Dort wo andere auch arbeiten

Berufliche Bildung und Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung in der Schweiz

Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse Nr. 70, 03/2014, Seite 6-10. impulse (70/2014)
Copyright: © Daniel Schaufelberger 2014

Abbildungsverzeichnis

    Dort wo andere auch arbeiten

    In Zeiten des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels ist der Übergang von der Schule in die Berufsbildung bzw. ins Erwerbsleben für Jugendliche nicht einfach. Während sich die Jugendphase verlängert, verlaufen Bildungs- und Arbeitsbiografien weniger linear und zunehmend unsicher. Was eine Herausforderung für Jugendliche im Allgemeinen darstellt, ist für Heranwachsende mit Behinderung besonders herausfordernd. Der Übergang in die selbstständige Lebensführung fordert von jungen Erwachsenen eine hohe biografische Bewältigungsleistung (vgl. Schaffner & Rein 2013). Eine zentrale Rolle für die berufliche Zukunft von Jugendlichen spielt in der Schweiz das duale Berufsbildungssystem mit dem Weg der beruflichen Grundbildung. Dabei sind die Übertritte von der Schule in die Berufsausbildung (Übergang I) sowie später von der beruflichen Grundbildung in die Erwerbsarbeit (Übergang II) besonders wichtige Übergänge für die beruflichen Perspektiven der jungen Generation.

    Die Bedeutung der (Erwerbs-)Arbeit ist ungebrochen hoch. Noch immer gilt, was in der berühmten Marienthal-Studie in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts deutlich wurde (Jahoda 1983): Wer Arbeit hat, gehört dazu. Arbeit ist nicht nur die Basis für finanzielle Unabhängigkeit, sie ermöglicht gesellschaftliche Anerkennung und Teilhabe und sie stiftet Sinn und Identität. Letzteres ist gerade für Jugendliche am Übergang zum Erwachsenenalter besonders relevant. Dorothee Schaffner und Angela Rein haben in ihrer Studie über Jugendliche am Übergang von Sonderschulheimen in die Selbstständigkeit aufgezeigt, dass diejenigen Jugendlichen, welche im Arbeitsmarkt Fuß fassen konnten, auch ihre Lebenszufriedenheit optimistischer einschätzen (2013, 66).

    Es gibt in der Schweiz keine Zahlen, wie viele Jugendliche mit Behinderung jährlich die Schule beenden und den Übergang in Ausbildung/Beruf bewältigen müssen. Bekannt ist aber, dass die Invalidenversicherung (IV) 2012 bei knapp 10.000 Personen eine erstmalige berufliche Ausbildung finanziert hat[1].

    Abbildung 1. Supported Education in der Schweiz

    Das Foto zeigt die Hände einer erwachsenen Person, die
für ein Kind in bunten Gummistiefeln die "Räuberleiter"
bilden.

    Foto: Wildfeuer, commons.wikimedia.org

    Die Anforderungen der IV an Ausbildungsbetriebe für Menschen mit Behinderung und somit auch an die Lernenden sind gestiegen. Ausbildungen oder die Aussicht auf eine Anstellung am allgemeinen Arbeitsmarkt nach der Berufslehre sind zur Richtschnur geworden. So sind die IV-Stellen angehalten[2], IV-Anlehren oder praktische Ausbildungen nach INSOS[3] nur für ein Jahr zu verfügen und das zweite Jahr – welches im Hinblick auf den Abschluss dazugehört – nur dann zu ermöglichen, wenn gute Aussicht auf eine künftige Erwerbsfähigkeit in rentenreduzierendem Ausmaß besteht. Diese Handhabung folgt der gängigen IV-Logik, welche berufliche Integration mit Rentenreduktion gleichsetzt. Mit dieser Praxis wird den Jugendlichen allerdings faktisch das Recht auf eine berufliche Bildung genommen. Die Ermöglichung einer Berufsbildung von einem späteren rentenreduzierenden Einkommen abhängig zu machen, ist return-on-investment-Denken in Reinkultur, welches grundsätzliche bildungspolitische und gesellschaftliche Fragen aufwirft. Politik und BürgerInnen müssen sich fragen, ob heranwachsende Jugendliche mit Behinderung kein Recht auf eine berufliche Bildung haben (sollten)?



    [1] siehe IV-Statistik 2012

    [2] siehe BSV-Rundschreiben Nr. 299

    [3] Die praktische Ausbildung PrA schließt eine wichtige Lücke in der Berufsbildung für Jugendliche, welche eine Ausbildung mit Berufsattest nicht absolvieren können.

    Gleiche Ziele, unterschiedliche Motive

    Die gegenwärtigen Diskussionen und Bestrebungen in der Schweiz um Ausbildungen und Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung sind aber nicht nur auf die Praxisverschärfung der IV oder den allgemeinen Integrationsdruck seitens der sozialen Sicherungssysteme zurück zu führen. Das Anliegen auf die Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt und der Möglichkeit zur Teilhabe am „normalen“ Arbeitsleben wird vermehrt auch von Betroffenen gefordert. Menschen mit Behinderung wollen arbeiten, wo andere auch arbeiten. Wissenschaft und Praxis zeigen, dass dies auch möglich ist. Damit treffen sich die Anliegen der aktuellen Sozialpolitik und der Betroffenen: Ausbildung, Arbeit und somit Integration am allgemeinen Arbeitsmarkt ist gewissermaßen das gemeinsame Ziel. Die Vorzeichen und Motive für dieses Ziel sind aber verschieden. Während die politisch und finanziell unter Druck stehenden sozialen Sicherungssysteme die berufliche Integration primär als Mittel zur Kostenreduktion sehen, stehen aus Sicht von Antidiskriminierungs- und Selbstbestimmungsbestrebungen Möglichkeiten auf soziale Teilhabe, Autonomie, Sinn und Identität durch die Arbeit im Vordergrund. Während die einen die berufliche Integration als Pflicht (Betroffene müssen/ sollen arbeiten) sehen, betrachten es andere als ein Recht (Betroffene wollen arbeiten (können)).

    Das skizzierte Spannungsfeld zeigt sich auch in der Diskussion um Supported Employment und Supported Education. Die Aussicht, dass damit Personen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt nachhaltig in Arbeit (Supported Employment) oder in Ausbildung am allgemeinen Arbeitsmarkt (Supported Education) integriert werden können, ist attraktiv – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Im Diskurs um Supported Employment wird dementsprechend unter verschiedensten Vorzeichen und teilweise sehr ausschnitthaft auf das Modell verwiesen. Nicht immer ist Supported Employment gemeint, wenn davon gesprochen wird. Die nachfolgenden Ausführungen sollen daher einige Orientierungspunkte zu den Hintergründen und konzeptionellen Merkmalen von Supported Employment und Supported Education geben.

    Merkmale und Prinzipien von Supported Employment / Supported Education

    Bereits deutlich wurde in den Ausführungen, dass mit dem Begriffspaar Supported Employment und Supported Edcuation ein Unterschied gemacht wird, der zwischen der Integration an eine Arbeitsstelle und der Integration in eine Ausbildung differenziert. Aus konzeptioneller Sicht bestehen zwischen Supported Employment und Supported Education aber keine wesentlichen Unterschiede. Die Grundsätze, Prinzipien und generellen Vorgehensweisen decken sich, so dass die beiden Modelle in diesem Beitrag gemeinsam – als SE bezeichnet – diskutiert werden.[4]

    Die zentralen Anliegen von SE zeigen sich anschaulich an der Definition der europäischen Vereinigung für Supported Employment (EUSE), welche SE als „Unterstützung von Menschen mit Behinderung oder von anderen benachteiligten Gruppen beim Erlangen und Erhalten von bezahlter Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts“ (EUSE 2007, 13) beschreibt. SE strebt demnach für Menschen mit Behinderung oder Benachteiligungen den Zugang und die Teilhabe auf Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt an. Der allgemeine Arbeitsmarkt wird dabei gegenüber anderen Arbeits- und Beschäftigungsformen (z.B. an einem geschützten Arbeitsplatz) nicht als grundsätzlich besser angesehen. Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Integrationsbetrieben sind unbestritten wichtig und auch in Zukunft notwendig. Wichtig ist aber die Wahlmöglichkeit. So sollen beispielsweise Jugendliche mit Behinderung neben der Ausbildungsstätte für Menschen mit Behinderung auch die Möglichkeit für eine Ausbildung in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts haben.

    Ebenfalls relevant ist das Anliegen der Bezahlung. SE soll zu einer bezahlten Arbeit bzw. Ausbildungslohn führen, wobei die Entlohnung der Leistung entsprechend anzupassen ist. Diese Forderung meint nicht, dass die Lohnzahlung in jedem Fall zu einer Reduktion von Transferleistungen führen muss oder eine berufliche Integration nur dann gelungen ist. Zentral in der Perspektive von SE ist vielmehr die Realisierung der Teilhabe am Arbeitsleben, bei der die Bezahlung ein wichtiger Bestandteil ist. In der praktischen Umsetzung kann diese Sichtweise zu Konflikten mit den Kostenträgern führen, da diese in vielen Anwendungskontexten eine Ablösung oder zumindest Reduktion von Sozialversicherungsleistungen erwarten.

    Neben dem Erlangen von Arbeit wird im SE immer auch der nachhaltige Verbleib, das heißt die Stellenerhaltung, durch eine – wenn nötig auch langfristige – Unterstützung durch einen Job Coach angestrebt. Die Unterstützung schließt dabei auch den Arbeitgeber und etwaige TeamkollegInnen mit ein und hat in jedem Fall individuell und flexibel, d.h. bezogen auf den jeweiligen Einzelfall, zu erfolgen. Bei der Begleitung von Ausbildungen (Supported Education) kommt dabei die Besonderheit zum Tragen, dass auch eine Berufsschule involviert ist und die Unterstützung auch eine Lernprozessbegleitung bzw. ein Lerncoaching beinhaltet.

    Neben den erwähnten Merkmalen, welche sich aus der Definition der EUSE ableiten lassen, wird SE durch das Prinzip „first place, then train“ charakterisiert. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass unterstützten Personen ein möglichst direkter Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden soll. Die notwendige Unterstützung sollen sie im Arbeitsleben erhalten und nicht, indem man ihnen (vorher) einen segregierten Trainingsarbeitsplatz zuweist. „first place, then train“ bedeutet einen Richtungswechsel gegenüber der gängigen Praxis der Arbeitsintegration. Nicht nur herkömmliche Rehabilitationskonzepte, sondern auch die Maßnahmen der Invalidenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe, beruhen auf der Annahme, dass Personen durch geeignete medizinische, therapeutische, agogische oder qualifizierende Maßnahmen auf den (Wieder-)Einstieg vorbereitet werden müssen, und falls sie die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarkts erfüllen, dort wieder eine Stelle erhalten (können).

    Abbildung 2.

    Aufnahme eines Klettersteigs.

    Foto: Janusz Klosowski, pixelio.de



    [4] Im Unterschied zu Deutschland wird in der Schweiz im Zusammenhang mit Supported Employment kaum von Unterstützter Beschäftigung gesprochen - obwohl beide Begriffe dasselbe meinen. Im fachlichen Diskurs in der Schweiz wird statt der deutschen Übersetzung, fast ausschließlich der englischsprachige und international gebräuchliche Begriff Supported Employment verwendet (Schaufelberger 2013). Gegen die deutschsprachige Übersetzung spricht, dass der Begriff Beschäftigung in der Schweiz oftmals im Zusammenhang mit nicht erwerbsorientierter Arbeit im ergänzenden Arbeitsmarkt verwendet wird. Entsprechend könnte Unterstützte Beschäftigung missverstanden werden.

    Ermutigende Forschungsergebnisse

    Insbesondere aus dem angloamerikanischen Raum gibt es einige Forschungsergebnisse zur Wirkung und Wirkungsweise von SE. Dabei wurden von der universitären Forschung vor allem spezifische SE-Programme für psychisch erkrankte Personen (so genanntes IPS-Modell, individual placement and support) untersucht (z.B. Bond, Drake, Becker 2008 oder Cook et al. 2008). In den vielen zufallskontrollierten Studien zeigten sich (fast) immer deutlich bessere Integrationserfolge im Vergleich zu herkömmlichen Vorgehensweisen der beruflichen Rehabilitation (vgl. Rüst 2008). Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass sich bessere Integrationserfolge nicht mit tieferen Transferleistungen gleichsetzen lassen. Die Studien zeigen, dass SE besser als andere Konzepte zu Arbeit verhelfen kann. Ob und welche Kosten im jeweiligen Sozialversicherungssystem damit gespart werden können, ist damit aber noch nicht beantwortet. In Bezug auf SE für Menschen mit Behinderung sind hauptsächlich zwei Studien aus Deutschland von Interesse (Kasselmann & Rüttgers 2005 und Doose 2007), weil diese neben den nachhaltigen Integrationserfolgen auch aufzeigen, wie sich die Arbeitssituation auf die allgemeine Lebenssituation und –zufriedenheit auswirkt.

    Erfahrungen mit SE zeigen, dass – trotz der Grenzen des Arbeitsmarkts – auch Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen in Unternehmen arbeiten können, wenn es gelingt, passende Tätigkeiten in einem geeigneten Arbeitsumfeld zu finden und die erforderliche Unterstützung zu gewährleisten. Gleichermaßen Voraussetzung wie Erfolgsfaktor ist dabei, dass Arbeitsmarktfähigkeit nicht an den Personen festgemacht wird. SE betrachtet arbeitsrelevante Einschränkungen und Fähigkeiten als in hohem Maße dynamisch und in Abhängigkeit und Wechselwirkung mit der Person, dem sozialen Umfeld und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Entsprechend diesem biopsychosozialen Verständnis von Krankheit und Behinderung wird in SE nicht primär versucht, die Personen an Arbeitsanforderungen anzupassen oder zu trainieren, als vielmehr die Arbeitsumgebung und -aufgaben auf die Möglichkeiten der Personen abzustimmen.

    Neue Wege für die berufliche Integration?

    Wichtiger Treiber in der Entwicklung von SE war und ist das gesellschaftliche Anliegen, die Möglichkeiten und Rechte zur beruflichen Teilhabe von BürgerInnen zu stärken, welche nicht zu den Leistungsträgern der modernen Gesellschaft gehören. Damit lässt sich SE auch in der gegenwärtigen Diskussion um Inklusion einordnen.Die Bemühungen Verschiedenheit als Normalität zu sehen, eigenständige und selbstbestimmte Entscheidungen zu fördern und den Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt entgegen zu treten sind denn auch wichtige übergeordnete Ziele von SE. Was die Umsetzung von SE betrifft, bleiben die Paradigmen der Nicht-Diskriminierung und Inklusion, welche Kategorien von Behinderung vermeiden wollen, allerdings nicht ohne Widerspruch zur Forderung, SE und dessen Finanzierung als Teil der Integrationspolitik (welche immer auf der Annahme von Hilfe basiert) zu verankern.

    Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlagen für SE in der Schweiz sind oftmals viel Pragmatismus und Anpassungen nötig, damit SE überhaupt umgesetzt (und finanziert) werden kann. Aber auch wenn oder gerade weil die Rahmenbedingungen und die Offenheit für eine integrative Berufsbildung und Arbeitswelt teilweise fehlen, sind innovative Formen der Berufsbildung am allgemeinen Arbeitsmarkt für Jugendliche mit Behinderung besonders wichtig. Es ist daher erfreulich, dass immer öfter zumindest einzelne Ausbildungsjahre oder sogar vollumfängliche Ausbildungen mit direktem Lehrvertrag am allgemeinen Arbeitsmarkt umgesetzt werden. So sind es diese Initiativen und Projekte, welche Jugendlichen neue Wege am Übergang von der Schule ins Erwerbsleben ermöglichen und beitragen, dass vermehrt die dringend nötige Diskussion über eine integrative Berufsbildung geführt werden kann.

    Der Beitrag ist mit leichten Anpassungen nachgedruckt aus der Zeitschrift des Schweizer Zentrums für Heil- und Sonderpädagogik SZH Jg. 19 11- 12/2013

    Abbildung 3. Daniel Schaufelberger

    Daniel Schaufelberger

    Daniel Schaufelberger ist seit 2008 Dozent und Projektleiter an der Hochschule Luzern, Fachbereich Soziale Arbeit

    Kontakt und nähere Informationen

    Hochschule Luzern, Soziale Arbeit

    Daniel Schaufelberger

    Werftestrasse 1, Postfach 2945, CH-6002 Luzern

    Telefon: 0041 41 367 49 15

    Mail: daniel.schaufelberger@hslu.ch

    Internet: www.hslu.ch/sozialearbeit

    Literatur:

    Bond, Gary R.; Drake, Robert E.; Becker, Deborah R.: An update on randomized controlled trials of evidence-based Supported Employment. In: Psychiatric Rehabilitation Journal, Vol. 31 2008

    Cook, Judith A.: The Employment Intervention Demonstration Program: Major Findings and Policy Implications. In: Psychiatric Rehabilitation Journal - Vol. 31 2008

    Doose, Stefan: Unterstützte Beschäftigung: Theorie, Methodik und Nachhaltigkeit der Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten durch Integrationsfachdienste und Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Verbleibs- und Verlaufsstudie. 2007

    European Union of Supported Employment: Informationsbroschüre und Qualitätsstandards 2007

    Jahoda, Marie: Wieviel Arbeit braucht der Mensch? Arbeit und Arbeitslosigkeit im 20. Jahrhundert. Weinheim und Basel: Beltz Verlag 1983

    Kasselmann, Olaf; Rüttgers, Julia: Projekt Integration – 8 Jahre danach. Verbleib- und Verlaufsstudie der von Integrationsfachdiensten in Westfalen-Lippe von 1994 bis 1997 auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelten schwerbehinderten Menschen mit Lernschwierigkeiten 2005

    Rüst, Thomas: Supported Employment. In: Newsletter Nr. 4/ 2008 von Thomas Rüst und Agogis INSOS W&O 2008 www.agogis.ch/media/dateien/wo/nlse/newsletter4.pdf

    Schaffner, Dorothee; Rein, Angela :Jugendliche aus einem Sonderschulheim auf dem Weg in die Selbstständigkeit – Übergänge und Verläufe. In: Schnurr, Stefan; Piller, Edith Maud: Kinder und Jugendhilfe in der Schweiz 2013. S.53-78

    Schaufelberger, Daniel: Supported Employment. Arbeitsintegration für Personen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt 2013 Supported Employment Schweiz: Europäischer Werkzeugkoffer für Supported Employment 2012

    Quelle

    Daniel Schaufelberger: Dort wo andere auch arbeiten. Berufliche Bildung und Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung in der Schweiz. Erschienen in: impulse Nr. 70/2014, Seite 6-10. http://www.bag-ub.de/dl/impulse/impulse70-web.pdf

    bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

    Stand: 21.07.2016

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