Partizipation und Inklusion

im Kontext von Arbeit und Behinderung

Autor:in - Sascha Plangger
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse Nr. 71, 04/2014, S.14, impulse (71/2014)
Copyright: © Sascha Plangger 2014

1. Die Weltwirtschaftskrise und ihre Folgen

Von den Auswirkungen der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise, die in vielen Ländern tiefe Spuren hinterlassen haben, sind insbesondere Menschen mit Behinderung betroffen. In den Bereichen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens sind tiefgreifende soziale Trennungslinien, in Form ökonomischer, sozialer und politischer Ungleichheit hervorgetreten. Bereits 2009, ein Jahr nach dem aufflammenden Flächenbrand der Finanzkrise, vermerkte die International Labour Organization starke Einschnitte in den staatlichen Ausgaben für Beschäftigungsprogramme für Menschen mit Behinderungen (vgl. ILO 2009). Im Bericht des European Foundation Center zu den Auswirkungen der europäischen Austeritätspolitik werden diese Entwicklungen auf der Grundlage von EU-SILC-Daten[1] bestätigt, die nachweislich zeigen, dass in den Jahren der Wirtschaftskrise die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen signifikant abnahm (vgl. ECF 2012). Auch das Academic Network of European Disability Experts weist darauf hin, dass es große Ungleichheiten in Bezug auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in der EU gibt, die durch die Finanzkrise verstärkt wurden. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung liegt in den allermeisten Mitgliedsstaaten der EU deutlich unter 50%, im Jahr 2009 betrug sie durchschnittlich 45,8% im Vergleich zur Gesamtbeschäftigungsquote von 70%. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote war doppelt so hoch wie die von nicht behinderten Personen. Signifikant ist zudem, dass vor allem Frauen mit Behinderungen deutlich niedrigere Beschäftigungsquoten als Männer aufweisen und sie zugleich im höheren Maße von Arbeitslosigkeit betroffen sind (vgl. ANED 2011, 14ff.).

Aber nicht nur steigenden Arbeitslosenzahlen und fallende Beschäftigungsquoten, sondern auch prekärer werdende Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse, sowie die Zunahme von Armut – jede fünfte Person mit Behinderung (21,1%) ist in der EU von Armut betroffen (vgl. ECF 2012) – sind Folgen der europaweiten Sparmaßnahmen. Im Zuge der Finanzkrise wurden gleichzeitig, aufgrund knapper finanzieller Mittel, soziale Sicherungssysteme und Unterstützungsleistungen zurückgefahren oder eingestellt. Damit einhergehende Strukturreformprogramme, Privatisierungs- und Rationalisierungsprozesse im Sozial- und Behindertenbereich führten im Weiteren zur Rückbindung sozialer Leistungen auf Effizienzkriterien, womit kostspielige Unterstützungsformen unter Legitimationsdruck gerieten. Nachweisbare Einschnitte gab es außerdem im Personalbereich des sozialen Sektors, durch den Abbau von MitarbeiterInnen, durch die Zunahme von befristeten Teilzeitverträgen, prekären Beschäftigungsverhältnissen und durch Einsparungen in der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung (vgl. ECF 2012). Ein weiterer negativer Effekt der Strukturreformen- und Sparprogramme im Zuge der Wirtschaftskrise, ist eine wiederkehrende Hinwendung zu standardisierten und institutionellen Dienstleistungen, deren Prioritäten eher in der Versorgung als in der Unterstützung behinderter Menschen zu einem selbstbestimmten Leben liegen, mit dem Ziel, eine höhere Anzahl von HilfeempfängerInnen mit weniger Ressourcen und finanziellen Mitteln zu versorgen. Gleichzeitig wurden die Zugangsvoraussetzungen zu Unterstützungsmaßnahmen erhöht, wodurch viele Menschen mit Behinderungen nicht mehr in den Blick geraten und aus den sozialen Sicherungssystemen herausfallen (vgl. ECF 2012).

Insgesamt laufen die Entwicklungen in eine sehr rückwärtsgewandte Richtung, was zwar zynisch klingen mag, aber als Indiz dafür gewertet werden kann, dass die Effizienzpolitik Wirkung zeigt (vgl. Dahme/Wohlfahrt 2009). Verstärkt werden wieder Versorgungsstrukturen und institutionelle Denkweisen und Handlungsmuster legitimiert, die sich am medizinischen Modell von Behinderung ausrichten. Wie die vorangegangenen Analysen zeigen, führen die Sparmaßnahmen und neoliberalen Strategien im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise zur Unterordnung der sozialen Systeme unter den Markt und zur Entbettung des Marktes aus der Gesellschaft, was laut Altvater deren Zerstörung bedeutet (vgl. Altvater 2012, 130). Forderungen nach Selbstbestimmung, Partizipation, Inklusion und Nichtdiskriminierung, die der UN-Behindertenrechtskonvention als unteilbare Menschenrechte zugrunde liegen, werden in Frage gestellt und rücken in weite Ferne.



[1] EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen

2. Die Suspendierung sozialer Sicherheit

In ihrem Buch „Sparprogramme töten“ leisten die beiden Autoren David Stuckler und Sanjay Basun anhand von umfangreichen statistischen Daten eine umfassende Kritik neoliberaler Strategien, die in den vergangenen Jahrzehnten als Antworten auf die weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrisen dienten. Am Beispiel von Griechenland, das durch massive Sparprogramme in die Knie gezwungen wurde, schreiben sie, dass auf „Geheiß der Troika […] die Demokratie in Griechenland ausgesetzt“ wurde und sie fahren fort: „Die Ärmsten und Wehrlosesten mussten nun für die Fehler der Regierung und des Bankensektors geradestehen. Ihr Leben wurde durch eine schonungslose Dosis Sparmaßnahmen bedroht, die alles in den Schatten stellte, was Europa seit den Lebensmittelrationierungen im Zweiten Weltkrieg erlebt hatte.“ (Stuckler/Basun 2014, 107)

Das soziale Sicherungs- und Gesundheitssystem wurde in Griechenland in Folge der Sparzwänge völlig aus den Angeln gehoben, mit dem Resultat, dass sich der körperliche und seelische Gesundheitszustand der Griechen signifikant verschlechterte, die Zahl der Selbstmorde um 20% stieg, Präventionsprogramme eingestellt wurden und Epidemien als auch Infektionskrankheiten sich rasant ausbreiteten. Gesundheitsleistungen für Immigranten wurden in den Jahren 2009 und 2010 völlig ausgesetzt und die allgemeinen Zugangskriterien zu Sozialleistungen dermaßen eingegrenzt z.B. durch die Reduzierung des Behinderungsgrads, dass sich viele behinderte Menschen und deren Familien in sehr schwierigen Lagen befinden. (vgl. ebd. 2013) Die Arbeitslosigkeit kletterte in Griechenland mittlerweile auf 26,4% und die Jugendarbeitslosigkeit auf 50%. Griechenland ist ein Beispiel und eine Warnung zugleich, sich an die Spielregeln mächtiger neoliberaler Institutionen wie der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) - die die wirtschaftlichen Interessen der Banken wahren - zu halten. Die deutsche Bundeskanzlerin kommentierte die Entwicklungen in Griechenland lakonisch als Lektion für andere europäische Länder: „Diese Länder sehen jetzt, dass der Weg, den Griechenland mit dem IWF eingeschlagen hat, kein leichter ist. Sie werden daher alles unternehmen, damit es Ihnen nicht genauso ergeht.“ (zitiert nach Stuckler/Basun 2013, 127)

Die Geschehnisse in Griechenland sind gerad zu exemplarisch, wie die derzeitigen Sparprogramme Ausgrenzungsprozesse im Inneren der Gesellschaft frei setzten, die auf Kosten breiter Bevölkerungsschichten und ihrer sozialen Absicherung gehen. Es „deutet vieles darauf hin, dass sich die soziale Zerklüftung der Gesellschaft erheblich verschärfen wird. Zu den fatalen Folgen der Weltfinanzkrise dürften eine auf Rekordniveau steigende Arbeitslosigkeit, die zunehmende Verelendung von Millionen Menschen, eine dramatische Verschuldung aller Gebietskörperschaften des Staates, d.h. ‚öffentliche Armut‘ in einem vorher nicht bekannten Ausmaß gehören.“ (Butterwegge 2011, 244) Die Folgen sind dramatisch, durch die sich „die gesellschaftlichen Abstufungen kenntlich machen, in denen sich die Veränderungen in der Erwerbsarbeit, den sozialen Nahbeziehungen und den sozialstaatlichen Regelungen auf soziale Zugehörigkeit und soziale Kohäsion auswirken […].“ (Kronauer 2010, 53) Wie Kronauer unterstreicht werden Möglichkeiten der gesellschaftlichen Partizipation und Zugehörigkeit in ihren Dimensionen der materiellen, politisch-institutionellen und kulturellen Teilhabe geradezu untergraben (Kronauer 2010) und immer mehr Menschen laufen in unseren hoch entwickelten kapitalistischen Gesellschaften, in denen soziale und institutionelle Beziehungen über Marktbeziehungen vermittelt werden, Gefahr, in die Zonen der Exklusion abzudriften. Materielle Teilhabe wird vor allem durch Erwerbsarbeit vermittelt, wobei durch die zunehmende Arbeitslosigkeit oder schlecht bezahlter Arbeit (working poor) immer Absinken ihres Lebensstandards erleiden, womit ein gesellschaftlicher Statusverlust, der Verlust von Interdependenzbeziehungen, der Ausschluss von geteilten Lebenszielen als auch ein Ausschluss aus sozialen Netzwerken - auf der kulturellen Ebene - einhergehen. Durch die dadurch vermittelten Gefühle von Ohnmacht, gesellschaftlicher Wertlosigkeit und sozialer Isolation verliert auch die Wahrnehmung von politischen Rechten bei den Betroffenen an Bedeutung. Wenn sich diese Ausschlussprozesse auf der materiellen, kulturellen und politischen Ebene wechselseitig verstärken, verfestigen sich eigenständige soziale Lagen, in denen die Betroffenen kein Alternative sehen, als sich auf sie einzustellen, wodurch sie selbst durch ihr eigenes Handeln diese sozialen Lagen stetig reproduzieren. (vgl. Kronauer 2010)

Durch die Reproduktion der eigenen sozialen Lage wird den Betroffenen suggeriert, dass sie selbst für ihre Situation verantwortlich sind und die Schuld für ihr Versagen im eigenen Verhalten zu suchen ist. Oliver und Barnes (2012) konstatieren diesen durch die Wirtschaftskrise forcierten Entwicklungen, die sich über zentrale soziale Errungenschaften hinwegsetzten, eine inhärente Logik, die im kapitalistischen und neoliberalen System selbst angelegt ist. Sie heben hervor, dass die politischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise lediglich dazu dienen, das Finanzkapital zu retten, um die kapitalistische Klasse und den Neoliberalismus zu stützen, die die staatlich garantierten Sozialleistungen und den Sozialstaat insgesamt in Frage stellen, der nun mehr denn je Gefahr läuft, demontiert zu werden. (vgl. Oliver/Barnes 2012) Wie Robert Castel betont, stehen wir gegenwärtig vor der Rückkehr in eine Welt, in der soziale Probleme wieder individualisiert werden (vgl. Castel 2011) und auch Behinderung als persönliches Schicksal und als Interventionsfläche medizinischer und fürsorglich paternalistischer Maßnahmen verhandelt wird. Durch die Finanzkrise offenbart das neoliberale Regime sein wahres Gesicht in Form der Individualisierung und Medikalisierung sozialer Problemlagen, die aus der Entwicklungslogik der kapitalistischen Gesellschaftsordnung entspringen. (vgl. Oliver/Barnes 2012)

3. Kapitalismus und Behinderung

Durch die Etablierung kapitalistischer Produktionsweisen wurden die Menschen dem Diktat der Ökonomisierung und Individualisierung unterworfen und gezwungen, ihre Arbeitsfähigkeit und Leistungsbereitschaft – also die eigene Arbeitskraft als Ware – am freien Arbeitsmarkt anzubieten, sowie durch Selbstdisziplinierung die „raumzeitliche Logik des kapitalistischen Produktionsprozesses hin[zu]nehmen“ (Harvey 2011, 172). Diejenigen, die sich den Anforderungen nicht fügen konnten oder wollten, wurden als absonderliche, asoziale und abnormale Menschen deklassiert und in „Irrenanstalten und Gefängnissen eingekerkert. (…). ‚Normal‘ ist nur, wer diese besondere raumzeitliche Disziplin akzeptiert, die der kapitalistischen Produktionsweise entspricht“ (ebd., 172) Beim ‚Abweichenden und Abnormen‘ handelt es sich wie Foucault herausstellt, um eine „spezifisch kapitalistische Ausprägung“ (Foucault 2003, 632). Seit dem Beginn der Industrialisierung und dem Siegeszug des Kapitalismus reduziert sich der Wert des Individuums auf seine Arbeitskraft. Der Mensch wird auf sich selbst, auf die eigenen, ihm innewohnenden geistigen und physischen Kräfte zurückgeworfen.

Die Antithese zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit und ihrer Verwertbarkeit im Produktionsprozess (ability) bildet das gesellschaftliche Konstrukt der Behinderung (disability). Medikalisierung und die Pathologisierung von Behinderung sind dabei gezielte Strategien, um soziale Ungerechtigkeit und Ungleichheit zu kaschieren. Damit verbundene kompensations- und rehabilitationsorientierte Politiken (vgl. Maschke 2008, 59) und Konzepte der Normalisierung als Aufforderung an die Personen, sich gesellschaftlichen Werten anzupassen, waren und sind dabei hochkompatibel mit den kapitalistischen Interessen, das ‚Problem der Behinderung‘ zu individualisieren und zu depolitisieren. „The idea of disability as individual pathology only becomes possible when we have an idea of individual, able-bodiedness/mindedness‘, even if such an idea becomes part of taken-for-granted reality and is rarely questioned. The contemporary concept of disability is clearly linked to the rise of industrial capitalism and the development of wage labour requiring a specific kind of individual, namely, one able to operate dangerous machinery in competition with his peers.“ (Oliver/Barnes 2012, 82)

Wie oben dargestellt, zeichnen sich heute wieder Tendenzen ab, die vermuten lassen, dass die Verbindungslinien zwischen Kapitalismus, Ausschluss und Behinderung umso stärker hervortreten, je mehr sich die Finanz- und Wirtschaftskrise zuspitzt. Vor allem, was die Situation am Arbeitsmarkt anbelangt, kommt die janusköpfige Gestalt des Kapitalismus deutlich zum Vorschein. Individualisierung und Kommodifizierung bewirkten von Beginn der Industrialisierung bis heute einen systematischen Ausschluss von nicht-leistungsfähigen (disabled) Personen. Diese Dynamik erreichte in den letzten Jahren aufgrund der Deregulierung des Arbeitsmarktes eine neue Stufe, und nicht alle Menschen „sind für diese Veränderungen […] gleichermaßen gewappnet. Sie kommen vor allem denen zugute, die zur Bewältigung von zunehmend wettbewerbsorientierten Situationen verschiedene Voraussetzungen mitbringen, eine gute Ausbildung, soziale Kompetenzen. Die anderen müssen für diese Individualisierung mit der Entwertung ihrer früheren Kompetenzen und der Unfähigkeit des Erwerbens von neuen bezahlen: Sie werden durch diese neuen Spielregeln zu Verlierern. Für sie äußert sich die Individualisierung in der Zersplitterung der Tätigkeiten, im Zerfall der kollektiven Sicherheiten und sogar in der Ausstoßung aus produktiven Zusammenhängen und in sozialer Isolation, jener Form gesellschaftlicher Nutzlosigkeit, die heute ‚Exklusion‘ genannt wird.“ (Castel 2011, 70) Liberale Diskurse, die Deregulierung propagieren und soziale Problemlagen individualisieren, berufen sich gern auf individualistische Werte. „Sie scheinen nötig zu sein, weil es einer Generalmobilmachung aller individuellen Kräfte bedarf, um in einer globalisierten, der Konkurrenz aller gegen alle ausgesetzten Ökonomie wettbewerbsfähig zu bleiben. Anspruchsvolle sozialpolitische Maßnahmen erscheinen dann als Hemmnisse, aufgrund der als exorbitant eingeschätzten Kosten, und vor allem als Fesseln für die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen.“ (Castel 2011, 204)

In einer Gesellschaft, in der die einzelnen Individuen um die immer knapper werdenden Arbeitsplätze auf einem immer höheren Niveau konkurrieren, wo sich die Zonen der Exklusion und Entkoppelung beständig ausweiten und die Lebensrealitäten der Menschen von der Logik des Kapitals und von den Finanzmärkten beherrscht werden, scheinen die Forderungen nach Inklusion, wie sie der UN-Behindertenrechtskonvention zugrunde liegen, eher ein politisches Lippenbekenntnis zu bleiben. „Whilst the Convention may be seen as a major step forward in the struggle for equality is it provides a comprehensive list of what needs to be done to eliminate disablism, there is little on how this is to be achieved by way of enforcement. As yet there is little sign that it has had any significant impact on securing disabled people’s individual or social rights within and across nation states.“ (Oliver/Barnes 2012, 150) Bereits Marx kritisierte diese der Wirklichkeit der Menschenrechte inhärente Problematik, und in Anlehnung daran betonen Oliver und Barnes, dass die Idee der individuellen und sozialen Rechte einem kapitalistischen Denken entspringt (ebd. 151). Am Beispiel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 zeigt Harvey, dass diese ein grundlegendes Dokument des bürgerlichen, marktwirtschaftlichen Individualismus [ist] und […] daher nichts dazu beitragen kann, den liberalen oder neoliberalen Kapitalismus auf kompromisslose Weise zu kritisieren.“ (Harvey 2011, 63) In Bezug auf die materielle Absicherung bleibt die UN Behindertenkonvention daher auch sehr vage. Im Artikel 28 wird lediglich das Recht auf Grundversorgung zum Ausdruck gebracht, das kontextgebunden unter Berücksichtigung der länderspezifischen Situationen und Sozialhilfesysteme sehr zurückhaltend ausbuchstabiert wird, was für Menschen mit Behinderungen in letzter Konsequenz bedeutet, dass sie auf den Status von SozialhilfeempfängerInnen verwiesen werden.

4. Diskurse zu Behinderung

Der Mainstream der praktischen Verwendung des Begriff s Behinderung ist immer noch an Varianten eines individualisierenden, rehabilitationsorientierten und medizinischen Paradigmas orientiert. Die Klassifikation von Behinderung der WHO, die ICIDH, aus den 1980er Jahren ist dafür ein typisches Beispiel. Sie unterscheidet drei Ebenen: Impairment, Disability und Handicap. Impairment bezeichnet dabei eine Schädigung einer Körperfunktion bzw. Körperstruktur. Aus einer Schädigung folgen Funktions- und Aktivitätseinschränkungen (Disability), die als Beeinträchtigungen oder als Leistungsminderung beschrieben werden und die Bewältigung von alltäglichen Aufgaben und Anforderungen erschweren oder unmöglich machen. Aus diesem kausalen Zusammenspiel zwischen Impairment und Disability resultiert wiederum die eigentliche Behinderung (Handicap), womit gesellschaftliche Benachteiligung in verschiedenen Lebensbereichen (Familie, Beruf, Freizeit usw.) einhergehen. Eine Rollstuhlfahrerin, die vor einer unüberwindbaren Treppe steht, kann hierfür als Beispiel dienen. Aufgrund einer Beeinträchtigung (Impairment) kann sie die Treppe, die in ein Theater führt, nicht überwinden (Disability). Sie erfährt damit eine Benachteiligung in ihrer Freizeitgestaltung und im Bedürfnis nach kultureller Bildung (Handicap). Obwohl das historische Verdienst dieser Klassifikation darin liegt, soziale Zusammenhänge im Verständnis von Behinderung zu berücksichtigen, wurde kritisiert, dass die ICIDH ein monokausales Verständnis von Behinderung verfolgt, die den medizinischen Befund unverändert als Ausgangspunkt definiert.

Dieses Verständnis von Behinderung liegt heute immer noch zentralen Gesetzesbestimmungen zugrunde, die die unterschiedlichen Maßnahmen im Behindertenbereich regeln. In diesem Kontext wird z.B. mit Blick auf Österreich in den Handlungsempfehlungen der UNO im Rahmen der Staatenprüfung kritisch darauf verwiesen, dass Österreich die einschlägigen Gesetze zu ändern hat, um diese in Übereinstimmung mit dem Behinderungskonzept der UN-Konvention zu bringen. (vgl. CRPD/C/AUT/1, 2013) Die WHO legte in der Folge 2002 ein überarbeitetes multidimensionales Modell vor – die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF).

Wie in der UN-Behindertenrechtskonvention wird in der ICF Behinderung als prozessuale Wechselwirkung zwischen Individuum und Umwelt verstanden. Die Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit wird dabei als Behinderung definiert. Funktional gesund ist eine Person unter Berücksichtigung ihres gesamten Lebenshintergrunds, wenn ihre körperlichen Funktionen und Strukturen allgemein anerkannten (statistischen) Normen entsprechen, wenn sie all das tun kann, was erwartet wird (Aktivitäten) und wenn sie zu allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, Zugang hat (Teilhabe). (vgl. Schuntermann 2007, 19) Die Intention der WHO ist es, die ICF als statistisches, forschungsbezogenes, klinisches und sozialpolitisches Instrument mit einem breiten Anwendungsspektrum in den Bereichen Versicherung, Sozialhilfe, Arbeit, Ausbildung, Wirtschaft, Rehabilitation, Prävention, Gesundheitsversorgung, Planung von Dienstleistungen usw. einzusetzen. (vgl. Hirschberg 2009, 76) Die ICF operationalisiert Behinderung anhand eines umfassenden Klassifikationssystems mit einer Unzahl von vordefinierten Items und Checklisten, die auf Bezugsgruppenvergleiche zwischen Menschen mit und ohne Behinderung abzielen und in der Praxis die betroffenen Menschen auf ein bipolares ‚kann/kann nicht‘ oder auf ein statistisches Normalmaß reduzieren. „In dieser Dominanz liegt die Gefahr eines doch wieder nur individuumzentrierten Behinderungsbildes […]. Aus dem Klassifizieren – das sicher für die Planung und Bewertung vieler Maßnahmen nötig ist, kann dann leicht das Abklassifizieren eines Individuums werden.“ (Meyer 2004, 70) Was vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen bedeuten kann, dass Behinderung als optimierungsbedürftige Kategorie in den Blick genommen wird und die Subjekte zur Selbststeuerung angehalten und aufgefordert werden sich „auf eine hohe Leistungsfähigkeit zu trimmen“ (Hirschberg 2009, 326), um aus ihrer selbstverschuldeten sozialen Lage eigenständig herauszukommen.

1976 wurde von der britischen „Union of Physically Impaired Against Segregation“ (UIAPS) erstmals ein Gegenentwurf zu medizinischen und individuellen Erklärungsansätzen von Behinderung formuliert, indem die Rolle der Gesellschaft für die Konstruktion von Behinderung in den Vordergrund gerückt wurde. Das dadurch etablierte soziale Modell von Behinderung wurde in Großbritannien im Kontext der damals in Entstehung begriffenen Disability Studies von Mike Oliver (vgl. 1983, nach Oliver 1990) als sozioökonomisches Model weiterentwickelt, das auf eine politische Ökonomie von Behinderung abzielte und die Unterdrückung behinderter Menschen als Resultat kapitalistischer Produktionsverhältnisse begreift. (vgl. Priestley 2003, 30) Segregation, gesellschaftlicher Ausschluss und Institutionalisierung behinderter Menschen stehen demnach in keinem ursächlichen oder kausalen Verhältnis zur psychischen oder physischen Beeinträchtigung, sondern spiegeln „Entwicklungen der politischen Ökonomie wieder.“ (Malhorta 2011, 195)

Parallel zu den britischen Disability Studies entwickelten sich in den USA in den 1980er Jahren kulturorientierte Ansätze, die Behinderung als Folge von nicht zuerkannten Menschen- und BürgerInnenrechten erklären. Menschen mit Behinderungen sind demnach eine marginalisierte Gesellschaftsgruppe, denen grundlegende Rechte vorenthalten werden, woraus ihr inferiorer gesellschaftlicher Status resultiert. Wie Degener in diesem Zusammenhang betont, ist die UN-Behindertenrechtskonvention ein Meilenstein, da sie behinderte Menschen als Menschenrechtssubjekte in den Blick nimmt (vgl. Degener 2009), wodurch sich ein grundlegender Paradigmenwechsel von medizinisch / rehabilitationsorientierten hin zu partizipationsorientierten Behindertenpolitik vollzieht (vgl. Maschke 2008). Behinderung wird dabei als Zeichen von gesellschaftlicher Vielfalt betrachtet und durch die rechtliche Anerkennung behinderter Menschen, als marginalisierte Bevölkerungsgruppe, soll ihnen gesellschaftliche Teilhabe, Chancengleichheit und Selbstbestimmung zuteilwerden.

Damit steht das kulturelle Modell von Behinderung einem Multikulturalismusansatz (vgl. Tylor 1992) nahe, der prinzipiell eine positive Einstellung gegenüber Gruppenidentitäten und Gruppenunterschieden einnimmt, um daraus die „gegenseitige Anerkennung der Eigenart verschiedener Kollektive“ (Reckwitz 2001, 6) zu legitimieren. „Das Ziel des Kampfes ist, multikulturelle Formen öffentlichen Lebens zu schaff en, die eine Vielzahl unterschiedlicher aber gleichwertiger Weisen, Mensch zu sein, gelten lassen. In einer solchen Gesellschaft würde das heute herrschende Verständnis von Differenz als Abweichung von der Norm einer positiven Wertschätzung menschlicher Vielfalt Platz machen. Alle Staatsbürger würden aufgrund des ihnen gemeinsamen Menschenseins in den Genuss desselben formalen, positiven Rechts kommen. Es würde aber auch das an ihnen anerkannt werden, was sie voneinander unterscheidet, d.h. ihre kulturelle Besonderheit.“ (Fraser 2001, 268)

Die UN-Behindertenrechtskonvention kann als Ausdruck dieser Forderungen nach Anerkennung von Differenz und Vielfalt gelesen werden. „Der Defizit-Ansatz im Verständnis von Behinderung wird in der Konvention insgesamt konsequent durch einen Differenz-Ansatz ersetzt. Dahinter steht die Haltung, dass die individuelle Besonderheit eines jeden Menschen Wertschätzung verdient, das eigentliche Problem von Behinderung aber in den gesellschaftlichen Bedingungen zu suchen ist.“ (Grauman 2009, 118) Die in diesem Zusammenhang formulierten Forderungen nach Inklusion, Selbstbestimmung und Autonomie für behinderte Menschen bezeichnet Waldschmid auch als nachholende Befreiung. „Als Nachzügler unter den traditionell aus der Gesellschaft Ausgegrenzten (neben den Arbeitern, Frauen und ethnischen Minderheiten) können nun endlich auch sie [Menschen mit Behinderungen] elementare Bürgerrechte für sich beanspruchen.“ (Waldschmidt 2003, S. 19)

Eine dritte Variante in den Disability Studies, um Behinderung in den Blick zu nehmen, gründet auf einem „konsequenten Fokus auf die Kulturwissenschaften“ (Waldschmidt/Schneider 2007, 15) in Anlehnung an poststrukturalistischen Theorien von Foucault, Derrida und Judith Butler. Behinderung als verkörperte Differenz wird dabei als Produkt diskursiver Praktiken verstanden, die den Gegenstand von dem sie sprechen systematisch hervorbringen. (vgl. Gugutzer/Schneider 2007, 37) Gefragt wird nach den kulturellen und historisch kontingenten Diskursen und Praktiken, die Behinderung vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Normen deuten, die Behinderung als Differenzkategorie und als Abweichung von einer bestimmten Normalität sichtbar machen, womit institutionelle Praktiken des Ausschlusses behinderter Menschen einhergehen. Nach Waldschmidt ist dieser kulturwissenschaftliche Ansatz deshalb so spannend, weil er die Perspektive umdreht: „Nicht behinderte Menschen als Randgruppe, sondern die Mehrheitsgesellschaft wird zum eigentlichen Untersuchungsgegenstand. Wagt man diesen Perspektivenwechsel, so kann man überraschend neue Einsichten gewinnen, zum Beispiel in die Art und Weise, wie Wissen über den Körper produziert wird, wie Normalität und Abweichung konstruiert werden, wie exklusive und inklusive Praktiken gestaltet sind, wie Identitäten geformt und neue Subjektbegriffe geschaffen werden.“ (Walschmidt 2005, 27) Methodisch wird dabei auf das Verfahren der Dekonstruktion zurückgegriffen, um hegemoniale gesellschaftliche Ordnungssysteme, die nach einer binären Logik operieren aufzubrechen. Dekonstruktion verfolgt die Taktik der Destabilisierung gesellschaftlicher Diskurse, um die dort eingelagerten Hierarchisierungen und Machtverhältnisse ins Schwanken zu bringen. Dekonstruktion „ist eine transformative Strategie, die nach Möglichkeiten sucht, in den Handlungsfähigkeiten Anderer nicht an die Bejahung der binären Unterscheidung zwischen Andere und Nicht-Andere“ festzuhalten, sie „widersteht der verführerischen Kraft des Identitätsdenkens, eben weil […] das dritte Element, das dem binären Kodex nach nicht sein darf, bejaht und damit das Prinzip der Unterscheidung zwischen anderes und nicht-anderes in Frage stellt.“ (Castro Varela/Mecheril 2010, 110)

Zusammenfassend werden nun Gemeinsamkeiten und Divergenzen zwischen den hier beschriebenen drei Modellen von Behinderung herausgestellt, um sie für die im Anschluss erfolgenden gerechtigkeitstheoretischen Überlegungen fruchtbar zu machen. Gemeinsam ist den drei Modellen, dass sie sich von medizinischen, verobjektivierenden und individualisierenden Zugriff en auf Behinderung abwenden. Die Unterschiede liegen in den theoretischen Zugängen und den damit verbundenen Implikationen und Forderungen. Anerkennungspolitiken, die mit den beschriebenen menschen- und bürgerrechtlichen Forderungen auf Gleichstellung einhergehen, zielen auf die positive Aufwertung marginalisierter Gruppe ab, um im vorliegenden Fall Behinderung als Ausdruck menschlicher Vielfalt Gewicht zu verleihen. Die Anerkennung von Behinderung als Ausdruck menschlicher Vielfalt und die rechtliche Gleichstellung als politische Inklusionsstrategien liegen diesem Ansatz zugrunde. Kritisch anzumerken ist, dass ein auf Anerkennung beruhendes affirmatives Modell von Behinderung Kategorisierungsprozesse nicht verhindert. Und wie Sen betont, kann ein „starkes – und exklusives – Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Gruppe […] in vielen Fällen mit der Wahrnehmung einer Distanz und Divergenz zu anderen Gruppen einhergehen.“ (Sen 2012, 17) Oder wie Benhabib es kritisch formuliert: „Identitätsansprüche gelten als fundamental, essentiell, nicht verhandelbar und als eindeutig unterscheidbar von den Ansprüchen anderer, mit den die jeweiligen Gruppen rivalisieren.“ (Benhabib 1999, 19)

In Abgrenzung dazu fordert das kulturwissenschaftlich orientierte Modell von Behinderung die Auflösung kategorialer Zuschreibungen und ein grundlegenderes Verständnis über diese Kategorisierungsprozesse, womit vor Augen geführt werden soll, „dass die Identität (nicht)behinderter Menschen kulturell geprägt ist und von Deutungsmustern des Eigenen und des Fremden bestimmt wird“; denn wie Waldschmidt weiter ausführt, sind „behinderte und nicht behinderte Menschen […] keine binär, strikt getrennte Gruppierung, sondern einander bedingende, interaktiv hergestellte und strukturell verankerte Komplementaritäten.“ (Waldschmidt 2005, 25)

Beiden gemeinsam ist wiederum, dass sie Behinderung als horizontale soziale Ungleichheit und als Folge kultureller oder politischer Praktiken ausweisen. Demgegenüber unterscheidet sich das sozioökonomische Modell darin, dass es Behinderung als vertikale soziale Ungleichheit in Verbindung mit den kapitalistischen Produktionsverhältnissen beschreibt. Das sozioökonomische Modell zeichnet sich durch eine Ökonomiekritik aus, das die kulturelle und politische Seite von Behinderung ausblendet. Die beiden anderen Modelle konzentrieren sich auf kulturelle oder politische Dimensionen und vernachlässigen dabei die ökonomische Dimension von Behinderung. Fraser konstatiert ganz allgemein, dass die gesellschaftspolitische Umorientierung von einer Perspektive auf die Ökonomie zur Kultur zu dem Zeitpunkt erfolgte, als der Neoliberalismus nach dem Zusammenbruch des Ostblocks seinen weltweiten Siegeszug angetreten hat. Sie konstatiert, dass „Forderungen nach Gleichheit trotz aggressiver Durchsetzung marktförmiger Beziehungen in allen Lebensbereichen und stark gestiegener sozialer Ungleichheit ihren zentralen Stellenwert eingebüßt [haben].“ (Fraser 2001, S. 13) In gleicher Weise kritisiert Michaels (2006), dass durch den „culturalturn“ in den Sozialwissenschaften und der damit verbundenen Aufwertung der kulturellen Vielfalt der Blick auf Armut und Ungleichheit verloren gegangen ist. „Michaels zufolge liegt dem Kampf für Diversität ein Verständnis von sozialer Gerechtigkeit zugrunde, das die fundamentalen sozialen Probleme eher als Folge von Diskriminierung und Intoleranz als von Ausbeutung betrachtet. Diese Vorstellung basiert ihm zufolge auf einer neoliberalen Idee von ‚sozialer Gerechtigkeit‘, die die durch Vorurteile hervorgebrachten Ungleichheiten als ungerecht befindet, die vom Kapitalismus hervorgebrachten Ungleichheiten jedoch akzeptiert.“ (Salzbrunn 2014, 55) Und Bauman betont, dass „[a]uf dem Weg zur ‚kulturalistischen‘ Variante des Menschenrechts auf Anerkennung […] das ungelöste Problem des Menschenrechts auf Wohlstand und ein würdiges Leben über Bord geworfen [wird].“ (Bauman 2009, 108)

Die Strategien zur Lösung des ‚Behinderungsproblems‘ liegen mit Blick auf die drei Modelle auf unterschiedlichen Ebenen. Das sozioökonomische Modell sieht seine Strategie auf der ökonomischen Ebene und in der Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums in Form von Verteilungsgerechtigkeit angesiedelt. Das menschenrechtsorientierte Modell agiert auf der politischen Ebene und will durch die Zuerkennung von Menschen- und BürgerInnenrechten die Chancengleichheit, im Sinne der gesellschaftlichen Teilhabe, für Menschen mit Behinderungen realisieren. Das kulturwissenschaftliche Modell von Behinderung agiert auf der kulturellen Ebene, um binäre Ordnungen und kategoriale Zuschreibungsprozesse durch Strategien der Dekonstruktion aufzubrechen, um kulturelle oder symbolische Ungerechtigkeit zu überwinden. Jedes dieser Modelle besitzt eine Reihe von Vorzügen aber auch blinde Flecken, die bisher ausführlich analysiert und dargestellt wurden. Im Sinne einer gerechtigkeitstheoretischen Formulierung von Behinderung sollten die drei Ebenen Ökonomie, Politik und Kultur allerdings in ein Wechselverhältnis zueinander gebracht werden, um die Potentiale aller drei Modelle ausschöpfen zu können.

5. Politik der Anerkennung und Umverteilung

Um die Diskrepanz zwischen ökonomischen, kulturellen und politischen Ansätzen und den Widerstreit zwischen den verschiedenen Positionen zu lösen, entwirft Nancy Fraser eine Theorie der Gerechtigkeit, die sowohl Umverteilungs- und Anerkennungsfragen berücksichtigt als auch politisch wirkungsvoll sein will. Die genannten Modelle von Behinderung, die in der wissenschaftlichen Debatte in Abgrenzung zueinander stehen, neigen dazu, entweder die kulturelle, die ökonomische oder die politische Dimension in den Vordergrund zu rücken. Damit blenden sie wesentliche Konstitutionsbedingungen von Behinderung aus, die in ein gleichwertiges dreidimensionales und umfassendes Konzept von Gerechtigkeit integriert werden müssen.

Nancy Frasers Gerechtigkeitstheorie und das in diesem Zusammenhang von ihr entwickelte Konzept der partizipatorische Parität bzw. gleichberechtigten Teilhabe bietet dafür einen geeigneten Anknüpfungspunkt. Die drei von Fraser formulierten Dimensionen von demokratischer Gerechtigkeit beziehen sich auf die drei gesellschaftlichen Bereiche der Ökonomie, der Kultur und der Politik und beinhalten Strategien der Umverteilung, der Anerkennung und der Repräsentation (vgl. Fraser 2008), die sich wechselseitig ergänzen und beeinflussen. Die drei Dimensionen und Strategien entsprechen den oben beschriebenen Modellen von Behinderung, die im Rahmen von Frasers Gerechtigkeitstheorie zueinander in Verbindung gesetzt werden können, um sie als dialektisches Verhältnis und nicht als getrennte, sich widersprechende Theoriepositionen zu denken. Behinderung sollte als dreidimensionale Kategorie gefasst werden, da die Gruppe der davon betroffenen Menschen, Ungerechtigkeit in allen drei Dimensionen, durch sozioökonomische Verteilungsmängel, durch kulturelle Missachtung und durch politische Marginalisierung erleiden. Den Fokus nur auf einen Aspekt von Ungerechtigkeit zu lenken, würde eine Verkürzung bedeuten, da sich im konkreten Leben behinderter Menschen „all diese Achsen der Benachteiligung derart [kreuzen], dass sie die Interessen und Identitäten eines jeden betreffen.“ (Fraser/Honneth 2003, 41)

In Bezug auf die sozioökonomische Dimension von Ungerechtigkeit und Behinderung lässt sich, wie oben ausgeführt, festhalten, dass Menschen mit Behinderungen überproportional von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind (vgl. WHO 2011). Folgen von Arbeitslosigkeit, Armut und ökonomischer Ungerechtigkeit sind, dass Personen mit Behinderungen in „ausbeutbare Abhängigkeitsverhältnisse“ (Fraser 2001, 76) geraten und gezwungen werden z.B. auf entmündigende Hilfeleistungen zurückzugreifen oder Arbeit unter Substandardbedingungen in geschützten Werkstätten oder am freien Arbeitsmarkt anzunehmen, die eine nichtbehinderte Person nie akzeptieren würde. Dadurch treten im ökonomischen Feld unweigerliche und grundlegende Trennungslinien zwischen behinderten und nichtbehinderten Bevölkerungsgruppen hervor, die Gerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe verhindern.

Dimensionen

Ökonomie

Kultur

Politik

Herstellung von Gerechtigkeit

Umverteilung

Anerkennung

Repräsentation

Transformations-strategien

Sozialismus

Dekonstruktion

Deliberative Demokratie

Nichtreformistische Reformen

Ressourcen die Autonomie und Wahlfreiheit ermöglichen

Anerkennung von Differenzen

Partizipations-orientierte Behindertenpolitik

Ambivalenzen

Behinderte Menschen als Konsumenten innerhalb eines neoliberalen Regimes; aktivierender Sozialstaat, Arbeitszwang und Prekärisierung

Reproduktion der Dominanzverhältnisse / Individualisierung und Responsibilisierung

Scheinpartizipation undInstrumentalisierung zupolitischen Zwecken

vgl. Plangger/Schönwiese 2014, 2013

Ungerechtigkeit erfahren Menschen mit Behinderung jedoch nicht allein durch die Vorenthaltung ökonomischer Ressourcen und Dienstleistungen, sondern auch in der Dimension der Anerkennung, durch vielfältige Formen von Missachtung, die durch Umverteilungsstrategien nicht zu lösen sind. Denn neben objektiven Bedingungen partizipatorischer Parität, die durch Umverteilungsstrategien eine gerechte Verteilung von Ressourcen garantieren sollen, um durch die ökonomische Unabhängigkeit ausbeutbare Abhängigkeitsverhältnisse aufzulösen und Partizipation sicher zu stellen, sind nach Fraser auch die intersubjektive Bedingungen partizipatorischer Parität in den Blick zu nehmen. Intersubjektive Bedingungen werden missachtet, wenn systematisch bestimmte Personengruppen gesellschaftliche Unterordnungen erfahren und aus gesellschaftlichen Beziehungen ausgeschlossen werden. Fraser argumentiert „dass es ungerecht ist, wenn einigen Individuen und Gruppen der Status eines vollwertigen Partners in sozialen Interaktionen vorenthalten wird, und das nur infolge bestimmter institutionalisierter Muster kultureller Wertsetzung, an deren Zustandekommen sie nicht gleichberechtigt beteiligt waren und die ihre besonderen Merkmale oder die ihnen zugeschriebenen Eigenarten verächtlich machen.“ (ebd., 44)

Die Ursachen mangelnder Anerkennung liegen nach Fraser in der gesellschaftlichen Statusordnung, die durch institutionalisierte kulturelle Wertemuster, durch Normalitätsvorstellungen und gesellschaftliche Regeln hergestellt wird und zur Benachteiligung von bestimmten Personengruppen führt. „Im Statusmodell wird demnach die mangelnde Anerkennung […] durch gesellschaftliche Institutionen erzeugt. Genauer gesagt: Sie entsteht, sobald Institutionen die soziale Interaktion nach Maßgabe kultureller Normen strukturieren, die partizipatorische Parität verhindern.“ (ebd., 45) Strategien im Feld der Anerkennung haben darauf zu zielen „diejenigen kulturellen Werteschemata ihrer institutionalisierten Geltung zu berauben, die gleiche Beteiligungschancen verhindern, um sie durch Muster zu ersetzen, welche solche Chancen befördern.“ (ebd. 46) Neben den ökonomischen Bedingungen und den sozialen Interaktionen müssen zusätzlich auch die politischen Institutionen in den Blick genommen werden, die bestimmte Personengruppen vom politischen Leben und demokratischen Entscheidungsprozessen ausschließen. Missachtung in der Dimension des Politischen resultiert aus der mangelnden Repräsentation und liegt in den ungleichen Möglichkeiten der politischen Partizipation und Mitbestimmung begründet.

Im Hinblick auf die jeweiligen Strategien der Umverteilung, Anerkennung und Repräsentation unterscheidet Fraser zusätzlich zwischen affirmativen und transformativen Maßnahmen. Affirmative Maßnahmen haben kompensatorische Wirkung ohne grundlegende Fragen zu berühren, transformative Maßnahmen sind strukturwirksam. (vgl. Fraser 2001) Affirmative Maßnahmen im Bereich der Umverteilung zeichnen sich dadurch aus, dass sie in Form von Sozialhilfeprogrammen nur oberflächlich wirken und lediglich die Folgewirkungen ökonomischer Ungerechtigkeit in ihrem Endstadium auszugleichen versuchen. Affirmative Strategien im Bereich Anerkennung stehen in Zusammenhang mit dem Projekt eines „Mainstream-Multikulturalismus“ (Fraser/Honneth 2003, 104) und im Bereich des Politischen firmieren sie als Formen der Scheinpartizipation, die zur Instrumentalisierung von Menschen zu politischen Zwecken dienen.

Fraser plädiert für die Kombination von transformativen Strategien, da sie geeignet sind Gerechtigkeit in allen Dimensionen der Umverteilung, Anerkennung und Repräsentation zu realisieren, um partizipatorische Parität und Inklusion zu verwirklichen. Hierin liegt auch die wesentliche politische Sprengkraft ihres Konzepts, denn „mit dieser Kombination [wird] die Bildung von Koalitionen denkbar am besten gefördert. Angesichts der Vervielfältigung sozialer Gegensätze, der Gespaltenheit sozialer Bewegungen und des wachsenden Zuspruchs für die Rechte […] ist das Zustandekommen von Koalitionen heute besonders dringlich geworden. In diesem Zusammenhang ist das Projekt, die tiefgreifenden Strukturen sowohl der politischen Ökonomie als auch der Kultur zu transformieren, offenbar die einzige übergreifende programmatische Orientierung, die imstande ist, allen aktuellen Kämpfen gegen Ungerechtigkeit angemessen Sorge zu tragen. Nur sie allein geht nicht von einem Nullsummenspiel aus“ (Fraser 2001, 65).

Das Konzept der partizipatorischen Parität kann auch als Evaluationsrahmen von Maßnahmen zur beruflichen Integration und Inklusion dienen, um die gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion in die Arbeitswelt zu fördern. Abzulehnen wären demnach aber alle arbeitsmarktpolitischen Aktivierungsmaßnahmen und Workfare-Programme mit dem Ziel der totalen „Mobilisierung von individueller Beschäftigungsfähigkeit“ (Bude 2008, 9). Aktivierung meint in diesem Zusammenhang, durch Zwangsprogramme, soziale Kontrolle und reduzierte Sozialtransfers Anreize zu schaffen, um die Arbeitsmoral und Leistungsbereitschaft zu steigern und um damit das Arbeitslosenproblem nach dem Motto ‚fordern und fördern‘ zu lösen.

Abzulehnen sind überdies aber auch alle Maßnahmen, die Menschen aufgrund normativer Kriterien eine mangelnden Leistungsfähigkeit attestieren und sie in geschützte Werkstätten, Tagesstrukturen und Einrichtungen abschieben, wodurch jene, die von den derzeitigen sozial- und arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen am meisten betroffen sind, daran gehindert werden, als gleichberechtigte Partner am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. „Viele stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe verwandeln sich wieder in diesem schleichenden Prozess sozialer Aussonderung in Schwerstbehindertenzentren oder Pflegeeinrichtungen ohne jede Eingliederungs- oder Teilhabeperspektive“ (Gröschke 2011, 189).

6. Nichtreformistische Reformen im Kontext der beruflicher Integration

Aber welche Maßnahmen der beruflichen Integration und Teilhabe würden dem Kriterium der partizipatorischen Norm näher kommen?

Fraser weist darauf hin, dass transformative Strategien in der gegebenen Praxis nicht leicht umsetzbar sind und vielfach auch Widerstände auslösen. Sie schlägt deshalb einen Mittelweg zwischen Transformation und Affirmation im Sinne nichtreformistischer Reformen vor, die sie als ambivalente Strategien beschreibt. „Einerseits beziehen sie sich auf vorhandene Identitäten von Menschen und kümmern sich um deren Bedürfnisse, so wie diese innerhalb eines bestehenden Rahmens der Anerkennung und Verteilung ausgelegt werden; andererseits treten sie eine Dynamik los, in deren Zuge radikalere Reformen möglich werden. Wenn sie erfolgreich sind, verändern nichtreformistische Reformen mehr als die spezifischen institutionellen Merkmale, auf die sie eigentlich zielen. Indem sie das System der Anreize und der politischen Opportunitätskosten verändern, schaff en sie neue Spielräume für künftige Reformen. Langfristig könnten sie, durch Kumulation ihrer Effekte, auch auf die zugrundeliegenden Strukturen einwirken, die Ungerechtigkeit bedingen“ (Fraser/Honneth 2003, 110).

Als Beispiel für eine nichtreformistische Reform im Bereich der beruflichen Teilhabe und Integration soll im Folgenden das Modell Spagat (Vorarlberg/Österreich; vgl. dazu Weißenbach 2014) und das Konzept der Unterstützten Beschäftigung diskutiert werden. Nach Doose ist Unterstützte Beschäftigung „mehr als eine neue Maßnahme der beruflichen Rehabilitation. Es ist eine veränderte Sichtweise, die zu einer veränderten Praxis führt. Gemeinsames Leben und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung als Ziel, die Fähigkeiten und Wünsche eines Menschen als Ausgangspunkt, echte Wahlmöglichkeiten, Selbstbestimmung und Kontrolle des Menschen mit Behinderung als Wegweiser und ambulante, individuelle, flexible Unterstützung als Methode sind die Eckpfeiler von Unterstützter Beschäftigung“ (Doose 2006, 355). Doose betont, dass sich das Konzept nicht nur für Menschen mit Behinderung anbietet, sondern allgemein ein Modell darstellt, um für verschiedene Gruppe Zugangsbarrieren am Arbeitsmarkt zu beseitigen.

Im deutschsprachigen Raum nimmt Spagat durchaus eine Vorreiterrolle ein (vgl. Koenig 2008, 6). Das Konzept orientiert sich an den Qualitätskriterien und internationalen Kernelementen der Unterstützten Beschäftigung. Diese sind: Eine Arbeit in einem regulären Betrieb des ersten Arbeitsmarktes, die Anstellung und Bezahlung nach Kollektivvertrag[2], die Devise „erst platzieren, dann trainieren“, als Umkehrung des gängigen Rehabilitationsverständnisses, das auf Qualifizierung setzt, bevor Menschen in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Weitere Kriterien sind adäquate Unterstützungsangebote für alle Menschen mit Behinderungen, d.h. niemandem darf aufgrund seiner Behinderung die Unterstützung am Arbeitsmarkt vorenthalten werden. Zur Zielgruppe von Unterstützer Beschäftigung zählen daher vor allem Menschen mit schweren Behinderungen, die im herkömmlichen Sinne nicht als vermittlungsfähig gelten. Die Zielgruppe von Spagat sind Jugendliche, die nach den bundesweiten gesetzlichen Bestimmungen als arbeitsunfähig eingestuft sind. Damit werden jenen Menschen, die traditionell sehr wenig Wahlmöglichkeiten haben, Alternativen zu den herkömmlichen geschützten Werkstätten und Strukturen geboten. Die Begleitmaßnahmen am Arbeitsplatz unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung, flexible und individuelle Unterstützung wird solange wie nötig ermöglicht. Die Unterstützung am Arbeitsplatz erfolgt zum einen durch die IntegrationsberaterInnen und durch innerbetriebliche MitarbeiterInnen, den sogenannten MentorInnen.

Ein ausschlaggebender Faktor für den Erfolg von Spagat, sind die Lohnkosten und MentorInnenzuschüsse für die ArbeitgeberInnen. Die Betriebe, die MitarbeiterInnen mit schweren Behinderungen auf Kollektivvertragsbasis beschäftigen, bezahlen lediglich die tatsächlich erbrachten Leistungen. Der Differenzbetrag, der durchschnittlich 80% und auch mehr betragen kann, wird den Betrieben vom Land Vorarlberg bezuschusst. Auf der ökonomischen Ebene werden dadurch Voraussetzungen geschaffen, um Zugangsbarrieren am Arbeitsmarkt zu beseitigen, was sich auf die kollektivvertragliche Anstellung von Jugendlichen mit hohem Unterstützungsbedarf und einer geringen Leistungsfähigkeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes förderlich auswirkt. „Ohne diese Lohnkosten- und Mentorenzuschüsse wäre die berufliche Integration in einem Betrieb nicht möglich. Man würde fast keine Betriebe finden, die einen Jugendlichen anstellen“, so ein Aussage eines Spagat-Mitarbeiters (vgl. Plangger 2009, 124). Gleichzeitig erhalten die Jungendlichen für ihre Arbeit eine reguläre Entlohnung, wodurch sich der Grad an Selbstbestimmung und finanzieller Unabhängigkeit erhöht, wie dies eine Spagat-Klientin zum Ausdruck bringt: „Ich möchte auch nicht zur Lebenshilfe. Meine Freundin arbeitet bei der Lebenshilfe. Die bekommt nur ein Taschengeld, keinen Lohn. Das wäre kein Leben für mich! Ich will selbständig sein und mein eigenes Geld verdienen (vgl. Plangger 2009, 141).“

Eine weitere Säule im Unterstützungssystem, neben den genannten Kernelementen und den finanziellen Zuwendungen für die ArbeitgeberInnen, ist der Unterstützungskreis. Durch dieses partizipative Element wird das soziale Umfeld/Netzwerk in den Unterstützungsprozess mit einbezogen, um Menschen mit Behinderungen bei der Erreichung selbstgesetzter Ziele zu unterstützen. Wobei die Betroffenen den Prozess steuern und über alle Entscheidungen mitbestimmen. Selbstbestimmung ist der Maßstab, an dem sich die Planung ausrichtet (vgl. Boban/Hinz 2005, 135). Diese Grundidee des Unterstützungskreises „wurde maßgeblich von der angloamerikanischen Community-Living-Bewegung beeinflusst, die gegen institutionelle Verwaltung und Fremdbestimmung von erwachsenen behinderten Menschen im Gemeinwesen argumentiert“ (Kirschniok 2010, 20). Bei Spagat steht nicht die Employability der zu vermittelnden Personen im Mittelpunkt. Der Arbeitsbegriff wird dahingehend erweitert, dass das Leistungskriterium sowie die Dominanz normierter Anpassungserwartungen in den Hintergrund rücken. Arbeitsbedingungen und Tätigkeitsfelder werden an die Bedürfnisse der MitarbeiterInnen mit Behinderungen angepasst. In manchen Fällen werden Arbeitsplätze in den Betrieben neu erfunden. Durch das gesamte Bündel der beschriebenen Bausteine und Maßnahmen werden für die Jugendlichen mit Behinderungen Möglichkeiten zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben eröffnet.



[2] vergleichbar mit dem deutschen Tarifvertrag (die Redaktion)

7. Ausblicke

Spagat und das Konzept der Unterstützten Beschäftigung, als Alternative zur Beschäftigung in einer geschützten Einrichtung, gewährleistet für die Jugendlichen, die ansonsten auf den Status von nicht arbeits- und vermittlungsfähigen Personen reduziert werden, eine reale Wahlmöglichkeit und die Mitwirkung am Unterstützungsprozess. Für Wansing bestimmen diese Wahlmöglichkeiten (choice) und Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte (voice) die Voraussetzung, damit soziale Dienstleistungen ihre Wirkung in Richtung Inklusion entfalten (vgl. Wansing 2006, 171). Gesellschaftliche Statushierarchien, die im konkreten Fall durch Werteschemata wie ‚leistungsfähig‘ (ability – normal) und ‚leistungsunfähig‘ (disability – behindert) kodiert sind und durch Diskurse, wie z.B. den bundesgesetzlichen Bestimmungen zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit, ihre Wirkmächtigkeit entfalten, werden durch Spagat destabilisiert. Durch diese Destabilisierung der Statushierarchie und durch Arbeitsplatzsubventionen auf der ökonomischen Ebene, werden im Sinne einer nichtreformistischen Reform grundlegende objektive und intersubjektive Bedingungen der partizipatorischen Parität – ohne dabei die affirmativen Momente leugnen zu wollen, die nichtreformistischen Strategien zwangsläufig inhärent sind - im Handlungsfeld der beruflichen Inklusion erfüllt. Menschen mit Behinderungen erhalten die Möglichkeit, „ebenbürtig mit allen anderen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben“ (Fraser/Honneth 2003, 47). Sie werden in die Lage versetzt selbst zu definieren, was für sie ein gutes (Arbeits-)Leben ist, indem sie selbst über die Art und Weise entscheiden können, ein solches zu verwirklichen (vgl. ebd., 47).

Allerdings, so Doose mit Blick auf die internationalen Entwicklungen, zeichnen sich in den letzten Jahren deutliche Zielgruppenverschiebungen und Creaming-Effekte ab, weg von der Vermittlung von Menschen mit schweren Behinderungen und einem hohen Unterstützungsbedarf, der primären Zielgruppe Unterstützter Beschäftigung, hin zu leichter beeinträchtigten Personen, die wirtschaftlich verwertbarere Leistungen erbringen (vgl. Doose 2007, 191ff .). Gegenüber dieser einseitigen Ausrichtung auf Employability und der damit verbundenen Strategie, Unterstützte Beschäftigung als aktivierungspolitische Maßnahme nutzbar zu machen, ist Widerstand geboten. Denn das Potential Unterstützter Beschäftigung als nichtreformistische Reform, wie es am Beispiel von Spagat angedeutet wurde, liegt darin, dass individuelle Arbeits- und Lebensbedingungen jenseits ökonomischer Sach- und Leistungszwänge geschaffen werden können, die auf Formen einer solidarischen Ökonomie verweisen, in der Arbeit wieder einen sozialen Sinn erhält (vgl. Altvater 2011, 209).

Porträtfoto von Sascha Plangger

Univ.-Ass. Dr. Sascha Plangger ist an der Universität Innsbruck im Lehr- und Forschungsbereich „Inklusive Pädagogik und Disability Studies“ tätig.

Kontakt und nähere InformationenDr. Sascha Plangger Universität Innsbruck Institut für ErziehungswissenschaftLiebeneggstr. 8, 6020 InnsbruckMail: sascha.plangger@uibk.ac.at

Literatur

Altvater, Elmar (2011): Das Ende des Kapitalismus wie wir ihn kennen. Eine radikale Kapitalismuskritik. Westfälisches Dampfboot, Münster.

Altvater, Elmar (2012): Marx neu entdecken. Das hellblaue Bändchen zur Einführung in die Kritik der politischen Ökonomie. VSA Verlag, Hamburg.

ANED (2011): Indicators of Disability Equality in Europe. Online: http://www.disabilityeurope.net/content/aned/media/ANED%202011%20Task%204%20-%20Synthesis%20Report.doc (08.02.2013)

Bauman, Zygmunt (2009): Gemeinschaft. Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main.

Benhabib, Seyla (1999): Kulturelle Vielfalt und demokratische Gleichheit. Politische Partizipation im Zeitalter der Globalisierung. Fischer Taschenbuchverlag, Frankfurt am Main.

Boban, Inses / Hinz, Andreas (2010): Persönliche Zukunftsplanung mit Unterstützungskreisen – ein Ansatz auch für das Leben mit Unterstützung in der Arbeitswelt. In: Bieker, Rudolf (Hrsg.): Teilhabe am Arbeitsleben. Wege der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Kohlhammer Verlag, Stuttgart.

Bude, Heinz (2008): Wie weiter mit Karl Marx? Hamburger Edition, Hamburg.

Butterwegge, Christoph (2011): Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird. Campus Verlag, Frankfurt am Main.

Castel, Robert (2011): Die Krise der Arbeit. Neue Unsicherheiten und die Zukunft des Individuums. Hamburger Edition, Hamburg.

Castro Varela, Maria do Mar/Mecheril, Paul (2010): Anerkennung als erziehungswissenschaftliche Referenz? In: Schäfer, Alfred/Thompson, Christine (Hrsg.): Respekt. Ferdinand Schöningh, Paderborn.

CRPD/C/AUT/1 (2013): Die Handlungsempfehlungen der UNO im Rahmen der Staatenprüfung Österreichs. Online: http://www.bizeps.or.at/downloads/CRPD-C-AUTCO- 1_de.pdf (23.11.2014).

Dahme, Heinz-Jürgen / Wohlfahrt, Norbert (2009): Zwischen Ökonomisierung und Teilhabe. Zum aktuellen Umbau der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. In: Teilhabe, Nr. 4, Jg. 48, S. 164 – 171)

Degener, Theresia (2009): Menschenrechte und Behinderung. In: Dederich, Markus/ Jantzen, Wolfgang (Hrsg.): Behinderung und Anerkennung. Kohlhammer Verlag, Stuttgart.

Doose, Stefan (2007): Unterstützte Beschäftigung: Berufl iche Integration auf lange Sicht. Eine Verbleibs- und Verlaufsstudie. Lebenshilfe-Verlag, Marburg.

ECF (2012): Assessing the impact of European governments’ austerity plans on the rights of people with disabilities. Qnline: http://www.enil.eu/wp-content/uploads/ 2012/12/Austerity-European-Report_FINAL.pdf (29.11.2014).

Foucault, Michel (2003): Dits et Ecrits – Schriften. Suhrkampverlag, Frankfurt am Main. Fraser, Nancy (2001): Halbierte Gerechtigkeit. Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main.

Fraser, Nancy (2008): Scales of justice. Reimagining political space in a globalizing world. Cambridge.

Fraser, Nancy/ Honneth, Axel (2003): Umverteilung oder Anerkennung? Eine politischphilosophische Kontroverse. Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main.

Grauman, Sigrid (2009): Assistierte Freiheit. Von einer Behindertenpolitik der Wohltätigkeit zu einer Politik der Menschenrechte. Universität Utrecht: Dissertation.

Gröschke, Dieter (2011): Arbeit, Behinderung, Teilhabe. Anthropologische, ethische und gesellschaftliche Bezüge. Klinkhardt Veralg, Bad Heilbrunn.

Gugutzer, Robert/Schneider, Werner (2007): Der behinderte Körper in den Disability Studies. Eine körpersoziologischen Grundlegung. In: Walschmidt, Anne/Werner, Schneider (Hrsg.): Disability Studies, Kultursoziologie und Soziologie der Behinderung. Erkundungen in einem neuen Forschungsfeld. Transkript Verlag, Bielefeld.

Harvey, David (2011): Marx‘ ‚Kapital‘ lesen. VSA Verlag, Hamburg. Hirschberg, Marianne (2009): Behinderung im internationalen Diskurs. Die flexible Klassifizierung der Weltgesundheitsorganisation. Campus Verlag, Frankfurt/New York.

ILO (2009): Panel Discussion on People with Disabilities in Times of Economic Crisis. Online: http://www.ilo.org/skills/events/WCMS_115119/lang--en/index.htm (29.11.2014).

Kirschniok, Alina (2010): Circles of Support. Eine empirische Netzwerkanalyse. VS Verlag, Wiesbaden.

Koenig, Oliver (2008): Persönliche Zukunftsplanung und Unterstützte Beschäftigung als Instrumente in institutionellen Veränderungsprozessen. In: Behinderte Menschen, Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten, Nr. 5/2008, Thema: Wege in die Arbeitswelt, S.4-19. Online: http://bidok.uibk.ac.at/library/beh-5-08-koenigzukunftsplanung.html (03.04.2013)

Kronauer, Martin (2010): Exklusion. Die Gefährdung des Sozialen im hoch entwickelten Kapitalismus. Campus Verlag, Frankfurt/New York.

Kronauer, Martin (2010): Inklusion – Exklusion. Eine historische und begriffliche Annäherung an die soziale Frage der Gegenwart. In: Kronauer, Martin (Hrsg.): Inklusion und Weiterbildung. Reflexionen zur gesellschaftlichen Teilhabe in der Gegenwart. Bertelsmann Verlag, Bielefeld.

Malhorta, Ravi (2011): Disability Politik, Antidiskriminierungsgesetzgebung und Intersektionalität: Empowerment-Strategien für behinderte Menschen in eine Demokratie. In: Castro, V.; Mar, M. & Dhawan, N. (Hrsg.): Soziale (Un)Gerechtigkeit. Kritische Perspektiven auf Diversity, Intersektionalität und Antidiskriminierung. LIT Verlag, Berlin.

Maschke, Michael (2008): Behindertenpolitik in der Europäischen Union. Lebenssituation behinderter Menschen und nationale Behindertenpolitik in 15 Mitgliedstaaten. VS Verlag, Wiesbaden.

Michaels, Walter Benn (2006): The Trouble with Diversity. How we Learned to Love Identitiy and Ignore Inequality. Holt Paperback, New Yourk. Oliver, Michael (1990): The individual and social models of disability. Online: http://disability-studies.leeds.ac.uk/fi les/library/Oliver-in-soc-dis.pdf (21.11.2014).

Oliver, Michael/ Barnes, Colin (2012): The New Politics of Disablement. Palgrave Macmillan, Hampshire

Plangger, Sascha (2009): Integration und Behinderung in der modernen Arbeitswelt. Dissertation an der Universität Innsbruck.

Plangger, Sascha / Schönwiese, Volker (2013): Bildungsgerechtigkeit zwischen Umverteilung, Anerkennung und Inklusion. In: Dederich, Markus / Greving, Heinrich / Mürner, Christian / Rödler, Peter (Hrsg.): Behinderung und Gerechtigkeit. Heilpädagogik als Kulturpolitik. Psychosozialverlag, Gießen.

Plangger, Sascha / Schönwiese, Volker (im Erscheinen begriffen): Behinderung und Gerechtigkeit. In: Juridikum – Zeitschrift für Kritik – Recht – Gesellschaft.

Priestley, Mark (2003): Worum geht es bei den Disability Studies? Eine britische Sichtweise. In: Waldschmidt, A. (Hrsg.): Kulturwissenschaftliche Perspektiven der Disability Studies. Tagungsdokumentation. Kassel: bifos, S. 23-35.

Reckwitz, Andreas (2001): Multikulturalismustheorien und der Kulturbegriff: Vom Homogenitätsmodell zum Modell kultureller Interferenzen Berliner Journal für Soziologie, Jg. 11, H. 2, 2001, S. 179- 200.

Salzbrunn, Monika (2014): Vielfalt / Diversität. Transkript Verlag, Bielefeld.

Schuntermann, Michael (2007): Einführung in die ICF. Ecomed Medizin Verlag.

Sen, Amartya (2012): Die Identitätsfalle. Warum es keinen Krieg der Kulturen gibt. Deutscher Taschenbuchverlag, München.

Stuckler, David/Basu, Sanjay (2014): Sparprogramme töten. Die Ökonomisierung der Gesundheit. Verlag Klaus Wagenbach, Berlin.

Taylor, Charles (1992): Die Politik der Anerkennung. In: Taylor, C; u.a. (1993): Multikulturalismus und die Politik der Anerkennung. Frankfurt/ Main (Fischer), S. 13- 78

Waldschmidt, Anne (2003): Selbstbestimmung als behindertenpolitisches Paradigma - Perspektiven der Disability Studies. In: Aus Politik und Zeitgeschichte B 8/2003.

Waldschmidt, Anne (2005): Disability Studies: Individuelles, soziales und/oder kulturelles Modell von Behinderung?. P&G 1/05. Online: http://bidok.uibk.ac.at/ library/waldschmidt-modell.html (21.11.2014).

Waldschmidt, Anne/Schneider, Werner (2007): Disability Studies und Soziologie der Behinderung. In: Walschmidt, Anne/Werner, Schneider (Hrsg.): Disability

Studies, Kultursoziologie und Soziologie der Behinderung. Erkundungen in einem neuen Forschungsfeld. Transkript Verlag, Bielefeld.

Wansing, Gudrun (2006): Teilhabe an der Gesellschaft. Menschen mit Behinderung zwischen Inklusion und Exklusion. VS Veralg, Wiesbaden.

Weißenbach, Veronika (2014): Vielfalt und Teilhabe. Berufliche Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in Vorarlberg/Österreich. In: Impulse. Magazin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung. No. 68, 01.2014, S. 22-26. Quelle: http://www.bag-ub.de/dl/impulse/impulse68-web.pdf (30.11.2014).

WHO (2011): Weltbericht Behinderung. Online: http://www.iljaseifert.de/wpcontent/ uploads/weltbericht-behinderung-2011.pdf (21.11.2013)

Quelle

Sascha Plangger: Partizipation und Inklusion im Kontext von Arbeit und Behinderung. Erschienen in: impulse Nr. 71, 04/2014, S.14, impulse (71/2014)

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 23.5.2016

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation