Inklusion und Wohlfahrtsoligopol

Autor:in - Rainer Kreuzer
Themenbereiche: Psychosoziale Arbeit
Textsorte: Vortrag
Releaseinfo: Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung "Behinderung ohne Behinderte?! Perspektiven der Disability Studies", Universität Hamburg, 12.11.2012
Copyright: © Rainer Kreuzer 2012

Inklusion und Wohlfahrtsoligopol

Sehr geehrte Damen und Herrn, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

ich freue mich, dass ich im Rahmen dieser Ringvorlesung über das Thema Inklusion und Wohlfahrtsoligopol referieren darf.

Bevor ich zum eigentlichen Thema meines Vortrages komme, möchte ich kurz etwas zu meiner Begrifflichkeit erläutern:

Üblicherweise spricht man zumindest innerhalb der Fachöffentlichkeit seit über einem Jahrzehnt von "Menschen mit Behinderung". Damit soll vorgeblich eine sprachliche Diskriminierung der damit gemeinten Menschen vermieden werden. Nach meiner Auffassung ist damit genau das Gegenteil erreicht worden.

Das sprachliche Konstrukt "Menschen mit Behinderung" benennt nämlich zwei Gegenstände, Menschen und Behinderung. Durch das Bindeglied "mit" wird die Behinderung den betroffenen Menschen zugeordnet. Somit erscheint die Behinderung als ein Gegenstand, der ganz individuell dem einzelnen betreffenden Menschen gehört. Der Mensch hat eine Behinderung als sein privates Eigentum. Auf diese Weise schickt sich diese modische Redewendung an, das gesellschaftliche Verhältnis der Behinderung zu verdinglichen. Das gesellschaftliche Verhältnis erscheint als eine sachliche Zuordnung, die Behinderung als ein Ding.

Soziologisch betrachtet handelt es sich bei der Behinderung aber nicht um ein Ding, sondern um eine Relation im gesellschaftlichen Feld der Macht. Der behinderte Mensch wird innerhalb dieses Feldes behindert. Andere Menschen behindern ihn durch Barrieren, Normen und Ausgrenzung. Die Behinderung ist so viel mehr eine gesellschaftliche Tätigkeit. Menschen werden gesellschaftlich behindert und sind somit auch behindert. Deshalb bevorzuge ich den Begriff "behinderte Menschen", weil darin noch die gesellschaftliche Dimension mitschwingt, die nicht unter den Tisch gefegt werden darf, wenn wir über Inklusion reden

Seit 2005 arbeite ich als Sozialpädagoge in der ambulanten Hilfe für behinderte Menschen und war bei verschiedenen Trägern tätig. In meinem Arbeitsfeld sind das in der Regel Menschen, die an psychischen Erkrankungen oder an kognitiven Retardierungen leiden und deshalb an der üblichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben behindert werden. In Hamburg heißen diese ambulanten Hilfen PPM bei psychisch erkrankten Menschen und PBW bei Menschen, die als geistig behindert klassifiziert werden.[1]

Nun, wie sieht so eine Hilfe aus? In der Regel besuche ich meine Klienten ein oder zweimal pro Woche zu Hause in ihrem eigenen Wohnraum. So ein Termin dauert meist etwa zwei Stunden. Es geht in erster Linie darum, den Menschen dabei zu helfen, dass sie ihren eigenen Haushalt führen können - einkaufen, die Miete bezahlen, ihre Rechnungen begleichen, den Müll entsorgen - und, dass sie Anregungen erhalten, wie sie Kontakte nach außen zu anderen Menschen entwickeln können.

An sich ist diese Hilfe sehr fortschrittlich gegenüber dem alten System der stationären Unterbringung, in dem früher die betroffenen Menschen jahre- und jahrzehntelang hinter den Anstaltsmauern leben mussten.

Dennoch, was mir in diesem neuen ambulanten System schon am Anfang aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass die Einrichtungen, die diese ambulanten Hilfen im Auftrag des Staates durchführen, sich in einer enormen Abhängigkeit von der Hilflosigkeit ihrer Klienten befinden. Die Hilfebedürftigkeit der behinderten Menschen ist die Einnahmequelle der Einrichtungen. Damit finanzieren sie ihre Arbeitsplätze. Kommen neue Klienten hinzu, werden neue Mitarbeiter eingestellt - ist die pädagogische Hilfe aber erfolgreich, werden die behinderten Menschen selbständiger und kriegen ihr Leben zunehmend selber auf die Reihe, dann werden die wöchentlichen Stunden vom Eingliederungsamt gekürzt und mitunter Arbeitsplätze in den Einrichtungen reduziert. Auch die Umsätze und Überschüsse der Träger hängen stets von der Hilfebedürftigkeit der Klienten ab.

Je länger ich in Teamsitzungen saß und auch Kontakte zum Management einiger Träger finden konnte, desto deutlicher ist eins geworden: Auch bei gemeinnützigen Vereinen und Trägern geht es grundsätzlich nicht viel anders zu als in jedem normalen Wirtschaftsunter-nehmen. Der Vorstand blickt stets auf die Bilanzen, auf Umsatzzahlen, auf Kostenkennziffern und auf das, was am Ende als Überschuss in der Kasse bleibt. Je höher man in der Hierarchie der Träger aufsteigt, desto weiter entfernt sind die behinderten Menschen, denen man eigentlich helfen sollte. Je höher der Dienstgrad auf der Leitungsebene, umso weniger spielt die Sozialpädagogik eine Rolle und umso mehr geht es um reine Betriebswirtschaft.

Nichts ist in unserem System der Behindertenhilfe ist schlimmer, als wenn der behinderte Mensch selbständig wird, die Hilfe nicht mehr nötig hat und für den Träger keine Umsätze mehr generieren kann.

Und damit komme ich zum eigentlichen Thema meines Vortrages. Wie kann so etwas wie Inklusion verwirklicht werden, wenn unser System der Behindertenhilfe wirtschaftlich davon abhängt, dass Menschen im Sinne der sozialen Teilhabe behindert und somit hilfebedürftig werden und es möglichst auch bleiben?

Mir erscheint dies als ein Widerspruch. Inklusion unterscheidet sich von Integration vor allem dadurch, dass hier nicht mehr primär das einzelne Individuum in die Gesellschaft eingegliedert und mit ihr kompatibel gemacht werden, sondern dass vielmehr das gesellschaftliche Ganze für die Vielfalt der jeweils individuellen Besonderheit geöffnet werden soll. Eine inklusive Gesellschaft zeichnet sich durch ein hohes Maß an Pluralität aus, sie verzichtet auf die Kategorien des Ausschlusses und bietet möglichst allen Individuen gleiche Chancen auf Anerkennung und Teilhabe.

Die Integration von behinderten Menschen in die Gesellschaft, wie wir sie in Form der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe praktizieren, setzt hingegen bei der einzelnen Person an. Wir fördern, beraten, trainieren und unterstützen einzelne Menschen, damit sie sich in unserer höchst elitären und exklusiven Gesellschaft einigermaßen zurechtfinden können. Der behinderte Mensch muss sich verändern, muss lernen, sich anpassen und Mühe geben, damit er teilhaben kann. Das hat zum Teil seine Berechtigung und lohnt sich oftmals durchaus. Bloß, dieser Ansatz ist einseitig. Die Gesellschaft kann so bleiben, wie sie ist. Nur der behinderte Mensch muss sich verändern.

Würden wir nach dem Ansatz der Inklusion arbeiten, so würden sich unsere Bemühungen primär an die Gesellschaft richten. Wir würden versuchen, soziale Felder so umzugestalten, dass auch Menschen, die wir unter den gegenwärtigen Bedingungen als behindert bezeichnen, gleichermaßen mitmachen könnten, ohne behindert zu werden.

Ein Beispiel für einen solchen Versuch ist diese Vorlesung, die durch die visuelle Textprojektion so gestaltet ist, dass auch Menschen, die nicht hören können, gleichermaßen teilhaben können, ohne dass ein personenzentrierter Helfer neben ihnen sitzt und bei der Verständigung helfen muss. Die Hilfe richtet sich hier an den Sozialraum, nicht an das Individuum.

Das ist das Entscheidende. Und damit erzähle ich Ihnen nichts Neues. Jeder kennt die sozialraumorientierten Hilfen in der Sozialpädagogik. Manche Wohnungsbaugesellschaften beschäftigen Sozialarbeiter, die in den Wohnsiedlungen offene Beratungen anbieten. In jeder großen Stadt gibt es offene Beratungsstellen und Suppenküchen für wohnungslose Menschen. Kirchengemeinden bieten Kaffeenachmittage, Ausflüge und Filmeabende an. Das alles bezieht sich auf den Sozialraum, verändert ihn und gibt Menschen neue Teilhabechancen, die zuvor noch mehr benachteiligt waren. Für die Träger bringen diese Angebote allerdings keinen unmittelbaren Gewinn, sondern sind Zusatzkosten, die sich nur langfristig bezahlt machen bzw. aus religiösen oder ethischen Gründen in Kauf genommen werden.

Die institutionalisierte Behindertenhilfe in Deutschland ist ihren Grundsätzen nach völlig anders strukturiert. Sozialrechtlich basiert sie auf den beiden Gesetzen SGB IX und dem SBG XII. Für die Leistungsgewährung zentral sind die § 53 und § 54 des Sozialhilfegesetzes SGB XII. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Die Eingliederungshilfe gehört zur Sozialhilfe und ist darin das größte Ausgabenpaket. In 2009, so die aktuelle Zahl vom Statistischen Bundesamt, haben die Sozialbehörden bundesweit rund 13 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe ausgegeben. Die Summe wird von Jahr zu Jahr zu größer. Im Jahre 1991 waren es rund 4 Milliarden Euro, in 2000 bereits 9 Milliarden Euro, die bundesweit in die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen geflossen sind. Innerhalb von 20 Jahren haben sich die Ausgaben für die Eingliederungshilfe mehr als verdreifacht.

Und ich wage sogar die Vermutung: würden wir im kommenden Jahr diese Ausgaben noch einmal verdoppeln, dann würden wir den Zielen der Inklusion trotzdem kaum einen Schritt näher kommen. Ich fürchte sogar: Wir würden uns sogar noch weiter von ihnen entfernen. Innerhalb der vergangenen 20 Jahren ist nämlich nicht nur die Summe, die für die Eingliederungshilfe ausgegeben wurde, gewaltig gestiegen, sondern auch die Zahl der behinderten Menschen hat sich auf wundersame Weise mehr als verdoppelt. Dafür gibt es immer noch keine schlüssige Erklärung.

1991 haben rund 324.000 Menschen derartige Hilfen erhalten, 2010 waren es bereits 770.000 Menschen, die an der Teilhabe am Leben der Gemeinschaft in einem solchen Maße behindert wurden, so dass ihnen von den Sozialämtern Leistungen zur Eingliederungshilfe bewilligt werden musste.

Der schnelle Anstieg der Eingliederungshilfe und noch mehr die rasante Ausdehnung des Personenkreises sind Indikatoren für das Maß der Behinderung, die sich diese Gesellschaft leistet. Zunehmend mehr Menschen werden behindert, aus den sozialen Bezugssystemen der Mehrheitsgesellschaft ausgeschlossen. Sie werden zu Fällen in den Eingliederungsbehörden, zu sogenannten Nutzern oder Kunden bei den Einrichtungen, die sich über jeden neuen Hilfesuchenden freuen.

Die Zahl jener Menschen, die dem System der Behindertenhilfe zugewiesen werden, steigt von Tag zu Tag. Je mehr wir in akademischen Kreisen, auf pädagogischen Fachtagungen und im politischen Diskurs über Inklusion sprechen, desto größer wird die real existierende Exklusion.

Zahlen habe ich bereits genannt. Zwei Teilbereiche fallen dabei besonders ins Gewicht: das sind die Werkstätten für behinderte Menschen und die Wohneinrichtungen.

Vor allem die Branche der Werkstätten für behinderte Menschen befindet sich in einer atemberaubenden Boomphase. Innerhalb von 10 Jahren haben die Werkstättenbetreiber die Anzahl ihrer Plätze um rund 50 Prozent steigern können. Inzwischen arbeiten rund 300.000 behinderte Menschen in solchen Sondereinrichtungen und werden von der üblichen Arbeitswelt großräumig abgeschirmt

- Inklusion? Fehlanzeige

Wer einmal in einer WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) arbeitet, arbeitet in der Regel bis zur Rente dort.

Der gesellschaftliche Ausschluss jener Menschen beschränkt sich keineswegs nur auf den Arbeitsbereich. Die Leute dort werden mit Löhnen abgespeist, die im Durchschnitt unter 200 Euro monatlich liegen. Niemand, der in einer WfbM arbeitet, kann von seinem Werkstattlohn leben. Die Menschen arbeiten täglich und sind lebenslang trotzdem weiterhin Antragssteller und Hilfeempfänger von ergänzender Grundsicherung. Das heißt: sie leben dauerhaft nur knapp über Hartz-IV-Niveau, obwohl sie arbeiten - und können in den teuren Großstädten wie Hamburg in aller Regel nur am Stadtrand wohnen.

Der Begriff Eingliederungshilfe wirkt an dieser Stelle wie ein Hohn. Von tausend Beschäftigten in den Werkstätten schaffen nur 2 die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Damit verstoßen die Werkstätten systematisch und mit Wissen der zuständigen Aufsichtsbehörden gegen ihren gesetzlichen Auftrag, für den sie bezahlt werden.

Ein kleiner Exkurs ins Sozialgesetzbuch IX, das die sozialen Teilhaberechte für behinderte Menschen regelt.

Dort schreibt der Gesetzgeber in § 39 folgendes vor:

"Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§ 136) werden erbracht, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern."

Entwickeln, Verbessern, Weiterentwickeln. Hier ist bereits vom Wiedereinstieg in eine reguläre Arbeit die Rede.

In § 41 heißt es wörtlich: "Die Leistungen sind gerichtet auf" und dann folgt unter Ziffer 3 der Auftrag:

(ich zitiere) "Förderung des Übergangs geeigneter behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen."

Fasse ich dies zusammen, so lautet ein ganz wesentlicher Auftrag, den die Werkstätten gesetzlich eigentlich zu erfüllen hätten, folgendermaßen:

Sie sollen den Wechsel, zumindest der leistungsstarken Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen fördern.

Wie unschwer zu erkennen ist, weiß der Gesetzgeber längst, mit wem er es zu tun hat, und will den Werkstätten offenbar durch den unbestimmten Rechtsbegriff "Geeignet" von vornherein ein Hintertürchen mit unbegrenzter Spannbreite offenhalten. Aber sind tatsächlich nur zwei von 1000 Werkstattbeschäftigten für den allgemeinen Arbeitsmarkt geeignet?

Für mich ist das kaum vorstellbar. Aus eigener Erfahrung mit Klienten, die ich in meiner ambulanten Arbeit kennengelernt habe, weiß ich, dass viele dabei sind, die eine stressarme Tätigkeit auch in einem normalen Wirtschaftsbetrieb ausüben könnten. Ich kenne einige Menschen, die früher in der freien Wirtschaft gearbeitet haben, dann ihren Arbeitsplatz verloren haben und nach längerer Zeit der Arbeitslosigkeit auf Anraten ihrer Betreuer sich in einer Werkstatt für behinderte Menschen beworben haben. "Besser als Hartz-IV", wurde ihnen geraten. Einen jungen Mann habe längere Zeit betreut. Bei ihm ging es immer wieder darum, dass er in der Werkstatt unzufrieden war. Ich habe versucht, ihm Mut zu machen, es wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt zu versuchen. Sein Meister in der Werkstatt aber riet davon ab. "Mensch, hier bist du sicher. Draußen kannst du wieder scheitern."

In meiner ganzen Zeit als Sozialpädagoge habe ich noch keinen Klienten kennen gelernt, der in einer Werkstatt dabei unterstützt worden ist, sich um einen Job außerhalb zu bewerben. Menschen, die 20 Jahre in den Mühlen der Werkstatt arbeiten, resignieren. Die permanente Aussicht, dass es niemals einen Aufstieg und einen Ausgang geben wird, führt zu Mutlosigkeit und verstärkt die Abgrenzung gegenüber der Gesellschaft der selbsternannten Normalen.

Der Inklusion sind die Werkstätten alles andere als dienlich. Sie verhindern viele Chancen und verfestigen die Exklusion.

Doch so lange die Träger durch die politische Steuerung wirtschaftlich dazu motiviert werden ihre Werkstätten zu erweitern, sehe ich in diesem Land kaum realistische Chancen, so etwas wie Inklusion verwirklichen zu können.

Die Träger profitieren von der Ausgrenzung. Es ist ein lohnendes Geschäft, sonst würde kein Träger investieren und neue Plätze schaffen. Bemerkenswert ist auch, dass sich die meisten Werkstätten in den Händen weniger Sozialkonzerne befinden. Es ist ein Markt, der von mächtigen Interessensgruppen beherrscht wird, die die Gebiete unter sich aufteilen. Alternative Angebote von unten haben kaum Chancen.

Es geht um Wirtschaft, auch wenn es sich um Wohlfahrt und Wohlfahrtsverbände handelt. Ich selber habe mal in einer Leitungsposition bei einem solchen Sozialkonzern gearbeitet und Wohnplätze verwaltet. Eigentlich hatte ich damals die Aufgabe als Sozialpädagoge, die gesellschaftliche Eingliederung der Bewohner zu fördern. In der Realität kam ich kaum dazu. In den endlosen und ritualisierten Gesprächen der zahlreichen Leitungsgremien, die einen Großteil meiner Arbeitszeit ausfüllten, drehten sich die Themen vor allem um die Fragen: Wie hoch sind die Belegungsquoten? Wo lassen sich neue Marktsegmente erschließen? Welche neuen Zielgruppen können wie erreicht werden? Es ging um Statistiken und Zahlen - ähnlich wie in einem Telefonkonzern.

Das mag anklagend wirken. Den Trägern die Schuld am gegenwärtigen Zustand des Behinderungsmarktes zu geben, wäre allerdings verfehlt. Verantwortlich sind der Gesetzgeber und die Kommunen, die ein Hilfesystem finanzieren, das teuer ist und mehr Behinderung schafft, als es zu überwinden vermag.

Mein Vorwurf, die Träger sind Wirtschaftskonzerne, trifft in erster Linie die regierenden Parteien im Bundestag der vergangenen 20 Jahre. Im Sozialhilfegesetz, dem SGB XII, schreibt der Gesetzgeber den Anbietern der sozialen Hilfen vor, nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu agieren. Von Wohltätigkeit ist mit keinem Wort die Rede. Vielmehr wird das Konkurrenzprinzip vorgeschrieben. In § 75 heißt es:

"Sind Einrichtungen vorhanden, die in gleichem Maße geeignet sind, hat der Träger der Sozialhilfe Vereinbarungen vorrangig mit Trägern abzuschließen, deren Vergütung bei vergleichbarem Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung nicht höher ist als die anderer Träger." Das bedeutet: die Sozialbehörden müssen die Angebote der Träger miteinander vergleichen

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hier wird Konkurrenz verlangt - und der günstigere soll den Zuschlag erhalten, wenn seine Leistung ähnlich ist wie die der anderen.

Auf den ersten Blick erscheint das vernünftig.

Auf den zweiten Blick lässt sich erkennen, dass damit zugleich ein Anreiz für die Träger geschaffen wird, immer wieder neue Angebote auf dem Markt zu platzieren, die jeweils anderen Träger, die jetzt als Konkurrenten erscheinen, zu unterbieten und ihnen Marktanteile streitig zu machen.

Das ist an sich noch nicht verwerflich. Grenzwertig wird dieser staatlich verordnete Wettbewerb allerdings dann, wenn die Träger ihr Geld, das sie vom Steuerzahler für die Erfüllung gemeinnütziger Zwecke erhalten, dafür verwenden, Marketing in rein eigener Sache zu betreiben, nur um zu expandieren und Umsätze zu steigern.

Genau das gehört zum Wesen der Marktwirtschaft. Unternehmen wollen sich erweitern. Sie müssen sich sogar erweitern, also ihre Umsätze steigern, wenn die Konkurrenz auf dem Markt dazu führt, dass die Preise fallen. Wenn der Gesetzgeber mit seinem Kostenvergleichsgebot in § 75 des SGB XII zwar unmittelbar Geld für die Eingliederungshilfe einsparen will - indem er den günstigeren Träger bevorzugt - so bewirkt er jedoch mit dem daran anknüpfenden zweiten Schritt, dass er in der Gesamtsumme mehr Geld ausgeben muss als zuvor. Je mehr Angebote auf den Markt gelockt werden, desto größer wird der gesamte Markt. Der Preisverfall für die einzelne Leistung wird durch die zunehmende Menge an Klienten wieder mehr als ausgeglichen.

Menschen, die aktuell bestimmte Schwierigkeiten haben, geraten mitunter für eine viel zu lange Zeit in die Mühlen der Eingliederungshilfe. Die Träger geben sich viel Mühe, dass die Behörden einen möglichst hohen Hilfebedarf gewähren. Dann helfen die Helfer und geben sich erneut viel Mühe, dass sich der Klient bei ihnen wohl fühlt. So entsteht nicht selten eine sekundäre, erlernte Hilflosigkeit. Diese Menschen bleiben den Trägern lange erhalten.

Wechseln Klienten aber zur Konkurrenz, dann fallen dem Träger Gelder weg. Entwickeln sich die Klienten schnell weiter und werden selbständig, fallen ebenfalls Einnahmen weg. Jeder Träger schaut vor allem darauf, wie sich seine eigenen Bilanzen erfolgreich entwickeln. Das will auch der Gesetzgeber so.

Und das hat zur Folge, dass jeder Träger zunächst einmal die Klienten, die er bereits unter Vertrag hat, auf jeden Fall so lange wie möglich zu halten versucht. Darüber hinaus versucht er, zusätzlich neue Klienten zu gewinnen. In der Summe wird damit die Zahl der von der Behindertenhilfe erfassten Menschen größer und nicht kleiner.

Durch diesen Konkurrenzmechanismus steigen also die Gesamtkosten bei gleichzeitig relativem Verfall der Preise für die einzelne Leistung. Der Preis für die einzelne ambulante Betreuungsstunde stagniert im Wesentlichen seit Jahren und wird damit im Vergleich zu den Stundensätzen in anderen Branchen immer günstiger. Das will der Gesetzgeber, um zu sparen.

Er bewirkt damit, dass die pädagogische Qualität der Betreuung in den Keller rutscht und damit das vorgebliche Ziel - nämlich die Unabhängigkeit des Klienten von der Hilfe - kaum zu erreichen ist. Wie sollte das auch gehen, wenn die Fachleistungsstunde in der ambulanten Hilfe mit Sätzen zwischen 30 und 40 Euro vergütet wird?

Welche Gehälter können damit finanziert werden, welche pädagogischen Experten lassen sich mit diesen Discountlöhnen auf dem Arbeitsmarkt heute noch gewinnen?

Kein Wunder, dass die Einrichtungen immer häufiger mit ihren "multiprofessionellen Teams" werben müssen: Gemeint ist damit: Höchstens ein Sozialpädagoge in der Leitung, ein paar staatlich geprüfte Heilerzieher und jede Menge Hilfskräfte oder Fachfremde im Team. Vor 10 Jahren gehörten Diplom-Pädagogen und Psychologen in jeder guten Einrichtung noch zum Standard - heute sind es die multiprofessionellen Billigkräfte. Vor allem im stationären Wohnbereich tummeln sich Scharen von Null-Euro-Kräften, von Leuten, die umsonst arbeiten, sogenannte Freiwillige, die den wenigen Fachkräften, die es dort noch gibt, über die Füße stolpern.

Viele Einrichtungen versuchen auf diese Weise den Mangel an Qualität durch Quantität zu kompensieren. Das garantiert zumindest, dass die Klienten nicht allzu schnell ihren Weg in die Selbständigkeit werden finden können. Sie bleiben dem Träger erhalten und auch den Sozialbehörden. So steigen die Gesamtkosten immer weiter, während die Inklusion zu einer Sprechblase verkümmert.

An dieser Personalpolitik wird zugleich deutlich, welcher Stellenwert der pädagogischen Arbeit zugemessen wird. Für die direkte Förderung der behinderten Menschen werden jene Mitarbeiter eingesetzt, die über die geringste Qualifikation verfügen und die niedrigsten Löhne erhalten. Je höher Qualifikation und Entlohnung, desto größer wird die Distanz zwischen Mitarbeiter und Klient. Hochqualifizierte Diplompädagogen sitzen in Meetings und präsentieren abstrakte Konzepte, die kaum umgesetzt werden, während Hilfskräfte mit den Bewohnern einkaufen gehen. Auf diese Weise werden systematisch Ressourcen verschwendet und notwendige Förderungsangebote den behinderten Menschen vorenthalten, besonders im stationären Bereich.

