I = Q - von der Integration zur Inklusion = Qualität. Verbindliche Qualitätsprozesse in der Integrativen Berufsausbildung

Teil 3 - Kommunikationsleitfaden

Themenbereiche: Schule, Arbeitswelt
Textsorte: Broschüre
Releaseinfo: Entstanden im Rahmen der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft IBEA www.ibea.co.at, Herausgeber: Steirische Volkswirtschaftliche Gesellschaft, Mitherausgeber: LLL Projektmanagement GmbH
Copyright: © EQUAL-PROJEKT AT 2007

Teil 3 Kommunikationsleitfaden

Anmerkung der bidok-Redaktion:

Teil 1: Handbuch für Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer: http://bidok.uibk.ac.at/library/ibea-iq-1.html

Teil 2: Lehrlingsbegleitmappe: in der bidok Lernplattform, Kurs: Berufliche Integration in Tirol: http://www.edumoodle.at/bidok/

Einführende Bemerkung

Der vorliegende Kommunikationsleitfaden bearbeitet, zitiert und dokumentiert einschlägige Arbeiten, Veröffentlichungen, rechtliche Bestimmungen, Handreichungen, Mitteilungen und Befragungen. Basisinformationen werden mit Hinweisen auf die verwendete Literatur erweitert und oft beispielhaft erläutert. Bereits im laufenden Text sind zum besseren Verständnis Erfahrungen, kritische Anmerkungen, Einwände und Wünsche angeführt.

Wir beziehen uns in diesem Kommunikationsleitfaden nur auf die integrativen Lehrlinge laut Berufsausbildungsgesetz und Ausbildungsvertrag.

Für den raschen Informations- und Handlungsbedarf dient die zusätzlich erstellte Kurzfassung. Im Sinne der Praktikabilität bietet diese Form ausschließlich grundlegende Hinweise und Lösungsansätze. Bewusst wurde für diese Ausgabe eine sehr kompakte und übersichtliche Darstellung in einfacher Sprachstruktur gewählt.

1. Einleitung

1.1 Pädagogische Situation

Grundlage der Integrativen/Inklusiven Pädagogik ist ein humanistisches, demokratisches und solidarisches Menschenbild, das die Vielfalt als grundlegendes Element akzeptiert und fördert (vgl. Feyerer & Schwarz 2004, S. 14). Lehren, Lernen und gemeinsame Teilhabe gilt es in einer Schule der Vielfalt zu entwickeln (vgl. Booth & Ainscow (2003).

Im Berufsschulbereich war die Zusammensetzung der Schüler/innen von jeher sehr heterogen. Eine große Anzahl hat Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Erwartungshaltungen hinsichtlich der Lehr- und Lernziele.

Insbesondere die Teilqualifizierungslehre erweitert diese Heterogenität, bietet aber zugleich neue pädagogische Möglichkeiten wie Team-Teaching und innere Differenzierung des Lehrplanes. Unterschiedliche Fähigkeiten gilt es im gemeinsamen Gruppenprozess zu nutzen. Die Förderdiagnostik muss sich daher verändern. Dazu mehr in der Lehrlingsbegleitmappe und in der Broschüre "I = Q von der Integration zur Inklusion = Qualität, verbindliche Qualitätsprozesse in der Integrativen Berufsausbildung", Teil 1: Handbuch Kurzschulungen, das im Rahmen dieses IBEA-Projektes erstellt wurde. Dies stellt neue Herausforderungen an die Aus- und Weiterbildung von Lehrer/innen (vgl. Manhartsberger 2003 Studienplan Akademielehrgang "Integrationspädagogik an Berufsschulen").

Grundsätzlich ist Jede bzw. Jeder mit Lehrvertrag bzw. einer Genehmigung zur Integrativen Berufsausbildung zum Besuch der Berufsschule zugelassen bzw. zum Berufsschulbesuch verpflichtet.

Konsequenzen hinsichtlich zusätzlicher oder speziellen Förderungen sind bei zwei Gruppen in der Berufsschule beobachtbar:

  1. Diejenigen, die trotz Lern- und/oder Teilleistungsschwächen einen Lehrplatz gefunden haben

  2. Diejenigen, die auf Grund gesetzlich vorgesehener Kriterien mit Hilfe der neu geschaffenen Möglichkeiten als integrative Schüler/innen gefördert werden.

Dazu ist zu sagen, dass die Maßnahmen für sozial und emotional benachteiligte Schüler/innen im Bereich der Pflichtschulbildung durch Zuerkennung des "Sonderpädagogischen Förderbedarfs" begonnen haben. Jetzt werden diese Maßnahmen im Bereich der Berufsschule fortgesetzt (s. Klicpera & Gasteiger-Klicpera 2005).

Definition der Schüler/innen in integrativer Berufsausbildung

Dazu heißt es im § 8b BAG (4):

"Für die Ausbildung in einer integrativen Berufsausbildung kommen Personen in Betracht, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis als Lehrling gemäß § 1 vermitteln konnte und auf die eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

  1. Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder

  2. Personen ohne Hauptschulabschluss bzw.. mit negativem Hauptschulabschluss, oder

  3. Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw.. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder

  4. Personen, von denen im Rahmen einer Berufsorientierungsmaßnahme oder auf Grund einer nicht erfolgreichen Vermittlung in ein Lehrverhältnis als Lehrling gemäß § 1 angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle im Sinne des § 1 gefunden werden kann."

Laut der Evaluationsstudie zur Integrativen Berufsausbildung haben von den fast 1000 IBA-Lehrlingen knapp die Hälfte einen SPF (42%), weitere 23% eine Behinderung. Dann kommen noch 11% dazu, die keinen bzw. einen negativen Hauptschul-Abschluss haben sowie 24%! mit persönlichen Vermittlungshindernissen (vgl. Heckl et al. 2005).

Inhalt und Umfang der integrativen Berufsausbildung sind im Berufsausbildungsgesetz § 8b (8) wie folgt geregelt:

"Die Festlegung der Ausbildungsinhalte, des Ausbildungszieles und der Zeitdauer im Rahmen der integrativen Ausbildung hat durch die Vertragsparteien gemeinsam mit der Berufsausbildungsassistenz unter Einbeziehung der Schulbehörde erster Instanz und des Schulerhalters zu erfolgen. Dabei sind auch pädagogische Begleitmaßnahmen bzw.. die Form der Einbindung in den Berufsschulunterricht unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse der die integrative Berufsausbildung anstrebenden Person festzulegen."

Eine zentrale Rolle in der Ausbildung spielt zunehmend das Erlernen von jenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die in der Kompetenzenbilanz unter Fach-, Methodenund Sozialkompetenz zusammengefasst werden.

  • Fachkompetenz: Fähigkeit zum Erlernen von Fertigkeiten und Kenntnissen in einzelnen Arbeits- und Tätigkeitsfeldern;

  • Methodenkompetenz: zum Beispiel die Fähigkeit zum selbständigen Planen, Ausführen und Kontrollieren sowie Aneignen der dazu erforderlichen Informationen, Problemlösefähigkeit, Genauigkeit und Ausdauer.

  • Sozialkompetenz: Fähigkeit zur Zusammenarbeit und zum Umgang mit anderen, wie z.B. Team-, Kooperations-, Kommunikations- und Kritikfähigkeit sowie Selbstpräsentation, Flexibilität (Bungart, Putzke, 2001, 125) und unter anderem Zuverlässigkeit,

1.2 Zugangswege zur Integrativen Berufsausbildung - (Erfahrungswerte über Ist-Zustand*)

  • Jugendliche, die über das Clearing direkt nach der Schule in eine Ausbildungsmaße zugewiesen wurden (kürzester Weg)

  • Jugendliche, die direkt aus Integrationsklassen oder Sonderschulen über direkten Kontakt mit Lehrer/innen, Exkursionen usw. in Ausbildungsinstitutionen kommen

  • Jugendliche nach gescheiterten Versuchen zu arbeiten oder Arbeit zu finden wurden vom AMS oder über Arbeitsassistenz vermittelt

  • Jugendliche, die nach mehreren anderen erfolglosen Maßnahmen vermittelt werden

  • Jugendliche, die bei Krankenhausaufenthalten von der Möglichkeit erfahren haben

  • Jugendliche, die durch Medien informiert wurden

  • Jugendliche, die zufällig (Bekannte) auf diese Möglichkeit aufmerksam wurden

  • Jugendliche von den Firmen, die integrative Schüler/innen ausbilden

  • Jugendliche, die durch Initiativen von leitenden Betriebsmitarbeiter/innen in das Projekt kommen

  • Jugendliche, die im Rahmen von Pilotprojekten zu Teilqualifizierung kommen

  • Jugendliche über persönliche Vermittlung im Bekanntenkreis

Der überwiegende Teil der Jugendlichen sind derzeit die, die entweder erfolglos mehrere Maßnahmen absolviert haben bzw. jene, die längere Zeit erfolglos arbeitssuchend waren. Diese Gruppe sieht sich selbst aber nicht als behindert und sieht daher die Hilfestellung der Integrativen Ausbildung oft nicht als solche, sondern fühlt sich durch dieses Angebot benachteiligt.

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*) Diese Aussagen sind Zusammenfassungen der Erfahrungen von:

  • Interviews in Berufsschulen in OÖ (Attnang, Steyr 1, Steyr 2)

  • BFI Wien - Integrative Berufsausbildung

  • Österreichisches Institut für Jugendforschung

  • Projekt Theater am Steg, Lebenshilfe NÖ gemeinnützige GmbH

  • Volkshilfe Jobfabrik

2. Funktionen der Lehrlingsausbildung und Erwartungshaltungen an die Beteiligten in der IBA

Auf Grund der technologischen Veränderung der Voraussetzungen in Produktionsund Dienstleistungsbetrieben ergibt sich zurzeit eine wesentliche Aufspaltung in gelernte und ungelernte Beschäftigte. Dabei gelangt ein Großteil der Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht nur durch tradiertes Vermitteln zu den Auszubildenden, sondern auch durch informelle Weiterbildung in Bereichen, die in Betrieben, Organisationen, und Vereinen benötigt wird. Dabei wird zwangsläufig auf einen wesentlichen Teil der Fähigkeiten und Fertigkeiten der/des Auszubildenden eingegangen. Damit ergibt sich in weiterer Folge der Bedarf an ausgebildeten Personen, die die spezifischen Bedürfnisse des Betriebes wahrnehmen. Im Bereich der dualen Ausbildung findet diese Personengruppe jedoch keine entsprechende vorgefertigte Nische. Dieser hier beschriebene Bereich wurde früher durch im Betrieb Angelernte abgedeckt. Durch die Intentionen "Jeder soll eine Ausbildung absolvieren und hat auch ein Recht darauf" wurde dieser Personenkreis eine immer kleinere Gruppe, die aber in der gesamten Wirtschaft dringend benötigt wird. Tendenziell wurde dieser Bedarf gedeckt durch die Einführung neuer Lehrberufe. Diese ergaben sich sehr oft aus der Differenzierung bereits bestehender Ausbildungen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.

Die Personengruppe mit dem Ausbildungsbereich Teilqualifikation, wie er in der jetzigen Vorstellung postuliert wird, sollte die Anforderungen des Betriebes und die eigenen individuellen Möglichkeiten zusammenführen. Wesentlich bei dieser Teilqualifizierung ist, dass die/der Auszubildende nicht an Teile der Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Lehrberufes gebunden ist sondern, dass hier abgestimmt auf die individuellen Fähigkeiten ein Ausbildungsprofil erstellt werden soll, welches Qualifikationen aus verschiedenen Berufsgruppen und Lehrberufen umfassen kann.

Aus dieser Sicht ergeben sich nachfolgende pädagogische und organisatorische Konsequenzen für die Beteiligten, nämlich:

  • Betriebe und Ausbildungsstätten

  • Zielgruppen für integrative Berufsausbildung

  • Erziehungsberechtigte

  • Berufsschulen

  • Berufsausbildungsassistenz

2.1 Betriebe und Ausbildungsstätten

In der betrieblichen Ausbildung wird auf diese Möglichkeit schon dadurch eingegangen, dass der Betrieb nur jene Dinge ausbilden kann, an denen bei ihm Bedarf besteht. Damit ist zwar eine Abhängigkeit der/des Teilqualifizierten in ihren/seinen Fähigkeiten von der betrieblichen Struktur gegeben. Diese Abhängigkeit wird aber vor allem dadurch kompensiert, dass damit eine Person Nischenqualifikationen besitzt, die in diesem Betrieb notwendig sind und dadurch eine rasche Substitution durch eine andere Person nicht gegeben ist. Es ergibt sich daher im Betrieb für die/den Teilqualifizierten die Chance, einen Arbeitsplatz zu erfüllen, der einerseits durch das individuelle Anforderungsprofil abgestimmt auf sie/ihn eine Sicherheit darstellt und zusätzlich eine gesellschaftliche Akzeptanz sichert. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung für die soziale und wirtschaftliche Eingliederung in die Gesellschaft gesichert.

Für Maßnahmen, in denen eine Trägerinstitution für Ausbildung verantwortlich ist, gilt aber immer das Ziel, möglichst das gesamte Berufsbild zu vermitteln.

Eine wesentliche Hilfestellung bei der Durchführung von dieser Teilqualifizierung muss von der Berufsausbildungsassistenz kommen, die die Zusammenarbeit mit Betrieb und Schule oder einer Institution unterstützt. Die Möglichkeiten und Aufgaben der Schule werden später noch ausführlicher behandelt (siehe Punkt Berufsschule).

2.2 Zielgruppen für integrative Berufsausbildung

sind benachteiligte oder behinderte Personen, die in einer regulären Lehre nicht Fuß fassen, für die aber eine Eingliederung in das Berufsleben zweckmäßig und sinnvoll ist. Diese Zielgruppe ist sehr heterogen und gliedert sich in 4 Bereiche:

  • Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Laufe oder am Ende der Pflichtschule (8. Schulstufe)

  • Personen ohne mit bzw. mit negativem Schulabschluss

  • Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes des jeweiligen Bundeslandes

  • Personen, die aus persönlichen Gründen keine Lehrstelle gefunden haben

Die oben angeführte Einteilung ist die taxative Aufzählung laut BAG, um überhaupt Anspruch auf eine integrative Berufsausbildung zu haben. Was den täglichen Umgang mit dieser Personengruppe betrifft, ist zu dieser Kategorisierung anzumerken, dass in jedem Fall eine individuelle Persönlichkeit vorliegt, die eine entsprechend auf die Person abgestimmte Förderung benötigt.

Bei den individuellen Vorstellungen der Auszubildenden sind in den ersten drei Gruppen sehr oft überzogene Vorstellungen bezüglich der Qualifikationshöhe feststellbar, da meistens trotz einer Information durch den berufskundlichen Unterricht in den Schulen und der Beratung durch das AMS die speziellen beruflichen Anforderungen nur sehr kursorisch dargelegt werden können. Diese überzogenen Erwartungshaltungen wirken hemmend. Wesentlich ist eine Unterstützung der Jugendlichen durch ihr gesellschaftliches Umfeld, ihre Erwartungshaltungen in Bezug auf ihre berufliche Aus- und Weiterbildung in jenen realistischen Vorstellungsrahmen zu bringen, in die sie auch realistisch hineinwachsen können. Dadurch ist für die Erlernung nur eine geringe Frustrationstoleranz notwendig.

Einzelbefragungen von Jugendlichen in den Bereichen Metall, Gastgewerbe, Landschaftsgestaltung, Einzelhandelskaufleute haben ergeben, dass bei angepassten Lehr- und Lernzielen freudvolle, engagierte Arbeitshaltungen resultieren, die die Ausbildung positiv unterstützen. (ÖIJ-Interviews in Oberösterreich)

Die vierte angeführte Gruppe (mit in der Person gelegen Gründen, keine Lehrstelle zu finden) bedarf außergewöhnlicher Motivierung zur Einbindung in Ausbildungsmodelle, da sie:

  • sich nicht als Integrative sehen

  • in keine betreute Maßnahme wollen

  • mit den verringerten materiellen Entschädigungen nicht zufrieden sind

Diese Jugendlichen haben aber aus früherer persönlicher Erfahrung oft Aversionen gegen Schulbesuch und erfahren gerade durch die Teilqualifikation die Chance zur Überwindung ihrer eigenen Barrieren.

2.3 Die Erziehungsberechtigten

von Personen, für die integrative Berufsausbildung vorgesehen ist, handeln nach unterschiedlichen Verhaltensmustern: Zwei Gruppen sind häufig zu finden:

Eltern, die behinderte Kinder in einer Gesellschaft erziehen, die behinderte Mitmenschen großteils nicht als gleichwertig betrachtet, haben es schwer Verständnis für Ihre Anliegen und Sorgen um Aus- und Weiterbildung ihrer Kinder zu erhalten.

Diese Sorge lässt manchmal zu wenig Raum für eine eigenständige Entwicklung der/des Auszubildenden. Oft müssen die Eltern die Rechte ihrer Töchter und Söhne schon in den Pflichtschulen durchsetzen.

Daraus resultiert ein missverstandenes Mitsprachebedürfnis dieser Väter und Mütter:

Auf der anderen Seite verstehen sich Schule bzw. Lehrer/innen oft genug noch immer nicht als Dienstleister/innen und behandeln Eltern wenig wertschätzend.

Eltern, die eine Mitverantwortung für die sozialen Probleme der Jugendlichen tragen und die meist wegen einer fehlenden Unterstützung in Krisensituationen nicht in der Lage waren, sich selbst und ihren Kindern zu helfen, ziehen sich oft von ihrer Erziehungsarbeit zurück, sie geben auf. Werden die Pflichten von den Erziehungsberechtigten nicht ausreichend wahrgenommen muss bei nachfolgender Gefährdung ein Amtsvormund bestellt werden oder eine Einbindung der Jugendlichen in betreute Wohngemeinschaften erfolgen. Diese Möglichkeit besteht, wird aber von den Jugendlichen nur teilweise angenommen. Die damit verbundene Kontrolle und das Leben in Strukturen werden als unangenehm bewertet. Auch von Seiten der Eltern werden diese Maßnahmen wegen Kostenbeteiligung abgelehnt. Die Maßnahme, Jungendliche in betreute Wohngemeinschaften zu überstellen ist jedoch ein schwerer Eingriff in das gewohnte soziale Leben. Daher sollen alle anderen begleitenden Maßnahmen vorgezogen werden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine begleitende Unterstützung der Eltern bei der integrativen Berufsausbildung einen wesentlichen Beitrag darstellt, um den Erfolg der Auszubildenden zu sichern. In EQUAL - IBEA ist aus diesem Grund erstmals ein Betroffenen - Mainstreaming Experte/in eingebunden (BeM). BeM geht es um darum, die engagierten Eltern als Experten und Expertinnen in die Schulen zu holen und Schule so über die Jugendlichen zu informieren bzw. die Eltern in die Kommunikation aller Betroffenen begleitend einzubinden. Damit soll eine realistische Erwartungshaltung angebahnt und gepflegt werden und überdies Konflikte professionell gelöst werden. Die Forderung von "Betroffenen-Mainstreaming" besonders vor der Übergabe der Kompetenzenbilanzen ein erklärendes Gespräch mit Eltern im Beisein von Jugendlichen zu führen ist daher unbedingt umzusetzen.

2.4 Berufsschulen

Die Anforderungen an die Berufsschule stellen sich sowohl in den materiellen Voraussetzungen (Einrichtungen, Hilfsmittel, Unterrichtsmittel) und in den Anforderungen an Kenntnissen, Ausbildung und Umgang mit Benachteiligten durch die Lehrer/innen.

2.4.1 Materielle Voraussetzungen

Um eine sicherheitstechnische und pädagogisch-methodische Arbeit zu gewährleisten, sind vor allem jene Maßnahmen durchzuführen, die die individuelle Sicherheit der auszubildenden Behinderten und der anderen Personengruppen im vollen Umfang sichern. Dazu sehen nicht nur die behindertengerechte Gestaltung von Klassen, Laborräumen, Werkstätten und vor allem der Sanitäreinrichtungen, sondern auch im einzelnen die folgende Problematik: Die Mobilität von Personen in Rollstühlen und mit Gehbehinderungen ist durch Aufzüge sicherzustellen. Eine grundsätzliche sicherheitstechnische Vorschrift untersagt aber die Benützung von Aufzügen im Brandfall. Das daraus resultierende Problem ist nicht gelöst, bzw. würde die Einhaltung dieser Vorschrift beim Unterricht von Gehbehinderten und Rollstuhlfahrer/innen bedeuten, dass dieser nur in Bereichen durchzuführen wäre, in denen zum Verlassen des Gebäudes keine Aufzüge und andere mechanische Hilfsmittel notwendig sind.

Eine weitere wesentliche Frage stellt die zusätzliche medizinische Betreuung von benachteiligten Personen dar, was bedeuten würde, dass permanent ärztlich geschultes Personal in Schulen und Ausbildungsstätten notwendig wäre. Bei der Ausstattung von Labors und Werksstätten sind zusätzlich alle Maßnahmen zu treffen, die Erreichbarkeit von Maschinen und Materialien sicherzustellen und gleichzeitig die Sicherheit entsprechend der einschlägigen Vorschriften zu gewährleisten.

Außer den aufgezeigten Problematiken mit Einrichtungen und Gebäuden ist es auch fallweise notwendig, Betreuungspersonen zu pflegerischen Diensten einzustellen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass diese befürchteten Kosten durchaus bewältigbar sind (im Rahmen des Ausgleichstaxfonds und des Pflegegeldes) und bei weitem nicht so hoch, wie erwartet.

2.4.2 Lehrpersonal

Wesentlich für die Lehrer/innen ist eine Vorinformation durch funktionelle Entwicklungsprofile, die bereits von der zuletzt besuchten Schule (Abgangsschule im Pflichtschulbereich) oder institutionellen Clearingstellen durchzuführen sind. Auf diese Weise ist es möglich, dass die Lehrer/innen in den Berufsschulen die Informationen erhalten, um pädagogisch individuell abgesicherte Konzepte zu erstellen. So wird die Einbindung der auszubildenden Behinderten in die Klassengemeinschaft gesichert und die Teilnahme am Unterricht im Verständnis der inklusiven Kultur ermöglicht. Das sind gute Grundlagen um einen generellen Lernzuwachs vorzubereiten.

Um dies hier anschaulich zu machen, geben wir hier die individuellen Erfahrungen mit Schulungsproblemen wider:

Berufsschuldirektoren und Berufsschuldirektorinnen aus Oberösterreich wurden befragt, wie die Zusammenarbeit mit den Beteiligten bei integrativen Schüler/innen funktioniert.

In einem Fall gab es ursprünglich Schwierigkeiten, weil von den Institutionen die Schüler/innen als "normale" Lehrlinge angemeldet wurden, zumindest war die Zuordnung nicht klar. Bei Schuleintritt wurde "die Katze aus dem Sack gelassen" und es stellte sich heraus, dass eine Gruppe von 6 Lehrlingen integrative Schüler/innen waren. Diese gingen alle in dieselbe Klasse. Stundenplantechnisch war es nicht mehr möglich, sie auf verschiedene Klassen aufzuteilen. Das hatte sehr negative Auswirkungen auf Klassenklima und Lernerfolg. Wenn sich die schwächeren bzw. integrativen Schüler/innen als Gruppe finden, stören sie die Klasse und den Unterricht. Das Lernniveau war in dieser Klasse deutlich schlechter als in anderen Klassen, auch bei der Gruppe ohne den Status "Integrationsschüler/in". Eine solche Situation soll an dieser Schule (Metallbereich) in Zukunft vermieden werden. Mit Aufteilung von integrativen Schüler/innen in geringer Anzahl (1 - 2) auf eine Klasse sind diese Schwierigkeiten nicht gegeben.

Es gibt aber auch gegenteilige Aussagen. In einer anderen Berufsschule gab es mit einem Anteil von fast 45 % integrativen Schüler/innen in einer Klasse für Einzelhandelskaufleute keine Probleme bei der Eingliederung. Hier gab es die Information allerdings frühzeitig und die Klassenlehrer/innen beschäftigten sich schon frühzeitig mit den pädagogischen Herausforderungen. Es gab zwar Kommunikationsprobleme mit der BAS, die sich auf Datenschutz berief. In der Zwischenzeit wurden diese Anfangs-schwierigkeiten aber bereinigt.

Mittlerweile ist die Zusammenarbeit mit der BAS zufrieden stellend, die Berufsausbildungsassistenz meldet die Schüler/innen frühzeitig an und die Organisation der Aufteilung auf die Klassen funktioniert gut. Die rechtzeitige Information wird gewünscht und auch geleistet. Die Integration ist immer wieder Konferenzthema. Vor Beginn der Beschulung der Lehrlinge wird in Gesprächen vorgesteuert: Es setzen sich BAS und Lehrpersonal zusammen, besprechen den jeweiligen Fall und stellen die Weichen. Sobald der Stundenplan und die Klasseneinteilung dann fixiert sind, erhält der Klassenvorstand die notwendigen Informationen und gibt sie an die Klassenlehrer/-innen weiter. Diese Koordination funktioniert nach Aussage der Direktoren und Direktorinnen recht gut.

Zur Frage "Welche Erfahrungen konnten bezüglich es Ergebnisses bei den integrativen Schüler/innen gesammelt werden?" antworteten Berufsschuldirektoren und Berufsschuldirektorinnen in OÖ:

"Das ist ganz unterschiedlich. Ein hoher Prozentsatz kämpft sich recht und schlecht durch. Voraussetzung dafür ist, dass sie den Willen zum Lernen haben. Sie bemühen sich und haben damit auch Erfolg. Extrem schlecht sind die Chancen für die, die schwach und verhaltensauffällig sind. Auch solche Fälle haben wir gehabt. Die Folge war, dass die BAS diese Personen aus dem Programm genommen hat. Sie sind dann in einem anderen Projekt untergekommen, nicht als Lehrlinge. In diesen negativen Fällen war die Zusammenarbeit mit der BAS hilfreich. Sonst würden uns diese schlechten Beispiele auch die positiven Schüler/innen ungünstig beeinflussen.

Ein Beispiel haben wir, wo die Integration wirklich einem Schüler extrem geholfen hat. Das war ein sehr intelligenter Schüler. Er hatte schon 2 Jahre HTL. Sein Problem war, dass er, aus welchem Grund und vor welchem Hintergrund auch immer (familiäres Umfeld vielleicht), nicht mit Menschen kommunizieren konnte. Mit Hilfe der Betreuung und der Klassengemeinschaft hat er es geschafft und kann jetzt mit Menschen umgehen. Er kommt jetzt in die 3. Klasse und ist dort in der vertieften Gruppe. Er ist jetzt ein sehr guter Schüler".

Zum Lernerfolg befragt gibt es unterschiedliche Aussagen in OÖ. So lautet ein Bericht: "In den Klassen selbst werden auf Grund der verstärkten Bemühungen der Lehrer/innen gute Erfolge erzielt, z.B.: mit Hilfe von eigenverantwortlichem Lernen" In diesem Fall war allerdings die Gesamtzahl der Schüler/innen mit 16 sehr gering, der Anteil von 7 integrativen Schüler/-innen dabei sehr hoch. Doch diese Formen sind nicht unumstritten, wie Aussagen von Lehrer/innen an anderen Berufsschulen zu eigenverantwortlichem Lernen und Stationenlernen zeigen, z.B.: "Das haben wir eigentlich nicht wirklich eingesetzt. Es wäre auch der zusätzliche Aufwand sehr groß, um die Stationen vorzubereiten. Dazu bräuchten wir mehr Stunden, und zwar sowohl für die Vorbereitung als auch Stunden für die Schüler/innen. Das Lernen dauert hier länger. Bei viel Stoff und wenig Zeit ist das Frontallernen am effizientesten. Auch andere Ressourcen dazu fehlen: z.B. Platz und Räume. Da haben wir wieder das Problem des Neubaus. Es wäre schön, wenn wir in jeder Klasse wenigstens einen Computer hätten, damit wir die Schnelleren mit Zusatzaufgaben versorgen können. Wenn ich immer alles in Form von Zetteln, Kopien, Büchern mithaben muss, ist das oft unzumutbar. Bei uns findet das alles in einer nicht zu großen Klasse statt. Wir haben nicht einmal Ecken, Nischen. Von Bibliotheken usw. gar nicht zu reden".

