Integrationsfachdienste - aus der Sicht der Bundesanstalt für Arbeit

Autor:in - Herbert Schneider
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 14, Dez. 1999 impulse (14/1999)
Copyright: © Herbert Schneider 1999

Integrationsfachdienste - aus der Sicht der Bundesanstalt für Arbeit

Die Tagung der BAG UB vom 29.9. - 1.10.99 in Teltow "Integrationsfachdienste - quo vadis?" war gut vorbereitet, gut besucht und hat gute Ergebnisse gebracht. Das Ergebnis, das die BA am meisten interessierte, war die Rückmeldung über die Zusammenarbeit zwischen den Integrationsfachdiensten und den Arbeitsämtern. Es ist nicht selbstverständlich, dass eine solche Zusammenarbeit gelingt; denn die berufliche Integration von Schwerbehinderten lag bisher allein in den Händen der Arbeitsämter. Für viele Mitarbeiter in den Integrationsfachdiensten ist der Umgang mit den Arbeitsämtern neu und deren Denkweisen nicht immer verständlich. Das führt leicht zu Missverständnissen und Unsicherheiten.

Diese Unsicherheit war aus einigen Beiträgen auf der Tagung auch zu spüren. Nimmt man aber einmal in Kauf, dass einige Wünsche hinsichtlich der Zusammenarbeit auf beiden Seiten noch offen sind, kann das Gesamtergebnis durchaus zufriedenstellen. In vielen Bereichen zeigen die gemeinsamen Ergebnisse bei der beruflichen Wiedereingliederung Schwerbehinderter, dass die Unterstützung durch die Integrationsfachdienste zu Erfolgen führt. Den Arbeitsämtern stehen mit den Integrationsfachdiensten viele junge engagierte Helfer zur Verfügung, die Zeit und die Fähigkeit mitbringen, sich intensiv um arbeitslose Schwerbehinderte zu kümmern. Das gilt sowohl für den geistig oder psychisch Behinderten wie auch den Körperbehinderten mit seinen Problemen, die er aufgrund seiner Behinderung oder seiner sonstigen Lebensverhältnisse hat.

Bei vielen Schwerbehinderten sind diese Probleme verdeckt, weil das Arbeitsamt z.B. seine Wohn- und Familienverhältnisse nicht kennt, von seinen Schulden- oder Suchtproblemen nichts weiß oder als Behörde nicht helfen kann. Diese Fragen müssen geregelt werden, bevor eine berufliche Integration in Betracht gezogen werden kann.

Die Integrationsfachdienste können helfen, die notwendigen Rahmenbedingungen für die berufliche Eingliederung zu schaffen. Sie können flexibler vorgehen und die Arbeitsämter entlasten, damit diese ihre Aufgaben, die sie nicht delegieren dürfen, durchführen können. Zu den Aufgaben, die nicht übertragbar sind, gehören z.B. die Gesamtorganisation der beruflichen Integration, die Leistungszahlung und die Bearbeitung der Förderangelegenheiten. Die berufliche Integration von Schwerbehinderten ist eine öffentliche Aufgabe, die nur zum Teil privatisiert werden kann. Die Arbeitsämter können nicht die Aufgaben auf die Integrationsfachdienste übertragen, für die sie dem Schwerbehinderten gegenüber Verantwortung tragen. So dürfen sie den Schwerbehinderten nicht aus ihrer Betreuung entlassen und diese gänzlich den Integrationsfachdiensten überlassen. Schwerbehinderte, die diesen Eindruck haben, beschweren sich mit Recht darüber. Ihre Erwartungshaltung ist häufig recht hoch und die Enttäuschung umso größer, wenn die Einschaltung des Integrationsfachdienstes ihnen nicht weiter hilft. Die Integrationsfachdienste müssen sich dessen bewußt sein und sollten auch in ihrer Öffentlichkeitsarbeit nicht den Eindruck erwecken, als ob sie alle Angelegenheiten der Schwerbehinderten besorgen und ihre Probleme allein lösen könnten.

Bei der beruflichen Integration Schwerbehinderter ist zwischen den Arbeitsämtern und Integrationsfachdiensten Zusammenarbeit gefragt. Beide Partner müssen gegenseitiges Verständnis aufbringen und aufeinander zugehen. Nur so kann den Belangen der Schwerbehinderten Rechnung getragen werden. Gelingt es, dass die Arbeitsämter Vertrauen in die Arbeit der Integrationsfachdienste gewinnen und diese sich in den Integrationsprozess einfügen, wird die Zusammenarbeit wachsen und der einzelne Schwerbehinderte zu seinem Recht kommen. Dann wird auch eine gesetzliche Regelfinanzierung möglich sein, die die Integrationsfachdienste auf Dauer brauchen, wenn sie weiterhin mit Erfolg zusammen mit den Arbeitsämtern für die Schwerbehinderten am Arbeitsmarkt tätig sein sollen.

von Herbert Schneider, Bundesanstalt für Arbeit - Nürnberg

Quelle:

Herbert Schneider: Integrationsfachdienste - aus der Sicht der Bundesanstalt für Arbeit

Erschienen in: impulse Nr. 14 / Dezember 1999

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 14.02.2005

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