Das Wort Heim oder gar Behindertenheim will heute kaum noch jemand in den Mund nehmen. Die Träger sprechen von Wohngruppen oder von stationären Wohnangeboten. Heim erinnert ein wenig an Anstalt, an Abschiebung und Verwahrung. In dieser Hinsicht hat sich in den vergangenen 30 Jahren tatsächlich viel verändert. Die großen Behindertenanstalten wurden meist aufgelöst oder zumindest geöffnet, dezentralisiert, in kleinere Einheiten unterteilt und durch Außenwohngruppen diversifiziert. Die Wohnverhältnisse sind zweifelsfrei humaner geworden.

Diese Entwicklung haben wir einer Bewegung in den 1980er-Jahren zu verdanken. Damals waren die katastrophalen Zustände in den Anstalten durch eine Reihe von Presseberichten publik geworden. Vor allem die Reportagen von Ernst Klee in der "Zeit" lösten große Empörung aus. Die Träger standen am Pranger der Öffentlichkeit und mussten umsteuern. Reguläre ambulante Betreuungsangebote gab es damals noch nicht. Erst 1992 führte Hamburg als erstes Bundesland die "Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum" (PBW) ein, andere zogen rasch nach. Das heißt, erst seit den 1990er-Jahren ist es überhaupt möglich, dass geistig behinderte Menschen auch außerhalb von Anstalten und Heimen zu Hause in ihrem eigenen Wohnraum leben können und trotzdem pädagogische Unterstützung erhalten. Dieses Modell ist also noch relativ neu und hat sich bewährt, obwohl die Qualität dieser Betreuung, die vielerorts als Assistenz bezeichnet wird, aufgrund der marktwirtschaftlichen Orientierung der Anbieter deutlich abnimmt.

Dennoch, und das wird bei dem vielen Gerede über Ambulantisierung und Assistenz meist übersehen, leben immer mehr geistig behinderte Menschen in stationären Einrichtungen und nicht weniger. 80 Prozent aller Menschen, die als geistig behindert eingestuft werden, lebten im Jahre 2010 noch immer in Heimen oder sogenannten stationären Wohngruppen - ambulant im eigenen Wohnraum betreut werden nur 20 Prozent - eine Minderheit. Und obwohl diese Minderheit durchaus größer wird, hat sich die Zahl der stationären Wohnplätze innerhalb der vergangenen 20 Jahre fast verdoppelt und liegt heute bei rund 200.000.

Trotz allerlei Ambulantisierungen ist weit und breit kein Trendwechsel zu erkennen. Die Zahl der Heimplätze stagniert zwar mehr oder minder seit einiger Zeit - von einem Abbau oder Rückbau der Heime kann aber keine Rede sein.

Dabei wird die Dunkelziffer der sprachlich wegretuschierten Heime meist sogar übersehen. Eine absolute Zahl kann ich Ihnen dazu nicht nennen. Zu beachten ist aber, dass im vergangenen Jahrzehnt zahlreiche Heime in Anführungsstrichen "umgewandelt" worden sind und nun unter dem Etikett "ambulant" weiter betrieben werden. Das deswegen, weil einige Kostenträger, wie zum Beispiel die Stadt Hamburg, sparen wollten und somit die Träger dazu gedrängt haben, Heime in ambulante Wohnplätze umzuwandeln. Da aber kaum ein Träger große Lust hatte, auf die Bewirtschaftung seiner wertvollen Immobilien zu verzichten, erfolgte meist nur ein Etikettenwechsel - aus einem stationären wurde dann ein ambulantes Heim. Die realen Wohnverhältnissen blieben im Wesentlichen so, wie sie vorher schon waren, nur die Finanzierungstöpfe wurden ein wenig verschoben und die sprachliche Außenwirkung dem ethischen Empfinden der Zeit angepasst.

Heime lohnen sich für die Betreiber der Heime. Sie sind immer noch Schwergewichte in den Jahresbilanzen der Träger. Sie bringen die Masse der Umsätze in die Kassen. Schuld daran ist eine verfehlte Politik, die die ambulanten Dienste finanziell benachteiligt und den Trägern keinerlei Anreize bietet, die Bewohner der stationären Wohnplätze raus in die eigenen vier Wände zu begleiten. In Hamburg kommt noch die allgemeine Wohnungsnot hinzu.

Während in der ambulanten Betreuung jede einzelne Stunde mit den Klienten dokumentiert und unterschrieben werden muss, bieten die Sozialbehörden für das stationäre Wohnen großzügige Fallpauschalen an. Für jeden Bewohner erhalten die Träger täglich eine pauschal festgeschriebene Summe. Was damit geschieht, lässt sich im Einzelnen kaum nachvollziehen. Ob ausgebildete Heilerzieher oder unbezahlte Freiwillige sich um die Menschen kümmern, spielt keine Rolle. Die Gelder fließen pauschal. Selbst wenn Mitarbeiter ausfallen und deshalb das Angebot im Heim dünner wird: das Geld fließt trotzdem pauschal weiter. Stationäre Bewohner bilden eine sichere Einnahmequelle für die Träger und sie verfügen kaum über Kontrollmöglichkeiten, das, was ihnen zusteht, auch zu überprüfen und einzufordern.

Von Eingliederungshilfe kann kaum eine Rede sein. Soweit ich persönlich den stationären Bereich kenne, gibt es dort wenig pädagogische Förderung.

Die Menschen werden meist versorgt. Es gibt routineförmige Tagesabläufe. Die Betreuer kochen, die Betreuer machen die Wäsche, die Betreuer kaufen ein. Die Betreuer machen alles für ihre Bewohner. Was kaum einer macht, ist, den Bewohnern zu zeigen, wie sie selber all das machen könnten, was täglich andere für sie machen.

Komischerweise spielt genau das in all den teuren Evaluationen gar keine Rolle. Da die Träger im Wettbewerb zueinander stehen, müssen sie von Zeit zu Zeit die Qualität ihrer Arbeit nachweisen. Das folgt aus dem Wettbewerbsgebot des § 75 SGB XII. Um dies zu bewerkstelligen, werden in der Regel Bewohner- oder sogenannte Nutzerbefragungen durchgeführt. Und was wird wohl in solchen Befragungen erfragt?

Eigentlich sollte man meinen, dass nach dem Auftrag der Leistung, nämlich nach der Förderung der sozialen Teilhabe gefragt wird. Das ist aber eine Fehlanzeige. In den Befragungen, die ich kenne, geht es einzig um die Zufriedenheit der Bewohner mit der Arbeit des Trägers. Zufriedenheit aber ist nicht der Auftrag der Eingliederungshilfe, sondern reines Marketing. Die Träger bemühen sich um die Zufriedenheit ihrer Bewohner, genauso wie sich die Telefongesellschaften um die Zufriedenheit ihrer Kunden bemühen, damit sie nicht zur Konkurrenz überwechseln.

Zufriedene Heimbewohner sind aber für die Ziele der Inklusion kaum zu gewinnen. Denn sie sind mit ihren Wohnverhältnissen, so wie sie nun mal sind, zufrieden und wollen sie auch gar nicht verändern. Zufrieden sind dann auch die Angehörigen der Bewohner. Denn diese sind leider immer noch vor allem daran interessiert, dass ihre behinderten Töchter oder Söhne gut und dauerhaft versorgt werden.

Wie aus dem bisher Gesagten deutlich geworden sein wird, halte ich die derzeitige Struktur der institutionalisierten Behindertenhilfe für gänzlich ungeeignet, den Zielen der Inklusion näher zu kommen.

Nun, lassen Sie mich einen Gegenvorschlag skizzieren, wie eine auf Inklusion ausgerichtete Eingliederungshilfe vor allem für geistig behinderte Menschen aussehen könnte.

Grundsätzlich ist die einseitige Gewährung der Hilfen über freie Träger in Frage zu stellen. Der Staat hat sich mit dem 9. und dem 12. Buch des Sozialhilferechts selbst dazu verpflichtet, behinderte Menschen bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu unterstützen. Teilhabe am Arbeitsleben, am sozialen und kulturellen Leben, Bildung, Freizeit und Wohnen im eigenen Wohnraum: das sind die Aufgaben, die der Staat zu erfüllen hat, genauso wie er für jedes Kind einen Platz in einer Schule anbieten muss.

Im Bereich der Schule hält der Staat in aller Regel eigene Staatschulen bereit. Die wenigsten Schüler besuchen Privatschulen. Aber auch die gibt es: Waldorfschulen, katholische Schulen, evangelische Schulen, alternative Schulen. Zu Recht werden auch freie Schulen finanziert. Deswegen sind Wohn- und Arbeitseinrichtungen für behinderte Menschen, die von kirchlichen Trägern, der Lebenshilfe oder der AWO betrieben werden, durchaus erhaltenswert - allerdings nicht in der Ausschließlichkeit, wie dies heute der Fall ist. Warum verbietet sich der Staat selbst, eigene Einrichtungen zu gründen? Warum räumt er den Trägern das Versorgungsmonopol ein?

Das hat zunächst historische Gründe, weil eben das deutsche Wohlfahrtssystem im 19. Jahrhundert von freien Trägern geschaffen wurde und der Staat erst im Nachhinein, zeitlich wesentlich verzögert, die Finanzierung übernommen hat. Heute ist dies anders. Heute werden die sozialen Leistungen kaum noch durch Spenden und Wohltaten erbracht, sondern in Form sozialrechtlicher Ansprüche des Einzelnen an den Staat. Die Träger nehmen heute nur noch die Stellung von Subunternehmen ein. Sie führen öffentliche Aufgaben aus, die der Staat ausgelagert hat. Damit passt das System der Träger wunderbar in das neoliberale Staatsmodell, nach dem öffentliche Bereiche so weit wie möglich zu privatisieren sind.

Das System der Trägerwohlfahrt ist heute längst obsolet geworden, auch deshalb, weil es die Pluralität der Träger kaum noch gibt. Auch wenn jeder einzelne Träger historisch auf weltanschaulich ganz eigene Wurzeln verweisen kann, so hat sich die heutige Weltanschauung unter der gemeinsamen Regie des Marktes und der Betriebswirtschaft weitgehend angeglichen. Die jeweilige Weltanschauung erscheint mir da mehr als eine Art Folklore, ohne praktisch größere Bedeutung. Wofür brauchen wir überhaupt noch das Oligopol der Träger?

Wie im Bereich der Schule, sollte auch im Bereich der Eingliederungshilfe der Staat in erster Linie auf seine eigenen Kompetenzen und Ressourcen vertrauen, um in eigener Regie auch die Ziele ansteuern zu können, die er sich selber setzt. Wenn die öffentliche Hand selbst die Einrichtungen betreiben würde, wäre zumindest zu erwarten, dass diese ein Interesse daran hätte, dass die Menschen, denen geholfen wird, irgendwann selbständig und von der Hilfe unabhängig werden.

Eingliederungshilfe - man sollte sie künftig besser in eine Inklusionshilfe umwandeln - darf auch nicht primär in und mit Einrichtungen stattfinden. Einrichtungen sind immer Sonderzonen und Orte der Exklusion. Statt ausschließlich personenzentriert zu helfen, muss die sozialraumorientierte Perspektive in den Vordergrund rücken.

Das heißt, die sozialen Räume müssen verändert werden, so dass auch Menschen, die gewisse Handicaps mitbringen, nicht behindert werden. Das Konzept der Barrierefreiheit muss auch auf die geistige Ebene der strukturellen Behinderung übertragen werden, so dass auch Menschen, die wir heute noch vom Standpunkt unserer selbst konstruierten Normalität aus als geistig behindert bezeichnen, möglichst unabhängig von personenzentrierter Hilfe, am allgemeinen Leben in der Gesellschaft teilhaben können .

Dafür sind keine Fahrstühle erforderlich und auch keine Rampen neben Treppen, sondern zum Beispiel die Pflicht eines jeden Supermarktes, jedem Kunden, der nicht lesen und nicht rechnen kann, bei Bedarf einen Einkaufshelfer zur Seite zu stellen, einen Mitarbeiter, der den Kunden durch die Regale führt und ihm die gewünschten Waren zeigt, die Aufschriften vorliest und den Warenkorb berechnet. Manche Läden machen das freiwillig. Damit würde der Aufwand entfallen, etwa im ambulanten Bereich zweimal wöchentlich einen Betreuer für die Begleitung beim Einkaufen einsetzen zu müssen.

Aus meiner eigenen Arbeit weiß ich, wie viel Zeit ich schon damit verbracht habe, Klienten zum Geldautomaten zu begleiten, zu erklären, wie das Gerät funktioniert, und in welches Feld welche Zahl eingetippt werden muss. Der Geldautomat ist so ein Paradebeispiel für die Exklusion. Er schafft einen Hilfebedarf, den die Kommunen bezahlen müssen, während die Banken mit den Geräten Personalkosten einsparen können.

Wenn die Banken mit der Einführung von Geldautomaten systematisch einen bestimmten Kreis von Menschen benachteiligen und in die Zone der geistigen Behinderung verweisen, müssten die Banken gemäß des Verursacherprinzips auch für die Kompensation dieser Kosten aufkommen. Denkbar wäre hier beispielsweise, dass man an den Bankautomaten ein Servicetelefon installiert. Dass also die Menschen, die mit dieser komplizierten Technik nicht zurechtkommen, eine direkte Anleitung telefonisch erhalten können - oder zumindest, dass die Geldautomaten mit Symbolen und einfacher Sprache ergänzt werden - so dass kaum jemand von der Benutzung ausgeschlossen wird.

Teilhabe am sozialen Leben? Das ist ein ganz großer Bereich in den ambulanten Hilfen. Die Kunst ist dabei immer: Wie kann ein geistig behinderter Mensch, der isoliert in einer Wohnung lebt, Kontakt zu anderen Menschen finden und mit ihnen eine Freizeitgestaltung entwickeln? Viel zu oft endet das darin, dass die Betreuer mit den Leuten ins Kino oder mal zu Konzerten gehen, mit ihnen Spaziergänge unternehmen und sie ins Hallenbad begleiten. Das ist aber nicht Sinn der Sache.

Denn auf diese Weise bleibt der Klient auf Dauer von der sogenannten Assistenz abhängig -und mit Inklusion hat dies nichts zu tun. Schlimmer sind da nur noch die sogenannten Behindertenfreizeitgruppen, die Behindertendiscos und Behindertenmalgruppen - in denen die so stigmatisierten Menschen auch schön unter sich bleiben.

Eine zukunftsweisende Eingliederungshilfe darf hier nicht länger beim Individuum ansetzen, sondern beim Sozialraum. Vereine gibt es genug. Der Staat könnte mit seinem großen Etat der Eingliederungshilfe die bestehenden Vereine so fördern und unterstützen, dass diese ganz selbstverständlich auch Menschen, die der Personengruppe der geistig Behinderten zugeordnet werden, aufnehmen und bei sich mitmachen lassen.

Das ließe sich finanziell steuern und mit Sozialpädagogen in den Vereinen umsetzen. Wir brauchen soziale Freiräume, in denen einfach jeder mitmachen kann, unabhängig von seinen kognitiven Leistungen, Schwächen und Stärken. Dann würden die personenzentrierten Hilfen, von denen die Träger leben, zu einem großen Teil überflüssig werden.

Das Gleiche gilt auch für den Bereich der Arbeit. Wenn fast 300.000 Menschen in Sonderwerkstätten für behinderte Menschen arbeiten, dann ist das noch nicht einmal ein Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland. Warum kann ein Land, in dem rund 42 Millionen Menschen arbeiten, keine 300.000 aus den Werkstätten oder auch nur die Hälfte davon in die reguläre Arbeitswelt integrieren? Wenn jedes mittlere und größere Unternehmen einen Menschen aus der WfbM zusätzlich einstellen würde, hätte sich das Thema längst erledigt.

Und es wäre auch zumutbar. Man muss die Unternehmen dazu verpflichten. Theoretisch besteht diese Pflicht zwar schon längst. Doch durch die Möglichkeit einer sogenannten Ausgleichsabgabe können sich die Unternehmen sehr billig aus ihrer Pflicht freikaufen. Sie liegt zwischen 105 und 260 Euro pro Arbeitsplatz im Monat. Daran wird deutlich, dass der Gesetzgeber bislang kein allzu großes Interesse an einer inklusiven Arbeitswelt hat und den Firmen breite Schlupflöcher offenhält.

Das System der Werkstätten ist in den 1960er und 1970er Jahren aufgebaut worden, um damals behinderten Menschen überhaupt eine Teilhabechance am Arbeitsleben zu ermöglichen. Insofern war es ein Fortschritt.

Dieses System, das von freien Trägern geschaffen worden ist, passte in die damalige Kultur des modernen Industriekapitalismus.

Dessen Logik bestand darin, die gesellschaftliche Komplexität durch eine feingliedrige Segmentierung technokratisch zu steuern. Alle Bereiche des sozialen Lebens wurden streng voneinander getrennt in großen Anstalten zusammengefasst: in Sozialbausiedlungen, in Fabrikhallen, Kasernen, Massenuniversitäten, Behindertenanstalten und Großkliniken.

Jede soziale Gruppe wurde durch formale Kriterien fest definiert und an besondere Institutionen verwiesen. Es entstanden Orte der Normalität und Orte der Behinderung. Durch die Abtrennungen sollte Effizienz erreicht werden - Vermischung störte die Kalkulierbarkeit von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Prozessen.

Fasste man also die behinderten Menschen in abgesonderten Werkstätten zusammen, so konnte man sicherstellen, die diese nicht in der Fabrikhalle am Fließband den geplanten Produktionsablauf störten. Zum Ausgleich finanzierte der Staat teure Sonderinstitutionen.

Zeitgemäß sind diese längst nicht mehr. Der Kapitalismus hat seit den 80er Jahren eine neue Form angenommen. Richard Sennett beispielsweise spricht vom "flexiblen Kapitalismus". Auch postmoderner oder neoliberaler Kapitalismus sind Begriffe, die den Wandel bezeichnen sollen.

War das Fließband in der riesigen Fabrikhalle einst das Wahrzeichen des alten, modernen Kapitalismus, so ist das flexible und gestresste Team in der Werbeagentur ein signifikantes Kennzeichen für den neuen Kapitalismus.

Die starren Einschließungsmilieus, wie Gilles Deleuze sie bezeichnete, aus denen es kein Entrinnen gab, erodieren seit rund drei Jahrzehnten: Armeen werden verkleinert, Fabriken in kleine Subunternehmen zerlegt, Behindertenanstalten ambulantisiert und Gefängnisstrafen in einigen Ländern durch elektronische Fußfesseln ersetzt.

