Persönliches Budget zur Teilhabe am Arbeitsleben

Teil 1: Ein Berliner Angebot und seine ersten Ergebnisse

Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse, 60, S.18 impulse (60/2012)
Copyright: © Radatz, Bausch, Humpert-Plückhahn 2012

Abbildungsverzeichnis

    Teil 1: Ein Berliner Angebot und seine ersten Ergebnisse

    Die Autor/innen dieses Artikels sind im Vorstand des gemeinnützigen Vereins BIS – Netzwerk für betriebliche Integration und Sozialforschung e. V. Dieser Verein wurde gegründet, um Menschen mit Behinderungen auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes und sozial anerkanntes Leben zu begleiten und zu unterstützen. Die Mitglieder und Mitarbeiter/innen von BIS e. V. setzen sich für eine Gesellschaft ein, in der soziale Vielfalt als Bereicherung erlebt wird und das gleichberechtigte Zusammenleben und Zusammenarbeiten von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich ist.

    Im Sinne von Artikel 27 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen will BIS e. V. dazu beitragen, dass alle Menschen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen können, „die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“ Entscheidend für die Vereinsarbeit ist dabei, dass berufliche Perspektiven nur dort entwickelt und verwirklicht werden können, wo es eine Chance auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gibt. Deshalb setzt BIS e.V. auf die Zusammenarbeit mit einstellungsbereiten Betrieben. Durch betriebsintegrierte Formen der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und Berufsausbildung will BIS e. V. dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entwickeln, die den beruflichen Wünschen und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen entsprechen.[1]

    Die praktische Arbeit des Vereins ist überwiegend ambulant organisiert. Sie baut auf den partizipativ angelegten, ressourcen- und personenorientierten Methoden der Unterstützten Beschäftigung[2] und der Alltagsbegleitung[3] auf und ist mit Bezug auf eine lebensweltorientierte Sozialarbeit[4] ganzheitlich angelegt.

    Seit 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderungen das Recht, für ihre Teilhabe am Arbeitsleben ein Persönliches Budget ausgezahlt zu bekommen und sich damit die Leistungen, auf die sie einen Anspruch haben, von den Personen und Organisationen einzukaufen, deren Angebote ihren Vorstellungen am besten entsprechen. Dieses Recht ist ein entscheidender Schritt für mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen. Es kommt den Vorstellungen von BIS e. V. entgegen und gibt dem Verein die Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen betriebsintegrierte Qualifizierungsangebote zu machen, die in Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führen.

    Im ersten Teil unserer Veröffentlichung werden diese Angebote kurz dargestellt und die damit erzielten Ergebnisse referiert. Erreicht wurden diese Ergebnisse von einem Team, dem neben den Autoren/innen Verena Klöcker, Saskia Perthel, Gloria Prielipp, Anette Ullner, Detlef Kube, Benjamin Nitz, Matthias Schillings und Herbert Schmalz angehörten.

    Im zweiten Teil, der in einer der nächsten Ausgaben von „impulse“ erscheinen wird, werden wir auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets eingehen und danach fragen, was es für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen bedeuten kann.



    [1] Damit folgt der Verein der „Berliner Vereinbarung zur Nachwuchskräftesicherung für Unternehmen durch Ausbildung“, die im Januar 2011 von allen Berliner Senatverwaltungen, den Berliner Kammern, dem Deutschen Gewerkschaftsbund - Bezirk Berlin-Brandenburg, Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin unterzeichnet wurde. Unter der Überschrift „Der Betrieb steht im Mittelpunkt“ heißt es dort u. a.: „Mittelfristig ist eine deutliche Abkehr vom bisherigen Übergangssystem anzustreben [F] Der betriebliche Praxisanteil in [F] Berufsvorbereitungsmaßnahmen ist auszubauen. Es soll mittelfristig keine Vorbereitungsmaßnahmen ohne betriebliche Praxisanteile im Land Berlin geben.“ (S. 3f)

    [2] Siehe u. a.: HORIZON-Arbeitsgruppe, 1995; Doose, S., 1997; Doose, S., 2006; Basener, D., 2009.

    [3] Siehe u. a.: Storz, M. / Stein-Siegle, Chr., 1994; Hiller, G. G. , 1994.

    [4] Siehe u. a.: Böhnisch, L., 1999; Grunewald, K. / Thiersch, H., 2008; Thiersch, H., 2009.

    1 Angebote und ihre konzeptionellen Grundlagen

    Unter Einsatz ihres Persönlichen Budgets können Menschen mit Behinderungen mit Unterstützung von BIS e. V.

    1. den Berufsbildungsbereich analog § 40 SGB IX statt in einer Werkstatt für behinderte Menschen in einem einstellungsbereiten Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes durchführen, um dadurch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen

    2. an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme analog § 61 i. V. m. §102 SGB III teilnehmen, die nicht außerbetrieblich organisiert ist, sondern in den Kooperationsbetrieben von BIS e.V. mit konkreter Anschlussperspektive stattfindet—

    3. durch „Unterstützte Beschäftigung“ analog § 38a SGB IX einen Arbeitsplatz erreichen, der ihren Vorstellungen und Fähigkeiten entspricht

    4. im Rahmen der Hilfen für eine angemessene Schulbildung gemäß § 54 Abs. 1 SGB XII während der Schulzeit betriebliche Praktika durchführen, um eine informierte Berufswahlentscheidung zu treffen und nachschulische Anschlussperspektiven anzubahnen[5]

    Für diese vier Angebote wurden Durchführungskonzepte erstellt, die unter Bezugnahme auf die jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen und ggf. aufbauend auf den vorliegenden Fachkonzepten und Produktbeschreibungen der Bundesagentur für Arbeit die mit dem Persönlichen Budget zu erwerbenden Leistungen und ihre personenorientierte Umsetzung beschreiben. Neben den oben genannten grundlegenden Orientierungen der Vereinsarbeit ist diesen Konzepten Folgendes gemeinsam:

    • Die Qualifizierung der Budgetnehmer/innen ist nicht auf vorgegebene Berufsfelder beschränkt. Die Berufswahlmöglichkeiten umfassen das gesamte Spektrum beruflicher Tätigkeiten, die in Berliner Betrieben verfügbar und von den Budgetnehmern/innen erreichbar sind. Einschränkungen der Berufswahlmöglichkeiten sind also nicht institutionell bedingt, sondern resultieren aus den individuellen beruflichen Fähigkeiten und Entwicklungspotenzialen der Budgetnehmer/innen.

    • Mindestens die Hälfte der individuellen Qualifizierungszeit findet in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt, die den Budgetnehmer/innen Lernmöglichkeiten und Übernahmeperspektiven bieten, die zu ihren beruflichen Wünschen und beruflichen Fähigkeiten passen.

    • Durch die anforderungsorientierte Qualifizierung der Budgetnehmer/innen und durch die fähigkeitsorientierte Gestaltung der von ihnen angestrebten Arbeits- und Ausbildungsplätze werden Passungsverhältnisse zwischen individuellen Fähigkeiten und betrieblichen Anforderungen erreicht, die in betriebliche Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führen.

    • Mit Methoden, die für alle am individuellen Qualifizierungs- und Integrationsprozess beteiligten Personen transparent sind, stellen wir im Dialog mit den Budgetnehmer/innen erreichbare Lehr-/Lernziele auf, sprechen mit ihnen die darauf bezogenen Lernhilfen ab und kontrollieren gemeinsam mit ihnen die erzielten Ergebnisse, um aufbauend darauf die individuellen Qualifizierungs- und Integrationspläne zu überarbeiten und fortzuschreiben.

    • Die betrieblichen Kooperationspartner werden integrationspädagogisch beraten und bei der Entwicklung von passgenauen und wirtschaftlich tragfähigen Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen für die Budgetnehmer/innen unterstützt.

    • Die Ziele, Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit zwischen den Kooperationsbetrieben, den Budgetnehmer/innen und BIS e.V. werden in einem von allen drei Partnern und ggf. von den gesetzlichen Betreuern/innen unterzeichneten Qualifizierungsvertrag vereinbart.

    Die Konzepte zur betriebsintegrierten Durchführung des Berufsbildungsbereichs, zur betrieblichen Berufsvorbereitung und zur Unterstützen Beschäftigung liegen der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeitet Berlin - Brandenburg und den Berliner Agenturen für Arbeit vor, das Konzept zu den Hilfen für eine angemessene Schulbildung den Berliner Jugendämtern, die nach Landesrecht für diese Hilfen fachlich zuständig sind.



    [5] Auf dieses Angebot wird im vorliegenden Text nicht weiter eingegangen, weil dazu bislang nur ein Persönliches Budget bewilligt wurde, mit dessen Umsetzung am 01.04.2012 begonnen wird.

    2 Ergebnisse

    2.1 Öffentlichkeitsarbeit und Nachfrage

    Menschen mit Behinderungen, ihre Eltern, ihre Berater/innen, ihre Schulen und ihre Organisationen, Berliner Betriebe und Berliner Fachverwaltungen wurden in zahlreichen Gruppenveranstaltungen, Einzelgesprächen, durch unsere Internetseite und Handouts über die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets zur Teilhabe am Arbeitsleben und die Angebote von BIS e. V. informiert.

    Pro Woche erreichen uns ca. zwei bis vier Einzelanfragen, die häufig auch durch Mund-zu- Mund-Propaganda von Personen motiviert worden sind, die positive Erfahrungen mit unseren Angeboten gemacht haben. Die Inhalte dieser Anfragen sind vielfältig und überschreiten zum Teil die bereits konzeptionell durchgearbeiteten Angebote. So wenden sich Ratsuchende an uns, die in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt werden und damit unzufrieden sind. Das bedeutet nicht immer, dass sie die Werkstatt verlassen wollen. Es kommt auch vor, dass sie mit ihrem Status als Werkstattbeschäftigte einverstanden sind aber kritisieren, dass die Inhalte ihrer Arbeit in der Werkstatt nicht ihren beruflichen Fähigkeiten und Interessen entsprechen, sie sich nicht hinreichend gefördert und wertgeschätzt fühlen. Andere haben die Werkstatt bisweilen nach langjähriger Zugehörigkeit verlassen oder die Aufnahme in eine Werkstatt von Anfang an abgelehnt und ertragen den Zustand ihrer Beschäftigungslosigkeit nicht mehr. Es kommen auch Menschen mit Behinderungen mit ihren Eltern zu uns, die an einer tagesstrukturierenden Beschäftigung ihrer Wohneinrichtungen teilnehmen und sich etwas anderes wünschen.

    2.2 Anzahl der Budgetnehmer/innen

    Im Zeitraum von September 2008 bis Ende März 2012 haben 77 junge Menschen (26 Frauen, 51 Männer) auf der Grundlage ihrer Persönlichen Budgets mit einer betrieblichen Qualifizierung zur Vorbereitung auf eine Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begonnen. Abbildung 1 zeigt, welche Angebote von den Budgetnehmer/innen eingekauft wurden.

    Abbildung 1. Abbildung 1: Budgetnehmer/innen nach Angeboten

    Balkendiagramm

    2.3 Verbleib der Budgetnehmer/innen

    23 Budgetnehmer/innen (9 Frauen, 14 Männer) befinden sich noch in der betrieblichen Qualifizierung. 54 Budgetnehmer/innen (17 Frauen, 37 Männer) beendeten die Qualifizierung. Abbildung 2 gibt einen Überblick zu den Austritten nach Angeboten.

    Abbildung 2. Abbildung 2: Austritte nach Angeboten

    Balkendiagramm

    Im Folgenden werden die erzielten Ergebnisse in knapper Darstellung beschrieben.

    Betrieblicher Berufsbildungsbereich

    Alle fünf Budgetnehmer/innen, die den Berufsbildungsbereich betrieblich durchgeführt haben, wurden von ihren Qualifizierungsbetrieben in unbefristete sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse übernommen. Eine junge Frau mit Aspergersyndrom, die nicht verbal kommuniziert und sich schriftsprachlich zu verständigen weiß, erreichte eine Beschäftigung als Helferin in einer Buchbinderei. Zwei junge Frauen mit Down-Syndrom fanden Anstellung als hauswirtschaftliche Helferinnen in Kindertagesstätten und eine weitere als Bürogehilfin. Ein junger Mann – ebenfalls mit Down-Syndrom – wurde von seinem Betrieb in ein Arbeitverhältnis als Lagerhelfer im Einzelhandel übernommen. Bei allen Arbeitsverhältnissen handelt es sich um Teilzeitbeschäftigungen. Die wöchentliche Arbeitszeit variiert zwischen 25 und 29 Stunden und der tarifliche Stundenlohn zwischen 7,50 und 10,70 Euro.

    Ein junger Mann befindet sich noch im betrieblichen Berufsbildungsbereich. Seine Chancen, vom Qualifizierungsbetrieb übernommen zu werden, sind gut. Die mündliche Zusage dazu liegt bereits vor.

    Unterstützte Beschäftigung

    Ein Budgetnehmer, der mit seinem Budget eine Unterstützte Beschäftigung analog zu § 38a SGB XI finanzierte, fand eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Helfer in der Gebäudereinigung. Eine Budgetnehmerin musste aufgrund von Schwangerschaft die Qualifizierung unterbrechen.

    Neun Budgetnehmer/innen (vier Frauen, fünf Männer) befinden sich noch in der Unterstützten Beschäftigung.

    Betriebsintegrierte Berufsvorbereitung

    47 Budgetnehmer/innen haben ihre betriebsintegrierte Berufsvorbereitung analog § 61 SGB III abgeschlossen. Sechs davon – ausnahmslos junge Männer – erreichten ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und 27 (zehn Frauen, 17 Männer) konnten mit einer Ausbildung beginnen. 70 % (19 von 27) der erreichten Ausbildungsverhältnisse wurden mit Betrieben abgeschlossen und sechs mit außerbetrieblichen Bildungsträgern. Ein Budgetnehmer fand Zugang in eine schulische Ausbildung und ein weiterer in eine Kooperationsausbildung. Erreicht wurden Ausbildungsverhältnisse zum/r Beikoch/Beiköchin, Fachkraft für Lagerlogistik, Frisör/in, Gärtner/in im Garten und Landschaftsbau, Gebäudereiniger/ in, Holzbearbeiter, Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel, Kfz-Service-Mechanikerhelfer/in, Kfz-Servicemechaniker/in, Metallbauer/in und Verkäufer/in.

    Eine Budgetnehmerin wechselte in eine außerbetrieblich durchgeführte Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und ein junger Mann fand im Anschluss an seine betriebliche Qualifizierung Aufnahme in einem Oberstufenzentrum, um dort einen höheren Schulabschluss zu erreichen. Neun Budgetnehmer/innen (eine Frau, acht Männer) brachen die Qualifizierung ab. Drei Budgetnehmer schlossen die betriebliche Qualifizierung ohne Anschluss ab. Einer davon lehnte das Arbeitsangebot des Qualifizierungsbetriebs ab.

    13 Budgetnehmer/innen (fünf Frauen, acht Männer) befinden sich noch in der betriebsintegrierten Berufsvorbereitung.

    Abbildung 3 visualisiert nochmals zusammenfassend den Verbleib der Budgetnehmer/innen differenziert nach den drei unterschiedlichen Angeboten.

    Abbildung 3. Abbildung 3: Verbleib der Budgetnehmer/innen nach Angeboten

    Balkendiagramm

    3 Ergebnisbewertung

    Um eine umfassende Bewertung der dargestellten Ergebnisse und der Unterstützungsleistungen, die zu ihnen geführt haben, vornehmen zu können, wäre eine qualitative Analyse der individuellen Qualifizierungsverläufe und Integrationsprozesse notwendig. Dazu fehlen uns die Ressourcen. Wir müssen uns deshalb mit weniger begnügen und können lediglich eine Beurteilung der Ergebnisqualität vornehmen, die im Wesentlichen auf quantitative Aussagen beschränkt bleibt.

    Dass alle Budgetnehmer/innen, die den Berufsbildungsbereich ohne Anbindung an die WfbM in einem Betrieb durchgeführt haben, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen konnten, ist zweifelsfrei als Erfolg zu werten. Im Hinblick auf dieses Angebot ist die Beurteilung der Ergebnisqualität leicht. Die in den Vereinbarungen zwischen den Budgetnehmer/innen und den Agenturen für Arbeit definierten Ziele wurden ausnahmslos erreicht.

    Anders verhält es sich mit den Ergebnissen der betriebsintegrierten Berufsvorbereitung. Neun Budgetnehmer/innen (19%) brachen die Qualifizierung ab. Drei (6,4%) fanden nach Abschluss der Qualifizierung keinen weiteren Anschluss und wurden arbeitslos. Diese Zahlen machen deutlich, dass hier Einiges zu wünschen übrig bleibt. Bei diesem Angebot sind Verbesserungen der Ergebnisqualität also durchaus möglich und erstrebenswert.

    Um zu erkennen, wie die mit unserer Hilfe erreichten Ergebnisse einzuordnen sind, bedarf es einer komparativen Betrachtung. Dazu müssen die Ergebnisse von vergleichbaren Qualifizierungsangeboten herangezogen werden. Bezüglich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die in der Form des Persönlichen Budgets ausgeführt wurden, liegen nach unseren Recherchen keine veröffentlichten Zahlen vor, die diesen Vergleich ermöglichen könnten. Die Bemühungen um Transparenz kommen hier nur schleppend voran[6]. Das ist erstaunlich, wenn man bedenkt, dass der Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget vor mehr als vier Jahren mit großen Erwartungen eingeführt worden ist. Die Bundesagentur für Arbeit führte 2008 dazu aus:

    „Mit der Entscheidung für das PersB bringen sich behinderte Menschen initiativ, aktiv und eigenverantwortlich in den Teilhabe- und Integrationsprozess ein. Das lässt erwarten, dass mit PersB bei gleichem Mitteleinsatz eher überdurchschnittliche Integrationsergebnisse (Wirkung) erzielt werden können.“ [7]

    Die Höhe der von den Agenturen für Arbeit an die Budgetnehmer/innen ausgezahlten Persönlichen Budgets entspricht den Kostensätzen, die von der Agentur für Arbeit für die vergleichbaren Sachleistungen gezahlt werden. Der Mitteleinsatz ist in beiden Leistungsformen gleich. Ein Vergleich zwischen den Ergebnissen, die mit unserer Unterstützung erzielt worden sind und denen, die insgesamt erreicht worden sind, macht auf dieser Grundlage Sinn und ist anhand der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit möglich.

    In diesen Statistiken ist der Verbleib von Menschen mit Behinderungen, die an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilgenommen haben, nach Verbleibs- und Eingliederungsquoten differenziert. Uns interessiert hier die Eingliederungsquote, weil sie angibt, wie viel Prozent der Teilnehmer/innen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erreicht haben. Die umfassende Definition dazu lautet:

    „Die Eingliederungsquote EQ (definiert als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte / Austritte insgesamt * 100) gibt an, wie viele Maßnahmeteilnehmer sich stichtagsbezogen 6 Monate nach Austritt aus der Maßnahme in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befinden. Personen, die zum Stichtag nicht mehr oder noch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, werden nicht berücksichtigt. Zu den berücksichtigten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gehören auch geförderte Beschäftigungsverhältnisse, wie z.B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sowie Arbeitsgelegenheiten (AGH) der Entgeltvariante.“[8]

    Ob zu diesem Personenkreis auch Menschen gehören, die eine von der Bundesagentur für Arbeit finanzierte außerbetriebliche Ausbildung erreicht haben, geht aus dieser Definition nicht hervor. Nach den Bestimmungen des SGB III wären sie in die Eingliederungsquote einzubeziehen.[9] Anfragen beim Datenzentrum für Statistik der Bundesagentur führten zu keiner abschließenden Klärung. Auch dort konnte man uns keine eindeutige Auskunft geben.

    In der nachfolgenden Tabelle sind die von der Bundesagentur für Arbeit angegebenen bundesweiten Eingliederungsquoten für den Bereich Ersteingliederung[10] und die im Rahmen des Persönlichen Budgets mit Unterstützung von BIS e. V. erreichten Ergebnisse zusammengetragen. In die für das Persönliche Budget ermittelte Eingliederungsquote wurden die erreichten außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse nicht einbezogen.

    Abbildung 5: Eingliederungsquoten im Vergleich: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. kumulierte Austritte November 2009 bis Oktober 2010

    Gesamt

    Recherierbare Austritte

    sv-pflichtig beschäftigt EQ in %

    Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich (WfbM)

    11.550

    7.048

    3,8%

    Rehaspezifische BvB

    16.619

    13.276

    23,0%

    Abbildung 5: Eingliederungsquoten im Vergleich: Verbleibsstatistik BIS e. V. kumulierte Austritte September 2008 bis März 2012

    Gesamt

    Recherierbare Austritte

    sv-pflichtig beschäftigt EQ in %

    Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich (WfbM)

    5

    5

    100%

    Rehaspezifische BvB

    47

    47

    53,2%

    Nach diesen Berechnungen wurden die von der Bundesagentur mit der Umsetzung des Persönlichen Budgets erwarteten überdurchschnittlichen Integrationsergebnisse in der Praxis erreicht. Auch die Abbrecherquote in der betriebsintegrierten Berufsvorbereitung im Rahmen des Persönlichen Budgets von 19% liegt deutlich unter der in der Begleitforschung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ermittelten von 31%[11].

