Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Autor:in - impulse
Schlagwörter: Gesetz, Unterstützung, Arbeit, Inklusion, Persönliches Budget, Deutschland
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse Nr. 77, 2/2016, S. 27-31 impulse (77/2016)
Copyright: © impulse

Es soll ein neues Gesetz geben:

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Bundes-Teilhabe-Gesetz ist ein schweres Wort.

Es ist der Name für ein neues Gesetz.

„Bundes“ heißt: Dieses Gesetz soll für ganz Deutschland gelten.

„Teilhabe“ heißt: Behinderte Menschen sind ein Teil von

unserer Gesellschaft.

  • Sie gehören dazu.

  • Sie haben die gleichen Rechte.

  • Sie können überall mit-machen.

  • Sie sollen dafür Unterstützung bekommen.

Wir wollen ein gutes Bundes-Teilhabe-Gesetz haben!

Deshalb fordern wir: Diese Dinge gehören zu einem guten Bundes-Teilhabe-Gesetz dazu!

1. Wir fordern: Alle behinderten Menschen bekommen Unterstützung. Da, wo sie Hilfe brauchen.

Das heißt:

Jeder behinderte Mensch soll selber entscheiden:

  • Welche Hilfen er braucht.

  • Welche Hilfen er bekommt.

  • Wer ihm hilft.

  • Wann und wo er Hilfe bekommt.

  • Wo er die Hilfen bekommt.

2. Wir fordern: Alle behinderten Menschen haben ein Recht auf Teilhabe.

Deshalb soll jeder behinderte Mensch

bei diesen Dingen Hilfen bekommen:

  • Für Lernen und Bildung: Zum Beispiel in der Schule.

  • Für die Arbeit.

  • In der Frei-Zeit.

3. Wir fordern: Inklusion ist das Wichtigste. Sonder-Einrichtungen sind keine Inklusion.

„Inklusion“ ist ein schweres Wort.

„Inklusion“ bedeutet:

  • Behinderte Menschen haben die gleichen Rechte wie

    nicht behinderte Menschen.

  • Jede behinderte Frau und jeder behinderte Mann kann

    überall mit-machen.

Jeder kann selber entscheiden:

  • Was will er mit-machen.

  • Wo will er mit-machen.

Inklusion an der Arbeit:

Bis jetzt ist es noch oft so:

Viele behinderte Menschen arbeiten in einer

Werkstatt für behinderte Menschen.

Oder sie gehen in eine Tages-Förder-Stätte.

So soll es sein:

Behinderte Menschen entscheiden selber:

Wo wollen sie arbeiten.

Niemand soll in einer Werkstatt für behinderte Menschen

arbeiten müssen.

Behinderte Männer und Frauen müssen auch andere

Angebote bekommen.

Wir fordern:

Wenn jemand einen normalen Arbeits-Platz will:

Dann muss das gehen.

Das muss man unterstützen.

Wenn ein behinderter Mensch an einem normalen

Arbeits-Platz Unterstützung braucht.

Damit er seine Arbeit gut machen kann.

Dann muss die Unterstützung bezahlt werden.

Die Unterstützung ist wichtig.

Sonst kommen behinderte Menschen mit Hilfe-Bedarf oft in

Werkstätten für behinderte Menschen.

Oder sie kommen aus Werkstätten für behinderte Menschen nicht

mehr raus.

Das gilt für Menschen mit sehr hohem

Hilfe-Bedarf:

Sie sollen nicht in Förder-Stätten müssen.

Sie sollen ihre Hilfen auch an anderen Orten bekommen.

4. Wir fordern: Es soll mehr Persönliche Budgets geben.

„Persönliches Budget“ ist ein schweres Wort.

Das spricht man so:

Persönliches Büdschee.

Persönliches Budget heißt:

Der behinderte Mensch bekommt Geld.

Damit bezahlt er seine Hilfen selber.

Der behinderte Mensch entscheidet selber:

  • Was für Hilfen er braucht.

  • Wer ihm helfen soll.

Das muss überall gehen:

Behinderte Menschen entscheiden selber.

Zum Beispiel in der Frei-Zeit:

  • Was wollen sie mit-machen.

  • Wo wollen sie mit-machen.

  • Wann wollen sie etwas machen.

5. Wir fordern: Behinderte Menschen sollen ihre Rechte kennen. Sie sollen ihre Rechte verstehen.

Behinderte Menschen sollen gut beraten werden.

Das ist in der Beratung wichtig:

  • Was will der behinderte Mensch selber.

  • Wer macht die Beratung.

  • Wo ist die Beratung.

In schwerer Sprache sagt man:

Die Beratung soll im Sinne von behinderten Menschen sein.

Die Beratung soll un-abhängig sein.

Behinderte Menschen sollen selber beraten.

Behinderte Menschen wissen, wie das ist:

Mit einer Behinderung zu leben.

Deshalb verstehen behinderte Menschen

andere behinderte Menschen oft besser.

Behinderte Menschen beraten andere behinderte Menschen.

Das heißt in schwerer Sprache: Peer Counseling.

Das spricht man so: Pier Kaun-Zeling.

Behinderte Menschen müssen ihre Rechte kennen.

Alle Informationen soll es zum Beispiel so geben:

  • In Leichter Sprache.

  • Und in Gebärden-Sprache.

  • Und in Blinden-Schrift.

    Oder jemand liest die Informationen vor.

Wenn Sie noch mehr wissen wollen:

www.teilhabegesetz.org

Quelle

Impulse: Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz. Erschienen in: impulse Nr. 77/2016, Seite 27-31.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 24.10.2018

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