Lilienthaler Memorandum

Themenbereiche: Lebensraum
Textsorte: Buch
Releaseinfo: Entnommen aus: Wolfgang Jantzen - De-Institutionalisierung. Materialien zur Soziologie der Veränderungsprozesse in einer Großeinrichtung der Behindertenhilfe. Arbeitskreis zur Situation im Behindertenbereich des Ev. Hospital Lilienthal; Lilienthaler Memorandum, verabschiedet und vorgelegt im Februar 1993, Hrsg. Elternbeirat im Behindertenbereich des Ev. Hospitals Lilienthal.
Copyright: © bei den AutorInnen 1999

Lilienthaler Memorandum

Bremen, den 4.2.1993

In schwerer Sorge um die Gewährleistung der Grund- und Menschenrechte hat der von den Eltern- und gesetzlich bestimmten Betreuern gewählte Beirat des Behindertenbereiches einen Arbeitskreis von Fachleuten einberufen, der seit November 1992 mehrfach getagt hat und der politischen Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit das anliegende MEMORANDUM vorlegt.

An der Erarbeitung des Memorandums haben zeitweilig oder durchgängig teilgenommen:

Bernd Bockhorst, Sonderschullehrer, Vorsitzender des Elternbeirats, zwei Jahrelang Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung von Heimbewohnern durch die VHS Lilienthal

Angelika Cordes, Mitglied des Elternbeirats

Dr. Georg Feuser, Univ. Prof. für Behindertenpädagogik, Universität Bremen

Ute Franz, Dipl. Psych., langjährige ehemalige Mitarbeiterin im Ev. Hosp. Lilienthal

Andreas Hoops, Mitarbeiter der Geschäftsführung der Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V. Bremen

Gerhard Iglhaut, Geschäftsführer der Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V. Bremen

Dr. Wolfgang Jantzen, Univ. Prof. für Behindertenpädagogik, Universität Bremen,

Mitglied des Elternbeirats

Dr. Horst Lison, Dipl. Psych., Kinderarzt, ehemaliger ärztlicher Leiter im Behindertenbereich des Ev. Hospitals Lilienthal

Henry Meyr, Verein "Selbstbestimmt leben"

Dr. Fritz-Martin Müller, Facharzt für Psychiatrie, ehemaliger ärztlicher Leiter im Behindertenbereich des Ev. Hospitals Lilienthal

Werner Pfingsten, Mitglied des Elternbeirats

Klaus Pramann, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, verantwortlich beteiligt an der Auflösung der Langzeitpsychiatrie Kloster Blankenburg

Dr. Burkhard Schiller, AWO Bremen, verantwortlich beteiligt an der Schaffung von Nachfolgeinstitutionen bei der Auflösung der Langzeitpsychiatrie Kloster Blankenburg

Monika Wamsler, Verein "Selbstbestimmt leben", ehemalige Mitarbeiterin im Behindertenbereich des Ev. Hosp. Lilienthal

Uta Wilke, Mitglied des Elternbeirats

Helga Zirpel, Mitglied des Elternbeirats

Daneben hat uns eine Reihe weiterer Personen in Einzelfragen mit Rat zur Seite gestanden.

Vorgelegen hat dem Arbeitskreis außerdem das umfassende Gutachten von Herrn Dr. Mauthe, Königslutter "Untersuchung zum Personalbedarf Behindertenbereich Ev. Hospital Lilienthal e.V.". Wir danken Herrn Dr. Mauthe, daß er uns dieses ansonsten noch vertrauliche Material zur Verfügung gestellt hat. Und wir danken ihm ebenso für seine deutliche und offene Unterstützung unserer Arbeitsgruppe in seinem Schreiben vom 10.11.92, in welchem er ausdrücklich unsere Sorgen teilt. Die gegenwärtige Perspektive des Behindertenbereichs sei, "um es vorsichtig auszudrücken", "problematisch". Mit Aufnahme der ersten Gruppe schwerstbehinderter Kinder im Jahre 1956 sei dem Hospital ursprünglich vermittelt worden, "daß therapeutische Bemühungen bei diesen Kindern kaum Sinn hätten". Und Dr. Mauthe fährt fort "Ich habe im Gutachten im Hinblick auf die Gesamtentwicklung die Gefahr gesehen oder geahnt, daß die Einrichtung in den Schatten dieses ursprünglichen Sinns geraten könnte".

Allen Beteiligten danken wir sehr herzlich für ihr Engagement

(B. Bockhorst, Vors. des Elternbeirats)

PRÄAMBEL

In Sorge Um Die Grund Und Menschenrechte Der Behinderten Bewohner/Innen Im Behindertenbereich Des Evangelischen Hospitals Lilienthal Fordern Wir Die Verwantwortlichen Stellen Auf, In Der Gegenwärtigen Umstrukturierung Tätig Zu Werden.

Diese Sorge findet ihren Grund in einer Situation, in der z.T. die elementarste Versorgung der behinderten Bewohner/innen nicht mehr gewährleistet ist .

  • Im Behindertenbereich kündigten in den letzten dreieinhalb Jahren 80 Prozent der Mitarbeiter/innen auf Grund unerträglicher Arbeitsbedingungen.

  • Ärztliche, krankengymnastische und psychologische Betreuung sind mittlerweile als direkte Auswirkung einer ersichtlich fachlich inkompetenten, starren, hierarchischen und bürokratisierten Leitung weitgehend zusammengebrochen.

  • Des öfteren stehen Mitarbeiter morgens oder in den Spätdiensten allein in Gruppen. Dies gilt auch im Bereich der schwerstbehinderten Heimbewohner/innen.

  • Die Verantwortung zur Gewährleistung eines regionalen Versorgungsverbunds wurde in keiner Weise wahrgenommen. So hat sich die Heim und Hospitalleitung z.B. bis heute nicht an der Diskussion um die Verlegung des Standorts der Schule für geistig Behinderte, "Jan-Reiners-Schule" in Lilienthal beteiligt.

Diese und weitere Probleme führen zu einer Situation, in der das Qualifikationsniveau der Mitarbeiter ebenso wie die Betreuungsdichte für Behinderte und die persönliche Kontinuität der Betreuung schwerwiegend beeinträchtigt sind. Mit vollem Recht sprechen mittlerweile Eltern, Betreuer, Mitarbeiter und Fachöffentlichkeit unter Bezug auf W. Wolfensbergers Analyse "Der neue Genozid an den Benachteiligten, Alten und Behinderten" davon, daß hier das "Totmachen" von Behinderten bereits begonnen hat. (Prof. Wolfensberger gilt als der international renommierteste Wissenschaftler auf dem Gebiet der Betreuung geistig behinderter Menschen in den USA)."Wenn man beispielsweise Menschen umher stößt, trägt das in einer keineswegs sehr offenen Form zum Tode dieser Menschen bei" (Wolfensberger, S. 21). Langjährige Institutionalisierung, Bruch persönlicher Beziehungen und damit zwangsläufig Verlust von Bindungen an geliebte und geschätzte Personen, gerade bei geistig behinderten Menschen, mangelnde medizinische, therapeutische und pädagogische Versorgung sind Dimensionen der Hospitalisierung, welche die meisten jener Symptome erst hervorbringt, die der ursprünglichen Schädigung von behinderten Menschen leichtfertig und unmittelbar zugeschrieben werden. Daß derartige Prozesse vorzeitig zum Tode führen, ist humanwissenschaftliches Allgemeingut.

Unsere Absicht ist es nicht, dem vorhandenen Gutachten von Dr. Mauthe, das wesentliche Dimensionen einer Umkehr und Neubesinnung aufzeigt, ein neues Gutachten hinzuzufügen. Vielmehr möchten wir unhinterschreitbare Rahmenbedingungen dokumentieren, die bei Respektierung der Grund und Menschenrechte schwerbehinderter Menschen angelegt werden müssen.

Wir stützen uns hierbei theoretisch und praktisch auf folgende Einsichten und Erfahrungen.

1. Theoretische Einsichten:

1.1. Das Normalisierungsprinzip

Seit den 50er Jahren hat in den USA und Skandinavien unter dem Stichwort des 'Normalisierungsprinzips'; dies bedeutet Zurückholen von Behinderten aus den Anstalten und Heimen in normale Lebensverhältnisse wie Wohnen, Arbeit, Freizeit, eine tiefgreifende Umorganisation der Behindertenbetreuung stattgefunden. Zum richtigen Verständnis dieses Prinzips gehört es jedoch, behinderte Menschen nicht als "Unnormale" zu betrachten, die nachträglich wieder "normalisiert "wer den müssen. In dieser Hinsicht präzisieren wir unser Verständnis (unter Bezug auf Gaedt 1987, S. 89 ff) in vier Thesen:

1. "Behindertes Leben ist normal. Das Normalisierungskonzept darf nicht im Widerspruch zu dieser grundlegenden Aussage stehen."

2. "Normalisierung orientiert sich nicht am gesellschaftlichen Durchschnitt, sondern an der individuellen Normalität und strebt eine möglichst weitgehende Entfaltung der angelegten Entwicklungsmöglichkeiten an."

3. "Normalisierung ist Beseitigung bzw. Minimierung entwicklungshemmender, also behindernder Lebensbedingungen". Wir fügen hinzu: Kaum eine Bedingung ist so entwicklungshemmend wie das Leben in einer und verwalteten Anstaltswirklichkeit. Eine solche Wirklichkeit führt zur Hospitalisierung der Behinderten und zur emotionalen Ausbeutung der Mitarbeiter/innen. Allzu leicht werden Mitarbeiter/innen in die Position eines "Gnadenengels" gezwungen, "der gerecht die Hungrigen mit dem Wenigen ernährt, was er zu verteilen hat" (Wolfensberger S. 25): Geradezu eine klassische Situation für "Helfersydrom" und psychisches Ausbrennen der Mitarbeiter/innen.

4. "Normalisierung heißt Schaffung gesellschaftlicher Räume für geistig Behinderte, heißt Umwandlung der Einrichtungen zur Betreuung in 'Orte zum 'Leben'". Wir halten zur Präzisierung fest: Eine Anstalt ist kein 'Ort zum Leben'. Sie kann und muß in einer bestimmten historischen Situation aber Ausgangspunkt einer radikalen Umkehr und der Wiedergewinnung der Lebensperspektive der Betroffenen sein.

1.2. Erfahrungen der italienischen "demokratischen Psychiatrie"

Die Erfahrungen der italienischen Demokratischen Psychiatrie laufen auf konsequente Zurückgabe der eigenen Geschichte und Rehistorisierung der Betroffenen hinaus. Diese Erfahrungen haben wesentlich den Prozeß der Auflösung der Langzeitpsychiatrie Kloster Blankenburg begünstigt und spiegeln sich wider in dem Beschluß der DGSP (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie) zur Auflösung der Anstalten aus dem Jahre 1980. Geschichte zurückgewinnen und neu zu beginnen, also Ansetzen an einer lebensgeschichtlichen Orientierung in der Behindertenarbeit, setzt aber voraus, daß die Anstalt verlassen werden kann und letztlich die Anstalt als ultima ratio aufgelöst wird, so daß die aufgetretenen Probleme mit neuen und anderen Mitteln gelöst werden müssen.

Grunderkenntis der Demokratischen Psychiatrie ist die doppelte Realität von psychischer Krankheit und geistiger Behinderung: Daß es sich sowohl um gesellschaftlich geächtete und ausgeschlossene Menschen handelt, als auch um Menschen mit einer eigentümlichen psychopathologischen Problematik, also Menschen in einer Lebenssituation, in der es für sie sinnvoll geworden ist, ihre "Symptome" zu entwickeln. Eine derartige Sichtweise schließt keineswegs die Anerkennung von 'Grundstörungen' aus, die einen solchen Prozeß begünstigen können, sondern befindet sich im vollen Einklang mit der Definition von Behinderung durch die Weltgesundheitsorganisation, die Defekte als medizinisch ausmachbare Schädigungen strikt von Störung als einem Prozeß konkreter Lebensgestaltung des Individuums und Behinderung als einem sozialen Prozeß unterscheidet.

1.3. Subjektlogische Ansätze in der Behindertenpädagogik

Erfahrungen in der Integration Behinderter sowie die Entwicklung angemessener Konzepte für schwerstbehinderte Menschen haben gezeigt, daß Entwicklung und Förderung in jedem Falle möglich ist. Ausschlag gebend ist der Grad der Unterstützung bei der Aneignung der Welt, Aufbau konstanter Bindungen und sicherer Beziehungen sowie eine subjektlogische Interpretation aller Tätigkeitsformen behinderter Menschen als lebensgeschichtlich sinnvoll. Aus dieser Sicht ist nicht der Defekt das Problem, sondern das sozial bedingte und im Lebensprozeß verfestigte Fehlen von Alternativen.

1.4. Diskussionen der Krüppel- und Behindertenbewegung

Nicht zuletzt fließen in unsere Überlegungen Erfahrungen und Wortmeldungen der Betroffenen ein, die in der klassisch wohltäterischen Haltung von Professionellen und Institutionen nur allzu oft für unbedeutend, ja sogar als Ausdruck der Behinderung oder als Manipulation durch Betreuer/innen interpretiert wurden und werden. Wer es ernst meint mit der Universalität von Grund und Menschenrechten, darf niemanden von diesen ausschließen. Ein Ausschluß vom Menschsein in den eigenen Denkprozessen ist immer der erste Schritt in bevölkerungspolitische Maßnahmen wie Zwangsbehandlung, Asylierung oder gar Euthanasie. Entweder ist jeder Mensch ganzer Mensch, also so wie ich, und hat deswegen ein universelles Recht, gehört und respektiert zu werden, oder nur Kieselstein, so Sartre, dem der Psychiater und langjähriges Vorstandsmitglied der DGSP Prof. Dr. Klaus Dörner in seinem Aufzeigen der Quellen des "Tödlichen Mitleids" hier unmittelbar folgt.

2. Praktische Erfahrungen

Der Arbeitskreis stützt sich auf praktische Erfahrungen seiner Mitarbeiter/innen in nahezu allen Bereichen von Psychiatrie und Behindertenpädagogik. Dies sind Erfahrungen in der Integration behinderter Menschen im vorschulischen und schulischen Bereich, in der Einzelförderung schwerstbehinderter Menschen, in der Auflösung der Langzeitpsychiatrie Kloster Blankenburg und in Nachfolgeeinrichtungen, in der Entwicklung selbstbestimmter Behindertenprojekte, in der offenen Gestaltung von Wohnheimen für Behinderte u.a.m. Eine Reihe von Mitarbeiter/innen des Arbeitskreises kennen zudem die Lilienthaler Situation durch eigene langjährige Erfahrung (Eltern, Betreuer/innen, Mitarbeiter/innen) sehr genau. Sie verfügen über detaillierte Kenntnisse der Entwicklung des Behindertenbereichs über mehr als fünfzehn Jahre inklusive zahlreicher konzeptioneller Papiere.

Stellungnahme

1. Zur Situation im Behindertenbereich

Der Behindertenbereich in Lilienthal wurde ab 1956 mit weitgehend schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen belegt. In der Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen wurden wenig therapeutische Möglichkeiten gesehen, so daß die Anstalt seit ihrer Gründungszeit in sich immer auch die Dimension des bloßen Versorgens und Sterbenlassens beinhaltet hat. Dies führte auch dazu, daß auf die Wahrnehmung des Rechts auf Beschulung seitens des Hospitals bis in die siebziger Jahre hinein niemals gedrungen wurde und die Nichtbeschulung widerspruchslos hingenommen wurde. Im Vergleich zu dem, was an anderen Orten in Niedersachsen oder in anderen Bundesländern zu diesem Zeitpunkt an schulischer Betreuung geistig behinderter Menschen erfolgte, wies Lilienthal hier gravierende Mißstände auf.

Seit der Mitte der siebziger Jahre fanden Auseinandersetzungen um die notwendige Neuorganisation einer dem gesamtgesellschaftlichen Maßstab adäquaten Behindertenbetreuung statt. Insbesondere durch Dr. Lison, damals leitender Arzt, später durch Dr. Müller erfolgten wesentliche Anregungen. Mit ihrer Unterstützung übernahmen zahlreiche niedersächsische und Bremer Bürger/innen Vormundschaften für einzelne behinderte Menschen anstelle sonst üblicher Amtsvormundschaften. Seitens der DGSP und seitens des 1975 an der Universität Bremen eingerichteten Studiengangs Behindertenpädagogik fand dieser Prozeß deutliche Unterstützung. Das Ev. Hospital in Person des Vorstehers hielt diesen Bemühungen zunächst die Auffassung entgegen, die seelsorgerische Betreuung der Behindertenreiche aus, eine weitere Entwicklungsförderung sei nicht nötig. Weder Anstaltsleitung noch Kuratorium sind seit der damaligen Zeit ihren Pflichten nachgekommen, sich mit den Möglichkeiten moderner Behindertenbetreuung systematisch vertraut zu machen. Nur durch immer erneute vehemente Intervention der Eltern und Vormünder, der Mitarbeiter/innen und weiterer, außerhalb des Hospitals angesiedelter, politischer und fachverbandlicher Kräfte konnte die Einrichtung der Jan-Reiners-Schule in Lilienthal, die nachträgliche schulische Versorgung auch über 18 Jahre alter geistig Behinderter sowie die Durchführung von 2 Lerngruppen im Bereich der Erwachsenenbildung durch die Volkshochschule Lilienthal durchgesetzt werden.

Bestandsaufnahmen aus den Jahren 1980 bis 1982 ergaben tägliche, ausschließlich pädagogische Betreuungszeiten (nach Abzug aller sonstigen Tätigkeiten der Mitarbeiter/innen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig waren) von ca. 5 Minuten pro behinderte(n) Bewohner/in. Ein Nachschaubericht der Heimaufsicht zu diesem Zeitpunkt erbrachte äußerst kritische Befunde. Der Versuch seitens der an einer Reform interessierten Kräfte, diese Reform in Kooperation mit Bremen durchzuführen (ein erheblicher Anteil der Heimbewohner/innen im Behindertenbereich stammen aus Bremen) schlägt sich u.a. in einem Gespräch mit dem damaligen Sozialsenator Scherf nieder.

Im Protokoll dieses Gesprächs und den Konzeptionspapieren aus dieser Zeit zeigen sich bereits alle jene Probleme, mit Ausnahme der Reglementierung und Entmündigung der Mitarbeiter/innen durch die Heimleitung, die, verschärft durch die Situation der letzten viereinhalb Jahre, auch Dr. Mauthe in seinem Gutachten festhält. Ein in dem Protokoll vom 24.11.80 festgehaltener Bedarf nach einer engen Zusammenarbeit mit dem Studiengang Behindertenpädagogik der Universität Bremen wurde von Seiten des Hospitals niemals zu realisieren versucht, obwohl auf der anderen Seite die Hospitalleitung bis heute immer gerne Student(inn)en aus diesem Studiengang als Wochenendhilfen, Teilzeitkräfte usw., d.h. als billige Arbeitskräfte genutzt hat. Sowohl durch Dr. Lison wie Dr. Müller, ebenso durch den psychologischen Dienst und viele Mitarbeiter/innen wurde überlange Jahre das Bedürfnis nach einer solchen Zusammenarbeit ausformuliert, zumal es Ende der siebziger Jahre bereits erste Ansätze einer erfolgversprechenden Kooperation gegeben hatte.

Der Elternbeirat, seit 1981 offizielles Organ des Ev. Hospitals mit eigener Satzung, wurde in all in diesen Jahren in wesentlichen Fragen hingehalten, im Kleinen sah es auch immer wieder nach möglichen Verbesserungen aus (erste Außenwohngruppen, Beschulung, Lerngruppen der VHS usw.). In den letzten viereinhalb Jahren kam es jedoch zu einer zunehmenden und im Ergebnis gravierenden Verschlechterung der auch vorher unbefriedigenden Situation, aus Sicht des Elterbeirats und der Mitarbeitervertretung zunehmend durch die inhaltliche Inkompetenz der Heimleitung und durch die bürokratische Überorganisation verursacht. Dies führte teilweise zu tiefen, bürokratisch-reglementierenden Eingriffen in pädagogische und therapeutische Prozesse. Medizinischer und psychologischer Dienst wurden weitgehend ausgehöhlt, statt dessen wurde die Hierarchiebildung und Bürokratisierung systematisch ausgebaut. Verbunden hiermit war eine zunehmende Unfähigkeit, dem schlechten Ansehen des Behindertenbereichs in der Region noch wirksam entgegenzutreten und die Unfähigkeit, mit einer adäquaten Stellenstruktur den Status quo aufrechtzuerhalten bzw. zu verbessern. Die zunehmende Arbeitsunzufriedenheit, verbunden mit einer hohen Fluktuationsrate sowie die Einwerbung des Gutachtens von Dr. Mauthe waren die Folge.

In dieser Situation haben Leitung und Kuratorium, statt sich der angebotenen Mitarbeit aller Mitarbeiter/innen zu versichern, das Mauthe-Gutachten lange vor Eltern, Betreuer/innen und Mitarbeiter/innen geheimgehalten und schließlich ein sozialwirtschaftliches Unternehmen, die in Stuttgart beheimatete BSU zur Umorganisation eingesetzt. Ihr Geschäftsführer Martin Beckord, ehemals Geschäftsführer des Diakonischen Werks auf Bundesebene in Stuttgart (!), erhielt vom Kuratorium alle Leitungskompetenzen für den Prozeß der Umorganisation. Dieser Prozeß findet, entgegen allen Absichtserklärungen, bisher weitgehend hinter verschlossenen Türen, unter Ausklammerung der behinderten Heimbewohner/innen, ihrer Eltern und Betreuer/innen sowie der Mitarbeiter/innen statt. Die völlige Aufgabe der Vorgaben des Mauthe-Gutachtens, der Versuch des weiteren Abbaus der ärztlichen Versorgung einschließlich des Nichtersatzes eines ausscheidenden Arztes, der Herausnahme der ärztlichen und psychologischen Kompetenz aus der Leitungsebene, die Negierung der für ca. 90 Heimbewohner/innen nicht mehr erfolgenden krankengymnastischen und bewegungstherapeutischen Versorgung, die offene arbeitsrechtliche Reglementierung von Mitarbeiter/innen, der Erlaß von Sprachregelungen zum Umgang mit Eltern und Betreuer/innen u.a. m. lassen kaum erwarten, daß dieser Prozeß von der BSU kompetent gestaltet werden kann, zumindest werfen sie große Zweifel in dieser Frage auf.

Vor diesem Hintergrund muß nach Meinung unseres Arbeitskreises zu den Vorgaben des Mauthe-Gutachtens zurückgekehrt werden; nur seine öffentliche Diskussion und Auswertung auch durch Mitarbeiter/innen und Eltern, kann tragbare Ansätze einer Strukturreform bringen. Dies kann durchaus in Kooperation mit der BSU und soweit möglich der gegenwärtigen Leitung geschehen, wie durch den Elternbeirat bereits mehrfach betont wurde, soweit dort Bereitschaft zu Verantwortung und wirklicher Reform besteht. Analysiert man die gegenwärtige Situation, so zeigen sich Zielkonflikte zwischen verschiedenen Gruppen, die überwunden werden müssen:

- Aus Sicht der behinderten Heimbewohner/innen nimmt ihre soziale Isolation durch die Kündigung von Mitarbeiter/innen bzw. durch das ersatzlose Auslaufen von Arbeitsverträgen, durch Beschränkung der inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten für jene Mitarbeiter/innen rapide zu, die unmittelbar mit den behinderten Heimbewohner/innen zusammenarbeiten. Soweit Elternbeirat und Arbeitsgruppe sich der Sicht der Bewohner/innen versichern konnten, war dies deren einmütiges Urteil. Unterhalb der Ebene direkter sprachlicher Artikulationsfähigkeit drückt sich ein vergleichbarer Wahrnehmungsprozeß in zahlreichen Verhaltensveränderungen von Bewohner/innen aus. Aus Sicht der Bewohner/innen ist zu verlangen, daß diese sofort und unmittelbar an der Umstrukturierung beteiligt und gehört werden und daß diese Umgestaltung vorrangig auf dem Hintergrund ihrer lebensgeschichtlichen Erfahrungen im Sinne von Entwicklungsmöglichkeiten realisiert wird. Dies entspricht auf organisatorischer Ebene in der Tendenz dem von Dr. Mauthe hervorgehobenen Prinzip der zielgruppenspezifischen Personalplanung und radikalen Dezentralisierung.

- Aus Sicht der Mitarbeiter/innen besteht das Bedürfnis nach strukturierter und überschaubarer Arbeit sowie nach systematischer Fortbildung. Dem stehen zu große Gruppengröße, zu große Abhängigkeit von administrativ-bürokratischen Abläufen, eine ganze Hierarchie von Vorgesetzten, fehlende oder unqualifizierte Supervision (die "Supervision" durch Hausleiter vermengt in unerträglicher Weise Fachaufsicht und psychodynamische Prozesse), fehlende therapeutische Zuarbeit (z.B. Krankengymnastik, Psychotherapie), zahlreiche administrative Sperren für die Zusammenarbeit mit Ärzten und Psychologen bei weit gehender Ausdünnung dieser Dienste und gänzlichem Fehlen von qualifizierten Behindertenpädagogen im Wege. Heimleitung und Hausleitungen sind weitgehend mit Sozialpädagogen besetzt, die nahezu keine ausreichende inhaltliche behindertenpädagogische Qualifikation für ihre Arbeit besitzen. Entsprechend wenig sind ihre direkten Kontakte mit Heimbewohner/innen ausgeprägt. Aus all diesen Gründen ist Verschleiß im Alltag für die Mitarbeiter/innen die Regel. Hinzu kommt die bis heute nicht befriedigend geklärte Stellensituation. Darüber hinaus besteht das Bedürfnis der Mitarbeiter/innen und ihrer Vertretung, den Arbeitsprozeß inhaltlich in qualifizierter Weise mitbestimmen zu können.

- Aus Sicht der Eltern und Betreuer/innen besteht seit langen Jahren das Bedürfnis, zu einer qualifizierten und überschaubaren Betreuung der behinderten Heimbewohner/innen zu gelangen. In der gegenwärtigen Situation ist für sie ein Stand erreicht, der tiefe Empörung hervorruft und in nahezu völliger Übereinstimmung von niemandem mehr hingenommen werden will. Insbesondere die Ausklammerung vom Informationsfluß, sowie der Versuch der BSU und der Geschäftsleitung maßregelnd auf den Elternbeirat einzuwirken, begründen tiefe Zweifel, ob mit dieser Leitung überhaupt die Krise zu überwinden ist.

- Aus Sicht der Heimleitung, der Geschäftsführung und dem Hospitalsvorstand geht es ersichtlich um das persönliche Überstehen der Krise mit allen Mitteln bei Aufrechterhaltung der über lange Jahre entwickelten Reglementierungsinstrumente. Bis heute fehlt jedes Wort persönlicher Verantwortung für die Krise. Im Gegenteil, nicht ein Vorstand und eine Heimleitung, die eine tiefe ökonomische und inhaltliche Krise des Behindertenbereichs zu verantworten haben, stehen zur Disposition, vielmehr wird die Schuld jenen zugeschoben, die Kritik an dieser Situation üben, insbesondere auch in die Öffentlichkeit gehen. Zur gleichen Zeit wird in Rundschreiben die Krise systematisch von der Öffentlichkeit ferngehalten, in Presseerklärungen heruntergespielt, was unter Federführung der BSU bis zu nachweisbaren Falschbehauptungen reicht.

- Seitens des Kuratoriums geht es neben der Behebung der Krise um die Ausschaltung jeder Form von Öffentlichkeit, damit "der Ruf nicht leidet". Gleichzeitig hat dieses Kuratorium, das in der Vergangenheit seiner Verantwortung nicht nachgekommen ist, diese nun per Vollmacht restlos an die BSU abgegeben.

- Ziellage der BSU scheint es einerseits zu sein, Abläufe zu effektivieren und zu modernisieren, wobei durchaus sozialpsychiatrische Gesichtspunkte wie Verkleinerung der Gruppengrößen und Verstärkung der Kompetenz an der Basis eine Rolle spielen, andererseits geschieht dies ersichtlich ohne auch nur ansatzweise Kritik an den bisher Verantwortlichen. Versuche, auf die Presseberichtserstattung reglementierend einzuwirken, Schuldzuweisungen an Mitarbeiter, die Eltern und Betreuer über die Dimension des therapeutischen Notstandes in diesem Bereich aufgeklärt zu haben, Vorwürfe, Behinderte zu kritischen Äußerungen verführt zu haben, Beschimpfung der Eltern als "hysterisch" sowie offenes Belügen der Elternversammlung lassen leider vermuten, daß die BSU sich dem 'Demokratie'-Verständnis von Kuratorium und Leitung angeschlossen hat. Eine wirksame Reform kann jedoch nur durch Beteiligung aller erfolgen. Die vorliegenden kontraproduktiven Konflikte können u.E. nur überwunden werden, wenn alle Beteiligten zu einer öffentlichen und gemeinsamen Diskussion gelangen.

- Leitlinien einer solchen Diskussion müssen sein:

  1. Ausgangspunkt ist eine lebensgeschichtliche Orientierung an Bedürfnissen und Möglichkeiten der behinderten Bewohner/innen. Hierzu sind vor allem auch sie selbst zu hören.

  2. "Enthospitalisierung" ist in einer Anstalt nicht möglich. Eine Anstalt ist kein "Ort zum Leben". Obwohl eine Auflösung zumindest mittelfristig nicht möglich ist, und wenn, dann auch ohne zusätzlichen Schaden für ihre ehemaligen Bewohner/innen und für die Versorgung der Region geschehen müßte, gibt es sehr wohl die Perspektive zur Wiedergewinnung von Lebensqualität, für deren Realisierung alles zu tun ist.

  3. Damit die Betroffenenperspektive zum Tragen kommen kann, ist eine Strukturreform von unten notwendig. Diese muß mit einer weitgehenden Entbürokratisierung der Abläufe und einer radikalen Dezentralisierung bei weitgehender Eigenverantwortlichkeit im dezentralen Bereich verbunden sein.

  4. Bezogen auf die BSU verlangen wir, daß diese ihren Arbeitsauftrag in fachlich zu rechtfertigender Weise wahrnimmt oder, falls sie dazu nicht in der Lage ist, ihn zurückgibt. Zu dieser adäquaten Wahrnehmung gehört es an erster Stelle, sowohl zeitlich wie prinzipiell verstanden, die Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen umfassend in die Diskussion einzubeziehen. Nur so kann eine offene Kommunikation als unabdingbare Grundlage eine wirklichen Reform gewährleistet werden.

2. Notwendige Umgestaltung von Organisation, Management und interner Hierarchie

Organisationssoziologisch bedeutet die bisherige Struktur (vgl.: Organigramm 1)

1. zuviel Informationsverlust in der Arbeit mit den Betroffenen

2. zuviel Informationsverlust in der Mitarbeiterführung. Als vorrangige Maßnahme muß daher, wie auch im Mauthe-Gutachten betont, eine Trennung und weitestgehend Verselbständigung des Behindertenbereichs von der sonstigen Hospitalstruktur erfolgen, die zugleich mit einer radikalen Dezentralisierung verbunden sein muß.

Im Prozeß der Dezentralisierung ist nicht nur eine horizontale Umorganisation notwendig (Verkleinerung der in höherem Maße mit Eigenverantwortung auszustattenden Grundeinheiten bei Sicherung ihrer wechselseitigen Kommunikation). Ebenso notwendig ist es auch, eine vertikale Kommunikation abzusichern, die gewährleistet, daß anstelle eines einseitigen Informationsflusses in Form von Anweisungen von oben auch umfassend Erfahrungen von unten nach oben gelangen. Hierarchieebenen, die dies organisationssoziologisch behindern, sind zu beseitigen. Es geht nicht um Autonomie einzelner Einheiten sondern um die Schaffung dezentraler Entscheidungsstrukturen. Dabei gehen wir von einem notwendigen langfristigen Prozeß der Entinstitutionalisierung aus; eine Enthospitalisierung in einer Anstalt selbst ist ein Widerspruch in sich und daher nicht möglich.

Dies bedeutet im einzelnen:

  • die Herausverlagerung von Gruppen und Arbeitsprozessen aus dem Anstaltsgelände mit der Ermöglichung von betreutem Wohnen (bei langfristiger Hospitalisierung zunächst erforderlich); wo irgend möglich soll selbständiges Wohnen unterstützt und erreicht werden;

  • dies ist generell zu verbinden mit der räumlichen und personellen Trennung der Bereiche Wohnen, Freizeit und Arbeit. Soweit dies zunächst nicht möglich ist, muß auf jeden Fall das "Zwei-Milieu"-Prinzip realisiert werden, d.h. der Schaffung von Lern-, Arbeits- und Beschäftigungsorten außerhalb der Wohneinheiten bei strikter personeller Trennung. Dieses Prinzip gilt in gleicher Weise für die auf dem Anstaltsgelände verbleibenden Gruppen;

  • die Entflechtung der dezentralen Ebene auf dem Gelände bei weitgehendem Abbau von Hierarchie und Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen in die Gruppen;

  • hiermit verbunden muß eine weitgehende Dezentralisierung der Arbeitskonzepte in den Gruppen einhergehen. Für 300 Menschen gibt es kein pauschales Konzept. Eine solche Entflechtung kann sich von den Kostensätzen bei der Planung und der Berechnung des Mitarbeiterstruktur an den Vorgaben des Mauthe-Gutachtens orientieren, wo Dr. Mauthe fünf unterschiedliche Bedarfsgruppen mit unterschiedlicher Personalstruktur und unterschiedlichem Personalaufwand herausarbeitet.

  • Unterhalb dieser Ebene muß in prinzipiell heterogener Gruppenzusammensetzung konsequent vom Prinzip lebensgeschichtlicher Orientierung ausgegangen werden. Homogene Gruppen (z.B. in Form reiner Schwerstbehindertengruppen) sind auf der Basis der oben von uns dargestellten Prinzipien weder fachlich noch menschlich zu verantworten.

Diese Vorgaben bedeuten im Detail:

  • Bildung einzelner "Inseln" im Sinne von Einheiten unterhalb des Niveaus der bisherigen Häuser. Sie haben die Aufgabe der selbständigen Entwicklung kleinerer Wohnformen. Derartige "Inseln" können zwei bis drei Gruppen von behinderten Heimbewohner/innen umfassen. Die Gruppengröße selbst soll in der Regel sechs behinderte Bewohner/innen nicht überschreiten, da bei allen größeren Gruppen organisationssoziologisch betrachtet die Kommunikations- und Betreuungsdichte massiv abfällt. Diese Forderung wird u.a. unterstützt durch die umfangreichen praktischen Erfahrungen in den Nachfolgeeinrichtungen von Kloster Blankenburg (vgl. Gromann-Richter u.a. 1991, Initiative 1988), die Erfahrungen der Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V. sowie die Erfahrungen weiterer Initiativen (vgl. z.B. im überregionalen Kontext fib e.V. 1991).

