Arbeitsmarktpolitik aufzuzeigen. Zudem werden Ansätze skizziert, mit denen ein Aufbrechen erstarrter Förderstrukturen erreicht und auch neue Finanzierungsgrundlagen wie -formen erschlossen werden könnten.

    2 Die Situation am Arbeitsmarkt: Kontext und Problemlage

    Österreich zählte zu den wenigen Ländern, die bis zum Beginn der 80er Jahre das Vollbeschäftigungsniveau halten konnten. Allerdings markieren die frühen 80er Jahre in der Arbeitsmarktentwicklung einen Wendepunkt (siehe Abbildung 1). Die Auswirkungen der internationalen wirtschaftlichen Rezession zu Beginn der 80er Jahre waren deutlich an steigenden Arbeitslosenquoten sichtbar. Lag diese 1980 noch bei 1,9%, so stieg sie kontinuierlich bis 1987 auf 5,6% an.[1] Diese Entwicklung hatte mehrere Gründe. Zum einen führten Umstrukturierungen der Verstaatlichten Industrie dazu, dass dieser wichtige ökonomische Bereich seine traditionelle beschäftigungssichernde Funktion zunehmend einbüßte. Hinzu kam, dass angesichts der Priorität der Budgetkonsolidierung aufgrund stark gestiegener Budgetdefizite eine wirksame staatliche Nachfragepolitik ab 1983 nicht mehr zum Tragen kam. Auch die Kompensationswirkung des öffentlichen Sektors hatte sich zunehmend verringert.

    Abbildung 1. Arbeitslosenquote national

    Balkendiagramm zu Arbeitslosenquote in den Jahren
1977-2015 von Männer, Frauen und insgesamt.

    Quelle: http://www.ams.at/ueber-ams/medien/arbeitsmarktdaten/berichte-auswertungen; Rubrik Zeitreihen, 10.12.2015, 12.4.2016

    Die Betroffenheit von steigender Arbeitslosigkeit war in dieser Phase hinsichtlich sozioökonomischer Merkmale ungleich verteilt. So stieg der Anteil der Jugendlichen an allen Arbeitslosen von 27% im Jahr 1983 auf 30% im Jahr 1986 an (siehe Abbildung 2). Gleichzeitig nahm die Dauer der Arbeitslosigkeit von 50- bis 59-jährigen, insbesondere bei Männern, sprunghaft zu. So betrug der Anteil der arbeitslosen Männer, die länger als 180 Tage arbeitslos vorgemerkt waren 1980/81 noch 1,3%, in der Periode 1983/84 bereits 3,2% (Fischer 1987, S. 43). Dies hängt mit dem Personalabbau in der Verstaatlichten Industrie im Zuge der Reorganisation der VOEST-Alpine zusammen, aber auch mit Umstrukturierungen in anderen Segmenten des sekundären Sektors. Allerdings wurde der Beschäftigungseinbruch im Produktions-sektor zu Beginn durch Frühpensionierungsmodelle aufgefangen, was insgesamt eine dämpfende Wirkung auf den Anstieg der Arbeitslosigkeit hatte.

    Ab 1984 verschärfte sich jedoch die Arbeitslosigkeit bei den Frauen: Die Zuwachsrate beim Bestand an Arbeitslosen lag bei ihnen ab 1984 (bis 1988) deutlich über jener der Männer. Insbesondere bei der Langzeitarbeitslosigkeit (länger als 180 Tage arbeitslos) war bei den Frauen ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen: Während Männer 1985 keinen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit verzeichneten, war die Zuwachsrate bei Frauen 4,6%. Im Jahr darauf war die Steigerungsrate mit 14,4% um 10 Prozentpunkte höher als jene bei den Männern (siehe Frühstück et al. 1989, S.130). Damit kamen Frauen zunehmend in den Fokus arbeitsmarktpolitischer Aktivitäten.

    Abbildung 2. Anteil von unter 25-Jährigen an den Gesamt-AL in %

    Balkendiagramm (1983-2015)

    Quelle: AMS Österreich, Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation, Sonderauswertung DWH-PST (11.12.2015, VM) (12.4.2016)

    Der quantitativ wie qualitativ zunehmende Problemdruck am Arbeitsmarkt machte deutlich, dass die herkömmlichen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik zur Bewältigung der Herausforderungen durch steigende Arbeitslosigkeit und zunehmende Strukturierung der Vorgemerkten nicht ausreichten und durch neue Instrumente substantiell erweitert werden mussten. „Die Bewältigung der Zukunft ist nicht mit den Methoden der Vergangenheit möglich. Sosehr diese dazu beigetragen haben, dass es den Menschen in Österreich heute gut geht, ebenso sehr werden wir jetzt neue Methoden brauchen.“ (Alfred Dallinger im Original, zitiert nach Potmesil 2015). Mit dieser Entwicklung und Öffnung wurde die aktive Arbeitsmarktpolitik in weiterer Folge als experimentelle Arbeitsmarktpolitik bezeichnet. Dieser Begriff wurde erst später, „nach Einführung der neuen arbeitsmarktpolitischen Interventionsfelder geprägt und umfasste vor allem auch die später eingeführte Aktion 8000, eine Lohnsubvention im quasi öffentlichen Bereich, also kommunale wie auch soziale und kulturelle Infrastruktur mit einer Investitionstangente, sofern dies zur Einrichtung und Ausstattung der neu geschaffenen Arbeitsplätze unabdingbar war und als solche ausgewiesen wurde.“ (Potmesil 2015)

    2.1 Die Arbeitsmarktsituation heute im Vergleich

    Die Entwicklungen am Arbeitsmarkt in der Phase der experimentellen Arbeitsmarktpolitik zeigen bestimmte Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten zur heutigen Arbeitsmarktlage. Damals wie heute fordert die Modernisierung der Wirtschaft vor allem bei den älteren Arbeitskräften ihren Tribut. Dies zeigt sich etwa an der Zunahme des Anteils älterer Arbeitsloser an allen vorgemerkten Arbeitslosen, insbesondere seit den Krisenjahren ab 2008. In diesem Zeitraum stieg der Anteil der über 50-Jährigen von 20% (2009) auf 26% (2014). Hinzu kam, dass im Gegensatz zur Krise zu Beginn der 1980er Jahre das Modell der Frühpensionierung kein politisch akzeptiertes Instrument zur Kompensierung des Personalabbaus bei Älteren mehr darstellte.

    Der Rückgang des Anteils der Jugendlichen an allen Arbeitslosen hat zu Beginn der 1990er Jahre eingesetzt und sich auf relativ niedrigem Niveau stabilisiert. Dies hängt auch damit zusammen, dass ein Spektrum an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aufgebaut und erweitert wurde, die unterschiedliche Subgruppen in der Altersgruppe von 14 bis 25 Jahren adressieren, unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte aufweisen, verschiedene Zugänge (von niederschwellig bis eher hochschwellig) anbieten und eine jeweils unterschiedliche maximale Betreuungs- bzw. Teilnahmedauer vorsehen. Insbesondere seit 2008 kam es zu einer deutlichen Erweiterung des Interventionsspektrums im Sinne einer Ausbildungsgarantie, auch unter Einbezug anderer Förderstellen, wie dem SMS.

    Markantestes Kennzeichen in der Arbeitsmarktentwicklung ist jedoch, dass sich das Niveau der Arbeitslosigkeit gravierend erhöht hat. Im Vergleich zum Höhepunkt 1986 war das Niveau der Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen 2014 doppelt so hoch (siehe Abbildung 3).

    Abbildung 3. Jahresdurchschnittsbestand an Arbeitslosen, 1977–2014

    Grafik zum vorhergehenden Text.

    Quelle: http://www.ams.at/ueber-ams/medien/arbeitsmarktdaten/berichte-auswertungen; Rubrik Zeitreihen, 10.12.2015, 12.4.2016

    Ein zentraler Unterschied zwischen der aktuellen Situation und jener zu Beginn der 80er Jahre besteht auch darin, dass die Segmentierung der Arbeitslosigkeit zugenommen hat und die Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt im Zeitverlauf stärker ausgeprägt ist. Die im Jahr 2013 von Arbeitslosigkeit Betroffenen (16- bis 65-Jährige) lassen sich zusammengefasst in folgende Gruppen gliedern:

    • 39% sind selten und mit insgesamt eher kürzerer Dauer arbeitslos,

    • insgesamt 21% zählten zu den „Drehtürarbeitslosen“ mit kurzer, aber häufig wiederkehrender Arbeitslosigkeit,

    • 40% der von Arbeitslosigkeit Betroffenen waren (zumindest einmal) lang und insgesamt eher lang arbeitslos, knapp die Hälfte davon (18%) sogar mehr als 2,5 Jahre im Beobachtungszeitraum von 2010 bis 2013 (siehe Eppel et al. 2014).

    Diese Ergebnisse weisen deutlich auf zunehmende Ausgrenzungsprobleme im Gefolge der Finanzkrise 2009 und der zunehmenden Arbeitslosigkeit hin. Die aktuelle und künftige Arbeitsmarktpolitik steht demnach vor der Herausforderung, Arbeitslose mit sehr heterogenen Erwerbssituationen und Problemlagen dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Insbesondere die relativ große Gruppe von stark vom Arbeitsmarkt ausgegrenzten Vorgemerkten stellt für die Arbeitsmarktpolitik eine große Herausforderung dar.

    3 Rechtliche, Institutionelle und politische Rahmenbedingungen

    3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

    Die im Gefolge der wirtschaftlichen Entwicklungen – erste Wirtschaftskrise seit Ende des Weltkrieges in den 1970er Jahren – erstmalig auftretende, über die konjunkturell/saisonale Komponente hinausgehende strukturelle Arbeitslosigkeit machte einen Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik und damit auch das Betreten neuen Terrains im Hinblick auf die Maßnahmen und Programme erforderlich.

    Noch in den 1960er Jahren hatte die Arbeitsmarktpolitik vor allem reaktiven bzw. passiven Charakter.[2] Die Arbeitsmarktpolitik in den Jahren der Hochkonjunktur und Vollbeschäftigung bestand im Wesentlichen aus Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Schlechtwetterentschädigung). Die Folgen des wirtschaftlichen Strukturwandels auf den Arbeitsmärkten verdeutlichten allerdings, dass diese Instrumente nicht mehr ausreichend sein würden. Im Zuge dieser Entwicklung hatten sich spezifische ‚Problemgruppen‘ des Arbeitsmarktes herausgebildet, die ohne Unterstützung nur mehr schwer einen Zugang zu Beschäftigung finden würden.

    Es wurde manchen sozialpartnerschaftlichen Akteuren daher zunehmend klar, dass neue Formen der Arbeitsmarktpolitik erforderlich waren, um den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf den Arbeitsmärkten zu fördern. Um der Bedrohung einer größer werdenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, wurden vor allem die Gewerkschaften aktiv, die eine Schwächung der Marktposition der ArbeitnehmerInnen befürchteten. Im Zuge der Normierung des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG) kam es daher zum verstärkten Ausbau der angebotsseitig ansetzenden Instrumente der beruflichen und geografischen Mobilitätsförderung.[3]

    Im Gefolge der rezessiven Entwicklung nach 1975 war die arbeitsmarktpolitische Diskussion demnach von der Frage dominiert, wie der Umbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik gemäß der problematischer werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgen könne und welche Aktivitäten und Zielsetzungen in diesem Kontext prioritär sein müssten. Gemäß den neuen arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen wurde das 1969 in Kraft getretene AMFG bis 1985 elfmal novelliert. Die Tendenz dieser Novellierungen war der Ausbau der Arbeitsbeschaffung und die Erweiterung von Schulungs- und Weiterbildungskapazitäten. Bezogen sich diese Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik vorerst auf den traditionellen Arbeitsmarkt, bedeutete die 9. Novelle zum Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) im Jahr 1983 eine Neuorientierung bzw. Ausweitung (s. BGBl. 61/1983).

    Im Rahmen dieser Novelle wurden die Kernelemente der experimentellen Arbeitsmarktpolitik geregelt und umfassten die Schaffung von Fördermöglichkeiten für:

    • selbstverwaltete Betriebe

    • auf Selbsthilfe gegründete und auf Gemeinnützigkeit gerichtete Einrichtungen

    • Einrichtungen oder Personen, die arbeitsmarktpolitische Entwicklungsarbeit, Beratung und Betreuung leisten sowie damit in mittelbarem Zusammenhang die Beihilfengewährung an Einrichtungen, die auf Grund einer Vereinbarung mit der Arbeitsmarktverwaltung (AMV) im Sinne des Vollbeschäftigungsziels des AMFG tätig sind.

    In den Folgejahren wurden laufend Erlässe herausgegeben, in denen die Inhalte der experimentellen Arbeitsmarktpolitik bzw. der Aktion 8000 näher präzisiert wurden (s. bspw. Bauer 1997). Dies betraf beispielsweise die Festlegung der Bereiche, in denen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden sollten. Aber auch die stärkere Verpflichtung der Gebietskörperschaften zur finanziellen Beteiligung bzw. deren Rolle als Beschäftigungsträger wurde thematisiert. Schließlich wurden auch Modellversuche als innovative Elemente der Aktion 8000 auf dem Erlassweg geregelt, wie etwa der Modellversuch ‚Arbeit und Lernen‘ oder das Programm ‚Arbeitslose gründen Firmen (AlFi)‘.

    Nach der Ausgliederung 1994 wurden durch Richtlinien des AMS die Fördermodalitäten bestimmter Instrumente (z.B. SÖB) festgelegt.

    Übersicht 1: Rechtliche Rahmenbedingungen – ausgewählte Eckpunkte

    Jahr

    Rechtliche Regelung

    Inhalt

    1969

    Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG) (BGBl. Nr. 31/1969)

    Einführung aktiver Arbeitsmarktpolitik – Neugestaltung des Aufgabengebietes der Arbeitsmarktverwaltung entsprechend den Erfordernissen der Sozial- und Wirtschaftspolitik. Instrumente der Mobilitätsförderung sowohl hinsichtlich beruflicher Qualifikation als auch auf regionaler Ebene.

    1979

    AMFG-Novelle 1979 (BGBl. Nr. 109/1979)

    Einführung neuer Beihilfenform: Haftungsübernahme für die von Betrieben aufgenommenen Kredite

    1979

    Reform Sonderunterstützungs-gesetz von 1973 (BGBl. Nr. 109/1979)

    Überbrückung des Übergangs in Pension – Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises nach dem Sonderunterstützungsgesetz: Zugang zu Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer ab dem 55. und Arbeitnehmerinnen ab dem 50. Lebensjahr in der Höhe der späteren Pension.

    1982

    8. Novelle AMFG (BGBl. Nr. 638/1982)

    Beihilfen für Betriebe mit besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung mit dem Ziel der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, insbesondere im Zusammenhang mit Umstellungs-, Umstrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen

    1983, Jänner

    9. Novelle AMFG (BGBL 61/1983)

    Kernelemente der experimentellen Arbeitsmarktpolitik – Förderung von: Selbstverwaltete Betriebe. Auf Selbsthilfe gegründete und auf Gemeinnützigkeit gerichtete Einrichtungen. Einrichtungen oder Personen, die arbeitsmarktpolitische Entwicklungsarbeit, Beratung und Betreuung leisten.

    1983, November

    Erlass vom 30.11.1983: Aktionsprogramm zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Schwerpunktprogrammes 1984‘

    Aktion 8000 – Ziel: „Beschäftigung von längerfristig Arbeitslosen mit der Deckung von Lücken im Angebot an gesellschaftlich nützlichen Leistungen durch gemeinnützige Institutionen zu verbinden.“* Schaffung von 8000 Arbeitsplätzen in Bereichen wie bspw. Umwelt-, Kommunal-, Kultur- und Sozialpolitik.

    1986

    Erlass vom 13.8.1986 – Einbeziehung von Gebietskörperschaften und anderer Einrichtungen als Beschäftigungsträger

    Reaktion auf Schwierigkeit, Gebietskörperschaften und andere Einrichtungen als Beschäftigungsträger im Rahmen der Aktion 8000 zu gewinnen. Lokale und regionale Entscheidungsträger sollten stärker einbezogen werden. Die Vorbereitung von projektorientierten Maß-nahmen konnte im Ausmaß von 2 bis 4 Monaten gefördert werden.**

    1988

    Erlass vom 22.7.1988 – Richtlinien für Modellprojekte ‚AbfallberaterIn in der Gemeinde‘ und ‚Umweltberatung‘

    Förder- und Zielgruppenbestimmungen für neue zukunftsträchtige Arbeitsplätze im Bereich Ökologie.***

    1988

    Erlass vom 17.10.1988 – Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes

    Richtlinien für die Beihilfengewährung zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Kinderbetreuungseinrichtungen.

    1988/1989

    ArbeitsmarktbetreuerInnen

    Konstituierung regionaler Trägervereine (IFA/IAB)

    1990

    Erlass vom 25.10.1990 – Richtlinien für den Modellversuch ‚Arbeit und Lernen‘

    Festlegung der Möglichkeit zur integrierten Qualifizierung. Adäquate Ausbildungsangebote sollten subjektive individuelle Qualifikationsniveaus fördern und objektiven Qualifikationsanforderungen des Arbeitsmarktes Rechnung tragen.****

    1992

    AMV Programm 'Arbeitslose gründen Firmen'

    Ausdehnung AM-Förderung auf Bereich selbstständiger Tätigkeiten

    1993

    Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen an sozial-ökonomische Betriebe (SÖB), Bundesrichtlinie 1993, BMAS Zl. 34.022/10-13/1993;

    Schaffung von Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Förderung von Sozialökonomischen Betrieben durch das AMS.

    1994

    Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) 1994, BGBl. Nr. 313/1994

    Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung, die zum Arbeitsmarktservice (AMS) und zu einem Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts wird, dem die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes unterliegt.

    1995

    EU-Beitritt Österreichs

    Zentrale Bezugsrahmen für nat. AM-politik: a) Nationale Aktionspläne für Beschäftigung b) ESF-Programmdokument

    1996

    Aktion 8000 (Beschäftigungsprojekte) wird zu "Gemeinnützige Beschäftigungshilfen". Richtlinie des AMS vom 20.12.1995, BGS/AMF/6320/9560/199

    Schaffung von Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Förderung von Arbeitsplätzen, die im Zusammenhang mit projektorientierten gemeinnützigen Beschäftigungsmaßnahmen stehen. Da – von Schlüsselkräften und innovativen Projekten abgesehen – für Projektarbeits-plätze die gleichen Voraussetzungen und Bestimmungen wie für Einzelarbeitsplätze gelten, stellte diese Richtlinie eine Ergänzung der Richtlinie zur Gemeinnützigen Eingliederungsbeihilfe (GEB) um einzelne projektspezifische Punkte dar.

    *Zitiert nach: Bauer 1997; ** Siehe ebd.; ***Siehe ebd.; ****Siehe ebd.

    3.2 Entwicklungen auf Seiten der Maßnahmenträger

    In den 1980er Jahren entstanden unterschiedliche gesellschaftliche Initiativen, zumeist in der Rechtsform des Vereines, die sich zum Ziel gesetzt hatten, von Ausgrenzung auf den Arbeitsmärkten bedrohte Personengruppen zu unterstützen. Ein befragter Aktivist aus dieser Pionierphase beschreibt das plastisch so: „Wir haben eine Problemgruppe, diese hat Folgekosten und produziert ein Problem im öffentlichen Raum oder am Arbeitsmarkt. Dann gibt’s drei, vier Leute mit einer Idee und gründen einen Verein, stellen ein paar Leute ein und probieren das aus. Es war eine Art von stillschweigendem Einverständnis, dass nie jemand die Frage gestellt hat: Muss sich das jetzt rechnen? Müssen wir das im Sinne von Social Return on Investment messen? Sondern es war eher so, dass man sagte: Macht‘s einfach mal zwei Jahre wenn es nichts war, dann war es den Versuch wert und wenn es was war, dann werden wir es fortsetzten.“ (Interview 24, Wissenschaft).

    Das neu entstandene Trägerspektrum sollte nun auch von der Arbeitsmarktverwaltung gefördert werden. Die Öffnung der aktiven Arbeitsmarktpolitik in diese Richtung beruhte auf der – vorerst von den meisten politischen AkteurInnen nur bedingt geteilten – Überzeugung, dass die AkteurInnen aus diesem Bereich über eine höhere fachliche und soziale Kompetenz im Hinblick auf die Betreuung von Problemgruppen des Arbeitsmarktes verfügten und daher besser geeignet wären, ihren AdressatInnen nach einer bestimmten Zeit der persönlichen Betreuung im Rahmen eines geschützten Arbeitens einen erneuten Zugang zu einem Beschäftigungsverhältnis im regulären Marktsektor zu verschaffen.

    Im Zuge dieser experimentellen Erweiterung der aktiven Arbeitsmarktpolitik bekamen auch Selbstverwaltungsinitiativen die Chance auf finanzielle Unterstützung aus der Arbeitsmarktförderung. Vor allem von Arbeitslosigkeit bedrohte Belegschaften, die bereit waren, ihre von Konkurs bedrohten Betriebe in Selbstverwaltung weiterzuführen oder in Eigeninitiative Beschäftigungsmöglichkeiten in selbstverwalteten Betrieben zu schaffen, standen hier im Fokus.

    Eine weitere von der experimentellen Arbeitsmarktpolitik angesprochene Trägergruppe waren die Gemeinden, die mit Hilfe der neuen Förderungen arbeitslose BürgerInnen regulär, aber befristet beschäftigen und so Projekte realisieren konnten, die bisher aus ihren Budgets nicht zu finanzieren waren. Ein Fokus lag dabei auf Dorferneuerung oder Renovierung von touristischen Attraktionen. Auf diesem Wege konnten in manchen Bundesländern, wie etwa dem Burgenland, der Steiermark und in Wien größere Renovierungs- und Adaptionsmaßnahmen umgesetzt werden.

    Nicht zu vernachlässigen ist in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass sich viele der AktivistInnen durch den Aufbau von geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen selbst einen regulären Arbeitsplatz geschaffen haben und so der eigenen Bedrohung durch Arbeitslosigkeit entgehen konnten.

    Im Grundgedanken wurde das Ziel verfolgt, Beschäftigungspotenziale auch außerhalb von herkömmlichen Unternehmen zu fördern und so das gesamte Reintegrationsspektrum für die damals so genannten ‚Problemgruppen‘ des Arbeitsmarktes erheblich zu erweitern. Um dies bewerkstelligen zu können, wurde auf die vielfältigen Anregungen seitens der erblühenden Zivilgesellschaft, die sich erstmalig auch auf die Unterstützung von Arbeitslosen bezog, zurückgegriffen. Den ProjektinitiatorInnen wurde dabei viel Spielraum in der inhaltlichen Ausrichtung und der Umsetzung gewährt. Es dominierte die Vorstellung, mit SozialplanerInnen in der öffentlichen Verwaltung und kleinen, innovativen Trägern mit enger Anbindung an die Verwaltung

    Beschäftigungsmaßnahmen vor allem für jene Personengruppen zu schaffen, die von der Arbeitsmarktkrise am schwersten betroffen sind.

    Strategisch war dies durchaus ‚mehrgleisig‘ angelegt, indem Experimente ermöglicht wurden, aber auch „eher strukturkonservierende Arbeitsmarktpolitik gemacht wurde, wie etwa das Sonderunterstützungsgesetz für die Stahlindustrie, bei dem es v.a. um die Konservierung veralteter Strukturen ging, indem die Arbeitslosigkeit durch Früh-pensionierung versteckt wurde.“ (Interview 11, AMV). Die Sicherung bestehender Arbeitsplätze und die Einführung einer Frühverrentungspolitik sind als parallele Schienen zur Ermöglichung experimenteller Zugänge zu sehen, mittels derer neue Wege abseits betrieblicher Investitionsförderung hin zur Förderung gemeinnütziger Arbeitsplätze (NPO, Länder, Gemeinden) erprobt wurden. In einer kritischen Perspektive gesehen, durchaus auch 'Umwege in den Arbeitsmarkt' forciert wurden.

    Die Parallelstrategie zielte also darauf ab, mit dem Ausbau der klassisch auf Betriebe ausgerichteten Förderung zur Beschäftigungssicherung die massivsten Kritiker (ÖGB, WKÖ) zu einem Kompromiss zu bewegen und damit den Ausbau der experimentellen Arbeitsmarktpolitik zu unterstützen.

    3.3 Politischer Kontext

    3.3.1 Reforminitiative im Bereich der öffentlichen Verwaltung

    Diese innovative Neugestaltung der Förderungsmöglichkeiten in der aktiven Arbeitsmarktpolitik war nicht möglich ohne eine entsprechende politische Reforminitiative, die – wie geschildert – eingebettet war in ein Aufleben zivilgesellschaftlicher Aktivitäten auf breiter Ebene. Der politische Wille zu diesen Reformen war repräsentiert in der Person von Bundesminister Alfred Dallinger (1980–1989), der die notwendigen Voraussetzungen auf gesetzlicher Ebene geschaffen hatte. Dabei musste er sich gegen teilweise massive politische und öffentliche Kritik durchsetzen, wobei die Widerstände nahezu aus dem gesamten politischen Lager und auch aus den Reihen der Gewerkschaft kamen, wie ein Interviewpartner beschreibt: „so haben Mitglieder des ÖGB und der SP massiv gegen die experimentelle Arbeitsmarktpolitik Stimmung gemacht, zum Teil mit den Argumenten der ÖVP.“ (Interview 11, AMV).

    Dies schlug sich auch in den Entscheidungen der für die Arbeitsmarktpolitik zuständigen sozialpartnerschaftlichen Institutionen nieder, die anfänglich nur bedingt im Sinne der Reformziele ausfielen. Minister Dallinger hatte wiederholt gegen Empfehlungen des Beirates für Arbeitsmarktpolitik im damaligen Sozialministerium Entscheidungen getroffen, um die experimentellen Ansätze der neuen Arbeitsmarktpolitik auf den Weg zu bringen.

    Dies wurde allerdings dadurch erleichtert, dass die innovative Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik von den nachgeordneten Hierarchieebenen des Bundesministeriums für soziale Verwaltung aktiv konzipiert und mitgetragen wurde. In diesem Zusammenhang war erstmals eine direkt dem Minister unterstellte Abteilung geschaffen worden, die ausschließlich für die Konzeption, innerbürokratische Durchsetzung und Implementation der experimentellen Arbeitsmarktpolitik zuständig war. Durch die großen Freiräume konnte flexibel auf neue Entwicklungen im BetreiberInnenspektrum reagiert werden. Die ausgeprägten Ambitionen dieser Abteilung und der für sie zuständigen Sektion zeigten sich auch daran, dass die Führungskräfte einen monatelangen Werbefeldzug führten, um auf die neuen Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen und potenzielle ProjektbetreiberInnen – insbesondere auch Gemeinden – zu motivieren, Vorschläge für Förderungsmaßnahmen einzureichen.

    Wie bereits angemerkt, musste sich die experimentelle Arbeitsmarktpolitik gegen viele Bedenken durchsetzen, auch dann noch, als ihre Wirksamkeit im Sinne der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen durch empirische Studien belegt war.[4] Die Argumente der Gegner der experimentellen Weiterentwicklung aktiver Arbeitsmarktpolitik in Österreich waren folgende:

    • Seitens der gewerkschaftlichen SkeptikerInnen wurde befürchtet, dass die Schaffung eines zweiten Arbeitsmarktes durch die Förderung von gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten den Anreiz für Arbeitslose, nach konventionellen Beschäftigungsverhältnissen zu suchen, vermindern, Druck auf Lohn- und Arbeitsbedingungen im regulären Marktsektor entstehen würde und damit auch der gewerkschaftliche Einfluss in der Sozialpartnerschaft leiden könnte. Zudem wurde die Vorstellung, Projekte dieser Art durch Mittel aus der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren, in der Anfangsphase noch abgelehnt, weil die Tradition der Mittelverwendung für die aktive Arbeitsmarktpolitik weitgehend auf die Vergabe von Förderungen an Unternehmen beschränkt war.

    • Seitens der Unternehmensvertretungen wurde kritisiert, dass durch geförderte Beschäftigungsprojekte eine Konkurrenz zu Kleinbetrieben, die im jeweiligen gewerblichen Bereich aktiv waren, aufgebaut würde.

    • Von beiden sozialpartnerschaftlichen Lagern wurde moniert, dass die neuen Trägerorganisationen nicht in der Lage sein würden, die einbezogenen Arbeitskräfte für den ersten Arbeitsmarkt fit zu machen.Diese Kritik war auch mit der Vorhaltung verbunden, die ProjektbetreiberInnen nähmen die Unterstützung ihrer jeweiligen Zielgruppe nur zum Vorwand, um sich selbst einen geförderten Arbeitsplatz zu verschaffen und sich damit die unbequeme Suche nach einem Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ersparen.Überdies bestand die Sorge in den etablierten politischen Parteien, dass das unkonventionell-alternative Trägerspektrum weitgehend der aufkommenden Grünbewegung zuzuordnen sei und mit der experimentellen Arbeitsmarktpolitik letztlich die materielle Existenz ihrer AktivistInnen unterstützt würde.

    • Seitens einiger Landesarbeitsämter, die damals institutioneller Bestandteil des Bundesministeriums für soziale Verwaltung und damit direkt der zuständigen Ab-teilung des Ministeriums unterstellt waren, wurde ebenfalls die Relevanz und die Leistungsfähigkeit der neuen gemeinnützigen Beschäftigungsformen infrage ge-stellt, ebenso wie der zusätzliche administrative Zeitaufwand und die schwierige Kommunikation mit den teilweise sehr selbstbewussten Trägerinitiativen.

    In der ersten Hälfte der 90er Jahre war die experimentelle Arbeitsmarktpolitik schon so gefestigt, dass sie durch die wesentlich kritischere Haltung seines Nachfolgers (Hesoun) nicht mehr erschüttert werden konnte. Es konnte bereits am Beispiel von mehrjährig erfolgreichen Projekten in Wien (wie z.B. dem WUK) und den Bundesländern gezeigt werden, dass der Nutzen im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung von gesellschaftlichen Randgruppen bei Weitem überwog, was letztlich ja eines der Kernziele der aktive Arbeitsmarktpolitik sein musste.

    Die direkte Einsicht in die praktische Leistungsstärke des geförderten Projektspektrums führte auch zu einem Umdenken – sowohl bei den politischen als auch bei den administrativen EntscheidungsträgerInnen. Diese Phase kann daher auch als die Schwelle gelten, die den Übergang vom gelungenen Experiment zur arbeitsmarktpolitischen Routineanwendung kennzeichnet. Letztlich bildete die Etablierung dieses innovativen Maßnahmenspektrums die Grundlage für die Professionalisierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik und in manchen Bundesländern, wie z.B. in Niederösterreich, sind die meisten Projektstandorte bis in die Gegenwart erhalten geblieben.

    Eine wichtige Voraussetzung für die Etablierung der experimentellen Arbeitsmarktpolitik war auch der Einstieg der etablierten Weiterbildungseinrichtungen. So hatte als erstes das BFI Oberösterreich, das wie die anderen regionalen Sozialpartnereinrichtungen anfänglich eine reservierte Haltung einnahm, diese ab einem gewissen Zeitpunkt als Geschäftsfeld entdeckt und eine eigene Trägerstruktur für diesen Förderungsbereich entwickelt. Ab diesem Zeitpunkt fand ein generelles Umdenken im Bereich der etablierten Trägereinrichtungen statt, deren Konsequenz eine österreichweite Beteiligung an der Umsetzung von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen war, was letztlich einen weiteren Baustein in der Festigung der politischen Akzeptanz darstellte.

    Mit der massiven Ausweitung der geförderten Maßnahmen und der Erweiterung des Trägerspektrums verbunden war allerdings auch eine Verschärfung des Erfolgsdrucks. Projekte, die eine Professionalisierung geschafft und ihren gesamtgesellschaftlichen Reformanspruch zurückgeschraubt hatten, konnten sich in dieser Entwicklung besser behaupten und eine langjährige Perspektive aufbauen, während beispielsweise die auf Arbeitslosenselbsthilfe gründenden Initiativen zunehmend einbrachen.

    Auch den Selbstverwaltungsbetrieben war letztlich als spezifischer Sektor der aktiven Arbeitsmarktpolitik keine lange Lebensdauer beschieden. Dies hatte allerdings eher ökonomische denn sonstige Ursachen: Die Übernahme von Unternehmen in die Selbstverwaltung durch die Belegschaft war vorwiegend bei größeren Kleinbetrieben versucht worden, die sich in Konkurs befanden. Im Laufe der Zeit stellte sich allerdings heraus, dass in diesen Fällen erheblich höhere Mittel als jene der experimentellen Arbeitsmarktpolitik nötig gewesen wären, um das Überleben der Betriebe zu sichern. Zudem war Selbstverwaltung als solche ein komplexes Setting der Betriebsführung und die Arbeitsmarktverwaltung verfügte damals nur über begrenzte Kompetenzen, die Überlebenschancen eines an sich gescheiterten Betriebes, der mit Hilfe von Fördergeldern fortgeführt werden sollte, einzuschätzen.

    3.3.2 Protestpotenzial der Trägerszene

    Die vielen kleinen, Anfang der 80er Jahre entstandenen Vereine, die dann auch Kooperationspartner der Arbeitsmarktverwaltung wurden, stellten in ihrer Gesamtheit durchaus eine gewisse politische Kraft dar. Als im Herbst 1986/ Anfang 1987 nach einem Regierungswechsel das Budget für die Arbeitsmarktförderung substanziell gekürzt wurde und der experimentellen Arbeitsmarktpolitik damit auf einen Schlag keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung standen, bildete sich eine für die Nachkriegszeit ungewöhnliche Protestbewegung. Diese wurde getragen von einem Bündnis aus Arbeitslosen- und Selbsthilfeorganisationen (also dem Trägerspektrum der experimentellen Arbeitsmarktpolitik), von Studierenden, aber auch von BetriebsrätInnen der verstaatlichten Industrie. Insgesamt waren gemäß der Wahrnehmung eines in der Arbeitsmarktpolitik seit langem an führender Stelle maßgeblichen Experten rund 100.000 Personen an den Demonstrationen beteiligt, die zum Ergebnis hatten, dass die Kürzungen wieder zurückgenommen wurden. Ähnliche Vorgänge zeigten sich beim Sparbudget 1992, dessen Kürzungen ebenfalls ausgesetzt wurden. Seither gab es in der Arbeitsmarktförderung keine Einschnitte mehr, sondern bis vor kurzem nur mehr Aufstockungen der Budgets, was de facto eine endgültige Anerkennung und Etablierung dieser neuen Interventionen der aktiven Arbeitsmarktpolitik bedeutete.

    3.3.3 Ausweitung der politischen Akzeptanz

    Während Selbsthilfegruppen für Arbeitslose an ihrer mangelnden Funktionalität für die Ziele der aktiven Arbeitsmarktpolitik scheiterten, die Selbstverwaltung den ökonomischen Anforderungen des Marktes nicht genügen konnten, nahmen die unterschiedlichen Beratungsstellen, die in den Anfangsjahren der experimentellen Arbeitsmarktpolitik ebenfalls gefördert worden waren (§18 des AMFG) einen anderen Entwicklungspfad: Sie wurden zum großen Teil zunehmend aus anderen Fördertöpfen unterstützt. Damit hatte die experimentelle Arbeitsmarktpolitik nicht nur in der Arbeitsmarktförderung einen innovativen Meilenstein gesetzt, sondern generell zu mehr Offenheit auch in anderen Politikfeldern beigetragen.

    Grundlage dieser Ausweitung war die Erkenntnis, dass in einer sich in ihren Ansprüchen, Bedürfnissen und Problemen diversifizierenden Gesellschaft bestimmte Unterstützungsleistungen besser durch kleine, flexibel agierende Einrichtungen denn durch schwerfällige bürokratische Einheiten geleistet werden können. Auch hier war der politische Wille allerdings ein maßgeblicher Initiationsfaktor: So hatte die damalige Frauenministerin (Dohnal) begonnen, den Frauenberatungsstellen eine Basisförderung zu ermöglichen, was letztlich zu einer bedarfsgerechteren Verbreiterung des Beratungsangebotes führte. Die Fokussierung auf arbeitsmarktpolitische Themenbereiche, wie sie von der Arbeitsmarktförderung verlangt wurde, konnte damit zugunsten eines ganzheitlicheren Beratungsansatzes erweitert werden. Damit war die Förderung der Arbeitsmarktverwaltung bzw. dann auch schon des Arbeitsmarktservice nur mehr additiv. Ganzheitliche Beratungsleistungen wurden hinsichtlich ihrer spezifischen arbeitsmarktpolitischen Relevanz mitfinanziert. Die Frauenberatungsstellen bekamen so mehr Spielraum und waren nicht mehr existenziell auf die Arbeitsmarkt-förderung angewiesen, obwohl sie nach wie vor zum Kooperationsnetzwerk der aktiven Arbeitsmarktpolitik zählten und noch zählen.

    Eine ähnliche Entwicklung nahmen die Schuldenberatungsstellen, die anfänglich ebenfalls ausschließlich von der Arbeitsmarktförderung getragen wurden,[5] dann aber eine Basisförderung des Justizministeriums erhielten.

    3.4 Institutionelle Rahmenbedingungen

    3.4.1 Arbeitsmarktverwaltung

    Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsmarktverwaltung und den Trägerorganisationen war anfänglich keineswegs konfliktfrei verlaufen. Zu unterschiedlich waren die Zielsetzungen und Arbeitsweisen von beamtlicher Routine und den alternativ-politisch motivierten Einrichtungen. Während die Administration und die Sozialpartner noch vielfach von der Situation in der Hochkonjunktur geprägt waren, in der Arbeitslosigkeit bestenfalls als ein vorübergehendes Phänomen galt (und häufig auch als individuell gewollt unterstellt wurde)[6], war die grundlegende Motivation der ProjektbetreiberInnen häufig mit der Zielsetzung verbunden, auf diesem Weg zu mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft beitragen zu wollen.

    Es handelte sich um ein breit gefächertes Spektrum von AktivistInnen und Institutionen, mit denen die Arbeitsmarktverwaltung bisher zumeist keinen Kontakt und daher auch keinen Kooperationsmodus entwickelt hatte: Trägereinrichtungen, die gesellschaftliche Selbsthilfe zum Ziel hatten, Initiativen, die von der Bewährungshilfe aus-gingen, SozialarbeiterInnen, die in der Jugendwohlfahrt engagiert, freiberufliche Psychologen, die im Bereich der Unterstützung von Randgruppen aktiv waren oder Vorschläge, die aus der Frauenbewegung kamen.

    Bis dahin waren in die aktive Arbeitsmarktpolitik vor allem die großen Weiterbildungsorganisationen der Sozialpartner eingebunden, die aber vorerst keine Ambitionen hatten, für die größer werdende Zahl von Personen, die auf dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt waren, aktiv zu werden und zielgruppenspezifische Beschäftigungsmaßnahmen durchzuführen. Die genannten Initiativen lösten anfänglich keinen Verdrängungswettbewerb aus, weil sich für die entstehenden Problemgruppen noch niemand verantwortlich fühlte, und auch, weil die Kassen der Arbeitsmarktpolitik in dieser Phase gut gefüllt waren, die Einführung der experimentellen Arbeitsmarktpolitik also weitgehend mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden konnte.

    Mit der gesetzlichen Förderungsmöglichkeit erwuchs der aktiven Arbeitsmarktpolitik daher nicht nur ein völlig neues Partnerspektrum, sondern es bildete sich auch ein Fokus auf neue Zielgruppen heraus: Jugendliche mit sozialen Anpassungsproblemen, Straffällige, später auch Langzeitarbeitslose und eine Schwerpunktsetzung auf arbeitslose Frauen.

    Dieses Partnerspektrum hat sich weitgehend erhalten (Sozialökonomische Betriebe, Gemeinnützige Beschäftigungsbetriebe, Arbeitstraining etc.), modifiziert zwar, und ohne den ursprünglichen politischen Impetus der Gesellschaftsveränderung, aber mittlerweile grundsätzlich politisch und administrativ anerkannt. Die Pionierarbeit in der experimentellen Arbeitsmarktpolitik war damit die zentrale Grundlage für die Weiterentwicklung und Ausweitung der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die bestehenden Instrumente sind Routinearbeit in der Betreuung, Qualifizierung und befristeten Beschäftigung von Arbeitslosen geworden.

    Dies hat auch mit einem Generationenwechsel im Arbeitsmarktservice zu tun: All jene, die innerhalb der damaligen Arbeitsmarktverwaltung die experimentelle Arbeitsmarktpolitik unterstützt und vorangetrieben haben, waren schon relativ früh in Führungspositionen auf regionaler oder auf Bundesebene gekommen und hatten somit die regulative Möglichkeit, den Professionalisierungsprozess der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu steuern.

    3.4.2 Landesarbeitsämter

    Die Etablierung des neuen, experimentellen Modells erfolgte in einem längeren Prozess, der regionale Unterschiede aufwies und sich auch je nach Instrument unterschiedlich gestaltete. Während etwa die Förderung selbstverwalteter Betriebe von ProponentInnen aus dem Umfeld der Arbeiterselbstverwaltung entwickelt und erst später in die Verwaltung hineingetragen wurde, ging die Einführung der Aktion 8000, dem ersten großen Förderungsprogramm der experimentellen Arbeitsmarkpolitik, von der für die Arbeitsmarktverwaltung zuständigen Abteilung im Sozialministerium aus.

    Man kann also davon sprechen, dass die Konzeption und Umsetzung der experimentellen Arbeitsmarktpolitik in einer Entwicklung verlief, die parallel aus Bottom-Up und Top-Down Prozessen gespeist wurde.

    Bis 30.Juni 1994 war die Arbeitsmarktverwaltung (heute Arbeitsmarktservice) direkt dem Sozialministerium unterstellt: diese nahm die Anleitung der gesamtösterreichischen Arbeitsmarktpolitik wahr, eine Funktion, die ab 1.Juli 1994 von der Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice erfüllt wird. Die Vorgaben des Ministeriums im Hinblick auf die experimentelle Arbeitsmarktpolitik mussten anfänglich nicht nur den politischen Gegenwind durchdringen, sondern auch gegen den Widerstand bzw. gegen die Inaktivität der Führungskräfte und der Abteilungsleitungen in den regionalen Arbeitsmarktverwaltungen durchgesetzt werden. Teilweise wurden seitens des Ministeriums in den Landesarbeitsämtern Verantwortliche benannt („BündnispartnerInnen“), deren Aufgabe es war, potenzielle FörderungsnehmerInnen anzusprechen, zu beraten und ihre Anträge zu bearbeiten. Wurden diese Anträge dann seitens der Leitung des Landesarbeitsamtes abgelehnt, konnten diese negativen Entscheidungen durch das Ministerium auf dem Erlassweg aufgehoben und in ein positives Votum umgewandelt werden, das dann auch umgesetzt werden musste.

    Man kann also durchaus sagen, dass die zentralisierte Organisationsform der Arbeitsmarktverwaltung (bis 1994) für die Durchsetzung der experimentellen Arbeitsmarktpolitik gegen die damals noch stark hofrätlich organisierte Bürokratie äußerst hilfreich war, weil sie die Möglichkeit bot, neue Projektformen mittels Anweisung durchzusetzen. Allerdings hatten manche Bundesländer schon von sich aus die Idee der experimentellen Arbeitsmarktpolitik aufgegriffen und Kooperationen mit lokalen Initiativen aus dem Non-Profit-Bereich realisiert. Unterstützend kam hinzu, dass die OECD zur damaligen Zeit lokale Beschäftigungsinitiativen forcierte, was im nationalen Policy-Prozess eine wichtige legitimatorische Funktion einnahm – „Man konnte nicht mehr sagen, dass das Initiativen von den Spinnern am Stubenring sind“ (Interview 18, Projektentwicklung/Beratung) – und die Trägerszene auch mit neuen Projektmöglichkeiten inspirierte.

    Obwohl diese unkonventionellen innerbürokratischen Entscheidungsprozesse bis dahin nie systematisch angewandt worden waren, stellten sie kein Konfliktthema per se dar, weil für die Leitungen der Landesarbeitsämter eine Anweisung aus dem Ministerium formell nicht zu hinterfragen war und auch die Sicherheit bot, dass die übergeordnete Stelle explizit die Verantwortung für einen Förderungsfall übernahm. Vor der Umwandlung der Arbeitsmarktverwaltung in das Arbeitsmarktservice, in dessen Entscheidungsstrukturen die maßgeblichen Sozialpartner nunmehr eingebunden sind, stand die Arbeitsmarktverwaltung als organisatorische Einheit des Sozialministeriums häufig in der öffentlichen Kritik, insbesondere von Seiten der Unternehmensvertretungen. Für die regionalen Stellen der Arbeitsmarktverwaltung war ein ministerieller Erlass daher eine Absicherung, falls Projekte mit schwer abzuschätzender Erfolgswahrscheinlichkeit gefördert wurden. Auch aus diesem Grund war die Eigeninitiative der regionalen Arbeitsmarktverwaltungen im Bereich der experimentellen Arbeitsmarktpolitik anfänglich in einem sehr überschaubaren Rahmen geblieben.

    Erst als diese holprige Entscheidungskette (Projektantrag befürwortet durch SachbearbeiterIn im Landesarbeitsamt – Ablehnung durch die Vorgesetzten – Übermittlung an das Ministerium – positiver Förderungserlass des Ministeriums – Umsetzungspflicht durch die eigentlich ablehnende Behörde…) für die Landesarbeitsämter mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden war und gleichzeitig Erfolg und Nutzen der experimentellen Arbeitsmarktpolitik durch externe Studien bestätigt wurden, kam es zu einer sukzessiven Verantwortungsübernahme durch die regionalen Arbeitsämter. Im Zuge dieser Veränderungen wurden auch innerorganisatorische Umstellungen vorgenommen und die Verantwortlichkeit für arbeitsmarktpolitische Experimente akzeptiert.

    Letztlich zeigen die unterschiedlichen Reaktionen der befassten Verwaltungseinheiten einer bundesweit konzipierten Innovation im Bereich der Arbeitsmarktpolitik auch, dass Verwaltungen kein monolithischer Block sind, sondern entsprechend spezifischer regionaler Umstände wie Offenheit der Führungskräfte, Einfluss von außen, Problemdruck usw. ganz unterschiedlich reagieren können. Lessons learned in diesem Zusammenhang heißt daher auch, dass Innovationen, die auf die Unterstützung von Verwaltungen angewiesen sind, eine entsprechende Strategie entwickeln müssen, wie eine Vernetzung mit Teilen der öffentlichen Institutionen realisiert werden kann.

    4 Zielgruppen

    Im Laufe der 1980er Jahre stieg die Arbeitslosigkeit – wie bereits im Kapitel 1 beschrieben – kontinuierlich an, und zwar von rund 2% zu Beginn der 1980er auf 5,4% im Jahr 1990. In den ersten Jahren des Beschäftigungseinbruchs lag der Anteil der Langzeitarbeitslosen noch unter 10%, stieg allerdings bis Mitte der 1980er Jahre auf 17% und betrug 1990 bereits 25%. Die Gründe dafür lagen unter anderem im Einstieg der Baby-Boom Generation in den Arbeitsmarkt und dies gerade zum Zeitpunkt des bereits in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre begonnenen Strukturwandels und der Krise in der verstaatlichten Industrie. Im Wesentlichen haben sich bei dieser Entwicklung folgende Problemgruppen herausgebildet: Jugendliche, Ältere, MigrantInnen (die sogenannten GastarbeiterInnen) und Frauen.

    Aufgrund dieser Entwicklung wurden unterschiedliche Gruppen von arbeitslosen Personen zur Kernzielgruppe der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Eine der InterviewpartnerInnen hat dies folgendermaßen zusammengefasst: „Zu Beginn Jugendliche und die klassische Arbeiterschicht aus der Verstaatlichten“ (Interview 21, AMV). Allgemein lassen sich aus den geführten Interviews sowie der Literaturanalyse (z.B. Lechner und Reiter 1991) im zeitlichen Verlauf folgende Gruppen herausarbeiten:

    • Zu Beginn des Beschäftigungseinbruchs war insbesondere ein Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 25-Jährige) zu beobachten und Jugendliche waren auch eine der primären Zielgruppe des ersten Aktionsprogrammes zur Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsprogrammen (später Aktion 8000).

    • Ab Ende der 1980er Jahre ist die Jugendarbeitslosigkeit kontinuierlich gesunken, während die Arbeitslosigkeit älterer Personen stieg und somit diese Zielgruppe in den Fokus des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums rückte.

    • Frauen als zentrale Zielgruppe arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen rückten Mitte der 1980er Jahre vermehrt in das öffentliche Interesse, besonders betroffen waren hier Frauen aus Büro- und Verwaltungsberufen.

    • Darüber hinaus waren sogenannte Risikogruppen inkludiert, wie jugendliche AusbildungsabbrecherInnen, Haftentlassene, Obdachlose, Personen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit psychischen oder physischen Behinderungen.

    Diese Schwerpunkte spiegeln sich auch in der Struktur der Förderfälle der Aktion 8000 wider. So belegen beispielsweise die Evaluationsergebnisse der Aktion 8000 von 1984 bis 1986 sowie von 1988 bis 1990 (vgl. Lechner und Reiter 1988; Lechner und Reiter 1996), dass von den 6.581 Förderfällen im ersten Evaluierungszeitraum Jugendliche bis 25 Jahre einen Anteil von 61% stellten. In weiterer Folge sanken die Anteile der jugendlichen Förderfälle kontinuierlich: So stellten diese im Beobachtungszeitraum 1988 bis 1990 nur mehr einen Anteil von 32% und 1996 lag der Anteil lediglich bei 14%.

    Interessant erscheint auch die sehr unterschiedliche Ausrichtung des Programms je nach Bundesland: So reichten die Anteile der Jugendlichen von 78% in Oberösterreich bis zu 41% in Wien Der Grund dafür lag in unterschiedlichen Landesförderprogrammen für ausgewählte Zielgruppen.

    Dieser starke Fokus auf die Zielgruppe Jugendliche hat zwar die Zahl der arbeitslos gemeldeten unter 25-Jährigen erfolgreich reduziert, jedoch wurde dabei nicht entsprechend berücksichtigt, wie sich dies auf die Zielgruppe ältere Arbeitslose auswirken würde: „Der erste Fokus auf die Gruppe der Jugendlichen hat auch mit sich geführt, dass so „Junge“ gegen „Alte“ ausgespielt wurden und letztere in die Frühpension geschickt wurden. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass diese verschiedene Arbeitsmarktsegmente abdecken und erst Anfang der 1990er Jahre wurde darauf durch die Änderung des Pensionsgesetzes reagiert. Teilweise hat so die experimentelle Arbeitsmarktpolitik sozusagen traditionelle Schwächen weitergeführt.“ (Interview 16, Wissenschaft). Dieser Entwicklung wurde Ende der 1980er Jahre zunehmend Rechnung getragen und ab 1993 zählte die Gruppe der über 45-jährigen Arbeitslosen zu den expliziten Zielgruppen der Aktion 8000. Im Beobachtungszeitraum der zweiten Evaluierung – 1988 bis 1990 – lag der Anteil dieser Personengruppe noch bei lediglich 8%, konnte jedoch bis 1994 aufgrund der Richtlinienänderung bereits auf 16% erhöht werden. In der Literatur wird jedoch auch festgehalten, dass sich gerade zu Beginn die Ausweitung auf diese Zielgruppe schwierig gestaltete, weil es an zielgruppenspezifischen Projekten mangelte.

    Die zweite Evaluierung (Lechner und Reiter 1996) der Aktion 8000 für den Zeitraum von 1988 bis 1990 belegt eine deutliche Steigerung der Zahl der Förderfälle auf 10.011. Diese Phase der Aktion 8000 wurde auch als Expansionsphase bezeichnet. Ebenso wie bereits in der ersten Evaluierung zeigen sich im zweiten Evaluierungszeitraum ausgeprägte Unterschiede bei der Entwicklung der Förderzahlen nach Bundesland: So ist etwa im Burgenland, in Niederösterreich und in der Steiermark die Zahl der Förderfälle kontinuierlich gestiegen, während sie in Tirol, Vorarlberg und Wien gesunken ist.

    Des Weiteren haben nicht nur unterschiedliche Förderschwerpunkte sondern auch das regionale Arbeitsplatzangebot im Rahmen der Aktion 8000 die Zusammensetzung der Zielgruppe stark beeinflusst: So war etwa zu Beginn die Zahl der geförderten Männer hoch, da ein Drittel der Arbeitsplätze in der Stadterneuerung geschaffen wurde. Demgegenüber führte die Ausweitung der Arbeitsplätze im Bereich soziale Dienstleistung und Verwaltung ab Ende 1985 zu einem Anstieg der weiblichen Förderfälle. Insgesamt lag der Frauenanteil in der ersten Phase der Aktion 8000 bei 44% und konnte auf 59% im Beobachtungszeitraum von 1988 bis 1990 gesteigert werden. 1994 betrug der Anteil sogar bereits rund zwei Drittel. Es zeigt sich aber auch, dass die Allokation von arbeitslosen Personen auf geförderte Arbeitsplätze hinsichtlich der Einsatzbereiche in hohem Maße geschlechtsspezifischen Stereotypen folgte.

    Im Zuge der Zielgruppenbeschreibung ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass mit den Instrumenten der experimentellen Arbeitsmarktpolitik unterschiedliche Zielgruppen angesprochen wurden. Die Aktion 8000 rückte generell stark in den Fokus, da hier die meisten Förderfälle zu verzeichnen waren. Darüber hinaus gab es jedoch auch das Instrument der selbstverwalteten Betriebe. Hier wurden vor allem Belegschaften von Privatbetrieben, die aufgrund der Strukturkrise mit Insolvenzandrohungen konfrontiert waren, angesprochen. Nicht zu vernachlässigen ist auch die im Zuge der experimentellen Arbeitsmarktpolitik aufgebaute „Beratungsinfrastruktur“, die entsprechend qualifizierte Dauerarbeitsplätze bot, etwa bei der ÖSB oder die ArbeitsmarktbetreuerInnen.

    Einen gesonderten Stellenwert im Rahmen der Aktion 8000 nahmen die Schlüsselkräfte ein. Das sind jene Personen, die zur fachlichen Anleitung und/oder sozialpädagogischen Betreuung bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zumeist zur Gänze über die Arbeitsmarktverwaltung finanziert wurden und oftmals auch bereits in die Projektentwicklungsphase eingebunden waren oder die Projekte initiierten. Diese Personen mussten auch keine der vorgegebenen Zielgruppenkriterien erfüllen. Der Anteil der Schlüsselkräfte an allen Förderfällen lag im Zeitraum von 1984 bis 1986 bei rund 5% und verdoppelte sich bis zum zweiten Beobachtungszeitraum auf 10%. Aus der Förderung der Schlüsselarbeitskräfte entstanden vielfach Dauerarbeitsplätze.

    Im Zuge der vorliegenden Studie wurde eine Fragebogenerhebung bei Trägereinrichtungen durchgeführt, die in den 80er und 90er Jahren aus Mitteln der experimentellen Arbeitsmarktpolitik Förderungen erhielten. Die Ergebnisse aus dieser Erhebung belegen die oben beschriebenen Entwicklungen deutlich. So stand die Zielgruppe Langzeitarbeitslose bereits zu Projektbeginn der Förderungen im Fokus der einzelnen Projekte (52%) und wird nach Einschätzung der Befragten auch in Zukunft dort stehen (55%). Ebenso spricht beinahe die Hälfte der Projektträger (aktuell 47%) Frauen als Zielgruppe an und auch hier wird es kaum Veränderungen geben. Demgegenüber sehen die Befragten vor allem eine starke Zunahme bei der Zielgruppe MigrantInnen (21% zu Beginn der Förderung und 41% in Zukunft) sowie bei älteren Arbeitslosen (24% zu Beginn und 52% in Zukunft). Jugendliche stellten bei etwas mehr als einem Drittel der befragten Einrichtungen die zentrale Zielgruppe in den Anfängen dar, auch hier wird sich der Anteil nach Meinung der Befragten erhöhen und zwar auf 43%. Eine leichte Bedeutungszunahme wird auch in Bezug auf Personen mit physischen oder mit psychischen Beeinträchtigungen erwartet.

    Abbildung 4. Zielgruppen AMV/AMS geförderter Aktivitäten

    Balkendiagramm zum Zielgruppenspektrum AMV/AMS
geförderter Aktivitätem.

    Mehrfachnennungen möglich; Quelle: L&R Datafile ‘Factsheet experimentelle Arbeitsmarktpolitik’, 2015, Gesamt n=58

    Die beschriebenen Veränderungen im Zielgruppenspektrum stellen sowohl Projektträger als auch Fördergeber immer wieder vor neue Herausforderungen hinsichtlich zielgruppenadäquater Angebote. Zentral erscheint es, auf diese Änderungen möglichst schnell zu reagieren und entsprechende Projektformate zu entwickeln. Vor allem für schwer vermittelbare Personen wird in den Interviews ein sehr individuelles Eingehen gefordert.

    „Es gibt eine gewisse Gruppe, die völlig demotiviert oder soziopathisch ist (z.B. Alkoholabhängigkeit oder Drogenabhängigkeit). Da ist eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt undenkbar. Andere wiederum sind dankbar, dass ihnen die Möglichkeit geboten wird, stundenweise selbstbestimmt zu arbeiten – hier ist mit den Personen dies sehr individuell auszuverhandeln.“ (Interview 24, Wissenschaft)

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass sich die Zielgruppe der AMS-KundInnen in den letzten Jahren stark verändert bzw. erweitert hat (BMS-BezieherInnen, Ältere, BezieherInnen von Übergangsgeld, Menschen mit Behinderung etc.; siehe auch Kapitel 2). Vor diesem Hintergrund findet derzeit eine intensive Diskussion hinsichtlich einer entsprechenden Zielgruppensegmentierung der AMS-KundInnen statt.

    „Problematisch ist auch die aktuelle Zielgruppensegmentierung: Es gibt einen Teil an Arbeitslosen, die nie einen regulären Job erreichen werden, selbst am zweiten Arbeitsmarkt nicht und dann gibt es einen Teil an Arbeitslosen, die benötigen eine gewisse Zeit am zweiten Arbeitsmarkt mit Übertrittsoptionen auf den ersten Arbeitsmarkt. Und dann gibt es die Arbeitslosen, die relativ fit sind und bald wieder einen Job bekommen. Und diese Diskussion geht in die Richtung, die erstgenannte Gruppe komplett zu vernachlässigen und sich auf die zweite Gruppe zu konzentrieren.“ (Interview 18, Projektentwicklung/Beratung)

    In den geführten Interviews wurde oftmals die Ansicht vertreten, dass es eine Gruppe von arbeitslosen Personen gibt, die aus unterschiedlichen Gründen nie oder nur sehr schwer am regulären Arbeitsmarkt Fuß fassen werden und teilweise auch nicht am zweiten Arbeitsmarkt. Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese Personen ausschließlich Leistungen zur Existenzsicherung erhalten oder entsprechende Instrumente zu einer Teilintegration entwickelt werden, wie es etwa im Rahmen des Stufenmodells in Niederösterreich umgesetzt wird.[7]

    5 Programme, Maßnahmen und Instrumente

    Die zentrale Förderschiene für alle Maßnahmen war zu Beginn der experimentellen Arbeitsmarktpolitik das Aktionsprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten mit dem entsprechenden Erlass vom 30. November 1983. Die Idee zu diesem Programm entstand aus dem Instrument der „Produktiven Arbeitsplatzfürsorge“, wonach beispielsweise ArbeitgeberInnen aus dem Baubereich Zuschüsse für die Beschäftigung von MitarbeiterInnen über den Winter erhielten. Die Grundidee der Aktion 8000 war, passive Versicherungsleistungen für gesellschaftlich nützliche Arbeiten und Dienstleistungen einzusetzen und dadurch Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, anstatt sie für passive Unterstützungsleistungen auszugeben und auf die Einnahmen aus der zusätzlichen Beschäftigung zu verzichten (vgl. Lechner/Reiter 1991).

    „Damals gab es dann erste Privatinitiativen in Kooperation mit Gemeinden und hier hat es eigentlich angefangen: Im Arbeitsamt wurden Arbeitslose bei Gemeinden und Vereinen für gemeinnützige Arbeit qualifiziert bzw. beschäftigt oder bei Initiativen, die sich speziell zum Zweck der Beschäftigung gegründet haben. Es fand eine Suche nach Nischen statt, wo viel Arbeit vorhanden war, aber die Finanzierung fehlte. Daneben hat sich eine Projektszene entwickelt, die Beschäftigung und Qualifizierung verband und das Konzept der Transitarbeitsplätze ist entwickelt worden.“ (Interview 7, Arbeitsmarktverwaltung).

    Den Grundstein für den oben genannten Erlass bildete die neunte Novellierung des Arbeitsmarktförderungsgesetzes im Jahr 1983, die neue Wege bei der Arbeitsbeschaffung und der beruflichen Qualifizierung eingeschlagen hat. Der erste diesbezügliche Erlass vom 30. November 1983 beinhaltete eben das bereits genannte Aktionsprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Schwerpunktprogrammes. Ziel war die Integration von 8.000 arbeitslosen Personen in den Arbeitsmarkt. Für die Förderung kamen nicht nur private Betriebe in Betracht, sondern auch gemeinnützige Einrichtungen und Gemeinden. Neben projektorientierten Maßnahmen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen waren hier auch betriebliche Schulungen und Einstellförderungen inkludiert. Das Spektrum der vorgeschlagenen Projektbereiche war breit und beinhaltete etwa Alten- und Krankenbetreuung, Familienhilfe, Lernhilfen, Volksbildung, Jugendbetreuung, Kulturzentren, Ausbau von Museen, Häusersanierung, Stadtverschönerung bis zu Umweltprojekten und flankierender Beratung und Betreuung. Im Jahr 1985 wurde dieses Aktionsprogramm dann per Erlass auf die Aktion 8000 reduziert und betriebliche Förderungen in einem eigenen Erlass geregelt. Im Jahr 1987 erfolgte eine klare Fokussierung hinsichtlich der Zielsetzung der „Aktion 8000“, nämlich als Beschäftigungsprogramm für Langzeitarbeitslose und besonders Benachteiligte und als Starthilfe zur Erschließung innovativer Arbeitsplätze. Rund zehn Jahre nach der Implementierung der Aktion 8000 wurde dieser Begriff kaum mehr verwendet und die Gemeinnützige Eingliederungsbeihilfe als Individualbeihilfe und Förderung von Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten eingeführt. (vgl. Bauer 1997 S6ff)

    Die erste Phase des Aktionsprogramms, die bis zum Anfang der 1990er Jahre reichte, war durch eine enorme Vielzahl und Vielfalt an neuen Initiativen und Projekten geprägt. Ein Novum war, dass nicht nur betriebliche Arbeitsplätze gefördert wurden, sondern auch jene bei gemeinnützigen Einrichtungen und Gemeinden:

    „Der Meilenstein bestand darin, dass es ab dann nicht nur betriebliche Förderung gab, sondern die Förderung gemeinnütziger Arbeitsplätze bei NPOs, Ländern, Gemeinden und gemeindenahen Einrichtungen; Lohnkostenzuschuss, der als Anstoßförderung gedacht war, um so Gemeinden und Länder zu Ko- und Weiterfinanzierungen unter Druck zu setzen.“ (Interview 8, Arbeitsmarktverwaltung).

    In diesem Zusammenhang wurde stark darauf geschaut, welche Beschäftigungsnischen es gibt und wo Beschäftigung initiiert werden kann. Vielfach wurde hier durch das Angebot die Nachfrage geschaffen, etwa im Pflegebereich:

    „Klassische Bündnispartner waren Bürgermeister, die von dieser Aktion ihr Gemeindeamt oder ihre Stadtmauern saniert haben, oder die Volkshilfe, die aufs Pflegeservice ausweichen konnte. Man konnte wirklich durch das Angebot die Nachfrage schaffen. Am Anfang wurde so ziemlich alles ausprobiert, an Sparten, an Möglichkeiten, an Formen. Wenn ich jetzt sage von 1986 bis 1992 war so ziemlich alles durch“ (Interview 12, Arbeitsmarktverwaltung).

    Erstmals wurden auch kulturelle Projekte gefördert und damit Initiativen gegründet, die ohne Förderung kaum Aussicht auf längerfristigen Bestand gehabt hätten. Teile der heutigen creative industries haben ihre Wurzeln in den 80er Jahren und erhielten Förderungen aus der experimentellen Arbeitsmarktpolitik (z.B. Medienwerkstatt Wien, Kino unter Sternen, Schule für Dichtung etc.).

    Diese Phase in der Entwicklung der Aktion 8000 wird in den Interviews auch als Trial & Error Phase bezeichnet, da vieles ausprobiert wurde, manches verworfen werden musste, aber auch der Großteil des heutigen Instrumentariums das AMS in dieser Zeit entwickelt und erprobt wurde.

    Insgesamt war die Aktion 8000 ein „Universalinstrument“ (Interview 8, Arbeitsmarktverwaltung) mit Projekten aus allen Bereichen, die sich erst in weiterer Folge ausdifferenziert haben. Im Zuge der Interviewanalyse kristallisierten sich Sozialökomische Betriebe, Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte, Gründungsberatung, Beratungsmaßnahmen sowie die Eingliederungsbeihilfe als die am häufigsten erwähnten und auch erfolgreichsten heraus.

    5.1 Programme, Maßnahmen, Projekte im Detail

    Wie bereits einleitend festgestellt, wurden im Rahmen der experimentellen Arbeitsmarktpolitik viele Programme, Maßnahmen, Initiativen und Projekte entwickelt und erprobt. Grob lassen sich diese in folgende Typen einteilen, die in den nachstehenden Kapiteln genauer beschrieben werden:

    • Beschäftigungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

    • Beratungs- und Koordinationseinrichtungen

    • Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

    Vorweg sei an dieser Stelle jedoch einer der – nach Meinung des Großteils der InterviewpartnerInnen – zentralen Faktoren für den Erfolg der experimentellen Arbeitsmarktpolitik erwähnt, und zwar die Beratungsstruktur für Projektträger durch regionale verankerte ArbeitsmarktbetreuerInnen und durch die Gründungsberatung. Beide Instrumente waren weitgehend unabhängig von der Arbeitsmarktverwaltung und sollten sich gegenseitig ergänzen. Der klare arbeitsmarktpolitische Auftrag war, neue Initiativen zu gründen und damit die Effektivität des neuen Ansatzes in der Arbeitsmarktpolitik zu steigern. Die Dienstleistungen konnten von allen Initiativen kostenlos in Anspruch genommen werden und wurden durch die Arbeitsmarktverwaltung finanziert.

    Die Arbeitsmarktbetreuung (Institut für Arbeitsmarktbetreuung) wurde im Zuge der Novellierung im Jahr 1983 institutionalisiert und so mit einem starken regionalen Bezug zu einem wesentlichen Bestandteil der experimentellen Arbeitsmarktpolitik. Zu den Aufgaben zählten die Projektentwicklung, die Beratung und Betreuung von potentiellen InitiatorInnen sowie die Aktivierung von arbeitslosen Personen. Besonderen Stellenwert hatte dabei die Projektentwicklung, d.h. die Identifikation von Bedarfsnischen, Vernetzung der AkteurInnen, Unterstützung bei der Konzepterstellung sowie die Entwicklung einer Ablauforganisation. Weiters war es im Sinne der Nachbetreuung deren Aufgabe die Projekte zu begleiten, zu stabilisieren und den Kontakt zu den Dienststellen der Arbeitsmarktverwaltung sicherzustellen.

    Für die Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen wurde die Gründungsberatung (Österreichische Studien- und Beratungsgesellschaft) eingerichtet. Die zentralen Aufgaben umfassten die Beratung und Prüfung von Organisationskonzepten, von sozialpädagogischen Konzepten und von Wirtschaftskonzepten. In diesem Zusammenhang erfolgten nicht nur individuelle Beratungen, sondern es wurden auch Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt.

    Zentral für den Erfolg war die regionale Verankerung dieser Beratungsstrukturen in den einzelnen Bundesländern, wodurch sehr gut auf die konkreten regionalen Bedarfe aufgebaut und die entsprechende relevante Vernetzung auf regionaler Ebene initiiert werden konnte. Zudem wurde so eine laufende Weiterentwicklung und Neuentwicklung von Initiativen und Projekten garantiert, wodurch Innovation vorangetrieben wurde. Dass gerade dieser erfolgreiche Beratungsansatz nicht weitergeführt wurde, wurde mitunter kritisiert:

    „Österreich hatte immer einen ausgefeilten Beratungsansatz dazu. Im Sinne von es wird auch beraten und parallel entwickelt. Da hat die BGS vor etwa 15 Jahren empfunden, dass sie das nicht mehr wollen. Sie haben das neu vergeben ohne regionale Verankerung und defacto ist der Bereich dann gestorben. Das halte ich nach wie vor für einen strategischen Fehler.“ (Interview 21, Arbeitsmarktverwaltung)

    5.1.1 Beschäftigungsmaßnahmen

    Der Fokus der experimentellen Arbeitsmarktpolitik lag auf der Schaffung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose und am Arbeitsmarkt benachteiligte Risikogruppen. In diesem Segment wurden auch die meisten Förderfälle verzeichnet. Wie bereits mehrfach erwähnt, war die Aktion 8000 das zentrale Programm zur Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in gesellschaftlich nützlichen Tätigkeitsfeldern. Dies inkludierte unterschiedlichste Tätigkeitsbereiche, von Umwelt über Kunst/Kultur bis zu Kinderbetreuung und Pflegediensten. Zu Beginn der Aktion 8000 lag einer der Förderschwerpunkte im Bereich der Stadterneuerung, in weiterer Folge wurde ein expliziter Schwerpunkt bei der Beihilfenvergabe auf die Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots durch die Schaffung zusätzlicher geförderter Arbeitsplätze in diesem Bereich gesetzt.

    Im Zuge der experimentellen Arbeitsmarktpolitik wurden auch erfolgreiche bestehende Ansätze miteinander kombiniert, etwa Arbeit und Qualifizierung. Daraus haben sich unter anderem die Sozialökonomischen (SÖB) und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte (GBP) entwickelt. Ziel dieser Instrumente war die berufliche und soziale Integration von Langzeitarbeitslosen durch Arbeits- und Ausbildungsplätze, die ihren speziellen Bedürfnissen angepasst sind. Das Konzept baut auf sogenannten Transitarbeitsplätzen auf, d.h. TeilnehmerInnen werden zeitlich befristet angestellt mit dem Ziel, diese Phase als Vorbereitung und Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt zu nützen. Gefördert werden sowohl die Schlüsselarbeitskräfte, die die Personen anleiten, begleiten und sozialpädagogisch betreuen, als auch die Transitarbeitskräfte. SÖBs bieten selbst hergestellte Produkte und/oder Dienstleistungen zu Marktpreisen an und erwirtschaften so einen Teil ihrer Kosten selbst – in der Regel müssen sie zumindest 20% Eigenerwirtschaftungsquote aufweisen. Demgegenüber agieren GBPs außerhalb des Marktes und bieten Produkte und Dienstleistungen an, für die ein öffentliches oder gemeinnütziges Interesse besteht (vgl. WIFO 2014). Die Auswertung der Interviews zeigt jedoch, dass hier die Grenzen zwischen SÖBs und GBPs mitunter schwer zu ziehen sind und in der Praxis auch in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt werden. Zudem belegen die Erfahrungen aus der Umsetzung auch, dass eine vollständige Eigenfinanzierung nur selten erreicht werden kann und oftmals ein permanenter Zuschuss durch die öffentliche Hand notwendig ist. Im Bereich der SÖBs sind in den ersten Jahren der Gründung von 1980 bis 1998 insgesamt 60 Betriebe entstanden und 1999 waren noch 53 aktiv (vgl. Lechner et al 2000). Die aktuelle Evaluierung des Wifo zu sozialen Unternehmen belegt, dass die Zahl gestiegen ist und im Jahr 2012 österreichweit 61 SÖBs tätig und 74 GBPs aktiv waren.

    Gerade in der ersten Phase der Aktion 8000 zeigte sich, dass der Bereich der Qualifizierung bei den geförderten Dienstverhältnissen noch ausbaufähig war, worauf der Modellversuch „Arbeit und Lernen“ entwickelt wurde. Hierbei wurde die Förderdauer auf bis zu drei Jahren verlängert und auch die Gehälter für TeilnehmerInnen und TrainerInnen waren an keine explizite Obergrenze gebunden, um so auch die Motivation älterer, arbeitsloser Personen zur Teilnahme zu erhöhen (vgl. Lechner/Reiter 1991).

    Die Förderungen von selbstverwalteten Betriebe oder kooperativen Unternehmensgründungen zielte auf Unternehmensgründungen von arbeitslosen Personen oder die Weiterführung eines von Insolvenz bedrohten Unternehmens durch die Belegschaft ab. Die Förderung der Arbeitsmarktverwaltung bezog sich auf die Gewährung einer Starthilfe zur Errichtung, Übernahme und Führung des Betriebes in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bzw. unverzinsten Darlehens. Neugründungen erfolgten zumeist als Kleinbetriebe im Handwerks- und Dienstleistungsbereich, etwa Holzverarbeitung und Gastronomie. 1991 gab es rund 120 Unternehmen (Lechner/Reiter 1991), die als selbstverwaltet bezeichnet werden konnten. Aufgrund der bestehenden hohen Anforderungen an die Belegschaft und die fehlenden rechtlichen Adaptierungen (z.B. Genossenschaftsgesetz) ist dieses Instrument jedoch quasi „ausgelaufen“ und nur einzelne dieser Unternehmen sind heute noch erfolgreich am freien Markt tätig, wie das Beispiel der Genossenschaft Maldek zeigt.

    In diesem Zusammenhang ist auch das im Rahmen der experimentellen Arbeitsmarktpolitik entwickelte Programm „Arbeitslose gründen Firmen“ zu erwähnen. Hierbei wurden für höchstens acht Monate eine Beihilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe vergeben, um so eine Starthilfe für die Unternehmensgründung zu ermöglichen mit dem Ziel des Vollerwerbs des/der GründerIn. Die TeilnehmerInnen mussten einen verpflichtenden Startkurs besuchen und die Marktfähigkeit des Unternehmenskonzeptes belegen. Neben den Startkurs konnten noch weitere Kurse besucht werden sowie eine begleitende Gründungs- und Betriebsberatung (vgl. Lechner/Reiter 1991). Die beiden letztgenannten Förderinstrumente sind in die spätere Gründungsförderung übergegangen.

    5.1.2 Arbeitsmarktpolitische Beratungs- und Betreuungseinrichtungen

    Ein wichtiges ergänzendes Element der experimentellen Arbeitsmarktpolitik war die Möglichkeit der Schaffung und Finanzierung von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für arbeitslose Personen mit spezifischen Vermittlungseinschränkungen, etwa Frauen mit Kinderbetreuungspflichten, Wohnungslose, Suchtkranke etc.. Ziel dieser Einrichtungen war es, im Vorfeld der Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter jene Probleme zu lösen, die einer Arbeitsmarktintegration im Wege stehen. Entsprechend der unterschiedlichen Zielgruppen war das Tätigkeitsspektrum dieser Einrichtungen sehr breit und reichte von der Suche nach Unterkünften über Kinderbetreuungsmöglichkeiten über Schulden- oder Suchtberatung bis zur Berufsvorbereitung. Weitere wesentliche Schwerpunkte lagen in der AusländerInnenberatung sowie der Beratung von Haftentlassenen. 1991 gab es insgesamt rund 70 solcher geförderter Einrichtungen und davon bestehen viele, beispielsweise Frauenberatungsstellen, Wohngemeinschaften, Suchtberatungen etc. noch heute. Die Finanzierungsbasis der meisten Beratungs- und Betreuungsprojekte für spezifische Zielgruppen wurde jedoch erweitert, indem beispielsweise fachlich zuständige Ministerien als (Ko-)Finanzierungsträger auftreten.

    5.1.3 Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

    Neben der Aktion 8000 als „dem“ Programm der experimentellen Arbeitsmarktpolitik wurden in den geführten Interviews nur selten weitere Schwerpunkte angesprochen. Zu den genannten zählten etwa eine Reihe von präventiven Instrumenten, die durch eine frühzeitige Aktivierung einen Übertritt in die Langzeitarbeitslosigkeit verhindern sollten, sowie auch innovative Aus- und Weiterbildungsformate (vgl. Lechner/Reiter 1991):

    Dazu zählten etwa Ressourcenpools als eine von der Arbeitsmarktverwaltung geförderte Aktivierungsmaßnahme. Hierbei wurden arbeitslosen Personen ohne Vermittlungseinschränkungen die für die Arbeitssuche erforderlichen Mittel (Räumlichkeiten, bürotechnische Hilfsmittel, soziale und fachliche Unterstützung) für maximal acht Wochen zur Verfügung gestellt. Dieses Modell wurde beispielsweise in der Steiermark erprobt, fand jedoch keine Aufnahme in das Regelinstrumentarium der Arbeitsmarktverwaltung.

    Nachhaltiger war in diesem Rahmen das Konzept der Aktivgruppen für Arbeitslose. Das Ziel lag in einer möglichst raschen ausbildungsadäquaten Vermittlung der TeilnehmerInnen in den Arbeitsmarkt. Dies erfolgte durch entsprechende Information der TeilnehmerInnen, Erhöhung der sozialen Kompetenz, verbesserte soziale Eingliederung, verbesserte Darstellung der eigenen Fähigkeiten (Lebenslauf, Bewerbungsgespräch) sowie Beratung und Betreuung durch die TrainerInnen. Im Grunde entspricht dieses Konzept den nach wie vor vom AMS angebotenen Aktivierungsmaßnahmen, deren arbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit jedoch zunehmend in Zweifel gezogen wurde.

    Ebenfalls im Zuge der experimentellen Arbeitsmarktpolitik wurden Berufsfindungszentren als spezielle Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation und Reintegration von Menschen mit Behinderung und anderen benachteiligten Zielgruppen eingerichtet.

    Neben den bereits etablierten Kursmaßnahmen wurden innovative Aus- und Weiterbildungsformen, etwa das Modell der Arbeitsstiftungen entwickelt. Zielgruppe der ersten Arbeitsstiftung 1987 (Stahlstiftung voestalpine Linz) waren Arbeitskräfte, die aufgrund des Personalabbaus in der verstaatlichten Industrie arbeitslos wurden. Die TeilnehmerInnen wurden bei der beruflichen Neuorientierung durch Aus- und Weiterbildung, der Vermittlung von Arbeitsplätzen und/oder durch Gründungsberatung unterstützt. Zentral war, dass in diesem Modell auch die Arbeitgeberseite eingebunden war. Auch dieses Modell findet in unterschiedlichen Ausrichtungen nach wie vor erfolgreich Anwendung.

    5.2 Veränderungen im Zeitverlauf

    Ein allgemein gültiger Tenor der Interviews war, dass die Instrumente der experimentellen Arbeitsmarktpolitik nicht alle neu waren, aber dass diese experimentell miteinander verknüpft wurden und so ein strategischer Einsatz erfolgte. Gerade zu Beginn der experimentellen Arbeitsmarktpolitik war hohe inhaltliche Flexibilität gegeben, das Controlling hielt sich stark in Grenzen und es wurde nicht „top down“ geplant, sondern vor allem „bottom up“ initiiert.

    Diese experimentelle Phase hat alles ermöglicht und man schaute was geht und was nicht. In so einer Phase ist es wichtig, dass es viele kleine Player mit vielen Ideen gibt. Eine Phase in der man verschiedenes probieren muss, um zu sehen was geht und was nicht. Früher oder später muss man solche Phasen systematisieren, Prozesse gestalten, Budget planen und Dinge bereinigen, die nicht funktionieren.“ (Interview 13, Sozialpartner)

    Die erste Phase der experimentellen Arbeitsmarktpolitik war also sehr stark von der Entwicklung bzw. der Kombination geeigneter Instrumente geprägt. Die zweite darauf aufbauende Phase war geprägt von der Systematisierung und der Prozessgestaltung:

    „Die zweite Phase war entlang der Entwicklung des AMS, der Ziele, der Struktur, der steigenden Mittel und der steigenden Arbeitslosigkeit. (…) Ganz stark eine Phase, wo man Instrumente eingesetzt hat, um Ziele zu erreichen. Was ich für einen Paradigmenwechsel halte.“ (Interview 21, Arbeitsmarktverwaltung)

    Neben den im Kapitel 5 beschriebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den erfolgten Erlässen, wurden die Ausgliederung des AMS und das daraus resultierende Controlling im Sinne eines Managements by Objectives sowie das neue Bundesvergabegesetz als zwei zentrale Meilensteine identifiziert, die die Projektlandschaft maßgeblich beeinflusst und verändert haben:

    „Was der Zauber von damals war, war dieses ganz ernsthafte Unterfangen tatsächlich etwas Experimentelles auszuprobieren und tatsächlich Innovation entstehen zu lassen, ohne das sofort zu reglementieren. Deshalb gibt’s da eine große Sehnsucht und das sagen viele, dass dieser Spielraum für Innovation Schritt für Schritt total verloren gegangen ist. Das hat begonnen mit der Ausgliederung und hat geendet in Richtlinien, die total eng gestrickt sind und man sich kaum bewegen kann. (…) Ein zweiter Meilenstein war das Bundesvergabegesetz. Das betrifft jetzt nicht die Beschäftigungsunternehmen, sondern es waren die Beratungs- und Betreuungsunternehmen, die aber auch einen Großteil unserer Mitglieder ausmachen. Diese Vergabegeschichte, denke ich, war für viele eine totale Zäsur. Also dass dieses Billigstbieterprinzip plötzlich gegolten hat, dass die Profits in den Markt gekommen sind und da natürlich auch über das Vergaberegime gute Kontakte verloren gegangen sind. Und die kleinteilige bunte Landschaft an Trägern hat sich auch verändert, also viele kleine Träger haben diese Vergabegeschichte nicht überlebt. “ (Interview 19, Projektbezogen)

    Dass eine Phase der Systematisierung notwendig war, wurde von den InterviewpartnerInnen unterstrichen, allerdings gehen die Meinungen hinsichtlich der bestehenden Zielvorgaben und Richtlinien des AMS doch auseinander. Während diese vor allem von der Projektszene – und teilweise auch von den Sozialpartner- und MinisteriumsvertreterInnen – kritisiert werden, sehen vor allem die MitarbeiterInnen des AMS hier den Vorteil eines für sie notwendigen Management- und Kontrollsystems. Wenngleich auch hier sich teilweise kritische Stimmen äußern und zwar dahin gehend, dass zwar ein Managementinstrument für eine Organisation wichtig ist, dieses jedoch in Relation zu den gegebenen Rahmenbedingungen zu setzen sei und ein entsprechender Spielraum für Innovation zielführend sei.

