Marie Gruhl (1881-1929)

Engagement für die gemeinsame Erziehung "gesunder" und "krüppelhafter" Kinder und Jugendlicher in der Weimarer Republik

Autor:in - Petra Fuchs
Themenbereiche: Selbstbestimmt Leben
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: In: Die neue Sonderschule 44(1999a), H. 2, 161-164
Copyright: © Luchterhand Verlag 1999

Einleitung (Überschrift von bidok)

Die Studienrätin Marie GRUHL (1881-1929) war die einzige Frau im Kreis der Gründer des "Selbsthilfebundes der Körperbehinderten (Otto Perl-Bund)", der sich 1919 in Berlin zusammengefunden hatte. Neben ihren Mitstreiterinnen Hedwig RANDOW, Hilde WULFF, Irma DRESDNER, Inge FEHR und Else SCHULZ gehörte Marie GRUHL zur Gruppe der Frauen, die durch ihr Engagement vor allem in der Reichsgeschäftsstelle Berlin hervortraten und das Bundesgeschehen entscheidend prägten und mitbestimmten. Marie GRUHLs besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendarbeit des Bundes, insbesondere den Möglichkeiten einer gemeinsamen Erziehung von "gesunden" und "Krüppelkindern".

1. Familiäres Umfeld, Schulbesuch und Berufsausübung

Marie GRUHL (1881-1929) wurde am 25.05.1881 in Barmen/Rheinland ohne Füße geboren. Ihr Vater war von 1878-1882 Direktor des Realgymnasiums in Barmen. Marie GRUHL wuchs gemeinsam mit ihrem zwölf Jahre älteren Bruder auf. 1882 erhielt der Vater den Ruf zum Provinzialschulrat nach Berlin, die Familie lebte dort im Westen der Stadt, Berlin W 57, in der Frobenstraße 15. Die Eltern kümmerten sich liebevoll um ihr behindertes Kind und waren bemüht, die Tochter zur Selbständigkeit zu erziehen. Marie GRUHL besuchte die öffentliche Schule, die nur zehn Minuten vom Elternhaus entfernt lag. Sie bewegte sich mit Hilfe von Prothesen und einem Rollstuhl fort. 1901 legte Marie GRUHL die Lehrerinnenprüfung ab, 1907 die Oberlehrerinnenprüfung und 1911 wurde sie an das städtische Charlottenlyzeum in Berlin berufen, dieselbe Schule, die sie bereits als Schülerin besucht hatte. Die Vermutung liegt nahe, daß Stellung und Einfluß ihres Vaters ihre Anstellung erleichtert haben, Hinweise dafür konnte ich bei meiner Recherche jedoch nicht ausfindig machen.

2. Mitbegründerin des "Selbsthilfebundes der Körperbehinderten (Otto Perl-Bund)" (1919)

Marie GRUHL (1881-1929) war die einzige Frau unter den Gründern des "Selbsthilfebundes der Körperbehinderten (Otto Perl-Bund)".[1] Dieser 1919 in Berlin gegründete Zusammenschluß verstand sich als eine Gemeinschaft von "Gesunden" und "Krüppeln", "die sich die geistige und wirtschaftliche Förderung der im jugendlichen Alter oder von Geburt an Verkrüppelten zur Aufgabe gemacht hat[te]." (PERL 1919, Werbeschrift) Von dem mit der Famile befreundeten Gymnasialdirektor Dr. Hermann RASSOW erfuhr Marie GRUHL von der bevorstehenden Gründung des "Selbsthilfebundes der Körperbehinderten", und sie schloß sich Otto PERL, Hans FÖRSTER und Friedrich MALIKOWSKI sofort an. Kurz nach der Gründung des Bundes trat Marie GRUHL in den Landesvorstand Berlin-Brandenburg ein. Von 1919-1922 bekleidete sie das Amt der Schriftführerin. Nach dem Tode Hans FÖRSTERs im Jahre 1922 übernahm Marie GRUHL zusätzlich zu ihrer Berufstätigkeit und ihrem sonstigen Engagement im Selbsthilfebund die Geschäftsführung des Bundes und übte dieses Amt bis zu ihrem Tod im Jahr 1929 aus. Sie beteiligte sich an den Diskussionen zur Gestaltung und Verabschiedung des "Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes von 1920"[2] ebenso wie an der Erweiterung des Schwerbeschädigtengesetzes zugunsten der "im jugendlichen Alter Verkrüppelten" von 1922 und an der deutschen "Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht"[3] von 1924. Zahlreiche Veröffentlichungen in Form von Vorträgen und Aufsätzen in der Bundeszeitung und in meist pädagogisch und fürsorgerisch ausgerichteten Zeitschriften[4] ergänzten ihre Tätigkeit.



[1] Neben Marie GRUHL gehörten Hans FÖRSTER (??-1922), Otto PERL (1882-1951), der Mentor Otto Perls, Hermann RASSOW (1859-1931) und Friedrich MALIKOWSKI (1878-1945) zu den Gründern des "Selbsthilfebundes". Bis auf Hermann RASSOW waren alle Beteilgten körperbehindert.

[2] Das "Preußische Krüppelfürsorgegesetz" war das erste gesetzliche Regelwerk, das Fürsorgemaßnahmen für Menschen mit körperlichen Behinderungen als staatliche Verpflichtung festschrieb und somit den Betroffenen einen Anspruch auf Leistungen gewährte. Das Gesetz sah zunächst die Erfassung körperbehinderter Menschen durch eine Meldepflicht von Ärzten, Hebammen, Lehrern und Lehrerinnen und Krankenpflegepersonen vor. Es gliederte sich in die (geschlossene) Anstaltsfürsorge und die offene (ambulante) "Krüppelfürsorge" und umfaßte Maßnahmen wie medizinische Versorgung, Früherkennung und Prophylaxe, Beschulung und Berufsausbildung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen Behinderungen bis zum Alter von 18 Jahren.

[3] Die "Reichsfürsorgepflichtverordnung" stellte die Ergänzung des "Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes" dar. Die Altersgrenze zur Erwerbsbefähigung wurde von 18 Jahren auf 21 Jahre hochgesetzt, gleichzeitig wurden "Krüppelheime" zu den Institutionen der schulischen und sozialen Erziehung sowie der Berufsausbildung von "Krüppeln" bestimmt.

[4] Vgl. dazu die Literaturangaben

3. Engagement für die gemeinsame Erziehung von "gesunden" und "Krüppelkindern"

Marie GRUHLs unermüdlicher Einsatz galt vor allem der Sorge um die Belange der körperbehinderten Kinder und Jugendlichen und der gemeinsamen Erziehung behinderter und "gesunder" Kinder. Da sie selbst durch die Erziehung ihrer Eltern, durch den Besuch der öffentlichen Schule und im Einklang mit ihrer Behinderung größtmögliche Selbständigkeit erlangt hatte, befremdete sie die übliche Anstaltsunterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Sinne ihrer lediglichen Verwahrung und mit der Folge ihrer geistigen und seelischen Verkümmerung ganz besonders. Auf diesem Hintergrund erkannte sie die Privilegiertheit ihrer eigenen Erziehung, und setzte alles daran, die gleichen Möglichkeiten nachfolgenden behinderten Kindern und Jugendlichen zu erschließen.

"Es ist für meinen Körper alles Erdenkliche geschehen, um seine Leistungsfähigkeit zu erhöhen und mich selbst möglichst unabhängig von der Hilfe anderer zu machen. Abgesehen davon aber bin ich erzogen worden wie ein normales, gesundes Kind: ich wuchs im Sonnenschein des Elternhauses auf; ich durfte die öffentliche Schule besuchen, durfte mich meiner Neigung folgend ausbilden und darf heute im öffentlichen Lehramt stehend meinen Platz im Leben neben und mit Gesunden ausfüllen." (GRUHL o. D. [1919/20], 1)

Im Gegensatz zu den professionellen Vertretern der "Krüppelfürsorge" formulierte Marie GRUHL den Grundsatz, der durch den Selbsthilfebund nach außen vertreten wurde: "Das Krüppelkind gehört nach Möglichkeit in die Gemeinschaft der Gesunden." (GRUHL 1922, 12) Eine Heimunterbringung hielt der Bund nur für Kinder und Jugendliche geeignet, "die in ungünstigen häuslichen Verhältnissen leben, ohne daß diese durch geeignete Fürsorge gebessert werden können." (NACHRICHTENDIENST 2 (1921), H. 6, 4)

Marie GRUHLs Überlegungen zur Ermöglichung gemeinsamer Erziehung liest sich selbst für heutige Verhältnisse sehr modern. Sie sah vor allem Bedarf in der Unterstützung der Familien mit körperbehinderten Kindern,insbesondere der Mütter, die nach Möglichkeit von der Erwerbsarbeit freigestellt werden sollten. Im Bereich der Schule setzte sich Marie GRUHL für eine entsprechende Vorbereitung der Lehrkräfte auf die gemeinsame Erziehung ein, deren Wirkungen sie als gleichermaßen nützlich für die "gesunden" und die "Krüppelkinder" ansah. Diese Ansicht wird in der aktuellen Diskussion um die Möglichkeiten und Chancen integrativer Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher wieder vertreten und weiter ausdifferenziert. (vgl. SCHÖLER 1990; 1995)

Auch in der Auseinandersetzung mit den professionellen Vertretern der "Krüppelfürsorge" vertrat Marie GRUHL das Konzept der gemeinsamen Erziehung. So argumentierte sie auf dem 1920 in Leipzig stattfindenden Kongreß für "Krüppelfürsorge", daß ein "Krüppelkind" nicht für das Leben ertüchtigt werden könne, wenn es in einer Umgebung aufwüchse, "die dem freien Leben so unähnlich wie möglich ist." (GRUHL 1920, 1) Die Sondererziehung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher stellte in ihren Überlegungen lediglich eine Ausnahme dar.

4. Reisen zum Studium der Anstalts- und Heimfürsorge (1920-1929)

Mit dem Ziel, die Anstalts- und Heimfürsorge und ihren Einfuß auf behinderte Kinder und Jugendliche in der Praxis zu studieren, unternahm Marie GRUHL im Laufe ihrer zehnjährigen Bundesarbeit eine Vielzahl von beschwerlichen Reisen in die großen Anstalten Deutschlands;[5] dazu zählten Waisenhäuser, Kinderheime, Siechen- und Altenheime, Fürsorgeanstalten für Jugendliche und Kliniken (PERL 1929, 220). Ein Foto zeigt sie in einem für die Zeit üblichen, schweren und unhandlichen Rollstühle, die mit zwei Armhebeln bewegt wurden (NACHRICHTENDIENST 10(1929), H.1, 1). Ich konnte nicht ermitteln, auf welche Weise Marie GRUHL gereist ist und ob sie einen Helfer oder eine Helferin hatte. Oft wurde sie von Friedrich MALIKOWSKI begleitet, der ebenfalls Rollstuhlfahrer war. Wahrscheinlich erreichten sie das jeweilige Ziel entweder mit dem Rollstuhl oder per Straßenbahn, Omnibus und Bahn. Alle Möglichkeiten bedeuteten eine große physische und psychische Anstrengung. Dazu kam, daß Marie GRUHL diese Reisen neben ihrer Schultätigkeit unternahm und ihre Schulferien für ihre Studien nutzte. (PERL 1929, 220) Marie GRUHLs Reisen ergaben, daß behinderte Kinder und Jugendliche trotz Verabschiedung des "Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes" von 1920 noch häufig vereinzelt unter alten Menschen und in Siechenanstalten lebten. Die Fürsorge für junge "Krüppel" erschöpfte sich meist darin, daß sie materiell mit dem notwendigsten versorgt wurden. Die Eindrücke, die Marie GRUHL durch ihre Studienreisen gewinnen konnte, bestätigten sie in ihrer Ansicht, daß die "Krüppelfürsorge" in den Anstalten weit hinter deren eigenen Ansprüchen zurücklag.

Durch ihre Reisen versuchte Marie GRUHL, den Kindern und Jugendlichen in den Anstalten und Heimen neue Möglichkeiten der Bildung und Anregung zu erschließen, sie in Kontakt mit Mitgliedern des Selbsthilfebundes zu bringen und die Fürsorger und Fürsorgerinnen auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen aufmerksam zu machen. Gleichzeitig setzte sie sich dafür ein, die Eltern dahingehend zu beeinflussen, daß sie sich mehr für die Erziehung ihrer behinderten Kinder interessierten und sich nach Möglichkeit für den Besuch der öffentlichen Schule einsetzten. Auch hier forderte sie "eine ebenso normale, gesunde Erziehung" für körperbehinderte Kinder "wie ich sie genießen durfte." (GRUHL 1921, 37)

Im Auftrag des Preußischen Kulturministeriums wurde Marie GRUHL 1928 von ihrer Schultätigkeit freigestellt. Sie erhielt den Auftrag, Anstalten in Deutschland, Österreich und der Tschechoslowakei zu bereisen und Material für eine Dokumentation über die Ausbildungsmöglichkeiten für körperbehinderte Kinder und Jugendliche zu sammeln. Im Rollstuhl reiste sie zunächst nach Pommern und Ostpreußen, dann über Schlesien nach Prag und Wien. (MALIKOWSKI 1934, 24) Während dieser langen und beschwerlichen Reise zog sie sich eine schwere Erkältungskrankheit zu, an deren Folgen sie am 21. Februar 1929 im Alter von 48 Jahren verstarb.



[5] 1921 lag die Zahl der "Krüppelheime" in Deutschland bei 64, die Zahl der Betten betrug 7.234. (KRÜPPELHEIL-UND FÜRSORGEVEREIN 1922, 38)

Literatur

GRUHL, Marie: Die bisherige Entwicklung unseres Bundes. In: Nachrichtendienst des Bundes zur Förderung der Selbsthilfe der körperlich Behinderten (Perlbund) 1(1919), H.1, 1ff.

GRUHL, Marie: Schreiben zur Werbung von Bundesgefährten und -gefährtinnen. Berlin ohne Datum. [etwa 1919/20 ca. 6 Monate nach Bestehen des Bundes.] 2 Seiten. ADW CA 504a

GRUHL, Marie: Zur Erziehung der Krüppelkinder. Unveröffentlichter Vortrag im Rahmen des Kongresses für Krüppelfürsorge vom 1.-3.9.1920. Einzelblatt. Nachlaß Hilde Wulff

GRUHL, Marie: Das neue Preußische Krüppelfürsorgegesetz. In: Neue Preußische Kreuzzeitung vom 25.11.1920

GRUHL, Marie: Krüppelkind - Segenskind. In: Der Elternbeirat. 1(1920), H. 16, 429f

GRUHL, Marie: Arbeitsbeschaffung für Krüppel. In: Zeitschrift für Krüppelfürsorge 15(1922), H., 84ff

GRUHL, Marie: Einteilung der Krüppelkinder. In: Nachrichtendienst des Bundes zur Förderung der Selbsthilfe der körperlich Behinderten 3 (1922), H. 13, 11ff

GRUHL, Marie: Notwendigkeit der Mitarbeit der Krüppel bei gesetzlichen Maßnahmen über Krüppelfürsorge. In: Zeitschrift für Krüppelfürsorge 17(1924), H., 69ff

KRÜPPELHEIL-UND FÜRSORGEVEREIN für Berlin-Brandenburg (Hg.): Fünfzehn Jahre Krüppelfürsorge im Oscar-Helene-Heim. Eine Denkschrift. Berlin 1922

NACHRICHTENDIENST des Bundes zur Förderung der Selbsthilfe der körperlich Behinderten (Perlbund). Berlin 1(1919)-12(1931)

PERL, Otto: Werbeschrift 1919

PERL, Otto: Marie Gruhl. In: Der Krüppel. Mitteilungsblatt der 'Ersten österreichischen Krüppelarbeitsgemeinschaft'. 3(1929), H. 5/6, 218-221. ADW CA

SCHÖLER, Jutta: Kinder mit Behinderungen nicht aussondern - und was haben die Nichtbehinderten davon? In: Integration. Hg. v. Amt für Kindertagesstättenarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg/Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin. Berlin 1990. 15-32

SCHÖLER, Jutta: Gewaltprävention durch integrative Erziehung. Erscheinungsformen von Gewalt. Personale Gewalt. In: Gemeinsam leben 3(1995), H. 3, 132-139

TRAUERFEIER für Marie Gruhl. Rede von Herrn Konsistorialrat O. Gruhl, dem Bruder der Verstorbenen. Berlin 23.02.1929. ADW CA 504 d

Quelle:

Petra Fuchs: Marie GRUHL (1881-1929). Engagement für die gemeinsame Erziehung "gesunder" und "krüppelhafter" Kinder und Jugendlicher in der Weimarer Republik

In: Die neue Sonderschule 44(1999a), H. 2, 161-164

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 23.02.2005

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