Die Sozialdemontage für Behinderte geht weiter -"Budgetisierung" und "Harmonisierung"

Autor:in - Gusti Steiner
Themenbereiche: Psychosoziale Arbeit
Schlagwörter: Gesetz, Politik, Ökonomie, Kosten
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: Gemeinsam leben - Zeitschrift für integrative Erziehung Nr. 1-99 Gemeinsam leben (1/1999)
Copyright: © Luchterhand 1999

Die Sozialdemontage für Behinderte geht weiter -"Budgetisierung" und "Harmonisierung"

1981 feierten Politiker und Funktionäre in der Bundesrepublik während des "UNO-Jahrs der Behinderten" landauf, landab unser Behinderten-Hilfesystem. Funktionäre klopften sich auf die Schulter, Betroffene waren nicht gefragt: Wir wandten uns in Behinderten- und Krüppelgruppen gegen diese Entmündigung und gegen Lobhudeleien dieser Art.

Kurze Zeit später mußten wir erkennen, daß uns die Bundesregierung Jahr um Jahr Sparpakete schnürte, die unsere Lebenssituation in dieser Republik zunehmend verschlechterten:

Das erste und zweite Haushaltsstrukturgesetz der frühen 80er Jahre nahmen vielen von uns Mittel im Bereich der Sozialhilfe. Das Übergangsgeld für behinderte UmschülerInnen wurde im Laufe der Jahre drei Mal gekürzt. Die Verantwortlichen senkten die Berechnungsgrundlage für die Renten der ArbeiterInnen in Werkstätten für Behinderte. Dadurch verminderten sich ihre späteren Renten erheblich.

1986 verschlechterte die Bundesregierung das Schwerbehindertengesetz mit fadenscheinigen Begründungen: Schwerbehinderten sollte der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden, sogenannte Zugangserschwernisse waren zu beseitigen - also strich man Arbeitsschutzmaßnahmen für Schwerbehinderte. Diese Maßnahmen - wir hatten im voraus auf solche Effekte hingewiesen - waren in der vorgegebenen Zielrichtung nicht nur unwirksam, sondern sie verschlechterten unsere Lebenssituation:

  • Die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten ging und geht zurück.

  • Die Beschäftigungsquote nach dem Schwerbehindertengesetz fiel Jahr um Jahr.

  • Die Zahl der nichtbesetzten Pflichtplätze stieg unaufhaltsam.

  • Mehr und mehr Schwerbehinderte werden arbeitslos, so daß ihr Anteil an der Zahl der Arbeitslosen steigt.

Selbst das hoch gepriesene Pflegeversicherungsgesetz hat für viele von uns, die hilfe- und pflegeabhängig sind, Verschlechterungen gebracht. Das wird manchen - wie auch andere Kürzungen im Rahmen der Gesundheitsreform - noch im Bewußtsein klingen. Jüngste Sparpakete schafften im Bundessozialhilfegesetz den Grundsatz der ambulanten Versorgung vor stationärer Hilfe ab, ein Grundsatz, der bei der Aufnahme in das Bundessozialhilfegesetz als "sachgerecht" und "menschenwürdig" charakterisiert worden war. Die Betroffenen hatten damals und tun das auch noch heute diese erste Veränderung des Bundessozialhilfegesetzes für richtig gehalten. Mit der 1996 vorgenommenen Verschlechterung ist für Behinderte der Weg aus einem Leben in freier Wildbahn zurück in die Behindertenheime langfristig vorgezeichnet.

Diese Liste ließe sich erweitern. Fortschritte bzw. Gestaltungsräume in der Behindertenhilfe gibt es heute kaum mehr.

Die Bundesregierung nimmt uns durch Verschlechterungen im Sozialbereich ständig Teilhabe- und Entfaltungsmöglichkeiten. Sie errichtet eine Mauer struktureller Gewalt gegen Behinderte und mindert unsere Wertigkeit. Denn diese Republik bringt die gesellschaftliche Anerkennung über Geldzuwendungen zum Ausdruck - nicht über Geldentzug! Das alles geschah und geschieht in einem der reichsten Ländern der Welt: Die Reichen werden immer reicher, die Armen immer ärmer.

Läßt sich in den zurückliegenden Jahren noch jede einzelne Maßnahme der Sozialdemontage durch entsprechende Gesetzesänderungen nachvollziehen und belegen, so hat sich in den letzten Jahren ein Grundprinzip entwickelt, das die einzelnen Maßnahmen des Sozialabbaus im hohen Maß verschleiert und für den einzelnen Betroffenen die Verschlechterung seiner Lebenssituation weniger durchschaubar macht. Die betroffenen Behinderten erleben die Verschlechterung, können aber die Ursache nur noch sehr schwer erkennen. Der Staat geht dazu über, Haushaltsansätze für die Ausführung seiner Sozialgesetze in bestimmter Höhe festzuschreiben. Das Zauberwort heißt "Budgetisierung". Dahinter verbirgt sich ein Grundsatz, der eigentlich allen Lohnabhängigen vertraut ist. Jeder von uns hat monatlich/jährlich einen bestimmten Betrag zur Verfügung, mit dem er auskommen muß. Wir alle haben diese Tatsache so verinnerlicht, daß es uns im ersten Augenblick nicht beunruhigt, wenn für die Ausführung einzelner Sozialgesetze, beispielsweise des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) nur noch ein gedeckelter Betrag zur Verfügung gestellt wird. Es beunruhigt uns im ersten Augenblick nicht, aber wir sollten uns schon über die Folgen einer solchen Budgetisierungspolitik Gedanken machen. Privat wissen wir: Geringes Budget bedeutet Verzicht auf Ausgaben.

Sozialgesetze sichern einzelnen BürgerInnen aufgrund abstrakter Paragraphenformulierungen bestimmte Leistungen. Der Paragraph wird durch Rechtsauffassungen, Kommentierungen und Urteile der Gerichte in seiner Auslegung konkretisiert. Jemand, der bisher unter die Bestimmungen eines Paragraphen zugeordnet werden konnte, erhielt die Leistung, die ihm/ihr zustand. Fehlt durch die Budgetisierung, also durch die Deckelung der zur Verfügung gestellten Summe, das Geld, um den zustehenden Anspruch zu verwirklichen, gerät der/die einzelne AntragstellerIn in eine merkwürdige, jedoch beabsichtigte Zwiespältigkeit zwischen zustehendem Anspruch und Unmöglichkeit der Gewährung wegen nicht zur Verfügung gestellten Geldes. Verwaltung, die eigentlich an Recht und Gesetz gebunden ist, vernebelt in einer solchen Situation zwangsläufig den Anspruch undverweigert die Gewährung. Der/die Betroffene als Opfer dieses "Verwaltungshandelns" erhält einerseits den ihm/ ihr zustehenden Anspruch nicht, weiß aber andererseits auch nicht so genau, worin seine mißliche Situation begründet liegt. Er/sie wird - wertneutral ausgedrückt - Opfer eines Sachzwanges!

Der Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund" ist seit 25 Jahren ein wenig formalisiertes Gremium in Dortmund, das monatlich Betroffene, sachkundige BürgerInnen aus Selbsthilfegruppen, Verbänden, Einrichtungen, Diensten und Behörden, die in der Behindertenarbeit tätig sind, an einen Tisch bringt. Der Kreis bezieht seine fachliche Kompetenz, die von der unmittelbaren Betroffenheit bis hin zu besonderer Fachkenntnis reicht, aus dieser Zusammensetzung und aus der Kontinuität der Arbeit dieses freiwilligen und unabhängigen Zusammenschlusses. Dieser Aktionskreis arbeitet all die Jahre daran, die Lebenssituation behinderter BürgerInnen der Stadt zu verbessern. Seit etwa 2 Jahren, seit 1996, beobachten die ModeratorInnen dieses Kreises Probleme der Sozialhilfegewährung seitens der Stadt Dortmund, insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege. Betroffene hatten wiederholt über die Verweigerung von Rechtsansprüchen geklagt. VertreterInnen aus Einrichtungen bestätigten diese Klagen. So war es im Kreis zu einer Einladung des Sozialdezernenten gekommen. Man hatte für ihn einige Materialien zusammengestellt, die solche Merkwürdigkeiten belegten, und der Sozialdezernent hatte ein Gespräch mit der Verwaltung empfohlen. Die Moderatorinnen sammelten weitere Materialien und gaben sie als Vorabinformation unter Wahrung des Datenschutzes an Personen aus Politik und Verwaltung. Kurz vor dem vereinbarten Gespräch kam es zu bemerkenswerten Verweigerungen der Gesprächsbereitschaft bei Politik und Verwaltung. Nach langem Hin und Her fand ein Gespräch in der Aktionskreis-Sitzung mit einigen VertreterInnen der Politik und mit der Verwaltung statt. Es brachte keine Klarheit und keine Lösung der Situation.

Die Fallbeispiele geben einen Einblick in die Situation Betroffener, in die Arbeit von Verbänden und Einrichtungen, vor allem aber charakterisieren sie das "Verwaltungshandeln". Die unterschiedlichen Beispiele stammen aus mehren Einrichtungen der Frühförderung/heilpädagogischen Förderung, dem Familienentlastenden Dienst (FED) der Lebenshilfe, der Wohntrainingsgruppe des Bundes Deutscher Pfadfinder (BDP), vom Ambulant Betreuten Wohnen, MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. und von betroffenen Einzelpersonen.

Die beiden Moderatorinnen des Aktionskreises "Der behinderte Mensch in Dortmund" - Ursel Bock und Birgit Rothenberg - hatten die Materialsammlung gesichtet und benannten in der Sitzung Probleme, die für sie von der Tendenz her erkennbar waren.

Im Bereich der Frühförderung (heilpädagogische Maßnahme; Eingliederungshilfe des Bundessozialhilfegesetzes) nannten die beiden Moderatorinnen folgende Probleme:

  1. "Lange Bearbeitungszeiten.

  2. Die Frage, wann und wieviel Förderung wird gewährt

  3. Auf andere als auf die beantragten Maßnahmen wird verwiesen (z.B. Ergotherapie statt heilpädagogische Maßnahmen; dafür ist ein anderer Kostenträger zuständig - Anmerkung G. Steiner).

  4. Oftmals erhalten AntragstellerInnen nur die mündliche Ablehnung, so daß aufgrund des fehlenden schriftlichen Ablehnungsbescheides kein Widerspruch eingereicht werden kann.

  5. Fachärztliche Gutachten finden bei weiteren Entscheidungen keine Berücksichtigung.

  6. Die Zuordnung von verantwortlichen Personen und Entscheidungen ist oftmals sehr schwierig, da zunehmend auf andere Stellen und Personen verwiesen wird.

  7. Der Weg für Betroffene wird immer schwieriger, viele Gänge zu Ärzten und Behörden sind notwendig.

  8. Die Elternberatung wird anders als früher weitgehend in Frage gestellt, da es heißt, der Rechtsanspruch liegt bei dem Kind, nicht bei den Eltern."

Aus den Materialien können für den FED ähnliche Probleme benannt werden. Lange Bearbeitungszeiten, Verweis auf Nachrang oder Mißachtung ärztlicher Gutachten erschweren die Antragsstellung ebenso wie unklare Kriterien darüber, wer eine Zusage erhält. Auch in diesem Bereich werden beantragte Stunden z.B. von 30 auf 7,5 Stunden gekürzt.

Anträge auf Aufnahme in die Wohntrainingsguppe des BDP wurden nicht mehr beschieden, somit ist dieses Angebot praktisch gestrichen.

MOBILE kann Bearbeitungszeiten von 6 bis 12 Monaten belegen, die Bewilligungsbescheide dauern viel zu lange, die Kostenerstattungen bedeuten darüber hinaus oftmals erhebliche Kürzungen." (vgl. Bock, U./Rothenberg, B., Protokoll der Sitzung des Aktionskreises "Der behinderte Mensch in Dortmund" am 27.10.1998, S. 3)

Es wird an diesen wenigen Beispielen deutlich, welche Strategien Verwaltung und Politik nutzen, um bei gedeckelten Haushaltsansätzen mit dem vorhanden Geld auszukommen: Lange Bearbeitungszeiten, zu niedrige Gewährung, Verweis auf sogenannte vorrangige Maßnahmen, mündliche Ablehnungen, wer entscheidet was, Schikanen für Betroffene, Unklarheit der Kriterien, Aushungern von Einrichtungen, Aussetzung oder gar Aushebelung des Artikel 19 Grundgesetz (GG) - es ist lange kein oder es ist gar kein Widerspruch möglich. Artikel 19 GG bestimmt in seinem 4. Absatz: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen" (zit. n. Die Verfassungen aller deutscher Länder. ... Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hrsg. v. Prof. Dr. Rudolf Schuster, Goldmann Verlag, München 1994, S. 605). Wenn jemand aber keinen Bescheid erhält, wird er wohl kaum zu einer Verwaltungsrechtsklage vordringen.

Die Betroffenen stehen diesem "Verwaltungshandeln" hilflos gegenüber: Im Gesetz hat sich für sie nichts verschlechtert, aber die ihnen zustehende Leistung wird nicht gewährt! Eine Situation, die neben der Existenzbedrohung den Einzelnen zum hilflosen Opfer von "Budgetisierung" macht. Er wartet und wartet, erhält lange keinen rechtsmittelfähigen Bescheid, kann keinen Widerspruch erheben. Die Klage bleibt somit verwehrt, bzw. wenn es nach langem Kampf zur Klage kommt, ist er durch lange Klagezeiten, wegen Überlastung der Verwaltungsgerichte in Sozialhilfeangelegenheiten, auf Jahre beschäftigt, ohne in dem Genuß der von ihm beantragten, für ihn lebensnotwendigen Sozialleistung zu sein. Viele Eltern behinderter Kinder, viele Betroffene werden in Zukunft diesen Verweigerungsstrategien ausgesetzt sein, weil Ämter und Behörden gedeckelte Haushaltsansätze in eine verweigernde Wirklichkeit umsetzen werden. Die Verwirklichung des Rechtsanspruches wird zum Lotteriespiel, bei dem der Fähige, der Durchsetzungsfähige und -bereite zu seinem Recht kommen wird, die anderen bleiben auf der Strecke und haben das Gefühl, ihnen stünde nichts zu und bei ihnen wäre alles schief gegangen, was nur schief gehen kann. Die "Budgetisierung" hat es ermöglicht.

Und während er in dieser Unklarheit verharrt, hin und her denkt, schreiten die "Täter" zu neuen Budgetfestsetzungen, zu Budgetisierungen und setzen im Verwaltungshaushalt beispielsweise für die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz, Eingliederungshilfe für Behinderte unter der Fachbezeichnung "Betreutes Wohnen" für das Jahr 1999 630.000 DM weniger an als für 1998 (Haushaltsansatz 1998: 5.700.000 DM; 1999: 5.070.000 DM - vgl. A 254 Verwaltungshaushalt 1999, StA 50 - Dortmund). Verglichen mit dem Haushaltsergebnis von 1997 ist der Ansatz 1999 um 1.525.616 DM niedriger. Das wird 1999 bei weiteren Betroffenen Grübeln über verworrenes "Verwaltungshandeln" auslösen. Sie werden real Opfer neuer Sachzwänge.

Vor diesem Hintergrund haben wir am 1.1.1999 in Europa eine einheitliche Währung bekommen. Der EURO ist uns gewiß. Aber es ist nur die gemeinsame Währungsunion vereinbart. Für die Sozialpolitik, die Wirtschaftspolitik und für die Finanzpolitik existieren keine europäischen Verträge. Wir alle müssen damit rechnen, daß nach der Einführung einer gemeinsamen Währung der Mangel an Regelungen in den anderen Bereichen zu Angleichungen führen wird, die für uns nicht nach oben sondern nach unten gerichtet sind. In der "Schön-Sprache" der Europapolitiker werden diese Prozesse als "Harmonisierung" bezeichnet. Ein neues Zauberwort! Dahinter steht in den einzelnen europäischen Ländern keine Harmonie: Die Länder, die in der Sozialpolitik beispielsweise im oberen Drittel eines Europavergleichs angesiedelt sind, werden Verschlechterungen erfahren. Wer sich am Ende beispielsweise der Mehrwertsteuer-Politik wiederfindet, wird mit Anhebungen rechnen müssen. Für Normalverdiener bringt das Verschlechterungen mit sich. Wir stehen in der Bundesrepublik durch die Währungsunion automatisch vor Kürzungen und weiterer Sozialdemontage, die aus Sachzwängen der EURO-Einführung entstehen. Es wird über diese Punkte keine Diskussion, keine Politikdebatte geben. Diese Entwicklungen liegen auf der Hand. Sie entstehen wie eine Automatik aus den Sachzwängen, die die Währungsunion setzt! Das wird Behinderten, die im höchsten Maße auf Sozialleistungen angewiesen sind, Einbußen und weitere Verschlechterungen ihrer Lebenssituation bringen.

Anmerkung der Redaktion: Im nächsten Heft erscheint eine kurze Übersicht über den Rechtsschutz im Sozialrecht.

Autor

Gusti Steiner

Im Grubenfeld 26

44135 Dortmund

Quelle:

Gusti Steiner: Die Sozialdemontage für Behinderte geht weiter -"Budgetisierung" und "Harmonisierung"

Erschienen in: Gemeinsam leben - Zeitschrift für integrative Erziehung Nr. 1-99

Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied 1999

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 07.11.2006

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