    Eine der wesentlichen Veränderungen der Projektlandschaft aufgrund der Richtlinien und der vergaberechtlichen Bestimmungen war es, dass nunmehr primär große Trägereinrichtungen aktiv sind, während kleinere Trägereinrichtungen nur schwer am Markt mithalten können bzw. konnten. Zudem besteht für die Projektträger aufgrund der streng geregelten Richtlinien und Zielwerte vergleichsweise wenig Spielraum, um sich weiterzuentwickeln, neue Tätigkeitsfelder zu erproben oder Instrumente zu entwickeln.

    Diese Veränderung in der Projektlandschaft und der eingeengte Spielraum für inhaltliche Neuentwicklungen zeigte sich auch in der im Rahmen der vorliegenden Studie durchgeführten Fragebogenerhebung: So wurden zu Beginn der Projektaktivitäten bei den befragten Trägern wesentlich mehr Beschäftigungsprojekte (45%) umgesetzt als etwa gegenwärtig (34%), während Beratungsprojekte einen Anstieg von 9 Prozentpunkten verzeichneten. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Beratungsprojekte haben sich dabei kaum verändert und bezogen sich vor allem auf Frauenberatung, Beratung von MigrantInnen, Schuldenberatung, Beratung von Wohnungslosen etc. Hinsichtlich der inhaltlichen Bereiche der Beschäftigungsprojekte lagen die Schwerpunkte zu Beginn der Projektförderungen auf Übersiedlungen/ Entrümpelungen/ Altwaren und Recycling (38%), Grünraum- und Waldarbeiten (35%) sowie Bau/ Renovierung und Holz-/ Metallbearbeitung mit jeweils 27%. Auch aktuell sind dies die Schwerpunktbereiche (zwischen 45% und 55%). Für die Zukunft wird vor allem Bedarf im Bereich von Beschäftigungsprojekten für Grünraum- und Waldarbeiten, sowie im Bereich Ökologie allgemein, gesehen. Das Segment der Qualifizierungsmaßnahmen stellt zeitlich unverändert einen Anteil von rund 30% und die befragten Projektträger sehen hier wenig Bedarf für zukünftige inhaltliche Veränderungen.

    Abbildung 5. AMV/AMS geförderter Aktivitäten

    Balkendiagramm zum vorausgehenden Text.

    Mehrfachnennungen möglich; Quelle: L&R Datafile ‘Factsheet experimentelle Arbeitsmarktpolitik’, 2015

    6 Erfolge und Wirkungen der experimentellen Arbeitsmarktpolitik

    6.1 Experimentelle Arbeitsmarktpolitik als Entwicklungslabor der aktiven Arbeitsmarktpolitik

    Die experimentelle Arbeitsmarktpolitik hat im Kontext der Organisationsentwicklung der Arbeitsmarktverwaltung (AMV) von der AMV zum AMS und der Entwicklung der aktiven Arbeitsmarktpolitik eine wichtige Rolle gespielt. Es wurden arbeitsmarktpolitische Instrumente bzw. verschiedene Kombinationen von bewährten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten erprobt, die letztlich im Kanon der aktiven Arbeitsmarktpolitik weitergeführt werden.

    Aber auch die Organisation AMV bzw. AMS hat wichtige Impulse bekommen, die auch heute noch von Relevanz sind. Im Grunde wurden mit der Beauftragung externer Trägereinrichtungen Ansätze des Contracting Out, die etwa auch heute noch auf EU-Ebene im Rahmen des PES-to-PES-Dialogues diskutiert werden, erprobt und als ein Organisationsprinzip ins AMS übernommen (siehe Kapitel 6.1.2).

    Auch für die handelnden AkteurInnen, war die Umsetzung der experimentellen Arbeitsmarktpolitik ein neuer Erfahrungsbereich. Ein erfahrener AMS-Mitarbeiter, der bereits in der experimentellen Arbeitsmarktpolitik ein Mann der ersten Stunde war, drückt dies so aus:

    „Vieles von dem was ich heute weiß und kann, habe ich damals erworben“. (Interview 11, AMV).

    6.1.1 Erprobung und Überführung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten in das Regelinstrumentarium

    Als eine zentrale Erfolgsdimension wurde von einer Reihe der befragten ExpertInnen die Erprobung von verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und deren Weiterführung im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gesehen.

    Die Lohnkostenförderung als zentrales Förderinstrument der Einzelfallförderung der Aktion 8000 war ein im internationalen Kontext verbreitetes und bereits bewährtes Instrument. Im Bereich der experimentellen Arbeitsmarktpolitik war es ein wichtiger Anreiz zur Einstellung von Arbeitslosen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Schwerpunkt war damals allerdings der gemeinnützige bzw. Non-profit-Bereich. Die erste Evaluierung der Aktion 8000 hat gezeigt, dass im Zeitraum 1984 bis Ende 1986 insgesamt 43% der Geförderten bei Gebietskörperschaften beschäftigt waren, 19% bei autonomen Vereinen und die verbleibenden 38% bei Vereinen im Vorfeld von privaten und öffentlichen Organisationen.

    Die heutige Form der Lohnkostenförderung kommt unter dem Namen Eingliederungsbeihilfe in erster Linie im betrieblichen Bereich zum Einsatz. Oder wie es ein Experte aus dem Bereich des AMS formuliert:

    „Lohnkostenförderung war damals schon ein wichtiges Instrument und ein Anreiz zur Einstellung von Arbeitslosen. Es ist jedoch verkommen zur reinen Betriebsförderung.“ (Interview 9, AMV)

    In Prinzip wäre aber dieses Instrument auch im Bereich der gemeinnützigen Träger möglich, allerdings kommt es diesbezüglich immer wieder zu Widerstand auf Seiten der ArbeitgeberInnenvertretung in den Entscheidungsgremien des AMS.

    Im Zuge der Krisenjahre ab 2008 wurde die Idee der Arbeitsplatzförderung im gemeinnützigen Bereich durch das zeitlich befristete gemeindenahe Beschäftigungsprogramm Aktion 4000 wiederbelebt. Dies war von der Grundidee und der strategischen Ausrichtung eindeutig auf das der Aktion 8000 zugrunde liegende Konzept zurückzuführen. Förderbar waren Beschäftigungen bei gemeindenahen Einrichtungen, die Beschäftigung erfolgte ausschließlich mittels Überlassung durch die gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung. Allerdings wurde diese Aktion nach 2010 nicht verlängert.

    Im Zeitraum 1988 bis 1990 entfielen etwa ein Drittel der in der Aktion 8000 geförderten Arbeitsplätze auf Projektarbeitsplätze. Die projektbezogene Förderung sah erweiterte Förderungsmöglichkeiten vor, wie etwa die Finanzierung der Projektvorbereitung, von Schlüsselkräften und zum Teil von investiven Kosten. Diese Projektförderung im Rahmen der Aktion 8000 wurde letztlich weitergeführt in Form der Sozialökonomischen Betriebe (SÖB) und der Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte (GBP). Nach Einschätzung einiger ExpertInnen handelte es sich dabei aber um keine Neuerungen im Kanon der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, sondern vielmehr um eine fördertechnische Neuerung:

    „Aber dass sich SÖBs und GBPs als Förderform aus der Aktion 8000 entwickelt haben, ist für mich nur eine technische Änderung, daher sage ich wir haben kaum etwas Neues erfunden“ (Interview 11, AMV).

    Die Projektförderung im Rahmen der Aktion 8000 war jedoch ein neuartiger Interventionsbereich, in dem im Rahmen der experimentellen Arbeitsmarktpolitik umfassend Erfahrungen gesammelt wurden.

    Von der Förderung selbstverwalteter Betriebe zur Förderung von Unternehmensgründungen: Die Förderung von selbstverwalteten Betrieben und des damit verbundenen Beratungsangebots war ein Experimentierfeld für die Entwicklung des späteren Unternehmensgründungsprogramms. Ausschlaggebendes Kriterium für die Förderung von kooperativen Unternehmensgründungen bzw. -übernahmen war die Schaffung bzw. Erhaltung von Dauerarbeitsplätzen. Im Zuge der ökonomischen Krise zu Beginn der 1980er Jahre kamen zunehmend KMU ins Trudeln und waren in weiterer Folge von Insolvenz bedroht. Diese Unternehmen galt es aufzufangen und den Weiterbestand in Selbstverwaltung zu sichern, durch entsprechende Beratung und Unterstützung. Hier war bereits der Vorläufer einer Beratungsinfrastruktur aktiv, das Netzwerk der Köpfe, aus dem dann einige Akteure die ÖSB – Österreichische Studien- und Beratungsgesellschaft entwickelten, die die Beratung übernahm.

    6.1.2 Aufbau von externen Unterstützungs- und Beratungsstrukturen

    In der Phase der experimentellen Arbeitsmarktpolitik wurde eine Infrastruktur an Beratungs- und Unterstützungsleistungen entwickelt und umgesetzt, die maßgeblich für die Professionalisierung der Maßnahmenträger und der Projektumsetzung war. Mit diesem Outsourcing von Serviceleistungen der öffentlichen Arbeitsmarktverwaltung in der Phase der experimentellen Arbeitsmarktpolitik wurde erstmals Neuland beschritten. Allerdings war dieser Ansatz zielführend für die künftige Strategie des AMS, sich auf Kernkompetenzen zu beschränken und darüber hinausgehende arbeitsmarktpolitisch relevante Serviceangebote zu externalisieren, sofern die vorhandenen internen Ressourcen dafür nicht ausreichten.

    Im Zuge der Gründung von selbstverwalteten Betrieben wurde die Österreichische Studien- und Beratungsgesellschaft (ÖSB) als offizieller Vertragspartner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beauftragt, GründerInnen zu beraten. Ein weiterer Aufgabenbereich lag in der Organisationsberatung von kooperativen Unter-nehmen und in der Konzipierung und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen für Sozialprojekte, selbstverwaltete Betriebe und Fachkräfte der Arbeitsmarktverwaltung. Diese Form der Gründungsberatung wurde auch in den Folgeprogrammen des AMS wie dem Unternehmensgründungsprogramm weitergeführt. Damit war die Gründungsberatung ein Prototyp für die Externalisierung von Dienstleistungen, die zwar von der AMV finanziert wurden, aber nicht in Eigenregie durchgeführt wurden.

    Schließlich wurden ab 1983 in einigen Regionen Arbeitsmarkt-BeraterInnen etabliert, die dann später als ArbeitsmarktbetreuerInnen tätig waren. Als organisatorischer Rahmen entstanden in einigen Bundesländern die Institute für Arbeitsmarktbetreuung. Diese „arbeitsmarktpolitische Entwicklungshilfe im eigenen Land“ (Lechner/Reiter 1991) sollte die Arbeitsmarktverwaltung sowie Projektträger dabei unterstützen, in neuen, schwierigen und unkonventionellen Beschäftigungsfeldern aktiv zu werden. Zum Aufgabenspektrum gehörten die Ideenfindung und Identifizierung von Bedarfsnischen, die Ausarbeitung von Projektkonzepten und Finanzierungsplänen und die Unterstützung der Trägereinrichtungen bei der Umsetzung. Auch diese Unterstützungsleistung wurde in Form eines Outsourcings von Serviceleistungen der Arbeitsmarktverwaltung erbracht.

    Die Institute für Arbeitsmarktbetreuung (IFA) bestehen in einigen Bundesländern noch weiter, allerdings haben sich die Aufgabenprofile der BeraterInnen im Zeitverlauf verändert. Meist kam es zu einer stärkeren direkten Anbindung an die Landesgeschäftsstellen und die Tätigkeit war immer stärker bzw. ist immer noch an Aufträgen der Landesgeschäftsstellen orientiert. Aber auch einige Landesregierungen haben zunehmend – insbesondere bei der Umsetzung von ESF-kofinanzierten Maßnahmen – die Unterstützung der IFAs in Anspruch genommen.

    6.1.3 Erschließung von neuen Beschäftigungsfeldern

    Informationen zu den neuen Beschäftigungsbereichen, die im Rahmen der experimentellen Arbeitsmarktpolitik von Beschäftigungsprojekten erschlossen wurden, lieferte die Befragung von Projektträgern. Die daraus gewonnenen Befunde werden auch durch verschiedenen Dokumentationen und Erkenntnisse aus der Literatur bestätigt. Allerdings lassen sich auf Basis von 26 Beschäftigungsprojekten, die geantwortet haben, nur Aussagen zu einer Tendenz, jedoch keine statistisch gesicherten Befunde abgeben. Dabei wurde auch die veränderte Bedeutung der einzelnen Arbeitsbereiche im Zeitverlauf erhoben, da angegeben werden sollte, in welchen Feldern die Projekte zu Beginn tätig waren, wo aktuell und wo in der Zukunft.

    Generell zeigt sich, dass die meisten Projekte mehr als einen Bereich abdecken. Und als zweites Charakteristikum ist erkennbar, dass pro Projekt aktuell (d.h. zum Zeitpunkt der Befragung) etwa 3,2 Bereiche abgedeckt werden. Dabei wird deutlich, dass es innerhalb der Projekte zu einer Erweiterung des Spektrums der Arbeitsfelder gekommen ist. So zeigen auch die Fallstudien zu fünf Projekten, die aus der Aktion 8000 gefördert wurden, dass bei manchen erfolgreichen Projekten die Ausdifferenzierung des Bereichsportfolios eine wichtige Voraussetzung für den Weiterbestand des Projektes war.

    Was das Spektrum der Arbeitsfelder betrifft, so zeigt sich, dass zu Beginn der experimentellen Arbeitsmarktpolitik der Bereich der einfachen Dienstleistungen wie Entrümpelungen, Altwarenverkauf oder Übersiedlungen ein wichtiges Segment der Beschäftigungsprojekte war. Dabei handelt es sich um Bereiche, die vorwiegend einfache Tätigkeiten bieten, die insbesondere für gering qualifizierte TeilnehmerInnen eine Erwerbsoption bieten. Auch aktuell ist dieser Bereich noch stark von Bedeutung, allerdings wird dieser Bereich nach Angaben der Trägereinrichtungen in Zukunft weniger Relevanz haben.

    Grünraum- und Waldarbeiten waren und sind sowohl zu Beginn der experimentellen Arbeitsmarktpolitik als auch aktuell wichtig und werden auch in Zukunft von Bedeutung sein. Bei einigen Projekten war beispielsweise ein Forstprojekt gekoppelt mit einem holzverarbeitenden Projekt, etwa Spielwarenerzeugung, wie im Fall des Projektes Contrapunkt in Kärnten in den 80er Jahren.[8] Aber auch die Verbindung von Grünraumarbeiten und Umwelt/Ökologie hat sich zunehmend als Beschäftigungscluster herauskristallisiert. Damit ergibt sich eine Entwicklungslinie, die bereits Mitte der 80er Jahre konzeptionell begonnen wurde. 'Abfallberater in der Gemeinde' (AMV 1986). 'Aktion 8000 – Umweltschutz schafft Arbeitsplätze' (AMV, o.J.) oder die Erarbeitung von Unterlagen für die Schaffung von Arbeitsplätzen im Umweltschutzbereich (Sieber 1985) waren konzeptionelle Grundlagen für die Arbeitsplatzschaffung im Bereich Umweltschutz/Ökologie. Angesichts der zunehmend virulenten Umweltproblematik im Zuge der Klimaerwärmung hat dieser Bereich nach wie vor hohe Priorität. Dies zeigt sich auch daran, dass der Bereich künftig stärker von den befragten Projekten abgedeckt wird.

    Bau- und Renovierungsprojekte waren zu Beginn der experimentellen Arbeitsmarktpolitik der drittwichtigste Bereich, der auch aktuell und in Zukunft weiter von Bedeutung sein wird. Dabei handelt es sich um handwerkliche Dienstleistungen im Wohnbereich.Im Bereich Stadterneuerung/Dorfverschönerung, der zu Beginn der Aktion 8000 ein wichtiges Tätigkeitsfeld im Baubereich war, war jedoch keines der befragten Projekte in der Anfangsphase tätig, allerdings gibt es aktuell zwei Projekte und in Zukunft werden noch zwei in diesem Feld aktiv sein.

    Holz- und Metallverarbeitung ist schließlich der vierte relevante Arbeitsbereich, der über den Zeitverlauf relativ konstant in seiner Bedeutung blieb und auch in Zukunft bleiben wird.

    Als Bereiche neben Umwelt/Ökologie, die künftig stärker von den befragten Projekten abgedeckt werden, sind zu nennen:

    • Textil (Nähen, Bügeln,...): Dabei handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen im Bereich Bekleidung wie Waschen, Bügeln oder um Reparaturdienste (Ändern, Reparieren von Bekleidung), die von Firmen so gut wie nicht angeboten werden.

    • Büroarbeiten: Dabei handelt es sich um einfache Dienstleistungen im Niedriglohnbereich, die zunehmend von Firmen nachgefragt werden

    • Soziale Dienste: Angesprochen sind hier vor allem Betreuungsdienste in verschiedenen Bereichen, wie etwa der Altenbetreuung. Aktuell zeichnet sich vor allem im Bereich der Begleitung und Betreuung von Asylsuchenden, Asylberechtigten und unbegleiteten Minderjährigen in integrationsspezifischen Belangen ab.

    Insgesamt zeigt sich also, dass insbesondere Projekte im handwerklichen Bereich seit jeher eine wichtige Bedeutung als Beschäftigungsfeld für Arbeitslose mit Problemen bei der Vermittelbarkeit gehabt haben. Projekte aus den Bereichen Kunst/Kultur und Tierschutz waren im Sample der Projekte, die geantwortet haben, nicht dabei.

    Die sonstigen Tätigkeitsbereiche umfassen Lohnfertigungen im Auftrag von Firmen, der Betrieb eines Sozialmarktes, der Handel mit Second-Hand Waren oder IT-Support. Auch diese Bandbreite ist ein Indikator dafür, dass es immer wieder gelungen ist, Tätigkeiten oder Dienstleistungen, nach denen es Nachfrage gibt, auch als Job zu entwickeln, der in Form eines Beschäftigungsverhältnisses organisiert werden kann. Diese Identifizierung neuer Tätigkeitscluster, nach denen es eine Nachfrage gibt, die jedoch von kommerziellen Wirtschaftsbetrieben nicht gedeckt werden, ist eine zentrale Herausforderung für die künftige Arbeitsmarktpolitik.

    Übersicht 2: Inhaltliche Bereiche von AMV/AMS-geförderten Beschäftigungsprojekten

    Bereich

    Anteil an Projekten zu Beginn

    Anteil an Projekten aktuell

    Veränderung Beginn bis aktuell in %-Punkten

    Anteil an Projekten künftig

    Veränderung aktuell zu künftig

    Übersiedelungen/ Entrümpelungen/ Altwaren/ Recycling

    38%

    55%

    + 17

    48%

    -7

    Grünraum-, Waldarbeiten

    35%

    55%

    + 20

    62%

    +7

    Bau und Renovierung

    27%

    30%

    +3

    33%

    +3

    Holz-, Metallbearbeitung

    27%

    45%

    + 18

    43%

    -2

    Gastronomie

    15%

    15%

    +/-0

    14%

    -1

    Reinigung

    15%

    20%

    +5

    14%

    -6

    Büroarbeiten

    12%

    20%

    +8

    24%

    +4

    Textil (Nähen, Bügeln,…)

    8%

    15%

    +7

    24%

    +9

    Umwelt/ Ökologie

    8%

    15%

    +7

    24%

    +9

    Stadterhaltung, -erneuerung

    10%

    +10

    19%

    +9

    Soziale Dienste

    4%

    5%

    +1

    14%

    +9

    Kinderbetreuung

    4%

    15%

    +11

    14%

    -1

    Keine spezifischen Tätigkeitsbereiche

    5%

    +5

    5%

    +/-0

    Kunst/ Kultur

    Tierschutz

    Andere Bereiche

    23%

    35%

    +12

    33%

    -2

    Keine Angabe

    4%

    5%

    Gesamt

    100%

    100%

    100%

    Gesamt

    n=26

    n=20

    n=21

    Mehrfachnennungen; Quelle: L&R Datafile ''Factsheet experimentelle Arbeitsmarktpolitik'' 2015 n zu Beginn (in den 80er/90er Jahren) =26, n aktuell (zum Zeitpunkt der Befragung im Oktober 2015)=20, n zukünftig=21

    Die Identifizierung neuer Beschäftigungsfelder war in der Phase der experimentellen Arbeitsmarktpolitik ein zentraler Aufgabenbereich der ArbeitsmarktbetreuerInnen. Eine exemplarische Sichtung von Ausbildungskonzepten aus Oberösterreich verdeutlicht dabei den innovativen Charakter von neu identifizierten Arbeitsfeldern:

    • ExportsachbearbeiterIn Osteuropa: Erwerb von Zusatzqualifikationen für Frauen mit abgeschlossener Lehre als Büro- oder Industriekauffrau oder kaufmännischer mittlerer bzw. höherer Schule (1990);

    • Ausbildung zum/zur ÖkowirtIn: einjährige Zusatzqualifizierung für AbsolventInnen der Boku oder Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft (1990);

    • Ausbildungen für Frauen in technischen Berufen, wie z.B. BetriebselektrikerIn, WerkzeugmaschineurIn.

    6.1.4 Absicherung der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch politischen Druck der AkteurInnen auf Projektseite

    Im Zuge der Entwicklung der experimentellen Arbeitsmarktpolitik und deren politischer Absicherung im Rahmen der jeweiligen Regierungspolitik kam es zu Brüchen, die zumeist von budgetären Problemen ausgelöst wurden. So kam es nach dem Regierungswechsel nach den Wahlen im November 1986 zu einer verspäteten Verabschiedung des Budgets für 1987, in dessen Rahmen das Budget für Arbeitsmarktpolitik um eine Milliarde Schilling (auf 1,6 Milliarden Schilling/ € 116,3 Mio.) gekürzt wurde. Dieser Umstand hätte zu einem markanten Rückbau der experimentellen Arbeitsmarktpolitik geführt. Hier gelang es den AkteurInnen der experimentellen Arbeitsmarktpolitik, die Szene zu motivieren und politischen Druck aufzubauen. In der Erinnerung eines AMV-Vertreters:

    „Da ist dann eine riesige Bewegung entstanden, stark getragen von den Arbeitsmarktbetreuern und den Arbeitsloseninitiativen, und den Selbsthilfeinitiativen, also von den Trägern der experimentellen Arbeitsmarktpolitik, im Bündnis mit Studenten, mit Betriebsräten der Verstaatlichten, da waren 100.000 Leute auf der Straße, was dazu geführt hat, dass die Milliarde nachträglich wieder dotiert wurde.“ (Interview 10, AMV)

    Ein weiterer Insider der AMV beschrieb in den Interviews die hektischen Abstimmungen im Ministerium und zwischen Sektionschef, Minister Dallinger und den Spitzen der Regierung sowie die Einbindung der NGOs und Trägervereine im Zuge der Budgetkrise 86/87.

    „Dallinger versprach, die Sache zu planieren. […] Die Aktivisten standen Tage später am Stubenring und protestierten. Das Ministerbüro entschied sich zu einer Vorwärtsstrategie und veranstaltete im Herbst eine Sozialpolitische Konferenz“ (Interview 11, AMV).

    Mit dieser Konferenz gelang es, den Protest der AktivistInnen und Trägereinrichtungen zu befrieden, da in weiterer Folge die Regierung eine Nachdotierung zusagte.

    Ähnlich verlief es beim Sparbudget des Jahres 1992. Auch hier kam es zu Protesten, die letztlich dazu führten, dass es zu einer Nachdotierung im Budget für Arbeitsmarktpolitik gekommen ist. Diese beiden Fälle machen deutlich, dass das Träger- und Akteursspektrum, das sich im Zuge der experimentellen Arbeitsmarktpolitik herausgebildet hatte, doch über massives politisches Gewicht verfügte. Die Proteste haben auch dazu beigetragen, dass sich Arbeitsmarktpolitik als elementarer Politikbereich etablieren konnte und damit auch gesellschaftlich anerkannt war.

    6.2 Die Bedeutung der Arbeitsmarktförderung

    6.2.1 Arbeitsmarktförderung als Initialförderung

    Ein zentrales Prinzip der Aktion 8000 war, dass die Förderung als Anschubfinanzierung verstanden wurde. Nach einer zeitlich befristeten Finanzierung aus Mitteln der Arbeitsmarktförderung sollte das Projekt oder der Arbeitsplatz aus anderen Mitteln weiter erhalten werden. Dies sollte zum einen durch die Bereitschaft anderer öffentlicher Stellen, v. a. der Gebietskörperschaften zur Kofinanzierung, zum anderen auch durch erhöhte Anstrengungen der Projekte, andere Finanzierungsquellen zu erschließen, bewerkstelligt werden. Inwieweit dieses Prinzip realisiert werden konnte, kann anhand der Veränderungen in der Einnahmenstruktur von geförderten Projekten beurteilt werden.

    In der Erhebung bei noch aktiven Projekten mittels Factsheet wurde auch die Zusammensetzung der Projektbudgets im Zeitverlauf erfragt. Dabei zeigt sich bei 33 Projekten, die Angaben zur Budgetzusammensetzung sowohl zu Beginn des Projektes als auch aktuell gemacht haben, dass zu Beginn des Projektes alle 33, also 100% auf AMV- bzw. AMS-Förderungen angewiesen waren, dass dies aktuell aber nur mehr für 91% zutrifft. Eine ausschließliche Drittmittel- oder Eigenfinanzierung ist demnach die Ausnahme und entspricht auch nicht der Logik dieser Art von Förderstrategie.

    Betrachtet man allerdings den Anteil der AMV-/AMS-Förderungen an den gesamten Einnahmen, so zeigt sich ein deutlicher Rückgang ihres Anteils. Während zu Projektbeginn die Mittel dieser Förderquelle noch einen Anteil von 71% hatten, lag dieser zum Zeitpunkt der Befragung im Oktober 2015 im Durchschnitt nur mehr bei 48%. Dies bedeutet doch einen markanten Rückgang in der Gewichtung der AMV-/AMS-Förderungen. Im Gegenzug hat sich jedoch der Anteil der Projekte, die Fördereinnahmen von anderen Stellen der öffentlichen Hand (andere Ministerien, Länder, Gemeinden) lukrieren konnten, von 58% auf 76% erhöht. Was die Zusammensetzung der Budgeteinnahmen der Projekte betrifft, ist der durchschnittliche Anteil der Fördermittel von anderen Stellen der öffentlichen Hand von 14% auf 40% angestiegen.

    Tabelle 1: Zusammensetzung Budgeteinnahmen zu Beginn des Projektes und aktuell (Oktober 2015)

    Zu Beginn des Projektes

    Oktober 2015

    Anzahl Projekte

    Anteile

    Anzahl Projekte

    Anteile

    AMV-/AMS-Förderung

    Nein

    3

    9%

    Ja

    33

    100%

    30

    91%

    Gesamt

    33

    100%

    33

    100%

    Förderungen der öffentlichen Hand (Bund/Länder/-Gemeinden)

    Nein

    14

    42%

    8

    24%

    Ja

    19

    58%

    25

    76%

    Gesamt

    33

    100%

    33

    100%

    Spenden/ Sponsoring

    Nein

    31

    94%

    29

    88%

    Ja

    2

    6%

    4

    12%

    Gesamt

    33

    100%

    33

    100%

    Markterlöse

    Nein

    17

    52%

    10

    30%

    Ja

    16

    48%

    23

    70%

    Gesamt

    33

    100%

    33

    100%

    Sonstige Einnahmen

    Nein

    31

    94%

    30

    91%

    Ja

    2

    6%

    3

    9%

    Gesamt

    33

    100%

    33

    100%

    Erläuterung: Es wurden nur jene Projekte betrachtet, die Angaben zu den Budgeteinnahmen zu beiden Zeitpunkten (zu Beginn des Projektes und aktuell, d.h. im Oktober 2015) gemacht haben. Quelle: L&R Datafile 'Factsheet experimentelle Arbeitsmarktpolitik', 2015

    Auch bei den anderen Einnahmequellen zeigt sich eine deutliche Zunahme in der Zahl der Projekte, die Zuwendungen aus diesen Quellen erhielten:

    • Spenden: Zunahme von 6% auf 12%

    • Markterlöse: Zunahme von 48% auf 70%

    • Sonstige Einnahmen: Zunahme von 6% auf 9%.

