Faire Löhne für ein selbstbestimmtes Leben

Das Modellprogramm „Hamburger Budget für Arbeit“

Autor:in - Andrea Conrad
Themenbereiche: Arbeitswelt
Schlagwörter: Politik, Förderung, Wirtschaft
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse Nr. 67, 04/2013, Seite 17-19. impulse (67/2013)
Copyright: © Andrea Conrad 2013

Abbildungsverzeichnis

    Darum geht es:

    Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erkennt in Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“ das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit an. Dieses beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.Die Vertragsstaaten haben zugesagt, die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit zu fördern und zu sichern. Das betrifft wesentlich auch die Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben, die heute in Deutschland in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind. Dennoch blieb die Zahl der Übergänge aus einer Werkstatt und von Außenarbeitsplätzen einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sehr gering.Hamburg will die UN-BRK auch im Bereich Arbeit durchsetzen. Menschen mit Behinderungen sollen besser wählen können, wo sie arbeiten und wie sie arbeiten. Auf der 88. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) im November 2011 in Leipzig wurde folgender mehrheitlicher Beschluss gefasst: „Für die Zielgruppe der wesentlich behinderten Menschen, die auf nicht absehbare Zeit voll erwerbsgemindert … sind, ist zu prüfen, ob eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen dauerhaften Nachteilsausgleich bei Beschäftigung auf sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen aus Mitteln der Sozialhilfe geschaffen werden soll.“ Dabei sollen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachtet werden.

    Was macht die Übergangsförderung so schwierig?

    Bei dem Personenkreis der Werkstattbeschäftigten bestehen oft dauerhaft behinderungsbedingte Leistungseinschränkungen. Nicht selten gewöhnen sich Beschäftigte an ihren geschützten Arbeitsplatz in der Werkstatt. Eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann mit mehr Risiken verbunden sein. Die Werkstätten für behinderte Menschen stehen im Spannungsfeld der Rehabilitation und Produktion.Bedeutend ist jedoch: Menschen mit Behinderungen sind gute MitarbeiterInnen. Sie machen ihre Arbeit gut. Man kann sich auf sie verlassen. Jeder Betrieb benötigt gute MitarbeiterInnen.

    Hamburg engagiert sich:

    Der Senator für Arbeit, Soziales, Familie und Integration in der Freien und Hansestadt Hamburg lädt im März 2012 zu einem Workshop in die Behörde ein. Es findet ein Gespräch mit verschiedenen Beteiligten der Eingliederungshilfe, der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen in Hamburg, Trägern, Verbänden und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen statt. Auch die Hamburger Werkstätten für behinderte Menschen, die Elbe-Werkstätten GmbH und die alsterdorfer Werkstätten (alsterarbeit gGmbH) nehmen teil.

    Abbildung 1. Jahrestagung der BAG UB unter dem Motto „Teilhabe oder Teile haben“

    Dekobild: Blasinstrument in seine Teile zerlegt

    Foto: Berndt Meyer wikimedia.org CC-BY-SA-3.0

    Man einigt sich darauf, im Rahmen eines Modellprogramms des Integrationsamtes in Zusammenarbeit mit dem Sozialhilfeträger Hamburg neue Förderstrukturen zu erproben. Es wird eine Vereinbarung mit den zwei Werkstätten und zwei Integrationsfachdiensten (Hamburger Arbeitsassistenz und Arinet) über Beratungsleistungen, Arbeitsassistenz und Finanzierung getroffen. Aus der Ausgleichsabgabe werden für das Modellprogramm 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.Am 31.07.2012 werden die Grundsätze der Förderung nach dem Modellvorhaben „Mit dem Hamburger Budget für Arbeit aus der WfbM in die arbeitsmarktliche Inklusion“ im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Mit einer Pressekonferenz im November 2012 startet die zweijährige Phase des Modellprogramms offiziell.

    Die Ziele des Modellprogramms:

    Das „Hamburger Budget für Arbeit“ soll wesentlich dazu beitragen, Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass die meisten Menschen mit Handicap hoch motivierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte sind, die ein Unternehmen nicht nur fachlich, sondern auch sozial bereichern können. Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten beschäftigt sind, sollen neue berufliche Chancen und Perspektiven erhalten, mit fairen Löhnen, die bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen generell gesetzlich vorgeschrieben sind. Es wird garantiert, diese Löhne dauerhaft zu fördern. Darüber hinaus werden berufliche Assistenzleistungen und Prämien für Arbeitgeber finanziert. Für die Zukunft, nach Beendigung der Modellphase, sollen die Förderleistungen dauerhaft im Rahmen der Eingliederungshilfe möglich sein.

    Welche Förderleistungen können bewilligt werden?

