Wie, zum Donnerwetter, soll man für sein Kind den optimalen Förderort finden?

Erlebnisbericht der Mutter einer Schülerin mit Down-Syndrom aus Nordrhein-Westfalen

Autor:in - Christine Schmid
Themenbereiche: Kultur
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: Gemeinsam leben - Zeitschrift für integrative Erziehung Nr. 1-00 Gemeinsam leben (1/2000)
Copyright: © Luchterhand 2000

Wie, zum Donnerwetter, soll man für sein Kind den optimalen Förderort finden?

Als Katherine im Sommer 1996 in der zweiten Klasse der Grundschule war, begann ich mit den Kontakten für eine weiterführende Integration in der Sekundarstufe I: Ein Gespräch mit der Sonderschulrätin in der Kreisstadt Siegburg zunächst. Sie plane, im Rhein-Sieg-Kreis eine Integrative Versuchsklasse zu machen, erzählte mir die Schulrätin. Ein Jahr später ein Anruf in der Gesamtschule in Bonn-Beuel, außerhalb des Rhein-Sieg-Kreises gelegen. Von dort gab es den Hinweis auf die Tage der offenen Tür im November des folgenden Jahres 1997.

Ich bemühte mich im Umkreis der in Bonn-Beuel praktizierten Integration um Kontakte zu Eltern von Schülern, die ebenfalls wie unsere Tochter Katherine Down-Syndrom haben, und zu Lehrern. Die Kontakte schienen mir sehr positiv.

Als Aufnahmekriterien wurden uns in Bonn-Beuel genannt, dass in jeder der beiden Integrationsklassen ein Schüler pro Behinderungsart aufgenommen werde, insgesamt fünf pro Klasse. Für Schüler von außerhalb der Stadt Bonn gelte die Einschränkung, dass eine Aufnahme nur möglich ist, wenn kein entsprechend behindertes Bonner Kind angemeldet sei.

Ich hospitierte an den Tagen der Offenen Tür in verschiedenen Klassen der Gesamtschule, ging zum Informationsabend des Schulleiters. Wir klärten die Fahrmöglichkeiten. Zur Anmeldung gingen wir beide Eltern mit unserer Tochter zum Schulleiter persönlich. Er warnte, dass die Stadt Bonn wegen der Fahrtkosten Schwierigkeiten machen könne. Wir teilten ihm mit, dass wir die Fahrten zur Schule selbst organisieren wollten, nannten dem Schulleiter alternative Möglichkeiten und sagten zu, dass wir keine Fahrtkostenerstattung beanspruchten. Diesen Verzicht bestätigten wir ihm dort schriftlich auf einem Papier, das er selbst formuliert hatte.

Nach den Kriterien, die uns genannt waren, konnten wir eigentlich davon ausgehen, dass unsere Tochter in der Gesamtschule Bonn-Beuel aufgenommen würde.

Gespräche mit dem Schulleiter nur auf schriftlichen Antrag

Aber es kam dann eine Absage, mit der pauschalen Begründung, dass es zu viele Anmeldungen gegeben habe. Weil wir die Ablehnungsgründe erfahren wollten, auch im Hinblick auf einen weiteren Versuch, rief ich in der Gesamtschule an. Die Gründe könne mir nur der Schulleiter nennen, hieß es, man müsse ein Gespräch mit ihm jedoch schriftlich beantragen. Das taten wir und begründeten dabei die Dringlichkeit dieses Gesprächs. Weil keine Antwort kam, besorgten wir uns die amtliche Verordnung über den Übergang in die Sekundarstufe I und legten vorsorglich Widerspruch ein, um die Frist zu wahren.

Beim nächsten Versuch, den Schulleiter telefonisch zu erreichen, wurde erneut ein schriftlicher Gesprächsantrag verlangt. Den hatten wir aber schon geschrieben. Nach genau fünf Wochen Wartezeit rief ich bei der Bezirksregierung in Köln an und fragte um Rat, was ich tun könne. Noch am selben Tag kam ein Anruf vom Schulleiter aus Bonn-Beuel: Der wesentliche Grund für die Ablehnung sei der, dass unsere schriftliche Verzichtserklärung auf Fahrtkostenerstattung nicht rechtsgültig sei, weil wir sie jederzeit widerrufen könnten, teilte er uns mit.

Weshalb nur hatte uns derselbe Schulleiter selbst nahe gelegt, eine derartige Erklärung schriftlich zu machen und sie persönlich getippt. War es möglich, dass er selbst nicht wusste, dass sie ungültig war? Warum hatte die Schule uns nicht sofort benachrichtigt, als der Irrtum bemerkt wurde? Gibt es wirklich keine rechtsgültige Möglichkeit, auf Fahrtkostenübernahme zu verzichten? Es wäre doch absurd, wenn eine solche unverlangte soziale »Vergünstigung« einem Kind die Chance nähme, am Gemeinsamen Unterricht teilnehmen zu können.

Straft Bonn die umliegenden Kreise ab?

Es wurde übrigens nie gefragt, ob Katherine vielleicht in der Lage sei, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule zu kommen. Man ging ungeprüft von der völligen Hilflosigkeit des Kindes aus und von horrenden Transportkosten für Taxifahrten. Außerdem wurde moniert, die umliegenden Kreisgebiete sollten selbst etwas für ihre Schüler tun und nicht darauf warten, dass Bonn ihre Schüler in integrative Klassen aufnähme.

Nun mussten wir schnell eine Lösung finden, denn die Anmeldefristen aller Schulen waren abgelaufen. Im ganzen Rhein-Sieg-Kreis, dem zweitgrößten Kreis in NRW, gibt es nach wie vor keinen einzigen integrativen Platz. Obwohl ich beobachten konnte, wie meine Tochter in ihrer Grundschulzeit vom Gemeinsamen Unterricht profitierte, hospitierte ich auch in Sonderschulen. Die Klasse, die ich in der Schule für »Lernbehinderte« in Sankt Augustin erlebte, war im Leistungsvermögen so heterogen und viele Schüler vom Verhalten her so schwierig, dass das nicht der »optimale Förderort« sein konnte.

In der Schule für »Körperbehinderte« in Sankt Augustin war das Lernklima angenehm. Meine Tochter und ich nahmen an mehreren Unterrichtsstunden in einer Klasse teil. Allerdings sagte man uns anschließend, dass diese Klasse voll sei, und man nicht wisse, was man im kommenden Schuljahr mit zusätzlichen Schülern machen würde.

Sonderschulrätin kreiert aufregende Konzepte

Weil die Grundschule die Wiederholung der vierten Klasse ermöglichte, konnte Katherine noch ein Jahr an der Grundschule bleiben. Das Schuljahr 1998/99 wurde ein sehr schönes Jahr für sie, weil sie nette Klassenkameraden und eine sehr liebenswürdige und kompetente Lehrerin hatte, die die Zusammenarbeit mit den Eltern ganz selbstverständlich praktizierte. Katherine lernte viel dazu, sie wurde gerade in diesem weiteren Jahr immer selbstständiger und selbstbewusster. Dieses Wiederholungsjahr in der Grundschule war überwiegend auch eine Freude für uns als Eltern, nach den zermürbenden ersten Jahren, in denen wir unter dem mehr oder weniger ausgesprochenen Misstrauen von Lehrern zu leiden hatten, die hinter jedem Wunsch nach Vermittlung von Kulturtechniken Anmaßung der Eltern, Überforderung des Kindes und das Nicht-wahr-haben-Wollen der Behinderung argwöhnten und uns monatelang rechtswidrig auf klärende Gespräche warten ließen.

Zu Beginn des Schuljahrs 1998/99 ging ich zur zuständigen Sonderschulrätin, um mit ihr erneut über integrative Möglichkeiten für Schüler aus dem Rhein-Sieg-Kreis in Bonn zu sprechen. Ich war überrascht, als sie sofort sagte, sie wolle eine Sonderpädagogische Fördergruppe in der Hauptschule unseres Wohnorts Lohmar machen. Da könne unsere Tochter hingehen, die Sonderpädagogin, die unsere Tochter in der Grundschule unterrichtete, solle zusammen mit dem Sonderpädagogen an dieser Hauptschule die Gruppe vorbereiten.

Weil dann fast drei Monate lang von der Behörde und von der Schule nichts mehr zu hören war, war ich froh, als mich schließlich Katherines Klassenlehrerin in der Grundschule einlud, mit der 4. Klasse zur Besichtigung der Hauptschule mitzugehen.

Der Sonderpädagoge dort machte mir aber klar, dass er schon zu viele Schüler habe und dass er nicht noch zusätzlich für eine weitere Fördergruppe zuständig sein könnte. Nun schien mir aber wirklich der Boden unter den Füßen wegzugehen! Wir verabredeten, dass ich die Schulrätin anrufen und sie bitten solle, die Schüler aus der Integration zusammenzubringen und für sie speziell eine Gruppe zu schaffen. Die Schulrätin ließ sich aber am Telefon darauf nicht ein: Sie habe mit dem Schulleiter eben dieser Hauptschule gesprochen, meine Tochter könne als Einzelintegration in diese Schule gehen, ob das in meinem Sinne sei. - Das war ja nun eine ganz neuartige Situation, die überdacht werden musste.

Wohin verschwanden die anderen Schüler aus der Integration

Ich vereinbarte einen Termin mit dem Schulleiter der Hauptschule. Seltsamerweise wusste er praktisch nichts über unsere Tochter, auch nicht, dass sie Down-Syndrom hat. Er nahm sich viel Zeit, meinte dann aber, dass er keine Möglichkeit sähe, Katherine aufzunehmen. Es war kurz vor Weihnachten 1998, also allerhöchste Zeit, um nun integrative Unterrichtsformen konkret anzubahnen.

Die Klassenlehrerin, die Sonderpädagogin und ich gingen deshalb gemeinsam zur Schulrätin. Ich fragte erneut nach anderen Schülern aus dem Gemeinsamen Unterricht, es müsse doch noch mehr Kinder und Eltern in unserer Situation geben. Die Schulrätin meinte, dass niemand außer mir die Integration wolle, die anderen Eltern hätten sich für die Sonderschule »entschieden«. Kurze Zeit später erfuhr ich eher zufällig, dass es viel mehr Schüler und Eltern gab, als ich ahnen konnte , die ganz konkret Gemeinsamen Unterricht wünschten.

Wir drängten die Schulrätin, die Gesamtschule Troisdorf anzusprechen. Weil keine Zeit mehr zu verlieren war, bat ich die Schulrätin dafür zu sorgen, dass auch die dortige Sonderpädagogin und, so weit bekannt, Lehrer der Eingangsklassen zu dem Gespräch kommen sollten. In Troisdorf trafen wir aber, als das Gespräch endlich zu Stande kam, einen völlig unvorbereiteten Schulleiter an, der der Sache keine Chance gab. Es wurde dennoch vereinbart, nach den Weihnachtsferien weiter zu überlegen.

Inzwischen hatten Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen NRW ein Gespräch mit Vertretern des Kultusministeriums geführt. Es ging um diejenigen Schüler aus dem Gemeinsamen Unterricht in Grundschulen, die noch keinen Integrativen Platz in einer weiterführenden Schule hatten. Das Ministerium wollte die Namen dieser Schüler wissen. Unsere Tochter war auch dabei.

Ich hatte den Eindruck, dass man sich im Ministerium ernsthaft bemühte, das Konzept über die Einrichtung von Fördergruppen zu verwirklichen. Ich vertraute der Tatkraft der Oberbehörde.

Wie der Hauptschulrat die Sache in die Hand nahm

Mitte Januar 1999 erfuhr die Klassenlehrerin meiner Tochter von der Schulrätin, dass sie eine Fördergruppe diesmal an einer Hauptschule in Troisdorf einrichten wolle. Die Schulrätin beschrieb mir telefonisch das Konzept und die Namen der beteiligten Lehrer. Es klang gut. Ich bat wieder um baldige Gespräche der Beteiligten. Der Hauptschulrat lud zu einem Gespräch Ende Februar 1999 in der Hauptschule Troisdorf. Zwei Tage vor diesem Gespräch erfuhr ich zufällig, dass die Schulrätin krank war, versuchte dann mit dem Hauptschulrat zu telefonieren. Seiner Sekretärin erzählte ich von dem geplanten Gespräch in der Hauptschule. Sie entgegnete jedoch: »Da ist kein Gespräch«. Ich bestand darauf: »Da ist doch ein Gespräch«, nannte Ort und Gesprächsteilnehmer. Die Sekretärin: »Dann ist das ein Elterngespräch«.

Darauf rief ich in der Hauptschule an, um zu klären, ob denn das Gespräch nun stattfinden würde. Aber die Schulleiterin wusste nichts davon, sie wusste auch nicht, dass es eine Integrative Gruppe geben solle. - Die sehr couragierte Klassenlehrerin erreichte beim Hauptschulrat doch noch die Initiative zu einem gemeinsamen Gespräch. Es war mittlerweile Ende Februar 1999. Das Gespräch war dann sehr enttäuschend, denn auch die Troisdorfer Schule schien nicht mitmachen zu können. Der Hauptschulrat versprach nun wörtlich, die Sache in die Hand zu nehmen.

Von der Sonderschulrätin hörten wir bis in die Sommerferien 1999 nichts mehr. Auch der Hauptschulrat reagierte nur, wenn man telefonisch zu ihm durchkam oder direkt in seine Sprechstunde kam. Wir entschlossen uns wieder einmal, die Bezirksregierung um Rat zu fragen. Die Antwort lautete, wir sollten die Schulaufsicht nochmals daran erinnern, dass sie amtliche Zusagen gemacht hätte. Ich schickte dem Hauptschulrat darauf das Konzept einer »Sonderpädagogischen Fördergruppe« an einer Hauptschule in Hückelhoven und das Rahmenkonzept des Kultusministeriums für Sonderpädagogische Fördergruppen. Inzwischen war es März 1999.

Die Referenten: Betroffen und bemüht

Wir hofften darauf, dass der Brief der Landesarbeitsgemeinschaft an das Ministerium irgend einen Erfolg erzielt hatte. Das war nicht der Fall. Der Leiter der Arbeitsstelle rief nun direkt beim Referenten der Ministerin an und hörte dort, dass ich den unmittelbaren Mitarbeiter der Ministerin anrufen solle. Der versprach die Sache an den Zuständigen für die Sekundarstufe I weiterzuleiten und notierte unsere Telefonnummer. Ich hatte wieder eine Hoffnung.

Als ich nach drei Wochen noch nichts aus Düsseldorf gehört hatte, rief ich wieder an. Der Referent leitete mich an den zuständigen Herrn weiter. Der wiederum bat mich, ihm den ganzen Vorgang nochmals zu schildern. Als ich meinen Bericht beendet hatte, fragte er mich freundlich: »Frau Schmid, was kann ich für Sie tun?«

Zum Glück hatte ich inzwischen Kontakt zu anderen Eltern aus der Sprachheilschule und aus dem Gemeinsamen Unterricht an der Grundschule, die auch auf der Suche nach einer integrativen Schulmöglichkeit waren. Wir wechselten uns teilweise ab bei den unglaublich mühevollen Versuchen, das Schulamt telefonisch zu erreichen und an wichtige Informationen zu kommen. Weil wir von der Schulbehörde weiterhin nichts hörten, ging ich Ende März 1999 in die Sprechstunde des Hauptschulrates. Das Gespräch fand in einer sehr wohl tuenden Atmosphäre statt, der Schulrat schien gleiche Vorstellungen von Integration zu haben, betonte nochmals, dass ihm die Sache sehr am Herzen liege (»Ich habe mich der Sache verschrieben.«). Das Wichtigste jedoch: Er hatte in Siegburg eine zentral gelegene Hauptschule gefunden, um dort eine Integrative Gruppe einzurichten. In Sachen Down-Syndrom könne sich die Schule ja an mich wenden, ich hätte mir die nötige Kompetenz erworben, lobte er. Er nannte mir die Namen der Schüler der geplanten Fördergruppe und beschrieb sein Konzept für Unterricht und Pausen. Es klang rundherum sehr gut. Er werde noch vor den Osterferien mit dieser Hauptschule in Siegburg sprechen, etwa vierzehn Tage nach Ostern würden wir die schriftliche Bestätigung bekommen, versprach er.

Weil aber genau das nicht geschah, baten wir ihn Ende April per Fax um eine entsprechende Mitteilung. Es kam keine Antwort.

Postmoderne Hinhaltetaktiken

Von anderen Eltern unseres Eltern-Telefondienstes wussten wir aber, dass Kontakte mit den Schulräten und der Hauptschule immer wieder stattfanden, dass von dort wiederholt zugesagt worden war, die Gruppe komme, auch die vorgesehenen Schüler wurden namentlich benannt.

In der Zwischenzeit hatten wir zum zweiten Mal eine Ablehnung der Gesamtschule Bonn-Beuel erhalten, ein weiteres Mal lediglich mit der bekannten stereotypen Begründung: Die Anzahl der Anmeldungen. Wir legten erneut Widerspruch ein.

Anfang Mai 1999 war in Bonn eine Podiumsdiskussion zum Thema Integration mit dem passenden Titel: »Gilt das Grundgesetz auch an unseren Schulen?« Dort wurde gewarnt, Eltern sollten sich doch gar nicht auf so etwas wie Sonderpädagogische Fördergruppen einlassen. Mir wurde wieder bewusst, welche Unterschiede zu unserem Rhein-Sieg-Kreis bestehen, der keinen einzigen Platz für zieldifferenzierten Unterricht anbietet, und wo noch nicht einmal die rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden.

Nachdem der Schulrat in Siegburg wieder einmal nicht erreichbar und der erbetene Rückruf nicht gekommen war, versuchte ich mit dem Elan der Bonner Diskussion im Rücken nun selbst in der Hauptschule in Siegburg einen Anmeldetermin zu machen. Zu meiner Überraschung sagte mir der Schulleiter, sie hätten große personelle Probleme und sie könnten, so der Tenor, »nicht alle Probleme des Rhein-Sieg-Kreises lösen«. Der Elan war weg, und der Boden unter den Füßen ein weiteres Mal auch. Zum Glück erreichte ich jetzt den Hauptschulrat. Er meinte, ich solle mir keine blutige Nase holen, die Schule habe derzeit viel Stress, ich solle mich noch einige Tage gedulden, auch das Schulamt könne unsere Tochter anmelden. Auch die angemahnten Planungsgespräche würden vor Schulbeginn stattfinden. Er hatte unser Fax damals erhalten. Das machte uns Mut, und wir schickten Ende Mai ein weiteres Fax. Antwort bekamen wir wieder nicht.

Bei unserem Anruf bei der Bezirksregierung in Köln erfuhren wir, dass auch unser zweiter Widerspruch in Bonn-Beuel abgelehnt worden war. Die Schule habe das Losverfahren angewandt, das sei nicht zu beanstanden.

Nun könnte man auf dem Ablehnungsbescheid wenigstens vermerken, auf Grund welchen Verfahrens ein Schüler abgelehnt wird. Das würde vieles abkürzen und den Eltern und der Schule, auch den Juristen bei der Bezirksregierung Nerven und Arbeit ersparen, und vielleicht dem Steuerzahler etwas Geld. Aber daran besteht offenbar kein Interesse.

Eine Siegburger Fata Morgana

Am 31. Mai 1999, gut zwei Wochen vor Ferienbeginn, ging ich kurzerhand in die Hauptschule in Siegburg, um meine Tochter anzumelden. Nach der Erledigung der Formalien kamen der Rektor und der Konrektor zum Gespräch. Zu meiner Verwunderung teilten sie mit, dass sie eigentlich erst durch mich von dem konkreten Projekt an ihrer Schule erfahren hätten. Nachdem ich die Situation geschildert hatte, rief der Schulleiter aus: »Ihnen muss doch endlich geholfen werden.« Dann rief er den Hauptschulrat an: »Hier sitzt die Frau Schmid. ... Was kann ich ihr sagen?« Die Antwort aus dem Kreishaus: »Nehmen Sie die Schülerin unter Vorbehalt auf.« Die Schulleitung ließ zwei Lehrer kommen, die im folgenden Schuljahr Eingangsklassen übernehmen sollten.

Wir sprachen gemeinsam über das Nötigste für den Anfang, und ich betonte mehrfach, dass jetzt dringend konkrete Planungsgespräche mit allen Beteiligten beginnen müssten Die Lehrer gaben zu bedenken, das Kollegium der Schule habe sich früher gegen Integration ausgesprochen, man wolle jetzt hierzu eine Konferenz machen. Keiner der Anwesenden schien aber Zweifel zu haben, dass die Gruppe zu Stande kommen würde. Ich erhielt die Liste der anzuschaffenden Bücher und die Schulbroschüre und wurde mit einem nochmaligen »Ihnen muss geholfen werden« und der Einladung, in den nächsten Tagen mit meiner Tochter die Schule zu besichtigen, verabschiedet.

Ich schien in einer Oase der Menschlichkeit gelandet zu sein. Endlich konnte ich meiner Tochter sagen, in welche Schule sie gehen dürfe. Sie hatte sich immer öfter beschwert, weil ihre Mitschüler längst wussten, in welche Schule sie gehen würden, nur sie nicht. Sie merkte sich sofort die Nummer des Linienbusses und lernte den Schulweg.

Vom Konrektor der Hauptschule erfuhr ich zwei Tage vor Ferienbeginn, trotz der einstimmigen Ablehnung der Fördergruppen durch das Lehrerkollegium könnten die angemeldeten Schüler kommen. Ich bräuchte keine Sorge zu haben, dass meine Tochter von dieser ablehnenden Einstellung etwas zu spüren bekomme. Die Hauptschule stehe »auf der Seite der Schwachen«, die Lehrer seien »handverlesen«. Auch die künftige Klassenlehrerin meinte, wir würden sicher viel miteinander zu sprechen haben. Ein von mir erbetenes Planungsgespräch wurde für die erste Ferienhälfte ausgemacht. Der Konrektor wollte mich noch wegen eines Termins anrufen, auch wurde verabredet, dass ich mich um einen Integrationshelfer bemühen solle. Der Konrektor wollte sich auch darum bemühen.

Die Lehre von den Unzuständigkeiten

Als mein Mann zwei Wochen später den Schulrat anrief, teilte der mit, es werde wohl nichts mit der Gruppe, das Lehrerkollegium der Hauptschule habe ihm am letzten Schultag, einstimmig unterschrieben, schriftlich mitgeteilt, dass es diesen Unterricht nicht machen wolle. Da könne er, der Schulrat, nichts machen. Wir sollten uns an die Bezirksregierung oder an die Sonderschulen wenden. Und das nun mitten in den Ferien und nach einer Vorgeschichte, bei der sich alle, die eine gesetzlich verankerte Partnerschaft wollen, nur noch verhöhnt fühlen können. Diese Vorgeschichte fassten wir in einem Fax für den Schulrat nochmals zusammen und bestanden schriftlich darauf, dass die gegebenen Zusagen nun endlich eingehalten werden sollten. Es kam keine Antwort von der Schulbehörde.

Der Sonderschulreferent bei der Bezirksregierung wiederum delegierte meinen Mann telefonisch an den Hauptschulreferenten bei der Bezirksregierung. Der allerdings machte darauf aufmerksam, dass er für das Schulkind Katherine gar nicht zuständig sein könne, weil das Kind noch gar nicht in einer Hauptschule sei. Zuständig sei die Schulaufsicht der Grundschule. Ein Schwarzes Unzuständigkeitsloch von ungeahntem Ausmaß tat sich auf. Der Kommentar aus dem Düsseldorfer Ministerium zu den Kölner Unzuständigkeiten: Unsinn.

Das Ministerium nimmt die Vorgänge zur Kenntnis

Beim Kultusministerium riet man uns, bis Anfang Juli 1999 die Ministerin persönlich anzuschreiben. Also schrieben wir ihr und legten das an den Schulrat geschickte Fax mit der langen Vorgeschichte bei, zitierten aus der Broschüre des Ministeriums von Januar 1999: »Alle Kinder wollen lernen«. Das Ganze ging zudem in Kopie an die Bezirksregierung Köln. Bei weiteren Anrufen im Ministerium entstand allerdings der Eindruck, dass auch dort kein sachgerechtes Konzept vorhanden ist. Man meinte dort, man könne nur Berichte von der Bezirksregierung anfordern. (was vor allem die These von der Alleingültigkeit zwischenbehördlicher schriftlicher Mitteilungen zu belegen droht).

Weil der Schulleiter der Hauptschule in Siegburg sich trotz seiner Zusage weiter nicht meldete, schickten wir auch ihm ein Fax und einen Brief, teilten ihm mit, wie unerträglich es doch in unserer Situation sei, auf einen Anruf zu warten. Es geschah nichts. Was tun? Statt bevorstehender Ferien hatten wir Dauerstress wegen untätig bleibender Behörden.

Ich brachte es nicht übers Herz, meiner Tochter zu sagen, dass sie nun doch nicht in diese angekündigte Hauptschule gehen dürfe, sie freute sich so darauf. Wir überlegten, ob wir einen Anwalt einschalten, vor Gericht gehen oder die Lokalpresse einschalten sollten. Zu allem Übel gab es die Geschäftsstelle von »Gemeinsam leben - gemeinsam lernen« ausgerechnet jetzt nicht mehr. Am liebsten wäre ich am ersten Schultag mit meiner Tochter zur Hauptschule gegangen, sie war ja formell aufgenommen. Der Schulleiter hätte ihr dann selbst erklären müssen, warum sie nicht kommen dürfe, ich kannte ja die Gründe nicht. Wir überlegten aber auch, dass sie wahrscheinlich Nachteile hätte, wenn sie nachträglich in eine Klasse kommen würde. Also rief ich zwei Wochen vor Schuljahresbeginn aus dem Urlaub in der Schule für Körperbehinderte in St. Augustin an, weil diese Schule wohl von der Zusammensetzung der Schüler her die vielfältigste Lernumwelt böte. Hospitieren in einer konkreten Klasse war, weil noch Ferien waren, unmöglich. Die Schule verwies mich an die Sonderschulrätin in Siegburg.

Wie die Sonderschulrätin einsam Katherines optimalen Förderort bestimmte

Die Sonderschulrätin deutete bei meinem Anruf aus dem Urlaub sinngemäß an, sie habe Probleme von oben bekommen wegen ihrer Bereitschaft, Kooperationsmöglichkeiten zu schaffen, und ich wisse doch, wie sehr sie sich um Integration bemüht habe. Sie habe uns ein Fax nach Hause geschickt wegen der Zuweisung. Ich fragte nach, um welche Zuweisung es sich handle. »Zur Schule für Geistigbehinderte.« Geistesgegenwärtig gab ich zu bedenken, dass ich darin keinen Sinn sehen könnte, erst recht nicht solange sich die Schule intern nicht einig sei, ob und in welchem Umfang sie Kulturtechniken vermitteln wollte (und die unsere Tochter schon recht gut beherrschte). Die Schulrätin entgegnete, die Schulleiterin der Geistigbehindertenschule würde immer wieder davon sprechen, dass die Schule einen neuen Kollegen habe, der »so viel mit Computern« mache. Das war mir zu vage, zumal wir mit Lehrern dieser Schule früher ernsthafte Schwierigkeiten hatten, weil sie »als Fachleute« in der Grundschule vor allem die These verbreitet hatten, dass es für Kulturtechniken zu früh sei und uns Eltern damit ins Unrecht und in ein schlechtes Licht gerückt hatten. Das war eine Unglaublichkeit beim heutigen weltweiten Kenntnis- und Erfahrungsstand. Ich sagte der Schulrätin, ich wollte, dass Katherine wenn schon nicht in den Gemeinsamen Unterricht, dann doch in die Schule für Körperbehinderte gehen sollte. Sie versprach, dort anzurufen.

Ich musste noch zwei Mal bei der Schulrätin telefonisch nachfragen, um zu erfahren, dass es tatsächlich in der Körperbehindertenschule möglich war, aber »nur für ein halbes Jahr auf Probe, die Zuweisung wird davon nicht berührt«. Später bekamen wir per Post die Zuweisung zur Geistgbehindertenschule. Diese Zuweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass vor der Einschulung, das heißt fünf Jahre vorher, »Förderbedarf mit Schwerpunkt geistigbehindert« festgestellt worden sei. Auch habe die Grundschule mitgeteilt, dass weiterhin »sonderpädagogischer Förderbedarf« bestehe. Allerdings war hier kein Schwerpunkt genannt. All das, was Katherine in den fünf Jahren Grundschule gelernt hatte, wurde mit keinem Buchstaben erwähnt.

Down-Syndrom macht die Behörden ratlos

Gänzlich kurios wird die Sache, wenn man mit berücksichtigt, dass beim Einschulungstest auch eine Lehrerin für »Lernbehinderte« gekommen war, die an Ort und Stelle erklärte, sie könne Katherine nicht testen, weil sie kein geeignetes Material dabei habe. Ihre Schule beginne erst mit der dritten Klasse. Weil die damals zuständige Schulrätin mir aber versichert hatte, dass man selbstverständlich jeden Schüler an seiner individuellen Obergrenze fördere, maß ich dem Etikett damals keine große Bedeutung zu.

Wir legten jetzt Widerspruch gegen die Zuweisung in die Schule für »Geistigbehinderte« ein. Als Antwort wurde uns vorgeschlagen, jetzt zunächst die »Probezeit« in der Schule für Körperbehinderte abzuwarten. Mit einem anderen Schüler mit Down-Syndrom aus der Integration wurde ganz ähnlich erfahren. Auch diesen Eltern wurde dieselbe integrative Gruppe versprochen, auch sie bekamen keine Antwort auf ihre Anfragen, sondern ebenfalls während der Ferien (!) eine Zuweisung zur Geistigbehindertenschule. Statt dem von ihnen gewünschten Klärungsgespräch bekamen sie einen Anruf, dass ihr Sohn mit dem Taxi in die GB-Schule abgeholt würde. Sie schickten ihn nicht mit. Das von ihnen gewünschte Klärungsgespräch fand drei Wochen später statt und hat bis heute kein Ergebnis.

Mitte August 1999 telefonierte ich erneut mit dem Ministerium. Man hatte dort inzwischen die angeforderten Berichte bekommen. Weil offensichtlich Teile davon unserem Bericht über die gemachten Zusagen widersprachen, wurde ich gefragt, ob ich mich vielleicht verhört hätte. Das ging mir zu weit: Es werde zwar für denkbar gehalten, dass ich als Lehrerin die Dinge richtig wahrnehme, aber man halte es zugleich für denkbar, dass ich als Mutter mich bei vier Zusagen regelmäßig verhöre.

Was das Ministerium über Appelle hinaus sonst noch tut

Wie das Ministerium anschließend schrieb, kann es uns nicht helfen: »Es ist allerdings nicht im Detail nachprüfbar, wie intensiv und zielgerichtet diese Kontakte und Bemühungen des Schulamtes waren. Ob die Schulen bzw. die Schulleiter/innen lediglich gefragt worden sind, ob sie sich eine sonderpädagogische Fördergruppe an ihrer Schule vorstellen könnten oder ob in jedem Einzelfall eine intensive Beratung in den Gremien der Schule stattgefunden hat, mag die - in allen Fällen negative - Entscheidung der Schulen beeinflusst haben. ...«

Das Ministerium hält sich an die Aussagen der Schulen bzw. der Behörden. Vor allem, es scheint ein konkretes handlungsorientiertes Konzept zu fehlen, das Ministerium gibt keine konkreten Vorgaben, es macht zu wenig Druck. Es werden offenbar außer Appellen an den guten Willen der nachgeordneten Behörden keine klar erkennbaren Schritte unternommen.

So erkennen wir Zug um Zug die Strukturen: Wir Eltern von Kindern mit Down-Syndrom werden unendlich lange mit falschen Versprechungen hingehalten, bis alles zu spät ist. Grundrechte, Elternrechte, Mitwirkungsrechte scheinen für uns nicht zu gelten. Eine normale zeitgemäße elterliche Sorge für die Entwicklung des Kindes wird unmöglich gemacht. Ich kann nicht erkennen, dass es außer uns Eltern auch nur einen einzigen Zuständigen interessiert, ob unsere Tochter in der Schule wirklich ihre individuellen Fähigkeiten entfalten kann. Dass nicht einmal ein kleiner Ansatz gemacht wird, die mit geringstem Aufwand verfügbaren Quellen an Wissen und Kompetenz für die Integration zu nutzen, ist das eigentlich Traurige und der eigentliche Skandal.

Christine Schmid

Quelle:

Christine Schmid: Wie, zum Donnerwetter, soll man für sein Kind den optimalen Förderort finden? - Erlebnisbericht

Erschienen in: Gemeinsam leben - Zeitschrift für integrative Erziehung Nr. 1-00

Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied 2000

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 20.06.2005

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