Eingliederung in was?

Bedingungsloses Grundeinkommen als Basis für eine neue Kultur der Anerkennung

Autor:in - Ute Fischer
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse Nr. 54, 03/2010, Seite 18-25. impulse (54/2010)
Copyright: © Ute Fischer

Eingliederung in was?

"Auch ich kann was leisten" lautete der Titel eines Berichtes über einen gehörlosen jungen Mann im letzten Impulse-Magazin. Stolz schwingt in der Aussage mit, auch ein wenig Trotz. Hier muss sich jemand gegen ein Vorurteil zur Wehr setzen, das üblicherweise unterstellt, er könne eigentlich keine Leistung bringen. Seht her, scheint der Sprecher zu sagen, revidiert Euer Urteil und erkennt mich an. Eine Hoffnung auf Wertschätzung kommt hier zum Ausdruck, die das Besondere der gezeigten Leistung anerkennt. In der Tat: Es sind solche Leistungen, die Bedeutung für andere oder auch für die Allgemeinheit haben, und dadurch dem eigenen Handeln Sinn geben. Sie sind wirksam über den Einzelnen hinaus und lassen ihn seine eigene Wirksamkeit erleben. Daher werden sie aus innerem Antrieb geleistet in den unterschiedlichsten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Mehr noch: Ohne solche Beiträge wäre das Gemeinwesen nicht lebensfähig, Gesellschaft würde nicht funktionieren und sich nicht weiter entwickeln. Deshalb verdienen sie Anerkennung.

Die entscheidende Frage in der Diskussion über die Zukunft der Eingliederungshilfe, des Persönlichen Budgets und allgemein der sozialpolitischen Ausrichtung einer Grundsicherung für alle Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderungen lautet: Welche Bedingungen ermöglichen und befördern solche Leistungen, Beiträge zum Gemeinwohl wie auch speziell zur Wertschöpfung?

Ein bedingungsloses Grundeinkommen eröffnet Möglichkeiten

Seit einigen Jahren wird ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) als eine solche förderliche Bedingung vorgeschlagen. Ein Grundeinkommen wird als grundlegende Alternative zur sozialen Sicherung diskutiert (siehe die Linksammlung www.archivgrundeinkommen.de ). Von den verschiedenen Vorschlägen, die unter diesem Begriff firmieren, vertritt die Initiative "Freiheit statt Vollbeschäftigung" seit 2003 ein radikales Modell: Jede Bürgerin und jeder Bürger, Erwachsene wie Kinder sollen einen monatlichen Betrag erhalten - bedingungslos. Das bedeutet, dass nicht eine irgendwie definierte Bedürftigkeit Voraussetzung ist oder eine Gegenleistung erfolgen muss wie etwa Fortbildungen, vorherige Erwerbstätigkeit, nachgewiesenes Engagement etc. Es findet keine Kontrolle oder Bedürftigkeitsprüfung statt, weil die einzige Bedingung für den Bezug des BGE ist, dass man als Bürger und Bürgerin in Deutschland ansässig ist bzw. eine Aufenthaltsberechtigung hat. Ein Grundeinkommen stellt ein Einkommen für alle dar, das hoch genug ist, um davon ohne zusätzliche Erwerbsarbeit leben zu können. Das BGE überlässt es damit konsequent dem Einzelnen, wie er sein Leben gestaltet, in welchen Formen er Beiträge leistet für sich und andere, für eine Familie, das Gemeinwesen oder die materielle Wertschöpfung. Mit dem Bezug des BGE ist nicht die Frage verbunden: Was kannst Du leisten, wie einsatzfähig bist Du in der Produktion? Sondern ein jeder und eine jede kann sich fragen: Was interessiert mich, wo liegen meine besonderen Fähigkeiten und Neigungen, wo will ich mich engagieren?

Neues Denken: Der Mensch als Wert an sich

Damit ist ein BGE keineswegs voraussetzungslos. Denn seine Auszahlung setzt ein Gemeinwesen voraus, das Vertrauen in den Einzelnen setzt und der Überzeugung folgt, dass ein jeder am besten selbst weiß, was ihn ausmacht und welchen Beitrag er leisten kann und will. Es setzt dadurch einen anderen Geist vor-aus als die derzeitige Aktivierungspolitik: Es Es setzt konsequent die Einsicht um, dass Menschen überzeugt, motiviert und damit auch am erfolgreichsten für etwas wirken, wenn sie sich selbst dafür entscheiden. Indem ein Grundeinkommen an keine Bedingungen geknüpft wird, erfährt der Mensch um seiner selbst Willen Anerkennung. Er soll am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und seinen konkreten Tätigkeiten. Auf dem Boden kann er wirken, wie es seinen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Leistungen sind nicht Voraussetzung für den Bezug eines Einkommens, sondern sie sind die Folgen. Auch darauf verlässt sich die Idee des BGE: Die gegebene Freiheit und das Vertrauen setzen einen Impuls für das Wirken des Einzelnen. Es ist nicht nur eine Freiheit von etwas, wie dem Zwang zu arbeiten oder seine Bedürftigkeit nachzuweisen. Es bewirkt eine Freiheit zu etwas, es stiftet einen Sog in die Zukunft unter der schonungslosen Selbstbefragung: Was will ich aus meinem Leben machen?

Was interessiert mich und wo liegen meine Neigungen, wo will ich mich engagieren? Foto: "Neue Wege zur Inklusion"

Um welche Leistung geht es?

Dabei ist es nicht gleichgültig, was jemand unternimmt. Wie das Zitat zu Beginn zeigte, folgt Leistung einem inneren Impuls. Dass in der deutschen Gesellschaft darunter vor allem Arbeitsleistung und Berufsbeteiligung verstanden wird, ist kein Zufall. Unser Handeln bewegt sich nicht im luftleeren Raum. Was wir richtig und wichtig finden, ist Resultat einer Werteordnung, in der wir uns bewegen, die wir vorfinden und die wir selbst mit gestalten. Spätestens seit der Verbreitung der protestantischen Lehren vom gottgefälligen Leben, gehörte redliches Tätigsein zu den ehrbaren Verrichtungen. Der Beruf entwickelte sich dabei immer mehr zu einem hoch geschätzten Bereich der persönlichen Bewährung. Zudem ist es die tatsächliche Arbeitsleistung vergangener Generationen, die den Reichtum unseres Landes geschaffen hat, aus der Technologien hervorgegangen sind, die körperlich schwere Arbeit verringern und die Produktivität steigern konnten. Auf dieser Basis einer hohen materiellen Versorgung haben wir die Freiheit erworben, mit weniger menschlichem Arbeitseinsatz hinreichend viele Güter und Dienstleistungen zu erstellen, die unseren täglichen Bedarf mehr als decken. Ein Grund zur Freude sowie zum Umdenken: Wir brauchen heute zum Glück nicht mehr die Arbeitsleistung aller und nicht mehr die Leistung in dem Umfang. Stattdessen brauchen wir mehr als je zuvor einen Einsatz in der Familie und für das Gemeinwesen.

Anerkennung vom Kopf auf die Füße gestellt

Arbeitsleistung und ökonomische Wertschöpfung stehen am Ende einer langen Entwicklung. Sie bedürfen Menschen, die gelernt haben, sich im sozialen Feld zu bewegen, die eine Idee von Leistung und Wert erfahren haben, die sich notwendige Qualifikationen angeeignet haben und nicht zuletzt die sich an das Gemeinwesen binden können, indem sie Verantwortung empfinden und Solidarität üben. Solche Entwicklungswege jedes Einzelnen setzen ein funktionierendes Gemeinwesen und Familien voraus, in denen Kinder wesentliche Erfahrungen auf diesem Weg machen, in denen sie Vertrauen entwickeln und sich bedingungslos angenommen fühlen. Die Unterstützung von Familien und ein durchdachtes Bildungssystem, das die Entfaltung der persönlichen Fähigkeiten und das Verfolgen von Interessen erlaubt und unterstützt, das vorhandene Impulse zu Engagement nicht erdrückt, sondern pflegt, gehören ebenso dazu wie Hilfesysteme für besondere Bedarfe.

Auch diese notwendige Umwertung wird durch das Grundeinkommen befördert. Seine bedingungslose Auszahlung stellt alle gesellschaftlichen Bereiche auf eine Stufe der Wertschätzung. Nicht mehr gilt berufliche Leistung als Maß aller Dinge, sondern Beiträge für das Gemeinwesen oder die Familie stehen gleichwertig neben der Erwerbsarbeit. Die Anerkennungsordnung, in der wir uns bewegen, wird auf diese Weise ins rechte Lot gebracht, nämlich in eine Ordnung, die die Leistungen für die grundlegenden Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wertschätzt.

Menschen mit Behinderungen sind Bürgerinnen und Bürger

Im alten Denken einer "Arbeitsgesellschaft" werden Menschen nach ihrer ökonomisch nutzbaren Einsatzfähigkeit eingeteilt in Erfolgreiche und Anerkannte auf der einen Seite und von der "normalen Leistung in normalen Berufen" Ausgeschlossene andererseits. Eine solche Unterscheidung erübrigt sich nicht nur unter Bedingungen eines BGE, sondern es wird eine grundsätzliche Gleichstellung aller Bürgerinnen und Bürger erreicht unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit. Indem ein jeder um seiner selbst Willen anerkannt und ihm durch die monatliche Zahlung die Möglichkeit eröffnet wird, sein individuelles Wirkungsfeld zu finden, ist es erstens kein höherwertiges Ziel, im Berufsfeld Fuß zu fassen im Vergleich zu anderen Tätigkeitsbereichen. Zweitens wäre auch der Zugang zu erwerbsbezogener Arbeit erleichtert. An die Stelle ökonomischer Effizienzrechnung träte für einen Einsatz im Wertschöpfungsprozess die Frage nach der persönlichen Passung zwischen Arbeitsstelle und Bewerber. Der Arbeitseinsatz eines Menschen mit Behinderung wäre dann aber kein Akt der Nächstenliebe, der Dankbarkeit verlangt. Sondern er würde dem Effizienzgebot insofern folgen, als auf Basis des Grundeinkommens der zusätzliche Arbeitslohn der Leistung entsprechen könnte. Nur nebenbei sei bemerkt, dass dieses Vorgehen auch bei der Entlohnung von Personen anwendbar wäre, die das rechte Verantwortungsgefühl beim Schnüren von Finanzpaketen vermissen lassen. Auf Grundlage des Grundeinkommens kämen manche Kredithändler ohne Bonuszahlungen aus.

Grundeinkommen und Eingliederungshilfe im Vergleich

Die Idee des BGE hat große Verwandtschaft mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird dort gefordert. Eine Einbeziehung in alle Lebensbereiche gilt als Maßstab für sinnvolle sozialpolitische Maßnahmen - so wie es für alle Menschen, mit und ohne Unterstützungsbedarf wünschenswert ist. Genau diese Wirkung entfaltet ein bedingungsloses Grundeinkommen und geht über die UN-Konvention noch hinaus. Denn mit dem "Recht auf Arbeit" verbindet diese in Artikel 27 die Forderung nach einem "Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen". Mit dem BGE werden die beiden Funktionen von Erwerbsarbeit - nämlich 1. Einkommen zu erzielen und 2. Sinn bzw. Anerkennung durch Teilhabe an einem wichtigen gesellschaftlichen Bereich zu erlangen - getrennt und lassen sich dadurch unabhängig voneinander lösen. Nicht nur für Menschen mit Behinderungen, aber für sie in besonderer Weise ist es wegweisend, die Vergötterung der Erwerbsarbeit als Königsweg zu gesellschaftlicher Teilhabe und Anerkennung zu beenden. Auch die Eingliederungshilfe nach dem Zwölfen Buch des Sozialgesetzbuches (§ 60) bezieht sich deutlich auf unterstützende Maßnahmen zu Ausbildung und beruflicher Tätigkeit und folgt noch diesem Denken. Doch unter den gegenwärtigen Bedingungen beherrscht nicht selten die Erfahrung von Beschämung und Demütigung den Alltag der Antragsteller und ihrer Betreuer allein durch den Umstand, dass besondere Bedingungen gegenwärtig besondere Kontrollverfahren nach sich ziehen. Rechtfertigung, Druck, Sanktion und Überforderung bürokratische Hürden erschweren die ohnehin nicht einfache Lebensgestaltung.

Ein BGE hingegen schafft die Bedingungen dafür, dass sich ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben in allen gesellschaftlichen Bereichen anerkannte und sinnstiftende Tätigkeitsfelder erschließt. Es fördert eine breite Vorstellung von Teilhabe, so wie es der Bedeutung der gesellschaftlichen Felder entspricht. Und es stellt dazu das nötige Einkommen bereit. Besondere Bedarfe können darüber hinaus im Sinne des Persönlichen Budgets gedeckt werden, wie es mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) 2001 eingeführt wurde. Auch für den Einsatz dieses zusätzlichen Budgets würde unter Bedingungen eines Grundeinkommens gelten, dass es sich nicht vorrangig auf die Integration in den Arbeitsmarkt richtet. "Passgenaue Teilhabemöglichkeiten" wären dann auch mehr als "passgenaue Arbeitsplätze", die durch "unterstützte Beschäftigung" realisierbar werden. Sondern die sehr treffend formulierte Leitidee der passgenauen Arbeitsplätze, dass der Mensch die Arbeit bestimme und nicht die Anforderungen der Arbeit den Menschen dominieren, könnten sich dann verallgemeinern zu einer letztlich auch ökonomisch effizienten Gestaltung des Arbeitslebens für alle. Denn sozialwissenschaftliche Forschungen zeigen, dass je größer die Passung der Person zu ihrem Aufgabengebiet ist, je näher also die Arbeitsaufgabe dem kommt, was der Bewerber sucht, was er kann und wozu er sich berufen fühlt, desto höher die Arbeitsleistung und desto größer die Wertschöpfung.

Ideen aus dem Wolkenkuckucksheim?

In Zeiten leerer Staatskassen scheinen solche Vorstellungen jenseits der Realität zu liegen. In Sorge vor einer Überlastung des Sozialsystems bevorzugen manche die Unterstützung bei besonderen Bedarfen, bevor auch diese durch einen Kollaps der Sozialversicherung gefährdet werden. Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens entfaltet jedoch erst dann konsequent ihre befreiende Wirkung, wenn alle - auch die finanziell nicht Bedürftigen - ein Grundeinkommen erhalten. Erst dann ist Gleichheit aller unabhängig von ihren physischen und psychischen Leistungsfähigkeiten und individuellen Lebensbedingungen erreicht. Erst dann hat die Anerkennung der Person Vorrang vor der Anerkennung von Leistungen. Zum Problem der Finanzierung liegen einige Studien und Modelle vor (vgl. Texte auf www.FreiheitstattVollbeschaeftigung.de ), die zeigen, dass sich sogar haushaltsneutrale Wege finden lassen, ein BGE einzuführen, wenn sich die Gemeinschaft erst dazu entschließt. Leicht lässt sich vorstellen, dass die freigesetzten Impulse unter Bedingungen eines BGE ohnehin zu erhöhter Wertschöpfung führen werden und zwar durch Menschen mit und ohne Behinderung, mit und ohne weiteren Unterstützungsbedarf. Ein größeres Hindernis scheint jedoch auf der Ebene der Denkmuster zu liegen. Die Fragen, was ein anerkennenswertes Leben ist und ob die Solidargemeinschaft Sozialleistungen nur auf Gegenleistung oder bedingungslos gewähren will, Fragen der Gerechtigkeit also entzweien Befürworter und Gegner. Dabei trägt das BGE die Züge einer realistischen Utopie, weil der Boden bereitet ist: Wir vertrauen schon heute auf mündige Bürgerinnen und Bürger, wir schreiben niemandem vor, zur Wahl zu gehen oder welchen Beruf er zu wählen, wie er sein Leben zu führen, wie er seine Kinder zu erziehen hat. Wir bauen auf das Engagement von Freiwilligen in allen gesellschaftlichen Feldern und ernten dabei ein recht solidarisches Gemeinwesen, das in relativem materiellen und kulturellen Reichtum lebt.

Dr. Ute Luise Fischer ist Mitbegründerin der Initiative "Freiheit statt Vollbeschäftigung" und Professorin für Politikwissenschaften, insbesondere Sozialpolitik an der Fachhochschule Dortmund

Kontakt und nähere Informationen

Mail: U.Fischer@FreiheitstattVollbeschaeftigung.de

Internet: www.FreiheitstattVollbeschäftigung.de

Quelle:

Ute Fischer: Eingliederung in was? Bedingungsloses Grundeinkommen als Basis für eine neue Kultur der Anerkennung

Erschienen in: impulse Nr. 54, 03/2010, Seite 18-25.

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Stand: 26.09.2012

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