Sexuelle Erfahrungen von Frauen mit geistiger Behinderung unter besonderer Berücksichtigung einer Einzelfalldarstellung

Autor:in - Heidemarie Hahn
Themenbereiche: Sexualität
Textsorte: Diplomarbeit
Releaseinfo: Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades "Magistra der Philosophie" an der Human- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, eingereicht im Januar 2002
Copyright: © Heidemarie Hahn 2002

Inhaltsverzeichnis

VORWORT

Mein erster Zugang zur Sexualität geistig behinderter Menschen waren mir unangenehme Erfahrungen während meines ersten Praktikums. Ich wurde ersehnte Freundin eines Burschen mit geistiger Behinderung ungefähr meines Alters. Es gab immer wieder Versuche, mich in irgendeiner Weise zu betasten, zu streicheln und festzuhalten. Zum anderen erlebte ich ein autoaggressives, 17-jähriges Mädchen, das auf der Suche nach einer Beziehung war. Tag für Tag wählte sie einen der männlichen Betreuer, den sie umschwärmte. Das Mädchen wurde jedesmal aufs Neue mit Ablehnung konfrontiert. Einmal war die Frustration so groß, dass sie mit aller Kraft in ihren Unterleib boxte, zwickte, laut schrie, wütend und zornig war. Diese Situation machte mich sprachlos und traurig, ich realisierte zum ersten Mal, wie es um die Sexualität geistig behinderter Mädchen und Jungen, Frauen und Männer beschaffen sein kann. Meine erste Beobachtung war, dass diese jungen Menschen sich Beziehungen wünschen, Bedürfnisse nach Körperlichkeit und Sexualität haben und diese nicht ausleben können. Im zweiten Fall kommt die Überlegung hinzu, dass dem autoaggressiven Verhalten des Mädchens sexueller Missbrauch zu Grunde liegt, den sie mitteilen wollte. Die Betreuer fühlten sich überfordert und wussten nicht, wie sie mit dem Thema Sexualität umgehen sollten. Für mich war es das erste Mal, dass ich mich mit diesem Thema auseinandergesetzt hatte.

Was ich von diesem Praktikum mitnehmen konnte, war ein Schrei nach Beachtung der Sexualität geistig behinderter Menschen. Ein Jahr nach diesen Erfahrungen hatte ich beschlossen, meine Diplomarbeit diesem Thema zu widmen, um meiner eigenen Sprachlosigkeit Abhilfe zu schaffen und einen Beitrag zu leisten, das Schweigen zu brechen.

Bedanken möchte ich mich bei Fr. Univ. Prof. Dr. Mathilde Niehaus für die Betreuung bei der Diplomarbeit, für ihr Interesse und anregende Bemerkungen. Besonders herzlich bedanke ich mich bei Fr. Mag. Petra Flieger, die mich in verschiedener Hinsicht inspiriert hat. In ihrer Lehrveranstaltung "Mit neuen Bildern in den Köpfen zur Integration im pädagogischen Alltag" sensibilisierte sie für eine neue Sichtweise der Menschen mit geistiger Behinderung. Von ihr konnte ich lernen, Menschen mit geistiger Behinderung als Experten in ihrer Sache zu erkennen, die in den Forschungsprozess miteingebunden werden müssen. Ich wurde neugierig, wie Menschen mit geistiger Behinderung sich selber wahrnehmen und wollte mehr über ihre Sichtweise zu verschiedenen Themen erfahren. Petra Flieger unterstützte mich mit Literaturempfehlungen und auch methodischen wie inhaltlichen Anregungen für die Diplomarbeit. Einen ganz lieben Dank dafür.

Besonderen Dank sei auch meiner Interviewpartnerin Hannelore Bundie und Elisabeth Schöner, die Frau Bundie bei unseren Gesprächen begleitete, ausgesprochen. Durch Frau Bundies Offenheit und mit Hilfe in die Tiefe führender Fragen von Frau Schöner, konnte es mir gelingen, einen Eindruck von den Erfahrungen von Frau Bundie zu bekommen, die ich - mit Einverständnis Frau Bundies - dem Leser nicht vorenthalten werde.

Bei meinen Eltern bedanke ich mich dafür, dass sie mir den nötigen Freiraum für mein Studium gegeben haben. Lieben Dank auch meinen Studienkollegen, mit denen ich verschiedene Wege gemeinsam gehen konnte, vor allem meiner lieben Freundin Anita Stöbich, mit der ich viele Gespräche über Literatur, Aufbau und Herangehensweise an eine Diplomarbeit führte. Uns verbinden viele schöne und anstrengende Momente.

Zuletzt sage ich danke meinem Lebenspartner und Vater unseres Kindes Josef Handlechner, der mir immer wieder zuhörte und mit dem ich mich besonders intensiv über den eigenen, durch die Diplomarbeit ausgelösten Prozess austauschen konnte. Josef zeigte großes Interesse an meiner Arbeit und war in vielen Belangen erste Ansprechperson. Danke schön.

1 EINLEITUNG

Volker Schönwiese (1987, S. 112f) beschreibt die Situation wie folgt: "Sexualität ist das - im Vergleich zu seiner Bedeutung - am besten verdrängte und mit Vorurteilen belegte Thema, sowohl in der Sonderpädagogik, als auch in der Integrationsdiskussion." Dies sei deshalb "merkwürdig, da sich die Konsequenzen aus der Lebensgeschichte und die Qualität der gesamten Lebenssituation von behinderten Menschen im Problemfeld Sexualität und Partnerschaft am stärksten ausdrücken." (ebd.) Das Verdrängen der Sexualität behinderter Menschen entspreche einem "typischen Problem der Interaktion zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen. Es ist dies das Phänomen des 'so tun als wäre nichts', als wäre Behinderung nicht vorhanden, als wäre Sexualität nicht vorhanden." (ebd.) Die Lebensqualität behinderter Menschen ist abhängig vom sozialen Umfeld und ihren Betreuern. Sexualität wurde als Thema lange Jahre verdrängt und galt als Tabu. Dieses Tabu wird Stück für Stück aufgebrochen.

Zur Literatur möchte ich vermerken, dass in den letzten zehn Jahren zum Thema Sexualität und geistige Behinderung wesentliche Arbeiten publiziert wurden. Sexuelle Entwicklung geistig behinderter Menschen, Aufklärung und Verhütungsfragen, Kinderwunsch und Elternschaft, sexueller Missbrauch, Sterilisationsbestimmungen, Schwierigkeiten im Umgang der Betreuer mit der Sexualität ihrer Klienten wurden als Themen behandelt. Meine eigene Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass trotz der nun vorhandenen Literatur, Betreuer und Eltern in bezug auf die Sexualität ihrer Klienten oder Kinder überfordert und unsicher im Umgang mit Themen oder Problemen bezüglich Sexualität sind. Dieser Unsicherheit wird versucht entgegenzuwirken. Im Laufe der Recherchen für meine Diplomarbeit wurde ich auf Aufklärungskurse z.B. "Special Love Talks" in Salzburg für Menschen mit geistiger Behinderung, ihren Eltern und Betreuern aufmerksam. Fortbildungskurse für Betreuer werden zum Beispiel von der Organisation Lebenshilfe angeboten. Das Problem der jahrelangen Tabuisierung dieses Themas scheint mir erkannt worden zu sein. Zunehmend wird Offenheit für das Thema Sexualität spürbar.

Wenn auch viel vom Umgang mit der Sexualität behinderter Menschen gesprochen wird, so fehlen Stellungnahmen von Menschen mit geistiger Behinderung in der Literatur weitgehend. Man erfährt nicht, wie Betroffene mit ihrer Sexualität umgehen und wie sie sie erleben. An diesem Punkt möchte ich ansetzen. Mein Interesse in der vorliegenden Arbeit gilt daher den Erfahrungen, die geistig behinderte Frauen mit ihrer Sexualität machen. Sexualität wird von Frauen anders erlebt als von Männern. Michelle McCarthy (1993) und Andrea Friske (1995) betonen, dass bezüglich sexueller Erfahrungen eine geschlechtliche Trennung vorzunehmen ist. Da ich selber eine Frau bin, ziehe ich es vor, mich mit der Situation geistig behinderter Frauen auseinander zu setzen. Ich glaube, mich besser in Frauen einfühlen zu können. Dazu kommt die Überlegung, dass es Frauen leichter fallen müsste, sich mir als Frau anzuvertrauen.

Es gibt kaum Studien oder Berichte, die so gestaltet sind, dass geistig behinderte Männer und Frauen selbst zu Wort kommen. Valerie Sinason (2000, S. 12) bemerkt: "Behinderte Erwachsene und Kinder werden immer noch viel zu selten als Personen gesehen, die Worte und Gedanken von Wert in sich tragen". Es ist unüblich, Interviews mit Menschen mit geistiger Behinderung zu führen. Boban und Hinz (2001, S. 56) führen im Rahmen einer Evaluation Interviews mit geistig behinderten Menschen und kommentieren, dass sie "methodisch Neuland betreten, denn es gibt bisher in der Literatur nur sehr wenige Beispiele, in denen Interviews mit Menschen mit geistiger Behinderung einen hohen Stellenwert haben." Boban und Hinz (2001, S. 60) gehen davon aus, "dass auch Menschen mit geistiger Behinderung fähig dazu sind, über ihre Erfahrungen und Situation Auskunft zu geben und sie zu reflektieren".

Besonders inspiriert wurde ich durch Andrea Friske, die in ihrem Buch "Als Frau geistig behindert sein" (1995, S. 18) schreibt: "Nur allzu oft wird über Menschen mit geistiger Behinderung aus verschiedenen Perspektiven geschrieben. Nur selten kommen sie selbst zu Wort. Sie sind Objekte von Theoriebildungen über sie und nicht mitgestaltendes Subjekt." Es ist mir ein besonderes Anliegen, wie Friske von Menschen mit geistiger Behinderung zu schreiben und nicht über sie, "indem ich das, was sie zu sagen haben, aufschreibe und anderen zugänglich mache". (ebd.)

Im Zuge der Auseinandersetzung mit Literatur wurde mir bewusst, dass ich ein sehr persönliches und intimes Thema aufgreife, wenn ich von sexuellen Erfahrungen im Leben geistig behinderter Frauen schreibe. Sexualität wird von jeder Frau und jedem Mann individuell erlebt und steht stark im Zusammenhang mit der eigenen Lebensgeschichte. Um die Hintergründe dieser speziellen Erfahrungen entsprechend miteinzubeziehen, würde eine intensive Auseinandersetzung mit der Person notwendig sein. Nachdem ich meine Interviewpartnerin kennen gelernt und ihre Lebensgeschichte in groben Umrissen erfahren hatte, überlegte ich, diese in den Mittelpunkt meiner Arbeit zu stellen und eine qualitative Einzelfalldarstellung zu machen.

In meiner persönlichen Reflexion über die Auseinandersetzung mit dem Thema wurde mir klar, dass ich nicht von Beginn an mit derselben Offenheit dem Thema sexuelle Erfahrungen von Frauen mit geistiger Behinderung gegenübergestanden bin. Mich interessierte, wie Sexualität gelebt wird, die Themen Kinderwunsch und vor allem sexueller Missbrauch wollte ich allerdings ausklammern und nicht behandeln. Mit diesen von mir ursprünglich tabuisierten Aspekten der Sexualität geistig behinderter Personen wurde ich jedoch durch meine Interviewpartnerin konfrontiert. Mir wurde klar, dass Elternschaft und Missbrauch nicht ausgeblendet werden können und zum sexuellen Erleben geistig Behinderter gehören. Die von mir gewählte Methode hat dazu beigetragen, ein ganzheitliches Bild zu erfassen. Hätte ich mit einem strukturierten Fragenkatalog gearbeitet, wäre ich diesen Themengebieten ausgewichen und hätte vielleicht nicht erfahren, dass meine Interviewpartnerin sexuell missbraucht worden ist.

Die Arbeit beginnt mit einer Auseinandersetzung mit den Schlüsselbegriffen "geistige Behinderung" und "Sexualität". Darauf folgen einige einführende Überlegungen zur Sexualität geistig behinderter Frauen. Im Anschluss daran reflektiere ich im dritten Kapitel den Grund für meine Entscheidung zur Einzelfalldarstellung, stelle die gewählte Methode vor und gehe auf die Rahmenbedingungen der Interviews und den Verlauf der Gespräche ein. Ich beschreibe, wie ich meine Interviewpartnerin kennengelernt habe, versuche einen Überblick über ihr Leben zu geben und bespreche, wie ich das Interviewmaterial ausgewertet habe.

In den darauffolgenden Kapiteln stelle ich verschiedene Einflussfaktoren auf sexuelles Erleben und unterschiedliche Sichtweisen zum Thema dar. Dabei gliedere ich die Kapitel vier bis sieben in verschiedene Fragen, die bei Friske ebenfalls thematisiert wurden: Was dürfen, was wollen, was sollen und schließlich was tun Frauen mit geistiger Behinderung. Ich möchte die Unterschiede zwischen gesellschaftlichen Vorurteilen und Einstellungen zur Sexualität behinderter Frauen und den Wünschen und Bedürfnissen ebendieser erarbeiten. Dabei nehmen die Aussagen von meiner Interviewpartnerin unterschiedlich viel Platz ein, abhängig davon, wie intensiv die Themen in den Interviews besprochen wurden. Behandelt werden Einstellungen zu Genitalsexualität, zu Partnerschaft, Kinderwunsch und Elternschaft bis hin zu Sterilisation von Frauen mit geistiger Behinderung. In diesem Zusammenhang wird auch auf die sexuelle Ausbeutung von Frauen mit geistiger Behinderung aufmerksam gemacht. Im siebten Kapitel sind Einflussfaktoren auf die Sexualität geistig behinderter Frauen zusammengefasst und Studien zu sexuellen Erlebnissen geistig behinderter Frauen dargestellt. Speziell in diesem Kapitel wird den Schilderungen meiner Interviewpartnerin viel Raum gegeben.

In einem achten Kapitel fasse ich das bisher dargestellte zusammen und gehe auf pädagogische Konsequenzen ein. Den Abschluss der Arbeit bilden ein Ausblick zu künftigem Forschungsbedarf und eine Reflexion zur Methode.

Der Anhang umfasst meinen Interviewleitfaden und eine Vorlage eines Arbeitsblattes, das ich im Rahmen der Interviews verwendet habe.

Abschließend sei nochmal darauf hingewiesen, dass in dieser Arbeit für Erzählungen einer Frau mit geistiger Behinderung Platz ist. Meine Interviewpartnerin erzählt von der Geburt ihrer beiden Kinder und der Trennung von ihnen, sie erzählt von ihren Beziehungen, von sexuellem Missbrauch und vom schwierigen Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Von Bedeutung ist, dass die aufgegriffenen Themen in einer unüblichen Weise dargestellt werden, wo der Sichtweise meiner Interviewpartnerin viel Platz eingeräumt wird.

2 DEFINITIONEN UND EINFüHRENDE ÜBERLEGUNGEN ZUR SEXUALITäT GEISTIG BEHINDERTER FRAUEN

2.1 Geistige Behinderung - Reflexion zu einem Phantom

Zu Beginn der Arbeit versuche ich, die Begriffe, die ich fortlaufend in meiner Arbeit verwenden werde zu klären. Ich habe mich mit der Lebensgeschichte einer Frau mit geistiger Behinderung hinsichtlich ihrer sexuellen Erfahrungen auseinandergesetzt und möchte in diesem Kapitel Verständnis für die Lebenssituation geistig behinderter Menschen entwickeln. "Geistige Behinderung - Reflexion zu einem Phantom" lautet der Titel eines von Heinrich Greving & Dieter Gröschke (2000) herausgegebenen Buches. Geistige Behinderung als Phantom zu bezeichnen, empfinde ich überaus treffend, gerade wenn ich selber vor der Aufgabe stehe, dieses Phänomen "geistig behindert" genauer zu beschreiben.

Feuser (2000, S. 149) sagt, "Geistigbehinderte gibt es nicht". "Von einer geistigen Behinderung zu sprechen impliziert, dass es 'Geist' an sich gäbe, als eine von Materie losgelöste Wirklichkeit". (a.a.O., S. 148) Es gäbe keine wissenschaftliche Übereinkunft, was "Geist" sei, noch worin dieser behindert sein könnte. (ebd.) Straßmeier (2000, S.57) betont, "Den Menschen mit geistiger Behinderung gibt es nicht, es sind sehr unterschiedliche, sehr charaktervolle Individuen." Mit diesen beiden Sätzen könnte man den Begriff "Geistigbehinderte" wegradieren. Es ist ein Begriff für Menschen, die es nicht gibt, die aber in der Literatur sehr wohl Diskussionsthema sind. Den Begriff der geistigen Behinderung gibt es - der geistig behinderte Mann oder die geistig behinderte Frau, das geistig behinderte Kind, der geistig behinderte Jugendliche, der geistig behinderte alte Mensch, Menschen, über die viel geschrieben und geredet wird. Ich frage mich, warum in der Literatur nur der Begriff der geistigen Behinderung verwendet wird, nicht aber der des "Geistiggeförderten". Dieser Begriff würde wohl das Gegenstück zu "Geistigbehinderter" darstellen. Immer wieder von Geistigbehinderten zu sprechen, zeugt von einem Menschenbild, das die Individualität des Einzelnen nicht anerkennt. Solange es den Begriff der geistigen Behinderung gibt, bleiben die Individualität und Heterogenität aller Menschen unerkannt. Straßmeier macht darauf aufmerksam, dass wir "auch in der Wissenschaft Abschied nehmen [müssen] von einer Vorstellung, dass Menschen mit geistiger Behinderung eines bestimmten Schweregrades homogen seien." (ebd.)

Laut Feuser gibt es keine "Geistigbehinderten", und dennoch existiert ein Bild vom geistig behinderten Menschen, das wir in uns tragen. Es gibt die Idee vom Normalen und vom Anderen, zu der auch die Idee von "geistiger Behinderung" zählt. Ob man normal ist oder geistig behindert, wird bald festgestellt, dann beginnen Sozialisationsprozesse in eine bestimmte, vorgegebene Richtung zu laufen. Durch die Zuschreibung der geistigen Behinderung beginnt die Idee der geistigen Behinderung zu arbeiten, man trägt dieses Stigma und wird es so leicht nicht mehr los. Der Begriff "geistige Behinderung" ist problematisch, "weil er als stigmatisierend, pauschalierend und etikettierend empfunden wird." (Straßmeier, 2000, S. 52)

Elbert (1982, S. 24) bezeichnet geistige Behinderung als "Formierungsprozess und Akt der Gegenwehr". Er zeigt auf, dass "die für die 'normale' Erziehung typischen Transformationsprozesse der kindlichen Aktivität bei der Erziehung 'Geistigbehinderter' unterbunden bzw. gehemmt werden und die für 'Geistigbehinderte typischen Verhaltensformen' als Gegenwehraktivitäten verstanden werden können". Bezüglich typischer Verhaltensformen gibt Schönwiese (2001, S. 1) zu verstehen, dass "grundsätzlich (...) soziale Abweichung und Differenz als Ergebnis biographischer, gesellschaftlicher und historischer Typisierungen gesehen werden [können]". Das würde bedeuten, dass das "eigenartige" Verhalten geistig behinderter Menschen als Antwort auf den Umgang des Umfelds mit ihnen verstanden werden kann.

Zu wissen, dass ein Kind geistig behindert ist, löst in seinen Eltern Prozesse aus, die von Niedecken beispielhaft beschrieben werden: "In einer Leistungsgesellschaft wie der unsrigen kann es gar nicht anders sein, als daß die Aussicht, 'mein Kind wird nicht voll leistungsfähig sein', den Eltern eine Kränkung, ein Trauma bedeutet, das Hoffnungen und Wünsche grausam zerstört. 'Am Tage, wo medizinischer und psychiatrischer Befund einerseits, eigene Ansicht andererseits, keinen Zweifel offen lassen, daß dein Kind debil ist, stürzt eine Welt zusammen...Du schmiedest einen Panzer um dein wundes Herz...Enttäuschungen, mangelnde Ansprechbarkeit des Kindes, verdorbene Familienunternehmungen zermürben deine spontane Mütterlichkeit'." (Niedecken, 1989, S. 34f) Das Bild vom Geistigbehinderten beginnt zu arbeiten, beeinflusst unser Verhalten und wirkt sich auf die Entwicklung des Kindes aus.

Feuser (2000, S. 155) beobachtet, "wie vermessen und versessen wir darin sind", Prognosen und pädagogische Programme zu erstellen. Mit einem einfachen Vergleich wird jedoch deutlich, dass durch eine punktuelle "Bestandsaufnahme" eigentlich keine Prognosen getroffen werden können. "Würde ich aus einem Film, den die Zuschauer nicht kennen, ein Filmbild herausschneiden und als Dia projizieren, wäre mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit niemand in der Lage, exakt herauszufinden, welche Szene zu diesem Bild geführt hat und welche Szenen diesem Bild nachfolgen, geschweige denn, dass der Ausgang des Filmes richtig vorherzusagen und zu beurteilen wäre. Aber wir testen einen Menschen zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Lebensgeschichte und meinen dann zu wissen, welchen weiteren Lebensweg er einzuschlagen hat und welche Bildung ihm zu ermöglichen oder vorzuenthalten ist." (Feuser, 2000, S. 155)

Aus dieser Beobachtung unseres Verhaltens ergibt sich die Notwendigkeit, "Menschen, die wir bislang als 'Geistigbehinderte' bezeichneten, in neuer Weise und ohne die mit diesem Begriff verbundene Stigmatisierung und Diskretierung zu verstehen und dadurch auch ihre gesellschaftliche Anerkennung als gleichberechtigte und gleichwertige MitbürgerInnen zu untermauern und zu beschleunigen." (Feuser, 2000, S. 141)

2.1.1 "Anderssein"

Ich möchte mich nicht darauf festlegen, was es bedeutet, geistig behindert zu sein, dennoch möchte ich einige kritische Gedanken zum "Bild der geistigen Behinderung" skizzieren.

Die Psychoanalytikerin Liljenroth-Denk stellt sich die Frage: "Wie ist das, ein Mensch zu sein mit geistiger Behinderung, in einem patriarchalischen Gesellschaftssystem, das nach Leistung und Produktivität verlangt, nach Besonderem und Perfektion strebt?" Sie findet Antworten: "Es wird korrigiert, verbessert, vertuscht, verschwiegen, verdrängt, repariert, verändert zu etwas Besserem. Leben bedeutet, unter immer größer werdenden Druck zu geraten mit dem Blick ständig auf die Zukunft gerichtet, die genauestens vorgeplant und vorbereitet wird. In einer solchen Lebensform kann ein Mensch mit geistiger Behinderung (...) sicher nicht mithalten. Die Behinderung an sich bedeutet für diesen Menschen schon ein Ausgegrenztsein und zwingt ihn, in ständiger Herausforderung zu leben, angepaßt zu sein, dazuzugehören, eben normal zu sein. Auch unter noch so guten äußeren Bedingungen bleibt für fast jeden behinderten Menschen eine fortdauernde Kränkung durch seine Behinderung bestehen: das Erleben der Begrenztheit der eigenen Möglichkeiten, des immerwährenden Angewiesenseins auf andere." (Liljenroth-Denk, 1996, S. 7f)

Niedecken (1989, S. 18) wählt einen psychoanalytischen Zugang und beschreibt das "sogenannte Anderssein der geistig Behinderten": "'Diese Menschen' seien, so heißt es, wie 'ewige Kinder'." Wir würden durch ihr Verhalten nicht zu unrecht an Kinder erinnert. Geistig Behinderte sind auffällig, weil sie beispielsweise nicht allein sein wollen und klammern, andere sind "unbändig in ihrer Wut und wenig bereit, sie nach den Regeln erwachsener Höflichkeit zu unterdrücken; manche führen uns ihre Sexualität in einer exhibitionistischen Weise vor, die uns peinlich berührt, weil wir unseren Stolz auf unsere Körper schon in frühester Kindheit unter Kleidchen zu verbergen gelernt haben." (ebd.)

Niedecken beschreibt, dass wir angepasst Lebenden lernen mussten, unser kindliches Verhalten abzulegen, um den Erwartungen der Gesellschaft entsprechen zu können. Geistig Behinderte wirkten auf uns "wie der Inbegriff des ungebremst Triebhaften". (ebd.) Sie erinnern uns in ihrem Verhalten vielleicht an eigene Sehnsüchte und gleichzeitig verkörpern sie die Folgen, einer Hingabe der eigenen Triebe: Ohnmächtigkeit und Abhängigkeit. Es fällt schwer, sich mit der Unvollkommenheit Behinderter auseinander zu setzen und wir wollen uns nicht "gerne an eigene, unerfüllt auf der Strecke gebliebene Kindersehnsüchte erinnern" (ebd.), daher müssen wir uns schützen durch Aussonderung oder Rehabilitation.

Niedecken entwickelt eine radikal kritische Sichtweise unseres Menschseins. Sie macht klar: "Wir alle sind ja in der Tradition dessen groß geworden, was vor nicht sehr vergangener Zeit zur Ausrottung 'lebensunwerten Lebens' geführt hat, und diese Tradition ist nicht automatisch ausgelöscht". (Niedecken, 1989, S. 54) Diese Tradition bedingt, dass wir Menschen mit geistiger Behinderung wegen ihres Andersseins und ihres nicht leistungsorientierten Daseins nicht annehmen können.

Mit unserer Vergangenheit und Handlungstradition setzt sich Gruen auseinander. Er reflektiert die Entstehung eines "Selbst" und in der Auseinandersetzung mit dem Problem der Autonomie hinterfragt Gruen den Prozess der Entwicklung und des Lernens. Gruen (2000, S. 30) spricht von einer "vor allem Anpassungsleistungen züchtenden Kultur". Im Laufe der Entwicklung würde das Kind lernen, nicht auf eigene Reaktionen zu horchen, es beginnt, sich an Reaktionen des unmittelbaren Umfeldes zu orientieren. (vgl. Gruen, 2000, S. 20) Gruen (2000, S. 22) beobachtet eine "Angst vor der Lebendigkeit der eigenen Bedürfnisse", eigene Bedürfnisse würden "als bedrohliche Feinde erlebt werden", insofern als sie uns trennen können von dem Umfeld, wo wir dazugehören möchten oder müssen. Sozialisation in der üblichen Weise bedeutet Fehlentwicklung der Autonomie, wenn darunter nach Gruen "derjenige Zustand der Integration, in dem ein Mensch in voller Übereinstimmung mit seinen Gefühlen und Bedürfnissen ist" verstanden wird. (Gruen, 2000, S.17) Unsere Form zu leben und unser Gewordensein machen es so schwierig, mit dem Anderssein zurecht zu kommen.

Geistig Behinderte werden als ewige Kinder beschrieben: sie lassen nicht los von ihren Gefühlen, es ist ihre Eigenart, ihre Kompetenz. Man könnte meinen, dass Menschen mit geistiger Behinderung durch ihr Verhalten Chance auf "echte" Autonomie im Sinne Gruens haben. Doch Menschen mit geistiger Behinderung stehen, wie auch Kinder, in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Eltern oder ihren Betreuern. Diese Abhängigkeit fordert vom geistig Behinderten wie auch vom Kind, den Vorstellungen von außen zu entsprechen, dieses Bild zu leben, das wir von ihm haben.

Im Hinblick auf die Überlegungen von Niedecken und Sinason erinnern uns Menschen mit geistiger Behinderung an ureigene Bedürfnisse und werden aus diesem Grund zu unseren Feinden, die wir aussondern und wegsperren müssen von unserem gesellschaftlichen Leben. (vgl. 2.1.2)

Valerie Sinason interpretiert unsere Reaktion auf Menschen mit geistiger Behinderung dahingehend, dass wir an unsere "Fehlbarkeit" erinnert werden. Sie gibt zu denken: "Wo etwas ernstlich nicht stimmt, was nicht repariert werden kann, fühlen wir uns offenbar häufig an unsere geistige und körperliche Gebrechlichkeit und Sterblichkeit erinnert. Das führt einerseits zu manch einer genialen, präventiven oder reparativen Leistung, andererseits wiederum zu Schuldzuweisungen, Ausgrenzungen und Enteignungen." (Sinason, 2000, S. 19)

Angst vor Ansteckung und Bestrafung und Erinnerung an eigene körperliche Gebrechlichkeit und Sterblichkeit, scheint der geistig Behinderte in uns auszulösen. Geistige Behinderung als Erinnerung an kindliche Bedürfnisse zu sehen, die wir ablegen mussten, um der Effizienz der Gesellschaft zu genügen, lässt einen Aspekt unserer Gesellschaft hervor scheinen, wo mit Leistung und Effizienz gemessen wird, Perfektionismus und Funktionalität eine wichtige Rolle spielen.

Ernst Klee setzt sich mit Einstellungen und Vorurteilen gegenüber Menschen mit Behinderung auseinander und beschreibt, worum es in unserer Gesellschaft geht, welche Werte wir uns angeeignet haben: "Wir wurden erzogen, Leistung und Gesundheit sei unser höchstes Gut, Arbeitskraft der Schlüssel zum Erfolg. So leben viele unter dem Trauma, ihre Arbeitskraft durch Unfall oder Krankheit zu verlieren. Wer noch etwas leisten kann, darf sich den anderen überlegen fühlen. Die Leistungsideologie, die den Wert eines Menschen an Produktionsmaßstäben mißt, wird uns täglich eingeflüstert, im Kindergarten, in der Schule, im Beruf, in den Reden von Wirtschaftsführern und Politikern. Überall werden Vorurteile gemanagt, um uns auf gesellschaftlich-ökonomische Ziele auszurichten." (Klee, 1987, S. 15)

In unserer westlichen Gesellschaft ist kein Platz für kindliche Triebhaftigkeit oder für Bedürfnisorientierung am Individuum. Im Erwachsenwerden lernen wir, "Aufträge" anzunehmen, Erwartungen von außen gerecht zu werden und wir üben, uns loszureißen von unserer eigenen Bedürftigkeit. "In unserer 'normalen' Welt darf es keine Behinderung geben. Alles ist glatt, schön, jung und dynamisch, alles lächelt. So sind Menschen mit einer geistigen Behinderung in ihrem Angepaßtsein oft freundlich, lächeln und umarmen. Sie zeigen sich anbiedernd, aus Angst nicht angenommen, nicht geliebt zu werden." (Liljenroth-Denk, 1996, S. 8)

2.1.2 Die Funktionen der "geistig Behinderten" für unsere Gesellschaft

Menschen mit geistiger Behinderung, die wir aussondern, die wir speziell betreuen lassen, die wir nicht anschauen können, deren Speichelfluss uns widerlich erscheint, deren Lächeln wir nicht verstehen können und uns glauben lässt, dass es "ihnen" gut geht in "ihrer" Welt, diese Menschen, die wir als geistig behindert bezeichnen, erfüllen eine Funktion im System Gesellschaft. Sie sind Schreckbild dessen, was passiert, wenn wir uns nicht lösen von unseren kindlichen Bedürfnissen, wenn wir nicht unserer Ratio gehorchen. Behinderte zählen zur Gruppe der Minderheiten und erfüllen somit gleiche Funktion wie Homosexuelle, Ausländer, Arbeitslose u.a. Sie bilden eine Projektionsfläche für Eigenschaften in uns, die wir nicht annehmen können und auch gar nicht erkennen können, wollen oder auch dürfen. Unsere Gesellschaft funktioniert auf Grund von Leistung, Fortschritt, Technik und Vernunft. Menschen mit geistiger Behinderung genügen all diesen Normen nicht und erfüllen somit eine wichtige Funktion: "Was wir an uns selbst nicht mehr wahrnehmen, nicht leben dürfen, sehen wir bei ihnen - aber als Verhaltensstörung, ein sich Versagen vor der Leistungsnorm, das wir dann behandeln können: Im Umgang mit ihnen wiederholen wir den Abwehrkampf, den wir um unserer Zugehörigkeit willen früh an uns selbst schon geübt haben. Indem geistig Behinderte der Projektionsschirm sind für unseren Wunsch, uns dem zu versagen, was als Normalitätsforderungen allgegenwärtig ist, wird der Schauplatz unseres eigenen Abwehrkampfes außerhalb unseres selbst verlegt, der Kampf weniger gefährlich und das unhinterfragte Fortbestehen dessen, an dem wir alle leiden, gesichert." (Niedecken, 1989, S. 19)

Laut Niedecken leiden wir an unserer Lebensform. Im Zusammenhang mit dem schon zuvor aufgegriffenen Autonomiebegriff von Gruen beschreibt er, dass wir unter Autonomie im allgemeinen verstehen, "was mit der Behauptung der eigenen Wichtigkeit und Unabhängigkeit zu tun hat. (...) Was (...) mit Autonomie bezeichnet wird, ist die Freiheit, sich und anderen ständig Beweise der Stärke und Überlegenheit liefern zu müssen." (Gruen, 2000, S. 17) Gruen verweist somit auf ein ungeschriebenes Gesetz: Wer überlegen ist, ist unabhängig und frei. Diese Überlegenheit muss ständig bewiesen werden; "es ist ein kriegerischer Zustand, weit entfernt von der Fähigkeit das Leben zu bejahen." (ebd.)

Peter Radtke beschäftigt sich in seinem Aufsatz "Warum die Gesellschaft den 'Behinderten' braucht - Über das Menschenbild des 20. Jahrhunderts" mit dem Stellenwert, den "die Existenz behinderten Daseins in einer Gesellschaftsstruktur [einnimmt], in der anscheinend kein Platz für es vorgesehen ist". (Radtke, 1994, S.114) Er lässt eine Vision einer Welt ohne Behinderung und ohne Behinderte entstehen: "Eliminieren wir den behinderten Menschen aus unserem Weltbild, so verschwindet eine der größten Herausforderungen an unser Verständnis, Menschsein zu definieren. Wenn es den behinderten Menschen nicht gäbe, könnten wir der Täuschung erliegen und Menschsein mit Produktivität gleichsetzen, mit Leistung, Schönheit, Kraft, Anmut, Intelligenz (...) Die Ausmerzung von Behinderung hieße dementsprechend 'Mord an der Idee von dem, was wir sind, oder was wir sein sollten'". (Radtke, 1994, S. 116) Radtke erwähnt auch die im Menschen innewohnende "Angst vor Fremdem" und meint, die Auseinandersetzung mit Menschen mit Behinderung verhelfe zu einem anderen "Verhältnis des modernen Menschen zu Krankheit, Leiden und Schmerz." (Radtke, 1994, S. 116f) "Arm, hilflos, abhängig, einsam" waren die am häufigsten genannten Adjektive, die Studierende zum Begriff "behindert" nannten. (Radtke, 1994, S. 113) Das Bild, das wir vom behinderten Menschen haben, ist eng verknüpft mit Leid und Schmerz. Insofern bietet ein Einlassen auf diese außenstehende Gruppe die Möglichkeit, zum einen das Bild, das wir von diesen Menschen haben,, zu verändern, zum anderen ist es eine Gelegenheit, sich Gedanken zu machen darüber, wie unser "System" funktioniert und warum nicht alle gleichberechtigt in diesem System Platz finden. Abschließen möchte ich diese Gedanken mit den nachfolgenden Sätzen von Radtke, der selbst behindert ist und aus der Perspektive Behinderter zu denken gibt: "Wir möchten nicht ständig daran gemessen werden, wie weit wir an das Vorbild unserer arbeitsproduktiven Nichtbehinderten-Umwelt herankommen. Dadurch, daß wir einzig und allein nach dem Raster unserer scheinbar nichtbehinderten Umgebung beurteilt werden, gelingt es uns nicht, die eigenen Stärken auszuspielen, unseren persönlichen positiven Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten, uns bewußt als behindertes Glied der Gesellschaft mit eben dieser Behinderung als Kraft in die Gemeinschaft einzubringen." (Radtke, 1994, S. 118)

2.1.3 Geistige Behinderung als soziales Konstrukt

Es stellt sich die Frage: Wie entsteht dieses Anderssein und worin liegen die Gründe dafür. Es genügt längst nicht das Verhalten geistig behinderter Menschen rückzuführen auf hirnorganische Schädigungen, Chromosomenaberrationen, Stoffwechselstörungen oder andere medizinischen Erklärungen. Geistige Behinderung kann verstanden werden als etwas, das im Austausch mit der Umwelt entsteht und zugleich auch produziert wird.

Niedecken (1989, S. 22) beschreibt auf der Basis der psychoanalytischen Interaktionstheorie, wie sie von Alfred Lorenzer entwickelt wurde, dass geistige Behinderung "nicht mehr einfach als Folge einer organischen Schädigung" zu begreifen sei. "Vielmehr erscheint sie (...) als Produkt eines spezifischen Sozialisationsvorgangs zwischen einem Kind mit spezifisch beeinträchtigten körperlichen Voraussetzungen und einer dazu in spezifisch pathogener Weise sich verhaltenden Umwelt. (...) Geistig Behinderte als Produkt [eines Sozialisationsvorganges] verstehen, heißt nicht, Realitäten leugnen, vielmehr die organische Realität in ihrer komplizierten Verwobenheit mit der gesellschaftlichen überhaupt erst sehen, anstatt sie zum unhinterfragbaren Schicksal zu erklären." (ebd.)

Niedecken (1989, S. 24) schildert: "Geistig behindert kann niemand geboren werden, auch wenn so gerne schon vom 'geistigbehinderten' Säugling gesprochen wird, denn von einer geistigen Differenzierung kann beim Neugeborenen ja noch nicht die Rede sein. Wie jede geistige Entwicklung, so konstituiert sich auch die geistig behinderte erst in der Auseinandersetzung zwischen Säugling in seinen spezifischen Möglichkeiten und Begrenzungen und seiner Mutter (mit- oder alleinerziehende Väter selbstverständlich einbegriffen), und in diese Auseinandersetzung geht formbildend ein auch die Haltung der Mutter und das Kind umgebenden, sie haltenden oder alleinlassenden Umwelt."

