Problemfelder (lern-) behinderter junger Erwachsener an der Schnittstelle Schule-Beruf

Erfahrungen aus dem Merseburger Teilprojekt der EP Talente - dargestellt an drei Praxisbeispielen

Autor:in - Heike Ditzinger
Themenbereiche: Schule, Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse, Nr. 44/2007, Seite 26-29. impulse (44/2007)
Copyright: © Heike Ditzinger 2007

Problemfelder (lern-) behinderter junger Erwachsener an der Schnittstelle Schule-Beruf

Am Beispiel dreier Fälle sollen exemplarisch typische Problemfelder arbeitsloser, (lern-) behinderter junger Erwachsener dargestellt werden. Dabei steht jeder der Fälle stellvertretend für ein Problemfeld. Es soll aufgezeigt werden, wie die je individuellen Problemlagen der Betroffenen bearbeitet, und wie potentielle Integrationsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven erkundet wurden. In dieser Ausgabe wird das Beispiel von Herrn K. dargestellt, in den zwei folgenden Ausgaben je ein weiteres Beispiel.

Herr K.[1]: Berufliche Integration auf Umwegen (Impulse 44)

Frau A.: Wie regionale Bedingungen die Schaffung von Nischenarbeitsplätzen erschweren (Impulse 45)

Herr E.: Über die Notwendigkeit Alternativen nicht aus dem Blick zu verlieren (Impulse 46)



[1] Die Namen in den Beispielen sowie weitere personenbezogene Daten sind anonymisiert.

Berufliche Integration auf Umwegen - das Beispiel von Herrn K.

Über Herrn K.

Gemeinsam mit einem seiner älteren Geschwister wohnt Herr K. bei den Eltern. Herr K.'s Vater ist selbständig mit einem Kleinstbetrieb im Baugewerbe. Beide Eltern sind interessiert an der Entwicklung ihres Sohnes, unterstützen ihn im Rahmen ihrer Möglichkeiten und bieten ihren Kindern ein gut strukturiertes Familienleben.

Herr K. besucht die örtliche Lernbehindertenschule, die er nach der 8. Klasse nach Erfüllung der "Allgemeinen Schulpflicht" mit dem Abgangszeugnis verlässt. Danach besucht er einen Förderlehrgang (F2[2]) in einem Berufsbildungswerk.

Der Psychologische Dienst der Arbeitsagentur attestiert Herrn K. "keine Ausbildungsreife".

Herr K. nimmt am Projekt Talente teil und wird von der Arbeitsagentur über eine Dauer von 6 Monaten gefördert.

Phase 1

In einem ersten Gespräch erklärt Herr K., dass er gerne im Baubereich arbeiten möchte, da er die Tätigkeiten kenne und sie auch gerne ausführt. Er schätzt sich selbst als eher ruhig und zurückhaltend aber freundlich ein.

Bei der Arbeit im Praxisprojekt wird deutlich, dass Herr K. immer dann Probleme bekommt, wenn eine Arbeitsaufgabe nicht aus einer einzigen Tätigkeit besteht, sondern mehrere verschiedene Tätigkeiten verlangt werden. Er holt dann auch nicht selbständig Hilfe oder zeigt Interesse an einer bestimmten Aufgabe. Bei Aufnahme seines Praktikums in einem Baustoffhandel (kleiner Familienbetrieb mit zwei Niederlassungen und insgesamt vier Mitarbeitern) besteht dieselbe Situation.

Im Verlauf seines Praktikums interessiert sich Herr K. zunehmend für seine Arbeit. Über die regelmäßig stattfindenden Praktikumsgespräche werden mit Herr K. Handlungsstrategien erarbeitet; z.B. Nachfragen, wenn er einen Arbeitsauftrag nicht versteht, Unterstützung holen, wenn er Probleme hat oder auch immer eine Aufgabe beenden, bevor er die nächste beginnt. Im praktischen Bereich verbessern sich seine Leistungen kontinuierlich und insbesondere im Praktikumsbetrieb werden seine Stärken sichtbar. Herr K. arbeitet sehr ordentlich, ist kollegial, hilfsbereit und zuverlässig. Er ist in guter körperlicher Verfassung und bereit, auch bei körperlich schweren Arbeiten mit anzupacken.

Im theoretischen Bereich (Hauptschulabschluss) werden seine Leistungen konstanter. Er arbeitet zwar in einem langsamen Arbeitstempo, bleibt aber konzentriert an einer Aufgabe. Im Deutschunterricht ist er in der Lage, sich in einfachen Sätzen sowohl mündlichen als auch schriftlichen auszudrücken. In Mathematik bestehen noch Probleme. Er arbeitet langsam, kann aber nach entsprechendem Üben Aufgaben bereits lösen. Insgesamt zeichnet sich eine Entwicklung zu mehr Selbständigkeit ab.

Nach ca. 5 Monaten ist klar, dass der Praktikumsbetrieb aufgrund der gezeigten Leistungen bereit ist, Herrn K. eine Ausbildung zum Fachlageristen anzubieten. Dies unter der Maßgabe, dass auch eine finanzielle Unterstützung durch die Arbeitsagentur erfolgt und Herr K. in die angebotenen "Ausbildungsbegleitenden Hilfen" integriert werden kann. Soweit, so gut.

Phase 2

Die Arbeitsagentur lehnt eine Förderung aus zwei Gründen ab: Erstens wurde Herr K. in einem F2 Lehrgang schon einmal gefördert und zweitens wurde im Anschluss an den F2 Lehrgang vom Psychologischen Dienst der Arbeitsagentur die "fehlende Ausbildungsreife" von Herrn K. festgestellt.

Da half es auch (erst einmal) nichts, dass von den ProjektmitarbeiterInnen in der Diskussion mit dem Arbeitsamt die besonderen Bedingungen des Ausbildungsplatzes hervorgehoben werden:

Es handelt sich bei dem Baustoffhandel um einen ortsnahen, übersichtlichen Kleinbetrieb in dem der Ausbilder stärker personenbezogen handeln kann. Darüber hinaus haben sich Herrn K.'s theoretische Leistungen im Projektverlauf stabilisiert und kontinuierlich leicht, im Praktikumsbetrieb sogar deutlich verbessert.

Darüber hinaus werden Möglichkeiten genannt, mit denen Herr K.'s weitere Entwicklung zusätzlich positiv unterstützt werden kann:

Günstig wäre es, ihm für die verbleibende Zeit bis zum Ausbildungsbeginn ein Betriebspraktikum in dem Baustoffhandel zu ermöglichen. So könnte die bereits angestoßene positive Entwicklung weiter gefestigt werden und mit dem Aufbau der für die Ausbildung notwendigen Fertigkeiten begonnen werden.

Phase 3

Nach dieser ersten grundsätzlichen Ablehnung wird der Fall von den Projektmitarbeiterinnen dem zuständigen Abteilungsleiter vorgestellt, mit der Bitte um erneute Überprüfung der "Ausbildungsreife" von Herrn K. Diese erneute Überprüfung hat zur Folge, dass Herr K. als teilausbildungsfähig eingestuft wird. Demnach würde die Arbeitsagentur eine betriebliche Teilausbildung fördern, nicht jedoch eine Vollausbildung. Auch eine überbetriebliche Teilausbildung würde nicht gefördert, da Herr K. in einer Qualifizierungsmaßnahme schon einmal gefördert wurde.

Fazit: Die vom Betrieb angebotene Ausbildung zum Fachlageristen ist eine Vollausbildung, die entsprechende Teilausbildung "Lagerhelfer" wird im Kammerbezirk nicht geprüft und in den regionalen Berufsschulen gibt es keine entsprechenden Berufsschulkassen. Die betriebliche Ausbildung wird nicht gefördert, da es sich um eine Vollausbildung handelt.

Zu diesem Zeitpunkt sind die 6 Monate, die Herr K. über die Arbeitsagentur im Projekt gefördert wird, zu Ende und eine individuelle Verlängerung des Förderzeitraums ist nicht möglich.

Phase 4

Die Suche nach Alternativen

Über das Nachholen des Hauptschulabschlusses kann gezeigt werden, dass Herr K. voll ausbildungsfähig ist. Daher vereinbaren wir mit Herrn K. und seinen Eltern, dass er weiterhin freiwillig 2-3 Mal pro Woche in die DAA kommt, um die begonnene Vorbereitung auf die Hauptschulabschlussprüfung für Nichtschüler fortzuführen. Der in der Arbeitsagentur zuständige Vermittler gibt seine Zusage, bis zur Prüfung zu warten, bevor Herr K. mit überregionalen Beschäftigungsangeboten konfrontiert wird. Bei der Hauptschulabschlussprüfung fällt Herr K. leider in einem Fach, in Mathematik, durch. Die nicht bestandene Teilprüfung kann er erst ein Jahr später wiederholen.

Im Juni, nachdem Herr K. die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, suchen die Eltern nach einer neuen Möglichkeit, ihrem Sohn die Integration ins Arbeitsleben zu ermöglichen, und verhandeln erneut mit der Arbeitsagentur.

Bei einem ersten Gespräch erhalten die Eltern folgende alte Auskunft: Die Agentur könne eine betriebliche Ausbildung nur unterstützen, wenn es eine Teilausbildung ist. Das ist in Herrn K.'s ehemaligem Praktikumsbetrieb aus bekannten Gründen nicht möglich. Herr K. müsse sich also einen Betrieb suchen, der eine Teilausbildung anbietet. Eine überbetriebliche Ausbildung wird die Agentur nicht fördern, da Herr K. schon einmal gefördert worden sei (F2¬Lehrgang).

Aufgrund der oben beschriebenen Situation und der Tatsache, dass in der Region ohnehin betriebliche Ausbildungsplätze fehlen, ist die vom Berufsberater angebotene Möglichkeit jedoch nur eine rein theoretische.

Bei einem erneuten Termin im Juli verlangt der Vater eine Kopie des psychologischen Gutachtens[3] und erklärt, er werde sich nun an Vorgesetzte wenden, da erstens deutlich ist, dass Herr K. sich weiterentwickelt hat und zweitens es aus Herrn K.'s und aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar ist, warum Herr K. nach dem F2-Lehrgang keine Möglichkeit bekommen habe einen "Abschluss" zu machen.

Darüber hinaus sei von dem Bildungsträger die Aussage getroffen worden, dass die Agentur nicht mehr finanziert. "Wir können dich nicht behalten, wir haben kein Geld mehr" und daher müsse man Herrn K. auch eine zweite Chance geben, sonst würde die Agentur seine Zukunft verbauen.

Der Reha-Berater verwahrt sich gegen diese Version. Er erklärt sich bereit zu prüfen, ob es noch offene Plätze in einer durch die Arbeitsagentur geförderten überbetrieblichen Teilausbildung gibt. Gleichzeitig erklärt er, dass er die Zustimmung seiner Vorgesetzten zur Förderung benötige, darüber hinaus bedürfe es einer Rückfrage bei dem Ausbildungsträger, ob die Ausbildungsstelle nicht bereits besetzt sei. Er zieht daraufhin eine Liste aus seiner Schublade, auf der alle noch nicht belegten überbetrieblichen Ausbildungsplätze in Teilberufen verzeichnet sind. Herr K. entscheidet sich für die Ausbildung zum Holzbearbeiter.

Noch am selben Tag nimmt sein Vater Kontakt mit dem Träger auf, bekommt die Auskunft, dass der Platz noch frei sei und vereinbart einen Termin mit Herrn

K. und dem Ausbildungsleiter.

Zur selben Zeit erfolgt das Einverständnis der Arbeitsagentur zur Förderung mit der Bedingung, dass das erste halbe Jahr Probezeit ist. Im September beginnt Herr K. sein überbetriebliches Ausbildungsverhältnis als Holzbearbeiter (3 Jahre), er besteht die Probezeit.

Zurzeit befindet er sich in Ausbildung, zeigt gute Praxisleistungen und hat in der Berufsschule durchschnittliche Noten. Er muss um 5.00 Uhr morgens aus dem Haus und kommt abends erst gegen 17.30 zurück. auch diese langen Tage bewältigt er.

Derzeit macht er seinen Führerschein. Die Theorieprüfung hat er bestanden, die Fahrpraxis bereitet ihm noch Schwierigkeiten.

Resümee

Auch wenn man sagen könnte ‚Ende gut, alles gut' wird am Beispiel von Herrn K. deutlich, dass Perspektiven für Menschen mit Behinderungen der Zusammenarbeit von allen Beteiligten bedürfen und manchmal viel Beharrlichkeit und Kooperation von Menschen mit Behinderung, Angehörigen und Fachdiensten der Integration im Umgang mit Leistungsträgern notwendig sind, da Sachlogik längst nicht immer ein logisches bzw. angemessenes Vorgehen zur Folge hat.

Um dies zu verdeutlichen, soll abschließend nochmals auf die verschiedenen Perspektiven und Rollen der am Fall beteiligten ‚Akteure' gesondert eingegangen werden:

Herr K.

Herr K. hat zwar Einschränkungen hinsichtlich seiner Lernfähigkeit, aber während des gesamten Prozesses war er interessiert und letztendlich überzeugte er durch sein Durchhaltevermögen, seine Zuverlässigkeit und dadurch, dass er etwas erreichen will. Auch der für ihn persönlich sehr schwierige Schritt, Abschied zu nehmen von seinem Wunsch, auf den er sich im Laufe des Jahres versteift hatte und für den er gearbeitet hatte (freiwillige Teilnahme am Unterricht), in dem Praktikumsbetrieb eine Ausbildung machen zu wollen und dann letztendlich doch woanders eine überbetriebliche Ausbildung aufzunehmen, zeichnet ihn aus.

Die Eltern

Während des gesamten Prozesses waren die Eltern sehr interessiert an der Entwicklung ihres Sohnes. Zuerst, als es um die betriebliche Ausbildung ging, nahmen sie Kontakt mit dem Betrieb auf und signalisierten ihre Unterstützung, falls aus dem Ausbildungsplatz etwas werden würde. Danach unterstützten sie Herrn K., dass er weiterhin 2-3 Mal wöchentlich den Hauptschulunterricht besuchte und erreichten beim zuständigen Berater, dass er bis zur Hauptschulabschlussprüfung kein überregionales Beschäftigungsangebot bekommen sollte.

Als Herr K. dann bei den Abschlussprüfungen durchfiel, setzte sich insbesondere sein Vater nachdrücklich bei der Arbeitsagentur ein. Nachdem klar war, dass die Ausbildung im Betrieb nicht gefördert werden würde, überzeugten sie ihren Sohn von der Wichtigkeit einer anderweitigen Ausbildung und von der Chance, die ihm so geboten wurde. Formelle Wege wie das "Einlegen eines Widerspruchs" gegen getroffene Entscheidungen nutzte die Familie nicht.

Die ProjektmitarbeiterInnen

In diesem Fall bestand eine wichtige Aufgabe der Professionellen darin, mit den Eltern kontinuierlich im Gespräch zu bleiben und ihnen möglichst viele Informationen zukommen zu lassen, "wie ein Amt funktioniert" (z.B. das Recht auf Einsichtnahme in Gutachten.)

Darüber hinaus ging es darum, Argumente zu liefern, die eine Überprüfung von Herrn K.'s fehlender Ausbildungsfähigkeit notwendig machten (z.B. schriftliche Erklärung des Praktikumsbetriebs, eigene Einschätzung über Herrn K.'s praktische und theoretische Leistungen im Projekt). Es ging darum, unter Mitwirkung von Herr K. und seinen Eltern, Argumentationslinien zu suchen und zu finden, die faktisch zeigen sollten, dass sich Herr K. entwickelt hat und dass es deshalb einer neuen Einschätzung bedarf. In diesem Zusammenhang ist auch zu sehen, dass Herr K. weiterhin am Unterricht zur Erlangung des Hauptschulabschlusses teilnahm, denn das Bestehen des Hauptschulabschlusses wäre wiederum ein Argument dafür, dass er ausbildungsfähig ist. Darüber hinaus hätten sich mit dem Abschluss neue Alternativen ergeben können.

Aufgabe der Professionellen war es auch, nach Perspektiven zu suchen und diese langfristigen Perspektiven in konkrete Handlungen zur Zielerreichung umzusetzen. Darüber hinaus bestand ihre Aufgabe auch in der Zusammenarbeit mit den Eltern und der Agentur für Arbeit auch über den Zeitraum hinaus, in dem Herr K. im Projekt gefördert wurde.

Die Arbeitsagentur

Bei der Bewilligungspraxis der Ämter wurde deutlich, dass die Akte das "Handlungsmittel" ist. In ihr werden die getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen, Einschätzungen etc. festgehalten. Daher wurden Entwicklungspotentiale oder vollzogene Entwicklungen von Seiten der Ämter nicht gesehen und mussten vom Betroffenen oder von seinem Netzwerk eingefordert werden.

Das Beispiel Förderdauer verdeutlicht, dass der Förderzeitraum für die ProjektteilnehmerInnen sich nicht nach deren Entwicklung richtete, sondern sachfremd bestimmt war. Während der Eigenbetrieb für Arbeit 12 Monate förderte, förderte die Agentur nur 6 Monate. Grund: Beim Eigenbetrieb fielen die Betroffenen dann aus dem Bezug von Harz IV heraus und wechselten zur Agentur. Auch dass im Fall von Herrn K. keine Verlängerung der Förderung möglich war, selbst nachdem er im Projektverlauf eine positive Entwicklung vollzogen hat, verdeutlicht, dass nach Aktenlage und nicht nach Bedarf entschieden wurde.

Zugleich ist die Argumentationslinie des Beraters nicht sachlogisch am Fall orientiert. So wurde Herr K. zwar bereits durch die Agentur für Arbeit gefördert, aber ein F2- Lehrgang war ausdrücklich eine Maßnahme für Menschen, die zum Bewilligungszeitpunkt für eine Ausbildung nicht in Frage kamen, von einer Arbeit in der Werkstatt für behinderte Menschen jedoch unterfordert gewesen wären. Was war passiert?

Nach dem F2-Lehrgang wurde bei Herrn K. erneut eine fehlende Ausbildungsreife festgestellt (Situation bei Projekteintritt). Im Projekt Talente stellte sich die Situation jedoch anders dar. Nachdem durch die Projektmitarbeiterinnen eine erneute Überprüfung der Ausbildungsfähigkeit von Herr K. angeregt wurde, änderte sich die Situation. Mit der gutachterlichen Bestätigung, dass Herr K. teilausbildungsfähig sei, wurde die potentielle Möglichkeit eröffnet, Herrn K. in einer überbetrieblichen Teilausbildung zu fördern. Der Kern des Problems liegt hier in der Einschätzung durch die psychologischen Gutachten - nicht-ausbildungsfähig bzw. teilausbildungsfähig - die jeweils unterschiedliche Fördermöglichkeiten und Optionen eröffnen.



[2] F2 Lehrgänge gibt es derzeit nicht mehr. Ein F2 Lehrgang diente der Berufsvorbereitung von Jugendlichen mit Behinderungen, die für eine Ausbildung z.Zt. nicht in Frage kommen, von einer Arbeit in der Werkstatt für behinderte Menschen jedoch unterfordert wären. Die Dauer war zunächst auf ein Jahr begrenzt, eine Verlängerung um ein Jahr war möglich.

[3] Daraufhin wird ihm die Einsichtnahme in das Gutachten gewährt, eine Kopie bekommt er jedoch nicht.

Zum Projekt

Ziel der Entwicklungspartnerschaft Talente ist es, die Schnittstellenproblematik, mit der sich behinderte Menschen im Übergang Schule - Beruf auseinandersetzen müssen, aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten und Wege zu beschreiten, die eine möglichst selbstbestimmte Integration der Betroffenen ins Berufsleben ermöglichen. Im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft beschäftigt sich das Teilprojekt der Deutschen Angestellten Akademie (DAA) Merseburg mit den Möglichkeiten der Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung an der Übergangsschwelle Schule-Beruf.

Präventiv, das heißt berufsvorbereitend richtet sich das Projekt an SchülerInnen der zwei letzten Schuljahrgänge. Einbezogen sind derzeit SchülerInnen aus je zwei Schulen für Lern- und Geistigbehinderte. Es umfasst den Bereich Arbeitserprobung,

d. h. in Projekten werden praktische Fähigkeiten eingeschätzt und handwerkliche Fähigkeiten gestärkt. Darüber hinaus steht der Zugang zur Arbeitswelt als Thema im Mittelpunkt, zum einen mit dem Initiieren von Berufswegekonferenzen auf institutioneller Ebene, zum andern mit dem Erarbeiten möglicher beruflicher Perspektiven und der Anbahnung von Ausbildungsverhältnissen auf individueller Ebene.

Intervenierend, das heißt helfend/ unterstützend geht es in der Arbeit mit arbeitslosen, (lern-) behinderten jungen Erwachsenen um die Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt sowie um das Ausloten von Alternativen für diejenigen, für die eine unmittelbare Arbeitsmarktintegration nicht möglich ist.

Die TeilnehmerInnen verbringen zwischen 6 Monaten und einem Jahr im Projekt, abhängig davon, wer sie fördert: Die Arbeitsagentur fördert über einen Zeitraum von 6 Monaten, der Eigenbetrieb für Arbeit (Optierende Kommune in Merseburg) fördert über einen Zeitraum von 12 Monaten.

Kontakt:

Heike Ditzinger

DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH

Merseburger Straße 237, 06130 Halle

Fon: 0345 / 13687100

Fax: 0345 / 13687150

Internet: www.daa-bw.de

Quelle

Heike Ditzinger: Problemfelder (lern-) behinderter junger Erwachsener an der Schnittstelle Schule-Beruf. Erfahrungen aus dem Merseburger Teilprojekt der EP Talente - dargestellt an drei Praxisbeispielen

erschienen in: impulse, Nr. 44/2007, Seite 26-29.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 29.04.2009

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