    Arbeitgeber können einen Lohnkostenzuschuss bis zu 70% des Arbeitgeberbruttogehaltes erhalten. Eine maximale Förderung ist bis zu 1.100,- € monatlich bei mindestens 35 Wochenarbeitsstunden möglich. Bei teilzeitlicher Beschäftigung (in der Regel 25 bis 35 Wochenstunden, Ausnahmen sind möglich) beträgt die maximale Förderung bis zu 900,- € monatlich. Für Arbeitsassistenzen am Arbeitsplatz wird eine Sachleistung bewilligt, die mit maximal 400,-€ monatlich bewilligt wird. Möglich ist auch die Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze oder, bei Erfüllung der Beschäftigungspflicht, eine finanzielle Prämie.Für die Werkstattbeschäftigten bieten die Werkstätten und die beteiligten Integrationsfachdienste umfassende Beratungen über die persönlichen Teilnahmemöglichkeiten am Modellprogramm an. Die Integrationsfachdienste bieten dreitägige Vorbereitungsseminare für Werkstattbeschäftigte an. So können sich die TeilnehmerInnen gut über das Modellprogramm informieren und lernen, was auf sie zukommt. Für die interessierten Beschäftigten gibt es die Möglichkeit, eine individuelle Rentenberatung in Anspruch zu nehmen. Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung erfolgt die Befreiung von der Arbeitslosenversicherung. Die Beschäftigten erhalten ein schriftlich verbrieftes und zeitlich unbeschränktes Rückkehrrecht in die Werkstatt für behinderte Menschen.Für die Vermittlung der Beschäftigten erhalten Werkstätten und Integrationsfachdienste Vermittlungsprämien, die in zwei Raten ausgezahlt werden. Die erste Rate wird nach Arbeitsaufnahme angewiesen, die zweite Rate wird fällig, sobald das Arbeitsverhältnis sechs Monate ungekündigt besteht. Diese Prämie wird um die Hälfte gekürzt, wenn eine Außenarbeitsgruppe in eine Integrationsabteilung umgewandelt wird.

    Rahmenbedingungen:

    Die finanzielle Förderung des Einzelfalles durch das Integrationsamt ist für längstens zwei Jahre möglich. Die Antragsfrist im Rahmen der Modellphase endet am 31.08.2014, daraus ergibt sich bei einer individuellen Laufzeit der Förderung eine Nachlaufzeit des Modellprogramms bis 2016. Die Teilnahmevoraussetzung ist eine anerkannte Werkstattbedürftigkeit. Die Projektpartner sind die Elbe-Werkstätten GmbH, die alsterdorfer Werkstätten, Arinet und die Hamburger Arbeitsassistenz. Sie übernehmen die Beratungsleistungen, Arbeitsassistenzen und weitere Vermittlungsleistungen im Einzelfall. Die Beratung der Arbeitgeber und betrieblichen Interessenvertretungen erfolgt darüber hinaus durch den Bildungs- und Integrationsfachdienst Hamburg sowie Arbeit und Leben Hamburg e.V.In der Modellphase sollen mindestens 100 Menschen in die neue Förderung einbezogen werden. Die interne Evaluation erfolgt durch die Projektsteuerung der beteiligten Projektpartner, mit der externen Evaluation hat die Johann Daniel Lawaetz- Stiftung im Dezember 2013 begonnen.

    Die Erfolgsbilanz nach dem ersten Jahr:

    Fest steht: Hamburg befindet sich auf einem guten Weg! Bisher (Stand: Dezember 2013) konnten 50 Werkstattbeschäftigte ein Arbeitsverhältnis in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vertraglich vereinbaren. Es zeigt sich, dass ein dauerhafter Lohnkostenzuschuss ein gutes und geeignetes Instrument ist, die Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Einsatz finanzieller Mittel aus dem SGB XII für Lohnkostenzuschüsse ist rechtlich zulässig und fachlich geboten.Mit der anstehenden Reform der Eingliederungshilfe wird unter anderem das Ziel verfolgt, mehr Menschen als bislang statt einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Daran will Hamburg erfolgreich weiterarbeiten.Weitere Informationen zum „Hamburger Budget für Arbeit“: www.hamburg.de/hamburgerbudget-fuer-arbeit

    Andrea Conrad

    ist in der Hamburger Behörde für Arbeit und Soziales für das Projekt „Hasmburger Budget für Arbeit“ zuständig

    Kontakt und nähere Informationen

    Andrea Conrad: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Amt für Soziales, Abteilung Rehabilitation und Teilhabe

    Tel.: +49 40 428 63 – 3190

    E-Mail: andrea.conrad@basfi.hamburg.de

    Quelle

    Andrea Conrad: Faire Löhne für ein selbstbestimmtes Leben. Das Modellprogramm „Hamburger Budget für Arbeit“. Erschienen in: impulse Nr. 67/2013, Seite 17-19.

    bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

    Stand: 08.04.2016

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