Um der Frage nachzugehen, was es heißt, geistig behindert zu werden, bringt Niedecken ein eindrückliches Bild von Horkheimer und Adorno aus der "Dialektik der Aufklärung", das ich hier anführen möchte:

"Das Wahrzeichen der Intelligenz ist das Fühlhorn der Schnecke 'mit dem tastenden Gesicht'....Das Fühlhorn wird vor dem Hindernis sogleich in die schützende Haut des Körpers zurückgezogen, es wird mit dem Ganzen wieder eins und wagt als Selbständiges erst zaghaft wieder sich hervor. Wenn die Gefahr noch da ist, verschwindet es aufs neue, und der Abstand bis zur Wiederholung des Versuchs vergrößert sich. Das geistige Leben ist in den Anfängen unendlich zart. Der Sinn der Schnecke ist auf den Muskel angewiesen, und Muskeln werden schlaff mit der Beeinträchtigung ihres Spiels. Den Körper lähmt die physische Verletzung, den Geist der Schrecken. Beides ist im Ursprung gar nicht zu trennen. ....Die Unterdrückung der Möglichkeiten durch unmittelbaren Widerstand der umgebenden Natur ist nach innen fortgesetzt, durch die Verkümmerung der Organe durch den Schrecken....Solcher erste tastende Blick ist immer leicht zu brechen, hinter ihm steht der gute Wille, die fragile Hoffnung, aber keine konstante Energie. Das Tier wird in der Richtung, aus der es endgültig verscheucht ist, scheu und dumm. Dummheit ist ein Wundmal." (zit. nach Niedecken, 1989, S. 60)

Die Schnecke mit ihren Eigenschaften "langsam, nackt und völlig wehrlos" (ebd.) steht als Bild für "die Wehrlosigkeit eines geistig behinderten Kindes, das langsam tastend weiterzukommen sucht und dabei mit seinem empfindlichen Fühlhorn allenthalben an Widerstände stößt, die es nicht erkennen kann und die es in seinen Versuchen, weiterzukommen, behindern" (ebd.). Diese Widerstände körperlicher oder geistiger Natur, versetzen der Seele einen Schrecken und verunsichern das Kind in seiner Eigenständigkeit. Die Widerstände wiederum wirken auf den Widerstand selbst zurück und lassen "den Muskel schlaff werden". (ebd.) Die Widerstände innerer und äußerer Natur lassen das Kind "geistig behindert werden".

Abschließend möchte ich wiederholen, dass der Begriff "Geistige Behinderung" sehr umstritten ist und viele Grundsatzdiskussionen auslöst. In Auseinandersetzung mit einschlägiger Literatur, lässt sich für mich erkennen, dass in der vorherrschenden Diskussion versucht wird, sich wegzubewegen von einer klassifizierenden, defizitorientierten Sichtweise der Menschen hin zu einem individualistischen, kompetenzbezogenen Blickwinkel.

2.2 Annäherung an den Begriff "Sexualität"

Es ist nicht einfach, eine stimmige Definition für den Begriff Sexualität zu finden. In diesem Kapitel kann nur eine Annäherung an diesen Begriff versucht werden. Dazu möchte ich mich mit Literatur von Autoren wie Joachim Walter, Andrea Friske, Uwe Sielert u.a. auseinandersetzen.

Walter weist darauf hin, dass "eine zufriedenstellende Definition des Begriffs 'Sexualität' in der einschlägigen Fachliteratur immer noch nicht gefunden werden kann." (1996, S. 34) Er vermerkt, dass seit Freud mit der Einführung des Libidobegriffs der "Bedeutungsinhalt von 'Sexualität' stark ausgeweitet worden" ist. (ebd.)

2.2.1 Definitionsversuche

"Unter Sexualität wird nicht mehr nur 'Genitalsexualität' verstanden, also keineswegs ausschließlich nur die mit den Geschlechtsorganen im engeren Sinne verbundenen Erlebnisse und Verhaltensweisen." (Walter, 1996, S. 34) Hinter Sexualität stecke mehr als nur die biologische Funktion der Fortpflanzung, Sexualität könne verstanden werden als Medium der Kommunikation und Selbstverwirklichung als Frau oder Mann. Walter bezeichnet Sexualität als "motivationale Grundenergie" (ebd.) von Kindheit bis ins hohe Alter.

Die amerikanische Sexualtherapeutin Offit meint: "Sexualität ist, was wir daraus machen. Eine teure oder billige Ware, Mittel zur Fortpflanzung, Abwehr gegen Einsamkeit, eine Form der Kommunikation, ein Werkzeug der Aggression (der Herrschaft, der Macht, der Strafe und der Unterdrückung), ein kurzweiliger Zeitvertreib, Liebe, Luxus, Kunst, Schönheit, ein idealer Zustand, das Böse oder das Gute, (...) Entspannung, Belohnung, Flucht, ein Grund der Selbstachtung, eine Form der Zärtlichkeit, eine Art der Rebellion, eine Quelle der Freiheit, Pflicht, Vergnügen, Vereinigung mit dem Universum, mystische Ekstase, Todeswunsch oder Todeserleben, ein Weg zum Frieden, eine juristische Streitsache, eine Form, Neugier und Forschungsdrang zu befriedigen, eine Technik, eine biologische Funktion, Ausdruck psychischer Gesundheit oder Krankheit oder einfach eine sinnliche Erfahrung." (Offit, 1979, S. 16, zit. nach Walter, 1996, S.34 f)

Mit diesen unzähligen Aufzählungen unterstreicht Offit den individuellen Bedeutungsinhalt des Begriffs Sexualität. Sexualität meint soviel verschiedenes, doch nicht jeder Person wird die Fülle dieses Begriffs bewusst. Letztlich geht es darum, sich mit der Bandbreite der Bedeutungen auseinander zu setzen, um für sich entscheiden zu können, wie man und frau Sexualität leben wollen.

Friske bemerkt, dass seit Mitte der 70er Jahre in der Literatur der Heilpädagogik Sexualität wahrgenommen werde. Ihr fällt auf, dass in den Herausgeberwerken Autorinnen in der absoluten Minderheit sind und kommt zu dem Schluss: "Die Sexualität ist männlich. Sie wird durch Männer definiert, analysiert und beschrieben." (Friske, 1995, S. 109) Friske prangert die fehlende Differenzierung zwischen Mann und Frau in der Literatur an und betont, dass Sexualität und auch Erleben der Sexualität immer abhängig vom Individuum und somit auch abhängig vom Geschlecht sei. Auch sie unterstreicht die vielfältigen Ausdrucksformen der Sexualität. (vgl. Friske, 1995, S. 120) Für Friske (1995, S. 112) gehören die beiden Begriffe Körperlichkeit und Sexualität untrennbar zusammen: "Körperlicher Ausdruck ist eng mit Sexualität verbunden. Sexualität ist nur über den Körper erfahrbar, sowohl im emotionalen Bereich, als auch in konkret 'faßbaren' Erfahrungen mit sich selbst und in Interaktionen. Körperlichkeit spielt eine große Rolle in der Ermöglichung von sexueller Interaktion."

2.2.2 Sinnaspekte der Sexualität

Karlheinz Valtl meint, dass wir den Begriff Sexualität ganz selbstverständlich gebrauchen. "Spontan denken wir dabei wahrscheinlich zuerst an das Miteinander-Schlafen und an daran angrenzende Verhaltensweisen, also das, was wir kurz 'Sex' nennen. Dazu können wir Küssen, Streicheln, Petting, Selbstbefriedigung und andere homo- und heterosexuelle Praktiken zählen, mit denen sich Menschen gegenseitig erregen und zum Orgasmus bringen können." (Valtl, 1999, o.S.) Sexualität sei aber mehr als nur der Sex. "Es gehören dazu alle anderen Verhaltens- und Erlebnisbereiche, die mit unserer Geschlechtlichkeit verbunden sind". (ebd.) Wenn wir Sexualität verstehen wollten, so müssten wir sie "in einem möglichst weiten Sinne betrachten und im Rahmen eines umfassenden Netzwerks von Wechselbeziehungen zu anderen Bereichen der Persönlichkeit und zum sozialen Umfeld sehen." (ebd.)

Sielert skizziert vier verschiedene Funktionen oder Sinnaspekte von Sexualität, den Identitätsaspekt, den Beziehungsaspekt, den Lustaspekt und den lebensschöpferischen Aspekt.

Sexualität ermöglicht die Auseinandersetzung mit dem eigenen Ich als eine zu Selbstbestimmung fähige körperliche und seelische Einheit. Unter dem Identitätsaspekt wird Sexualität als Möglichkeit zur "Gewährung und Entgegennahme von Selbstbestätigung als Bedingung zur Selbstliebe und zur Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit" verstanden. (Sielert, 1993, S. 15) Diese Annahme des eigenen Ichs ist abhängig von Erfahrungen und des sozialen Umfelds.

An diese Gedanken anknüpfend möchte ich auf Lempp verweisen. Lempp (1996, S. 185) sieht Sexualität als Chance für Integration: "[N]icht die Integration der Behinderten in die Gesellschaft [wäre] die Voraussetzung, sie auch an der Sexualität, wie wir sie für unsere Gesellschaft akzeptieren können, teilhaben zu lassen, sondern umgekehrt die Beteiligung der Behinderten auch an der Sexualität wird erst Voraussetzung ihrer Integration in die Gesellschaft." Mit dieser Idee könnte gelingen, behinderte Männer und Frauen nicht über ihre Behinderung zu definieren, sondern sie als Menschen mit sexueller Identifikation wahrzunehmen und ihnen Raum in unserer Gesellschaft zu gewähren. Sie als Mann und Frau mit einer gelebten Sexualität zu erkennen und zu akzeptieren wird Ausgang einer Integration in unsere Gesellschaft.

Sexualität kann Beziehung stiften und diese auf allen Ebenen vertiefen (körperlich, seelisch und geistig). Sexuelle Begegnungen können das Bedürfnis nach Geborgenheit, Vertrautheit und den Wunsch nach einer dauerhaften Beziehung in uns wecken. Im Beziehungsaspekt wird betont, dass "Liebesbeziehungen (...) von dem eigenen Selbstbewußtsein und der Eigenliebe derjenigen, die sich gefunden haben" leben. (ebd.)

Der Lustaspekt lässt uns Sexualität als etwas Lustvolles und Kraftgebendes erkennen. Lust kann als Triebkraft verstanden werden.

Im lebensschöpferischen Aspekt versteht sich Sexualität als Kraft, die zur Zeugung von Nachkommen führt, oder auch unser Leben bereichert und befruchtet. Der lebensschöpferische Aspekt ist weit mehr als bloß physische Fortpflanzung, er kann zu einer liebenden, solidarischen Verbundenheit mit unseren Mitmenschen und den Generationen nach uns beitragen.

Zusammenfassend lässt sich eine enorme Ausweitung des Begriffs Sexualität konstruieren, was ich persönlich zum einen als Bereicherung, zum anderen als Möglichkeit zur Ausblendung der Genitalität auffasse. Die Auseinandersetzung mit dem heiklen Thema der Genitalität und Fortpflanzung kommt gerade in der Diskussion um die Sexualität geistig behinderter Frauen zu kurz. Für Frauen mit geistiger Behinderung ist der Bereich der Zärtlichkeit, des Streichelns und sich Lieb-Habens bestimmt.

2.3 Sexualität bei geistig behinderten Frauen

Auf jeder Werbetafel wird mit sexuellen Reizen gearbeitet, die Frau mit ihren Rundungen und ihrer Ästhetik "billig" verkauft; auf Magazinen werden besonders Augen oder Brüste stark betont. Die Frau scheint "Werbegarant" zu sein. In Talkshows gibt es anscheinend kein Thema die Sexualität betreffend, über das nicht diskutieren wird. Schmusen, Ficken, Bumsen, Onanieren, anal oder oral, im Stehen, im Liegen - das schockiert nicht mehr. Mehr denn je wird das Thema Sexualität in alle Richtungen ausgeschlachtet. Ich bin nicht sicher, ob hinter dieser Enttabuisierungswelle nur das Motiv der Aufklärung steckt, oder ob nicht von einem Missbrauch dieses Themas - aufbauend auf die Sensationsgeilheit unserer Gesellschaft - zu sprechen ist. Nichtsdestotrotz haben die Medien "das 20. Jahrhundert zu einer Zeit des Tabubruchs gemacht (...) - verbunden mit der Chance der Befreiung von Zwängen, Ängsten und Unterdrückung." (vom Hofe, 2001, S. 20) Jutta vom Hofe beschreibt, Sexualität sei kein Tabu mehr, Behinderung nicht, Homosexualität nicht. Doch sobald man Sexualität und Behinderung miteinander verbindet, "stoßen wir immer noch auf viele innere wie äußere Schranken. Die Sexualität behinderter Menschen weckt bei vielen Menschen - behinderten wie nicht behinderten - Gefühle der Scheu, Unsicherheit und Angst". (ebd.)

Paradoxerweise ist trotz der Ausschlachtung des Themas Sexualität nicht allen Menschen klar, dass Sexualität zu den Grundbedürfnissen zählt und Teil aller Kinder, Jugendlicher, Frauen und Männer mit oder ohne Beeinträchtigung ist. Sexualität offen leben zu können, beschränkt sich auf eine kleine Gruppe der Gesellschaft, die der Schönheitsnorm entsprechen. Die, die jung, schön und vital sind, dürfen sich in unserer Vorstellung lieben und ihre Sexualität leben. Anders ist das bei Menschen, die unattraktiv sind, deren Körper unförmig ist oder die gar behindert sind. Walter bemerkt, dass "die Sonderpädagogik jahrelang die Auffassung tradiert" hat, dass "der geistig behinderte Mensch (...) stets das naive, unverdorbene und geschlechtlose 'große Kind' bleibt (...), wonach Sexualität am besten übergangen und der Behinderte abgelenkt werden soll." (Walter, 1996a, S. 32)

Es scheint mir sehr bezeichnend für den Umgang mit der Andersartigkeit von Menschen in unserer Gesellschaft, wenn das Thema Sexualität im Leben der Nichtbehinderten zerredet wird, gleichzeitig aber schwer fällt, Sexualität für geistig behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene gelten zu lassen. Dabei sollte beachtet werden, dass im Erkennen des "Sexualtriebs" geistig Behinderter in früheren Zeiten wie auch heute weniger Schwierigkeit liegt. Zur Zeit der Rassenhygiene wurde die Zwangssterilisierung und Vernichtung "lebensunwerten Lebens" verordnet. (vgl. Klee, 1996, S. 13ff) Ein Hitler-Zitat aus dem Vorwort des Sterilisierungsgesetzes besagt: "Wer körperlich und geistig nicht gesund und würdig ist, darf sein Leid nicht im Körper seines Kindes verewigen." (zit. nach Klee, 1996, S. 15) Man möchte meinen, dass diese Zeiten lange vorbei sind und man will das Alte ruhen lassen. Tatsache allerdings ist, dass auch heute die meisten Frauen mit geistiger Behinderung sterilisiert sind. (vgl. 6.3) Auch die Vernichtung "lebensunwerten Lebens" wird heute noch praktiziert. Entwicklungen der pränatalen Diagnostik machen es möglich, Defekte des ungeborenen Kindes sehr bald zu diagnostizieren. Frauen können sich die Möglichkeit offen halten, nach einer solchen Diagnose das Kind abzutreiben. Angesichts der gesellschaftlichen Haltung zu behinderten Kindern möchte ich allerdings nicht von einer "Möglichkeit zur Abtreibung" sprechen, passender ist es, von einer "Erwartung zur Abtreibung" zu schreiben. Heute wie damals wird die Entstehung behinderten Lebens zu verhindern versucht.

Es stimmt traurig wahrzunehmen, wie wenig wir uns von unserer Vergangenheit gelöst haben. Das Gedankengut von damals, die Idee von makellosen Existenzen lebt in unseren Köpfen weiter. Der Wahnsinn der Menschheit ist ihr Umgang mit Andersartigkeit. Wir haben verlernt, das Leben in seiner Unkontrollierbarkeit und Unregelmäßigkeit anzunehmen. Anders zu sein wird als Problem gesehen, wir lassen Menschen mit Behinderungen gezielt von "Spezialisten" behandeln, um sie aus unserem Blickfeld zu verbannen. Wir wollen nicht ständig daran erinnert werden, wie menschlich unperfektes Dasein sein kann. Am allerwenigsten können wir verkraften, dass Behinderte einen Lebensdrang in Form des Sexualtriebs in sich tragen und neues Leben hervorbringen können.

Wenn ich der Frage nachgehen möchte, welche Erfahrungen geistig behinderte Frauen mit ihrer Sexualität machen, kann ich vorausschicken, dass diese Erfahrungen stark vom sozialen Umfeld mitgestaltet werden. Nachdem die gewählte Methode entsprechend dargestellt wurde, sollen in den nachfolgenden vier Hauptkapiteln die verschiedenen Sichtweisen der Sexualität geistig behinderter Frauen thematisiert werden.

3. METHODISCHE ÜBERLEGUNGEN

3.1 Vorüberlegungen zur Auswahl der Methode

Ursprünglich wollte ich mehrere Frauen zu ihren sexuellen Erfahrungen befragen. Die Idee, die persönlichen Erfahrungen einer einzigen Person in den Mittelpunkt zu stellen, entstand nach intensiver Auseinandersetzung mit verschiedenen Methoden. Der pädagogische Leiter der Lebenshilfe Salzburg machte mich auf einen Interviewleitfaden zur Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung aufmerksam. Dieser Fragebogen wurde entwickelt, um mit Hilfe von Bildmaterial Personen mit geistiger Behinderung u.a. über Sexualwissen, Einstellungen zu verschiedenen Themen der Sexualität und über ihr Recht auf Sexualität zu befragen. Ich zog in Erwägung diesen Leitfaden dementsprechend zu modifizieren, um auch zu sexuellen Erfahrungen Informationen zu erhalten. Nach einer intensiven Beschäftigung mit dem Leitfaden von Plaute und Haslauer wurde mir klar, dass Fragen über das Sexualwissen behinderter Menschen einen nicht beabsichtigten Einfluss auf die befragten Personen ausüben würden. Ich wollte Sexualität keinesfalls als Thema darstellen, über das man aufgeklärt sein kann oder nicht. Sexualität ist für mich ein Thema, das besonders Gefühle und Emotionen anspricht. Ich wollte erfahren, wie Frauen mit geistiger Behinderung Sexualität erleben und was sexuelle Erlebnisse bei Frauen mit geistiger Behinderung auslösen können. Um genügend Raum für die Hintergründe der sexuellen Erfahrungen geben zu können, entschloss ich mich, eine Einzelfalldarstellung zu machen. Eine solch intensive Beschäftigung mit mehreren Lebensgeschichten hätte den Rahmen der Diplomarbeit gesprengt.

Abels (1975, S. 230) meint, wir "sollten (...) versuchen, in intensiven Fallstudien Material zu sammeln, das Aussagen über konkrete Wirklichkeit und Wahrnehmungen dieser Wirklichkeit durch konkrete Personen zuläßt." (zit. nach Lamnek, 1993b, S. 362) Strauss (1991) betont, "die Fallbeschreibung ist ein lesenswertes und lebendiges Medium, das mit einer phantasievollen Bilderwelt ausgestattet ist und oft die den Akteuren eigene Sprache spricht". Kraimer (1994, S. 162ff.) betrachtet die "qualitative Einzelfallstudie" geradezu als den "Königsweg in der sozialen Arbeit". (zit. nach Fatke, 1997, S. 60) Fatke (1997, S. 60) macht darauf aufmerksam, dass "Erziehung immer eingebettet ist in - und forschungsmäßig zu rekonstruieren ist aus - Lebensläufen". Das habe in der Pädagogik zu einem neuen Interesse an dem Zusammenhang von Biographie und Erziehungs- und Bildungsprozessen geführt.

Friske (1995) und Pixa-Kettner (1996), die Interviews mit geistig behinderten Menschen durchgeführt haben, empfehlen die Form des problemzentrierten Leitfadeninterviews. Lamnek bemerkt, dass hinsichtlich dieses Verfahrens "auch Personen mit geringer kommunikativer Kompetenz (...) in die Untersuchung einbezogen werden [können]. (1993b, S. 365)

3.2 Merkmale der qualitativen Methode in Einzelfallstudien

Lamnek (1993b) beschreibt vier Merkmale qualitativer Sozialforschung, "die sie von der herkömmlichen quantitativen Forschungslogik abheben: (a) Offenheit, (b) Kommunikativität, (c) Naturalistizität und (d) Interpretativität." (S.17)

Offenheit ist oberstes Gebot für qualitative Sozialforscher. "Offenheit bezüglich des theoretischen Konzepts, Offenheit gegenüber den untersuchten Personen (der Forscher erklärt ihnen den Sinn und Zweck der Untersuchung) und Offenheit in der Erhebungssituation (Flexibilität in der Wahl der Erhebungstechniken und in der Gestaltung der Erhebungssituation)". (Lamnek, 1993b, S. 17) Wichtig ist, "daß die Handlungen und Äußerungen der Untersuchungseinheit in der Erhebungssituation nicht durch prädeterminierte Konzepte des Forschers beeinflusst werden." (a.a.O., S. 18)

Kommunikativität ist ein weiteres wichtiges Merkmal der qualitativen Forschung. Es geht darum, in einem kommunikativen Austausch über die Situation die Wirklichkeit zu erfassen und gemeinsam zu deuten. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die Kommunikation möglichst "natürlich" erfolgen soll. "Die Untersuchungssituation soll daher dem Lebensalltag des zu Untersuchenden nicht fremd sein. Daher müssen kommunikative Akte eingegangen werden, die Alltagssituationen möglichst ähnlich sind." (a.a.O., S. 20) Die Einzelfallstudie ermögliche dem Forscher, "in der Erhebungssituation in individueller Weise auf die untersuchte Person einzugehen. Er kann erzählgenerierende Gesprächstechniken einsetzen oder bei Missverständnissen Nach- und Gegenfragen stellen. Je geringer der Grad der Standardisierung ist, desto größer ist die Chance auf eine natürliche und realitätsnahe Kommunikation." (a.a.O., S. 20)

Zum Merkmal der Interpretativität meint Lamnek (a.a.O., S. 21): "Erst die Einzelfallstudie macht Interpretation - also Nachvollzug individueller Bedeutungszuweisungen - im Einzelfall möglich. Die ausführliche und intensive Kommunikation mit der untersuchten Person (...) macht wissenschaftliche Interpretation möglich." Handlungsmuster können herausgefiltert werden. Ziel der qualitativen Sozialforschung ist es, Faktoren zu finden, die Handlungen beeinflussen. (Lamnek, 1993a, S. 203) Qualitative Sozialforschung ist "keine Deutungskunst sondern ein Entdeckungs-Verfahren". (Kleining, 1982, S. 228, zit. nach Lamnek, 1993a, S. 198)

3.3 Zur Auswahl der Interviewpartnerin

Auf der Suche nach einer Gesprächspartnerin für die Interviews wollte ich Frauen unter möglichst normalen Umständen kennen lernen. Es war mir wichtig, meine künftige Gesprächspartnerin nicht erst durch unsere Treffen kennen zu lernen, sondern davor Beziehung zwischen uns entstehen zu lassen.

Im Frühjahr 2001 besuchte ich einen Kurs für Bewegungsimprovisation für Menschen mit und ohne Behinderungen. Es nahmen 14 Personen teil, darunter auch Hannelore Bundie, meine spätere Gesprächspartnerin. An dieser Stelle sei vermerkt, dass alle Namen, die im Zusammenhang mit den Gesprächen erwähnt werden, frei erfunden und zum Teil von meiner Gesprächspartnerin selbst gewählt sind. Bei den Kursen entstanden über die gemeinsame Bewegung Kontakte und man konnte den anderen zunächst nicht über die verbale, sondern über eine körperliche Ebene kennen lernen und einander vertraut werden. In den Pausen ergaben sich Gespräche. Ich wurde nach meinem Beruf gefragt und erzählte vom Studium und meiner Diplomarbeit. Frau Bundie fand das interessant und erzählte mir, dass sie Mutter zweier Kinder wäre, die ihr jedoch wenige Monate nach der Geburt weg genommen worden waren.

Am Ende des Kurses wurde ich von Frau Bundie und anderen Kursbesuchern eingeladen, die Werkstätte zu besuchen. In diesem Zusammenhang fragte ich Frau Bundie, ob sie Lust hätte, sich mit mir zu treffen und mir von ihr und ihren Kindern zu erzählen. Sie wollte sich das überlegen, gab mir ihre Telefonnummer und wir vereinbarten, dass ich mich noch mal bei ihr melden würde. Ich setzte mich mit ihrer Gruppenleiterin in Verbindung und fragte dabei Frau Bundie, ob sie an einem Treffen mit mir Interesse hätte. Wir arrangierten ein erstes Treffen und vier weitere in Folge.

3.4 Zur Gesprächssituation und den Rahmenbedingungen

Ich legte mir einen Interviewleitfaden zurecht nach der Vorlage von Pixa-Kettner (1996), die Eltern mit geistiger Behinderung interviewt hatte, und erweiterte diesen um Fragen bezüglich Partnerschaft und persönlicher Einstellungen betreffend der Sexualität behinderter Menschen (siehe Anhang). Besonders wichtig war mir jedoch, Frau Bundie die Möglichkeit zu geben, ihre Erlebnisse in der ihr eigenen Art erzählen zu lassen. Ich wollte nicht den Eindruck erwecken, mit einem Fragenkatalog alles Wesentliche über Frau Bundies Sexualleben zu erfahren, sondern wollte Raum schaffen für Gespräche über das Tabuthema Sex. Auf den Leitfaden kam ich nur dann zurück, wenn längere Pausen im Gespräch entstanden. Grundsätzlich ließ ich mich von den Erzählungen Frau Bundies und auch den Fragen ihrer Betreuerin Frau Schöner leiten. Ich führte ein Forschungstagebuch, wo ich nach jedem Treffen reflektierte, was die Gespräche in mir ausgelöst hatten und wie ich aufgrund des letzten Treffens das nächste gestalten konnte.

Die fünf Gespräche mit Frau Bundie und ihrer Betreuerin Frau Schöner fanden im Juni und Juli 2001 statt und dauerten zwischen 50 und 100 Minuten. Alle Gespräche mit Ausnahme unseres dritten Treffens wurden auf Tonband aufgenommen und transkribiert. Aus unseren fünf Treffen wurden 97 Seiten Gesprächsmaterial.

Das erste Interview war völlig unstrukturiert. Frau Schöner stellte erste Fragen, Frau Bundie erzählte, und ich hörte zu und stellte Fragen, wenn etwas unklar war oder eine längere Pause entstand. Im zweiten Gespräch griff ich Elemente aus dem ersten Gespräch auf, und Frau Bundie erzählte ausführlicher, was sie erlebt hatte. Das zweite Treffen war mit Abstand das längste und für alle Beteiligten anstrengendste Gespräch. Frau Bundie erzählte mir bei diesem Treffen über ihre schwere Zeit, als ihr die Kinder weggenommen worden sind, sie von ihrem Partner geschlagen und missbraucht wurde. Beim dritten Treffen wurde ich von Frau Bundie nicht mehr so freundlich begrüßt als bei unseren Begegnungen davor. Durch die intensive Auseinandersetzung mit ihrer Vergangenheit war Frau Bundie mit vielen traumatischen Erlebnissen wieder konfrontiert, was sie anstrengte und ihr Angst machte.

Nach dem zweiten Treffen wollte ich versuchen, die Gespräche nicht ganz so anstrengend werden zu lassen und sie auf alle Fälle nach einer Stunde zu beenden. Für das dritte Treffen hatte ich eine "Reflexionshilfe" vorbereitet, die Fragen zum Körperbild, zum sozialen Umfeld, zu wichtigen Begegnungen und zu prägenden sexuellen Erlebnissen beinhalteten. Eine Vorlage der Arbeitsblätter ist im Anhang beigelegt. Wie bereits hingewiesen wurde das dritte Gespräch nicht auf Tonband aufgenommen. Die Schilderungen von Frau Bundie wurden von mir stichwortartig und zum Teil in ganzen Sätzen, die Frau Bundie mir diktierte, aufgezeichnet. Als ich Frau Bundie am Ende der Stunde fragte, ob ihr das schriftliche Festhalten ihrer Aussagen angenehmer wäre, meinte sie, dass die Tonbandaufnahmen nicht stören würden, sie aber nicht mehr über "das" reden wollte. Ich fragte sie, ob sie damit den Missbrauch meinte, und Frau Bundie bestätigte meine Annahme. Wir haben gemeinsam beschlossen, Frau Bundies Vergangenheit nicht mehr anzusprechen.

Beim vierten Treffen sprachen wir vor allem über Frau Bundies Wünsche und ihre aktuelle Beziehung. Beim fünften Gespräch erzählte Frau Bundie ihrer Betreuerin von einem aktuellen Problem mit ihrem Partner, wo auch ich um Rat gefragt wurde. Anschließend diskutierten wir über die Bedeutung des Wortes Sexualität, über aktuelle Schwierigkeiten in der Beziehung und über Perspektiven für die Zukunft. Nach dem letzten Treffen wollte ich - mit Einverständnis von Frau Bundie und Frau Schöner - nochmals mit Frau Schöner Kontakt aufnehmen, um ihre Sichtweise und Eindrücke zu erfahren. Gemeinsam mit Frau Schöner reflektierte ich den Verlauf unserer Treffen und hatte auch einzelne Fragen zu ihrer Arbeit und ihren Erfahrungen mit Personen mit geistiger Behinderung vorbereitet. Frau Schöner war sehr offen für meine Fragen und hat insgesamt eine wichtige Rolle in den Gesprächen mit Frau Bundie gespielt. Sie übernahm auch die Aufgabe, mit Frau Bundie die angesprochenen Bereiche weiterhin zu bearbeiten.

Es wurden zahlreiche Themen in unseren Gesprächen behandelt. In der Arbeit werde ich nur auszugsweise die Inhalte unserer Gespräche darstellen und einzelne Schwerpunkte herausgreifen.

Hinsichtlich der Räume, wo unsere Treffen stattfinden konnten, ist zu vermerken, dass Frau Bundie sich wünschte, die Treffen in der Behinderten-Werkstätte zu machen, wo sie in einer Beschäftigungsgruppe mitarbeitet. Die ersten beiden Interviews haben im Büro der Werkstätte von Frau Bundie stattgefunden. Dort wurden wir des öfteren gestört, was für mich unangenehmer zu sein schien als für Frau Bundie und Frau Schöner. Das dritte Treffen arrangierten wir in einem Arbeitsraum, der gerade zur Verfügung stand. Die beiden letzten Male lud Frau Schöner zu sich nach Hause ein, wo wir uns sehr wohl fühlten und Frau Bundie, nachdem sie sich vergewissert hatte, dass der Ehemann von Frau Schöner nicht im Haus war, betonte, dass sie "jetzt eh alles sagen könne, weil wir eh unter uns seien".

Zu Beginn des ersten Treffens erzählte mir Elisabeth Schöner, die Frau Bundie schon viele Jahre begleitete und ihre Geschichte gut kennt, vom Leben von Hannelore Bundie. Sie erzählte von den beiden Kindern, was mir schon bekannt war von der Begegnung mit Frau Bundie im Kurs für Bewegungsimprovisation. Dann erzählte sie mir auch von sexuellem Missbrauch, was für mich neu war und wo ich gehofft hatte, mich nicht damit auseinandersetzen zu müssen.

Mit den wenigen Sätzen von Frau Schöner war klar, worauf wir uns einlassen würden, wenn wir über das Leben von Hannelore Bundie reden würden. Es stellte sich die Frage: Machen wir es oder machen wir es nicht. Frau Bundie gab mir zu verstehen: "Alles erzähl ich sicher nicht", worauf ich mit Verständnis reagierte und ausdrücklich betonte, dass es alleine ihre Entscheidung wäre, was und wieviel sie mir erzählten wollte. Sie wäre die Hauptperson und könne dementsprechend über alles bestimmen und jederzeit abbrechen. Frau Bundie wollte die Gespräche nur in Anwesenheit ihrer Betreuerin Frau Schöner durchführen. Wenn ich auch den Gedanken hegte, dass der Umstand der Anwesenheit einer Betreuerin sich eher manipulativ auswirken könnte und ich anfangs nicht so glücklich war über diese dritte Komponente im Gespräch, so wurde mir klar, dass es für Frau Bundie wichtig war, mit ihrer Geschichte außerhalb unserer Treffen nicht alleine gelassen zu werden. Die Gespräche waren sehr aufwühlend für Frau Bundie, und es wurde deutlich, dass es noch viel aufzuarbeiten gibt. Wir arrangierten die Treffen zu dritt, wobei Frau Schöner aktiv in die Rolle der Erklärenden, Fragenden, Kommentierenden und Antwortenden schlüpfte.

Frau Schöner klärte mit Frau Bundie, dass sie schon des Öfteren die Themen angeschnitten hätten und dass es gut wäre, davon zu erzählen. Hierzu ein Auszug aus unserem ersten Gespräch:

Frau Schöner: Es werden so oft Leute wie du - ich sag jetzt nicht Behinderte - ja (alle folgenden kursiv gedruckten Zwischenmeldungen sind Äußerungen von Frau Bundie) - sondern Leute, die jetzt - sagen wir durch Alkohol recht flott und locker werden oder durch Angst, weil sie unterdrückt werden von einem Mann - mhm - wär wahnsinnig wichtig, dass du auch darüber redest. Du brauchst dich für nix schinieren - mhm. (...) Also das ist damals unter Druck entstanden, und das zu sagen - hey, es werden Frauen miss-braucht - mhm - und das bist du geworden - ja - du bist miss-braucht worden, in vieler Richtung - mhm - du kannst ruhig darüber reden, und wenn du verkauft worden bist an Männer - hast du da ein Geld gesehen dafür? Wer hat es denn kassiert?

Frau Bundie: Ja die anderen. Ich habe kein Geld gesehen, bestimmt nicht.

Frau Schöner: Das sind die Punkte, da kannst du ruhig reden darüber. Das ist anonym. Du bist wer ganz anderer in dem, was die Heidi schreibt.

In dieser Passage wird deutlich, dass Frau Bundie zu Beginn unserer Gespräche sehr ruhig war. Frau Bundie bekam ihre Lebensgeschichte mit wenigen Worten von ihrer Betreuerin gespiegelt, die den Missbrauch beim Namen nennt. Frau Schöner ermutigte Frau Bundie, von ihren Erfahrungen zu berichten. Am Ende des ersten Treffens kristallisierte sich für Frau Bundie eine Motivation für die Gespräche heraus: Die Gespräche stellen eine Möglichkeit dar, über Erlebtes zu sprechen und Klarheit darüber zu erlangen. Reden könnte helfen, "etwas wegzulegen" und sich von der Vergangenheit zu distanzieren.

Wir einigten uns darauf, dass Frau Bundie nicht alles erzählen wird, weiters bot ich Frau Bundie an, dass wir uns nach den Gesprächen zusammensetzen und klären würden, was in der Arbeit nicht erwähnt werden sollte. Für Frau Bundie war es wichtig, nicht erkannt zu werden. Ich sagte ihr, dass sie in meiner Arbeit einen anderen Namen haben würde. Beim letzten Treffen äußerte sie, dass sie gerne Bundie heißen möchte und mit Vornamen am besten Hannelore. Ihre beiden Kinder wollte Frau Bundie Daniela und Dominik nennen. Auch Frau Schöner trägt einen selbstgewählten Namen. Alle anderen Personen- und Straßennamen wurden von mir frei erfunden.

3.5 Zur Interviewpartnerin Hannelore Bundie

Ich möchte meine Interviewpartnerin Hannelore Bundie an dieser Stelle vorstellen und einen kurzen Überblick über ihr Leben geben: Frau Bundie ist vierzig Jahre alt, lebt jetzt völlig selbständig in ihrer eigenen Wohnung in einer Stadt und führt seit ca. vier Jahren eine Beziehung mit einem Mann, den ich Martin nenne. In dieser Beziehung gibt es Schwierigkeiten, es fällt ihr aber schwer, Martin zu verlassen. Frau Bundie lebte nicht immer selbständig in einer eigenen Wohnung.

Von ihrer Kindheit erzählt Frau Bundie:

Ich bin ziemlich weggestoßen worden von Kind auf. Meine Schwester war der Typ, die - wie sagt man da Elisabeth -

Frau Schöner: Dominierte?

Frau Bundie: Ja genau. Mein Schwester war die Behauptende. (...) Verstanden hab ich mich praktisch eh nur gut mit meinem richtigen Bruder. Aber nachher dann, wie er geheiratet hat, dann war alles aus, dann war ich für niemanden mehr was, niemanden.

Frau Hahn: Wie dein Bruder dann geheiratet hat.

Frau Bundie: Ja wie mein Bruder dann geheiratet hat, dann hab ich ihn auch nicht mehr gesehen und dann ist die..., wie meine Eltern dann gestorben sind, dann ist auch, alles, da ist alles so, ah wie soll ich denn sagen, so, da hab ich ihn auch nicht mehr gesehen und.....

Frau Hahn: Ist die Familie auseinander gebrochen?

Frau Bundie: Auseinander gebrochen - ja total. Meine Schwester hat dann geheiratet, den Werner kennengelernt, dann von meiner Schwester der Mann, der hat dann meine Mutter so geschlagen, dann mein Papa hat er auch noch geschlagen und des oh Gott, mah.

Nach dem Tod ihrer Eltern versuchte Frau Bundie ein eigenständiges Leben zu führen.

Frau Bundie: Ich bin dann nachher weggezogen, weil ich hab mir gedacht hab: So, ich stell mich auf meine eigenen Füße. Ich brauch sie nicht mehr. Ich brauch auch nicht mehr ihn. Ich hab mir gedacht so - zack - aus - pasta. Sie sollen jetzt machen, was sie wollen, weil ich möchte niemanden auf die Last fallen. (...) bin ich dann nachher arbeiten gegangen.

Nach Abschluss der Sonderschule arbeitete Frau Bundie im Gastgewerbe in der Küche und später bei einer Reinigungsfirma. Sie erzählt, dass ihr das Arbeiten oft zuviel geworden ist und dass sie daher ein paar Mal die Arbeitsstelle wechselte, bis sie dann doch zu arbeiten aufhörte.

Mit ca. 20 Jahren lernt Frau Bundie ihren späteren Lebensgefährten Toni kennen. Mit ihm erlebte sie anfangs eine schöne Beziehung. Nach anfänglicher Harmonie stellten sich Probleme ein, es gab oftmals Streit und Toni begann immer mehr zu trinken. Aus Geldnot wurde Frau Bundie von ihrem Lebensgefährten gezwungen, mit anderen Männern "ins Bett zu gehen". Frau Bundie fühlte sich unterdrückt, sah aber keine Möglichkeit, Toni zu verlassen und hoffte auf Besserung der Situation. Nach der Geburt des ersten Kindes (1985), als sie zuerst im Krankenhaus und später im Mutter-Kind-Heim aufgenommen worden ist, trennte sich Frau Bundie von ihrem Lebensgefährten. Frau Bundie wurde jedoch das Sorgerecht für ihr Kind entzogen und nachdem sie von ihrer drei Monate alten Tochter getrennt worden war, konnte sie im Mutter-Kind-Heim nicht mehr bleiben. Sie wusste keine Lösung und kehrte zu Toni zurück, wieder in der Hoffnung, alles würde besser werden. Nach kurzer Zeit stellten sich dieselben Probleme ein. Nach zwei Jahren war sie wieder schwanger und auf Empfehlung des Arztes wurde sie schon vor der Geburt im Mutter-Kind-Heim aufgenommen. Getrennt von ihrem Lebenspartner genoss Frau Bundie die Zeit im Mutter-Kind-Heim. Unmittelbar nach der Geburt wurde sie von ihrem Sachwalter dazu gedrängt, sich unterbinden zu lassen. Anfangs wehrte sie sich, doch schließlich willigte sie ein. Sie sorgte sich um ihr Baby, stillte es, badete es, ging mit ihm spazieren. Frau Bundie fühlte sich wohl im Mutter-Kind-Heim. Auch in diesem Fall durfte sie ihr Kind nicht behalten und - anders als beim ersten Kind - konnte sie sich nicht einmal verabschieden, eines Tages war Dominik einfach weg.

Frau Bundie: Auf einmal denk ich mir: Mein Kind ist nicht mehr da. Der Dominik ist nicht mehr da. Prost, Mahlzeit. Dann war es mir nicht mehr gut, dann hab ich angefangen zum Zittern, dann bin ich gleich runter gegangen und hab ich gesagt: Wo ist mein Kind, wo ist mein Kind, sofort. Sofort, wo ist mein Kind. Dann ist einfach das Kind..., wo ich nicht weiß, wie ist das weg. Wars weg.

Frau Hahn: Auf einmal war es weg.

Frau Bundie: Ja, da war's Kind weg. Vorbei aus. War das Kind weg, aus.

Frau Hahn: Hat dir keiner was gesagt.

Frau Bundie: Nein, hat keiner was gesagt, das ist was mich... Das ist das interessante, es hat keiner was gesagt. Dann nachher hab ich gesagt: Was ist jetzt. Da war das Kind auf einmal weg, und ich habs überhaupt nicht mehr gesehen.

Dominik kam zu Pflegeeltern und Frau Bundie musste das Mutter-Kind-Heim verlassen. Wieder kehrte sie zu Toni zurück, begann selbst zu trinken, wurde geschlagen, an Männer verkauft und ausgesperrt. Manchmal stand Frau Bundie auf der Straße und hoffte, einen Mann kennen zu lernen, um ein Bett für die Nacht zu haben. Ein Ende nahm dieses Szenario erst, als sie mit starken Unterleibsschmerzen einen Frauenarzt aufsuchte, ihm vom Missbrauch erzählte und dieser Anzeige erstattete. Frau Bundie bat ihren Sachwalter, eine Organisation ausfindig zu machen, die sie aufnehmen könnte. Dort lernte sie Elisabeth Schöner kennen, der sie sich über die Jahre anvertraute. Frau Bundie begann eine Therapie, die sie jedoch aus Erfolglosigkeit abbrach. Wie schon erwähnt wohnt sie jetzt in einer eigenen Wohnung und versorgt sich selbstständig.

In unseren Gesprächen wurde deutlich, dass das Erlebte von Frau Bundie noch nicht verarbeitet werden konnte und Ziel sein muss, ihre Lebensgeschichte adäquat aufzuarbeiten. Frau Schöner bemüht sich um eine Therapeutin und setzt sich für einen erneuten Therapieversuch ab Herbst 2001 ein.

3.6 Auswertung der Interviews

In einem ersten Schritt wurden alle Interviews mit Ausnahme des dritten unmittelbar nach den einzelnen Treffen transkribiert. Beim dritten Treffen verwendete ich, wie schon erwähnt, ein Arbeitsblatt; die darauf angeführten Fragen stellten einen Anstoß dar, sich an Kindheit und Jugendzeit zu erinnern, wurden aber bei den Erzählungen von Frau Bundie vernachlässigt und waren daher für die Erstellung der Auswertungskategorien nicht relevant. Parallel zur Transkription führte ich ein Forschungstagebuch, wo ich über meine Rolle als Fragende und Forschende reflektierte. Ich hielt den Verlauf der Gespräche fest und dokumentierte, die unterschiedlichen Gemütszustände von Frau Bundie. In diesen Aufzeichnungen finden sich Angaben darüber, wie ich aufgrund der Inhalte und Themen des geführten Interviews, das nächste gestalten wollte.

Für die Auswertung der Interviews wurden alle Aufzeichnungen und Notizen von mir mehrmals gelesen. Die vorliegenden Texte wurden in verschiedene Themengebiete untergliedert. Ich legte ich eine Liste an, wo ich alle Themen, die von uns behandelt wurden, notierte (z.B. Einstellungen zur Schwangerschaft, Reaktionen des Umfeldes auf die Schwangerschaft, Zeit im Mutter-Kind-Heim, Bedeutung der Sexualität, Schwierigkeiten in der aktuellen Beziehung u.s.w.). Dabei ergab sich eine Vielzahl unterschiedlicher Bereiche. Ich versuchte Schwerpunkte herauszufinden und Auswertungskategorien zu erstellen, wobei ich mich dabei nach der Methode von Christiane Schmidt (1997) "am Material" orientierte. Für die "Zusammenstellung von Auswertungskategorien (...) werden nicht einfach die Fragen und Aspekte des Interviewleitfadens übernommen. Letztere bilden nur einen Ausgangspunkt." (Schmid, 1997, S. 551) Aus dem Material wurden Theorien entwickelt werden, die vorläufige Antworten ("Kodes") auf verschiedene Fragen geben konnten. (a.a.O., S. 553) Die Einteilung der Kategorien passierte zeitgleich zu Überlegungen hinsichtlich des Aufbaus der Diplomarbeit. Ich entschloss mich dazu, die in der Einleitung dargestellten vier Fragen von Friske zur Sexualität geistig behinderter Frauen als Grundgerüst für den Aufbau der Arbeit zu übernehmen und stellte die Kategorien in Bezug auf Friskes Fragen und den Schilderungen von Frau Bundie auf. Friskes Einteilung in "Was dürfen, wollen, sollen und tun Frauen mit geistiger Behinderung" stellt einen Rahmen dar, innerhalb dessen Kategorien aufgestellt wurden, wo ich einzelne Themen zuordnete. Um den Umfang einer Diplomarbeit nicht zu sprengen, konnten nicht alle besprochenen Themen berücksichtigt werden. An dieser Stelle möchte ich auch vermerken, dass das vorhandene Material von mir alleine und nicht, wie empfohlen von einem Team ausgewertet wurde. (vgl. Lamnek, 1993a&b; Schmidt, 1997)

Die Ergebnisse der Interviews haben Gliederung und Struktur der Arbeit stark beeinflusst. In den folgenden Kapiteln sollen die verschiedenen Kategorien vorgestellt und in Auseinandersetzung mit Literatur diskutiert werden. In einzelnen Fällen wird es notwendig sein, mich auf eine Problemdarstellung anhand von Literatur zu beschränken, da von Frau Bundie diesbezüglich keine Aussagen oder Einstellungen dokumentiert werden konnten. An anderen Stellen nehmen die Schilderungen von Frau Bundie viel Raum ein, um dem Leser einen Einblick in die Interviews zu ermöglichen. An dieser Stelle möchte ich vermerken, dass die verwendeten Auszüge aus den Interviews wörtlich aus den Transkriptionen übernommen wurden.

4 GESELLSCHAFTLICHE EINSTELLUNGEN ZUR SEXUALITäT GEISTIG BEHINDERTER FRAUEN - WAS FRAUEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG DÜRFEN

Eine geistig behinderte Frau schreibt: "Manche Eltern sind dagegen, daß man einen Freund oder eine Freundin hat. Ich habe mir einmal überlegt, warum die Eltern dagegen sind. Vielleicht haben sie Angst, daß die Freundschaft untereinander schnell wieder kaputt geht. Und sie haben kein Verständnis dafür, daß Behinderte auch ein Recht darauf haben, einen Freund oder eine Freundin zu haben. Manche sagen auch, der paßt nicht zu dir, obwohl sie gar nicht wissen können, ob er zu einem paßt. Ich wünsche mir, daß die Eltern auch überlegen, daß sie auch einen Freund oder eine Freundin haben, und die haben sie sich wahrscheinlich auch selber ausgesucht. Warum können dann wir Behinderte unsere Freunde nicht aussuchen? Nur weil wir behindert sind?" (Speck, 1996, S. 17) Diese wenigen Zeilen umreißen einige der Probleme, die sich für geistig Behinderte im Zusammenhang mit Partnerschaft ergeben: Viele Eltern raten ihren behinderten Kindern davon ab, einen Freund oder eine Freundin zu suchen oder verbieten es sogar. Sie verwehren ihnen das Recht auf Partnerschaft und Sexualität.

Dass in der Literatur Sätze wie "Auch Menschen mit geistiger Behinderung haben ein Recht auf Sexualität" häufig formuliert werden, weist - "auf die Besonderheiten, die das Verhältnis Geistige Behinderung - Sexualität in sich birgt [hin].(...) Ein Recht proklamieren zu müssen heißt, daß es in Gefahr ist oder daß es als solches noch gar nicht bestanden hat." (Friske, 1995, S.122) Georg Feuser meint in Bezug auf das Annehmenkönnen der Entwicklung der Sexualität von Kindern und Jugendlichen: "Was bei nicht-behinderten Kindern und Jugendlichen akzeptiert wird, erfährt beim Behinderten strengste Zurückweisung und Unterdrückung." (1980, S. 194, zit. nach Friske, 1995, S. 122)

Verhinderung der Sexualität wird möglich, weil behinderte Frauen durch ihre Abhängigkeiten auf andere angewiesen sind. Walter beschreibt, dass "die Crux mit der Sexualität behinderter Menschen" darin liegt, "daß andere für sie denken, planen und entscheiden, was gut und tolerabel - und was schlecht und deshalb zu unterbinden sei." (Walter, 1996a, S. 29) In unserer Gesellschaft werde angenommen, Menschen mit geistiger Behinderung könnten nicht am Leben der Nichtbehinderten teilnehmen, deshalb werde für sie "bestimmt, wie und wo sie wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen. (...) Eltern und Mitarbeiter definieren, ob sie überhaupt so etwas wie Glück, Geborgenheit, Bejahung ihrer Wünsche, Zärtlichkeit empfinden können." (ebd.) Walter (1996a, S. 31) betont in weiterer Folge, dass "auch das mögliche Sexualverhalten behinderter Menschen in erster Linie abhängig von der Toleranzbreite dieser 'Bezugspersonen' und der von ihnen vorgegebenen Hausordnung" ist.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die geistige Beeinträchtigung diese Frauen wenig im Erleben ihrer Sexualität behindert, vielmehr sind der Umgang des sozialen Umfelds mit ihrer Sexualität, bauliche Barrieren oder Hausordnungen in Wohnheimen "behindernd". (vgl. ebd.)

4.1 Vorurteile der Öffentlichkeit

Ablehnende Vorurteile der Öffentlichkeit, die Menschen mit geistiger Behinderung klassifizieren, sind es, die die Sexualität neben strukturellen Einschränkungen zu einer behinderten Sexualität machen. Morgenstern (1975, zit. nach Walter 1987, 136f) beschreibt, wie Männer und Frauen mit geistiger Behinderung gesehen werden: als "das unschuldige Kind", "der Wüstling", "der klebrig Distanzlose" und "das ewige Kind".

Friske greift auf die ersten drei Kategorien zurück und bezieht sie auf Frauen (vgl. 1995, S. 123f):

  • Das "unschuldige Mädchen" - oder die Leugnung und Verdrängung der Sexualität geistig behinderter Frauen: Viele Menschen sehen die Begriffe geistige Behinderung und Sexualität als unvereinbar. Das Ziel sollte ein Ablenken der behinderten Frauen von ihren sexuellen Wünschen und Anforderungen sein. Wünschenswert wäre ein angepasstes, dankbares und unauffälliges Verhalten.

  • Die "enthemmte Hure" - oder die Dramatisierung und Überbetonung der Sexualität geistig behinderter Frauen: Sexualität wird ganz normal gesehen, wird diese jedoch in Zusammenhang mit geistiger Behinderung gebracht, wird sie abstoßend und als tierische Befriedigung rein körperlicher Bedürfnisse interpretiert, da geistig behinderten Frauen eine funktionierende personale Beziehung nicht zugetraut wird. Diese in der Gesellschaft nach wie vor latente Einstellung könnte in einer Angst vor eigenen, unterdrückten und geleugneten Triebimpulsen gründen, die in der Folge auf geistig Behinderte projiziert wird. Das würde auch die Härte, mit der Eltern oder manche Erzieher und Betreuer auf sexuelle Regungen reagieren, erklären.

  • Die "klebrig Distanzlose" - oder die Fehldeutung nicht-sprachlicher Kommunikation geistig behinderter Frauen: Da bei geistig behinderten Frauen die verbalen Ausdrucksmöglichkeiten meist eingeschränkt sind, hat Körpersprache einen relativ hohen Stellenwert. Äußert sich eine Frau mit geistiger Behinderung nonverbal, können solche Kommunikationsformen missgedeutet werden. Zeichen von Zuneigung, die nicht verbal an sein Gegenüber gerichtet werden können, erhalten schnell den Charakter der Distanzlosigkeit, Unbeherrschtheit und Triebhaftigkeit. Wünschenswert wäre in solchen Situationen die Vermittlung oder das Finden einer anderen Kommunikationsform.

  • Das "ewige Kind" - oder die Verhinderung des Erwachsenwerdens auf Grund der Angst der Eltern vor Ablösung: In der Öffentlichkeit herrscht die Meinung vor, geistig behinderte Erwachsene können nie den Status und die Norm des reifen und mündigen Erwachsenen erreichen, wie dies in unserer Gesellschaft definiert wird. Eine lebenslange Betreuung erschwert zudem die Selbständigkeit. Eltern können sich einfach nicht vorstellen, dass sich ihr Kind von ihnen löst und mit einem Partner zusammenlebt. Um solchen Ablösungsproblemen aus dem Weg zu gehen, behandeln sie ihre inzwischen erwachsenen Kinder wie Kleinkinder.

Diese Vorurteile lassen Sexualität geistig behinderter Menschen als unnatürliches Verhalten erscheinen. Friske zitiert Huber und Katz (1975) und hebt noch einen weiteren Grund hervor, warum Eltern ihr Kind vor jeglichem Kontakt mit andersgeschlechtlichen Menschen bewahren wollen: die Gefahr vor sexuellem Mißbrauch und Angst vor einer möglichen Schwangerschaft. (Friske, 1995, S. 125) Beschützen vor Enttäuschungen, fehlendes Zutrauen in die eigenen Möglichkeiten und die der Kinder, über Sexualität zu reden und gemeinsam Lösungen zu finden, Angst seitens der Eltern, das "ewige Kind" könnte entwachsen und liebgewordene Gewohnheiten müssten aufgegeben werden sind weitere Gründe, warum geistig Behinderte von der Sexualität ferngehalten werden. (vgl. ebd.)

4.2 Entsexualisierung geistig behinderter Frauen

Über das Recht auf Sexualität, das geistig behinderten Frauen nicht eingeräumt wird, weiß Friske (1995, S. 126): "Oft bewirkt die Organisation des Heimes eine fast vollkommene 'Entsexualisierung'. Den Frauen mit geistiger Behinderung wird kein Raum gegeben, in dem sie ihre Bedürfnisse entfalten könnten. Oft werden diese Bedürfnisse nicht einmal thematisiert."

Otto Speck setzt sich mit den Ängsten der Eltern bezüglich Partnerschaft und Sexualität auseinander und wirft einen Blick auf seelische Folgen für geistig behinderte Personen, wenn sie an der Auseinandersetzung mit Beziehungen gehindert werden. Er beobachtet, dass sich schwere Verstimmungen oder Aggressionen einstellen können. Es gäbe Untersuchungen, wonach Aggressivität geistig behinderter Menschen im Alter um 20-30 Jahre stark ansteige. Vermehrte Autoaggression sei zu beobachten, da Menschen mit geistiger Behinderung ihre Bedürfnisse nicht ausleben können. Sie stünden vor unüberwindbaren Hindernissen, "gegen die sie verzweifelt anrennen, auch wenn sie sich dabei schädigen, sich Schmerz zufügen." (Speck, 1996, S. 19) Speck lässt nicht außer Acht, dass die Suche nach zwischenmenschlichen Kontakten und entstehende Beziehungen Probleme mit sich bringen können. Geistig Behinderte vor diesen Problemen zu schützen, indem die Bereiche Sexualität und Partnerschaft unzugänglich gemacht werden, verletze ihre "Würde als Geschlechtswesen" (ebd.) und könne das Lebensglück der betroffenen Personen einschränken.

Dinan Radtke, Mitglied der Selbstbestimmt Leben Bewegung, sitzt im Rollstuhl und weiß zu berichten, dass behinderte Mädchen eingetrichtert bekämen, dass sie sich von Männern fernhalten sollten. "Wir wurden also nicht wie andere Mädchen erzogen, daß wir später irgendwann einmal heiraten und Kinder kriegen würden. Wir bekamen meist auch keine Aussteuer wie die anderen. Dieser Einfluß ist so stark, daß wir zum Teil selber daran glauben, daß sexuelle Beziehungen oder gar eine Ehe für uns nicht in Frage kommen. Wir werden geschlechtsneutral erzogen. Wir erleben uns dann selbst so und werden auch als Neutrum von anderen behandelt." (Radtke, 1996, S. 15)

Vorurteile, Mythen, Ängste der Eltern, die entmündigenden Umstände in Institutionen und weniger die intellektuellen Beeinträchtigungen der Frauen machen die Sexualität geistig behinderter Frauen zu einer "behinderten Sexualität". (vgl. Friske, 1995, S. 126) Abschließen möchte ich mit einem treffenden Satz von Walter (1996a, S. 37): "Es liegt an uns, ob die Sexualität Behinderter eine behinderte Sexualität ist - und wie lange sie's noch bleiben wird."

5 SEXUELLE WüNSCHE UND BEDüRFNISSE - WAS FRAUEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG WÜNSCHEN

Es ist wenig bekannt von sexuellen Wünschen und Bedürfnissen geistig behinderter Frauen.(vgl. Friske, 1995, S. 128) Das liegt daran, dass selten versucht wird, Frauen mit geistiger Behinderung nach ihren Wünschen zu fragen, vielmehr wird von Experten spekuliert und beobachtet.

Walter (1996a, S. 35) behauptet, dass "im allgemeinen davon ausgegangen werden [kann], daß sich das partnerschaftliche Interesse Geistigbehinderter weniger auf den Geschlechtsverkehr bezieht, wie wir Nichtbehinderten aus eigenem Erfahrungshintergrund vermuten. Mit Freund oder Freundin suchen geistigbehinderte Menschen eher jemanden, der zu ihnen gehört, der sich um sie kümmert, der ihnen Aufmerksamkeit schenkt, sie gern hat." Speck (1996, S. 19) nimmt an, dass Menschen mit geistiger Behinderung "das gleiche, d. h. gleichwertig lebensbeglückende Bedürfnis wie alle Menschen [haben], mit einem anderen Menschen als Mann und Frau zusammen zu sein, einander nahe zu sein, sich zu ergänzen, sich lieb zu haben, wie sich nur zwei Menschen lieben können, die sich zu einer Lebenseinheit zusammengefunden haben". Er geht davon aus, dass vor allem der Austausch von Zärtlichkeit im Vordergrund stünde. Es gehe um das Erlebnis, geliebt zu werden und lieben zu können. "Das Alleinsein mit der eigenen Behinderung, das eigentlich schwere an ihr, wird dabei offensichtlich aufgehoben." (Speck, 1996, S. 20)

Friske interviewte vier Frauen mit geistiger Behinderung unter anderem über ihre Wünsche bezüglich Sexualität und stellte dabei fest, dass ihre Interviewpartnerinnen recht Unterschiedliches berichten. Friske (1995, S. 130) ist "der Überzeugung, daß überhaupt keine allgemeingültigen Aussagen über die sexuellen Wünsche von Frauen mit geistiger Behinderung gemacht werden können. (...) Viele werden nur sehr ungenaue Vorstellungen haben von dem, was sie sich überhaupt wünschen könnten, oder sie wissen nichts mit ihren Bedürfnissen und Gefühlen anzufangen. Denn in ihrem Leben wurden Erklärungen, Darstellungen und Informationen über Sexualität von ihnen ferngehalten." Es können keine generalisierenden Aussagen über Wünsche und Bedürfnisse geistig behinderter Frauen gemacht werden. Das Fernhalten einer Auseinandersetzung mit Sexualität und Partnerschaft wirkt sich allerdings auf die Fähigkeit, eigene Wünsche zu erkennen und zu formulieren, aus.

Durch die Abhängigkeit, der geistig behinderte Frauen unterliegen, haben sie nicht die Möglichkeit, sich eigenständig über dieses Thema zu informieren. Nichtbehinderte sind in der Lage, sich aufklärende Bücher und Zeitschriften zu besorgen, sie können an Gesprächsgruppen zur Sexualität teilnehmen und finden so oder auf anderen Wegen einen für sie passendenden Umgang mit ihren Fragen und Wünschen.

5.1 Wunsch nach Partnerschaft und Ehe

Ich habe Frau Bundie wiederholt zu ihren Wünschen und Vorstellungen befragt. Zum besseren Verständnis möchte ich vorausschicken, dass Frau Bundie derzeit mit einem Mann in einer Lebensgemeinschaft lebt, der nur vorübergehend in Österreich arbeitet, mit einer anderen Frau verheiratet ist und Kinder hat. Er plant, in einigen Jahren zur Familie zurückzukehren.

Frau Hahn: Was würdest du dir wünschen?

Frau Bundie: (holt tief Luft) Heidi, die Erfüllung kommt sowieso nicht, das was ich mir persönlich wünschen täte, sowieso nicht.

Frau Hahn: Na, sag einmal.

Frau Bundie: Es sind Männer...gut, ich wünsch mir schon einen Mann, aber von so einem Mann kannst du dir nichts erwarten....wenn er verheiratet ist, was denn. Da kannst du wirklich nichts erwarten.

Frau Hahn: Und du wünschst dir einen Mann....

Frau Bundie: (unterbricht)....was heißt wünschen, das geht sowieso nicht bei mir....

Frau Schöner: Ja, wünschen kann man es sich ja trotzdem.

Frau Bundie: Ja, wünschen tät ich mir schon, dass ich irgendeinen Menschen kennen lerne, der was nett ist zu mir, und ein Herz hat für mich, sowas, nicht. Sowas, der was mich auch versteht in meinen Leben, wirklich. Der was mich wirklich versteht. Aber, das findest ja nirgends.

Frau Bundie wünscht sich jemanden, mit dem sie zusammensein kann, der sie versteht, mit dem sie reden kann, der sie aber nicht in ihrer Freiheit einschränkt und ihr keine Vorschriften macht. Eine Heirat wäre für sie eine Garantie für liebevollen und achtsamen Umgang miteinander - obwohl sie diese ersehnte Möglichkeit selbst auf Grund ihrer Behinderung zurücknimmt.

Frau Bundie: Wie gesagt, ich brauch wirklich einen Menschen, der zu mir haltet, wenn ich was habe und wenn was druckt im Magen, dass ich mit ihm reden kann. Ich brauch einen Mann, der mich mag und zu mir haltet und das ist das, (...) einer der nicht verheiratet ist. Der Martin kann mich nicht mögen, wie denn, wenn er verheiratet ist, denk ich mir.

Heinz Kiesow und Maren Müller-Errichsen (1991, S. 18) berichten über die Hoffnungen und Erwartungen, die Menschen mit geistiger Behinderung an Partnerschaften stellen:

"- einen Menschen für sich zu haben,

- selbst wertvoll/bedeutungsvoll für einen anderen zu sein,

- Sicherheit in der Lebensführung und in der Mobilität durch den anderen zu gewinnen,

- sich gegenseitig zu ergänzen und lebenstüchtiger zu werden,

- sich auf den Partner verlassen zu können,

- Sicherheit im Umgang mit dem anderen Geschlecht zu gewinnen,

- mehr Selbstwertgefühl zu erfahren,

- mehr Aktivitäten nach außen entwickeln zu können und

- das Gefühl zu haben: ‚Wir tun etwas für uns und leben füreinander'."

Sie beschreiben auch, dass der Wunsch nach einer vertrauensvollen Beziehung im Vordergrund stünde. Wichtig sei die Erfahrung, sich auf jemanden verlassen zu können. Mit dieser Person auch Sexualität zu erleben, sei nicht vordergründig. Von Bedeutung sei, das Gefühl der Einsamkeit zu verringern. "Erlebnisse und das Zusammensein mit einem Partner vermitteln Sicherheit. Herzlichkeit und Wärme, die zwischenmenschlichen und zwischengeschlechtlichen Beziehungen eigen sind, können viel Glück in ein Behindertenleben bringen." (a.a.O., S. 19)

Wenn geistig behinderte Frauen eine Beziehung leben können, machen sie die Erfahrung, dass dieser Partner Aufmerksamkeit und Achtung schenkt, um ihrer selbst willen, ohne dass dieser Partner Elternteil oder professioneller Betreuer ist. (vgl. Friske, 1995, S. 85f.) Wendeler (1992, S. 83) vermerkt diesbezüglich, dass "Freund" oder "Freundin" ein Statussymbol darstellen können.

Auch Dinan Radtke (1996, S. 16) erklärt, dass Frauen Statussymbole für Männer darstellen. Doch solange Frauen als Besitz der Männer gelten, seien Frauen mit einer Behinderung stark benachteiligt. Der Mann könne sich dann nicht mit seiner Frau brüsten, "hat Angst, sie stolz herzuzeigen, weil sie andersartig ist. Selbst wenn eine behinderte Frau eine gute Beziehung zu einem Mann hat, fragt sie sich doch manchmal selbst: Warum will er mich? Oder: Stimmt irgendwas mit ihm nicht?"

Behinderte Frauen treffe in besonderem Maße, dass "Frauen stärker als Männer (...) nicht zuletzt dank der Massenmedien durch Schönheitsideale und sexuelle Verfügbarkeit definiert [werden]. Immer noch werden Frauen vor allem an Kriterien der Gebärfähigkeit, Mütterlichkeit, Schönheit, Agilität und Attraktivität bemessen." (ebd.) Frauen mit einer Behinderung können diesen Ansprüchen selten entsprechen. Dinan Radtke meint, dass weniger das Nichtzugestehen der Sexualität oder das fehlende Bewusstsein um die eigenen sexuellen Bedürfnisse problematisch seien. Ihrer Meinung nach liegt das Problem darin, dass Frauen "angesichts herrschender Normen und Idealvorstellungen" nicht in der Lage sind, diese zu realisieren. (ebd.)

Da Frauen mit geistiger Behinderung dem Bild der schönen, begehrenswerten Frau nicht entsprechen können, haben sie Schwierigkeiten darin, einen Partner zu finden. Im Falle von Frau Bundie, die selbstständig lebt, abends ausgeht und kommunikativ ist, gelingt es, immer wieder jemanden kennenzulernen. Wenn Frauen stärker behindert sind und ihre Selbstständigkeit nicht leben können, sind sie auf Unterstützung angewiesen. Ob diese Frauen Partner finden und Beziehungen führen können, ist stark davon abhängig, wie sehr sie von Betreuern und Eltern mit der dafür benötigten Hilfe unterstützt werden. Wenn nicht gerade im selben Wohnheim oder in der gemeinsamen Werkstätte, einem Partner begegnet werden kann, gibt es wenig Möglichkeiten für die Betroffenen, jemanden kennenzulernen. Abhängig vom Engagement der Eltern und Betreuer, einen Kontakt zwischen verschiedenen Institutionen und der nichtbehinderten "Außenwelt" entstehen zu lassen und Behinderte aus ihrem Ghetto zu befreien, ergeben sich Chancen, Beziehungen aufzubauen. Eltern und Betreuer sind es, die dabei unterstützen sollen, einen Raum für vielleicht entstandene Beziehungen zu schaffen. Gemeinsam mit den Paaren oder Beziehungssuchenden können Überlegungen angestellt werden, wie dieser Kontakt aufrecht erhalten oder gefunden werden kann. Es wird wahrscheinlich auch notwendig sein, Heimstrukturen zu ändern, ein Doppelzimmer in ein Einzelzimmer umzufunktionieren, um Raum für Intimitäten zu gewinnen. Wenn nun ein Pärchen den Wunsch äußert zusammenzuziehen, ist es angewiesen auf den guten Willen der Betreuer, strukturelle Lösungen zu finden. Auf Bedürfnisse der Klientinnen und Töchter zu hören, heißt offen werden für Veränderungen, heißt offen werden für die Lebendigkeit dieser Frauen und ihrer Partner und auch offen werden für Probleme und Enttäuschungen, die Beziehungen mit sich bringen können.

Beziehungen machen nicht nur glücklich und sind nicht nur Honig des Lebens. Beziehungen können auch verärgern und kränken, genauso wie sie erfüllen und lustvoll sind. Krishnananda beschreibt, dass Beziehungen mit der eigenen Persönlichkeitsentwicklung, mit tiefen Wunden oder Enttäuschungen in der Kindheit oder im späteren Leben im Zusammenhang stehen. In unserem Leben drehe sich sehr vieles um Ängste und wie wir diese kompensieren können. "Angst ist ein Kernthema, vielleicht das Kernthema überhaupt, mit dem wir uns in unserem Leben auseinandersetzen müssen." (Krishnananda, 1998, S. 1) Diese Ängste spielen eine wichtige Rolle in unserem Leben und unseren Beziehungen (vgl. a.a.O., S. 9), weil wir ständig mit ihnen konfrontiert werden und uns Strategien zurecht gelegt haben, wie wir sie umgehen können oder nicht mehr wahrnehmen müssen. In Beziehungen würden wir nach einer Zeit des Vertrautwerdens mit kindlichen, unerfüllt gebliebenen Bedürfnissen konfrontiert werden. (vgl. a.a.O., S. 40) "(...) es gibt wenige Situationen, in denen wir so stark mit unseren Traumata in Kontakt kommen, wie in unseren Beziehungen. Intime Beziehungen lösen Gefühle der Eifersucht, Verlassenheit und Zurückweisung aus." (a.a.O., S. 71) Wir stellen hohe Ansprüche an unseren Partner, und erhoffen uns von der Beziehung, dass unsere Probleme sich durch sie auflösen. Wenn der Partner unseren Erwartungen nicht gerecht werden kann, müssen wir erkennen, dass wir mit unseren Wünschen und Vorstellungen allein gelassen werden, sind traurig oder werden ärgerlich über unseren Partner.

Viele Menschen - unabhängig ob behindert oder nicht - sehen in Beziehungen ein Allheilmittel und machen den Partner für das eigene Wohlbefinden verantwortlich. Frauen mit geistiger Behinderung sehen in der Möglichkeit einer Beziehung oft ein Heilmittel gegen ihr Behindertenstigma. Wer mit einem Mann zusammenlebt und vielleicht sogar Kinder hat, führt ein "normales" Leben.

Beziehungen sollen auch die Funktion erfüllen, den eigenen Selbstwert zu verbessern. Frauen mit geistiger Behinderung werden von der Gesellschaft nicht angenommen, können am gesellschaftlichen Leben nicht teilhaben: sie werden lange untersucht und therapiert, sie erleben, dass sie, so wie sie sind, nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechen. Die Auswirkungen auf ihr Selbstwertgefühl sind dementsprechend: Sie fühlen sich minderwertig und ungeliebt. (vgl. Klee, 1987, S. 165ff) Wenn man vom Umfeld Ablehnung erfährt und nicht angenommen wird, kann es nur schwer gelingen, sich anzunehmen und selbst zu achten. Bekommt man hingegen Achtung und Liebe seitens des Partners, wird das Selbstwertgefühl gehoben und das eigene Minderwertigkeitsgefühl kompensiert. Sobald der Partner aber nicht mehr mit seiner ganzen Aufmerksamkeit in der Beziehung ist, fühlt sich der andere unter den gegebenen Umständen verlassen, hintergangen und einsam. Das eingebrannte Gefühl der Minderwertigkeit stellt sich wieder ein.

Es braucht also nicht nur eine gelungene Partnerschaft, damit Frauen mit geistiger Behinderung Lebensglück erfahren können; es ist auch ein Umfeld, das jede Person mit ihren Besonderheiten annimmt und willkommen heißt, von besonderer Bedeutung In dieser Weise kann ein positives Selbstbild entwickelt werden, man ist nicht ständig in Erwartungshaltung, kann weniger leicht enttäuscht werden und ist offener für den anderen.

5.2 Wunsch nach Freiheit und die Angst vor der Einsamkeit

In den Gesprächen mit Frau Bundie wird neben dem Wunsch nach einer intakten, vertrauensvollen Beziehung auch der Wunsch nach Freiheit formuliert. Angeregt von Frau Schöners Katze, die auf eine Zeitschrift mit der Aufschrift: "Freiheit und der Weg dort hin." hüpfte, las Frau Schöner die Überschrift laut vor.

Frau Hahn: Hanni, was sagst du dazu?

Frau Bundie: Das ist gut, wenn man einmal frei ist, vogelfrei einmal.

Frau Schöner: Was ist frei für dich?

Frau Bundie: Ja frei, dass du an nichts gebunden bist. Dass du wieder machen kannst, was du willst - nicht in dem Sinn jetzt, dass du mit den Männern herum, aber richtige Freiheit, dass du an nichts gebunden bist. Dass du dich nicht kommandieren lassen musst von einem Mann, ja...."Du musst da jetzt daheim bleiben" und das. Das hab ich schon einmal mitgemacht, eh mit dem Toni damals.

Frau Hahn: Und hast du das Gefühl, dass du auf dem Weg zur Freiheit bist?

Frau Bundie: Eigentlich noch nicht, in drei Jahren erst, dann.

Frau Hahn: Wieso in drei Jahren?

Frau Bundie: Ja, weil da geht er heim.

Frau Hahn: Und wie wird das dann nachher ausschauen?

Frau Bundie: Wie wird das bei mir ausschauen nachher dann - ja - das weiß ich jetzt noch nicht.

Frau Schöner: Was würdest du dir wünschen?

Frau Bundie: Einen schönen Mann wünsch ich mir dann, der lieb und nett ist.

Frau Schöner: Möchtest du mit dem ins Bett gehen auch wieder?

Frau Bundie: Nein, gleich nicht am Anfang, geh bitte. (...) Nein, gleich nicht am Anfang. Aber der wirklich nett ist.

Frau Bundie fühlt sich durch ihren Partner in ihrer Freiheit eingeschränkt. Sie überlegt immer wieder die Beziehung zu beenden, will sich dann aber doch nicht trennen, aus Angst vor der Einsamkeit. Sie erzählt, dass sie unruhig und nervös wird, wenn sie alleine ist.

Frau Bundie: Ich denk mir ab und zu wirklich, ich möchte alleine sein, und ab und zu denk ich mir wieder, kannst dich wieder so schwer trennen, das ist die Situation immer bei mir. (...) Wenn es vorbei ist, dann ein bisschen, dann weiß ich schon, dass ich keine Ruhe habe. Das ist das bei mir. (...) Da geh ich halt umeinander, wie ein Irrer in meiner Wohnung. (...) Nein, einfach ist das nicht. Ich denk mir, ich findert mir einmal einen, der was mich versteht...aber den bekommst du nirgends wo. (...) Alleine, ab und zu denk ichs mir schon, alleine ist am schönsten, aber ab und zu dann bist du einsam.

Obwohl Frau Bundie eigentlich frei agieren möchte und in ihrer Jugend sich auch bemüht hat, auf eigenen Beinen zu stehen, stellt sie dieses Bedürfnis in einer Beziehung hinten an. Von jemandem geliebt zu werden und in einer Beziehung zu sein, ist sehr wichtig für Frau Bundie. Als Frau Bundie noch mit Toni in einer Lebensgemeinschaft gelebt hat, nahm dieses Aufgefangen sein einen solchen Stellenwert ein, dass sie dafür sogar auf Verlangen Tonis mit anderen Männern ins Bett ging. Immer wieder wollte sie sich von ihm trennen, wusste aber nicht, wohin sie gehen sollte. Sie war abhängig und hatte nicht das Selbstvertrauen, das Leben alleine zu meistern.

Der Wunsch nach Freiheit und Selbstbestimmtheit existiert. Von Frauen mit geistiger Behinderung wird jedoch erwartet, unselbstständig zu bleiben und auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Sie haben gelernt, "sich anzupassen und unterzuordnen. (...) Sie haben gelernt, daß sie hilflos, machtlos und ausgeliefert sind." (Hallstein, 1996, S. 251) Mehr noch als Frauen ohne Behinderung werden sie "dazu sozialisiert, das zu tun, was ihnen gesagt wird. Sie lernen wenig, ihre eigenen Bedürfnisse zu entwickeln bzw. sie zuzulassen". (ebd.)

5.3 Wunsch nach Beachtung der eigenen Bedürfnisse

Frau Bundie lebte ein Leben, ohne Platz für ihre Bedürfnisse. Sie hatte sich zu unterwerfen und sah keinen Ausweg. Heute wünscht sie sich einen rücksichtsvollen Partner.

Frau Bundie: Ja, ich muss das nicht jeden Tag haben, den Sex. Es hat schon gegeben Heidi davor, noch die Männer noch, so zack, es muss sein. Das geht nicht so. Wenn ich keine Lust habe, wenn eine Frau was will, die kommt schon von alleine. Und umgekehrt denk ich mir auch, wenn ein Mann was will, der kommt auch von alleine, aber, man muss ja nicht alles mit, mit, mit Gewalt sein. Wenn sie eine Lust hat, dann kommt sie schon die Frau.

Trotz der vielen negativen Erfahrungen und der Angst vor Übergriffen oder Misshandlungen sehnt sich Frau Bundie nach Zärtlichkeit:

Frau Bundie: Ja, sagen wir, wenn ich so kuschle mit ihm, dann taugt mir das, die Körperwärme, und dann könnte ich nicht mehr weg gehen. Dann so einschlafen...ein Wahnsinn, das ist schon schön. Für mich schon. Das Grobe mag ich überhaupt nicht. Es gibt solche Männer - hab ich auch schon erlebt - hinein fahren, wie verrückt, und mir tut alles weh im Unterleib und nachher umdrehen. Ja, hab ich auch schon gehabt.

Frau Schöner: Was spürst du da?

Frau Bundie: Überhaupt nichts, das tut weh. Also ich mag niemanden mehr im Rausch, ohne Rausch ist mir viel lieber.

Frau Bundie wurde gedemütigt, missbraucht und geschlagen. Das Nichtansprechen sexueller Themen und fehlende Auseinandersetzung mit Vorlieben und Wünschen geistig behinderter Frauen fördert sexuellen Missbrauch. Durch Tabuisierung der Sexualität setzen sich Frauen nicht mit ihren Wünschen und Bedürfnissen auseinander. Sie werden nie dazu angeregt, sich zu fragen: "Was mag ich, was ist mir unangenehm, was lehne ich ab." Frauen, die missbraucht werden, wissen in vielen Fällen nicht, wem sie sich anvertrauen können, wenn sie Fragen haben oder auch wie sie sich wehren können. Es ist wichtig, diesbezüglich Ressourcen zu schaffen.

Häufig werden Sexualität betreffende Themen wie Partnerschaft, Geschlechtsverkehr, Selbstbefriedigung oder Schwangerschaft totgeschwiegen, in der Hoffnung, sexuelle Bedürfnisse erst gar nicht zu wecken. (vgl. Barzen, 1988, S. 128) Barzen verdeutlicht, dass Geistigbehinderte "einem antisexuellen Sozialisationsprozeß unterworfen" sind. (1988, S. 128) Diese Sozialisation bedingt, dass Frauen mit geistiger Behinderung in ihrem sexuellen Dasein mit ihren Wünschen und Vorlieben nicht ernst genommen werden und Opfer von Gewalt und Missbrauch werden. In einem späteren Kapitel werden diese Gedanken zum Thema Missbrauch noch einmal aufgefasst und auf die Gefahr des Missbrauchs deutlicher eingegangen. (vgl. 6.4)

5.4 Kinderwunsch

Beim Kinderwunsch geistig behinderter Frauen handelt es sich um ein sehr heikles Thema. Sind Frauen mit geistiger Behinderung nicht in der Lage, sich wie im Beispiel von Frau Bundie vor sexueller Ausbeutung zu schützen oder selbstständig zu leben, wie können solche Frauen Verantwortung für ein Kind übernehmen und es im Sinne von Selbstbewusstsein und Eigenverantwortung erziehen.

Das Klischee der heutigen Mutter steht dem Bild der "unselbständigen, unattraktiven Behinderten" (Ferrares, 2001, S. 26) konträr gegenüber. Die Mutter von heute ist in der Lage, das Kind alleine zu versorgen, kümmert sich um den Haushalt und ist nebenher noch berufstätig. Lebt sie getrennt vom Vater des Kindes, hat sie zusätzlich zu sorgen, einen passenden Mann zu finden. Sie versteht es, sich gut zu kleiden und ist um ihr äußeres Erscheinungsbild bemüht. Natürlich ist sie in dem notwendigen Ausmaß für das Kind da und bietet ihm ein sorgenfreies Umfeld für seine Entwicklung.

Dieses Bild ist völlig konträr zu den Erwartungen, die an Frauen mit geistiger Behinderung gestellt werden. Friske schreibt: "Im Gegensatz zu nichtbehinderten Frauen erfüllen [Frauen mit geistiger Behinderung] (...) die gesellschaftliche Verantwortung, indem sie keine Kinder kriegen." (1995, S. 102) Gebären sie trotzdem, stellen sie sich gegen die Erwartungen der Gesellschaft und riskieren gesellschaftliche Missachtung.

Geistig behinderte Frauen sollen geschlechtslose Wesen sein, dankbar und nett, am besten sterilisiert. Sie sollen in einer Gruppe Behinderter leben, die sich untereinander verstehen und keine Schwierigkeiten machen. Beschäftigt sind sie in Küchen oder in Behinderten-Werkstätten. Das Bild der geistig behinderten Mutter ist nicht existent.

Frau Bundie und ihr Lebenspartner Toni wünschten sich ein Kind. Schwanger wurde sie, weil "das mit der Verhütung nicht geklappt hatte". Frau Bundie konnte ihre Kinder nicht behalten, nicht zuletzt auf Grund der Alkoholprobleme von Toni. Im Nachhinein gesehen bedauert Frau Bundie ihre Schwangerschaften.

Frau Bundie: Ich persönlich, ich hab mich ja gefreut auf das Kind, aber dass sich das nachher so ändert, dass es mir nachher weggenommen wird, das hab ich mir nicht gedacht.

Ihr Sachwalter hatte ihr zur sofortigen Abtreibung geraten.

Frau Bundie: Aber da war ich ja schon im dritten Monat schwanger, Heidi. Da war ich schon im Dritten und ich hab mir gedacht, das tu ich auch nicht, weil das ist ja mein Kind. Aber wenn ich gewusst hätte, dass das so endet, dann hätt ich es vielleicht doch gemacht, dass ich es mit abtreiben hätt lassen. Wenn ich das geahnt hätte, dass das so kommt. Aber du kannst es nicht alles im vorhinein ahnen. Ich kann ja das nicht ahnen - oder? Wenn ich es gewusst hätte, dass es so wäre, hätte ich es gemacht. Ja, hätt ich es gemacht, Heidi. Bei dem anderen Kind war es dasselbe. Eh und wie ich dirs gesagt hab. Mit 27 hab ich dann den Wisch unterschrieben, wegen der Unterbindung, hab ich alles durch gelesen und dann, zack, zack, gleich nach dem Buben, hab ich mich nachher unterbinden lassen. Also, jetzt hab ich keine Schwierigkeiten mehr. Jetzt wär es ja wurscht, aber dann hab ich den Arzt gefragt, ob er sowas rückgängig machen kann.

Auf meine Frage nach dem Wunsch weiterer Kinder zu einem späteren Zeitpunkt antwortet Frau Bundie:

Ja sicher hätte ich mir welche gewünscht, aber da musst du schon einen richtigen Partner erwischen, nicht so einen wieder. Ich hab es mir geschworen, dann nicht mehr.

Wendeler (1992, S. 91f) hat herausgefunden, dass viele Behinderte sich erst ein Kind wünschen, dann aber darauf verzichten, weil ihnen Bedenken gekommen seien. Oft übernehmen sie Argumente und Befürchtungen der Betreuer. Aus Angst vor einer Behinderung des Kindes beziehungsweise aus Angst vor den Anstrengungen und Gefahren einer Geburt würden sich Behinderte dazu entschließen, keine Kinder zu bekommen. Am wenigsten gewachsenen sehen sich Behinderte der Aufgabe, das Kind adäquat zu versorgen. Interessant wäre, inwieweit diese Befürchtungen mit den Einstellungen der Betreuer bzw. der Eltern korrelieren.

In der Literatur werden unterschiedliche Motive für den Kinderwunsch angegeben. Walter beschreibt, dass Männer und Frauen mit geistiger Behinderung daran gehindert werden, erwachsen zu werden und sich vom Elternhaus abzulösen. Nach Walter (1996e, S. 244) stellen der vehemente Kinderwunsch das Bedürfnis nach "Bestätigung der eigenen Normalität" dar. Es helfe, die abgelehnte Behinderung zu kompensieren. "Das eigene Kind, so wird unbewußt phantasiert, erwirke die Ablösung von den Eltern und öffne das Tor zur Welt der nichtbehinderten 'Normalen'." (ebd.)

Friske (1995, S. 99) erwähnt in diesem Zusammenhang, dass der Wunsch nach einem Kind auch "die Sehnsucht nach einer Beziehung (...), in der Vertrauen und Zuverlässigkeit eher gewährleistet sein können als in anderen bis dahin erlebten Beziehungen" beinhalten kann. Das Leben geistig behinderter Frauen ist von Abhängigkeit geprägt. Durch die eigene Behinderung sind sie in vielen Belangen auf andere angewiesen. Kaum machen sie die Erfahrung, dass sie gebraucht werden, und zu etwas gut sind. Kinder brauchen ihre Mütter und können nur überleben, wenn sie umsorgt und geliebt werden. Für Frauen mit oder ohne Behinderung kann hinter dem Kinderwunsch auch das Bedürfnis stehen, gebraucht zu werden.

Bargfrede, Blanken und Pixa-Kettner (1996, S. 227) interviewten Eltern mit geistiger Behinderung und stellten fest, dass Kinder die Funktion übernehmen, "'Vehikel' für die Realisierung von Wünschen und Hoffnungen der Eltern zu sein, die mit dem Kind selbst erst einmal wenig zu tun haben". Junge Eltern versuchten über ihr Kind, Veränderungen in der Wohn- und Lebenssituation zu erreichen. Das Kind stelle eine Chance dar, aus dem beschützenden Elternhaus hinaus in eine eigene Wohnung zu ziehen und selbstbestimmt zu leben. Andere glaubten, mit der Geburt eines Kindes die Partner fester an sich binden zu können oder hofften, das Kind sei Motivation für den Partner, negative Verhaltensweisen ablegen zu können. Wieder andere erwarteten sich durch das Kind mehr Achtung und Anerkennung seitens des Elternhauses oder auch des sozialen Umfelds. Bei einer jungen Frau hatten die Forscherinnen den Eindruck, "daß sie sich mit ihrem Kind selbst eine 'lebende Puppe' beschert hatte. Sie spielte gern einmal mit ihrer Tochter, fühlte sich darüber hinaus aber nicht für sie verantwortlich." (ebd.)

Zusammenfassend möchte ich bemerken, dass in der Auseinandersetzung mit dem Kinderwunsch geistig behinderter Frauen zu wenig auf Parallelen zu Motiven nicht behinderter Frauen Rücksicht genommen wird. Oftmals werden Hintergründe für den Wunsch nach Kindern behindertenspezifisch beschrieben, wenngleich für eine nicht behinderte Frau ein ähnliches Motiv denkbar wäre.

Offenheit des betreuenden Umfeldes wird notwenig sein, um mit geistig behinderten Frauen über ihren Kinderwunsch zu sprechen. "Eigentliche" Bedürfnisse und Beweggründe zu erarbeiten und zu verwirklichen, kann für Frauen eine Unterstützung sein. Es sollte auch Raum geschaffen werden, wo die gesellschaftliche Missbilligung des Kinderwunsches angesprochen werden kann und gemeinsam überlegt wird, wie diese bewältigt werden kann.

6 ERWARTUNGSHALTUNGEN DES SOZIALEN UMFELDS - WAS FRAUEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG SOLLEN

Die Wünsche und Bedürfnisse der Frauen mit geistiger Behinderung stehen in vieler Hinsicht in Widerspruch zu den Erwartungen des Umfelds. Betreuende erkennen selten ihre Aufgabe darin, Menschen mit geistiger Behinderung zu begleiten und bei der Ausführung ihrer "Anliegen" zu unterstützen. Eher fühlen sie sich als notwendige und haltgebende Figuren, die darauf zu achten haben, dass der geistig Behinderte ein für seine Umstände passendes Leben führt. In den folgenden Kapiteln sollen die Einstellung zu Genitalsexualität, Kinderwunsch und Elternschaft sowie die Befürwortung der Sterilisation und die Problematik des sexuellen Missbrauchs behandelt werden. Das soziale Umfeld leistet einen wesentlichen Betrag dazu, wie Sexualität von Frauen mit geistiger Behinderung wahrgenommen und erlebt werden kann.

6.1 Einstellungen zur Genitalsexualität

Beim Versuch, eine Definition für den Begriff "Sexualität" zu finden, wurde deutlich, welch breites Spektrum sich in diesem Zusammenhang auftut. Wiederholt findet man den Hinweis, dass darunter wohl kaum nur die "Genitalsexualität" verstanden werden kann. Es wird viel darüber geschrieben, dass Zärtlichkeit unterstützt werden soll. Sexualität wird weit definiert, um die Aufmerksamkeit von Genitalsexualität behinderter Frauen wegzurücken bzw. sich nicht damit auseinandersetzen zu müssen. Während es - auch in den Medien - akzeptiert wird, dass geistig behinderte Menschen sich umarmen und streicheln, kann das Bedürfnis nach Genitalsexualität und Ausleben einer sexuellen Beziehung nicht in das bestehende Bild vom geistig Behinderten integriert werden. Es gilt, die Genitalsexualität zu umgehen, während Zärtlichkeit, Zuwendung und Körperkontakt geduldet werden können.

Eine Untersuchung aus dem Jahr 1977 von Walter zeigt, dass in Fachkreisen Sexualität und Empfängnisverhütung sehr wohl Thema sind. 84% des Fachpersonals akzeptierten Geschlechtsverkehr bei geistig behinderten Menschen und 87% waren der Meinung, dass Menschen mit geistiger Behinderung über Empfängnisverhütung informiert werden sollten. (zit. nach Pixa-Kettner, 1996, S. 176) Dieses überraschende Ergebnis zeigt ein Bild der Offenheit gegenüber sexuellen Aktivitäten geistig behinderter Frauen und Männer. Dem gegenüberzustellen sind Ängste der Betreuer und Eltern vor einer Schwangerschaft. Intime sexuelle Beziehungen können eher geduldet werden, ist die Frage nach der Empfängnisverhütung durch Sterilisation oder andere Methoden geklärt.

Friske beobachtet, dass für Frauen mit geistiger Behinderung lediglich der "Mittelbereich" der Sexualität zur Verfügung stehe. Den Begriff des Mittelbereichs übernimmt Friske von Sporken, der darunter Schenken menschlicher Wärme und Geborgenheit, Zärtlichkeit, Liebkosungen und Streicheln versteht. Der Genitalbereich würde vielfach ausgeblendet werden. Friske stellt fest, dass in der Begriffsdiskussion "Genitalsexualität" meist nicht weiter definiert wird. Bei genauerem Hinsehen werde klar, dass Genitalsexualität und Geschlechtsverkehr als Synonyme gehandhabt werden. Friske bezeichnet die Gleichsetzung der beiden Begriffe als Reduzierung und appelliert, die Genitalsexualität ganzheitlicher zu sehen. (vgl. Friske, 1995, S. 131ff) Ihrer Auffassung nach sei die Genitalsexualität deswegen problematisch für Betreuer, weil sie diese mit Geschlechtsverkehr und der Möglichkeit einer Schwangerschaft gleichsetzen. Aus Sicht der Frau meint Friske, dass dem Geschlechtsverkehr zu große Bedeutung beigemessen werde. Die Penetration sei für den Mann, fast immer sehr lustvoll. Shere Hite stellte 1974 in einer groß angelegten Untersuchung in den USA fest, dass "die Mehrzahl an Frauen (...) die Erfahrung [macht], beim Geschlechtsverkehr keinen Orgasmus zu haben." (1974, S. 198f, zit. nach Friske, 1995, S. 132) Frauen mit geistiger Behinderung hätten zum Geschlechtsverkehr ein distanziertes Verhältnis. (vgl. Friske, 1995, S. 133) Dennoch solle Frauen das Erleben eines Orgasmus nicht vorenthalten werden, Genitalsexualität ganzheitlicher und an den Bedürfnissen der Frauen orientiert betrachtet werden. (a.a.O., S. 134f)

6.2 Einstellungen zu Kinderwunsch und Elternschaft

Obwohl von Walter 1977 bereits eine tolerante und offene Haltung zum Geschlechtsverkehr und zur Verhütungsfrage dokumentiert wurde, lässt sich eine "große Unsicherheit im Umgang mit Schwangerschaften und Elternschaften geistigbehinderter Menschen feststellen". (Pixa-Kettner, 1996, S. 176) Pixa-Kettner, Bargfrede und Blanken erkannten in ihrer Untersuchung zur Lebenssituation von geistig behinderten Menschen mit Kindern 1996, dass in nur ganz wenigen Ausnahmen die Themen Kinderwunsch und Elternschaft zwischen Betreuern und Betroffenen angesprochen wurden. In vielen Fällen war eine ablehnende Haltung zur Elternschaft zu beobachten.

Frau Bundie erzählte in unseren Interviews, dass ihr Sachwalter ihr bei beiden Schwangerschaften geraten hätte, das Kind abzutreiben. Nach der Geburt des zweiten Kindes drängte er auf eine Sterilisation. Begleitung und Unterstützung für Frau Bundie zu arrangieren, war für ihn jedoch kein Thema.

Pixa-Kettner u.a. fragten nach den Gründen für die ablehnende Haltung gegenüber der Elternschaft geistig behinderter Menschen. Es wurden "die Gefahr der Vererbbarkeit der geistigen Behinderung, die problematische Finanzierung und die fehlenden Hilfsangebote in Zusammenhang mit dem Zweifel an den Fähigkeiten der geistigbehinderten Menschen genannt". (Pixa-Kettner, 1996, S. 175) Eine der befragten Personen meinte dazu:

"...rät man schon davon ab, aus dem Wissen her, wir können nichts anbieten im Moment. (...) Ein System würde gebraucht. Und dann stellt sich aber die Frage, wie und wer finanziert. Ich denk', das mag hart klingen, aber das ist letztlich die Sache auf den Punkt gebracht." (ebd.)

"Haben wir das Recht dazu, einfach ein Kind in die Welt setzen zu lassen, wenn wir vermuten können, daß es nicht adäquat erzogen werden wird, oder wenn wir nicht wissen, wie das Kind überhaupt leben wird?" (ebd.)

Fehlende Betreuungsprojekte und die ungelöste Finanzierungsfrage sind Hindernisse für eine Elternschaft bei Menschen mit geistiger Behinderung. Pixa-Kettner u.a. (1996, S. 177) berichten auch, dass angesichts dieser Mängel und dem fehlenden Zutrauen in die Fähigkeiten der behinderten Eltern das Fachpersonal "oftmals den Abbruch der Schwangerschaft als einzigen Ausweg aus diesem 'Dilemma'" sieht. Es wird von Befürchtungen des Personals berichtet, dass andere auch dieses Privileg des Zusammenlebens als Familie in einer eigenen Wohnung beanspruchen könnten. Die Fachkräfte fühlten sich mit Organisation, Koordination und Betreuung auf sich allein gestellt, da keine entsprechenden Betreuungs- bzw. Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen würden. (ebd.)

Angesichts dieser Umstände überrascht die negative Einstellung zur Elternschaft geistig behinderter Menschen kaum. Pixa-Kettner u.a. meinen: "Wir können davon ausgehen, daß der Wunsch nach einem Kind vom betreuenden Fachpersonal eher respektiert werden könnte, wenn es in ausreichendem Maße institutionalisierte Hilfsangebote für Eltern und Kinder gebe." (a.a.O., S. 178) Könnten die genannten Probleme gelöst werden und eine Aufklärung bezüglich Vererbung geistiger Behinderung stattfinden, könnte es gelingen, werdende Eltern zu unterstützen und ihnen Zutrauen auszusprechen.

Zur Einstellung der Herkunftsfamilien der geistig behinderten Eltern vermerken Pixa-Kettner u.a., dass keiner der befragten Familienangehörigen sich sehr erfreut über die Tatsache ihrer Großelternschaft zeigte, sie mussten sich erst "mit der eingetretenen Situation arrangieren". (a.a.O., S. 187) Es stellt sich in Rahmen der Untersuchung heraus, dass für Eltern mit geistiger Behinderung, die mit ihrem Kind in ihrer Herkunftsfamilie leben, eine Betreuung durch Fachpersonal dringend notwendig ist. Die Herkunftsfamilien übernehmen Aufgaben der Erziehung der Kinder und sind in vielerlei Hinsicht belastet. Keine der befragten Familien hat "praktische Entlastung oder ergänzende Hilfestellungen durch Soziale Dienste erfahren, obwohl die Familienangehörigen, vor allem die Großmütter, durch die Elternschaft ihrer Kinder physisch und psychisch kontinuierlich in Anspruch genommen waren und sind". (a.a.O., 187f) Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, waren viele Wege zu Behörden notwendig, Beantragungen mussten gestellt werden, auf Grund fehlender Informationen wurde auch oftmals darauf verzichtet. (ebd.)

Die Forscherinnen sehen den Grund der ablehnenden Einstellung zur Elternschaft geistig behinderter Menschen vor allem in den fehlenden Begleitmöglichkeiten. Sie fordern daher "angemessene Unterstützung im familiären Alltag und umfassende Informationen über Leistungen, die von Familien mit geistigbehinderten Eltern(teilen) in Anspruch genommen werden können, (...) zur Entlastung aller an der Elternschaft beteiligten Personen". (a.a.O., S. 188)

6.3 Befürwortung der Sterilisation

Im Zusammenhang mit der Frage, was Frauen mit geistiger Behinderung sollen, darf eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Problematik der Sterilisation nicht fehlen.

Frau Bundie erzählt, dass sie nach der Geburt des zweiten Kindes von ihrem Sachwalter nach ihrem Empfinden dazu gezwungen wurde, sich einer Sterilisation zu unterziehen. Frau Bundie schildert genau, wie sie die Situation damals erlebt hat:

Frau Schöner: Was war im Krankenhaus, mit dem Unterbinden?

Frau Bundie: Ja. Jetzt pass auf, das war das Schönste. Dann ist der Arzt gekommen.

Frau Schöner: Nach der Geburt vom Dominik.

Frau Bundie: Ja, beim Dominik hab ich mich unterbinden lassen. Ist der Arzt gekommen, hat er zu mit gesagt: Lesen sie das einmal durch. Hat er mir einen Zettel gegeben; "wenn sie bereit sind, dann sagen sie mir das nächsten Tag." Nächsten Tag erst.

Frau Hahn: Der Arzt ist mit dem Vorschlag gekommen? Also nicht du hast...

Frau Bundie: Nein.

Frau Hahn: ...darum gebeten.

Frau Bundie: Also da war der Franz auch daran Schuld.

Frau Schöner: Der Sachwalter.

Frau Hahn: Der Sachwalter.

Frau Bundie: Er hat schon so getrieben: (Frau Bundie imitiert den Sachwalter) Aber jetzt passiert das so. Wenn du das nicht machen lasst....

Frau Schöner: Hast du gewusst, was Unterbinden ist?

Frau Bundie: Da hab ich noch nicht einmal gewusst, was das ist. Na ohne Schmäh, Elisabeth, ich hab es nicht gewusst, was das ist.

Frau Schöner: Mir brauchst das nicht sagen, ich kenn die Geschichte.

Frau Bundie: Ich hab momentan Angst gehabt. Dann bin ich zum Arzt gegangen und hab ich gesagt: Bitte erklären sie mir das, was das überhaupt ist. Ich kenn mich da nicht aus, was das überhaupt ist. Ich willig nicht in eine Operation ein, wo ich nicht weiß, was das ist.

Frau Hahn: Was hat der Arzt gesagt?

Frau Bundie: Der Arzt hat gesagt, das Unterbinden ist, damit man keine Kinder mehr bekommen kann. Das man keine mehr Kinder bekommt, dass man nicht mehr schwanger wird. Dann nachher hab ich mir das durchgelesen, dann hab ich mal studiert. Dann hat er mir einen Tag Zeit gegeben zum Überdenken. Nicht. Dass ich nachdenke, zwei Tage war das, zwei Tage, ja. Gleich nach der Geburt.

Frau Hahn: Gleich nach der Geburt.

Frau Bundie: Ja. Dann hab ich gesagt, ja, gut. Taugen tut es mir überhaupt nicht.

Frau Schöner: Hast du mit jemanden reden können in der Zeit?

Frau Bundie: Nein, hab ich überhaupt nicht können mit jemanden reden.

Frau Schöner: Mit den Schwestern auch nicht?

Frau Bundie: Nein, gar nicht.

Frau Schöner: Das ist auch wieder etwas, wo ihre Schüchternheit heraus kommt.

Frau Bundie: Da hab ich überhaupt mit niemanden reden können. Ja.

Frau Hahn: Der Franz ist gekommen und hat gesagt, du sollst das machen.

Frau Bundie: ( imitiert den Sachwalter) Ja, aber jetzt machst du's sofort. (alle weiteren Imitationen des Sachwalters sind ebenfalls in anderer Schrift gedruckt.)

Sag ich - müssen tu ich sterben - hab ich gesagt. Ich mach das jetzt nicht gleich und wenn du noch weiter so blöd redest, dann tu ich's überhaupt nicht. Aber gleich muss das sein, ich will gleich einen Arzt. Elisabeth, wenn du mich gesehen hättest, wie der im Spital mit mir aufgedreht hat. Das hättest du sehen müssen. Und du machst das jetzt, sonst geh ich und sag ihm das.

Frau Schöner: Was hätte er ihm denn gesagt?

Frau Bundie: Ja dass er mich soll unterbinden, der Arzt. Ja. Das hättest du sehen müssen. Gut dann hab ich mir gedacht - ja. Dann hab ich unterschrieben. Lass mich gleich unterbinden auch, dass ich keine Kinder mehr bekomme.

Frau Hahn: Und unterschrieben hast....

Frau Bundie: Ja was soll ich denn machen?

Frau Schöner: Das war ja unmittelbar nach der Geburt.

Frau Bundie: Ich hab mit niemanden darüber reden können, was das überhaupt ist oder die Vorschläge selber von jemanden anderen hören. Nein gar nichts. Ich hab's dann nachher so machen lassen.

Obwohl Frau Bundie die Einverständniserklärung unterschrieben hat, kann man wohl kaum davon ausgehen, dass sie sich freiwillig zu diesem Schritt entschlossen hat. Die endgültige Konsequenz dieser Operation wurde ihr erst später bewusst, als sie, wie schon erwähnt, versuchte, die Sterilisation rückgängig zu machen. Frau Bundie wollte eigentlich immer Kinder haben und. mit "einem richtigen" Partner in einer Familie leben. Nach einer Zeit der Enttäuschungen und tiefen Verletzungen ist sie nun der resignativen Meinung, der Mann, den sie sich wünscht, mit dem sie alle ihre Vorstellungen leben könnte, würde nicht existieren; außerdem sei sie nun unterbunden und mit 40 Jahren zu alt für Kinder.

Theresia Haidlmayr, Behindertensprecherin der Grünen, meint, dass in "Österreich nicht nur in den 30er und 40er Jahren, sondern bis heute behinderte Mädchen und Frauen ohne ihre Einwilligung sterilisiert wurden und werden, und daß schätzungsweise 70% aller geistig behinderten Mädchen und Frauen, die seit Ende des NS-Regimes in Sonderanstalten für behinderte-, alte- oder psychisch kranke Menschen eingewiesen wurden oder sind, davon betroffen sind".(Haidlmayr, 1998, S. 6)

Das Thema Zwangssterilisation ist ein Tabuthema, das bis zu der Neuregelung im November 2000 in einer rechtlichen Grauzone lag. "Zwangssterilisationen sind ein Indiz dafür, daß sich die Gemeinschaft der Nichtbehinderten mit Hilfe der medizinischen Endlösungen von der Pflicht befreit, Kinder behinderter Mütter aufziehen zu müssen. Das ist kein juristisches oder fachliches, sondern ein ethisches Problem, darüber wird nicht gesprochen." (Haidlmayr, 1998, S.4)

6.3.1 Gründe für eine Sterilisation

Aus den bisherigen Ausführungen lässt sich schließen, dass Sterilisation der Angst vor Nachkommenschaft geistig behinderter Frauen Abhilfe schaffen soll. Friske berichtet, dass meist nicht die Frauen selbst, sondern ihre Eltern "Anstoß zu einer Sterilisation geben". (Friske, 1995, S. 161)

In Zusammenhang mit der Diskussion zur Schaffung des Sterilisationsgesetzes in der BRD schilderte Hönig, leitender Arzt am Epilepsiezentrum in Bethel, in einer wissenschaftlichen Publikation im Jahre 1987: "Es werden immer noch Minderjährige, insbesondere Mädchen sterilisiert, meist ohne Aufklärung über den Eingriff bzw. die Folgen der Operation; man trifft an Schulen für geistig Behinderte Klassen, in denen fast alle Mädchen sterilisiert sind und Heime, bei denen eine Aufnahme von einer vorausgegangenen Sterilisation abhängig gemacht wird, Lehrer drängen Eltern aus Angst vor Regressen wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, Eltern drängen Ärzte aus Angst, ein vielleicht behindertes Enkelkind aufziehen zu müssen, Ärzte sterilisieren im Nebenbeiverfahren bei anstehender Appendektomie [sog. 'Blinddarm-Operation'] Minderjährige." (zit. nach Berger, 1998, S. 4)

Hönig lässt das Spannungsfeld um das Thema Sterilisation spürbar werden. Wenn behinderte Frauen schwanger werden, bedingt dies eine Vielfalt an Problemen, denen man sich nicht stellen möchte. Eine Sterilisation garantiert völlige Sicherheit vor unerwünschten Nachwuchs. (Walter, 1996c, S. 365)

Nach Offenhausen (1981) biete Sterilisation "Schutz gegen die Empfängnis abnormaler Individuen oder Schutz vor Individuen (...), die Kinder in die Welt setzen, ohne daß sie die Reife oder die Fähigkeit besitzen, sich um sie zu sorgen". (zit. nach Friske, 1995, S. 162) Offenhausen wählt eine diskriminierende und menschenentwürdigende Sichtweise dieser Thematik, bringt allerdings auf den Punkt, was der Großteil der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Sterilisationsthematik geistig behinderter oder psychisch gestörter Menschen denkt: Menschen, die für ihre Kinder nicht angemessen sorgen können, dürfen keine in die Welt setzen.

Friske spricht auch die Hoffnung der Eltern an, die Tochter wäre durch die Sterilisation von allen Problemen, die sich in Zusammenhang mit Sexualität ergeben, gefeit. Die Herausforderung der sexuellen Aufklärung könne so von den Eltern eher umgangen werden. Dabei befähige gerade eine adäquate Sexualerziehung Frauen mit geistiger Behinderung dazu, "bewußt auf Kinder zu verzichten und eine Schwangerschaft selbstbestimmt zu verhüten". (Friske, 1995, S. 162)

Immer wieder wird festgehalten, Angehörige wie auch Frauen mit Behinderung hätten Angst, vor der Vererbung der Behinderung. (Pixa-Kettner, 1996; Wendeler, 1992) Der Neurologe Berger meint diesbezüglich, dass 10% höhergradiger intellektueller Behinderung genetisch bedingt sei und "nur dieser Teil wäre im Prinzip vererbbar. Alle anderen - geistige und sonstige Behinderungsformen - sind als erworben (...) und nicht als genetisch bedingt zu definieren und somit nicht vererbbar." (1998, S. 4) Die Frage der Vererbbarkeit wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Wissenschaftlern zu erforschen begonnen und von den Nationalsozialisten in Folge aufgegriffen. Die Idee der "reinen Rasse" hat in Überlegungen der Vererbung ihren Ursprung. (vgl. ebd.) Dass gerade Menschen mit geistiger Behinderung diese Gedanken und Befürchtungen um Weitergabe ihrer Behinderung aufgreifen, lässt transparent werden, dass Menschen mit geistiger Behinderung versuchen, sich anzupassen und sogar Gedankenmuster übernehmen, die sich gegen sie selber richten. Es kann aber auch das eigene Wissen um die Konsequenzen einer Behinderung sein, das ausschlaggebend für einen Verzicht auf Kinder ist.

Andere Gründe für die Sterilisation geistig behinderter Frauen können Unsicherheiten seitens der Behinderten selbst und vor allem des betreuenden Umfelds sein, ob ein Kind adäquat versorgt werden kann. Bezüglich der Fähigkeit zur Elternschaft geistig behinderter Frauen und Männern meint Berger, dass es keinerlei prognostische Instrumente gäbe, die ermöglichen würden, auf die Qualität der Erziehung zu schließen.

1939 wurde die Sterilisation aller "Risikogruppen" vorgenommen, derer erzieherische Fähigkeiten fragwürdig waren. Nach Berger seien 15% der Wiener Bevölkerung zu dieser Zeit sterilisiert worden. Ob Mütter den erzieherischen Aufgaben gerecht werden können, ist nicht nur Thema für Frauen mit geistiger Behinderung. Während meiner Beschäftigung auf der Kinderpsychosomatik erlebte ich einige Frauen wie Männer, die geistig nicht beeinträchtigt waren, und Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder benötigten.

Das Argument "Sterilisation schütze Frauen mit geistiger Behinderung" wird in der aktuellen Literatur dementiert und widerlegt. Man ist sich einig in der Auffassung, Sterilisation stelle keinen Schutz dar, sondern sei vielmehr als "Freibrief" zum sexuellen Missbrauch ohne sichtbare Folgeerscheinungen einer möglichen Schwangerschaft. Sterilisation verhindert einzig und allein Nachkommenschaft. Sie schützt nicht vor sexuellem Missbrauch und macht eine Auseinandersetzung mit der Sexualität geistig behinderter Frauen nicht umgänglich.

Berger (1998, S. 5) berichtet, "daß die Mißbrauchshäufigkeit nach durchgeführter Sterilisation ansteigt und nicht abnimmt! Etwas pointiert formuliert könnte man sagen, die Sterilisation schützt Mißbraucher und Vergewaltiger davor, entdeckt zu werden und ihren Anteil der Folgen ihrer Tat zu tragen; sie schützt aber keineswegs die betroffenen Frauen vor den psychischen Folgen!"

6.3.2 Auswirkungen einer Sterilisation

Psychische Folgen treten vor allem dann auf, wenn Mädchen minderjährig ohne entsprechende Information und Aufklärung über den Eingriff sterilisiert werden. (Walter, 1996c, S. 372) Nach einer Untersuchung von Wolfgang Heidenreich und Gabriela Otto (1991) ist eine günstige Verarbeitung der Sterilisation bei einer Frau nur "bei einer freien Entscheidung mit eindeutiger Entschiedenheit und ausreichender Entscheidungszeit nach kompetenter Beratung und bei einer harmonischen Partnerschaft, in der der Entschluß übereinstimmend gefaßt wurde, zu erwarten". (Friske, 1995, S. 164) Lebensalter, Kinderzahl oder die Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht oder Religion habe keinen Einfluss auf die Verarbeitung des Eingriffs. (ebd.)

Eine Sterilisation bedeutet einen fundamentalen Eingriff für Frauen. Irene Lauschmann (1994, S. 98) meint: "(...) Fortpflanzung ist ja die fast einzige gesellschaftlich anerkannte Funktion von Frauen". Frauen, die sterilisiert wurden sind der biologischen Aufgabe beraubt, fruchtbar zu sein, Kinder zu gebären und so für das Weiterbestehen der Gattung Mensch zu sorgen. Definieren Frauen über diese biologische Funktion ihren Selbstwert, kann es zu massiven psychischen Beeinträchtigungen kommen, wenn eine "Erfüllung dieser Lebensaufgabe" nicht möglich ist.

Friske (1995, S. 166) berichtet von einem ihrer Interviews, eine von ihr interviewte Frau wäre auf Grund ihrer Sterilisation von Männern angefeindet worden, sie wäre keine richtige Frau mehr. Lauschmann (1998, S. 98) beschreibt, dass Sterilisation als "Teil von Vernichtung" zu sehen ist, "als Auflösung der Identität als Geschlechtswesen".

Auf Auswirkungen einer unverarbeiteten Sterilisation geht Berger (1998, S.2) ein und zitiert aus Ambulanzaufzeichnungen Schilderungen einer Mutter: "... weil sie die Realität nicht akzeptieren will, lebt sie in ihrer Phantasie, in ihrer Traumwelt, mit erdachten Freunden und einem erdachten Ehemann, mit denen redet sie ganz ungeniert laut und fließend, sonst stammelt sie und bringt keinen zusammenhängenden Satz heraus." In diesem speziellen Fall wurde die Sterilisation auf Grund eines ärztlichen Attests durchgeführt, das einen solchen Eingriff bei der jungen Frau befürwortete. Vier Jahre danach wurden zunehmende Interaktionsprobleme mit Verdacht auf psychotische Wesensveränderung in den Ambulanzaufzeichnungen vermerkt. Es folgte eine stationäre Aufnahme mit dem Befund, dass es sich bei diesem veränderten Verhalten um "Pseudohalluzinationen über einen begrenzten Lebensbereich, nämlich Sexualität, Partnerschaft und Familie" handelte. (a.a.O., S.3)

Berger steht einer Sterilisation ohne Einwilligung der betroffenen Frau besonders kritisch gegenüber und bezieht eine klare Position: "Sterilisation soll ohne und gegen den Willen der Betroffenen grundsätzlich nicht möglich sein". (Berger, 1998, S. 1)

6.3.3 Rechtliche Regelungen

Als im Sommer 1997 bekannt wurde, dass in Schweden Zwangssterilisation von behinderten Menschen bis 1976 legal war, bot das auch in Österreich Boden für Diskussionen um rechtliche Regelungen bezüglich Sterilisation. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Thema Zwangssterilisation laut Haidlmayr (1998) ein Thema, über das nicht gesprochen wurde. Trompisch (1998, S. 3) berichtet bei einer Parlamentsdebatte, dass die Lebenshilfe Österreich seit 1995 im Gespräch mit dem Bundesminister für Justiz wäre mit dem Anliegen, die Frage der Sterilisation von Menschen mit geistiger Behinderung klarer zu regeln.

Im November 2000 wurden Neubestimmungen für das Kindschaftsrecht beschlossen. Jaquemar (2001, S 7f) fasst die neuen Regelungen hinsichtlich der Sterilisationsbestimmungen zusammen :

Grundsatz: Die "fremdbestimmte" Sterilisation soll - wenn überhaupt - nur in ganz engen und klar definierten Grenzen zulässig sein.

Das heißt

  • Keine Sterilisation bei Minderjährigen, weder mit Zustimmung der minderjährigen Person noch mit ersatzweiser Einwilligung der Eltern möglich (="Zivilrechtliches Verbot").

  • § 146d ABGB

  • Bei Volljährigen darf eine Sterilisation grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die volljährige voll handlungsfähige (und damit einsichts- und urteilsfähige) betroffene Person im Rahmen des § 90 Abs 2 StGB selber zustimmt. Die Zustimmung zur Durchführung einer Sterilisation ist ein höchstpersönliches Recht, es gibt keine ersatzweise Einwilligung.

  • Ausnahme: Ersatzweise Zustimmung durch den Sachwalter mit entsprechendem Wirkungskreis bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 282 Abs 3 ABGB samt pflegschafts-gerichtlicher Genehmigung.

§ 146d ABGB

"Weder ein minderjähriges Kind noch die Eltern können in eine medizinische Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit des minderjährigen Kindes zum Ziel hat, einwilligen." (zit. nach Jaquemar, 2001, S. 7)

§ 90 Abs 2 StGB

"Die von einem Arzt an einer Person mit deren Einwilligung vorgenommene Sterilisation ist nicht rechtswidrig, wenn entweder die Person bereits das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat oder der Eingriff aus anderen Gründen nicht gegen die guten Sitten verstößt." (ebd.)

§ 282 Abs 3 ABGB

"Der Sachwalter kann einer medizinischen Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit der behinderten Person zum Ziel hat, nicht zustimmen, es sei denn, dass sonst wegen eines dauerhaften körperlichen Leidens eine ernste Gefahr für das Leben oder einer schweren Schädigung der Gesundheit der behinderten Person besteht. Die Zustimmung bedarf in jedem Fall einer gerichtlichen Genehmigung." (ebd.)

Haidlmayr gibt zu bedenken, dass die gerichtliche Genehmigung auch vor der Änderung der Sterilisationsbestimmungen notwendig gewesen wäre und meint, dass es nie so weit kommt, "dass so etwas über die Gerichte läuft, sondern es läuft einfach unter der Hand. Das wird auch in Zukunft nach wie vor möglich sein, und zwar unter dem Titel der medizinischen Indikation." (Haidlmayr, 2000, S. 184) Zur neuen Regelung meint Haidlmayr, dass Zwangssterilisation weiterhin möglich sein wird, wenn volljährige Frauen in Sachwalterschaft stehen. Die Abgeordnete fordert ein generelles Verbot der Zwangssterilisation. "Man darf sich nicht über den Bereich der medizinischen Indikation quasi eine Tür dafür offen halten." (Haidlmayr, 2000, S. 185)

Eine Anlehnung an die Bestimmungen für eine Sterilisation, wie sie in Schweden gelten, würde eine Zwangssterilisation unmöglich machen. In Schweden müssen folgende Grundsätze eingehalten werden:

  • "Sterilisation kann nurmehr mit Einwilligung der Betroffenen durchgeführt werden.

  • Personenunter 18 Jahren dürfen nicht sterilisiert werden. Eine Sterilisation wird nur auf Antrag der Betroffenen durchgeführt, die sich der Tragweite des Eingriffs bewußt sind. Bestehen aus Sicht des Arztes Zweifel an der Einsichtsfähigkeit, so kann ein psychologisches Gutachten eingeholt werden. Der Vormund darf nur mit dem Willen des Antragstellers hinzugezogen werden.

  • Beantragt die geistig behinderte Person die Sterilisation, ohne sich über die Art und Tragweite des Eingriffs bewußt zu sein und bleibt trotz eingehender Aufklärung die Einsichtsunfähigkeit bestehen, so darf der Eingriff nicht vorgenommen werden." (Zima, 1998, S. 79f)

6.4 Sexuelle Ausbeutung von Frauen mit geistiger Behinderung

Sexuelle Übergriffe werden selten bekannt und zur Anzeige gebracht. (Walter, 1996d, S. 415) Dennoch ist die Zahl derer, die sexuell missbraucht werden, erschreckend hoch. Bei einer Untersuchung in Österreich von Aiha Zemp und Erika Pircher (1996) berichten 62,3% der antwortenden Frauen mit körperlicher oder geistiger Behinderung von sexueller Belästigung. 64% der Frauen geben an, sexuelle Gewalt erfahren zu haben. Das heißt, mehr als jede zweite Frau mit Behinderung macht Erfahrungen mit sexueller Gewalt. Eine beinahe doppelt so hohe Anzahl von Frauen mit Behinderung im Vergleich zu Frauen ohne Behinderung ist davon betroffen. In einer vergleichbaren Studie von Draijer (1988) wurde festgestellt, dass 34% nichtbehinderte Frauen sexuelle Gewalterfahrungen gemacht haben. (zit. nach Zemp&Pircher, 1996, S. 74)

Es werden vor allem Frauen mit geistiger Behinderung durch Männer missbraucht. (Zemp&Pircher, 1996, S. 78) "Die Studien stimmen darin überein, daß fast alle Täter dem jeweiligen Opfer aus dessen Lebensumkreis bekannt [w]aren." (Klein u.a., 1999, S. 245) Zemp und Pircher (1996, S. 77) stellen fest, dass die Täter aus dem Umfeld, "wo die Frauen aufwachsen, leben und arbeiten" kommen.

In Österreich wurde das Thema der sexuellen Ausbeutung von Frauen mit Behinderungen in den 90er Jahren bei einem internationalen Symposium aus der Tabuzone geholt. Seither wurden mehrere Arbeitskreise in Wien und Innsbruck gebildet. (vgl. Zemp&Pircher, 1996, S. 15f)

Sexueller Missbrauch wurde auch in den Gesprächen mit Frau Bundie und Frau Schöner angesprochen. Frau Bundie wurde von ihrem Lebensgefährten dazu gezwungen, mit seinen Arbeitskollegen sexuell zu verkehren.

Frau Bundie: Das ist eine Geschichte, Heidi. Er hat kein Geld gehabt, er hat dringend Geld gebraucht. Er, so richtig ernst hat er überlegt, ich hab gedacht, er meint das gar nicht ernst, er macht nur eine Gaudi. Oder was. Hab ich mir gedacht. Aber in dem Sinn hat er schon ernst das gemeint. Er hat ein Geld gebraucht. Und wer hat es kassiert? Er. Ich hab nichts davon bekommen.

Frau Schöner: Wie war das da? Kannst du dich an das erste Mal noch erinnern, wie du mit jemand anderen geschlafen hast?

Frau Bundie: Ich weiß es nicht mehr so genau.

Frau Schöner: Du hast ja auch getrunken zu der Zeit.

Frau Bundie: Ja, da hab ich auch getrunken, weil da war ich so über alles so enttäuscht. Und das war wirklich furchtbar.

Frau Schöner: Kannst dich noch erinnern, wie du das erste Mal mit einem anderen zusammen warst?

Frau Bundie: Warte einmal. Einmal war ich in der Steinergasse, da kann ich mich noch gut erinnern. Da hab ich Wodka mit Orange getrunken. Ich hau mich ab, Wahnsinn. Wodka mit Orangenschuss getrunken. Und so hintereinander.

Frau Hahn: Also, da habt ihr vorher Alkohol miteinander getrunken und dann haben die Männer mit dir geschlafen.

Frau Bundie: Und dann ist es los gegangen. Heidi, wah, ich sag dir was. Und da hab ich die Pille auch nicht genommen. Stell dir vor, wenn ich da schwanger gewesen wäre. Aber die sind wenigstens nett gewesen, nicht brutal, und nicht schlagen. Die sind wenigstens nett gewesen.

Frau Hahn: Hast du die Männer da vorher gekannt? Hat da der Toni....

Frau Bundie: Das waren seine Kollegen alle. Seine waren das. Ist eh egal. Jetzt hab ich eh eine Arbeit, jetzt kommt mir das so wie so nicht mehr in Frage. Und wenn ich kein Geld hätte, täte ich es auch nicht. Uninteressant.

Frau Hahn: Der Toni, der hat das von dir verlangt.

Frau Bundie: Er hat das verlangt, weil er kein Geld gehabt hat. Ich hab mir zuerst gedacht, er macht eine Gaudi, weil zwischen Spaß und Ernst ist ein Unterschied. Ich hab was mitgemacht. Das sag ich dir.

Frau Hahn: Und das ist immer irgendwie ähnlich abgelaufen. Zuerst was trinken....

Frau Bundie: Trinken, ich kann mich nicht erinnern, dass ich einmal nüchtern bin gewesen. Nie. Weil sonst hätte ich es ja gar nicht "derpackt" [ausgehalten - Anm. H.H.]. - Wirklich nicht. Nein. Wirklich nicht.

Frau Hahn: Waren es dann immer wieder die selben?

Frau Bundie: Ja, ja, das waren immer die selben.

Frau Hahn: Nicht nur ein Mal sondern öfter?

Frau Bundie: Öfter - demnach, wieviel Geld er gebraucht hat. Dann hab ich nachher einmal gesagt - in der Zwischenzeit - hab ich was gekriegt - dann bin ich zum Arzt gegangen, zum Frauenarzt. Dann hat der Frauenarzt gesagt: So, jetzt müssen sie aber aufpassen. Die Geschichten sind jetzt zu Ende. Das können sie jetzt nicht mehr machen.

Es war erschreckend für mich wahrzunehmen, wie ausgeliefert Frau Bundie ihrem Lebensgefährten war. Frau Bundie sah einfach keine Möglichkeit, sich zu wehren und sich gegen den Willen anderer zu stellen.

6.4.1 Geistige Behinderung als Risikofaktor für sexuellen Missbrauch

In der Literatur wird beschrieben, dass geistige Behinderung ein höheres Risiko für sexuellen Missbrauch in sich birgt. Im Folgenden werden die Risikofaktoren dargestellt, die auf Frauen mit geistiger Behinderung zutreffen; in einem weiteren Kapitel wird auf die spezielle Situation von Frau Bundie Bezug genommen.

Sigrid Kwella erzählt im Gespräch mit Anne Voss von contergangeschädigten Frauen, deren Behinderung gezielt ausgenutzt wurde, um sie sexuell zu missbrauchen. "Ihre Behinderung wurde bewusst ausgenutzt, um sie wehrlos zu machen und festzuhalten." (Voss&Hallstein, 1993, S. 21) Friske (1996, S. 174) meint, Frauen mit geistiger Behinderung wären "ideale Opfer".

Einige AutorInnen sehen in Strukturen stationärer Einrichtungen Risikofaktoren. Geistig behinderte Frauen sind sozialisiert worden, Anordnungen Folge zu leisten. Sobsey und Mansell (1997) formulieren provokativ, dass Menschen mit geistiger Behinderung "dazu erzogen werden, mißbraucht und ausgebeutet zu werden". (zit. nach Klein u.a., 1999, S. 247) "Selbstbestimmung und Wahlfreiheit, selbst in den banalsten Alltagsfragen wie Kleidung, Essen, Freizeitgestaltung, Freunde, ja selbst Bettgehzeiten, sind häufig ungewohnt und auch wegen institutioneller Abläufe im Heim gar nicht einmal erwünscht. Diese strukturellen Rahmenbedingungen verunmöglichen vielen geistigbehinderten Menschen den Erwerb eines Verhaltensrepertoires an selbstbestimmtem Nein-Sagen, das auch Widerspruch gegenüber den Forderungen und Wünschen von Autoritätspersonen beinhaltet." (Walter, 1996d, S. 415f)

Geistig behinderte Frauen nehmen den sexuellen Missbrauch unter Umständen nicht als unangenehm war und empfinden ihn nicht als schlimm. Monika Hallstein (1993, S. 37) berichtet, dass der Täter häufig zu Beginn auf die Bedürfnisse "der oder des Betreffenden nach Zuwendung, Zärtlichkeit und Anerkennung" eingeht. Geistig behinderte Erwachsene könnten es als positiv empfinden, nicht als asexuelle Wesen gesehen zu werden. Dies könne sie daran hindern, den sexuellen Missbrauch als solchen wahrzunehmen. Dass lustvolles Erleben und Ausbeutung sehr eng nebeneinander liegen, könne zu starken Irritationen führen. Es ist schwierig auseinander zu halten, dass ein und dieselbe Person im Alltag unterstützend zur Seite steht und gleichzeitig sexuell missbraucht.

Diese Ausführungen werfen die Frage auf, was als sexueller Missbrauch gedeutet werden muss, wo die Grenzen zwischen sexuellen Begegnungen und sexuellem Missbrauch zu ziehen sind. Nach Matthias Hirsch (1987) "liegt in der Intention der Bedürfnisbefriedigung des Täters das Entscheidungskriterium für die Grenzbestimmung zwischen liebevoller Zärtlichkeit und dem Beginn des sexuellen Mißbrauchs." (Hallstein, 1993, S. 38) Wenn der nichtbehinderte Täter seine kognitive und emotionale Überlegenheit ausnutzt, um sich einer Frau mit geistiger Behinderung sexuell zu nähern, so ist das als sexueller Übergriff oder sexueller Missbrauch zu verstehen. Friske erklärt, dass sexuelle Gewalt viele Gesichter habe und von Blicken und Berührungen bis hin zu Penetration reiche. "Sie wird von einer mächtigeren Person (fast immer ein Mann) an einer weniger mächtigeren Person (meist eine Frau) ausgeübt, indem er sie unter Ausnützung der Abhängigkeits- und Machtverhältnisse zur Befriedigung seiner Bedürfnisse nach Dominanz und Unterwerfung sexuell ausbeutet." (Friske, 1995, S. 169)

Zwischen Täter und Opfer besteht immer ein Machtgefälle: die ungleiche Beziehung zwischen Erwachsenem und Kind, das Ungleichgewicht durch die Geschlechterrolle bei Frau und Mann, bei geistig behinderten Menschen kommt durch die Behinderung noch eine verstärkte soziale Abhängigkeit hinzu. Im Alltag - den Intimbereich miteingeschlossen - sind Frauen wie Männer von ihrem sozialen Umfeld abhängig. Durch die Erfahrung, dass viele Menschen im Intimbereich "herumfummeln" können, wird der Körper enteignet und zu einer allgemeinen Angelegenheit. "Der eigene Körper wird als fremd, ein von außen manipuliertes Ding erfahren; der Körper gehört der Außenperson (Bezugsperson) und nicht dem eigenen Ich." (Hallstein, 1996, S. 252) Diese Enteignung des Körpers macht es schwierig, sexuelle Übergriffe zu erkennen. Dazu kommt, dass sexuelle Übergriffe in normale Tagesabläufe eingebunden werden. "Die durch die Behinderung bedingte existentielle Abhängigkeit bietet die Möglichkeit zur geplanten und gezielten Ausnutzung". (ebd.)

Man möchte glauben, dass geistige Behinderung eher abschreckend wirke und Frauen durch ihre Behinderung und ihren unästhetischen Körper vor sexueller Gewalt geschützt seien. (vgl. Hallstein, 1996, S. 251) Doch die Meinung, Frauen mit geistiger Behinderung hätten eine andere Sexualität oder seien besonders hemmungslos, kann Neugierde beim Täter auslösen.

Innere Hemmungen bei Tätern können durch den Mythos abgebaut werden, "geistig behinderte Menschen würden von einem sexuellen Übergriff nicht viel merken und es würde ihnen auch kein Schaden zugefügt". (Schmid/ Noack, 1994, S. 56) Hallstein (1993, S. 39) vermerkt, dass Übergriffe legimitiert und verharmlost würden mit der Begründung, geistig Behinderte verstünden nicht, was vorgeht, "und daß sie aufgrund ihres fehlenden Langzeitgedächtnisses und ihrer mangelnden Differenzierungsfähigkeit ohnehin vergäßen, was mit ihnen geschehen ist". Diese Meinungen sind menschenverachtend und sprechen den vielen missbrauchten Frauen die Fähigkeit ab, unterscheiden zu können, was für sie unangenehm und verletzend ist. Friske (1996, S. 175) spricht von einer "Dehumanisierung" der Frauen mit geistiger Behinderung; auf Grund ihrer Beeinträchtigung würden sie von Nichtbehinderten als "keine richtigen Menschen" wahrgenommen werden, was die Hemmschwelle der Täter herabsetze. (vgl. Schmid/ Noack, 1994, S. 56f)

Viele Frauen mit geistiger Behinderung sind sterilisiert. Täter können sicher sein, dass die von ihnen missbrauchte Frau nicht schwanger werden kann, was ein sichtbares Zeichen sexueller Ausbeutung sein könnte. Friske (1996, S. 177) berichtet, dass "leider oft erst durch eine Schwangerschaft" sexueller Missbrauch aufgedeckt werden kann. Denn "Frauen mit geistiger Behinderung haben besonders viele innere und äußere Hindernisse zu überwinden, um anderen von der sexuellen Gewalt, die ihnen angetan wird, zu berichten. Meist ist ihre Angst verlassen zu werden, wenn sie das Geheimnis der sexuellen Ausbeutung aufdecken, sehr groß." (Friske, 1996, S. 176) Täter wissen um die fehlende Kommunikationsfähigkeit bei geistig behinderten Frauen. Daher müssen sie weniger fürchten, dass der Missbrauch aufgedeckt wird. Zudem spekulieren sie damit, dass den betroffenen Frauen nicht geglaubt wird. Crossmaker (1986) zitiert aus einem amerikanischen Jugendmagazin: "...wenn du [wegen sexuellen Missbrauchs oder Vergewaltigung eines behinderten Mädchens] angeklagt wirst, wird ihr niemand glauben, denn Retardierte erzählen andauernd irgendwelche widersinnigen Geschichten, so daß es auf eine Sache mehr oder weniger nicht ankommt". (zit. nach Voss, 1993, S. 75) Sollte eine Frau mit geistiger Behinderung den Versuch unternehmen, vom Erlebten zu erzählen, trifft es das betreuende Umfeld meist unvorbereitet. Das "Erzählte, Gezeigte [wird] oft überhört, bagatellisiert oder als Phantasie abgetan". (Hallstein, 1993, S. 40) Zudem haben Betreuer oft Schwierigkeiten damit, geistig behinderte Menschen zu verstehen und eine gemeinsame Kommunikationsebene zu finden. Geistig behinderte Menschen können auf Grund der mangelnden sexuellen Aufklärung das Geschehene nicht deuten oder beschreiben. (Hallstein, 1996, S. 252)

Walter (1996d, S. 416) spricht auf einer anderen Ebene Gründe für sexuellen Missbrauch an, indem Frauen mit geistiger Behinderung leicht "verführbar und 'entgegenkommend'" seien. Den Grund dafür sieht er in dem Versuch, "mit sexueller Verfügbarkeit fehlende Zuwendung und Bestätigung, Zärtlichkeit und Liebe nichtbehinderter Männer erkaufen [zu] wollen". (ebd.) Frauen mit geistiger Behinderung sehnen sich nach eigener Normalität. Eine Beziehung zu einem nichtbehinderten Mann untermauert das Gefühl, normal zu sein und ein normales Leben zu führen. Die eigene Behinderung kann nicht angenommen werden, eine sexuelle Beziehung erwecke die Phantasie der "Befreiung aus der Abhängigkeit von Eltern und Betreuern und öffne das Tor zu der Welt der nichtbehinderten 'Normalen'". (Walter, 1996d, S. 417) Beachtet man diese Überlegungen, sind Frauen mit geistiger Behinderung bereit, einen hohen Preis für ein Leben in "Normalität" zu zahlen.

6.4.2 Zur speziellen Situation von Frau Bundie

Frau Bundies soziale Abhängigkeit von ihrem Lebenspartner und die fehlende Anlaufstelle für Probleme erkenne ich als primäre Gründe für den sexuellen Missbrauch. Frau Bundies Eltern waren gestorben, ihre Geschwister heirateten und der Kontakt brach ab. Lediglich ihre Schwester und deren Mann sah sie mitunter, was für Frau Bundie immer unangenehme Treffen waren. Frau Bundie erzählte, dass auch der Mann ihrer Schwester sie sexuell belästigte und mit ihr schlafen wollte. Eine Freundin, die Frau Bundies vollständiges Vertrauen besitzt, gibt es bis heute nicht. Zur Zeit des Missbrauchs waren Frau Bundies einzige Bezugspersonen ihr Lebensgefährte Toni und ihr Sachwalter, die gute Freunde waren. Toni wurde vom Sachwalter "gedeckt".

Frau Hahn: Dein Sachwalter, der Franz, hat der das gewusst, was der Toni mit dir macht?

Frau Bundie: Das hat er gewusst. Aber er hat sich da....die sind ja gute Freunde, weißt eh. Zusammengepackelt und das alles.

Frau Schöner: Ein großes Problem, dass die wirklich so verbandelt waren. Eine der ersten Aktionen von uns war, dass wir geschaut haben, dass der Sachwalter wegkommt.

Frau Bundie: Heidi, dann hab ich eh einen anderen bekommen. Dann ist es eh besser geworden, viel besser.

Manchmal wurde Frau Bundie auch von Toni ausgesperrt und war froh, Männer kennenzulernen, um für die Nacht einen Schlafplatz zu haben

Frau Schöner: Oder, wenn er dich hinaus gesperrt hat?

Frau Bundie: Er hat mich ja ein paar Mal hinaus gesperrt. Ich hab ja nicht hinein können. Wo hätte ich denn sollen hingehen? Dann bin ich halt in Lokale gegangen, dass ich dort jemanden kennen lerne, dass ich froh sein hab können, dass ich bei demjenigen schlafen hab können, wenn er mich ausgesperrt hat. Der hat mir den Schlüssel weggenommen, verstehst.

Frau Schöner: In den Sandlerkreisen warst du ja auch sehr bekannt.

Frau Bundie: Ja.

Frau Schöner: Da hat dich ja jeder gekannt.

Frau Bundie: Ja Elisabeth, was hätte ich damals....machen...

Frau Schöner: Ich sag das ja nicht als Vorwurf.

Frau Bundie: Was hätte ich damals machen sollen? Ich hab keinen Schlüssel gehabt, weil Schlüssel weggenommen war. Alles. Ja. Ich hab ja doch keine Möglichkeit gehabt. Aber ich denk mir, ich denk mir, die Sandler sind genauso Menschen auch, obwohl dass sie so arm sind. Das sind auch Menschen, gute Menschen sogar.

Frau Schöner: Nicht alle, aber....

Frau Bundie: Ein Teil schon...Das passiert mir jetzt sowieso nicht mehr und aus.

Bei Frau Bundie war es nicht mangelnde verbale Ausdrucksfähigkeit, die verhinderten, den sexuellen Missbrauch aufzudecken: Frau Bundie fehlte eine Ansprechperson. Erst durch starke körperliche Beschwerden, die einen Besuch beim Frauenarzt notwendig machten, wurde es Frau Bundie möglich, über die sexuellen Übergriffe zu reden. Die körperlichen Anzeichen schienen eindeutig zu sein, der Frauenarzt erstattete Anzeige.

Frau Hahn: Der Frauenarzt hat das gewusst von dir? Du hast es ihm erzählt?

Frau Bundie: Sicher hab ich es ihm erzählen müssen. Da hab ich auch getrunken gehabt, weil als Nüchterne hätte ich das nicht sagen können. Da bin ich hingegangen, weil mir wirklich alles so weh getan hat. Gott sei Dank, schwanger bin ich nicht geworden. Alles, was die Gebärmutter anbelangt - ich kann über das Reden, dass ist mir egal - was die Scheide anbelangt, hat mir alles so weh getan. Ich bin so rein gegangen, alles wegen den Schmerzen, ich hab mir meinen Bauch gehalten, Heidi. Da hat der Frauenarzt mich richtig untersucht, aber gründlich. Untersucht hat er mich gleich, ob ich nicht einen Krebs habe. Einen hat es gegeben, der mich so richtig hineingebissen hat, da war ich blau, das hat irrsinnig weh getan. Und das hat der Frauenarzt auch...der eine, der war wirklich brutal auch, mit dem ich geschlafen habe auch. Dann hat der Frauenarzt da so gedrückt und dann hat er gesagt: "Hannelore, sie müssen das jetzt gründlich unterlassen." Da hab ich so ein Glück gehabt. Die Gebärmutter war total so auseinander, wie einen Teig, den du hast, wenn du ihn so knetest. Dann hat er mir so Tabletten gegeben, damit die Gebärmutter wieder so zusammengeht. Nachher ist es wieder gegangen. Dann hat er gesagt: "Ja, jetzt 14 Tage nichts, nein."

Frau Hahn: Wie oft ist leicht das so gegangen?

Frau Bundie: Das ist lang so dahin gegangen, bis ich ausgezogen bin von ihm. Wann bin ich ausgezogen von ihm?

Frau Schöner: Ein Jahr, nachdem du, nein ausgezogen bist ca. ein halbes Jahr, nachdem du da warst, im Frühling. Da warst in der Birkenstrasse und von dort bist wieder heim gezogen, zurückgezogen, bis das wir das Betreute Wohnen gehabt haben und dann bist wieder ausgezogen und hast gekündigt.

Frau Bundie: Von der Birkenstrasse bin ich wieder zu ihm gezogen, dann wieder ausgezogen, Heidi.

(...)

Frau Hahn: Nachdem der Arzt....Wie hat der Toni reagiert darauf, wie der Arzt gesagt hat....dass du das nicht mehr machen kannst.

Frau Bundie: Ja, dann hab ich ihm das gesagt, aber telefonisch. Du, ich bin nicht zu ihm gegangen, telefonisch, angerufen. Dann hab ich ihm das gesagt: "So, jetzt ist die Endstation", hab ich gesagt, "es kann sein, dass du zahlen musst auch". Der Frauenarzt wollte eh schon Anzeige machen.

Frau Hahn: Er hat's aber nicht gemacht?

Frau Schöner: Ja, ihr habts es ein paar Mal probiert.

Frau Bundie: Ja, ein paar Mal, dann hat er eh durch das.... hat er sitzen müssen, verurteilt ist er geworden.

Frau Hahn: Hast du das eigentlich gewusst gehabt, dass er das mit dir nicht machen dürfte?

Frau Bundie: Nein, normal nicht.

Frau Hahn: Also du hast dir gedacht, du musst da jetzt mit....

Frau Bundie: Ja, was willst du machen, ich war gezwungen dazu, Heidi.

Frau Schöner: Vor allem, wenn die Hannelore getrunken gehabt hat, kann man in dem Fall schon sagen, dann hat sie am Wirtshaustisch getanzt, war eine irrsinnige Stimmungskanone, da hat sich ein jeder gefreut, wenn sie herum getanzt hat, ihre Gaudi gehabt hat. Hannelore und Alkohol ist sicher ein Problem....sicher was, was sie sehr enthemmt.

Frau Bundie: Ja, das Alkohol, dass ist schon....

Frau Hahn: Und dann hat er was gesagt der Toni, jetzt haben wir da nicht weiter geredet....Du hast ihn angerufen und hast gesagt: Ja, das ist jetzt vorbei.

Frau Bundie: Ja der Arzt hat dann nachher eh Anzeige gemacht. Und dann ist er gesessen wegen dem.

Frau Hahn: Und dann war eure Beziehung auch aus...

Frau Bundie: Dann wars aus, dann bin ich nicht mehr zu ihm zurückgegangen...

Frau Hahn: Bist nicht mehr...

Frau Bundie: Nein, bin ich nicht mehr dann. Es war...fallweise wieder.

Frau Schöner: Jedes Mal hat sie sich vorgenommen, nie wieder....

Frau Bundie: Ja, ja.

Frau Hahn: Und dann bist du (...) [in diese Werkstätte - Anm. H.H.] gekommen?

Frau Bundie: Und dann... das hat der Franz noch gemacht. Dann bin ich (...) [hier her - Anm. H.H.] gekommen, weil er war mein Sachwalter. Weil ich gesagt hab: "Jetzt schau irgendwo, dass ich untergebracht werde."

Frau Schöner: Weil sämtliche Arbeitsstellen, die sie gehabt hat....war nicht so leicht, weil sie nicht zur Arbeit gegangen ist, wenn sie nicht aufgelegt war dazu, und, und, und.

Frau Bundie fand eine Ansprechperson, ihre Betreuerin Frau Schöner. Langsam bildet sich eine Vertrauensbasis, doch auch heute, 10 Jahre nach den vielen traumatischen Erlebnissen, ist die Aufarbeitung keineswegs abgeschlossen.

6.4.3 Auswirkungen sexuellen Missbrauchs

"Die Folgen sexueller Ausbeutung sind für Menschen mit Behinderungen dieselben wie für Nichtbehinderte." (Zemp, 1993, S. 63) Ursula Enders (1990) bemerkt: "Das Erleben des Mißbrauchs wird ausschlaggebend sowohl vom individuellen Entwicklungsstand und der Persönlichkeit des Mädchens [oder der Frau] als auch von der Intensität der Beziehung zum Täter bestimmt". (zit. nach Friske, 1995, S. 178)

Auswirkungen können auf der psychosomatischen, emotionalen oder sozialen Ebene sichtbar werden. Hallstein (1996) berichtet, dass die Folgen sexueller Gewalterfahrungen sehr vielseitig sind. "Andere Verhaltensweisen können eine Überlebensstrategie sein, die dazu dient, sich vor erneutem sexuellen Mißbrauch zu schützen." (Hallstein, 1996, S. 254)

Valerie Sinason beobachtete, dass geistige Behinderung Folge frühkindlichen sexuellen Missbrauchs sein kann. "Wenn Wissen und Hinsehen heißt, von schrecklichen Dingen zu wissen und sie zu sehen, dann ist es nicht überraschend, dass Nicht-Wissen, Dumm-Werden, zu einem Abwehrmechanismus wird." (Sinason, 2000, S. 90) Durch ihre und die Arbeit ihrer Kollegen mit Klienten, deren geistige Behinderung mit schweren psychischen Störungen einhergeht, konnten Fälle aufgedeckt werden, in denen "geistige Behinderung tatsächlich durch Missbrauch herbeigeführt worden ist". (ebd.) Behinderung entstehe manchmal als Abwehr gegen die Erinnerung an ein Trauma.

Zemp und Pircher (1996, S. 88) befragen Frauen mit Behinderungen zur Art ihrer Beschwerden und kommen zu folgenden Ergebnissen: 35,6% leiden unter autoaggressiven Verhaltensweisen (den Kopf gegen die Wand schlagen, zu Boden werfen, zwanghaftes Ausreißen der Haare, Verletzungen durch spitze Gegenstände, am Körper brennende Zigaretten ausdrücken oder Zufügen von Kratzwunden). 31,5% nennen Phobien und Ängste, 20,5% klagen über Schwindel und Epilepsie, 19,2% leiden an psychosomatischen Bauch- und Magenschmerzen.

Hallstein (1993, S. 40) nennt "diverse psychische Abwehrmechanismen wie völlige Vermeidung von Sexualität und starke Körperfeindlichkeit, Abspaltung von bestimmten Persönlichkeitsanteilen und Gefühlen, Verleugnung eigener Bedürfnisse und Verzicht auf ihre Durchsetzung oder sexualisiertes Verhalten" als Folgen sexueller Gewalt. Opfer sexuellen Missbrauchs behandelten ihren Körper häufig als ein von sich getrenntes Objekt und zeigten "autoaggressive Tendenzen in Form von psychosomatischen Beschwerden, Selbstverletzungen, Süchten u.a.m.". (Hallstein, 1993, S. 41)

Durch traumatische sexuelle Erfahrungen wird der gesamte Bereich der Sexualität mit negativen Gefühlserinnerungen besetzt. Das könne dazu führen, dass betroffene Frauen eine "Aversion gegen Intimität und sexuelle Stimulierung" entwickeln. (Zemp, 1993, S. 63)

Frau Bundie erzählte, dass in der Zeit, wo sie häufigem Missbrauch ausgesetzt war, an hohem Alkoholkonsum gelitten hätte, da es ihr nüchtern nicht möglich gewesen wäre, die Torturen zu ertragen. Heute trinke sie nur sehr selten Alkohol, in äußerst geringem Ausmaß.

Frau Bundie: Betrunken - im nüchternen Zustand hätt ich mir gar nicht getraut. Nein, da hätte ich Angst gehabt. Da hätte ich mich gar nicht getraut. Da war wieder Alkohol, weißt du eh. Da war mir alles wurscht. Alles. Und ich denk jetzt in so einer Situation, wenn ich jetzt zum Beispiel trinken tu, dann meint die Elisabeth immer, sagt sie immer: "Pass auf Hannelore." Aber wenn ich trink, passiert das ja gar nicht mehr jetzt. Nein, jetzt nicht mehr so wie früher, ich tu das ja auch gar nicht mehr so.

In der aktuellen Beziehung mit Martin versucht Frau Bundie, so es möglich ist, sexuellen Kontakten auszuweichen; insbesondere Geschlechtsverkehr lehnt Frau Bundie ab, weil sie akute Angstzustände dabei entwickelt.

Frau Schöner: Gibt es einen Grund, warum du mit dem Martin nicht schlafen magst?

Frau Bundie: Ach so das, ja genau.

Frau Schöner: Hast du dir da schon mal Gedanken gemacht?

Frau Bundie: Da hab ich mir zwar noch nicht Gedanken gemacht, aber ich weiß es nicht. Ja, es ist, obwohl ich jetzt weiß, so ich kann nicht mehr schwanger werden, das ist ja wurscht. Aber ich bin halt so eine Person, ich weiß nicht. Zum Beispiel heute ist er um drei in der Früh gekommen vom Dienst, und hat er sich zu mir gelegt. Ich hab momentan Angst gehabt. Echt. Bin ich hinausgestiegen aus dem Bett, ich sag dir's Elisabeth und ich hab mich auf den Diwan nieder gelegt. Ja. Es geht nicht. Ich weiß nicht, warum das es nicht geht. Ich weiß es nicht. (...) Ich weiß nicht, er hat sich schon so hergekuschelt, die Hände, alles so her....ich hab mir gedacht, nein. Ich hab momentan so Angst....zittern hab ich angefangen. Ich weiß nicht warum. Ich weiß nicht, wieso dass das so ist. Ich weiß nicht. (...) Ich weiß nicht, ich kann mich nicht, in derer Hinsicht bin ich wieder so, ich hab wirklich irgendwie - schäm ich mich oder...

(...)

Frau Hahn: Glaubst kannst du das noch genießen?

Frau Bundie: Weißt du, was ich mir da denke. Zu mir hat nämlich der Frauenarzt gesagt, die Frauenärztin - fragen sie dich ja auch, ob du ein Geschlechtsverkehr gehabt hast, das musst du ja denen sagen - zu mir hat ein Mal der Frauenarzt gesagt, der Doktor Nebenmeier, das war ein guter Frauenarzt, hat er gesagt: "Hannelore, ich gebe ihnen einen guten Rat. Irgendwie hängt das alles mit den Nerven zusammen." Hat er zu mir gesagt, und das stimmt auch, das ist keine Lüge, das stimmt. Wenn du kein Sex hast oder Geschlechtsverkehr, aber Elisabeth, das hängt mit den Nerven zusammen. Das hängt alles mit den Nerven zusammen. Ja, das hängt zusammen mit den Nerven, das hat er zu mir gesagt.

Frau Schöner: Was meint er jetzt damit?

Frau Bundie: Ich soll einmal....er meint, wenn du keines hast, ist irrsinnig mit den Nerven bedingt.

Die Angst, die Frau Bundie verspürt, wenn Martin "etwas von ihr haben will" wird auch bei unserem vierten Gespräch noch einmal thematisiert in Zusammenhang mit der Frage nach der Bedeutung der Sexualität für Frau Bundie.

Frau Bundie: Das ist schwierig. Irgendwie trau ich mich nicht. Das sind solche, die Wochenenden mit Martin, da hab ich richtig Angst gehabt.

Frau Hahn: Ja, das kann ich aber verstehen, du hast ganz viele negative Erfahrungen gemacht in dem Bereich.

Frau Bundie: Da hab ich richtig Angst gehabt.

Frau Hahn: Und da ist ganz klar, dass es dir jetzt nicht immer gut geht, wenn du...

Frau Bundie: Nein, zur Zeit geht es mir nicht gut in dieser Hinsicht. Ich hab mir gedacht, ich geh schon zur Frauenärztin und sag ihr das, dass das unmöglich ist. Ich hab wirklich Angst, dann schwitz ich wie nur, das ist ein Wahnsinn. Wahnsinn, da muss ich brechen und kotzen,...

Frau Hahn: Du hast arge Sachen erlebt.

Frau Bundie: Angst hab ich da, wirklich. (...) der Martin, hat sich so her, dann hab ich ihn auf die Seite geschoben. Ja, richtig. Elisabeth ich hab mir schon gedacht, ich ruf dich an, was das ist, ich halt das nicht mehr aus.

Frau Schöner: Die Angst, vor dem, was war. Ich glaub, da müssen wir viel reden darüber.

Frau Bundie: Ja eh, und er versteht mich da nicht, was das ist.

Frau Schöner: Kann er auch nicht, Hanni, du hast die Vergangenheit gelebt, nicht der Martin. Der Martin hat die Ängste, dass er verheiratet ist und dass man das nicht tut, wenn man verheiratet ist. Du hast die Ängste aus einem ganz anderen Grund. Ich glaub, dass ist was, wo wir sehr viel daran arbeiten müssen jetzt.

Frau Bundie: Ich hab Angst gehabt, Heidi, ehrlich. Das Wochenende, das war hart für mich.

Frau Hahn: Wenn aber klar ist für euch - oder wenn du klar sagst: "Du, miteinander schlafen, das tun wir nicht", geht es dir dann besser mit der Angst? Kommt die Angst dann trotzdem?

Frau Bundie: Da denk ich mir wieder, da hab ich....da bin ich so wieder in mir drinnen - nein, wenn er spinnt dann nachher, dass das von dem kommt.

Frau Schöner: Das sich schuldig fühlen, ist bei dir großes Thema.

Frau Bundie: Ja, genau.

In dieser Gesprächssituation wurde offensichtlich, dass Frau Bundie massiv an Angstzuständen leidet und weit weniger Abstand zu ihrer Vergangenheit besitzt, als Frau Schöner angenommen hatte. Frau Schöner war ihrerseits überrascht, wie angstbesetzt die Beziehung mit Martin von Frau Bundie wahrgenommen wird. Am Ende dieses Treffens riet ich, auf Grund des großen Leidensdrucks von Frau Bundie, Hilfe von einer Therapeutin in Anspruch zu nehmen. Frau Schöner war ebenfalls von der Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung überzeugt und wollte sich ab Herbst 2001 um eine Therapie bemühen.

7 SEXUELLES ERLEBEN - WAS FRAUEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG TUN

Die letzten Kapitel sollen einen Einblick geben in die Fülle der Faktoren, die auf sexuelles Erleben und sexuelle Erfahrungen Einfluss nehmen. Geht es darum, herauszufinden, was Frauen mit geistiger Behinderung sexuell erleben, ist es notwendig, Einflussfaktoren auf die Sexualität und auf das sexuelle Erleben zu erkennen und miteinzubeziehen. Erst dann wird deutlich, "warum was wie erlebt wird". Die individuelle Bedeutung von Beziehungen, Nachkommenschaft, Körperlichkeit oder Zärtlichkeit für die Betroffenen selbst und deren Umfeld ist geprägt durch Einstellungen, Erziehung und Sozialisation. In den vorangestellten Kapitel wurde gezielt versucht, auf die spezielle Situation einzugehen, die sich für Frauen mit geistiger Behinderung stellt. Es sollten die speziellen Umstände aufgezeigt werden, unter denen Sexualität erlebt oder tabuisiert wird.

Nun möchte ich in einem ersten Unterkapitel noch einmal Bezug nehmen auf Faktoren, die die Sexualität geistig behinderter Frauen beeinflussen. In weiterer Folge möchte ich Ergebnisse von Studien bezüglich sexueller Erfahrungen von geistig Behinderten Frauen darstellen. In einem dritten Kapitel möchte ich Raum geben für die Erzählungen und Erlebnisse von Frau Bundie.

7.1 Zu den Einflussfaktoren der Sexualität geistig behinderter Frauen

"Sexuelles Verhalten ist von vielerlei Faktoren abhängig. Es ist bestimmt durch die Erfahrung der Sozialisation und durch gesellschaftliche Regelungen und Tabus." (Friske, 1995, S. 135) Geistig behinderte Frauen unterliegen einer speziellen Sozialisation und sind in unserer Gesellschaft "psychosozialen Erfahrungen ausgesetzt, die einen starken Einfluß auf ihr Identitätserleben haben". (Friske, 1995, S.49)

Häufige Arztbesuche und Klinikaufenthalte, Behandlung durch verschiedenste Therapeuten und besondere Kindergärten und Schulen für Geistigbehinderte bewirken, dass sich Frauen mit geistiger Behinderung "als anders, als nicht in Ordnung erleben". (ebd.) In den vorigen Kapiteln wurde wiederholt auf die Entsexualisierung und Infantilisierung geistig behinderter Mädchen und Frauen hingewiesen. Diese Fremdwahrnehmung erschwert die Entwicklung einer geschlechtlichen Identifikation. Ines Bader (1996, S. 280) berichtet, dass die Sozialisation in der Familie "häufig durch Überbehütung oder Ablehnung" bestimmt ist, "die Ablösung von den Eltern und das Erlernen der Erwachsenenrolle ist meist erschwert. Autonomie und Eigenkontrolle können nur sehr eingeschränkt erlebt werden." Das Erwachsenwerden sei für geistig Behinderte schwer, weil sie kaum Möglichkeiten haben, eigene Entscheidungen, "auch mit dem Risiko des Scheiterns" zu treffen. (ebd.) Für geistig behinderte Menschen ist ein anderes Leben vorbestimmt als für die Allgemeinheit. Bader vermerkt, dass Menschen mit geistiger Behinderung kaum ein Leben führen können, wie es Nichtbehinderten vermittelt wird. "Ablösung vom Elternhaus, vermehrte Außenkontakte, Berufsausbildung, Familiengründung, Ausscheiden aus dem Berufsleben, Veränderung der Familienstrukturen im Alter" (Bader, 1996, S. 281) sind für Nichtbehinderte übliche Prozesse, Geistigbehinderte machen diesbezüglich nur wenige Erfahrungen. Bader nimmt Bezug auf Erikson, wonach in diesen psychosozialen Entwicklungsprozessen Autonomie, Intimität und Identität erworben werden. (ebd.) Geistig behinderte Menschen können, laut Bader, keine klaren Rollen für die verschiedenen Lebensalter entfalten. "Die Erziehungssituation für den Behinderten bleibt weiter bestehen, Kindheit und Jugend werden künstlich verlängert." (ebd.) Behinderte hätten wenig Möglichkeit, "für sich einen Lebensplan zu entwerfen" und ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, da sie auf Grund ihrer sozialen Abhängigkeit einer "ständigen Fremdbestimmung unterworfen" sind. (ebd.) Geringe Selbstbestimmung, eingeschränkte Handlungskompetenz und Abhängigkeit von anderen Menschen bestimmen das "Selbstkonzept" behinderter Erwachsener. (Bader, 1996, S. 282)

Friske beobachtet im Rahmen ihrer Interviews, dass zwei ihrer Interviewpartnerinnen sich nicht als Frauen wahrnehmen, was einen starken Einfluss auf die Identität und Selbstwertentwicklung habe. (Friske, 1995, S. 46f) Bezüglich der gesellschaftlichen Erwartungen, die an Frauen mit geistiger Behinderung gestellt werden, erkennt Friske starke Widersprüche zu gesellschaftlichen Erwartungen an Frauen im Allgemeinen. Für geistig behinderte Frauen gilt versus nicht behinderten Frauen: Erwerbsarbeit versus Hausarbeit, Eheverbot versus Ehegebot, Zwangshomosexualität auf Grund geschlechtshomogener Heime versus Zwangsheterosexualität, Gebärverbot versus Gebärgebot, Zwangssterilisation versus Erkämpfung der Sterilisation, Gebot zur Abtreibung versus Verbot der Abtreibung. (vgl. Friske, 1995, S. 206) Mit dieser Gegenüberstellung wird transparent, welch völlig unterschiedlichen Erwartungen an Frauen mit geistiger Behinderung im Vergleich zu nichtbehinderten Frauen gestellt werden.

Auf Grund behindertentypischer Sozialisationserfahrungen und der von der Allgemeinheit differierenden Erwartungen an Frauen mit geistiger Behinderung leben und erleben geistig behinderte Frauen ihre Sexualität anders als Frauen ohne Behinderungen. Einschränkungen durch das Umfeld und Einstellungen der Betreuer und Eltern beeinflussen Frauen mit geistiger Behinderung in ihrer Sexualität.

Frauen mit geistiger Behinderung die in Heimen leben, werden weit stärker von ihrem sozialen Umfeld beeinflusst als Frauen, die eigenständig leben können. Zur speziellen Situation in Heimen meint Bernhard Römer (1995, S. 70), dass es im Wesentlichen zwei Rahmenbedingungen sind, die "die Möglichkeiten zu einem Ausleben der Sexualität vorgeben bzw. einengen: 1. Die Trägerschaft und Konzeption des Heimes (...) und 2. [das] Sexualwissen der Erzieher und ihre Einstellung zur Sexualität".

Römer berichtet von geschlechtshomogenen Wohnheimen, in denen heterogene Beziehungen nicht geführt werden könnten und sich die Bewohner in eine Nothomosexualität oder in Masturbation flüchten müssten. Er weist auch auf das Problem hin, dass durch die "architektonischen Vorgaben von Wohnheimen" Intimbereiche für die Bewohner fehlen. Es gäbe immer noch "Mehr-Bett-Zimmer" (ebd.), die keine Rückzugsmöglichkeit bieten würden. Allein aus diesem Grund sei es notwendig, bei Neukonzeptionen eine ausreichende Anzahl von Einzelzimmern einzuplanen.

Der Intimbereich von Menschen mit geistiger Behinderung, die in Heimen wohnen und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, kann täglich verletzt werden: "Nicht anzuklopfen beim Betreten eines Zimmers, offen stehende Bad- oder Toilettentüren, jemanden nackt über den Flur zwischen Bad und Zimmer zu schieben, öffentlich über Verdauung oder Sexualität von Bewohnern zu reden, Menstruations-, Dusch- oder Stuhlkalender zu führen, wenn es garnicht nötig wäre, diese an für andere zugänglichen Orten aufzuhängen, Bettpfannen, Enten oder Windeln sichtbar im Zimmer der Bewohner aufzubewahren, etc." (AG Behinderung&Sexualität, 2000, S. 6)

Römer beschreibt zudem die Medien als Einflussgröße auf das sexuelle Leben geistig behinderter Menschen. Fast jede Wohngruppe besitze mindestens ein Fernsehgerät, teilweise hätten die Bewohner eigene Geräte in ihren Zimmern stehen und ließen sich "oftmals bedingt durch fehlende Freizeitangebote, täglich stundenlang vor dem Fernseher nieder". (Römer, 1995, S. 21) Die Werbung vertrete ein Schönheitsideal, dem nur wenige Menschen entsprechen. Menschen mit geistiger Behinderung fiele es schwer, ihre Unvollkommenheit zu akzeptieren, was "leicht zu schweren Minderwertigkeitskomplexen" führe. (ebd.) Problematisch findet Römer Familienserien, Seifenopern und diverse Sexstreifen, da diese in wirklichkeitsfremder Weise ein verzerrtes Bild des realen Lebens darstellen. Von Menschen mit geistiger Behinderung könne nicht erwartet werden, Gesehenes zu abstrahieren und relativieren. Diese Serien und Filme beeinflussen in eklatanter Weise die Rollenidentifikation und das Geschlechtsbild der Personen mit geistiger Behinderung. "Pornographische Filme und Zeitschriften erzeugen das Bild der immer sexwilligen Frau und des Mannes, der sich holen darf, wonach ihm gelüstet, wenn nötig mit Gewalt." (Römer, 1995, S. 21f)

7.2 Zum Sexualleben geistig behinderter Frauen

Friske (1995, S. 135) macht darauf aufmerksam, dass bei einem Vergleich des sexuellen Verhaltens nichtbehinderter und geistig behinderter Menschen oft "vom Normalfall der Nichtbehinderung ausgegangen wird, wobei gerade in bezug auf Sexualität eine Normalität wohl nur ideologisch definiert werden kann." Davon ausgehend, möchte ich betonen, dass es mir fern liegt, allgemeingültige Aussagen über sexuelle Praktiken geistig behinderter Frauen aufzustellen: Sexuelle Erfahrungen sind individuelle und persönliche Erfahrungen, die von Person zu Person stark variieren können. Dennoch lassen sich für Frauen mit geistiger Behinderung Sozialisationsbedingungen erkennen, die für viele dieser Frauen die Grundlage ihrer Persönlichkeitsentwicklung bilden. Es sind die besprochenen Rahmenbedingungen, die die Sexualität und das Sexualerleben entsprechend beeinflussen.

"Aus den wenigen systematischen Untersuchungen zum Sexualverhalten geistigbehinderter Menschen sind folgende nachweisbare Unterschiede zu Nicht-Behinderten festzustellen: Häufiger Masturbation und homosexuelles Verhalten, geringeres Sexualwissen, weniger Koituserfahrung, kaum rücksichtsloses aggressives Sexualverhalten." (Schäfer, 1991, S. 63, zit. nach Friske 1995, S. 135)

Für Menschen mit geistiger Behinderung ist Masturbation auf Grund der sehr eingeschränkten Möglichkeiten zur Partnerwahl oft die einzige Form sexueller Befriedigung. Daher ergeben sich auch die geringeren Koituserfahrungen. Bezüglich der häufiger beobachteten Homosexualität bei geistig behinderten Menschen möchte ich eindeutig darauf verweisen, dass in vielen Fällen die geschlechtshomogenen Wohnformen für geistig behinderte Menschen dafür verantwortlich sind. Bernhard Römer erklärt, dass in diesem Zusammenhang von einer "Zwangs - oder Nothomosexualität" gesprochen werden kann. In geschlechtshomogenen Institutionen für geistig behinderte Menschen, komme die Nothomosexualität noch sehr häufig vor. Diese lang praktizierte Art der Unterbringung habe Einfluss genommen auf die Verinnerlichung von Beziehungsmustern, sodass es "manchem geistigbehinderten Menschen unmöglich sein wird, sich von diesem Beziehungsmuster zu befreien, obwohl heutzutage vielerorts die Möglichkeiten dazu gegeben wären." (Römer, 1995, S. 25)

Feuser (1980, S. 20f) meint dazu: "Finden wir bei geistig behinderten Frauen Formen und Ausdrucksweisen, die (...) auf das gleiche Geschlecht gerichtet sind, (...) so sind dies nicht Folgen einer vorliegenden Behinderung, sondern Folgen einer Erziehung der Betroffenen, die die Entfaltung einer der Behinderten möglichen Sexualität gehemmt, verdrängt, unterdrückt oder im Sinne der auf Ersatzbefriedigung angelegten Bemühungen auf ein falsches Gleis geführt hat." (zit. nach Friske, 1995, S. 141)

Friske wählt einen anderen Bezugspunkt und gibt zu bedenken, wie schwierig es sich gestalten muss, eine homosexuelle Beziehung offen zu leben. Zunächst weist sie darauf hin, dass Homosexualität nach wie vor ein pathologischer Charakter zugeschrieben wird. Auch bei den oben angeführten wörtlichen Zitaten ist bei genauerem Hinsehen eine gewissen Pathologisierung herauszulesen. Römer spricht von der Unfähigkeit, sich von "verinnerlichten Beziehungsmustern zu befreien", wonach Heterosexualität als Akt der Befreiung interpretiert werden kann, und Feuser bezeichnet Homosexualität als "Folge einer Beziehung, deren Bemühungen auf ein falsches Gleis geführt hat".

Bedenklich stimmt das Ergebnis der Studie von Neuhäuser, wonach 1986 zwei Drittel der Befragten mit geistiger Behinderung angaben, dass Homosexualität aus Gründen der "Schädlichkeit" abzulehnen ist. (vgl. Friske, 1995, S. 141) Friske gibt kritisch zu bedenken, dass Frauen mit geistiger Behinderung Vorbilder oder Identifikationsmöglichkeiten für homosexuelle Beziehungen fehlten und es ihnen daher schwer fallen würde, sich eine solche Beziehung überhaupt vorzustellen. (vgl. Friske, 1995, S. 142f)

Marita McCabe und Robert Cummins (1996, S. 13) führten eine Untersuchung zu "sexual knowledge, experience, feelings and needs of people with mild intellectual disability" durch. 18 Frauen und 12 Männer mit leichter geistiger Behinderung und 32 weibliche und 18 männliche Psychologiestudenten im ersten Jahr wurden zu den Themen Sexualwissen, sexuelle Erfahrungen und sexuelle Bedürfnisse befragt. McCabe und Cummins stellten fest, dass die befragten Personen mit geistiger Behinderung über weniger Sexualwissen "except menstruation and body part identification" (ebd.) verfügen. Sie hätten weniger Erfahrungen in Bereichen der Intimität und Geschlechtsverkehr gemacht als die befragten Studenten, wären aber bezüglich Schwangerschaft, Masturbation und Geschlechtskrankheiten erfahrener. Keine Unterschiede wurden in den Bereichen Kontrazeption, aktuelle Sexualpartner, homosexuelle Erfahrungen und gewollte und nichtgewollte sexuelle Kontakten festgestellt. Hinsichtlich Homosexualität und sexuellen Missbrauchs weichen die Ergebnisse von McCabe und Cummins von anderen Untersuchungen ab. Von anderen Studien ist bekannt, dass Personen mit geistiger Behinderung häufiger sexuell missbraucht werden als Personen ohne Behinderung. (vgl. 6.4) und einer "Zwangshomosexualität" eher unterworfen sind als Nichtbehinderte. Die befragten Frauen und Männer mit geistiger Behinderung zeigen generell allerdings eher negative Gefühle bezüglich sexueller Praktiken (genannt werden Geschlechtsverkehr, Oralsex, Masturbation und Homosexualität) und haben weniger oft die Erfahrung machen können, sich jemanden nahe zu fühlen oder in einer Liebesbeziehung zu sein. (a.a.O., S. 19) Hinsichtlich der Fähigkeit sich mitzuteilen vermerken McCabe und Cummins (1996, S. 16): "Overall, people with intellectual disability had very little information regarding methods of expressing their sexuality or the outcomes from this sexual expression." McCabe und Cummins raten, in Aufklärungskursen auch Raum zu geben herauszufinden, was als angenehm empfunden wird und zu einer persönlichen Bereicherung führen könnte.

Wie bereits dargestellt, berichtet Schäfer (1991) neben vermehrter Masturbation und Homosexualität, verringerten Koitusverhaltens und Sexualwissens bei geistig behinderten Menschen über "kaum rücksichtloses sexuelles Verhalten". (Friske, 1995, S. 135) Die Untersuchung von Michelle McCarthy, auf die im Folgenden eingegangen werden soll, lässt allerdings einen anderen Schluss zu. McCarthy konnte vor allem bei Männern mit geistiger Behinderung besonders übergriffiges Verhalten feststellen. Michelle McCarthy setzte sich mit sexuellen Erfahrungen von Frauen mit geistiger Behinderung in Langzeitunterbringung in England auseinander. Vier Jahre (1989-1993) betreute McCarthy ein "AIDS Awareness/ Sex Education Project" und konnte in dieser Zeit beobachten, dass Männer und Frauen mit Lernschwierigkeiten Sexualität sehr unterschiedlich wahrnehmen und erleben. McCarthy (1993, S. 278) schreibt: "It was clear to anyone who wanted to see it, that the sex was primarily for the men's pleasure and that the men took their pleasure at the expense of the women's." McCarthy (1993, S. 278ff) erarbeitet 6 Grundzüge sexueller Erfahrungen von Frauen mit Lernschwierigkeiten:

  • "Most women with learning difficulties do not have a way of expressing their sexuality that is autonomous from men's sexuality." (McCarthy, 1993, S. 278)

McCarthy beschreibt, dass Männer sich verschiedene Möglichkeiten aneignen, ihren sexuellen Regungen nachzugehen. Frauen hingegen masturbieren kaum, die wenigen, die dies praktizieren, stünden dem jedoch negativ gegenüber. Sie glauben es sei falsch oder schlecht. Typische Äußerungen von Frauen sind: "'You should not touch yourself about really.' 'It's dirty.' oder 'You can hurt yourself that way.'" (a.a.O., S. 279) Auf die Frage, ob Männer oder Frauen Sex mehr genießen können, antwortet der Großteil der befragten Frauen, dass es für Männer eindeutig lustvoller wäre. Sex wird nur mit Männern und für Männer praktiziert. Sie selber nehmen dabei eine passive Rolle ein, was sich auch in ihrer Sprachweise widerspiegelt: "Common expressions are 'giving him my body', 'he had my body', being 'interfered with' and 'having to' do things with men." (ebd.)

  • "The kind of sexual activities which take place focus on the men's genitals and are almost exclusively penetrative." (a.a.O., S.280)

Sex dauert oft nur wenige Minuten und beschränkt sich darauf, dass die Frau den Penis des Mannes reibt bis oder während dieser eine Erektion hat, darauf folgt eine Penetration einer trockenen Vagina oder des Anus und der Sex endet mit dem Orgasmus des Mannes. Berührungen, Küsse oder Hautkontakt passieren kaum. Männer sind darauf bedacht, maximalen Genuss zu erzielen. Beachtlich ist auch, dass der Grossteil der Frauen noch nie von Männern im Intimbereich geleckt wurden, "but many have limited experiences of a penis in their mouth." (ebd.) Diese Erfahrungen lösen sehr negative Gefühle in den Frauen aus.

  • "Sexual pleasure for women with learning difficulties is conspicuous only by its absence." (ebd.)

McCarthy kommentiert, dass hinsichtlich der Art, wie Sexualität zwischen Mann und Frau gelebt wird, es nicht verwunderlich ist, dass Frauen nur wenig oder keine körperliche Befriedigung dadurch erfahren können. Doch die von ihr befragten Frauen sind nicht enttäuscht, da sie keine Befriedigung erwarten und unangenehme Situationen oder Schmerz einfach akzeptieren. McCarthy schildert, dass viele Frauen gar nicht darüber nachdenken, wie es anders sein könnte und dass Sex für Mann und Frau angenehm sein kann, und sieht darin eine der Hauptaufgaben der Sexualerziehung und Aufklärung geistig behinderter Personen.

  • "Both women and men with learning difficulties are unaware of the existence of the clitoris and of women's orgasms." (a.a.O., S. 281)

McCarthy machte die Erfahrung, dass es schwierig ist, die Klitoris und ihre Funktion zu beschreiben als auch einen Orgasmus selbst zu erklären, da sich ihre Klientinnen keinerlei Vorstellungen bilden könnten. Männer wüssten sehr wohl Bescheid über sexuelle Befriedigung und Orgasmen, hätten aber keine Vorstellung davon, was Frauen sexuell bevorzugen würden. "Women's bodies are perceived as tools to satisfy them (...), the women's experience (...) tends to remain an irrelevance to them." (ebd.)

  • "Within institutional settings the exchange of sex for money is the norm rather than the exception." (ebd.)

McCarthy stellt fest, dass Männer und auch Frauen erwarten, dass Männer Geld, Zigaretten, Tee oder Süßigkeiten in kleinen Mengen gegen Sex mit einer Frau eintauschen. Die Männer zahlen die Frauen - niemals umgekehrt. Diese Erwartung, dass Männer die Frauen für Sex bezahlen, konnte McCarthy auch in längeren Beziehungen beobachten. McCarthy (1993, S. 282) meint, wenn man einmal Einblick in diese Realität nehme, würde immer klarer, "that the women do anything other than provide a sexual service for men".

  • "Women with learning difficulties experience very high levels of sexual abuse." (a.a.O., S. 282)

Die Zahlen sexuellen Missbrauchs geistig behinderter Frauen sind schockierend (vgl. 6.4). McCarthy berichtet, dass der Missbrauch oft schon sehr früh beginnt, über eine längere Periode durchgeführt werden würde und oftmals Vaginal- oder Analpenetration bedeutet. Der Missbrauch könne sich sehr unterschiedlich gestalten. Die Täter sind nach McCarthy häufig Väter, Stiefväter, Brüder oder Onkel. Sie weist darauf hin, dass Männer mit intellektueller Beeinträchtigung die größte Gruppe der erkannten Täter bei Personen mit geistiger Behinderung sind, was u.a. daran liegt, dass Männer mit geistiger Behinderung eher als Täter entlarvt werden können als Nichtbehinderte. Frauen mit geistiger Behinderung empfinden den Missbrauch oftmals auch nicht als unangenehm, für sie ist das "normaler Sex". Nach den Ergebnissen der Untersuchung von McCarthy ist es für Frauen mit geistiger Behinderung völlig natürlich, dass sie Übergriffen von Männern ausgesetzt sind, die nur auf ihren sexuellen Vorteil bedacht sind.

7.3 Zu den sexuellen Erfahrungen von Frau Bundie

Nach dieser ausführlichen Darstellung der Beobachtungen und Erkenntnisse von McCarthy in ihrer vierjährigen Arbeit möchte ich nun Bezug nehmen auf die Erlebnisse von Hannelore Bundie. Es lassen sich einige Parallelen zwischen den Ergebnissen von McCarthy und den Erfahrungen Frau Bundies erkennen. Die folgenden Unterkapitel greifen verschiedene Themen aus unseren Gesprächen auf, wobei jedes der Themen für sich steht und zwischen den einzelnen Kapiteln keine fließenden Übergänge möglich sind. Ich habe sehr viel Raum für Ausschnitte aus unseren Gesprächen gelassen, um meinem Grundsatz, Betroffene selbst zu Wort kommen zu lassen, nachzukommen.

7.3.1 "Es dreht sich alles nur um die Männer."

Bei unserem letzten Treffen sprachen wir über die Bedeutung von Sexualität für Frau Bundie und eventuelle Vorlieben.

Frau Bundie: Meiner Meinung nach, wenn du einen richtigen Partner hast und den wirklich gerne hast, das ist ja logisch dann [dass man mit ihm ins Bett geht - Anm. H.H.], aber wenn du spürst, du hast so einen Partner, und der mag dich nicht, und der macht alles mit dem Hass, das mag ich auch nicht, nein.

Frau Hahn: Was soll man dann tun, wenn man so einen Partner hat?

Frau Bundie: Nein, dann mach ich überhaupt gar nichts, dann lass ich es. Ich lass es dann nachher.

Frau Schöner: Wenn es ihn halt lust.

Frau Bundie: Ja er kann mich nicht dazu zwingen, wenn ich das nicht möchte.

Frau Schöner: Du bist oft genug dazu gezwungen worden.

Frau Bundie: Ja das weiß ich eh. Es dreht sich immer nur um die Männer.

Frau Hahn: In Beziehungen dreht es sich immer nur um Männer?

Frau Bundie: Ja, die möchten ja was.

Frau Hahn: Was möchtest denn du?

Frau Bundie: Ja, ich muss das nicht jeden Tag haben, den Sex. Es hat schon gegeben Heidi davor, noch die Männer noch, so zack, es muss sein. Das geht nicht so. Wenn ich keine Lust habe, wenn eine Frau was will, die kommt schon von alleine.

Immer wieder betont Frau Bundie, dass die Frau sollte sie Lust verspüren schon initiativ werden würde, und keinesfalls zu Sex gezwungen werden darf. Frau Bundie hat einige Jahre sehr traumatischer Erfahrungen hinter sich. Heute will sie oft nur ihre Ruhe haben und hat viel eher Angst vor Sex als Lust darauf.

Frau Bundie: Ich hab schon so eine Angst vor die Männer, ich mag gar nicht mehr, ich denk mir, ich mag jetzt überhaupt nicht mehr mit einem ins Bett gehen. (...) Zum Beispiel der Martin ist gestern heimgekommen, rauschig, einen rauschigen Mann mag ich schon gar nicht im Bett haben. Verstehst, das hasse ich. Ich mag das nicht. Ich bin nachher rüber gegangen und hab mich dort hingelegt. Ich bin doch nicht deppert.

7.3.2 Masturbation - "Ich hab das noch nie gemacht."

Als Frau Bundie, Frau Schöner und ich darüber redeten, dass Frauen manchmal keine Lust auf Sex hätten, wurde das Thema Masturbation angesprochen als mögliche Ersatzhandlung, sollte der Partner keine Lust auf Sex haben. Frau Bundie gab dabei zu erkennen, dass sie selber diese sexuelle Praktik noch nie ausgeübt habe.

Frau Bundie: Nein, das hab ich nie gemacht in meinem Leben, nein wirklich nicht.

Frau Hahn: Und die Männer auch nicht?

Frau Bundie: Die Männer, nein komm, geh bitte.

Frau Hahn: Also Selbstbefriedigung ist für euch kein Thema.

Frau Bundie: Ist kein Thema. Nein wirklich nicht.

Frau Schöner: Und wenn es ein Mann neben dir täte?

Frau Bundie: Nein.

Frau Schöner: Was würdest du dann machen?

Frau Bundie: Gar nichts, was soll ich denn sagen, gar nichts.

Frau Schöner: Was denkst du dir?

Frau Bundie: Da denk ich mir, dass er ein schöner Trottel ist. Ich sag nur, man kann eine Frau nicht zwingen dazu. Ich denk mir, Heidi, eine Frau kommt schon von alleine und sagt sie möchte jetzt und ich denk mir, das muss der Mann auch rechnen, wenn eine Frau will, dann kommt sie eh von selber.

Frau Hahn: Ja, ja, aber wir haben jetzt gerade noch geredet davon, dass der Mann will und die Frau will nicht und da gibt es ja einen Ausweg, dass der Mann....

Frau Bundie: ...eine Selbstbefriedigung macht.

Frau Hahn: Oder die Frau auch, wenn die Frau will und der Mann will nicht....

Frau Bundie: Ich hab es noch nie gemacht. Wirklich nicht. Schau, zum Beispiel beim Martin so, wenn er jetzt zum Beispiel heim fahrt drei Wochen, da hab ich wenigstens meine Ruhe. Ich hab schon so eine Angst vor die Männer, ich mag gar nicht mehr, ich denk mir, ich mag jetzt überhaupt nicht mehr mit einem ins Bett gehen. (...)

Frau Bundie: Ja. Also ich weiß der Martin hat sich bis jetzt noch nie so eines hineingewichst. Das weiß ich, weil ein verheirateter Mann tut das nicht. Du Heidi, da kennt er genug Frauen. (...) Aber der Gerald der tut das, am Klo, da sitzt er am Klo, das hab ich schon beobachtet. Weil ihm eine Frau abgeht, das ist eh klar. [Gerald ist behindert; Frau Bundie kennt ihn aus der Arbeit - Anm. H.H.]

Frau Hahn: Und ist es dann O.K. für dich?

Frau Bundie: Beim Gerald irgendwie, dem geht wahrscheinlich eine Frau ab. Der braucht eine Frau irgendwie. (...) Er hat ja den Guster danach.

Frau Bundie vertritt die Meinung, Masturbation von verheirateten Männern sei nicht schicklich. Ihr aktueller Partner hätte genug Frauenbekanntschaften, um nicht masturbieren zu müssen. Männer würden - laut Frau Bundie- Sex einfordern ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Frauen zu nehmen. Masturbation ist in den Augen von Frau Bundie nur etwas für Männer, die keine Aussichten auf Sex mit einer Frau hätten sich aber nach sexuellen Kontakten sehnen.

Viele Frauen mit geistiger Behinderung machten als Kinder und Jugendliche die Erfahrung, dass Sexualität oder Berühren der Genitalien etwas Schlechtes und Verbotenes wäre. (vgl. Friske, 1995, S. 136)

Neuhauser u.a. stellen bei ihrer Untersuchung fest, dass zwei Drittel der befragten Frauen und Männer Masturbation als etwas Verbotenes sehen. (vgl. ebd.) Diesbezüglich machte ich gemeinsam mit Anita Stöbich bei einem Aufklärungsseminar für Männer und Frauen mit geistiger Behinderung ähnliche Erfahrungen. Eine der Teilnehmerinnen fragte uns, ob man "das" denn wirklich machen dürfe. In vielen Köpfen regt sich bei Masturbation noch immer das schlechte Gewissen.

Walter weist auf den geschlechtsspezifischen Unterschied bezüglich Jugendsexualität hin und stützt seine Aussage auf leider etwas veraltete Untersuchungen von Broderick (1970) und Sigusch/Schmidt (1973). Diese Untersuchungen ergaben, dass "über 90% der männlichen und ca. 50-60% der weiblichen Jugendlichen masturbieren". (Walter, 1996b, S. 169) Friske (1995, S. 137) erklärt den geschlechtsspezifischen Unterschied wie folgt: "Mädchen fällt es (...) schon allein aufgrund ihrer Anatomie - Jungen nehmen ihren Penis täglich in die Hand, Mädchen dürfen sich 'da unten' nicht berühren - schwerer, lustvoll mit ihrem Körper umzugehen. Oft wissen sie nicht einmal etwas von der Existenz ihrer Klitoris."

Laut Friske (1995, S. 137) könnten Nichtbehinderte Masturbation durch Information aus Zeitschriften, von Freunden oder auch ihren Eltern kennenlernen. Diese Informationsquellen stünden häufig geistig behinderten Frauen nicht zur Verfügung - sie sind alleine oft nicht zugängig oder Eltern und Betreuer haben Angst vor der Auseinandersetzung mit dem Thema Sexualität und würden es daher nicht ansprechen.

Wichtige Aufgabe für die sexualpädagogische Begleitung von geistig behinderten Frauen ist, Masturbation als etwas Schönes, Lustvolles und Entspannendes gelten zu lassen. "Im Masturbieren treten sie mit sich selbst in Kontakt; fühlen ihren Körper und entdecken ihn als Quelle der Lust und des Vergnügens. Sie tun sich selbst etwas Gutes, gehen zärtlich mit sich um, mögen sich. Masturbieren ist eine selbstbestimmte Art der Sexualität: Sie ist selbstinitiiert, selbstkontrolliert und selbstbefriedigend. Sie ist keine Ersatzbefriedigung, sondern ein Aspekt der Sexualität von Frauen." (Friske, 1995, S. 138) Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass die Botschaft, Selbstbefriedigung sei in Ordnung und etwas Schönes, nicht selbstverständlich vom Gegenüber angenommen werden kann. Es ist schwierig, Offenheit für Masturbation zuzulassen, wenn man eine negative Einstellung dazu übermittelt bekommen hat und selber jahrelang anderer Auffassung war.

7.3.3 Menstruation - "Dann ist einmal Pause."

Frau Bundie erzählte mir von einem absolvierten Kurs, bei dem "die hygienischen Sachen" angesprochen worden waren. In diesem Zusammenhang wurde auch das Thema Menstruation erwähnt. Frau Bundie erklärt mir: "Du sollst nie Geschlechtsverkehr haben, wenn du die Regel hast. Automatisch nicht, da mag ich garnicht, da will ich meine Ruhe haben. Dann ist einmal eine Pause oder. Das mag ich nicht, das hab ich nie mögen." Frau Bundie erlebt ihre Periode als angenehme Zeit, weil da "mal Pause ist", und sie nicht den Bedürfnissen der Männer nachzukommen hat.

Die Erfahrung der ersten Regel stellte für Frau Bundie ein angstbesetztes Erlebnis dar. Ihre Mutter hätte sie erst zu diesem Zeitpunkt aufgeklärt, indem sie ihr sagte: "Wenn du mit einem Mann zu tun hast, musst du aufpassen." Frau Bundie konnte sich verständlicherweise nicht viel unter dieser Aussage vorstellen.

Die erste Regelblutung ist eine wesentliche Erfahrung im Leben einer Frau. Es ist ein einschneidendes Erlebnis, das unterschiedlich erlebt werden kann. Für mich bedeutete es, ab diesem Tag dazu fähig zu sein, ein Kind zu empfangen, und - rein körperlich - eine erwachsene Frau zu sein. Ich verstand meine Periode als Zeichen des Erwachsenseins, was mich mit Stolz erfüllte.

Walter vermerkt, dass "die meisten [geistig behinderten Jugendlichen] unaufgeklärt von der ersten Regelblutung bzw. ersten Pollution überrascht [werden], da die biologisch-physiologische Erklärung seitens der Eltern oder Erzieher ausblieb oder nur schwer theoretisch zu vermitteln war. (...) Sofern nicht rechtzeitig sexualpädagogisch über die Zusammenhänge informiert worden ist, sind peinliche Schamgefühle und Minderwertigkeitskomplexe das vermeidbare Resultat." (1996b, S. 168)

Bezüglich Menstruationserleben weiß Walter: "Bei uninformierten Mädchen kann die Menarche heftige Ängste, krank zu sein oder gar sterben zu müssen, auslösen. (...) Angst und Ekel sind bei diesen unvorbereiteten Mädchen die Folge, was zu Abscheu vor dem Genitalbereich und der Sexualität führen kann." (ebd.)

Menstruation wird wiederholt als unangenehme, hygienisch aufwendige, die Frauen beeinträchtigende, auch von Schmerzen begleitende Zeit dargestellt. In Zusammenhang mit der Sterilisation wird das Ausbleiben der Monatsblutung als angenehme Nebenerscheinung der Totaloperation gesehen. Friske sieht das anders. Sie schreibt, dass Sterilisation ein Versuch wäre, Frauen mit geistiger Behinderung "das Frausein abzusprechen, sie klein und geschlechtslos zu halten". (Friske, 1995, S. 119) Sie meint, dass "die Schmerzen, die Verspannungen und Krämpfe, die mit der Blutung einhergehen, das prämenstruelle Syndrom (...) als Antwort auf das Patriarchat verstanden werden [können]. Nur gemeinsam können Frauen die Menstruation (...) als Kraftquelle wiederentdecken. Es ist möglich, Menstruation nicht als unnötige Beeinträchtigung zu ertragen, sondern die Tage, an denen Frauen bluten, als wichtige und energiespendende Zeit zu erleben." (a.a.O., S. 119f) Um diese Einstellung zur Menstruation zu übernehmen und auch neu erleben zu können, muss das Schweigen darüber gebrochen werden. Für Frauen mit geistiger Behinderung ist das besonders schwer, weil sie "selten den vertrauten Raum oder Freundinnen [finden], mit denen sie über Tabuthemen reden können". (a.a.O., S. 120)

Auch Frau Bundie fehlte in ihrer Jugendzeit und in der Zeit, bevor sie ihre Betreuerin Frau Schöner kennen gelernt hatte, eine Person, mit der sie solche Gespräche hätte führen können. Besonders zu der Zeit, als Frau Bundie die Einverständniserklärung für die Sterilisation unterschreiben sollte, hätte sich Frau Bundie gewünscht, einen zusätzlichen Gesprächspartner neben ihrem Sachwalter und dem behandelnden Arzt zu haben. Frau Bundie wurde nach der Geburt ihres zweiten Kindes sterilisiert. Sie erklärte mir, dass sie keine Sterilisation wollte, von ihrem Sachwalter dazu gezwungen worden wäre. Damals hatte sie keine Vertrauensperson, mit der sie darüber hätte reden können, die sie darin bestärkt hätte, ihren Willen durchzusetzen und die Sterilisation nicht durchführen zu lassen. (vgl. 6.3)

7.3.4 Schwangerschaft - "...dann hat er gesagt, ich soll s'Kind abtreiben lassen."

Wie schon in einem früheren Kapitel (5.4) dargestellt, reagierten ihr damaliger Partner sowie der Sachwalter negativ auf die Schwangerschaft von Frau Bundie und rieten zu einer Abtreibung.

Frau Bundie: ....dann nachher bin ich schwanger geworden, dann hat er gesagt, ich soll s'Kind abtreiben lassen.

Wiederholt wird in der Literatur beschrieben, dass Schwangerschaft einer geistig behinderten Frau vom Umfeld negativ aufgenommen und abgelehnt wird. Betreuer und Eltern raten in den meisten Fällen zu einer Abtreibung bzw. veranlassen aus eben diesen Ängsten frühzeitig eine Sterilisation. (vgl. 6.2 und 6.3)

Der Vater beider Kinder hatte nicht immer eine negative Einstellung zur Elternschaft. Frau Bundie schildert, dass es auch eine Zeit gegeben hätte, wo sich beide ein Kind gewünscht hätten.

Frau Hahn: Wegen der Schwangerschaft, habts ihr du und der Toni darüber geredet. Du hast mir erzählt, du hast mit der Pille aufhören müssen, weil die vertragst du nicht, das mit der Spirale wäre auch eine halbe Geschichte und dann habt ihr nur mehr aufgepasst. Und dann war aber klar, du könntest schwanger werden. Habt ihr da mal darüber geredet, der Toni und du?

Frau Bundie: Er hat gesagt, ja er möchte das Kind haben.

Frau Hahn: Wie du noch nicht schwanger warst, wie ihr aufgepasst habt, habt ihr da mal darüber geredet? (...)

Frau Bundie: Ja haben wir schon, aber da hat er gesagt, er möchte ein Kind.

Frau Hahn: Also, wenn du schwanger bist, dann möchte er es haben.

Frau Bundie: Dann will er's haben.

Frau Hahn: Also es spielte keine Rolle, es war nicht schlimm, wenn du schwanger werden würdest.

Frau Bundie: Ja, aber....Heidi, ich hab ja mit dem nicht gerechnet, dass er einmal aufhört zu arbeiten, dass er nachher nicht mehr die Alimente zahlt. (...) Da hab ich mir schon Sorgen gemacht, was mit dem Kind wird, weil ich war auch nicht, meine Eltern waren nicht, meine Schwester, ich hab nichts wollen von meiner Schwester, dass sie mir irgendetwas hilft. Und ich war alleine irgendwie, da hab ich mir schon gedacht. Wesentlich ist mir schon, ich persönlich, ich hab mich ja gefreut auf das Kind, aber dass sich das nachher so ändert, dass es mir nachher weggenommen wird, das hab ich mir nicht gedacht.

Frau Hahn: Aber es war die Sorge auch da wegen dem Geld.

Frau Bundie: Ja, schon.

Frau Bundie erkannte, dass sie bei der Erziehung ihrer Kinder Unterstützung benötigen würde und war beunruhigt, weil sie "niemanden hatte", der ihr hätte helfen können. Im Mutter-Kind-Heim konnte Frau Bundie zwar jemanden um Rat fragen, sie durfte jedoch nicht gemeinsam mit ihrem Kind ein Zimmer bewohnen, es wurde ihr von den Schwestern gebracht konnte von Frau Bundie im Säuglingszimmer besucht werden.

7.3.5 Leben im Mutter-Kind-Heim - "Ich hab das Kind gestillt und alles."

Die folgenden Schilderungen von Frau Bundies Leben im Mutter-Kind-Heim nehmen viel Raum ein. Ich bin mir dessen bewusst, dass die Interviewpassagen sehr lang sind. Dennoch möchte ich den Text nicht raffen, um der Tiefe unserer Gespräche gerecht zu werden.

Frau Hahn: Was hast du dann dort gemacht im MKH? Wie hat da dein Tag ausgeschaut.

Frau Bundie: Nett, das war nett. Essen, ein bisschen mitgeholfen (...) Ja, das hat mich so gefreut. Ich hab richtig meine Gaudi gehabt dort, Heidi. Richtig war das so schön gewesen.

Frau Schöner: Geordnete Verhältnisse....

Frau Bundie: Wirklich, mir hat es voll getaugt, aber voll. Dann hab ich einmal mit den paar Müttern geredet, die was auch oben waren. Das ist richtig interessant gewesen. Richtig interessant war das. Das hat mir voll getaugt, dann bin ich runter gegangen wieder in die Säuglingsstation, so mit die Schwestern quatschen.

Frau Hahn: Hast du Angst gehabt vor der Geburt?

Frau Bundie: Ja - ich hab ja nicht gewusst, wie das ist. Ich hab ja nie ein Kind gehabt. Aber die Hebamme war eh immer bei mir. Immer, ja. Hat gesagt: "Brauchst keine Angst haben." Sie hat immer nur gesagt: "Pressen, pressen." Und ich hab gepresst und es ist nie gegangen. Dann nachher, dann nachher - Wahnsinn. Dann hab ich mein Kind da gehabt. Das hab ich noch mitbekommen. Da war ich so erschöpft gewesen. Dann haben sie es so schön gewaschen und ein Kopftücherl, das weiß ich auch noch Elisabeth, die Dani war so lieb. Das Kopftücherl hat sie aufgehabt, mei, so lieb, so lieb war sie. Dann hat sie gemeint: "Ich glaub jetzt hat das Kind einen Hunger." Dann hab ich sie angefangen zum Stillen, das Kind. Eine Woche bin ich dann noch im Spital drinnen gelegen und nachher ist wer vom Mutter-Kind-Heim gekommen und hat mich abgeholt. Dann ist es so...weil ich war schon durchgedreht, weil ich wollte ja bei mir das Kind haben, heroben. In meinem Zimmer wollt ich das Kind haben. Im Mutter-Kind-Heim hat es doch ein Zimmer gegeben, Elisabeth, da war in jedem Zimmer so ein Gitterbett gestanden, überall so ein Gitterbett ist gestanden. Dann haben sie zu mir gesagt, weil sie schon gewusst haben .... Sag ich: "Bekomm ich jetzt mein Kind hinauf?" Ist die Schwester vom Mutter-Kind-Heim gekommen und hat gesagt: "Hannelore nein, das Kind tun wir runter." Sag ich: "Ja warum, das muss ja Gründe haben, dass man das Kind runter tut." Hat sie gesagt ja - das vom Kind aus....Das vom Jugendamt das gekommen ist, ich kann nicht mit einem Kind umgehen, weil ich selber 24 Jahre bin, weil sie gemeint haben ich bin auch noch ein Kind. Das ist vom Jugendamt so ausgegangen. Da war die Frau Keller noch. Das war eine Bissgurn, die Alte, die mag ich nicht, nein. Das war so eine, Elisabeth. Dass ist vom Jugendamt aus gegangen, weil das Jugendamt hat gemeint, ich kann keine Kinder erziehen oder was... ich, wo ich selber ein Kind bin. Dann hab ich gefragt, wie lange dauert das, weil ich möchte das so haben, dass ich zu meine Kinder runter gehen kann; hab ich eh nur über die Stiegen runter gehen müssen, weil ich hab ja stillen müssen. Oder die Schwester hat es mir rauf gebracht, dann bin ich runter wegen der Stillung. Und dann in der Nacht ist sie auch unten gelegen die Dani. Dann hat sie mirs immer rauf gebracht in der Nacht, wenn sie einen Hunger gehabt hat, damit ichs stillen hab können.

Frau Hahn: Hast dus halten können auch, solang du es wollen hast, oder...

Frau Bundie: Das hab ich schon dürfen, da haben sie sie mir rauf gebracht. Wegen der Geburt hab ich nicht stehen können richtig. Da hab ich nicht runter gehen können richtig, weil mir das alles so weh getan hat.

Frau Schöner: Bist du genäht worden?

Frau Bundie: Ja, bin ich genäht worden, ja freilich. So weh getan, da hab ich nicht mehr richtig gehen können. Dann hats gesagt: "Nein Hannelore, ich bring dir das Kind hinauf, wenn du stillen tust, aber nachher tu ich's wieder runter, wenn es schlafen will. So lieb war sie, in meiner Hand hat sie auch immer fast eingeschlafen die Dani, so lieb.

Frau Hahn: Du hättest sie lieber heroben gehabt, hast du zuerst gesagt.

Frau Bundie: Ja, in meinem Zimmer war ja ein Gitterbett drinnen. Aber das ist so beschlossen worden vom Jugendamt. Macht über Jugendamt kannst du nicht haben. Wenn mir wer beigestanden wäre, vielleicht wär es dann gegangen. Dasselbe ist beim Buben auch so gewesen.

Frau Hahn: Was hast du alles machen dürfen mit dem Kind?

Frau Bundie: Ich hab's stillen dürfen, nachher wie ich aufgestanden bin, hab ich spazieren auch gehen können, komischerweise, da hab ich dürfen ohne Schwesternaufsicht. Ohne Schwester, weil sie gemeint haben - komischerweise - da bin ich nicht mitgekommen, warum hab ich da dürfen ohne Schwester, weil normal, wenn ich wollte, wenn ich das vor hätte, hätte ich es gemacht, dass ich mit dem Kind abhaue. Aber ich habs nicht gemacht. Ich bin nicht mit dem Kind abgehaut. Wenn ichs wollen hätte, hätte ich es machen können. Aber ich habs nicht gemacht. Nein. Aber da hab ich schon spazieren, aber ohne Schwesteraufsicht, hab ich da dürfen gehen. Komischerweise. Das ist was ich da bei dieser Sache nicht verstehe. Das versteh ich nicht. Da komm ich nicht mit. Bin ich schon spazieren gegangen, immer die kleine Runde bin ich gedreht mit der Dani. Mit dem Wagerl und alles bin ich schon spazieren gegangen. Einkaufen.

Diese Stelle im Interview macht ergriffen, wie Frau Bundie die Zeit mit ihrem Kind erlebt hat, und auch dafür muss Platz in einer wissenschaftlichen Arbeit sein. Es stimmt traurig, zu lesen, wie sie sich für ihre Kinder eingesetzt hat, und dennoch den Entscheidungen des Jugendamts machtlos gegenüber stand. Für Frau Bundie waren dies äußerst traumatische Erlebnisse.

Frau Hahn: Und die Schwestern haben kein anderes Heim gewusst, wo man länger bleiben kann mit den Kindern?

Frau Bundie: Ja - Frauenhaus. Aber da geh ich nicht hinauf. Da sind nur Frauen oben, da war ich auch schon einmal, eine Woche, wie er mich geschlagen hat. Da war ich noch nicht schwanger. Wie es da zugeht, nein, das kannst du vergessen. Einmal, ja.

Frau Hahn: Wie geht es da zu?

Frau Bundie: Ja eine Woche war ich da oben. Wie es da zu geht, ich sag dir was, nein.

Frau Hahn: Was war da so Arges?

Frau Bundie: Das sind Frauen, mir sind sie so vorgekommen, als wenn die auch was getrunken gehabt hätten. Ich weiß es nicht. Mir ist das so vor gekommen. Aber ich kann mich täuschen auch. Eine Woche war ich oben. Dann hab ich gesagt: "Nein - auf Wiedersehen." Da hätt ich auch bleiben können mit meinem Kind - sicher.

Frau Hahn: Wer hat dich eigentlich besucht, wie du im Krankenhaus warst?

Frau Bundie: Der Toni, einmal ist er gekommen mit den Blumen. Das hab ich ihm nachher gleich nachgeschmissen, weil ich gesagt hab, bei der Geburt warst du auch nicht da, brauch ich dich jetzt auch nicht. Ich komm schon zurecht. Jetzt auf einmal. Er sagt: "Ich möchte das Kind ja gar nicht sehen, gar nicht sehen möchte ich es." Sag ich, ja brauchst eh nicht hinein kommen. Dann ist er mit so einem Strauß gekommen, dann hab ichs ihm nachgeschossen. Und er hat ein Verbot bekommen auch von den Schwestern. Weil die Schwestern haben gewusst, dass ich mich sehr aufrege. Drum hat er ein Verbot auch bekommen. Und es war mit dem Buben die selbe Aktion.

7.3.6 Die Zeit im Mutter-Kind-Heim als Chance auszubrechen

Die Beziehung zwischen Frau Bundie und Toni war sehr problematisch, da Toni an Alkoholproblemen gelitten, Frau Bundie geschlagen und sie später sogar gezwungen hatte, mit anderen Männern für Geld sexuell zu verkehren. Obwohl Frau Bundie solch massive körperliche und seelische Verletzungen von ihrem Partner davon getragen hatte, fiel es ihr sehr schwer, sich von Toni zu trennen. Den Mut, ihn zu verlassen, fand sie erst während ihrer Schwangerschaft, als sie im Mutter-Kind-Heim leben konnte. Dort fand sie den nötigen Rückhalt zu erkennen, wie schlecht sie von Toni behandelt worden war, und konnte den notwendigen Schritt zur Trennung setzen.

Frau Hahn: Und mit dem Toni -

Frau Bundie: Nein. Da war aus. Die ersten paar Mal wollte er mich schon besuchen kommen, aber ich hab gesagt, das interessiert mich nicht, das hätt er sich früher überlegen müssen, weil er so gesoffen hat und immer waren zwischen uns so Streitereien, wie ich schwanger war, und geschlagen und das hat mich nicht interessiert. Da hat der Frauenarzt zu mir gesagt: "Ich gib ihnen einen guten Rat, suchen sie sich wo ein Mutter-Kind-Heim oder was, dass sie dort einen Platz haben, weil das ist nichts."

Für Frau Bundie stellten beide Schwangerschaften eine Art Hilfe zur Befreiung dar, wenn auch lediglich zu begrenzten Zeiten. Sie durfte keines der beiden Kinder behalten. Nachdem die Kinder von ihren Pflegeeltern aus dem Spital geholt worden waren, bedeutete dies für Frau Bundie, nicht mehr länger im Mutter-Kind-Heim bleiben zu können. Für sie gab es damals keine andere Möglichkeit, als wieder zu Toni zurückzukehren.

Frau Bundie: Ja, dann war die Dani weg, dann bin ich wieder hinaus von MKH, weil sie gesagt haben, jetzt können sie mich nicht mehr behalten. Sie brauchen die Plätze. Gut dann bin ich wieder zu ihm retour gegangen.

Frau Hahn: Hättest du woanders auch hingehen können?

Frau Bundie: Na, wie, wo? Hätte ich nirgends. Bei meiner Schwester mag ich nicht.

Frau Hahn: Und du hast an und für sich nur den Toni und deine Schwester gehabt.

Frau Bundie: Ja, weil ich gewusst hab, dass meine Schwester damals mit ihrem Mann - NEIN, das hätte keinen Sinn gehabt. Nein, Heidi, das wär nichts gewesen. Dann bin ich wieder zu ihm retour gegangen. Nach 2,3 Jahren, da ist der Bub auf die Welt gekommen. Da war ich wieder im MKH. Nein, was sich da abgespielt hat. Nein, ich sag dir was. Es ist eh interessant, das zu erzählen.

Frau Hahn: Wie hat sich der Toni dann verhalten, wie du zurück gekommen bist.

Frau Bundie: Eine Woche ist es gegangen dann, dann hat er wieder sein Rappel gehabt, eh wieder angefangen. Und ich hab mir noch gedacht - ach, vielleicht ist es jetzt anders, dass es jetzt anders ist. Aber dann hat er wieder sein Rappel gehabt. Dann ist es wieder so los gegangen. Nach dem 2. oder 3. Monat wie ich gewusst hab [dass ich schwanger bin - Anm. H.H.], bin ich wieder ausgezogen und ins MKH gegangen.

Frau Hahn: Wie du gewusst hast, dass du schwanger bist.

Frau Bundie: Ja wie ich schwanger war, genau, weil ich mir irgendwie gedacht hab, so jetzt hat er wieder sein Rappel, dann fängt er an zu schlagen und das interessiert mich nicht. Dann bin ich wieder im MKH, bis zur Entbindung, im MKH gewesen.

7.3.7 Trennung von den Kindern - "...da drehst du dann einen Film."

Frau Bundie erlebte die Trennungen von ihren Kindern besonders schmerzvoll. Bei ihrem ersten Kind Daniela wurde Frau Bundie auf die Trennung vorbereitet und hatte Zeit, sich vom Kind zu verabschieden. Bei Dominik, ihrem zweiten Kind, musste sie feststellen, das er plötzlich zu Pflegeeltern gegeben worden war (siehe 3.5) Um einen Einblick zu geben, wie Frau Bundie die Trennung von ihren Kindern erlebt hat, gebe ich folgende Schilderungen wieder:

Frau Bundie: Dann wars so gewesen, da komm ich einmal runter, wegen der Dani, wegen....und da haben sie gesagt, es kommen die Pflegeeltern, die hab ich auch kennen gelernt, die hab ich auch gesehen.

Frau Schöner: Der Dani ihre Pflegeeltern hast du kennen gelernt?

Frau Bundie: Ja.

Frau Hahn: Und wer hat das mit den Pflegeeltern vorgeschlagen?

Frau Bundie: Das war das Jugendamt gewesen.

Frau Hahn: Das Jugendamt.

Frau Bundie: Ja.

Frau Hahn: Das Jugendamt ist gekommen und hat gesagt: "Das Kind muss jetzt zu Pflegeeltern."

Frau Bundie: Ja, die kommen jetzt ins Pflege. Ja nur ist das so, ich hab ja nichts - ja - wie war das - das war bei dem Dirndl - ja genau, das Jugendamt hat es vorgeschlagen, weil das Jugendamt ist dann auch in den Spital herein gekommen, es hat ein zeitl gedauert, bis die Pflegeeltern überhaupt mal gefund - a - gesucht haben. Ja. Ein zeitl hab ichs eh noch gehabt die Dani, wegen der Stillung, und alles und dann nachher alles. Dann kommt einmal die Schwester her, drei Monat hat es schon gedauert, bis' jemand gefunden haben. Dann kommt einmal die Schwester, die Monika und sagt: Hannelore, so, wir müssen ihnen jetzt die Abstillung geben für das Kind. Die Eltern sind da und die nehmen das Kind jetzt mit. Dann hab ich die Abstillung bekommen, ja.

Frau Schöner: Hast du dich verabschieden können von der Dani?

Frau Bundie: Nein - ich hab's -

Frau Schöner: Hättest dürfen?

Frau Bundie: Hätt ich schon, aber ich hab's nicht mehr zu Wege gebracht. Ich hab mir gedacht - ich möchts gar nicht sehen, wie sie genommen wird, ich bin nachher nicht mehr runter gegangen, weil ich mir gedacht hab - da drehst du dann einen Film. Da drehst du dann wirklich einen Film dann. Ja. (...) Nachher wollt ich nicht mehr so gern runter gehen, weil das hat mir leid getan, das Kind, weißt schon. Zu den Schwestern im MKH hab ich gesagt, ich will die Pflegeeltern gar nicht sehen. Und das Kind möchte ich auch nicht sehen, weil nachher kennt sich das Kind nicht aus. Dann bin ich nicht mehr runter gegangen. Die letzte Stillung hab ich noch gegeben, dann hab ich die Abstillung bekommen, weil sonst tut mir das alles so weh. Und beim Buben war das auch dasselbe.

Frau Schöner: Dazu möchte ich mich jetzt kurz einklinken. Ich hab von der Schwester, die im Mutter-Kind-Heim war - die haben wir zwei zufällig getroffen beim Einkaufen und die war ganz lieb, hat die Hannelore begrüßt, hat sich erinnert an sie, was sie alles gemacht hat, also war sofort erkennend da, und dann hat sie zu mir gesagt: "Die Hannelore hätte sicher ihre Kinder behalten können, wenn der Mann bereit gewesen wäre, darüber zu reden."

Frau Bundie: Genau.

Frau Schöner: Der ist zu jedem Gespräch vom Jugendamt besoffen daher gekommen. Das war eigentlich der Hauptgrund, warum man die Kinder hat adoptieren lassen.

(...)

Frau Hahn: Findest du, dass die Trennung richtig war, dass das gescheit war, das die Kinder weggekommen sind?

Frau Bundie: Heidi - ich möchte gerne mein Kind haben. Glaub mir das. Ich möchte es heute noch gerne mein Kind haben. Aber was soll ich jetzt machen? Schuld ist ja er - wie es damals - mit seiner Sauferei - nicht ich.

Frau Hahn: Also du findest, dass die Trennung damals falsch war?

Frau Bundie: Ja - ich mein, wenn ich die Elisabeth vielleicht.....

Frau Schöner: Wenn wir uns damals gekannt hätten, hätten wir sicher einen Weg gefunden...

Frau Bundie: Ja, genau.

Frau Schöner: ...begleitend, dass sie die Kinder hätte....

Frau Bundie: Ja, ja, das, ja.

Frau Hahn: Dass dir wer....

Frau Bundie: Hilft. Ja, ja, eh.

Frau Schöner: Hilfe hätte sie gebraucht.

Frau Hahn: Und wenn das mit dem Toni nicht so arg gewesen wäre, hättest du sie ja haben können - vielleicht.

Frau Bundie: Ja freilich hätt ich sie haben können. (...) Ja, wenn ich jemanden gewusst hätte, z.B. so wie die Elisabeth, wie wir gesagt haben, wenn ich die Elisabeth vielleicht schon gekannt hätte, hätte es vielleicht eine Lösung gegeben, aber sonst habe ich keine Lösung gefunden. Wenn ich jemanden gehabt hätte, ja, dem ich wirklich vertrauen kann, der mir nahe - wie sagt man da Elisabeth...

Frau Schöner: ...der mir nahe steht...

Frau Bundie: Ja, der mir nahe steht, vielleicht schon so wie die Elisabeth, das wär dann etwas anderes Heidi. Dann hätte es schon einen Weg...aber ich hab ja niemanden gehabt.

Für mich ist bemerkenswert, wie deutlich Frau Bundie heute erkennt, was sie damals gebraucht hätte. In Österreich gibt es "im Gegensatz zu Deutschland (...) keine organisierten Unterstützungsprojekte." (Ferrares, 2001, S. 27) Ferrares bezieht dies auf die Tatsache, dass "es bis vor etwa 10 Jahren noch durchaus üblich war, daß Eltern ihre geistig behinderte[n] Mädchen vor ihrer Volljährigkeit sterilisieren ließen." Weiters schildert sie, dass Sterilisation in manchen Heimen zu den Aufnahmevoraussetzungen zählte. Nach den Recherchen von Ferrares gab es in Österreich bis 2001 weder eine öffentliche Studie noch ein gezieltes Projekt, das sich mit der Elternschaft geistig behinderter Menschen auseinandergesetzt hat. In Österreich gehören Eltern mit geistiger Behinderung zu den Ausnahmen. Für sie werden "Einzelfalllösungen" gesucht. (vgl. ebd.) Ein Konzept zur Begleitung geistig behinderter Eltern fehlt. David McConnell und Gwynnyth Llewellyn (2001, S. 883ff) sprechen von einer Diskriminierung geistig behinderter Eltern bezüglich des Kinderschutzverfahrens. Diskriminierend wäre, dass geistig behinderte Eltern in vielen Fällen keine Unterstützung in der Kindererziehung bekämen, bevor die Kinder fremduntergebracht würden. Aus internationalen Studien ist bekannt, dass zwischen einem Drittel und 45% der Kinder geistig behinderter Eltern fremduntergebracht werden. (vgl. McConnell und Llewellyn, 2000, S. 884f) Von Österreich sind mir keine Studien bekannt, doch kann angenommen werden, dass die Zahlen noch höher liegen, da nur von Einzelfällen berichtet wird, in denen geistig behinderte Eltern mit Hilfe Dritter ihr Sorgerecht für ihre Kinder wahrnehmen können. Es fehlen zudem auch Studien, in denen untersucht wird, wie Frauen mit geistiger Behinderung die Trennung von ihren Kindern verkraften. In der von mir bearbeiteten Literatur wird dieser Aspekt vernachlässigt.

Wie aus den oben angeführten Auszügen aus Gesprächen mit Frau Bundie und Frau Schöner hervorgeht, musste Frau Bundie die Erfahrung machen, dass sie bezüglich ihrer Kinder keine selbstständigen Entscheidungen treffen konnte und völlig den Bestimmungen des Jugendamts und der Schwestern oblag. Die Kinder wurden ihr gegen ihren Willen zur Adoption freigegeben, Diskussionen halfen nichts. Frau Bundie erzählte, dass sie große Trauer über die damalige Situation empfunden hat. Nachdem sie von beiden Kindern getrennt und in Folge sterilisiert worden war, durchlebte sie eine sehr schwierige Zeit. Sie flüchtete in stärkeren Alkoholkonsum, wurde von vielen Männern missbraucht oder suchte bei eben diesen Männern Zuflucht, um nicht von Toni geschlagen werden zu können oder auch um ihm etwas heimzuzahlen. In den letzten zehn Jahren hat Frau Bundie versucht, ein eigenständiges Leben zu führen. Doch die Erlebnisse von damals beeinflussen Frau Bundies Selbstwert und erschweren Eigenständigkeit.

Frau Bundie wäre viel an Leid erspart worden, hätte sie rechtzeitig angemessene Hilfe und Unterstützung erfahren. Wäre Frau Bundie mit ihrer Tochter von einer Institution aufgenommen worden, wo sie sich in einem geschützten Rahmen um ihre Tochter hätte kümmern können, wäre es ihr leichter gefallen, sich von ihrem Partner zu lösen. In der langen Zeit im Mutter-Kind-Heim hätte es gelingen können, eine so vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, dass Frau Bundie sich hätte mitteilen können. Doch anstatt Frau Bundie zu unterstützen, wurde ihr eine Sterilisation aufgezwungen.

7.3.8 ...und trotzdem Mutter sein

Zwei Arbeitskollegen von Frau Bundie benötigen Hilfe beim Essen und Wechseln der Windeln. Frau Bundie ist nicht nur in der Beschäftigungstherapie tätig, sie erledigt auch sogenannte "Betreueraufgaben". Frau Bundie kümmert sich hauptsächlich um diese zwei Personen. Sie empfindet große Freude bei dieser Aufgabe und gibt mir zu verstehen: "...da werde ich grantig, wenn ich das nicht tue." Frau Bundie hat allerdings Angst, diese Aufgaben bei Änderung bzw. Erneuerung des Betreuerteams nicht mehr oder nicht in dem Ausmaß weiter ausüben zu können bzw. dürfen. Frau Schöner erklärt mir, für Frau Bundie wäre es von enormer Bedeutung, für andere da zu sein und Hilfe zu geben. Ich glaube, dass Frau Bundie auf diese Weise einen Weg gefunden hat, ihre Mütterlichkeit auszuleben. Es würde sie sehr verletzen, könnte sie dieser Arbeit nicht mehr nachkommen.

8. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN

8.1 Zusammenfassung

"In unserer Gesellschaft wird nach wie vor von nichtbehinderten Menschen darüber bestimmt, unter welchen Bedingungen geistig behinderte Menschen leben, welches Maß an Selbstbestimmung sie haben dürfen, in welchen Zusammenhängen sie glücklich zu sein haben, welche Lebensqualität für sie ausreichend ist, wieviel an Freiheit man/frau ihnen zugesteht oder einschränkt." (Lauschmann, 1994, S. 93) Frauen mit geistiger Behinderung sind abhängig von ihrem sozialem Umfeld. Sexuelles Erleben kann nicht losgelöst von persönlichen Entwicklungen und im Umfeld gemachten Erfahrungen untersucht werden. Für Frauen mit geistiger Behinderung kann ein spezieller Umgang mit ihrer Sexualität beobachtet werden.

Irene Lauschmann (1994, S. 94) berichtet, dass geistig behinderte Kinder meistens "wie geschlechtsneutrale Wesen" behandelt werden, "die nie erwachsen werden und immer 'unschuldig und naiv' bleiben". Da Sexualität von Kind an als Tabuthema gehandhabt wird, fehlt eine Auseinandersetzung mit der körperlichen und sexuellen Veränderung. (vgl. 4) Eltern haben große Angst vor der Sexualität ihrer behinderten Kinder und versuchen diese davor zu bewahren. Eines der schlimmsten Vorurteile gegenüber geistig behinderten Personen ist die Annahme, "daß geistig behinderte Menschen eine andere, besonders ausgeprägte Triebstruktur hätten". (Lauschmann, 1994, S. 95) Personen mit geistiger Behinderung wird unterstellt, ein abnormes Sexualleben zu führen, hemmungslos und pervers zu sein. Lauschmann betont, dass "die Theorie einer anderen Triebstruktur nicht haltbar ist, wenn (...) sich die Sexualität unabhängig von Intelligenz altersgemäß entwickelt." (ebd.) Sie weist auch darauf hin, dass darüber nachgedacht werden soll, wie sehr "Hospitalismus, seelische Vernachlässigung und (...) erzwungene Unterdrückung von Sexualität" (ebd.) ein abnormes Verhalten produzieren.

Zu sexuellen Wünschen und Bedürfnissen geistig behinderter Frauen können keine allgemeingültigen Aussagen gemacht werden. Wiederholt wird festgestellt, dass sich Frauen mit geistiger Behinderung ein normales Leben wünschen, mit Mann und Kindern. (vgl. 5) Meiner Interviewpartnerin Frau Bundie ist wichtig, dass ihre Bedürfnisse beachtet werden und sie nicht seitens ihres Partners zu etwas gezwungen wird. Bezüglich des Kinderwunschs konnte erarbeitet werden, dass sich dahinter u.a. der Wunsch nach Verbesserung der Lebensqualität für Personen mit geistiger Behinderung verbirgt. (vgl. 5.4)

Dem Kinderwunsch geistig behinderter Frauen steht das Umfeld sehr kritisch und ablehnend gegenüber. In Österreich gibt es für eine Elternschaft geistig behinderter Personen keine organisierte institutionelle Unterstützung. (vgl.7.3.7) Die Angst vor einer möglichen Schwangerschaft veranlasst oft Eltern, die Tochter in früher Jugend sterilisieren zu lassen. Die betroffenen jungen Frauen werden in vielen Fällen über diesen Eingriff nicht aufgeklärt. (vgl. 6.2 und 6.3) Eine Neuregelung des Kindschaftsrechts in Österreich versucht dem ein Stück entgegenzuwirken, indem die Sterilisation minderjähriger Mädchen per Gesetz verboten ist. (vgl. 6.3.3)

Besonders erschreckend sind die Ergebnisse von Studien bezüglich sexuellen Missbrauchs behinderter Personen. Zemp und Pircher (1996) stellen fest, dass mehr als jede zweite behinderte Frau der von ihnen befragten Personen sexuell missbraucht worden ist. Eine nähere Auseinandersetzung mit einschlägiger Literatur zeigte, dass geistige Behinderung als Risikofaktor für sexuellen Missbrauch bezeichnet werden kann. (vgl. 6.4.1) Behinderte Mädchen und Frauen sind besonderen Entwicklungsbedingungen ausgesetzt, die eigenständiges und selbstbestimmtes Leben erschweren. (Hähner, 1997, S. 207) Erziehung und soziales Umfeld wirken sich auf das sexuelle Erleben von behinderten Mädchen und Frauen negativ aus. Von ihnen wird Unselbstständigkeit erwartet, sie werden nicht nach ihren Bedürfnissen gefragt, sondern haben sich an Heimstrukturen und Erwartungen der Eltern und Betreuer anzupassen.

Frau Bundie war zwar nicht an Vorschriften eines Heims gebunden, jedoch von ihrem ehemaligen Lebensgefährten abhängig und wurde von diesem in verschiedener Hinsicht missbraucht. Als Mutter wurde ihr keinerlei Hilfe bei der Erziehung angeboten, sondern auf Grund ihrer Behinderung und den Alkoholproblemen ihres Partners das Sorgerecht abgesprochen. In mühevoller Arbeit versucht Frau Bundie in den letzten 10 Jahren mehr auf ihre Bedürfnisse zu achten und selbstbestimmt zu leben.

Sexualität wird allgemein als Lebensenergie bezeichnet. Die Arbeitsgruppe Behinderung&Sexualität der Spastikerhilfe Berlin (1995, S. 5) beschreibt Sexualität als "grundlegende Lebenskraft und (...) bedeutende[n] Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung." Den Rahmen dafür bilden "individuelle Sozialisation (...)[,] Normen und Werte einer Gesellschaft sowie der kulturelle Hintergrund." (ebd.)

Für Frau Bundie ist Sexualität im Sinne von Geschlechtsverkehr mit einem Mann auf keinen Fall energiespendend, im Gegenteil: Sie hat Angst und lehnt diese Form der Sexualität ab. Kraft schöpft Frau Bundie aus ihrer Tätigkeit in der Werkstätte, aus Gesprächen mit Personen, die auf sie eingehen, und aus zärtlichen Begegnungen mit ihrem Partner und auch ihren Kollegen in der Werkstatt. Körperkontakt und liebevoller Umgang miteinander spielen für Frau Bundie eine wichtige Rolle. Der Grund für Frau Bundies ablehnende Haltung zur Genitalsexualität ist nicht in der geistigen Behinderung zu sehen. Frau Bundie wurde über längere Zeit sexuell missbraucht und von Männern geschlagen. Diese traumatischen Erlebnisse verhindern, intime Momente lustvoll erleben zu können.

Viele Frauen mit geistiger Behinderung werden von Männern als Werkzeug ihrer sexuellen Befriedigung gesehen. (vgl. McCarthy, 1993) Sexuelle Kontakte sind nach den Untersuchungen von McCarthy auf den Orgasmus des Mannes ausgerichtet, die Bedürfnisse der Frauen werden dabei nicht berücksichtigt. Abschließend möchte ich vermerken, dass in der von mir bearbeiteten Literatur wiederholt von negativen sexuellen Erfahrungen geistig behinderter Frauen berichtet wird. Zusammen mit den Erlebnissen von Frau Bundie hinterlassen diese Schilderungen ein Bild in mir, dass Frauen mit geistiger Behinderung als unbeachtete, vernachlässigte und missbrauchte Personen darstellt. Friske (1995, S. 193) betont, dass "die meisten Frauen in bezug auf ihre Sexualität im Laufe ihres Lebens eine Menge Kränkungen durch Ignoranz, Inbesitznahme, Ausbeutung, Behinderung und Störung bis hin zu Gewalt erlebt haben". "Gesellschaftliche Abwertung, Diskriminierung, Chancenungleichheit und den Schwierigkeiten, eigene Interessen zu artikulieren und durchzusetzen" kennzeichnen nach Friske (1995, S. 189) die Lebenswelt von Frauen und machen Bildungsarbeit notwendig.

8.2 Pädagogische Konsequenzen

Ich erkenne einen großen Handlungsbedarf, die Situation für Frauen mit geistiger Behinderung zu verbessern. Grundlegende Aufgabe sehe ich darin, Frauen mit geistiger Behinderung zu mehr Selbstachtung und Selbstbestimmung und damit zu höherer Lebensqualität zu verhelfen. Ulrich Hähner (1997, S. 210) gibt zu verstehen, dass "Selbstbestimmung bedeutet, etwas über sich selbst zu wissen, über seine Bedürfnisse, seine Wünsche und über ihre Realisierbarkeit". Menschen mit geistiger Behinderung hätten nicht lernen können, "den Blick auf sich selbst zu richten und sich dabei liebevoll zu betrachten". (a.a.O., S. 222) Es ist Aufgabe der Begleiter, Frauen mit geistiger Behinderung bei der Verwirklichung ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen. Dazu muss eine Basis für offene Gespräche und Interesse an den Bedürfnissen geistig behinderter Frauen geschaffen werden. Die Frauen müssen darin unterstützt werden, Wünsche artikulieren zu können und "Vertrauen in die eigenen Gefühle wiederzugewinnen." (a.a.O., S. 223)

Auf die Frage, was Frau Bundie anderen Frauen raten würde, die sich in einer ähnlichen Situation befinden wie sie beim Entzug des Sorgerechts für ihre Kinder, antwortete Frau Bundie:

Frau Bundie: Also denen täte ich raten, dass die jemanden hätten oder was, damit sie nicht drauf zahlen.

Frau Hahn: Sie sollen sich Hilfe suchen?

Frau Bundie: Hilfe suchen ja. Bei mir ist auch eine gelegen im Zimmer, bei der hat das auch so geendet wie bei mir. Viele Mütter.....die war viel geschlagen. Ich rate denen, dass sie jemanden haben oder Eltern oder was. Ich rate denen halt das. Die sollen ja nicht drauf zahlen.

Frau Bundie erlebte, dass sie mit ihrem Schicksal nicht alleine ist und rät Frauen, initiativ zu werden und sich um Hilfe zu kümmern. Ein Problem stellt sich dabei allerdings, wenn Beratungsstellen unter gegebenen Umständen nicht dafür ausgerichtet sind, Frauen mit Behinderungen zu unterstützen und zu beraten. Eine wichtige Maßnahme ist die Schulung von Beratungspersonal und - mit Blick auf körperbehinderte Frauen - die Beseitung bautechnischer Hindernisse. Die Öffnung allgemeiner Beratungsstellen für Menschen mit geistiger Behinderung könnte zudem als Zeichen verwirklichter Integration verstanden werden.

Bedeutsam für die Begleitung von Frauen mit Behinderungen ist, die Aufmerksamkeit zuerst auf das Frausein zu richten und sich an den Bedürfnissen und Themen der Frauen mit geistiger Behinderung und ihren Lebenswelten zu orientieren. (vgl. Friske, 1995, S. 189) Weitere Merkmale frauenorientierten Begleitens sind nach Friske Partnerschaftlichkeit, Solidarität und Kontinuität. Friske plädiert dafür, Frauengruppen, Frauenzentren, Frauenbildungshäuser und Frauengesundheitszentren für Frauen mit geistiger Behinderung zugängig zu machen. (vgl. a.a.O., S. 190)

8.2.1 Ziele frauenorientierter heilpädagogischer Begleitung

Für frauenorientierte heilpädagogische Begleitung nennt Friske drei Ziele: Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung, Beschäftigung mit Körperlichkeit und Sexualität sowie Thematisierung und Verarbeitung von Gewalterfahrungen.

Für das Identitätserleben ist es notwendig, sich mit der eigenen Lebensgeschichte auseinander zu setzten. (vgl. auch Badelt, 1996, S. 237ff) Erst dieses Aufarbeiten ermögliche Frauen mit geistiger Behinderung die Erfahrung, ernst genommen zu werden, und sie könnten sich als "wandelbar in der Zeit erleben" (Friske, 1995, S. 193) Hinsichtlich der Persönlichkeitsentwicklung ist auch die Auseinandersetzung mit Rollenbildern von Bedeutung. Friske (ebd.) beobachtet, dass Frauen mit geistiger Behinderung "oft nur sehr eingegrenzte Vorstellungen von Frausein zur Verfügung" stehen, was sich in meinen Gesprächen mit Frau Bundie bestätigte. Frau Bundie wusste mit Fragen zum eigenen Rollenbild nichts anzufangen; Frau Schöner ergänzte, dass die Fragen für Frau Bundie nur schwer verständlich seien. Über verschiedene Rollenbilder von Frauen nachzudenken, kann helfen, ein neues Rollenverständnis zu entwickeln und sich zu verändern.

Weitere relevante Themen frauenorientierter Begleitung sind nach Friske Körperlichkeit und Sexualität. (ebd.) Dabei müsse in erster Linie eine Enttabuisierung der Themen forciert werden, um eine "bejahende Einstellung" zu Körper und Sexualität entwickeln zu können. Durch Körpererfahrung in Tanz und Bewegung oder auch Angebote, die sich mit Schönsein und Erotik befassen, kann das Körperbild von Frauen verändert werden. (vgl. a.a.O., S. 194) Gynäkologische Untersuchungen, Menstruationserleben, aber auch Themen wie Aids, HIV und Empfängnisverhütungen können gemeinsam besprochen werden.

Ebenso bedeutende Themenbereiche in der Begleitung geistig behinderter Frauen sind Gewalterfahrungen und Strategien des Widerstandes. Offenheit und Sensibilität sollen in frauenorientierter heilpädagogischer Begleitung ermöglichen, Mitteilungen und Zeichen der Frau wahrzunehmen. Gespräche über sexuelle Gewalt und sexuelle Selbstbestimmung sollen präventiv wirken.

8.2.2 Forderungen für eine verbesserte Lebensqualität

Das Maßnahmenpaket zum Schutz vor sexuellem Missbrauch von Zemp und Pircher (1996, S. 156ff) beinhaltet Selbstverteidigungskurse, eine Öffnung der Beratungsstellen und Therapeuten für Frauen mit Behinderungen, die Unterstützung der Ablösung von den Eltern sowie die Gewährleistung der Intimsphäre. Diese Forderungen sollen Frauen mit Behinderung zu mehr Selbstbestimmung verhelfen. Frauen muss die Möglichkeit gegeben werden, "ihre Interessen und Bedürfnisse zu artikulieren" (a.a.O., S. 156) und sich einzubringen. Um Frauen mit geistiger Behinderung bei der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit zu unterstützen muss ihnen Raum für Mitteilungen und eigene Entscheidungen gegeben werden.

Tina Kuhne (1992, S. 9) meint: "Es muß darum gehen, behinderten Mädchen und jungen Frauen eine eigenständige Lebensweise mit eigenen Inhalten zuzugestehen und dafür Raum zu schaffen und Anerkennung." (zit. nach Friske, 1995, S. 190)

People First Hamburg, eine Gruppe behinderter Menschen, die Interessen Behinderter in der Öffentlichkeit vertreten, sammelte Forderungen zu den Themen Sexualität und sexuelle Gewalt, die ich gerne zum Abschluss der Konsequenzen für die Pädagogik auflisten möchte:

"ALLE haben ein Recht auf getrennte Duschen für Männer und Frauen.

ALLE haben ein Recht auf getrennte Toiletten für Männer und Frauen.

Man muss Duschen und Toiletten abschließen können.

Das Thema Sexualität darf in keiner Einrichtung mehr Tabuthema sein.

Es muss mit ALLEN offen über die Themen der Sexualität geredet werden.

Über alles muss geredet werden. Man muss leichte Sprache und Bilder benutzen.

Mit uns muss auch über Geschlechtskrankheiten geredet werden. Wir müssen wissen, was HIV und AIDS ist.

Es ist menschenunwürdig, wenn Frauen einfach nur sterilisiert werden, weil andere denken, das ist das Richtige für sie.

ALLE Pro Familia-Stellen müssen auch Menschen mit Behinderung gut beraten können." (Haake, 2001, S. 10)

Zum Thema sexuelle Gewalt fordern die Mitglieder von People First Hamburg neben Selbstverteidigungskursen auch mehr "Selbstbehauptungskurse" (Haake, 2001, S. 11) sowie Beachtung und Achtung ihrer persönlichen Grenzen. Dazu wird das Recht verlangt, sich aussuchen zu können, ob sie bei der Körperpflege von einem Mann oder einer Frau unterstützt werden. Die People First Gruppe fordert auch die Angleichung des Strafausmaßes für sexuellen Missbrauch. Es soll keinen Unterschied machen, ob eine behinderte oder nichtbehinderte Person missbraucht wird. "Jede Wohneinrichtung und Werkstatt für Behinderte soll eine Frauenbeauftragte und einen Männerbeauftragten haben." (ebd.) Dabei sollen die Beauftragten von den Frauen und Männern mit Behinderungen gewählt werden. Weiters fordert die Gruppe Begleitung und Unterstützung für die Opfer sexueller Gewalt und mehr Therapeutinnen und Therapeuten für Menschen mit Behinderungen.

8.3 Ausblick und Forschungsbedarf

Hinsichtlich des Forschungsbedarfes möche ich anmerken, dass ich einen Bedarf darin sehe, nach sexuellen Erfahrungen geistig behinderter Männer zu forschen und diese mit den Erlebnissen von Frauen zu vergleichen. Geschlechtsspezifische Unterschiede könnten so deutlicher erarbeitet werden.

Weiters sollten die erwähnten Einzelfalllösungen der Betreuung geistig behinderter Eltern in Österreich miteinander verglichen werden, um herauszufinden, nach welchen Konzepten gearbeitet wird. Pixa-Kettner (1996), die die Lebenssituation geistig behinderter Eltern in Deutschland untersuchte, stellt in ihrer Arbeit verschiedene Einrichtungen und Projekte aus Deutschland, Großbritannien und Dänemark vor, die geistig behinderte Eltern begleiten. Diesbezüglich könnte international geforscht und an neuen Konzepten gearbeitet werden.

Wie bereits bemerkt, wird in der Literatur kaum angeführt, welche Auswirkungen die Trennung vom Kind auf die geistig behinderte Mutter hat. Demgemäß ist es notwendig, weitere Erkenntnisse zu sammeln und Strategien der Aufarbeitung zu entwickeln, um- und einzusetzen. Untersuchungen würden zugleich helfen, einen besseren Einblick in dieses Problem zu bekommen.

Einen Bedarf sehe ich auch darin, Aufklärungsprogramme, die bereits für geistig behinderte Menschen in Österreich angeboten werden, kritisch zu hinterfragen und herauszufinden, in wie weit diese Projekte auch das Erleben der Sexualität thematisieren. Ganz allgemein möchte ich dazu aufrufen, Untersuchungen durchzuführen, wo geistig behinderte Menschen nach ihrer Befindlichkeit und ihren Bedürfnissen gefragt werden. Um die Situation für Menschen mit geistiger Behinderung zu verbessern und sie in geeigneter Weise unterstützen zu können, müssen die Betroffenen mit ihren Wünschen miteinbezogen werden.

8.4 Reflexion über die Methode

Abschließend möchte ich einige Bemerkungen zur gewählten Methode anstellen. Durch meine Offenheit in Bezug auf unsere Gesprächsthemen besonders während der ersten beiden Interviews und durch die mutigen Fragen von Frau Schöner, die Frau Bundie in diesen Gesprächen begleitete und maßgeblich am Verlauf der Interviews beteiligt war, wurden sehr belastende Erlebnisse von Frau Bundie geschildert. Die vertraute Beziehung von Frau Bundie und Frau Schöner begünstigte Frau Bundies Offenheit. Auf Grund dieses Vertrauens sprach Frau Schöner sehr persönliche Bereiche an, denen ich eher ausgewichen wäre. Wie in der vorliegenden Arbeit nachvollzogen werden kann, sind die Gespräche sehr in die Tiefe gegangen, was für alle Beteiligten immer wieder anstrengend war. Mir wurde nach dem ersten Treffen bewusst, wieviel mit den Fragen aufgewühlt wurde. Dadurch entwickelten sich bei mir Schuldgefühle und eine gewisse Hemmung, weitere Fragen zu stellen. Durch mein Interesse begann Frau Bundie über Erlebnisse zu sprechen, die sie belasteten und im Moment des Erzählens Emotionen von damals auslösten.

Frau Bundies Schilderungen beschäftigten mich und es war schwierig, mich abzugrenzen. Die Auswertung der Interviews erfolgte erst einige Wochen nach dem letzten Treffen, weil ich für mich Zeit brauchte, die Erlebnisse zu verarbeiten. Dabei waren mir Gespräche mit meinem Partner unmittelbar nach den Interviews und ein Austausch mit Petra Flieger, die Interviewerfahrungen mit geistig behinderten Personen gesammelt hatte, sehr hilfreich.

Die Interviews boten für Frau Bundie und Frau Schöner eine gute Gelegenheit, sich intensiv auszutauschen und zu erkennen, dass es noch viel aufzuarbeiten gibt. Im speziellen Fall von Frau Bundie war die Anwesenheit ihrer Bezugsbetreuerin für die weitere Entwicklung sehr hilfreich. Abschließend möchte ich bemerken, dass grundsätzlich die Entscheidung, ob Interviews von einem Betreuer begleitet werden, der zu interviewenden Person obliegen soll.

LITERATURVERZEICHNIS

Links zu bidok wurden aktualisiert! A.W. 14.10.2003

ACHILLES, Ilse (1990): Was macht ihr Sohn denn da? Geistige Behinderung und Sexualität. München: Piper

ADAM, Heidemarie (1994): Liebe macht erfinderisch. Ausgewählte Studien zur Geistigbehindertenpädagogik. Würzburt: Edition Bentheim, 2. unveränd. Aufl.

ARBEITSGEMEINSCHAFT BEHINDERUNG & SEXUALITäT (2000): Chancen für Sexualität in betreuenden Wohneinrichtungen. Zeitschrift zusammen, 4, S. 4-7

BADELT, Isolde (1996): Selbsterfahrungsgruppen geistigbehinderter Erwachsener. In Walter, Joachim (Hrsg.), Sexualität und geistige Behinderung (S. 237-249). Heidelberg: Winter, Programm Ed. Schindele, 4. Aufl.

BADER, Ines (1996): Entwicklung von Identität und Partnerschaftsbeziehungen im Lebenslauf älterer geistigbehinderter Menschen. In Walter, Joachim (Hrsg.), Sexualität und geistige Behinderung (S. 277-287). Heidelberg: Winter, Programm Ed. Schindele, 4. Aufl.

BARGFREDE, Stefanie & BLANKEN, Ingrid & PIXA-KETTNER, Ursula (1996): Wie weit geht die Selbstbestimmung beim Wunsch nach einem eigenen Kind? In Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V. (Hrsg.), Selbstbestimmung. Kongressbeiträge (S. 219-235). Marburg: Lebenshilfe-Verl.

BARZEN, Karin (1988): Behinderte Frauen in unserer Gesellschaft - Lebensbedingungen und Probleme einer wenig beachteten Minderheit. Bonn; Bad Godesberg: Reha

BERGER, Ernst (1998): Ärztliche Sicht - "Zwangssterilisation?". Referat entnommen aus dem Bericht Zwangssterilisation - Menschenrechtsverletzung oder Notwendigkeit.Enquete am 5.März 1998 im Parlament. BIDOK-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet. (http://bidok.uibk.ac.at/library/berger-zwangssterilisation.html - Stand: 15.03.2006, Link aktualisiert durch bidok)

BUNDESVEREINIGUNG LEBENSHILFE (Hrsg.) (1993): Heirat nicht ausgeschlossen? Zur Eheschließung von geistig behinderten Menschen. Marburg: Lebenshilfe-Verlag

BUNDESVEREINIGUNG LEBENSHILFE (Hrsg.) (1995): Sexualpädagogische Materialien für die Arbeit mit geistig behinderten Menschen. Weinheim; Basel: Beltz

COUCHOUD, Hadwig & NEUMANN, Ulrike (1996): Von der Schwierigkeit, den Mittelweg zu finden. Sexualandragogische Bildungsarbeit mit geistig behinderten Erwachsenen, deren Eltern und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen. In Walter, Joachim (Hrsg.), Sexualität und geistige Behinderung (S. 250-265). Heidelberg: Winter, Programm Ed. Schindele, 4. Aufl.

DIEHL, Ulrike (2000): Sexualität zulassen! Eltern in der Begegnung mit der Sexualität ihres behinderten Kindes. Zeitschrift zusammen, 4, S. 16-18

DITTLI, Daniela und FURRER, Hans (1996): Freundschaft - Liebe - Sexualität. Grundlagen und Praxisbeispiele für die Arbeit mit geistig behinderten Frauen und Männern. Luzern: Edition SZH/SPC

ELBERT, Johannes (1982): Geistige Behinderung - Formierungsprozesse und Akte der Gegenwehr. BIDOK-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet.(http://bidok.uibk.ac.at/library/elbert-formierungsprozesse.html - Stand: 15.03.2006, Link aktualisiert durch bidok)

FATKE, Reinhard (1997): Fallstudien in der Erziehungswissenschaft. In Friebertshäuser, Barbara & Prengel, Annedore (Hrsg.), Handbuch Qualitative Forschungsmethoden in der Erziehungswissenschaft (S. 56-68). Weinheim; München: Juventa

FERRARES, Hermenegilde (2001): Behinderte Frauen und Mutterschaft. Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, 1, S. 25-28

FEUSER, Georg (2000): "Geistige Behinderung" im Widerspruch. In Greving, Heinrich & Gröschke, Dieter (Hrsg.), Geistige Behinderung. Reflexion zu einem Phantom (S. 141-166). Bad Heilbrunn: Klinkhardt

FRISKE, Andrea (1995): Als Frau geistigbehindert sein. Ansätze zu frauenorientiertem heilpädagogischen Handeln. München; Basel: Reinhardt

FRÖHLICH, Walburga/ KROTTMAYER, Doris (1998): Ich bin kein Kind mehr - Ich bin eine Frau - Ich bin ein Mann. Zeitschrift der Lebenshilfe Steiermark, 10, S. 12-13

GREVING, Heinrich & GRöSCHKE, Dieter (Hrsg.). (2000): Geistige Behinderung. Reflexion zu einem Phantom. Bad Heilbrunn: Klinkhardt

GRUEN, Arno (2000): Der Verrat am Selbst. Die Angst vor Autonomie bei Mann und Frau. München: dtv, 13. Aufl.

HAAKE, Doris (2001): Forderungen von Menschen mit Lernschwierigkeiten zum Thema Sexualität. Der Maulwurf. Rundbrief für die deutschen Selbstbestimmungs-, Selbstvertretungs- und People First Gruppen., 4, S. 10f

HäHNER, Ulrich (1997): Begleitung von Paaren. In Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit Geistiger Behinderung (Hrsg.), Vom Betreuer zum Begleiter: eine Neuorientierung unter dem Paradigma der Selbstbestimmung (S. 207-224). Marburg: Lebenshilfe-Verl.

HAIDLMAYR, Theresia (1998): Zwangssterilisation - Menschenrechtsverletzung oder medizinische Notwendigkeit. Referat entnommen aus dem Bericht Zwangssterilisation - Menschenrechtsverletzung oder Notwendigkeit.Enquete am 5. März 1998 im Parlament.BIDOK-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet.

(http://bidok.uibk.ac.at/library/haidlmayr-einleitung_zwangssterilisation.html - Stand: 15.03.2006, Link aktualisiert durch bidok)

HAIDLMAYR, Theresia (2000): Auszug aus dem stenographischen Protokoll der 44.Sitzung des Nationalrat, XXI. GP am 22. November 2000 zum Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 (S. 183-185) aus dem Internet (www.parlinkom.gv.at - Stand: 14.1.2002)

HALLSTEIN, Monika (1996): Sexueller Mißbrauch, mehr als ein Übergriff. In Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V. (Hrsg.), Selbstbestimmung. Kongressbeiträge (S. 248-258). Marburg: Lebenshilfe-Verl.

HALLSTEIN, Monika (1993): Sexueller Mißbrauch und geistige Behinderung. In Voss, Anne & Hallstein, Monika (Hrsg.), Menschen mit Behinderungen. Berichte, Erfahrungen, Ideen zur Präventionsarbeit (S. 29-45). Ruhnmark: Donna Vita

HAUPT, Ursula (2000): Entwickeln kann man sich nur selbst. Zeitschrift zusammen, 2, S. 4-7

HINZ, Andreas & BOBAN, Ines (2001): Integrative Berufsvorbereitung. Unterstütztes Arbeitstraining für Menschen mit Behinderung. Neuwied; Berlin: Luchterhand

HOYLER-HERRMANN, Annerose & WALTER, Joachim (1983): Sexualpädagogische Arbeitshilfe für geistigbehinderte Erwachsene. Heidelberg: Schindele

HOYLER-HERRMANN, Annerose & WALTER, Joachim (1987): Erwachsensein und Sexualität in der Lebenswirklichkeit geistigbehinderter Menschen. Heidelberg: Schindele

JAQUEMAR, Susanne (2001): Auswirkungen des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001 auf das Sachwalterrecht. Information des Vereins für Sachwalterschaft, unveröffentlichte Broschüre

KIESOW, Heinz & MüLLER-ERICHSEN, Maren (1991): (...) die Sexualität unserer geistig behinderten Kinder bzw. der Frauen und Männer in unseren Heimen. In Mohr, Jürgen & Schubert, Christoph (Hrsg.), Partnerschaft und Sexualität bei geistiger Behinderung (S. 16-25). Berlin; Heidelberg: Springer

KLEE, Ernst (1987): Behindert. Über die Enteignung von Körper und Bewußtsein. Ein kritisches Handbuch. Frankfurt am Main: Fischer TB Verlag, überarbeitete Ausgabe

KLEE, Ernst (1996): Schöne Lage im Abseits statt Perspektiven zum Leben. In: Finke, Karl: Behinderte Liebe. Wie l(i)ebe ich als behinderte Frau/behinderter Mann in dieser Gesellschaft (S. 9-14). BIDOK-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet. (http://bidok.uibk.ac.at/library/finke-liebe.html - Stand: 15.03.2006, Link aktualisiert durch bidok)

KLEIN, Susanne u.a. (1999): Menschen mit geistiger Behinderung als Opfer. In: Seidel, Michael & Hennike, Klaus (Hrsg.), Gewalt im Leben von Menschen mit geistiger Behinderung. (S. 241-264). Reutlingen: Diakonie-Verlag

KOGLER, Mäni Liselotte/ KOGLER, Alois (1998): Unsere Zeit ist voll sinnlicher Armut. Zeitschrift der Lebenshilfe Steiermark, 10, S. 6-9

KRISHNANANDA (Trobe, Thomas) (1998): Liebeskummer lohnt sich doch. Co-Abhängigkeit in Beziehungen und die Ängste des Inneren Kindes. Herrsching am Ammersee: Schrodt

KÜGERL, Cornelia (1994): Sexuale Erziehung - Sexualverhalten - Partnersuche für Körper- und Geistigbehinderte. Bonn: Reha

LAMNEK, Siegfried (1993a): Qualitative Sozialforschung. Bd. 1. Methodologie. Weinheim: Psychologie-Verl.-Union, 2. korrigierte und erw. Auflage

LAMNEK, Siegfried (1993b): Qualitative Sozialforschung. Bd. 2. Methoden und Techniken. Weinheim: Beltz, Psychologie-Verl.-Union, 2. überarb. Auflage

LAUSCHMANN, Irene (1994): Verhinderte Sexualität. Sexualität geistig behinderter Menschen als Problem von Eltern, ErzieherInnen und BetreuerInnen. In Fetka-Einsiedler, Gerhard & Förster, Gerfried (Hrsg.), Diskriminiert? Zur Situation der Behinderten in unserer Gesellschaft. (S. 93-101). Graz: Leykam

LEBENSHILFE ÖSTERREICH (Hrsg) (1990): Sexualpädagogische Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung. Arbeitsbehelf für Mitarbeiter und Eltern. Wien: Eigenverlag

LEMPP,Reinhart (1996): Pubertät und Adoleszenz beim geistigbehinderten Menschen. In Walter, Joachim (Hrsg.), Sexualität und geistige Behinderung (S. 174-186). Heidelberg: Winter, Programm Ed. Schindele, 4. Aufl.

LILJENROTH-DENK, Asa (1996): Mit Persona auf Schattensuche. Erfahrungen aus der analytischen Psychotherapie mit Menschen, die geistig behindert und psychisch krank sind. Aachen: Mainz

MCCABE, Marita P. & CUMMINS, Robert A. (1996): The Sexual Knowledge, Experience, Feelings and Needs of People with Mild Intellectual Disability. Education and Training in Mental Retardation and Developmental Disabilities, 31(1), p. 13-21

MCCARTHY, Michelle (1993): Sexual Experiences of Women with Learning Difficulties in Long-Stay Hospitals. Sexuality and Disability, Vol.11, No.4, p. 277-286

MCCONNELL, David & LLEWELLYN, Gwynnyth (2000): Disability and Discrimination in Statutory Child Protection Proceedings. Disability & Society, Vol. 15, No. 6, p. 883-895

NIEDECKEN, Dietmut (1989): Namenlos. Geistig Behinderte verstehen. Ein Buch für Psychologen und Eltern. München: Piper

PERNER, Rotraud A. (1999): Sexualität in Österreich. Eine Inventur. Wien: Aaptos

PIXA-KETTNER, Ursula u.a. (1996): "Dann waren sie sauer auf mich, daß ich das Kind haben wollte...". Eine Untersuchung zur Lebenssituation geistigbehinderter Menschen mit Kindern in der BRD. [Hrsg: Der Bundesminister für Gesundheit]. Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges.

POLLEICHNER, Ilse (1998): Einstellungen zur Sexualität geistig behinderter Menschen. Salzburg: Diplomarbeit

POSSERT, Bernhard (1998): Wer entscheidet was, wann, wo? SEXualität und Sachwalterschaft. Zeitschrift der Lebenshilfe Steiermark, 10, S. 19-21

RADTKE, Dinan (1996): Wir sind mutig, stark und schön. In Finke, Karl: Behinderte Liebe. Wie l(i)ebe ich als behinderte Frau/behinderter Mann in dieser Gesellschaft (S. 14-19). BIDOK-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet. http://bidok.uibk.ac.at/library/finke-liebe.html (Stand: 03.07.2006, Link aktualisiert durch bidok)

RADTKE, Peter (1994): Warum die Gesellschaft den "Behinderten" braucht. Über das Menschenbild des 20. Jahrhunderts. In Fetka-Einsiedler, Gerhard & Förster, Gerfried (Hrsg.), Diskriminiert? Zur Situation der Behinderten in unserer Gesellschaft. (S. 109-119). Graz: Leykam

RöMER, Berhard (1995): Streicheln ist schön. Sexuelle Erziehung von geistig behinderten Menschen. Mainz: Matthias-Grünewald-Verl.

SCHLAFFER, Peter (1998): Aus Sicht der Sachwalterschaft: Zwangssterilisation. Referat entnommen aus dem Bericht Zwangssterilisation - Menschenrechtsverletzung oder Notwendigkeit.Enquete am 5.März 1998 im Parlament.BIDOK-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet.(http://bidok.uibk.ac.at/library/schlaffer-zwangssterilisation.html - Stand: 15.03.2006, Link aktualisiert durch bidok)

SCHMID, Hanna J. & NOACK, Cornelia (1994): Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderung. Eine verleugnete Realität. Ergebnisse und Fakten einer bundesweiten Befragung. Reutlingen: Grafische Werkstätten der Gustav Werner Stiftung zum Bruderhaus (Werkstatt für Behinderte)

SCHMIDT, Christiane (1997): "Am Material": Auswertungstechniken für Leitfadeninterviews. In Friebertshäuser, Barbara & Prengel, Annedore (Hrsg.), Handbuch Qualitative Forschungsmethoden in der Erziehungswissenschaft (S. 544-568). Weinheim; München: Juventa

SCHöNWIESE, Volker (2001): Das behinderte Lächeln und Theoriebezüge integrativer Pädagogik. BIDOK-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet. (http://bidok.uibk.ac.at//library/schoenwiese-laecheln.html - Stand: 15.03.2006, Link aktualisiert durch bidok)

SCHöNWIESE, Volker (1987): Behinderung und Pädagogik. Innsbruck: Studienbrief für die Fernuni Hagen

SCHüLER, Uwe (1994): Mental- und Körperpädagogik. Lehren - Lieben - Lernen. Hamburg: Eurodruck

SIELERT, Uwe & KEIL, Siegfried (Hrsg.). (1993): Sexualpädagogische Materialien für die Jugendarbeit in Freizeit und Schule. Weinheim; Basel: Beltz

SINASON, Valerie (2000): Geistige Behinderung und die Grundlagen menschlichen Seins. Übers. aus dem Engl. Barbara Strehlow; Wolgang Jantzen (Gedichte). Neuwied; Kriftel; Berlin: Luchterhand

SPASTIKERHILFE BERLIN (Hrsg). (1995): Behinderung und Sexualität. Eine Konzeption für die betreuende Arbeit in Wohneinrichtungen der Spastikerhilfe Berlin. Berlin: Mosaik-Werkstätten für Behinderte gGmbH

SPECK, Otto (1996): Viele Eltern haben Angst. In: Walter, Joachim (Hrsg.), Sexualität und geistige Behinderung (S. 17-21). Heidelberg: Winter, Programm Ed. Schindele, 4. Aufl.

STRAßMEIER, Walter (2000): Geistige Behinderung aus pädagogischer Sicht. In: Greving, Heinrich & Gröschke, Dieter (Hrsg.), Geistige Behinderung. Reflexion zu einem Phantom (S. 52-60). Bad Heilbrunn: Klinkhardt

STRASSER-HUI, Ursula (1993): Das gestohlene Ich. Sexuelle Übergriffe bei Menschen mit geistger Behinderung. Deutsche Behinderten Zeitschrift, 5, S. 18-21

STRAUSS, Anselm L. (1991): Qualitative Sozialforschung: Datenanalyse und Theoriebildung in der empirischen und soziologischen Forschung. München: Fink

TROMPISCH, Heinz (1998): Rechtliche Aspekte der (Zwangs-)Sterilisation. Referat entnommen aus dem Bericht Zwangssterilisation - Menschenrechtsverletzung oder Notwendigkeit.Enquete am 5. März 1998 im Parlament.BIDOK-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet.(http://bidok.uibk.ac.at//library/trompisch-sterilisation.html - Stand: 15.03.2006, Link aktualisiert durch bidok)

VALTL, Karlheinz (1999): Die vier Sinnaspekte von Sexualität. unveröffentlichtes Handout im Rahmen eines Seminars am Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Wien

VOM HOFE, Jutta (2001): Bin ich schön? Über Körper, Körpererfahrung und Sexualität. Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, 1, S. 19-24

VOSS, Anne (1993): Sexueller Missbrauch an Menschen mit Behinderungen ist eine Realität. Interviews und Erfahrungsberichte. "Die Behinderung von Frauen wird gezielt ausgenutzt!" In Voss, Anne & Hallstein, Monika (Hrsg.), Menschen mit Behinderungen. Berichte, Erfahrungen, Ideen zur Präventionsarbeit (S. 21- 26). Ruhnmark: Donna Vita

VOSS, Anne (1993): US-amerikanische Präventivmodelle. In Voss, Anne & Hallstein, Monika (Hrsg.), Menschen mit Behinderungen. Berichte, Erfahrungen, Ideen zur Präventionsarbeit (S. 67-99). Ruhnmark: Donna Vita

WALTER, Joachim (1996a): Grundrecht auf Sexualität? Einführende Überlegungen zum Thema "Sexualität und geistige Behinderung". In Walter, Joachim (Hrsg.), Sexualität und geistige Behinderung (S. 29-37). Heidelberg: Winter, Programm Ed. Schindele, 4. Aufl.

WALTER, Joachim (1996b): Pubertätsprobleme bei Jugendlichen mit geistiger Behinderung. In Walter Joachim (Hrsg.), Sexualität und geistige Behinderung (S. 160-173). Heidelberg: Winter, Programm Ed. Schindele, 4. Aufl.

WALTER, Joachim (1996c): Empfängnisverhütung und Sterilisation geistig behinderter Menschen aus sexualpädagogischer Sicht. In Walter Joachim (Hrsg.), Sexualität und geistige Behinderung (S. 365-373). Heidelberg: Winter, Programm Ed. Schindele, 4. Aufl.

WALTER, Joachim (1996d): Übergriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung. In Walter Joachim (Hrsg.), Sexualität und geistige Behinderung (S. 414-420). Heidelberg: Winter, Programm Ed. Schindele, 4. Aufl.

WALTER, Joachim (1996e): Sexualität und geistige Behinderung. In Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V. (Hrsg.), Selbstbestimmung. Kongressbeiträge (S. 236-247). Marburg: Lebenshilfe-Verl.

WEBER, Germain (1999): Sexualität bei Menschen mit geistiger Behinderung. Wien: Eigenverlag

WILHELM, Marianne (1996): Behindertenintegration und Sexualerziehung. Eine Studie zur schulischen Sexualerziehung. Wien: Diss.

ZEMP, Aiha (1993): Die psychischen Folgen sexueller Ausbeutung und die Notwendigkeit von Therapie. In Voss, Anne/ Hallstein, Monika (Hrsg.), Menschen mit Behinderungen. Berichte, Erfahrungen, Ideen zur Präventionsarbeit (S. 62-66). Ruhnmark: Donna Vita

ZEMP, Aiha & PIRCHER, Erika (1996): "Weil das alles weh tut mit Gewalt". Sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Frauen mit Behinderung. Wien: Bundesministerium für Frauen. Schriftenreihe der Frauenministerin, Bd. 10

ZIMA, Julia (1998): Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung. Innsbruck: Diplomarbeit. BIDOK-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet (http://bidok.uibk.ac.at/library/hahn-sexualitaet.html - Stand: 8.7.2002)

ANHANG

1 Interviewleitfaden

A Lebensgeschichte

(wo geboren? wo aufgewachsen? wo in die Schule? wann von zu Hause ausgezogen? wohin gezogen? Tätigkeit? Lebt alleine oder in Beziehung?)

B Beziehungen

(wann erster Freund? Wie viele Beziehungen? Der erste sexuelle Kontakt?)

C Schwangerschaft (alle Fragen zur Schwangerschaft habe ich von Pixa-Kettner, 1996 übernommen)

1. Eigene Reaktion auf die Schwangerschaft

(wann bemerkt? wem davon erzählt? Verhütung? An Abtreibung gedacht? Wunschkind? Befindlichkeit in der Schwangerschaft? Angst vor der Geburt? Verlauf der Geburt?)

2. Besonderheiten bei der Geburt

(z.B. Kaiserschnitt, Vollnarkose? Leichte oder eher schwierige Geburt? Kind gesehen? Gestillt?)

3. Reaktionen der Umgebung auf Schwangerschaft und Geburt

(Wie haben z.B. der Vater/die Mutter des Kindes, die Herkunftsfamilie, die Einrichtung, die behinderten KollegInnen bzw. MitbewohnerInnen reagiert? Reaktionen in der Öffentlichkeit)

4. Vorstellungen (Träume?) in bezug auf das Kind

(Hoffnungen auf Veränderungen des Lebens? Gab es vorher schon Erfahrungen mit Kindern, d.h. Wissen um das, was auf sie zukommt? Angst um die Zukunft? Angst es nicht zu schaffen? Angst, das Kind könnte behindert sein?)

5. Umstände, die zur Trennung vom Kind führten

(Zeitpunkt der Trennung? Auf wessen Veranlassung? Gründe, Argumente der Umgebung? Möglichkeit, eine eigene Entscheidung zu treffen? Wie ging es danach? Wer hat geholfen? Welche Rolle spielte das andere Elternteil des Kindes dabei? Beziehung zum anderen Elternteil?)

6. Kontakt zum Kind

(Besteht ein Kontakt zum Kind? Warum/ warum nicht? Weiß das Kind, wer seine Eltern sind? Kennt es seinen Vater bzw. seine Mutter? Wie sieht der Kontakt aus? Wie oft ist ein Kontakt möglich? Was wird gemacht? Wird mehr/weniger Kontakt gewünscht? Verhältnis zu Pflege- und Adoptiveltern?)

7. Bewertung

(z.B.: War die Trennung richtig? Warum/warum nicht? Was wäre erforderlich gewesen, um die Trennung zu vermeiden?....)

8. Perspektiven

(z.B.: Werden weitere Kinder gewünscht? Wie sollte das dann aussehen? Wie sehen die Lebenspläne/-wünsche ohne Kinder aus?)

9. Einschätzung bezüglich Elternschaft

(ist es O.K., wenn behinderte Eltern Kinder bekommen? Welche Hilfe hätte sich die Befragte gewünscht? Wie sollten Mütter und Väter mit geistiger Behinderung unterstützt werden? Wie sollte die Arbeit davor und die Arbeit nach der Geburt ausschauen?

D sexuelle Erfahrungen

(angenehme - unangenehme Erfahrungen? Was lösen diese aus?)

E Einschätzung bezüglich der Lebensumstände geistig behinderter Menschen

(freie Freizeitgestaltung? Mobilität? Wohnmöglichkeiten? Arbeitsmöglichkeiten? Raum für Intimitäten?)

F Verbesserungsmöglichkeiten

(welche Vorschläge hat Interviewpartnerin?)

2 Reflexionshilfe

-

Kindheit / Jugendalter /

Erwachsenenalter

-

Ereignisse

Konsequenzen

Wie fühlte / fühle ich mich in meinem Körper?

-

 

Wie stand / stehe ich zu meiner Familie, zu meinen Freunden, zur Clique?

-

 

Welche sexuellen bzw. erotischen Beziehungen waren / sind mir wichtig?

-

 

Was führte / führt zu Verunsicherungen, was zu Selbstbestätigungen in Bezug auf Sexualität?

-

 

LEBENSLAUF

Heidemarie Hahn

geboren am 31.08.1978 in Amstetten

1984-1988

Volksschule Euratsfeld

1988-1992

Hauptschule Euratsfeld

1992-1996

Bundesrealgymnasium Waidhofen an der Ybbs

WS 1996

Beginn des Studiums Pädagogik mit der Fächerkombination Sonder- und Heilpädagogik

WS 1998

Ablegung der ersten Diplomprüfung

Sommer 1999

Praktikum auf einer Kriseninterventionsstation für geistig behinderte Erwachsene in Mauer Öhling, sowie praktische Tätigkeit bei der Kinderkrebshilfe Linz

ab SS 2000

Auseinandersetzung mit Diplomarbeitsthema

Sommer 2000

Beschäftigung in einem Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung bei der Lebenshilfe Salzburg

August 2000 und März, April 2001

Anstellung im Kinderspital Salzburg (Kinderpsychosomatik)

WS 2000 und SS 2001

Kontakttheater, Autentic Movement und Märchentanz; Bewegungsimprovisation für Menschen mit und ohne Behinderungen

SS 2001

Tutorin bei Mag. Petra Flieger und Univ. Prof. Dr. Volker Schönwiese

Quelle:

Heidemarie Hahn: Sexuelle Erfahrungen von Frauen mit geistiger Behinderung unter besonderer Berücksichtigung einer Einzelfalldarstellung

Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades "Magistra der Philosophie" an der Human- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, eingereicht im Januar 2002

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 01.12.2011

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation