Berufliche Integration auf lange Sicht?

Stand und Perspektiven der beruflichen Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten

Autor:in - Stefan Doose
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: Zeitschrift für Inklusion, Ausgabe 03/2013. Dieser Artikel ist die überarbeitete Online-Veröffentlichung des entsprechenden Kapitels aus dem Buch „Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht“ von Stefan Doose erschienen im Lebenshilfeverlag in der dritten, völlig überarbeiteten Auflage Marburg 2012. Zeitschrift für Inklusion (03/2013)
Copyright: © Stefan Doose 2013

Inhaltsverzeichnis

Vorwort:

Damit eine langfristige berufliche Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten – auch aus der WfbM gelingen kann, sind bestimmte finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen erforderlich, die teils in den untersuchten Modellprojekten gegeben waren, aber zurzeit in Deutschland in vielen Regionen nicht Standard sind.

In den letzten Jahren hat es auf der Ebene des Makrosystems eine Reihe positiver Veränderungen gegeben, wie die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (2009), die Verankerung von Integrationsfachdiensten, Arbeitsassistenz (2001), Unterstützter Beschäftigung (2009) sowie erste Ansätze unterstützter betrieblicher und kooperativer Formen der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung im Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (2001). Das Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsempfängers wurde verankert, sowie das Persönliche Budget als alternative Möglichkeit der Leistungserbringung eingeführt. Selbstbestimmung behinderter Menschen und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wurden als Ziele verankert, die Begrifflichkeiten einem veränderten Verständnis von Behinderung und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen angepasst. Der gesetzliche Auftrag der WfbM, den Übergang geeigneter MitarbeiterInnen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, wurde verstärkt und die Zulässigkeit von dauerhaft oder zeitweise in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgelagerten Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen der WfbM klargestellt. Der Vorrang ambulanter, betrieblicher, wohnortnaher Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation ist im Gesetz ebenso enthalten, wie seit 2004 die Verpflichtung der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, eine berufliche Ausbildung möglichst kooperativ mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts durchzuführen. Unterstützte Beschäftigung ist als bis zu zweijährige, im Einzelfall sogar dreijährige individuelle betriebliche Qualifizierungsmaßnahme (InbQ) mit einem Personalschlüssel von 1:5 und dem Rechtsanspruch auf eine nachgehende Berufsbegleitung, die solange wie notwendig erfolgen kann, eingeführt. Hervorzuheben ist ferner, dass es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt, u. a. auch auf eine dauerhafte Unterstützung im Arbeitsleben durch eine WfbM. Dies sind gute, neue gesetzliche Grundlagen für eine nachhaltige berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Es gibt jedoch nach wie vor eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Gesetzeslage im SGB IX, innovativen Modellprojekten und der derzeitigen Förderpraxis der Leistungsträger. Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten werden teilweise nicht durch Verwaltungshandeln positiv im Sinne einer stärkeren Förderung von betrieblichen und integrativen Maßnahmen interpretiert. Dabei gibt es zurzeit große regionale Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Was an einem Ort problemlos möglich ist, geht woanders gar nicht. Es kommt immer mehr darauf an, in welcher Region man in Deutschland wohnt.

Ein Grundproblem ist, dass das gegliederte deutsche Rehabilitationssystem nicht angetastet wird, sondern versucht wird, die Probleme des Systems mit den Mitteln und im Bezugsrahmen des Systems zu lösen. Das SGB IX kann die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit sein, „wenn alle Akteure ihre Fördermöglichkeiten nutzen und sich aktiv und vernetzt einbringen“ (BIH 2011, 3) wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter richtig feststellt. Dies tun sie aber leider häufig nicht, weshalb die Umsetzung des SGB IX die Erwartungen nicht erfüllt hat. Die zahlreichen Schnittstellen, unterschiedlichen Systemlogiken und Notwendigkeiten einer scharfen Abgrenzung der Finanzzuständigkeiten der Systeme erschweren eine effiziente Leistungserbringung. Ein einheitliches Leistungsgesetz für Rehabilitation und Teilhabe mit entsprechenden individuellen Leistungsansprüchen fehlt immer noch.

Gerade schnittstellenübergreifende Dienstleistungen wie der Integrationsfachdienst oder das trägerübergreifende Persönliche Budget, die die Schnittstellenproblematik eigentlich beseitigen sollen, drohen zwischen diesen unterschiedlichen Systemen zerrieben zu werden. Der Integrationsfachdienst als ein schnittstellenübergreifender Dienst, der nach seiner gesetzlichen Aufgabenstellung in § 110 SGB IX integrativ Vermittlung und Berufsbegleitung von schwerbehinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf umfassen soll, wurde durch die Auseinandersetzung um die Finanzierung der Vermittlungsleistungen zwischen den Leistungsträgern zerrieben. Die Ausschreibung der Vermittlungsleistung als Maßnahme unabhängig vom IFD ab 2010 stellt den traurigen Höhepunkt dieser Entwicklung dar und konterkariert die Idee eines einheitlichen Integrationsfachdienstes.

Die immer wieder erneute Ausschreibung aller beruflichen Teilhabemaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit erschwert eine qualitativ gute, kontinuierliche Arbeit vor Ort.

Der realistische Ausgleich der Minderleistungen durch einen Eingliederungszuschuss während der Einarbeitungszeit in den ersten drei Jahren und ggf. anschließend ein dauerhafter Minderleistungsausgleich sind für eine nachhaltige Integration erforderlich und auch gesetzlich möglich. Der Eingliederungszuschuss wurde in den letzten Jahren von der Bundesagentur für Arbeit entgegen der gesetzlichen Möglichkeiten in einigen Regionen sehr stark gekürzt (vgl. BAG UB 2011) und der Minderleistungsausgleich durch die Integrationsämter oder im Rahmen eines Budgets für Arbeit stand regional sehr unterschiedlich bis gar nicht zur Verfügung.

Studien zeigen, dass eine nachhaltige berufliche Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten gut gelingen kann, wenn es eine gut qualifizierte, kontinuierliche Integrationsbegleitung über einen längeren Zeitraum, betriebliche Berufsorientierung und Qualifizierung und einen realistischen Ausgleich der Minderleistung gibt (vgl. Doose 2012/2006, Kaßelmann/Rüttgers 2005). Die TeilnehmerInnen wurden in der Untersuchung von Doose (2012/2006) im Schnitt über drei Jahre durch die IntegrationsberaterIn begleitet. Diese Begleitung muss sich möglichst von der Berufsorientierung und individuellen Berufswegeplanung in der Schule über betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen bis zur Möglichkeit der längerfristigen Berufsbegleitung erstrecken. Diese Bedingungen gelten auch und gerade für Menschen mit einer schweren Behinderung. Nur so kann das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit nach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention auch für Menschen mit einem höheren Unterstützungsbedarf gewährleistet werden. „Dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird“ (Art. 27 UN-BRK).

Im Folgenden soll, bezogen auf zentrale Themenbereiche der beruflichen Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten, der derzeitige Stand der Entwicklung zusammengefasst, positive Ansätze und Probleme benannt sowie Vorschläge zur weiteren Entwicklung gemacht werden:

1 Berufsorientierung und individuelle Berufswegeplanung in der Schule

1.1 Bisherige Entwicklung: Erfolgreiche Modellprojekte im Übergang Schule-Beruf, zunehmende Unterstützung des Übergangs durch den IFD

Die Berufsorientierung und die Berufswahlvorbereitung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten finden in Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit an den Schulen in sehr unterschiedlicher Intensität statt. Berufsorientierung als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip mit einer handlungs- und projektorientierten Vorgehensweise ist nicht selbstverständlich. Praktika werden für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten teilweise immer noch nur ein bis zwei Wochen angeboten. Eine Reihe von Schulen bieten Praktika weiterhin hauptsächlich oder gar ausschließlich in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen oder der WfbM an. An vielen Schulen gibt es keine festen Ansprechpartner für die Berufsorientierung. Durch das noch verbreitete Rotationsprinzip haben Lehrer teils nur alle paar Jahre eine Abschlussklasse, so dass keine Kompetenz im Übergang von der Schule in den Beruf mit den vielfältigen Kooperationspartnern und Maßnahmen aufgebaut werden kann.

Die Berufsorientierung hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Durch die Bundesprogramme „Job4000“ (2007–2013) und „Initiative Inklusion“ (2011–2018) sind auch die Berufsorientierung und Übergangsbegleitung für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausgebaut worden (Übersicht BMAS 2013, Anhang). In vielen Bundesländern sind Landesprogramme zusätzlich zu bereits bestehenden unterschiedlichsten kommunalen, regionalen und landesweiten Aktivitäten entstanden, Möglichkeiten der vertieften Berufsorientierung wurden ausgebaut.

In den letzten Jahren sind eine Reihe innovativer Projekte im Übergang Schule-Beruf entstanden:

  • Einige Schulen haben Schülerprojekte in Kooperation mit Firmen, Schülerfirmen (Melzer, Laudwein, Eiden 2006) oder arbeiten mit Portfolios als Instrument der Leistungsdokumentation (Brunner, Häcker, Winter 2006).

  • Seit 2004 ist die Begleitung des Übergangs von der Schule in den Beruf auch durch den Integrationsfachdienst gesetzlich möglich. Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit den Integrationsfachdienst trotz dieser Möglichkeit jedoch bisher nicht beauftragt. Dennoch ist bundesweit in den letzten Jahren in vielen Regionen die Unterstützung der Berufsorientierung von behinderten SchülerInnen durch Integrationsfachdienste, z. B. im Rahmen der Begleitung von Praktika oder einer individuellen Berufswegeplanung, ausbaut worden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte im Rahmen des Programms „Job4000“ von 2007–2013 die zusätzliche Förderung schwerbehinderten SchülerInnen durch den IFD im Übergang von der Schule zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorgesehen. In Folge dessen haben fast alle Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg, Berlin, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt) über die Integrationsämter die Integrationsfachdienste gezielt für die Berufsorientierung von SchülerInnen mit Behinderungen beauftragt (BMAS 2011b, 60, BMAS 2013). Im Rahmen des Programms Job 4000 wurden bis Ende 2012 über 2.350 SchülerInnen durch den IFD unterstützt (BMAS 2013, 66).

  • Durch die „Initiative Inklusion“ (2011–2018) wird diese Entwicklung fortgeführt und mit regional unterschiedlichen Schwerpunkten ausgebaut (Überblick BMAS 2013, Anhang).

  • In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Schleswig-Holstein wird der Integrationsfachdienst vom Integrationsamt für die Begleitung des Übergangs von der Schule in den Beruf für SchülerInnen mit Behinderung nach erfolgreichen Modellprojekten bereits flächendeckend beauftragt. Bundesweit wurden im Jahre 2011 5.086 SchülerInnen von Integrationsfachdiensten unterstützt (BIH 2012, 31), was eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren ist.

  • Individuelle Berufswegeplanungen mit allen Beteiligten im Übergang Schule‑Beruf sind für SchülerInnen mit Lernschwierigkeiten in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz eingeführt worden (Hohn 2011, 6).

  • Durch die Kombination verschiedener Maßnahmen können in Bayern SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bis zu vier Jahre vom IFD begleitet werden. In Baden-Württemberg ist dies durch die BVE/KoBV mittlerweile bis zu 3,5 Jahre möglich, während in anderen Bundesländer wesentlich kürzere Begleitzeiträume von unter 18 Monaten üblich sind bzw. gar kein Unterstützungssystem im Übergang vorhanden ist (BMAS 2011b, 46).

  • Die Hamburger Arbeitsassistenz hat mit beO – berufliche Erfahrung und Orientierung (Hamburger Arbeitsassistenz 2007) und talente (Hamburger Arbeitsassistenz 2008) sehr praxisnahes Material zur beruflichen Orientierung von Männern und Frauen mit Lernschwierigkeiten entwickelt.

  • Im Rahmen der Transnationalen Partnerschaft „Transition from School to Work“ (TSW) wurden Qualitätsstandards für einen guten Übergang von der Schule in den Beruf für behinderte SchülerInnen entwickelt (TSW 2005). Aus der Equal-Entwicklungspartnerschaft „Talente“ liegen Qualitätskriterien für die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika (Hohn 2008) vor.

  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung koordiniert ein bundesweites Forum Übergang Schule-Beruf [1] für Fachkräfte, die für die berufliche Integration von SchulabgängerInnen engagieren.

  • Die BAG UB hat eine Fortbildung für Lehrkräfte im Bereich Übergang Schule-Beruf entwickelt (vgl. Woltersdorf 2005). In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen (Belz/ Schröder 2009), in Schleswig-Holstein (careNetz 2010) und in Lüneburg (Spectrum Arbeit und Leben) gab bzw. gibt es ebenfalls Schulungen für Lehrkräfte im Übergang Schule–Beruf. Das Thema ist aber bundesweit noch nicht regulärer Teil der Lehreraus- und Fortbildung.

  • Durch die Initiative Inklusion (2011–2018) der Bundesregierung soll 2011–2015 die Berufsorientierung von jährlich 10.000 schwerbehinderten SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Kombination mit Landesmitteln mit jeweils 2.000 Euro gefördert werden (BMAS 2011a, 37, Überblick der Umsetzung in den Ländern BMAS 2013, Anhang 1b). Kernelemente der Berufsorientierung sollen die Kompetenzanalyse und -förderung, die Durchführung und Auswertung von Praktika vorrangig auf dem ersten Arbeitsmarkt, die Etablierung von Berufswegekonferenzen und Netzwerkstrukturen, die Einbindung aller Akteure (Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte, potenzielle Dienste und Einrichtungen) sowie die Begleitung von Übergängen in das Arbeitsleben sein (BMAS 2011c).

  • In § 48 (3) SGB III ist außerdem ab dem 1. 4. 2012 vorgesehen, dass Berufsorientierungsmaßnahmen die besonderen Bedürfnisse von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Schwerbehinderung berücksichtigen sollen.

Neben diesen positiven Ansätzen in mittlerweile vielen Bundesländern muss jedoch für die bundesweite Situation festgehalten werden, dass es noch nicht in allen Bundesländern verlässliche integrative Strukturen im Übergang Schule–Beruf gibt. Eine individuelle Berufswegeplanung, längere begleitete Praktika in Unternehmen und eine arbeitsweltbezogene Bildungsbegleitung durch den Integrationsfachdienst sind immer noch nicht flächendeckend verankert. Begrenzte, zusätzliche Förderprogramme wie Job4000 oder die Initiative Inklusion können zwar eine Entwicklung stimulieren und fördern, sie ersetzen aber nicht eine mittelfristige, systematische Strukturveränderung mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Fördermöglichkeiten.

1.2 Zukünftige Entwicklung: Handlungsorientierte Berufsorientierung, längere begleitete Praktika, individuelle Berufswegeplanung, schnittstellenübergreifende Bildungsbegleitung durch den IFD

  • Jede Schule sollte ein Konzept für die Berufsorientierung ihrer SchülerInnen haben sowie ein entsprechend fortgebildetes Lehrerteam mit festen AnsprechpartnerInnen, die für diesen Bereich und die Kontakte zu Betrieben und außerschulischen Kooperationspartnern verantwortlich ist.

  • Individuelle Berufsorientierungsmaßnahmen für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind gesetzlich als individueller Leistungsanspruch zu verankern und flächendeckend auszubauen. Sie sollten eine individuelle Berufswegeplanung mit allen Beteiligten, die Möglichkeit einer umfassenden Persönlichen Zukunftsplanung mit Unterstützungskreisen, vielfältige projekt- und handlungsorientierte Berufsorientierungsaktivitäten, eine stärkenorientierte Kompetenzanalyse und -förderung, die Durchführung, Begleitung und Auswertung von verschiedenen, auch längeren Praktika vorrangig in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sowie eine Begleitung von Übergängen in betriebliche Qualifizierungen und das Arbeitsleben umfassen.

  • Wichtig ist, Berufsorientierungsmaßnahmen nicht als Einzelmaßnahmen zu begreifen und auszuschreiben, sondern sie als ersten Baustein einer systemübergreifenden Begleitung des Übergangs Schule–Beruf zu sehen, der eng verzahnt mit den weiteren Bausteinen der begleiteten betrieblichen Qualifizierung oder Ausbildung sowie einer ggf. erforderlichen nachgehenden Berufsbegleitung ist.

  • Der Integrationsfachdienst sollte schnittstellenübergreifend bereits zwei Jahre vor Schulabschluss koordinierend, begleitend und qualifizierend tätig sein können und auch nach der Schule durch betriebliche berufsvorbereitende Maßnahmen (z. B. einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen von Unterstützter Beschäftigung) oder durch eine begleitete, ggf. auch theoriereduzierte betriebliche Ausbildung sowie eine ggf. erforderliche Berufsbegleitung für nahtlose Übergänge sorgen können. Die gesetzlich mögliche Beauftragung des Integrationsfachdienstes für behinderte SchülerInnen muss auch real erfolgen. Außerdem ist eine Pauschalfinanzierung über die Agentur für Arbeit, das Integrationsamt und das Kultusministerium denkbar.

  • Für jede Region ist eine regionale Berufswegekonferenz als einzelfallübergreifendes Gremium aller Beteiligten zur Netzwerkbildung und Koordinierung der Aktivitäten im Übergang Schule–Beruf erforderlich.

  • Ehemalige SchülerInnen mit Behinderungen, die jetzt in einem Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten, können als Peer-BeraterInnen für den beruflichen Werdegang geschult und in den Berufsorientierungsprozess z. B. bei Informationsveranstaltungen, Hospitationen oder Schnupperpraktika mit einbezogen werden (vgl. Hermann 2011).

  • Auch Eltern, die bereits erfolgreich den Übergangsprozess ihrer Kinder in das Berufs- und Erwachsenenleben begleitet haben, können als AnsprechpartnerInnen für andere Eltern einbezogen werden.

  • Projekt- und handlungsorientierte Möglichkeiten der Berufsorientierung und die Begleitung des Übergangs von der Schule in das Erwachsenenleben mit den verschiedenen gesetzlichen Grundlagen und Kooperationspartnern sollten ein Modul bereits im Studium von LehrerInnen sein. Eine vertiefende Qualifikation von LehrerInnen als KoordinatorInnen im Übergang Schule‑Beruf sollte von den Lehrerbildungsinstituten in Kooperation mit in diesem Bereich erfahrenen Lehrkräften, IntegrationsberaterInnen der IFD und der BAG UB erfolgen.



[1] Siehe Forum Schule–Beruf www.bag-ub.de mit zahlreichen Beispielen guter Praxis

2 Betriebliche oder betriebsnahe Berufsvorbereitung und Berufsausbildung

2.1 Bisherige Entwicklung: Individuelle betriebliche Qualifizierung (InbQ) im Rahmen von Unterstützter Beschäftigung wurde aufgebaut, betriebliche und kooperative Angebote gewinnen an Bedeutung, sind aber nicht die Regel

Schulische Berufsvorbereitungsmaßnahmen finden in der Regel am Lernort Berufsschule statt. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit dauern allgemein maximal elf Monate, für behinderte Jugendliche maximal 18 Monate und finden bei Bildungsträgern in der Regel außerbetrieblich statt. Mit der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbQ) im Rahmen von Unterstützter Beschäftigung nach § 38a SGB IX gibt es seit 2009 eine intensiv begleitete, betriebliche Qualifizierung, die bis zu 24 Monate, im Einzelfall auch 36 Monate betragen kann. Der Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen dauert maximal 24 Monate, vorgeschaltet ist ein meist dreimonatiger Eingangsbereich. Der Berufsbildungsbereich der WfbM ist immer noch das Regelangebot für AbsolventInnen der Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Obwohl eine betriebliche Durchführung gesetzlich möglich ist, finden die Angebote des Berufsbildungsbereichs immer noch überwiegend außerbetrieblich in der WfbM statt.

  • In der Regel sind die Berufsvorbereitungsjahre schulisch organisiert. Es gibt aber auch BVJ, in denen eine Dualisierung mit den Lernorten Schule, außerschulischer Bildungsträger oder Betrieb vorgenommen wurde, wie z. B. beim AV dual in Hamburg (BIBB 2010, 236, Sturm u. a. 2011).

  • Das Fachkonzept der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit setzt offiziell den Schwerpunkt auf betriebsnahe Maßnahmen. Auch in den allgemeinen Förderrichtlinien gibt es einen Vorrang betrieblicher Maßnahmen vor außerbetrieblichen Maßnahmen. Ungeachtet dessen dominieren in der Praxis jedoch immer noch außerbetriebliche Berufsvorbereitungen und Berufsausbildungen. Es gibt an verschiedenen Orten betrieblich oder kooperativ mit Betrieben organisierte Berufsvorbereitungen. Im Modellprojekt REGINE wurden Jugendliche in wohnortnahen, betrieblichen Angeboten qualifiziert. Reha-Einrichtungen bieten mittlerweile in einigen Regionen begleitete betriebliche Berufsvorbereitungen und Ausbildungen an.

  • In Baden-Württemberg sind „Berufsvorbereitenden Einrichtungen“ (BVE) an der Berufsschule sowie die Angebote zur beruflichen Vorbereitung, Qualifizierung, Vermittlung und Sicherung der beruflichen Teilhabe – „Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung“ (KoBV) und/oder „Unterstützte Beschäftigung“ (UB) –flächendeckend aufgebaut worden. Die KoBV ist eine betriebliche berufliche Bildungsmaßnahme in Trägerschaft der WfbM in Kooperation mit der Berufsschule und dem Integrationsfachdienst. Diese Maßnahme schließt an die schulische Berufsvorbereitung im Rahmen der BVE an, der Integrationsfachdienst beginnt bereits während der Schulzeit mit einer schnittstellenübergreifendenden Bildungsbegleitung.

  • Durch die Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit „Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben – Persönliches Budget“ (BA 2008/2012) wurde klargestellt, dass ein Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget für sämtliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht.

  • Die individuelle betriebliche Qualifizierungsmaßnahme (InbQ) wurde als Teil der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung Ende 2008 in § 38a SGB IX gesetzlich verankert. Damit steht jetzt endlich eine betriebliche Qualifizierungsmaßnahme zur Verfügung, die bis zu 24 Monate, in Einzelfällen auch bis zu 36 Monate dauert und durch Job Coaching mit einem Schlüssel von 1:5 begleitet wird. Anschließend ist eine Berufsbegleitung solange wie erforderlich möglich. Es wurde eine gute Gemeinsame Empfehlung Unterstützte Beschäftigung (BAR 2010) erarbeitet, die Qualitätsmerkmale der Maßnahme regelt. In den Jahren 2009-2012 haben über 8.800 Personen die Maßnahme InbQ begonnen, im Jahr 2013 wurden über 900 neue Plätze ausgeschrieben. Im Jahre 2012 waren durchschnittlich 3.099 Personen in der Maßnahme InbQ (BA 2013). Die Maßnahme wird gut angenommen und verläuft erfolgreich. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist für alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente – also auch für InbQ – die Verbleibs- und Eingliederungsquote aus. Bei der Verbleibsquote wird in einer rückschauenden Betrachtung ausgewiesen, wie hoch der Anteil der Absolventen ist, der nach Abschluss einer Maßnahme nicht arbeitslos ist, bei der Eingliederungsquote der Anteil, der eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hat. Für die Teilnehmer, die jeweils im Zeitraum vom Mai 2011 bis April 2012 aus einer InbQ ausgeschieden sind, ergibt sich auf der Basis von 2.232 Absolventen eine Verbleibsquote von 83,3% und eine Eingliederungsquote von 40,5%. „Der Vergleich zu den entsprechenden Werten für alle besondere Maßnahmen für behinderte Menschen (Verbleibsquote 76,3%, Eingliederungsquote 24,3%) zeigt, dass mit InbQ eine (erfreulich) hohe Integrationswirkung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden kann, die sogar über dem Niveau der arbeitsmarktpolitischen Instrumente insgesamt liegt (Verbleibsquote 70,4%, Eingliederungsquote 39,8%).“ (BA 2013):

  • Die BAG UB führt vom 1. 1. 2011 bis zum 30. 6. 2014 für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das bundesweite Projekt „Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung“ durch, um die bundesweite Umsetzung der Unterstützten Beschäftigung zu begleiten. Dies ist wichtig, um einen bestmöglichen Transfer der vorliegenden, umfangreichen Erkenntnisse und Erfahrungen in die neuen Maßnahmen zu gewährleisten.

  • Eine Schlüsselstellung nimmt die Qualifikation der Fachkräfte für diesen Bereich ein. Eine berufsbegleitende Weiterbildung zur IntegrationsberaterIn in Unterstützter Beschäftigung ist entwickelt und wird von der BAG UB angeboten. Bisher wird sie aber nur in wenigen Fällen von den Fachkräften der Maßnahmeträger der Unterstützten Beschäftigung in Anspruch genommen. Seit 2012 ist sie als Qualifizierungsnachweis für Qualifizierungstrainer in der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung von der Agentur für Arbeit anerkannt.

  • Der Berufsbildungsbereich war bisher in der Regel außerbetrieblich in der WfbM organisiert. Im neuen Fachkonzept vom Juni 2010 ist jedoch ausdrücklich die betriebliche Durchführung von Teilen des Berufsbildungsbereichs in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarkts möglich (BA 2010, 11). Eine betriebliche Organisation des Berufsbildungsbereichs der WfbM wird mittlerweile beispielsweise in Hamburg, Berlin, Erlangen, Bamberg, Ostbrandenburg und in Einzelfällen z. B. in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Berlin, Bayern und in Rheinland-Pfalz. (BAG UB 2012, Ciolek 2006, Seeger 2002) angeboten.

  • Die Begleitung von betrieblichen Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen und Job Coaching ist noch nicht integraler Bestandteil der Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in der Werkstatt.

  • Seit 2006 ist das Angebot des Berufsbildungsbereichs in betrieblicher Form unabhängig von einer WfbM für den Personenkreis über das Persönliche Budget möglich. Dies hat das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil am 30. 11. 2011 bestätigt. Mittlerweile gibt es in einer Reihe von Orten Persönliche Budgets im Berufsbildungsbereich.

  • Ausschreibungen von Berufsvorbereitungsmaßnahmen und der Zuschlag an den günstigsten Anbieter führen zu einem kurzen Planungshorizont, einem Rückgang der Investition in Ausstattung und die Fortbildung des Personals sowie zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der MitarbeiterInnen durch niedrigere Bezahlung und permanente Arbeitsplatzunsicherheit durch Zeitverträge. Kooperationsstrukturen werden so zerstört, ehe sie sinnvoll aufgebaut werden konnten.

Jugendliche mit Lernschwierigkeiten absolvieren häufig eine Ausbildung bei Bildungsträgern in Berufsbildungswerken oder in Reha-Einrichtungen. Ein Großteil der Ausbildungen findet als FachpraktikerInnenausbildung aufgrund der besonderen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen nach § 66 BBiG bzw. § 42n HwO statt. Diese Ausbildungen sind auch mit Unterstützung betrieblich möglich, sind aber in der Regel noch außerbetrieblich organisiert. Es gibt aber auch erste Ansätze von betrieblichen sowie sogenannten „verzahnten“ oder kooperativen Ausbildungen.

  • Im Modellprojekt REGINE wurden Jugendliche in wohnortnahen, betrieblichen Angeboten qualifiziert. Reha-Einrichtungen bieten mittlerweile in einigen Regionen begleitete betriebliche Ausbildungen an.

  • In den letzten Jahren wurden auch von den BBW Konzepte entwickelt, die die Ausbildung kooperativ, d. h. betriebsnah gestalten und durch vermehrte und längere Praktika stärker an Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarkts anbinden. Seit Mai 2004 sind Einrichtungen der berufliche Rehabilitation in § 33 (2) SGB IX gehalten, bei geeigneten Jugendlichen Teile der Ausbildung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts durchzuführen und die ArbeitgeberInnen bei der Ausbildung zu unterstützen. Diese sogenannte „verzahnte Ausbildung“ soll zu einer betriebsnäheren Ausbildung und zu einem besseren Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nach der Ausbildung führen. Beispiele dafür sind das Modellprojekt „Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken“ (VamB) (2007–2009), das den Ansatz nach und nach auf mehrere Unternehmen und BBW ausweitete. Mittlerweile bieten mehr als 30 der insgesamt 52 BBW auch verzahnte Ausbildungen in unterschiedlicher Form und Berufsbereichen an (Reith 2010).

  • Im Projekt TrialNet (2009–2014) werden seit 2011 250 Jugendliche in 13 Berufen in Kooperation mit neun Bildungsträgern und zwölf Berufsbildungswerken kooperativ in Betrieben ausgebildet. Die Ausbildung wird dabei in sogenannte Ausbildungsbausteine aufgegliedert, die auch als Teilqualifikationen zertifiziert werden können (vgl. Galiläer 2011a, b).

  • Momentan gibt es bundesweit etwa 60 theoriereduzierte Berufe für Menschen mit Behinderung nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO (Vollmer/Frohenberg 2008), die in ca. 1.000 Vereinbarungen mit den regionalen Kammern und Innungen geregelt werden. Eine für alle Berufsbereiche geltende Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBIG konnte 2009/2010 als Empfehlung des Hauptausschusses beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB 2010) verabschiedet werden. Ein kritischer Punkt für eine mögliche betriebliche Durchführung der Fachpraktiker-Ausbildungen ist, dass die Qualifizierungsanforderungen an AusbilderInnen eine behindertenspezifische Zusatzqualifikation im Umfang von 320 Stunden umfassen soll (§ 6 (2) Rahmenregelung). Für die Ausbildung in Betrieben kann aber nach § 6 (3) der Rahmenregelung von dem Nachweis einer rehabilitationspädagogischen Zusatzausbildung abgesehen werden, wenn die Qualität der Ausbildung auf andere Weise sichergestellt werden kann. Dies kann explizit durch die Begleitung einer Ausbildungseinrichtung erfolgen (vgl. BIBB 2010). Meines Erachtens wäre auch die Begleitung durch einen Integrationsfachdienst sinnvoll, da der Integrationsfachdienst seit 2004 ausdrücklich auch betriebliche Ausbildungsverhältnisse vermitteln und begleiten soll.

  • In einzelnen Bundesländern können die Förderzentren als Kompetenzzentren auch die beruflichen Schulen und betriebliche Ausbildungen beratend unterstützen (z.B. das Förderzentrum Sehen in Schleswig-Holstein).

2.2 Zukünftige Entwicklung: begleitete betriebliche und kooperative Berufsvorbereitung und Berufsausbildung als flächendeckendes Angebot

  • Begleitete betriebliche oder kooperative Angebote der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung sollten flächendeckend zur Verfügung stehen.

  • Die mit dem Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit auf 18 Monate gekürzte Förderhöchstdauer für Menschen mit Behinderungen ist unzureichend und muss wieder auf 24 Monate, in Einzelfällen sogar auf 36 Monate erhöht werden. Erfahrungsgemäß ist für viele Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, die keine betriebliche Ausbildung absolvieren, ein Zeitraum der beruflichen Qualifizierung von zwei bis drei Jahren erforderlich. Dies entspricht der Zeitdauer einer regulären Ausbildung. Es ist nicht einzusehen, wieso Jugendliche, die erwiesenermaßen Schwierigkeiten beim Lernen haben, weniger Zeit für ihre berufliche Qualifizierung benötigen als jene, denen das Lernen leichter fällt.

  • Es müssen verlässliche integrative Unterstützungs- und Qualifizierungsstrukturen im Übergang Schule–Beruf aufgebaut werden. Es sollte eine enge Verzahnung der Angebote mit den betrieblichen Angeboten der Berufsorientierung der Schulen geben. Die individuelle Berufswegeplanung bereits während der Schulzeit nimmt dabei eine zentrale Funktion ein.

  • Die schnittstellenübergreifende Bildungsbegleitung für behinderte Jugendliche sollte vom Integrationsfachdienst übernommen oder in enger Kooperation mit ihm durchgeführt werden. Die frühe Intervention des IFD verbessert, wie diese Untersuchung nachgewiesen hat, signifikant den Berufseinmündungsprozess. Eine frühzeitige Integration durch begleitete betriebliche Bildungsmaßnahmen und Unterstützung durch einen Fachdienst erhöht auch die Wahrscheinlichkeit einer guten sozialen Integration im Betrieb.

  • Betriebliche Berufsausbildungen auch als FachpraktikerInnenausbildung aufgrund der besonderen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen nach § 66 BBiG bzw. § 42n HwO sollten mit intensiver Unterstützung des IFD und von Berufsbildungseinrichtungen wie BBW gefördert und ausgebaut werden. Dazu ist eine Vereinheitlichung der Fachpraktiker-Ausbildung mit bundesweit gültigen Ausbildungsregelungen sinnvoll.

  • Für die Berufsschule sind integrative Konzepte der Berufsbildung (wie z. B. Integrationsklassen) und der Schulassistenz für Jugendliche mit Behinderungen zu entwickeln. Die Beratungsmöglichkeiten für allgemeinbildende Schulen durch Förderzentren sollten auch für berufsbildende Schulen zur Verfügung stehen.

  • Alle Beteiligten (Schulen, Bildungsträger, Berufsschule, IFD, Agentur für Arbeit usw.) koordinieren ihre Angebote im Übergang Schule–Beruf in einem vom Einzelfall unabhängigen Gremium in jeder Region.

3 Vermittlung und Begleitung von Arbeitsverhältnissen durch den Integrationsfachdienst

3.1 Bisherige Entwicklung: Gesetzliche Verankerung und flächendeckender Ausbau des Integrationsfachdienstes als Ergänzung des Reha-Systems

Integrationsfachdienste sind seit Oktober 2000 gesetzlich verankert und flächendeckend in jedem Bezirk der Agentur für Arbeit aufgebaut worden. Die Integrationsfachdienste sind in §§ 109 SGB IX bzw. § 33 (6) SGB IX gesetzlich geregelt. Die Zielgruppe umfasst

  • behinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung

  • behinderte Menschen, die aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden sollen und dabei auf „personalintensive, individuelle, arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind“

  • behinderte SchulabgängerInnen, die für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt die Unterstützung des IFD benötigen

Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung, psychischer Behinderung oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung werden ausdrücklich als Zielgruppe der IFD genannt. Auch Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, die zwar behindert, aber nicht schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, können als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 (6) 8. SGB IX eine Unterstützung durch den Integrationsfachdienst beim Rehabilitationsträger beantragen. Die gesetzliche Zielgruppe der IFD umfasst durchaus die Zielgruppe von Unterstützter Beschäftigung. Das Konzept von Unterstützter Beschäftigung findet sich auch in der Aufgabenbeschreibung des IFD in § 110 SGB IX wieder. So ist beispielsweise vorgesehen, den behinderten Menschen „solange erforderlich, am Arbeitsplatz oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten am konkreten Arbeitsplatz zu begleiten“ (§ 110 (2) 4. SGB IX).

Seit 2009 besteht darüber hinaus ein Rechtsanspruch auf eine erforderliche Berufsbegleitung im Rahmen von Unterstützter Beschäftigung nach § 38a SGB IX (vgl. Abschnitt 2.4.5.3) zur Stabilisierung eines Arbeitsverhältnisses. Diese intensivere Berufsbegleitung kann solange wie erforderlich erfolgen und auch Job Coaching beinhalten. Die Berufsbegleitung schließt in der Regel an die Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbQ) der Unterstützten Beschäftigung an, kann aber auch unabhängig von dieser Maßnahme gewährt werden.

Der Aufbau der Integrationsfachdienste erfolgte nach den in dieser Studie teilweise nachuntersuchten Modellprojekten der Integrationsämter in den 1980er bzw. 1990er Jahren, nach der gesetzlichen Regelung durch die Bundesagentur für Arbeit. Unter dem Dach des Integrationsfachdienstes wurden die ehemaligen Berufsbegleitenden Dienste einbezogen, die schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen im Rahmen der Begleitenden Hilfen des Integrationsamts unterstützen. Seit 2005 liegt die Strukturverantwortung bei den Integrationsämtern. Im Rahmen der Implementierung der Integrationsfachdienste durch die Bundesagentur für Arbeit war es zu einer Zielgruppenverschiebung weg von Menschen mit Lernschwierigkeiten und WfbM-MitarbeiterInnen hin zu arbeitslosen Menschen mit Behinderung gekommen. Durch die Übernahme der Strukturverantwortung gab es eine erneute Fokussierung auf die Begleitung des Übergangs Schule–Beruf, die Unterstützung von WfbM-ÜbergängerInnen und die Berufsbegleitung. Der Vermittlungsbereich wurde in vielen Bundesländern aufgrund der ungeklärten Finanzierungsgrundlagen zurückgefahren. Die Situation stellt sich in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich dar, so dass leider nicht von einem strukturell abgesicherten, bundesweit einheitlichem Dienstleistungsangebot gesprochen werden kann.

In der Praxis treten eine ganze Reihe von Problemen bei der Beauftragung von Integrationsfachdiensten und der Finanzierung von Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung auf:

  • Die Ausschreibung der Vermittlungsleistung als Maßnahme unabhängig vom IFD ab 2010 konterkariert die Idee des Integrationsfachdienstes, der integrativ die Vermittlung und Begleitung behinderter Menschen umfassen soll. Es fehlt eine klare gesetzliche Grundlage der Beauftragung im Vermittlungsbereich durch die Agentur für Arbeit. Von 2009 bis 2011 ist so die Zahl der durch die Träger der Arbeitsvermittlung an den IFD zugewiesenen arbeitslosen Menschen mit Behinderung um fast 50% zurückgegangen (BIH 2012, 31).

  • Der Integrationsfachdienst wird in einigen Regionen nur für kurze, begrenzte Zeiträume zur weiteren Unterstützung des Arbeitsverhältnisses beauftragt.

  • Jugendliche mit einer sogenannten Lernbehinderung oder psychischer Behinderung, die zwar behindert, aber nicht schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, haben in vielen Regionen Probleme, von den Rehaträgern zu den IFD zugewiesen zu werden oder die erforderliche Berufsbegleitung im Rahmen von Unterstützter Beschäftigung zu bekommen.

  • Auch die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen wie z. B. Job Coaching werden in den meisten Regionen nicht oder nicht entsprechend finanziert.

  • Die Eingliederungszuschüsse für Menschen mit Behinderungen wurden in den letzten Jahren hinsichtlich der Höhe und der Laufzeit gekürzt. In einigen Regionen gab es zwischenzeitlich faktisch keine Eingliederungszuschüsse mehr. Förderzusagen durch die Agentur für Arbeit waren in manchen Regionen nicht zuverlässig. BeraterInnen der Agentur für Arbeit sind frustriert über die unzulänglichen Rahmenbedingungen und verunsichert, was sie jetzt und vor allem zukünftig an Förderleistungen anbieten können.

  • Ein dauerhafter Minderleistungsausgleich durch die Integrationsämter wird in einigen

  • Regionen nicht gewährt, während dies in anderen Regionen z. B. für ehemalige WfbM-MitarbeiterInnen problemlos möglich ist. Das Budget für Arbeit ist als eine dauerhafte Fördermöglichkeit nur in einzelnen Bundesländern erhältlich.

3.2 Zukünftige Entwicklung: Integrationsfachdienste können schnittstellen­übergreifende Begleitung und Unterstützte Beschäftigung für ihre gesetzlichen Zielgruppen tatsächlich anbieten

Eine Investition in betriebliche Integration durch passgenaue Vermittlung, begleitete betriebliche Qualifizierung und längerfristige Unterstützung durch die Integrationsfachdienste zahlt sich, wie in dieser Studie nachgewiesen werden konnte, mittelfristig aus. Denn nicht allein die Zahl der Vermittlungen oder die Maßnahmekosten, sondern vor allem deren Nachhaltigkeit und die Kosten der Situation bei Nichtvermittlung bestimmen das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Billig kann teuer werden, wenn es eine langfristige berufliche Ausgliederung zur Folge hat. Der Integrationsfachdienst muss durch eine entsprechende Finanzierung in die Lage versetzt werden, seine gesetzlichen Zielgruppen tatsächlich zu erreichen und seine gesetzlichen Aufgaben je nach Maßgabe des Einzelfalls tatsächlich wahrnehmen zu können:

  • Die Unterstützung in Praktika und am Anfang eines Arbeitsverhältnisses muss auch intensiv möglich sein, gerade um Personen mit Lernschwierigkeiten mit einem höheren Unterstützungsbedarf zu erreichen. Anderenfalls werden sie durch diese unterlassene Hilfeleistung langfristig in die WfbM oder Langzeitarbeitslosigkeit ausgegrenzt.

  • Job Coaching sollte als eigenständige Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben im SGB IX ausdrücklich genannt und finanziert werden können.

  • Die gegebenenfalls notwendige längerfristige Begleitung der ArbeitnehmerIn muss finanziert werden, um aktiv statt reaktiv die berufliche Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten sicherzustellen. In der Untersuchung betrug die durchschnittliche Unterstützungsdauer am Anfang der Arbeitsverhältnisse drei Jahre. Der Integrationsfachdienst sollte darüber hinaus langfristig mit den Betrieben und der unterstützten ArbeitnehmerIn in Kontakt bleiben und sozusagen eine „stand by“-Funktion übernehmen, damit er bei Problemen sofort wieder aktiviert werden kann.

  • Die Leistungen sollten aus einer Hand erfolgen. Kontinuität und Zuverlässigkeit sind für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen enorm wichtig. Kurzfristige Ausschreibungen von Teilleistungen (Berufsorientierungsmaßnahmen, Vermittlung, Berufsbegleitung, Job Coaching) dieser Prozesskette mit der Vergabe an unterschiedliche Anbieter zerstören die notwendige Kontinuität und den Aufbau von Kompetenz und einer zuverlässigen Vernetzung in der Region. Die Unterstützung muss der Person folgen, systembedingte Brüche sollten verhindert werden.

  • Der IFD sollte zukünftig auch die berufliche Zukunftsplanung, die berufliche Weiterbildung und die berufliche Weiterentwicklung der ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten unterstützen. In der Untersuchung konnte gezeigt werden, dass viele ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten langjährig in den Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts integriert sind. Ein Teil der ArbeitnehmerInnen möchte sich gerne beruflich verändern, sieht aber wenig Möglichkeiten dazu. Hier ist eine Unterstützung des IFD sowohl im Hinblick auf die Arbeitszufriedenheit als auch auf die langfristige berufliche Integration der unterstützten ArbeitnehmerIn erforderlich. Außerdem sollten durch Angebote der beruflichen Weiterbildung im Sinne eines lebenslangen Lernens Dequalifizierungsprozesse vermieden werden. Auf die frei werdenden Arbeitsplätze können in Absprache mit dem Unternehmen wieder geeignete BerufseinsteigerInnen vermittelt werden.

  • Die Qualität von Integrationsfachdiensten sollte in Zukunft weniger an Vermittlungs­quoten gemessen werden, sondern breiter den gesamten Dienstleistungsprozess umfassen (s. a. die vorliegenden Qualitätskriterien EUSE 2011, 2007, BIH 2006, Giedenbacher, Stadler-Vida, Strümpel 2003, Bungart, Supe, Willems u. a. 2000) und die Nachhaltigkeit der Vermittlungen im Sinne der langfristigen beruflichen Integration einbeziehen.

  • Ein niedrigschwelliger Zugang zum Integrationsfachdienst sollte sichergestellt sein. Menschen mit Behinderungen sollten im Rahmen ihres Rechtsanspruchs auf Leistungen zur beruflichen Teilhabe vom Integrationsfachdienst ohne kompliziertes Zuweisungsverfahren durch die Leistungsträger vom Integrationsfachdienst unterstützt werden können, wenn sie zur Zielgruppe des IFD gehören.

  • Es sollte bundeseinheitliche Fördergrundsätze geben. Der Begriff der Strukturverantwortung der IFD muss gesetzlich geklärt und die Bundesagentur für Arbeit als ein Auftraggeber muss klare Gesetzesgrundlagen für die Beauftragung des IFD im Bereich Vermittlung bekommen. Vermittlung sollte keine Maßnahme mit Präsenztagen sein. Es darf nicht von der Entscheidung regionaler Leistungsträger abhängen, ob und in welchem Umfang der IFD bestimmte gesetzliche Zielgruppen vor Ort unterstützen kann.

4 Veränderung der Werkstatt für behinderte Menschen

4.1 Bisherige Entwicklung: Kaum Übergänge aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, erste Fachkräfte für berufliche Integration

Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung der Werkstätten für behinderte Menschen in § 136 (1) SGB IX, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Angebote zu fördern. In § 5 (4) der Werkstättenverordnung werden diese Maßnahmen beispielhaft konkretisiert. Die Entwicklung individueller Förderpläne, die Bildung von Übergangsgruppen mit besonderen Förderangeboten, die Ermöglichung von Trainingsmaßnahmen, Betriebspraktika und die zeitweise Beschäftigung auf einem Werkstattaußenarbeitsplatz sind als entsprechende Maßnahmen genannt. Die WfbM soll dabei die notwendige arbeitsbegleitende Betreuung in der Übergangsphase sicherstellen. Außerdem soll eine Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst stattfinden. Im SGB IX wurde Ende 2008 ausdrücklich die Möglichkeit von dauerhaft ausgelagerten Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen verankert. Die finanziellen Fördermöglichkeiten für ArbeitgeberInnen bei der Beschäftigung ehemaliger WfbM-Beschäftigter wurden verbessert.

Trotz der gesetzlichen Verpflichtungen gibt es in vielen WfbM keine systematischen Angebote zum Übergang aus der WfbM, die Übergangsquote liegt bundesweit bei unter 0,2 % (ISB 2008, 10). In den meisten WfbM gibt es keine feste Stelle wie z. B. eine sogenannte Fachkraft für berufliche Integration (FbI), die die Maßnahmen im Übergang koordiniert.

Die WfbM weisen seit Jahren stabile Wachstumsraten auf. In den 721 WfbM in Deutschland arbeiteten an über 2.500 Standorten im Jahre 2011 über 285.000 Menschen mit Behinderungen, davon über 32.560 Personen im Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (BAG WfbM 2012). Die Anzahl der Menschen mit Behinderungen in WfbM ist dabei in den letzten Jahrzehnten erheblich gestiegen. Für die Jahre bis 2010 war ein Wachstum prognostiziert worden (vgl. con_sens 2002), das in der realen Entwicklung bereits 2005 übertroffen wurde. Es gibt seit 2008 anscheinend keine systematische bundesweite Erfassung der Platzzahlen in Werkstätten für behinderte Menschen mehr, die Zahlen von ausgelagerten Berufsbildungsplätzen, Einzelarbeitsplätzen und Gruppenarbeitsplätzen werden nicht systematisch erhoben, ebenso nicht die Anzahl der Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Es gibt mittlerweile einige, aber immer noch nicht flächendeckende Beispiele guter Praxis im Übergang von der WfbM zum allgemeinen Arbeitsmarkt:

  • In einigen Regionen sind Teile des Berufsbildungsbereichs betrieblich organisiert.

  • Es gibt nur in einzelnen Bundesländern konkrete Beauftragungen des Integrationsfachdienstes durch die überörtlichen Sozialhilfeträger (wie in Hamburg mit dem Eingliederungspraktikum und dem Integrationsjahr) und die Integrationsämter (wie in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen), von denen der Großteil der bundesweit vermittelten Personen kommt. Waren im Jahr 2005 874 Personen (1,7 % der Klienten) bei Beginn der Unterstützung durch den IFD in einer WfbM, so kamen 2011 1.812 Personen (3,0 %) aus einer WfbM (BIH 2009, BIH 2012, 31).

  • In Hessen, Niedersachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es teilweise spezielle Fachkräfte an den WfbM, die für eine Vermittlung aus der WfbM zuständig sind und vom überörtlichen Sozialhilfeträger finanziert werden (Doose 2005, Friedrich 2005, Trost/Kühn 2001).

  • Im Frühjahr 2005 erschien eine Verbleibs- und Verlaufsstudie aller seit Anfang der neunziger Jahre aus den hessischen Werkstätten vermittelten Menschen mit Behinderungen. Sie zeigt, dass über die Hälfte der Personen, bei Menschen mit Lernschwierigkeiten sogar zwei Drittel langfristig aus der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Fachkräfte für berufliche Integration (FbI) integriert werden konnten (vgl. Doose 2005). Das ISB veröffentlicht 2008 eine große Studie zur Entwicklung der Zugangszahlen der Werkstätten für behinderte Menschen, die u. a. belegt, dass die Übergänge aus Werkstätten und der Anteil der Außenarbeitsplätze regional sehr unterschiedlich und insgesamt noch sehr gering sind (ISB 2008). Im Rahmen der Studie werden zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung des Übergangs gemacht.

  • Einige Werkstätten für behinderte Menschen bieten zunehmend Außenarbeitsgruppen und Außenarbeitsplätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts an. Eine Reihe von Werkstätten haben nur einzelne Außenarbeitsplätze, während andere, wie die Werkstätten in Hamburg, diesen Bereich in den letzten Jahren gezielt ausgebaut haben. In Bamberg hat der Fachdienst Integra Mensch der Lebenshilfe Werkstätten seit 2004 mit dem Konzept der Sozialraumorientierung Außenarbeitsplätze mit einem Patenmodell akquiriert (Basener/Häußler 2008). Ähnliche Entwicklungen bei den gemeindenahen Arbeitsplätzen lassen sich auch bei anderen engagierten Werkstätten im Bundesgebiet beobachten, so z. B. der Ostholsteiner Behindertenhilfe, den Bersenbrücker Werkstätten oder der Diakonie Bayreuth.

  • In Rheinland-Pfalz startete nach einem Modellversuch ab dem 1. 9. 2007 flächendeckend das „Budget für Arbeit“ (vgl. MAFSG 2006, Zobeley 2009, Bartelmes 2010). Mittlerweile sind über 200 Personen in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Budgets für Arbeit beschäftigt. In Niedersachsen, in Nordrhein-Westfalen und neuerdings in Hamburg gibt ebenfalls ein ähnliches Modell des „Budgets für Arbeit“. Im Rahmen dieses Persönlichen Budgets können Menschen, die ansonsten in einer WfbM betreut würden, einen Geldbetrag bis maximal zur Höhe des ansonsten anfallenden Werkstattkostensatzes für ihre dauerhafte Unterstützung im Arbeitsleben z. B. in Form von Lohnkostenzuschüssen, Betreuungsaufwand oder Abschluss einer Riesterrente verwenden. Der vorgesehene Aufwand für eine längerfristige Betreuung ist in diesem Modell allerdings oft eher niedrig angesetzt.

  • Im April 2010 hat sich „UN-Konventionell – Netzwerk für Sozialraum-Arbeit e.V.“ als Zusammenschluss von sozialräumlich arbeitenden Werkstätten und Einrichtungen gegründet, die auf der Basis der UN-Konvention neue Formen der beruflichen, sozialen und kulturellen Teilhabe im Sozialraum entwickeln wollen (www.un-konventionell.info). Ein wichtiges Arbeitsfeld ist dabei der Aufbau von sogenannten gemeindenahen Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen.

  • Werkstätten für behinderte Menschen gründen eigene Integrationsunternehmen.

4.2 Zukünftige Entwicklung: WfbM als Agentur für angepasste Arbeit mit vielfältigen gemeindenahen und betrieblichen Bildungs- und Arbeitsangeboten

Die Werkstatt für behinderte Menschen wird sich in den nächsten Jahren strukturell und kulturell neu aufstellen müssen. Die Werkstätten werden ihr Monopol in der Unterstützung von Menschen mit schwerer Behinderung im Arbeitsleben verlieren. Die Entwicklung wird von einer einrichtungsbezogenen Dienstleistung in Gruppen und Räumen der WfbM zu einer „Agentur für angepasste Arbeit“ mit integrativen Sozialunternehmen, einem breiten Angebot von integrativen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und vielfältigen begleiteten, betrieblichen Bildungs- und Arbeitsangeboten im Gemeinwesen vollzogen werden müssen.

Werkstätten sollten sich zukünftig z. B. in Sinne des hessischen Konzepts einer „Agentur für angepasste Arbeit“ stärker als Ressource der Unterstützung von Menschen mit schweren Behinderungen als als Ort der Unterstützung definieren.

Eine „Agentur für angepasste Arbeit“ könnte zukünftig anbieten (vgl. auch Czermak 2004):

  • inklusive Qualifizierungsmaßnahmen, betriebliche Angebote zur beruflichen Eingliederung wie Erprobungen, begleitete betriebliche Praktika bereits in der schulischen Berufsorientierung, einen betrieblichen Berufsbildungsbereich, zeitlich befristete ausgelagerte Werkstattplätze zum Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen

  • integrative Unterstützungsleistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben auch für Menschen ohne Behinderungen (BAG WfbM 2011)

  • Erschließung und Begleitung von Arbeitsplätzen mit ArbeitnehmerInnenstatus im ersten und zweiten Arbeitsmarkt: Arbeitsplätze mit der notwendigen personalen Unterstützung (von anfänglich intensiverer Unterstützung und dann lockerer Begleitung bis zu dauerhafter Arbeitsassistenz oder langfristiger Berufsbegleitung) ggf. mit dem notwendigen, langfristigen Minderleistungsausgleich z. B. im Rahmen eines Budgets für Arbeit

  • Arbeitsplätze in Integrationsfirmen

  • dauerhaft ausgelagerte gemeindenahe Werkstattplätze in Betrieben für stark leistungsgeminderte Menschen mit Behinderungen (vgl. Konzept Lebenshilfe Gießen 2003, Basener/Häußler 2008, Eichner 2008)

  • Arbeitsplätze in ausgelagerten Betriebsteilen (Cafeteria, Läden usw.) und Außenarbeitsgruppen in Betrieben (möglichst als Cluster mit Arbeitsplätzen in verschiedenen Abteilungen organisiert)

  • geförderte Arbeitsplätze im Sozialunternehmen: gemeindenahe Arbeitsmöglichkeiten für benachteiligte Menschen mit und ohne Behinderung, Öffnung der Werkstatt durch Betriebsabteilungen von Betrieben in der Werkstatt (BAG WfbM 2011)

  • Tagesstruktur: Tagesförderstätte, Tagesstätte, Tagesstrukturierung in Kooperation mit Betrieben und Vereinen im Gemeinwesen, Unterstützte Beschäftigung auch für schwerstmehrfachbehinderte Personen

Eine solche Entwicklung würde erfordern, die Werkstatt neu zu denken (vgl. BGW 2011) und einen Kulturwandel von einrichtungsbezogenen zu personenzentrierten Dienstleistungen mit vielfältigen Unterstützungsangeboten im Gemeinwesen zu vollziehen. Es stellt sich die Identitätsfrage, welche Rolle Werkstätten künftig bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Gemeinwesen spielen wollen (vgl. Scharmer 2009). Eine solche Entwicklung erfordert Investitionen in den Sozialraum, neue Organisationsstrukturen und Stellenbeschreibungen, veränderte Qualifikationen und vor allem eine neue personenzentrierte und inklusive Betriebskultur des gemeinsamen, gleichberechtigten Arbeitens der Verschiedenen für ein gutes gemeinsames Produkt oder eine gute Dienstleistung. Die Herausforderungen sind dabei groß, langfristig können aber nur Organisationen überleben, die sich wandeln und sich auf veränderte Marktbedingungen einstellen. Die zukünftige Entwicklung zeichnet sich bereits in mehreren Punkten ab:

  • Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert in Artikel 27 „das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird“ (Vereinte Nationen 2006). Dieses Recht gilt auch für Menschen mit schweren Behinderungen und wird dort nicht realisiert, wo die einzige reale Chance für Menschen mit Behinderungen zu arbeiten in einer als Sondereinrichtung organisierten Werkstatt für behinderte Menschen mit Substandard-Bedingungen ist.[2] Die Position der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten in ihrem neuen Konzept „Maßarbeit“, dass Werkstattleistungen ebenso zur Inklusion behinderter Menschen beitrügen wie alle anderen Angebote der beruflichen Teilhabe auch (BAG WfbM 2011, 22), ist in dieser Pauschalität nicht haltbar und ignoriert die strukturelle Ausgrenzung und Ungleichbehandlung. Es kommt auf die Struktur und den Ort der Unterstützung an. Die UN-Konvention setzt klar auf eine Unterstützung von bezahlten, inklusiven Arbeitsverhältnissen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts im Gemeinwesen.

  • Im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention soll im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe (ASMK 2009, 2010) die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von einer einrichtungs- zu einer personenzentrierten Unterstützung weiterentwickelt werden. Das bisherige Monopol der Werkstätten auf die dauerhafte Unterstützung von Menschen mit schweren Behinderungen würde fallen, auch andere Leistungserbringer wie z. B. der IFD oder Bildungsträger könnten diese Unterstützung etwa in Betrieben anbieten. Die Unterstützung der beruflichen Teilhabe würde innerhalb bestimmter Leistungsmodule unabhängig vom Anbieter und Ort der Teilhabe also auch in einem Betrieb dauerhaft möglich sein. Keinen Sinn macht es, dass Monopol der Werkstatt in deergestalt aufzulösen, dass nun viele neue Anbieter überall im Lande kleine oder größere neue Werkstätten für behinderte Menschen aufbauen.

  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten möchte mit dem Konzept „Maßarbeit“ (BAG WfbM 2011) die Werkstätten als inklusive Sozialunternehmen weiter entwickeln. Werkstattträger sollen nach Vorstellung der BAG WfbM zukünftig als Anbieter für alle Unterstützungsleistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben auftreten können, die Werkstatt soll als Sozialunternehmen auch für andere am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen ohne Behinderung zur Verfügung gestellt werden können, Betriebe sollen in Werkstätten Betriebsabteilungen einrichten können ebenso wie umgekehrt Werkstätten ausgelagerte Arbeitsgruppen in Betrieben. Weiterhin sollen die Begleitung von dauerhaft in Betrieben ausgelagerten Bildungs- und Beschäftigungsplätzen sowie die Unterstützung von Arbeitsverhältnissen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen eines Budgets für Arbeit zum Dienstleistungsangebot gehören. Vor allem ist es aber meiner Einschätzung nach wichtig, die Werkstatt nicht als Haus, sondern als vielfältige Ressource der Unterstützung von Menschen mit und ohne Behinderungen in vielfältigen Konstellationen im Gemeinwesen und in regulären Betrieben zu sehen. Eine „Werkstatt für alle“, die ihre bisherigen Strukturen nur mit neuen Zielgruppen auffüllt und überall neue kleine Außensondergruppen gründet, ist nicht inklusiv.

Diese Entwicklungen gehen aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Die Verbleibs- und Verlaufsstudie hat gezeigt, dass eine nachhaltige berufliche Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten aus der WfbM auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit der entsprechenden Unterstützung möglich ist. Nun muss im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe sehr genau darauf geachtet werden, dass einerseits die Zielsetzungen nicht verwässert und anderseits die notwendigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung geschaffen werden. Dabei sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Bereits der Berufsbildungsbereich der WfbM sollte regelhaft auch betrieblich in Kooperation mit Betrieben der Region angeboten werden. Eine räumliche Loslösung des Berufsbildungsbereichs von der Werkstatt hilft, das Angebot als eigenständiges Berufsbildungsangebot für Personen mit einem hohen Unterstützungsbedarf zu profilieren und eine automatische Orientierung auf werkstattinterne Arbeitsplätze zu verhindern. Es ist sinnvoll, dass der betriebliche Berufsbildungsbereich auch über das Persönliche Budget z. B. über den IFD oder einen anderen Anbieter angeboten werden kann, um Menschen mit Lernschwierigkeiten Wahlmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Unterstützung im Arbeitsleben zu geben. Hier bedarf es einer neuen breiten Praxis.

  • Jede Werkstatt für behinderte Menschen sollte Fachkräfte für berufliche Integration (FbI) haben, die im Team die Maßnahmen im Übergang von der WfbM zum allgemeinen Arbeitsmarkt koordinieren und die ausgelagerten Berufsbildungs- und Arbeitsplätze betreuen. Dieses Team sollte mit steigender Anzahl von unterstützten ArbeitnehmerInnen wachsen können. Die größte Wachstumsdynamik wird nach den ersten Erfahrungen in den Werkstätten erzeugt, in denen die berufliche Integration in einer eigenen Abteilung oder Werkstatt mit entsprechender Leitung neu organisiert wurde.

  • Jede WfbM sollte als Teil der Qualitätssicherung ein Konzept zum Übergang aus der WfbM haben, indem die konkreten Maßnahmen der WfbM im Übergang festgehalten sind, die vom Sozialhilfeträger bezahlt werden. Die Erfolge der Maßnahmen sind jährlich zu veröffentlichen, zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

  • Der Integrationsfachdienst oder eine FbI in einer WfbM sollten real für die Vermittlung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beauftragt werden. Notwendige Maßnahmen im Übergang wie Job Coaching im Rahmen eines ausgelagerten Werkstattplatzes oder eines Eingliederungspraktikums sollten vom Leistungsträger einzelfallbezogen bewilligt werden. Es ist auch denkbar, die Maßnahmen im Übergang als persönliches Budget in Höhe des Werkstattkostensatzes zu bewilligen. Die weiter notwendige Unterstützung im Arbeitsleben sollte ggf. durch einen dauerhaften Minderleistungsausgleich z. B. im Rahmen eines trägerübergreifenden Budgets für Arbeit und eine nachgehende Berufsbegleitung durch den IFD oder die FbI im Rahmen von Unterstützter Beschäftigung nach § 38a SGB IX erfolgen.

  • Menschen mit Lernschwierigkeiten, die ansonsten in eine WfbM gingen, sollten die notwendige Unterstützung im Betrieb bei unterschiedlichen Anbietern organisieren können. Es war unter dem Gesichtspunkt der Inklusion nie einzusehen, wieso eine aufgrund der Beeinträchtigung notwendige dauerhafte Unterstützung im Arbeitsleben nur innerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen, nicht aber in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts möglich war. Unterstützte Beschäftigung muss ebenso für Menschen mit einer schweren Behinderung und einem dauerhaften Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen, die als „voll erwerbsgemindert“ klassifiziert werden. Es stellt sich allerdings die grundsätzliche Frage, ob diese Klassifizierung an sich sinnvoll und nicht stigmatisierend ist. Ob und inwieweit jemand „voll erwerbsgemindert“ ist, ist nicht statisch, sondern situationsabhängig und entscheidet sich nicht zuletzt durch die Passung des Arbeitsverhältnisses und die Unterstützungsmöglichkeiten im Betrieb. Auch deshalb sollten fließende Übergänge in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis möglich sein. Für Menschen mit starken Leistungseinschränkungen, bei denen selbst mit einem dauerhaften Minderleistungsausgleich kein tarifliches Arbeitsverhältnis möglich erscheint, sollte der Status eines dauerhaft ausgelagerten WfbM-Arbeitsplatzes genutzt werden. Dieser Status ist so weiterzuentwickeln, dass er als „geschützter Arbeitsplatz“ mit denselben Rechten wie in der WfbM auch außerhalb der WfbM möglich ist.

  • Der Fachausschuss der WfbM sollte unter Beteiligung des IFD, des Sozialhilfeträgers und des Integrationsamts die ausgelagerten, gemeindenahen Arbeitsplätze regelmäßig überprüfen, um eine Missbrauchsgefahr zu vermeiden und ggf. den Übergang in ein unterstütztes, gefördertes tarifliches Arbeitsverhältnis einzuleiten.

  • Politische Initiativen und Vorgaben sollten vor dem Hintergrund der UN-Behinderten­rechtskonvention eine inklusive Veränderung der Struktur des Berufsbildungs- und Arbeitsbereichs fordern und fördern. Ein Bundesprogramm, welches unter Einbeziehung der Sozialhilfeträger und der Integrationsämter die Reform der Eingliederungshilfe begleitet und die sozialräumliche und betriebliche Neuausrichtung und Umorganisation der Werkstätten zu „Agenturen für angepasste Arbeit“ unterstützt, erscheint notwendig. Dieses Programm sollte wissenschaftlich begleitet werden.

  • Die Begleitung von betrieblichen Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen und Job Coaching sollten integraler Bestandteil der Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in der Werkstatt werden. Die Weiterbildung zur IntegrationsberaterIn in Unterstützter Beschäftigung sollte für die Fachkräfte für berufliche Integration alternativ als notwendige Zusatzqualifizierung anerkannt werden.

  • Die Entwicklung der Berufsbildungs- und Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen und die Plätze in Tagesfördergruppen und Tagesförderstätten sollte weiterhin systematisch erfasst werden. Hinzuzufügen sind die Zahlen der unterstützten Personen in ausgelagerten Berufsbildungsplätzen, Einzelarbeitsplätzen und Gruppenarbeitsplätzen, ebenso wie die Anzahl der Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Diese Zahlen sind bundesweit und als Profil für jede Werkstatt zu veröffentlichen, um die Umorganisation zu inklusiven, betrieblichen Arbeitsplätzen im Sinne von Art. 27 der UN-Konvention verfolgen zu können.

  • Es sollte ein bundesweites Modellprojekt für Unterstützte Beschäftigung mit Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen geben, die bisher in Tagesfördergruppen oder Tagesförderstätten unterstützt wurden. Dieses Modellprojekt hätte die Chance, aufbauend auf den internationalen Erfahrungen, auch in Deutschland eine Praxis von Unterstützter Beschäftigung für diesen Personenkreis zu erproben und die ersten positiven Erfahrungen von einzelnen Tagesförderstätten weiter auszubauen.



[2] Vgl. Stellungnahme des österreichischen Monitoringausschusses vom 24. 3. 2010 zur „Konventionsverletzung durch die Situation von Menschen in Tagesstrukturen, insbesondere in der sogenannten Beschäftigungstherapie, Arbeit in Werkstätten oder ‚Fähigkeitsorientierten Aktivität‘“ Im Internet: http://monitoringausschuss.at/sym/monitoringausschuss/Stellungnahmen

5 Förderung der sozialen Integration

5.1 Bisherige Entwicklung: Trennung von beruflicher und sozialer Integration in unterschiedliche Zuständigkeiten, Dominanz von institutionellen Angeboten im Bereich der Freizeitpädagogik

In der Untersuchung von Doose (2012) konnte die große Bedeutung des sozialen Umfelds und der Situation außerhalb des Arbeitsplatzes für die Nachhaltigkeit der beruflichen Integration nachgewiesen werden. Viele Menschen mit Lernschwierigkeiten wünschen sich einen Partner bzw. eine Partnerin.

In der WfbM werden sowohl Beschäftigungsmöglichkeiten geboten als auch teilweise Bildungs- und Freizeitangebote. Weitere Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung sind oft an Wohneinrichtungen oder Institutionen der Behindertenhilfe gekoppelt. Teilweise gibt es im Bereich der Erwachsenenbildung Kooperationen mit der Volkshochschule. Die meisten Angebote richten sich ausschließlich an Menschen mit Behinderungen. In einigen wenigen Städten gibt es eine spezielle Partnervermittlung für Menschen mit Behinderung.

In einigen Städten gibt es unterstützte Zusammenschlüsse von Menschen mit Lernschwierigkeiten in People First Gruppen, die neben politischen Aktivitäten und gegenseitiger Unterstützung auch gemeinsam die Freizeit gestalten.

Integrationsfachdienste und Fachkräfte für berufliche Integration sind von ihrer Aufgabenbeschreibung nur für die berufliche Integration und nicht für Maßnahmen der sozialen Integra­tion zuständig. Dennoch haben einige IntegrationsberaterInnen begleitende soziale Angebote wie beispielsweise Stammtische für unterstützte ArbeitnehmerInnen, Weiterbildungskurse und Freizeitaktivitäten organisiert.

In Modellprojekten wurde erfolgreich erprobt, das Konzept der Unterstützten Beschäftigung auf den Freizeitbereich zu übertragen und über Assistenz eine Anbahnung der Teilnahme in Vereinen und Bildungsangeboten zu organisieren (vgl. Markowetz 2007).

5.2 Zukünftige Entwicklung: Unterstützte Beschäftigung im Kontext umfassender sozialer Integration, vielfältige unterstützte integrative Angebote im Freizeit- und Bildungsbereich

Berufliche Teilhabe soll zur gesellschaftlichen Teilhabe beitragen. Berufliche Integration darf nicht isoliert gesehen werden. Dabei ist insbesondere auf eine Unterstützung der sozialen Teilhabe und des Aufbaus von wechselseitigen Beziehungen zu achten. Inklusion in allen Lebensbereichen der vermittelten ArbeitnehmerInnen in der Region zu unterstützen, ist nicht nur ein Beitrag zur Lebensqualität der Person, sondern auch zur Stabilität von Arbeitsverhältnissen. Die soziale Integration in Bezug auf Freundschaften und Partnerschaft, aber auch im Freizeitbereich ist für eine größere Gruppe von 20-40 % der unterstützten ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten aus ihrer Sicht nicht oder nur teilweise zufriedenstellend. Hier besteht ein Weiterentwicklungsbedarf. Die in Deutschland im Gegensatz z. B. zu den südeuropäischen Ländern übliche strikte Trennung zwischen beruflicher und sozialer Integration ist nicht immer sachgerecht, da beide sich wechselseitig beeinflussen und das Ziel immer eine größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe sein sollte. Die soziale Integration muss durch geeignete integrative Maßnahmen unterstützt werden können, um Arbeitsverhältnisse langfristig zu stabilisieren.

Niedrigschwellige Angebote der Nachbetreuung wie Stammtische, eine Frauengruppe oder regelmäßige thematische Angebote sollten zum regulären Leistungsumfang des Integrationsfachdienstes gehören und regelhaft vom Integrationsamt finanziert werden. Dies ist eine der günstigsten Möglichkeiten, die Nachhaltigkeit der beruflichen Integration zu sichern. Der IFD kann über diese Angebote frühzeitig von Problemen am Arbeitsplatz erfahren, außerdem können sich die TeilnehmerInnen mit anderen Personen in einer ähnlichen Lebenssituation vernetzen, sich verabreden und sich gegenseitig unterstützen. Unterstützte ArbeitnehmerInnen können auch im Sinne des Peer Supports als ExpertIn zu BewerberInnentreffen eingeladen oder für Hospitationen genutzt werden.

Eine weitere zentrale Möglichkeit des Fachdienstes ist es, in diesem Bereich mit entsprechenden Anbietern in der Region zu kooperieren und für die unterstützten ArbeitnehmerInnen eine gewisse Wegweiserfunktion zu haben. Für die Kooperation ist die Wertschätzung der gegenseitigen Arbeit Grundvoraussetzung. So kann z. B. mit Organisationen, die Wohnassistenz oder Freizeitassistenz anbieten oder entwickeln wollen, zusammengearbeitet werden. Eine Partnervermittlung für Menschen mit und ohne Behinderung in der Region kann angestoßen werden. Volkshochschul- oder Bildungs- und Freizeitangebote der WfbM können für unterstützte ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten zugänglich gemacht werden, indem z. B. Kurse in den Abendstunden stattfinden und Kursleiter für einfache Sprache sensibilisiert werden.

Ähnlich zu dem Ansatz von Unterstützter Beschäftigung sollte in jeder Region auch eine Freizeit- und Bildungsassistenz angeboten werden, die Kontakte zu regulären Vereinen herstellt und Bildungsangebote für die unterstützten Menschen mit Lernschwierigkeiten zugänglich macht.

Der Integrationsfachdienst kann, wo vorhanden, mit Selbstbestimmt-Leben- oder People First Gruppen zusammenarbeiten. Bei Bedarf kann auch die Gründung einer entsprechenden Gruppe unterstützt werden.

6 Forschung

6.1 Bisherige Entwicklung: Begleitforschung von Modellprojekten, erste Verbleibs- und Verlaufsstudien

Im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten gab es bisher vielfältige Begleitforschungen von Modellprojekten. 2005/2006 sind erste Studien erschienen, die die Nachhaltigkeit der beruflichen Integration untersuchen (Überblick Doose 2012).

6.2 Zukünftige Entwicklung: Vertiefende Studien zur Nachhaltigkeit von beruflicher Integration, Unterstützte Beschäftigung für Schwerst- und Mehrfachbehinderte

  • Bisher gibt es für den Bereich der beruflichen Rehabilitation noch wenige Studien, die die langfristige Wirkung dieser Maßnahmen im beruflichen Lebenslauf untersuchen. Hier sind noch verschiedene Studien denkbar, die neben quantitativen Methoden auch qualitativ ausgerichtet sein sollten. Eine zukünftige Studie sollte sich mit der Nachhaltigkeit der vermittelten Arbeitsverhältnisse nach der gesetzlichen Regelung der IFD und der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung befassen. Dabei könnte auch untersucht werden, inwieweit sich Verbesserungen oder Verschlechterungen im Vergleich zu den untersuchten Modellprojekten ergeben haben.

  • Die Situation von ArbeitnehmerInnen auf ausgelagerten, gemeindenahen Arbeitsplätzen einer WfbM sollte bundesweit untersucht werden, da über diese Arbeitsplätze bisher wenig gesicherte Erkenntnisse vorliegen. Im Sinne einer größtmöglichen Integration werden immer mehr Werkstattplätze in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgelagert. Die Rahmenbedingungen wie die Festsetzung des Lohnes, die Intensität der Begleitung, die Finanzierung und die Zielgruppe unterscheiden sich dabei sehr stark. Hier gilt es genauere Erkenntnisse zu sammeln und bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Verfahrensweisen im Kontext von Unterstützter Beschäftigung zu etablieren.

  • Der Aufbau einer umfassenden, inklusiven, regionalen Unterstützungsstruktur zur Teilhabe am Arbeitsleben sollte durch ein entsprechendes Bundesprogramm unter Einbeziehung der Sozialhilfeträger und der Integrationsämter die Reform der Eingliederungshilfe begleitet und die sozialräumliche und betriebliche Neuausrichtung und Umorganisation der Werkstätten zu „Agenturen für angepasste Arbeit“ unterstützt werden. Dieses Programm sollte neben einem Austausch von guter Praxis, der Förderung von inklusiver Organisationsentwicklung und Qualifizierung auch eine wissenschaftliche Begleitung der Umsetzungsprozesse umfassen.

  • Ein sinnvolles Modellprojekt wäre die Erprobung von Unterstützter Beschäftigung für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen auch in Deutschland. Dieses Modellprojekt sollte unbedingt wissenschaftlich begleitet werden.

  • Ein interessantes Modellprojekt, das wissenschaftlich begleitet werden sollte, wäre ferner die Übertragung des Konzepts von „Unterstützter Beschäftigung“ auf andere am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen.

  • Wegweisend könnte auch eine wissenschaftliche Begleitung von Unternehmen sein, die sich mit dem Ansatz des „diversity managements“ auf eine vielfältige Belegschaft in ihren Unternehmen einstellen.

7 Fazit

Untersuchungen zeigen, dass auch für den Personenkreis von Menschen mit Lernschwierigkeiten mit höherem Unterstützungsbedarf eine nachhaltige berufliche Integration möglich ist (Doose 2012). Die erzielten Ergebnisse sind aber nur unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich. Wir haben in den letzten Jahren auf der Ebene der Gesetzgebung positive Entwicklungen verfolgen können. Integrationsfachdienste, Arbeitsassistenz und Unterstützte Beschäftigung wurden gesetzlich verankert und flächendeckend ausgebaut. Auf der Ebene der Umsetzung in die Praxis ist es jedoch zu einer Reihe von Komplikationen und Einschränkungen der Unterstützung gekommen, so dass die Integrationsfachdienste die in dieser Studie untersuchte Zielgruppe vielfach nicht mehr erreichen. Es ist notwendig, die Integrationsfachdienste wieder so auszurichten, dass sie Unterstützte Beschäftigung sowie Vermittlung und Begleitung aus einer Hand anbieten können.

Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung bietet einen wirkungsvollen Ansatz der beruflichen Integration. Unterstützte Beschäftigung ist dabei mehr als eine neue Maßnahme der beruflichen Rehabilitation. Es ist eine veränderte Sichtweise, die zu einer veränderten Praxis führt. Gemeinsames Leben und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderungen als Ziel, die Fähigkeiten und Wünsche eines Menschen als Ausgangspunkt, echte Wahlmöglichkeiten, Selbstbestimmung und Kontrolle des Menschen mit Behinderung als Wegweiser und ambulante, individuelle, flexible Unterstützung als Methode sind die Eckpfeiler von Unterstützter Beschäftigung. Ohne eine derart veränderte Perspektive werden auch Integrationsfachdienste und die Maßnahme Unterstützte Beschäftigung nach § 38a SGB IX nur eine Fortsetzung des alten Maßnahmeparadigmas mittels einer neuen Maßnahme sein. Unterstützte Beschäftigung sollte nicht nur als Ergänzung des bestehenden Systems der beruflichen Integration, sondern als eine veränderte Organisationsform der Unterstützung der Teilhabe im Arbeitsleben gesehen werden.

Unterstützte Beschäftigung hat das Potenzial, die berufliche Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen strukturell zu verändern. Die untersuchten Modellprojekte in Unterstützter Beschäftigung zeigen, dass viel mehr möglich ist, als wir bisher geglaubt haben. Es gibt vielfältige positive Ansätze der stärkeren Förderung von begleiteten betrieblichen Angeboten der beruflichen Eingliederung von der Berufsorientierung in der Schule über Berufsvorbereitung und Berufsausbildung bis hin zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Der Integrationsfachdienst hat das Potenzial, hier ein schnittstellenübergreifendes Case-Management zu leisten.

Durch die demografische Entwicklung wird es in den nächsten Jahren einen wachsenden Bedarf an Arbeitskräften geben, die für ihre Aufgaben qualifiziert sind. Damit diese Chancen auch für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf genutzt werden können, brauchen diese ArbeitnehmerInnen und Betriebe die notwendige Unterstützung. Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung bietet sich nicht nur für Menschen mit Behinderungen an. Auch Migranten, Jugendliche mit sozialen Problem (aus Jugendhilfeeinrichtungen, Benachteiligtenförderung), Personen nach Haftentlassung oder mit Drogenproblematiken finden schwer einen Arbeitsplatz und verlieren ihn häufig wieder, wenn sie keine Unterstützung erhalten. Inklusion würde in diesem Zusammenhang bedeuten, Unterstützte Beschäftigung für alle Personen anzubieten, die Unterstützung bei der beruflichen Teilhabe benötigen.

Die Umgestaltung des Systems der beruflichen Eingliederung ist ein mühsamer, oft frustrierender Prozess. Er erfordert Ausdauer und Hartnäckigkeit in der Sache. Die unterstützten ArbeitnehmerInnen zeigen uns, dass sich die Anstrengung lohnt und es liegen genug Erfahrungen vor, dass wir nicht von vorne beginnen müssen. Ziel sollte es sein, dass auch Menschen mit einer schweren Behinderung in Zukunft mit der notwendigen Unterstützung integriert in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts zusammen mit nichtbehinderten KollegInnen arbeiten können.

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Quelle

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bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 10.03.2015

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