LANDAUER MANIFEST

für Integration statt Isolation von pflegebedürftigen Menschen mit geistiger Behinderung, 31. Mai 1997

Autor:in - Gemeinsam leben
Themenbereiche: Recht
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: Gemeinsam leben - Zeitschrift für integrative Erziehung Nr. 3-98 Gemeinsam leben (3/1998)
Copyright: © Luchterhand 1998

Landauer Manifest für Integration statt Isolation von pflegebedürftigen Menschen mit geistiger Behinderung, 31. Mai 1997

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der "Konferenz der Lehrenden der Geistigbehindertenpädagogik an wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (KLGH)" verfolgen aktuelle sozialpolitische Entwicklungen, die das Recht auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit hohem Pflegebedarf in Frage stellen, mit großer Sorge. Sie lassen eine gravierende Verschlechterung der Lebensbedingungen dieser Menschen erwarten: Isolation in Pflegeheimen statt Eingliederung in die Gesellschaft.

Die Fakten:

  • Aus einigen Bundesländern wird berichtet, daß Behindertenheime mit einem hohen Anteil pflegebedürftiger Menschen vom Sozialhilfeträger aufgefordert werden, ihren Status als Einrichtung der Behindertenhilfe aufzugeben und das Heim in ein Pflegeheim bzw. einzelne Bereiche in Pflegeabteilungen mit einer verantwortlichen Pflegefachkraft umzuwandeln.

  • Pflegebedürftige Menschen mit geistiger Behinderung, die auf der Suche nach einem Wohnplatz außerhalb ihrer Familie sind, sehen sich zunehmend vom Sozialhilfeträger in Pflegeeinrichtungen gedrängt. Vielen wird das Recht auf Wohnen in einer Einrichtung der Behindertenhilfe versagt.

  • Hintergrund: Nach dem am 1. 7. 96 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Pflegegesetzes (1. SGB XI- ÄndG) beteiligen sich die Pflegekassen bei vollstationärer Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen mit geistiger Behinderung in einem Behindertenheim mit max. 500,- DM an den monatlichen Kosten. Bei einer Betreuung in einem anerkannten Pflegeheim zahlen sie den nach der gesetzlichen Pflegeversicherung jeweils zustehenden Höchstbetrag (bei Pflegestufe III bis max. 3 300,- DM pro Monat).

  • Da die Sozialhilfeträger den Anteil der Pflegekassen von bis zu 500,- DM für eine nicht ausreichende Entlastung erachten, wird sich aus wirtschaftlichen Gründen die Tendenz zur Umwandlung von Behinderteneinrichtungen in Pflegeeinrichtungen verstärken. Die hat einschneidende Folgen für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung:

- Reduzierung der Betreuung auf Pflege anstelle einer auf Integration zielenden Betreuung, die pädagogische, rehabilitative und pflegerische Maßnahmen umfaßt.

- Verweigerung notwendiger Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für schwer behinderte und alte Menschen mit geistiger Behinderung

- Ausgliederung statt Eingliederung! - Fehlplazierung von pflegebedürftigen Menschen mit geistiger Behinderung in Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe.

- Abbruch von Enthospitalisierungsprogrammen für ehemalige Psychiatriepatienten mit geistiger Behinderung durch Umwidmung von Heilpädagogischen Heimen in Pflegeheime.

- Bildung neuer Behindertenghettos durch Zusammenfassung von schwer behinderten Menschen in speziellen Institutionen.

Dies kann im Interesse von Menschen mit schweren Behinderungen nicht hingenommen werden:

  1. Die international anerkannten Leitlinien der Geistigbehindertenpädagogik Normalisierung der Lebensbedingungen, Integration, Selbstbestimmung werden durch die Ausgrenzung von Menschen mit schwerer Behinderung in Pflegeheime mißachtet. Tendenz: Zurück zur Verwahrung.

  2. Eine Abstempelung zum Pflegefall stellt die Entwicklungsfähigkeit jedes Menschen in Frage. Sie mißachtet seine Subjektivität und macht ihn zum bloßen Objekt von Pflege.

  3. Eine nur pflegerische Versorgung und Isolation in speziellen Pflegeeinrichtungen oder -abteilungen läßt das in § 3 GG formulierte Grundrecht außer acht, daß niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Sie steht darüber hinaus dem ebenfalls im Grundgesetz verankerten Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit entgegen.

  4. Erkenntnisse der Wissenschaft und Erfahrungen der Praxis unterstreichen die fundamentale Rolle der Pädagogik bei der lebenslangen Entwicklung und Persönlichkeitsförderung von Menschen mit schwersten Behinderungen. Wesentliche Aspekte sind: der Aufbau einer sozialen Beziehung, die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Wünsche, die Entwicklung nonverbaler Kommunikation, die Förderung von Selbständigkeit und die Unterstützung von Autonomie im Alltag auf der Stufe der jeweiligen Entwicklung sowie das Einbeziehen in die Gemeinschaft. Pflegerische Tätigkeiten sind in diesen pädagogischen Rahmen eingebunden.

  5. Die Teilnahme am allgemeinen Leben in normalen Alltagssituationen verleiht dem Dasein von Menschen mit schwersten Behinderungen Sinn. Eine dem pädagogischen Anspruch genügende bedürfnisorientierte entwicklungsfördernde Alltagsgestaltung ist unter den Bedingungen eines Pflegeheimes nicht möglich.

  6. Erfahrungen haben gezeigt, daß sich die Mißachtung grundlegender Bedürfnisse von Menschen mit schwerster Behinderung bei einer ausschließlich auf Pflege ausgerichteten Betreuung destruktiv auf ihre Persönlichkeitsentwicklung auswirkt: Psychische Störungen, Depressionen bis hin zur Selbstaufgabe sind die Folge.

  7. Die mit dem Etikett "Pflegefall" einhergehende Abwertung von Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung begünstigt ihre Aussonderung in nahezu allen Lebensbereichen (Bildung, Wohnen, Arbeit, Freizeit). Sie nährt - auf dem Hintergrund von KostenNutzen-Analysen - die Diskussion über den Lebenswert dieser Menschen.

  8. Eine Konzentrierung schwer pflegebedürftiger Menschen mit geistiger Behinderung in Pflegeheimen verstärkt Vorurteile und erzeugt ein negatives Bild von dieser Personengruppe. Sie werden nicht als Teil der Gesellschaft erlebt, der selbstverständlich dazu gehört und die behinderungsbedingt notwendigen Hilfen erhält, sondern als Randgruppe, mit der niemand etwas zu tun haben will.

Wir fordern:

  • Erhalt und Weiterentwicklung der durch intensive schulische Förderung in Gang gesetzten Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit schwersten Behinderungen durch lebensbegleitende pädagogisch orientierte Assistenz.

  • Sicherung des Rechts auf ganzheitliche Betreuung im Sinne der Eingliederungshilfe gemäß § 39 ff. BSHG für pflegebedürftige Menschen mit geistiger Behinderung, unabhängig von ihrem Alter.

  • Sicherung des Rechts auf Inanspruchnahme von Wohnangeboten der Behindertenhilfe für Menschen mit geistiger Behinderung auch bei hohem Pflegebedarf.

  • Einlösung des Anspruchs auf Leistungen der Pflegeversicherung in voller Höhe bei vollstationärer Betreuung von pflegebedüftigen Menschen mit geistiger Behinderung auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Quelle:

Landauer Manifest für Integration statt Isolation von pflegebedürftigen Menschen mit geistiger Behinderung

Erschienen in: Gemeinsam leben - Zeitschrift für integrative Erziehung Nr. 3-98

Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied 1998

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Stand: 09.03.2006

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