  • Auf die einzelnen "Inseln" und unterhalb dieser Ebene weitmöglichst auf die einzelnen Gruppen werden folgende Entscheidungsstrukturen und Aufgaben verlagert:

  • Ermittlungen zur Berechnung der konkreten Kostensätze im Rahmen der notwendigerweise zielgruppenspezifischen allgemeinen Bemessungsgrundlagen;

  • Grundlage hierfür ist u.a. die Zuordnung konkreter Mitarbeiter mit weitgehender Eigenverantwortung;

  • Bereitstellung eigener Teiletats, selbständige Entscheidung über Essen, Taschengeld usw.;

  • die jeweilige Einheit entscheidet im Rahmen allgemeiner Vorgaben durch das Management, wie die Positionen des Etats zustande kommen;

  • die Gruppenebene ist für die Erarbeitung der Konzepte verantwortlich, hierbei kann sie auf die Hilfe zentraler Dienste zurückgreifen;

  • ein solches Konzept ist auch in Gruppen aus nur schwerstbehinderten Menschen realisierbar, wie dies u.a. die Erfahrungen der AWO beim Aufbau von Nachfolgeeinrichtungen in der Auflösung von Kloster Blankenburg ergeben haben.

  • Gruppen aus nur schwerstbehinderten Menschen sind aus der Sicht der lebensgeschichtlichen Orientierung und des Normalisierungsprinzips sowie der hierauf aufbauenden fachlichen Erfahrungen auf Dauer weder sinnvoll noch verantwortbar. Im Sinne der Auflösung alter Strukturen können sie befristet hingenommen werden, um gleichzeitig abgebaut zu werden. In sie dürfen unter keinen Umständen neue schwerstbehinderte Bewohner aufgenommen werden.

Die globale Leitung wird auf Management und Buchhaltung beschränkt. Haus und Heimleitung in der bisherigen Form bedeuten eine Überhierarchisierung, die jede vernünftige entwicklungsbezogene Arbeit mit Behinderten ebenso verunmöglicht wie eine adäquate Mitarbeiterführung. Auch hier müssen jeweils überschaubare Gruppengrößen erreicht werden. Dies ist bei 50 Wohngruppen, die sich bei einer Aufteilung von 300 Bewohner/innen auf Gruppen von ca. 6 Behinderte ergeben möglich, durch Bestimmung der Gruppenleitung aus den Gruppen selbst und Wahl von Vertretern aus jeder "Insel" in eine "Delegiertenkonferenz" möglich, die regelmäßig tagt, aus sich Untergruppen bilden kann und in Verbindung mit den fachlichen Diensten, konzeptionelle und aktuelle Fragen der konkreten Arbeit mit den Betroffenen behandelt. Die Leitung der "Delegiertenkonferenz" erfolgt durch ein Mitglied der Einrichtungsleitung. Eine solche mittlere Ebene stellt u.E. eine adäquate organisationssoziologische Vermittlungsstruktur zwischen Gruppen und Leitung sowie zu den fachlichen Diensten als ganzes dar. Näheres, wie Dauer der jeweiligen Funktion, Benennungsverfahren usw. bedarf der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung.

Zur Unterstützung in den einzelnen Gruppen/Inseln sind fachbezogene Dienste erforderlich:

  • An erster Stelle ist ein behindertenpädagogischer Dienst aufzubauen, dessen Mitarbeiter/innen über eine entsprechend einschlägige Qualifikation und ein für die jeweilige Tätigkeit einschlägiges Qualifikationsniveau verfügen müssen (z.B. Heilerziehungspfleger/innen, Diplom Heilpädagog(inn)en (grad.); Sonderschullehrer/innen, Dipl. Behindertenpädago(inn)en; eine nur sozialpädagogische Ausbildung ist hierfür in der Regel nicht adäquat). Nur auf diese Weise kann ein dauerhafter Kompetenztransfer in die Gruppen bezogen auf die Lösung konkreter Aufgaben geleistet werden.

  • Der psychologische Dienst ist wieder aufzubauen und zu stärken; neben diagnostischer Kompetenz ist vor allem an psychotherapeutische Kompetenz allgemeiner Art sowie im Kontext von Krisenintervention zu denken.

  • Im Unterschied zu Akzentuierungen im Gutachten von Dr. Mauthe sind wir der Ansicht, daß der medizinisch-psychotherapeutische Dienst zu erhalten und zu konsolidieren ist. Die Zusammensetzung der Heimbewohner/innen hat, aus der Geschichte des Behindertenbereichs zu verstehen, zur Ansammlung zahlreicher komplizierter Problematiken geführt, so daß eine adäquate medizinische Versorgung auf längere Sicht nicht durch die niedergelassenen Ärzte(innen) realisiert werden kann. Bezüglich der Qualifikation der Ärzte(innen) sind sozialpsychiatrische und psychotherapeutische Qualifikationen in besonderen Weise mit zu berücksichtigen.

Allgemeine Charakteristikader Dienste sind folgende:

  • konsequente Realisierung des lebensgeschichtlichen Prinzips in der Arbeit mit den Bewohner/innen unter Aufbau und Wahrung persönlicher Bezüge;

  • berufsgruppenübergreifende, interdisziplinäre Zusammenarbeit;

  • auf basale soziale Einheiten (z.B. Wohngemeinschaften, -gruppen usw.) orientiertes Arbeiten in den Bereichen Wohnen, Freizeit und Arbeit im Sinne der systematischen Unterstützung von Förderung und tagesstrukturierenden Aktivitäten.

  • Nur soweit unabdingbar notwendig Herausnahme der Aktivitäten in eigene Räume der Dienste (z.B. Notfallintervention, diagnostische und therapeutische Einzelsituationen).

  • Die Koordination der Dienste erfolgt in Kooperation zur "Delegiertenkonferenz". Entsprechende Organigramme (Abb. 2 und 3) für die von uns favorisierte neue organisationssoziologische Struktur finden sich ebenso wie Organigramm 1 am Schluß unserer Erörterungen, da zuvor noch die Interessenlagen der Betroffenen und die notwendigen Arbeitsbedingungen darzustellen sind

3. Interessenlagen der Betroffenen

Ausgehend von einer lebensgeschichtlichen Orientierung stellen sich aus der Sicht der Heimbewohner/innen folgende Aufgaben:

  • Die Geschichtslosigkeit der Heimbewohner/innen muß aufgehoben werden. So zeigt das Gutachten von Dr. Mauthe, daß bislang weitgehend biographisch begründete Förderungspläne fehlen; die Akten sind zum Teil außerordentlich rudimentär. Hinzu kommt, daß durch ständig wechselnde Beziehungen, bedingt durch die hohe Personalfluktuation, die lebensgeschichtliche Bedeutung der einzelnen Tätigkeiten der Bewohner/innen für das Personal weitgehend verlorengegangen ist. Sie müssen daher von den Mitarbeiter/innen zwangsläufig als Verhaltensstörungen, Unwilligkeit, Macken, Unentwickelbarkeit bzw., bezogen auf konkrete Situationen im Anstaltsjargon ausgedrückt, als "Kollern" (von: einen Koller bekommen) fehlgedeutet werden. Allein dieser Aspekt zeigt neben der Stärkung der unmittelbaren Kontakte auf Gruppenebene durch deren Verkleinerung die zwingende Notwendigkeit fachlicher Dienste, deren Kompentenz zur Rehistorisierung dringend erforderlich ist.

  • Die im Hospital wohnenden behinderten Menschen sind selbst an der Erstellung der Konzepte zu beteiligen. Konzepte dürfen nicht ersatzweise vom Personal mit Hinweis auf die angebliche Nichtbeteiligungsfähigkeit von Behinderten er arbeitet werden. Eine Mitentscheidung der Bewohner/innen bei Personalauswahl, Gestaltung des Alltags und Bewohner/innenauswahl ist erforderlich. . Auch nichtsprechende oder sich nur auf sehr elementaren sensomotorischen Ebenen äußernde Bewohner/innen bringen sehr wohl eigene Bedürfnisse zum Ausdruck. Förderprogramme dürfen "nicht von außen" gesetzt werden; der Aufbau persönlicher Beziehungen muß unterstützt werden (nicht nur in der Gruppe sondern auch im Verhältnis nach draußen: z.B. Gärtnerei u.a.). Gleichzeitig dürfen Betroffene nicht gewaltsam aus bisherigen Beziehungen gerissen werden.

  • Zu sichern ist eine regionale Versorgungsverpflichtung für den Kreis Osterholz in Kooperation mit anderen Trägern, so daß Abschiebungen von behinderten Menschen an Einrichtungen außerhalb des Kreises prinzipiell vermieden werden (Regionalisierungsprinzip).

  • Für die einzelnen Gruppen bzw. "Inseln" sind Behindertensprecher/innen zu wählen.

  • Der weitgehend undurchsichtige und unbeeinflußbare Anstaltsalltag muß für die Heimbewohner/innen in Strukturen aufgelöst werden, die ihnen Zugänglichkeit, Betätigung, Erfahrung, Beziehung usw. ermöglichen. Hierher gehört auch die durchgängige Verankerung der Trennung von Wohnen, Arbeit (oder sonstige tage strukturierende Maßnahmen, Förderung usw.) sowie Freizeit, zumindest aber ab sofort die strikte Realisierung des "Zwei-Milieu-"Prinzips und der Erhalt, die systematische Weiterentwicklung und der gezielte Neuausbau von Möglichkeiten sinnvoller Arbeit/Beschäftigung und sinnvollen Lernens (z.B. Erwachsenenbildung an der VHS, Schulproblematik im Kreis Osterholz).

  • Beim Aufbau von Arbeitsmöglichkeiten ist eine getrennte Trägerschaft zu realisieren.

  • Eine Unterstützung bei der Bewältigung individueller Lebensbereiche, die sich auf diesem Hintergrund neu eröffnen bzw. zu eröffnen sind, muß gewährleistet werden.

  • Dabei ist zu beachten, daß gleichzeitig neue Formen nach außen und innere Bewältigungsmöglichkeiten für die Betroffenen möglich werden. Selbstbestimmung und Miteinander stehen im Mittelpunkt. Dies bedeutet auch Mitbestimmung bei finanziellen Entscheidungen. Wir erinnern daran: Das Geld, über das entschieden wird, ist nicht der Besitz des Hospitals, sondern zweckgebunden für die optimale Förderung der Bewohner/innen.  Alle diese Prinzipien sind auch auf die sog. Schwerstbehinderten anwendbar. Im Mittelpunkt zu stehen haben Individualisierung und Herausfinden von Bedürfnissen im Zusammenleben (nicht deren ersatzweise Unterstellung).

4. Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsorganisation im Behindertenbereich des Ev. Hospitals zeichnet sich durch Bedingungen aus, die zusammengefaßt als autoritär und zentralistisch gekennzeichnet werden müssen. Arbeitsbedingungen, in denen es ersichtlich weit eher um das Bewahren eines wie immer verstandenen "eigenen guten Rufs" (als ob ein solcher gegenwärtig bestünde), als um eine dem heutigen Stand entsprechende Betreuung von behinderten Bewohnern geht. In Verbindung der zunehmenden Überhierarchisierung verbunden mit zunehmender Reglementierung und Einengung gruppen- und hausübergreifender fachlicher Dienste ist zunehmend ein Zerfall sinnvoller Arbeitsstrukturen auf Gruppenebene und eine deutliche Dequalifizierung einher gegangen.

Grundsätze moderner Arbeitsorganisation gehen jedoch von der Gewährleistung einer innerbetrieblichen Mitverantwortung und Mitbestimmung aus, deren Grad sich aus den jeweiligen Möglichkeiten einer optimalen Produktion bemißt. Bei einem nach § 39 BSHG finanzierten Wohlfahrtsbetrieb sollte man annehmen, daß im Sinne von Eingliederungshilfe, das angebotene Produkt die optimale Persönlichkeitsentwicklung der Bewohner/innen zu sein hätte. An dieser hätten sich Organisationsstruktur und Mitverantwortung und Mitbeteiligung der Mitarbeiter/innen zu orientieren. Da in Außendarstellungen des Ev. Hospitals jeweils mit einer solchen Produktqualität geworben wird, muß die innere Organisation vor dem Hintergrund moderner Arbeitsorganisation gegenwärtig als kontraproduktiv bezeichnet werden.

Zur Behebung dieser Situation und der damit einher gehenden unsachgemäßen Verwendung von öffentlichen Mitteln sind folgende Umstrukturierungen zwingend erforderlich:

  • Die Mitarbeiter/innen müssen überschaubare und im Sinne der angestrebten Produktqualität ihrer Arbeit organisierte Arbeitsplätze erhalten. Um flexibel auf konkrete Bedürfnisse der Bewohner/innen reagieren zu können, müssen sie in die Lage versetzt werden, ein entsprechendes Budget zu verwalten, Entscheidungen zu treffen, Förderungspläne zu entwickeln etc.

  • Die Verhältnisse zur Geschäftsleitung sind dementsprechend zu klären und deren Aufgaben im wesentlichen auf Management, Buchhaltung u.ä. zu reduzieren.

  • Management und verwaltungsmäßiger Ablauf, Fachaufsicht, Fachberatung und Supervision sind systematisch zu trennen.

  • Die Supervision muß prinzipiell durch Supervisor(inn)en gewährleistet werden, die nicht Dienstvorgesetzte sind. Hierzu muß die freie Supervisor(inn)enwahl durch die Gruppen gesichert sein. Die bisherige "Supervision" durch Dienst vorgesetzte hat mit Supervision nichts zu tun. Entweder schlägt sie in Formen der "Gehirnwäsche" um oder muß wirkungslos bleiben.

  • Fachliche Beratung kann durch behindertenpädagogischen, psychologischen und medizinisch-psychotherapeutischen Dienst und deren interdisziplinäre, problembezogene Kooperation gesichert werden. Dazu sind diese Dienste weitgehend von administrativen Aufgaben zu befreien.

  • Die Fachaufsicht wird durch die fachliche Leitung wahrgenommen. Dazu ist ein Leitungsgremium zu schaffen, an dem die Dienste sowie in beratender Funktion Mitarbeiter/innen und Heimbewohner/innen beteiligt sind. Auf die Ausführungen des Heimgesetzes zur Mitbestimmung der Bewohner/innen wird verwiesen. Die Mitwirkungsrechte des Elternbeirats gem. Satzung bleiben unbenommen. Die fachliche Leitung muß in Händen eines(r) ausgebildeten Behindertenpädagogen(in) mit entsprechendem Qualifikationsniveau liegen. Um eine dauerhafte Qualität der Leitung zu sichern, ist es sinnvoll, die fachliche Leitungsfunktion vertraglich jeweils auf Zeit zu erteilen (5 Jahre erscheint als angemessener Zeitraum). Bei mangelnder Qualität der Leitung unterhalb der Ebene von Entlassungsgründen ist auf diese Weise ohne Schwierigkeiten ein Wechsel möglich

  • Die Dienstaufsicht wird im Auftrag des Kuratoriums von der kaufmännischen Leitung wahrgenommen; sie kann eventuell teilweise an die fachliche Leitung delegiert werden.

  • Indem auf diese Weise durch klare Funktionsbeschreibungen, Dezentralisierung und Enthierarchisierung klare Arbeitsbedingungen geschaffen werden (vgl. die Organigramme 2 und 3), dürfte sehr schnell die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen sein. Auf diese Weise dürfte unter Hinzug der versorgungsspezifischen Kriterien des Mauthe-Gutachtens auch ein nach außen präsentierbarer Stellen plan schnell und ohne größere Schwierigkeiten zu erarbeiten sein. Damit entsteht eine Situation, die sich ebenso für die Heimbewohner/innen wie für die Mitarbeiter/innen positiv auswirkt, zur Reduzierung der Fluktuationsrate und zur Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeiter/innen neu zu gewinnen.

  • Für die aktuelle Situation gilt, daß zunächst ein Minimum an Betreuungsqualität wiederherzustellen ist (desolater Zustand der krankengymnastischen, psychologischen, medizinisch-psychotherapeutischen Versorgung sowie auch im Gruppenalltag). Zu dieser Wiederherstellung und zum weiteren Qualifikationsaufbau gehören systematische Fort und Weiterbildung.

  • Zur Beschleunigung des lebensgeschichtlich orientierten Umorganisationsprozesses sollen einzelne Gruppen im Rahmen von Training und anderen Formen von Unterstützung gezielt gefördert werden. Durch die lange nicht angegangene Misere im Hospital und die sich permanent verschlechternde Arbeitssituation ist die Qualifikation der Mitarbeiter/innen trotz aller persönlicher und voll zu respektierender Bemühungen z.T. sehr schlecht. Ein systematischer Neuaufbau wird lange dauern. Daher ist die Kooperation mit anderen Trägern systematisch erforderlich.

  • Durch die lange nicht angegangene Misere im Hospital und die sich permanent verschlechternde Arbeitssituation ist die Qualifikation der Mitarbeiterinnen trotz aller persönlicher und voll zu respektierender Bemühungen z.T. sehr schlecht. Ein systematischer Neuaufbau wird lange dauern. Daher ist die Kooperation mit anderen Trägern systematisch erforderlich.

5. Funktionsbeschreibung der Einrichtung, Versorgungsauftrag

Im Verbund mit weiteren Einrichtungen in Bremen und Niedersachsen sollte der Behindertenbereich im Sinne langfristiger Abdeckung von Bedürfnissen nach dem Regionalisierungsprinzip in eine Versorgungsverpflichtung für den Landkreis Osterholz eingebunden werden. Entsprechend müssen für diesen Bereich Pflichtplätze vorgehalten werden. Alle über den regionalen Bereich hinausgehenden Auf- gaben bestimmen sich an den gegenwärtigen Bewohner/innen und an der im Verbund mit anderen Einrichtungen wahrzunehmenden Arbeit. Hier ist eine entsprechende Abstimmung im niedersächsischen und im bremischen Bereich erforderlich, die bisher noch nicht erfolgt ist. Das gilt für den Bereich des extramuralen Wohnens um so mehr, als eine erhebliche Anzahl von Heimbewohner/innen aus Bremen stammen.

6. Kosten

Die Kosten bestimmen sich nach den notwendigen Bedürfnissen der Bewohner/innen und sind im Rahmen der Pflegekosten abzusichern. Im Zentrum muß eine bedürfnisbezogene Pflegesatzermittlung stehen. Wir verweisen hierzu auf die in dieser Hinsicht sehr hilfreichen Ausführungen des Mauthe-Gutachtens.

7. Literaturverzeichnis

DÖRNER, K.: Tödliches Mitleid. Gütersloh 1989, 2. Aufl.

FIB e.V. (Hrsg.) Ende der Verwahrung?! Perspektiven geistig behinderter Menschen zum selbständigen Lernen. München 1991

GAEDT, C.: Normalisierung. Anmaßung - Anpassung - Verweigerung. Aufsätze und Vorträge. Sickte 1987

GROMANN-RICHTER, Petra: Was heißt hier Auflösung? Die Schließung der Klinik Blankenburg. Bonn 1991

INITIATIVE ZUR SOZIALEN REHABILITATION ..." Vegesacker Str. 174, 28 Bremen 1 (Hrsg.): Dokumentation zur Fachtagung "Therapeutische Wohngemeinschaften/ Betreutes Wohnen" 1988 in Bremen. Bremen 1988

MAUTHE, J.H.: Untersuchung zum Personalbedarf Behindertenbereich Ev. Hospital Lilienthal e.V., 3 Teile. Königslutter 1992 (im Manuskript)

WOLFENSBERGER, W.: Der neue Genozid an den Benachteiligten, Alten und Behinderten. Gütersloh 1991

8. Organigramme

(siehe Anhang)

DER ARBEITSKREIS ÜBERGIBT DIESES MEMORANDUM DEM ELTERNBEIRAT

Kuratorium, BSU und Hospitalleitung werden aufgefordert, Planungsprozesse im Sinne der hier entwickelten Kriterien unmittelbar einzuleiten. Landessozialamt und Ministerium werden aufgefordert, im Rahmen ihrer gesetzlichen Verantwortung entsprechende Anforderungen an die notwendige Reform auszusprechen.

Die Mitglieder des Arbeitskreises werden den Reformprozeß auch nach Beendigung ihrer Arbeit auf der Grundlage der verfaßten Stellungnahme aktiv unterstützen.

Verabschiedet am 3. 2. 1993 von den anwesenden Mitgliedern des Beirats

Organigramm Behindertenbereich Nr. 1 (bis Ende 1992) Ev. Hospital Lilienthal

Organigramm Behindertenbereich Nr. 2

Organigramm Behindertenbereich Nr. 3

- bewohnerorientiert -

Organigramm Behindertenbereich Nr. 4

Bestelladresse des Readers:

Prof. Dr. W. Jantzen

Universität Bremen, Fachbereich 12,

Studiengang Behindertenpädagogik

Postfach 330440

D-28334 Bremen

Email: Basaglia@aol.com

Quelle:

Elternbeirat im Behindertenbereich des Ev. Hospitals Lilienthal: Lilienthaler Memorandum

Entnommen aus: Wolfgang Jantzen - De-Institutionalisierung. Materialien zur Soziologie der Veränderungsprozesse in einer Großeinrichtung der Behindertenhilfe.

Arbeitskreis zur Situation im Behindertenbereich des Ev. Hospital Lilienthal; Lilienthaler Memorandum, verabschiedet und vorgelegt im Februar 1993, Hrsg. Elternbeirat im Behindertenbereich des Ev. Hospitals Lilienthal.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 19.05.2010

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