    Dem entsprechend konnte auch der Anteil der aus diesen Quellen lukrierten Mittel am Gesamtbudget erhöht werden (siehe Tabelle 2).

    Tabelle 2: Anteile der verschiedenen Förderquellen an den gesamten Budgeteinnahmen zu Beginn des Projektes und im Oktober 2015 im Durchschnitt (Anteilswert in %)

    Mittelwert zu Projektbeginn

    Mittelwert Aktuell (Oktober 2015)

    AMV-/AMS-Förderung

    71

    48

    Förderungen der öffentlichen Hand (Bund/Länder/-Gemeinden)

    14

    40

    Spenden/ Sponsoring

    7

    12

    Markterlöse

    22

    32

    Sonstige Einnahmen

    11

    6

    Quelle: L&R Datafile 'Factsheet experimentelle Arbeitsmarktpolitik', 2015; n zu Projektbeginn=39, n aktuell (Oktober 2015) =46

    Vor diesem Hintergrund kann der Schluss gezogen werden, dass das Ziel der Anschubfinanzierung in hohem Ausmaß umgesetzt werden konnte. Allerdings wurde in den Fallstudien auch deutlich, dass diese Anschubfinanzierung oftmals erst nach einigen Jahren realisiert werden konnte. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die AMV zur Vorfinanzierung bereit war, wenn eine Ausweitung der Kofinanzierung durch Dritte in absehbarer Zeit zu erwarten war. Ein vollständiger Rückzug der AMV/des AMS aus der Finanzierung ist jedoch nur in wenigen Fällen gelungen. Angesichts des arbeitsmarktpolitischen Auftrags der meisten Projekte erscheint dies jedoch nicht als ultimative Bedingung.

    6.2.2 Die Bedeutung der Maßnahmen im Zeitverlauf

    Die Bedeutung der Maßnahmen lässt sich zum einen an der Zahl der Förderfälle und zum anderen an der Zahl der geförderten Personen feststellen. Dabei stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß von den Projekten Arbeitsplätze – zum einen Transitarbeitsplätze und zum andern Arbeitsplätze für Schlüsselkräfte – bereitgestellt werden. Zu dieser Frage gibt es jedoch wenige historische Informationen.

    Für den Bereich der experimentellen Arbeitsmarktpolitik ist nur eine Stichtagszählung der damaligen Fachabteilung des Ministeriums aus dem Jahr 1991 verfügbar. Per 31.3.1991 wurden österreichweit 444 Projekte im Rahmen der experimentellen Arbeitsmarktpolitik gefördert, die Hälfte davon waren Aktion 8000 Projekte (231), die übrigen arbeitsmarktpolitische Beratungs- und Betreuungsprojekte (98), sozial-ökonomische Beschäftigungsprojekte (56), projektorientierte Kursmaßnahmen 59)[9].

    Insgesamt wurden in den Aktion 8000 Projekten sowie sozialökonomischen Betrieben 2.689 Arbeitsplätze für geförderte Personen bereitgestellt, zusätzlich wurden noch 466 Arbeitsplätze für Schlüsselkräfte geschaffen.

    Tabelle 3: Arbeits- und Ausbildungsplätze in ausgewählten Projekten der experimentellen Arbeitsmarktpolitik zum Stichtag 31.3.1991

    Anzahl Projekte

    Anzahl Arbeitsplätze/ Ausbildungsplätze

    Anzahl Arbeitsplätze Schlüsselkräfte

    Aktion 8000 Projekte

    231

    2689

    466

    Sozialökonomische Projekte

    56

    Projektorientierte Kursmaßnahmen

    59

    1098 170,5

    Arbeitsmarktpolitische Beratungs- und Betreuungsprojekte

    98

    - 281,5

    Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Information für den Herrn Bundesminister (Zl. 335.050/12/91)

    Informationen über die zeitliche Entwicklung der in den Projekten angebotenen Arbeitsplätze liegen jedoch nicht vor.

    Im Rahmen der Erhebungen bei derzeit noch aktiven Projekten wurden Informationen gesammelt, die Auskunft geben über die Dynamik der Projektentwicklung hinsichtlich verfügbarer Arbeitsplätze für Transitarbeitskräfte und für Schlüsselkräfte. Aufgrund der geringen Fallzahlen bilden diese Informationen nur einen Trend ab, der aber nicht repräsentativ für die gesamte Projektszene ist. Eine seriöse Hochrechnung lässt sich aufgrund der vorhandenen Datenbasis nicht vornehmen.

    Im Sample der RespondentInnen waren 17 Beschäftigungsprojekte vertreten, die in der zweiten Hälfte der 80er Jahre bis Mitte der 90er Jahre zum ersten Mal eine AMV-Förderung erhalten haben und aktuell (2014) immer noch als Beschäftigungsprojekte aktiv sind.

    Hier zeigt sich, dass es im Schnitt zu einer deutlichen Ausweitung der angebotenen Arbeitsplätze gekommen ist. So beträgt die Zahl der Transitarbeitsplätze im Jahr 2015 das 3,9-fache der Anzahl zu Projektbeginn. Bei der Zahl der Schlüsselkräfte betrug der Multiplikator 3,6. Allerdings zeigt sich bei den Transitarbeitsplätzen eine deutliche Streuung, die vom 1,2-fachen bis zum 19,8-fachen reicht. So hat sich bei 8 der 17 Projekte die Zahl der Transitarbeitsplätze höchstens verdoppelt, bei den restlichen 9 Projekten war die Steigerungsrate höher. Jene mit sehr hohen Steigerungsraten waren Beschäftigungsprojekte der Caritas bzw. des Vereins WAMS.

    Tabelle 4: Arbeitsplätze in Beschäftigungsprojekten zu Projektbeginn und 2014

    Arbeitsmarktpolitische Beratungs- und Betreuungsprojekte

    Anzahl 2015

    Steigerungsfaktor

    Durchschnittliche Anzahl an Transitarbeitsplätzen

    12

    47

    3,9

    Gesamtzahl Arbeitsplätze Transit-kräfte

    208

    804

    3,9

    Durchschnittliche Anzahl Arbeitsplätze Schlüsselkräfte

    5

    18

    3,9

    Gesamtzahl Arbeitsplätze Schlüsselkräfte

    76,5

    300,6

    3,9

    Quelle: L&R Datafile 'Factsheet experimentelle Arbeitsmarktpolitik' 2015; n=17

    Zu berücksichtigen bleibt auch, dass viele der mit Factsheet befragten Projektträger ihr Angebotsprofil verändert bzw. erweitert haben, etwa indem sie zusätzlich zum Beschäftigungsprojekt auch ein Qualifizierungs- oder Beratungsprojekt betreiben.

    Generell lässt sich sagen, dass die Projekte, die über einen längeren Zeitraum bestehen, ihr Angebot an Transitarbeitsplätzen und korrespondierend auch an Schlüsselkräften ausgeweitet haben und damit auch ihre ökonomische Bedeutung erhöhen konnten.

    6.3 Die arbeitsmarktpolitischen Wirkungen

    Übergeordnetes Ziel der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Rahmen der experimentellen Arbeitsmarktpolitik war die Förderung der Arbeitsmarktintegration von arbeitslosen Personen, insbesondere von Personen mit besonderen Vermittlungshindernissen, in ein Beschäftigungsverhältnis. Inwieweit dieses Ziel realisiert werden konnte, war bald die zentrale Fragestellung in der politischen Diskussion der Wirkungen von Programmen wie der Aktion 8000. Vor diesem Hintergrund gewann die Wirkungsforschung und Evaluierung von arbeitsmarktpolitischen Programmen zunehmend an Bedeutung.

    6.3.1 Die Rolle der Evaluierungsforschung im Bereich der experimentellen Arbeitsmarktpolitik

    Von einem politischen Konsens zwischen Ministerium, Arbeitsmarktverwaltung, Ländern, Gemeinden und Sozialpartner, über die Notwendigkeit experimenteller Arbeitsmarktpolitik konnte in den 80er Jahren nicht die Rede sein. Etablierte Institutionen und Akteure zeigten sich – mit regionalen Differenzierungen – teils sehr skeptisch.

    Für die nachhaltige Verankerung erfolgreicher Projekte war ein breiter Konsens je-doch wesentlich. Für die Verfechter neuer Ansätze ging es auch darum, Skeptiker vom Nutzen dieser Ansätze zu überzeugen. Die im Zuge des zunehmenden Legitimationsdrucks immer wieder aufgeworfene Kernfrage lautete: Wie erfolgreich ist das Programm Aktion 8000? Zu diesem Zweck wurde vom damaligen Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Evaluierungsstudie in Auftrag gegeben[10]. Diese hatte sowohl summativen als auch formativen Charakter. Es ging also zum einen darum, den postulierten mit dem erreichten Zielzustand zu vergleichen. Zum anderen aber sollte die Evaluation Erkenntnisse dazu liefern, welche Programmbausteine und Umsetzungsprozesse adaptiert werden sollten. Anders formuliert:

    „Die aus der Studie gewonnenen Informationen sollten neben der Frage, ob eine Weiterführung des Programms überhaupt zu rechtfertigen sei, auch die Frage nach zweckmäßigen Programmänderungen beantworten.“ (Lechner/ Reiter 1988, S. 17)

    Neben einer grundlegenden Strukturanalyse der Aktion 8000 (Anzahl und Struktur der Geförderten etc.) wurde in der Studie vor allem die Frage des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs behandelt. Erfolg wurde dabei definiert als Anteile der Geförderten, die nach dem Auslaufen der Maßnahme weiterhin (bzw. wieder) in Beschäftigung sind. Die Effektivität sollte aber auch nach den Auswirkungen des Programms auf die öffentlichen Haushalte beurteilt werden, die im Rahmen einer Fiskalanalyse[11] berechnet wurden.

    Dieser Ansatz der Evaluierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen war ein Grundmodell, das in den weiteren Jahren methodisch weiter verfeinert wurde, aber in den Grundzügen noch immer zur Anwendung kommt.[12] Mit der ersten Evaluierung der Aktion 8000, die 1988 veröffentlicht wurde, war der Nachweis erbracht, dass nach dem Ende der geförderten Beschäftigung bei 51% der Geförderten das Dienstverhältnis weiterhin bestand. Mit diesem Wert galt die Aktion 8000, auch im internationalen Kontext, als effektives Programm. Und angesichts der Ergebnisse der Fiskalanalyse wurde dem Programm auch Effizienz attestiert. Damit hatte die Evaluierungsforschung zwei wichtige Nutzenaspekte: Zum einen war für die Arbeitsmarktverwaltung der Nachweis erbracht, dass die Umsetzung des Programms Aktion 8000 angesichts der Wiederbeschäftigungsquoten Sinn macht und nicht nur dem Willen der Verwaltung geschuldet ist. Mit den Worten eines Experten aus der AMV:

    „Es war wichtig im Sinne von Vergewisserung, nicht weil wir das wollen.“ (Interview 12, AMV)

    Was die Effizienz betrifft, so hatte das zum anderen auch den Zweck der Legitimation nach außen:

    „Das zweite war, dass man es nach außen tragen konnte. […] egal welches Meinungsbild ihr habt‘s, egal ob man da die ehemaligen Junkies und die, die 15 Jahre nichts gearbeitet haben zurückholt. Das rechnet sich tatsächlich, nicht kompliziert sondern relativ bald. Auf der Ebene, was zahlen wir und was nimmt die Sozialversicherung ein. Das hat schon gereicht.“ (Interview 12, AMV).

    Als zentrales Kriterium für den arbeitsmarktpolitischen Erfolg hat sich dabei die Höhe der Beschäftigungswirkungen herauskristallisiert. Diese Wirkungen wurden mit unterschiedlichen Maßzahlen abgebildet, wie etwa der Weiterbeschäftigungsquote oder der Netto-Beschäftigungszeitanteile innerhalb eines bestimmten Beobachtungszeitraums.

    Von Projektseite kam zunehmend der Einwand, dass sich die Wirkungen und Erfolge von Maßnahmen der experimentellen Arbeitsmarktpolitik nicht nach dem Kriterium ‚Beschäftigungszeitanteile‘ messen lassen. Vielmehr brauche es weiterer Kriterien, die ein umfassenderes Wirkungsbild lieferten. Gerade für die weiter ausgebauten Instrumente, wie Beratungseinrichtungen oder Qualifizierungsprojekte, war eine komplexere Wirkungsmessung erforderlich, als lediglich die Beschäftigungsintegration zu messen.

    Zu diesem Zweck wurde von der Landesgeschäftsstelle des AMS Niederösterreich das Entwicklungsprojekt ‚Projektspezifische Wirkungskontrolle für Maßnahmen zur Aktivierung, Beratung und Beschäftigung und Qualifizierung arbeitsmarktpolitischer Problemgruppen‘[13] gestartet, bei dem die Anwendung weiterer Wirkungskriterien in der Praxis überprüft werden sollte. Dabei handelte es sich um einen partizipativen Ansatz, indem die Wirkungskriterien nicht vom Fördergeber (AMS Niederösterreich) vorgegeben wurden, sondern für drei geförderte Projekte (Hebebühne, ASINOE, Pascalina) ein Katalog von Wirkungskriterien als verbindlicher Referenzrahmen erarbeitet wurde. Grundlage für die Erarbeitung der Wirkungskriterien waren die Ergebnisse der Vorarbeiten mit den Sozialprojekten im Wirkungsbereich des AMS [14].

    Grundsätzlich lässt sich sagen, dass mit der Evaluierung der Aktion 8000 in den 80er Jahren eine wichtige Initialzündung für den Ausbau der Evaluierungsforschung im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Österreich gesetzt wurde.

    Mit der zunehmenden Priorisierung von Effektivität und Effizienz, vorangetrieben unter anderem auch durch die Evaluierungsforschung, hat aber Evaluierung auch dazu beigetragen, dass eine stärkere Reglementierung der Instrumente einsetzte, auch in Verbindung mit dem immer massiver werdenden Verteilungsdruck der Mittel innerhalb des Spektrums der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

    6.3.2 Beschäftigungswirkungen und fiskalische Effekte

    Die Untersuchung der Wirkungen von Instrumenten der experimentellen Arbeitsmarktpolitik fokussierte auf die Beschäftigungsprojekte und Einzelfallförderungen im Rahmen der Aktion 8000 sowie auf die Sozialökonomischen Betriebe und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte.

    Die Bilanz der kooperativen Unternehmensgründungen (Paulesich 1998) stellte auf die Entwicklung von 11 kooperativen Unternehmensgründungen ab und untersuchte die Entwicklung von ökonomischen Kennzahlen, wobei die positive Entwicklung als Indikator für den Erfolg diente. Bezüglich Wirkung von Gründungsberatung und ArbeitsmarktbetreuerInnen wurde nur die Zahl der entstandenen Projekte bewertet, aber keine Wirkungsanalyse durchgeführt.

    Die beiden Evaluierungen zur Aktion 8000 (Lechner / Reiter 1988; Lechner/ Reiter/ Riesenfelder 1994) attestierten diesem Programm positive Beschäftigungswirkungen, – auch unter Verwendung des Kontrollgruppendesigns und damit im Sinne von Nettowirkungen – sowie fiskalischen Nutzen, indem sich die Förderkosten binnen 10 Monaten ab Ende der Fördermaßnahme amortisieren.

    Die Evaluierung der Sozialökonomischen Betriebe aus dem Jahr 2000 (Lechner et al. 2000) kommt zu dem Ergebnis: „Der Beschäftigungszuwachs durch die Maßnahmenteilnahme im ersten Jahr nach Ende der Maßnahme ist nach einer Korrektur durch die Kontrollgruppe eindeutig nachweisbar und beträgt rund 9 Prozentpunkte.“ (ebd, S.43). Die Fiskalbilanz ergibt bei einem 6-jährigen Nachbeobachtungszeitraum eine positive Bilanz bei der Gegenüberstellung von Einnahmen für die öffentliche Hand und Förderausgaben.

    Auch eine aktuelle Evaluierung von sozialen Unternehmen (SÖB, GBP) (Eppel et al. 2014) zeigt zum einen auf, dass hinsichtlich der Beschäftigungsintegration Geförderte in sozialen Unternehmen in der Periode vom zweiten bis fünften Jahr nach Förderbeginn um 46 Tage länger in ungeförderter unselbständiger Beschäftigung sind als Personen[15] mit ähnlichen Merkmalskombinationen, die jedoch nicht in sozialen Unternehmen gefördert wurden. Hinsichtlich der Amortisation von Förderkosten fiel die Bilanz jedoch weniger positiv aus. Es zeigte sich, dass auch nach mehreren Jahren die Förderkosten nur zum Teil durch die Ersparnis an Existenzsicherungsleistungen bei Arbeitslosigkeit und die zusätzlichen Rückflüsse aus Sozialabgaben und Einkommenssteuer kompensiert werden. Hinzu kommt jedoch, dass positive Kostenfaktoren wie etwa die Verringerung der Aufwendungen für Krankenversicherung nicht einbezogen wurden. Insgesamt ist anzunehmen, dass auch bei längerem Nachbeobachtungszeitraum (länger als 6 Jahre) die Ausgaben vollständig kompensiert werden.

    6.3.3 Quantitative Dimension der geschaffenen Arbeitsplätze

    Für eine quantitative Abschätzung der im Rahmen der experimentellen Arbeitsmarktpolitik der 80er und 90er Jahre geschaffenen Arbeitsplätze wären umfassende Daten zu allen Maßnahmen und Programmen erforderlich, die jedoch nicht mehr verfügbar sind. Es lassen sich lediglich Aussagen zu den Wirkungen einzelner Programme und Maßnahmen machen, zu denen über einen bestimmten Zeitraum die Brutto- und Netto-Wirkungen auf individuelle Erwerbsverläufe untersucht wurden (siehe Kapitel 6.3.2).

    Um die quantitative Dimension der geschaffenen Arbeitsplätze des Kernprogramms, der Aktion 8000, abschätzen zu können, lassen sich die Ergebnisse der beiden Evaluierungen zu den Zeiträumen 1984–1986 und 1988–1990 für den gesamten Zeitraum der Aktion 8000, die Periode 1983 bis 1995 interpolieren.

    Tabelle 5: Beschäftigungswirkungen der Aktion 8000 im Zeitraum 1983–1995

    Indikatoren

    Daten der Evaluierung des Förderzeitraums 1984–1986

    Daten der Evaluierung des Förderzeitraums 1988–1990

    Interpolierte Werte für Förderungen im Zeitraum 1983–1995

    Anzahl der Geförderten Personen Aktion 8000

    *5.837

    8.887

    31.902

    Anzahl Förderfälle

    6.573

    10.011

    35.932

    Anzahl Förderfälle ohne Schlüsselkräfte

    6.254

    9.050

    33.159

    Anzahl Personen ohne Schlüsselkräfte

    *5.043

    7.674

    27.554

    Anteil Förderfälle Kunst/ Kultur an allen Förderfällen

    5%

    11%

    9%

    Anzahl Förderfälle Kunst/Kultur

    3.126

    Anteil Förderfälle Soziale Dienstleistungen an allen Förderfällen

    37%

    33%

    35%

    Anzahl Förderfälle Soziale Dienstleistungen

    12.432

    Weiterbeschäftigungsquote nach Ende der Förderung Förderzeitraum 1984–86: Basis Förderfälle, Förderzeitraum 1988–90: Basis Personen

    51%

    57%

    55%

    Weiterbeschäftigungsquote im Bereich Kunst/Kultur

    61%

    *68%

    66% (n=2.063)

    Weiterbeschäftigungsquote im Bereich soziale Dienstleistungen

    53%

    59%

    57% (n=7.086)

    Anteil der Geförderten, die im Jahr nach der Förderung mindestens 300 Tage in Beschäftigung waren

    *47%

    53%

    51% (n=16.270)

    Anteil der Geförderten, die 3–4 Jahre nach dem Ende der Maßnahme mindestens 90% Beschäftigungszeitanteile aufweisen

    *33%

    37%

    36% (n=11.485)

    Erläuterung: Die Daten für den Zeitraum 1984–1986 wurden aus der Evaluierungsstudie von Lechner/Reiter (1988), die Daten für den Zeitraum 1988–1990 aus der Evaluierungsstudie von Lechner/Reiter/Riesenfelder (1994) entnommen. Interpolierte Werte sind mit * gekennzeichnet

    Wie aus obenstehender Aufstellung ersichtlich, haben insgesamt etwa 36% der im Rahmen der Aktion 8000 geförderten Personen einen dauerhaften Arbeitsplatz erlangt. Absolut gesehen handelt es sich dabei um etwa 11.500 nachhaltig geschaffene Arbeitsplätze. Legt man dies auf einzelne Arbeitsfelder um, so kann man davon ausgehen, dass beispielsweise im Bereich Kunst und Kultur etwa 1.125 Personen[16] einen dauerhaften Arbeitsplatz erwerben konnten, bei den sozialen Dienstleistungen sind dies nahezu 4.500 Arbeitsplätze.

    6.4 Erfolgsfaktoren bei nachhaltigen Projekten

    Im Zuge der Recherchen zu erfolgreichen Projekten haben sich einige Vorhaben herauskristallisiert, die im Zeitraum der experimentellen Arbeitsmarktpolitik entstanden sind, verschiedene Entwicklungsphasen durchlaufen haben, bzw. zum Teil umstrukturiert wurden, und derzeit immer noch als relevanter Player „am Markt“ agieren. Für die Fallstudien wurden folgende Projekte ausgewählt:

    • BAN Ökoservice, Sozialökonomische BetriebsgmbH (Re-Use Shop, Geschirrverleih, Gartenservice, Räumung, Siedeln und Transport, Personalvermittlung) Vereinsgründung 1983, Graz

    • Klangfarbe Ges.m.b.H., Handel mit Musikinstrumenten, Vereinsgründung 1984, Wien

    • Verein MOHI Tirol, sozialintegrative Alltagsbegleitung für Menschen mit Behinderung, Vereinsgründung 1985, Tirol

    • VIER PFOTEN – gemeinnützige Stiftung für Tierschutz, Vereinsgründung 1988, Wien

    • Verein WUK – Werkstätten- und Kulturhaus, Kulturzentrum & arbeitsmarktpolitische Bildungs- und Beratungseinrichtung, Vereinsgründung 1979, Wien

    Anhand der Entwicklung dieser Projekte lassen sich verschiedene typische Faktoren identifizieren, die für den erfolgreichen Fortbestand bis heute von Bedeutung waren.

    Ausschlaggebender Faktor für die Gründung der in den Fallstudien analysierten Projekte war ein gesellschaftliches Anliegen, sei es die Arbeitsmarktintegration von Obdachlosen (BAN), das Öffentlichmachen von Problemen von Menschen mit Behinderung (MOHI), das sozialpolitische Engagement für benachteiligte Jugendliche gepaart mit kulturpolitischem Engagement (WUK) oder das Engagement für den Tierschutz (Vier Pfoten). Im Fall des Projektes Klangfarbe war für die GründerInnen das zentrale Motiv die Bekämpfung der eigenen Arbeitslosigkeit, die gesellschaftspolitische Dimension bezog sich auf die Schaffung einer Angebotspalette von Produkten und Dienstleistungen, die nicht wie bei den Marktführern nur von Profitmaximierung bestimmt, sondern auf die Bedarfslage von MusikerInnen abgestellt war. In der Anfangsphase wurde das Handeln der AkteurInnen von deren Engagement bestimmt, betriebswirtschaftliche Überlegungen traten eher in den Hintergrund. Dies führte bei allen Projekten zu einem hohen Anteil an unbezahlter ehrenamtlicher Arbeit bis hin zu Tendenzen der Selbstausbeutung. In den Fallstudien wurde aber auch deutlich, dass es allen Projekten gelang, dieser Entwicklung durch Strukturierungs- und Professionalisierungsmaßnahmen Einhalt zu gebieten.

    Damit sich die gesellschaftspolitischen Anliegen auch realisieren lassen, bedurfte es einer entsprechenden Positionierung am Markt oder in der gesellschaftspolitischen Arena. Im Fall des Wirtschaftsunternehmens im Bereich Musikinstrumentenhandel und -service war dies die Besetzung einer Marktnische, bei der sich eine entsprechende Nachfrage abzeichnete. Letztlich zeigte sich dies von Beginn an in einer hohen KundInnenfrequenz. Bei sozialpolitisch orientierten Projekten, wie BAN, MOHI oder WUK, waren die Vernetzung mit anderen AkteurInnen aus der Szene und die Motivation der Betroffenen ein wichtiges Moment. Parallel dazu war eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Medienarbeit und Kampagnen (Vier Pfoten, BAN, MOHI) und öffentliche Präsenz bei Förderstellen notwendig, um entsprechenden Druck aufbauen zu können. Je präsenter die Projekte in der öffentlichen

    Wahrnehmung wurden, umso weniger konnten deren Anliegen ignoriert werden und umso mehr mussten sich Fördergeber oder andere fachlich zuständige öffentliche Stellen mit den Forderungen der Projekte auseinandersetzen.

    Aus den Schilderungen der Gründerpersonen wird deutlich, dass dabei auch ein positives Verhältnis zu den Förderstellen ein wichtiger Bestandsfaktor war. Auch wenn die Antragstellung auf Förderungen mitunter als bürokratisch empfunden wurde, so wurde das Entgegenkommen der Förderstellen – vor allem der AMV – immer wieder positiv erwähnt, wenn es bei Problemkonstellationen um kreative Lösungen im Rahmen der Vorschriften und Richtlinien ging. Beispielsweise im Fall der BAN, bei der in der Anfangsphase der experimentellen Arbeitsmarktpolitik die Förderverträge nicht der Projektrealität entsprachen und zu Finanzproblemen führten, oder beim WUK, wo die Projektkonstruktion so komplex war, dass sie mit bestehenden Richtlinien nicht kompatibel war. Hier gab es von den betreffenden Behörden eine hohe Bereitschaft, konstruktiv nach Lösungen zu suchen.

    In den Fallstudien wurde auch deutlich, dass von Seiten der Projekte das mit der AMV vereinbarte Modell der Anschubfinanzierung nicht immer eingehalten werden konnte und eine längere Anlauffinanzierung erforderlich war. Diesbezüglich konnte zumeist nur sehr begrenzt auf das Entgegenkommen der Förderstellen gezählt werden. In diesen Fällen wurde dann Seitens der AMV/des AMS insofern Druck ausgeübt, als die Fördersummen in den Folgejahren reduziert wurden und die Projekte dadurch gezwungen waren, weitere Finanzierungsquellen zu erschließen.

    Ein wesentlicher Erfolgsfaktor waren die Professionalisierungsschritte der einzelnen Projekte, entweder durch organisationsinterne Umstrukturierungen, Veränderungen in den Entscheidungsstrukturen, personelle Reorganisation, strategische Neuorientierungen oder Erweiterung der Geschäftsbasis.

    Festzustellen war ein Wandel von basisdemokratischen Entscheidungsstrukturen zu hierarchisch aufgebauten Strukturen oder mehrdimensionalen Organisationsstrukturen im Sinne einer Matrixorganisation.

    Die Reorganisation ging oft Hand in Hand mit Neubesetzungen der Schlüsselpositionen. In der BAN wurden beispielsweise neben den sozialarbeiterischen Fachkräften – die früher die zentrale Berufsgruppe in Schlüsselpositionen waren – auch betriebswirtschaftliche und juristische Fachkräfte in Leitungspositionen beschäftigt. Im MOHI wiederum erfolgte auf Ebene der ProjektmitarbeiterInnen ein Umstieg von der Laienhilfe auf einen professionellen Fachdienst in der Betreuung.

    Die zentrale Herausforderung bei allen Projekten war, die Entwicklung der Organisation laufend zu reflektieren und rechtzeitig zu erkennen, welche Veränderungen erforderlich waren.

    Bei allen fünf Fallstudien waren im Zuge der Organisationsentwicklung eine deutliche Expansion des ursprünglichen Projektes sowie eine Weiterentwicklung hin zu einer professionellen Einrichtung mit ausdifferenzierter Organisationsstruktur festzustellen:

    • BAN: Das Anfangsprojekt mit 15 Arbeitsplätzen zum Unternehmen mit 130 MitarbeiterInnen

    • Klangfarbe: von 3 geförderten Arbeitsplätzen zu einem Unternehmen mit 60 MitarbeiterInnen

    • MOHI: von 5 geförderten Personen zu 100 angestellten und einigen freien MitarbeiterInnen

    • Vier Pfoten: Von einer geförderten Schlüsselperson und 16 ehrenamtlich arbeitenden GründerInnen zu 100 angestellten MitarbeiterInnen in Österreich und 350 MitarbeiterInnen in anderen Ländern

    • WUK: vom WUK-Jugendprojekt mit 12 Schlüsselkräften zum Träger von 12 Projekten mit 130 MitarbeiterInnen.

    BAN Sozialökonomische BetriebsgmbH

    Logo von BAN Sozialökonomische BetriebsgmbH

    BAN Sozialökonomische BetriebsgmbH wurde 1983 gegründet und ist ein soziales Integrationsunternehmen, das langzeitbeschäftigungslose sowie sozial benachteiligte Menschen beschäftigt, um die Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Wiederverwertung (Recycling) und Wiederverwendung (Re-Use), Räumungen, Siedeln und Transporte sowie Geschirrverleih und Gartenservice stellen die Kernbereiche des Unternehmens dar. Mittlerweile ist die BAN eine Beschäftigungsgesellschaft.

    Die Idee obdachlose Personen durch die Kombination von Schulung und Beschäftigung sowie entsprechender sozialpädagogischer Unterstützung und Beratung in den Arbeitsmarkt zu (re)integrieren ging vom Gründer der BAN, Heimo Leberl, aus. Die Gründungsidee fiel in die Zeit vor der Novellierung des AMFG 1983 und zu diesem Zeitpunkt fehlte es noch an entsprechenden Instrumenten. Aufgrund der Vorgespräche mit den relevanten Behörden sowie Beratungen wurde vorweg ein selbstverwalteter Betrieb (Betriebsgründungskonzept inkl. Marktanalyse) gegründet, mit dem Abstrich, dass so keine Schulungen angeboten werden konnten. Nach der Vertragsunterzeichnung wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, aber bereits nach vier Monaten war klar, dass die Vertragsauflagen nicht erfüllt werden konnten, aufgrund eines gestaffelten Mietvertrags jedoch der Großteil der Fördergelder bereits ausgegeben war. Gemeinsam mit dem Ministerium und der Arbeitsmarktverwaltung wurde dann die Projektstruktur geändert und so in weiterer Folge einer der ersten Sozialökonomischen Betriebe in Österreich gegründet.

    Gerade zu Beginn war viel Skepsis und auch Unwissenheit bei verschiedenen Einrichtungen zu beobachten: Etwa die Wirtschaftskammer, die Konkurrenz befürchtete, das Gewerbeamt im Hinblick auf einen Gewerbeschein für Sozialprojekte oder dem Finanzamt, in Bezug auf eine Buchhaltung ohne Umsatzsteuer. Hier wurde versucht dies sowohl durch aufklärende Gespräche als auch durch öffentlichen Druck zu lösen: „Ich habe immer angeboten innerhalb der nächsten Woche eine Pressekonferenz zu machen mit dem Motto „Die BAN muss aufhören, weil...“[17]. Generell waren vor allem zu Beginn die Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit zentrale Faktoren für den Erfolg der BAN, da so die Unterstützung durch relevante AkteurInnen erreicht werden konnte, aber auch der Rückhalt in der Bevölkerung gegeben war.

    Die ersten zehn Jahre der BAN können durchaus als Pionierphase bezeichnet werden und ab den 1990er Jahren waren laufend weitere Professionalisierungsschritte zu beobachten. Dies lässt sich auch auf die Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung und die Erstellung der SÖB-Richtlinie zurückführen. Die Geschäftsführung der BAN machte die Erfahrungen, dass die Regeln und Zielvorgaben des AMS teilweise zu eng waren und ein unternehmerisches Handeln erschwerten. Dies war der wesentliche Grund für die Entscheidung, in das Modell der Beschäftigungsgesellschaften der LGS Steiermark zu wechseln.

    Aber nicht nur die geänderten Richtlinien, auch das ständige Wachstum, die Auseinandersetzung mit dem Gütesiegel für soziale Integrationsbetriebe und die Kürzung der Fördermittel haben eine laufende Professionalisierung vorangetrieben. So war die BAN zu Beginn sehr basisdemokratisch geprägt, mit dem Wachstum des Unternehmens stieg aber das Bewusstsein, dass entsprechende Hierarchieebenen einzuführen sind und diese wurden in weiterer Folge mit Schlüsselkräften besetzt, die verschiedenste Fachqualifikationen (bspw. betriebswirtschaftliche oder juristische Qualifikationen) aufwiesen. Die Wichtigkeit des Zusammenbringens von betriebswirtschaftlichen und sozialarbeiterischen Aspekten wurde dabei von Beginn an als wesentliche Faktoren für den Erfolg der BAN gesehen.

    Die steigende Zahl an Beschäftigten und Geschäftsfeldern war im Jahr 2003 Anlass für eine komplette Umstrukturierung der BAN. Der ursprüngliche Verein blieb als Dachverband – allerdings mit neuen Vorstandsmitgliedern – bestehen und hat eine GmbH gegründet. Im Jahr 2014 erfolge dann die Fusionierung der BAN und des Ökoservice. Bemerkenswert ist, dass das Ökoservice eigentlich einen der Kernarbeitsbereiche der ursprünglichen BAN darstellte und im Zuge der Neustrukturierungen (2003) ausgegliedert wurde. BAN und die Arge Abfallvermeidung sind die Dachvereine, die die GmbH halten. Der Geschäftsführer beschreibt das derzeitige Unternehmen folgendermaßen:

    „Also BAN-Ökoservice ist jetzt ein großes Unternehmen mit etwa 130 Leuten. Wir haben die Ebene GF-Betriebsleitung, dann sind die Abteilungen, so wie sie jetzt aufgestellt sind im Wesentlichen die wirtschaftlichen Abteilungen auf der einen Seite. Das kann jetzt sein Räumung Recycling oder Verkauf Second Hand oder Gründienstleistungen. Auf der gleichen Ebene wie in einer Art Matrixorganisation die Personalentwicklung und sozialpädagogische Begleitung, die ebenfalls als Abteilung geführt wird. Mit den Transitkräften greifen diese beiden Ebenen ein Stück weit ineinander.“

    Erschwert hat sich im Zuge der Wirtschaftskrise die Vermittlung von Transitarbeitskräften, insbesondere für gering Qualifizierte. Gerade im Zuge der Vermittlung bestehen enge Kooperationen mit Wirtschaftsbetrieben, aber auch im wirtschaftlichen Bereich, z.B. direkte Aufträge von diesen oder Personalbereitstellungen etc. „Wir sehen uns als sozialwirtschaftlichen Sektor und nicht abgrenzend zur Wirtschaft, sondern als Teil mit einem besonderen Auftrag, der aus unserer Sicht absolute Zukunftsperspektive hat,“ hält der Geschäftsführer in diesem Zusammenhang fest.

    Ein positiver Effekt der stattgefunden Professionalisierung ist, dass so auch die Eigenerwirtschaftungsquote gestiegen ist und diese liegt derzeit bei etwa 50%. Trotz der Veränderungen und Umstrukturierungen ist die Grundidee der BAN, ökologische Dienstleistungen in Verbindung mit sozialer Integration anzubieten, nach wie vor aktuell, geändert haben sich nur die Leistungen und die Angebotspalette. Diese Anpassung an den Markt sowie das Aufspüren von Nischen, wie etwa das Geschirrservice, sind auch für die Zukunft wichtig. Dies ist jedoch im Rahmen des Modells der Beschäftigungsgesellschaft aufgrund größerer unternehmerischer Freiheiten einfacher zu bewerkstelligen als etwa in einem klassischen SÖB.

    Wenn ich mal sag – vom Sozialprojekt zum doch professionellen Unternehmen. Eine Entwicklung ist sicher, dass wir größer und professioneller geworden sind. Auch von der Basisdemokratie zu einer klaren Struktur, ohne den Werte- und Unternehmenskulturansatz über Bord zu werfen.

    Website: www.ban.at

    Verein Klangfarbe – Verein zur Förderung junger Musiker

    Bild mit Gebäude und der Schrift "deshalb einfach
Klangfarbe - Musikwerkstatt"
    Selbstverwaltet statt Arbeitslos: Von der Marktlücke zum größten Musikgeschäft Österreichs

    Im Jahr 1984 wurde der „Verein Klangfarbe – Verein zur Förderung junger Musiker“, ein selbstverwaltetes Dienstleistungs- und Produktionsunternehmen, gegründet.

    Produktinnovationen und die nachgefragte 'Individualisierung' elektrischer Musikinstrumente wurden vom österreichischen Markt in den 1980er Jahren so gut wie nicht abgedeckt.

    „Die Auswahl der angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie das Beratungsniveau waren im Gegensatz zum benachbarten Ausland eher dürftig, und das bei horrend überhöhten Preisen. Verursacht wurde dies durch eine Quasi-Monopolsituation einiger weniger Händler, die als Platzhirsche in Wien nahezu konkurrenzlos den Markt beherrschen konnten. Verkauft wurde nur eine eingeschränkte Produktpalette, die den meisten Gewinn versprach und auf deren Vermarktung somit auch eine einseitige, marktschreierische Beratung ausgerichtet war. Von objektiven, den Konsumenten dienenden Auswahlkriterien war man weit entfernt.“ (www.klangfarbe.com/geschichte.php).

    Die drei Gründungsmitglieder, selbst Musiker und von Arbeitslosigkeit betroffen, wollten diese Lücke füllen und sahen in ihrem Konzept weniger eine Konkurrenz zu bestehenden Musikinstrumentenhäusern, sondern vielmehr eine Abdeckung einer Nische, welche „innovative Impulse nach Österreich“ (Förderansuchen vom 24.8.1984) bringt. Mangels Eigenkapital wurde beim damaligen Bundesministerium für soziale Verwaltung ein Ansuchen auf Gewährung einer Beihilfe aus Mitteln der Arbeitsmarktförderung für die „Errichtung eines auf Gitarren, elektronische Musikinstrumente und Tonanlagen spezialisierten Reparatur- und Handelsbetrieb“ gestellt.

    Die Antragsstellung wurde von einem Gründungsberater der ÖSB begleitet und Ende des Jahres 1984 vom Bundesministerium für soziale Verwaltung positiv beschieden. Das Landesarbeitsamt Wien wurde angewiesen, entsprechende Verträge über die Beihilfengewährung auszuarbeiten. Konkret wurde ein Darlehen zur Finanzierung des Warenlagers genehmigt sowie ein Zuschuss für die Schaffung von drei Arbeitsplätzen. Der Verein verpflichtete sich, im Laufe von 3 Monaten einen Beschäftigungsstand von 3 ArbeitnehmerInnen zu erreichen und diesen auf die Dauer von 3 Jahren aufrechtzuerhalten, was bald übertroffen wurde. Anfang 1988 wurden bereits 5 MitarbeiterInnen beschäftigt und 2 Lehrlinge ausgebildet.

    „Wenn nicht damals vom Sozialministerium und vom Arbeitsamt und von allen eine hohe Flexibilität gewesen wäre, dann wären alle diese Projekte nicht gelaufen. Die Leute haben sich weit über das beamtenmäßige hinausgehängt, was heutzutage sicher keiner mehr macht, weil zu viel Angst herrscht. Das war auch die Zeit, wo die Leute einfach engagiert waren.“[18]

    Das Risiko lohnte sich. Sehr gute KundInnenfrequenz und positive Umsatzentwicklung begleiteten das Unternehmen von Beginn an. Dies war auch maßgeblich geprägt durch die guten Kontakte zur Musikszene:

    „Wir sind ja selber aus der Szene gekommen, das war ja zum Teil auch unser Marketingslogan – aus der Szene, für die Szene. Es arbeitet ja hier keiner, der nicht irgendwie Musik gemacht hat, oder zumindest mit der Szene was zu tun hat.“

    Der Aufstieg war aber auch mit Herausforderungen verbunden. Einerseits wuchs der Bedarf an Kapital zur Finanzierung dieses Wachstums stetig und andererseits bedeutete dies auch eine starke Arbeitsbelastung:

    „Wir als selbstverwalteter Betrieb, und das war in diesen Zeiten klar, liefen Gefahr in die Selbstausbeutung zu laufen. Natürlich bei Unterkapitalisierung – wo soll man das Geld hernehmen?, dh man hackelt Tag und Nacht“.

    1989 folgten schließlich Konsolidierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen und der als Verein bestehende Handelsbetrieb wurde in eine GmbH übergeführt, deren Eigenmittelanteil aufgestockt wurde. Ab dem Jahr 2000 folgten nächste Umstrukturierungsschritte, indem Teile der Firma an MitarbeiterInnen verkauft wurden und so gliedert sich die Klangfarbe heute in vier Bereiche: E-Guitars, Acoustics, Sound & light, Studio & Keyboards. Das gesamte Unternehmen macht heute rund 18 Millionen EURO Umsatz und beschäftigt rund 60 MitarbeiterInnen.

    „Ich bin der Meinung, damals unter Dallinger, dass damit der Staat Österreich das beste Geschäft gemacht hat, was er jemals machen hat können. Das „Batzl“ was da investiert worden ist, hat dazu geführt, dass wir 30 Jahre existieren und mittlerweile 60 Angestellte sind.“

    Im Jahr 2010 erfolgte die Übersiedlung aus den alten Gemäuern am Einsiedlerplatz (s. Werbesujet), die 1984 in Eigenleistung mit Freunden renoviert wurden, ins Gasometer, im 11. Wiener Gemeindebezirk (s. www.klangfarbe.com).

    MOHI Tirol gemeinnützige GmbH

    Von der „Initiativgruppe von Behinderten und Nichtbehinderten“ zum Fachdienst 'MOHI Tirol gemeinnützige GmbH'

    Bereits Ende 1976/ Anfang 1977 entstand die „Initiativgruppe von Behinderten und Nichtbehinderten“ in Innsbruck. Die Geschichte der Selbsthilfegruppe war lange Jahre geprägt durch den Versuch, die Probleme behinderter Personen öffentlich zu machen (u.a. Demonstrationen für Barrierefreiheit) und

    „aus der Kultur des Schweigens über dieses Thema herauszutreten. Verbunden war dies immer auch mit sehr konkreten Forderungen zur Verbesserung der Lebenssituation von den behinderten Mitbürgern“ (s. MOHI Innsbruck 1986, sowie Initiativgruppe Innsbruck und Initiativgruppe von Behinderten und Nichtbehinderten).

    Blockade der Hofburg im Jahr 1981 im Zuge des Festaktes der Bundesregierung in der Wiener Hofburg zum Jahr der Behinderten, Foto entnommen der website des Vereins Selbstbestimmt Leben Österreich: http://slioe.at

    Anfang der 1980er begann die Initiativgruppe mit Vertretern der Stadt Innsbruck um den Ausbau von ambulanten Diensten, also um Alternativen zu zur damaligen Zeit oft unvermeidlichen Einweisung in ein Pflegeheim, zu verhandeln. Nachdem weder Stadt Innsbruck noch Land Tirol der Forderung nach Einrichtung ambulanter Dienste für Menschen mit Beeinträchtigungen nachgekommen sind, wurde im Frühjahr 1985 der „Mobile Hilfsdienst Innsbruck“ gegründet. Am Beginn stand die Unterstützung und Hilfestellung zu Hause für Personen aus dem Umkreis der Selbsthilfegruppe, die in Gefahr waren ins Heim zu kommen. „Die Gründung des MOHI ist schon aus einer sehr großen „Not“ heraus (es gab keine passenden mobilen Angebote für Menschen mit Behinderung) und aus einer Grundhaltung von engagierten Menschen mit Behinderung ausgegangen, die gesagt haben sie wollen Wahlfreiheit. Was heute in der UN-Konvention so ein gängiges Wort ist, war damals noch ziemlich unbekannt und unkonventionell […] Es gab die Forderung nach Strukturen, sich die Assistenz selber organisieren zu können. Ganz stark gegen diese klassischen Heim- und stationären Strukturen im Sinne der individuellen Unterstützung für Menschen mit Behinderung.“[19]

    Finanziert wurde der Start der Arbeit resp. das erste hauptamtliche Personal (eine Leiterin bzw. Koordinatorin und zwei Pflege/Betreuungspersonen) mit Hilfe der Aktion 8000.Die Nachfrage nach ambulanter Unterstützung war groß. Im Oktober 1986 nahmen bereits 100 Personen die Hilfsdienste des MOHI in Anspruch. Das hauptamtliche Personal, finanziert aus Mitteln der Aktion 8000, wurde auf fünf Personen aufgestockt (2 Kordinatorinnen, 2 Pflege/Betreuungspersonen, 1 Sekretärin). Dazu kamen ein Zivildiener und ca. 90 LaienhelferInnen (s. MOHI Innsbruck 1986). Rückblickend zur Bedeutung der Aktion 8000 der heutige Geschäftsführer von MOHI:

    „Im Grunde ist mit dieser Finanzierung des Sozialministeriums gelungen, dass die Arbeit einfach mal gestartet werden hat können. Es war für die Startgeschichte schon etwas sehr wesentliches, weil es so viel leichter war aufzuzeigen, wie es funktioniert und was es für einen Bedarf gibt. So würde ich das jetzt bewerten. Man hat so gesehen der öffentlichen Hand einen wesentlich höheren Druck machen können, weil innerhalb kürzester Zeit knapp 100 KlientInnen da waren, die eine Unterstützung brauchten.“

    Die relativ hohe Zahl der sogenannten LaienhelferInnen entsprach einem Grundprinzip der Arbeitsweise des MOHI.

    „Wir arbeiten nach dem Prinzip der nicht-professionellen Hilfe, das heißt die Betreuung geschieht durch Laienhelfer/innen, wobei die behinderte oder pflegebedürftige Person Experte in eigener Sache ist und im Wesentlichen die Helferanleitung übernimmt […] Denn: Personen, die dauerhaft auf Pflege und Hilfe angewiesen sind, wissen selber am besten Bescheid über eigene Bedürfnisse und Erfordernisse ihrer besonderen Situation, sie sind deshalb auch selbst am besten in der Lage, ihre Helfer/innen in die erforderliche Hilfestellung einzuweisen und können somit auf Fachpersonal verzichten.“ (s. MOHI Innsbruck 1986).

    Im Laufe der Jahre kam es zu einer zusehenden Abkehr vom Prinzip der Laienhilfe, was eine wesentliche Zäsur in der Vereinsentwicklung bedeutete:

    „Diese Geschichte hat sich gravierend gewandelt. In den 1985–90er Jahren hat sich gezeigt, dadurch dass es kaum mobile Strukturen gegeben hat, dass Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen Unterstützung gebraucht haben. Da sind dann sehr schnell Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit Suchterkrankungen dazugekommen. Ein spezielles Angebot das sich innerhalb des MOHI dann entwickelt hat, war für Menschen mit HIV bzw. an AIDS erkrankten Personen. Da hat man sehr schnell gesehen, dass das Grundprinzip der Laienhilfe in der Theorie für Menschen mit Anleitungskompetenz und Menschen mit rein körperlichen Behinderungen durchaus ein nachvollziehbares Grundprinzip ist, aber in dem Moment wo eine andere Problematik oder Mehrfachbehinderungen hinzukommen, da braucht es einfach andere Unterstützungsstrukturen und Fachpersonal.“

    Der Umstieg von der Laienhilfe, Personen die stundenweise auf Werkverträgen und Freien Dienstverträgen beschäftigt waren, zum professionellen Fachdienst erfolgte sukzessive und seit einigen Jahren ist eine berufsspezifische Ausbildung Voraussetzung für ein Anstellungsverhältnis. Aktuell sind im MOHI Tirol, bundeslandweit, gut 100 angestellte MitarbeiterInnen beschäftigt.

    Mit dieser Entwicklung hin zum Fachdienst, kam es Mitte der 1990er Jahre auch zur Gründung „Selbstbestimmt leben – Innsbruck“ (SLI). Innerhalb der SLI wurde/wird die Ursprungsidee – also die Anleitungskompetenz der Betroffenen als Ausgangspunkt der Arbeit – weiter verfolgt, so dass es innerhalb des MOHI eine Differenzierung gab „KlientInnen mit Anleitungskompetenz die auf das Dienstleitungsangebot des SLI zurückgreifen können und KlientInnen die eine umfassendere und breitere Unterstützungsstruktur benötigen“. Im Jahr 2003 löste sich die SLI aus dem MOHI heraus und wird seit dem als eigenständigen Verein geführt.[20]

    Geändert hat sich nicht zuletzt auch die Finanzierung des MOHI. Bereits Ende 1986 stellte sich die Frage nach der Möglichkeit der Aufrechterhaltung einer Finanzierung über Subventionen. 1987 reduzierte das Sozialministerium – iS der intendierten Anschubfinanzierung – den finanziellen Beitrag:

    „Für das Jahr 1987 ist das Sozialministerium nur mehr zur Abdeckung von 50% der Personalkosten bereit. Das heißt konkret: für 1987 müssen 50% der Personalkosten vom Land Tirol und von der Stadt Innsbruck neu aufgebracht werden.“ Befürchtet wurde in eine „marktwirtschaftliche Position getrieben (zu) werden“.

    Seit 2013 ist MOHI Tirol eine gemeinnützige GmbH Heute finanziert sich die Einrichtung ausschließlich über die erbrachten Stundenleistungen entsprechend den Bestimmungen des Tiroler Rehabilitationsgesetzes. Insgesamt werden derzeit jährlich ca. 75.000 Leistungsstunden mit dem Land Tirol abgerechnet.

    Verweise:

    • MOHI Innsbruck (1986): Bericht Nr. 3. über den Mobilen Hilfsdienst Innsbruck.

    • Initiativgruppe Innsbruck: Isolation ist nicht Schicksal. Erschienen in: Forster, Rudolf/ Schönwiese, Volker (Hrsg.): BEHINDERTENALLTAG – wie man behindert wird. Jugend und Volk, Wien 1982, S. 333–376, bidok-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet, Stand: 10.02.2016

    • Initiativgruppe von Behinderten und Nichtbehinderten, Innsbruck: Befreiungsversuche und Selbstorganisation. Erschienen in: Forster, Rudolf/ Schönwiese, Volker (Hrsg.): BEHINDERTENALLTAG – wie man behindert wird, Jugend und Volk, Wien 1982, S. 377–390, bidok-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet, Stand: 10.02.2016

    • Beitrag ORF-Inlandsreport 1986 über die Situation von ambulanten Diensten, "Behinderte: Daheim statt Heim?" https://www.youtube.com/watch?v=EPi80RSvvbM

    • ORF Inlandsreport 1987, Beitrag über Mobile Hilfsdienste für behinderte Menschen in Österreich, Finanzierungsprobleme und die Forderung nach einem bedarfsgerechten Pflegegeld. https://www.youtube.com/watch?v=UAWj-UYhcqg

    Website:

    VIER PFOTEN

    Logo von Vier Pfoten
    Aktion 8000 als Anschub zur Professionalisierung

    VIER PFOTEN ist eine international tätige Tierschutzorganisation mit Hauptsitz in Wien.

    Im Jahr 1988 als Verein von einer Gruppe von Menschen gegründet, die sich für Anliegen im Tierschutz eingesetzt haben, basiert VIER PFOTEN in Österreich heute auf zwei Stiftungen[21], betreibt eigenständige Büros in 12 Ländern auf 4 Kontinenten und setzt Projekte in ca. 20 Ländern auf 5 Kontinenten um.

    Ende der 1980er Jahren hat der Vereinsgründer und heutiger Stiftungsvorsitzender und Geschäftsführer von VIER PFOTEN International Heli Dungler eine Gruppe engagierter Menschen um sich gesammelt. Die ersten Aktionen machten auf das Leid der Tiere auf Pelztierfarmen aufmerksam, derer es damals noch rund 60 in Österreich gab, erzielten breite öffentliche Aufmerksamkeit und führten Ende der 1990er Jahre letztlich auch zu einem gesetzlichen Verbot von Pelztierfarmen in Österreich.

    Von den ersten Schritten Ende der 1980er Jahre (Anmietung eines ersten Vereinsbüros in Wien, erste professionelle Fundraising Aktivitäten) bis zu einer international etablierten Organisation folgten zahlreiche Entwicklungsphasen:

    „Wir stellen hin und wieder mal komplett auf null und hinterfragen alles was wir tun und schauen dann, ob wir das richtige tun, ob wir es von Haus aus richtig tun oder was sich ändern muss, dass wir wieder in das richtige Fahrwasser kommen“.

    [22] Mitte der 1990er Jahre erfolgten erste umfassende Professionalisierungsmaßnahmen in Richtung Etablierung von Strukturen für die Gesamtorganisation, Personalmanagement, etc. Letzteres nicht zuletzt geprägt durch die internationale Ausweitung – im Jahr 1994 wurde VIER PFOTEN Deutschland gegründet und weitere internationale Projektstandorte folgten. Im Jahr 2003 kam es zur Gründung von VIER PFOTEN International und unmittelbar darauf zu einem neuen Organisationsentwicklungsprozess der im Jahr 2006 in einer Umstrukturierung mündete, in dem bestehende Länderstrukturen operativ neu strukturiert wurden und eine Geschäftsführung in Wien für sämtliche Länder und sämtliche Projekte implementiert wurde. Der bislang letzte große Schnitt erfolgte in den Jahren 2011/12, wo erneut „alles hinterfragt, alles auf null gestellt“ wurde und eine neue Balance zwischen internationaler Linie und nationalen Agenden gefunden wurde.

    Die Aktivitäten und Aktionen der Anfangszeit basierten dabei auf privatem Geld und privatem Risiko.

    „Uns war es damals ein persönliches Anliegen und wir haben gesehen, dass es sehr viele Leute gibt, denen das ebenfalls ein Anliegen ist. […] Es war eine spannende Zeit und wir waren der Meinung, es zahlt sich aus zu professionalisieren.“

    Mit Hilfe der Aktion 8000 konnte eine erste Anstellung im Verein realisiert werden – eine Mitarbeiterin im Office Bereich, die organisieren konnte, die Kommunikation lenkte und „alles ein bisschen zusammenhielt“. Weitere Anstellungen mit Hilfe von Fördermaßnahmen der Aktion 8000 folgten. Heute beschäftigt VIER PFOTEN an mehreren Standorten in Österreich an die 100 MitarbeiterInnen und weltweit etwa 350 MitarbeiterInnen. Die Arbeit von VIER PFOTEN wird weitestgehend auf Basis von Spenden finanziert.[23]

    Die Aktion 8000 als Anschubfinanzierung hat damals grundsätzlich „schon sehr vieles erleichtert“. Möglichkeiten eines JungakademikerInnentrainings, Weiterbildungsförderungen für MitarbeiterInnen und für BerufseinsteigerInnen jeden Alters sind Punkte, wo sich die Organisation aus heutiger Sicht mehr Unterstützung wünscht. Ebenso wie spezielle Förderprogramme und -maßnahmen für den Dritten Sektor (gemeinnützigen Sektor) generell als wünschenswert erachtet werden.

    Website: www.vier-pfoten.at

    WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur und Werkstättenhäuser

    Logo von WUK
    WUK-Jugendprojekt: Innovatives Projektlabor für öffentliche Maßnahmenträger

    Der Verein "WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser" wurde im Jahr 1979 vorerst zur Schaffung, später zur Organisation des soziokulturellen Zentrums ‚WUK‘ gegründet. Impulsgebend waren die Ideen und Forderungen der 70er Jahre nach Verwirklichung eines alle Lebensbereiche umfassenden Kulturbegriffs. Im Jahr 1981 wurde dem Verein seitens der Gemeinde Wien die ehemalige Lokomotivfabrik aus der Gründerzeit zur provisorischen Nutzung überlassen. Darauf folgte die erste Subventionszusage der Gemeinde in Höhe von 1 Million Schilling.

    Das WUK hat sich mittlerweile zur Heimstätte für einen vier Sparten (Musik, Performance/Tanz/Theater, Kinderkultur, Bildende Kunst) umfassenden Kulturbetrieb sowie rund 150 autonom organisierten Gruppen und Einzelinitiativen entwickelt. Darüber hinaus ist das WUK Träger von 12 arbeitsmarktpolitischen Bildungs- und Beratungseinrichtungen. Das erste geförderte Ausbildungsprojekt war das WUK-Jugendprojekt (1983–2005).

    Die Entstehungsfaktoren des WUK als arbeitsmarktpolitischer Trägerverein waren zum einen das sozialpolitische Engagement des Vereins gepaart mit einem Eigenbedarf an Arbeitskräften für die Renovierung der arg in Mitleidenschaft gezogenen Räumlichkeiten in der ehemaligen Lokomotivfabrik. Daraus entstand die Idee, angesichts des hohen Renovierungsaufwands die Arbeiten mit arbeitslosen Jugendlichen im damaligen WUK-Jugendprojekt durchzuführen. Im Jahr 1983 entstand das WUK-Jugendprojekt, gefördert durch die Aktion 8000, in dem benachteiligten Jugendlichen eine Ausbildung als MalerIn, MaurerIn und TischlerIn angeboten wurde. Ausbildung wurde aber nicht als klassische Qualifizierung im Sinne einer unmittelbaren Verwertungslogik des Gelernten verstanden, sondern als Vermittlung von Werten wie soziale und ökonomische Gerechtigkeit, kulturelle Vielfalt und ökologische Sensibilität. Als Ableger entstand 1986 das WUK-Schönbrunnprojekt mit Schwerpunkt MalerInnenausbildung.

    Das Ende des WUK-Jugendprojektes 2005 war Ergebnis der Ausschreibung der weiteren Projektbeauftragung: Im Vergabeverfahren setzte sich eine private Baufirma als Billigstbieter mit einem Dumpingangebot durch, die mangels entsprechender Kompetenzen „das Projekt innerhalb kurzer Zeit in den Abgrund geritten hat“.

    Der Kreativität und Innovationsfreude des WUK hat dies keinen Abbruch getan. Eine Schwerpunktzielgruppe des WUK als Trägerverein waren auch im weiteren Verlauf Jugendliche, insbesondere jene mit „Schwierigkeiten, den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden“. Das WUK zeichnet sich dadurch aus, dass es für spezifische Gruppen von Jugendlichen, die im Brennpunkt der arbeitsmarktpolitischen Aufmerksamkeit standen, immer wieder innovative Pilotprojekte entwickelt und umgesetzt hat, die für die weitere Entwicklung der Angebotsschiene des jeweiligen Finanzierungsträgers zukunftsweisend waren. Beispiele dafür sind etwa WUK Monopoli (1988–2015), eine Beratungseinrichtung für Jugendliche im Zusammenhang mit der Suche nach einem Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Anderes Beispiel: factor.i (2002–2013), ein Informationszentrum für benachteiligte und behinderte junge Menschen am Übergang Schule-Beruf. Aus diesem Projekt sind in weiterer Folge Projekte wie WUK faktor.i, WUK CoachingPlus und die Koordinationsstelle Jugend-Bildung-Beschäftigung hervorgegangen.

    „Daran sieht man auch sehr schön, dass insgesamt WUK Bildung und Beratung auch immer wieder bemüht war, innovative Lösungen dort anzubieten, wo auch bestimmte Nischen bespielt werden können. Ich glaube, dass wir nicht der Player am Markt sind, der die großen Flächenprojekte abwickelt, sondern wir versuchen eben dort, wo es einen Bedarf gibt, relativ rasch Angebote machen zu können.“ (Interview Ch. Trauner, WUK)

    Bei dieser Strategie ging es auch immer wieder darum, das Zielgruppenspektrum entsprechend dem Bedarf zu modifizieren bzw. zu öffnen. Aktuelle Beispiele dafür sind etwa ein Projekt für Menschen mit Autismus oder das WUK als Träger eines Selbstvertretungszentrums für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Derzeit brisant ist der Unterstützungsbedarf für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. An der Entwicklung des Projektportfolios des Bereichs Bildung und Beratung und den Projektgeschichten wird deutlich, dass dem WUK die Rolle eines innovativen Projektlabors zukommt, das auf aktuelle Förderschwerpunkte oder Zielgruppenfokussierungen von Fördergebern wie insbesondere AMS und SMS flexibel und rasch reagiert. Für die Entwicklungsarbeit wird das WUK von den Finanzierungsträgern kontaktiert und als Entwicklungsträger beauftragt.

    Vor diesem Hintergrund wurde für das WUK als arbeitsmarktpolitische Trägereinrichtung eine Anbindung an öffentliche Finanzierungsträger, insbesondere das AMS oder das SMS – sowie der ESF als Kofinanzierungsquelle – kennzeichnend. Drittmittel von privaten Finanzierungsquellen hatten und haben kaum Bedeutung. Projektideen wie spacelab, die in keine der bestehenden Förderschienen passten, haben die öffentlichen Finanzierungsträger herausgefordert, sich zu bewegen und flexibel zu sein, wozu sie auch bereit waren.

    Aber nicht nur das kreative Potenzial bei der Entwicklung innovativer Projekte ist ein zentraler Erfolgsfaktor, sondern auch die Verlässlichkeit im Bereich Finanzgebarung und Abrechnung von Fördermitteln sind für die Finanzierungspartner ein zentrales Element für eine langandauernde, kontinuierliche Zusammenarbeit.

    Der Professionalität bei der Umsetzung von Projekten und im Umgang mit Fördergebern entspricht die professionelle Entscheidungs- und Organisationsstruktur im Inneren. Der professionelle Teil des WUK ist geteilt in den Kulturbetrieb (Konzerte, Veranstaltungen, Lesungen, Theater etc.) und den Bereich ‘Bildung und Beratung’. Jeder der Bereiche hat eine Geschäftsleitung. Innerhalb des Bereichs ‚Bildung und Beratung‘ gibt es weiters ein Leitungsteam, dem auch die Stabstelle Kommunikation und die Leiterin der Controlling-Abteilung angehören, sowie zwei KollegInnen, die die Fachbereiche repräsentieren. Dieses Leitungsteam ist für Beratungen und Entscheidungsvorbereitung zuständig. Ergänzend zum Leitungsteam auf operativer Ebene wurde ein Strategiekreis eingerichtet. Im Grunde bestehen drei Hierarchieebenen, Geschäftsleitung, Projektleitung und MitarbeiterInnenebene. Die Erweiterung des MitarbeiterInnenstabs – im Bereich Bildung und Beratung beispielsweise auf 130 Personen – und die Ausweitung der Projektaktivitäten in den letzten Jahren machten einen umfassenden Organisationsentwicklungsprozess notwendig, nachdem sich immer mehr abzeichnete, dass sich die Ur-Idee des basisdemokratischen Anspruchs nur bis zu einer gewissen Größe realisieren lässt.

    Website: www.wuk.at



    [1] Siehe dazu: Fischer, G. (1987): Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit. Entwicklung und Struktur, in: Talos, E./ Wiederschwinger, M. (Hg.): Arbeitslosigkeit. Österreichs Vollbeschäftigungspolitik am Ende? S. 5–50, Wien

    [2] Vgl. dazu: Reiter / Wagner 1987.

    [3] Vgl. Reiter/Wagner 1987: S.60f; Tálos 1987

    [4] Siehe exemplarisch: L&R Sozialforschung. Anforderungsgerecht. Die Wirkung des Beschäftigungsprogrammes Aktion 8000. Wien 1995

    [5] Vgl. die erste Evaluierung der Schuldenberatungsstellen in Österreich: Grohs, Hans W./König, Ilse/Lechner, Ferdinand. Schuldenberatung in Österreich. Wien 1995

    [6] Eine der zur damaligen Zeit immer wieder gehörte Unterstellung kann in dem Satz zusammengefasst werden: „Wer arbeiten will, findet auch Arbeit.“.

    [7] Der Eintritt in das Stufenmodell erfolgt über ein Clearing. Dabei wird mit den TeilnehmerInnen mit sozialpädagogischer Begleitung die zukünftige Entwicklung vereinbart. Die persönlichen Möglichkeiten werden beim schrittweisen Heranführen an eine Beschäftigung stark berücksichtigt. Zum Beispiel in Form von auch nur stundeweiser betreuter Tätigkeit oder Arbeitstraining und – wenn das funktioniert – mit schrittweisem Heranführen an eine geförderte Beschäftigung in einem gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt. Großer Wert wird beim Stufenmodell der Integration auf Nachbetreuung gelegt.

    [8] Siehe dazu: Zwischenberger, A. (2015): Wer möglichst viele Möglichkeiten hat, dessen Freiheit ist es. 30 Jahre CONTRAPUNKT: Eine historische Skizze, in: Kerschbaum, F./ Pichler, H.: Experimentelle Arbeitsmarktpolitik. Bilanz und Perspektiven, S.101–114, Wien

    [9] Siehe dazu: Information für den Herrn Bundesminister (zu Zl. 335.050/12/91)

    [10] Siehe dazu: Wroblewski, A. (2009): Evaluation von arbeitsmarktpolitischen Programmen und Maßnahmen in Österreich, in: Widmer, Th./ Beywl, W./ Fabian, C. (Hg.): Evaluation. Ein systematisches Handbuch, S.129–136, Berlin

    [11] Zum schematischen Auswertungsplan der Fiskalanalyse siehe: Fehr-Duda, H. et al. 1996, S. 75f.

    [12] Zur methodischen Weiterentwicklung siehe: Schweighofer, J. (2012): Erzielen die Programme der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Österreich ihre beabsichtigten Wirkungen? Lehren aus zehn State-of-the-Art Evaluierungen, Ms., Wien

    [13] Lechner, F./ Reiter, W. (1995): Projektspezifische Wirkungskontrolle für Maßnahmen zur Aktivierung, Beratung und Beschäftigung und Qualifizierung arbeitsmarktpolitischer Problemgruppen, Endbericht an die Landesgeschäftsstelle des AMS Niederösterreich.

    [14] Lechner, F./ Reiter, W. (1992): Wirkungskriterien für Maßnahmen der innovativen Arbeitsmarktpolitik. Endbericht an die Landesgeschäftsstelle des AMS .

    [15] Die Vergleichsgruppe wurde mittels einer Kombination aus Propensity-Score-Matching und exaktem Matching ermittelt.

    [16] Berechnung: 36% der 3.126 Geförderten aus dem Bereich Kunst/Kultur weisen in einem langfristigen Beobachtungszeitraum (also 3 bis 4 Jahre nach der Förderung) noch mindestens 90% Beschäftigungszeitanteile auf.

    [17] Interview Juli 2015 mit Heimo Leberl – Gründer der BAN

    [18] Interview September 2015 mit Rudolf Schauer – Gründungsmitglied und Christian Hayduck – Geschäftsführer Klangfarbe – Musikinstrumente und tontechnische Geräte Handelsgesellschaft m.b.H.

    [19] Interview mit dem derzeitigen Geschäftsführer des MOHI Tirol Ludwig Plangger, Oktober 2015. Wir danken auch dem Mitgründer des Mobilen Hilfsdienstes Innsbruck und jetzigem Obmann von 'Selbstbestimmt leben – Innsbruck' Volker Schönwiese für seine Unterstützung.

    [20] Seit 2001 besteht die Initiative Selbstbestimmt Leben auch österreichweit als Verein mit dem Ziel der Durchsetzung der BürgerInnenrechte und der Gleichstellung behinderter Menschen. S. http://slioe.at

    [21] 1998: Gründung VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, 2003: Gründung VIER PFOTEN International

    [22] Interview Oktober 2015 mit Josef Pfabigan – Mitglied des Stiftungsvorstandes und Margit Doppelhofer – Dircetor of Organizational Development

    [23] Siehe bspw. Jahresbericht 2014, online unter: www.vier-pfoten.at/service/downloads/jahresbericht

    Teil B: Zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik

    7 Trotz Problem- und Leistungsdruck: Innovative Optionen für die aktive Arbeitsmarktpolitik

    Die nachstehenden Überlegungen beruhen sowohl auf den Ergebnissen der ExpertInneninterviews als auch auf den Resultaten eines Workshops, der am 20.11.2015 in der Bundesgeschäftsstelle des AMS in Wien abgehalten wurde und an dem vor allem Personen teilnahmen, die aktiv in den Aufbau von Maßnahmen der experimentellen Arbeitsmarktpolitik und ihrer Fortführung im Rahmen des Routineinstrumentariums des Arbeitsmarktservices involviert waren. Die Anregungen aus Interviews und Workshop wurden auf der Basis der aktuellen Arbeitsmarktforschung weiter entwickelt und auch durch Hinweise aus der aktuellen Diskussion zum Thema arbeitsmarktpolitische Innovation ergänzt.[24]

    Grundsätzlich besteht die Überzeugung, dass die Zukunft der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht nur aus einem „more of the same“ bestehen kann, sondern gerade in der gegenwärtigen Situation (Digitalisierung der Wirtschaft, hohe Arbeitslosigkeit, neue Zielgruppen) wieder verstärkt innovative Elemente erforderlich sind, einerseits, um bestehende Instrumente für die auf den Arbeitsmärkten Benachteiligten noch effektiver zu machen, andererseits um neue Zielgruppen (Flüchtlinge, AsylwerberInnen, Rehafälle) adäquat erfassen zu können und auch, um Programme im Qualifizierungsbereich zu entwickeln, die sich auf den Kontext der vierten industriellen Revolution beziehen. Denn gerade diese neue Stufe der industriellen Revolution hat auf komplexe Art und Weise drastische Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation aller Erwerbspersonen und auf Arbeitsmärkte generell. Wie sich dies im Einzelnen gestaltet und welche Anforderungen an die Arbeitsmarktpolitik daraus resultieren, wird die weitere Entwicklung erst zeigen.

    Gleichzeitig besteht auch Konsens dahingehend, dass es für die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten einer umfassenden Beschäftigungspolitik in Form einer Wirtschaftspolitik bedarf, die generelle wirtschaftspolitische Instrumente zur Sicherung eines möglichst hohen Beschäftigungsniveaus einsetzt. Beispiele dafür sind etwa Maßnahmen zur Anhebung des Investitionsniveaus bei Unternehmen oder eine Umverteilung des Arbeitszeitvolumens. Die Arbeitsmarktpolitik kann in diesem Kontext dazu beitragen, dass sich die Situation einzelner Gruppen von Arbeitskräften am Arbeitsmarkt verbessert und auf diese Weise Potenziale für eine günstigere Arbeits-marktperspektive gehoben werden können (siehe dazu Potmesil 2015).

    Die in den folgenden Abschnitten skizzierten Empfehlungen sind als erste Anregungen für eine künftige, sinnvollerweise auf breiterer Basis geführte Diskussion zu verstehen.

    7.1 Neue Allianzen in der Arbeitsmarktpolitik: Kooperationen von sozialen mit privaten Unternehmen und Stiftungen

    Bereits jetzt gibt es eine Reihe von konventionellen Unternehmen, die für soziale Investitionen offen sind und sich davon gesellschaftliche Akzeptanz und öffentliche Anerkennung erwarten. Folgt man einschlägigen Untersuchungen, wird soziales Engagement ein zunehmend wichtigeres Erfolgskriterium in vielen Wirtschaftsbereichen werden, weil die KonsumentInnen vermehrt auf diesen Aspekt achten.[25]

    Auch der Bereich der Stiftungen ist in diesem Zusammenhang von Relevanz. Hier besteht in Österreich noch einiger Spielraum, weil bisher nur ein geringer Teil der Stiftungen auch tatsächlich gemeinnützige Aktivitäten aufzuweisen hat.[26] Ein erstes innovatives Experiment zur besseren Nutzung von Stiftungsgeldern wurde seitens des Sozialministeriums Ende 2015 mit dem Pilotprojekt „Social Impact Bond“ auf den Weg gebracht.[27] In einem Pilotprojekt werden Beschäftigungsmaßnahmen aus gemeinnützigen Stiftungsgeldern privat vorfinanziert und nur dann aus öffentlichen Budgets zurückerstattet, wenn die Maßnahmen die vom Sozialministerium festgelegten Erfolgsgrenzen überschreiten. Damit liegt das Risiko des Scheiterns zunächst bei den privaten Kreditgebern.

    Diese Bereitschaft zum sozialen Engagement von Unternehmen sollte vermehrt für die aktive Arbeitsmarktpolitik genutzt und so neue Partnerschaften im Hinblick auf die Beschäftigung und Qualifizierung von Problemgruppen des Arbeitsmarktes geschaffen werden. Vor allem im Bereich der Sozialökonomischen Betriebe und der Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte, aber auch in der Zurverfügungstellung von Praktikumsplätzen für praxisnahe Qualifizierungen wäre es zweckvoll, entsprechende Kooperationsperspektiven auszuloten. Auch die Unterstützung von Personen mit Migrationshintergrund wäre in diesem Zusammenhang ein relevantes Thema.

    Ein Beginn könnte eine entsprechende Initiative von arbeit plus und ähnlicher Institutionen sein, die folgende Aktivitäten umfassen würde:

    • Aufarbeitung der Erfahrungen von sozial engagierten Unternehmen und Ableitung der entsprechenden Kriterien für die Schaffung neuer unternehmerischer Allian-zen in der Arbeitsmarktpolitik;

    • Recherche im Hinblick auf die Anzahl von größeren und mittleren Unternehmen, die für eine Kooperation infrage kommen (auch mit Hinweis auf bestehende Erfolgsprojekte);

    • Konzeption von Angeboten, die auf diese Unternehmen zugeschnitten sind, das heißt, einen spezifischen Bedarf aufgreifen und Vorschläge für eine Auslagerung an ein soziales Unternehmen oder ein Beschäftigungsprojekt machen;

    • Präsentation und Diskussion der Vorschläge, mit dem expliziten Hinweis auf eine potenzielle Kofinanzierung durch die Arbeitsmarktförderung;

    • Gemeinsames Feintuning der Konzepte und Pilotphase;

    • Abschluss eines Vertrages für eine längerfristige Zusammenarbeit;

    • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein entsprechendes Engagement der kooperierenden Unternehmen.

    Diese Aktivitäten zur Schaffung neuer Allianzen im Unternehmensbereich wären auch durch entsprechende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten, etwa gemeinsame Konferenzen von Arbeitsmarktservice, sozialen Unternehmen und sozial engagierten konventionellen Unternehmen, um den multiplen Nutzen dieser Engagements zu verdeutlichen und eine Plattform für neue Allianzen zu bieten.

    7.2 Genossenschaften und Arbeitsmarktpolitik

    Bereits zu Beginn der experimentellen Arbeitsmarktpolitik nahmen genossenschaftliche Ansätze, etwa bei der Übernahme von insolventen Unternehmen durch die Belegschaften, einen sichtbaren Anteil im Maßnahmenspektrum ein. Allerdings gelten diese ersten Anläufe als gescheitert, weil sie letztlich nicht mit einem nachhaltigen Bestand der Unternehmen verbunden waren. Dennoch kann damit das Genossenschaftskonzept als Instrument nicht ad acta gelegt werden. Die Misserfolge in den 1980er Jahren sind nämlich weitgehend darauf zurückzuführen, dass die Weiterführung von Betrieben, die bereits im Konkurs waren, erheblich höhere finanzielle Mittel erfordert hätte, als seitens der aktiven Arbeitsmarktpolitik verfügbar waren.

    Der Strukturwandel im Bereich von Arbeitsmärkten und Beschäftigungsformen kann nun aber eine neue arbeitsmarktpolitische Funktionalität dieser genossenschaftlichen Unternehmensformen bedeuten. Es wäre zu überlegen, ob derartige Varianten beispielsweise für die Zielgruppe hochqualifizierter und erfahrener Arbeitsuchender, die allein wegen ihres Alters keine konventionelle Beschäftigung mehr finden, geeignet wären. Genossenschaftliche Unternehmen dieser Art könnten in unterschiedlichen Angebotssegmenten, vor allem aber im Bereich der neuen Technologien, ein erfolgreiches Beschäftigungsmodell bilden.

    Die genannte Zielgruppe der qualifizierten Älteren wäre auch am ehesten in der Lage, die Anforderungen von genossenschaftlichen Entscheidungs- und Managementaufgaben zu bewältigen. Genossenschaften sind in EU-Staaten sowohl historisch als auch in der Gegenwart erfolgreiche Modelle unternehmerischer Tätigkeit. In der zur Zeit beispielsweise in Deutschland mit neuer Energie geführten Diskussion über die Nutzung genossenschaftlicher Rechtsformen[28] für arbeitsmarktpolitische Ziele wurde auf die Eignung dieser Ansätze hingewiesen, individuelle Kompetenzen aufzugreifen und so auch zu erhöhter Motivation beizutragen. Da gegenwärtig die Genossenschaften in Deutschland genauso wenig wie in Österreich für die Arbeitsbeschaffung substantiell genutzt werden, wird hier ein erhebliches Innovationspotenzial zum Abbau von Arbeitslosigkeit bestimmter Zielgruppen vermutet.

    Erste Ansätze in diese Richtung lassen sich auch in Österreich ausmachen, wie das Beispiel der Beschäftigungsgenossenschaft Otelo eGen[29] in Oberösterreich zeigt, die als ein neues Modell der genossenschaftlichen Selbstanstellung Ein-Personen-Unternehmen zu mehr sozialer Absicherung verhilft.

    Hier zeigt sich gerade, dass auch im Bereich der Unterstützung von EPUs Genossenschaftsansätze von Nutzen sein können, indem sowohl gemeinsame Arbeitsstrukturen (Räumlichkeiten, EDV etc.) als auch gemeinsam genutzte Dienstleistungen (Sekretariat, Assistenz etc.) kollektiv organisiert und gesteuert werden.

    In einem ersten Schritt wäre zu überprüfen,

    • welche Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik für dieses Modell infrage kommen und wie groß diese quantitativ sind,

    • wie groß die Bereitschaft der jeweiligen Personengruppen zu genossenschaftlichen Zusammenschlüssen ist, wenn sie dabei von der aktiven Arbeitsmarktpolitik unterstützt werden (Startfinanzierung, Ergänzungsqualifizierung, Investitionen, Risikominderungen etc.),

    • in welchen Berufsbereichen neue genossenschaftliche Zusammenschlüsse sinnvoll sind.

    Zugleich wird es notwendig sein, eine Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Genossenschaftsformen zu erstellen, die es ermöglicht, Vor- und Nachteile für potenzielle Unternehmens- bzw. Genossenschaftsgründer zu verdeutlichen. Gleichzeitig gilt es auch zu prüfen, unter welchen Bedingungen eine Aufnahme ins GründerInnenprogramm des AMS möglich ist.

    7.3 Partizipative Entwicklung von neuen Förderkonzepten

    Eine Weiterentwicklung der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch innovative Komponenten sollte aus Sicht der ExpertInnen auch die Prozessebene betreffen. In diesem Sinne wäre es erforderlich, neue Förderungs- und Unterstützungsinstrumente in einem partizipativen Kontext zu erstellen, um das österreichische AMS bei der Weiterentwicklung seiner Förderinstrumente unterstützen zu können.

    In einem derartigen Prozess könnten die Erfahrungen der AMS-Fachexpertise mit den Erfahrungen der ProjektträgerInnen und ProjektteilnehmerInnen zusammengeführt werden, mit dem Nutzen, dass präventiv besser eingeschätzt werden könnte, welche Vor- und Nachteile bei neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zu erwarten sind und wie diese zielgerichteter auf die Handlungsbedingungen der angesprochenen Zielgruppen abgestimmt werden können.

    Methodisch könnte die Vorgangsweise folgendermaßen gestaltet werden:

    1. Delphi Befragung

    2. Konzeptentwicklung

    3. Modellversuche

    4. Erweiterung

    Delphi Befragung:

    Diese besteht im Grunde darin, dass eine Kerngruppe von ExpertInnen die Probleme und Perspektiven in Statements zusammenfasst und einer größeren Gruppen von ExpertInnen zur Bewertung vorlegt. Daraus können inhaltliche und fördertechnische Prioritäten extrahiert werden, die letztlich einen Konsens im Hinblick auf die Handlungserfordernisse und die Ansatzpunkte für die innovative Arbeitsmarktpolitik darstellen. Dieser Ansatz sollte auch durch die Einbindung von Arbeitslosengruppen ergänzt werden, wobei eine entsprechende Vorbereitung erfolgen sollte.

    Konzeptentwicklung:

    Im Sinne einer partizipativen Konzeptentwicklung werden aus den prioritären Empfehlungen der Delphi-Studie von einer mit unterschiedlichen ExpertInnen (AMS, Träger, Verbände, Arbeitslosengruppen…) besetzten Arbeitsgruppe konkrete Förderkonzepte und Umsetzungspläne erstellt.

    Modellversuche:

    Innovation ist immer auch mit einem mehr oder weniger großen Risiko des Scheiterns verbunden. Um dieses – auch auf budgetärer Ebene – möglichst klein zu halten, empfiehlt sich eine schrittweise Implementation: Erprobung in regionalen Modellversuchen, Anpassung von Konzepten und Umsetzung gemäß den Erfahrungen, Ausweitung entsprechend der regionalen Problemschwerpunkte.

    Hier gilt es, organisatorische Strukturen, Verantwortlichkeiten und eine finanzielle Basis zur Finanzierung der Entwicklungsarbeit zu schaffen. Die Dotierung könnte sich aus Mitteln der verschiedenen Akteure der Arbeitsmarktpolitik speisen, wie BMASK, AMS, SMS, aber auch Ländern und Gemeinden. Mit einer entsprechenden Infrastruktur und Dotierung wäre eine Verankerung des vorgeschlagenen partizipativen Prozesses im Kontext der Weiterentwicklung der aktiven Arbeitsmarktpolitik möglich, was auch bei den involvierten AkteurInnen das Commitment erhöhen würde. In diesen Prozess gilt es nicht nur etablierte AkteurInnen und Institutionen einzubinden, sondern auch Begünstigte einer innovativen Arbeitsmarktpolitik, wie vorgemerkte Arbeitslose, Jugendliche in Ausbildung etc.

