Persönliches Budget - Von der Vision zur Wirklichkeit

Autor:in - Mathias Westecker
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 14, Dez. 1999 impulse (14/1999)
Copyright: © Mathias Westecker 1999

Persönliches Budget - Was ist das?

Ein Persönliches Budget ist eine neue Form für Menschen mit Behinderung, um Unterstützung zu bekommen. Betroffene erhalten Geld, um ihre Unterstützung selbst zu organisieren. Sie/Er entscheidet im einzelnen darüber:

  • wer die Assistenz

  • mit welchen Zielen

  • zu welcher Zeit

  • wo und

  • wie leistet.

Die Betroffenen bezahlen ihre Helfer selber, sind also deren Vorgesetzte. Oder sie entscheiden sich für einen Hilfsdienst, der organisatorische Arbeit abnimmt bzw. gründen selber eine Assistenzgenossenschaft. Betroffene haben dadurch ein Maximum an Kontrolle bezüglich der persönlichen Hilfen und können die Wohnform selbständig bestimmen. Menschen mit Kommunikations- und Lernschwierigkeiten können für ihre Willensäußerungen und den organisatorischen Rahmen Hilfe von Familien / Freunden oder von bezahlten Helfern in Anspruch nehmen. Der/die NutzerIn von Hilfsleistungen wird Subjekt der eigenen Lebensplanung im Hilfesystem und wird verantwortlich für sein / ihr Leben. Der Rollenwechsel vom hilfebedürftigen Klienten hin zum hilfeeinkaufenden Kunden wird verstärkt. Die Hilfen können und sollen nach dem Bedarf und dem Wunsch der Betroffenen ausgerichtet sein.

Ein umfassendes System des Persönlichen Budget existiert in der Bundesrepublik noch nicht. Die Forderungen der Selbsthilfebewegung sind jedoch klar: Ein Persönliches Budget muß freiwillig sein und als zusätzliches Angebot neben den bestehenden Hilfeformen und Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. Von daher stellt es die Behindertenhilfe nicht auf den Kopf oder führt zur kurzfristigen Schließung von Institutionen, sondern erhöht die Wahlmöglichkeit der Betroffenen und stärkt den Wettbewerb unter den Leistungsanbietern. Die Ermittlung des Hilfebedarfs muß im Einzelfall individuell geprüft werden und bedarfsgerecht bewilligt werden. Die Qualität der Assistenz hängt entscheidend auch von angemessenen Konditionen (z.B. Bezahlung) für die AssistentInnen ab. Die Inhalte der Leistungen werden von den Betroffenen mitbestimmt und gestaltet. Ein Persönliches Budget muß für alle Behinderten möglich sein. Die Nutzer müssen in der Lage sein, jemanden einzustellen, anzuleiten, einen Dienstplan zu erstellen, die Assistenz zu überwachen und, wenn nötig, ihrem Assistenten zu kündigen bzw. die Unterstützung von Dritten in diesen Funktionen erhalten können. Die benötigte Assistenz muß ganzheitlich geleistet werden können und nicht aufgrund von fiskalischen Unterschieden durch verschiedene Kostenträger zwischen Pflege und Eingliederungshilfe unterschieden werden.

Die Selbsthilfebewegung sieht einerseit die Gefahr, daß etwaige Kostendeckelungen durch die Kostenträger zu einer Verschlechterung für die einzelnen Nutzer führen können ähnlich der reduzierten und starren finanziellen Regelungen der Pflegeversicherung. Auch darf die umfassende Verantwortung für eine bedarfsgerechte Unterstützung, im Rahmen der Eingliederungshilfe im BSHG festgeschrieben, nicht durch die Hintertür eines Persönlichen Budget aufgeweicht werden.

Gleichzeitig stellen Gerlef Gleis und Bärbel Mickler von Autonom Leben in Hamburg zurecht die Frage, warum die momentanen Möglichkeiten der pauschalierten Bewilligung im Rahmen des Arbeitgebermodells, der Blindenhilfe oder pauschaliertem Pflegegeld nicht sofort ausgeschöpft werden?

Modellversuche in der Bundesrepublik

Die Einführung des Persönlichen Budget kann auf Länderebene zumindest im Kontext des §93ff. BSHG sowie dem Gesamtplan §46 BSHG im Rahmen der Eingliederungshilfe kurzfristig umgesetzt werden. Durch die Schaffung der Experimentierklausel im §101a, BSHG können Modellvorhaben gut umgesetzt werden und eventuell sogar Projektgelder zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur eingefordert werden.

In Rheinland-Pfalz ist ein Modellversuch seit 1998 in 2 Städten und 2 Landkreisen initiiert. Behinderte bekommen, analog zur Pflegeversicherung in 3 Kategorien eingeteilt, ausdücklich als Alternative zur stationären Hilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe einen monatlichen Betrag zwischen 400,- und 1300,- DM. Andere Sozialleistungen wie Pflegegeld, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt und der Besuch einer Werkstatt für Behinderte oder einer Tagesförderstätte bleiben davon unberührt, der Betrag soll die soziale Eingliederung sichern und ist frei verfügbar. Das Persönliche Budget ist vom dortigen Sozialministerium als Initiator auch als Instrument zur Kosteneinsparung eingeführt worden. Im Sommer 1999 gab es drei Teilnehmer, welche alle stationär untergebracht waren und von diesen Institutionen für den Modellversuch vorgeschlagen wurden. Der Modellversuch soll wissenschaftlich begleitet werden und komplementäre ambulante Dienste neu aufgebaut werden.

In Hamburg wird ein Modellversuch von Vertretern der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales und von Selbsthilfegruppen der Landesarbeitsgemeinschaft für Behinderte erarbeitet. Der Paradigmenwechsel zum Selbstbestimmten Leben wird von beiden Seiten sowie Verbänden der Behindertenhilfe eingefordert. Strittig sind momentan die Formen der Bewilligung für ein Persönliches Budget, der Teilnehmerkreis für einen ersten Modellversuch und die zu schaffenden Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die für die Organisation eines Persönlichen Budget Assistenz benötigen.

Persönliches Budget auch für die berufliche Bildung und Beschäftigung

Das Haupaugenmerk für das Persönliche Budget liegt bisher im Wohnbereich, meist der ambulanten Hilfen im eigenen Wohnraum. Prinzipiell sind natürlich auch Unterstützungsformen für die berufliche Bildung und Beschäftigung der Betroffenen bei entsprechender Gesetzesänderung durchführbar. Auch hier kann auf Erfahrungen aus anderen Ländern zurückgegriffen werden. Die / Der Einzelne bekommt beispielsweise ein Budget, um seinen Ausbildungswunsch mit der benötigten Assistenz durchzuführen und zwischen verschiedenen Leistungsanbietern wählen zu können. Auch die Forderungen der BAG-UB nach Möglichkeiten der dauerhaften ambulanten Unterstützung im Arbeitsleben und nach einem Ausgleich bei Minderleistung für Arbeitgeber lägen in Form eines Persönlichen Budget in der Entscheidungsfreiheit der Betroffenen.

Modellversuche leben von der Einmischung der Selbsthilfegruppen. Die Einführung eines Persönlichen Budget aus Einsparungszwecken von den Kostenträgern verordnet würde die Idee der größeren Selbstbestimmung und Beteiligung der Betroffenen konterkarieren. Die Vision eines Persönlichen Budget wird nur durch die Beteiligung und das Ausprobieren durch die Betroffenen zur wünschenswerten Wirklichkeit.

von Mathias Westecker, Leben mit Behinderung - Hamburg

Quelle:

Mathias Westecker: Persönliches Budget - Von der Vision zur Wirklichkeit

Erschienen in: impulse Nr. 14 / Dezember 1999

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 13.11.2006

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