Qualifizierungsmaßnahme für Jugendliche mit Behinderung

im Rahmen von Fördereinzel-Maßnahmen und in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts

Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 16, Juli 2000, S.23-26 impulse (16/2000)
Copyright: © Monika Scholdei-Klie 2000

Qualifizierungsmaßnahme für Jugendliche mit Behinderung

Auch - und insbesondere - Jugendliche mit Behinderung brauchen eine berufliche Qualifizierung, wenn sie eine Chance haben sollen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden zu können. Einzige Qualifizierungsmöglichkeit besteht für die Mehrzahl junger Menschen mit geistiger Behinderung zurzeit nur an der Werkstatt für Behinderte; eine ambulante Form dieser Qualifizierung (ambulantes Arbeitstraining) ist momentan in Hessen nicht durchsetzbar. Es herrscht also eine Lücke im bestehenden Rehabilitationssystem, die man nun versucht, - ansatzweise - mit der "Qualifizierungsmaßnahmefür Jugendliche mit Behinderung" zu schließen.

Das Kooperationsprojekt zwischen Hessischem Sozialministerium, Landesarbeitsamt Hessen und der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen besteht seit Oktober 1999. Es ist auf zwei Jahre befristet und bietet jugendlichen Schulabgänger/innen (vorwiegend mit kognitiven Beeinträchtigungen / geistiger Behinderung) die Möglichkeit der beruflichen Qualifizierung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts - in Alternative zum Arbeitstraining einer Werkstatt für Behinderte. Es ist ein weiterer integrativer Baustein im schwierigen Übergangsbereich von der Schule in die Arbeitswelt. Ziel der Maßnahme ist die Vorbereitung der Jugendlichen auf eine Arbeitnehmertätigkeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts; bei allen Beteiligten wird jedoch die darüberhinausgehende Hoffnung gehegt, dass nach Ablauf der zwei Jahre für einige Jugendliche die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis erfolgen könnte.

Rechtlich gesehen handelt es sich um eine sog. Einzelfördermaßnahme, bei der ein Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts der "Maßnahmeträger" ist. Dieser erhält - wie jeder andere Maßnahmeträger auch - vom Arbeitsamt eine monatliche Vergütung und hat im Gegenzug die Aufgabe der allgemeinen innerbetrieblichen Begleitung (Mentoren), d.h. die Jugendlichen in den betrieblichen Alltag einzubinden und sie an bestimmte, ihren Fähigkeiten entsprechenden Tätigkeiten heranzuführen. Sie werden dabei von Sozialpädagog/innen (die der LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen vom Sozialministerium z.T. finanziert werden) unterstützt, die die Betriebe und die Jugendlichen regelmäßig aufsuchen. Ihre Aufgaben sind die Beratung der betrieblichen Mitarbeiter/innen im Hinblick auf behinderungsbedingte Lernprobleme, die Hilfestellung innerhalb des betrieblichen Umfelds und die unmittelbare Anleitung neuer Arbeitsschritte (die üblichen Aufgaben von Arbeitsassistenz und job coaching).

Da jeder/jede Jugendliche in einem anderen Bereich arbeitet und ihre Leistungsvermögen sehr unterschiedlich sind, bedarf es sehr flexibler und unterschiedlicher Methoden und Herangehensweisen, entsprechend dem individuellen Unterstützungsbedarf. Gemeinsame Lernziele für die gesamte Gruppe sind daher nicht existent; allen gemeinsam ist lediglich das Ziel, sie ihrem individuellen Vermögen entsprechend beruflich weiterzubilden.

Genese und erste Probleme:

Nachdem während der Sommerferien die Maßnahme vom Sozialministerium genehmigt wurde und das Projekt ursprünglich im September starten sollte (es ist dann doch noch einmal um einen Monat verschoben worden), musste alles auf einmal passieren und kamen alle Beteiligten im wahrsten Sinne des Wortes "ins Rotieren":

Zum einen gab es über einen längeren Zeitraum Unklarheiten, welche Jugendlichen überhaupt in das Projekt aufgenommen werden. Da die Maßnahme eine arbeitsamtsgeförderte Maßnahme ist, wurde diese Entscheidungen von den einzelnen Arbeitsämtern getroffen, bei denen die Jugendlichen gemeldet waren - und leider sind nicht alle, die ein Interesse an dieser Maßnahme hatten, diesem Projekt zugewiesen worden. Es gab nicht nur das Problem der individuellen Entscheidungsfreiheit (oder "-gewalt") einiger Berufsberater sondern auch ein grundlegendes Problem: Die Maßnahme ist dem Prinzip nach eine Förderlehrgangsmaßnahme, die für eine bestimmte Gruppe von jungen Menschen konzipiert wurde: nämlich für diejenigen, für die die Prognose gestellt wurde, dass sie nach Ablauf des Lehrgangs in der Lage sein werden, einen Ausbildungs- oder Beschäftigungsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzunehmen, (dabei wird stillschweigend vorausgesetzt: ohne Unterstützung/Arbeitsassistenz). Diese Hürde haben einige Jugendliche nicht geschafft, weil bei ihnen ein längerfristiger Unterstützungsbedarf prognostiziert wurde und damit gleichgestellt war, dass sie in absehbarer Zeit nicht in der Lage sein werden, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzunehmen. Auch Jugendliche mit einem zu geringen Unterstützungsbedarf kamen nicht in diese Maßnahme, weil sie den regulären Förderlehrgängen zugewiesen wurde, ebenso Jugendliche, die bereits arbeitsamtsgeförderte Maßnahmen hinter sich hatten.

Offiziell ist mit dieser Maßnahme somit nur ein recht schmaler "Korridor" von Teilnehmer/innen geschaffen worden, und nur Dank der beharrlichen Initiative "zäher" Eltern und dem good-will einiger Berufsberater ist es zum Teil doch noch gelungen, diesen Korridor an einigen Stellen zu verbreitern.

Da gab es des weiteren das Problem, in relativ kurzer Zeit geeignete Betriebe zu finden - ein schwieriges Unterfangen, das vorwiegend auf Grund des Engagements einzelner Eltern vor Ort - unter Mitwirkung der Arbeitsämter - gelöst werden konnte; aber es hat sich dann doch noch bis zum Dezember hingezogen, bis für die letzte Jugendliche ein Arbeitgeber gefunden war.

Und last but not least musste die sozialpädagogische Stelle besetzt werden, und zwar zu einem Zeitpunkt (1. Oktober), an dem bereits die ersten Jugendlichen anfingen zu arbeiten - die Mitarbeiter/innen des Projekts hatten somit eine Vorbereitungszeit, die gegen Null tendierte. Das - um ein Ergebnis vorwegzunehmen - hätte man durchaus vorbereiteter angehen können, wenn denn die entsprechenden Gelder vom Sozialministerium dies vorgesehen hätten.

Die Jugendlichen

Insgesamt befinden sich 6 behinderte Jugendliche in der Maßnahme; eine "normale" Ausbildung kommt für sie aus behinderungsbedingten Gründen nicht in Frage, bis auf eine Jugendliche haben alle eine geistige bzw. umfangreichere Lernbehinderung:

A., ein junger Mann, 21 Jahre alt mit Down-Syndrom, wohnhaft im Odenwald; er arbeitet in einem Pflegeheim für Komapatienten an seinem Wohnort. Er führt leichte Hausmeistertätigkeiten durch, wie z.B. Kehren von Straße und Keller, Entsorgung der Kartonverpackungen und Müll; er arbeitet in der Lagerverwaltung, füllt dort die Schränke und Regale mit Gegenständen auf, die im Pflegeheim vorrätig sein müssen; des weiteren gehört zu seinem Aufgabenbereich die Kontrolle und Nachfüllung der Vorratsschränke in den einzelnen Stationen und die Seifenspender in den Zimmern der Patient/innen. Sein Arbeitsbereich ist in der knappen Zeit seiner bisherigen Tätigkeit zunehmend umfangreicher geworden, und in naher Zukunft werden anspruchsvollere Aufgaben auf ihn hinzukommen, wie z.B. die Desinfektionslösung bei Bedarf neu ansetzen und die Kontrolle und Erfassung der Lagerbestände. Unser langfristiges Ziel für A.: die möglichst eigenständige Führung und Verwaltung des Lagers.

C., 19 Jahre alt, wohnhaft im Odenwald, sie hat einen Spasmus und ist auf den Rollstuhl angewiesen; sie fällt ein wenig aus dieser Gruppe der Teilnehmer/innen heraus, weil sie einen Hauptschulabschluss erhalten hat. Ihr Berufswunsch war der, unbedingt etwas mit Kindern machen zu wollen. Nachdem sie bereits Praktika im Kindergarten während ihrer Schulzeit absolviert hatte, stand für sie fest, dass sie sich in einem Kindergarten qualifizieren wollte. Zum jetzigen Zeitpunkt arbeitet C. seit 5 Monaten in einem Kindergarten ihres Wohnorts. Sie hat sich gut eingearbeitet und geht sehr gerne zur Arbeit. Ihre Anwesenheit ist für den gesamten Kindergarten zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Kinder nehmen C.s Angebote des Vorlesens und Mitspielens sehr gerne an. Bis jetzt hat sie ein Nachmittagsangebot selbst vorbereitet und mit den Kindern durchgeführt und nimmt regelmäßig an der Wochenplanung teil.

L., 21 Jahre, wohnt in der Nähe Frankfurts, sie arbeitet im Bürobereich eines Berufsbildungswerks; sie holt per Faxabfrage Angebote anderer Firmen wegen Büromaterial-Bestellungen ein, etikettiert neue Rechnungen und sortiert nach Firmennamen; da ihr das alphabetische Sortieren schwer fällt, hat sie sich mit Unterstützung am Computer bunte Buchstaben-Etiketten erstellt, weil sie besser nach Farben als nach Buchstaben sortieren kann; alte Bestellungen werden von ihr in Sammelmappen nach Zahlen sortiert und sie bedient Faxgerät und Kopierer; für sie ist ein individuelles Lernprogramm in Excell erstellt worden, in das sie zunehmend eingearbeitet wird; ihr Arbeitsbereich wird sukzessive erweitert, so werden in nächster Zeit Arbeitsbereiche aus der Postbearbeitung und der Druckerei hinzukommen.

M., 19 Jahre, Main-Taunus-Kreis, arbeitet bei einer Gartenbaufirma im gleichen Kreis und verrichtet dort einfache Gartenbau- und Hilfsarbeiten, wie Transportieren von Materialien, Graben von Pflanzlöchern, Verteilen von Erde usw. Auf Grund seiner massiven Wahrnehmungsprobleme benötigt er die intensivste Unterstützung (1:1): so ist es für ihn z.B. nicht möglich, allein durch visuellen Vergleich zu sehen, wie tief er ein Loch für eine Pflanze graben muss - dies muss ihm der Unterstützer zeigen und mit ihm gemeinsam machen.

M., 19 Jahre, Frankfurt, arbeitet im Servicebereich eines Maßnahmeträgers in Frankfurt; sie sorgt mit für einen reibungslosen Ablauf der Seminare, für die dieser Träger Räume bereit stellt; sie bereitet die Seminarräume vor, stellt die notwendigen Getränke zusammen, kocht Kaffee und Tee für die Seminarteilnehmer, reinigt das Geschirr usw. Arbeiten, wie das Eintüten von Versandmaterialien, kommt bei Bedarf hinzu.

S., 18 Jahre, Down-Syndrom, wohnt auch im Odenwald; er arbeitet in einem Altenpflegeheim in der Nähe seines Heimatorts im Hauswirtschaftsbereich. Seine Aufgaben dort: Gläser und Wasserflaschen im Aufenthaltsraum regelmäßig auffüllen, Füllen der Quarkschälchen und der Milchkännchen - regelmäßige Bestückung des Essenswagens; Säubern der Tische, Falten von Servietten usw.; er hat auch einen intensiven Kontakt zu den Menschen, die dort betreut werden: so hilft er ihnen beim Essen, führt sie in ihre Zimmer und spielt Gesellschaftsspiele mit ihnen.

Erste Ergebnisse

Obwohl das Projekt erst seit fünf Monaten besteht, ist es dennoch möglich, erste Erfahrungen und Ergebnisse zu benennen:

  • Trotz der anfänglich schwierigen Situation, die durch den zeitgleichen Arbeitsbeginn sowohl der Mitarbeiter/innen des Projekts als auch der Jugendlichen entstand, konnten die jungen Menschen relativ schnell in Betrieben platziert werden. Dafür, dass es für keinen Beteiligten des Projekts (Arbeitgeber, Mitarbeiter im Betrieb und unsere Mitarbeiter/innen) eine Vorbereitungszeit gab, gab es erstaunlich wenig ernste Konflikte und Probleme. Allerdings muss auch konstatiert werden, dass ein Jugendlicher nach gescheitertem Vorpraktikum, das er ohne jegliche Begleitung machte, aus dem Projekt ausschied und eine Stelle anfangs der Maßnahme gewechselt wurde, weil die innerbetriebliche Begleitung nicht oder nur unzureichend gewährleistet war. Nicht nur die Mitarbeiter/innen von Gemeinsam leben - gemeinsam lernen haben Neuland betreten, sondern vor allem die Mitarbeiter/innen in den Betrieben: Sie sind nun mit jungen Menschen konfrontiert, die eine ganz spezielle Form der Anleitung benötigen - da gab es Unsicherheiten, unklare Rollenzuweisungen, Probleme mit Arbeitsaufträgen und vor allen Dingen mit ihrer besonderen Art zu lernen, aber: Man "rauft sich langsam zusammen" und lernt sich kennen und auch schätzen - die gegenseitige Akzeptanz wächst.

  • Es zeigte sich schon bald, dass die personelle Unterstützung von nur einer Stelle zu gering bemessen war, weswegen eine weitere Stelle durch eine AB-Maßnahme geschaffen wurde; somit ist eine intensivere Betreuung der Jugendlichen möglich. Ein - für Fachleute nicht überraschendes - Fazit: Jugendliche ohne größere berufliche Vorerfahrungen brauchen z.T. eine umfangreichere Unterstützung und Betreuung, die dadurch, dass es sich hier um ein kleines "Projektchen" handelt, nicht in dem Maße flexibel gehandhabt werden kann, wie das wünschenswert und sinnvoll wäre. Und: Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass die zwei Jahre Projektdauer für Einzelne nicht ausreichend sein werden, um eine dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen.

  • Die Akquisition von geeigneten Beschäftigungsstellen gestaltete sich schwierig, ist aber nicht unmöglich. Es braucht Zeit (auch das ist für Fachleute nichts Neues) und sollte in Modellprojekten besser eingeplant sein. Aus unserer Erfahrung heraus lässt sich sagen, dass es relativ leicht ist, Stellen für kurzfristige Praktika von ca. 3-4 Wochen, z.B. im Rahmen der Schulzeit, zu finden; problematisch wird es jedoch bei längerfristigen Praktika oder befristeten Einstellungen, wie im Rahmen dieses Projekts. Zum einen befürchten die Arbeitgeber, sich langfristig in irgendeiner Form zu verpflichten, zum anderen werden - trotz sozialpädagogischer Unterstützung - personelle Kapazitäten gebunden, die in den Betrieben für diese Zwecke erst einmal nicht vorhanden sind. Außerdem existieren grundsätzlich große Berührungsängste, wenn es um die Beschäftigung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen geht. Hier wird noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden müssen, wenn sich die Einstellung von Arbeitgebern auch nur ein wenig ändern soll. Und: Es ist nicht damit getan, dass der entsprechende Personalleiter eine Integration behinderter Menschen befürwortet und unterstützt, vor allem die unmittelbaren Mitarbeiter/innen eines Betriebes müssen die entsprechende Bereitschaft dazu zeigen und die Maßnahme mittragen.

  • Die jugendlichen Teilnehmer/innen der Qualifizierungsmaßnahme leben und arbeiten zum Teil in von Frankfurt aus gesehen relativ weit entfernten Regionen, sodass die unterstützenden Mitarbeiter/innen weite Fahrtwege in Kauf nehmen müssen und die Fahrkosten des Projekts ziemlich hoch sind. Es zeigt sich (auch das ist für Fachleute nicht Neues), dass solche und ähnliche Maßnahmen möglichst dezentral organisiert werden müssen - langfristig hoffen wir hier in Hessen auf eine flächendeckende und regelhafte Qualifizierungsmaßnahme für jugendliche Schulabgänger/innen mit Behinderung, zumal es auch jetzt schon wieder viele Anfragen von Eltern und Jugendlichen auf Aufnahme in unser Projekt gibt. Dieses ist jedoch nur zeitlich befristet und ob in diesem Jahr weitere Jugendliche aufgenommen werden können, liegt zum einen an der Zuweisungspraxis durch die Arbeitsämter, zum anderen aber auch daran, ob unsere personellen Kapazitäten ausreichen werden. Zurzeit sehe ich eine Ausweitung dieser Maßnahme durch das Sozialministerium nicht. Hier werden wir also mit allen uns verbündeten Vereinen weiter daran arbeiten müssen, dass es ein ambulantes Arbeitstraining oder unterstützte Einzelfördermaßnahme, allgemein: eine Qualifizierungsmaßnahme für Jugendliche - auch mit hohem Unterstützungsbedarf - gibt.

Kontakt:

LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen

Frau Monika Scholdei - Klie

Falkstr.106 HH

60487 Frankfurt

Tel.: 069 / 79402807

Fax: 069 70790106

eMail: gllaghessen@t-online.de

Quelle:

Monika Scholdei-Klie : Qualifizierungsmaßnahme für Jugendliche mit Behinderung; im Rahmen von Fördereinzel-Maßnahmen und in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts

Erschienen in: impulse Nr. 16 / Juli 2000, S.23-26

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Stand: 11.02.2005

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