Ausschluss von Erwerbsarbeit - eine gesellschaftlich legitimierte Gewalthandlung?

Autor:in - Oliver Koenig
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: bidok works 13/15, S. 12. bidok works (13/2015)
Copyright: © Oliver Koenig 2015

Ausschluss von Erwerbsarbeit - eine gesellschaftlich legitimierte Gewalthandlung?

Der Einladung, diese Abhandlung zu verfassen, lag die Frage zugrunde, ob der strukturelle Ausschluss von Menschen mit Lernschwierigkeiten aus sozialversicherungspflichtiger Erwerbsarbeit als gesellschaftlich legitimierte Gewalthandlung gesehen werden kann? Bevor es möglich wird, dieser Frage nachzugehen, ist es notwendig, kurz zu klären, was sozialwissenschaftliche Theorien unter Gewalt verstehen. Jantzen (2012, 145) definiert Gewalt in Anlehnung an Galtung (1975) als jeden „vermeidbaren Angriff auf menschliche Grundbedürfnisse und auf das Leben im allgemeinen“. Als derartige Grundbedürfnisse nennt er (1) Überleben, (2) Wohlergehen, (3) Identität und (4) Freiheit, um in weiterer Folge zwischen direkter und indirekter Gewalt zu unterscheiden. Während unlängst im Rahmen des Abschlussberichtes des Daphne Projektes „Zugang zu Opferschutzeinrichtungen für Frauen mit Behinderung“ erstmals für Österreich, jedoch längst nicht umfassend, empirische Daten zu direkten Gewalterfahrungen von Frauen mit Behinderungen in institutionellen Kontexten vorliegen (vgl. Mandl, Schachner, Sprenger & Planitzer 2014), existieren noch sehr wenige Forschungsarbeiten, die sich mit den eher subtilen, jedoch nicht weniger wirkmächtigen Formen von und dem Erleben indirekter Gewalt auseinandersetzen, was den Fokus für die weitere Betrachtung liefern wird. Dies geschieht im Wissen um die schier unüberblickbaren Facetten, welche diese Frage eröffnet und die hier nur ansatzweise abgebildet werden können.

