Grusswort des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten

Autor:in - Karl-Hermann Haack
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 14, Dez. 1999 impulse (14/1999)
Copyright: © Karl-Hermann Haack 1999

Grusswort des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Schirmherrschaft für Ihre Tagung habe ich sehr gern übernommen.

Ich danke den Veranstaltern und Organisatoren, dass Sie damit diesem wichtigen Thema "Integrationsfachdienste" ein Forum bieten.

Die neue Bundesregierung hat in ihrem Programm vier Felder benannt, um die Lage behinderter Menschen zu verbessern:

- Die Umsetzung des Benachteiligungsverbotes des Art. 3 Abs. 3 GG;

- Die Neuordnung des Rehabilitationsrechtes in einem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches;

- Die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache; und das Thema, dem Sie sich auf Ihrer Tagung vorrangig widmen:

  • Die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen.

Damit im Gesamtkomplex der anstehenden politischen Aufgaben die Interessen behinderter Menschen nicht auf der Strecke bleiben, habe ich eine Arbeitsgruppe "Behindertenpolitik" im Bundestag initiiert, in der Abgeordnete der SPD und von Bündnis 90/ Die Grünen unter meinem Vorsitz zusammenarbeiten. Wir haben in den letzten Monaten ein Eckpunktepapier zum Sozialgesetzbuch IX erarbeitet und am 16. September 99 verabschiedet.

Im Oktober soll auf einer Anhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung mit den bundesweit tätigen Behindertenverbänden und organisationen darüber diskutiert werden.

Die 19 Eckpunkte stellen eine Grundlage für die weitere Gesetzgebungsarbeit dar und gehen über die bereits vorher veröffentlichten Diskussionspunkte für ein SGB IX des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hinaus.

Uns geht es darum, die Transparenz der Rehabilitation für alle; d.h. für die Leistungserbringer, für die Leistungsträger und vor allem für die Rehabilitanden zu verbessern. Der behinderte oder chronisch kranke Mensch soll sich nicht mehr vorrangig damit beschäftigen müssen, wer wo wann für ihn zuständig ist. Zugang und die Erbringung von Leistungen sollen also bürgernah und effizient organisiert werden. Dazu brauchen wir den Sachverstand vieler Beteiligter und ganz besonders den der Betroffenen.

Das Eckpunktepapier befasst sich selbstverständlich auch mit der Beschäftigung von behinderten Menschen und ihrer Eingliederung in das Berufsleben.

Lassen Sie mich nur einige Punkte nennen:

  • aktive Bemühung der Bundesanstalt für Arbeit um verstärkte Beschäftigung (Schwer-) Behinderter, auch im Übergang aus Werkstätten,

  • Neuregelung der Verwendung der Ausgleichsabgabe, auch zur Finanzierung neuer, zusätzlicher Instrumente zur Eingliederung (Schwer-) Behinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (wie Integrationsfachdienste, Integrationsfirmen, -betriebe, -abteilungen) sowie für finanzielle Anreize für Arbeitgeber, ihren Betrieb (z.B. durch Arbeitsschutzmanagement) so zu organisieren, dass der Eintritt von Behinderungen möglichst weitgehend vermieden wird,

  • Schaffung und Weiterentwicklung zusätzlicher Instrumente zur Eingliederung (Schwer-) Behinderter zu den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts (wie in Koalitionsvereinbarung vorgesehen), z.B. für besonders betroffene (Schwer-) Behinderte, wie z.B. qualifizierte Integrationsfachdienste zur Unterstützung der Vermittlung und arbeitsbegleitenden Betreuung und

  • Beschäftigungs-/Integrationsfirmen, -betriebe, -abteilungen.

Die beschäftigungsfördernden Elemente des Schwerbehindertenrechts sind mit der Zielsetzung, die nach wie vor unerträglich hohe Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter nachhaltig abzubauen, möglichst umgehend zu stärken.

Der Übergang aus Werkstätten für Behinderte in Betriebe und Verwaltungen des allgemeinen Arbeitsmarktes (sowie der Zugang zu ihnen anstelle von Werkstätten) soll erleichtert und gefördert werden, insbesondere auch durch

  • Einsatz entsprechender Fachdienste,

  • übergangsfördernde rechtliche Regelungen,

  • Überprüfung des Förderinstrumentariums.

Im Rahmen der Gesetzgebung soll auch eine eindeutige Regelung der Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung für notwendige Arbeitsassistenz getroffen werden, sowohl für reguläre Arbeitsverhältnisse als auch für Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen. Gegenwärtig entstehen aus der Unübersichtlichkeit zahlreiche Fälle der Verweigerung von Kostenübernahme.

Aufgrund der allgemein hohen Arbeitslosigkeit haben sich in den letzten Jahren die Chancen für eine berufliche Eingliederung für Menschen mit Behinderungen kontinuierlich verschlechtert. Gleichzeitig wuchs die Erkenntnis, dass Schwerbehinderte, die früher als nicht vermittelbar galten, mit geeigneter ambulanter Unterstützung sehr wohl auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die Entwicklung von verschiedensten Integrationsinitiativen hat dabei aufgezeigt, dass das derzeitige Instrumentarium - ich nenne es auch "Instrumentenkasten" - zur beruflichen Rehabilitation Behinderter erweitert werden muss. Um Aussagen über die notwendige Ausstattung, den Finanzierungsaufwand, Arbeitsweise und die Effizienz solcher Dienste und Projekte treffen zu können, werden in einer Modellphase bis zum Jahr 2001 pro Bundesland je ein Integrationsfachdienst und ein Integrationsprojekt aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert und wissenschaftlich begleitet. Wir haben vor, die Grundsatzentscheidung über Integrationsfachdienste und Integrationsfirmen durchaus schon vor Ablauf der Modellphase zu treffen. Die Einzelheiten der Ausgestaltung sollen aber einer Rechtsverordnung vorbehalten bleiben, die die Ergebnisse der Auswertung berücksichtigen kann.

Vor wenigen Tagen habe ich mit dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, auch über die Entwicklung der Integrationsfachdienste gesprochen. Es besteht Einigkeit darüber, dass nur eine gute und kooperative Zusammenarbeit von Arbeitsämtern, Integrationsfachdiensten und Hauptfürsorgestellen bzw. anderen Trägern der Rehabilitation zur Verbesserung der berufliche Eingliederung behinderter Menschen führen kann. An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeitern der Bundesanstalt für Arbeit für ihren engagierten Einsatz danken. Ich bin der Meinung, dass sich die in der Vergangenheit hier und da aufgetauchten Probleme in der Zusammenarbeit beheben lassen werden, wenn nur alle Beteiligten das gemeinsame Ziel im Auge haben, nämlich behinderten Menschen zu einem Arbeitsplatz zu verhelfen.

Damit mir nichts von Ihren Beratungen entgeht, lasse ich meine Mitarbeiterin in Ihrer Mitte, wünsche Ihnen einen erfolgreichen Erfahrungsaustausch auf dieser Tagung und versichere Ihnen, dass wir Ihre Anregungen und Überlegungen bei den weiteren Diskussionen im Rahmen der Gesetzgebung berücksichtigen werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

von Karl-Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten

Quelle:

Karl-Hermann Haack:Grußwort des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten

Erschienen in: impulse Nr. 14 / Dezember 1999

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 15.02.2005

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