Behinderung und Geschlecht

Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe

Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 44/2007, S. 34-36. impulse (44/2007)
Copyright: © Astrid Nielsen, Erwin Ruhnau 2007

Behinderung und Geschlecht

Behinderung und Geschlecht sind soziale Konstruktionen und somit auf die jeweiligen Wirkungen zu befragen, wenn es z.B. um beschäftigungspolitische Initiativen, die Gestaltung von Arbeitsplätzen und -zeiten etc. geht. Dabei sind Frauen mit einer Behinderung deutlich gegenüber Männern mit einer Behinderung benachteiligt. Das Diskriminierungsmerkmal Behinderung ist manchmal so dominant, dass der Geschlechteraspekt dahinter verschwindet. Gender Mainstreaming als politische Strategie berücksichtigt in umfassender Weise die unterschiedlichen Lebenswelten von Frauen und Männern. Die Ergebnisse fließen unmittelbar in die Projektplanung ein. Exemplarisch wird dies an der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft "Talente" dargestellt.

Gender Mainstreaming ist noch lange nicht in aller Munde und somit auch nicht selbstverständlicher Teil von Alltagswissen, Politik und Planungsprozessen jedweder Art.

Selbst in EQUAL-Entwicklungspartnerschaften (EP), die es auf Grund von Antragstellung und Planungsdokument der Gemeinschaftsinitiative EQUAL (PGI) eigentlich wissen, gibt es inneres und äußeres Kopfschütteln, sich damit auch noch befassen zu müssen, wo man "eh schon nicht weiß, wo einem vor lauter zusätzlichen Aufgaben der Kopf steht".

An dem Wissen oder Nicht-Wissen über dieses Thema kann es nicht liegen. Allein beim "Googeln" dieses Stichwortes tauchen 2.540.000 Einträge auf. Und die dazugehörigen Gesetze und Verordnungen liegen bereits seit fast 10 Jahren auf dem Tisch.

Gesetzliche Grundlagen

Der Vertrag von Amsterdam wurde von den EU-Staats- und Regierungschefs am 16. und 17. Juni 1997 verabschiedet und am 2. Oktober 1997 unterzeichnet. Er trat am 1. Mai 1999 in Kraft.

Nach Artikel 2 des EG-Vertrags ist die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen eine Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft. Artikel 3(2) sieht vor, dass die Gemeinschaft in allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirken soll, Ungleichheiten zu beseitigen, und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern (dies wird auch als "gender mainstreaming" bezeichnet). Es gibt drei Rechtsgrundlagen im EG-Vertrag für EU-Gesetzgebung in Fragen der Gleichbehandlung von Männern und Frauen: Artikel 141(3) in Arbeits- und Beschäftigungsfragen; Artikel 13(1) außerhalb des Arbeits- und Beschäftigungsbereichs; und Artikel 137 in der Förderung von Beschäftigung sowie von verbesserten Lebens- und Arbeitsbedingungen.

Der aktuelle EU-Fahrplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (KOM 2006) sieht sechs Aktionsschwerpunkte vor:

  • gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer,

  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,

  • ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen,

  • Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt,

  • Beseitigung von Geschlechterstereotypen und

  • Förderung der Gleichstellung in der Außen- und der Entwicklungspolitik.

Die Bundesregierung hat nach einem Kabinettsbeschluss vom 23. Juni 1999 die "Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip" anerkannt und fördert dies als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe unter dem Begriff "Gender Mainstreaming".

Mit der Wortwahl "durchgängiges Leitprinzip" ist ein Wesensmerkmal von Gender Mainstreaming als politischer Strategie ausgedrückt. Die Verwirklichung der Gleichberechtigung ist als Grundprinzip in sämtlichen allgemeinen politischen Konzepten und Maßnahmen anzuwenden, indem Auswirkungen auf die Situation von Frauen bzw. von Männern bereits in der Konzeptionsphase analysiert werden. Die Erkenntnisse daraus sind Bestandteil der Zielplanung ("gender perspective"). Insofern ist die Genderanalyse immer der 1. Schritt von Maßnahmen und Projektentwicklungen und deren Zielformulierungen im Rahmen von Gender Mainstreaming.

Dazu braucht es verständlicherweise geschlechterdifferenziertes Datenmaterial, wobei die Aufteilung in Frauen und Männer als übergeordnete Kategorie wenig hilfreich ist. Gerade in Bezug auf arbeitsmarktpolitische Strategien und Maßnahmen sind differenzierte Daten notwendig wie z.B. Alter, Qualifikationsniveau, Migrationshintergrund, familiäre Situation, Behinderung und regionale Besonderheiten, um so zielgruppengenau die unterschiedlichen Lebenswelten und Bedürfnisse von Frauen und Männern zu erfassen.

Beispiele für eine differenzierte Betrachtungsweise im Bereich Arbeitsmarkt:

  1. Der Anteil der männlichen Kinder und Jugendlichen an Förderschulen mit dem Merkmal "Lernbehinderung" liegt bei über 60%. Beim Förderschwerpunkt "Sprache" beträgt ihr Anteil in NRW mehr als 70% und beim Förderschwerpunkt "emotionale und soziale Entwicklung" mehr als 85%.

"Der schulrechtliche Behinderungsbegriff neutralisiert und verdeckt bis heute geschlechtsspezfische Benachteiligungen insbesondere von Jungen, welche den Leistungs- und Verhaltensmaßstäben der Gesellschaft und somit auch des vorherrschenden hegemonialen Männlichkeitsbildes nicht entsprechen." (Manuel Höfs, Kritische Männerforschung und Behinderung, Vortrag Fachtagung Oldenburg 2005).

  1. Behinderte Frauen sind immer noch das Schlusslicht auf dem Arbeitsmarkt. Sie sind von der allgemeinen Arbeitslosigkeit stärker betroffen als behinderte Männer. Nach dem bundesweiten Mikrozensus von 1999 waren nur 17 Prozent von ihnen erwerbstätig, der Anteil der erwerbstätigen behinderten Männer lag bei 24 Prozent. Die Ausbildung orientiert sich in weiten Bereichen an klassischen Geschlechtsrollenstereotypen und bietet für junge Frauen mit Behinderungen Qualifizierungen in haushaltsnahen Dienstleistungen, Handel und Büro, Branchen in denen die Einkommen häufig niedrig und die Aufstiegschancen gering sind.

  2. Spätbehinderte Frauen haben häufig auf Grund unterbrochener Erwerbsbiografien oder familiärer Sorgearbeit keinen eigenen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen oder Rente.

EQUAL-EP Projekt Talente - Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten im Übergang Schule - Beruf

Zielvorgaben zur Umsetzung von Gender Mainstreaming wurden im Projektantrag der Entwicklungspartnerschaft formuliert.

"Insbesondere der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt, die Frauen und Männern mit Behinderungen in erhöhtem Maße betrifft und hier eine doppelte Benachteiligung von Frauen bewirkt, gilt es entgegen zu wirken. Frauen mit Behinderungen arbeiten nach wie vor häufig im haushaltsnahen Dienstleistungsbereich und im Einzelhandel, Branchen mit geringeren Aufstiegsmöglichkeiten und schlechter Bezahlung.

Die beruflichen Ein- und Aufstiegsmöglichkeiten von jungen Frauen mit Behinderungen sollen über flexiblere Möglichkeiten der Berufsorientierung auch jenseits so genannter "klassischer Frauenberufe" erprobt und ausgewertet werden.

Mögliche Zugangshemmnisse von behinderten Frauen auf dem Arbeitsmarkt sollen herausgearbeitet werden, Betriebe entsprechend sensibilisiert und junge Frauen und Männer bestärkt werden, sich entsprechend ihren Wünschen und Fähigkeiten beruflich zu orientieren und auszuprobieren.

Im Bereich der Qualifizierungsangebote soll die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen gendergerecht erfolgen." (Auszüge aus dem Antrag zur 2. Förderperiode der Gemeinschaftsinitiative EQUAL)

Gender Mainstreaming als eigenes Teilprojekt

Zur Koordinierung der Umsetzung von Gender Mainstreaming wurde in Trägerschaft der Ev. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen - eaf Sachsen e.V. ein Teilprojekt mit folgenden Handlungszielen eingerichtet.

  1. Teilprojektleitungen und Mitarbeitende der Projekte sind durch Workshops, Trainings und Beratung bzgl. Geschlechtergerechtigkeit sensibilisiert - vorhandene Kenntnisse sind vertieft.

  2. Das Thema Gender ist im Steuerkreis präsent.

  3. Projektbezogene Maßnahmen sind in Kooperation entwickelt und umgesetzt.

  4. Strategische Partner und Partnerinnen sind projektbezogen in die Strategie des Gender Mainstreaming eingeführt - sie sind bzgl. Geschlechtergerechtigkeit über Vorträge und Workshops sensibilisiert.

  5. Die Außendarstellung der EP ist geschlechtergerecht, die Kategorien Geschlecht und Behinderung sind verknüpft.

Mittel zur Zielerreichung

  1. Themenbezogene Gender Workshops für Mitarbeitende und Kooperationspartner

  2. Implementierungsberatung und prozesshafte Begleitung in den Teilprojekten

  3. Gender Analyse und genderorientierte Projektplanung

  4. Vorträge zu Gender Mainstreaming und zu Fachthemen für die strategischen Partner und Partnerinnen der TP

  5. Unterstützung der Teilprojekte und der Koordination bei einer geschlechtersensiblen Darstellung der Dienstleistungen und Produkte der EP

  6. Mitarbeit in der AG Öffentlichkeitsarbeit der EP"

Blickpunkt Praxis

Gender-Workshops

Die Planung und Durchführung von Gender Workshops erfolgte in enger Absprache mit den Projektleitungen und Mitarbeitenden. Ziel war von Anfang an, themenbezogene Gender Workshops, die direkten Bezug zum Alltagshandeln der Beteiligten hatten, zu konzipieren und durchzuführen.

Insbesondere das Thema "Rolle" verknüpft die Geschlechterthematik mit anderen Ebenen professionellen Handelns und Seins und eignet sich unserer Meinung nach sehr gut, um über eigene Prägungen, Zuschreibungen und Stereotype nachzudenken, eigenes Verhalten zu reflektieren und Team- und Organisationsstrukturen zu analysieren.

Welche Rollen übernehmen Frauen und Männer in den Teams und innerhalb der gesamten Organisation, welche Offenheit über Varianzen und/oder Veränderungen gibt es, welche Wünsche über Veränderungen bezüglich der eigenen Rolle sind vorhanden, was traue ich mir und anderen zu, was möchte ich gerne abgeben? Diese Fragestellungen haben wir in verschiedenen Workshops bearbeitet, wobei wir immer von der individuellen Ebene über eigene Prägungen in Berufs- und Geschlechterrolle über Teamstrukturen bis zur Ebene der Organisation ausgegangen sind.

Rückblickend hat sich dieses Herangehen als sinnvoll erwiesen. Die Reflexion des Themas "Rolle" in seiner Komplexität bietet sich zur Auseinandersetzung mit geschlechtlicher Identität an. Es reduziert mögliche Widerstände, es verknüpft die individuelle mit der organisatorischen Ebene und lässt die Thematik der Konstruktion von Geschlecht erfahrbar machen.

Projekttag (Curriculum)

Im Rahmen des betrieblichen Arbeitstrainings nehmen Jugendliche einmal wöchentlich an einem Projekttag teil. Dieser Tag dient primär dem gegenseitigen Austausch und der Reflexion der betrieblichen Erfahrungen sowie der Vermittlung von fachspezifischen und allgemeinen Themen. Der Tag hat eine feste Struktur bzgl. des Zeitrahmens und des Aufbaus, bietet jedoch bzgl. der Inhalte Offenheit an, um so aktuelle Bedarfe und Wünsche zu berücksichtigen. Für den Bereich der Fachthemen hat eine Mitarbeiterin von ACCESS, Erlangen, im Rahmen einer Zusatzausbildung ein "Curriculum" entwickelt, welches sich zur Zeit in Überarbeitung befindet.

Das Gender Team hat auf Anfrage ein Gendergutachten zum bisherigen Stand des Curriculums erstellt. Besonders berücksichtigt wurde dabei der sprachliche und methodische Aufbau. Kriterien für eine geschlechtergerechte Darstellung wurden vorgestellt und das Material daraufhin gemeinsam mit den Projektverantwortlichen bearbeitet.

Geschlechtergerechtigkeit in der Darstellung bedeutet u.a.:

  • Unterschiedliche Betroffenheit von Frauen und Männern klar ansprechen und benennen ohne dabei in Klischees zu verfallen

  • Frauen haben etwas zu sagen

  • Expertinnen und Experten befragen

  • Klischees thematisieren in der Darstellung, bei Beispielen, Mut zum Perspektiv-wechsel haben, neugierig sein

Für ausgewählte Bereiche wie Einstiegssituationen und Schlüsselqualifikationen haben wir mit den Projektverantwortlichen eine 1-tägige Methodenschulung durchgeführt. Ein wesentliches Ziel war die Sensibilisierung für Geschlechterperspektiven in Bezug auf Auswahl, Anwendung beim Einsatz von Methoden und deren Wirkungsweise.

Das "Curriculum" wird von den Projektverantwortlichen entsprechend verändert und erweitert, die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Methodenschulung werden an das Team weitervermittelt und angewendet.

Potentialassessment (Taste for girls)

Technik Ausprobieren Stärken Entdecken - Taste for girls, ist ein Potential Assessment Verfahren, das sich speziell an Mädchen wendet und im Rahmen der ersten Förderphase der Gemeinschaftsinitiative EQUAL entwickelt wurde.

Zielsetzung ist es, Mädchen am Ende der Schulzeit eine Praxiserfahrung in Berufen, zu denen sie bisher wenig oder gar keinen Kontakt hatten (Handwerk, IT und Technik ) zu ermöglichen, unentdeckte Begabungen aufzuspüren und sie zu einem erweiterten Berufswahlverhalten zu ermutigen.

Dieses Verfahren schien uns speziell für die Übergangssituationen von Schule in weitere Qualifizierungsmaßnahmen geeignet, brauchte jedoch in Hinblick auf die Zielgruppe "Mädchen/Jungen und Frauen/Männer mit besonderem Förderbedarf" eine Modifizierung.

In folgenden Schritten wurde dieses Verfahren in die EP implementiert:

  • Vorstellung des Verfahrens und der Erfahrungen durch die Entwicklerin an 2 Standorten unter Beteiligung von vier Teilprojekten

  • Entscheidung für eine Fortbildung zur Modifikation des Verfahrens in drei Teilprojekten

  • Abstimmung und Klärung in der und Finanzierung durch die EP

  • Durchführung einer 4-tägigen Fortbildung durch "flying experts" zur "Entwicklung von Assessmentaufträgen" und "Beobachtungsschulung"

  • • Weiterentwicklung der Assessmentaufträge an den einzelnen Standorten

In Vorbereitung:

  • Integration der Beobachtungsschulung in bestehende Kompetenzfeststellungsverfahren (Beobachtung im Betrieb)

  • Schulung eines gesamten Teams im Bereich Jobcoaching

  • Zusammenstellung und redaktionelle Überarbeitung des vorhandenen Materials

  • Drucklegung

Handlungsorientierte Kompetenzfeststellungsverfahren dienen der Erfassung von Potentialen und werden seit Jahren in der Arbeit mit Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf eingesetzt.

Fazit

Die Gemeinschaftsinitiative EQUAL mit ihren Förderrichtlinien, in denen u.a. Gender Mainstreaming als verpflichtende Querschnittsaufgabe vorgeschrieben wurde, bot in herausragender Weise Rahmenbedingungen, um einen Beitrag zur Chancengleichheit von Frauen und Männern zu leisten. In der Praxis funktioniert die Implementierung dann, wenn die Leitungsebene die Verantwortung für die Umsetzung übernimmt und entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellt (Top down Prinzip). Dadurch werden Handlungsspielräume für Akteure und Akteurinnen auf allen Ebenen einer Organisation oder eines Projektes für kreative und innovative Prozesse eröffnet.

Aus unserer Sicht besteht eine Interdependenz zwischen fördernden strukturellen Rahmenbedingungen und Motivation und Engagement aller Beteiligten, Genderziele auf der Handlungsebene umzusetzen.

Für die nächste ESF-Förderperiode von 2008 - 2013 wünschen wir uns, dass Gender Mainstreaming auf der Tagesordnung bleibt, wenngleich der Begriff in den Operationellen Programmen der Bundesländer nicht explizit auftaucht, sondern als Teilaspekt von "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" subsumiert und damit nicht mehr dem Anspruch eines "durchgängigen Leitprinzips" gerecht wird

Damit die vielfältigen Erfahrungen aus EQUAL auch für die Zukunft in der Praxis genutzt werden, wird es zum Jahresende 2007 eine Handreichung zum Thema "Gleichstellungsorientierte Innovationen - Lernen aus EQUAL für den ESF" geben. Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, BMAS und Begleitung durch den Fachbeirat Gender wird diese Handreichung von einem Teilprojekt einer anderen EQUAL-EP, dem Frauen-Forum Münster e.V. herausgegeben.

Kontakt

Erwin Ruhnau

E-mail: erwin.ruhnau@t-online.de

Astrid Nielsen

E-mail: neumann-nielsen@t-online.de

Quelle

Astrid Nielsen, Erwin Ruhnau: Behinderung und Geschlecht. Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe

erschienen in: impulse Nr. 44/2007, S. 34-36.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 29.04.2009

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation