Nur wer sich bewegt, kommt auch voran! Die Werkstatt für behinderte Menschen im Umbruch

3. Alternativer Werkstättentag vom 16. - 19. November in Köln

Autor:in - Sabine Wendt
Themenbereiche: Recht, Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 40, April 2006, Seite 23 - 26. impulse (40/2006)
Copyright: © Sabine Wendt 2006

Nur wer sich bewegt, kommt auch voran!

Zum dritten alternativen Werkstättentag in Köln trafen sich rund 200 behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Werkstätten für behinderte Menschen aus ganz Deutschland. Ihr Thema: die Arbeit in den Werkstätten und die Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eingeladen hatte der Arbeitskreis Werkstätten für behinderte Menschen des Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. BVKM und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte BAG.

Ein Protokoll in Auszügen:

Tag Eins: Diskussion zum Thema "Von der Werkstatt auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt".

Auf dem Podium saßen: Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen; Dr. Peter Mozet, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Jörg Rohde, Behindertenbeauftragter der FDP-Bundestagsfraktion und Dr. Ilja Seifert, Experte für Behindertenpolitik, Fraktion die Linke

Frau Evers-Meyer berichtete, ihr sei bei der Verabschiedung der UN-Konvention gegen Diskriminierung behinderter Menschen vorgehalten worden, dass in Deutschland mit acht verschiedenen Sonderschultypen ein Schulsystem existiere, das behinderte Menschen ausgrenzt. Jeder bekomme hier seine Schachtel, aus der er nie wieder rauskomme. Das gelte auch für die Werkstatt. Es sei traurig, sagte die Politikerin, dass Deutschland sich das aus dem Ausland sagen lassen müsse.

Herr Mozet (BMAS) räumte ein, dass der Einsatz von Integrationsfachdiensten (IFD) als Integrationsbegleiter auf dem allgemeinen Arbeitmarkt in Schulen trotz gesetzlicher Regelungen nicht funktioniere, weil die Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht die notwendigen finanziellen Ressourcen hierfür zur Verfügung stelle. Er verwies jedoch auf das Programm "Job 4000" der Bundesregierung wonach aus dem Bundeshaushalt für 2.500 Einsätze von IFD in Schulen eigene Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten.

Herr Hüppe wies darauf hin, dass die Servicestellen ihre Beratungsaufgaben bei dem Übergang auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt nicht wahrnehmen würden, und nicht behindertengerecht ausgestaltet seien. Er kritisierte die mangelhafte Finanzierung von Integrationsbetrieben als Alternative zur Werkstatt: Hier müssten neben der Ausgleichsabgabe auch Steuergelder eingesetzt werden.

Herr Seifert machte deutlich, dass Außenarbeitsplätze kein Ersatz für eine Integration auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt seien. Er kritisierte, dass die Werkstätten selbst zu wenig Werkstattbeschäftigte als Arbeitnehmer einsetzten. Um ihren eigenen Arbeitsplatz zu erhalten, seien Werkstattleitungen daran interessiert, möglichst viele Behinderte in der Werkstatt zu beschäftigen. Herr Rohde verwies auf die Möglichkeit, das Persönliche Budget als Druckmittel einsetzen zu können, um eigene Wünsche in der WfbM durchsetzen zu können.

BAG WfbM und BAG üS: Von der Werkstatt auf den Arbeitsmarkt

Im Anschluss bewerteten Stefan Hirsch, stellvertretender Geschäftsführer der BAG WfbM und Bernd Finke, Geschäftsführer der BAG überörtlicher Sozialhilfeträger (BAGüS) ihre Sicht der Verbesserung des Übergangs von der Werkstatt auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt:

Herr Hirsch kritisierte die Politiker, die viel versprächen, aber nichts in die Praxis umsetzten. Er vertrat die Ansicht, dass mit 40 Modellprojekten für den Übergang erwiesen sei, dass mit ausreichender Begleitung eine Integration von Werkstattbeschäftigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich sei. Hirsch verwies aber darauf, dass es erst seit 40 Jahren ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben für den Personenkreis der Werkstattbeschäftigten gebe, das über 200.000 Menschen in Arbeit gebracht habe. Herr Finke wies darauf hin, dass die Rückgabe von Eingliederungsmitteln durch die ARGEN und Arbeitsagenturen wegen mangelnder Einsatzmöglichkeiten ein Skandal sei. Die Zahl der Werkstattbeschäftigten sei von 2000 bis 2004 von 195.000 auf 250.000 gestiegen. Die Ausbildungsquote für behinderte Menschen sei von 20 % auf 2 % zurückgegangen. Er kritisierte, dass das Werkstattrecht zuwenig Anreize für den Übergang biete. Viele Werkstätten hätten ein falsches Rollenverständnis, in dem sie sich vor allem für die Umsätze interessierten. Die Organisation eines Übergangs auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt mache ihnen zu viel Arbeit. Weder die Bundesagentur für Arbeit noch die Rentenversicherungsträger würden sich ausreichend für den Übergang engagieren. Finke begrüßte jedoch die Handlungsanweisung zum Persönlichen Budget der BA und regte an, für die Werkstätten eine Verpflichtung zu schaffen, bereits im Ausbildungsbereich auch Arbeitsplätze außerhalb der WfbM anzubieten. Werde eine Vermittlung während der Ausbildung angebahnt, müsse die Arbeitsagentur solange zahlen, bis diese erfolgt sei. Finke verwies darauf, dass bei einem Scheitern der Integration eine Rückkehrmöglichkeit in die Werkstatt gegeben sei. Er kritisierte, dass die Vorschrift in § 5 Abs. 4 Werkstättenverordnung (WVO), wonach die Werkstätten jährlich eine Vorschlagsliste für Übergänger auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorlegen müssten, in der Praxis nicht umgesetzt werde.

Präsentation erfolgreicher Übergangsprojekte

In Folge wurden beispielhafte Projekte für den Übergang vorgestellt:

Thomas Wedel, Boxdorfer Werkstatt, Nürnberg, berichtete von gezieltem Bewerbungstraining für Werkstattbeschäftigte und dem Angebot von Bewerbungsvideos für die Arbeitgeber. Man habe einen langen Atem. Es sei jetzt gelungen, nach 12 Jahren Qualifizierung einen Werkstattbeschäftigten auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft zu vermittelt.

Andrea Seger von der Access-Integrations-Begleitung GmbH Erlangen berichtete von einer Kooperation mit sieben Werkstätten, für die eine Begleitung auf Arbeitsplätze des Allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 12 Wochen teilweise mit einer 1:1 Betreuung angeboten werde. Seit 2001 seien auf diesem Weg 76 Personen gefördert worden, 49 davon seien dauerhaft auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt integriert.

Aus Münster stellte sich das modulare Integrationskonzept (MIK) vor, ein Zusammenschluss der Werkstatt Westfalenfleiss, der Stiftung Tilbeck, der Handwerkskammer und des Landeswohlfahrtsverbands. Es werden Mittel aus dem Programm "Equal-Projekt" der EU in Anspruch genommen. Gegenwärtig werden 15 Teilnehmer gefördert, es habe aber doppelt so viele Bewerbungen gegeben. Es werde ein Jahrespraktikum auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten. Thomas Finke stellte für die Reha-GmbH Saarbrücken vor, wie die WfbM als Sprungbrett für den allgemeinen Arbeitsmarkt genutzt werden könnte. Wichtig seien Angebote von Arbeitsplätzen in der WfbM, die auch auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt benötigt würden, wie z. B. Lagerhaltung, Lagersoftware, Logistik, Call-Center, Scannen und Archivieren. Es werde ein Internetführerschein angeboten und eine dauerhafte Qualifizierung nicht nur im Berufsbildungsbereich, sondern auch im Arbeitsbereich durchgeführt. Es würden in der Werkstatt auch arbeitsmarktähnliche Arbeitsbedingungen angeboten, eine Betriebsvereinbarung mit Werkstattrat und Betriebsrat über die Arbeitszeit mit elektronischer Zeiterfassung und teilflexibler Arbeitszeit gelte für alle.

Oliver Prechal, Leiter des Integrationsbetriebs FEMOS gGmbH Sindelfingen, stellte das Konzept der CAP-Lebensmittelmärkte vor. Allein in Baden-Württemberg gibt es inzwischen 24 dieser Märkte, sie breiten sich im ganzen Bundesgebiet aus. Vorgestellt wurde auch ein Integrationsbetrieb besonderer Art, die Josefs-Brauerei gGmbH aus Bigge. Die Firma beliefert mit ihrem Getränkeservice für alkoholische und nichtalkoholische Getränke zahlreiche Krankenhäuser im Rheinland. Der Integrationsbetrieb entstand aus einer WfbM einer Komplexeinrichtung.

Für den Rest des Tages wurden die Erfahrungen in Arbeitsgruppen ausgewertet, in dem sich die vorgestellten Projekte noch einmal zur Diskussion stellten.

Tag Zwei: Wer bezahlt was? - Finanzierung des Übergangs

Vorgestellt wurden die Finanzierungsinstrumente für den Übergang von der Werkstatt auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt. Thomas Profazi, Landschaftsverband Westfalen-Lippe berichtete darüber, wie das Persönliche Budget dafür sinnvoll genutzt werden könnte. Bisher werde in dem Modellprojekt "Persönliches Budget in Bethel" das Budget nur für das Wohnen eingesetzt, bei einer Budgethöhe von 366,-- bis 954,--Euro. Wünschenswert sei, dass mehr Budgets auch für die Werkstatt beantragt würden. Er gehe davon aus, dass mit dem Budget ca. 10% der Werkstattbeschäftigten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden könnten.

Klaus Peter Lohest, Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinlad-Pfalz, berichtete über das Budget für Arbeit als Landesmodellprojekt. Ein Arbeitgeber, der einen Werkstattbeschäftigten beschäftigt, erhalte 70% Minderleistungsausgleich. 300,-- Euro würden vom Integrationsamt gezahlt, der Rest als Eingliederungshilfe, wobei 50% vom Land übernommen würden. Das Budget werde damit an den Arbeitgeber ausgezahlt. Die WfbM erhalte mindestens ein Jahr den Kostensatz weiter, und bei einem Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für sechs Wochen ein Ablösegeld. Nach seiner Modellrechnung erhielt ein Arbeitgeber 1.300,--Euro (Tariflohn als Pflicht), 120,--Euro würden als Betreuungsleistung gezahlt. Seit 01.03.06 seien 9 Werkstätten bis Ende 2007 mit 10 Budgetfällen beteiligt. Für die Dauer dieses Modells würden keine neuen Werkstattplätze - außer den bereits bewilligten - finanziert.

Dr. Helga Seel, Leiterin des Integrationsamtes beim Landschaftsverband Rheinland, berichtete über die Hilfen der Integrationsämter. Deren Aufgabe sei es, die Anschaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen auch für Werkstattbeschäftigte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und zu sichern. Von den Mitteln des Integrationsamts Köln würden 13% an Werkstätten und 25% an IFD ausgegeben. In NRW gebe es insgesamt gegenwärtig 97 Integrationsbetriebe. IFD würden auch Vermittlungsaufträge aus Werkstätten erhalten. Geplant sei jetzt in Köln eine gemeinsame Schulung von Werkstatträten und Schwerbehindertenvertretungen durch das Integrationsamt.

Im Anschluss warb der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Karl Josef Laumann, für ein Kombi-Lohnmodell als Chance zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ziel in NRW sei es, 2500 neue Arbeitsplätze mit dem Kombi-Lohn und Eingliederungshilfemitteln der Arbeitsämter zu fördern. Das Kombi-Lohnmodell laufe für zwei Jahre nur für besondere Personengruppen. Es gebe dafür ein Feststellungsverfahren für den Bedarf wie bei einer Werkstattaufnahme. Die untere Lohngruppe eines bestehenden Tarifvertrags dürfe nicht unterschritten werden. Er schlug darüber hinaus vor, auch die Sozialversicherungsbeiträge zu subventionieren. Er appellierte allerdings auch an die Betriebe der Freien Wohlfahrtspflege, sie müssten bei der Einstellung behinderter Menschen z. B. in ihrer Verwaltung, mit gutem Beispiel voran gehen, dies gelte auch für Werkstätten. Er lehnte es allerdings ab, das Kombi-Lohnmodell auch innerhalb der Werkstatt durch eine Lohnsubvention anzuwenden. Dorthin würden bereits zu viele Mittel fließen.

Am Nachmittag tagten Arbeitsgruppen zu folgenden Themen:

  • Arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis: Mogelpackung oder mehr?

  • Eine gerechte Entlohnung - gibt es das überhaupt?

