Wider die Unvernunft der Euthanasie

Autor:in - Georg Feuser
Themenbereiche: Eugenik
Textsorte: Vortrag
Releaseinfo: Ungekürzte Fassung eines Vortrags an der Universität Innsbruck im Rahmen der Reihe "Wissenschaft und Verantwortlichkeit" am 12.12. 1991
Copyright: © Georg Feuser 1991

1. Vorbemerkungen

Ich bedanke mich für die Einladung nach Innsbruck und die Möglichkeit, hier zu Ihnen zu sprechen. Der Anlaß ist im Grunde ein bedrückender, einer, von dem wir vielleicht fälschlicherweise geglaubt und gehofft haben, er sei nicht mehr und nie mehr nötig. Das war ein Irrtum. Ich für meinen Teil muß auch das Versäumnis zugestehen, im Rahmen der Entwicklung der gemeinsamen Erziehung, Bildung und Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher, die die letzten 12 Jahre meiner Lebenszeit (nicht nur meiner Arbeitszeit) völlig in Anspruch genommen hat, für die intensive Wahrnehmung der Tendenzen in Wissenschaft und Gesellschaft nicht mehr genügend Kraft gehabt zu haben, die diesem Ansinnen, nämlich die "Einheit des Menschen in der Menschheit" (Séguin) im Bereich von Erziehung und Unterricht wieder herzustellen, genau entgegenlaufen.

Ich meine damit vor allem die das Lebensrecht des Menschen kalkulierenden und den Wert eines menschlichen Lebens beurteilenden Prozesse und daraus folgend die Debatte um die sog. "Neuen Euthanasie" wie das Verlangen nach Euthanasie, das im Gewand einer Bio-Ethik seine moralische Legitimation reklamiert. Ich sehe diese Tendenzen als Folgen der Technologieentwicklung im humanwissenschaftlichen Bereich, die längst das Denken und Handeln zu kontrollieren begonnen haben, anstatt daß Denken und Handeln die Technologien steuern. Was wir diskutieren, ist in vielen Bereichen, oft ohne daß wir es wissen, längst Praxis geworden: der Weg führt von der Invitrofertilisation (IVF), die die Selektion mehrerer Embryonen zugunsten des best wachsenden, der in den Uterus eingebracht wird, erforderlich macht, über das sog. "Liegenlassen" schwerstbehinderter Säuglinge bis zur Sterbehilfe.

In der BRD muß jährlich von 1200 liegengelassenen Säuglingen ausgegangen werden; folgt man RÜGGEBERG (1991) der sich auf den Gynäkologen Loch, Wiesbaden, bezieht, muß von rund 7-9 Promille Säuglingen ausgegangen werden, die so schwer geschädigt sind, daß nach Ansicht Loch's, lebensverlängernde Behandlungen abgebrochen werden sollten. Bei etwas 700.000 Neugeborenen allein in den sog. alten Bundesländern der BRD wären das 5000 bis 6000 Babys pro Jahr! [1]

Das kennzeichnet eine Entwicklung und Realität, gegen die kein im Brustton der Überzeugung vorgetragenes Statement, daß wir dafür sind, dagegen zu sein, mehr wirksam ist. Solche Appelle sind weder hilfreich noch überzeugend, weil sie keine Beweise fair etwas sind und derart erst einmal auch nicht als allgemeinverbindlich betrachtet werden können. Gerade um den Nachweis der Allgemeinverbindlichkeit moralischer Praxen unabhängig von religiösen Überzeugungen und Anschauungen anderer kultureller Traditionen aber hat sich Ethik zu bemühen.

Bei kritischer Analyse der Heil- und Sonderpädagogik müssen wir als BehindertenpädagogInnen erst einmal die Feststellung zulassen, daß dieses Fach in Theorie und Praxis von seinen Ursprüngen an bis heute selbst die Selektion und Segregierung behinderter Menschen aller Altersstufen gerechtfertigt und extensiv praktiziert hat und dies wird, wenn wir uns dem Anliegen der »Integration« nicht in verantwortlicher Weise öffnen, auch weiterhin der Fall sein. Im Bereich von Erziehung, Bildung und Unterricht halten wir also durchaus die Pforten offen, durch die als behindert geltende Menschen in Räume selektiert werden, die als "Schonräume" deklariert mittels einer reduktionistischen Pädagogik ihre Teilhabe am kulturellen Erbe und am vollen sozialen Verkehr erheblich beschneiden. Daß dies "behinderungsspezfisch" erforderlich sei, ist eine unbewiesene Behauptung und die gute Absicht, den Betroffenen zu helfen, schützt nicht vor den individuellen wie gesellschaftlichen Folgen der betriebenen Selektion und Segregierung.

Die »gute Absicht« pervertiert sich durch die beschrittenen Wege und Methoden selbst. Sie kann auf der anderen Seite dieser angeblichen Schonräume die Pforte sein, durch die der Weg in die "Euthanasie" führt. Es gibt also erst einmal wenig Grund zum Fingerzeig auf die "bösen" anderen, aber viele und gute Gründe für ein Umdenken und die Realisierung einer integrativen Pädagogik für alle Kinder und Jugendlichen, die dem Humanitäts- und Demokratiegebot gerecht zu werden versucht und sich auf diese Weise aus einer Tradition zu befreien vermag, die in ihren Wurzel Quelle wie Vasall jener lebensphilosophischen, eugenisch-rassistischen Denkweisen war und ist, die gestern wie heute das Lebensrecht behinderter Menschen vom Moment ihrer Zeugung an über die Geburt hinaus bis ins Alter hinein in Frage stellen und bedrohen.

In der Folge geht es mir darum, anhand der Auffassungen von SINGER und der sog. "Einbecker Empfehlung" exemplarisch aufzuzeigen, daß die Begründungszusammenhänge, die vorgebracht werden, um die Grenzen zwischen Mensch und Tier zu verwischen und Embryonen und Feten aber auch schwer beeinträchtigte Menschen als Nicht-Personen bewerten zu können, die zu töten in der Folge moralisch sowohl gerechtfertigt wie geboten sei, im Spiegel der diesbezüglich relevanten Humanwissenschaften und der Behindertenpädagogik als unwissenschaftlich und nicht haltbar zurückgewiesen werden können. Die z.B. bei behinderten Kindern mehr noch als bei höheren Tieren von SINGER v.a. in Abrede gestellten psychologisierbaren Eigenschaften sind ihrem Wesen nach Grundkomponenten funktionaler und struktureller Art, die Leben schlechthin konstituieren. Keine Ethik kann diese Komponenten negieren. Bleiben sie als das erkannt und anerkannt, was sie sind, gibt es jenseits des Utilitarismus und dessen Hilfskonstruktion, des Präferenzutilitarismus, weitere rationale und materiale Ansätze der ethischen Fundierung des Seins; auch aller mit dem menschlichen Leben zu vereinbarenden Da-Seinsformen. Auch darauf möchte ich abheben und schon jetzt feststellen:

Es ist

  1. menschlich, schwerste Beeinträchtigungen zu haben und mit diesen im Sozialverbund als Mensch unter Menschen zu leben, dieses Sein zu Bejahen und es weder zu verletzen noch die erforderliche und mögliche Hilfe zu unterlassen; es ist

  2. menschenmöglich, wenngleich nicht menschlich, solches Da-Sein zu verneinen, Hilfe zu unterlassen und es zu verletzen, indem es getötet wird - wenngleich letzteres aus rationalen und Vernunftsgründen ethisch nicht begründbar ist.

SINGER vermochte es mit seiner "Praktischen Ethik" nicht, diese Form der Da-Seins-Verneinung zu begründen, weil er in wesentlichen Aussagen zu und über Behinderte irrt und in seinem eigenen System der "Praktischen Ethik" nicht widerspruchsfrei ist. Zudem gibt es ansatzweise in der Diskursethik wie in der materialen Ethik von STEINVORTH bessere Gründe für die Seinsbejahung und -förderung auch hinsichtlich des Da-Seins schwerstbehinderter Menschen als für die Seins-Verneinung im Sinne der "Euthanasie" der utilitaristischen- und präferenzutilitaristischen Begründungsversuche. Nun habe ich aber weit vorgegriffen.

Noch zwei kleine Hinweise: Ich bitte um Verständnis, daß ich als Deutscher die Thematik bezogen auf die Geschichte und aktuellen Ereignisse des Landes vortrage, aus dem ich komme und in dem ich Verantwortung habe; Verantwortung, die sich fair mich auch aus der Zeit des Hitler-Faschismus ergibt, in dessen letztes Drittel ich hineingeboren wurde, wenngleich ich in ihm nicht schuldig werden konnte. Ich kann hier nur Nachdenken und Besinnen angestoßen. Eine intensive Befassung mit den Grundlagen und Ausprägungen verschiedenster hier anzusprechender Bereiche muß ohnehin in mühevoller Kleinarbeit insbesondere von denen geleistet werden, die sich der Behindertenpädagogik verpflichtet fühlen. Wir sollten in diesem Fach solide begründen können, was wir denken und tun und warum wir es tun. Das sind wir auch den Menschen schuldig, mit denen wir arbeiten und deren Advokat wir in Anbetracht eines sehr niedrigen Lebensalters wie hinsichtlich des Vorliegens schwerster Beeinträchtigungen oft sein müssen, ob wir das wollen oder nicht. Nun zu den Ausführungen selbst.



[1] Siehe RÜGGEBERG, A.: Man läßt wieder Babies sterben in Deutschland - Aber manche überleben auch ohne ärztliche Behandlung. In: Behinderte 14(1991) 4, 1524

2. Praxis der Ethik - heute und morgen

Inhaltsverzeichnis

Im Rahmen humangenetischer Beratung wird heute an der Stelle des Eintritts des Menschen in die Welt, offen mit Kosten-Nutzen-Analysen begründet, nicht nur die "Ausmerze" von schon eingetretenen oder zu erwartenden Behinderungen betrieben, sondern im Kontext der humangenetischen Beratung mit den Zielvorstellungen der Gentechnologie der Mensch wie ein Werkstück der Qualitätskontrolle unterworfen, sein Werden je nach Ergebnis verworfen oder nach seiner Bewährung zur weiteren "Zucht" als tauglich bewertet (Lederberg 1963) und so eine neue Form der "Aufartung" zu betreiben versucht, durch die bald kein Mensch mehr seines Lebens sicher sein kann - auch wir sog. Nichtbehinderten nicht.

Schon im Informationsspiegel 7(1977)I vom 15. 02. 77, Hrsg.: Stiftung Rehabilitation, Heidelberg, wird - unter Bezugnahme auf den Marburger Genetiker Prof. Dr. Wendt, aufgerechnet, daß je 2, 5 Mill. Einwohner eine humangenetische Beratungsstelle zur Verfügung stehen sollte, da bei diesem Bevölkerungsanteil jährlich mit etwa 25000 Neugeborenen zu rechnen ist, von denen bei einer genetischen Schädigungsrate von 4-5% 1000 bis 1250 Kinder erbliche Schäden aufweisen. Nach den Marburger Erfahrungen könnten 200 bis 250 dieser Kinder durch eine pränatale Diagnostik und humangenetische Beratung verhindert werden. Rechnet man für die lebenslange Versorgung eines schwerkranken Kindes mit 100. 000. ~ DM, so könnten mit einem Jahresaufwand von DM 650. 000. -- jährlich 20-25 Millionen DM an Folgekosten eingespart werden. [2]

Am anderen Ende der Epoche eines menschlichen Lebens ist längst die "Entsorgung" von all denen in Vorbereitung, die im Prozeß ihres Lebens krank und siech oder durch die Bedingungen ihrer Arbeit invalide geworden sind. Auf der Basis eines heute mehr als problematischen, tabuisierten und weitgehend pervertierten Verhältnisses des Menschen zum Tod, obwohl Leben und Sterben, das ein Teil des Lebens ist (!) und mithin auch der Tod ein einander bedingendes Grundverhältnis der Evolution darstellen, kann mit Leichtigkeit eine Ideologie der Sterbehilfe etabliert werden, die die Ängste der Menschen, die wesentlich eine Folge des subjektiven Sinnverlustes aufgrund sozialer Deklassierung und Isolation sind und ihre Hilflosigkeit im Alter oder in der Krankheit brutal mißbraucht, um eben Sterbe- anstatt Lebenshilfe im Sterben zu leisten.

Wie weit dieses bereits von den einzelnen alten Menschen verinnerlicht worden ist, machen Beispiele deutlich, die DÖRNER ( 1990) berichtet. Er verweist darauf, daß ältere Mitbürger bei diesem Thema immer wieder folgende Haltung äußern: "Jetzt fühle ich mich gesund, genieße meine Rente und mein Leben. Sollte ich aber pflegebedürftig werden, möchte ich am selben Tag tot sein. Ich kann und will mich nämlich nicht von anderen Leuten abhängig machen, am wenigsten von meinen Kindern; ich kann und will mich ihnen nicht zumuten, da ich ihnen sonst den Genuß ihres Lebens beeinträchtigen würde. Das bin ich nicht Wert." (S. 52) [3]

Auch der ärztliche Auftrag und ärztliches Handeln werden in extremer Weise verfälscht, wenn z.B. geistigbehinderte Menschen unter der nur noch als zynisch zu bezeichnenden Vorgabe, ihnen dadurch Freiräume sexueller Selbstverwirklichung zu schaffen, sterilisiert [4] und alte, sieche, kranke und invalide Menschen unter der Vorgabe, ihre Leiden zu beenden, getötet werden sollten. In diesem Zusammenhang wird die sog. "Einbecker Empfehlung" der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht vom 29.06.86, zu einem erschreckenden Dokument der Rechtsverdrehung und Sinnentstellung der Grundgedanken des Grundgesetzes zur Legitimierung der "Euthanasie", das ich kurz vorstellen möchte.

Die Empfehlung ist in 10 Punkte gegliedert. Sie beginnt im ersten Punkt mit Hinweisen auf den Art. 2, Abs. 2 des Grundgesetzes, der lautet: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." Im 2. Absatz des 1. Punktes der Empfehlung heißt es ferner: "Eine Abstufung des Schutzes des Lebens nach der sozialen Wertigkeit, der Nützlichkeit, dem körperlichen Zustand oder der geistigen Verfassung verstößt gegen Sittengesetz und Verfassung." (S. 665) In der Folge werden diese Inhalte schrittweise zur Begründung der Rechtmäßigkeit des Verzichts auf eine lebenserhaltende Behandlung verbogen und diese Einlassungen zu einem billigen Alibi degradiert und zur völligen Farce. Unter Verweis auf human-ethische Beurteilungskriterien und den Heilauftrag des Arztes (Punkt IV., 2.) wird dann gefolgert, daß es Fälle gibt, in denen der Arzt die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten nicht ausschöpfen muß (IV., 3.). Die Einschränkung der ärztlichen Behandlungspflicht wird v.a. auch dann als gegeben angesehen, wenn es, wie in Punkt V., 2. ausgeführt, "trotz der Behandlung ausgeschlossen ist, daß das Neugeborene jemals die Fähigkeit zur Kommunikation mit der Umwelt erlangt, z.B. schwerste Mikrozephalie, schwerste Hirnschädigungen ..." (S. 665) [5]

Sowohl die heil- und sonderpädagogische Praxis in Sondereinrichtungen wie auch die der integrativen Erziehung, Bildung und Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher in Kindergarten und Schule, die wir mit dem Stichwort "Integration" bezeichnen und bei der auf der Basis unserer Konzeption in Bremen kein Kind wegen Art und Schweregrad seiner Behinderung ausgeschlossen wurde, hat gezeigt, daß keine noch so schwere Hirnschädigung eines Kindes den Dialog [6] mit ihm und seine Interaktion und Kommunikation [7] mit seinen primären Bezugspersonen oder seinen nichtbehinderten Alterskameraden verunmöglicht, wenn man der Wahrnehmung dieser Prozesse und ihrer Darstellung Raum und Zeit läßt.

Schon René SPITZ [8] verweist darauf, daß als Kommunikation "jede erkennbare, bewußte oder unbewußte, gerichtete oder nicht-gerichtete Verhaltensänderung bezeichnet werden (kann; G.F.), mittels derer ein Mensch (oder andere Menschen) die Wahrnehmung, Gefühle, Affekte, Gedanken oder Handlungen anderer absichtlich oder unabsichtlich beeinflußt." (S. 12) Kommunikation ist also nicht etwas, was ausschließlich das schwerbehinderte Kind zu leisten hätte, sondern aus Gesichtspunkten der Entwicklung von Kommunikation primär das, wie die soziale Gemeinschaft Verhaltensänderungen eines ihrer Mitglieder interpretiert und danach handelt. Auf diese Weise wird sie auch erlernt. Schließlich stellen WATZLAWICK, BEAVIN und JACKSON (1974) ein für menschliche Kommunikation grundlegendes metakommunikatives Axiom heraus [9], nämlich die Unmöglichkeit, nicht zu kommunizieren. Es lautet schlicht: "Man kann nicht nicht kommunizieren." (S.53) Die fachliche Unbedarftheit der Unterzeichner der "Einbecker Empfehlung" in bezug auf diese Kriterien, von denen sie die Behandlung oder Nichtbehandlung eines behinderten Kindes abhängig machen, ist geradezu tödlich und mehr als empörend.

Im Spiegel der Negation der oben nur angedeuteten Erfahrungen wie der seit den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts möglichen wissenschaftlichen Beweisführung und Belege dafür wird deutlich, wie diese Empfehlung, die selbst von Bundesrichtern mit unterzeichnet ist, eben doch nur utilitaristischen und wirtschaftlichen Interessen des Gesundheits-, Sozial-, Erziehungs- und Bildungswesens dient und derart - wie die "Praktische Ethik" SINGERs - die Bedeutung menschenvernichtender Propaganda gewinnt. Eine solche Ethik ist demagogisch. [10]

Die Lücke in der Rechtfertigung und Verdrehung von Mord zu Mitleid und damit die Fortsetzung von "Ausmerze" und "Aufartung" im Zeitraum nach der Geburt bis zum Eintritt einer nach unseren heutigen gesellschaftlichen Maßstäben festzustellenden Produktions- und Konsumtionsunfähigkeit, schließt die "Praktische Ethik" von SINGER. [11]

Es ist hinreichend bekannt, daß er die Herstellung, Benutzung und Verschwendung von menschlichen Keimzellen, Zygoten und frühe Embryos wie deren Vernutzung für Forschungszwecke für zulässig hält, ebenso die schmerzlose Tötung älterer zentral-nerval organisierter Embryonen aber auch die Tötung von jungen Säuglingen und von älteren Säuglingen, wenn sie behindert sind, wobei er z.B. Spina bifida und das Down-Syndrom erwähnt, und von Kranken, wenn bei allen genannten nachgeburtlich durch Behinderung, Krankheit oder Unfall die Kriterien von Personalität und eines auf die Zukunft gerichteten Bewußtseins wie ein Selbstbewußtsein fehlen.

Nüchtern betrachtet leistet diese Kette an Schlußfolgerungen, die auf der Annahme der Unfähigkeit eines Individuums basiert, sich selbst als in der Zeit existierend zu begreifen (S. 11), da ihm ein auf die Zukunft gerichtetes Bewußtsein fehle und sich Personalität und Selbstbewußtsein erst im ersten Lebensjahr und bei behinderten Kindern (z.B. Down Syndrom) nur rudimentär oder gar nicht entwickeln, wird sie in eine Praxis der "Euthanasie" überführt, im Grunde nur etwas für die nicht selbst Betroffenen: Träfe zu, daß der schwer und umfassend Behinderte unfähig ist, sich selbst als in der Zeit existierend zu begreifen, so wäre das gleichbedeutend damit, daß kein erfahrbarer und erlebbarer Bewußtseinszustand vorläge, er könnte also weder Leid noch Glück empfinden. Die reine Anwesenheit einer physiologischen Reizung ist nicht an sich Schmerz, sondern wird dies erst in ihrer psychischen Repräsentation, wie auch Schmerz nicht prinzipiell mit Leid gleichgesetzt werden kann. Wenn sich nach SINGER ( 1984) Lust und Glück, damit notwendigerweise auch Schmerz und Leid "auf etwas beziehen, was erfahren und gefühlt wird, mit anderen Worten auf Bewußtseinszustände" (S. 110), wie er selbst schreibt, so sind sie psychisch repräsentiert und in der Zeit, im Spannungsfeld von Vergangenheit und Zukunft, koordiniert, womit selbst in seiner Beweislogik das Kriterium der Personalität zuträfe und eine Tötung nicht mehr vertretbar wäre.

Der Angriff auf die Erziehung erfolgt direkt aus der Genforschung. Noch bedeutender als die Eugenik scheint LEDERBERG die von ihm so benannte "Euphänik" zu sein, die Kontrolle des Menschen über seine eigene Entwicklung, wie er ausführt [12].. "Warum", so fragt er, "sollen wir uns heute mit somatischer Selektion abgeben, die in ihrer Auswirkung so langsam ist?" (S. 189) Joshua LEDERBERG, 1958 Nobelpreisträger für Medizin, läßt vernehmen: "Es ist vorgeschlagen worden, von jedem Individuum gleich nach der Geburt genetisches Material zu entnehmen und dann das Individuum sofort zu sterilisieren. Während der Lebensspanne des Individuums könnten die Daten über seine Leistungen und Charaktereigenschaften gespeichert werden. Nach dem Tod des Individuums entscheidet eine Kommission, ob seine Leistungen der Fortpflanzung wert sind. Wenn das der Fall ist, dann wird genetisches Material aus der Ablage geholt und dazu stimuliert, ein neues Individuum zu klonen. Wenn die Kommission entscheidet, das genetische Material sei nicht wert, fortgepflanzt zu werden, dann wird das Material zerstört. Es handelt sich hier wirklich nicht um eine Frage der Moral, sondern um eine Frage der Zeit. Wann fangen wir an?" [13] In diesem Zusammenhang gewinnt folgende Aussage von LEDERBERG für die Pädagogik folgenschwere Bedeutung: "Eugenik und Euphänik sind das biologische Gegenstück zur Erziehung, dem Patentrezept, das eine längere, doch ebenso umstrittene Tradition hat. Die getrübte Geschichte der Erziehungsutopien sollte uns Warnung sein, mit einer Umgestaltung der menschlichen Persönlichkeit auf der Grundlage einer fragwürdigen Philosophie vorsichtig umzugehen." (S. 192) [14]

Das läuft letztlich darauf hinaus, die "Praktische Ethik" und die "Träume der Genetik" an die Stelle der Erziehung zu setzen. Der schon in die griechische Ethik zurückreichende Mythos vom Glück wird technologisch als jederzeit herstellbar aufgewertet und erstmals in der Geschichte in den Mythos von der Perfektion des Lebendigen überführt. Die Gentechnologie wird selbst zum Mythos des 20. Jahrhunderts werden. So rational die Vertreter und Forscher dieses Faches im Feld ihrer naturwissenschaftlichen Arbeiten sind, so idealistisch-irrational gebärden sie sich, wenn sie ihre Forschungen in Weltanschauungen und eine philosophische Alltagspraxis überführen; ein Phänomen, das bei vielen renomierten Naturwissenschaftlern nahezu durchgängig zu beobachten ist.

Die Schaffung von Mythen ist, wie LUKACS (1974) herausarbeitet, neben der "Herabsetzung von Verstand und Vernunft" und der "kritiklosen Verherrlichung der Intuition" wesentliches Motiv des Irrationalismus (S. 15), der so zur unverzichtbaren Droge der Verschleierung der menschlichen Opfer einer sog. sozialen Marktwirtschaft und kapitalistischen Ausbeutung von Natur und Mensch wird, die zukünftig nur noch den perfekten, gegen die Beschädigungen durch diese Mechanismen möglichst immunen Arbeiter und Manager zu akzeptieren und mit Wohlstand zu segnen bereit sein wird.

Damit werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Der teure Erziehungsaufwand - insbesondere für die lebenslang im überkommenen Sinne als unproduktiv und volkswirtschaftlich kontraproduktiv erachteten Schwerstbehinderten - wird eingespart und weitaus billiger, technokratisch kontrollierbar, dem Zugriff des einzelnen Menschen entzogen, wird verstärkt eine harte Bevölkerungspolitik angestrebt, hinter der die des Faschismus, was ihre Intransparenz und lückenlose Durchführung betrifft, zukünftig weit zurückstehen könnte. In ihrer Gewalttätigkeit gegen den einzelnen Menschen wird die vergangene wie die zukünftige Bevölkerungspolitik sich in nichts nachstehen, auch nicht hinsichtlich der Negation und Vergewaltigung von Humanität und Demokratie.

Die sog. "Neue Euthanasie" ist aus dem Umfeld von Eugenik, Rassismus, Sozialdarwinismus, Lebensphilosophie und Ökonomie nicht herauszulösen und verweist auf die Zeit des Deutschen Faschismus von 1933 bis 1945. Die Fachwissenschaften leisteten damals im Kern die Definition und Feststellung des sog. lebensunwerten Lebens, die Ökonomie rechtfertigte die Vernichtung, die Philosophie beseitigte im Kleide einer Ethik die Skrupel und pervertierte die Tötung zum Gnadenerweis und die faschistische Herrschaftsstruktur und Staatsgewalt realisierte die praktische Seite der Vernichtung.

Heute fehlen in diesem Verbund nur noch die Herrschafts- und Gewaltstrukturen, die die Tötung realisieren. Sie werden, dessen bin ich mir sicher, als "liberales Prinzip", z.B. im Sinne der Selbstbestimmung von Zeit und Art und Weise des eigenen Todes, und "demokratisch" realisiert d.h. als Mehrheitswille gerechtfertigt und verwaltungstechnologisch abgewickelt. Gestorben wurde und wird auch heute in einschlägiger Weise.

2.1 Einige Zusammenhänge

Die Verschränkung der Zusammenhänge von der humangenetischen Beratung bis hin zur "Euthanasie" und Sterbehilfe mit denen von Erziehung und Bildung, also der Pädagogik - sowohl in ihrer Ausprägung als Regel- oder allgemeine Pädagogik wie als Heil- und Sonderpädagogik ist ein originärer vom Gegenstand her insofern, daß Pädagogik und Rehabilitation mit der Produktion und Reproduktion menschlicher Arbeitskraft zu tun haben. Hier soll nur auf einige wenige Zusammenhänge exemplarisch eingegangen werden.

  • Solange die Heil- und Sonderpädagogik als mehr oder weniger eigenständige fachwissenschaftliche Disziplin besteht, konnte sie von ihren unüberprüften Annahmen und Aussagen leben und sie tradieren. Sie hatte somit auch jenen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kräften nichts entgegenzusetzen, die sie im Interesse ihrer Zielvorstellungen vor ihren Karren spannten und sie noch heute vor ihren Karren spannen, sondern war geradezu darauf angewiesen, benutzt zu werden, um relevant zu bleiben.

  • Infolge dieser Situation mußte sie sich, was in ihrer Theoriebildung und Praxis als moralisch oder unmoralisch anzusehen ist, mangels eigener Grundlagenforschung von den sie benutzenden gesellschaftlichen Kräften und der Theologie und - im besten Falle - von ihren Nachbarwissenschaften (wie z.B. Humanmedizin, Psychiatrie, Psychologie, Soziologie v.a.) sagen oder vom jeweiligen Zeitgeist und sog. gesunden Menschenverstand diktieren lassen. Beiträge zu einer Ethik hat die Heil- und Sonderpädagogik nicht hervorgebracht und eine Ethikdiskussion, die diesem Anspruch gerecht werden könnte, vermag ich bis heute nicht zu erkennen, es sei denn, man hält moralisierende und appellative Anforderungen an die Heil- und Sonderpädagogen bezüglich dessen, was sie tun sollen, für eine solche. Ich stelle diese Gedanken bezüglich ihrer weiteren Ausführung aber erst einmal zurück.

  • Die sog. allgemeine Pädagogik stellt diesbezüglich keinen Unterschied dar. Sie ist keine »allgemeine« Pädagogik, was ihr Begriffssystem suggeriert, sondern in ihrer Theoriebildung wie Praxis »Sonderpädagogik« insofern, als auch sie wiederholt »selektierte« Kinder und »segregierte« Kindergruppen zu erziehen, zu unterrichten und auszubilden versucht; dies auf allen unterrichtlich relevanten Ebenen. Von Beginn arbeitsteiliger Wahrnehmung von Erziehungs- und Bildungsaufgaben und damit der Professionalisierung wie wissenschaftlichen Bearbeitung dieses Feldes an, hat Pädagogik

  • die Ungleichbehandlung von Menschen praktiziert und wesentlich nur zu Diensten der Herrschenden/Reichen/Adligen/der führenden bürgerlichen Schichten u.a.m. gestanden (ich erlaube mir diese Begriffe hier synonym zu gebrauchen) und nur diesen Zugang zu den jeweils historisch zur Verfügung stehenden Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtsangeboten gewährt. Dies z.B. bei den griechischen Philosophen und Lehrern, zu denen hin der Pädagoge die entsprechenden Knaben geführt hat, in gleicher Weise wie in bezug auf die Klosterschulen des Mittelalters oder die Eliteschulen und -universitäten unserer Zeit.

  • Die Verbreiterung des Zugangs zu diesen Institutionen bzw. deren Ausweitung im Sinne einer Volksbildung war der Tendenz nach nicht aus Gründen fortschreitender Humanisierung und Demokratisierung im Bewußtsein derer, die über das Produktionsmittel Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtsinstitution verfügten, erfolgt, sondern aus dem sich im Fortgang der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung ergebenden Veränderungen.

Das nötigt der Pädagogik gravierende Konsequenzen ab: den Zwang zu fortgesetzter Selektion und Segregierung der Kinder und Schüler, in ihrer institutionellen Verfaßtheit die Aufsplitterung in verschiedene Schulformen (einschließlich des Systems der Sonder schulen und Sonderschultypen) und pädagogisch die »äußere Differenzierung«, »reduzierte, parzellierte und individuelle Curricula« und damit zwangsläufig die permante Zerstörung von Sozialgefügen. Dies dadurch, daß sich gegenseitig hilfreich zu sein z.B. als Vorsagen oder Abschreiben sanktioniert wird, die Schüler, durch rote Tinte und schlechte Noten zum Ausdruck gebracht, stigmatisiert, durch Sitzenbleiben oder Verweis auf eine in der Hierarchie niedriger stehende Schulform deklassiert und/oder durch eine defektorientierte Überweisung in einen bestimmten Sonderschultyp sogar auf das, was wir als Behinderung an einem Menschen wahrnehmen und klassifizieren, reduziert und atomisiert werden.

  • So geht es nicht mehr um Werner, der unter der Bedingung einer cerebralen Parese wahrzunehmen, zu denken und sich zu bewegen, also zu handeln versteht, sondern um den Spastiker, der "Krüppel" ist und Werner heißt. Jede Variante dieser Prozesse im Regel- und Sonderschulsystem, entspricht ein und demselben Prinzip.

Pädagogik und Heil- und Sonderpädagogik haben von Anfang ihrer Geschichte an eine Kinder selektierende und segregierende Praxis und sich in der Folge darin überschlagen, die verwert- und brauchbaren Kinder und Jugendlichen in der Regelpädagogik auszubilden und die unnützen "Ballastexistenzen" (wie sie im Hitler-Faschismus hießen) in der Sonderpädagogik zu verwalten und von dort aus nach Bedarf in den Arbeitsprozeß einzuklinken.

Diese Praxis ist für mich zutiefst unmoralisch, wenngleich normal, weil unsere gesellschaftliche Moral sich in einem Prozeß multipler Doppelmoralität befindet. Man betet um Frieden und segnet Waffen, man ist für den Schutz von Kindern und duldet ihre Prostitution, man benötigt Team-Fähigkeit, baut den Unterricht aber nicht auf Kooperation auf, man fordert Solidarität, leistet sich aber von der Grundschule bis zum Abitur den Luxus, die Sozialität der Kinder und Jugendlichen 13 Jahre lang zu zerstören - die Liste ließe sich fortsetzen; ihr Ende vermag ich nicht abzusehen.

Das in besonderer Weise in der Pädagogik zum Ausdruck kommende Herrschaftsverhältnis zwischen sog. Nichtbehinderten und Behinderten ist der Nährboden, auf dem die Unvernunft der Euthanasie und die Technologien der Qualitätskontrolle von Leben gedeihen. Nur solange wir und jede und jeder einzelne von uns Behinderte, Invalide, Alte, Kranke, Sieche v.a. Minderheiten ausschließen, haben die genannten Humantechnologien und die Euthanasie eine Basis. Und: Nur solange wir den Irrationalismus unseres Denkens für gesunden Menschenverstand halten, erscheinen uns folgende Aussagen SINGERS, die schon 1979 verfaßt wurden, vernünftig:

"Mir ist nicht ersichtlich, wie sich die Ansicht verteidigen ließe, Föten vor der Geburt dürften »ersetzt« werden, neugeborene Säuglinge dagegen nicht." "Weder der Fötus noch das neugeborene Kind ist ein Individuum, fähig, sich selbst als distinkte Entität zu betrachten, und mit einem Leben begabt, das es als sein eigenes zu führen hat. Betrachtet man neugeborene Kinder als ersetzbar, wie wir jetzt Föten als ersetzbar betrachten, so hätte das gegenüber der Amniozentese mit nachfolgender Abtreibung beträchtliche Vorteile. Die Amniozentese kann nur einige wenige Abnormitäten aufdecken, und nicht unbedingt die schlimmsten." "Würde man behinderte Neugeborene bis zu etwa einer Woche oder zu einem Monat nach der Geburt nicht als Wesen betrachten, die ein Recht auf Leben haben, dann könnten wir unsere Entscheidung auf der Grundlage eines weit umfassenderen Wissens über den Zustand des Kindes treffen, als das vor der Geburt möglich ist." (1984, S. 186/187)

Eine wirklich "praktische Ethik" - für die gewinnbringenden Geschäfte von Medizin und Biotechnologien durch handverlesene Zuchtwahl des Menschen im Rahmen der IVF, durch Embryonenforschung und möglicherweise in Zukunft auch durch die längst denkbar und machbar gewordene Anlage lebendiger Organbanken mittels Embryonen mit bewußt zerstörten höheren kortikalen Funktionen u.v.a.m. und für die Gesundheits-, Sozial- und Bildungsresorts im Sinne gravierender Einsparungen von Ausgaben für behinderte Menschen - und ihr Verfasser eine Fürwahr nützliches Instrument für diese bornierten und monetären Machenschaften.



[2] Siehe ferner dazu BUNDESÄRZTEKAMMER [wissenschaftlicher Beirat): Genetische Beratung in der Bundesrepublik Deutschland. In: Deutsches Ärzteblatt (1980) 4, 183-192 - CONNOR, J.M. u. FERGUSON-SMITH, M.A.: Leitfaden der Humangenetik. Darmstadt: Steinkopff Verlag 1988 - GERAEDTS, Regina u. ZUPER, Claudia: Zur Geschichte und Gegenwart der Humangenetik. In: Z. Behindertenpädagogik 29( 1990) l, 23-39 - NIEHOFF, U. : Tendenzen einer neuen (alten) Behindertenfeindlichkeit. In: Z. Behindertenpädagogik 29( 1990) l, 86-103 - SCHLOOT, W. : Zehnjähriges Bestehen des Zentrums für Humangenetik und Genetische Beratung der Universität Bremen. In: Bremer Ärzteblatt (1989)9, 16/17 - SIERCK, U. u. RADTKE, N.: Die Wohltäter-Mafia. Vom Erbgesundheitsgericht zur humangenetischen Beratung. Frankfurt/Main: Mabuse-Verlag 1989 - TREIB SAND & WEIRD SCIENCE (Sondernummer) vom 1 1.05.89 mit dem Titel: "Gentechnologie und Humangenetik in Bremen" [Kontaktadresse: GEN-Plenum, St.-Pauli-Str. 10/1 l, 2800 Bremen]

[3] Siehe DÖRNER, K.: Geschichte und Kritik des Tötens als "Erlösen". In: Z. Behindertenpädagogik 29 (1990) 1, 51-55 [Das Heft 1/1990 der Z. Behindertenpädagogik ist ein Themenheft zur Euthanasie und Eugenik mit weiteren wichtigen Beiträgen zu diesem Schwerpunkt.] - ders.: Streichen wir das "Soziale" ersatzlos. In: Blätter der Wohlfahrtspflege ( 1990) 1, 10-13

[4] Eva-Maria Thoms berichtet in ihrem Beitrag: "Eine Chance, auch ein Wagnis" in DIE ZEIT Nr. 4, vom 19.01.90, Modernes Leben, S. 66: "Rund tausend Menschen werden jedes Jahr in der Bundesrepublik ohne ihre Einwilligung sterilisiert. Diese Zahl veröffentlichte kürzlich das Bundesjustizministerium. Die Mehrzahl dieser Sterilisationen werden an Minderjährigen durchgeführt - auf Entscheidung der Eltern oder des Vormundes. Oft werden die Jugendlichen nicht einmal gefragt, ob sie mit dem Eingriff einverstanden sind. Oder sie werden über den Zweck der Operation getäuscht."

[5] Die "Einbecker Empfehlung" ist veröffentlicht in: Geburtshilfe und Frauenheilkunde 46 (1986) 9, S. 665/666

[6] Mit "Dialog" bezeichnen wir die Gesamtheit jener Austauschprozesse zwischen In-Dividend einer Gattung, die den innerartlichen Verkehr regeln und damit die sozialen Kompetenzen, von der biologischen bis hin zur psychologischen Ebene, grundlegen. Auf menschlichem Niveau sind dialogische Grundfunktionen auf biologischer Ebene in Form von "angeborenen Auslösemechanismen" (AAM) im Artgedächtnis abgesichert; z.B. Auslösung der sog. Lächelreaktion beim Säugling durch Präsentation der Augen-Stirn-Partie im Vis-à-vis-Kontakt oder durch eine Maske, die auf einen Kreis mit zwei markanten Punkten reduziert sein kann. Das zeigt, daß der Mensch nicht erst im Laufe seiner Entwicklung als sozusagen höhere psychische Funktion sozial wird, sondern schon auf der Ebene seiner biologischen Verfaßtheit sozial ist. Der Dialog ist von SPITZ selbst als wechselseitig stimulierender Rückkopplungsprozeß innerhalb der Dyade von Mutter und Kind beschrieben worden, in dem die emotionale Komponente eine besondere Rolle spielt. Er ist subjektiv Sinn stiftend und durch die ihm auf ruhenden wie innewohnenden Momente der Bindung wesentliches Moment der Angstfreiheit. Wo der Dialog "entgleist", d.h. Beziehungs- und Bindungsqualität verloren geht, resultiert und dominiert Angst.

Im Kontext der Entwicklungspsychologie hat bes. René SPITZ in seinen Forschungen in den 30er und 40er Jahren aufgezeigt, daß eine quantitativ wie qualitativ unzureichende Absicherung des Dialogs zu erheblichen psycho-somatischen und psychischen Entwicklungsstörungen führt und in der 2. Hälfte des ersten Lebensjahres den sog. psychischen Hospitalismus bedingt. Diese Arbeiten gaben dem Begriff »Dialog« eine spezifische Bedeutung von besonderer Tragweite. Dennoch wurden allein aus seinen Forschungsergebnissen bis heute keine hinreichenden Konsequenzen z.B. hinsichtlich der segregierten Heim-und Anstaltsunterbringung, Wohnheimkonzeptionen u.a. Maßnahmen, Behinderte nach Art und Schweregrad ihrer Beeinträchtigungen zusammenzufassen und aus regulären Lebenszusammenhängen herauszulösen, gezogen. Auf diese Weise wird der für die psychische Gesundheit unersetzbare gattungsspezifische Dialog auf ein Minimum reduziert und die Betroffenen oft schwer sowie mit nicht revidierbaren Folgen hospitalisiert.

Dialogfähigkeit und -kompetent repräsentieren sich folglich auf allen Ebenen psychischer Entwicklung; dies in Form von basalem emotionalen Erleben des zwischenmenschlichen Kontaktes, der Ich-Bildung, der konventionalisierten Kommunikation mittels Sprache oder (wo sie nicht möglich ist) mittels anderer konventionalisierter Zeichensysteme wie z.B. Gebärdensprache, BLISS-Symbol-Kommunikationsmethode, um nur einige Aspekte zu nennen.

Siehe hierzu: SPITZ, R.: Vom Säugling zum Kleinkind. Stuttgart: E. Klett Verlag 1963 - ders.: Nein und Ja. Stuttgart: E. Klett Verlag 1970 (2. Aufl.) - ders.: Die Entstehung der ersten Objektbeziehungen. Stuttgart: E. Klett Verlag 1973 - ders.: Eine genetische Feldtheorie der Ichbildung. Frankfurt/M.: S. Fischer Verlag 1972 - ders.: Brücken. In: Psyche 28(1974)7, 1003-1018 - ders.: Vom Dialog. Stuttgart: E. Klett Verlag 1976

Ferner ist in diesem Zusammenhang zu verweisen auf BOWLBY, J.: Mutterliebe und kindliche Entwicklung. München/Basel: E. Reinhardt Verlag 1972 - ders.: Mütterliche Zuwendung und geistige Gesundheit. München: Kindler Verlag 1973 - ders.: Trennung. München: Kindler Verlag 1976 - Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.): Psychosoziale Bedingungen der frühkindlichen Entwicklung. Bericht des 5. Internat. Seminars f. Gesundheitserziehung. Köln: BZfGA 1981 GROSSMANN, K.E.: Frühe Entwicklung der Lernfähigkeit in der sozialen Umwelt. In: K.E. Grossmann (Hrsg.): Entwicklung der Lernfähigkeit in der sozialen Umwelt. München: Kindler Verlag 1977, 145-183 - ders.: Aufbau von Beziehungen im Kleinkindalter. In: BZfGA, a.a.O., 1981, 49-62 - HAGGARD, E.A.: Isolation and Personality. In: P. Worchel and D. Byrne (Hrsg.): Personality Change. New York 1964, 433-469 - HOLSTE, U.: Kommunikation - Sprache - Zeichenkörper. Bremen: unveröff Inaugural-Dissertation, Stg. Behindertenpädagogik, Univ. Bremen 1987 [erscheint im Verlag Jarick-Oberbiel, Solms Oberbiel] - JANTZEN, W.: Allgemeine Behindertenpädagogik Bd 1 (Bd 2 in Vorbereitung). Weinheim/Basel Beltz Verlag 1987 - JETTER, K.: Leben und Arbeiten mit behinderten und gefährdeten Säuglingen und Kleinkindern, Bd. 2 der Schriftenreihe zur Kooperativen Pädagogik. Hannover: Verlag Ute Bernhardt-Pätzold 1984 (2. Aufl.) - KOCH, R.: Die Berufstätigkeit der Mutter und Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. Köln: Pahl Rugenstein Verlag 1975 - MOOG, W. u. MOOG, Susanne: Die entwicklungspsychologische Bedeutung von Umweltbedingungen im Säuglings- und Kleinkindalter. Berlin: C. Marhold Verlag 1973 (2. Aufl.) - PRASCHAK, W.: Sensomotorische Kooperation mit Schwerstbehinderten als Herausforderung für eine allgemeine Pädagogik. Hannover 1990

[7] Die Begriffe »Dialog«, »Interaktion« und »Kommunikation« sind in diesen Zusammenhängen von zentraler Bedeutung. Im allgemeinsten Sinne ihres Verständnisses bezeichnen sie im Kontext des zwischenmenschlichen und mithin sozialen Verkehrs primär die Momente des Beziehungsaspektes, der Einwirkung auf das Verhalten des anderen und der Mitteilungen i. S. des Austausches und der Vermittlung von Botschaften zwischen den Individuen. Dabei wird davon ausgegangen, daß menschliche Kommunikation und Interaktion den durch Signale und Sprache vermittelten zwischenmenschlichen Erfahrungsaustausch beinhalten, der durch die wechsel- wie einseitige Abbildung von Bewußtseinsinhalten zwischen Individuen ausgeführt wird, die auch übertragen werden können und - im pädagogischen Prozeß - übertragen werden sollen. Der »Interaktion« kommt dabei mehr das Moment wechselseitigen Aufeinandereinwirkens zum Zweck der Abstimmung des Verhaltens bzw. des konkreten Handelns der Kooperationspartner zu. Siehe hierzu: CLAUSS, G. v.a.: Wörterbuch der Psychologie. Köln: Pahl Rugenstein Verlag 1983 (3. Aufl.) Zum im entwicklungslogischen Zusammenhang wiederum besonders bedeutenden "Dialog" siehe vorstehende Anmerkung 6.

[8] Siehe SPITZ, R.: Nein und Ja - Die Ursprünge der menschlichen Kommunikation. Stuttgart: E. Klett Verlag 1970 (2. Aufl.; Englisch 1957)

[9] Siehe WATZLAWICK, P., BEAVIN, Janet H. u. JACKSON, D.D.: Menschliche Kommunikation. Bern/Stuttgart/Wien: Verlag Hans Huber 1974 (4. Aufl.)

[10] Das kommt auch in einem Beitrag von HOLSCHNEIDER, A.M.: Verantwortungsethik - ein Problem der Gegenwart. In: Deutsches Ärzteblatt 86( 1989)42, 16-19, zum Ausdruck. Er fordert als Mitunterzeichner der "Einbecker Empfehlung, die Erfolgsethik in der Medizin, die Gesinnungsethik, wie sie mit dem Eid des Hippokrates zum Ausdruck kommt, unter Rückbesinnung auf die altgriechische Maxime "Salus Aegroti Suprema lex esto" im Sinne einer Verantwortungsethik zu ersetzen, was er durch die Einbecker Empfehlung unterstrichen sieht. Er schließt seinen Beitrag wie folgt: "Auch Fortschritt realisiert sich in erster Linie durch die Wahrnehmung sittlich religiöser Verantwortung." (5.19) Wird, so wäre zu fragen, diese sittlich religiöse Verantwortung, wider jede Vernunft, durch die Nichtbehandlung und damit Tötung schwerstgeschädigter Neugeborener realisiert?

[11] SINGER, P.: Befreiung der Tiere. München: F. Hirthammer Verlag 1982 -ders.: Praktische Ethik. Stuttgart: Philipp Reclam jun. 1984 - siehe ferner ders.: Bioethics and Academic Freedom. A Report from Germany [Manuskript 1990, 18 Seiten] - KUHSE, Helga: Warum Fragen der aktiven und passiven Euthanasie auch in Deutschland unvermeidlich sind. In: Deutsches Ärzteblatt 87( 1990) 16, 17-24 - dies.: Die Lehre von der »Heiligkeit des Lebens«. In: A. Leist (Hrsg.): Um Leben und Tod. Frankfurt/M.: Suhrkamp Verlag 1990, 75-106 - KUHSE, Helga u. SINGER, P.: Ethical Issues in Reproductive Alternatives for Genetik Indications. In: Vogel, F. u. Sperling, K. (Erl.): Human Genetics. Berlin 1987, 683-691

[12] Siehe LEDERBERG, J.: Biological Future of Man. In: G. Wolstenholme (Hrsg.): Man and his Future. London: J. & A. Chruchill 1963, S. 263-273; Nachdruck und Übersetzung von Ulrike Bischof in: WESS, L. (Hrsg.): Die Träume der Genetik. Nördlingen: Greno Verlag 1989, 187-194

[13] ) Zitiert nach STRELETZ, Haidi: Sozialdemokratischer Informationsdienst. Dokumente Nr. 25 (1986) Hefte 5/6. Siehe auch ein Interview mit Joshua LEDERBERG in: DIE ZEIT Nr. 20 vom 13.05.1988, Extrabeilage S. 37.

[14] Siehe Anmerkung 12

3. Grundlagenprobleme einer Ethik

Ich habe schon eingangs darauf verwiesen, daß die Problematik der sog. "Neuen Euthanasie" keine ist, auf die wir von außen mit dem Finger zeigen könnten, so als wäre, wer in der Behindertenarbeit steht, per se immer im "Guten" verankert und jenseits dieses "Bösen". Die Motive, die in der Behindertenarbeit eine Rolle spielen und die überwiegenden Anteile ihres philosophischen Überbaus haben, das hat die Geschichte gezeigt, Behinderte und psychisch Kranke nicht einmal vor ihrer Ermordung bewahrt und ihre über ganze Epochen grausame Unterbringung und ihre als Heilungs-und Therapieverfahren deklarierte Quälerei nicht nur geduldet, sondern gerechtfertigt, wie sie bis heute durch die Konzentration Behinderter in Sondereinrichtungen Strategien massiver Vorenthaltung der vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Erbe und am regulären sozialen Verkehr nicht nur beibehält, sondern nach wie vor als "behinderungsspezifische" rehabilitative und therapeutische Maßnahmen fordert und erhält.

Dies entgegen wissenschaftlich begründeter Erkenntnisse über die Folgen der Hospitalisierungspraxis und entgegen der heute bis in die präbiotische Evolution hinein absicherbaren Hinweise, daß jede Begrenzung koevolutiven Austausches - auf menschlichem Niveau die Begrenzung der Koontogenese des Menschen mit dem Menschen - im Prozeß der Subjektentwicklung extreme Beeinträchtigungen bedingt. Deshalb sollen nun aus der Perspektive der auf die menschliche Persönlichkeitsentwicklung verweisenden humanwissenschaftlicher Grundlagen und bezogen auf den Komplex "Ethik" einige Gedanken skizziert werden, die von ihrem Ansatz her in der Lage sind

  • zentrale Aussagen SINGERs über Behinderungen und psychische Krankheit als wissenschaftlich unhaltbar und falsch zu erkennen,

  • seine Versuche und die anderer, sich auf die utilitaristische und präferenzutilitaristische Philosophie beziehender Moralphilosophen, die den Lebenswert anhand von erkennbaren bzw. bestimmten an einem Menschen nicht erkennbaren Eigenschaften ableiten, zu widerlegen und

  • Orientierungen zu schaffen, die eine rationale und materiale Ethik begründen können, mithin die Absicherung menschlichen Lebens in einer humanen Weise auch unter z. T. extrem erschwerten Bedingungen und in der Lebensphase des Sterbens.

Dieser Versuch verzichtet bewußt darauf, religiöse Begründungen heranzuziehen, da sie im Sinne einer Ethik keinen Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit erheben können, wie "gesinnungsethische" Ansätze immer auch nur unter Aspekten ihrer in der Regel unüberprüften bzw. unüberprüfbaren und immanenten Voraussetzungen Gültigkeit beanspruchen können.

Das macht deutlich, daß es Moral ohne Ethik, aber keine Ethik ohne Moral geben kann. Erklärt jemanden z.B. daß menschliches Leben aufgrund der Gottebenbildlichkeit des Menschen oder als solches "heilig" sei, so kann er danach moralisch handeln; eine ethische Begründung ist dies nicht. Erklärt jemanden, z.B. wie SINGER, daß zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben unterschieden werden und anhand von äußeren Kriterien wie anhand einer »Außenperspektive« von jemanden behauptet werden kann, ein menschliches Leben sei nicht lebenswert, weil z.B. durch Leiden gekennzeichnet (utilitaristischer Aspekt) und daß jemanden durch seine Beeinträchtigungen keine Option auf sein Leben und dessen Fortsetzung habe (präferenzutilitaristischer Aspekt), so folgt daraus für den ersten Fall die Moral, daß dieses Leben als Erweis seiner Achtung getötet werden darf, ja daß es geradezu eine humane Verpflichtung ist, es zu töten, um die Leiden zu beenden, wie - im zweiten Fall - einem Mansche ,Lichts genommenen werden kann, wenn er getötet wird, da er nicht wünschen kann, weiterzuleben.

Beide Momente erhöhten allgemein das Gesamt an Glück im Kosmos und im speziellen das er ggf. durch die Fürsorgeausübung in ihrer Glücksrealisierung be- oder verhinderten Angehörigen wie darüber hinaus das Glück auch vermehrt wird, wenn durch Tötung des behinderten Kindes weitere Nachkommen gezeugt und geboren werden, was möglicherweise nicht der Fall wäre, bliebe das behinderte Kind am Leben. Dabei wird wiederum völlig irrational davon ausgegangen, daß das Leben eines durch die Tötung eines behinderten Kindes gezeugten Kindes automatisch glücklich oder glücklicher verlaufen würde als das Leben des Getöteten.

Dabei wird eine fatale Konsequenz deutlich: wer leben will, aber unter der Außenperspektive einer Ethikkommission aufgrund seiner momentanen Verfaßtheit keinen Lebenswunsch äußern kann und ihn früher nicht geäußert hat oder äußern konnte, könnte, wäre nicht absehbar, daß diese Verfaßtheit durch eine Heilung nur vorübergehender Art ist, getötet werden. Die Beweislast der Rechtmäßigkeit einer Tötung läge also auf seiten des zu Tötenden, der, ist er getötet, aber keine Zukunft mehr hat, in der er einen Lebenswunsch äußern könnte. Damit sind die potentiellen Kläger wegen einer Tötung entgegen eines Lebenswunsches gleich mit aus der Welt geschafft und keiner ihrer Mörder könnte je belangt werden! Das macht deutlich, wie sehr es eine Verharmlosung ist, wenn gesagt wird, daß wider einen Lebenswunsch ein Mensch nicht getötet werden darf, wenn die Außenperspektive alleiniger Maßstab der Einschätzung des Lebenswunsches eines Menschen ist. Dieses präferenzutilitaristische Kriterium ist bezogen auf ungeborene oder neugeborene Kinder und schwer beeinträchtigte Menschen jedes Lebensalters schlicht und einfach eine Farce.

Es ist aber auch deutlich zu erkennen, daß nicht nur ethische Begründungen im Kontext des Utilitarismus und seiner Varianten zu den besagten Auffassungen kommen können, sondern z.B. auch eine als kommunikative Verantwortungsethik verstandene Diskursethik, wie die Auseinandersetzung um die Arbeit von BÖHLER und MATHEIS zeigt [15]. So begründen diese Autoren im Widerspruch zu SlNGER auf der Ebene einer Verfassungsnorm zwar den Menschenwürdegrundsatz, der bedeutet, daß, wer empfindungsfähig ist, unter diesen fällt und folglich quo Zugehörigkeit zur Spezies Mensch Anspruch auf Lebensschutz hat, daß aber nichtfreiwillige Euthanasie nur als extremer Ausnahmefall eingegrenzt werden kann. So ist auch hier die Frage nicht geklärt - und aus meiner Sicht diskursethisch nicht klärbar -, ob auf moralisch relevante Eigenschaften, wie z.B. Personalität oder Nonpersonalität erkannt werden kann oder nicht.

3.1 Leben ist seinem Wesen nach distinkte Entität, in der Zeit orientiert und bewußtseinsfähig

Primär sind die Grundlagen zu klären, die auf die Frage eine Antwort versuchen, ob der menschlichen Existenz von ihrem Anbeginn an für bestimmte Phasen ihrer Entwicklung schlechthin bzw. unter Bedingungen von schweren Beeinträchtigungen überhaupt abgesprochen werden kann, jene Qualitäten zu haben, die nach utilitaristischen und präferenzutilitaristischen Gesichtspunkten die Tötung erlauben würden. Dieses verneine ich, weil menschliches Leben prinzipiell nicht anders denkbar ist, als ein sich in Prozessen der Selbstorganisation realisierendes, das auf der Basis der Funktion eines koontogenetischen Austauschverhältnisses zur Welt sich strukturell permanent verändert.

Das heißt, es hat eine Vergangenheit und der Potenz nach einen Möglichkeitsraum des Werdens, zu keinem Zeitpunkt aber ein SEIN i. S. eines So-Seins, das das Da-Sein fixiert. Menschliches Leben - wie Leben schlechthin - ist ständiges Werden, das gerade dadurch gekennzeichnet ist, daß es strukturell immer höhere Formen einer internen Repräsentation der es selbst hervorbringenden und erhaltenden Austauschtauschprozesse aufbaut. Diese psychischen Momente sind mithin nicht Eigenschaften, die einen bestimmten biographischen Fixpunkt haben, ab dem sie »vorhanden« sind, sondern sie sind der Möglichkeit nach von Anfang des individuellen Lebens an vorhanden, treten in der Wahrnehmung eines »äußeren Beobachters« aber erst ab einer bestimmten Lebenszeit als sichtbare und klassifizierbare, mithin psychologisierbare Eigenschaft in Erscheinung.

Die genannten Aspekte wären im Rahmen der speziellen Relativitätstheorie zu belegen, wie die interne Strukturbildung eines Lebenswasens im Sinne von psychischer Entwicklung durch die Gesetze der Selbstorganisation dissipativer Strukturen im Sinne der Autopoiese und die Basis der Selbstorganisation durch die Koeveolutionshypothese abgesichert werden können. Damit wäre die Begründung der hervorstechenden Eigenschaften von Leben allgemein im Kontext der der biotischen Evolution vorgängigen physikalisch-chemischen Evolution zu leisten und aufzuzeigen, daß die scheinbar typisch menschlichen Eigenschaften wie die Wahrnehmung als distinkte Entität, Selbstbewußtsein, Bewußtheit und Orientierung in der Zeit, mithin, was nach SINGER eine Person ausmacht, durch und in der Zeit organisierte und orientierte Basisphänomene des Lebens schlechthin sind, die in und durch die Spezies Mensch und deren spezifischen Evolution erst psychologisierbar werden.

Ihre Psychologisierbarkeit und psychologische Ausprägung und Bewertung ist aber kein ethischer Rechtfertigungsgrund an sich, sondern die Beschreibung eines Phänomens. Die von SINGER vertretene Ethik ontologisiert dieses Phänomen nach dem Muster ein platten Verkürzung, die wie folgt verbalisiert werden kann: Wer so erscheint, der "ist" so! Diese Schlußfolgerung aber ist in gleicher Weise unzulässig wie die, daß, wer so sei, so bleibe, weil bestimmte Phänomene (z.B. Trisomie 21, Spina Bifida, Mikrozephalie u.v.a.m.) in Erscheinung treten. Diese defekt- und abweichungsbezogenen medizinisch-psychiatrischen Kategorien - und das ist ein wesentliches Moment für die Neubestimmung des Behinderungsbegriffes in der Heil- und Sonderpädagogik, die noch lange nicht vollzogen ist - kennzeichnen nicht ein menschliches "Anders-Sein", sondern sind - als Gesamt gesehen - bio-psycho-soziale "BEDINGUNGEN" menschlicher Entwicklung, die durch sie modifiziert wird. Diese werden auf der Basis der angedeutenden Grundprozesse des [menschlichen] Lebens, mithin auf einer funktionalen Ebene über diesen, strukturell integriert, weshalb, wie z.B. ein schwerst behinderter Mensch uns auch erscheint, Ausdruck seiner Kompetenz ist, mit diesen Bedingungen zu leben. Damit muß auch angenommen werden, daß er leben will, auch wenn dieses Leben - wie jedes andere - nicht frei sein kann von Schmerzen und oft mit Leid verbunden sein wird, das damit aber nicht identisch ist, was JANTZEN ( 1991 ) in seinem Aufsatz "Glück - Leiden - Humanität"[16] herausarbeitet. Er verweist darauf, daß sich das Verhältnis von Schmerz und Leid relativ aus der Qualität der dialogisch-interaktiv-kommunikativen sozialen Einbettung eines Menschen bestimmt.

Auf dem heute möglichen Erkenntnisstand kann ich zusammenfassend feststellen, daß

  • Leben seinem Wesen nach individuellen Charakter hat und nur als in der Zeit organisierte und orientierte distinkte Entität zu existieren vermag und es

  • lebendige Systeme, auch der Mensch, zu jeder Stufe seiner Entwicklung zum vollen und umfassenden Erleben seiner Welt fähig ist, d.h. zur emotional-erlebnismäßigen Bewertung seiner Bedürfnisse in Relation zum antizipierten Handlungsresultat und zur individuellen Sinnbildung und bedeutungsmäßigen Bewertung der Verhältnisse, in und unter denen es lebt, was gleichzeitig sein Bewußtsein repräsentiert. Ferner ist

  • jedes Lebewesen und mithin jeder Mensch, unabhängig von seiner jeweils aktuellen Lebenssituation und vom jeweils dominierenden Entwicklungsniveau - bildlich gesprochen - ein Entwurf dessen, was aus ihm werden kann.

  • Auf dem Hintergrund, daß der Organisator der Selbstorganisation die Zeit ist, ist auch "Bewußtsein" jedem sich selbst organisierenden dissipativ-autopoietischen System, mithin wieder dem Leben originär eigen. Die Grade der "Bewußtheit" korrespondieren mit dem Entwicklungsniveau.

Somit entfällt auch das Kriterium mangelnden Bewußtseins als ein realiables in der Beweislogik SINGERs, um einen Menschen als Nicht-Person zu bewerten. Wird ein Mensch getötet, so nehmen wir von der sozialen Ebene aus durch die psychische Zugriff auf die biologische, um seine Lebensfunktionen zu beenden. Dabei werden wir uns diesem Menschen - auch wenn ein Bewußtsein vom Grade der wachen Bewußtheit aktuell nicht vorliegt - z.8. durch ein Coma - so weit annähern, daß wir in den Bereich seiner von ihm antizipierbaren Lebenszeit kommen und durch sie hindurchstoßen müssen, um ihn töten zu können. Den Gesetzmäßigkeiten der Evolution folgend wird er im Bereich der Reichweite der vorgreifenden Widerspiegelung seiner Lebensprozesse seine vitale Bedrohung erleben und - auch unter Fortbestand seiner individuellen Lebensbedingungen - leben wollen.

Die Ablösung des Paradigmas der Reversibilität in der Dynamik der Mechanik der klassischen Physik durch das der Irreversibilität der Thermodynamik und in der Quantenmechanik [Boltzmann, Einstein; Heisenberg, Schrödinger; Prigogine [17] u. a.] läßt unausweichlich die Dominanz des WERDENs gegenüber dem SEIN erkennen und zwingt dazu, das Da-Sein durch das So-Sein bestimmt zu sehen, als unwissenschaftlich zu verwerfen.

Diese Aussagen konstituieren, auf eine Ethik bezogen, Lebensrecht und Recht auf Förderung eines jeden Menschen in einem. Wie immer seine "gegenwärtige Tatsächlichkeit" zu beurteilen ist, verlangt seine Ganzheit als Mensch die Sicherung seiner Grundbedürfnisse nach Gesundheit, Erziehung und Bildung in einer Weise, daß in der Ontogenese eines jeden Menschen, was der Gattung 'Mensch' entwicklungsmäßig potentiell möglich ist, d.h. sein WERDEN, den individuellen Bedingungen entsprechend in und durch soziale Integration garantiert ist. Das allein wäre menschlich!

Die Tötung eines Menschen auf der Basis der partikularistischen Bewertung seiner gegenwärtigen Tatsächlichkeit wird im Spiegel dieser Ethik zu einem Vorgang, der nicht mehr in Worte zu fassen ist, weil dies zu tun schon hieße, ihn zu rechtfertigen und damit für vernünftig zu halten. Die SINGERsche Tötungsforderung - und wo immer sie Praxis wird - kann nur noch begriffen werden als die Selbsttötung der Vernunft in dem, der die Euthansie fordert und sie praktiziert.

Jeder Mensch ist folglich, um es noch einmal zu betonen, bezüglich der psychischen Eigenschaften, anhand denen SINGER die Bewertung Person oder Nicht-Person und damit die Tötungslegitimierung knüpft, ein Werdender mit allen Offenheiten und Unwägbarkeiten des Werdens und kein Seiender! Wir wissen, daß das Werden von den Bedingungen abhängig ist, unter denen es stattfindet, aber wir wissen nicht, wie das Werden sein wird und was werden wird; das entzieht sich jeder wissenshaftlichen Prognose. Dafür sind jene Menschen Zeugen, die sogar trotz der Nichtbehandlung in ihrer frühen Lebensphase überlebten. Diese Tatsache allein sollte sehr zu denken geben.

Diese Ausführungen verweisen uns erneut auf einen auch in der Heil- und Sonderpädagogik äußerst problematischen philosophischen Hintergrund einer phänomenologischen Ontologie, wenn wir z.B. aufgrund eines Testergebnisses feststellen, daß ein Kind geistigbehindert "ist" und des deshalb in die Schule für Geistigbehinderte müsse, weil es nur dort "behinderungsspezifisch" gefördert werden könne. Feststellen können wir nur - und so müßte es in einem Gutachten stehen daß wir einen Menschen aufgrund bestimmter Test- und/oder Leistungsergebnisse entsprechend der herrschenden Konvention der Population von Menschen zurechnen, die wir als geistigbehindert bezeichnen und diesen Menschen aus Gründen gesellschaftlich-normativer Konventionen nur an dem Ort Erziehung und Bildung gewähren, den wir Schule für Geistigbehinderte nennen. Das wäre nicht nur (moralisch) ehrlich, sondern auch sachlich richtig und würde (moralisch) nicht die Würde dieser Menschen untergraben.

Würden wir Kenntnisse der Selbstorganisations- und Koeveolutionshypothese auf dem heutigen Stand der entsprechenden Fachwissenschaften haben, könnten wir diese Menschen »selbstverständlich« in regulären Lebensfeldern belassen, in regulären Lernfeldern fördern und ihnen das gleiche Lernangebot wie einem "Gymnasiasten" oder "Studenten" machen, weil wir - und dafür wäre die Psychologisierung sinnvoll - den Dialog, die Interaktion und Kommunikation mit ihm auf der Ebene führen würden (und das wäre die didaktische Verpflichtung einer basalen, integrativ wirkenden Pädagogik) auf der er dialogisch kompetent ist, mithin denkt und - letztlich auch ohne Bewegungsfähigkeit - handeln kann (z.B. indem er denkt).

Von den philosophischen Voraussetzungen her handeln wir auch pädagogisch im und mittels des selektierenden und segregierenden Erziehungs-, Bildungs- und Schulsystems weder fachlich auf der Erkenntnishöhe der Zeit noch ethisch gerechtfertigter als SINGER, der solche Kinder töten würde; nur moralischer insofern, als unser Handeln nicht (zumindest nicht systematisch, wenngleich in einzelnen Fällen denkbar) Todesfolge hat und in der Regel, weil auf Lernen bezogen reversibel ist und - aber das ist das schwächste Argument - es für sich in Anspruch nehmen kann, den christlich-tradierten Normen zu entsprechen. Wir sind in der Tradition der Theorie und Praxis einer Heilund Sonderpädagogik also grundsätzlich erst einmal nicht "besser" als SINGER oder Utilitaristen bzw. Präferenzutilitaristen, sondern - konsequent gesehen - nur weniger in Gefahr so offensichtlichen und unrevidierbaren Schaden an einem Menschen anzurichten, wie es wäre, würde er getötet.

3.2 Zur Ethik im engeren Sinne

Die Behandlung ethischer Fragestellungen hat ihre der zugehörigen Fachdisziplin Philosophie immanenten Regeln zu beachten. Sie findet auf dem Hintergrund der diesbezüglichen Fachgeschichte und des aktuellen Standes des Faches Ethik statt. Das ist das eine. Das andere aber ist, daß die Behandlung ethischer wie die aller anderen wissenschaftlichen Fragen immer in einem gesellschaftlichen Kontext stattfindet, der nicht wertfrei ist, eine spezifische Verfaßtheit und mehr oder weniger dominierende Moralen aufweist. So findet auch die Debatte um die sog. "Neue Euthanasie" nicht - um dieses Bild zu gebrauchen - im luftleeren Raum statt, sondern für die BRD im Kontext des Grundgesetzes der BRD, das durch die "Praktische Ethik" ebensowenig unterlaufen werden kann, wie durch die "Einbecker Empfehlung'.

Die Lebensrechtdiskussion verletzt die verfassungsmäßig garantierte Würde und persönliche Ehre der Menschen, die mit den von SINGER v.a. benannten Beeinträchtigungen (z.B. Manchen mit T 21, Spina bifida, Hämophilie u.a.m.) als zu töten zur Disposition gestellt werden. Der Aufschrei gegen die Bemühungen, die Propagierung des Tötens durch Vorträge von SINGER u.a. an Universitäten und im Rahmen von Fachtagungen zu verhindern ist nicht gerechtfertigt.

Sowohl die freie Meinungsäußerung wie die Freiheit von Wissenschaft und Lehre finden im Grundgesetz ihre Grenzen. Auch die Verbreitung einer Ethik kann nicht als außerhalb der Verfassung eines Staates stehend bewertet werden, auch wenn sie legitim intendiert, einen Anstoß zur Änderung der bestehenden Verfassung zu geben. Sehr bedenklich bleibt, daß der Staat bis heute nicht von sich aus gegen die offensichtliche Aushöhlung des Grundgesetzes durch die sog. "Einbecker Empfehlung" tätig geworden ist. Die staatliche Insuffizienz hinsichtlich der Euthanasie-Verbrechen im Hitler-Faschismus wie die Duldung der Beugung und Brechung des Grundgesetzes im aufgezeigten Kontext und die Tatsache der Notwendigkeit des Advokatentums für ungeborene, kleine und schwer behinderte bzw. kranke Menschen rechtfertigen die scharfe Zurückweisung und Verhinderung der Tötungspropagierung durch die Betroffenen selbst wie durch nichtbetroffene Menschen aus dem Grund einer möglichen späteren Betroffenheit wie im Interesse des Erhalts der Werte des Grundgesetzes. Dies zu betonen erscheint mir wichtig.

Was ist Ethik? SINGER (1984) sagt, "Eine Auffassung" (S. 18). Mehr als den Wert einer Plattitüde hat diese Feststellung nicht. Allerdings, das scheint SINGER selbst aber wenig bewußt zu sein, impliziert eine Auffassung und/oder Einstellung immer die Bereitschaft, auf kritische Argumente zu hören und von der Erfahrung zu lernen, d.h. zuzugestehen, selbst zu irren und daß andere Recht haben, wie das POPPER (1957) betont [18].

Ethik faßt die übergeordneten Regularien des gesellschaftlichen Verkehrs der Menschen untereinander, wie sie in der Moral realisiert werden. STEINVORTH ( 1990) bestimmt den Inhalt von Moral auf der Basis von KANT und SCHOPENHAUER mit den Normen des Verletzungsverbots und dem Hilfegebot, die durch unbedingte und verdienstliche Pflichten erfüllt werden und in deren Kontext auch die Frage nach den erzwingbaren Regeln steht. [19] Dieses entspringt nun nicht einer Auffassung, sondern einer gattungsspezifischen Notwendigkeit insofern, als die Spezies Mensch, im Gegensatz zu jeder anderen lebenden Kreatur, ihren sozialen Verkehr selbst auszubilden, zu regeln, zu tradieren und stets nach Maßgabe ihrer Entwicklung zu revidieren hat. Beim Tier - einschließlich die Primaten - sind die wechselseitigen Verkehrsformen im Rahmen erbkoordinierter Verhaltensregularien in Form von Instinkten gesichert. [20] Sie integrieren Umweltreize und Meldungen aus dem Körperinnern und können durch diese ausgelöst werden (Apperzeption). Diese erbkoordinierten Verhaltenskomplexe können nun im Dienste von Signalbildungen verändert werden und in Form von angeborenen Auslösemechanismen (AAM) den innerartlichen Verkehr regeln. [21] Dieser dient sowohl der Selbst- wie der Arterhaltung durch die Sicherung und Gestaltung der ökologischen Nische, also der Bedingungen, unter denen eine bestimmte Art zu leben und zu überleben vermag.

Wie das System der erbkoordinierten Verhaltensweisen (Instinkte) bei den Tieren, sichert bei der Spezies Mensch die von Generation zu Generation zu tradierende und durch Lernen neu zu erwerbende Fähigkeit zum gattungsspezifischen sozialen Verkehr die individuelle Existenz und durch wie über diese die der Gattung selbst. Dabei ist die soziale Einbettung des Menschen gleichzeitig die Grundbedingung für sein Überleben und Voraussetzung für die Aneignung eben dieser gattungsspezifischen Verkehrsformen. Fassen wir dies weiter, können wir sagen, daß die soziale Gemeinschaft und der in ihr zu führende »gattungsspezifische Dialog« die unverzichtbar zu schaffende und zu gewährleistende ökologische Nische der Spezies Mensch ist.

Ihrer Funktion nach hätte Ethik zur Existenzsicherung des Menschen beizutragen und zwar

  1. zur Arterhaltung des Menschen schlechthin, damit

  2. zur Erhaltung der menschlichen Individuen, die die Gattung Mensch konstituieren und

  3. zur Realisierung der Bedingungen, die wiederum die Sicherung der Existenz des einzelnen Individuums - je nach Maßgabe dessen spezieller Bedarfe und Bedürfnisse - ermöglichen.

Ethik in Zusammenhang mit Speziezismus zu bringen, wie SINGER dies tut und zu diskutieren, ob das Leben eines gesunden Schweines dem eines behinderten Kindes vorzuziehen ist, hat nichts mit Ethik zu tun und ist insofern unethisch. Ethik hat nur und ausschließlich - und dies als "Naturnotwendigkeit" - mit dem Menschen zu tun. Als solche vermag sie auch die Verantwortung des Menschen für alle andere lebendige Kreatur und die Natur schlechthin zu fassen, deren Produkt und Teil wir sind, sie hätte aber prinzipiell nie zwischen Mensch und Tier zu gewichten.

Damit ist keinem Speziesismus das Wort geredet, wie ihn SINGER z. T. berechtigt zurückweist. Aber die Negation der Tatsache der Evolution der Arten und auch der des Menschen als Spezies und die daraus bei SINGER resultierende Zuschreibung des Status einer Person auf dem Hintergrund psychologisierbarer Erscheinungen, deren Entwicklung nicht diskutiert wird und deren Vorhandensein ausschließlich an ihrer Beobachtbarkeit gemessen wird, wobei die "Messung" bei nicht selbst Ausdrucks- und Zustimmungsfähigen bzw. nicht explorierbaren Menschen durch die Standpunktlogik des äußeren Beobachters zwangsläufig schlicht und einfach eine Zuschreibung ist, ist aus meiner Sicht das Kernproblem der "Praktischen Ethik" und Quelle ihrer menschenvernichtenden Konsequenzen.

Der Ethik eine streng rationale Begründung zu geben, ist weder gleichbedeutend mit Utilitarismus noch identisch mit Glaubensfragen oder emotionalen Stimmungen, aber auch nicht damit verbunden, daß sie schon deshalb nicht mehr rational begründet sei, wenn die Basis, von der ihre Begründung ausgeht, eine Setzung wäre. Eine solche Setzung könnte die der Übereinkunft einer Gesellschaft sein, daß das Lebensrecht keines Menschen in Frage gestellt werden kann - und sie wäre nicht zu rechtfertigen. POPPER (1973) schreibt: "Wir können unsere Theorien nicht rechtfertigen, aber wir können sie rational kritisieren und diejenigen vorläufig annehmen, die unserer Kritik am besten standzuhalten scheinen und die grölte Erklärungskraft haben. " (S.316) [22]

Auf dem Hintergrund ihrer griechischen Vorläufer des Eudämonismus und Hedonismus, die als ethische Lehre von der Vorstellung der Verwirklichung rein individueller Glückseligkeit auf Kosten anderer bis zur altruistisch-sozialen Variante der Verwirklichung fremder Glückseligkeit reichen, geht der wesentlich von BENTHAM (1748-1832) [23] und MILL (1773-1836) [24] begründete und vertretene Utilitarismus, auf dem auch SlNGER fußt, als ethische Lehre davon aus, daß der Zweck sittlichen Handelns der Menschen darin zu sehen ist, zum Glück der meisten beizutragen und dadurch "nützlich" zu sein. Für SINGER ( 1984) mündet das in der Feststellung: "Also muß ich den Handlungsverlauf wählen, der per Saldo für alle Betroffenen die besten Konsequenzen hat" (S. 24) worin er die Universalisierung des vom Eigeninteresse geleiteten Entscheidungsprozesses sieht. Entsprechend erhöht die Tötung eines behinderten Menschen die Gesamtsumme des Glücks der anderen und befreit diesen selbst von den ihm unterstellten Leiden.

Im Spiegel der oben begründeten, für die Spezies Mensch überlebensnotwendigen Ethik könnte die utilitaristische Maxime von Maximierung von Glück ein Aspekt sittlichen Handelns, also moralisch sein, aber nur in ihrer altruistisch-sozialen Version. Das heißt im Sinne des Eintretens der Gemeinschaft für die Schaffung und Bereitstellung von Bedingungen, die jede individuelle Existenz dem näher bringen, was das Grundbedürfnis der gesamten Gattung ist, nämlich sich, damit Leben in einer der Bewußtseinsfähigkeit der Gattung angemessen Weise zu realisieren, das hieße u. a. auch weitgehendst frei von Leiden.

Die SINGERsche Ethik ist vergleichbar reduktionistisch, partikularistisch und pervers: Pervers insofern, als sie das Glück der einen durch Beendigung des Leids eines anderen mittels Tötung zu steigern versucht und ihm damit die Chance nimmt, das Ende seines Leidens überhaupt zu erfahren. Das verdeutlicht, daß sie trotz anderer Vorgaben insofern reduktionistisch ist, als sie einem egoistischen Eudämonismus huldigt und die individuelle Glückseligkeit auf Kosten anderer zu erlangen versucht. Partikularistisch ist sie schließlich durch die Begrenztheit ihrer Maximen auf jene Teile der Gesellschaft, die die Mittel und die Macht haben, ihre Glückseligkeit auf Kosten anderer zu betreiben.

Selbst in der 2300 Jahre alten, damit ältesten wissenschaftlichen (Nikomachischen) Ethik von ARISTOTELES, wird Glück nicht als Zustand des Empfindens und Befindens gesehen, sondern als "seelisches Handeln und Tätig-sein" (S. 19), das der Psyche zugeordnet wird und im Zusammenhang der Dreiteilung der Güter steht, nämlich den äußeren, den seelischen und den leiblichen. Das verweist für den Menschen als bio-psycho-soziale Einheit auf seinen Austausch mit anderen Menschen und der Welt im Rahmen der sozialen Gemeinschaft, die gerade für als behindert geltende Menschen durch ihre soziale Integration definiert werden kann. So sind wir in der Behandlung der Problematik wiederum darauf verwiesen, sie nicht als Problem des Individuums, sondern als eines der sozialen Gemeinschaft und Gesellschaft zu sehen, in der es lebt. ARISTOTELES bestimmt das »Telos«, das Ziel des Menschen im 1. Buch seiner Ethik als »Eudaimonia«, als Glück, und Glück bezeichnet er als »Energeia« der Seele gemäß der Tugend, wozu eine gewisse äußere Ausstattung kommen muß, als ein Aktivsein der Seele. [25] Aktivität und damit Entwicklung menschlich-psychischer Funktionen setzen aber den Einbezug des Menschen in den mitmenschlichen Dialog im Sinne von Interaktion, Kommunikation und Kooperation voraus und beschreiben in gleicher Weise die Teilhabe an den gesellschaftlichen Gütern wie am sozialen Verkehr, was auch in meinem Ansatz als zentrales Moment zu sehen ist. Eine Begründung der Tötung von Menschen auf diesen Hintergründen ist nicht möglich.

Die utilitaristische Ethik entlarvt sich dagegen als Gesinnungsethik, die ihren Zweck als Moral der von Kultur und sozialer Gemeinschaft entkoppelten Ökonomie und Politik erfüllt; sie ist in ihrer Konsequenz eine Gesinnungs-Ethik des wirtschaftlichen Nutzens. Das verweist uns zurück auf Max WEBER (1864-1920). Die ethische Rechtfertigung einer Handlung bedarf nach WEBER aber einer vorherigen Einschätzung ihrer möglichen Konsequenzen bezogen auf ein bestimmtes Ziel, was die "Verantwortungsethik" konstituiert. Diese ist so zu verstehen, daß Ziel und Wert einer Handlung von den Realisierungschancen abhängig sind, in der Weise, daß keine Risiken im Sinne von nicht kalkulierbaren Folgen eingegangen werden. Letztlich bleibt bei WEBER aber auch das Prinzip der "Verantwortungsethik" den Staats- und damit Herrschaftsinteressen untergeordnet was dem Prinzip der "Gesinnungsethik" indirekt wieder einen Wirkungsbereich eröffnet.

Gründe für die Verbindlichkeit von Moralprinzipien zu erbringen, dem Anspruch nach sogar letztgültige, wie dies Ethik zu leisten hat, sind im Sinne der »klassischen Ethik« objektiven Verhältnissen - im Extremfall Naturgesetzen - geschuldet, die auch unabhängig von menschlichen Interessen und Wünschen bestehen können. Gründe könnten aber auch in der Natur des Menschen liegen und in deren Interessen, Bedürfnissen und Entscheidungen wurzeln. Sie wären konventionalistisch und werden als »moderne Ethik« bezeichnet. Erstare dominierten von der Spätantike bis zum Mittelalter, letztere in der Neuzeit. Heute rivalisieren in bezug auf erzwingbare und nicht erzwingbare Regeln der Moral zwei Ansätze, wie STEINVORTH herausarbeitet: die konsequentialistische oder teleologische und die deontische bzw. deontologische Ethik.

Letztere bestimmt den Wert einer Handlung aus der Übereinstimmung dieser mit einer Pflicht oder Gesinnung bei relativer Vernachlässigung der Konsequenzen, die aus der Handlung resultieren; das Gute wird durch das moralisch richtige bestimmt, während erstere, der auch der Utilitarismus zuzurechnen ist, die Lust-Unlust-Bilanz der gewollten oder ungewollten Handlungen in den Mittelpunkt stellt und Handlungen anhand der Befriedigung menschlicher Interessen gewichtet. "Die Modernen sehen den Grund für die unterschiedlichen Urteile und ihre Maßstäbe in Verhältnissen und Eigenarten der urteilenden Subjekte, die Klassiker in Verhältnissen und Eigenarten der beurteilten Objekte" (Steinvorth 1990, S. 56). Folglich sind die Gründe fair die Moral in der klassischen Ethik durch das begründet, was die Menschen vorfinden, während die moderne Ethik die Moral in dem begründet sehen, was die Menschen durch ihre Interessen, Bedürfnisse oder Entscheidungen konstituieren. "Für den Modernen ist etwas gut, weil es gewollt wird, für den Klassiker sollte nur gewollt werden was gut ist", schreibt STEINVORTH (1990, S. 58).

Beide Ansätze führt STEINVORTH zu einem Ansatz der Vollkommenheitsethik zusammen, einer Seinsethik, in der, wie auch in dem von mir vertretenen Ansatz als Grundfunktion der Ethik die Seinsförderung herausgearbeitet wird. Er verdeutlicht unter Verweis auf die Vollkommenheitsethik von JONAS, daß ein Maßstab der Entwicklungshöhe einer Seinsweise drei Bedingungen erfüllen müßte: "Die Eigenschaft, die er mißt, müßte steigerbar sein; sie müßte allen Menschen gleiche Rechte und Pflichten zuzusprechen erlauben, und sie müßte in einfacher, nicht gesteigerter Form auch schon an toter Materie zu finden sein." (S. 144) Diese Momente sehe ich mit meinen Ausführungen als belegt an. Das Sein repräsentiert den allgemeinsten Sachverhalt derart, daß etwas einem Ding zukommen kann, weshalb es kein Wollensobjekt geben kann, durch dessen Verwirklichung nicht auch das Sein verwirklicht wird. Bejahen wir also die Existenz von Dingen, bejahen wir auch das Sein und die Möglichkeit der Entwicklung der Dinge; damit auch eine Wartehierarchie, die dem Sein der Menschen einen höheren Rang zumißt als den übrigen Lebewesen, wie das Prinzip der Seinsförderung auch das Gebot beinhaltet, die Menschheit zu erhalten (S. 157).

Alllgemein entspricht das Sein, das alleiniger Grund der Moral ist, einem Sachverhalt, der nicht verwirklicht sein muß, was die Unterscheidung von So-sein und Da-sein erlaubt. Bejaht man nun das Sein, "so urteilt man, es sei besser, daß überhaupt etwas ist, als daß nichts ist ...". Das impliziert: "Denn was immer an möglichem Sein wirklich sein kann, davon muß man wollen, daß es wirklich ist, wenn man das Sein bejaht." (S. 156) Verneint man das Sein, entspricht das dem Wollen, daß eher nichts als etwas ist.

In der Spanne des "Prinzips der Förderung des Seins" zum "Prinzip der Zerstörung des Seins", die Werturteile darstellen, artikuliert sich das allgemeinste Prinzip der Moral, d.h. des »Guten« im Sinne, daß wir das Sein bejahen und die Unmoral des »Bösen« im Sinne, daß wir das Sein zerstören wollen. Das Prinzip der Förderung des Seins weist das "Verletzungsverbot" und das "Hilfegebot" als universal gültige Moralprinzipien aus und stellt nicht nur den Menschen, sondern auch andere Lebewesen unter den Schutz der Moral und gebietet ihre Förderung. Das Prinzip der Zerstörung des Seins kommt am deutlichsten in einer Aussage des Mephisto zum Ausdruck, die lautet:

"Ich bin der Geist, der stets verneint!

Und das mit Recht: denn alles, was entsteht,

Ist wert, daß es zugrunde geht;

Drum besser wär's, daß nichts entstünde.

So ist denn alles, was ihr Sünde,

Zerstörung, kurz das Böse nennt,

Mein eigentliches Element." (Faust I, 1338-44)

STEINVORTH weist aus, daß sich "über die Zustimmungswürdigkeit des Seins nur in der Weise entscheiden läßt, daß man sich konkrete Sachverhalte vergegenwärtigt, deren Bejahung die des Seins impliziert, und konkrete Sachverhalte, deren Verneinung die des Seins impliziert." (S. 158) Das wären im Sinne der Seinsbejahung also Sachverhalte und Zustände wie Glück und Interessenbefriedigung, Freundschaft, Liebe, Anerkennung u.v.a.m. STEINVORTH (1990) schreibt.

"Will man die Wirklichkeit solcher Sachverhalte, so muß man auch wollen daß überhaupt etwas ist und nicht nichts. Man muß insbesondere wollen, daß es urteilsfähige Wesen und damit das Sein in der höchsten uns bekannten Form gibt ..." (S. 158) und weist in der Folge nach, daß sich rechtfertigende Gründe weder für die Bejahung noch die Verneinung des Seins anführen lassen, wenngleich für beide erklärende Gründe. Wenngleich sich nicht bestreiten läßt, daß das Interesse an Zerstörung ein erklärender Handlungsgrund sein und man ohne Widerspruch alles Sein verwerfen kann, steht der Seinsverneiner doch im Matt, denn "seine Befürwortung des Prinzips der Seinsverneinung raubt ihm nämlich alle Gründe, die er gegen eine erzwingbare Durchsetzung des Prinzips der Seinsförderung anführen könnte. Wenn er mit Zwang daran gehindert wird, nach dem Prinzip der Zerstörung zu handeln, wird an ihm nur durchgeführt, was er zu seinem Prinzip erhoben hat: die Behinderung des Seins. Die Behinderung seiner destruktiven Absicht dient der Erhaltung des Seins; ihre Gewalt ist sekundär und nicht primär wie der Zwang, den er in destruktiver Absicht ausführen will. Aber auch sekundäre Gewalt ist Gewalt und Zerstörung eines Willens, die er als Zerstörung bejahen muß." (S. 163)

Damit hat STEINVORTH im Grundsatz mit Mitteln der Diskursethik aufgezeigt, daß das Verletzungsverbot hinreichend begründet werden kann, was auch den Erhalt des individuellen Lebens einschließt, aber nicht den der Menschheit, was ich in meinen Ansatz zu integrieren versucht habe. Dies kennzeichnet, wie JANTZEN ( 1991 ) aufzeigt, auch eine Lücke in der Verwantwortungsethik von JONAS, die "zudem darunter leidet, die im Sinne der Zweckheftigkeit gegebene Steigerung des Seins gegenüber dem Nichtsein als Grund der Ethik zu benennen" (S. 232) [26]. Mit dem Ansatz von STEINVORTH liegen aber Betrachtungen vor, denen wir uns zu öffnen und mit denen wir uns zu beschäftigen haben, wollen wir uns nicht auf der Ebene emotional betonter Heiligkeit des Lebens selbst aus der Diskussion und Argumentation herauskatapultieren und mithin für die Klärung der Frage der "Euthanasie" sehr nutzlos bleiben.

Begreifen wir Leben, wie ich es im Kontext von Selbstorganisation und Koeveolution angesprochen habe, auf allen Stufen der Evolution als sinnvolles Sein, in dem die Ethik ihren Grund findet, kann man auch hinsichtlich der Ausführungen von STEINVORTH zum Menschheitserhaltungsprinzip weiterkommen und die Problematik der Verantwortungsethik von JONAS, die darin liegt, daß der Grund der Ethik in der Steigerung der Zweckhaftigkeit des Seins gegenüber dem Nichtsein gesehen wird, überwinden, wie den totalen Anspruch von Albert SCHWEITZER (1988) "Ethik als Hingebung an Leben zu bestimmen, die durch Ehrfurcht vor dem Leben motiviert ist" (S. 38) durch die Differenzierung hinsichtlich unbedingter und verdienstlicher Pflichten relativieren, ohne daß seine Substanz eingebüßt oder Leben preisgegeben würde. Wo SINGER in barbarischer Weise die Tötung behinderter und in anderer Weise Abweichender fordert, sieht SCHWEITZER sich in einer Welt, in der Schöpfer- und Zerstörungswille zugleich Schöpferwille ist, in der der Erhalt von Leben um den Preis von Leben kolidieren. [27] Dennoch können wir aus dem Vorgenannten auch der Aussage von SCHWEITZER "Ich bin Leben, das Leben will, inmitten von Leben, das Leben will" (1967, S. 29) eine neue und umfassende ethische Bedeutung abgewinnen.

Da Kinder dieselbe Vernunftanlage wie Erwachsene haben und um dieser Willen unter dem Verletzungsverbot stehen, da sie zu einer Spezies gehören, deren Individuen normalerweise urteilsfähig sind, ergibt sich von Beginn der Verschmelzung der Gene der Eltern eines dadurch gezeugten Kindes, daß es Person ist. (Steinvorth 1990, S.178/179) Folgen wir STEINVORTH weiter, kann hinsichtlich einer Abtreibung nur noch das Faktum geltend gemacht werden, ob die Schwangerschaft freiwillig oder nicht freiwillig ist, denn würde das unbedingte Recht auf Verfügung über den eigenen Körper durch ein unbedingtes Recht auf Leben ergänzt, würde das jedes unbedingte Recht und mithin die Freiheit des Individuums abschaffen, weshalb die Verfügung über den eigenen Körper als ein unbedingtes Recht anzuerkennen wäre. (S. 187) Dies wirft die Fragen nach weiteren unbedingten Rechten und nach der sog. freiwilligen "Euthanasie" auf, während die unfreiwillige und nicht freiwillige als ethisch nicht rechtfertigbar gelten müssen. [28]



[15] Siehe BÖHLER, D. u. MATHEIS, A.: Töten als Therapie? - "Praktische Ethik" des Nutzenkalküls versus Diskursethik als kommunikative Verantwortungsethik. In: Ethik u. Sozialwissenschaften 2 (1991) 3, 361-375. Die Diskussion dazu wird ebenfalls in diesem Heft der EuS von einer Vielzahl Autoren geführt, u. a. auch von SINGER und KUHSE. Das Heft endet mit einer Replik von BÖHLER und MATHEIS auf die Diskussionsbeiträge.

[16] JANTZEN, W.: Glück - Leiden - Humanität. In: Z. Heilpäd. 42 (1991) 4, 230-244 - ders.: Ethik und Eschatologie: Über den Erlösungsglauben in ethischen Argumentationen. In: Z. Behinderte 14(1991/a)4, 51-63 - ders.: Behinderung, "Euthanasie" und die Grenzen der Diskursethik. In: Ethik und Sozialwissenschaften 2(1991!b)3, 389- 391 - ders. : "Praktische Ethik" als Verlust der Utopiefähigkeit - Anthropologische und naturphilosophische Argumente gegen Peter Singar. In: Z. Behindertenpädagogik 30 (1991/c) l, 11-25

[17] Siehe hierzu besonders PRIGOGINE, I.: Vom Sein zum Werden. München/Zürich: Piper Verlag 1988 (5. Aufl.) und SCHRÖDINGER, E.: Was ist Leben? München/-Zürich: Piper Verlag 1989 (3. Aufl.)

[18] POPPER, K.: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, 2 Bände; Bd. 2. München 1957

[19] STEINVORTH, U.: Klassische und moderne Ethik. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag 1990

[20] Das Verhaltensrepertoire eines Tieres besteht, wie von LORENZ benannt, aus »Erbkoordinationen«, einem angeborenen Grundstock weitgehend formkonstanter Verhaltenslemente. Sie sind durch Orientierungsbewegungen (Taxien), für die richtende Reize vorhanden sein müssen, überlagert. Die Einheit von Erbkoordination und Taxis wird als »Instinkthandlung« bezeichnet. "Von Instinkthandlungen wird also dann gesprochen, wenn zum vollständigen Ablauf des komplexen Verhaltensmusters die Verarbeitung von Umweltreizen und Meldungen aus dem Körperinnern (einschließlich Rückmeldungen) gehört." (siehe SINZ, R.: Lernen und Gedächtnis. Stuttgart: G. Fischer Verlag 1976, S. 29)

[21] Siehe SINZ, R.: Lernen und Gedächtnis. Stuttgart: G. Fischer Verlag 1976. Er schreibt: "Der AAM ist ein rezeptarisches Analysatorsystem. Seine Informations verarbeitungsleistung besteht in einer Ausfilterung verhaltensrelevanter Merkmale und in deren Zuordnung zu einem angeborenen Schema dieser Merkmalskonfiguration. Der AAM klinkt bei Übereinstimmung der gefilterten und typisierten Eingangsinformation mit der dem Artgedächtnis entstammenden und in einer neuronalen rezeptorischen Schaltung manifestierten Information eine reizbezogene Verhaltensweise aus." (S. 40)

[22] POPPER, K.: Objektive Erkenntnis - Ein evolutionärer Entwurf. Hamburg: Hoffmann & Campe Verlag 1973 (4. Aufl.)

[23] Er machte das Prinzip des "größten Glücks der größten Zahl" von HUTCHESONS zur Grundlage eines Systems des Utilitarismus, das erheblichen Einfluß auf das öffentliche Leben gewann.

[24] James MILL verband die Ideen von BENTHAM mit denen von MALTHUS ( 1766-1834) [Pfarrer; Prof. f. Geschichte u. polit. Ökonomie; in seinem Bevölkerungsgesetz führte er das menschliche Elend seiner Zeit auf das Anwachsen der Bevölkerung zurück] und RICARDO ( 1772-1823 ) [er entwickelte auf dem liberalen Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit eine Grundrenten-, Lohn- und Geldtheorie, auf der Marx aufbaute] und galt als Wortführer der radikalen Liberalen! Sein Sohn John Stuart MILL (1806-1873) vertritt in seinem Werk "Utilitarism" (1863) die ethischen Auffassungen der klassischen Nützlichkeitstheorie

[25] Siehe ARISTOTELES: Nikomachische Ethik. Stuttgart: Philipp Reclam jun. Verlag 1969

[26] Siehe Anmerkung 16

[27] SCHWEITZER, A.: LEBEN, WERK und Denken mitgeteilt in seinen Briefen. Heidelberg: Verlag Lambert Schneider 1987 - ders.: Die Ehrfurcht vor dem Leben. München: Beck Verlag 1988 (5. Aufl.) - ders.: Kultur und Ethik. München: Beck Verlag 1990

[28] SINGER (1984) unterscheidet zwischen "freiwilliger Euthanasie" auf Verlangen der getöteten Person (S. 175), "unfreiwilliger Euthanasie", was bedeutet, jemanden zu töten, der trotz Fähigkeit der Zustimmung, diese nicht erteilt, weil er nicht gefragt wurde oder sich für das Weiterleben entscheidet (S. 177) und "nichtfreiwillige Euthanasie", die "menschliche Wesen" betrifft, die nicht fähig sind, eine Entscheidung zwischen Leben und Tod zu verstehen, wie dies bei "schwer mißgebildeten oder stark zurückgebliebenen Säuglingen, sowie Menschen, die durch Unfall, Krankheit oder hohes Alter die Fähigkeit auf Dauer verloren haben, das Entscheidungsproblem zu verstehen, ohne daß sie zuvor Euthanasie unter diesen Umständen gefordert oder abgelehnt hätten." (S. 177/178)

Discite Moniti - lernt, die ihr gewarnt seid!

(Lukács)[29]

Mit den Ansätzen von STEINFORTH und JONAS [30] liegen weiterzuentwickelnde Ansätze einer Ethik vor, die im Vergleich mit der "Praktischen Ethik" von SINGER als Ethik im wissenschaftlichen Sinne bezeichnet werden können wie mit der "radikalen" Position von SCHWEITZER Dimensionen einer Ethik benannt werden, die unter den Gesichtspunkten einer materialen und materialistischen Ethik zu beachten und zu reinterpretieren wären. Mithin sind wir, bemühen wir uns um diese sicherlich schwierigen Grundlagen einer Moralbegründung, gegen die utilitaristischpräferenzuntilitaristischen Ansätze von SINGER, weder ohnmächtig noch im Rückstand: im Gegenteil. Die "Praktische Ethik" SINGERs entpuppt sich, je weiter man sie analysiert und im Kontext klassischer wie moderner Ethik gewichtet, als in vielen Bereichen nicht einmal den Ansprüchen des Utilitarismus entsprechende Begründungsstrategie einer vor allem in den Bereichen der Humangenetik und Gentechnologie bis hin zur Frage der Begrenzung der medizinischen Behandlungspflicht längst existierenden Realität des Tötens und Sterbenlassens. Sie dient damit der Herbeiführung eines "moralischen Dammbruchs" und in der Folge der Herbeiführung eines gesellschaftlichen und politischen Konsenses für die Tötung sog. "lebensunwerten Lebens" und der Infragestellung menschlichen Lebensrechtes und damit sparpolitischen Kosten-Nutzen Abwägungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Bildung, die auch an bevölkerungspolitische Gesichtspunkte denken läßt.

Die "Praktische Ethik" SINGERs kann allenfalls als eine Art Empfehlung für zukünftiges politisches Handeln verstanden werden. Probleme der Ethik werden in dieser Schrift im Grunde nicht diskutiert. Da die in dieser Schrift vorgetragenen Gründe, die die Grenzen zwischen Mensch und Tier verwischen und Embryonen, Feten und schwer beeinträchtigte Menschen als Nicht-Person bewerten, im Spiegel der diesbezüglich relevanten Humanwissenschaften wie auch der Theorie und Praxis der Behindertenpädagogik nicht haltbar sind und als unwissenschaftlich zurückgewiesen werden müssen, haben die zur Euthanasie und zum Lebensrecht wie Lebenswert zusammengetragenen Aussagen eher den Charakter eines Pamphlets.

Das in unserer Gesellschaft zwischen sog. Nichtbehinderten und Behinderten ungebrochen existierende Herrschaftsverhältnis ist der Nährboden, auf dem die Unvernunft der Euthanasie und die Technologien der Qualitätskontrolle von Leben gedeihen. Nur solange wir und jede und jeder einzelne von uns Behinderte, Invalide, Alte, Kranke, Sieche v.a. Minderheiten ausschließen, haben die genannten Humantechnologien und die Euthanasie eine Basis. Der Ruf nach der anonymen Macht einer veränderten Gesellschaft wird verhallen und ohne Wirkung bleiben bzw. nur die haben, brav auf Erlösung zu warten, wo nur Selbstbefreiung realistisch ist. Aus der Sicht der Pädagogik kann nur ein humanes und demokratisches Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtssystem eine Gegenkraft entfalten, das insofern

  • demokratisch ist, als alle Kinder alles lernen dürfen und

  • insofern human, als das Lernen auf die einem Kind jeweils mögliche Art und Weise und ohne sozialen Ausschluß erfolgen kann.

Eine solche Pädagogik ist eine integrative, die ich als eine beschreibe, in der alle Kinder in Kooperation miteinander auf ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau und mittels ihrer momentanen Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungskompetenzen an und mit einem gemeinsamen Gegenstand spielen, lernen und arbeiten. [31] Derzeit sehe ich nur in der umfassenden und ungeteilten Entfaltung des Prinzips und der Praxis der Integration eine wirksame Gegenkraft der Vernunft wider die Unvernunft der Euthanasie.

Quelle:

Georg Feuser: Wider die Unvernunft der Euthanasie

Ungekürzte Fassung eines Vortrags an der Universität Innsbruck im Rahmen der Reihe "Wissenschaft und Verantwortlichkeit" am 12.12. 1991

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 24.10.2006



[29] Siehe LUKACS, G.: Die Zerstörung der Vernunft. Berlin: Aufbau-Verlag 1954, S. 73

[30] JONAS, H.: Das Prinzip Verantwortung. Frankfurt/Main: Insel Verlag 1986 (5. Aufl.)

[31] Siehe hierzu: FEUSER, G.: Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder im Kindertagesheim - Ein Zwischenbericht. (Hrsg.: Diakonisches Werk Bremen e.V.; Bezug: Slevogtstr. 52, 2800 Bremen 1, Tel: 0421/34967-30/36; 220 Seiten) Bremen: Selbstverlag Disk. Werk e.V. 1987 (3. Aufl.; l. Aufl. 1984) - ders.: Integration. In: Handbuch der kritischen und materialistischen Behindertenpädagogik und ihrer Nebenwissenschaften. (Hrsg.: Erwin Reichmann), Bd. 10 der Reihe Behindertenpädagogik in Theorie und Praxis (Hrsg.: G. Feuser). Solms-Oberbiel: Jarick Oberbiel Verlag 1984, 299-305 - ders.: Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder (Integration) als Regelfall?! In: Behindertenpädagogik 24 (1985) 4, 354-391 - ders.: Unverzichtbare Grundlagen und Formen der gemeinsamen Erziehung und Bildung behinderter und nichtbehinderter Kinder in Kindergarten und Schule. In: Behindertenpädagogik 25(1986)2, 122-138 - ders.: Allgemeine integrative Pädagogik und entwicklungslogische Didaktik. In: Behindertenpädagogik 28( 1989) 1, 4-48 - ders. : Neue Wege zur Integration in Bremen. In: Olechowski, R. u. Wolf, W. (Hrsg.): Die kindgemäße Grundschule. Wien: Jugend und Volk 1990, 205-221 - ders.: Integration in der Sekundarstufe. In: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft (14(1991)5, 23-39 - FEUSER, G. u. MEYER, Heike: Integrativer Unterricht in der Grundschule - Ein Zwischenbericht (332 Seiten). Solms-Oberbiel: Jarick Oberbiel Verlag 1987

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