Integration von Menschen mit Autismus in Ausbildung und Beruf

Autor:in - Irina Dinter
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse Nr. 29, Mai 2004, Seite 8 - 11 Tagung der BAG / UB November 2003, Workshop 8 "Schulische und berufliche Qualifikation für Menschen mit Autismus" impulse (29/2004)
Copyright: © Irina Dinter 2004

Integration von Menschen mit Autismus in Ausbildung und Beruf

Die Teilnahme am Arbeitsleben ist für Menschen mit Autismus ebenso wie für alle anderen Menschen auch von elementarer Bedeutung. Trotz ihres Rechts auf Chancengleichheit sind jedoch viele Menschen mit Autismus in Bezug auf Ausbildung und Arbeit benachteiligt. Hier setzt ein Projekt des Vereins "Hilfe für das autistische Kind e.V." (HAK) in Berlin an: Erprobt werden neue Wege zur Integration von Menschen mit Autismus in Ausbildung und Beruf.

Der Verein HAK ist einer von sieben Projektträgern in Berlin, die sich zu der Entwicklungspartnerschaft "Restart" zusammengeschlossen haben. Das Projekt "Restart" gehört der Gemeinschaftinitiative EQUAL an. Ziel ist es, zielgruppenübergreifend wie zielgruppenspezifisch innovative Ansätze der Integration besonders Benachteiligter in den ersten Arbeitsmarkt zu entwickeln und zu erproben. Zur Entwicklungspartnerschaft gehören klientenorientierte Projekte, der Bundesverband mittelständischer Wirtschaft e.V.(BVMW), ein Bildungsträger sowie ein Berliner Großbetrieb.

Das Projekt Restart wird finanziert über das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Das Projekt startete im Mai 2002 und ist auf drei Jahre angelegt.

1. Ausgangslage

Der Verein "Hilfe für das autistische Kind e.V." (HAK), Landesverband Berlin, wurde 1971 von betroffenen Eltern gegründet und ist Teil eines Bundesverbandes. Er ist im Land Berlin zuständig für die Förderung autistischer Menschen und unterhält mehrere Einrichtungen, eine Ambulanz, eine Frühfördergruppe, mehrere Schul- und Hortprojekte sowie eine Wohnstätte für Erwachsene. Zudem bietet der Verein eine Freizeitgruppe für autistische Jugendliche und Erwachsene an. Die Ambulanz des Vereins, 1984 gegründet, ist Anlaufstelle für autistische Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie deren soziales und institutionelles Umfeld. Arbeitsschwerpunkte sind Diagnostik, Beratung und Krisenintervention.

Der Verein betreut in diesem Rahmen auch junge autistische Erwachsene, die Schulabschlüsse erreicht oder Berufsausbildungen durchlaufen haben. In den vergangenen Jahren zeigte sich sehr deutlich, dass für diesen Personenkreis viele Hürden der beruflichen Integration bestehen:

  • Ein Großteil der arbeitsfähigen Menschen mit Autismus arbeitet heute in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM), einige werden in Berufsbildungswerken (BBW) ausgebildet, nur wenige können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden. [1] Viele der jungen autistischen Erwachsenen sind aufgrund ihrer intellektuellen Fähigkeiten, ihrer Vorbildung und ihrer Neigungen fehlplatziert in WfbM. Es fehlen jedoch alternative Möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, d.h. Arbeitsplätze, die ihren Fähigkeiten und behinderungsspezifischer Erfordernisse entsprechend zugeschnitten sind.

  • Für den Personenkreis der jungen autistischen Erwachsenen, die die schulischen Leistungsanforderungen bewältigt haben und damit auch (mit oder ohne Förderung) die sozialen Anpassungsleistungen, fehlen vielfach geeignete Möglichkeiten der Unterstützung beim Übergang in Ausbildung oder in den Beruf.

  • Münden sie in eine Ausbildung ein oder nehmen sie ein Beschäftigungsverhältnis auf, so benötigen sie eine adäquate Unterstützung.

  • Jeder Mensch mit Autismus ist anders und unterscheidet sich von anderen in seiner individuellen Art, seinem Verhalten, seinen Interessen, Fähigkeiten und Einschränkungen. Ihnen gemeinsam ist, dass sie häufig Schwierigkeiten mit den "ungeschriebenen" sozialen Regeln am Arbeitsplatz haben, die sie nicht automatisch erkennen und verstehen, sondern erlernen müssen. Oft besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen den guten intellektuellen Fähigkeiten und den eingeschränkten sozialen und interaktiven Kompetenzen. Die Erfahrungen zeigen, dass dadurch oft Missverständnisse und Konflikte mit Arbeitgebern, Anleitern, Ausbildungspersonal und Kollegen entstehen. Im betrieblichen Umfeld sind daher Beratungs- und Informationsangebote im Hinblick auf die Gestaltung von Arbeits- und Kommunikationsprozessen notwendig. Beispielsweise benötigen Menschen mit Autismus klar überschaubare zeitliche und räumliche Strukturen und Abläufe und eindeutige Arbeitsanweisungen.

  • Für Menschen mit Autismus ist es daher wichtig, dass sie am Arbeitsplatz bzw. in der Ausbildung eine feste Bezugsperson haben, zu der sie eine vertrauensvolles Verhältnis aufbauen können. Diese sollte Ansprechpartner sein, wenn Arbeitsaufträge nicht richtig verstanden werden oder sie sollte im Umgang mit Kollegen und Anleitern unterstützen. Eine Möglichkeit besteht in der zeitweisen oder fortlaufenden Arbeitsassistenz. Bislang liegen jedoch wenig Erfahrungen von autistischen Arbeitnehmern mit Arbeitsassistenz vor.



[1] Laut den Ergebnissen zweier nichtrepräsentativer Stichproben (Dalferth, 1991; n=179; Leppert, 1999; n=99) sind ca. 65% der Erwachsenen mit Autismussyndrom in Werkstätten für behinderte Menschen tätig, höchstens 5% konnten in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden. Und das, obwohl, nach Leppert, 33% über Haupt, Realschul- und gymnasiale Abschlüsse verfügen (vgl.: M. Dalferth: Berufliche Bildung, soziale Eingliederung und erfolgreiche Beschäftigung von jungen Menschen mit autistischen Syndromen. In: Berufliche Rehabilitation; Beiträge zur beruflichen und sozialen Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen. Heft 6, 2002. Hrsg.: Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke.

2. Ziele des Projekts

Das Projekt richtet sich an erwachsene Menschen mit Autismus in Berlin, die den kognitiven Anforderungen an eine Berufsausbildung oder eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gewachsen sind. Das Projekt erprobt geeignete Wege, die für die Zielgruppe langfristige Arbeitsperspektiven eröffnen. Hierbei wird besonders das im SGB IX neu geschaffene Instrument der Arbeitsassistenz in seinen Möglichkeiten ausgelotet.

3. Teilnehmer des Projekts

Zur Zeit (November 2003) nehmen acht Personen am Projekt teil. Kriterien für die Aufnahme waren eine vorhandene Diagnose im Spektrum Autismus und die Bereitschaft, bei Bedarf mit einem Assistenten zu arbeiten. Alle Teilnehmer sollten kognitiv den Anforderungen einer Ausbildung oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gewachsen sein.

Aus den vielen Vorgesprächen und Anfragen zu Beginn des Projekts wurde rasch ersichtlich, dass es den "typischen" Projektteilnehmer nicht gibt. Vielmehr sind die Teilnehmer sehr heterogen, was Alter, schulische und berufliche Vorerfahrungen, behinderungsspezifische Einschränkungen und ihre Ausgangssituation betrifft.

Die Teilnehmer, zwei Frauen und sechs Männer, sind zwischen 20 und 43 Jahre alt und haben überwiegend einen schulischen Abschluss (erweiterter Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss) erreicht. Die Berufe oder die angestrebten Tätigkeitsfelder der Teilnehmer sind breit gefächert: Bürokommunikation (ein Teilnehmer), Holzbearbeitung (zwei Teilnehmer), Textilreinigung (einTeilnehmer), Maschinenspaner (ein Teilnehmer), chemisch-technischer Assistent (ein Teilnehmer), Anlerntätigkeit bei der Post (ein Teilnehmer).

4. Arbeitsweise des Projekts

Ein wesentliches Prinzip der Projektarbeit ist, dass sämtliche Unterstützungsleistungen zur beruflichen Integration einzelfallorientiert erfolgen. Für jeden Teilnehmer werden individuell angepasste und umsetzbare Möglichkeiten der beruflichen Integration gesucht. Umfang und Inhalte der Beratung und Begleitung orientieren sich am individuellen Bedarf, den Erfordernissen und Wünschen des jeweiligen Teilnehmers. Im Mittelpunkt des Beratungs- und Integrationsprozesses steht der einzelne Teilnehmer selbst, sein berufliches Profil, seine Stärken und Einschränkungen, seine soziale Situation. In den Erstgesprächen geht es um eine Klärung der Ausgangssituation, so dass daraufhin gemeinsam mit dem Teilnehmer weitere Schritte geplant und umgesetzt werden können.

Im Sinne des Empowermentansatzes richtet sich die Projektarbeit daran aus, die Handlungs- und Selbstkompetenz des Teilnehmers zu stärken. Dem dient auch das Angebot der sozialen Begleitung in Form von Einzelgesprächen. Ihr zeitlicher Umfang wird dem individuellen Bedarf angepasst.

Für jeden Teilnehmer steht eine Projektmitarbeiterin als feste Bezugsperson und Ansprechpartnerin zur Verfügung, die alle Aktivitäten mit ihm plant und umsetzt. Sie ist auch - fallorientiert - die Ansprechpartnerin für alle am Integrationsprozess Beteiligten. Dazu gehören u.a. die zuständigen Arbeitsämter, das Integrationsamt und die Integrationsfachdienste. Ebenso kooperiert das Projekt mit den Ausbildungsstätten und Arbeitgebern, mit Betrieben und Berufsschulen der Teilnehmer.

5. Unterstützung des Integrationsprozesses

Auch wenn es den "typischen" Teilnehmer nicht gibt, so können doch bestimmte berufliche Situationen benannt werden, in denen Kontakt mit der Ambulanz des Vereins oder mit dem Projekt aufgenommen wurde:

- Erwerbstätig, aber Arbeitsplatz ist gefährdet

Zwei Teilnehmer waren bei ihrer Aufnahme ins Projekt bereits erwerbstätig, ihr jeweiliger Arbeitsplatz war jedoch aus unterschiedlichen Gründen akut gefährdet. Beide hatten bei Aufnahme ins Projekt keine Assistenz.

- In einer berufsvorbereitenden Maßnahme, mit Assistenz

Ein Teilnehmer befand sich in einer berufsvorbereitenden Maßnahme mit Assistenz. Er wollte nach Abschluss dieser Maßnahme eine reguläre berufliche Ausbildung zum Holzbearbeiter beginnen.

- Nicht erwerbstätig, berufliche Ausbildung abgeschlossen

Zwei Teilnehmer hatten bereits eine berufliche Ausbildung abgeschlossen und waren auf der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle oder einer Arbeitserprobung. In einem Fall (Berufsbereich Bürokommunikation) dauerte die Arbeitslosigkeit bereits mehrere Jahre an, außer einem kurzen Praktikum konnten keine beruflichen Erfahrungen gesammelt werden. Im anderen Fall kam der Teilnehmer kurz nach seinem beruflichen Abschluss (Maschinenspaner) ins Projekt.

- Nicht erwerbstätig, keine berufliche Ausbildung, Suche nach geeigneter Maßnahme

Drei Teilnehmer hatten keine berufliche Ausbildung. Zwei davon hatten einen schulischen Abschluss erreicht und strebten eine berufliche Ausbildung an. Der dritte Teilnehmer hatte keinen schulischen Abschluss, aber berufliche Erfahrungen aus einer Anlerntätigkeit im Bürobereich und war arbeitslos.

5.1 Unterstützung des Integrationsprozesses in eine Ausbildung oder Beschäftigung

Die Begleitung und Unterstützung des Integrationsprozesses bis zur Aufnahme einer Tätigkeit oder Einmündung in eine Ausbildung oder Arbeitserprobung umfasst im Rahmen des Projekts folgende Elemente:

- Erstgespräche zur Klärung der Ausgangssituation

- Erstellung eines Fähigkeitprofils

- Berufswegplanung

- Unterstützung von Bewerbungen

- Akquise geeigneter Maßnahmen oder Erwerbstätigkeiten

Erstgespräche

Die ersten Gespräche mit dem Teilnehmer dienen dazu, den Teilnehmer selbst kennen zu lernen und Informationen zu seiner schulischen und beruflichen Entwicklung und seiner sozialen Situation zu erhalten. An diesen Gesprächen nehmen meist die Bezugspersonen, Eltern oder / und Einzelfallhelfer, teil. Ergebnis der Gespräche ist ein differenziertes Bild der aktuellen Situation. Gemeinsam mit dem Teilnehmer werden aktuelle Problemlagen geklärt und erste Schritte in die Wege geleitet - zum Beispiel die Vereinbarung eines Beratungstermin mit dem zuständigen Reha-Team des Arbeitsamtes, die Zusammenstellung von Bewerbungsunterlagen u.s.w..

Erstellung eines Fähigkeitsprofils

Eingangsbedingung für eine erfolgreiche berufliche Integration sind die Erstellung eines auf den Ausbildungs- und Arbeitsplatz bezogenen Anforderungsprofils und eines individuellen Fähigkeitsprofils. Letzteres beschreibt die Interessen und Leistungsstärken, aber auch die Schwierigkeiten im sozialen und kommunikativen Bereich. Wichtig hierbei ist es nach den Projekterfahrungen, die Bezugspersonen des Teilnehmers mit einzubeziehen, um ein möglichst differenziertes Profil zu erhalten.

Berufswegplanung

Mit jedem Teilnehmer gemeinsam werden die einzelnen Schritte des weiteren Berufsweges entwickelt und umgesetzt. Dazu werden Berufsfelder, Qualifizierungen oder Ausbildungswege herangezogen, die mit dem Fähigkeitsprofil korrespondieren. Individuelle Voraussetzungen zur Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen, an Weiterbildungen oder Ausbildungen werden mit den zuständigen Beratern der Arbeitsämter geklärt.

Unterstützung von Bewerbungsaktivitäten

Die Teilnehmer werden während des gesamten Bewerbungsverfahrens unterstützt. Die Bewerbungsmappe wird vervollständigt, Bewerbungsanschreiben verfasst oder beispielsweise eine Internetrecherche zum Thema Bewerbungstipps durchgeführt. Vorstellungsgespräche werden vorbereitet und geübt, wobei autistischen Menschen besonders die Beantwortung offener Fragen im Gespräch schwer fallen. Die Teilnehmer werden bei Wunsch und Bedarf während der Vorstellungsgespräche begleitet. Wichtig ist die Nachbesprechung negativ verlaufender Aktivitäten.

Akquise geeigneter Maßnahmen

Die Suche nach Betrieben für Praktika oder Arbeitsplätzen erfolgt in Kooperation mit den anderen Teilprojekten von "Restart", über eigene Kontakte oder Stellenanzeigen. Mit potentiellen Arbeitgebern führen die Projektmitarbeiterinnen Vorgespräche zum Bewerberprofil und zu möglichen Ansprüchen auf finanziellen Hilfen für den Arbeitgeber. Im Rahmen von Betriebsbesichtigungen werden Fähigkeitsprofil und Arbeitsplatzanforderungen miteinander abgeglichen. Das Matching von Fähigkeits- und Anforderungsprofil ist ein wesentliches Element erfolgreicher Integration und Bedingung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Arbeitgebern.

5.2 Absicherung und Unterstützung der beruflichen Integration

Nach der Einmündung in eine Maßnahme, in Ausbildung, Praktikum oder Beschäftigung, ist es Aufgabe des Projekts, die Integration zu unterstützen und abzusichern. Eine langfristige Nachsorge ist für Teilnehmer wie für Arbeitgeber wichtig.

Inzwischen konnten alle Teilnehmer, die bei Aufnahme ins Projekt nicht erwerbstätig waren, entweder in eine Ausbildung, in eine berufsvorbereitende Maßnahme oder in ein Praktikum vermittelt werden.

Das Projekt hat zur Unterstützung der beruflichen Integration bzw. der Ausbildung bislang zwei Möglichkeiten erprobt:

a.) Assistenz plus flankierende Maßnahmen

Eine Aufgabe des Projekts ist es, die Möglichkeit des im SGB IX geschaffenen Instruments der Arbeitsassistenz zur Unterstützung autistischer Beschäftigter oder Auszubildender zu nutzen. Derzeit (November 2003) erhalten vier Teilnehmer Arbeitsassistenz. Zwei dieser Teilnehmer sind in Ausbildung, einer ist im Praktikum und einer hat einen Arbeitsplatz inne. Der zeitliche Umfang der Assistenz variiert zwischen wenigen Stunden in der Woche bis Vollzeit. Die Assistenz und ihre eventuell notwendige Verlängerung wurde vom Projekt gemeinsam mit dem jeweiligen Teilnehmer begründet und beantragt.

Für diese Teilnehmer wäre es ohne Assistenz nicht möglich gewesen, eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Zudem konnte in einem Fall mit Hilfe der Arbeitsassistenz der Teilnehmer soweit stabilisiert und unterstützt werden, dass sein Beschäftigungsverhältnis inzwischen gesichert ist.

Die Arbeitsassistenten bzw. -innen werden von den Projektmitarbeiterinnen angeleitet und kontinuierlich begleitet, was angesichts ihres vielfältigen Aufgabenspektrums unerlässlich ist.

Was an Assistenz bei autistischen Beschäftigten notwendig ist, ist individuell unterschiedlich, wobei es bestimmte Schwerpunkte gibt.

Dazu gehört

- die ausbildungs- und arbeitsbezogene Begleitung (z.B. um Arbeitsabläufe oder zeitliche Abläufe zu strukturieren)

- die Unterstützung im kommunikativ-interaktiven Bereich (z.B. um sicher zu stellen, dass Arbeitsanweisungen richtig verstanden werden)

- die persönlichkeitsstärkende Unterstützung (z.B. um mit sozialen Regeln am Arbeitsplatz umgehen zu können).

Flankierend zur Beantragung von Assistenz und zur Akquise und Anleitung der Assistenten beraten die Projektmitarbeiterinnen das Ausbildungspersonal bzw. die Anleiter und die Vorgesetzten. Inhaltlich geht es dabei um fachliche Fragen zum Verhalten gegenüber den autistischen Mitarbeitern bzw. Azubis. Weiterer Schwerpunkt ist die Anpassung von Arbeitsbedingungen an die Bedarfe der Teilnehmer. Ein Beispiel ist die Einrichtung eines Einzelarbeitsplatzes, um Ablenkungen für den Beschäftigten zu reduzieren.

b) Finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber plus Beratung der Anleiter / Vorgesetzte

Ein anderes "Modell" zur Absicherung der beruflichen Integration ist möglich, wenn keine kontinuierliche Assistenz notwendig ist. Dies war bei einem Teilnehmer der Fall, es zeichnet sich ab, dass dies auch bei weiteren Teilnehmern ein gangbarer Weg sein könnte.

Die Sicherung des Arbeitsplatzes beinhaltet in diesem Fall, dass der Arbeitgeber finanzielle Leistungen beantragt (z.B. Eingliederungshilfe über das Arbeitsamt oder Mittel der Ausgleichsabgabe für Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben). Flankierend dazu berät das Projekt regelmäßig und kontinuierlich die Anleiterin des autistisch Beschäftigten in ihren Aufgaben und führt ein Sozialtraining mit dem Teilnehmer durch.

6. Resümee

Welche Unterstützung ist notwendig beim Übergang in Ausbildung und Beruf bzw. zur Absicherung der Integration?

Zusammenfassend sind nach den Projekterfahrungen folgende Punkte zu benennen:

  • Einzelfallorientiertes Vorgehen

Nach unseren Erfahrungen hat sich dieses Vorgehen bewährt. Wichtig ist eine kontinuierliche individuelle Begleitung und Unterstützung der Integration in Ausbildung oder Beruf und eine anschließende Begleitung zur Absicherung der beruflichen IntegratIon, die auf die individuellen Bedarfe abgestellt ist.

  • Individuelle Fähigkeits- und Anforderungsprofile sind wichtige Bedingungen für die Integration. Sie sind Basis dafür, bereits in Vorgesprächen mit potentiellen Ausbildungsbetrieben oder Arbeitgebern, passende Lösungen zu finden. Das Matching ist ein wesentliches Element für die Integration.

  • Beratung und Information von Arbeitgebern, Ausbildungspersonal, Vorgesetzten, Kollegen und Anleitern.

Beratung und Information ist zum einen in fachlicher Hinsicht notwendig, da nach unserer Erfahrung sehr viel Verunsicherung im Umgang mit behinderten Menschen im allgemeinen und mit autistischen Menschen im besonderen besteht Zum anderen ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für Arbeitgeber die Beratung zu finanziellen Leistungen, die sie bei der Einstellung eines Arbeitnehmers mit Behinderung erhalten können, sehr wichtig. Nach unserer Erfahrung fehlen Arbeitgebern oftmals entsprechende Informationen.

  • Bereitschaft der Betriebe, autistische Menschen einzustellen.

Nach unseren Erfahrungen ist sehr viel Überzeugungsarbeit notwendig, damit Betriebe autistische Menschen einstellen. Hier kommt positiven Beispielen in ihrer Vorbildfunktion hohe Bedeutung zu.

Kontakt:

"Hilfe für das autistische Kind e.V."

Projekt EQUAL Restart

Projektleitung: Irina Dinter, Natascha Gieringer

Sponholzstr. 26

12159 Berlin

Tel.: 030 / 85406461

EMail: Equal-Restart@autismus-berlin.de

Hilfe für das autistische Kind e.V.

Ambulanz -

Karin Hensel

Sponholzstr. 26

12159 Berlin

Tel.: 030 / 8529046

www. autismus-berlin.de

Quelle:

Irina Dinter: Integration von Menschen mit Autismus in Ausbildung und Beruf

Tagung der BAG / UB November 2003,Workshop 8 "Schulische und berufliche Qualifikation für Menschen mit Autismus"

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 08.02.2006

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