Unterstützte Beschäftigung für Menschen mit schweren Behinderungen

Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 10, Okt. 1998 impulse (10/1998)
Copyright: © Eva-Maria Fehre, Angelika Thielicke 1998

Ausgangssituation und Problematik

Es ist Konsens, daß Unterstützte Beschäftigung im System der beruflichen Rehabilitation verankert werden muß, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung einer Person.

Bei Betrachtung der Komponenten von Unterstützter Beschäftigung ist ein besonderer Augenmerk auf individualisierte Unterstützung ohne zeitliche Begrenzung zu legen.

An eine tariflich orientierte Bezahlung durch den Arbeitgeber ist nicht zu denken, aufgrund der erheblichen Minderleistung.

Barrieren zur beruflichen Integration von Menschen mit schweren Behinderungen

- Wirtschaftliche Situation mit hoher Arbeitslosenquote

- Fehlende Erfahrungen mit Unterstützter Beschäftigung für Menschen mit schweren Behinderungen

- Geringe Bereitschaft von Arbeitgebern auch Menschen mit schweren Behinderungen einzustellen

  • geringes Vorstellungsvermögen über ihre Kompetenz

  • hoher dauerhafter Assistenz- und Pflegebedarf auch während der Arbeitszeit

  • höherer organisatorischer Aufwand (Raum- und Transportbedarf)

  • eingeschränktere körperliche Leistungsfähigkeit

- Nichterreichen von Arbeitnehmerstatus (mit Tariflohn)

- Fehlendes Unterstützungsinstrumentarium außerhalb von (teil)stationären Einrichtungen

Lösungsideen

Um sich an den Barrieren nicht endlos und erfolglos abzuarbeiten, bzw. damit unterstützte Beschäftigung als Alternative zu Tagesförderstätten und Werkstätten für Behinderte etabliert werden und vor allem dauerhaft bestehen kann, müssen Strukturveränderungen auf verschiedenen Ebenen der Gesellschaft vorgenommenen werden.

Veränderungen in den kulturellen Überzeugungen und Wertmaßstäben im Sinne einer Integrationskultur, bedürfen eines langen Atems.

Notwendige Strukturveränderungen

  • Individuelle Hilfeleistungen an die Person und nicht an die Einrichtung binden (Personal Budget)

  • Anspruch auf dauerhafte Unterstützung im Arbeitsleben auch außerhalb von Einrichtungen

  • Überörtlicher Sozialhilfeträger als Kostenträger der (teil)stationär ersetztenden Maßnahme

  • Entlastung des Arbeitgebers durch dauerhafte Lohnkostensubventionierung

  • Unterstützte Beschäftigung als tagesstrukturierendes Angebot

  • Vernetzung von Arbeit, Wohnen und Freizeit

  • Menschen mit schweren Behinderungen als gleichberechtigte Teilhaber (mit Unterstützungsbedarf) dieser Gesellschaft

Ausblick

Wie die Entwicklung im Bereich "Unterstützte Beschäftigung für Menschen mit schwerem Behinderungen" weitergehen kann, welche Ansätze in einzelnen Regionen bereits vorhanden oder zukünftig möglich sind, wird innerhalb einer Arbeitsgruppe der BAG UB durch die praktische Durchführung von Einzelmaßnahmen und die theoretische Aufarbeitung dieser Erfahrungen weiterentwickelt.

Die Arbeitsgruppen arbeitet seit September 1997 an der Thematik. Ihr nächstes Arbeitstreffen findet am 20.10.1998 in Hannover statt.

Kontakt und Informationen

Angelika Thielicke

spectrum e.V.

Hohe Leuchte 24

35037 Marburg

Tel.: 06421 / 931777

Fax: 06421 / 931778

Quelle:

Eva-Maria Fehre, Angelika Thielicke: Unterstützte Beschäftigung für Menschen mit schweren Behinderungen

Erschienen in: impulse Nr. 10 / Okt. 1998

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 09.06.2005

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