Die Geschichte von Herrn Neuland oder das erste Persönliche Budget für den Bereich Arbeit in Schleswig-Holstein

Themenbereiche: Recht, Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 43/2007, Seite 14-17. impulse (43/2007)
Copyright: © Franz Kiefer, Torsten Busch, Frank Schlüter 2007

Die Geschichte von Herrn Neuland oder das erste Persönliche Budget für den Bereich Arbeit in Schleswig-Holstein

In Schleswig Holstein nehmen die Kreise Schleswig-Flensburg und Segeberg am Bundesmodellprojekt "Trägerübergreifendes Persönliches Budget" teil.

Die Erwartungen, die mit der Einführung des Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets (TPB) verbunden sind lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Stärkere Ausrichtung am individuellen Bedarf (Bedarfsgerechtigkeit)

  • Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts (Selbstbestimmung und Teilhabe)

  • Weiterentwicklung tradierter Angebotsstrukturen (Vorrang ambulanter und offener Angebote)

Am Beispiel des ersten bewilligten Persönlichen Budgets für den Bereich Arbeit in Schleswig- Holstein wird gezeigt, dass neue Vorhaben häufig ohne Initiative, Kreativität, Geduld und guter Kommunikation aller Beteiligten nur sehr schwer umzusetzen sind. Nacheinander werden aus der Perspektive der Budgetassistenz (careNETZ)- Teil 1- und des Leistungsanbieters (AWO Neue Arbeit) -Teil 2- der Prozess und die erfolgreiche Zusammenarbeit geschildert.

Teil 1 - Am Anfang war die Festigkeit im Ziel, die Beharrlichkeit und Geduld (Torsten Busch)

Der zentrale Wunsch des ersten Budgetnehmers im Bereich Arbeit

Herr Neuland[1] ist 19 Jahre alt, er hat die Förderschule abgeschlossen und diverse Schulpraktika (WfbM, GaLa-Bereich, KFZ-Werkstatt und Müllentsorgung) absolviert. Die Erfahrungen, die er dabei machte, festigten sein zentrales Ziel, irgendwann "eine richtige Arbeit in einem richtigen Betrieb zu haben".

Von der ersten Interessensbekundung zum Persönlichen Budget

Der erste Antrag im Dezember 2005 wurde negativ beschieden, weil man zum damaligen Zeitpunkt bei der Agentur für Arbeit noch davon ausging, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben generell nicht budgetfähig seien. Diese Erfahrung machte man an mehreren Orten in der Bundesrepublik. Die Zentrale in Nürnberg reagierte auf Kritik und stellte ihren Agenturen im Juni 2006 eine überarbeitete Dienstanweisung zur Verfügung.

Der zweite Versuch wurde also unter deutlich günstigeren Vorzeichen unternommen.

Es erfolgte ein erneuter Antrag im Juli 2006 mit einem ausführlichen Bedarfsfeststellungsbericht von careNETZ Service, der intensiv mit dem Budgetinteressenten und seiner Unterstützerin (seiner Schwester) abgestimmt worden war. Im Bericht wurde z.B. festgehalten,

  • welche Arbeitsfelder für Herrn Neuland in Frage kommen bzw. er sich wünscht (Helfertätigkeiten in den Bereichen Garten -und Landschaftsbau, Forstwirtschaft, Müllentsorgung, KfZ- Werkstätten und Lagerarbeiten)

  • welche Qualifizierungswünsche (lesen, schreiben und rechnen lernen, Motorsägführerschein) und

  • welche Zielsetzung ihn primär antreibt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in einem "richtigen" Betrieb).

Nach einigen Treffen mit Vertretern der Agentur für Arbeit im Herbst 2006 wurde im Dezember ein Zwischenbescheid erstellt, der grundsätzlich ein persönliches Budget in Aussicht stellte, wenn ein fachlich qualifizierter Anbieter gefunden werden kann. Der überörtliche Sozialhilfeträger, als potentieller (Folge-)Kostenträger, wurde in den Prozess miteinbezogen und erkannte die Inhalte des Budgets an.

Damit waren die meisten Hürden überwunden - der Durchbruch war geschafft. Es erfolgte eine Ausschreibung durch careNETZ Service, um potentielle Anbieter für die Leistung eines betrieblichen Bildungsbereiches zu finden. Inhaltlich wurde Bezug auf die Konzeption der BAG UB zum betrieblichen Bildungsbereich" genommen. Zielgruppe waren Integrationsfachdienste, WfbM, sonstige Beschäftigungsstätten und Ausbildungsverbünde im Kreis Segeberg und den umliegenden Kreisen.

Insgesamt gab es drei ernsthafte Rückmeldungen. Ein Anbieter erkannte frühzeitig, dass er die Leistungen nicht erbringen konnte. Mit den verbleibenden Interessenten (eine WfbM und ein Beschäftigungsprojekt) wurden Gespräche geführt. Weiterhin sollten die Leistungserbringer einen detaillierten Leistungs- und Kostenvoranschlag als Entscheidungsgrundlage für Herrn Neuland erarbeiten. Nach den Treffen mit beiden Anbietern hat sich Herr Neuland dann nach vierzehn Tagen entschieden. Die Entscheidung fiel ihm nicht leicht ("Ich habe mich entschieden, aber ich weiß immer noch nicht, wen ich nehmen soll"). Am Ende hat sich Herr Neuland für die AWO Neue Arbeit gGmbH entschieden.

Es erfolgte eine abschließende Empfehlung von careNETZ Service über die Budgethöhe und deren Aufgliederung in die Bereiche Förderplanung, Job Coaching, praxisnaher Bildungsbereich, Mobilität und Aufwandspauschale. Zusätzlich erhält der Budgetnehmer das übliche Ausbildungsgeld.

Mit dem leidigen Thema Sozialversicherung, sowie mit den Fragen zur Berufshaftpflicht und Unfallversicherung wurde wie folgt umgegangen. Über den Anbieter wird der Budgetnehmer bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft angemeldet und ist über dessen Betriebshaftpflicht versichert. Herr Neuland ist über seine Eltern kranken(mit-)versichert. Beiträge zur Rentenversicherung werden zurzeit nicht gezahlt, da eine Riester bzw. Rürup- Rente nicht in Betracht kommen. Wir halten eine zeitnahe verbindliche (Neu-) Regelung des Gesetzgebers in dieser Frage für dringend erforderlich.

Als letzter Schritt wurde mit der Regionalagentur Neumünster eine Zielvereinbarung abgestimmt und unterschrieben, die

  1. die Ziele festlegt

  2. die bewilligte Maßnahme beschreibt

  3. die Budgetdauer benennt und

  4. Fragen der Qualitätssicherung regelt.

Danach erhielt Herr Neuland einen Bewilligungsbescheid von der Regionalagentur.

Der Budgetnehmer und der Anbieter unterzeichneten einen Dienstleistungsvertrag, der sich am Muster, das im Modellprojekt entwickelt worden ist, orientiert.

Seit dem 15.05.07, nach insgesamt 18 Monaten der Vorbereitung, hat die Phase der praktischen Umsetzung begonnen.

Maßgeblich für den Erfolg war schließlich die Hartnäckigkeit, mit der Herr Neuland sein Ziel verfolgte und die im Prozess gewachsene Bereitschaft aller Beteiligten, sich der neuen Anforderungen kooperativ anzunehmen."



[1] Name von der Redaktion geändert.

Teil 2 - "Junger Mann, 19 Jahre alt, sucht nach Abschluss der Förderschule einen Platz in einem betrieblichen Berufsbildungsbereich - auch außerhalb einer WfbM- ..." (Frank Schlüter)

Im Sommer 2006 hatte die Bundesagentur die Tür weit aufgestoßen mit der Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung 06/2006 zum Persönlichen Budget. Die Intention der BA war beachtlich, dennoch konnten wir damals im Alltagsgeschäft der folgenden Monate für uns als Träger noch keine konkreten Handlungsansätze erkennen.

Die Budgetassistenz initiiert eine Ausschreibung

Dies änderte sich erst Anfang dieses Jahres: Am 19. Januar 2007 erreichte uns ein Schreiben der careNETZ Service gGmbH. CareNETZ (als Budgetassistenz) beschrieb darin die Situation eines jungen Mannes, der nach Abschluss der Förderschule "Leistungen des Berufsbildungsbereiches in einem betrieblichen Rahmen statt innerhalb einer WfbM erhalten" möchte. Langfristig sei "eine Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis angestrebt". Im Rahmen dieser Quasi-Ausschreibung wurden wir angefragt, ob wir, vielleicht auch im Rahmen einer Bieter-Gemeinschaft, uns mit einem Angebot beteiligen wollen.

Unsere Reaktion war klar: Diese Anfrage traf genau unsere Intention, neue Angebote und Strukturen für Menschen mit Behinderung zu entwickeln, die eine betriebliche Berufsbildung außerhalb einer WfbM vorziehen. Prallten derartige Projektideen in der Vergangenheit schon im Vorfeld an den durchorganisierten und etablierten Werkstattstrukturen und der Werkstätten-Verordnung ab, schienen sich jetzt über das Persönliche Budget völlig neue Möglichkeiten auf zu tun.

Im Rahmen des Persönlichen Budgets schien nun die Werkstättenverordnung nur noch eine untergeordnete Rolle zu spielen; inhaltlich sollte sich unser Betrieblicher Berufsbildungsbereich an der Rahmenvereinbarung von BA und BAG WfbM vom Oktober 2002 sowie an den in §4 der Werkstättenverordnung (WVO) beschriebenen Anforderungen für den Berufsbildungsbereich orientieren.

Nach Aussage der Budgetassistenz war die Arbeitsagentur zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich bereit, einen Betrieblichen Berufsbildungsbereich zu finanzieren. Vom Landkreis Segeberg gab es zudem bereits zu diesem Zeitpunkt die verbindliche Zusicherung, einen Betrieblichen Berufsbildungsbereich für später zu treffende Folgeentscheidungen in seiner Leistungsträgerschaft anzuerkennen.

Wir machen ein Angebot

Ein weiterer Vorteil war für uns, dass sich careNetz und der Budgetinteressent eine Umsetzung der betrieblichen Berufsbildung in Anlehnung an das bereits bekannte Konzept der BAG UB wünschten. Wir aktualisierten also unseren Konzeptentwurf und reichten diesen zusammen mit unserer Interessensbekundung ein.

Nachdem CareNETZ die Sichtung der eingegangenen Angebote vorgenommen hatte, wurden wir von Budgetassistenz und Budgetinteressent zu einer Präsentation unseres Angebotes eingeladen. Unser Konzept hatte den Budgetinteressenten und dessen Familie angesprochen, jetzt war man neugierig, uns kennen zu lernen und mehr über uns zu erfahren.

Das Bietergespräch mit dem Budgetnehmer

In einem 2-stündigen Termin berichteten wir dem Budgetinteressenten und seiner Budgetassistenz von unseren langjährigen Erfahrungen in den Bereichen Arbeitsvermittlung, Arbeitsdiagnostik, Arbeitsbegleitung und betrieblichem Arbeitstraining und von unseren gewachsenen Kontakten zu einer Vielzahl von Betrieben im Landkreis Segeberg. Wir erläuterten ergänzend unser Konzept, das über wechselnde Praktika in den Wunscharbeitsfeldern ein breites Lernspektrum bieten soll. Es war uns dabei wichtig, dass bei allen vorhandenen Ideen zu Gestaltung und Struktur des Betrieblichen Berufsbildungsbereichs eben auch viel Raum für Neues und noch gar nicht absehbare Entwicklungen gegeben wird. Erfrischend war die Erfahrung, den Budgetinteressenten und seine Assistenz direkt von unserer Leistungsfähigkeit und Erfahrung überzeugen zu können. Erstaunlich war zudem die Erkenntnis, wie anders und neu sich das in letzter Zeit immer wieder beschriebene veränderte "Leistungsdreieck" in der Praxis auswirkt: Wir "verkauften" unser Konzept nicht der Agentur als zuständigen Leistungsträger, sondern überzeugten den Budgetinteressenten. Wir hatten in dieser Ausschreibungsphase als Leistungserbringer keinerlei Kontakt zur Arbeitsagentur.

Wir bekommen den Zuschlag

Der Abwägungsprozess des Budgetinteressenten vollzog sich, gemeinsam mit seiner Budgetassistenz, sehr sorgfältig, dann kam die gute Nachricht: Wir hatten uns mit unserem Konzept und unserer Erfahrung gegen die anderen Bieter (auch gegen die örtliche WfbM) durchgesetzt, der Budgetinteressent hatte sich für uns als Anbieter entschieden. Wir erstellten ein konkretes Angebot für den Budgetinteressenten und bepreisten unser Leistungsvolumen. Der Budgetinteressent legte dieses Angebot unter Hinzufügung unseres Konzepts seinem zuständigen Reha-Fachberater in der Arbeitsagentur mit dem Hinweis vor, für dieses Angebot habe er sich entschieden.

Jetzt ist die Arbeitsagentur am Zuge

Die Reha-Abteilungsleitung der zuständigen Arbeitsagentur und insbesondere der zuständige Fachberater - dies sei an dieser Stelle erwähnt - haben während des gesamten Prozesses Beachtliches geleistet. Wie dort nach Lösungen gesucht wurde, verdient unseren Respekt: Es gelang erfolgreich, immer wieder die Wünsche und Bedarfe des Budgetinteressenten in den Vordergrund zu stellen und den weiteren Verlauf konsequent hieran auszurichten.

Natürlich war die Arbeitsagentur als Leistungsträger interessiert zu erfahren, welches Angebot sich der Budgetinteressent nun von welchem Anbieter ausgesucht hatte. Zumal der Agentur unser Angebot eines Betrieblichen Berufsbildungsbereichs zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt war. Es folgte daher ein Informationsgespräch zwischen Arbeitsagentur und uns als Leistungsanbieter unter Moderation der Budgetassistenz von careNETZ. Es hatte ein wenig den Charakter eines Prüfgesprächs, allerdings gelang es careNETZ immer wieder, Folgendes deutlich zu machen: Nicht die Arbeitsagentur entscheidet sich für uns als Anbieter, sondern der Budgetinteressent trifft diese Entscheidung, bzw. hatte diese Entscheidung ja bereits getroffen. Letztlich diente dieser ausführliche inhaltliche Austausch der Arbeitsagentur dann als Grundlage, um mit dem zukünftigen Budgetnehmer eine sachgerechte Zielvereinbarung zu schließen.

Eine Zielvereinbarung wird geschlossen...

Am 11. Mai war es dann soweit, die Ziele zwischen Budgetnehmer und Arbeitsagentur waren unter der Mitwirkung der Budgetassistenz ausgehandelt, die Zielvereinbarung wurde unterschrieben und ausgefertigt. Das Budget wurde für zunächst 6 Monate bewilligt, die Zielvereinbarung hat ebenfalls eine Laufzeit von 6 Monaten.

Auch beim Thema Zielvereinbarung führten die Grundzüge des Persönlichen Budgets in der Praxis zu neuartigen Vereinbarungen: Nicht wir als Leistungsanbieter berichten der Agentur über Entwicklungsfortschritte und weisen dort unseren Aufwand nach, sondern der Budgetnehmer "weist Praktikumsabläufe nach und rechnet ab". Dafür wird es natürlich erforderlich, dass der Budgetnehmer mit uns als Anbieter konkret regelt, welche Dokumentation und Abrechnung wir ihm liefern, damit er seinerseits die Arbeitsagentur sachgerecht bedienen kann. Der Budgetnehmer hat in diesem Zusammenhang mit uns einen Dienstleistungsvertrag geschlossen, der Art und Umfang unserer Leistung sowie alle Nebenpflichten beschreibt.

Es geht los!

Mit dem 15.05.2007 startete der Budgetnehmer dann als erster Teilnehmer im neuen Betrieblichen Berufsbildungsbereich unserer Segeberger Arbeitsassistenz. Die Segeberger Arbeitsassistenz bildet jetzt die dritte Säule unter dem Dach der AWO Neue Arbeit gGmbH neben den vorhandenen IFD's und der Arbeitsambulanz. Allen Beteiligten ist bewusst, dass dieser Fall ganz besonders im öffentlichen Focus steht.

Unsere Job-Coaches arbeiten nach dem Vorbild der Hamburger Arbeitsassistenz im Patensystem. Die ersten Termine dienten dem Kennenlernen und der Eingangsdiagnostik. Eine Persönliche Zukunftsplanung unter der Moderation von careNETZ-Service, die bereits im Vorfeld stattfand, hatte bereits wichtige Erkenntnisse über die Stärken und Interessen des Budgetnehmers gebracht. An diesen Ergebnissen konnten wir zügig anknüpfen: Die engen Kontakte unseres IFD zur heimischen Wirtschaft führten kurzfristig zur Praktikumszusage eines Abfall-Entsorgungsbetriebes. Wir konnten so den Hauptwunsch des Budgetnehmers umsetzen: Im Recyclingbereich eben dieses Arbeitgebers seine betriebliche Berufsbildung zu beginnen. Bereits am 20.06. startete dieses erste berufsorientierende Praktikum. Die Vermittlung von Kulturtechniken wird stark tätigkeitsorientiert in die tägliche Arbeit eingebaut, betriebliche Kommunikationsabläufe dienen bei Bedarf als Grundlage und Übungsfeld für die Weiterentwicklung sozialer Kompetenzen. Sobald weitere TeilnehmerInnen für den Betrieblichen Berufsbildungsbereich gewonnen sind, können die TeilnehmerInnen in Peergroups ihre Erfahrungen austauschen und sich gegenseitig Tipps geben.

Für uns als Leistungsanbieter bietet der Betriebliche Berufsbildungsbereich die Möglichkeit, unsere Angebote um eine weitere Säule zu ergänzen.