Sieben Jahre nach der Ratifikation der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich und der damit eingegangen Verpflichtung, Menschen mit Behinderung das Recht auf die Möglichkeit einzuräumen, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, der in einem offenen und inklusiven Arbeitsmarkt frei gewählt und angenommen werden kann (Artikel 27), arbeiten mindestens 21.000 Menschen (vgl. Koenig 2010) in den föderal organisierten Strukturen des Ersatzarbeitsmarktes. Angesichts von Rekordarbeitslosenzahlen ist davon auszugehen, dass trotz Kosteneinsparungstendenzen diese Zahlen weiterhin steigen. Denn trotz eines fortlaufenden Ausbaus und der Differenzierung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind biographische Lebenslaufmuster von Menschen mit Lernschwierigkeiten, moderiert durch ihre sozio-ökonomische Situation, familiäre Unterstützung, besuchte Schulform und wahrgenommenem Ausmaß ihrer Beeinträchtigung noch immer überwiegend durch einen Exklusionsautomatismus strukturiert (vgl. Fasching & Koenig 2010). Gleichzeitig bewegen sich Übergangsquoten von Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, von wenigen Bundesländern abgesehen, unterhalb der Wahrnehmungsschwelle (vgl. Koenig 2010). Dabei würde ein nicht unbeträchtlicher Anteil der in diesen Einrichtungen tätigen Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorziehen, wie eine Befragung von 250 NutzerInnen Wiener Werkstätten (vgl. Koenig 2009) ergeben hat, in der 58 % angaben, sich einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu wünschen. In besagter Studie wurde auch deutlich, dass eine Reihe an institutionell wirksamen Sozialisations- und Selektionsmechanismen existieren, welche es Menschen erschweren, für sich den Wunsch nach einer Erwerbsarbeit zu einer Identitätsperspektive zu verfestigen sowie Zuversicht gegenüber der Realisierbarkeit dieser Veränderungsabsicht zu entwickeln – d.h. im Sinne Jantzens vermeidbare Angriffe auf menschliche Grundbedürfnisse vorzuliegen scheinen. Zur Ableitung von notwendigen pädagogischen und sozialpolitischen Interventionen waren diese quantitativen Daten jedoch nicht aussagekräftig genug. Insofern habe ich mich im Rahmen meiner Doktorarbeit mit der Frage beschäftigt, welche biographischen und lebensweltlichen Erfahrungen sowie (pädagogische) Unterstützungsarrangements Menschen, die den Großteil ihrer erwachsenen Biographie in Werkstätten gearbeitet haben, dazu befähigen können, gesellschaftlich geteilte Lebensziele wie einer Erwerbsarbeit nachzugehen wahrzunehmen, für sich selbst zu individuellen Identitätsprojekten zu verfestigen und diese gegenüber ihrer Umwelt aktiv einzufordern. Dazu wurden 18 Menschen mit Lernschwierigkeiten über einen Beobachtungszeitraum von zwei Jahren begleitet und ihre Biographien sowie identitäre Entwicklungsprozesse dokumentiert und rekonstruiert (vgl. Koenig 2014). Eines der zentralen Ergebnisse war die Identifizierung und Differenzierung von drei auf die Zukunft gerichteten Positionierungen gegenüber Erwerbsarbeit als individuellem Identitätsziel. Dabei waren und sind diese Positionierungen nicht als isolierte Willensbekundung aufzufassen, sondern können nur vor dem Hintergrund der über den Lebensverlauf wirkenden sozialen Kräfte, mobilisierbaren Ressourcen und versperrenden Barrieren biographisch kontextualisiert verstanden werden. So stellte für etwa 40 % der ForschungsteilnehmerInnen Erwerbsarbeit kein Identitätsziel dar. Ebenso 40 % sahen Erwerbsarbeit als einen möglichen Identitätsentwurf, der jedoch nicht einen derartigen inneren Beschlusscharakter aufwies, als dass sich die eigenen Zukunftsvorstellungen primär an dessen Realisierung orientierte. Lediglich 20 % sahen Erwerbsarbeit, unabhängig von der Unterstützung, die sie tatsächlich zur Erfüllung dieses Zieles erhielten, für sich als deklariertes Identitätsprojekt und initiierten eigenständig Aktivitäten zur Realisierung dieses Ziels.

In einer tiefergehenden Analyse dieser - als Typologien gerahmten - Positionierungen wurde deutlich, dass mit jeweils unterschiedlicher Akzentuierung sowie entwickelten Bewältigungsstrategien, durch Bedingungen von struktureller und symbolischer Gewalt geprägte Lebens- und Sozialisationsbedingungen existierten, die entscheidend den Zugang zu jenen maßgeblichen Ressourcen beeinflussen, die notwendig sind, damit ein Mensch (1) auf die Zukunft gerichtete Vorstellungen darüber entwickeln kann, wie sie/er leben oder arbeiten möchte, (2) diese Vorstellungen gegenüber seiner Umwelt artikulieren und aktiv verhandeln kann sowie (3) in die Lage versetzt wird, diese auch zu realisieren (vgl. Koenig 2014). Als derart maßgebliche Ressourcen konnten in der Untersuchung identifiziert werden:

  • Das Vorhandensein von Informationen, Bildungs-, Lern- und Reflexionsmöglich-keiten.

  • Die emotionalen Erfahrungen von Konstanz, Stabilität von Bezugspersonen sowie fundamentaler menschlich sozialer Grundbedürfnisse von Zutrauen und Anerkennung.

  • Die sozialen Erfahrungen von auf Zugehörigkeit und Wechselseitigkeit basierenden Beziehungen, die im Idealfall auch eine Brückenfunktion in weiterführende soziale Netzwerke darstellen.

  • Die Erfahrungen von subjektiv als hilfreich empfundener, situationsspezifisch und inhaltlich ausgewogener, transparenter und gleichberechtigt verhandelter Unterstützung.

  • Die Möglichkeit der proaktiven Auseinandersetzung mit der eigenen Beeinträchtigung.

  • Die Erfahrungen von Selbstwirksamkeit und Macht, tatsächlich auf den eigenen Lebensweg Einfluss nehmen zu können.

