Stigmatisierung psychisch Behinderter durch psychiatrische Institutionen

Autor:in - Monika Gebauer
Themenbereiche: Psychosoziale Arbeit
Textsorte: Buch
Releaseinfo: Erschienen in: Manfred Brusten/Jürgen Hohmeier(Hrsg.), Stigmatisierung 2, Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen, Darmstadt 1975. S. 113 - 127 ; Beide Bände sind leider Vergriffen und werden auch nicht mehr aufgelegt. Der Luchterhand-Verlag hat BIDOK die Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben.
Copyright: © Monika Gebauer 1975

Einleitung

Zu den gesellschaftlichen Randgruppen, die mit dem Stigma behaftet sind, »anders« als die »normale« Bevölkerung zu sein, gehören auch die psychisch Behinderten. Wie bei anderen stigmatisierten Gruppen, so wird auch bei ihnen von bestimmten Merkmalen - seien diese nun aktenkundig oder nicht - auf »typische« Neigungen und Verhaltensweisen geschlossen. So stehen die psychisch Behinderten vor allem in dem Ruf, sich merkwürdig und unverständlich zu benehmen. Sie verdanken die en Ruf häufig einzig und allein der Tatsache, daß sie einmal Patient in einer psychiatrischen Klinik gewesen sind[1].

Der folgende Beitrag schließt sich in seiner Argumentation der interaktionistischen These an, daß psychische Krankheit[2] in erster Linie als ein individuell verortbarer Status verstanden werden muß, dessen Existenz auf gesellschaftliche Zuschreibungsprozesse zurückzuführen ist, und weniger als ein persönliches Leiden, das seinen Ursprung in der körperlichen oder psychischen Verfassung des Individuums hat. Als besonders charakteristisch für diese Art der Devianz ist anzusehen, daß sie gegen unausgesprochene Selbstverständlichkeiten der kulturellen Erwartungen verstößt, die nur vage und diffus benannt werden können. Psychische Behinderung wird in diesem Sinne als »residuale Devianz« betrachtet (Mechanic 1962, S. 69; Scheff 1963, S. 31 ff.). Sie bezeichnet einen Typ abweichenden Verhaltens, für den keine verbal gebräuchlichen eindeutigen Begriffe, geschweige denn ein schriftlich fixierter Normenkatalog - wie etwa das kodifizierte Recht - zur Verfügung stehen, dem dieses Verhalten zugeordnet werden könnte. Goffman (1971, S. 155) hat daher die Bezeichnung »situational unangemessenes Verhalten« vorgeschlagen, um deutlich zu machen, daß keine situationsübergreifenden Kategorien zur begrifflichen Erfassung der Normenverletzungen dieses Typs zur Verfügung stehen.

Wird psychische Behinderung als Folge gesellschaftlicher Stigmatisierungen aufgefaßt, so richtet sich damit der Blick auf einen sozialen Prozeß, in dessen Verlauf ein Individuum gezwungen wird, eine doppelte negative Identitätstransformation hinzunehmen. Denn das Stigmatisierungskonzept erfaßt sowohl die Degradierung der sozialen Identität, d.h. die Schwächung des sozialen Ansehens der betroffenen Person, als auch ihre adaptive, individuelle und subjektive Reaktion, die der Degradierung entsprechende Wandlung der Selbsteinschätzung.

Vor diesem konzeptuellen Hintergrund drängt sich die Frage auf, wie im einzelnen der Erwerb des sozialen Status der psychischen Behinderung unabhängig vom persönlichen Verhalten des betroffenen Individuums möglich ist, und welche Determinanten und Mechanismen dabei eine vorrangige Rolle spielen. Der Berufsstand der Psychiater und seine Institutionen beanspruchen einerseits mit Erfolg die größte Kompetenz in Sachen psychischer Krankheit, andererseits sind die Vertreter der Psychiatrie aber offensichtlich nicht in der Lage, das ihnen gestellte Problem - die Wiederherstellung des subjektiven Wohlbefindens und des sozialen Ansehens der »erkrankten« Personen - zu lösen. Darüber hinaus werden nach und nach auch die katastrophalen Zustände der anstaltsinternen psychiatrischen Versorgung als eine der wesentlichen Ursachen für die Hartnäckigkeit psychischer Behinderung erkannt. Angesichts dieser Sachlage wird sich die (Anstalts-) Psychiatrie der Frage stellen müssen, ob und inwiefern sie selbst einen stigmatisierenden Einfluß auf den sozialen Status von Personen ausübt, die als psychisch behindert gelten. Hierbei sind insbesondere folgende vier Aspekte voneinander zu unterscheiden:

  1. der Selektionsmodus, nach dem die Population der psychisch Behinderten rekrutiert wird;

  2. die anstaltsinternen Degradierungsprozesse, denen die psychiatrischen Patienten in stationärer Behandlung ausgesetzt sind;

  3. die in der Anstaltspsychiatrie vorherrschenden pragmatischen Theorien zur Legitimation ihrer diskriminierenden Maßnahmen;

  4. das aus ihrer Reformfeindlichkeit resultierende gespannte Verhältnis der psychiatrischen Institutionen zur Öffentlichkeit.



[1] Daß allein schon der Umstand, in ambulanter Form eine psychiatrische Hilfs- oder Beratungsinstanz in Anspruch zu nehmen, von nachteiliger Wirkung für das soziale Ansehen des betroffenen Individuums sein kann, hat D. Phillips (1963) anhand einer empirischen Untersuchung nachgewiesen.

[2] Es würde den Rahmen der Themenstellung dieses Aufsatzes sprengen, wenn ich auf die interaktionistisch begründeten Zweifel an der Adäquatheit der nosologischen Klassifikationen und Symptom-Typologien der orthodoxen Psychiatrie im Sinne Kraepelins und Bleulers eingehen würde. An dieser Stelle sei nur soviel gesagt, daß in Übereinstimmung mit ethnopsychiatrischen Forschungsergebnissen die interaktionistisch orientierte Sozialpsychiatrie die objektive reale Qualität der unter Laien und Fachleuten gängigen Erscheinungsbilder psychischer Erkrankungen bestreitet, dagegen aber die kulturell bedingte und situationsabhängige Relativität des Phänomens psychischer Behinderung betont. Aufgrund der Hartnäckigkeit sprachlicher Konventionen bleibe ich bei der Bezeichnung »psychische Behinderung« für dieses Problem, obwohl es seinem Ursprung nach richtiger als »soziales« zu bezeichnen wäre.

1. Determinanten psychiatrischer Diagnosen

Psychiatrische Institutionen sind - wie Polizei, Justiz und Sozialarbeit - Instanzen sozialer Kontrolle. Neben gravierenden Unterschieden in der Definition ihrer jeweiligen Handlungsadressaten sind psychiatrische Institutionen vor allem dadurch zu kennzeichnen, daß psychiatrische Diagnosen a) durch die Mithilfe der Laienbevölkerung, b) durch ein spezifisch naturwissenschaftlich-positivistisches Verständnis der Probleme und c) durch »Zeitmangel« bestimmt werden.

1.1. Laien als »Erstdefinierer«

Die Tatsache, daß Personen ohne psychiatrisches Fachwissen die entscheidende Zuliefererfunktion für die Psychiatrie ausüben, bringt es mit sich, daß die erste Selektion psychisch erkrankter Personen anhand kultureller und sozialer Kriterien erfolgt. Anhaltspunkte dieser Art sind etwa Kleidungsgewohnheiten, Umgangsformen und andere Verhaltensweisen, die leicht erkennen lassen, ob sich jemand in einer bestimmten Situation »in angemessener Weise« verhält oder nicht. Spezifisch psychiatrische Maßstäbe kommen in dieser vorhospitalen Phase der psychopathologischen Karriere[3] der Patienten nicht zur Anwendung. Es sind vielmehr zunächst vor allem Familienangehörige, Arbeitskollegen und Nachbarn, denen das Verhalten eines ihrer Interaktionspartner als »psychisch gestört«[4] auffällt. Sie legen alltagsweltliche Maßstäbe - im Gegensatz zu psychiatrisch-wissenschaftlichen - bei der Beurteilung des ihnen »auffällig« erscheinenden Verhaltens an. Weil diese Personen die Bewertungskriterien aus ihrem jeweiligen kulturellen Erwartungs- und Orientierungshintergrund abrufen, der neben kulturhistorisch abhängigen auch situationsbedingte Unterschiede aufweist, muß ihre Definition der Behandlungsbedürftigkeit eines Individuums höchst variabel ausfallen. So erklärt sich die Widersprüchlichkeit, die beim Vergleich psychiatrischer Diagnose- und Therapieentscheidungen offenkundig wird (Mechanic 1962, S. 66).

1.2. Die Dominanz einer naturwissenschaftlichen Problemsicht

Dem Problem der Willkür und des Zufalls bei der Auswahl ihrer Patienten wird durch die psychiatrischen Experten keine Rechnung getragen. Sie unterstellen - ihrem naturwissenschaftlich-positivistischen Wissenschaftsverständnis entsprechend - die absolute und objektive Realität der sozialen bzw. kulturellen Qualität psychischer Krankheit. Obwohl transkulturelle Forschungsergebnisse der Sozialpsychiatrie (Wulff 1972, S. 95-168) und kulturinterne epidemiologische Untersuchungen in industrialisierten Gesellschaften, deren Daten über Typ und Ausmaß psychischer Erkrankungen extrem stark streuen (Wieser 1973, S. 14), die fehlende Universalität und Vergleichbarkeit psychiatrisch-pathologischer Begriffe und Symptome nahelegen, werden diese Erkenntnisse in der anstaltsinternen wie - externen psychiatrischen Praxis unberücksichtigt gelassen. Sowohl die einweisenden Arzte als auch vor allem die endgültig diagnostizierenden und für die Hospitalisierung verantwortlichen Anstaltspsychiater halten, ungeachtet der entscheidenden sozialen Selektionsmechanismen, an ihren medizinisch-psychiatrischen Pathologiekonzepten fest. Die klassifikatorischen bzw. typologischen Unzulänglichkeiten dieses psychiatrisch-diagnostischen Instrumentariums werden dadurch aufgewogen, daß persönliche Überzeugungen davon, was als »gesund« und was als »psychisch krank« zu bezeichnen ist, mit in den diagnostischen und therapeutischen Entscheidungsprozeß eingebracht werden. Sie entstammen dem kulturellen Orientierungshintergrund des jeweiligen Mediziners und spiegeln seine subjektiven[5] Werthaltungen wider. Dies geschieht zumeist unbewußt und ist von daher problematisch, weil schwer korrigierbar.

1.3. Zeitmangel als Hindernis für korrekte Diagnosen

Als weiterer Sachzwang bei der Selektion psychiatrischer Patienten erweist sich der notorische Zeitdruck, unter dem sowohl frei praktizierende als auch angestellte Arzte zu diagnostizieren gewohnt sind. Dieser Zeitmangel verhindert es, daß der Arzt bzw. der Psychiater die Argumente, die von den besorgten Angehörigen oder den entrüsteten Beschwerdeführern zugunsten der Hospitalisierung des Patienten vorgebracht werden, auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft. Aber auch wenn eine solche Überprüfung in einzelnen Fällen gelingen sollte, muß die Kontrolle durch die Orientierung an subjektiven Maßstäben höchst relativ ausfallen. Aus Gründen der Zeitersparnis kommt es daher allzu häufig vor, daß sowohl die einweisenden Arzte - vielleicht im Vertrauen auf die diagnostische Gründlichkeit ihrer psychiatrischen Anstaltskollegen - als auch die Anstaltspsychiater selbst vorläufige bzw. endgültige Hospitalisierungsentscheidungen treffen, bei denen sie sich den von Laien gefällten Diagnosen anschließen und schließlich dem Drängen nach Aufnahme der Patienten in die psychiatrische Klinik nachgeben.

Wie verbreitet diese Praxis ist, geht aus der Tatsache hervor, daß die Abteilungen der psychiatrischen Anstalten von den gesellschaftlichen »Outdrops« überbevölkert werden, die aus völlig sachfremden Gründen dort Aufnahme gefunden haben oder zwangsweise dort untergebracht werden. Oft sind es pflegebedürftige Alte oder anderweitig als lästig empfundene Personen, die in psychiatrische Anstalten abgeschoben werden. So füllen sich Abteilungen für Alkoholiker schlagartig zu Beginn der Schlechtwettersaison, wenn Nichtseßhafte mit dem Wunsch nach einer festen Unterkunft sich als »freiwillige« Patienten für eine Entziehungskur in der psychiatrischen Anstalt melden, um dort zu »überwintern« (Mechanic 1962, S. 70).

Was auch immer im einzelnen die Fragwürdigkeit der Selektion der Insassenpopulation ausmacht, es sind überwiegend soziale und nicht psychiatrische Kriterien, die den entscheidenden Anstoß für freiwillige oder erzwungene Hospitalisierung eines Patienten geben. Psychiater und die sie beschäftigenden psychiatrischen Anstalten tragen insofern nicht unerheblich zur Stigmatisierung psychisch Behinderter bei, als sie erstens durch ihr professionelles Handeln - wenn auch mehr oder weniger passiv bzw. in Reaktion auf laienhafte Definierer - der Überzeugung Vorschub leisten, psychisch behinderte Personen seien zweifelsfrei als solche zu erkennen, und zweitens, indem sie diese eigentlich fiktive Population[6] in die Nähe zu anderen gesellschaftlichen »Underdogs« rücken. Auf diese Weise zementieren sie die für die betroffenen Personen fatale Statusdegradierung in der Gesellschaft.



[3] Der von interaktionistischen Autoren häufig benutzte Begriff der »Karriere« wurde bereits 1937 von E. C. Hughes in die Soziologie eingebracht (Spitzer/Denzin 1968, S. 194).

[4] Meistens fallen die Bezeichnungen in der Umgangssprache drastischer, aber durchaus differenziert aus.

[5] Selbstverständlich kommen solche persönlichen Meinungen nicht willkürlich zustande, sondern spiegeln die schichtgebundene Sozialisation des Psychiaters wieder. Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Umstand, daß die Population der Mediziner sich überwiegend aus mittelständischem Milieu rekrutiert und diese Herkunft in ihrem Handeln nicht zu verbergen sucht.

[6] Die Anstaltsinsassen können entsprechend der hier vertretenen interaktionistischen Argumentation als Opfer ungerechtfertigter gesellschaftlicher Definitionsprozesses betrachtet werden.

2. Anstaltsinterne Identitätstransformationen

Daß schließlich auch die Patienten selbst sich die Überzeugung von ihrer psychopathologischen Andersartigkeit zulegen machen, wird durch den anstaltsinternen Alltag stark gefördert.

2.1. Oberstes Anstaltsprinzip: Organisatorische Effizienz

Von Ausnahmen[7] abgesehen ist die Anstaltswirklichkeit durch kustodiale und organisatorische Effizienz bestimmt. Der reibungslose Ablauf des Anstaltsalltags hat Priorität; die Interessen der Patienten an wirksamer Therapie und gesellschaftlicher Reintegration treten in den Hintergrund. Das Aufenthaltsziel - in seiner Reichweite völlig auf den anstaltsinternen Bereich begrenzt - erschöpft sich in der schlichten Bewahrung der Insassen ohne ernstzunehmende therapeutische Maßnahmen. Sozial- und Funktionsstruktur der Anstalt sind streng hierarchisch aufgebaut, die Kompetenz- und Kommunikationsregeln starr und routinisiert.

Insgesamt weist dieser weit verbreitete Anstaltstyp genau diejenigen charakteristischen Merkmale auf, die eine »totale Institution« kennzeichnen. Dazu gehören: Zwang zur bedingungslosen Unterordnung unter die administrativen Bedürfnisse der Organisation, die Zusammenfassung aller Lebens- und Funktionsbereiche unter einem Dach, und damit das Abwürgen jedes räumlichen Mobilitätsspielraumes, und schließlich das Vorenthalten fundamentaler Persönlichkeitsrechte auf Individualität und Privatheit (Goffman 1961, S. 12 ff.). Es ist dieser totale Kontrollcharakter der psychiatrischen Institutionen, der die nachhaltige Stigmatisierung ihrer Insassen weit über den Zeitpunkt ihrer Entlassung hinaus zur Konsequenz hat. Die statusdegradierende Wirkung schlägt sich in einer Zerstörung der Identität der Patienten nieder.

2.2. Soziale und persönliche Identität

Die Identität einer Person stellt keine konstante Größe dar; sie ist vielmehr in einem ständigen Wandel begriffen. Dies gilt sowohl für die »soziale Identität«, die sich in Vorstellungen und Erwartungen der Interaktionspartner der Person niederschlägt, als auch für die »persönliche Identität«, den Vorstellungen also, die die Person von sich selber hat. Ober keine der beiden Identitäten kann die Person frei und unabhängig verfügen; sie erhält und übernimmt sie vielmehr in den Interaktionen mit anderen Personen. Da das Individuum sich - im symbolisch-interaktionistischen Verständnis von Identität - nicht aus sich selbst heraus über sich klar werden kann, sondern sich immer nur über die Interaktionen mit anderen erfährt, ist die soziale Identität letztlich immer auch die Quelle der persönlichen Identität. Die soziale Identität orientiert sich jedoch in aller Regel an gewissen allseits erkennbaren Merkmalen der Person; hierzu gehören ihr Aussehen, ihr Verhalten, ihre Herkunft und andere »Identitätsaufhänger«.

Das hervorstechendste Merkmal der psychisch Behinderten ist die Tatsache, Insasse einer psychischen Anstalt zu sein oder gewesen zu sein. Aufgrund dieses nachprüfbaren Merkmals wird ihnen der Makel des »psychisch Kranken« einschließlich aller damit einhergehenden Vorstellungen angeheftet. Diese Identitifizierung erfolgt auf »inferentialem« Wege, d.h. obwohl Verhaltensweisen und persönliche Erkennungsmerkmale eines Individuums nur in ihrem physischen Ablauf bzw. ihrer physischen Beschaffenheit objektiv bestimmbar sind und ihre moralischen Bedeutungen trotz ihres unmittelbar empfundenen Wirklichkeitscharakters gesellschaftlich zugeordnete Definitionsprodukte sind, werden Verhaltensweisen und persönliche Kennzeichen mit ihrem kulturell institutionalisierten Sinn identifiziert. Denn was in einer Gesellschaft jeweils als »gesund« und »normal« gilt, richtet sich nach ihrer jeweiligen Werte- und Normenstruktur. Die überzeugungen und Erwartungen, die aus diesem Orientierungshintergrund folgen, haben Selbstverständlichkeitscharakter; daher wird die Bedeutung, die eine Verhaltensweise oder ein persönliches Merkmal für die Mitglieder einer Gesellschaft hat, als ein dem Verhalten oder dem Merkmal selbst innewohnender, nicht ablösbarer Bestandteil wahrgenommen. So bleibt z.B. in der scheinbaren Tatsachenfeststellung" daß eine bestimmte Handlung »merkwürdig« sei, die Relativität und Situationsgebundenheit dieser Bewertung meist völlig unberücksichtigt. Der von außen an eine Handlung herangetragene »Sinn« wird als ihr »natürlicher« und »ursprünglicher« Inhalt betrachtet und zum Indikator für bestimmte persönliche Qualitäten des beobachteten Individuums bzw. seines »Wesens« gemacht. Eine solche Identitätszuschreibung bleibt jedoch nicht lange ohne Konsequenzen für das Selbstbild der betroffenen Personen.

2.3. Anstaltsinterne Degradierungsmechanismen

Da die Möglichkeit, sich innerhalb psychiatrischer Anstalten über soziale Interaktionen selbst zu erfahren, auf den durch totalen Zwang und Kontrolle charakterisierten Kontakt mit dem Pflegepersonal und den Mitpatienten reduziert ist, ist den Insassen jede Gelegenheit genommen, diese degradierenden und teilweise demütigenden Erfahrungen zu korrigieren und zu relativieren. In aller Massivität wird ihnen Tag für Tag die Vorstellung aufgezwungen, als psychiatrischer Patient nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, unberechenbar oder gar gefährlich zu sein. Dieser Eindruck wird ihnen sowohl durch die »therapeutische« Maßnahmen als auch durch andere kommunikative Praktiken aufgezwungen, denen sie tagtäglich ausgesetzt sind. Goffman (1962) spricht in diesem Zusammenhang von einer gezielten Diskulturation der Patienten in psychiatrischen Anstalten: sie werden systematisch jeglicher kulturell vermittelten Selbstverständlichkeiten in Verhalten und Einstellung entwöhnt. Durch das Drängen in anstaltskonforme Rollen, vor allem in die des unmündigen Patienten, und durch das Blockieren der Rückkehrmöglichkeit zu gewohnten Rollen außerhalb des Anstaltslebens, die selbständiges Handeln erfordern, wird allmählich die alte persönliche Identität zerstört, und an ihrer Stelle eine neue geschaffen, die den Bedürfnissen der Anstalt entspricht.

Zu dieser Homogenisierung der Anstaltsinsassen tragen in demontrativer Weise schon die üblichen Initiationsriten bei der Einweisung des Patienten in die psychiatrisdie Klinik bei. Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Kosmetlkartikel u.a., Dinge also, die den Patienten zur Selbstdarstellung und Vergegenwärtigung ihrer Identität dienen, werden ihnen abgenommen. Die Möglichkeit, ihre alte persönliche Identität aufrechtzuerhalten wird verringert. Anstelle dessen werden ihnen Verhaltensweisen abverlangt, deren symbolische Impfikationen und Außenwirkungen mit ihren subjektiven Persönlichkeitsvorstellungen unvereinbar sind und weit unter ihrem bisherigen Lebensstandard liegen. Hierzu gehört, daß sie gezwungen werden können, unabhängig von der Art der zubereiteten Mahlzeit mit Löffeln statt mit Messer und Gabel zu essen (Fischer 1969). Eine auf die Dauer persönlichkeitsdeformierende Wirkung hat insbesondere die primitive Unterbringungssituation einschließlich der meist katastrophalen hygienischen Verhältnisse. Insgesamt läßt sich sagen, daß ein großer Teil der Verhaltenssymptome der Patienten, die als Grund ihres Anstaltsaufenthaltes gelten, erst in diesen Anstalten selbst hervorgerufen und gefördert werden.

Vor allem die Einseitigkeit und die Permanenz der in der Anstalt aufgezwungenen Erfahrungen tragen zu ihrer nachhaltigen Wirkung bei und lassen schließlich alle anderen aus früheren Interaktionssituationen gewonnenen Vorstellungen über die eigene Person nach und nach vollständig verschwinden. So kann das neurotische bzw. psychotische Verhalten, das Patienten in psychlatrischen Kliniken an den Tag legen, weitgehend als eine adaptive Reaktion auf anstaltsinterne Interaktionszwänge verstanden werden, weil ihnen auf die Dauer nichts anderes übrig bleibt, als sich so zu verhalten, wie es von ihnen erwartet wird. Vor allem dadurch, daß die Anstaltsinsassen die ihnen aufgezwungene, soziale Identität schließlich auch subjektiv akzeptieren, gelingt es ihnen, den Anstaltsaufenthalt überhaupt erst zu ertragen. Durch die erzwungene Anpassung werden Konflikte mit dem Anstaltspersonal unterlaufen, empfindet der Patient eine gewisse übereinstimmung in der Wahrnehmung des Anstaltslebens und der eigenen Person, und erhält damit eine - wenn auch degradierte, so doch zumindest stabile - subjektive Identität als »psychisch Behinderter«; eine Identität, die nun zur Grundlage seines weiteren sozialen Handelns wird.



[7] Die verschiedenen Versuche in und außerhalb der BRD, Fortschritte in den hospitalinternen Behandlungsmethoden zu erzielen, um sowohl den hospitalen Anstaltsaufenthalt zu humanisieren, als auch im Sinne einer echten Rehabilitation der Patienten effektiv zu machen, fallen aufgrund ihrer verschwindend geringen Anzahl quantitativ kaum ins Gewicht. Diese therapeutischen Modelle (Runde 1971; Cooper 1971) können nicht den Gesamteindruck verwischen, daß es um die hospitale psychiatrische Versorgung katastrophal bestellt ist.

3. Pragmatische Legitimationstheorien und Professionalisierung

Es kann als Folge eines in der historischen Analyse feststellbaren Wandels der Vorstellungen über menschliche Hilflosigkeit und Abhängigkeit verstanden werden, daß sich heute spezielle Professionen mit dem Problem physischer und psychischer Behinderung befassen. Während etwa zu Zeiten des Mittelalters die sogenannten »Irren« als von Dämonen besessen galten, und ihr »Wahnsinn« als Zeichen göttlicher Ungnade gedeutet wurde, werden psychische Leiden heute durchaus als unverschuldete Krankheit erkannt, die kein Symbol von Vergeltung darstellen. Und waren die »armen Irren« noch vor Beginn des Kapitalismus fest in ihren Familien- und Nachbarschaftsverband integriert, der für die materielle Sicherung ihrer Existenz aufkam, so wurden sie mit Einsetzen des Frühkapitalismus zunehmend als eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit und »Arbeitsmoral« empfunden und den Blicken der Öffentlichkeit entzogen. Die Kontrolle, der sie in der Folgezeit unterworfen waren, wurde von speziell ihnen vorbehaltenen »Fachleuten« ausgeübt (Dörner 1969). Mit der Einsicht also, daß die Ursachen der Stigmatisierung der Behinderten von denen der Behinderung selbst zu trennen sind, und mit der Erkenntnis, daß die Behinderten nicht für ihre Benachteiligung verantwortlich zu machen sind, ging die Verantwortung für ihre Betreuung von Laien, meist Famillenangehörigen, in die Hände von Fachleuten über (Scott 1970, S. 255-256). Die Okkupation dieses Tätigkeitsbereiches durch Spezialisten hat zur Professionallsierung und Bürokratisierung neuer Berufsstände geführt, die mit dem Anspruch fachmännischer Kenntnisse zur Lösung des Problems auftreten. Zu ihrem Instrumentarium gehören spezielle Theorien, die sich im Laufe der Zeit herauskristallisiert haben; sie bieten Erklärungen für die Existenz psychischer Behinderungen und enthalten Vorstellungen darüber, wie diesem Problem am besten zu begegnen ist.

3.1. Die Funktion von Praxistheorien im Prozeß der Stigmatisierung psychisch Behinderter

Die pragmatischen Theorien erfüllen mehrere Funktionen Zugleich: Sie stellen gezieltes Wissen über das Objekt psychiatrischer Bemühungen bereit, geben Handlungsanweisungen und rechtfertigen das Handeln derer, die dieses Wissen anwenden. Sie erleichtern damit den Angehörigen der psychlatrischen Profession den persönlichen und administrativ-distanzierten Umgang mit psychisch Kranken, d.h. deren problemloses »Erkennen« und ihr adäquates »Behandeln«. Sie erleichtern ihnen die kognitive und normative Bewältigung ihrer Aufgaben. Problematisch ist jedoch, daß diese Theorien keineswegs empirisch abgesichert sind. Ihr Inhalt spiegelt weniger objektive Erfahrungen als vielmehr die Ihteressen derjenigen wieder, die sich dieser Theorien bedienen. Ihre begrenzte empirische Tragfähigkeit wird indes in der Praxis der Institutionen faktisch aufgewogen durch den Selbstverständlichkeitscharakter ihrer Grundannahmen.

So brauchbar die pragmatischen Theorien für die Vertreter der Psychiatrie auch erscheinen mögen, ihre Konsequenzen für die Behandlung der psychisch Behinderten sind fatal: Konkurrierende Vorstellungen über psychische Behinderung werden abgeblockt[8], die Anwendung der Theorien kanalisiert die Stigmatisierung der Betroffenen. Abgesehen von Differenzen in der Bestimmung der Ursachen für Neurosen und Psychosen (wobei somatischen, psychischen und sozialen Faktoren ein recht unterschiedliches Gewicht beigemessen wird) wird die »Echtheit« der psychischen Behinderung selbst von keiner dieser pragmatischen Theorien in Frage gestellt. jeder Versuch, die semantische Relativität des Problems zu berücksichtigen, unterbleibt, obwohl - je nach sozialer Situation und kulturellem Hintergrund - recht unterschiedliche Bewertungen und Bezeichnungen für ansonsten völlig identische Verhaltensweisen existieren; vom »Genie« über »persönliche Eigenart«, und dem »harmlosen Spleen« bis hin zum »ernsthaften Defekt«.

Für die Stigmatisierung psychisch Behinderter besonders ausschlaggebend ist die Tatsache, daß die pragmatischen Theorien immer auch bestimmte Vorstellungen vom »Wesen« der Behinderten und von der Sympomatik ihres Verhaltens vermitteln. Sie prägen die Erwartungen der Vertreter der psychiatrischen Professionen ebenso wie die Erwartungen der Handlungsadressaten, die die Anwendungsobjekte dieser Theorien sind. Vor allem im Himblick auf diese doppelseitig ausgerichtete Erwartungsstruktur kommt den pragmatischen Theorien eine besondere Bedeutung in dem Prozeß der Sozialisation einer Person in die Rolle des psychisch Behinderten zu.



[8] Selbstverständlich können sich diese pragmatischen Theorien nicht aus sich selbst erhalten, sondern verdanken ihren Bestand der materiellen Unterstützung, die den psychiatrischen Institutionen zur Durchführung von solchen Behandlungsprogrammen geleistet wird, die im Einklang mit den auch für die Laienöffentlichkeit plausiblen pragmatischen Theorien stehen. R, A. Scott (1970) vertritt in diesem Zusammenhang die These, daß die handlungsleitenden Wissensbestände, die sowohl unter Laien als auch unter Experten zum Problem der psychischen Behinderung kursieren und im Grunde nur graduelle Unterschiede aufweisen, in enger inhaltlicher Verbindung zur kulturellen und sozialstrukturellen Beschaffenheit des umgreifenden Gesellschaftssystems stehen.

4. Vorwände für hinausgezögerte Reformen

Für das Ansehen der psychisch Behinderten als weitaus abträglicher als die oben skizzierten professionellen Wissensbestände sind die unter Laien gängigen Erklärungs- und Handlungsmuster anzusehen. Der Unterschied ist - wissensanalytisch betrachtet - allerdings mehr ein gradueller denn ein qualitativer. Die mangelnde empirische Grundlage sticht bei den unter Laien teilweise noch üblichen - z.T. geradezu anachronistischen - Vorstellungen eher ins Auge als bei den Theorien der Experten. Letztere sind in ihrer empirischen Unhaltbarkeit und mit ihren teilweise irrationalen Begründungen zwar weniger drastisch und auffällig, deshalb jedoch hinsichtlich ihrer Auswirkungen nicht weniger ernst zu nehmen, zumal gerade sie mit der Legitimation wissenschaftlicher Erkenntnis ausgestattet sind.

4.1. Die »Unwissenheit« der Bevölkerung

Obwohl man von Seiten der psychiatrischen Institutionen immer wieder Interesse an einer echten Rehabilitation bekundet, wird der Vorsprung an Glaubwürdigkeit und Kompetenz im fachlich-therapeutischen Umgang mit den psychiatrischen Patienten nicht genutzt. In der sozialpsychiatrischen Fachliteratur wird dagegen seit Jahren großer Wert darauf gelegt herauszustellen, wie groß die Unwissenheit und Fehlinformiertheit in der Bevölkerung zum Thema der psychischen Behinderung sei. In zahlreichen empirischen Untersuchungen wurde dieser Eindruck immer wieder bestätigt. Damit verbunden ist dann häufig der Vorwurf an die Laienöffentlichkeit, gegenüber Aufklärungsversuchen resistent und in bezug auf das Problem der psychiatrischen Versorgung äußerst reformfeindlich eingestellt zu sein (Cumming/Cumming 1957).

Dieser Kritik an der Öffentlichkeit ist allerdings mit Skepsis zu begegnen. Alle Untersuchungen zur Einstellung der Öffentlichkeit gegenüber dem Problem der psychischen Behinderung und der dafür zuständigen Profession sind in auffälliger Weise einseitig zugunsten der Psychiatrie angelegt. Sie sind in der Interpretation ihrer Befragungsergebnisse durchgängig bemüht, die Psychiatrie einschließlich der Anstaltspsychiatrie in ein positives Licht zu rücken. Dabei werden einerseits Psychiatriefreundlichkeit und blindes Vertrauen in die Praxis der Psychiatrie mit Fortschrittlichkeit und Aufgeschlossenheit gleichgesetzt, andererseits kritische Äußerungen gegenüber der Psychiatrie als unqualifiziert, voreingenommen und anachronistisch zurückgewiesen (Woodward 1951; Redlich 1950). Der Tendenz nach offenbaren alle diese Untersuchungen eine »Tabulsierung der Attitüden und Verhaltensweisen psychiatrischer Experten«, gekoppelt mit einer »Fixierung auf die >bad attitudes< der Laien« (Stumme 1973, S. 386).

4.2. Vorurteile und »Reformfeindlichkeit«

Die öffentlichkeitsbelastende Einseitigkeit der von Stumme kritisierten Forschungsergebnisse zeigt sich unter verschiedenen Aspekten: Erstens müssen die angewandten Forschungstechniken als methodisch unzulänglich angesehen werden, da sie bisher nur sprachlich geäußerte Einstellungen, nicht aber die zumindest ebenso wichtigen gestischen Äußerungen berücksichtigt haben. Zweitens ist die pauschalierende Verwendung des Begriffes der »Geisteskrankheit« bzw. der der »mentalillness« irreführend, da zwischen seinem Gebrauch durch Laien und durch psychiatrische Fachleute ein gravierender Unterschied besteht. Während »Geisteskrankheit« in der Psychiatrie einen Sammelbegriff darstellt, unter dem sowohl harmlose Neurosen als auch schwere Psychosen zusammengefaßt werden, ist der Begriff in der Laienöffentlichkeit nur psychischen Störungen mit den schwersten Symptomen vorbehalten (Stumme 1971, S. 45). Daß sich infolge dieses Operationalisierungsfehlers Ergebnisse einstellen, die die Tendenz negativer Vorurteile gegenüber der Psychiatrie und ihren Klienten in der Laienöffentlichkeit scheinbar bestätigen, ist kaum anders zu erwarten. Stumme (1973, S. 391) kommt daher zu dem Schluß, daß »die bislang erforschten Vorurteile von Laien gegenüber >Geisteskranken< ... zu einem nicht unerheblichen Teil Artefakte bestimmter Methoden der empirischen Sozialforschung« sind.

Darüber hinaus muß auch die stellenweise durchaus von Vorurteilen und Informationslücken belastete Einstellung der Laienöffentlichkeit vom Vorwurf der Ressentiments gegenüber psychisch Behinderten und der Psychiatrie als Wissenschaft und Institution hinsichtlich ihrer Schwere relativiert werden. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß auch die psychiatrischen Experten selbst nicht von übertriebenen negativen Erwartungen in bezug auf gestörte Verhaltensweisen ihrer Klienten frei sind. Dies geht aus einem Vergleich der Fähigkeiten und Lebensgewohnheiten, die psychiatrischen Patienten von Laien zugetraut werden, mit der anstaltsinternen Wirklichkeit hervor, in der sich die von diskreditierenden Erwartungen getragenen Überzeugungen der psychiatrischen Fachleute manifestieren (Marx 1973, S. 36o). Vielfältige repressive Maßnahmen prägen den kustodialen Anstaltsalltag entsprechend den Aufsichtsvorschriften für das Pflegepersonal; sie unterstellen durchweg - zumindest implizit - die Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit der Patienten. Etwas Vergleichbares gilt für die Einschätzung der psychiatrischen Heilungschancen durch Laien und Psychiater. Von beiden Seiten werden sie gleichermaßen niedrig veranschlagt, allein den Laien aber als Defätismus und mangelndes Vertrauen in die Psychiatrie ausgelegt. Zusammenfassend läßt sich also sagen, daß die psychiatrieunkundige Öffentlichkeit besser ist als ihr demoskopischer Ruf. Daß dieser so negativ ausfällt, kann nach Ansicht von Kritikern der orthodoxen Psychiatrie nicht als Zufall gewertet werden (Stumme 1973, S. 397). Die zum Teil hochgespielte Aufklärungsresistenz und reformfeindliche Einstellung der Öffentlichkeit dient den zuständigen Stellen als Vorwand, die längst überfälligen Reformen nicht in Angriff zu nehmen. Indem man mit Hilfe zweifelhafter methodischer Forschungspraktiken wiederholt und mit Nachdruck darauf hinweist, daß der Informationsstand der Öffentlichkeit und ihre Bereitschaft, hinsichtlich des Problems der psychischen Behinderung umzudenken, noch nicht ausreichen für eine wirksame gesellschaftliche Rehabilitation des betroffenen Personenkreises, verzögert man die eigenen notwendigen Schritte zur Einleitung dieses Prozesses, und dämpft gleichzeitig die Hoffnungen auf durchgreifende Veränderungen in der stationären psychiatrischen Behandlung der psychisch Behinderten.

Dadurch daß die Psychiatrie - insbesondere die Anstaltspsychiatrie - den eigenen Beitrag zur Rehabilltation der psychisch Behinderten verweigert, wird der Teufelskreis der Stigmatisierung dieser gesellschaftlichen Randgruppe weiter in Gang gehalten. Personen, die nach herkömmlichen Methoden in einer psychiatrischen Anstalt unausweichlich in die Rolle eines psychisch Behinderten hinein sozialisiert worden sind, können die aufgezwungene soziale und subjektive Identität nicht mit dem Tag ihrer Entlassung ablegen, sondern verhalten sich in der Folgezeit im Sinne des ihnen angehefteten Stigmas und der damit gekoppelten Erwartungen. Ober ihre persönliche Benachteiligung hinaus hat dies zur Konsequenz, daß sie ihrer engeren sozialen Umwelt, einem Teil der Öffentlichkeit, als anschaulicher Beweis für die scheinbare Richtigkeit der gängigen stigmatisierenden Vorstellungen von psychisch Kranken dienen.

Literatur

Cooper, D., Psychiatrie und Anti-Psychiatrie, Frankfurt/M. 1971

Cumming, E.ICumming, J., Closed Ranks, Cambridge 1957

Dörner, K., Bürger und Irre. Zur Sozialgeschichte und Wissenschaftssoziologie der Psychiatrie, Frankfurt/M. 1969

Fischer, F., Irrenhäuser. Kranke klagen an, München 1969

Goffman, E., Asylums. Essays on the Social Situation of Mental Patients and other Inmates, Chicago 1962

ders., Interaktionsrituale. über Verhalten in direkter Kommunikation, Frankfurt/M. 1971

Marx, R., Psychiatrische Laien sehen ein psychiatrisches Großkrankenhaus. Grafenberg - Eine totale Institution? in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 1973

Mechanic, D., Some Factors in Identifying and Defining Mental Illness, in: Mental Hygiene 1962

Phillips, D., Rejection: A Possible Consequence of Secking Help for Mental Disorders, in: American Sociological Review 1963

Redlich, F. C., What the Citizen knows about Psychiatry, in: Mental Hygiene 1950

Runde, P., Die soziale Situation der psychisch Behinderten, München 1971

Scheff, Th., J., Being Mentally 111, Chicago 1963

Scott, R. A., The Construction of Conceptions of Stigma by Professional Experts, in: J. D. Douglas, Deviance and Respectability, New York/London 1968

Spitzer, St. P.IDenzin, N. K. (eds.), The Mental Patient, New York/ London 1968

Stumme, W., Das Verhältnis der Öffentlichkeit zum Geisteskranken - Vorurteile?, in: H. LauterlJ. E. Meyer (Hrsg.), Der psychisch Kranke in der Gesellschaft, Stuttgart 1971

ders., Zur Relevanz eines sozialwissenschaftlichen Paradigmas, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 1973, H.2

Wieser, St., Isolation. Vom schwierigen Menschen zum hoffnungslosen Fall. Die soziale Karriere des psychisch Kranken, Reinbek 1973

Woodward, J. L., Changing Ideas in Mental Illness and its Treatment, in: American Sociological Review 1951

Wulff, E., Psychiatrie und Klassengesellschaft, Frankfurt/M. 1972

Zur Person

Geb. 1948, Diplom-Soziologin, Wissenschaftl. Mitarbeiterin am Fachbereich Pädagogik der Universität Trier-Kaiserslautern. Arbeitsgebiete: Soziologie abweichenden Verhaltens und sozialer Kontrolle, Sozialpsychiatrie.

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Quelle:

Monika Gebauer: Stigmatisierung psychisch Behinderter durch psychiatrische Institutionen

Erschienen in: Manfred Brusten/Jürgen Hohmeier(Hrsg.), Stigmatisierung 2, Zur Produktion gesellschaftlicher Randgruppen, Darmstadt 1975. S. 113 - 127

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 02.03.2005

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