Die Europäische Union gegen soziale Ausgrenzung

Autor:in - Inclusion Europe
Schlagwörter: Selbstbestimmung, Aussonderung, Soziale Integration, Menschenrecht, Inklusion, Gleichberechtigung
Textsorte: Broschüre
Copyright: © Inclusion Europe 2004

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir von Inclusion Europe.

Inclusion Europe ist ein englisches Wort.

Es wird so ausgesprochen: Inkluschn Jurop.

Inclusion Europe kämpft zusammen mit vielen Organisationen gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.

Was ist soziale Einbeziehung?

Soziale Einbeziehung bedeutet, dass alle Menschen am Leben der Gesellschaft teilhaben.

Einbeziehung ist das Gegenteil von Ausgrenzung.

Alle sollten ein normales Leben führen können.

Sie sollten Arbeit haben.

Sie sollten am sozialen Leben teilhaben.

Sie sollten am kulturellen Leben teilhaben.

Für die Teilhabe brauchen Menschen gleiche Chancen.

Sie brauchen auch genug Geld.

Einbeziehung bedeutet, dass man bei Entscheidungen beteiligt wird.

Es bedeutet auch, dass Menschen ihre Rechte fordern können.

Soziale Einbeziehung bedeutet für behinderte Menschen zum Beispiel:

  • Eine gute Bildung zusammen mit anderen Kindern.

  • Die Möglichkeit, lebenslang zu lernen.

  • Eine bezahlte Arbeit.

  • Selber auswählen zu können.

Was ist soziale Ausgrenzung?

Jeder möchte Freunde haben.

Alle wollen am Leben der Gesellschaft teilhaben.

Einige Menschen werden jedoch von anderen ausgegrenzt.

Dafür gibt es viele Gründe:

• Einige verdienen sehr wenig Geld.

Sie sind viel ärmer als andere.

• Einige konnten nicht zur Schule gehen.

Sie haben keine gute Bildung.

• Einige können nichts Neues lernen.

Sie vergessen, was sie früher lernten.

• Einige Menschen werden diskriminiert.

Diskriminierung ist, wenn Menschen schlecht behandelt werden, weil sie anders sind.

Solche Menschen werden of ausgegrenzt:

  • Sie finden keine Arbeit.

  • Sie verdienen nicht genug Geld und sind arm.

  • Sie haben keine gute Bildung.

  • Sie können ihr Leben nicht verändern.

  • Sie werden an den Entscheidungen über ihr Leben nicht beteiligt.

Ausgrenzung ist, wenn Menschen nicht am Leben der Gesellschaft teilhaben können.

Gefahr der sozialen Ausgrenzung

Viele Menschen in Europa sind in Gefahr der sozialen Ausgrenzung.

Deshalb kennen Sie bestimmt viele Menschen, die in Gefahr der sozialen Ausgrenzung sind.

Die folgenden Gruppen werden besonders oft ausgegrenzt:

  • Arbeitslose.

  • Menschen, die seit langer Zeit keine Arbeit haben.

  • Alleinstehende Mütter mit Kindern.

  • Ältere Menschen, die alleine leben.

  • Familien mit vielen Kindern.

  • Menschen, die nicht mit neuen Technologien umgehen können.

  • Junge Leute ohne gute berufliche Ausbildung.

  • Wenn Kinder ausgegrenzt werden, haben sie später schlechtere Chancen.

  • Behinderte Menschen werden auch oft ausgegrenzt.

  • Menschen in Pflegeeinrichtungen.

  • Wohnungslose.

  • Menschen aus anderen Ländern.

Die EU kämpft gegen Ausgrenzung

Die Europäische Union will gegen Armut und soziale Ausgrenzung kämpfen.

Alle Bürger der Europäischen Union sollten gleiche Chancen im Leben haben.

Es sollte mehr gute Arbeit für alle Bürger geben.

Die Europäische Union hat sich auf 5 Ziele geeinigt:

1. Mehr Arbeit

Alle, die arbeiten möchten sollten Arbeit bekommen.

Ausbildung und Arbeit sollte für alle Menschen vorhanden sein, auch für Menschen mit Behinderungen.

Auch Eltern von kleinen Kindern sollten die Möglichkeit haben, zu arbeiten.

2. Bessere Zugänglichkeit für alle.

Jeder sollte Zugang zu Rechten, Gütern und Diensten haben.

Jeder sollte ein gutes Zuhause haben.

Jeder sollte wenn nötig zum Arzt gehen können.

Jeder sollten Zugang zu Bildung, Kultur, Sport und Freizeit haben.

3. Ausgrenzung verhindern!

Niemand sollte ein schlechtes Leben führen.

Zum Beispiel nicht zur Schule gehen oder ohne Wohnung sein.

Auch Familien müssen unterstützt werden.

4. Den Schwächsten helfen!

Einige Menschen werden besonders oft ausgegrenzt, zum Beispiel behinderte Menschen.

Ihre Einbeziehung muss gefördert werden.

Kein Kind sollte ausgegrenzt werden.

5. Zusammenarbeit

Regierungen sollten Selbstbestimmung von Menschen unterstützen.

Jeder sollte an allen Entscheidungen über sein Leben beteiligt sein.

Alle Politik muss den Kampf gegen soziale Ausgrenzung einbeziehen.

Zum Beispiel durch

  • Zusammenarbeit mit allen Behörden.

  • Rücksicht auf besondere Bedürfnisse.

Regierungen sollten mit Organisationen zusammenarbeiten.

Zum Beispiel mit Behindertenorganisationen.

Wie das funktioniert...

Die Europäische Union arbeitet mit allen Regierungen gegen die soziale Ausgrenzung.

Sie haben sich die "offene Koordinierung" ausgedacht.

Sie funktioniert so:

1. Alle einigen sich auf gemeinsame Ziele.

Alle einigen sich auch darauf, wie man feststellt ob die Ziele erreicht wurden.

2. Alle Regierungen brauchen einen Plan, wie sie die Ziele erreichen wollen.

Diese Pläne sind in jedem Land verschieden.

Sie sind immer für 2 Jahre.

Sie heissen "Nationale Aktionspläne gegen Ausgrenzung".

3. Alle 2 Jahre berichten die Regierungen über ihre Arbeit.

Die EU prüft, ob die Regierungen ihre Versprechungen eingehalten haben.

Die Europäische Union schreibt dann einen Bericht.

4. Alle 2 Jahre gibt es neue Nationale Aktionspläne.

Das Aktionsprogramm

Der Kampf gegen soziale Ausgrenzung passiert dort, wo die Menschen leben:

In den Städten und Dörfern in allen Ländern Europas.

Aber auch Europa selbst kann etwas tun.

Die Europäische Kommission hat Geld für internationale Projekte.

Das ist das "Aktionsprogramm gegen soziale Ausgrenzung".

Es läuft von 2002 bis 2006.

Das Aktionsprogramm hat 3 Ziele:

1. Besser verstehen, was Ausgrenzung bedeutet.

Sie wollen die Situation in verschiedenen Ländern vergleichen.

2. Austausch zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern fördern.

3. Menschen besser für den Kampf gegen die soziale Ausgrenzung ausbilden.

Das Aktionsprogramm fördert viele Projekte.

Es gibt auch einige Projekte für Menschen mit Behinderungen.

Recht, Gerechtigkeit, Einbeziehung

Das Aktionsprogramm fördert wichtige Projekte.

Eins davon ist das Projekt "Recht, Gerechtigkeit und Einbeziehung für Menschen mit geistiger Behinderung."

Deutschland, Frankreich, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Tschechien arbeiten zusammen.

Das Projekt betrifft die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung.

Einige Menschen mit geistiger Behinderung haben nicht das Recht, für sich selbst zu entscheiden.

Zum Beispiel

  • wie sie ihr Geld ausgeben,

  • oder wo sie wohnen.

Ein Richter nimmt ihnen das Recht, über diese Dinge zu entscheiden.

Manchmal sind die Gesetze darüber nicht sehr gut.

Oft gibt es auch nur wenig Unterstützung.

Das Projekt wird Regeln darüber schreiben.

Dadurch kann man die Rechte besser verstehen.

Sie werden den Regierungen helfen, bessere Gesetze zu machen.

So bekämpft man soziale Ausgrenzung.

Wen kann man fragen?

Es gibt nur wenige einfache Texte über die Arbeit gegen soziale Ausgrenzung.

Es ist besser, wenn Leute erklären, was gegen Ausgrenzung getan wird.

Sie können diese Leute fragen:

Die Regierung

In jedem Land hat die Regierung Mitarbeiter, die für den Kampf gegen soziale Ausgrenzung zuständig sind.

Bitte fragen Sie unsere Mitglieder nach deren Namen und Adressen.

Die nationalen Mitglieder

Sie finden die Namen und Adressen unserer Mitglieder auf Seite 2 dieses Heftes.

Information von bidok

Bidok hat die Namen und Adressen hier eingefügt:

Unsere Mitglieder in Ländern, in denen Deutsch gesprochen wird:

Bundesvereinigung Lebenshilfe

Raiffeisenstr. 18

35043 Marburg

Deutschland

T.: (49) 06421-491-0

Lebenshilfe Österreich

Förstergasse 6

1020 Wien

Österreich

T.: (43) 01-812.26.42

INSIEME

Silbergasse 4

2501 Biel-Bienne

Schweiz

T.: (41) 32-322.17.14

Die europäische Kommission

Arbeit und Soziale Angelegenheiten

Abteilung E/2

B-1049 Brüssel

Tel.: +32-2-299.11.11

E-mail: empl-info@cec.eu.int

Inclusion Europe

Sie können auch bei Inclusion Europe nach weiteren Informationen fragen.

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Quelle:

Inclusion Europe:. Die Europäische Union gegen soziale Ausgrenzung, Brüssel 2004.

Original: http://www.inclusion-europe.org/documents/1592.pdf

bidok - Internetvolltextbibliothek. Wiederveröffentlichung im Internet.

Stand: 24.04.2012

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