Insbesondere den Personen der ersten Typologie, die Erwerbsarbeit nicht als Identitätsziel entwickelt hatten, waren diese Ressourcen im Laufe ihrer Biographien größtenteils nicht zugänglich. Stattdessen zeigten sich in der Rekonstruktion der Lebensverläufe übergreifend wirksame Mechanismen, die allesamt als Formen von Gewalt angesehen werden können. Dies waren u.a.:

  • Isolierte und infantilisierende Lebensbedingungen und Umgangsformen mit häufigen biographischen Trennungserfahrungen und der Erfahrung von Zurückweisung.

  • Fehlen von Rollenvorbildern sowie Versorgung mit Informationen, Reflexionsmöglichkeiten und Möglichkeiten der Aufarbeitung negativer Erfahrungen.

  • Eingeschränkte Erwartungshaltungen, fehlendes Zutrauen und durch Abhängigkeit geprägte Lebensverhältnisse mit mangelndem Durchsetzungs- und Selbstwirksamkeitserleben in familiären und institutionellen Lebenswelten.

  • Konstante Vermittlung der Botschaft, dass angesichts der (Schwere der) Behinderung eine Beschäftigung nur in einer Werkstätte möglich ist, sowie eine als missbräuchlich zu wertenden Verwendung von Selbständigkeit als Macht- und Disziplinierungsinstrument, welche teilweise dazu führt, dass eingeforderte Unterstützung vorenthalten wird.

Die individuelle Ablehnung von Erwerbsarbeit als Identitätsziel konnte daher nicht als Akt einer freien, informierten und auf Wahlmöglichkeiten basierten Entscheidungsfindung gesehen werden, sondern vielmehr als Ausdruck einer individuellen Positionierung angesichts struktureller Barrieren, begrenztem (Ver-)Handlungsspielraum und übernommenen gesellschaftlichen Zuschreibungen. Letzter Punkt verdient in Hinblick auf die leitende Fragegestellung dieses Beitrages eine genauere Betrachtung. Einrichtungen des Ersatzarbeitsmarktes in Österreich beziehen ihren gesellschaftlichen und sozialpolitischen Handlungsauftragung nach wie aus der Etikettierung der dort beschäftigten Menschen als „arbeitsunfähig“ – eine Realitäten-konstruierende Begrifflichkeit, welche eindeutig Wertungen transportiert. Wie Bloemers (vgl. 2009) darlegt, können solche Begriffe, wenn die derart markierten Personen nicht über die notwendigen Ressourcen verfügen, um sich gegen diese negativen Attribuierungen und den daraus real resultierenden Ausschluss wehren zu können, zu Werkzeugen symbolischer Gewalt werden. Darunter versteht Bourdieu

„die Durchsetzung von Bedeutungen und ihrer Legitimität bei gleichzeitiger Verschleierung der Kräfteverhältnisse, die der Gewalt zu Grunde liegen.“ (Rehbein 2006: 191)

Diese Kräfteverhältnisse operieren weitestgehend sanft und werden über Sprache als Medium symbolischer Gewalt transportiert (vgl. Moebius & Wetterer 2011). Mit der Adressierung von Menschen als „arbeitsunfähig“, kommt es somit zu einem Prozess, der mit Giddens (1995, 78) als „Verdinglichung bzw. Naturalisierung“ sozialer Beziehungen sowie historisch kontingenter Umstände und Möglichkeiten menschlicher Handlungen beschrieben werden kann und eine Hauptdimension der Verbreitung und Entstehung von Ideologien im gesellschaftlichen Kontext darstellt. Daraus resultiert ein geteilter und häufig unhinterfragter Deutungsrahmen, der sich fest in soziale Systeme einschreibt und dort sowohl Formen des Umgangs mit Menschen strukturiert („Selbstständigkeit kann nur in dem geschützten Umfeld erlernt werden und ist Voraussetzung für…“) sowie eigene Formen individueller Subjektivierung schafft („dafür bin ich zu behindert“).

Ein weiterer Gewaltkreislauf wird besonders bei jenen Menschen offensichtlich, für die das Ergreifen einer Erwerbsarbeit einen möglichen Identitätsentwurf darstellt, das heißt, sie für sich die Möglichkeit des Aufgreifens einer Arbeit zumindest gedanklich durchgespielt haben. Dabei ist für ein Verständnis desselben entscheidend, den Blick auf die komplexe und wechselseitige Verschachtelung der zumeist durchwegs von Bedingungen von Institutionalisierung, Abhängigkeit und Isolation geprägten Lebenswelten dieser Menschen zu werfen. Dies wird besonders deutlich, wenn die Motive betrachtet werden, vor deren Hintergrund der Wunsch nach Erwerbsarbeit subjektiv Bedeutsamkeit erlangt. So zeigte sich, dass dieser Wunsch bei allen Personen, die einen solchen zumindest in der Interviewsituation (nicht in allen Fällen verfügten die Personen über entsprechendes Zutrauen, dies auch gegenüber professionellen oder familiären Bezugspersonen zu tun), artikuliert haben dieser durch die Erfahrung der strukturellen und sozialen Begrenzungen eines oder mehrerer Lebenswelten motiviert gewesen ist. Zu den identifizierten Motiven nach Arbeit zählten:

Die eigene Wertigkeit, Selbständigkeit und/oder Autonomie gegenüber der Familie oder anderer bedeutsamer Bezugssysteme unter Beweis zu stellen.

  • Als aktives Mitglied der Familie und der Gesellschaft gesehen zu werden.

  • Finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen und/oder einen Weg aus der Sachwalterschaft zu finden.

  • Das soziale Netzwerk zu vergrößern und neue Menschen kennen zu lernen.

  • Möglichkeiten zu erweitern, eine selbstbestimmte Lebensform zu wählen.

  • Neue Rollen einnehmen zu können und nicht mehr nur als Mensch mit einer „geistigen Behinderung“ wahrgenommen zu werden.

  • Den mit der Etikettierung „geistige Behinderung“ verbundenen sozialen Zuschreibungen zu entrinnen.

Arbeiten gehen zu wollen stellt fast nie einen Selbstzweck dar, sondern wird fast durchwegs als instrumentell gesehen, um die wahrgenommenen Grenzen der jeweiligen Lebenswelt zu erweitern, wobei dahinter explizit oder implizit der Wunsch nach der zumeist versagten Anerkennung als erwachsener Mensch steht. Es wird hier deutlich, wie die Lebenswelten von Menschen mit Lernschwierigkeiten durch kumulierte soziale Ungleichheitsverhältnisse geprägt sind, was für Galtung (vgl. 1975) eine Voraussetzung ist, um von struktureller Gewalt zu sprechen. Diese definiert er als

„die Ursache für den Unterschied zwischen dem Potentiellen und dem Aktuellen, zwischen dem, was hätte sein können, und dem, was ist. Gewalt ist das, was den Abstand zwischen dem Potentiellen und dem Aktuellen vergrößert oder die Verringerung dieses Abstands erschwert.“ (Galtung 1975, 9)

Strukturelle Gewaltbedingungen, die es Menschen erschweren, das volle Potential ihrer Möglichkeiten auszuschöpfen, äußern sich nicht isoliert auf einen einzelnen Lebensbereich bezogen, sondern müssen einerseits als in das System der Behindertenhilfe strukturell eingebaut angesehen werden und verlangen andererseits, den Blick auf die Gesamtheit individueller Lebensverhältnisse zu richten. So wird in den meisten Fällen das Einnehmen-Können einer aktiven gestalterischen Position gegenüber der eigenen Zukunft durch strukturelle Grenzen sowie der fehlenden Antizipierbarkeit von Unterstützung erschwert. Derart am Pol der Ohnmacht (vgl. Bourdieu 2005) positioniert, zeigt sich überall dort, wo es Menschen an emotionalem Rückhalt und einem durch die Erfahrung von Selbstwirksamkeit in anderen Lebensbereichen gestärktem Selbstwert und Willen fehlt, dass sie sich in „resignativer Anpassung“ (vgl. Rohrmann 2007, 61) mit dem Bestehenden zufriedengeben bzw. Identitätsziele anstreben, die innerhalb der jeweiligen strukturellen Grenzen ihrer Lebenswelt einfacher beeinfluss- und gestaltbar erscheinen und basale Bedürfnisse nach Zugehörigkeit, Anerkennung, Kommunikation und Zuwendung befriedigen. So ist auch der Wunsch nach Erwerbsarbeit in dem Stadium des Identitätsentwurfes immer ein fragiler, der immer dort, wo es den Menschen an oben erwähnten Ressourcen mangelt, bereits durch geringe Frustrationen wieder auf unbestimmte Zeit verschoben oder gänzlich verworfen werden kann. Dabei ist es häufig wiederum ein Resultat des Wirkens symbolischer Gewalt, wenn die mit der Feststellung einer „geistigen Behinderung“ einhergehende Zuschreibung des Nicht-ausreichend-Selbstständig-und-kompetent-Seins, welche die sozialen Systeme der Behindertenhilfe legitimiert und in einem häufig individualistischen förderungsorientierten Verständnis der professionellen AkteurInnen sowie der organisationalen Ausrichtung der entsprechenden Systeme mündet, dazu führt, dass das Beweisen-Müssen von Selbstständigkeit und Kompetenz zu einer ausschließlich vom Individuum zu erbringenden Voraussetzung und Leistung wird. So ist es geradezu bezeichnend, dass jene Personen die für sich selbst Arbeit als zentrales Identitätsprojekt definiert haben, und derart aktiv an der Erreichung ihres Ziels arbeiten, als Voraussetzung dafür sie sich zum einen

  • von den auch ihre Lebensverläufe zuvor oftmals begrenzenden sozialen Institutionen wie der Familie, vollbetreuten institutionellen Wohnformen und Sachwalterschaft weitestgehend emanzipiert hatten, und sie zum anderen

  • insbesondere durch den Zugang zu einem von Solidarität und Wertschätzung getragenen sozialen und selbst organisierten Peer Kontext die Möglichkeit vorgefunden haben, sich proaktiv gegenüber gesellschaftlichen und sozialen Zuschreibungen zu wehren und zu positionieren.

Jedoch war den Lebensverläufen aller Personen gemeinsam, dass sich Arbeit aus reiner Eigeninitiative und Aktivität heraus als der am schwersten zu beeinflussbare Lebensbereich darstellt. Wie bei keinem anderen Lebensbereich zeigte sich, dass die individuelle motivationale Basis, arbeiten zu gehen, von diversen gesellschaftlichen Zuschreibungsprozessen und an das Individuum herangetragenen neoliberalen und leistungsorientieren Erwartungshaltungen beeinflusst wird. Dies ist insofern besonders problematisch, da von allen gesellschaftlich geteilten Lebenszielen, sowohl in der Eigen- als auch Fremdwahrnehmung, sich eine Erwerbsarbeit nach wie vor als DIE maßgebliche Instanz für die gesellschaftliche Anerkennung und damit das Zugeständnis von Rechten und Pflichten als erwachsene Person erweist. Dies wirft auch ein entsprechendes Licht auf die derzeitige Praxis der politischen Priorisierung der beruflichen Integration – von Inklusion kann hier definitiv nicht gesprochen werden - als DAS Mittel zu Bekämpfung sozialer Exklusion, in dazu häufig nicht flexibel und personenzentriert agieren könnenden Unterstützungssystemen. Dazu schreibt Hall (2004, 299):

„whilst the notion of social exclusion supposedly incorporates participation in all aspects of society, the dominant criterion centres on economic (in)activity, neglecting (non-paid) social, cultural and political activities. This has at least two consequences: firstly, that non-participants in employment are deemed to be ,others‘ who do not form part of ,society as a whole‘ and, secondly, that inclusion in work is ,de facto beneficial‘, disregarding discrimination in employment and that people on the margins are more likely to have poorly paid, low quality jobs.“