Während das Individuum laut Deleuze aus den alten Einschließungsmilieus niemals entkommen konnte, so kommt es in den neuen flexiblen Kontrollmilieus niemals wirklich an: Auf die Schule folgt das lebenslange Lernen, Zusatzqualifikationen, befristete Teilzeitjobs und Bewerbungstraining wechseln sich ab.

Dieses neue System bietet Vor- und Nachteile. Die starren Grenzen zwischen Arbeit, Ausbildung und Arbeitslosigkeit haben sich durch unbezahlte Praktika, Ich-AG und prekärem Subunternehmertum verflüssigt. Der hohe Preis dafür sind höhere soziale Unsicherheit und psychische Belastungen. Die zunehmende Individualisierung bietet zumindest auch Chancen für Veränderung und persönliche Handlungsfähigkeit.

Das System der Werkstätten hinkt dieser allgemeinen sozialen Entwicklung weit hinterher. Es hat die Kultur des alten Fabrikkapitalismus noch immer konserviert. Die WfbM ist eine der letzten Anstalten aus einer ansonsten vergangenen Zeit. Ihr fehlen die Zwischentöne, die Grauzonen zwischen Drinnen und Draußen, die Übergänge, die auch produktiven Unsicherheiten und Möglichkeitsräume, die für postmoderne Gesellschaften typisch sind.

Hier könnten die Kostenträger, die Sozialbehörden, durch degressive Finanzierungssätze durchaus nachhelfen. Der dauerhafte Verbleib der Beschäftigten in den Werkstätten könnte durch eine Jahr für Jahr abnehmende Vergütung für die Träger unattraktiver gestaltet werden. Erfolgreiche Vermittlungen auf den ersten Arbeitsmarkt hingegen, die auch langfristig Bestand haben, könnten attraktiv vergütet werden. Der Staat muss nicht länger den Einschluss finanzieren, sondern könnte in die Öffnung dieser Anstalten investieren.

Die dauerhaft ausgelagerten Arbeitsplätze, über die bereits einzelne Werkstattbeschäftigte in üblichen Unternehmen mitarbeiten können, sind noch kein Fortschritt. Denn diese Menschen werden weiterhin von der WfbM nach Werkstatttarifen bezahlt und arbeiten als billige Leiharbeiter ohne reale Chance, in die Stammbelegschaft des Zielunternehmens übernommen zu werden.

Besser wäre es, aus den großen Werkstätten einzelne Betriebseinheiten auszugliedern und als Genossenschaftseigentum den Beschäftigten zu übertragen. Die pädagogische Unterstützung kann auch dann fortgesetzt werden.

Dieser Transfer in Belegschaftseigentum könnte staatlich gefördert werden. Auf diese Weise könnten die großen Werkstattkonzerne schrittweise aufgespalten und zurückgebaut werden. Auch könnten sich die Werkstätten auf die indirekte Unterstützung ihrer Klienten zurückziehen. Sie könnten zu ambulanten Teams umgewandelt werden, so dass die behinderten Menschen nicht mehr innerhalb der Werkstätten arbeiten, sondern in regulären Unternehmen oder als Selbständige und dabei von Arbeitspädagogen vor Ort beraten und gefördert werden. Die Ambulantisierungsprozesse, die im Wohnbereich ansatzweise schon stattgefunden haben, sollten nach meiner Auffassung auf den Arbeitsbereich übertragen werden. In dieser Hinsicht gibt es bereits Anfänge durch die Integrationsfachdienste. Diese versuchen, behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt gezielt zu vermitteln und zu unterstützen. Im vergangenen Jahr gelang ihnen bei 5676 Menschen eine erfolgreiche Vermittlung.

Der Inklusion noch dichter auf den Fersen sind allerdings die Integrationsprojekte. Das sind Unternehmen, die zwischen 25 und 50 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Bundesweit gab es im vergangenen Jahr 684 solcher Projekte, in denen insgesamt 25000 Menschen arbeiteten. Von denen galten rund 8000 als behindert.

Die typischen Klienten der Werkstätten fallen leider bislang auch dort weiterhin unten durch, denn nur 1456 als geistig behindert klassifizierte Menschen haben dort einen Arbeitsplatz gefunden.

Es sind vor allem genau diese Menschen, jene, die als geistig behindert bezeichnet werden, für die es noch immer kaum Alternativen zur Werkstatt gibt. Hier wird es höchste Zeit, etwas zu Grundlegendes zu verändern.

Dennoch muss ich zugleich vor allzu viel Umsturzeifer warnen. Niemand sollte den behinderten Menschen zwangsweise ihre Werkstattplätze oder ihre Wohnheimplätze wegnehmen, nur weil diese nicht in das Modell der Inklusion passen. Man sollte ihnen aber realistische Handlungsalternativen und Chancen bieten. Inklusion darf nicht zum Zwang für die Benachteiligten werden.

Ich gehe aber davon aus, dass heute bestimmt die Hälfte aller Menschen, die in stationären Wohneinrichtungen leben und in Werkstätten arbeiten, mit etwas pädagogischer Kompetenz und Mühe aus diesen Sonderzonen befreit werden könnten, wenn die staatliche Steuerung entsprechend umgestellt werden würde.

Und damit komme ich zum Schluss meiner Rede. Das gegenwärtige System der Eingliederungshilfe hat in den vergangenen 50 Jahren große Fortschritte gebracht. Es hat dazu geführt, dass Menschen, die als geistige oder seelisch behindert eingestuft werden, nicht mehr in großen Verwahranstalten leben müssen, dass sie in Werkstätten arbeiten können und zum Teil bereits in ihren eigenen Wohnungen leben können.

Doch weiter trägt es offenbar nicht. Wollen wir den Zielen der Inklusion näher kommen, brauchen wir einen Systemwechsel. Weg von den Sonderanstalten - hin zu einem inklusiven Sozialraum, in dem jeder Einzelne in seiner je besonderen Individualität sich als Mensch verwirklichen kann.

Quelle:

Dr. Rainer Kreuzer: Inklusion und Wohlfahrtsoligopol

Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung "Behinderung ohne Behinderte?! Perspektiven der Disability Studies", Universität Hamburg, 12.11.2012

bidok - Volltextbibliothek: Erstveröffentlichung im Internet

Stand: 28.01.2014



[1] PPM: Personenbezogene Hilfen für psychisch kranke Menschen; PBW: Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum

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