    Natürlich hat dieser Vergleich Schwächen. Die verglichenen Zeiträume stimmen nicht überein und die Größen der zu einander ins Verhältnis gesetzten Gruppen könnten kaum unterschiedlicher sein. Fragwürdig ist auch, ob die in der Statistik der Bundesagentur angegebene Eingliederungsquote für das Eingangverfahren und den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wirklich die Realität abbildet. Nach den uns bekannten wissenschaftlichen Untersuchungen dazu liegt sie deutlich unter einem Prozent.[12]

    Darüber hinaus ist nach der oben zitierten Definition die von der Bundesagentur für Arbeit angegebene Eingliederungsquote auf den Status der Teilnehmer/innen bezogen, den sie sechs Monate nach ihrem Austritt hatten. Dadurch wird die Stabilität von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen berücksichtigt, die im direkten Anschluss an die Maßnahmen erreicht werden konnten. Andererseits werden dadurch Teilnehmer/innen, die zum Zeitpunkt ihres Austritts keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreicht hatten und innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Austritt eine Beschäftigung aufnehmen konnten, auch dann als Eingliederungserfolg verbucht, wenn er in keinem Zusammenhang mit der besuchten Maßnahme steht. Die für das Persönliche Budget errechnete Eingliederungsquote bezieht sich hingegen auf den Status der Budgetnehmer/innen zum Zeitpunkt ihres Austritts. Die Stabilität der erreichten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse bleibt ebenso unberücksichtigt wie die Möglichkeit, dass Budgetnehmer/innen, die zum Zeitpunkt ihres Austritts keine Ausbildung oder Beschäftigung erreicht hatten, im Halbjahr danach aber ohne unser Zutun eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben.

    Wir sind der Meinung, dass diese Unwägbarkeiten und Unschärfen angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen den Eingliederungsquoten das Ergebnis des vorgenommenen Vergleichs nicht grundsätzlich in Frage stellen.

    Schwieriger ist der Nachweis zu führen, dass die vergleichsweise hohe Eingliederungsquote in einem Zusammenhang mit der Leistungsform des Persönlichen Budgets steht. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass die betriebsintegrierte Durchführung der Qualifizierung für die hohe Eingliederungsquote ausschlaggebend ist. Für diese Annahme sprechen die Ergebnisse, die beispielsweise von Modellprojekten der Hamburger Arbeitsassistenz[13] und der ISB gGmbH[14] erreicht worden sind. In diesen Projekten wurde nicht mit dem Persönlichen Budget gearbeitet. Bezeichnend für beide Projekte ist aber auch, dass die Teilnahme daran auf Freiwilligkeit beruhte und eine bewusste Entscheidung voraussetzte. Außerdem waren die Qualifizierungsangebote in beiden Projekten berufsfeldoffen. Das, was gelernt und vermittelt wurde, war konsequent auf die beruflichen Wünsche der Teilnehmer/innen zugeschnitten und nicht auf vorgegebene Berufsfelder beschränkt. Die in den Projekten verfügbaren Ressourcen wurden in Abstimmung mit den Teilnehmenden eingesetzt. Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen kann folglich als Fundament der Zusammenarbeit zwischen ihnen und den Projektmitarbeiter/innen bezeichnet werden. Die Teilnehmenden hatten dadurch die Möglichkeit, sich „initiativ, aktiv und eigenverantwortlich in den Teilhabe- und Integrationsprozess“ einzubringen. Auf eben genau dieser Prämisse beruht die im oben angeführten Zitat formulierte Erwartung der Bundesagentur für Arbeit, dass mit dem Persönlichen Budget „eher überdurchschnittliche Integrationsergebnisse (Wirkung) erzielt werden können.“ In pointierter Formulierung kann festgestellt werden, dass das, was der Gesetzgeber mit der Einführung des Persönlichen Budgets beabsichtigt hat, durch die hier skizzierten Projekte in wesentlichen Punkten vorweggenommen worden ist, ohne dass die Projektteilnehmer/ innen am Zahlungsfluss zur Projektfinanzierung beteiligt waren.

    Klar ist nach unserer Einschätzung aber auch, dass die vergleichsweise hohen Eingliederungsquoten im Rahmen des Persönlichen Budgets nur erreicht werden konnten, weil die Qualifizierung in die Wertschöpfungsprozesse einstellungsbereiter Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes eingebettet waren. Dadurch haben die Budgetnehmer/innen gelernt, was sie im Arbeitsleben wirklich brauchen und sich Fähigkeiten angeeignet, die von den Betrieben tatsächlich nachgefragt wurden. Durch die Umsetzung des Persönlichen Budgets allein wird es folglich nicht gelingen, überdurchschnittliche Integrationsquoten zu erreichen. Dazu müssen das arbeitsweltferne Setting von außerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen überwunden und die im außerbetrieblichen System verfügbaren Ressourcen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ihre Wirkung entfalten können. Das Persönliche Budget zur Teilhabe am Arbeitsleben bietet, wie wir gezeigt haben, die Möglichkeit dafür.



    [6] Vor Einführung des Rechtsanspruchs wurde von 2004 bis 2007 das Persönliche Budget in acht Bundesländern in Modellprojekten erprobt und wissenschaftlich begleitet. Der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung wurde im Juli 2007 vorgelegt (Heidrun Metzler u. a., 2007). Darin wurden 847 Budgets ausgewertet.

    5% (44) davon waren trägerübergreifend und von den trägerübergreifenden Budgets umfassten fünf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Berit Blesinger (2009) dokumentierte inklusive der Modellphase zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget bis Januar 2009 deutschlandweit insgesamt 204 bewilligte persönliche Budgets für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 99 davon bezogen sich auf Werkstattleistungen im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich. Bereits 2007 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Spitzenverbände der Sozialleistungsträger gebeten, auf freiwilliger Basis Zahlen zur Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets zu melden. Auf eine „Kleine Anfrage“ zur „Umsetzung der Leistungsform Persönliches Budget“ teilte die Bundesregierung am 01.07.2010 mit, dass man dieser Bitte zum Bedauern des BMAS „nur unvollständig oder gar nicht“ nachgekommen ist (Deutscher Bundestag, Drucksache 17/406, S 2). Die dennoch bis zum Stichtag am 31.12.2008 gemeldeten Daten führten zu dem Schluss, „dass Persönliche Budgets mit steigender Tendenz bundesweit erbracht werden.“ (ebd.) Die veröffentlichten Zahlen lassen jedoch weder Aussagen über die in Form des Persönlichen Budgets erbrachten konkreten Teilhabeleistungen noch über die mit dem Persönlichen Budget erzielten Teilhabeergebnisse zu. „Belastbare Erkenntnisse über Bewilligungen Persönlicher Budgets in 2009“, so die Bundesregierung lagen zu diesem Zeitpunkt, „noch nicht vor“ (ebd.). Anderthalb Jahre später antwortet die Bundesregierung auf eine weitere Anfrage gleichlautend und gibt den Hinweis auf die „Wissenschaftliche Begleitforschung zur Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets“, das bis Ende 2012 „belastbare Informationen über die Bewilligungen und Strukturen des Persönlichen Budgets liefern“ soll (Deutscher Bundestag, Drucksache 17/7052, vgl. S. 3). Die ersten Ergebnisse liegen bereits vor (prognos, 12.12.2011) und es ist zu hoffen, dass dieser Forschungsauftrag auch verlässliche Ergebnisse zur Umsetzung des Persönlichen Budgets zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen wird.

    [7] Bundesagentur für Arbeit, HEGA 05/08 - 05, S. 1

    [8] Bundesagentur für Arbeit, Juli 2011, Methodische Hinweise.

    [9] In § 25 Abs. 1 SGB III heißt es: „Versicherungspflichtig sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt (versicherungspflichtige Beschäftigung) sind. Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden, und Teilnehmer an dualen Studiengängen, stehen den Beschäftigten zur Berufsausbildung im Sinne des Satzes 1 gleich.“

    [10] Bundesagentur für Arbeit, Juli 2011, Tabelle 11.1.

    [11] Die vom IAB ermittelte Abbrecherquote bezieht sich auf den Jahrgang 2006/2007 (IAB, 2010, vgl. S. 34f). Sie ist für unseren Zusammenhang leider nur bedingt aussagefähig, weil die Untersuchung die Teilnehmer/innen von rehaspezifischen Berufsvorbereitenden Maßnahmen nicht erfasste (ebd., vgl., S. 14).

    [12] Detmar, W. u. a., 2002, vgl. S. 17 – 32; Detmar, W. u. a., 2008, vgl. S. 110 – 116.

    [13] Im Modellprojekt „Integrative berufliche Orientierung und Qualifizierung von Menschen mit Lernschwierigkeiten im „Ambulanten Arbeitstraining“ und „Integrationspraktikum““ (1998 bis 2000) erreichten 57% der Teilnehmer/ innen im direkten Anschluss an den Berufsbildungsbereich – damals noch als Arbeitstrainingsbereich bezeichnet – sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Teilnehmer/innen, die im direkten Anschluss an das betriebliche Arbeitstraining noch kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen konnten, hatten die Möglichkeit, ihre Qualifizierung in einem Integrationspraktikum fortzusetzen. Im Anschluss daran erreichten sogar 78,25% ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. (Hamburger Arbeitsassistenz, 2001, vgl. S. 35)

    [14] Durch das Modellprojekt „KOALA – Kooperationsverbund für Ausbildung, Lernen und Arbeit“ (2001 bis 2003) erreichten 48% der Teilnehmer/innen betriebliche Ausbildungs- und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ISB, 2003, S. 5). Bei KOALA handelte es sich um einen betriebsintegrierten Förderlehrgang der Zielgruppe F 2. Diese Lehrgänge richteten sich an „Behinderte, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung [F] für eine Berufsausbildung [F] nicht in Betracht kommen“ aber „andererseits durch eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte unterfordert wären“ (Bundesagentur für Arbeit, 1996, S. 22). Sie dauerten bis zu zwei Jahre und wurden bis zur Umsetzung des „Fachkonzeptes für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen“ durchgeführt, „um jungen Menschen mit Behinderungen jene besonderen Hilfen zu geben, die ihnen die Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer Arbeitnehmertätigkeit überhaupt erst ermöglichen“ (ebd., S. 21).

    Literaturliste

    Basener, D., 2009, Hamburger Arbeitsassistenz. Das Original der Unterstützten Beschäftigung, Hamburg.

    Berliner Vereinbarung zur Nachwuchskräftesicherung für Unternehmen durch Ausbildung, 2011, Berlin.

    Blesinger, B., 2009, Dokumentation und Handlungsempfehlungen. Persönliches Budget für berufliche Teilhabe, Hamburg.

    Böhnisch, L., 2004, Sozialpädagogik der Lebensalter, Weinheim/München.

    Bundesagentur für Arbeit, HEGA 05/08 - 05 - Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben Persönliches Budget gem. § 17 SGB IX i. V. m. § 103 SGB III (GA 18/2008), Nürnberg. http://www.arbeitsagentur.de/nn_164884/zentraler-Content/HEGA-Internet/A03-Berufsberatung/Dokument/HEGA-05-2008-VA-Persoenliches-Budget.html

    Bundesagentur für Arbeit, Juli 2011, Arbeitsmarkt in Zahlen, Förderung der Rehabilitation, Nürnberg.

    Bundesanstalt für Arbeit, 1996, Runderlass 42/1996, Nürnberg.

    Detmar W.; Kadoke, M.; Pieda B.; Radatz, J. unter Mitarbeit von Gehrmann M.; Gillmeister, H. König; F.; Richter, M., 2002, Bestandsaufnahme und Perspektiven des Übergangs aus den Werkstätten für behinderte Menschen. Ergebnisbericht zur Befragung der Werkstätten für behinderte Menschen, der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der Bundesanstalt für Arbeit und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Berlin. http://www.isb-berlin.de/cms/_data/WfbM_Studie_Endbericht.pdf

    Detmar, W.; Gehrmann M.; König, F.; Momper, D.; Pieda B.; Radatz, J., 2008; Entwicklung der Zugangszahlen zu Werkstätten für behinderte Menschen. Forschungsbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Berlin. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/forschungsberichtf383.pdf?__blob=publicationFile

    Deutscher Bundestag, 07.01.2010, Drucksache 17/406, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Katrin Kunert, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/345 – Umsetzung der Leistungsform Persönliches Budget. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/004/1700406.pdf

    Deutscher Bundestag, 21. 09. 2011, Drucksache 17/7052, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/6895 – Umsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/068/1706895.pdf

    Doose, S., 1997, Unterstützte Beschäftigung. Ein neuer Weg der Integration im Arbeitsleben im internationalen Vergleich. in : Schulze, H. u.a. (Hrsg.): Schule, Betriebe und Integration, Hamburg.

    Doose, S., 2006, Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht. Theorie, Methodik und Nachhaltigkeit der Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten durch Integrationsfachdienste und Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Verbleibs- und Verlaufsstudie, Marburg.

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    bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

    Stand: 09.01.2015

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