Der Stellenwert von Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderungen

Autor:in - Elke Bartz
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 11, Jän. 1999 impulse (11/1999)
Copyright: © Elke Bartz 1999

Der Stellenwert von Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderungen

Der Einsatz von ArbeitsassistentInnen bedeutet wesentlich mehr als nur die Möglichkeit, die Berufstätigkeit behinderter Menschen zu sichern bzw. erst zu ermöglichen. Sie beinhaltet einen äußerst wichtigen Grundstein zur Sicherung des Lebensunterhaltes, sozialer Anerkennung und der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft zu führen. Arbeitsassistenz ist ein wichtiges "Instrument zur Integration" und damit der Steigerung von Selbstwertgefühl und Lebensqualität behinderter Menschen. (bidok Textauszug, RB; 15. Feb. 1999).

Schon allein die Definition des Begriffs Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderungen beinhaltet in der Praxis Probleme. So bezeichnet z.B. die rheinland-pfälzische Hauptfürsorgestelle mit Arbeitsassistenz die (in der Regel dreimonatige) Einweisung eines Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung in seinen neuen Tätigkeitsbereich. Körperbehinderte Menschen, die zur Ausübung ihres Berufes Assistenzleistungen in Anspruch nehmen, erhalten hingegen "dauerhafte Betreuung am Arbeitsplatz".

Das bedeutet eine strikte Umkehrung der Definitionen nach dem Verständnis der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung. Ein Mensch mit einer sogenannten geistigen Behinderung benötigt in der Regel begleitete Einführung und Training an seinem (neuen) Arbeitsplatz. Dabei kann es sich sowohl um Assistenz als auch um Betreuungsleistungen handeln mit dem Ziel, daß diese/r ArbeitnehmerIn nach der individuellen Einarbeitung die Tätigkeiten, entsprechend der eigenen Fähigkeiten, so selbständig als möglich ausübt. Weitergehende Unterstützung kann, muß aber nicht in allen Fällen zwangsläufig erfolgen.

Bei der Arbeitsassistenz für Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen übernehmen die ArbeitsassistentInnen die Einweisung und Anleitung, im Idealfall nicht fremdbestimmend, sondern lediglich unterstützend und begleitend, als PartnerInnen der behinderten ArbeitnehmerInnen.

ArbeitsasisstentInnen für Menschen mit intellektuellen Einschränkungen sollen ebenfalls darauf hinwirken, Berührungsängste bei den nichtbehinderten MitarbeiterInnen abzubauen. Sie müssen verdeutlichen, wo Schwächen, aber auch Stärken der künftigen behinderten KollegInnen liegen, daß aber auch ein nichtbehinderter Mensch nicht sämtliche Tätigkeiten uneingeschränkt verrichten kann.

Arbeitsassistenz für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen bedeutet in der Regel ausschließlich Ausgleich für nicht oder nicht ausreichend vorhandene manuelle Fähigkeiten, die für die Ausübung des Berufstätigkeiten notwendig sind. Intellektuelle Fähigkeiten müssen nicht ausgeglichen werden. Im Gegenteil verfügen körperbehinderte ArbeitnehmerInnen über das Weisungsrecht gegenüber ihren ArbeitsassistentInnen.

Beispiel 1: Der Arbeitsassistent eines Arbeitnehmers mit einer sogenannten geistigen Behinderung erklärt diesem, wofür ein Aktenordner benötigt wird, wo dieser steht und wie eine einfache Ablage erfolgt.

Beispiel 2: Der Arbeitsassistent einer körperbehinderten Arbeitnehmerin holt auf Anweisung dieser einen bestimmten Ordner aus dem Regal und legt nach deren Anweisung die entsprechenden Unterlagen ab. Von Betreuung kann in diesem Zusammenhang sicher nicht die Rede sein.

Doch egal, ob Arbeitsassistenz für Menschen mit intellektuellen oder körperlichen Beeinträchtigungen, de facto ermöglicht sie die Integration in das Arbeits- bzw. Berufsleben, darüber hinausgehend jedoch auch in das gesellschaftliche Leben.

In einer stark leistungsorientierten Gesellschaft hat Arbeit einen äußerst hohen Stellenwert. Schon nichtbehinderte Menschen erleben häufig den sozialen Ausschluß, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Nicht einmal die hohe Arbeitslosenquote, die eigentlich verdeutlichen sollte, daß Arbeitslosigkeit nicht "individuelles Versagen eines einzelnen", sondern ein Massenphänomen darstellt, hat daran etwas geändert.

Menschen mit Beeinträchtigungen werden sehr häufig als nicht leistungsfähig definiert. Sie gelten als Objekte der Hilfsbedürftigkeit und Fürsorge, ein Leben lang abhängig von der mehr oder minder vorhandenen Bereitschaft des Staates und der Gemeinschaft "für sie zu sorgen". Eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird so von vornherein ausgeschlossen.

