"Dann mach´ ich halt die nächste Maßnahme."

Eine kritische Analyse von Projekten zur Integration am Arbeitsmarkt

Autor:in - Petra Flieger
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: Schulheft 94/1999, Verlag Jugend & Volk. S. 155 - 156
Copyright: © Petra Flieger 1999

1. Sehen

Frau Susanne Pichler[1], 1973 im Burgenland geboren, qualifiziert sich gemeinsam mit 11 anderen Erwachsenen mit Behinderung in einem Projekt als Bürohilfskraft. Sie absolviert einerseits theoretische Kurse, andererseits auch Praktika in Betrieben. Durch gezielte Stellenaquisition und -vermittlung strebt das Projekt an, mindestens 50% der TeilnehmerInnen auf reguläre Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Das Gespräch mit Frau Pichler über ihre Schul- und Berufslaufbahn fand im Mai`99 statt. Der Veröffentlichung an dieser Stelle liegt ein partizipativer sozialwissenschaftlicher Ansatz zu Grunde. Frau Pichler hat so die Gelegenheit, sich mit ihren eigenen Worten auszudrücken, und wird nicht als objetivierter Fall beschrieben. Bourdieu betont in diesem Zusammenhang, "daß diejenigen, die für gewöhnlich nicht die Chance dazu haben, nur dann wirklich zu Wort kommen, wenn man ihre Worte auch so beläßt, wie sie sind." (Bourdieu, 1997, S. 798). Daher wurde davon abgesehen, die Sprache der jungen Frau ins Hochdeutsch zu übertragen.

Frau Pichler, können Sie sich noch erinnern, wie Sie in die Schule gekommen sind?Ja, mei Mutta wollt mi eigentli in da Volksschul anmelden, net, also, da haben´s mi leider net g´nommen, da hab i müssen leider in die Sonderschul gehen.

Und warum haben sie Sie nicht genommen?

Weil ich doch die Behinderung hab.

Was haben Sie für eine Behinderung?

Eine spastische Diplegie.

......[2]

Und weil Sie die Behinderung haben, haben Sie in die Sonderschule gehen müssen?

Ja, da haben´s mich nicht g´nommen, weil´s g´sagt haben, sie haben zu viele Kinder. Und nachher dann, wie´s zu wenig Kinder g´habt haben, wollten´s mich wieder zurück haben.

......

Hat das für Sie irgendwelche negativen Folgen gehabt, daß Sie in der Sonderschule waren?

Ja schon, weil mit der Sonderschule hast eher weniger Chancen, einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Wie war das, wie Sie dann mit der Schule fertig waren? Was wollten Sie dann machen? Oder was haben Sie gemacht?

Ja, dann war ich zu Hause, und 1991 hab ich eine Anlehre begonnen als Wäschewarenerzeugerin.

Wie sind Sie g´rade auf diesen Beruf gekommen?

Durch das Arbeitsamt. Da haben´s mir das angeboten, net?

War das das, was Sie werden wollten?

Ich mein, ich wollt´s probieren, net?

Was haben Sie denn für Berufswünsche gehabt? Damals, wie Sie mit der Schule ..

Ja, mein Traumberuf wäre Tierpflegerin.

Ja, und da hat´s keine Chance gegeben?

Na.

Wegen Ihrer Behinderung? Oder

Keine Ahnung.

Hat Ihnen nie wirklich jemand g´sagt?

Und durch die Ausbildung haben wir auch probiert, eine Praxisstelle in einer Tierhandlung zu bekommen, net. Aber war nichts.

Also, dann haben Sie 3 Jahre lang Wäschewarenerzeugerin Anlehre gemacht? Und dann?

Ja, dann war ich schon sehr lange zu Hause.

Was haben Sie denn da gemacht, wie´S zu Hause waren?Den Haushalt g´halten. Aber das war katastrofürcht... immer zu Hause, das is nix.

......

Beim Schnuppern, was haben Sie da gemacht?

Da habe ich genäht, so kleine Säckchen für Spielzeuge genäht.

Mhm.

Für kleine Kinder.

War das eine schöne Arbeit?

Ja, schon. Und dann, am letzten Tag, war ich in der Tischlerei.

......

Und dann, was haben Sie danach gemacht?

Ja, ich hab dann noch Praktikum gemacht, ich habe nur meistens Praktikum g´macht. In am Gastgewerbe hab ich´s probiert. Und dann in einem Altersheim hab ich´s probiert. Zweimal da. Und so.

Und wie sind Sie dann eigentlich hierher gekommen?

Ja, ich war vorher in Lanzendorf, in so einer Tagesheimstätte, net?

......

Und was haben Sie dort gemacht?

Da habe ich Seiden gemalt oder Industriearbeit gemacht.

Wie war das?

Ja schon, aber es war nix für mi.

Is nix? Warum is das nix für Sie?

Ich waß net, i hab mi net wohl g´fühlt, das war net mei Ding. Und dann hab´ i g´hört, die Arbeitsassistentin hat g´hört, daß es da einen Kurs gibt zur Ausbildung.

Mhm.

Dann hab i´s halt probiert.

......

Im abschließenden Plaudern nach dem Interview, das auf Tonband aufgenommen wurde, meint Frau Pichler auf die Frage, was sie tun möchte, sollte sie keinen Arbeitsplatz finden: "Dann mach´ ich halt die nächste Maßnahme."



[1] Name geändert

[2] ....... = Auslassung

2. Verstehen

"Die durchaus löbliche Absicht,

den Dingen persönlich und von nahe auf den Grund gehen zu wollen,

verleitet manchmal dazu, dort nach den Erklärungsgründen

für die beobachteten Realitäten zu suchen, wo sie gar nicht

(zumindest nicht in jedem Fall) zu finden sind,

also am Ort der Beobachtung selbst."

(Bourdieu, 1998, S. 207)

Daß Projekte zur beruflichen Integration von Personen mit Behinderung in Österreich boomen, ist nicht zuletzt auf die finanziellen Ressourcen zurückzuführen, die der Europäische Sozialfonds (ESF) dafür bereitstellt. Ziel dieses Strukturfonds ist die Vermittlung von ArbeitnehmerInnen, die besonders benachteiligt sind, auf den ersten Arbeitsmarkt, sei es durch Unterstützung am Arbeitsplatz, durch Qualifizierung oder finanzielle Beschäftigungshilfe (vgl. ESF-Handbuch, BMAGS, 1997).

Personen mit Behinderung werden am österreichischen Arbeitsmarkt diskriminiert. Im Bericht über die soziale Lage stellt das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 1998 fest: "Die Integration von behinderten Menschen in das Erwerbsleben gestaltet sich weiterhin schwierig. Die Zahl der als arbeitsuchend vorgemerkten Behinderten ist nach wie vor sehr hoch." (BMAGS, 1998, S. 17). Ein Blick auf die Arbeitslosenstatistik der letzten Jahr verdeutlicht dies: im Durchschnitt ist die Arbeitslosenrate unter Personen mit Behinderung mindestens doppelt so hoch wie jene von Personen ohne Behinderung (Quelle: http:\\www.bizeps.or.at). Demgegenüber fällt auf, daß Betriebe ihrer gesetzlichen Pflicht, ArbeitnehmerInnen mit Behinderung einzustellen, nicht nachkommen: 1997 wurde die Beschäftigungspflicht nur zu 61% erfüllt (BMAGS, 1998). Anstatt eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter mit Behinderung einzustellen, ziehen es 39% der Unternehmen vor, eine Ausgleichstaxe zu entrichten, die 1999 knapp öS 2.000.- pro Monat beträgt. Der aus diesen Mitteln entstandene Ausgleichstaxfonds speist zu einem wesentlichen Teil Projekte zur beruflichen Integration, die jenen Unternehmen, die keine Personen mit Behinderung beschäftigen, welche zu vermitteln versuchen. Ein Umweg, der sich lohnt und Erfolg verspricht? Mitnichten, stellt doch das BMAGS bereits 1996 ernüchternd fest: "Trotz des hohen Einsatzes von Förderungsmitteln gestaltet sich die Integration von behinderten Menschen ins Erwerbsleben nach wie vor als schwierig." (BMAGS, 1996, S. 44).

Als zentrale Ursache für die schlechte Arbeitsmarktsituation von erwerbsfähigen Personen mit Behinderung stehen ihre mangelnde berufliche Bildung und Qualifikation an erster Stelle (vgl. Leichsenring/Strümpel, 1997). Auch der ESF stützt seine Aktivitäten, deren zentraler Schwerpunkt die Qualifizierung Arbeitsuchender bildet, auf diese Annahme. Diesen Tatsachen und den gesellschaftlichen Bemühungen um Schulintegration zum Trotz bleibt das österreichische Bildungswesen dem Prinzip der Aussonderung verhaftet. Sei es, daß immer noch der Großteil aller Kinder und Jugendlichen mit Behinderung Sonderschulen besuchen (vgl. den Beitrag von Haider in diesem Band), sei es, daß auch in Integrationsklassen nach Lehrplänen der Sonderschule unterrichtet wird. Aussagen des Unterrichtsministeriums in der Öffentlichkeit vermitteln den Eindruck, als wolle sich die Schule der beruflichen Qualifikation von Jugendlichen mit Behinderung überhaupt entledigen. So heißt es etwa in Bezug auf berufliche Bildung in der Tageszeitung Der Standard am 1. März 1999: "Die Schule kann keine Aufbewahrungsstätte geistig behinderter Kinder sein", und "Es muß jedenfalls auch andere verantwortliche Institutionen geben als die Schule. Dort kann nicht alles durchgetragen werden." Jugendlichen mit Behinderung und vor allem Jugendlichen mit allen Formen kognitiver Beeinträchtigung ist der Besuch einer Höheren Schule verwehrt. Bei Lehrberufen finden vor allem jene SchülerInnen eine Stelle, die Lehrplanansprüche der Berufsschulen erfüllen können. Jugendlichen mit kognitiver Behinderung bleibt anstelle einer Berufsausbildung in den meisten Fällen praktisch nur der Weg in Einrichtungen der Beschäftigungstherapie, wo sie für ein Taschengeld, als nicht sozialversicherte KlientInnen, Industrie- oder Kreativarbeiten erledigen.

Projekte zur beruflichen Integration von Personen mit Behinderung stellen dieser scheinbar natürlichen Struktur eine Alternative entgegen und wollen Sand in ihr Getriebe streuen. Welche Rolle spielen diese Projekte in einem Szenario zu, wo sich mit bewährter Sicherheit ein System, die Schule, auf das andere, die Wirtschaft, beruft, und umgekehrt? Ändern sie wirklich etwas? Ein genauerer Blick auf die Eigenschaften und Funktionsweisen der Projekte, auf die ihnen zugrundeliegenden Strukturen und Paradigmen soll der Beantwortung dieser Fragen dienen. Dabei dient es sowohl der Anregung als auch der konkreten Veranschaulichung, einen Bezug zur Geschichte Frau Pichlers herzustellen. Wohlgemerkt geht es bei dieser Analyse nicht darum, das konkrete Projekt, an dem Frau Pichler teilgenommen hat, schlecht zu machen, sondern vielmehr darum, exemplarisch deutlich zu machen, was typischerweise in Projekten zur Arbeitsintegration geschieht.

Projekte zur beruflichen Integration finden in einer globalen neoliberalen Grundstimmung statt, die vermehrt Individualität, Selbstverantwortung und den Abbau staatlicher Wohlfahrtspolitik propagiert. Im Wettkampf um finanzielle Mittel aus dem ESF können sich dieses Trends auch innovative Projekte, denen es um die Befähigung benachteiligter sozialer Gruppen geht, nicht erwehren. "Alle spekulieren auf europäische Strukturfondsmittel, jedes Beschäftigungsprojekt steht in Konkurrenz mit jedem anderen um die knappen und nochmals gekürzten EU-Gelder." (Schunter-Kleemann, 1999, S. 3) Daß den Projekten strenge Erfolgskriterien, wie etwa eine Vermittlungsrate von mindestens 50% auferlegt werden, verschärft für sie den Druck und unterwirft sie einem leistungs- weil profitorientierten Wettbewerb.

Für die Teilnahme an Integrationsprojekten werden Personen mit Behinderung anhand bestimmter Kriterien, die direkt mit ihrer Behinderung zusammenhängen, ausgewählt. Die meisten Projekte wenden sich gezielt an Personen mit einer bestimmten Form von Behinderung. Frau Pichler mußte z.B. eine sogenannte geistige Behinderung vorweisen und darüber hinaus gewisse Mindestleistungen im Bereich der Kulturtechniken erbringen. Es kommt also zu Aussonderungen bzw. zu Feststellungen wie etwa, daß eine Person nicht integrationsfähig oder job-ready sei, dabei variieren die Etikettierungen von Projekt zu Projekt. Deutlich wird zweierlei: erstens liegt diesem Vorgehen ein an Defekten orientiertes Paradigma zugrunde. Zweitens erfolgt gerade für Personen mit geistiger Behinderung die Legitimierung ihrer Behinderung häufig durch den Nachweis des Besuchs einer Sonderschule bzw. dadurch, daß eine Person nach dem Lehrplan einer Sonderschule gebildet wurde. Integrative Projekte bauen so auf dem Urteil eines Systems auf, das sich an Defiziten orientiert, und die Annahme liegt nahe, daß sie, latent, dessen Funktionsweisen wenn auch nicht direkt kopieren so doch übernehmen. Sprich: die Selektionsfunktion des Bildungssystems wirkt in Projekten zur beruflichen Integration weiter.

So entstehen TeilnehmerInnengruppen, denen eine Homogenisierung zugrunde liegt - ein wesentliches Charakteristikum aussondernder Bildungsformen (vgl. Feuser, 1995). Daraus erwächst eine paradoxe Situation: Projekte, die Integration zum Ziel haben, basieren nicht nur auf Aussonderung, sondern reproduzieren sie.

Typischerweise streben Qualifizierungen danach, Defizite und Defekte einzelner Personen wettzumachen. Defizite, die als Eigenschaften der Person und nicht etwa als benachteiligende Bedingung oder unangemessene Forderung des Umfelds verstanden werden.

In den Projekten geht es also vorrangig darum, Personen mit Behinderung zu ändern, und meist erst an zweiter, weit unbedeutender Stelle darum, Aufklärungsarbeit vor Ort, in Unternehmen und Betrieben zu leisten. Dies erstaunt umso mehr, als die einschlägige Fachliteratur betont, daß es wesentlich von den konkreten Erfahrungen der Betriebe mit behinderten ArbeitnehmerInnen, von der Information über Beihilfen und von praktischer Unterstützung vor Ort abhängt, ob sie Personen mit Behinderung einstellen (vgl. Leichsenring/Strümpel, 1997).

Bei den MitarbeiterInnen der Projekte handelt es sich zumeist um Personen ohne Behinderung. Sie sind diejenigen, die für ihre Teilnahme finanziell entschädigt werden. Im Falle Frau Pichlers trifft dies auf alle ProjetkmitarbeiterInnen zu, deren Überlegenheit sich auch auf der Entscheidungsebene spiegelt: im allgemeinen sind es die Beteiligten ohne Behinderung, die das Projekt entwickeln und realisieren. So halten die Projekte jene sozialen Ungleichheiten, denen sie per Definitionem entgegenwirken sollen und wollen, selbst aufrecht und reproduzieren sie. Den TeilnehmerInnen mit Behinderung, das sei hier am Rande bemerkt, wird dadurch die Möglichkeit genommen, sich mit adäquaten Rollenmodellen, also berufstätigen Personen mit Behinderung, identifizieren zu können.

Bei der Erzählung von Frau Pichler fällt im Zusammenhang mit beruflichen Maßnahmen auf, daß sie immer wieder neue Schulungen und Projekte durchläuft, deren Inhalte von außen betrachtet unmotiviert und willkürlich wirken. Es hat den Anschein, als wäre Frau Pichler viel mehr aufgrund der Tatsache einer körperlichen Beeinträchtigung und nicht entsprechend ihren eigentlichen Interessen, Fähigkeiten und Begabungen vermittelt worden. Wie anders kann plausibel erklärt werden, daß eine junge Frau, die am liebsten mit Tieren arbeiten möchte, eine Anlehre als Wäschewarenerzeugerin sowie Praktika in Altenheimen, Gastbetrieben und einer Tischlerei absolviert und nach einem Abstecher in die Beschäftigungstherapie in einem Kurs für Bürohilfskräfte landet? Diese Beobachtung deckt sich mit den Ergebnissen einer Studie, die zu dem Schluß kommt, "daß nur ein sehr geringer Teil der befragten Personen ausreichend über künftige Berufsmöglichkeiten informiert wurde," (Schabmann/Klicpera, 1998, S. 53).

Trotz kontinuierlicher spezieller Bildungsmaßnahmen war es Frau Pichler nicht möglich, über Praktika hinaus auf Dauer einen regulären Arbeitsplatz zu finden. Erschwerend wirkt in ihrem Fall, daß sie im Südburgenland aufgewachsen ist, einer strukturell sehr schwachen Region, die allgemein mit hoher Arbeitslosigkeit zu kämpfen hat. Daß sich Frau Pichler mit dem System der Maßnahmen arrangiert hat, wird in ihrer resignierenden Aussage: "Dann mach ich halt die nächste Maßnahme", mehr als deutlich. Doch über eine Sache ist sie sich im Klaren: lieber endlos Maßnahmen absolvieren als in der Beschäftigungstherapie zu landen. Wenigstens diesen Entscheidungsprozeß konnte sie für sich abschließen.

Bei der näheren Betrachtung von Projekten zur beruflichen Integration von Personen mit Behinderung drängt sich der Vergleich mit schönheitschirurgischen Eingriffen auf: an der Oberfläche wirken sie verjüngend, aber am wahren Alter der PatientInnen ändern sie nichts. Die Projekte fügen sich in die vorherrschenden, an Leistung und Wettbewerb orientierten Strukturen, seien es jene der Schule oder jene der Wirtschaft. Daß Menschen dabei an ihrer Verwertbarkeit für den Profit gemessen werden, wird in der Geschichte Frau Pichlers an zwei Stellen deutlich: erstens, als die Regelschule, wie sie zu wenig Kinder hatte, plötzlich doch Interesse an ihr zeigte, und zweitens bei den zahllosen Praktika, die Frau Pichler in den vergangenen Jahren ohne Bezahlung in etlichen Betrieben der Wirtschaft absolvierte.

Das Resümee ist ernüchternd: Projekte zur beruflichen Integration behinderter Menschen wirken zwar oberflächlich innovativ, doch bei näherer Betrachtung entpuppen sie sich einerseits als Fortsetzung bzw. Lückenbüser des selektiven Bildungssystems, und andererseits als Tropfen auf den heißen Arbeitsmarkt, der sich Personen mit Behinderung, entgegen allen Förderbemühungen, immer mehr verschließt.

3. Veränderungen?

Der Versuchung zu widerstehen, in Anbetracht dieser negativen Gesamtbeurteilung resignativ aufzugeben, ist nicht leicht. Je tiefer der Blick geht, umso komplexer aber auch um so aussichtsloser erscheint das Ziel der Integration, zu perfekt arbeiten die aussondernden Mechanismen. Lichtblicke sind in diesen Momenten kleine Fortschritte im Alltag, sei es die erfolgreiche Integration in die Arbeitswelt, die in einzelnen Arbeitsassistenzprojekten doch immer wieder gelingt (vgl. die konkrete Geschichte von Integration:Wien in diesem Band), seien es wissenschaftliche Beiträge, wie etwa jener bereits erwähnte von Schabmann und Klicpera. Die Autoren haben beruflich integrierte ArbeitnehmerInnen mit geistiger Behinderung befragt, wie diese ihre Berufstätigkeit erleben, und konstatieren, bei allen Schwierigkeiten, eine sehr hohe Zufriedenheit, sowohl bei den Personen mit Behinderung als auch bei ihren Angehörigen. Dies zählt umso mehr, als die überwiegende Mehrheit der Befragten Erfahrung in Einrichtungen der Beschäftigungstherapie hatten und daher einen relevanten Vergleich zwischen Integration und Sondereinrichtung ziehen konnten (vgl. Schabmann/Klicpera, 1998). Optimistischer gestimmt wird daher abschließend der Versuch unternommen, konkrete Ansatzpunkte für notwendige Veränderungen auf verschiedenen Ebenen zu formulieren.

Die Politik ist gefordert, über Lippenbekenntnisse hinaus den gleichberechtigten Zugang aller Gesellschaftsbereiche für Personen mit Behinderung sicherzustellen und dies durch konkrete, einforderbare Maßnahmen auch umzusetzen. Es muß endlich Schluß damit sein, an der Oberfläche herumzukratzen, wie etwa bei der Verabschiedung der Schulgesetze zur Integration, die in der Realität von Behörden kontraproduktiv umgesetzt werden (vgl. Weißbuch Integration, 1998), oder wie bei der Einführung einer lächerlichen Ausgleichstaxe zum Freikaufen von der Verpflichtung zur Einstellung von ArbeitnehmerInnen mit Behinderung.

Die Schule muß ihrem gesellschaftlichen Auftrag nach Integration umfassender und ernsthafter nachkommen. Auch Jugendliche mit kognitiven Beeinträchtigungen müssen die Chance haben, aus der Vielfalt beruflicher Bildungsmöglichkeiten die ihnen entsprechende Richtung wählen zu können und ihren Bedürfnissen entsprechend eine berufliche Qualifizierung zu erhalten. Konkret bedeutet dies, daß auch höher bildende und berufsbildende Schulen Modelle zur Integration entwickeln müssen. Daß dabei von den Lehrpersonen und vom Bildungssystem viel Kreativität und Veränderungsbereitschaft erforderlich ist, steht außer Zweifel. Aber schließlich: warum sollen sich immer nur die Kindern und Jugendlichen mit Behinderung anpassen und verändern?

Projekte zur beruflichen Integration müssen in Bezug auf ihre innere, strukturelle Qualität hin reflektiert und entsprechend verändert werden. Das kann beispielsweise bedeuten, daß nicht von vornherein selektive Auswahlkriterien angewandt werden, oder daß vermehrt MitarbeiterInnen mit Behinderung Zugang zur aktiven Projektebene erhalten.

Verbunden mit der bindenden gesetzlichen Verpflichtung zur Einstellung von ArbeitnehmerInnen mit Behinderung müssen vermehrt Initiativen zur Information von ArbeitgeberInnen gesetzt werden, um das Veränderungspotential auf dieser Seite zu nützen und einzufordern.

Zusammenfassung

Der Beitrag setzt sich anhand einer persönlichen Geschichte, die eine Frau mit Behinderung selbst erzählt, kritisch mit Maßnahmen zur beruflichen Integration von Personen mit Behinderung auseinander. Anhand einer Analyse jener Strukturen und Mechanismen, die integrative Arbeitsprojekte typischerweise charakterisieren, kommt die Autorin zu einem ernüchternden Schluß: Projekte, die sich die Beseitigung sozialer Ungleichheiten zum Ziel gesteckt haben, reproduzieren diese Ungleichheiten einerseits durch ihre Einbettung in wettbewerbsorientierte Förderprogramme, und andererseits durch ihre strukturellen Eigenschaften und Funktionsweisen. Konkrete Ansätze zur Veränderung schließen den Beitrag ab.

Literatur:

BMAGS (1996). Bericht zur Lage behinderter Menschen. Band 2: Berufsausbildung, Arbeit. Wien: BMAGS.

BMAGS (Hrsg.) (1997). ESF-Handbuch. Band 1. Wien: BMAGS.

BMAGS (1998). Bericht über die soziale Lage. Analysen und Ressortaktivitäten. Wien: BMAGS.

Bourdieu, P. (Hrsg.) (1998, 2. Auflage). Das Elend der Welt. Zeugnisse und Diagnosen alltäglichen Leidens an der Gesellschaft. Konstanz: UVK Universitätsverlag Konstanz.

Feuser, G. (1995). Behinderte Kinder und Jugendliche: zwischen Integration und Aussonderung. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft.

Leichsenring, K., Strümpel, Ch. (1997). Berufliche Rehabilitation und soziale Integration - Problembereiche und Entwicklungstendenzen. in: BMAGS (Hrsg.) Berufliche Integration behinderter Menschen - Innovative Projektbeispiele aus Europa. Schriftenreihe "Soziales Europa", Band 6. Wien: BMAGS.

Schabmann, A., Klicpera, Ch. (1998). Erleben von Berufstätigkeit. in: Behinderte in Familie, Schule, und Gesellschaft 4/5 1998.

Schunter-Kleemann, S. (1999). ESF-Interventionen und Gender-Mainstreaming in Deutschland - einige methodologische und politische Überlegungen. Vortrag gehalten auf der Fachtagung "Europa und alles wird gut? Chancen und Grenzen der Gleichstellungspolitik des ESF in Österreich.", 21. Juni 1999. Veranstalter: BMAGS.

Weißbuch Integration (1998). Sonderheft erziehung heute 3/98 und betrifft:integration 3b/98.

Quelle:

Petra Flieger: "Dann mach´ ich halt die nächste Maßnahme." Eine kritische Analyse von Projekten zur Integration am Arbeitsmarkt.

Erschienen in: Schulheft 94/1999, Verlag Jugend & Volk. S. 155 - 156

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 17.01.2007

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