Das persönliche Budget ist die größte Chance aller Zeiten die Autonomie von Menschen mit Behinderung auszuweiten, wenn ...

Autor:in - Detlev Jähnert
Themenbereiche: Recht, Selbstbestimmt Leben
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 33, März 2005, Seite 32 - 33. impulse (33/2005)
Copyright: © Detlev Jähnert 2005

Das persönliche Budget ist die größte Chance aller Zeiten die Autonomie von Menschen mit Behinderung auszuweiten, wenn ...

"Das persönliche Budget ist die Bewilligung einer Sozialleistung in Form einer Geldleistung. Menschen mit Behinderungen können diese Geldleistung erhalten, um ihren Unterstützungsbedarf zu decken. Die für die Bedarfsdeckung erforderlichen Sach- und Dienstleistungen werden selbstständig ausgesucht und eigenverantwortlich eingekauft" (Projektbericht, 2004).

So wird das persönliche Budget im Projektbericht zum niedersächsischen Modellversuch beschrieben. Die bekannten Modelle (Hamburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen) haben gemeinsam, dass sie ihre rechtliche Grundlage im neunten Sozialgesetzbuch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) finden. Den genannten Projekten ist darüber hinaus gemeinsam, dass sie das persönliche Budget außerhalb stationärer Einrichtungen erproben. Nur in den Bodelschwinghschen Anstalten Bethel wird versucht, das persönliche Budget auch in einer stationären Einrichtung zu erproben (Wacker, 2004). Geht der Niedersächsische Modellversuch, was auch für die anderen Modellversuche gilt, noch auf die Bestimmungen des SGB IX zurück, so wurde in der Zwischenzeit mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. September 2003 und dem damit verbundenen Änderungen in weiteren Gesetzen die Grundlage dafür geschaffen, dass das Persönliche Budget als trägerübergreifendes Budget genutzt werden kann. Die Rahmenbedingungen dazu hat Thielicke in der Ausgabe 32 dieser Zeitschrift vorgestellt.

Im Folgenden will ich der Frage nachgehen, ob das persönliche Budget dazu beitragen kann, die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu stärken.

Vergegenwärtigen wir uns noch einmal die Situation vor der Einführung des persönlichen Budgets, die übrigens auch heute noch regelhaft anzutreffen ist. Das sozialpolitische Dreieck (Nutzer, Leistungserbringer und Kostenträger) hat es in der Vergangenheit so gut wie nie wirklich gegeben. In der Praxis war es vielmehr immer so, dass der Leistungserbringer, also zum Beispiel der Träger eines Heimes, mit dem Kostenträger eine Vereinbarung abgeschlossen hat, in der geregelt wurde, wie und in welchem Umfang Leistungen für behinderte Menschen erbracht werden und welche Kosten dem Leistungserbringer dafür erstattet werden. An diesen Verhandlungen waren die behinderten Menschen in der Regel nicht beteiligt.

Beim persönlichen Budget sollte es jetzt zu einer Verschiebung der Rollen kommen. Wenn der Kostenträger den Budgetnehmer ernst nimmt und mit diesem eine Zielvereinbarung schließt, dann ist der bisherige Leistungserbringer nicht nur entbehrlich, sondern er dürfte nicht selten auch hinderlich sein. Das Prinzip des persönlichen Budgets soll es ja gerade sein, dass die notwendige Hilfe vereinbart wird. Aussagen wie "Petra sollte aber vorher noch..." oder "Peter muss aber unbedingt noch lernen, dass ..." werden dann ersetzt durch Aussagen wie "ich strebe an, in den nächsten Monaten zu schaffen, dass...". Damit dies klappen kann, muss weitestgehende Waffengleichheit zwischen den Verhandlungspartnern herrschen oder zumindest angestrebt werden. Zu den Verhandlungspartnern gehören dann nicht mehr die Leistungserbringer, die kommen evtl. erst später wieder als Anbieter von Leistungen ins Spiel. In Niedersachsen sind z. B. die Bereiche, die als Grundlage der Verhandlung über die Höhe des Budgets besprochen werden und auf deren Grundlage dann die Vereinbarung geschlossen wird, im Internet veröffentlicht (www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de). Und natürlich kann die zukünftige Budgetnehmerin oder der Budgetnehmer zu den Verhandlungen Personen seines Vertrauens mitnehmen.

Ist die Höhe des persönlichen Budgets vereinbart, entscheidet die Budgetnehmerin / der Budgetnehmer selbst, wann er sich die notwendigen Dienstleistungen zur Unterstützung bei wem zu welchem Preis einkauft. Da dies aber häufig bisher nicht zur Lebensrealität von Menschen mit Behinderung gehörte, muss der Umgang mit dieser Autonomie noch erlernt werden. Dies sollte Aufgabe der sog. Budgetassistenz sein. Aber hier beginnt ein Problem virulent zu werden: Es gibt sie häufig einfach nicht.

Präsentation: "10 Jahre BAG UB" auf der Fachtagung 2004 in Leipzig

So wird z.B. im niedersächsischen Projektbericht die Aufgabe der Budgetassistenz wie folgt beschrieben: "Aufgabe der Budgetassistenz ist eine unabhängige Beratung und Information über Möglichkeiten und Grenzen eines persönlichen Budgets, über das Maß der möglichen Eigenverantwortung sowie den Umfang der Wahlmöglichkeiten. Die Budgetassistenz soll vorrangig im Rahmen des Peer-Counseling (Betroffene beraten Betroffene) erfolgen Die Budgetassistentin/der Budgetassistent muss unabhängig von regionalem Leistungs- und Kostenträgern sein" (Projektbericht 2004). Zur Finanzierung wird allerdings lediglich festgestellt: "Eine etwaige Finanzierung der Budgetassistenz erfolgt nicht zusätzlich zu den Leistungen nach BSHG" (Projektbericht 2004).

Für das Gelingen des Projektes "persönliches Budget" ist es erforderlich, unabhängig von dem Bereich, für den es gewährt werden soll, eine Bewegung zu initiieren, die es sich zum Ziel setzt, unabhängige Budgetassistenz bei Bedarf anzubieten. Während in Rheinland-Pfalz zumindest während des Modellversuchs noch eine unabhängige Budgetassistenz finanziert wurde, ist dies in anderen Bundesländern nicht vorgesehen.

Es bedarf keiner prophetischen Fähigkeiten, voraus sagen zu können, dass alle Berichte der jeweiligen wissenschaftlichen Begleitungen genau das Fehlen der Budgetassistenz feststellen werden. Und das kann auch nicht anders sein. Gerade die BAG UB und die Bewegung um Unterstützte Beschäftigung haben immer auf die Notwendigkeit des Einsatzes von Job-Coaches hingewiesen. Und zumindest In einem Punkt sind sie mit Budgetassistentinnen und -assistenten vergleichbar. Ohne Job-Coaches gäbe es wesentlich weniger Menschen mit Behinderung, die den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt geschafft haben. Ohne Budgetassistenz werden nur wenige Menschen mit Behinderung den Zugang zum persönlichen Budget finden.

Hier sind - ich weiß, wieder einmal - die Interessenvertretungen behinderter Menschen gefordert. Und da Budgetassistenz nach meiner Überzeugung tatsächlich am besten nach dem Peer-Counseling-Prinzip funktioniert, in erster Linie die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben ISL, die um das Weibernetzwerk herum organisierten Frauengruppen und natürlich auch People First. Aber auch die großen Behindertenorganisationen, wie z.B. die Lebenshilfe oder die Sozialverbände sind gefordert.

So, und jetzt höre ich sie wieder, die berechtigte Frage: Und wer bezahlt das alles? Auch hier ein Vorschlag: Budgetassistenz in laufenden Budgets wird aus den Budgetmitteln bezahlt. Und die Beratung vor der Budgetbewilligung? Hier sollten die Organisationen sich zusammensetzen und gemeinsam nach Wegen suchen. Diesen Prozess finanziell zu begleiten, wäre, wie ich finde, eine prima Aufgabe für die Aktion Mensch.

Wenn es gelingt, eine unabhängige Budgetassistenz im ganzen Bundgebiet aufzubauen, dann bin ich der Ansicht, dass das persönliche Budget eine größte Chance zu mehr Autonomie behinderter Menschen beinhaltet, die diesen jemals in diesem Land geboten wurde.

Natürlich birgt das persönliche Budget auch Gefahren. Die sind, wie in diesem Land ja üblich, hinreichend publiziert worden. Sie sind auch vorhanden, aber sie sollten uns nicht daran hindern, das persönliche Budget zu nutzen. Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen hat das im Zusammenhang mit den niedersächsischen Modellversuch so ausgedrückt: "Zum Schluss eine Anmerkung an die vielen Bedenkenträger, die sich bereits im Vorfeld des Modellversuches gemeldet haben. Natürlich wird der Modellversuch nicht unter optimalen Bedingungen stattfinden. ... Aber wer daraus negative Kritik ableitet, verkennt die Geschichte der Behindertenpolitik in Deutschland. Wir hätten heute nicht ein einziges Wohnheim, wenn sich die Benkenträger mit ihren Argumenten bei der Schaffung der ersten Wohnheime durchgesetzt hätten. Wir hätten heute keine einzige Werkstatt für behinderte Menschen, und den bisher unzureichend ausgebauten ambulanten Bereich gäbe es auch nicht, wenn wir jedes Mal auf die optimalen Bedingen gewartet hätten" (Projektbericht 2004).

Präsentation: "10 Jahre BAG UB" auf der Fachtagung 2004 in Leipzig

Ich will abschließend ergänzen, versuchen wir lieber gemeinsam, das Optimale beim persönlichen Budget im Sinne der behinderten Menschen zu erreichen.

Literatur:

Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (Hrg.): Persönliches Budget . Projekt: Einrichtung eines "Modellvorhabens zur Einführung persönlicher Budgets für Menschen mit Behinderungen". Eigenverlag: Hannover 2004 (auch im Internet unter: www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de)

Thielicke; Angelika: Das persönliche Budget, in: impulse 32/2004, S. 20-21

Wacker, Elisabeth: Persönliches Budget im Heim? Erfahrungen auf dem Weg vom Pauschaltourismus zur Individualreise. Vortrag, Fachtagung Trägerübergreifendes Budget, Münster 3.-4. Juni 2004

Kontakt:

Detlev Jähnert

deklja@arcor.de

Quelle:

Detlev Jähnert: Das persönliche Budget ist die größte Chance aller Zeiten die Autonomie von Menschen mit Behinderung auszuweiten, wenn ...

erschienen in: impulse Nr. 33, März 2005, Seite 32 - 33.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 09.07.2007

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation