Geistig Behinderte lernen einen Beruf

Autor:in - Reinhard Gunsch
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: erschienen in: TAFIE (Hrsg.): Pädagogik und Therapie ohne Aussonderung. 5. Gesamtösterreichisches Symposium 1989, S. 125 - 130
Copyright: © Reinhard Gunsch 1989

Einleitung

(Überschrift von bidok)

Seit einigen Jahren erlernen die Schüler der Berufsbildungskurse für Behinderte in Südtirol eine Arbeit über Praktika, die direkt in den Betrieben durchgeführt werden. Mit theoretischem Unterricht in den Landesberufsbildungszentren wird diese Ausbildung ergänzt. Auf diese Weise wird eine Verbindung zwischen Berufsbildung und Arbeitswelt hergestellt: das erlaubt den Schülern einerseits Arbeitstätigkeiten zu erlernen und auszuüben, die ihren Fähigkeiten und ihrem Sozialverhalten angemessen sind, und andererseits ist das für die Arbeitswelt eine Möglichkeit, mit den Bedürfnissen der Behinderten, ihrer Empfindungswelt, ihrem Recht auf Arbeit und auf gesellschaftliches Zusammenleben in Kontakt zu treten. Dieser Weg zur Berufsbildung wird in einem Projekt aufgezeigt, wo die stufenweise Gliederung der Vorgangsweise angeführt ist (siehe Schema in der Anlage). Da aber diese Art der Berufsbildung zielbestimmt und äußerst auf individuelle Erfordernisse abgestimmt ist, kann das vorgelegte Schema fallweise auch in anbetracht der geographischen, strukturellen, kulturellen und sprachlichen Besonderheiten abgeändert werden, ohne daß die wesentlichen Punkte davon betroffen werden.

Phase der Berufsberatung

Ausdrückliches Ziel dieser Phase ist das Aufsuchen einer Übereinstimmung zwischen den persönlichen Ressourcen und den tatsächlichen Möglichkeiten, die in der Berufsbildung und in den Produktionssektoren bestehen.

Unter diesem Blickwinkel gewinnt, im Vergleich zur Vergangenheit, die Berufsberatung der Behinderten eine andere Bedeutung. Es geht nämlich darum, die diagnostische Ausrichtung zu überwinden, die auf statische Weise einzig die Schwierigkeiten, die Unfähigkeiten und die Behinderungen erhebt, und zu einer dynamischen Ausrichtung bei der Berufsberatung zu gelangen, welche ausgehend von den im Schüler vorhandenen Fähigkeiten zur Konstruktion eines Berufsbildungsweges vordringt, der auf eine Eingliederung in die Arbeitswelt abgestimmt ist. Die Berufsberatung beginnt deshalb in der Pflichtschule und wird auch während des Besuches der Berufsschule fortgesetzt.

In dieser Phase, die im letzten Pflichtschuljahr beginnt, wird in Zusammenarbeit mit dem Psychologen, den Klassenlehrern, den Stützlehrern und den Eltern ein Funktionsbild des Schülers erstellt, um zu ermöglichen, daß er in ein erstes Berufsfindungsmoment eingeführt wird.

Erstes Berufsfindungsmoment

Das erste Berufsfindungsjahr hat sowohl einen beratenden/orientierenden als auch einen bildenden Zweck.

Die Beratung stützt sich auf die Bewertung der Fähigkeiten und der Motivation zu ganz bestimmten Arbeiten, die, wenn möglich, direkt an Produktions- und Arbeitsstätten ausgeübt werden. Letztere müssen die Möglichkeit bieten, die verschiedenen Arbeitsaufgaben eines Berufsbildes (z.B. Ausgeher/in, Archivist/in, Magazineur, Kleiderverwahrer/in, Haushaltsgehilfe/in, Hilfstischler, Handlanger) ausüben zu können.

Neben den mit den jeweiligen Arbeitsaufgaben verbundenen Inhalten, kümmert sich der Berufsbildungsunterricht auch um die zur Arbeit komplementären Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie z.B. die Fähigkeit, positive Beziehungen mit den Arbeitskollegen eingehen und aufrecht erhalten zu können, die Pünktlichkeit, das Rollenverständnis, die Fähigkeit, die verschiedenen Arbeitsaufgaben selbständig ausführen und verwalten zu können.

Diese Fähigkeiten werden periodisch mittels einer beruflichen Beurteilungsskala überprüft.

Um diese Zielsetzungen zu erreichen, werden die praktischen Tätigkeiten in Betrieben oder Körperschaften durchgeführt, die genaue Voraussetzungen erfüllen:

1. Das Vorhandensein vielfältiger Arbeiten: das ermöglicht den Schülern eine Rotation auf verschiedenen Aufgabenbereichen mit dem Ziel, die Zahl der Bewertungselemente zu vergrößern und zu vermeiden, daß sich eine allzu bevorzugte und abhängige Beziehung mit einer einzigen Arbeitergruppe einstellt.

2. Die Flexibilität: die Betriebe oder Körperschaften müssen imstande sein, ohne große Störungen, sich an die Fähigkeiten der Schüler anzupassen, wobei genannte Fähigkeiten manchmal auch weitab eines annehmbaren Standards liegen können;

3. Die Gradualität: die beim Praktikum in den verschiedenen Strukturen vorhandenen Tätigkeiten müssen Merkmale aufweisen, die einen wachsenden Schwierigkeitsgrad ermöglichen und müssen der spezifischen Lernstruktur der Schüler angemessen sein;

4. Zunehmendes In-den-Hintergrund-Treten des Lehrers: Die Betriebe müssen über die notwendigen Ressourcen verfügen, damit die Schüler, nachdem sie anfangs vor allem von ihren Lehrern betreut worden sind, vom Personal des Betriebes selbst angeleitet werden.

Auch wenn die einzelnen Schüler auf verschiedene Abteilungen verteilt sind, ist es besser, wenn bei diesen Berufspraktika eine Lehrorganisation vorherrscht. Mehrere Gründe sprechen dafür: um Verträge abschließen zu können, wegen der Unfallversicherung, wegen der Verantwortung, wegen der Beschlüsse des Landesausschusses. Es ist auch besser, eine einzige Körperschaft (z.B. das Krankenhaus) zu verwenden, um auf diese Weise die durchgehende Anwesenheit eines Lehrers zu ermöglichen.

Die weitere Aufgliederung der Phasen dieses Moments wird in Tabelle 2 (nicht vorhanden, bidok) angeführt.

Am Schluß dieses beratenden und berufsbildenden Abschnittes ist es möglich, die Schüler in eine Berufsbildung einzuführen, die spezifisch auf einen Arbeitsbereich ausgerichtet sein muß oder noch "Stütz-Charakter" haben kann.

Das zweite Bildungsmoment

Nach Abschluß des ersten Bildungsmoments verfügt man über alle Informationen, um die Schüler in einen Kurs einzuweisen, wo die Bildungsanstrengung sich in Richtung eines besonderen Arbeitsbereiches bewegt, der aber immer den Fähigkeiten der Schüler angemessen sein muß.

Diese Kurse dauern 2 Jahre und können eventuell wiederholt werden. Das zweite Bildungsmoment kann zweierlei Formen annehmen: Berufspraktikum und integriertes Berufsbildungspraktikum. Sie unterscheiden sich im wesentlichen in zwei Merkmalen:

a) Besucher:

Am Schluß des ersten beratenden und berufsbildenden Moments können bei einigen Schülern die Erfordernisse einer ständigen Betreuung und eine so zerbrechliche und arme Persönlichkeitsstruktur fortbestehen, sodaß es kaum fruchtbringend erscheint, diese Schüler bei privaten Betrieben in einer spezifischen Ausbildung zu unterweisen.

Um ihnen durch die Auflage eines strukturierten und starreren Bildungsganges keinen Schaden zuzufügen, wurde erwogen, ihnen eine Ausbildung zukommen zu lassen, die im allgemeinen als Lehrgang bei öffentlichen Körperschaften verwirklicht wird, deren Merkmale mit denen der ersten Phase übereinstimmen, mit Ausnahme der zusätzlichen Möglichkeit zur Rotation.

Dieses Praktikum kann als "integriertes Bildungspraktikum" bezeichnet werden.

Für diejenigen Schüler, die im Gegenteil bewiesen haben, die von ihnen geforderten Arbeitstätigkeiten selbständig ausführen zu können, die motiviert sind und über eine strukturiertere Persönlichkeit verfügen, wird das Praktikum meistens in privaten Betrieben durchgeführt.

b) Zielsetzungen:

Wenngleich beide Praktika darauf abzielen, die Schüler in einem spezifischen Arbeitsbereich auszubilden, so will man mit dem "berufsbildenden Praktikum" die Schüler auf eine Tätigkeit vorbereiten, sodaß sie trotz Schwierigkeiten und mit den finanziellen wie handlungsweisenden Vermittlung der Landesverwaltung zu einer normalen Eingliederung in die Arbeitswelt gelangen.

Beim "integrierten Bildungspraktikum" besteht die Zielsetzung vielmehr darin, die Schüler als Eingeschriebene eines Behindertenzentrums auf eine eventuelle Einstellung bei öffentlichen Körperschaften oder bei privaten Betrieben vorzubereiten.

Im ersten Jahr dieser Phase beläuft sich die Stundenanzahl der Praktika auf 21, während im ersten Quadrimester des zweiten Jahres diese Stundenanzahl auf 25 und im zweiten Quadrimester auf 32 Stunden ansteigt.

Abschluß

Am Schluß des Bildungsganges dürfte es über diesen Weg möglich sein, dem Schüler die für ihn angemessene Arbeitstätigkeit zuzuweisen. Auf diese Weise gewinnt der gesamte Bildungsgang eine berufsberatende Funktion.

Die Beratung beginnt in der Schule und geht aber darüber hinaus, um es den Behinderten zu ermöglichen, in der Arbeit ein Hoffnungszeichen, eine Hoffnung auf Würde und Gleichstellung zu finden, um sich als Person erfahren zu können, die effektiv am gesellschaftlichen Leben teilnimmt.

Gliederung des ersten beratenden/berufsbildenden Moments

A. Vorbereitungsphase

  • Kenntnisnahme der einschlägigen Landesgesetze

  • Berücksichtigung; Analyse, Einschätzung, Bewertung der erzieherischen und psychologischen Aspekte der Schüler

  • Eruierung des Aufgabenfeldes

  • Ausfindigmachen der Betriebe

B. Programmgestaltung

  • Das Projekt wird dem Betrieb vorgestellt

  • Die Feststellung der Aufgaben und des entsprechenden Aufgabenfeldes

  • Aufgabenanalyse

  • Feststellung der Aufgaben, die für jeden einzelnen Schüler geeignet sind

  • das endgültige Projekt wird den Eltern vorgestellt

  • Vorbereitung der Schüler

  • Vorbereitung der nötigen Verwaltungsakten

  • Vorbereitung des Lehrmaterials

  • logistische Programmierung des Praktikums

C. Durchführung

  • die Schüler werden den Betreuern vorgestellt

  • Angaben über Art und Weise der Berichtsabfassung

  • Einführung des einzelnen Schülers in das Praktikum

  • progressive Reduzierung der Eingriffe von seiten des Lehrers

  • der Lehrer als Überprüfer und als Vertreter angemessenen feed-backs

  • dem Praktikum angepaßte Lehreinheiten für den "Theorieunterricht"

D. Überprüfung im Verlauf der Durchführung

  • Anfangsbereitung der Selbsteinschätzung der Schüler

  • wöchentliches Koordinierungs- und Programmierungstreffen

  • zweiwöchentliche Ausfüllung eines Überprüfungsbogens

  • die Schüler füllen am Ende der zwei Semester den Bogen zur beruflichen Selbstbewertung aus

  • Vorbereitung der Änderungen

  • Rotation der Schüler

  • Überprüfung der einzelnen Aufgaben anhand bestimmter Kriterien (Sorgfalt, Dauer usw.)

E. Abschließende Überprüfung

  • abschließende Überprüfung der Ergebnisse im Bereich der Arbeitstätigkeiten

  • abschließende Überprüfung der Ergebnisse im Bereich der erworbenen Kenntnisse

  • Entscheidung über die weitere Ausbildung

Quelle:

Reinhard Gunsch: Geistig Behinderte lernen einen Beruf

Erschienen In: TAFIE (Hrsg.): Pädagogik und Therapie ohne Aussonderung. 5. Gesamtösterreichisches Symposium, S. 125 - 130, Autoreneigenverlag TAK, Innsbruck 1990

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 15.02.2005

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