    7.4 Neue Schnittstellen – intermediäre Instanzen

    Eine Innovationsoffensive wird angesichts der bestehenden Belastung der regionalen Arbeitsmarktservices von diesen nicht getragen werden können, insbesondere auch im Hinblick auf den damit verbundenen Kommunikationsaufwand. Um diesen qualitativ und quantitativ zusätzlichen Kooperations- und Koordinationsaufwand bewältigen zu können, wird es neuer intermediärer Instanzen bedürfen, die diese Aufgaben im Sinne der übergreifenden arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen bewältigen können.

    Dabei stehen folgende Aufgaben im Vordergrund:

    • die Handlungsbedingungen neuer Akteure müssen mit den Regeln der Arbeitsmarktpolitik abgestimmt werden,

    • unterschiedliche Akteure müssen untereinander koordiniert werden, insbesondere bei der Konzeptentwicklung und der Finanzierungsbeiträge,

    • entwickelte Konzepte müssen im Leistungsspektrum der aktiven Arbeitsmarktpolitik verankert werden.

    Insbesondere wird es erforderlich sein, die Leistungsmöglichkeiten der in der aktiven Arbeitsmarktpolitik tätigen Trägerlandschaft mit den institutionellen Anforderungen und Zielsetzungen abzustimmen und so trotz der notwendigen Vielfalt adressatInnenspezifischer Ansätze eine Koordinationskompetenz zu etablieren, die für eine verdichtete Kooperation im Sinne der wesentlichen Zielorientierungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sorgt. In diesem Sinne müsste eine flexible Verhandlungsstruktur geschaffen werden, die im Bedarfsfall für Korrekturen im Fördersystem, aber auch für die Aufnahme und schnellere Weitergabe von Vorschlägen aus dem Bereich der Trägerorganisationen und für die entsprechende Rückkoppelung der Arbeitsmarktinstitutionen sorgt.

    Neue intermediäre Instanzen werden auch für die Koordination und Weiterentwicklung innerhalb der Trägerlandschaft erforderlich sein, um innovative Elemente möglichst breit zu streuen. Insbesondere auf regionaler Ebene sind verstärkte Aktivitäten im Hinblick auf folgende Aufgaben notwendig:

    • horizontale Vernetzung: Ausbau der Koppelung von arbeitsmarktpolitischen Angeboten in den Bereichen Qualifizierung, Beschäftigung, Beratung, Aktivierung und Selbstorganisation zur Realisierung innovativer Tandem-Projekte,

    • vertikale Vernetzung: schnellere Registrierung von neu auftretenden Problemlagen und von Lösungsmöglichkeiten als Voraussetzung für eine kontinuierliche Adaption der Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik,

    • zeitnahes Monitoring der Umsetzung von neuen und innovativen Handlungsansätzen.

    7.5 Regionale Kooperation – neue Anstrengungen

    Obwohl es bereits eine Reihe von regionalen Kooperationsaktivitäten gegeben hat und noch gibt – eine der wichtigsten sind die spezifisch auch in Österreich initiierten Territorialen Beschäftigungspakte, die de facto nur noch in einigen Bundesländern finanziert werden – scheint eine erneute Konzentration auf die Möglichkeiten der regionalen Kooperation erforderlich zu sein.

    Dem liegt die Beobachtung zugrunde, dass die Regionen auf unterschiedlichen Ebenen einer dynamischen Entwicklung und daher auch einem entsprechenden Handlungsdruck ausgesetzt sind. Dies verändert auch die regionale Struktur und hat entsprechende Auswirkungen für die aktive Arbeitsmarktpolitik. Je nach Typus von Region (peripher, stadtnahe, dynamisch, wachsend oder schrumpfend etc.) wird die regionale Arbeitsmarktpolitik ihre Schwerpunkte setzen, sich an den Stärken und Schwächen ihrer Einsatzgebiete orientieren und neue Netzwerke bilden müssen. Die bereits erprobte Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren wird auf diese Weise neu zu gestalten sein und auch andere Prioritäten haben als früher.

    Dies wird beispielsweise für die Berücksichtigung von neu auftretendem Qualifizierungsbedarf der regionalen Unternehmen gelten. Um hier möglichst effizient und wirksam intervenieren zu können, wird sich die aktive Arbeitsmarktpolitik im Kontext der regionalen Institutionen bewegen und auf der Basis eines möglichst tragfähigen Netzwerkes innovative Gestaltungsoptionen herausarbeiten und umsetzen müssen.

    Themen in diesem Zusammenhang könnten sein:

    • im Verbund mit den regionalen Akteuren Anreize zu Firmengründungen schaffen,

    • Chancen für soziale Unternehmen (abseits der Sozialökonomischen Betriebe) schaffen,

    • Einsatzmöglichkeiten für Kofinanzierungen der Arbeitsmarktpolitik überprüfen,

    • mit Hilfe von Regionalmanagements, Instituten für Arbeitsmarktbetreuung und eventuell neu zu schaffenden intermediären Instanzen (job search agents) die Beschäftigungspotenziale der Region auszuloten und für die Arbeitsplatzbeschaffung nutzen,

    • Kooperationen mit Betrieben für bestimmte Zielgruppen (z.B. ältere Arbeitskräfte, Frauen mit Betreuungspflichten, Jugendliche etc.) auszuweiten und zu vertiefen,

    • neue Arbeitszeitmodelle zu entwickeln und die Mobilität der Arbeitskräfte bzw. der Arbeitsuchenden zu unterstützen.

    Für die Koordination und Abstimmung der Anstrengungen auf regionaler Ebene bedarf es einer intermediären Instanz, die diesen Prozess anstößt, strukturiert und moderiert. In Anlehnung an die Rolle der ArbeitsmarktbetreuerInnen in der Phase der experimentellen Arbeitsmarktpolitik wäre eine entsprechende Struktur aufzubauen, die auch andere Player der Regionalentwicklung – wie TEPs, Regionalmanagements, LEADER-Aktionsgruppen und andere – einbezieht.

    7.6 Kombination arbeitsmarktpolitischer Instrumente

    Die Vielschichtigkeit des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturwandels muss sich auch im Setting der bestehenden Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik spiegeln, weil von den Arbeitsuchenden zunehmend komplexer werdende Kombinationen von individuell benötigten Teilqualifikationen gefordert werden. So gehören mittlerweile zu den fachlichen Kenntnissen und sozialen Fähigkeiten in der Berufsausübung auch Fertigkeiten, die auf einer Metaebene angesiedelt sind. Diese umfassen etwa

    • Anforderungen und die Fähigkeit, sich in unterschiedlichen Kontexten weiterzubilden,

    • den Umstand zu akzeptieren, dass das Erwerbsleben in unterschiedlichen Beschäftigungsformen verläuft und Beschäftigung generell ihre bisher gewohnte Struktur verliert, sowohl was die Anzahl als auch was die Art der Arbeitsplätze in einem Berufsleben betrifft. Diese strukturellen Veränderungen bedeuten auch, dass generell mit einem häufigeren Wechsel zwischen Beschäftigungs-, Arbeitslosigkeits-, Qualifizierungs- und Familienphasen zu rechnen ist.

    Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird daher gefordert sein, von singulären Maßnahmenformen vermehrt zu kombinierten Angeboten überzugehen, um den Zugang bestimmter Zielgruppen zum Arbeitsmarkt besser zu fördern.

    Dieser Grundgedanke findet sich auch im Stufenmodell des AMS Niederösterreich, bei dem Module wie Clearing, stundenweise betreute Beschäftigung, Arbeitstraining, Beschäftigung auf einem Transitarbeitsplatz und nachgehende Betreuung flexibel und bedarfsorientiert kombiniert werden.

    Weitere Gestaltungsmöglichkeiten könnten sein:

    • Befähigung zum flexiblen Handeln: Die gravierenden Strukturveränderungen im Berufsleben mit zunehmendem Wechseldruck auf unterschiedlichen Ebenen können mit hoher psychischer Belastung verbunden sein, vor allem mit der wiederkehrenden Angst vor längerer Arbeitslosigkeit und Einkommensverlusten. Es wird daher erforderlich sein, Konzepte für eine diesbezügliche Unterstützungsqualifizierung zu entwickeln, die als Komponente in längere berufliche Trainingsprogramme einzubauen wäre.

    • Verstärkte Verbindung von betrieblicher und außerbetrieblicher Qualifizierung, sowohl für Arbeitsuchende als auch für Beschäftigte. Verbindung von Schule und dem Lernort Betrieb im Sinne einer vertieften Berufsorientierung, die organisiert

    • und betreut wird von entsprechenden intermediären Instanzen (Übergangsbegleitung).[30]

    • Duale Berufsausbildung: überbetriebliche und betriebliche Lehrausbildung gezielt kombinieren, insbesondere um den Übertritt in eine betriebliche Lehrausbildung nach Absolvierung des ersten Lehrjahres in der überbetrieblichen Ausbildung zu fördern (Schaffung von Anreizen für die Träger der überbetrieblichen Lehrausbildung in diesem Sinne). Öffnung für Erwachsene bzw. zum Erwerb eines weiteren anerkannten berufsfachlichen Abschlusses.

    7.7 Innovation Arbeitsmarktpolitik im Flüchtlingsbereich – Zusammenführung der Unterstützungsebenen

    Die Betreuung von Flüchtlingen wird auf unabsehbare Zeit zu einem eigenen Teil der sozialen Arbeit werden. Neue Arbeitsplätze werden sowohl im Bereich der direkten Betreuung als auch auf der Meta-Ebene (z.B. Information und Unterstützung in allen Belangen der Betreuung von Flüchtlingen) entstehen, was diesen Sektor der sozialen Arbeit auch als Ansatzpunkt für die Arbeitsbeschaffung durch die aktive Arbeitsmarktpolitik relevant macht. Flüchtlinge können sohin als neue Zielgruppe der Arbeitsmarktpolitik wahrgenommen werden, die sich insbesondere durch multiple Problemkonstellationen auszeichnet.

    Trotz der prinzipiellen Zuständigkeit des BMEIA für die Integration von Flüchtlingen kann aktive Arbeitsmarktpolitik in diesem Zusammenhang direkt wirksam werden, indem sie in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen versucht, die in der Flüchtlingsbetreuung neu geschaffenen Arbeitsplätze möglichst mit qualifizierten Erwerbslosen zu besetzen. Die diesbezüglichen Aktivitäten können auch als Beispiel für Innovationsmöglichkeiten der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten.

    Darüber hinaus sollte die Arbeitsmarktpolitik mit Hilfe geeigneter Maßnahmen in den Aufbau von Betreuungsstrukturen involviert werden, um die eigenen Angebote möglichst gut zu positionieren. Dies könnte in Wien etwa bedeuten:

    • Schaffung von One-Stop-Shops, in denen das Arbeitsmarktservice bzw. von diesem beauftragte Einrichtungen vertreten sind und in denen unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungskomponenten kombiniert werden

    • Deutschkurse und Beschäftigung verbinden

    • Spezifische Kombinationsprojekte entwickeln und fördern: Qualifizierung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit usw.

    • Unternehmen helfen Flüchtlingen: Akquisition, Vorbereitung und Betreuung von Pionierbetrieben, die bereit sind, mit Asylberechtigten zusammenzuarbeiten

    • Qualifizierung von PsychologInnen zu FlüchtlingsbeteurerInnen: Die Flüchtlingsbetreuung muss – neben der generellen Notwendigkeit der Professionalisierung – auch im Bereich der Arbeitsmarktpolitik verankert sein. Dies könnte beispielsweise durch die ergänzende Qualifizierung von arbeitsuchenden PsychologInnen zu FlüchtlingsbetreuerInnen erfolgen, die später in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice und anderen zuständigen Institutionen zu einer möglichst schnellen und effektiven Integration von Flüchtlingen bzw. AsylwerberInnen beitragen. Eine derartige Qualifizierung wird alle wesentlichen Aspekte dieser komplexen Materie umfassen und daher auch dringend benötigte, hoch kompetente Fachkräfte zum Ergebnis haben. Eine der Aufgaben dieser Flüchtlingsbetreuungen könnte auch die Qualifizierung von Freiwilligen im Hinblick auf wesentliche Informationen über Arbeitsmärkte und Arbeitsmöglichkeiten sein.

    • Mobile Dienste zur Unterstützung von Gemeinden: Die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen ist für viele Gemeinden eine Herausforderung, der sie nicht gewachsen sind. Zugleich gibt es bereits eine Reihe von Gemeinden mit vorbildlicher und erfolgreicher Flüchtlingsarbeit. Auch hier könnte mit den Mitteln der Arbeitsmarktförderung in allen Bundesländern nach dem Vorbild der Arbeitsmarktbetreuungen ein Projekttypus mit entsprechend qualifizierten Schlüsselkräften, die im Wesentlichen Best Practice Modelle der kommunalen Flüchtlingsbetreuung sammeln und diese Informationen an Gemeinden mit Bedarf weitergeben.Instrumente können hier sein: schriftliche Anleitungen, Konferenzen, Workshops für BürgermeisterInnen und lokale Vereine/Einrichtungen.

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    Sieber, Willi (1985): Forschungsprojekt „Erarbeitung von Unterlagen zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Umweltschutzbereich“, Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Verwaltung, Wien.

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    Sozialplattform Oberösterreich (2003) (Hg.): Für viele ein Neubeginn…200 Sozialprojekte in Selbstdarstellungen, Linz.

    Steinbach, Günther: Arbeitsmarktpolitik in der Krise. In: Martinek, Oswin (Hg.) (1986): Sozialpolitik und Sozialplanung, Wien

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    Stelzer-Orthofer, Christine (Hg.) (2001): Zwischen Welfare und Workfare – Soziale Leistungen in der Diskussion, Linz.

    Stenographisches Protokoll (5. Juni 1987): 22. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich, Wien.

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    Tálos, Emmerich (1993): Sozialpartnerschaft – Kontinuität und Wandel eines Modells, Wien.

    Unterrainer, Christine/ Weber, Wolfgang G. (2005): Solidarisches Handeln in demokratischen Betrieben – Illusion oder Realität?, Wien.

    Usanov, Artur/ Chivot, Eline (2013): The European Labour Market and Technology: Employment, Inequality and Productivity. The Hague Centre for Strategic Studies and TNO, Den Haag.

    Verlag für Gesellschaftskritik Wien (Hg.) (1985): Wege zur Vollbeschäftigung – Arbeit für alle – Einkommen für alle, Wien.

    Wallner, Josef (Hg.) (2008): Gestaltung und Finanzierung von Arbeitsmarktpolitik: Ein internationaler Vergleich, Wien.

    Weber, Wolfgang G. (2014): Demokratie in Unternehmen – Die Bedeutung von organisationaler Demokratie für Arbeitssituation, Wirtschaft und Gesellschaft, Beitrag für Südwind „Global Campus – Students for Global Justice“, Graz.

    Wiener Dachverband für sozialökonomische Einrichtungen (Hg.) (2015): Beschäftigung und Beratung in Wien, In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice Wien, Wien.

    WIFO (Hg.) (1988): Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik in den achtziger Jahren, Monatsbericht 10, Wien.

    Wilk, Felix Marius (1989): Arbeitsmarkttheorie und Arbeitsmarktpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsmarktentwicklung und aktiven Arbeitsmarktpolitik in Österreich von 1980 bis 1984, Wien.

    Wroblewski, A. (2009): Evaluation von arbeitsmarktpolitischen Programmen und Maßnahmen in Österreich, in: Widmer, Th./ Beywl, W./ Fabian, C. (Hg.): Evaluation. Ein systematisches Handbuch, S.129–136, Berlin

    Zauner, Heinz: Entwicklungen und Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Österreich – Standortbestimmung aus Sicht eines Netzwerks von Non-Profit-Organisationen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik. In: Stelzer-Orthofer, Christine (Hg.) (2006): Arbeitsmarktpolitik im Aufbruch, Wien.

    Zauner, Heinz: Innovative Arbeitsmarktpolitik am Beispiel oberösterreichischer Sozialprojekte. In: Stelzer-Orthofer, Christine (Hg.) (1998): Strategien gegen Arbeitslosigkeit, Linz.

    Zwischenberger, A. (2015): Wer möglichst viele Möglichkeiten hat, dessen Freiheit ist es. 30 Jahre CONTRAPUNKT: Eine historische Skizze, in: Kerschbaum, F./ Pichler, H.: Experimentelle Arbeitsmarktpolitik. Bilanz und Perspektiven, S.101–114, Wien

    Anhang

    Zur Umsetzung des Projektes

    Die Umsetzung des Projektes erfolgte im Zeitraum Juni 2015 bis Jänner 2016. Bei der Durchführung des Forschungsvorhabens kamen verschiedene – sich ergänzende – Erhebungsmethoden zum Einsatz.

    Literatur- und Dokumentenanalyse

    Wesentlicher Ausgangspunkt der Projektarbeiten stellte die Recherche und Sammlung der umfangreichen (grauen) Literatur und Quellen zur experimentellen Arbeitsmarktpolitik dar. Dafür wurden verschiedene Zugangswege genutzt: Neben der Recherche in öffentlichen Bibliotheken und der institutseigenen Bibliothek von L&R Sozialforschung wurde im Rahmen der ExpertInneninterviews um die Übermittlung von Materialien ersucht. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Unterlagen:

    • Tätigkeitsberichte und Konzeptpapiere von ArbeitsmarktbetreuerInnen und Projektverantwortlichen

    • Unterlagen von MitarbeiterInnen aus der damaligen Arbeitsmarktverwaltung zur experimentellen Arbeitsmarktpolitik, wie Strategiepapiere für Minister Dallinger, Erlässe an die Landesarbeitsämter, etc.

    • Evaluierungen zu Maßnahmen und Programmen der experimentellen und innovativen Arbeitsmarktpolitik

    • Allgemeine Literatur zur arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Themen ab dem Zeitraum 1980

    Befragung von ExpertInnen

    In Abstimmung mit den AuftraggeberInnen wurde eine Liste mit 25 ExpertInnen erstellt, die in den 1980er und 1990er Jahren mit der experimentellen Arbeitsmarktpolitik in unterschiedlichen Kontexten befasst waren. Vereinzelt wurden Personen einbezogen, die aufgrund ihres Alters zur damaligen Zeit noch nicht oder nur am Rande involviert waren, allerdings aktuell im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit einschlägigen Projekten oder aktiver Arbeitsmarktpolitik befasst sind.

    Die zentralen Themenblöcke fassten sowohl Einschätzungen zur experimentellen Arbeitsmarktpolitik der 1980er/1990er als insbesondere auch die Frage nach Ableitung von Lessons Learned aus diesen Interventionen für die aktuelle/künftige Arbeitsmarktpolitik.

    Dabei handelt es sich um folgende ExpertInnen:

    Name

    Bereich

    Herbert Buchinger

    SozMin/AMV

    Hannes Edlinger

    SozMin/AMV

    Karl Fakler

    SozMin/AMV

    Ernst Haider

    SozMin/AMV – Projektentw./Beratung

    Rainer Klien

    SozMin/AMV

    Roland Lengauer

    SozMin/AMV

    Stefan Potmesil

    SozMin/AMV

    Franz Weinberger

    SozMin/AMV

    Petra Draxl

    Projektentw./Beratung

    Horst Horvath

    Projektentw./Beratung

    Ehrenfried Natter

    Projektentw./Beratung

    Ambros Pree

    Projektentw./Beratung

    Sigi Steinlechner

    Projektentw./Beratung

    Leonard Stintjes

    Projektentw./Beratung

    Karl Zehetner

    Projektentw./Beratung

    Roland Atzmüller

    Wissenschaft

    Gudrun Biffl

    Wissenschaft

    Nikolaus Dimmel

    Wissenschaft

    Wolfgang Tritremmel

    Sozialpartner

    Josef Wallner

    Sozialpartner

    Heimo Leberl

    Projektbezogen

    Judith Pühringer

    Projektbezogen

    Andreas Thienel

    Projektbezogen

    Heinz Schoibl

    Projektbezogen

    Heinz Zauner

    Projektbezogen

    Die Interviews wurden primär face-to-face durchgeführt. Im Falle von GesprächspartnerInnen, die außerhalb von Wien leben, erfolgten teils auch telefonische Interviews. Alle Interviews wurden digital aufgezeichnet (mit Ausnahme eines Gespräches, auf Basis des Wunsches des Interviewpartners), protokolliert und partiell transkribiert.

    Durchführung von Fallstudien

    Im Rahmen des Projektes werden fünf Fallstudien bei arbeitsmarktpolitischen Projekten durchgeführt, die in der Phase der experimentellen Arbeitsmarktpolitik gegründet wurden. Dabei wurde auf eine inhaltliche Streuung geachtet, d. h. in Abstimmung mit den AuftraggeberInnen wurden Player aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen ausgewählt.

    Diese Projekte haben alle eine Anschubfinanzierung der AMV erhalten und haben sich mittlerweile zu Institutionen bzw. Unternehmen entwickelt, welche sich erfolgreich am Markt behaupten.

    Für die Fallstudien wurden folgende Organisationen ausgewählt:

    • Verein WUK – Werkstätten- und Kulturhaus, Kulturzentrum & arbeitsmarktpolitische Bildungs- und Beratungseinrichtung, Vereinsgründung 1979, Wien

    • BAN Ökoservice, Sozialökonomische BetriebsgmbH (Re-Use Shop, Geschirrverleih, Gartenservice, Räumung, Siedeln und Transport, Personalvermittlung) Vereinsgründung 1983, Graz

    • Klangfarbe Ges.m.b.H., Handel mit Musikinstrumenten, Vereinsgründung 1984, Wien

    • Verein Mohi Tirol, sozialintegrative Alltagsbegleitung für Menschen mit Behinderung, Vereinsgründung 1985, Tirol

    • VIER PFOTEN – gemeinnützige Stiftung für Tierschutz, Vereinsgründung 1988, Wien

    Factsheets: Trägerorganisationen arbeitsmarktpolitischer Projekte 1983 – 1999

    Basierend auf unterschiedlichen Quellen wurde eine Liste von Trägern, die durch die AMV bzw. das AMS in den 1980er und 1990er Jahren gefördert wurden, erstellt. Diese Liste umfasst insgesamt 350 Träger und Unternehmen österreichweit, reichend von:

    • A wie ‚abz Wien‘, gegründet 1992, heute ‚abz Austria‘ mit Standorten in mehreren Bundesländern,

    • über verschiedene Kindergruppen, Frauenberatungsstellen, Umweltorganisationen etc.,

    • bis hin zu Z wie etwa das „Zeitgeschichte Museum und KZ-Gedenkstätte Ebensee“, gegründet im Jahr 1988.

    Diese zuvor genannten Träger realisierten in ihrer bisherigen Geschichte eine jeweils mehr oder minder große Zahl an Projekten. Um hier einen Überblick zu erlangen, wurde an alle Träger, für die eine aktuelle E-Mail Adresse recherchiert werden konnte (n=245), ein Factsheet versendet.

    Inhaltlich fokussierte das Factsheet auf zentrale Eckpunkte der trägerspezifischen Aktivitäten (Maßnahmenart, Zielgruppen, Tätigkeitsfelder, Beschäftigtenzahl, Finanzierungsquellen). Dabei wurde auf mögliche Veränderungen im zeitlichen Verlauf Bezug genommen, in dem um Angaben zur Ausgangssituation (erste Jahre mit AMV/AMS Förderung), zur aktuelle Situation und Erwartungen für die Zukunft gebeten wird. Der kurze Fragebogen schloss mit einer Frage nach den zentralen Eckpunkten einer zukunftsorientierten Arbeitsmarktpolitik des AMS ab. Die Träger waren auf diesem Weg also auch eingeladen, sich im Hinblick auf die im Projekt zu bearbeitende Fragestellung nach Lernerfahrungen der experimentellen Arbeitsmarktpolitik für die Zukunft einzubringen.

    Insgesamt haben 58 Träger geantwortet, was einer Rücklaufquote von 24% entspricht. Basierend auf verschiedenen Rückmeldungen stellte sich der lange im Fokus stehende Zeitraum als Herausforderung dar. In vielen Trägerorganisationen sind keine Personen der Anfangszeit mehr beschäftigt und Unterlagen zum Beginn der Tätigkeiten teils nur partiell vorhanden.

    Zwischenbericht: Thesen zur experimentellen Arbeitsmarktpolitik der 1980er und 1990er Jahre

    Im Oktober 2015 wurde ein Zwischenbericht formuliert, der Thesen zur den Rahmenbedingungen und zur Entwicklung der experimentellen Arbeitsmarktpolitik der 1980er und 1990er Jahre und zu den Perspektiven einer künftigen Arbeitsmarktpolitik beinhaltete. Dieser Zwischenbericht basierte auf einer ersten Auswertung von 24 Interviews mit ExpertInnen.

    Workshop

    Ende November (23.11.2015) wurden die im Rahmen des Projektes befragten ExpertInnen sowie weitere ExpertInnen aus der Arbeitsmarktpolitik zu einem Workshop nach Wien eingeladen. Ziel des Workshops war es, die Ergebnisthesen des Zwischenberichtes kritisch zu reflektieren und gemeinsam der Frage nachzugehen, wie und welche Erfahrungen der experimentellen Arbeitsmarktpolitik der 1980er und 1990er Jahre für eine zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik genutzt werden können.

    TeilnehmerInnenliste:

    Name

    Bereich

    Herbert Buchinger

    SozMin/AMV

    Petra Draxl

    SozMin/AMV

    Hannes Edlinger

    SozMin/AMV

    Reinhold Gaubitsch

    SozMin/AMV

    Nadine Grieger

    SozMin/AMV

    Ernst Haider

    SozMin/AMV

    Rudolf Lachinger

    SozMin/AMV

    Sepp Lerchenmüller

    SozMin/AMV

    Gudrun Nachtschatt

    SozMin/AMV

    Sepp Ginner

    Projektentw./Beratung

    Horst Horvath

    Projektentw./Beratung

    Heimo Leberl

    Projektentw./Beratung

    Ambros Pree

    Projektentw./Beratung

    Sigi Steinlechner

    Projektentw./Beratung

    Leonard Stijntjes

    Projektentw./Beratung

    Bernhard Schneider

    Projektentw./Beratung

    Heinz Zauner

    Projektentw./Beratung

    Karl Zehetner

    Projektentw./Beratung

    Margit Doppelhofer

    Projektbezogen

    Ludwig Plangger

    Projektbezogen

    Judith Pühringer

    Projektbezogen

    Rudolf Schauer

    Projektbezogen

    Christoph Trauner

    Projektbezogen

    Manuela Vollmann

    Projektbezogen

    Christian Wolf

    Projektbezogen

    Ferdinand Lechner

    Projektteam

    Walter Reiter

    Projektteam

    Petra Wetzel

    Projektteam

    Barbara Willsberger

    Projektteam

    Quelle

    Ferdinand Lechner, Walter Reiter, Petra Wetzel, Barbara Willsberger: Die Beschäftigungseffekte der experimentellen Arbeitsmarktpolitik der 1980er und 1990er Jahre – Endbericht zum Projekt. Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Arbeitsmarktservice Österreich, www.ams.at; Wien 2016

    bidok-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

    Stand: 15.01.2018



    [24] Siehe dazu auch das Interview von Gudrun Biffl: „Wir brauchen einen Dritten Arbeitsmarkt“. In: Arbeitsmarktpolitik aktiv 2/2015, S.4ff

    [27] Siehe Kurier vom 7.12.2015, S.14: „Sozialministerium: Stiftungen sollen staatliche Sozialprojekte mitfinanzieren“

    [28] Vgl. etwa den Beschluss auf dem SPD-Parteitag 2011 in Berlin: „Neue Genossenschaften braucht das Land“. Beschluss Nr. 57, Berlin, 6.12.2011

    [30] Siehe dazu Arbeitsmarkt aktuell 2/2011: Qualität der Arbeitsförderung verbessern. DGB-Vorschläge zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, S. 5

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