Erschienen in: impulse Nr. 77, 2/2016, S. 27-31 impulse (77/2016)
Inhaltsverzeichnis
- Es soll ein neues Gesetz geben:
-
Deshalb fordern wir: Diese Dinge gehören zu einem guten Bundes-Teilhabe-Gesetz dazu!
- 1. Wir fordern: Alle behinderten Menschen bekommen Unterstützung. Da, wo sie Hilfe brauchen.
- 2. Wir fordern: Alle behinderten Menschen haben ein Recht auf Teilhabe.
- 3. Wir fordern: Inklusion ist das Wichtigste. Sonder-Einrichtungen sind keine Inklusion.
- 4. Wir fordern: Es soll mehr Persönliche Budgets geben.
- 5. Wir fordern: Behinderte Menschen sollen ihre Rechte kennen. Sie sollen ihre Rechte verstehen.

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Bundes-Teilhabe-Gesetz ist ein schweres Wort.
Es ist der Name für ein neues Gesetz.
„Bundes“ heißt: Dieses Gesetz soll für ganz Deutschland gelten.
„Teilhabe“ heißt: Behinderte Menschen sind ein Teil von
unserer Gesellschaft.

-
Sie gehören dazu.
-
Sie haben die gleichen Rechte.
-
Sie können überall mit-machen.
-
Sie sollen dafür Unterstützung bekommen.
Wir wollen ein gutes Bundes-Teilhabe-Gesetz haben!

Inhaltsverzeichnis
- 1. Wir fordern: Alle behinderten Menschen bekommen Unterstützung. Da, wo sie Hilfe brauchen.
- 2. Wir fordern: Alle behinderten Menschen haben ein Recht auf Teilhabe.
- 3. Wir fordern: Inklusion ist das Wichtigste. Sonder-Einrichtungen sind keine Inklusion.
- 4. Wir fordern: Es soll mehr Persönliche Budgets geben.
- 5. Wir fordern: Behinderte Menschen sollen ihre Rechte kennen. Sie sollen ihre Rechte verstehen.
Das heißt:
Jeder behinderte Mensch soll selber entscheiden:

-
Welche Hilfen er braucht.
-
Welche Hilfen er bekommt.
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Wer ihm hilft.
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Wann und wo er Hilfe bekommt.
-
Wo er die Hilfen bekommt.

Deshalb soll jeder behinderte Mensch
bei diesen Dingen Hilfen bekommen:
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Für Lernen und Bildung: Zum Beispiel in der Schule.
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Für die Arbeit.
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In der Frei-Zeit.
„Inklusion“ ist ein schweres Wort.
„Inklusion“ bedeutet:

-
Behinderte Menschen haben die gleichen Rechte wie
nicht behinderte Menschen.
-
Jede behinderte Frau und jeder behinderte Mann kann
überall mit-machen.

Jeder kann selber entscheiden:
-
Was will er mit-machen.
-
Wo will er mit-machen.
Inklusion an der Arbeit:

Bis jetzt ist es noch oft so:
Viele behinderte Menschen arbeiten in einer
Werkstatt für behinderte Menschen.
Oder sie gehen in eine Tages-Förder-Stätte.
So soll es sein:

Behinderte Menschen entscheiden selber:
Wo wollen sie arbeiten.
Niemand soll in einer Werkstatt für behinderte Menschen
arbeiten müssen.
Behinderte Männer und Frauen müssen auch andere
Angebote bekommen.
Wir fordern:

Wenn jemand einen normalen Arbeits-Platz will:
Dann muss das gehen.
Das muss man unterstützen.
Wenn ein behinderter Mensch an einem normalen

Arbeits-Platz Unterstützung braucht.
Damit er seine Arbeit gut machen kann.
Dann muss die Unterstützung bezahlt werden.
Die Unterstützung ist wichtig.
Sonst kommen behinderte Menschen mit Hilfe-Bedarf oft in
Werkstätten für behinderte Menschen.
Oder sie kommen aus Werkstätten für behinderte Menschen nicht
mehr raus.

Das gilt für Menschen mit sehr hohem
Hilfe-Bedarf:
Sie sollen nicht in Förder-Stätten müssen.
Sie sollen ihre Hilfen auch an anderen Orten bekommen.

„Persönliches Budget“ ist ein schweres Wort.
Das spricht man so:
Persönliches Büdschee.
Persönliches Budget heißt:
Der behinderte Mensch bekommt Geld.

Damit bezahlt er seine Hilfen selber.
Der behinderte Mensch entscheidet selber:
-
Was für Hilfen er braucht.
-
Wer ihm helfen soll.
Das muss überall gehen:
Behinderte Menschen entscheiden selber.
Zum Beispiel in der Frei-Zeit:

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Was wollen sie mit-machen.
-
Wo wollen sie mit-machen.
-
Wann wollen sie etwas machen.

Behinderte Menschen sollen gut beraten werden.
Das ist in der Beratung wichtig:
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Was will der behinderte Mensch selber.
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Wer macht die Beratung.
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Wo ist die Beratung.
In schwerer Sprache sagt man:
Die Beratung soll im Sinne von behinderten Menschen sein.
Die Beratung soll un-abhängig sein.
Behinderte Menschen sollen selber beraten.

Behinderte Menschen wissen, wie das ist:
Mit einer Behinderung zu leben.
Deshalb verstehen behinderte Menschen
andere behinderte Menschen oft besser.
Behinderte Menschen beraten andere behinderte Menschen.
Das heißt in schwerer Sprache: Peer Counseling.
Das spricht man so: Pier Kaun-Zeling.
Behinderte Menschen müssen ihre Rechte kennen.

Alle Informationen soll es zum Beispiel so geben:
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In Leichter Sprache.
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Und in Gebärden-Sprache.
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Und in Blinden-Schrift.
Oder jemand liest die Informationen vor.

Wenn Sie noch mehr wissen wollen:
Quelle
Impulse: Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz. Erschienen in: impulse Nr. 77/2016, Seite 27-31.
bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Stand: 24.10.2018