Die Rolle der Integrationsfachdienste bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Autismus

Autor:in - Andreas Backhaus
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 48, 4/2008, S. 30-33; Der Artikel basiert auf einem Vortrag, der vom Autor auf der 7. Abensberger Fachtagung des Berufsbildungswerks St. Franziskus in Abensberg am 08. April 2008 gehalten wurde. Unter http://www.bagub.de/forum_uesb/forum-uesbf_bp.htm finden sie die zugehörige Präsentation, die erwähnten sowie weitere Praxisbeispiele und Ergebnisse der genannten Abfrage als Download. impulse (48/2008)
Copyright: © Andreas Backhaus 2008

1. Die Unterstützung der Vermittlung

Inhaltsverzeichnis

Die oben angesprochene Abfrage zeigt ein deutliches Übergewicht der Beauftragung der IFD im Bereich der Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt:

Von 25 angeführten Einzelunterstützungen entfielen 14 auf den Vermittlungsbereich, neun Menschen wurden berufsbegleitend unterstützt, nur zwei im Bereich des Übergangs Schule-Beruf und keine Unterstützung lag vor für den Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zum allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die letzten beiden Kennzahlen sind für Experten in Sachen IFD keine Überraschung, sind es doch gerade diese beiden Zielgruppen, die trotz ausdrücklicher Nennung im § 109 (2) des Neunten Sozialgesetzbuches im Bundesdurchschnitt völlig unzureichenden Zugang zum IFD erhalten.

Nahezu alle IntegrationsberaterInnen der IFD loben die besonders hohe Motivation der Menschen mit Autismus, eine "reguläre" Tätigkeit ausüben zu wollen. Auch Herr S. des folgenden Praxisbeispiels bildet in dieser Hinsicht keine Ausnahme.

Das Beispiel von Herrn S.

Der IFD wurde von der Agentur für Arbeit als Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation nach dessen Ausbildung in einem Berufsbildungswerk (BBW) mit der beruflichen Eingliederung beauftragt.

Es zeigte sich schnell, dass die Selbsteinschätzung der beruflichen Fähigkeiten, die Herr S. in einzelnen Praktika während seiner Ausbildung gewonnen hatte, nicht mit der Einschätzung seiner Anleiter übereinstimmte.

Auch beim ersten betrieblichen Praktikum des IFD entstand das Problem, dass der fachliche Anleiter im Betrieb letztlich "zu freundlich" Kritik am Arbeitsverhalten übte, so dass Herr S. diese nicht wahrnehmen konnte.

Die Aufgabe für die Integrationsberaterin bestand nun darin, einen Arbeitgeber zu finden, der durch langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem IFD bereit war, Dinge auszuprobieren und vor allem Verbesserungsmöglichkeiten offen und deutlich anzusprechen. Dies gelingt dann besonders gut, wenn der Arbeitgeber sich dessen gewiss ist, dass die Integrationsberaterin diesen Weg mit allen Konsequenzen unterstützt und jederzeit auch als Kommunikationsvermittlerin zur Verfügung steht.

In unserem Beispiel konnte bei der Suche nach dem geeigneten Betrieb auf eine Firmendatenbank zurückgegriffen werden. Hier sind die persönlichen ArbeitgeberInnenkontakte des gesamten IFD-Teams dokumentiert: derzeit über 6.000 Unternehmen. Das Ziel, mit dem IFD einen Arbeitgeberansprechpartner für alle Belange der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen zu etablieren, liegt diesem Vorgehen zugrunde. Davon ausgehend kann noch ein Schritt weiter gegangen werden:

In dem der IFD nicht nur für die Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt beauftragt wird, sondern im Auftrag der Integrationsämter auch und gerade Unterstützung für bereits beschäftige Menschen anbietet, bekommt der potentielle Arbeitgeber die Sicherheit, auch nach der Anstellung den gleichen Ansprechpartner zu behalten und damit den Prozess auch in möglichen Krisensituationen kontinuierlich fortsetzen zu können.

Für Herrn K. konnte auf diesem Wege ein Betrieb gefunden werden. Herr S. arbeitet mittlerweile an einem extra für ihn geschaffenen ruhigen EDV- Arbeitsplatz. Dieses gelungene Beispiel wurde auch in einem kleinen Film dokumentiert, der unter www.ifd-ggmbh.de zu finden ist.