  • Fünf Jahre Werkstättenmitwirkungsverordnung: Was hat sich bewährt, was sollte geändert werden?

  • Menschen mit besonderem Hilfebedarf: Nur eine Randgruppe in der Werkstatt?

  • Das Persönliche Budget - wie kann es von Werkstattbeschäftigten sinnvoll genutzt werden?

Tag Drei: "Die Rolle der Werkstätten auf dem Weg zur beruflichen Integration behinderter Menschen, fördernd oder hemmend?"

Die Abschlussdiskussion mit Vertretern von Verbänden, dem Arbeitskreis Werkstätten BVKM und der BAG Werkstatträte moderierte Christoph Nachtigäller, Geschäftsführer der BAG Selbsthilfe.

Informationen zur Arbeit des BVKM finden Sie im Internet unter: www.bvkm.de

Zum Abschluss des 3. Alternativen Werkstättentages verabschiedeten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die "Deutzer Erklärung", in der ihre Wünsche und Forderungen enthalten sind:

Deutzer Erklärung

Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben sich für ihre Arbeit das folgende Ziel gesetzt: "Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen werden wir intensivieren. Wir wollen, dass mehr von ihnen die Möglichkeit haben, ausserhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können." (Koalitionsvertrag vom 11.11.2005)

Aus unserer Sicht als Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, ist dieses Ziel richtig. Damit es verwirklicht werden kann, halten wir es für erforderlich, dass sich Werkstätten für behinderte Menschen grundlegend verändern. Sie sind in ihrer heutigen Form nicht mehr zeitgemäß. Einerseits tragen sie wie alle Sondereinrichtungen zur Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung bei. Andererseits werden Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung benötigt, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können oder wollen. Für die Übergangszeit fordern wir:

  1. Werkstätten müssen sich zu Integrationsbetrieben weiterentwickeln, in denen sowohl Menschen mit, als auch ohne Behinderung einen ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Arbeitsplatz finden und volle Arbeitnehmerrechte haben. Das haben schon die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 1. Alternativen Werkstättentages 1988 gefordert! Die Umwandlung in Integrationsbetriebe sollte schrittweise erfolgen und spätestens in zehn Jahren abgeschlossen sein. Der Umwandlungsprozess bedarf stetiger Prüfung und Kontrolle durch unabhängige Organisationen, z.B. durch Selbsthilfeverbände.

  2. Gesetze, die eine solche Entwicklung verhindern, müssen abgeschafft werden. Dies sind z.B. Bestimmungen über Mindestgröße und Einzugsgebiet. Werkstätten müssen auch in Form von kleineren Einrichtungen betrieben werden können. Die Beschränkung der Aufnahme auf Personen, die in einem festgelegten "Einzugsgebiet" wohnen, beschneidet Wahlfreiheit und Selbstbestimmung.

  3. Werkstätten für behinderte Menschen neigen dazu, leistungsstarke Beschäftigte an sich zu binden und sie nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Das widerspricht ihrem gesetzlichen Auftrag! Danach ist es Aufgabe der Werkstätten, die Beschäftigten für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu befähigen und sie auf dem Weg dorthin zu unterstützen. Sie müssen vor allem mehr Angebote an beruflichen Aus- und Weiterbildungsmölichkeiten schaffen. Diese Angebote sollen sich auf solche Berufszweige beziehen, in denen noch ein Mangel an Arbeitskräften auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und damit eine begründete Aussicht auf einen Arbeitsplatz besteht.

  4. Werkstätten sollen mit den Beschäftigten besondere schriftliche Vereinbarungen über die Ziele der Beschäftigung abschließen. Zielvereinbarungen halten wir für besser als "Förderpläne". Wenn ein/e Beschäftigte/r auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden will, dann muss das in der Vereinbarung auch festgehalten werden. Es muss auch aufgeschrieben werden, was die Werkstatt und was der/die Beschäftigte selbst tun muss, um dieses Ziel zu erreichen. Die Zielvereinbarungen müssen so ausgearbeitet werden, dass alle, die damit arbeiten, sie verstehen und umsetzen können. Alle Beteiligten müssen dazu verpflichtet sein, sich an das zu halten, was vereinbart wurde. Zielvereinbarungen können auch geändert oder weiterentwickelt werden. Änderungen dürfen aber nicht ohne die Beschäftigten vorgenommen werden.

  5. Bemühungen um einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dürfen sich nicht nur auf diejenigen beschränken, die erst kurze Zeit im Arbeitsbereich einer Werkstatt tätig sind. Beschäftigte mit einem höheren Lebensalter dürfen davon nicht ausgeschlossen werden. Der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt darf auch nicht davon abhängig gemacht werden, wie hoch der persönliche Unterstützungsbedarf ist.

  6. Die besonderen Schwierigkeiten von Frauen mit Behinderung aus den Werkstätten beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind zu berücksichtigen.

  7. Damit der Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Erfolg hat und die Beschäftigung dort auf Dauer gesichert bleibt, brauchen die betreffenden Menschen in der Regel Unterstützung. Diese Unterstützung ist eine besondere Aufgabe von Integrationsfachdiensten. Sie müssen dabei alle gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.

  8. Auch Werkstätten für behinderte Menschen sind Arbeitgeber. Sie sollten für andere Arbeitgeber ein Vorbild sein, indem sie selbst die gesetzliche Beschäftigungsquote erfüllen.

Wir haben darüber hinaus grundlegende Forderungen, die für alle Menschen mit Behinderungen gelten, die in einer Werkstatt arbeiten:

  1. Artikel 3 des Grundgesetzes bestimmt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Das muss auch für Menschen mit Behinderung gelten, die in einer Werkstatt arbeiten!

Deshalb fordern wir, dass alle Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anerkannt und ihnen die Rechte gewährt werden, die für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Dazu gehört auch echte Mitbestimmung. Mitwirkung allein reicht nicht!

  1. Seit 2003 sinkt das Arbeitsentgelt der Werkstattbeschäftigten. Es betrug 2004 im Bundesdurchschnitt 154,36 Euro im Monat. Damit arbeiten Menschen mit Behinderung in Werkstätten für einen Hungerlohn, der einem Taschengeld gleichkommt. Das ist ein Skandal!

Deshalb fordern wir, dass alle Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, einen Lohn erhalten, mit dem sie ein selbstständiges Leben finanzieren können, ohne auf Sozialhilfe oder andere Zuwendungen angewiesen zu sein.

  1. Menschen mit hohem Hilfebedarf dürfen nicht in "Fördergruppen" innerhalb oder ausserhalb von Werkstätten abgedrängt werden.

Deshalb fordern wir, dass Werkstätten Arbeitsplätze und Arbeitsangebote so gestalten, dass diese Menschen die Möglichkeit haben, ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten im Berufsbildungs- bzw. Arbeitsbereich sinnvoll einzusetzen.

  1. Auch Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, sind durchaus in der Lage, ihre Interessen selbst zu vertreten!

Deshalb fordern wir, dass die Werkstätten den Selbstvertretungsanspruch der Beschäftigten ernst nehmen und sich nicht zu ihren Fürsprechern aufspielen.

Politikerinnen und Politiker müssen sich an ihren Zielen messen lassen. Von ihnen erwarten wir die zielstrebige Umsetzung des anfangs erwähnten Koalitionsbeschlusses und fordern:

  1. Bestehende Integrationsfirmen sind finanziell abzusichern. Der flächendeckende Ausbau an Integrationsfirmen ist voranzutreiben.

  2. Schaffung von gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die Umwandlung von Werkstätten in Integrationsbetriebe innerhalb eines Zeitraums von höchstens zehn Jahren möglich ist.

  3. Förderung nur noch der Werkstätten, die bereit sind, sich zu Integrations-betrieben weiterzuentwickeln.

  4. Bereitstellung von Geldern, die für den Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bestimmt sind.

  5. Erhöhung der Ausgleichsabgabe zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Eingliederung.

  6. Aufklärung von Arbeitgebern über Gelder und Hilfen, die sie bekommen, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen oder einstellen wollen.

Köln, den 19. November 2006

Kontakt

Lebenshilfe Marburg

Sabine Wendt

Industriestr. 14

35041 Marburg

Quelle:

Sabine Wendt: Nur wer sich bewegt, kommt auch voran! Die Werkstatt für behinderte Menschen im Umbruch. 3. Alternativer Werkstättentag vom 16. - 19. November in Köln

erschienen in: impulse Nr. 40, April 2006, Seite 23 - 26.

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Stand: 28.04.2008

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