Diskriminierung verletzt uns sehr!

Der Kampf gegen Diskriminierung in Europa

Autor:in - Inclusion Europe
Schlagwörter: Gesetz, Diskriminierung, Gleichstellung, Recht
Textsorte: Broschüre
Copyright: © Inclusion Europe 2001

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir von Inclusion Europe.

Inclusion Europe ist ein englisches Wort.

Es wird so ausgesprochen: Inkluschn Jurop.

Inclusion Europe kämpft zusammen mit vielen Organisationen gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.

Was ist Diskriminierung?

Stellen Sie sich vor...

Sie wollen in einem Restaurant essen.

Aber der Kellner läßt Sie nicht hinein.

Er sagt, daß er Menschen mit Behinderung nicht bedienen möchte.

Sie möchten einen Fahrschein kaufen.

Aber es gibt nur einen Automaten, den Sie nicht verstehen.

Deshalb kaufen Sie keinen Fahrschein.

Später müssen Sie eine Strafe zahlen.

Sie gehen in ein Geschäft, um einen neuen Pullover zu kaufen.

Ein anderer Kunde kommt später herein.

Aber er wird zuerst bedient.

Sie müssen warten und ärgern sich.

Sie möchten allein in einer Wohnung leben.

Aber Ihr Betreuer sagt "Nein".

Er spricht auch nicht mit Ihnen darüber.

Das sind Beispiele von Diskriminierung.

Diskriminierung ist, wenn Menschen schlecht behandelt werden, weil sie anders sind.

Zum Beispiel, weil sie behindert sind.

Diskriminierung verletzt uns sehr!

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung bei der Arbeit.

Stellen Sie sich vor, ein Kollege macht die gleiche Arbeit wie Sie.

Aber Sie werden schlechter bezahlt, weil Sie eine Behinderung haben.

Das ist direkte Diskriminierung.

Stellen Sie sich vor, jemand möchte als Reinigungskraft arbeiten.

Der Arbeitgeber sagt, daß seine Reinigungskräfte Abitur haben müssen.

Das ist nicht nötig für diesen Beruf.

Hier werden Menschen diskriminiert, die kein Abitur haben.

Das ist indirekte Diskriminierung.

Oder stellen Sie sich vor, eine behinderte Frau hat eine Arbeit gefunden.

Sie ist glücklich und stolz.

Aber die Kollegen hänseln sie.

Sie machen ihr das Leben schwer.

Sie mögen keine behinderten Menschen.

Aber der Chef tut nichts dagegen.

Das ist Belästigung.

Was kann man dagegen tun?

Fast jeder diskriminiert manchmal andere Menschen:

  • Wenn man sagt: "Ich mag keine Ausländer".

  • Wenn man gegen Schwule und Lesben ist.

  • Wenn man sagt: "Er ist dumm oder ein Idiot".

  • Wenn man gegen Juden oder Muslime ist.

  • Wenn man sagt: "Diese Arbeit ist nichts für Frauen".

  • Wenn man keine behinderten Menschen mag.

Diskriminierung passiert jeden Tag.

Und die Leute wissen oft nicht, wovon sie sprechen.

Jeder kann gegen Diskriminierung kämpfen!

Auch Sie!

Sie können ...

  • helfen, wenn Menschen diskriminiert werden.

  • erzählen wie es ist, eine Behinderung zu haben.

  • Menschen kennenlernen, die anders sind.

  • versuchen, Menschen die anders sind zu verstehen.

Was tun gegen Diskriminierung?

Jeder hat das Recht, ohne Diskriminierung zu leben.

Deshalb muß der Staat Menschen helfen, die diskriminiert werden.

Die Regierung muß Gesetze gegen Diskriminierung machen.

Die Regierung muß schauen, daß die Gesetze eingehalten werden.

Viele Regierungen haben diese Gesetze schon gemacht.

15 Länder in Europa bilden die Europäische Union.

Die Europäische Union kann auch Gesetze machen.

Die Gesetze der Europäischen Union sind eine Art "Supergesetze".

Sie heißen Richtlinien.

Richtlinien muß man in allen Ländern der Europäischen Union beachten.

Die Europäische Union hat auch eine Richtlinie gegen Diskriminierung.

Das ist gut für alle Menschen in Europa.

Die Richtlinie gegen Diskriminierung muß man in allen Ländern der Europäischen Union beachten.

Die Europäische Richtlinie

Es gibt eine Europäische Richtlinie gegen Diskriminierung bei der Arbeit.

Sie wird bis Ende 2003 in fast allen Ländern der Europäischen Union Gesetz.

Einige Länder können um mehr Zeit bitten, bis Ende 2006.

In der Richtlinie stehen viele Dinge, die für behinderte Menschen wichtig sind.

Schutz vor Diskriminierung bei der Arbeit

Die Richtlinie schützt Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.

Direkte und indirekte Diskriminierung sind verboten.

Das bedeutet zum Beispiel, daß behinderte Menschen für gleiche Arbeit auch gleiches Geld bekommen müssen.

Es bedeutet auch, daß Arbeitgeber einem Arbeitssuchenden nur dann wegen einer Behinderung den Arbeitsplatz verweigern dürfen, wenn er die Arbeit wirklich nicht tun kann.

Schutz vor Belästigung

Die Richtlinie sagt auch, daß die Regierung Ihres Landes Sie vor Belästigung schützen muß.

Angemessene Anpassungen

Der Arbeitgeber muß angemessene Anpassungen der Arbeitsbedingungen für behinderte Menschen durchführen.

Es muß möglich sein, daß jeder arbeiten oder ausgebildet werden kann.

Die Kosten und der Aufwand für den Arbeitgeber sollten angemessen sein.

Ein Beispiel:

Stellen Sie sich vor, Sie möchten als Reinigungskraft arbeiten.

Aber Sie brauchen ein wenig länger für die Arbeit.

Sie brauchen jemanden, der Sie ab und zu daran erinnert, wie die Arbeit zu tun ist.

Der Arbeitgeber sollte Ihnen mehr Zeit für die Arbeit geben.

Es sollte auch manchmal jemand kommen, der Ihre Arbeit kontrolliert.

Das sind angemessene Anpassungen der Arbeitsbedingungen.

Bevorzugung von Menschen mit Behinderung ist möglich

In manchen Ländern gibt es Gesetze, die Menschen mit Behinderung besser behandeln.

Sie reservieren zum Beispiel Arbeitsplätze für behinderte Menschen.

Diese Bevorzugung ist erlaubt.

Verteidigen Sie Ihre Rechte

Wenn Sie diskriminiert werden, müssen Sie etwas dagegen tun können.

Die Regierung muß Ihnen die Möglichkeit geben, sich zu beschweren, zum Beispiel vor Gericht.

Wenn Sie sich beschweren, müssen Sie nicht beweisen, daß jemand Sie diskriminiert hat.

Die Person muß beweisen, daß sie Sie nicht diskriminiert hat.

Das Recht auf Informationen

Die Regierung muß Ihnen Informationen über Ihre Rechte als Arbeitnehmer oder Bewerber geben.

Diese Informationen müssen leicht zu verstehen sein.

Zum Beispiel in leicht zu lesenden Texten, Videos oder Kassetten.

Fragebogen

Hier sind Fragen, mit denen Sie herausfinden können, ob es in Ihrem Land gute Gesetze gegen Diskriminierung gibt.

Haben Sie Informationen über Diskriminierung auf der Arbeit in leicht zu lesenden Texten, auf Video oder Kassette erhalten?

Wissen Sie, daß Sie das Recht haben, gegen Diskriminierung zu kämpfen?

Wissen Sie, welche speziellen Bedürfnisse Sie haben, um eine Arbeit zu finden und zu behalten?

Wissen Sie, was ein Arbeitgeber machen muß, damit Sie arbeiten können?

Wissen Sie, wie Sie gegen Diskriminierung bei der Arbeit kämpfen können?

Haben Sie schon mit Freunden, Eltern oder Betreuern über Diskriminierung gesprochen?

Wenn Sie nicht jedes Kästchen ankreuzen konnten, müssen Sie noch weiter gegen Diskriminierung kämpfen.

Mehr Informationen

Wollen Sie mehr über Gesetze gegen Diskriminierung wissen?

Fragen Sie das Mitglied von Inclusion Europe in Ihrem Land (siehe Seite 2).

Information von bidok

Bidok hat die Namen und Adressen hier eingefügt:

Unsere Mitglieder in Ländern, in denen Deutsch gesprochen wird:

Bundesvereinigung Lebenshilfe

Raiffeisenstr. 18

35043 Marburg

Deutschland

T.: (49) 06421-491-0

Lebenshilfe Österreich

Förstergasse 6

1020 Wien

Österreich

T.: (43) 01-812.26.42

INSIEME

Silbergasse 4

2501 Biel-Bienne

Schweiz

T.: (41) 32-322.17.14

Die folgenden Dokumente sind leicht zu lesen.

Leider gibt es sie nur in englischer Sprache.

  • Grundsätze für eine behindertengerechte Richtlinie gegen Diskriminierung Positionspapier von Inclusion Europe, 2002 "Work it out!"

  • Handbuch von LEV und dem Projekt "Ich, Sie und wir in unserem gemeinsamen Europa", 2002

  • Diskriminierung und Menschen mit Lernbehinderung in der Europäischen Union. Anleitung für Politiker LEV und das Projekt "Ich, Sie und wir in unserem gemeinsamen Europa", 2002

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite:

www.inclusion-europe.org

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Quelle:

Inclusion Europe: Diskriminierung verletzt uns sehr! Der Kampf gegen Diskriminierung in Europa. Brüssel 2001

Original: http://www.inclusion-europe.org/documents/616.pdf

bidok - Internetvolltextbibliothek. Wiederveröffentlichung im Internet.

Stand: 30.08.2011

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