2. Unterstützung durch Job-Coaching

Inhaltsverzeichnis

In der oben angesprochenen Abfrage der BAG UB sehen die IFD eine der größten Schwierigkeiten bei der Unterstützung von Menschen mit Autismus in der Gewinnung und selbstverständlich Finanzierung des passenden Job-Coachs.

Für einen Großteil des hier besprochenen Personenkreises ist dies aber die unbedingte Voraussetzung der beruflichen Integration, wenngleich die Anerkennung durch die beauftragenden Leistungsträger zu selten erfolgt.

Hierin ist auch einer der Gründe zu sehen, warum die Hilfe für Menschen mit Autismus durch die IFD in einem so geringen Maße stattfindet. Werden die Mittel für dieses Unterstützungsinstrument nicht bereit gestellt, stellen sich bei den IntegrationsberaterInnen eine Überforderungssituation ein: Sie wissen um die Notwendigkeit des Job-Coachings und sind von ihren eigenen zeitlichen Ressourcen oder durch ihre (fehlende) Kompetenz nicht in der Lage diesen Part zu übernehmen. Das folgende Beispiel greift Momente eines erfolgreichen Job-Coachings für Herrn D. (damaliges Alter: 23) im Rahmen seiner betrieblichen Ausbildung zur Bürokraft heraus.

Das Beispiel von Herrn T.

Herr T. konnte im Rahmen einer Maßnahme der Berufsberatung eine betriebliche Ausbildung zur Bürokraft absolvieren, in dieser Zeit wurde er halbtags durch eine Job-Coacherin unterstützt[1]. Diese strukturierte mit ihm gemeinsam alle Arbeitsvorgänge und den Umgang mit Kollegen.

Herr T. hat als Externer 2006 seine Abschlussprüfung im BBW bestanden. Die Fortschritte vor allem in der sozialen Kompetenz hatte keiner der Beteiligten erwartet, sie sind mit Sicherheit auf die Möglichkeit des Job-Coachings zurück zu führen.

Mit Hilfe eines genau strukturierten Pflichtenheftes gelang es, Herrn T. auch in für ihn äußerst schwierigen Situationen Handlungsanweisungen an die Hand zu geben, die ein Fortsetzen der gerade begonnenen Tätigkeit ermöglichen, auch wenn die Job-Coacherin oder ein anderer Kollegen gerade nicht greifbar sind.

Dazu ein Auszug aus den Handlungsanweisungen:

Was mache ich, wenn ich einen neuen Auftrag erhalte

Ich habe verschiedene Möglichkeiten zu reagieren:

  • Ist es ein Auftrag, den ich genau kenne, muss ich mir nichts Genaueres notieren. Wichtig ist, dass ich ihn in meinen Wochenplan eintrage, damit ich ihn nicht vergesse! Beispiel: ARGE - Ablage

  • Erhalte ich einen neuen Auftrag, dann benütze ich mein Auftragsformular und schreibe alles Wichtige zusammen mit dem Kollegen, der mir den Auftrag gibt, auf.

Ich stelle Fragen, bis ich weiß, was sich genau zu tun habe.

Wichtig: In den Wochenplan eintragen!

Beispiel: Erstellen eines neuen Ordners.

  • Ich erhalte einen Auftrag per Email:

Ich drucke den Auftrag aus, frage bei Unklarheiten noch mal nach notiere alles Wichtige, entweder auf dem Ausdruck oder besser noch auf einem Auftragsformular. Auch diesen Auftrag schreibe ich in den Wochenplan!

Bei allen Aufträgen ist es wichtig, dass du dem Mitarbeiter Rückmeldung gibst, wann du den Auftrag erledigen kannst.

Was mache ich, wenn ich zu einem Kollegen gehe.

Beispiel:

Ich soll einem Kollegen eine Nachricht oder ein Schreiben überbringen.

Oder: Ich habe eine Frage an den Kollegen.

Oder: Ich brauche einen Schlüssel.

Der Kollege sitzt in seinem Zimmer. Was mache ich?

  • Ich klopfe an, gehe ins Büro und sage freundlich "Hallo".

  • Ist der Kollege in einem Gespräch mit einem Klienten oder er telefoniert, gehe ich wieder und probiere es später noch einmal.

  • Ist der Kollege alleine, warte ich einen Moment, bis er seine augenblickliche Arbeit beendet hat und michanschaut.

  • Nun sage ich mein Anliegen.

  • Ist mein Anliegen länger, kann es sein, dass der Kollege keine Zeit hat. Dann vereinbare ich mit ihm einen Termin. Auf keinen Fall darf ich meinen, dass der Kollege mich nicht mag oder etwas gegen mich hat. Er hat einfach keine Zeit in diesem Moment!

Herr T. selbst hielt die oben stehende Hilfestellung für die wichtigste während seiner gesamten Ausbildung.

Herr T. arbeitet heute halbtags auf einen Außenarbeitsplatz der WfbM bei seinem ehemaligen Ausbilder. Seine Arbeitsplatzleistung liegt unterhalb der Grenze, die für eine selbständige Lebensführung ausreichend wäre. Allerdings wollte er die soziale Einbindung, die er während seiner Ausbildung kennen gelernt hatte, nicht aufgeben, so dass diese Lösung gewählt wurde. Nachmittags arbeitet er regulär in der WfbM. Seine Zukunftsängste sind deutlich zurückgegangen.



[1] Finanziert durch das Integrationsamt konnte Herr T. im Umfang einer halben Stelle durch eine Job-Coacherin begleitet werden. Zu beachten ist, dass diese Unterstützung im Jahr 2003 begann und genehmigt wurde, zu einer Zeit also, in der der Rückgang der Ausgleichsabgabe und damit der Finanzierungsgrundlage der Integrationsämter nicht wie heute spürbar war.

3. Berufsbegleitende Unterstützung

Inhaltsverzeichnis

Historisch gesehen, sind viele IFD aus den früheren berufsbegleitenden Diensten entstanden. Im Auftrag der Integrationsämter werden sie, finanziert aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung tätig.

Leider, so wie auch in unserem letzten Beispiel, bekommen die Integrationsämter oder die Dienste sehr oft erst im Rahmen des Kündigungsschutzes, also eigentlich erst zu spät Kenntnis über Schwierigkeiten behinderter Menschen am Arbeitsplatz.

Das Beispiel von Herrn V.:

Für Herrn V., einen 28 Jahre alten Menschen mit Asperger-Diagnose, wurde beim Integrationsamt seitens seines Arbeitgebers, eines mittelständischen metallverarbeitenden Betriebes, die Kündigung angezeigt.

Die Vorwürfe der Geschäftsleitung bezogen sich auf grobe Verstöße im Sozialverhalten des Herrn V.. Das Integrationsamt schaltete den IFD ein, um sich vor Ort ein Bild zu verschaffen.

Der Integrationsberater führte zahlreiche Gespräche mit Kollegen, Personalleitung und Angehörigen, an deren Ende die Umgestaltung des Arbeitsplatzes stand.

Herr B. arbeitete ursprünglich zusammen mit zwei weiteren Kollegen an einer Werkbank, dies führte im Laufe der Zeit behinderungsbedingt zu extremen Stresssituationen, die sich in verbalen und z.T. leichten tätlichen Angriffen entluden.

nicht nachvollziehbar, da die Verhaltensauswirkungen von Autismus ihnen bis dato nicht erklärt worden waren. Der Integrationsberater konnte sowohl erfolgreiche Aufklärungsarbeit leisten, als auch durch die Schaffung eines Einzelarbeitsplatzes an einer eigenen Werkbank die Ursache für das Verhalten von Herrn V. verändern.

Die Kündigung wurde zurückgezogen und heute, ein Jahr nach der Einschaltung des IFD, ist Herr V. weiterhin beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt. Die Personalverantwortlichen wissen, dass sie sich vor Beantragung der Kündigung, also schon bei geringeren Anlässen, an den IFD wenden können und Unterstützung bekommen.

Exkurs: Netzwerkarbeit

Es erscheint in diesem Zusammenhang ebenso wichtig, darauf hinzuweisen, dass im Zuge der Ausbildung von Herrn V. der Netzwerkarbeit als eines der wichtigsten Strukturqualitätsmerkmale der IFD besondere Bedeutung zukam.

An gemeinsamen Konferenzen, die zwei bis drei Mal jährlich stattfanden, nahmen folgende Personen teil:

Vertreter der Berufsberatung, Vertreter des Arbeitgebers, Angehörige, Job-Coacherin auch als IFD-Vertreterin, Therapeut der Autismus-Ambulanz, Sozialdienst des Bildungsträgers (als Maßnahmeträger der überbetrieblichen Ausbildung /BaE/ und für die Durchführung des externen Berufsschulunterrichts)

Ohne eine sehr gut verzahnte, für alle Beteiligten transparente und verlässliche Arbeit im Netzwerk kann keine sinnvolle Unterstützung für Menschen mit Autismus stattfinden. Dies gilt für alle Lebensbereiche also auch für den Bereich der beruflichen Teilhabe. Die IFD sind aufgrund ihrer neutralen Ausrichtung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn, aber auch aufgrund ihrer hohen Fachlichkeit und ihrer leistungsträgerübergreifenden Positionierung institutionell prädestiniert, diesen Prozess zu koordinieren.

4. Unter welchen Rahmenbedingungen ist wirksame Unterstützung von Menschen mit Autismus durch den IFD möglich?

Wenden wir uns ein letztes Mal der Abfrage der BAG UB zu.

Auf die Frage, welche Rahmenbedingungen für IFD verbessert werden müssten, um dieser Zielgruppe gerecht werden zu können, wurde nahezu übereinstimmend geantwortet, dass individuellere Entscheidungen der Leistungsträger nötig wären, auch um dem hohen Zeitaufwand der einzelnen Integrationsberater Rechnung tragen zu können.

Alle o.g. Beispiele brauchten für ihre Realisierung die nötigen Zeitressourcen aller Prozessbeteiligten, also auch der IntegrationsberaterInnen des IFD.

Im Rahmen von vereinheitlichten Zuweisungen, beispielsweise der Arbeitsagentur, sei es über § 37, SGB III oder nach den "Gemeinsamen Empfehlungen" der BAR zur Vermittlung von Rehabilitanden sind diese Zeitressourcen nicht finanziert.

Ähnlich sieht es, wie schon angesprochen, bei der Gewährung von Job-Coaching aus.

Die IFD wünschen sich sowohl ein leistungsträger - als auch leistungsanbieter- übergreifendes Vorgehen und berühren damit eine der entscheidenden Baustellen der Realisierung von beruflicher Teilhabe, die auch sieben Jahre nach Einführung des SGB IX nicht deutlich verbessert erscheint.

Doch auch die Verantwortlichen der IFD ihrerseits sind gefordert, ihre MitarbeiterInnen für die Unterstützung dieses Personenkreises vorzubereiten; so ist die Forderung nach gezielter Fortbildung in diesem Bereich berechtigt und fachlich unabdingbar.

Das dies nicht für jeden IFD in gleichem Maße gilt, liegt zum einen an der unterschiedlichen Größe der Dienste. Eine Spezialisierung von sehr kleinen IFD auf den Bereich der Menschen mit Autismus ist sicher nicht sinnvoll. Hier böten sich überregionale Zusammenschlüsse an.

Zum anderen ist die Situation der Dienste von Region zu Region, manchmal sogar innerhalb einzelner Bundesländer völlig unterschiedlich, so dass leider nicht überall vom gleichen Dienstleistungsangebot ausgegangen werden kann.

Trotzdem bietet die Aufgabenbeschreibung der IFD im SGB IX unter der Voraussetzung der Finanzierung dieser Aufgaben eine sehr gute Grundlage für die Hilfen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Autismus.

Dies stimmt zuversichtlich, dass die nächste Abfrage der BAG UB zu diesem Thema bereits von deutlich mehr Diensten positiv beantwortet werden kann.

Kontakt

Andreas Backhaus (Geschäftsführer)

IFD gGmbH Mittelfranken (Hauptsitz Nürnberg)

Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg

Fon: 0911 / 32 38 99-0

Fax: 0911 / 32 38 99-29

E-Mail: backhaus@ifd-ggmbh.de

Internet: www.ifd-ggmbh.de

Andreas Backhaus

Quelle:

Andreas Backhaus: Die Rolle der Integrationsfachdienste bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Autismus

erschienen in: impulse Nr. 48, 4/2008, S. 30-33

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 05.05.2011

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