Didaktik der Zukunft - eine Didaktik für alle

Berücksichtigung der Belange Behinderter in Hochschuldidaktik, Lehre und Forschung

Themenbereiche: Schule
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Gemeinsam leben - Zeitschrift für integrative Erziehung Nr. 3-98 Gemeinsam leben (3/1998)
Copyright: © Luchterhand 1998

Didaktik der Zukunft - eine Didaktik für alle

Behinderte Studierende studieren mit Erfolg und in (sichtbar) zunehmender Zahl an bundesdeutschen Hochschulen. Jedoch sind sie im Vergleich zur gleichaltrigen nichtbehinderten Bevölkerung unter- repräsentiert. Denn weniger als 3 % der Studierendenschaft bezeichnen sich als behindert (Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie 1995, S. 410, (Drolshagen) 1995, S. 100ff). Die Ursache für dieses gravierende Mißverhältnis liegt keineswegs auf Seiten der behinderten Studierenden, sonder vielmehr weist diese Diskrepanz auf Benachteiligung hin, mit denen sich behinderte Jugendliche und Studierende vor und während des Studiums auseinandersetzen müssen. Fast 50 % der behinderten und chronisch kranken Studierenden (ca. 50.000) fühlen sich in ihrem Studium beeinträchtigt, jede(r) zweite von ihnen sogar mittelgradig bis stark ((BMBWFT 1995, S. 414ff). Beispielhaft dargestellt sind Benachteiligungen behinderter Studierender in zahlreichen Broschüren der Interessengemeinschaften behinderter und nichtbehinderter Studieren- der (IbSen), in denen sie die von ihnen durchgeführten bundesweiten Erfahrungsaustausch behinderter Studierender dokumentiert haben (s. z. B. IbS Dortmund 1991, 1993, 1995).

Folge dieser Benachteiligung ist, daß behinderte Studierende hohe Motivation zum Studium und einen großen Aufwand an Zeit, Energie, Geld und Kompetenzen aufbringen müssen, um erfolgreich studieren zu können. Dann sie müssen zusätzlich zu den für alle geltenden Studienanforderungen strukturelle Defizite an den Hochschulen individuell auffangen, individuell - zusätzlich zur Kompensation der Beeinträchtigung - ausgleichen und bestehende Barrieren überwinden. Studiengangwechsel und Studienortwechsel sind daher Ereignisse im Studienverlauf, die bei behinderten und chronisch kranken Studierenden signifikant häufiger sind als bei Studierenden ohne gesundheitliche Schädigungen (BMBWFT 1995, S. 424ff). Auch Studienunterbrechungen sind bei Studierenden mit gesundheitlichen Einschränkungen signifikant häufiger.

Wie bestehenden Benachteiligungen durch veränderte Strukturen und Bedingungen entgegengewirkt werden kann, soll im Rahmen dieses Aufsatzes dargestellt werden. Dies geschieht exemplarisch anhand der Studiensituation der Universität Dortmund. Hierbei beschränken wir uns auf die Situation in Lehrveranstaltungen, da Benachteiligungen im baulichen Bereich an der Universität Dortmund nahezu nicht mehr bestehen. Dann vor mehr als 2 Jahrzehnten wurde dort begonnen, behinderte Studierende systematisch zu unterstützen und Bedingungen zu untersuchen, die zur Verbesserung der Studiensituation behinderter Studierender beitragen können. So initiierte Frau Prof. Dr. S. Solarová "in der logischen Konsequenz der Bildungsratsempfehlung" (Solarová 1998) bereits 1977 die Gründung des Beratungsdienstes behinderter Studierender an der Universität Dortmund (BbS) (s. a. (Leder) 1980). Auf diese Weise wurde die Grundidee der ,Integrationsempfehlung des Deutschen Bildungsrates" von 1973 auf das Hochschulstudium übertragen ((Solarová) 1998).

Der BbS verstand sich immer als unterstützendes Angebot bei der Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts behinderter Studienbewerber und -bewerberinnen bei der Studienorts- und -fachwahl und bei der Realisierung der notwendigen Kompensationen - sowohl bei der Kompensation der eigenen Beeinträchtigung als auch bei der individuellen Kompensation der fehlenden Strukturen an der Hochschule. Ziel der Arbeit war es über diese individuellen Unterstützungen hinaus stets, durch Anregung struktureller Veränderungen Barrieren abzubauen, die zum Ausschluß behinderter Studierender aus dem Studienalltag beitragen bzw. gleichberechtigtes Studieren verhindern und unterbinden. So wurde vom BbS zunächst vordringliche Probleme z. B. mit der Bausubstanz, Mobilität, Wohnen etc. am Hochschulstandort angegangen und weitgehend gelöst. Des weiteren wurde auf Betreiben der ,Allgemeinen Behindertenpädagogik" mit Unterstützung des BbS ein ,Arbeitsraum und Hilfsmittelpool für behinderte Studierende" eingerichtet, der behinderten Studierenden u. a. die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung stellt, die sie benötigen, um gleichberechtigt wie ihre nichtbehinderten Mitstudierenden an der Hochschule arbeiten zu können. Oberstes Prinzip hierbei war die enge Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung der behinderten Studierenden.

Auf die Weise setzt sich der BbS dafür ein, daß die Studienbedingungen an der Universität Dortmund so gestaltet werden, daß das Studium behinderter Studierender nicht durch unzureichende Rahmenbedingungen unnötig erschwert wird. Dann nur wenn dies gelingt, kann verhindert werden, daß die Beeinträchtigung, die aus einer Schädigung resultiert, zu einer gesellschaftlich bedingten Behinderung wird (s. o.), die zu einer Behinderung im pädagogischen Sinne führen kann (Heese/Solarová 1985).

Sicherlich läßt sich der Erfolg dieser Arbeit an der überdurchschnittlich hohen Zahl behinderter (und auch chronisch kranker) Studierender an der Universität Dortmund ablesen (Studentenwerk Dortmund 1996). Dennoch sind auch in Dortmund behinderte Studierende zahlenmäßig noch weit unterrepräsentiert. Wie die tägliche Arbeit mit behinderten Studierenden zeigt, besteht insbesondere auf dem Gebiet der Vermittlung von Lehrinhalten, d. h. der didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen, noch ein erheblicher Veränderungsbedarf im Hinblick auf Chancengleichheit bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen. Zur behindertengerechten Gestaltung von Lehrveranstaltungen liegen bisher noch keine Untersuchungen und Veröffentlichungen vor. Wie versucht wird, der Thematik der nicht- aussondernden Hochschuldidaktik an der Universität Dortmund nachzukommen, soll nachfolgend anhand einer Projektbeschreibung dargestellt werden.

1. Behinderte Studierende in Lehrveranstaltungen

Behinderte Studierende, die an Lehrveranstaltungen teilnehmen, haben aufgrund ihrer Schädigung und der daraus resultierenden Beeinträchtigung (z. B. das Tafelbild nicht lesen zu können) einen besonderen Bedarf an sächlicher, methodischer oder auch personeller Unterstützung. Nur wenn diesem besonderen Bedarf in Lehrveranstaltungen gegenüber ihren nichtbehinderten Kommilitonen und Kommilitoninnen folgen. Geschieht dies nicht, so werden sie an der gleichberechtigten Teilnahme gehindert; aus ihrer Beeinträchtigung wird eine Behinderung (Weltgesundheitsamt 1981), ev. auch eine Behinderung im pädagogischen Sinne (Heese/Solavorá 1985).

Dieser besondere Bedarf behinderter Studierender kann sich - wie unsere jahrelange Arbeit mit behinderten Studierenden gezeigt hat - u. a. beziehen auf:

  • die Gestaltung und Lage der Unterrichtsräume (z. B. hallfreie Akustik, barrierefreier Zugang),

  • die angebotenen Lehrmaterialien (z. B. sehgeschädigtengerecht adaptierte Skripte),

  • die Vermittlung von Lehrinhalten (z. B. Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern/innen),

  • das Erstellen schriftlicher Materialien und von Mitschriften in Lehrveranstaltungen (z. B. Einsatz von Mitschreibkräften und adaptierten PCs),

  • die Vor- und Nachbereitung von Seminaren sowie die Lernzielkontrolle (z. B. Einrichtung von Tutoriaten),

  • eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten (z. B. Literaturrecherchen an PCs mit behindertengerechter Peripherie),

  • das Erbringen von Leistungsnachweisen (z. B. Kolloquien statt Klausuren).

Lehrveranstaltungen, die ihr Angebot / ihre Didaktik auf die Bedarfe aller Teilnehmer/innen auslegen, sind nichtaussondernde Lehrveranstaltungen. In der Praxis verdienen allerdings nur die wenigsten Lehrveranstaltungen das Prädikat "nichtaussondernd". Täglich erfahren Studierende, die eine Beeinträchtigung haben, daß sie in Lehrveranstaltungen behindert werden. Verantwortlich hierfür ist die unzureichende oder auch fehlende Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe behinderter Studierender. Noch immer werden Studierende häufig als eine homogene Lerngruppe betrachtet und die Lehre entsprechend undifferenziert ausgerichtet. Dies erschwert das Lernen aller Studierenden. Für behinderte Studierende mit ihren individuell sehr unterschiedlichen Bedarfen bedeutet dies eine darüber hinausgehende gravierende Benachteiligung gegenüber ihren Mitstudierenden.

Behinderte Studierende müssen diese Lehrsituation individuell und im Alleingang, in der Regel ohne Unterstützung durch die Hochschule und die Lehrenden kompensieren. Dies setzt Wissen voraus über ihre Beeinträchtigung und über deren Auswirkungen auf das Lernen und es setzt Wissen voraus über die inhaltlichen Ziele der Lehrveranstaltungen. Außerdem benötigen die behinderten Studierenden Kenntnisse, Kompetenzen und Finanzmittel für die notwendigen Kompensation.

2. Behindertengerechte Gestaltung der Hochschuldidaktik / nichtaussondernde Lehrveranstaltungen

Um dem besonderen Bedarf behinderter Studierender in Lehrveranstaltungen entsprechen zu können, beantragten das Fach "Allgemeine Behindertenpädagogik" des Fachbereichs ,Sondererziehung und Rehabilitation" und der BbS der Universität Dortmund im Jahre 1996 mit Unterstützung des Fachbereichs und der Hochschule beim Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW ein ,Pilotprojekt zur didaktisch-strukturellen Verbesserung der Studiensituation behinderter Studierender an der Universität Dortmund: Konzipierung, Erprobung und Evaluierung von studienvorbereitenden und -begleitenden Maßnahmen". Im Herbst 1997 hat das Projekt unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Solarová (Allgemeine Behindertenpädagogik) in Kooperation mit dem Beratungsdienst behinderter Studierender und dem Fach Blinden- und Sehbehindertenpädagogik die Arbeit aufgenommen.

Ziel der Arbeit ist es, für behinderte Studierende bestehende Benachteiligungen bei der Wissensaufnahme und -verarbeitung sowie bei der Nutzung hochschulinterner Angebote durch die Schaffung verbesserter Arbeitsbedingungen und durch hochschuldidaktische Anpassungen auszugleichen. Auf diesem Hintergrund richten sich die nachfolgend beschriebenen Angebote des Projekts nicht nur an behinderte Studierende aller Fachbereiche, sondern betreffen ebenfalls die Lehrenden sowie die technische Ausstattung der Hochschule.

Individuelle Fachtutoriate

Lehrende werden im Rahmen des Projektes bei der behindertengerechten Gestaltung ihrer Lehrveranstaltungen unterstützt. Dieses Angebot besteht insbesondere dann, wenn eine Behinderung gravierende Auswirkungen auf die Wissensaufnahme oder -verarbeitung hat, wie es u. a. der Fall ist, wenn gehörlose Studierende an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Für diesen Personenkreis kann es für ein erfolgreiches Studium unverzichtbar sein, daß regelmäßige Lernzielkontrollen durchgeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, daß durch die Hörschädigung und die damit verbundenen Schwierigkeiten beim Verfolgen verbal vorgetragener Informationen bedingte Wissenslücken vermieden werden. Auf Nachfrage werden daher individuelle Fachtutoriate angeboten, d. h. ein Tutor oder eine Tutorin unterstützt - supervidiert durch die Lehrenden - den Wissenserwerb durch die Anfertigung von Mitschriften und die Vor- und Nachbesprechung der Lehrveranstaltung mit den jeweiligen Studierenden.

Nur durch ,didaktische Ergänzungen" dieser Art kann gewährleistet werden, daß z. B. auch hörgeschädigte Studierende die gleichen Lernchancen haben wie ihre hörenden Kommilitonen und Kommilitoninnen. In Abhängigkeit vom individuellen Bedarf und der Art der besuchten Lehrveranstaltung kann es auch für sehgeschädigte Studierende erforderlich sein, im Seminar bearbeitete Graphiken oder Tabellen in individuellen Fachtutoriaten vor- oder nachzubesprechen.

Konzepte zur optimalen Ausgestaltung dieser Tutoriate müssen gemeinsam mit den Studierenden, den Tutoren und Tutorinnen und den Lehrenden im Rahmen des Projekts entwickelt und evaluiert werden.

EDV-Tutoriate

Im "Arbeitsraum und Hilfsmittelpool für behinderte Studierende" werden EDV-Tutoriate angeboten, in denen behinderte Studierende sowohl die Benutzung handelsüblicher studienrelevanter Software als auch die Bedienung der behindertenspezifischen Peripheriegeräte des Computers erlernen. Ist studienrelevante Software aufgrund der Beeinträchtigung nicht oder nur erschwert erlernbar, wird in Absprache mit den Lehrenden nach geeigneter lehrzielgleicher Software gesucht und deren Anwendung in den Tutoriaten vermittelt. Die EDV-Tutoriate werden sowohl an Stelle von als auch ergänzend zu regulären Lehrveranstaltungen im EDV-Bereich angeboten. Auf diese Weise erwerben die Studierenden über den Lehrstoff hinaus effiziente Arbeitstechniken und somit wichtige Schlüsselqualifikationen für ihr Studium sowie für ihr späteres Berufsleben.

Assistenztutoriat

In Assistenztutoriaten sollen behinderte Studierende, die zur Bewältigung ihres (Studien)alltags auf persönliche Assistenz angewiesen sind, im gegenseitigen Austausch Erfahrungen und Probleme im Umgang mit Assistenzkräften entsprechend der Grundsätze des peer support austauschen und gemeinsam Wege zur Realisierung eines selbstbestimmten Studiums entwickeln. Als Schlüsselqualifikation sollen hierbei neben der Kommunikations- und Teamfähigkeit die Fähigkeit des Erkennens und Einforderns benötigter Hilfen sowie Kompetenzen für den eigenständigen Umgang mit Assistenz vermittelt werden (s. auch (Drolshagen / Rothenberg 1997).

Umsetzungsdienst von Studienmaterialien in sehgeschädigtengerechte Medienformen

Für sehgeschädigte Studierende bedeutet behindertengerechte Gestaltung von Lehrveranstaltungen bzw. nichtaussondernde Hochschuldidaktik u. a., daß die Lehrenden ihnen die Lehrmaterialien in einer für sie lesbaren Form, d. h. je nach Bedarf in Großdruck, Brailleschrift, auf Diskette oder Tonkassette zur Verfügung stellen. Zu diesem Zweck bietet das Projekt einen Umsetzungsdienst an, der Studienmaterialien rechtzeitig vor der Lehrveranstaltung in sehgeschädigtengerechten Medienformen bereit- stellt. Ein Teil der Geräteausstattung des Umsetzungsdienstes wurde aus Projektmitteln finanziert. Der Umsetzungsdienst wird sowohl im Auftrag von Lehrenden als auch von sehgeschädigten Studierenden tätig. Des weiteren wirkt der Umsetzungsdienst darauf hin, daß alle Lehrenden die von ihnen herausgegebenen Vorlesungsskripte grundsätzlich auch als Diskette anbieten, so daß sehgeschädigte Studierende diese am adaptierten PC lesen können.

Die beschriebenen Angebote des Projektes stehen für eine Laufzeit von zwei Jahren allen behinderten Studierenden aller Fachbereiche sowie ihren Lehrenden zur Verfügung. Betont werden muß jedoch, daß im Mittelpunkt des Projekts die Erprobung und Evaluation der beschriebenen Angebote steht. Die bedarfsgerechte Versorgung aller behinderten Studierenden hingegen kann im Rahmen der bewilligten Finanzmittel keineswegs sichergestellt werden. Die nächsten beiden Jahre werden jedoch zeigen, inwieweit die vorgestellte Konzeption geeignet ist, das Bewußtsein für die Notwendigkeit einer nicht- aussondernden Gestaltung der Hochschuldidaktik herzustellen, um das Ziel chancengleicher Studienbedingungen für behinderte Studierende zu verwirklichen und inwieweit es gelingt, Strukturen für eine nichtaussonderende Hochschuldidaktik an der Universität Dortmund zu implementieren.

3. Ausblick

Das vorgestellte Projekt ist ein Leuchtturmprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen. Leuchtturmprojekte sind Projekte mit überregionaler Bedeutung, deren Ergebnisse auf andere Hochschulen übertragbar sind. Die Übertragung der im Projekt erarbeiteten Ergebnisse und evaluierten Konzeption ist ein Schritt hin zu einem nichtaussondernden Hochschulsystem. Jedoch bedeutet "nichtaussondernde Hochschule" mehr als behindertengerechte Hochschuldidaktik. Behindertenspezifische Belange und Sichtweisen müssen z. B. auch Bestandteil von Lehrinhalten und Forschungsvorhaben werden. Daß die Bausubstanz der Hochschulgebäude zwingend barrierefrei und behindertengerecht gestaltet sein muß, setzten wir als selbstverständlich voraus.

Das Prädikat "nichtaussondernde Hochschule" muß ein Gütesiegel für die Hochschulen werden und sichtbar werden:

  • in ihrer Außendarstellung,

  • in ihrer Hochschuldidaktik,

  • in ihren Beratungsangeboten,

  • in ihren Prüfungsmodalitäten,

  • in ihrer Geräteausstattung,

  • in ihren Dienstleistungsangeboten,

  • in ihren Lehrberichten,

  • in ihren Lehrinhalten,

  • in Ausschreibungstexten für Hilfskräfte,

  • in ihren Antragsrichtlinien und der Bewilligungspraxis,

  • in Fortbildungsangeboten für Lehrende,

  • in Themenvorschlägen für Haus- und Diplomarbeiten,

  • in ...

Erst, wenn dies sichergestellt ist und die Hochschulen neben baulichen Barrieren auch die bestehen- den Benachteiligungen in ihrer Hochschuldidaktik, ihren Lehr- und Forschungsinhalten abgebaut haben, kann das bundesdeutsche Hochschulsystem mit dem Gütesiegel "nichtaussondernd" ausgezeichnet werden. Studierende mit einer Beeinträchtigung würden nicht weiter in ihrem Studium behindert.

Literatur

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie (Hrsg.): Das soziale Bild der Studentenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. 14. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Bonn 1995

Deutscher Bildungsrat (Hrsg.): Empfehlungen der Bildungskommission ,zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher". Stuttgart 1974.

Drolshagen, B.: Studierende mit Sehschädigungen an bundesdeutschen Hochschulen. Eine Untersuchung zum Erleben des Studienbeginns und zur Situation bei der Literaturbeschaffung. Dissertation. Dortmund 1994.

Drolshagen, B. / Rothenberg, Bg.: Studieren mit Assistenz - Wichtige Tips für Studierende mit Assitenzbedarf. In: MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Berhinderter e. V. (Hrsg.): Regionales Unterstützungszentrum für ältere und behinderte Menschen - Westfalen-Lippe - Abschlußbericht. Dortmund 1997, S. 37 - 43.

Hees, G. / Solarová, S.: Behinderung im erziehungswissenschaftlichen Sinne II. In: Zeitschrift für Heilpädagogik. Heft 11/1985, S. 757 - 763.

Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Studierender an der Universität Dortmund (Hrsg.): HUK - Handicapped und Knete. Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Studium III. Dortmund 1991.

Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Studierender der Universität Dortmund (Hrsg.): Situation sehgeschädigter Studierender - Urheberrecht und Probleme bei der Literaturbeschaffung. Dortmund 1993.

Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Studierender an der Universität Dortmund (Hrsg.): HUK - Handicapped und Knete. Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Studium V. Dortmund 1995.

Leder von Brugg, R., Behinderte Studenten. Probleme Selbsthilfe und Fördermöglichkeiten, Dortmund 1980.

Solarová S.: Bedenken reichlich, wenig Unterstützung der neuen Idee. In: Drolshagen, B. / Rothenberg, Bg. / Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Studierender (Hrsg.): Behinderung und Studium. 20 Jahre Beratung und Selbsthilfe behinderter Studierender. Dortmund 1998 (im Druck).

Studentenwerk Dortmund (Hrsg.): 14. Sozialerhebung. Zur sozialen Lage Dortmunder Studierender. Dortmund 1996.

Weltgesundheitsamt: Definition der Behinderung. In: UNESCO-Kurier, Heft 1/1981, S. 1 - 32.

Autorinnen

Dr. Brigitte Drolshagen / Dipl.-Päd. Birgit Rothenberg

Quelle:

Birgit Drolshagen/Birgit Rothenberg: Didaktik der Zukunft - eine Didaktik für alle Berücksichtigung der Belange Behinderter in Hochschuldidaktik, Lehre und Forschung

Erschienen in: Gemeinsam leben - Zeitschrift für integrative Erziehung Nr. 3-98

Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied 1998

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 04.10.2005

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