Collectif France Emploi Accompagné

Französischer Verband für Unterstützte Beschäftigung gegründet

Autor:in - Nicolas Päzold
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse, Magazin der Bundesgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung, Nr. 76/2016, S.31-33, Schwerpunkt: Migration.
Copyright: © Nicolas Päzold 2016

Abbildungsverzeichnis

    Collectif France Emploi Accompagné

    In Juni 2014 wurde das Collectif France pour la recherche et la promotion de l’emploi accompagné (Kollektiv für die Forschung und Förderung der Unterstützten Beschäftigung) gegründet. Das Collectif besteht zurzeit aus 49 Mitgliedern. Unter den Mitgliedern sind nationale Verbände und Vereine, lokale Organisationen und Fachdienste sowie Einzelpersonen. Um die Arbeit und Ziele des Collectif im Zusammenhang der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung in Frankreich besser verstehen zu können, geben wir zunächst einen Überblick über die Entwicklung und die Ziele der französischen Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit Behinderung.

    Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Frankreich

    Die erste gesetzliche Maßnahme zur Anerkennung von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt wurde mit dem Gesetz vom 9. April 1898 über die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen verankert. Eine erste wichtige Weiterentwicklung erfolgte nach dem Ersten Weltkrieg. Die Rückkehr der „Gueulescassées“ ins Zivilleben verlangte von den damaligen Politikern, die Eingliederung von Kriegsverletzten in die Arbeitswelt zu ermöglichen, um sie an der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes teilnehmen zu lassen. Einige wichtige heute noch bestehende Vereinigungen für Menschen mit Behinderung wurden in dieser Zeit gegründet.

    Die staatliche und gesellschaftliche Anerkennung von Menschen mit Behinderung war lange Zeit den Kriegsverletzten und Opfern von Arbeitsunfällen vorbehalten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden neue Maßnahmen auf andere Behinderungsgruppen (z.B. Menschen mit geistiger oder Sinnesbehinderung) erweitert. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Rehabilitation behinderter Arbeitnehmer konnten 1957 die ersten Werkstätten für behinderte Menschen gegründet werden. Dieses Gesetz beinhaltete auch ein System der Anerkennung der Behinderung durch die staatliche Verwaltung, die bis heute gültig ist. Diese Anerkennung behinderter Arbeitnehmer nennt sich „Reconnaissance de la qualité de travailleur handicapé (RQTH)“. Sie soll Menschen mit Behinderung in Frankreich einen Vorzug für eine Anstellung geben.

    1987 wurde eine Mindestquote für behinderte Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern auf 6% angesetzt. Betriebe, die diese Quote nicht einhalten, müssen eine Abgabe an die AGEFIPH (das französisches Pendant zu den deutschen Integrationsämtern) bezahlen. Die AGE- FIPH ist eine nicht gewinnorientierte Institution, die mit den Mitteln aus dieser Abgabe Bildungsprojekte und die entsprechende Gestaltung der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung finanziert. Diese Maßnahme hat aber zu keiner bedeutenden Steigerung der Einstellung behinderter Menschen geführt. So waren 1991 in 88.000 Betrieben insgesamt 296.900 behinderte Menschen beschäftigt. 2010, zwanzig Jahre später, waren es lediglich 336.900 Personen in 97.200 Betrieben[1]. 2011 waren im privaten Sektor im Durchschnitt nur 3,1% der Beschäftigten Menschen mit Behinderung[2]. Bei einer allgemeinen Beschäftigungsquote für Frankreich von insgesamt 64% liegt der Prozentsatz für Menschen mit Behinderung bei 35% und sogar nur 31% für Frauen mit Behinderung[3]. 2005 wurde ein neues Gesetz erlassen, das gleiche Rechte und Chancen für Menschen mit Behinderung und somit deren Teilhabe in der Gesellschaft unterstützen soll[4]. Neue Fachdienste für behinderte Menschen wurden im Bereich von Schule, Bildung und der Begleitung bei der sozialen Eingliederung eingerichtet. Leider fehlte hier eine Maßnahme zur Begleitung behinderten Arbeitnehmer, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden. 2010 wurde von Frankreich die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert.

    Abbildung 1. Abbildung 1: Parkverbotsschild

    Auf dem Bild ist ein Parkverbotsschild "ausgenommen Menschen mit Behinderung"
                  zu sehen. Darunter ist ein weiteres Schild zu sehen, welches in französisch
                  geschrieben ist: VOUS PRENEZ MA PLACE? PRENEZ MON
                     HANDICAP! Auf Deutsch: Sie nehmen meinen Platz? Nehmen Sie
                  meine Behinderung!

    “VOUS PRENEZ MA PLACE? PRENEZ MON HANDICAP!“ „Sie nehmen meine Platz? Nehmen Sie meine Behinderung!“

    Foto: bestrossi_pixelio.de



    [1] DARES, 2012 : l’emploi des travailleurs handicapés dans les établissements de 20 salariés ou plus du secteur privé, DARES Analyse 79, novembre 2012

    [2] DARES Analyse 070-2013

    [3] DARES Analyse 066-2013

    [4] Loi n° 2005-102 du 11 février 2005 pour l‘égalité des droits et des chances, la participation et la citoyenneté des personnes handicapées

    Französische Besonderheiten im Bereich Arbeit und Menschen mit Behinderung

    • Behinderte Menschen werden in Frankreich von einem besonderen Arbeitsamt betreut, dem Cap Emploi, das von dem „normalen“ französischen Arbeitsamt Pôle Emploi getrennt ist. Cap Emploi wird von der AGEFIPH und Pôle Emploi finanziert. Die Aufgaben von Cap Emploi sind die Suche nach Arbeitsplätzen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen, deren Begleitung bis zu 6 Monate nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags und wenn notwendig die Bereitstellung einer Arbeitsplatzausstattung.

    • Menschen mit geistiger Behinderung arbeiten hauptsächlich in entsprechenden Werkstätten (2013 waren es 119.211 Arbeitsplätze). Mit einem Durschnitt von 86 Arbeitsplätzen pro Werkstatt sind diese wesentlich kleiner als in Deutschland. Ein Wechsel von der Werkstatt auf einen Arbeitsplatz auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist sehr selten. Nach einer Studie der nationalen Behörde für Soziales fanden 2013 nur 590 behinderte Menschen, die zuvor in einer Werkstatt gearbeitet hatten einen Platz auf dem allgemeinen Arbeits- markt.

    • In Frankreich gibt es zahlreiche Organisationen die Bildungsstätten, Werkstätten oder Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung verwalten. Manche haben tausende Angestellte, andere weniger als 10. Viele nationale Verbände oder Vereine sind häufig auf eine bestimmte Behinderungsart spezialisiert. Aus diesem Grunde ist eine allgemeine Annäherung an das Thema Unterstützte Beschäftigung schwierig.

    • Die Unterstützte Beschäftigung im Sinne der BAG UB ist in Frankreich vom Staat noch nicht anerkannt und wird somit nicht direkt finanziert. Die wenigen Dienste die Unterstützte Beschäftigung in Frankreich anbieten, werden privat oder im Rahmen von Modellprojekten vom Staat finanziert. Die zuständigen Ministerien sind allerdings am Konzept der Unterstützten Beschäftigung interessiert, insbesondere für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und für jugendliche Behinderte, die an einem allgemeinen Studiengang teilgenommen haben und nicht in den Werkstätten arbeiten wollen.

    Vor diesem Hintergrund haben einige Verbände und Vereine beschlossen, eine französische Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung zu gründen.

    Das Collectif France Emploi Accompagné

    Die Arbeit des CFEA konzentriert sich auf 5 Schwerpunkte:

    • Verbreitung des Konzepts „Unterstützte Beschäftigung“

    • Unterstützung der Forschung im Bereich Unterstützte Beschäftigung

    • Information über lokale Initiativen in Bereich Unterstützte Beschäftigung

    • Vertretung der Mitglieder des CFEA in politischen und öffentlichen Auseinandersetzungen zum Thema Unterstützte Beschäftigung

    • Kooperation mit internationalen und ausländischen Organisationen

    Um diese Ziele zu erreichen, hat das Collectif vier Arbeitsgruppen gebildet:

    1. Rahmenbedingungen und Qualität der Unterstützten Beschäftigung In dieser Arbeitsgruppe werden Fragen besprochen wie: Für wen ist Unterstützte Beschäftigung gedacht? Wie lange soll die Begleitung des Arbeitnehmers dauern? Soll ein Fachdienstleister Unterstützte Beschäftigung anbieten? Welche Unterstützung können UB-Anbieter Betrieben geben? Welche Kompetenzen soll ein Jobcoach haben?

    2. Finanzierung der Fachdienste und des Angebots Unterstützter Beschäftigung In dieser Arbeitsgruppe werden Fragen besprochen wie: Sollen Betriebe zur Finanzierung beitragen? Welche öffentlichen Leistungsträger sollen ein UB-Angebot finanzieren?

    3. Lobby und Kommunikation In dieser Arbeitsgruppe werden Themen besprochen wie: Öffentlichkeitsarbeit des CFEA und Interessenvertretung auf parlamentarischer und ministerieller Ebene.

    4. Good Practices In dieser Arbeitsgruppe sprechen die Mitglieder über empfohlene Praxen für die Begleitung von Menschen mit Behinderung im allgemeinen Arbeitsmarkt

    Seit Oktober 2015 ist das CFEA auch offizielles Mitglied der EUSE. Eine erste Tagung des CFEA hat im März 2015 stattgefunden, eine zweite im März 2016. Wir haben seit Juni 2015 eine Webseite wo alle Informationen über unsere Tätigkeiten zu finden sind: www.emploi-accompagne.fr

    Ausblick

    Das Konzept Unterstützte Beschäftigung wird zweifellos in Frankreich anerkannt werden. Es ist für unser junges Collectif hilfreich, dass wir im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben nicht alles neu erfinden müssen, sondern dass wir von den Erfahrungen und Fortschritten unserer Kollegen aus den Nachbarländern profitieren können. Wir möchten auch gerne grenzüberschreitende Projekte zwischen Frankreich und Deutschland fördern. Das CFEA wünscht sich dafür ein Partner zu sein.

    Abbildung 2. Abbildung 2:

    Grün-graues Rechteck.

    Nicolas Pätzold ist Mitglied des Verwaltungsrats des CFEA und dort verantwortlich für Koordination und Verwaltung

    Quelle

    Nicolas Päzold: Collectif France Emploi Accompagné. Französischer Verband für Unterstützte Beschäftigung gegründet. Erschienen in: impulse, Magazin der Bundesgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung, Nr. 76/2016, S. 31-33, Schwerpunkt: Migration.

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    Stand: 13.02.2019

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