Betriebliches Eingliederungsmanagement und betriebliche Gesundheitsförderung in handwerklichen Kleinbetrieben

Autor:in - Klaus Leuchter
Themenbereiche: Arbeitswelt
Schlagwörter: Projekt, Arbeit, Unternehmer
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse Nr. 45, 1/2008, Seite 22. Schwerpunkt: Jahrestagung 2007 der BAG UB impulse (45/2008)
Copyright: © Klaus Leuchter 2008

Betriebliches Eingliederungsmanagement und betriebliche Gesundheitsförderung in handwerklichen Kleinbetrieben

Die Kreishandwerkerschaften in Schleswig-Holstein und die Innungskrankenkasse Nord haben einen Verein zur Förderung der betrieblichen Eingliederung im Handwerk gegründet. Ziel des Vereins ist es, in handwerklichen Kleinbetrieben die Gesundheitsförderung zu stärken und zu helfen, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Außerdem soll die Weiterbeschäftigung von Fachkräften mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder altersbedingten Einschränkungen gefördert werden. Der Verein plant dazu ein Modellprojekt, das u.a. helfen soll, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen.

Das Handwerk in Schleswig-Holstein mit seinen 24.000 Betrieben und etwa 120.000 Beschäftigten ist ein tragender und unverzichtbarer Bestandteil der Wirtschaft. Bedingt durch die derzeitige verbesserte Auftragslage, die positive Einschätzung der wirtschaftlichen Situation und den Rückgang der Kaufzurückhaltung der Kunden herrscht in einigen Regionen bereits ein Mangel an qualifizierten Fachkräften. Die demografische Entwicklung unserer Bevölkerung wird dieses Problem in den nächsten Jahren wahrscheinlich verschärfen.

Es wird in vielen Fällen erforderlich sein, Fachkräften mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und älteren Beschäftigten länger die Beschäftigung im Handwerk zu ermöglichen. Die gesetzlichen Anforderungen (z.B. Betriebliches Eingliederungsmanagement) und Möglichkeiten der Betrieblichen Gesundheitsförderung müssen den Handwerksbetrieben jeder Größe (durchschnittliche Betriebsgröße im Handwerk in Schleswig-Holstein: sechs Beschäftigte) vermittelt und die Umsetzung praktikabel und unkompliziert gestaltet werden. Hier ergibt sich ein hoher Informationsbedarf mit passenden Kommunikationsformen, die auch die Kleinbetriebe erreichen.

Um sich dieser Herausforderung für unsere Gesellschaft zu stellen, haben die Kreishandwerkerschaften in Schleswig-Holstein und die Innungskrankenkasse Nord (IKK Nord) im Oktober 2007 einen Verein zur Förderung der betrieblichen Eingliederung im Handwerk gegründet. Ziel des Vereins ist es, den Handwerksbetrieben die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zu erleichtern und die Weiterbeschäftigung von Fachkräften mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder altersbedingten Einschränkungen zu fördern.

Die IKK Nord hat seit vielen Jahren Erfahrungen in der betrieblichen Gesundheitsförderung mit einer großen Zahl von handwerklichen Kleinbetrieben gesammelt. Dazu steht ein Team von festangestellten MitarbeiterInnen verschiedener Professionen zur Verfügung. Daneben gibt es ein Team der Sozial- und Gesundheitsberatung (überwiegend Diplom-SozialpädagogInnen) für die Sozialberatung. Für das Projekt können die Personalressourcen der IKK Nord für die im § 84 Abs. 2 SGB IX geforderten Ansätze Prävention und Einzelfallhilfe in der Rehabilitation und Koordination genutzt werden. Das Team der Sozial- und Gesundheitsberatung ist zu Disability Managern weitergebildet und zertifiziert worden.

Der Verein möchte ein Modellprojekt durchführen. Kernelemente des Projektes sind die Beratung und Information zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements und das Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen, die eine Rückkehr in den Betrieb und die Übertragung von Tätigkeiten ermöglicht, die auch mit den körperlichen Einschränkungen ausgeübt werden können. Im Idealfall kann diese Qualifizierung bereits frühzeitig während des Krankengeldbezuges durchgeführt werden. Da künftig vermehrt Qualifizierungen für ältere ArbeitnehmerInnen (z.B. mit dem Förderprogramm WeGebAU der Agenturen für Arbeit) durchgeführt werden, können durch gemeinsame Schulungsangebote Ressourcen gespart werden.

Die Nähe der Kreishandwerkerschaften zu den handwerklichen Kleinbetrieben und ihre Präsenz vor Ort mit den angeschlossenen Bildungsstätten soll dazu genutzt werden. Dort sind die Betriebe bekannt, die Chance, dass die erforderliche Überzeugungsarbeit auf fruchtbaren Boden fällt, ist groß. So können unkompliziert und schnell Wege gefunden werden, die ohne diese Einblicke in die betriebliche Realität häufig nicht gesehen werden.

Dieses geschieht in der Kooperation mit dem Integrationsamt, der Sozial- und Gesundheitsberatung der IKK Nord, anderen Trägern der Rehabilitation und einem Koordinator, der z. B. die Information und Beratung der Innungen und Betriebe übernimmt und Kontakte zu den anderen Krankenkassen und Sozialleistungsträgern herstellt und das Netzwerk auf- und ausbaut.

Schwerbehinderte und von Schwerbehinderung bedrohte ArbeitnehmerInnen sind dabei genauso im Blickfeld, wie Erkrankte im Frühstadium einer Arbeitsunfähigkeit, bei denen eine Rückkehr an den Arbeitsplatz wegen der hohen körperlichen Belastungen der Tätigkeit als unwahrscheinlich eingeschätzt wird. Ziel ist, lange krankheitsbedingte Ausfallzeiten und das Eintreten von Schwerbehinderung zu verhindern.

Kontakt und nähere Informationen:

Klaus Leuchter

c/o IKK Nord,

Ilensee 4, 24837 Schleswig,

Fon: 04621 / 9631-20, Fax: - 29

klaus.leuchter@ikk-nord.de

Klaus Leuchter

Quelle:

Klaus Leuchter: Betriebliches Eingliederungsmanagement und betriebliche Gesundheitsförderung in handwerklichen Kleinbetrieben

Erschienen in: impulse Nr. 45, 1/2008, Seite 22. Schwerpunkt: Jahrestagung 2007 der BAG UB

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 21.07.2010

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation