Klar zur Wende

Das Modellprojekt „Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Nordfriesland“

Autor:in - Birgit Stephan
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse Nr. 66, 03/2013, Seite 34-38. impulse (66/2013)
Copyright: © Birgit Stephan 2013

Abbildungsverzeichnis

    Klar zur Wende

    Diese relativ globalen und nachfolgend viele kleinere und konkretere Fragen versucht das auf 5 Jahre ausgelegte „Modellprojekt“ in Nordfriesland zu beantworten. Dieses Projekt ist das Ergebnis eines kooperativen, über 18 Monate dauernden Findungs- und Entwicklungsprozesses, in den die Beteiligten sehr viel Energie, Arbeits- und Lebenszeit, Hoffnungen und „Gehirnschmalz“ eingebracht haben.

    Die Ausgangssituation war denkbar schlecht: Leistungserbringer und Leistungsträger standen sich misstrauisch, häufig feindselig gegenüber, endlose, zähe Verhandlungen über Leistungs- und vor allem Vergütungsvereinbarungen bestimmten die Kultur neben politischen Auseinandersetzungen um den Landesrahmenvertrag in Schleswig-Holstein. Der Kreis Nordfriesland galt bei den Leistungserbringern als besonders „hart und unnachgiebig“ und so war es schon als erster Erfolg zu werten, als die SpitzenvertreterInnen von Diakonischem Werk und DPWV Anke Schimmer und Günter Ernst-Basten sich bereit erklärten, im April 2011 ein erstes informelles Sondierungsgespräch mit der zuständigen Fachbereichsleiterin des Kreises Nordfriesland Frau Dr. Gabriele Lamers zu führen. Ohne Vermittlung des Referatsleiters[1] aus dem Sozialministerium Waldemar Kunkat wäre ein solches Treffen sicher nicht zustande gekommen.

    Eine weitere Zusammenkunft im Juli folgte und man einigte sich, mit den Leistungserbringern vor Ort über ein Modellprojekt der Sozialraumorientierung ins Gespräch zu kommen. Auf der Ebene der Landesverbände und des Ministeriums wurde eine sog. „Strategiegruppe“ gebildet. Hier fanden Grundsatzdiskussionen statt, deren Ergebnisse praktisch als „Denkerlaubnis“ an die Basis vor Ort weiter gegeben wurden.

    Foto: AHintz WikimediaCommons CC-BY-SA-3.0



    [1] Referat „Politik für Menschen mit Behinderung“

    Projektentwicklung

    Die Leistungserbringer konnten kaum glauben, dass „der Kreis“ wirklich meint, was er sagt, nämlich dass er gemeinsam, auf Augenhöhe mit den Leistungserbringern ein sozialraumorientiertes Modellprojekt entwickeln will und kein „fertiges Konzept“ in der Schublade hat, das er den Leistungserbringern im passenden Moment überstülpen will.[2] Auf Kreisebene wurde die „Modellprojekt-AG“ gebildet, in ihr arbeiteten VertreterInnen der Einrichtungen (gei/kö ambulant, gei/kö stationär, Werkstätten, seelisch/Sucht ambulant und stationär) der Kreisbeauftragter der Menschen mit Behinderungen, der Vorsitzende des Arbeits- und Sozialausschusses und sein Vertreter sowie MitarbeiterInnen des Kreises Nordfriesland zusammen.

    Die Modellprojekt-AG tagte das erste Mal Ende September 2011, es gab einen monatlichen Sitzungsturnus, immer Freitags von 9.00 -12.00 Uhr. Der erste Tagesordnungspunkt war stets „der rote Bereich“. Hier wurde die Möglichkeit geboten, über „Störungen“ zu sprechen. TOP 1 dauerte oft 90 Minuten und länger, das zeigt, dass es enorm viele Fragen, Verdächtigungen und Missverständnisse gab, die ausgeräumt werden mussten, bevor die fachlichen Fragen behandelt werden konnten. Etwa alle 4 Monate gab es eine ganztägige Klausurtagung mit externer Begleitung durch Prof. Wolfgang Hinte, die vor allem dazu diente, „Knoten“ durchzuschlagen. Dies wäre ohne den Blick von außen sicher nicht gelungen. Neben der Modellprojekt-AG gab es zahlreiche kleinere Unter-Arbeitsgruppen, die sich die konkreten fachlichen Fragen vornahmen und Beschlussvorlagen für die Modellprojekt-AG lieferten. Die Modellprojekt-AG wurde zum „obersten Entscheidungsgremium“ in der Konzeptentwicklung erklärt, es waren ausschließlich Konsensentscheidungen zugelassen.

    Zu Beginn des Diskussionsprozesses wurden sieben Ziele formuliert, die durch das Modellprojekt erreicht werden sollen:

    1. Hilfeplanung

      Der Wille der Betroffenen steht im Mittelpunkt der Entscheidungsfindung. Es gibt eine kooperative Hilfeplanung, in der der Wille der Betroffenen und die (persönlichen, Umfeld- und Sozialraum-) Ressourcen herausgearbeitet werden.

    2. Maßgeschneiderte Angebote

      Die Angebote zur Unterstützung der Leistungsberechtigten werden in jedem Einzelfall spezifisch entwickelt, jenseits von vorhandenen ambulanten oder stationären Angeboten sowie der klassischen Leistungsfelder und Gesetzessystematik.

    3. Flexibler Wechsel zwischen ambulant und stationär

      Ein flexibler Wechsel zwischen den verschiedenen Angeboten (auch unterschiedlicher Träger) unter Aufrechterhaltung der Beziehungskontinuität soll ermöglicht werden.

    4. Fallunspezifische Arbeit

      Die Vertragspartner werden initiativ, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an Angeboten in den Sozialräumen (Sozialraumressourcen) zu ermöglichen. In den Sozialräumen wird die „Fallunspezifische Arbeit“ (FuA) systematisch aufgebaut, so dass z. B. bereits vorhandene Sozialraumressourcen von Menschen mit Behinderungen besser genutzt werden können.

    5. .Arbeit und Teilhabe

      Alle Menschen haben die Möglichkeit, einer Tätigkeit nachzugehen, die sie als sinnvoll empfinden und dabei am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Gemeinsam mit Vertretern des allgemeinen Arbeitsmarktes werden Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

    6. .Niedrigschwellige Angebote

      Die Vertragspartner beteiligen sich an der Gestaltung niedrigschwelliger Zugänge zu Angeboten im Sozialraum.

    7. Freiräume in der Arbeit

      Die Vertragspartner haben die notwendigen Freiräume, ihre Arbeit gemäß den fachlichen Notwendigkeiten zu gestalten.

    Bereits nach elf Monaten konnten die Überlegungen der Modellprojekt-AG in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden, hierzu waren NutzerInnen und ihre Vertretungen aus dem Kreis der Einrichtungsbeiräte eingeladen. Einen Monat später wurde das Konzept allen Einrichtungen in Nordfriesland erläutert.



    [2] Was den Leistungserbringern umso unwahrscheinlicher erschien als der Kreis in der Jugendhilfe seit 10 Jahren konsequent sozialraumorientiert arbeitet.

    Organisationsstrukturen

    Der Kreis Nordfriesland wurde in drei Sozialräume aufgeteilt, in jedem Sozialraum gibt es ein Teilhabeteam, das paritätisch von 3 MitarbeiterInnen der Leistungserbringer und drei MitarbeiterInnen des Leistungsträgers besetzt wird. Hier werden in Form einer kollegialen Beratung alle (Neu- und Verlängerungs-) Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe besprochen und Vorschläge zur Gestaltung der Hilfe erarbeitet. Über die Vorschläge wird im Konsens entschieden, ebenso über die Bewilligungszeiträume. Den Leistungsberechtigten werden die Vorschläge in einem Kontraktgespräch außerhalb des Teilhabeteams an einem vertrauten Ort erläutert und es wird ein Einvernehmen mit dem Leistungsberechtigten über die Gestaltung der Hilfe hergestellt. Sollte dies nicht gelingen, muss das Teilhabeteam „nacharbeiten“ und besser passende Vorschläge machen. Außerdem gibt es in jedem Sozialraum eine Sozialraumkonferenz, in der alle am Modellprojekt beteiligten Einrichtungen und der Kreis Nordfriesland Mitglied sind. Darüber hinaus gehören auch Vertreter der Zusammenschlüsse der Einrichtung im „gei/kö“- und im „Psychisch/Sucht“- Bereich dazu, sowie VertreterInnen der NutzerInnen. In jedem Sozialraum gibt es zwei Projektverantwortliche, eine von den Leistungserbringern, eine vom Kreis. Sie sind für die Umsetzung des Modellprojekts in der Region verantwortlich, leiten das Teilhabeteam und die Sozialraumkonferenz, sorgen für den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten und kümmern sich um die „Sozialraumerschließung“.

    Das oberste Beschlussorgan im Modellprojekt ist die „Kreiskonferenz“, in der VertreterInnen aus allen Sozialraumkonferenzen sitzen, sowie die Fachbereichsleitung, der/die Finanzverantwortliche, der/ die Vorsitzende des Arbeits- und Sozialausschusses und der/die Kreisbeauftragte für Menschen mit Behinderung. Begleitet wird das Modellprojekt weiterhin von der Strategiegruppe, der es letztendlich obliegt, zu entscheiden, ob das Modellprojekt ein Erfolg ist oder nicht.

    Finanzierungsstrukturen

    Alle Einrichtungen in Nordfriesland haben die Möglichkeit, im Rahmen des Modellprojektes ihre Arbeit über ein Einrichtungsbudget statt über Einzelfall-Vergütungen zu finanzieren. Die Einrichtungen rechnen ihre Budgets auf Ist-Kosten-Basis ab, Defizite werden ausgeglichen, Überschüsse aufgeteilt: 40% werden vom Leistungserbringer in die sozialräumliche Arbeit investiert, 30% verbleiben beim Leistungserbringer und können z.B. als Rücklage verwendet werden, 30 % fließen in den „Ausgleichstopf“, aus dem die Defizite andere Einrichtungen finanziert werden. Die Abrechnung der Einrichtungsbudgets wird in den Sozialraumkonferenzen besprochen, dort können auch Anträge auf Budget-Anpassungen gestellt werden.

    Neben den „Einrichtungsbudgets“ gibt es aber auch „virtuelle Sozialraumbudgets“. Diese bestehen aus der Menge Geld, die im Haushalt des Kreises für Eingliederungshilfe in der jeweiligen Region vorgesehen sind. Die Sozialraumkonferenz ist dafür verantwortlich, dass dieser Ansatz nicht überschritten wird. Das Modellprojekt wird auch daran gemessen werden, wie sich die Kostenentwicklung im Vergleich zu den herkömmlichen Finanzierungs- und Kooperationsstrukturen darstellt.

    Absolut neu ist es, dass in diesem Projekt die Leistungserbringer und der Kostenträger nicht nur eine gemeinsame fachliche, sondern auch wirtschaftliche Verantwortung übernehmen. Dies bringt auch die Präambel des Vertrages über das Modellprojekt zum Ausdruck:

    Der Kreis Nordfriesland und die am Modellprojekt beteiligten Träger mit ihren Einrichtungen nach SGB XII in Nordfriesland wollen in einem gemeinsam gestalteten Prozess neue Wege der Zusammenarbeit und der Finanzierung der Eingliederungshilfe entwickeln und erproben. Der Kreis Nordfriesland und die beteiligten Träger mit ihren Einrichtungen arbeiten partnerschaftlich und gleichberechtigt zusammen und treffen einvernehmliche Entscheidungen. Allen am Modellprojekt beteiligten Trägern ist bewusst, dass der verantwortungsvolle Umgang mit den öffentlichen Finanzmitteln ein Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Sozialstaates ist. Daher übernehmen sie gemeinsam die fachliche und wirtschaftliche Verantwortung für den Sozialraum. „Fachliche Verantwortung“ bedeutet, dass die Vertragspartner die individuellen Interessen und Bedarfe der Menschen mit Behinderung als Leitlinie ihres Handelns verstehen und umsetzen. „Wirtschaftliche Verantwortung“ bedeutet, dass die Vertragspartner sich darum bemühen, das Sozialraumbudget nicht zu überschreiten.

    Das Modellprojekt ist der Versuch, fachliche Weiterentwicklung und Begrenzung der Kostensteigerung zu vereinbaren. Die Vertragspartner arbeiten vertrauensvoll und kooperativ zusammen. Dies drückt sich insbesondere in einer vorbehaltlosen ehrlichen und transparenten Arbeitsweise der Gremien der Partner im Modellprojekt aus.

    Die betroffenen Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter sowie die nicht am Modellprojekt beteiligten Einrichtungen werden in geeigneter und angemessener Weise regelmäßig mit einbezogen.

    Der Kreistag hat dem Projekt im November 2012 zugestimmt, nachdem das Land Schleswig-Holstein zugesichert hatte, das Projekt fachlich und in definierten Grenzen auch finanziell zu unterstützen. Die Verträge wurden am 18.12. 2012 unterschrieben und die Umsetzung begann am 1. Januar 2013. Ein Projekt, das einen solchen Paradigmenwechsel vollzieht, kann nur gelingen, wenn Politik und Verwaltungsspitze 100%ig dahinter stehen und die handelnden Personen volle Rückendeckung genießen.

    Umsetzung des Konzeptes

    Das Modellprojekt ist eine enorme Herausforderung für alle Beteiligten, es stellt viele frühere „Gewissheiten“ auf den Kopf und bringt sehr viele Veränderungen mit sich:

    • Niedrigschwellige Antragstellung (alle Schreiben in leichter Sprache)

    • Hilfeplanung als kooperativer Prozess (Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigter)

    • Konsensentscheidungen von Leistungsträger und Leistungserbringer bei jeder Bewilligung

    • Absolute Transparenz in den Finanzen (sowohl bei den Leistungserbringern als auch beim Kreis) und anderen Verfahrensfragen

    • Flexibilität in der Hilfegestaltung

    • Abschaffung der alten Dokumentationsformen

    • Strukturell verankerte Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen

    • Einbeziehung des Lebensumfelds der Leistungsberechtigten in die Hilfegestaltung

    • Personenzentrierung wird nicht nur postuliert, sondern muss sich in der Gestaltung der Hilfen widerspiegeln

    • Vertrauen statt Kontrolle

    • Kooperation statt Abgrenzung

    Veränderungen verunsichern, selbst wenn die Beteiligten die Veränderungen inhaltlich begrüßen, Veränderungen verursachen mehr Arbeit, weil gewohnte Abläufe nicht mehr funktionieren, Veränderungen fordern heraus, weil auch jeder sich selbst verändern muss.

    Bisherige Erfahrungen

    Trotz aller Schwierigkeiten ist das Projekt gut angelaufen, die Arbeit in den Teilhabeteams und den Sozialraumkonferenzen ist produktiv und macht Spaß. Die HilfeplanerInnen beim Kreis sind nicht mehr nach Buchstaben, sondern nach Regionen zuständig, dadurch wird die sozialräumliche Betrachtungsweise der Arbeit gestärkt und wenn es zwei oder drei ähnlich gelagerte Fälle in einer Region gibt, können auch fallübergreifende („inklusivere“) Angebote gemacht werden, die auch die Ressourcen des Sozialraums mit einbeziehen. Die ambulante Unterstützung kann zu einer Zeit und in einem Umfang stattfinden, wie es gebraucht wird und nicht dann, wenn eine Unterschrift benötigt wird, um die Hilfe abrechnen zu können.

    Einrichtungen arbeiten zusammen und öffnen ihre Angebote für alle Menschen mit Behinderung, nicht nur für ihre eigenen Klienten. Stationäre Einrichtungen können im Rahmen ihres Budgets kurzfristig zusätzlich benötigtes Personal einstellen, um ihren BewohnerInnen in besonderen Situationen gerecht werden zu können. Werkstatt und Wohnheim tauschen sich aus und können so ihre Unterstützung aufeinander abstimmen, so dass die Leistungsberechtigten ein ganzheitliches Hilfesetting bekommen.

    Die Leistungsberechtigten fühlen sich ernstgenommen und gesehen, wenn ihr Wille und ihre Ziele erkundet und die Hilfe daraufhin abgestimmt wird. In manchen Fällen erfahren sie Unterstützung durch das Teilhabeteam, wenn sie für ihr Leben andere Ziele haben als ihre gesetzlichen BetreuerInnen. Viele „Fallbesprechungen“ im Teilhabeteam haben weniger die Leistungsberechtigten im Fokus als die kollegiale Beratung der unterstützenden Fachkräfte, die an der einen oder anderen Stelle am „Ende mit ihrem Latein“ sind. Durch den unbefangenen Blick von außen und die Kreativität im Teilhabeteam ist es oft möglich, neue Sichtweisen auf scheinbar festgefahrene Situationen zu eröffnen und so die Unterstützung für einzelne Leistungsberechtigte zu optimieren. Bewilligungszeiträume werden nach pädagogischen Gesichtspunkten definiert, eine Befristung der Hilfe soll keine Angst auslösen (in diesem Falle würde die Hilfe eher „bis auf Weiteres“ bewilligt), sondern z.B. signalisieren: „Wir trauen dir zu, dass du es in einem Jahr schaffst, wieder ins normale Leben zurückzukehren!“ (Sollte es doch nicht gelingen, kann ja ein Verlängerungsantrag gestellt werden.)

    Das Thema „Arbeit“ konnte durch das Modellprojekt noch nicht wirklich revolutioniert werden, dies liegt zum größten Teil daran, dass noch keine Strukturen entwickelt werden konnten, mit denen ein nachhaltiger Bewusstseinswandel in der Gesellschaft erzielt werden kann. Schließlich braucht es für „inklusive“ Arbeitsplätze auch Arbeitgeber, die zur Inklusion bereit (und in der Lage) sind. Dies von einem so komplexen Veränderungsprozess innerhalb des ersten Jahres zu erwarten, wäre naiv. Aber die vier Werkstätten und die Beschäftigungsprojekte in Nordfriesland sowie der Kreis haben eine AG gebildet, in der dieser Themenkomplex angegangen werden soll.

    Abbildung 1. Birgit Stephan

    Portrait der Autorin

    Birgit Stephan arbeitet beim Kreis Nordfriesland und hat dort viele sozialraumorientierte Projekte entwickelt und umgesetzt. Derzeit ist sie Projektmanagerin für das Modellprojekt zur Sozialraumorientierten Eingliederungshilfe in Nordfriesland.

    Kontakt und nähere Informationen

    Birgit Stephan

    Kreis Nordfriesland

    Postfach 1140, 25801 Husum

    Telefon: 04841 / 67 330

    Mail: Birgit.Stephan@nordfriesland.de

    Quelle

    Birgit Stephan: Klar zur Wende. Das Modellprojekt „Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Nordfriesland“. Erschienen in: impulse Nr. 66, 03/2013, Seite 34-38.

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    Stand: 19.06.2015

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