Über die aussondernden Rahmenbedingungen für Projekte zur Integration am Arbeitsmarkt

Autor:in - Susanne Gabrle
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Buch
Releaseinfo: erschienen in: Integration: Österreich (Hrsg.). Weißbuch ungehindert behindert. Wien 2004, S. 66-68
Copyright: © Susanne Gabrle 2004

Über die aussondernden Rahmenbedingungen für Projekte zur Integration am Arbeitsmarkt

"Die Österreichische Bundesregierung bekennt sich zu dem Ziel, behinderten Menschen die Möglichkeit zu einer qualifizierten, zeitgemäßen Berufsausbildung zu geben. Dem Prinzip der Integration entsprechend, räumt sie dabei dem Zugang zu allgemeinen Ausbildungsmöglichkeiten den Vorrang vor Sondereinrichtungen ein." (Das Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung 1992, S. 33)[1] Diese Zielsetzung weckte bei vielen Frauen und Männern mit Behinderung, deren Angehörigen und wohl allen an Beruflicher Integration von Menschen mit Behinderung Interessierten, große Hoffnungen. Und tatsächlich sind vor allem auch durch zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds viele neue Projekte entstanden.

Seit dem Jahr 2001 läuft zudem die Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung - bekannt als "Behindertenmilliarde". Auf den Internetseiten des BMSG[2] sind als Zielgruppen dieser Beschäftigungsoffensive angegeben:

  • behinderte Jugendliche (mit sonderpädagogischem Förderbedarf) unmittelbar vor oder beim Übergang von der Schule ins Berufsleben

  • behinderte Menschen höheren Alters zur Aufrechterhaltung bestehender Arbeitsplätze, die durch zunehmende gesundheitliche Beeinträchtigung (z.B. chronische Erkrankungen) gefährdet sind, sowie

  • behinderte Menschen mit besonderen Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt (vor allem psychisch behindert, geistig behinderte und sinnesbehinderte Personen)

Im Jahr 2001 wurden in 376 Projekte über 13.000 TeilnehmerInnen mit über 40 Mio € gefördert. (vgl. Bericht zur Lage der behinderten Menschen in Österreich 2003, S.124)[3] Heute gibt es eine Vielzahl an Projekten, die die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Trotzdem werden immer mehr Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Behinderung in keinem dieser Projekte aufgenommen. Grund sind die Rahmenbedingungen, die den Projekten von den Fördergebern vorgegeben werden.

In den letzten Jahren wurden diese Bedingungen verändert und teilweise neue Richtlinien erarbeitet.

Ein Beispiel: Die Arbeitsassistenz von "Integration Wien" (Träger ist der Elternverein "Gemeinsam Leben - Gemeinsam lernen - Integration Wien") hat seit 1996 Förderverträge für Arbeitsassistenz mit dem Bundessozialamt: 1999 waren vertraglich als Zielgruppe "geistig, körper- und mehrfach behinderte Personen" genannt, welche einen Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H. (im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes) aufweisen und die zumindest 50% einer durchschnittlichen Normalarbeitsleistung erbringen können. Der Verein als Träger verpflichtete sich, für mindestens vier Menschen pro ArbeitsassistentIn einen Arbeitsplatz zu erlangen bzw. zu erhalten (Erfolgsquote: 4).

Im Vertrag für das Jahr 2003 war als Zielgruppe ebenfalls "geistig, körperlich und mehrfach behinderte Personen" angeführt. Zusatz: "darüber hinaus gelten auch solche Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren als behindert, die lernbehindert sind oder soziale oder emotionale Handicaps aufweisen."..." Als Nachweis der Behinderung gilt auch ein Feststellungsbescheid über "sonderpädagogischen Förderbedarf" oder das Zeugnis einer Sonderschule" (aus: Fördervertrag 2003, Integration Wien). Der Träger musste sich 2003 verpflichten, für mindestens 8 Menschen pro ArbeitsassistentIn einen Arbeitsplatz zu erlangen bzw. zu erhalten (Erfolgsquote: 8),d.h. dass die "Erfolgsquote" von 2003 gegenüber 1999 verdoppelt wurde!

Zusätzlich wurde auch festgelegt, dass nur Arbeitsplätze mit mindestens 20 Wochenstunden als Erfolg gelten. Da Förderverträge jährlich neu verhandelt und abgeschlossen werden müssen, muss ein Träger trachten, die Quoten zu erfüllen. Sonst bekommt er möglicherweise keinen nächsten Vertrag, muss sich verantworten, den laufenden nicht erfüllt zu haben und muss um die Existenz seiner Einrichtung bangen. Die MitarbeiterInnen stehen auch unter Erfolgsdruck, wollen sie langfristig ihre eigenen Arbeitsplätze erhalten.

Im Sinne des Fördergebers wird Erfolg nur am erlangten bzw. erhaltenen Arbeitsplatz gemessen. Wenn z.B. ein junger Mensch, der nach dem Lehrplan für Schwerstbehinderte unterrichtet wurde mithilfe der Arbeitsassistenz einen Arbeitsplatz für 16 Wochenstunden gefunden und dieser auch schon seit Jahren erhalten werden konnte, so ist das nach den Kriterien des Bundessozialamtes nicht als Erfolg zu werten. In der Praxis bedeutet das für den Träger, dass er langfristig überwiegend bzw. bei Verdoppelung der Erfolgsquote nur mehr die Begleitung von Menschen übernehmen kann, bei denen man von besonders guten Erfolgschancen ausgehen kann - also eher lernbehinderte Frauen und Männer, Menschen, die "zumindest" lesen und schreiben können, 20 Wochenstunden arbeiten können oder aus anderen Gründen voraussichtlich eher beruflich integriert werden können als andere.

Im Fall von "Integration Wien" entschied sich der Trägerverein, die Arbeitsassistenz unter diesen Bedingungen 2004 nicht mehr weiter zu führen. Der Elternverein "Gemeinsam Leben - gemeinsam Lernen - Integration Wien", der immer für unteilbare Integration eingetreten ist, konnte und wollte nicht Träger eines Projektes sein, in dem Selektion Alltag sein muss. MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz gründeten einen neuen Verein, der nun das Projekt nach den Vorgaben des Fördergebers fortführt. Das ist ein ungewöhnliches Beispiel. Zumeist akzeptieren Träger veränderte Rahmenbedingungen.

Wie auch am Arbeitsmarkt gibt es in den Projekten mittlerweile einen Verdrängungswettbewerb.

Berufsorientierungskurse für benachteiligte Jugendliche müssen teilweise 50% der TeilnehmerInnen innerhalb eines Jahres erfolgreich vermitteln. Selbst in Einrichtungen der Beschäftigungstherapie findet man derzeit auch Jugendliche, die zwar sonderpädagogischen Förderbedarf hatten aber z.B. einen Hauptschulabschluss schafften. So gibt es für viele Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung derzeit keine Alternative zur Beschäftigungstherapie.

Es kann nicht darum gehen, verschiedene am Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen gegeneinander auszuspielen. Mehr Transparenz, welche Menschen mit welchen Behinderungen oder Benachteiligungen tatsächlich in den Projekten begleitet werden, wäre ein erster Schritt. Vielleicht können dann neue und den Bedürfnissen von Frauen und Männern mit geistiger und Mehrfachbehinderung angepasste integrative Modelle entwickelt und vor allem auch finanziert werden.



[1] Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Sektion IV (1992):Das Behindertenkonzept der Österreichischen Bundesregierung, Wien

[2] Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

[3] Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (2003): Bericht über die Lage der behinderten Menschen in Österreich, Wien

Kommentare:

Karin Flatz und Petra Flieger

Frauen mit Behinderung werden am Arbeitsmarkt wie Frauen ohne Behinderung benachteiligt. Z.B. waren mit März 2002 von 621,5 Behindertenplanstellen im Bereich des Bundes 366 (58%) Stellen von behinderten Männern und nur 267 (42%) von behinderten Frauen besetzt[4]. Auch in Projekten zur beruflichen Integration sind deutlich mehr behinderte Männer als Frauen vertreten (vgl. z.B. Jahresbericht 2000 von Integration Wien). Behinderte Frauen sind also verschärft Diskriminierungen ausgesetzt und Maßnahmen zur beruflichen Integration müssen das berücksichtigen.

Walter Krög

Es ist mir ein Bedürfnis noch einmal etwas hervorzuheben, was im Text ausführlich ausgeführt ist: Die neuen Förderverträge besagen, dass es legitim und notwendig ist, Menschen mit Behinderungen, die keine hohe Arbeitsleistung erwarten lassen, vom Recht auf einen Arbeitsplatz auszuschließen. Anstatt dies offen zuzugeben, wird diese Entscheidung als Chance für Menschen mit Behinderung nach außen getragen. Menschenrechte gelten offensichtlich nicht für alle behinderten Menschen, wirtschaftliche Kriterien entscheiden über die vollständige Zugehörigkeit zur Spezies Mensch.

Roswitha Weingartner

Die mindestens 20 Wochenstunden empfinde ich als unüberwindbare Hürde! Unser "geistig" behinderter Sohn schafft diese Stundenanzahl nicht und hat daher keine Chance. Das ist um so härter, als er zuvor vier Jahre lang erfolgreich einen geschützten Arbeitsplatz im Ausmaß von weniger als 20 Wochenstunden am ersten Arbeitsmarkt hatte. Diesen Job musste er wegen einer Übersiedlung von Wien nach Graz aufgeben, nun steht keine Alternative zur Beschäftigungstherapie in Aufsicht.

Die geforderten 20 Stunden sind 50 % der Normalarbeitszeit im Sinne einer 40 Stundenwoche. Diese gesetzliche Normalarbeitszeit ist aber in vielen Branchen durch kollektivvertragliche Vereinbarungen bereits auf 38 Stunden reduziert worden, der Trend geht sogar in Richtung 35 Stunden Arbeitszeit. Daher müssen Männer und Frauen mit Behinderung mehr als die Hälfte der bestehenden Normalarbeitszeit arbeiten, um die geforderten Kriterien zu erfüllen.



[4] Quelle: Bericht über die Lage der behinderten Menschen in Österreich. Wien: BMSG, 2003

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Quelle:

Susanne Gabrle: Über die aussondernden Rahmenbedingungen für Projekte zur Integration am Arbeitsmarkt

Erschienen in: Integration: Österreich (Hrsg.). Weißbuch ungehindert behindert. Wien 2004, S. 66-68

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Stand: 22.01.2007

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