Zur Frage, in welchen Berufen integrative Berufsausbildung stattfindet, sagt Dir. Kirchberger, Berufsschule Attnang, Metallberufe:

Unsere beste Berufsgruppe sind die Produktionstechniker/innen. Dort gibt es keine integrativen Schüler/innen und ich würde mich auch sehr dagegen aussprechen. Hier sind die beruflichen Anforderungen auch an den Intellekt hoch. Allgemein aber muss für die Berufsschule gesagt werden, dass der intellektuelle Level sinkt. Integrative Schüler/innen finden Sie wie gesagt unter den Metallbautechnikern und den Metallbautechnikerinnen sowie unter den Metallbearbeitungstechnikern und Metallbearbeitungstechnikerinnen.

Auch in der Berufsschule Steyr 1, Metall- und Kunststoffberufe, finden sich integrative Lehrlinge in den Berufen, in den auch schon früher ein Teil der Lehrlinge einen unterdurchschnittlichen intellektuellen Level aufwies, z.B. im Bereich KFZ-Techniker/in und Kunststoffformgeber/in. In den Berufen mit höheren Anforderungen, wie Produktionstechniker/in, Kunststofftechniker/in und Werkzeugtechniker/in gibt es bisher keine Integrationsschüler/innen.

2.4.3 Lehrplangestaltung in der Berufsschule

Die Lehrpläne im Bereich der integrativen Berufsausbildung sind von der Schulbehörde erster Instanz unter Beiziehung der Berufsausbildungsassistenz zu erstellen. In der Praxis erfolgt dies oft in Zusammenarbeit mit der Berufsschul-Direktion und den damit befassten Berufsschullehrer/innen. Die Gestaltungsform kann individuell erfolgen oder auch als genereller Lehrplan (z.B. in OÖ in 12 Berufen). Laut Aussage des Landesschulrats von O.Ö. findet der generelle Lehrplan aber zunehmend weniger Anwendung als die vom Gesetzgeber beabsichtigte individuelle Form der Förderung. (Telefongespräch mit Insp. Friedrich Schneeweiß am....) Diese Aussage steht aber im Gegensatz zur Praxis, wie im Folgenden dargestellt:

Befragungen in OÖ zur Lehrplan- und Lehrstoff ergaben folgendes:

Was den Lehrstoff bzw. die Lehrpläne betrifft, werden generell individuelle Lehrpläne vermieden, weil das erheblichen Mehraufwand ohne jedwede Gegenleistung für die Schule bzw. das Lehrpersonal bedeutet. Es gibt für diese zusätzliche Arbeit keine Entlohnung für die Kollegen und Kolleginnen. Die individuellen Lehrpläne werden als "Abputzen'" des Landesschulrats empfunden, als Abschieben nach der Devise: "Das sollen die Schulen machen". Die Lehrer/innen sollen schauen, wie sie damit zu Recht kommen. Bei den so genannten generellen Lehrplänen wird das als geschickter und einfacher empfunden. Diese generellen Lehrpläne wurden von freigestellten bzw. teilweise freigestellten Kollegen und Kolleginnen beim Landesschulrat gemacht. Aber diese Möglichkeit gibt es jetzt nicht mehr, warum auch immer. Es besteht der Eindruck, dass jetzt gespart wird und die Schulen eben schauen sollen, wie sie zu Recht kommen. Darüber sind sie nicht glücklich. Daher wird von der Schule versucht, so viel wie möglich den generellen Lehrplan anzuwenden, bzw. verlängerte Lehrzeit. Dann wird versucht, wie weit die Möglichkeit des zusätzlichen Stundenkontingents genützt werden kann. Natürlich ist das abhängig vom Stundenplan und einer Menge anderer organisatorischer Zwänge wie Räume, Ausstattung, Auslastung dder Lehrer/-innen, Stundenpläne für Lehrer/innen bzw. dem notwendigen spezifischen Fachwissen für spezifische Gegenstände. In den Gegenständen Rechnungswesen, Mechanische Technologie und Angewandter Mathematik hilft ein Lehrer/eine Lehrerin mit Freistunde den zu Unterstützenden auf die Sprünge, die Art der Stützung kann man vergleichen mit Förderkursen bzw. Nachhilfestunden.

Ein weiteres Problem ist es, das Empfinden von Ungerechtigkeit auszuräumen. So heißt es in Interviews von Seite der Lehrer/innen: "Wenn nach gleichem Lehrplan unterrichtet wird, geht es auch mit der Akzeptanz innerhalb der Klasse. Bei Einzel- bzw. individuellen Lehrplänen muss man schon sehr oft und sehr deutlich erklären, dass einmal ein Vierer in ein normales Zeugnis gegeben wird und im Integrativ-Fall bekommt der den Vierer auf Grund des Individual-Lehrplanes, was auch im Zeugnis aufscheint".

Als positiv bei der Gestaltung des Lehrplans hat sich Kommunikation und Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben bzw. Ausbildungsinstitutionen erwiesen. Damit werden jene Kenntnisse und Fertigkeiten gewichtet, um die Qualifikation eines/einer Angelernten zu erreichen. Die Einbindung der Direktion stellt deshalb eine so wichtige Komponente dar, da bei der Ausbildung nach Teilqualifikation entsprechend organisatorische Maßnahmen wie geringe Zahl der Klassenschüler/-innen und Einsatz von Stützlehrern und Stützlehrerinnen geplant werden kann.

Bei Teilqualifikation muss entschieden werden, welche Gegenstände die/der Auszubildende besuchen wird. Die Praktiken sind divergierend: Gemäß Bitsche hat es sich als zweckmäßig erwiesen, nur Gegenstände der Fachtheorie einzubeziehen und diese am Vormittag zu unterrichten (vgl. Bitsche 2006, Punkt 5.1). Diese Praxis steht deutlich im Widerspruch zum allgemeinen Nachreifungsbedarf der integrativen Schüler/innen in den allgemeinen Fächern. In den Pflichtschulen lag nämlich bei diesen der Schwerpunkt auf den klassischen Kulturtechniken, womit alle Kapazitäten gebunden waren. Entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in den rechtlichen, politischen und lebenspraktischen Bereichen sind damit erweiterungsbedürftig. In der Berufsschule besteht wahrscheinlich die letzte geeignete Möglichkeit dafür.

Die Zusammenarbeit mit der Ausbildungsassistenz ist aus Sicht der Lehrerkollegien der Berufsschulen vor allem durch deren geringen freien Zeitaufwand gekennzeichnet, den sie für den einzelnen Lehrling aufwenden können. "Das BASB (Bundessozialamt), welches die Berufsausbildungsassistenz in den Betrieben fördert gibt einen fixen Betreuungsschlüssel vor. Jede/r vollbeschäftigte BAS muss mindestens 20 integrative Lehrlinge (ansonsten aliquot zum Beschäftigungsausmaß) betreuen. Das AMS hingegen, welches die Berufsausbildungsassistenz in Ausbildungseinrichtungen fördert, hat diesbezüglich keine verbindliche Regelung. In Wien, wo die BAS vor allem integrative Lehrlinge in Ausbildungseinrichtungen betreuen, liegt der Betreuungsschlüssel bei 1 zu 100" (Heckl et al. 2005, S. 34). Aus Sicht des Lehrpersonals der Berufsschulen ist es wünschenswert, Basiskurse für die Berufsausbildungsassistenz mit grundlegenden Ausbildungsinhalten für den jeweiligen Fachbereich (Metall, Landschaftsgestaltung, kaufmännische Bereiche, Holz/Textil/Leder) einzurichten. Gleichzeitig kann damit auch diese Gruppe zum Puls der technologischen Entwicklung geführt werden.

Bei der Teilqualifikation ist grundsätzlich anzustreben, dass die Auszubildenden Schlüsselqualifikationen unabhängig vom gewählten Berufsbild erwerben. Damit ist eine flexible Beschäftigung auch in anderen Berufsbildern ermöglicht.

2.5 Berufsausbildungsassistenz

Von der Berufsausbildungsassistenz im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung wurden 563 Personen betreut, was einem Anteil von 7,8% an allen Teilnehmer/innen im Clearing entspricht.

Die Berufsausbildungsassistenz soll Drehscheibe aller Maßnahmen sein. "Das BASB fördert grundsätzlich die Berufsausbildungsassistenz in den Betrieben der freien Wirtschaft, das AMS die Berufsausbildungsassistenz in den Ausbildungseinrichtungen. In Bundesländern, in denen mehrere Träger tätig sind, erfolgt die Arbeitsteilung oftmals entlang dieser Zuteilung, ... (Heckl et al. 2005, S. 33). Die Funktion der Berufsausbildungsassistenz ist die Koordination aller daran Beteiligten (Jugendliche, Eltern, Betriebe und Ausbildungsstätten, Berufsschulen, AMS und Wirtschaftskammer) innerhalb des Ausbildungsprozesses. Dies umfasst im Speziellen die Mitwirkung bei der Festlegung der Ausbildungsziele, Dokumentation des Ausbildungsprozesses, Organisation der Abschlussprüfung bei Teilqualifikation und laufende Ausbildungsbeschreibung. Gesetzlich beginnt die Funktion der Berufsausbildungsassistenz mit Beginn eines Ausbildungsverhältnisses (bei Teilqualifikation gibt es nur dieses und kein Lehrverhältnis, wobei aber in sozialrechtlichen Angelegenheiten der Teilqualifizierte dem Lehrling gleichgestellt ist. Ist Clearing vorgesehen, kann in den Endablauf des Clearings die Berufsausbildungsassistenz einbezogen werden. Zusätzlich fallen in die Aufgabe der Berufsausbildungsassistenz die Betreuung des integrativ Auszubildenden innerhalb des Betriebes und der Kontakt mit der Berufsschule. Außerdem ist die Berufsausbildungsassistenz in die Abschlussprüfung eingebunden. § 8b Berufsausbildungsgesetz besagt im Abs. (6): "Sie (die Berufsausbildungsassistenz) hat zusammen mit einem Experten des betreffenden Berufsbereiches die Abschlussprüfung zum Abschluss der Ausbildung gemäß Abs. 2 durchzuführen". Laut Interpretation von Heckl et al., 2005, betrifft das die Organisation der Abschlussprüfung, die in der Praxis als Portfolio durchgeführt wird. Ein Beispiel dieser Portfolio-Dokumentation stellt das Portfolio "Drehen (Arbeiten an konventionellen Drehmaschinen)" von Bitsche 2006 dar.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Berufsausbildungsassistenz eine neu geschaffene Institution darstellt, die für die Integration von Behinderten im Ausbildungsbereich sehr hilfreich sein kann und soll. Die Erfahrungen mit den BAS sollen zur Professionalisierung der Tätigkeit gesammelt, dokumentiert, evaluiert und weiterentwickelt werden.

2.6 Zusammenfassung der Evaluierungsergebnisse zur Integrativen Berufsausbildung hinsichtlich der Zusammenarbeit der Beteiligten

2.6.1 Unterstützung der Betriebe und Einrichtungen durch BAS

44% (Unternehmen) und 72% (Einrichtungen) sind mit der BAS sehr zufrieden, 45% (Unternehmen) und 24% (Einrichtungen) eher zufrieden

"Die Zusammenarbeit mit den Unternehmen wird von den BAS generell als (sehr) positiv bewertet und auch die Unternehmen schätzen die soziale Dienstleistung der BAS. Der Schwerpunkt der Arbeit der BAS in den Unternehmen betrifft die Klärung offener Fragen bezüglich der integrativen Berufsausbildung und die Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten. Die Betriebe nehmen vorwiegend Beratungsleistungen der BAS in Anspruch, um mehr Informationen über die auszubildenden Jugendlichen zu erhalten. Mehr als 60 % der befragten Betriebe lassen sich zum Berufsschulbesuch des Lehrlings beraten, holen Informationen zum Unterstützungsbedarf ein und 58 % lassen sich über die Stärken und Schwächen der/des Jugendlichen informieren. 56 % überlassen die Abwicklung der Förderanträge dem BAS und etwa die Hälfte nimmt Beratungen zu den Lehr- und Ausbildungsverträgen in Anspruch. Bei knapp 40 % der Betriebe werden die BAS bei Krisen oder Konflikten herangezogen. Hingegen erscheinen organisatorische Hilfestellungen am Arbeitsplatz weniger erforderlich. Die Organisation von Hilfsmitteln bzw. die behindertengerechte Adaptierung des Arbeitsplatzes sowie das Organisieren von unterstützenden Begleitmaßnahmen werden nur von einem kleinen Teil der Betriebe in Anspruch genommen. Ein Jobcoaching im Unternehmen kann vor allem im Falle einer Teilqualifizierung erforderlich sein, wenn die/der Jugendliche eine zusätzliche Begleitung am Arbeitsplatz benötigt. Die Organisation einer solchen persönlichen Begleitung, aber auch einer eventuellen Arbeitsassistenz übernimmt die BAS. Unterstützungsleistungen zum Aufbau eines Mentoring-Systems im Unternehmen finden seitens der Betriebe auch weniger Zuspruch. Aus Sicht der BAS ist die Sensibilisierungsarbeit in den Betrieben bezüglich der integrativen Berufsausbildung sehr wichtig, damit die Lehrzeit der Jugendlichen gut verläuft, da ein integrativer Lehrling mehr Zeit und Geduld seitens der Betriebe bzw. der Ausbildner/innen und der Mitarbeiter/innen als ein regulärer Lehrling verlangt. Die zusätzliche Betreuung der integrativen Lehrlinge durch die BAS wird von den Betrieben sehr geschätzt. Sie erwarten auch von den BAS Hilfe und Unterstützung bei Problemen und Krisensituationen mit den integrativen Lehrlingen. Für die Betriebe ist es wichtig, dass sie das Gefühl haben, dass sie jederzeit Unterstützung während der Ausbildung der integrativen Lehrlinge bekommen können.

In den Ausbildungseinrichtungen werden die BAS vorrangig für Beratungen zum Unterstützungsbedarf der integrativen Lehrlinge sowie für Interventionen bei Krisen und Konflikten herangezogen. In den Betrieben nehmen nur knapp 40 % eine Unterstützung in Krisensituationen in Anspruch, während 85 % der Einrichtungen auf diese Hilfestellungen zurückgreifen. Knapp drei Viertel der Einrichtungen holen bei den BAS Informationen zu den Stärken und Schwächen der/des Jugendlichen ein und etwa 70 % lassen sich zum Berufsschulbesuch der integrativen Lehrlinge beraten. Diese Beratungsleistungen sowie jene zum Unterstützungsbedarf bilden auch in den Betrieben den Schwerpunkt. Mehr als die Hälfte der Ausbildungseinrichtungen überlässt die Erstellung von Ausbildungsplänen den BAS und nimmt Beratungen zur rechtlichen Situation sowie zu den spezifischen Lehr- und Ausbildungsverträgen in Anspruch. Nur 42 % der Einrichtungen übergeben die Abwicklung der Förderanträge den BAS, während 56 % der Betriebe auf diese Unterstützungsleistung zurückgreifen. Die Organisation von unterstützender Begleitung am Arbeitsplatz (z. B. durch Arbeitsassistenten und Arbeitsassisten/innen) erfolgt bei 42 % der Ausbildungseinrichtungen, während nur 22 % der Betriebe diese Organisationsleistung in Anspruch nehmen.

Die Organisation von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz erscheint - ebenso wie in den Betrieben - größtenteils nicht erforderlich und auch auf Unterstützungen zum Aufbau eines Mentoring-Systems wird kaum zurückgegriffen. (Heckl et al. 2006, S. 40ff).

2.6.2 Zusammenarbeit mit Berufsschulen

Das Niveau der Zusammenarbeit mit den Berufsschulen wird von den BAS als sehr heterogen wahrgenommen. Sie beobachten ein uneinheitliches Engagement der Berufsschulen im Hinblick auf die integrative Berufsausbildung. Der Kontakt zu den Landesschulinspektoren und Landesschuldirektorinnen ist meist sehr gut und die Zusammenarbeit verläuft reibungslos. Mit dem Schulpersonal verläuft die Zusammenarbeit unterschiedlich. Die Berufsschulen sind ungleich auf die integrative Berufsausbildung vorbereitet. In einigen Berufsschulen funktioniert die Integration der Lehrlinge sehr gut: Die Berufsschullehrer/innen sind sehr engagiert, erstellen eigenes Lehrmaterial für die integrativen Lehrlinge und setzen sich intensiv mit den Jugendlichen auseinander. Andere Berufsschullehrer/innen sind wiederum weniger engagiert. Grundsätzlich beobachten die BAS jedoch, dass die Berufsschul-lehrer/innen bemüht sind. Die BAS versuchen immer einen direkten Kontakt mit den Berufsschullehrer/innen aufzubauen, damit ein guter Informationsfluss bzgl. der Leistungen der integrativen Lehrlinge gegeben ist, um gegebenenfalls Lernanpassungen bzw. zusätzliche Lernunterstützung zu organisieren. Die integrativen Lehrlinge benötigen meist zusätzlich eine Stützlehrerin oder einen Stützlehrer(Heckl et al. 2006, S. 42).

2.6.3 Erfahrungen der Ausbildungseinrichtungen

Nahezu alle befragten Ausbildungseinrichtungen (96 %) blicken generell bei der integrativen Berufsausbildung auf gute Erfahrungen mit ihren Lehrlingen zurück. Damit werden die Erfahrungen noch deutlich positiver als von den Betrieben (73 %) eingeschätzt. Mehr als 80 % der Einrichtungen schätzen die Erfüllung der Arbeitsaufgaben, die Einhaltung der Tagesstruktur sowie die soziale Integration der integrativen Lehrlinge (siehe Grafik 33). Besonders mit der sozialen Eingliederung sind 40 % der Einrichtungen sehr zufrieden und auch ein Drittel schätzt die Anpassung der Lehrlinge an die betriebliche Tagesstruktur als besonders gut ein. Rund drei Viertel der Einrichtungen sind mit dem Engagement bzw. der Motivation der integrativen Lehrlinge zufrieden und weisen auf gute Erfahrungen bei Kontakten mit Außenstehenden hin. Im Vergleich zu den Betrieben zeigt sich, dass verhältnismäßig mehr Einrichtungen mit der Erfüllung der Arbeitsaufgaben der integrativen Lehrlinge zufrieden sind als Betriebe (88 % gegenüber 66 %). Jedoch weisen mehr Betriebe (89 %) als Ausbildungseinrichtungen (80 %) auf gute Erfahrungen mit der sozialen Integration der Lehrlinge hin. Eine gewisse Schwierigkeit stellt auch die Lernfähigkeit der integrativen Lehrlinge in den Einrichtungen dar, denn 44 % der Ausbildungseinrichtungen sind mit dieser weniger oder gar nicht zufrieden. In den Betrieben hat sogar die Mehrheit schlechte Erfahrungen mit der Lernfähigkeit ihrer Lehrlinge gemacht. (Heckl et al. 2006, S. 42).

3. Realisierungskonzept des Kommunikationsleitfadens

3.1 Wer sind die Beteiligten?

Als Hauptachse wird Schule - Betrieb notwendig sein

Prinzipiell soll die Kommunikation offen sein und in allen Richtungen fließen

Ziel: mehr Selbständigkeit bei Jugendlichen

3.2 Wo wird der Kommunikationsleitfaden erstellt?

In Schule und Ausbildungsstätte!

Begründung:

Die Ausbildner/innen sind räumlich gebunden. Ein geeigneter Raum zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen einer friktionsfreien Kommunikation ist in der Schule (z.B. Besprechungszimmer) bzw. im Betrieb (z.B. Sozialraum) nach umfassenden Informationen in jeder Ausbildungsstätte realisierbar.

3.3 Was beinhaltet der Kommunikationsleitfaden?

Ausbildungsziel in Schule und Betrieb bezüglich Teilqualifikation

Erstellung des Teilqualifikations-Lehrplans: Schule - Lehrer/innen + Direktorin/Direktor bzw. LSR

Betrieb: Ausbildungsziele der Berufsassistenz sollen in Zusammenarbeit mit Schule und in Abstimmung mit der jeweiligen Verordnung (Ausbildungsordnung, Berufsausbildungs-Verordnung, Ausbildungsvorschriften) individuell festgelegt werden.

Vor der Teilqualifikations-Prüfung soll die/der Auszubildende eine zielgerichtete Schulung zur Vorbereitung erhalten - in Zusammenarbeit zwischen Betrieb, Schule und Berufsausbildungsassistenz.

Die Veränderungen in der Ausbildungsstruktur ab Herbst 2006 (modulare Ausbildung) sind zu berücksichtigen

3.4 Wann wird am Kommunikationsleitfaden gearbeitet?

  1. Bei Abschluss des Ausbildungsvertrages

  2. Bei Schuleintritt (Lehrpersonen - BAS - Ausbildner/innen im Betrieb)

  3. 3 Wochen nach Schuleintritt bei Lehrgangsschulen 5 Wochen nach Schuleintritt bei Jahresschulen

  4. Anlassbedingt beim Auftreten von

  5. Problemen

  6. Schwierigkeiten in der Fertigungsvermittlung

  7. Veränderungen: Bei Möglichkeiten der erweiterten Qualifizierung oder Bedarf der Einschränkung (vgl. Schaupmann 2006)

  8. Vor der Prüfung

3.5 Wie wird der Kommunikationsleitfaden erstellt?

Wesentliche Abklärungen und Informationsinhalte sollen immer im persönlichen Kontakt aller Betroffenen erfolgen - inklusive Kurzprotokoll (erstellt durch die Berufsausbildungsassistenz, gefertigt von allen Beteiligten). Das Kurzprotokoll soll zweckmäßig als Beiblatt in der Lehrlings-Begleitmappe abgelegt werden.

Rechtsrelevante Grundmerkmale müssen jedenfalls schriftlich fixiert werden!

Gerade bei Problemen und Schwierigkeiten soll nachweislich eine schriftliche Information an alle Beteiligten ergehen, damit alle auf gleichem Informationsstand sind.

Laufendes Kommunikationsmedium = Lehrlingsbegleitmappe

Für kurzfristig zu übermittelnde Informationen aktuelle Formen der Kommunikationstechnologie verwenden

3.6 Warum braucht es einen Kommunikationsleitfaden?

  • damit ein möglichst hoher Informationsstand bei allen Beteiligten existiert

  • damit der/dem Auszubildenden der gesamte Maßnahmenkatalog permanent einsichtig ist

  • damit alle Möglichkeiten der Hilfeleistung eingebunden werden können

  • damit notwendige Interventionen ohne Zeitverlust vorgenommen werden können und ohne Störung der Ausbildungskontinuität

  • damit auch die/der Jugendliche eigenverantwortlich im Kontext der Ausbildung zum Tragen kommt und sie/er verstärkte Eigenkompetenz entwickeln kann.

Quellenverzeichnis

Bitsche, Franz (2006). Teilqualifizierung im Metallbereich an Vorarlberger Landesschulen. PIB Wien.

Bungart & Putzke (2001). Einarbeitung am Arbeitsplatz und der Prozess der betrieblichen Integration. In: Barlsen, J. & Homeyer, J. (Hrg.). Integrationsfachdienste. Neue berufliche Chancen für Menschen mit Behinderungen: unterstützte Beschäftigung im System der beruflichen Rehabilitation. Düsseldorf: Verlag Selbstbestimmtes Leben

Booth, Tony; Ainscow, Mel (2003). Index für Inklusion. Lernen und Teilhabe in der Schule der Vielfalt entwickeln. Martin-Luther-Universität Halle. Übersetzt von Boban, Ines, Hinz, Andreas, 2003.

BMBWK, 2004. Zentrum für Schulentwicklung, Graz, Klagenfurt. Integration in der Praxis, Heft 20, September.

Feyerer, E. & Schwarz, U. (2003). Ausbildung zur Qualifizierten Integrationsfachkraft. Basiscurriculum. Entwickelt und erprobt im Rahmen der Pilotlehrgänge der EQUALEntwicklungspartnerschaft QSI. Eigenvertrieb, Wien: Integration Österreich.

Heckl, Eva/Dorr, Andrea/Dörflinger, Céline/Klimmer, Susanne (2005): Integrative Berufsausbildung, Evaluierung von § 8b des Berufsausbildungsgesetzes. Zwischenbericht, Wien. KMU FORSCHUNG AUSTRIA in Kooperation mit ibw.

Heckl, Eva/Dorr, Andrea/Dörflinger, Céline/Klimmer, Susanne (2006): Integrative Berufsausbildung, Evaluierung von § 8b des Berufsausbildungsgesetzes. Endbericht, Wien. KMU FORSCHUNG AUSTRIA in Kooperation mit ibw.

Lechner, F., Riesenfelder, A., Wetzel, G., Wetzel, P. & Willsberger, B. (2006). Evaluierung Clearing. Wien: L&R SOZIALFORSCHUNG im Auftrag des BMSG.

Manhartsberger, Heide (2006). IBEA, Modul 2: Integrative Berufsausbildung. Pilotierungen an Berufsschulen in Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien. Zeitraum: 2005 bis 2007.

www.bmwa.gv.at, Integrationsmängel in der Berufsschule. S. 29 - 36

Studienkommission des Pädagogischen Institutes des Bundes in Wien. Studienplan Akademielehrgang "Integrationspädagogik an Berufsschulen". Konzeption und Koordination: Heide Manhartsberger, Fassung vom 27. November 2003.

Klicpera, Christian/Gasteiger-Klicpera, Barbara (2005). Einfluss des Besuchs einer Integrationsklasse auf die längerfristige Entwicklung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. In: Heilpädagogik, Fachzeitschrift der Heilpädagogischen Gesellschaft in Österreich, Heft 5, 48. Jahrgang, November.

Schaupmann, Erna (2006). Angst - Schulangst. Schulphobie. Panik. Schuleschwänzen. Was kann der Berufsschullehrer beitragen, dieses Phänomen zu entschärfen. Hausarbeit Akademielehrgang Integrationspädagogik an Berufsschulen 2006, veröffentlicht in der "Plattform Integration" PIB-Moodle

Quelle:

Veronika Buchsbaum, Ulrich Carl-Hohenbalken, Karin Gerbautz, Georg Grassberger, Michael Höflinger, Josef Kovaric, Heide Manhartsberger, Christine Medwed, Elisabeth Pfennigbauer, Barbara Riepl, Gerlinde Wenschitz: I = Q - von der Integration zur Inklusion = Qualität. Verbindliche Qualitätsprozesse in der Integrativen Berufsausbildung

Teil 3 - Kommunikationsleitfaden

Entstanden im Rahmen der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft IBEA www.ibea.co.at, Herausgeber: Steirische Volkswirtschaftliche Gesellschaft, Mitherausgeber: LLL Projektmanagement GmbH 2007

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 06.06.2012

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