Disability Mainstreaming

Autor:in - Katrin Grüber
Themenbereiche: Disability Studies
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: IMEW konkret Nr. 10, Dezember 2007. Online Version ISSN 1612-9997
Copyright: © Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft 2007

Mainstreaming

Da sich der Begriff nicht übersetzen lässt, soll er im Folgenden beschrieben werden. Das Wort Mainstreaming bedeutet, dass ein Thema bzw. eine Aufgabe vom Rand in die Mitte der Gesellschaft gerückt und überall verankert werden soll. Disability Mainstreaming heißt also, dass das Anliegen von Menschen mit Behinderung zum wichtigen Bestandteil von Prozessen in Politik, Verwaltung, Gesellschaft und Wissenschaft wird - von Beginn an und nicht erst, nachdem die Entscheidungen gefallen sind. Deshalb ist Disability Mainstreaming einerseits ein Instrument zur Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und andererseits ein Konzept, weil es eine andere Vorgehensweise und ein grundlegendes Umdenken bzw. einen Perspektivenwechsel erfordert.

Gender und Disability

Dies wird auch durch den Begriff Disability sichtbar, der wie der Begriff Gender (soziales Geschlecht) deutlich macht, dass die Wurzeln für die Ungleichheit, die Frauen oder Menschen mit Behinderung erfahren, eher in der Gesellschaft zu suchen sind als in der Biologie. (Albert und Miller 2005) Da Gender bzw. Disability Mainstreaming dem Ziel der Gleichstellung dienen, wird daher ein Veränderungsbedarf vor allem bei der Gesellschaft und nicht beim Individuum gesehen. Diese Sichtweise entspricht dem, von den Disability Studies entwickelten sozialen Modell, das dem individuellen/medizinischen Modell von Behinderung gegenübergestellt wird.

Last (2004) untersuchte die Zielsetzung von Entwicklungshilfeprojekten mit einem Bezug zum Thema Behinderung. Die geförderten Projekte in den Bereichen Rehabilitation, der Orthopädie oder auch in der Berufsbildung setzten in erster Linie beim Individuum an. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommen Albert und Miller. Sie empfehlen, den Schwerpunkt auf die Finanzierung von Projekten mit dem Ziel der gesellschaftlichen Partizipation von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen zu verlagern - und überhaupt das Thema Behinderung als wichtiges Thema der Entwicklungshilfe zu verankern. (Albert und Miller 2005)

Disability Mainstreaming in der Wissenschaft

Disability Mainstreaming in Wissenschaft und Forschung bedeutet einen Perspektivenwechsel im oben genannten Sinne. Darüber hinaus hat es zur Folge, dass Menschen mit Behinderung an Entscheidungsprozessen über das Forschungsdesign und Forschungsfragen beteiligt werden. Bisher werden Menschen mit Behinderung nur in Ausnahmefällen gefragt, welche Erwartungen sie beispielsweise an medizinische Forschung haben und welche Fragestellungen für sie besonders wichtig sind. Die wenigen Untersuchungen, die es gibt, zeigen, dass es einen großen Unterschied zwischen der Perspektive von Menschen mit Behinderung und derer von Forscherinnen und Forschern gibt. (Abma 2005, Caron-Flinterman 2005) Ein weiterer Schritt ist die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in Prozesse der Prioritätensetzung über Forschungsförderung, beispielsweise indem sie als Mitglieder von Gremien berufen werden, die Ministerien über die Ausrichtung von Programmen zur Gesundheitsforschung beraten.

Disability Mainstreaming in der Politik

Haack, der frühere Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, hat auf den umfassenden Ansatz von Disability Mainstreaming hingewiesen: "Jedwedes politisches und gesellschaftliches Handeln soll danach befragt werden, in welcher Weise es zur Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen beiträgt bzw. sie verhindert." (Haack 2004) Er schlägt eine entsprechende Prüfung vor, bevor Gesetze den Bundestag erreichen. Bisher ist es allerdings für den Gesetzgeber nicht einmal selbstverständlich, Behindertenverbände bei Anhörungen zu Gesetzesvorhaben einzuladen.

Die Generaldirektion V der Europäischen Union bezeichnet Disability Mainstreaming als wichtige Strategie einer europäischen Beschäftigungspolitik und empfiehlt den Mitgliedstaaten die Einführung. Nach ihrer Einschätzung wird das Konzept von Entscheidungsträgern noch nicht verstanden und deshalb bisher nicht angewandt. Mit Disability Mainstreaming seien nicht kleine, isolierte Projekte zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gemeint, sondern groß angelegte Beschäftigungsstrategien, die systematisch verfolgt werden sollten. (European Commission 2005)

Disability Mainstreaming in der Technologiepolitik heißt, den Ansatz des Universal Design zu stärken. Die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit und ohne Behinderung werden bereits in der Entwurfsphase berücksichtigt. Die Geräte werden deshalb so konstruiert, dass sie von möglichst vielen Menschen bedient werden können. (Grüber 2007) Auch in der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung ist die Förderung des Universal Designs formuliert. (UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung 2007)

Bedingungen für eine erfolgreiche Verankerung

Die erfolgreiche Verankerung von Disability Mainstreaming in Politik und Gesellschaft erfordert ein Umdenken, insbesondere von Menschen ohne Behinderung, die sich auf die Perspektive von Menschen mit Behinderung einlassen müssen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien oder auch nachgeordneten und kommunalen Behörden, die Fragen und Anliegen von Menschen mit Behinderungen bisher nicht berücksichtigt haben, sind deshalb unter anderem entsprechende Schulungen hilfreich, damit sie die, für sie ungewohnte, Perspektive nachvollziehen können.

Es ist auch notwendig, Hindernisse bei der Verankerung von Disability Mainstreaming zu erkennen, um gegensteuern zu können. Es kann sein, dass Entscheidungsprozesse länger oder durch die Berücksichtigung von zusätzlichen Faktoren komplizierter werden. Dies widerspricht Strategien zur Verwaltungsvereinfachung. Das heißt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen auch die zeitlichen Kapazitäten erhalten, um sich der Thematik anzunehmen. (Last 2004)

Die Etablierung von Disability Mainstreaming in Organisationen

Miller und Albert (2005) empfehlen folgendes, zweigleisiges Vorgehen bei der Implementierung und Etablierung von Disability Mainstreaming in Ministerien, Verwaltungen, aber auch Verbänden und Organisationen. Sie beziehen sich dabei auf Erfahrungen mit der Einführung von Gender Mainstreaming. Einerseits muss die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zusätzlich auch bei Fragestellungen berücksichtigt werden, bei denen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bisher kein Thema war und muss so zur wichtigen Aufgabe von allen werden, so dass nicht mehr nur eine Stelle (meist die von Behindertenbeauftragten) zuständig ist.

Andererseits sollte ihrer Ansicht nach diese Stelle oder Abteilung auch nach Einführung von Disability Mainstreaming erhalten bleiben und angemessen ausgestattet sein. Ansonsten droht die Gefahr, dass der Implementierungsprozess wieder zum Erliegen kommt, weil die Belange von Menschen mit Behinderung nicht dauerhaft sichtbar gemacht werden. Dieses Problem sehen sie auch dann, wenn es keinen Anstoß von außen gibt und betonen, wie wichtig in diesem Zusammenhang die mahnende und Ziele formulierende Stimme von Behindertenverbänden ist. (Albert und Miller 2005)

Resumée

Disability Mainstreaming kann wichtige Vorteile mit sich bringen: im Zusammenleben und der gegenseitigen Akzeptanz von Menschen mit und Menschen ohne Behinderung, aber auch bei der Vermeidung nachträglicher, oft kostspieliger Korrekturen an großen politischen Reformvorhaben. Es werden positive Ziele formuliert und nicht nur die negativen Folgen von Fehlentscheidungen ausgeglichen. Es geht deshalb über Maßnahmen gegen Diskriminierung hinaus.

In der Präambel der englischen Fassung des UN-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen wird Disability Mainstreaming als wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Entwicklung gesehen. (UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung 2007). Bielefeldt (2006), Leiter des Institutes für Menschenrechte, attestiert der Konvention ein großes Innovationspotential und führt aus: "Der Konvention liegt ein Verständnis von Behinderung zugrunde, in dem diese keineswegs von vorneherein negativ gesehen, sondern als normaler Bestandteil menschlicher Gesellschaft ausdrücklich bejaht und darüber hinaus als Quelle möglicher kultureller Bereicherung wertgeschätzt wird." Es erscheint überlegenswert, den Implementierungsprozess der UN-Konvention als Disability Mainstreaming-Prozess zu gestalten.

Katrin Grüber

Literatur

Abma, Tineke: Patient Participation in Health Research: Research With and for People With Spinal Cord Injuries, S. 1310-1328, Qualitative Health Research, Vol. 15 No 10, December 2005

Albert, Bill; Miller, Carol: Mainstreaming disability in development: Lessons from gender mainstreaming. Disability Knowledge and Research, März 2005, http://www.healthlink.org.uk/PDFs/kar_learn.pdf, gesehen am 10.12.2007

Bielefeldt, Heiner: Zum Innovationspotential der UN-Behindertenkonvention. Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.), Essay Nr. 5, Dezember 2006.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu Gender Mainstreaming unter www.gender-mainstreaming.net/

Caron-Flinterman, Francisca: A New Voice in Science, Patient participation in decision-making on biomedical research, 2005, gesehen in http://dare.ubvu.vu.nl/bitstream/1871/9047/1/7326.pdf am 06.12.2007

European Commission: Disability Mainstreaming in the European Employment, 2005, unter www.euroblind.org/fichiersGB/2005mainstr.htm, gesehen am 29.11.2007

Grüber, Katrin: "Disability Mainstreaming" als Gesellschaftskonzept. Annäherungen an einen viel versprechenden Begriff, in: Sozialrecht + Praxis 7/2007, S. 437-444.

Haack, Hermann: Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 ist nicht Vergangenheit. Grundsatzrede des Behindertenbeauftragten auf der Bilanzveranstaltung "Teilhabe gestalten - Konsequenzen aus dem EJBM" am 18. Februar 2004 in Berlin, unter: www.behindertenbeauftragte.de/index.php5?nid=214&Action=home, gesehen am 29.11.2007

Last, Ulrike: Disability too Small a Detail? A case Study on Possibilities and Obstacles to Include Disability, in: German Official Development Assistanca, Zeitschrift Behinderung und Dritte Welt 2/2004, S. 73-81.

UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung, 2007 unter: www.un.org/esa/socdev/enable/rights/convtexte.htm#convtext, gesehen am 10.12.2007

Quelle:

Katrin Grüber: Disability Mainstreaming

erschienen in: IMEW konkret Nr. 10, Dezember 2007. Online Version ISSN 1612-9997, http://www.imew.de/index.php?id=237

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Stand: 30. 06.2008

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