Zehn anstößige Thesen

Zukünftige Erfordernisse für eine Inklusion in Gesellschaft, Arbeit und Bildung

Autor:in - Barbara Vieweg
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 52, 01/2010, S. 26-29 impulse (52/2010)
Copyright: © Barbara Vieweg 2010

Zehn anstößige Thesen

Zwei weitere Dokumente sind für meine hier ausgeführten Überlegungen von Bedeutung. Das Papier der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe[1] und die Studie des ISB "Entwicklung der Zugangszahlen zu Werkstätten für behinderte Menschen".[2] Anhand von 10 anstößigen Thesen, die oft gegen eine Inklusion insbesondere im Bereich der Arbeit / beruflichen Teilhabe vorgebracht werden, möchte ich meine Auffassung der zukünftigen Erfordernisse für eine Inklusion in Gesellschaft, Arbeit und Bildung darstellen.

1. Selbstbestimmung kommt vor allem für Menschen mit einer Körperbehinderung in Frage, die selbst über ihr Leben entscheiden können und ihre Assistenten selbst beschäftigen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit dem Begriff Selbstbestimmung leider oft nur Selbständigkeit verbunden. Ein Mensch kann tun und lassen, was er oder sie will. Wenn das so als völlige Gestaltungsfreiheit verstanden wird, dann scheint es nur für Menschen in Frage zu kommen, die über eine hohe Intelligenz verfügen. Die ISL definiert Selbstbestimmung so: "Selbstbestimmt Leben ist ein Prozess der Bewusstseinsbildung, der Entwicklung, persönlicher und politischer Entscheidungsbefugnis sowie der Emanzipation. Dieser Prozess befähigt uns gleiche Möglichkeiten, gleiche Rechte und die volle Teilnahme in allen Bereichen der Gesellschaft zu erreichen. Als behinderte Menschen müssen wir diesen Prozess individuell und kollektiv kontrollieren." Selbstbestimmung verlangt, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen erhalten, wie Menschen ohne Behinderung - nicht mehr und nicht weniger. Sie sollen nicht auf vorbestimmte Wege nur auf Grund ihrer Behinderung verwiesen werden, z. B. beim Wohnen und bei der beruflichen Teilhabe. Selbstbestimmung bedeutet, mit Altersgefährten zusammen zu lernen, mit nichtbehinderten Menschen zusammen Wohnen zu können. Dafür ist jedoch Hilfe und Unterstützung erforderlich. Selbstbestimmung benötigt also nicht zu erst eigene intellektuelle Fähigkeiten, sondern das Recht auf die erforderliche Unterstützung / Persönliche Assistenz, die für keinen Menschen ausgeschlossen sein darf.

2. Es werden "Flausen in den Kopf gesetzt", die sich nicht erfüllen lassen. Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen dann die Personen wieder auffangen, wenn sie z.B. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gescheitert sind.

Jeder Mensch hat das Recht in seinem Leben eigene Erfahrungen machen zu können und er oder sie muss dazu die Möglichkeit erhalten. Bewusstsein über die eigene Würde entwickelt sich durch die Erfahrung des Gleichseins mit allen Menschen, gleich sein mit aller Verschiedenheit. Diese Erfahrungen können in beschützenden Sondereinrichtungen kaum gewonnen werden. Der Mensch gewinnt eigene Erkenntnisse nur, wenn er selbst gute und schlechte Erfahrungen machen kann. Es führt kein fremder Weg zum eigenen Ziel. Das Eigene kann ich nur im Kontakt mit anderen Menschen erfahren. Hier ist vor allem das Leben, Lernen und Arbeiten von Menschen mit Behinderung mit Nichtbehinderten wichtig. Träume sind wichtig und mitunter auch das harte Aufschlagen in der Realität. Schutz ist wichtig, nur darf die Gesellschaft nicht vor behinderten Menschen beschützt werden. Je alltäglicher die Gemeinsamkeit wird, je alltäglicher werden gerade und kurvenreiche Wege der Entwicklung behinderter Menschen. Einrichtungen für behinderte Menschen müssen Mut und Lust auf die Wirklichkeit machen und die Unterstützung und den Schutz geben, jeweils in dem Umfang geben, wie sie für den einzelnen erforderlich sind.

JobBudget bei Integra: "InteressentInnen können sich und die Arbeit ausprobieren."

3. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt lässt zahlreiche Beschäftigung behinderter Menschen aus Werkstätten gar nicht zu.

In der schon erwähnten Studie zu den Zugangszahlen wird festgestellt, dass es eine "unklare Korrelation" zwischen der Arbeitslosenquote einer Region und den Übergangszahlen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gibt. Auch in Regionen mit hoher Arbeitslosenzahl, kann es gute Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt geben, diese hängen z. B. eher von einer guten Infrastruktur und dem ÖPNV ab. Die meisten Übergänge die dort untersucht wurden, fanden ohne externe Dienstleistung statt - das bedeutet jedoch nicht, dass diese nicht erforderlich ist - sondern, dass die sehr geringe Anzahl durch solche Unterstützung stark gesteigert werden könnte. Dies beweisen Erfahrungen aus der Arbeit mit benachteiligten Jugendlichen oder beruflichen Wiedereinsteigern.

Ein weiteres Argument, auf das die Studie eingeht, ist die Befürchtung, dass es heute kaum noch einfache Tätigkeiten gibt, nach Analyse des Arbeitmarktes stellt die Studie überraschenderweise fest, dass es sich dabei nicht um ein Auslaufmodell handelt. Wichtig sind auch Nischenarbeitsplätzen, vor allem für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Jetzt ist es wichtig, dass viel mehr Menschen den Weg auf den Arbeitsmarkt schaffen, um mit ihrem Beispiel z. B. Arbeitgebern zu beweisen, dass berufliche Teilhabe auch mit hohem Unterstützungsbedarf möglich ist. Das erhöht den Druck auf die Arbeitgeber und sorgt für ein Mehr an "Normalität".

4. Die hohe fachliche Qualität der Werkstatt, muss auch bei Angeboten außerhalb der Werkstatt erfüllt werden.

Das Angebot in den Werkstätten hat sich im Laufe vieler Jahre ein hohes Maß an Fachkompetenz erworben. Die fachliche Qualifikation des Personals hinsichtlich der Unterstützung und Begleitung behinderter Menschen ist gut ausdifferenziert. Die Frage, die sich nun bei einem größer werdenden ambulanten Angebot stellt: Wie kann hier die Qualität beschrieben werden? Ich bin der Überzeugung, nicht durch ein unmittelbares Übertragen der Qualität aus der Werkstatt. Bezogen auf die geforderte Personenbindung der Leistung wird sich die Qualität beider verändern müssen. Einrichtungsbezogene Anforderungen dürfen nicht einfach auf externen Dienstleister übertragen werden. Selbst in der Beschlussvorlage der Arbeits - und Sozialministerkonferenz (ASMK) ist eine solche Forderung aufgenommen, ich halte sie nicht für sachgerecht. Es geht bei der externen Dienstleistung nicht um Werkstatt light, sondern um die Platzierung im Arbeitsleben, dies wiederum ist ja nur ein Auftragsteil in den Werkstätten. Im Idealfall profitieren beide Angebote von einander ohne die Vorherrschaft anzustreben.

"Sie wünschen bei Ihrem Weg in Richtung allgemeiner Arbeitsmarkt eine sehr intensive Begleitung?" JobBudget bei integra

5. Selbstbestimmung und Inklusion sind utopische Zielstellungen, das kann / will sich die Gesellschaft doch sowieso nicht leisten.

Artikel 19: Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Die Vertragsstaaten erkennen das gleichberechtigte Recht aller Menschen mit Behinderungen an, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie die anderen Menschen in der Gemeinschaft zu leben und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um es Menschen mit Behinderungen zu erlauben, dieses Recht und ihre volle Teilhabe und Mitwirkung in der Gemeinschaft uneingeschränkt wahrzunehmen, und zwar einschließlich durch Sicherstellung, dass:

  1. Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen sowie zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen und nicht verpflichtet sind, unter besonderen Lebensumständen zu leben;

  2. Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von häuslichen, institutionellen und anderen kommunalen Unterstützungsleistungen, einschließlich persönlicher Assistenz haben, die zur Unterstützung im täglichen Leben und zur Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Vorbeugung von Isolation und Trennung von der Gemeinschaft notwendig sind.

  3. Öffentliche kommunale Dienstleistungen und Einrichtungen Menschen mit Behinderungen auf gleichberechtigter Basis zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.

An diesem Artikel ist die große Herausforderung erkennbar, vor der die Bundesrepublik steht, weil die tatsächlichen Lebensverhältnisse behinderter Menschen noch viel zu stark von Fürsorge, Aussonderung und Barrieren gekennzeichnet sind.

Je inklusiver unser Gemeinwesen ist, umso verzichtbarer sind behindertenspezifische Sondereinrichtungen. Das ist vor allem Aufgabe von Kommunen, Ländern und des Bundes, denn - fehlende Unterstützungsleistungen, mangelnde Bedarfsdeckung sowie Barrieren sind krasse Verletzungen der Konvention. Wir erleben zur Zeit eine Reduzierung der Unterstützungsleistungen vor allem für Menschen mit einem hohen Assistenzbedarf, mit der Tendenz der Satt und Sauber Pflege, das sind Menschenrechtsverletzungen. Nimmt man die Konvention ernst, dann muss sich die Gesellschaft die Beseitigung dieser Menschenrechtsverletzungen leisten.

6. Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf sind auf beschützende Angebote angewiesen. Sie sind der "Rest", der nach der "Ambulantisierung" in den Werkstätten und Wohnheimen bleibt.

In der Diskussion um die Zugangszahlen in Werkstätten und die Werkstatt der Zukunft, wird unterschieden zwischen "Fehlplatzierungen" und "Abgrenzungen nach unten". Beide Begriff e sind problematisch, verdeutlichen aber auch Folgendes: So geht es um Angebote für Menschen, deren Fähigkeiten und Entwicklungspotentiale es ermöglichen mit entsprechender Unterstützung eine Arbeit mit richtigem Einkommen ausüben zu können. Ebenso wichtig ist, dass Menschen, die nie eine Erwerbsarbeit ausüben werden, einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen haben. Hier weist das Standpunktepapier der ASMK den Weg:

  • Anstelle der heute im SGB IX beschriebenen Leistungen im Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich werden Leistungsmodule definiert, die der Mensch mit Behinderungen unabhängig vom Ort und Träger der Leistungserbringung - auch in Form eines Persönlichen Budgets - in Anspruch nehmen kann.

  • Die Leistung kann durch anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen sowie "andere Leistungserbringer" erbracht werden. Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und der arbeitsrechtliche Status sind dann unabhängig vom Ort und Träger der Leistungserbringung.

Ambulant Denken bedeutet, keinen Menschen verloren zu geben. Es darf keine Restpersonengruppe geben, für die nur eine Leistungsform vorhanden ist. Aktuelle Entscheidungen z. B. zur Abgrenzung zwischen Pflegebedarf und Anspruch auf bedarfsdeckende Eingliederungshilfe weisen in die falsche Richtung, denn ein hoher Pflegebedarf rechtfertigt kein Versagen des umfassenden Rechtsanspruchs auf Teilhabe.

7. Die Welt da draußen ist rau und schlecht, Menschen mit Behinderung haben es dort sehr schwer.

So lange es ein "Drinnen" und ein "Draußen", so lange es ein "Wir" und ein "Ihr" gibt, ist die Welt rau und schlecht. Wer nicht gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen leben und arbeiten kann, wird sich vor der Welt der Anderen fürchten. Er oder sie werden sich vor Beleidigungen und Gefahren fürchten. Das Fachpersonal in den Einrichtungen der Behindertenhilfe, muss seinen Beschäftigten, seinen Bewohnern mehr anbieten, als die Mitgliedschaft in Club der "Benachteiligten". Behinderte Menschen benötigen Unterstützung und die richtigen Anregungen, um Würde und Vertrauen in ihre Fähigkeiten entwickeln zu können - daran fehlt es noch zu oft. Ein inklusives Gemeinweisen, macht die Welt für Menschen mit Behinderung besser. Optimistisch stimmt, dass viele Einrichtungen es bereits tun, weil sie sich öffnen, der raue Wind härtet ab. Schutz und Schonräume sind wichtig, müssen aber durchlässig sein. Sie dürfen weder aus Kostengründen vorenthalten noch aus Kostengründen vorgeschrieben werden.

8. Das Persönliche Budget erleichtert die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch personenzentrierte Leistungen.

Geldleistung statt Sachleistung, ambulante statt stationärer oder teilstationärer Unterstützung sind Ziel der neuen Behindertenpolitik. Persönliche Budgets sind das Instrument zur Verwirklichung dieses Zieles. Alle Personen, die ein Persönliches Budget erkämpft haben, sind damit sehr zufrieden, leider sind dies noch viel zu wenige. Viele Erwartungen, die mit dem Rechtsanspruch auf ein Budget verbunden waren, sind noch nicht in Erfüllung gegangen. Das liegt m. E. weniger am Budget selbst, als an der Größe der Aufgabe. Eine Überwindung des gegliederten Rehabilitationssystems, eine Verringerung von stationären Einrichtungen kann nicht allein Aufgabe des Budgets sein.

Es gibt Hemmnisse, die am Reha System selbst liegen, so müssen zum Beispiel die Sozialleistungen im Rahmen des Budgets einzeln zusammengetragen werden. Kostenbegrenzung auf Grundlage des Sachleistungsprinzips hemmen, ebenso wie die fehlende Beratung und Unterstützung potentieller Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer oder die fehlende Verlässlichkeit ambulanter Angebote durch Ausschreibungen der Dienstleistungen. Nicht einfach ist auch die "Ambulantisierung" von Sachleistungen in erster Linie durch die Bestimmung von Budgetfähigkeit. So kann z. B. die Personenzentrierung von Werkstattleistungen nicht automatisch durch deren Budgetfähigkeit erreicht werden. Das Persönliche Budget verdient eine ernst gemeinte Chance. Das erfordert Geduld, Beratung und Budgetunterstützung. Ich habe gerade den Eindruck, dass die Erwartungen an Erfolge durch das Budget zu hoch sind.

Woran liegt es denn, dass die Zielgruppe der behinderten Menschen, die in einem Heim leben, kaum mit Hilfe des Budgets ambulante Dienstleistungen beantragt? Was bedeutet Budgetfähigkeit bei Leistungen, die wir alle nur als Sachleistungen kennen? Budgets können die Übergänge erleichtern - aber nicht sie allein.

9. In der Zukunft werden die Werkstätten abgeschafft.

Angst ist kein guter Ratgeber, die Diskussion über steigende Zugangszahlen stellt nicht die Werkstätten als Ganzes in Frage.

Das Wunsch- und Wahlrecht soll für alle Leistungen zur beruflichen Teilhabe gelten. So wird es - natürlich - in Zukunft Werkstätten geben und daneben ganz selbstverständlich Angebote in Betrieben u. ä., die für Menschen mit diesem speziellen Unterstützungsbedarf geöffnet werden. Wir stimmen hier ausdrücklich dem Beschlussvorschlag der ASMK zu. Gleichwohl sind und werden viele Werkstattbeschäftigte verunsichert durch viele aktuelle Debatten. "Nichts über uns ohne uns" bedeutet, dass die Diskussionen über die Werkstatt der Zukunft und die Zukunft der beruflichen Teilhabe mit allen Menschen geführt werden müssen, die es betrifft.

10. So genannte Fehlanreize für Beschäftigte in den Werkstätten erschweren die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

In den Debatten über die steigenden Kosten werden immer wieder Leistungen, "Vergünstigungen", "Anreize" aufgelistet, die auf den Prüfstand gehören. Im Klartext ist hier der Abbau von Sozialleistungen gemeint. Wir sind gegen einen Abbau von Sozialleistungen in der Werkstatt, sondern fordern soziale Nachteilsausgleiche und soziale Absicherung unabhängig vom Ort.

So weit meine kurzen und vielleicht verkürzten Ausführungen. Wenn ich damit die Diskussion beleben kann, würde es mich freuen.

Barbara Vieweg ist verantwortlich für die Projektkoordination JobBudget bei der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL e.V.

Kontakt und nähere Informationen

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL e.V. Hermann-Pistor-Straße 1, 07745 Jena

Tel.: 03641 - 234 795, Fax. 03641 - 396252

E-Mail: bvieweg@isl-ev.de

Internet: www.isl-ev.de ; www.jobbudget.org

Quelle:

Barbara Vieweg: Zehn anstößige Thesen: Zukünftige Erfordernisse für eine Inklusion in Gesellschaft, Arbeit und Bildung

erschienen in: impulse Nr. 52, 01/2010, S. 26-29

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 06.06.2012

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