Endstationen

oder Zum historischen Erbe des Nationalsozialismus im Umgang mit behinderten Menschen in Österreich

Autor:in - Petra Flieger
Themenbereiche: Lebensraum
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Erschienen in: Stimme. Zeitschrift der Initiative Minderheiten. Thema: Pflege geht uns alle an. Gleichbehandlung im Alter. 2017. Nr. 103 Stimme (103/2017)
Copyright: © Petra Flieger 2017

Zusammenfassung

Die Aufarbeitung von Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe stand im Gegensatz zur Auseinandersetzung mit den Einrichtungen der Kinder- und Jugendwohlfahrt bislang nicht im Zentrum historischer und sozialwissenschaftlicher Untersuchungen. Eine im Frühjahr 2017 präsentierte Studie über behinderte Kinder und Jugendliche in der Wiener Psychiatrie[1] stellt diesbezüglich einen wichtigen Meilenstein dar.



[1] H. Mayrhofer, G. Wolfgruber, K. Geiger, W. Hammerschick, V. Reidinger (Hg.) (2017): Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in der Wiener Psychiatrie von 1945 bis 1989. Stationäre Unterbringung am Steinhof und Rosenhügel. Schriften zur Rechts- und Kriminalsoziologie Band 8. Wien: Lit Verlag. Die Studie steht auf der Website des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie zum Download zur Verfügung.

Endstationen

Ein Team von WissenschafterInnen des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie untersuchte im Auftrag der Stadt Wien die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Organisations- und Entscheidungsstrukturen in zwei zentralen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen: Zum einen im Pavillon 15 des Psychiatrischen Krankenhauses auf der Baumgartner Höhe (Untersuchungszeitraum 1945 bis 1983) und zum anderen in der Abteilung für entwicklungsgestörte Kinder unter der Leitung von Andreas Rett, die ab 1975 am Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel untergebracht war (Untersuchungszeitraum 1956 bis 1989). Quellen für die wissenschaftliche Aufarbeitung waren Akten und Obduktionsprotokolle von PatientInnen sowie relevante Verwaltungsakten und Korrespondenzen. Das Forschungsteam führte darüber hinaus Interviews, sowohl mit ehemaligen PatientInnen bzw. deren Angehörigen, als auch mit ehemaligen MitarbeiterInnen und ausgewählten ExpertInnen der Behindertenhilfe. Vor allem die überraschend große Fülle an Archivmaterial stellte die ForscherInnen vor große Herausforderungen bei der Auswertung und Verarbeitung – der über 600 Seiten starke Endbericht ist dafür beredtes Zeugnis. Im vorliegenden Beitrag soll der Schwerpunkt auf Ergebnissen der Untersuchung zum Pavillon 15 und den daraus resultierenden Konsequenzen für ganz Österreich liegen.

Alltag im Pavillon 15

In systematisch nach unterschiedlichen Themen angelegten Kapiteln breiten die AutorInnen ihre aus den Quellen erworbenen Einsichten in die Alltagsrealität von Pavillon 15 aus: Ausgehend von der Geschichte des sogenannten „Kinderpavillons“ wird u. a. über Personal- und Entscheidungsstrukturen, medizinische Standards und Versorgung sowie das therapeutische und pädagogische Angebot berichtet. Nach der Darstellung, woher und wie die untergebrachten Kinder und Jugendlichen in den Pavillon 15 kamen, eröffnen sich genaue und immer wieder erschütternde Einblicke in deren konkrete Lebenssituation: Viele von ihnen waren praktisch die ganze Zeit in käfigartigen Gitterbetten untergebracht, bar aller Anregungen und Abwechslung. Brachten Angehörige Spielsachen mit, wurden diese den Kindern weggenommen. Die körperliche und hygienische Versorgung war unzureichend. Permanente physische, psychische und soziale Vernachlässigung war die Regel, mit all ihren massiven negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder. Aussonderung und Isolation von Familie und sozialem Umfeld waren total. Zwar wurden behinderte Mädchen und Buben nach 1945 nicht mehr ermordet, aber ihr völliger Ausschluss glich einem sozialen Tod. Die österreichische Gesellschaft entledigte sich ihrer behinderten Kinder erfolgreich, diese waren in der Öffentlichkeit nicht sichtbar, ihre Existenz verdrängt.

Das in politischen Diskussionen häufig vorgebrachte Argument, diese Form der Versorgung sei damals fachlicher Standard in der Behindertenhilfe gewesen, widerlegt die Studie mit einem eindrücklichen Dokument aus dem Jahr 1953. Dr. Tesarek, der damalige Jugendamtsleiter, richtete ein eindringliches Schreiben an den zuständigen Stadtrat, Vizebürgermeister Karl Honay: „Die Kinderabteilung (…) ist nicht zu verantworten. (…) Sie ist völlig unzulänglich eingerichtet. Die Pflegerinnen wissen sich mit den Kindern nichts anzufangen. (…) Niemand von uns kann diesen Zustand verantworten.“[2] Der Brief wurde zwar offensichtlich archiviert, sein Appell jedoch ignoriert. An den Zuständen im Pavillon 15 änderte sich erst mehr als 20 Jahre später etwas, nachdem Eltern behinderter Kinder konsequent auf Missstände hingewiesen hatten. Im Jahr 1983 übersiedelten ca. 80 Kinder und Jugendliche in den neu renovierten Pavillon 17. Entgegen aller damals bereits seit Längerem diskutierten internationalen Entwicklungen über Integration und De-Institutionalisierung in der Behindertenhilfe verblieben sie im psychiatrischen Gelände, weiterhin ausgesondert von der Gesellschaft. Schließlich untersagte das im Jahr 1991 eingeführte Unterbringungsgesetz die dauerhafte Versorgung behinderter Menschen in der Psychiatrie. Aber erst vor Kurzem, im Jahr 2012, übersiedelten die letzten behinderten BewohnerInnen aus Pavillon 17 in integrierte Wohnungen.

Foto: Kinder in Gitterbetten

Bildnachweis: ÖNB / WeberBildtext: Endstation Pavillon 15 im Jahr 1962.



[2] Ebd., 147.

Nationalsozialistische Kontinuitäten

Pavillon 15 war in der Zeit des Nationalsozialismus in Österreich Teil der Tötungsanstalt „Am Spiegelgrund“ und zentraler Ort der Euthanasie von behinderten Kindern und Jugendlichen. Auch danach blieb er eine Endstation – mit vielen Kontinuitäten: Sei es, dass die Kinder häufig auf Empfehlung von ÄrztInnen aus ihren Herkunftsfamilien und ihrem sozialen Umfeld radikal und endgültig segregiert wurden; sei es die Unterteilung in „gute“, also bildungsfähige bzw. förderwürdige und „schlechte“, also bildungsunfähige und nicht förderungswürdige Kinder; sei es die Wiederbeschäftigung von ehemaligen NationalsozialistInnen als PflegerInnen oder die nach Kriegsende fortgesetzte Praxis, Gehirne verstorbener Kinder für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden. Der NS -Kinder-Euthanasiearzt Heinrich Gross konnte so seine begonnene Forschung mit Gehirnen behinderter Kinder bis zum Jahr 1977 nahtlos weiterführen.

All dies müsste umfassend historisch aufgearbeitet und die bis heute wirksamen Konsequenzen – vor allem die fest verankerte Kultur der Aussonderung behinderter Menschen – sollten in der Öffentlichkeit breit diskutiert werden. Nur so kann das Erbe des Nationalsozialismus bewältigt und überwunden werden.

Nicht auf Wien beschränkt

Die Studie zu Pavillon 15 stellt einen Anfang dar. Denn in vielen anderen Bundesländern herrschten sowohl in der Psychiatrie als auch in Behindertenheimen vergleichbare Zustände. Der Einfluss des nationalsozialistischen Gedankenguts auf den Umgang mit behinderten Menschen war keinesfalls auf Wien beschränkt.

Aus dem Jahr 1980 existiert beispielsweise ein Bericht über eine Anstalt im steierischen Kainbach, wo 600 behinderte Kinder und Erwachsene untergebracht waren. Die Schilderungen über die Zustände und die Bilder sind über weite Strecken ident mit jenen über den Pavillon 15.[3] Die Kainbacher Verhältnisse lösten damals internationales Medieninteresse aus, das zu internen Reformen innerhalb der Einrichtung führte. Doch entgegen allen internationalen Tendenzen zur Integration und Gleichstellung behinderter Menschen wurde in der Steiermark die Berechtigung einer großen Sondereinrichtung mit all ihren negativen Folgen nie in Frage gestellt.

Foto: Kinder in Gitterbetten

Bildnachweis: Nausner Bildtext: Endstation Heil- und Pflegeheim Kainbach im Jahr 1980.

Dass das historische NS -Erbe bis heute schwer auf der österreichischen Behindertenhilfe lastet, zeigen nicht zuletzt die jährlichen Berichte der Volksanwaltschaft. Diese besucht und kontrolliert seit 2012 im Sinne der Prävention von Menschenrechtsverletzungen auch Einrichtungen für behinderte Menschen in ganz Österreich. Konsequent kritisiert die Volksanwaltschaft, dass es hier immer wieder zu Aussonderung und struktureller Gewalt kommt, dass behinderten Menschen Selbstbestimmung und Entwicklungsmöglichkeiten vorenthalten werden – bei Kindern ebenso wie bei Erwachsenen. Die Volksanwaltschaft weist ebenso beharrlich auf das Fehlen einer bundesweiten Strategie für De-Institutionalisierung und das mangelnde Angebot an bedarfsgerechten, mobilen Unterstützungsdiensten für Familien mit behinderten Kindern bzw. für erwachsene Frauen und Männer mit Behinderungen hin. Doch die meisten Menschen in Österreich finden es immer noch richtig und gut, dass behinderte Kinder Sonderschulen besuchen und behinderte Frauen und Männer in Sondereinrichtungen leben. Aussonderung ist bei weitem stärker verankert als Integration, in den Köpfen ebenso wie in den Strukturen. Die verdrängte Aufarbeitung des Umgangs mit behinderten Menschen im Nationalsozialismus und dessen Auswirkungen bis heute müssen endlich umfassend angegangen werden.

Petra Flieger setzt sich als freie Sozialwissenschafterin mit den Themen Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen auseinander.

Quelle

Petra Flieger: Endstationen oder Zum historischen Erbe des Nationalsozialismus im Umgang mit behinderten Menschen in Österreich

Erschienen in: Stimme. Zeitschrift der Initiative Minderheiten. Thema: Pflege geht uns alle an. Gleichbehandlung im Alter. 2017. Nr. 103

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 09.11.2017



[3] Nausner, Peter (1980): Kainbach wird gebraucht. Eine Reportage über ein Pflegeheim für unheilbar Geisteskranke. In: Zeitschrift Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft 2/80, 2-6.

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