Arbeit bedeutet also nicht nur Sicherung des Lebensunterhaltes und Erwerb sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche z.B. auf Renten- und Pflegeversicherungsleistungen, sondern auch Sicherung des sozialen Status' in der Gesellschaft.

Zum gesellschaftlichen Leben gehört ebenso die Möglichkeit der Mobilität. Arbeitslose Menschen mit Behinderung werden in ihrer Mobilität noch stärker eingeschränkt als berufstätige Behinderte oder arbeitslose Nichtbehinderte. Da selbst ausgangs des 20. Jahrhunderts in Deutschland immer noch sehr wenige öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei und flächendeckend von allen Menschen genutzt werden können, sind insbesondere gehbehinderte und rollstuhlbenutzende Menschen auf einen eigenen PKW angewiesen. Spezielle Behindertenfahrdienste können dieses Manko nur sehr mangelhaft ausgleichen.

Ein arbeitsloser behinderter Mensch kann sich ein eigenes Fahrzeug jedoch selten leisten. Die Finanzierung über die Eingliederungshilfe nach dem BSHG (§§39, 40) ist sehr schwierig, da die öffentlichen Träger der Sozialhilfe das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben häufig nicht anerkennen.

Der Einsatz von ArbeitsassistentInnen bedeutet also wesentlich mehr als nur die Möglichkeit, die Berufstätigkeit behinderter Menschen zu sichern bzw. erst zu ermöglichen. Sie beinhaltet einen äußerst wichtigen Grundstein zur Sicherung des Lebensunterhaltes, sozialer Anerkennung und der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft zu führen. Arbeitsassistenz ist ein wichtiges "Instrument zur Integration" und damit der Steigerung von Selbstwertgefühl und Lebensqualität behinderter Menschen.

Aus diesem Grund sind Leistungskürzungen und -begrenzungen der Kostenübernahme für die Arbeitsassistenz strikt abzulehnen. Je nach Bundesländern existieren unterschiedlichste Limits für die Kostenübernahme. Die Kostenträger (i.d.R. Hauptfürsorgestellen) deckeln die Leistungen zunehmend. Dabei legen sie Rechenmodelle zugrunde, nach denen sie entscheiden, bis zu welcher Summe Arbeitsassistenz nach ihren Begriffen effizient eingesetzt wird, und wann es "billiger" ist, selbst hochqualifizierte behinderte Menschen in die Arbeitslosigkeit zu schicken bzw. sie zu Sozialhilfeempfängern zu degradieren.

Die oben angesprochene Steigerung der Lebensqualität und Sicherung des sozialen Status finden bei solchen Berechnungen kaum bis gar keine Berücksichtigung. Mit dieser Handhabe werden Menschen mit Beeinträchtigungen wieder einmal mehr auf ein Dasein als Kostenfaktor degradiert.

Bei der Effizienzberechnung durch die Kostenträger wird vermutlich ein Aspekt ganz außer acht gelassen. Mit der Beschäftigung von ArbeitsassistentInnen wird nicht nur die Berufstätigkeit der behinderten Menschen gesichert. Vielmehr entstehen dadurch ebenfalls Arbeitsplätze für die Arbeitsassistentinnen mit den unterschiedlichsten Qualifikationen. ArbeitsassistentInnen für Menschen mit sogenannten geistigen Behinderung sind in der Regel für ihre Tätigkeit speziell ausgebildete Kräfte. AssistentInnen für körperbehinderte ArbeitnehmerInnen können über die unterschiedlichsten oder über gar keine speziellen Qualfikationen verfügen, da sie von den behinderten Menschen selbst in ihre Tätigkeiten eingewiesen werden.

Einige ArbeitsassistentInnen finanzieren mit der Leistung von Arbeitsassistenz ihr Studium, andere sichern ihren Lebensunterhalt aus dieser Tätigkeit. Dadurch werden häufig zuvor arbeitslose AssistentInnen unabhängig von Arbeitslosengeld- oder hilfe bzw. der Sozialhilfe. Außerdem werden sie dadurch zu Steuerzahlern und Zahlern von Sozialversicherungsbeiträgen. Angesichts leerer öffentlicher Kassen ein nicht zu mißachtender Faktor.

Arbeitsassistenz hat also viele "Gesichter". Ihr Nutzen geht weit über den in Zahlen berechenbaren Stellenwert hinaus. Ihre Kostenübernahme darf keinesfalls eingeschränkt, sondern muß im Gegenteil weiter ausgedehnt werden, um noch weitaus mehr Menschen mit Behinderungen als bisher die Integration zu ermöglichen.

von Elke Bartz, Forum selbstbestimmte Assistenz behinderter Menschen e.V. - Mulfingen-Hollenbach

Quelle:

Elke Bartz: Der Stellenwert von Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderungen

Erschienen in: impulse Nr. 11 / Jän. 1999

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 16.06.2010

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