Unterstützungssysteme müssten, wenn sie nicht selbst an der Konstruktion einer Gegenideologie (Erwerbsarbeit um jeden Preis) arbeiten, daher, so eine Kernimplikation, jedenfalls direkt an der jeweiligen Person, ihrer individuellen Lebenssituation, biographischen Erfahrungen, Wünschen und Veränderungsabsichten, Talenten, Fähigkeiten und Vorlieben sowie ihren sozialen Netzwerken und Ressourcen ansetzen. Erst durch diesen ganzheitlichen Blick zeigt sich das volle individuelle Entwicklungspotential und eröffnen sich Veränderungsmöglichkeiten. Die gemeinschaftliche Aushandlung von Angeboten zur Unterstützung der aktiven Realisierung von Erwerbsarbeit als selbst gesetztes Identitätsziel dürften weder erst dann einsetzen, wenn es der Person mühevoll gelungen ist, sich selbst und ausschließlich aus eigener Kraft von anderen Systemen zu emanzipieren, noch Arbeit als ausschließliches Ziel von Veränderung begreifen, wenn sich aus Sicht der Person eigentlich andere Themen und Lebensbereiche als vordergründig darstellen. Für all dies gibt es weder einfache Wege noch vorgezeichnete Antworten

Literatur:

Bloemers, Wolf (2009): Inklusion: Gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft. In: Greving, Heinrich & Ondracek, Petr (Hrsg.): Spezielle Heilpädagogik: Eine Einführung in die handlungsfeldorientierte Heilpädagogik. Stuttgart: Kohlhammer148-181

Bourdieu, Pierre (2005): Die verborgenen Mechanismen der Macht. Hamburg: VSA

Fasching, Helga & Koenig, Oliver (2010): Arbeitsmarktpolitische Unterstützungsmaßnahmen in Österreich. Dokumentation der bundesweiten Trägerbefragung arbeitsmarktpolitischer Unterstützungsmaßnahmen. Wien: Universität Wien. Online abrufbar unter: http://vocational-participation.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/proj_intellectual_disabilities/Fasching_Koenig_2010__Bd._II_-_Letztversion.pdf

Galtung, Johan (1975): Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung, Reinbek bei Hamburg: Rowohlt

Giddens, Anthony (1995): Die Konstitution der Gesellschaft. Frankfurt am Main: Campus

Hall, Edward (2004): Social geographies of learning disability: narratives of exclusion and inclusion. In: Area, 36 (3), 298–306

Jantzen, Wolfgang (2012): Macht, Gewalt, Herrschaft. In: Iris Beck & Heinrich Greving (Hrsg.): Lebenslage und Lebensbewältigung. Stuttgart: Kohlhammer Verlag, 144-157

Koenig, Oliver (2014): Erwerbsarbeit als Identitätsziel. Ein Modell von Möglichkeiten für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung. Wiesbaden: Springer VS-Research

/Koenig, Oliver (2010): Werkstätten und Ersatzarbeitsmarkt in Österreich. Dokumentation der Befragung der österreichischen Sozialabteilungen zu Stand und Umsetzung der Werkstättenstandorte in Österreich sowie der Befragung aller österreichischen Werkstättenträger und Standorte im Zeitraum 2008-2009. Wien: Universität Wien. Online abrufbar unter: http://vocational-participation.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/proj_intellectual_disabilities/Koenig_2010__Bd._III_-_Letztversion.pdf

Koenig, Oliver (2009): Beschäftigungspräferenzen von NutzerInnen Wiener Werkstätten – Ergebnisse einer explorativen quantitativen Untersuchung. In: Impulse 4/2009, 46-54.

Mandl, Sabine; Schachner, Anna; Sprenger, Claudia & Planitzer, Julia (2014): Zugang von Frauen mit Behinderungen zu Opferschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei Gewalterfahrungen Abschließender Projektbericht. Online: http://women-disabilities-violence.humanrights.at/sites/default/files/reports/oesterreich_abschliessender_projektbericht.pdf

Moebius, Stefan & Wetterer, Angelika (2011): Editorial: Symbolische Gewalt. In: Österreichische Zeitschrift für Soziologie 36:1, 1-10

Rehbein, Boike (2006): Die Soziologie Pierre Bourdieus. Stuttgart: UTB

Rohrmann, Albrecht (2007): Offene Hilfen und Individualisierung. Perspektiven sozialstaatlicher Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Bad Heilbrunn: Klinkhardt

Quelle

Oliver Koenig: Ausschluss von Erwerbsarbeit - eine gesellschaftlich legitimierte Gewalthandlung. Erschienen in: bidok works 13/15, S. 12.

bidok - Volltextbibliothek: Erstveröffentlichung im Internet

Stand: 20.5.2015

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