Begünstigend waren dabei im Wesentlichen zwei Faktoren: Mit unserem vorhandenen Know-how in den Bereichen Arbeitsvermittlung, -begleitung, -diagnostik und -training sowie mit unseren Verbindungen zum regionalen Arbeitsmarkt verfügten wir über vier Kernkompetenzen, die aus unserer Sicht unerlässlich für die Ausgestaltung eines Betrieblichen Berufsbildungsbereichs sind. Wir sind in einer der Modellregionen zum Persönlichen Budget tätig, die das Land Schleswig Holstein mit der careNETZ-Service gGmbH als Budgetberatung und - assistenz (zumindest noch bis Ende 2007) zusätzlich unterstützt. CareNETZ ist es in zäher Detailarbeit gelungen, mit allen beteiligten Leistungsträgern und auf Verwaltungsebene Lösungsmuster zu entwickeln.

Wir danken an dieser Stelle allen Beteiligten für Ihren Lösungswillen und dem Budgetnehmer für sein Durchhaltevermögen und freuen uns, dieses spannende Thema weiter mit zu gestalten. Abschließend möchte ich an dieser Stelle meinen Dank an Achim Ciolek und Rolf Behnke von der Hamburger Arbeitsassistenz sowie an Angela Ulrich von Integra in Lübeck aussprechen, deren Erfahrung und Unterstützung in manchen Prozessschritten eine große Hilfe war.

Kontakt

Dr. Franz Kiefer, Geschäftsführer

Torsten Busch, Diplom Sozialpädagoge

careNETZ Service gGmbH

e-mail: info@carenetz-service.org

www.carenetz-service.org

Frank Schlüter

AWO Neue Arbeit gGmbH

Hagener Allee 3, 22926 Ahrensburg

Fon: 0 41 02/21 15 21

e-mail: fschlueter@awo-neue-arbeit.de

www.awo-neue-arbeit.de

Abb. 1: AWO Neue Arbeit GmbH - Logo

Die AWO Neue Arbeit gGmbH ist im südlichen Schleswig-Holstein Träger zweier IFD in den Landkreisen Segeberg und Stormarn sowie der Arbeitsambulanz, eines Modellvorhabens zur Erprobung von ambulanter Arbeitsdiagnostik und betrieblichen Trainingsmaßnahmen.

Weitergehende Informationen finden Sie unter www.awo-neue-arbeit.de.

Der Autor dieses Artikels, Frank Schlüter, verantwortet bei der AWO Neue Arbeit gGmbH den Bereich Projektentwicklung.

careNETZ - ein spezifischer Projektansatz zur Erprobung des Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets.

Im Modellprojekt careNETZ werden regionale Angebots- und Kooperationsstrukturen entwickelt und mit Elementen, die der direkten Unterstützung des Budgetnehmers dienen, zusammengefügt, so dass die o. g. Erwartungen eine gute Chance auf Erfüllung haben.

Im Schwerpunkt setzt careNETZ auf Unabhängigkeit in der Bedarfsfeststellung und der begleitenden Budgetassistenz und einen Planungsansatz der

  • die Nachfrage von BudgetnehmerInnen zu einem wesentlichen Aspekt in der örtlichen Angebotsplanungen macht,

  • allen potenziellen PartnerInnen die Möglichkeit der Mitarbeit bei der Entwicklung regionaler Netze Offener Hilfen eröffnet (integrative Planung) und

  • die Verzahnung professioneller mit freiwilliger Unterstützung strukturell etabliert.

Mit diesem Projektansatz wird auf die mit dem Persönlichen Budget einhergehende grundlegende Veränderung in der Beziehungsstruktur (Auflösung des in der Sachleistung gültigen Leistungsdreiecks) und die gestiegenen Anforderungen an die leistungsberechtigte Person reagiert.

In den beiden Regionen wurde in Arbeitsgruppen mit Leistungsträgern, Leistungsanbietern, Vertretern von Selbsthilfegruppen und Verbänden, sowie mit Vertretern der politischen Gremien ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt und die Vorgehensweise in der Umsetzung der Budgets modellhaft unter Nutzung von (in einer dieser Arbeitsgruppen entwickelten) Budgetpauschalen für die verschiedenen Lebensbereiche erprobt. Zielsetzung war und ist die Entwicklung eines Netzwerkes offener und flexibler Hilfen für Menschen mit Behinderung.

Momentan gibt es in beiden Modellregionen insgesamt 50 BudgetnehmerInnen. Weitere Informationen gibt es unter www.carenetz.org

Abb. 2: careNETZ - Logo

Quelle:

Franz Kiefer, Torsten Busch, Frank Schlüter: Die Geschichte von Herrn Neuland oder das erste Persönliche Budget für den Bereich Arbeit in Schleswig-Holstein

erschienen in: impulse Nr. 43/2007, Seite 14-17.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 17.03.2009

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation