Irren-Geschichte - irre Geschichten

Zum Wandel des Wahnsinns unter besonderer Berücksichtigung seiner Geschichte in Italien und Südtirol

Autor:in - Gertraud Egger
Themenbereiche: Therapie
Textsorte: Diplomarbeit
Releaseinfo: Diplomarbeit zur Erlangung des Akademischen Grades einer Magistra der Philosophie an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck; eingereicht bei a.o. Univ.-Prof. Dr. Volker Schönwiese am Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck im September 1999
Copyright: © Gertraud Egger 1999

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Es gibt zwei Ausgangspunkte, die mich zu dieser Arbeit geführt haben. Auf der einen Seite wurde mein Interesse an einer Diplomarbeit zum Thema Psychiatrie schon unmittelbar nach meinem Studienbeginn geweckt. Damals erhielt ich gerade den Frauenskolast der Südtiroler Hochschüler zum Thema "Frau und Krankheit". Alle Artikel über "Frauen und Psychiatrie" interessierten mich so sehr, daß ich für viele Jahre mein Thema der Diplomarbeit zu kennen glaubte.

Es schien mir wie ein Wink des Schicksals, als zwei Jahre später der feministische Theorie-Praxis-Bereich wie für mich maßgeschneidert das Thema: "Zur Pathologie und Normalität des Weiblichen. Psychiatrie - Gynäkologie - Eugenik" zum Inhalt hatte. Diese zwei Semester halte ich für die wichtigste Zeit meines Studiums, denn sie veränderten und prägten meinen Blick und mein Verständnis von Geschichte(n) nachhaltig. Das Denken und die Werke von Michel Foucault, Robert Castel, Barbara Duden u.v.a. weckten nicht nur ein kritisches Hinterfragen zur Entstehung von 'Wirklichkeiten', 'objektiven Tatsachen' und 'Wahrheiten', sondern lösten auch starke Betroffenheit, gepaart mit Faszination aus.

So wichtig diese Zeit für mich auch war und ist, etwas wurde mir auch genommen. Mein Diplomthema verschwand zunehmend und je mehr ich erfuhr und las, desto weniger glaubte ich meinen eigenen Ansprüchen zum Thema Psychiatrie und Frau genügen zu können.

Da 1995 mein Studium an und für sich beendet war, ich aber bereits als Betreuerin (im Bereich der Jugendwohlfahrt und in der Rehabilitation) arbeitete, beschloß ich, vor meinem Abschluß noch das Propädeutikum zu absolvieren, um dadurch auch späteren beruflichen Wünschen den Weg zu ebnen. In der Folge besuchte ich die erforderlichen Lehr-veranstaltungen, von denen viele in der Klinik stattfinden.

Das Thema Psychiatrie nimmt im Propädeutikum einen verhältnismäßig großen Raum ein. Es erschreckte und fesselte mich eigentümlich, wie grundlegend anders dieselbe Geschichte und Entwicklung, derselbe Zustand, dasselbe Verhalten, das ich bereits in meinem Theorie-Praxis-Bereich kennengelernt hatte, von Medizinern betrachtet und bewertet wird. In meinen Augen herrscht dort eine Mischung aus wirklich gut gemeintem Verbesserungswillen einerseits und dogmatischer Lehre andererseits. Wie sehr durch dieses Denken Normen festgeschrieben werden und Abweichungen im Denken, Fühlen und Verhalten als "Krankheit" definiert werden, wird meist ausgeblendet. In der Kombination mit meinem vorher geprägten Denken wirkte dies auf mich sehr oft wie eine double-bind-message. Ich war und bin jedoch sehr froh darüber, den Blick auf die Psychiatrie auch von dieser Seite kennengelernt zu haben. Und ich muß zugeben, daß ich mich manchmal selbst innerhalb des Denkens der Medizin wiederfinde.

Dieses Propädeutikum war der zweite Ausgangspunkt, der mich zu der nun vorliegenden Arbeit geführt hat. Aus meinem alten Wunschthema ist mir die Frau verlorengegangen, geblieben ist (in einer anderen Form) die Psychiatrie.

Ausschlaggebend für diese Diplomarbeit war letztlich mein Wunsch, noch im Rahmen meines Studiums mehreren Fragen zur Psychiatriegeschichte ausführlicher nachgehen zu können und einiges Ungeklärte und Ungeordnete in meinem Kopf zu entwirren.

Eine der ersten Fragen ist, wie aus dem Wahnsinn, der in der Umbruchzeit des 15. Jahrhunderts noch deutlich an die Tragik und an Gottes Strafe gebunden ist, die Unvernunft und Unmoral werden konnte, die in den Stätten der Internierung gemeinsam mit allen anderen Störern der Ordnung verborgen werden mußte. Da die Praxis der Internierung nie eine Angelegenheit der Medizin, sondern der Polizei war, wollte ich auch Antworten darauf finden, wodurch sich die medizinische Wissenschaft des Wahnsinns bemächtigen konnte. Wie wurde durch die Medizinisierung eines sozialen Problems eine Geisteskrankheit? Welche wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen führten zu der Transformation einer Disziplinierungsinstitution von der Gefängnis-Form (Zucht-, Besserungs- und Arbeitshäuser) zur Asyl-Form (Irrenanstalten)? Und wie wurde aus der Geisteskrankheit, die bis ins 19. Jahrhundert hinein auch psychogenetisch konzipiert war, schließlich eine körperliche Krankheit, die auf ein einziges Organ - das Gehirn - reduziert wurde?

Bis zu diesem Punkt meiner Arbeit werden die Werke von Foucault "Wahnsinn und Gesellschaft" und Castel "Die psychiatrische Ordnung" meine wichtigsten (aber nicht ausschließlichen) Wegweiser sein. Die von ihnen aufgezeigten Entwicklungen und Verän-derungen der historisch situierten Systeme der Institutionen (Internierung und Asyl) und diskursiven Praktiken beziehen sich vorwiegend auf Frankreich. Daher war es mir ein Anliegen, zu überprüfen, ob und wie ihre Thesen der kulturellen Diskontinuität in der Erfahrung des Wahnsinns auch auf Italien zutreffen und ob sich die Geschichte der Entstehung und späteren Veränderung der Anstalten auch in Italien widerspiegelt.

Neben dieser historischen Vergangenheit, die immer die Präfiguration der Zukunft bildet, wurde mein Interesse auf eine bessere Kenntnis der vergangenen und gegenwärtigen Lage der Psychiatrie in Südtirol gelenkt. Die lautstarke Kritik an den jahrzehntelang inexistenten psychiatrischen Einrichtungen in Südtirol (trotz der in Italien seit 1904 geltenden Zuständig-keit der Provinzen und trotz radikalem, italienischem Reformgesetz von 1978), die ersten eupho-rischen Stellungnahmen zum jungen "Landespsychiatrieplan 2002", sowie die 20-Jahr-Feiern und Kongreße zum sog. "Basaglia-Gesetz", waren dafür ausschlaggebend. Diese jüngere Geschichte fließt als weiterer Schwerpunkt in meine Diplomarbeit ein.

Südtirols Geschichte ist gebunden an Österreich und an Italien. Deshalb ist die ältere italienische Psychiatriegeschichte und Gesetzgebung genauso Teil meiner Arbeit, wie die Anstaltspsychiatrie im Kaiserreich Österreich. Da Südtirols Irre wechselweise in Hall und Pergine untergebracht waren (und sind) werden diese Anstalten im vierten Kapitel ausführlicher dargestellt.

Das fünfte Kapitel betrifft die Zeit des Nationalsozialismus, das Dritte Reich und die "Euthanasie", das Optionsabkommen zwischen Hitler und Musssolini und die unvorstell-baren Auswirkungen eines ideologischen Gedankenguts, das unzähligen Menschen, deren Leben (auch) durch eine diagnostizierte Geisteskrankheit als "unwert" und als "Ballast" bezeichnet wurde, den Tod brachte. Primo Levi sagte einmal: "Es ist geschehen, folglich kann es wieder geschehen." Um jedoch dem entgegenzuwirken, muß das Wissen über die Vergangenheit gegenwärtig bleiben.

Die Umwälzungen in der Psychiatrie Italiens durch Franco Basaglia und seine Mit-streiterInnen, die vom Bestreben der Wiederherstellung der mißachteten Würde der Patienten ausgelöst wurden und 1978 in die große und weltweit beachtete Psychiatriereform mündeten, sind das Thema meines nächsten Kapitels. Es war mir die Grundlage dafür, die große Begeisterung und Kritik um das italienische Reformgesetz verstehen zu können und zu sehen, welchen Tendenzen und Forderungen sich Südtirol lange Zeit verweigert hat.

Im letzten Kapitel geht es um Südtirols Psychiatrie vor und nach dem staatlichen Reformgesetz. Bis zu diesem Gesetz wurden Südtirols Geisteskranke nach Hall oder nach Pergine abgeschoben, außerhalb der Provinz verwahrt und viele von ihnen dort "vergessen". Erst der eigene Landespsychiatrieplan von 1996 scheint einiges in Bewegung gesetzt zu haben. Nach der Ausarbeitung der Inhalte und Nicht-Inhalte dieses Plans gehe ich abschließend der Frage nach, welche Auswirkungen ein defizitorientiertes medizinisch-therapeutisches Denken nicht nur auf das Selbstbild der Klienten, sondern auch auf das Betreuungsangebot haben kann und ob es Alternativen dazu gibt. Alternativen, die dem "von-Sinnen-Sein" einen Sinn verleihen.

... danken möchte ich:

all jenen, die mein Studium und diese Arbeit bestärkt und bereichert haben. Meinen Freundinnen und Freunden, die mich durch ihre unterschiedlichsten Denkweisen, Diskussionen und Fragestellungen nicht nur motivierten und anspornten, sondern oft auch verunsicherten, gilt mein ganz besonderer Dank.

In der Zeit des Schreibens sehr wichtig waren mir auch meine 'Betreuungskinder', die es durch ihre Probleme und Freuden immer wieder schafften, mich von meinen geistigen Ausflügen zurückzuholen.

Das genau richtige Maß an Unterstützung, Hilfe, Freiraum und Beratung habe ich bei meinem Betreuer Volker Schönwiese gefunden.

Ohne den besonderen Wagemut von Veronika, Raimund und Heidi, die mir nach dem Ausfall meines Computers wechselweise ihre eigenen zur Verfügung stellten, wäre diese Arbeit wohl immer noch nicht beendet.

Und ohne Heidis wiederholtem 'Corekktuhr'-Lesen wäre sie über weite Strecken eine Zumutung geblieben.

Pepi danke ich herzlichst für sein So-sein und für seine Ungeduld.

I Geschichten des Wahnsinns

1.1. Spurensuche

Die Geschichte der Psychiatrie ist gekennzeichnet von Ausgrenzung, Eingrenzung und Isolierung. Entgegen der weitverbreiteten Meinung war in der abendländischen Welt der Wahnsinn jedoch nicht von Anfang an mit der Medizin verbunden. Nur mühsam und erst im Laufe der Jahrhunderte konnte sie sich gegenüber der Philosophie mit ihren pädagogischen, sozialen und psychologischen Anteilen ihre nach wie vor aufrechte Vormachtstellung erringen.

Ausgehend vom Mittelalter deckt Foucault in "Wahnsinn und Gesellschaft" (orig. 1961) die verschiedenen Diskurse der Philosophie, der Religion, der Justiz und Medizin auf. Der Diskurs ist somit etwas, das vom Sprechakt des Alltagslebens unterschieden wird und sich auf das bezieht, was Experten sagen, wenn sie als Experten sprechen. Anhand dieser unterschiedlichen, aber miteinander verbundenen Diskurse schreibt er eine Geschichte des Wahnsinns und vor allem die seiner Internierung, die sich von der traditionellen medizinischen Geschichtsschreibung deutlich unterscheidet.

In seiner Analyse zeigt er auf, daß es über die Jahrhunderte hinweg eine Kontinuität der Ausschließung und Einsperrung des Wahnsinns gibt. In der Erfahrung des Wahnsinns, d.h. in dem, was als Wahnsinn galt und als wessen Gegenstück er gesehen wurde, stellt er hingegen eine kulturelle Diskontinuität fest. Diese ist von den gesellschaftlichen Veränderungen, philosophischen Strömungen, pragmatischen Überlegungen und historischen Deutungsmustern geprägt und ändert sich radikal von einer Periode zur anderen. Während der Wahnsinn im Mittelalter noch mit der Tragik und mit dem Zorn und der Strafe durch Gott verbunden war, wurde er im klassischen Zeitalter[1] in Relation zu der Vernunft gemessen und zunehmend als Unvernunft und Unmoral gesehen. In unserer Zeit wurde aus Wahnsinn und Tragik, Vernunft und Unvernunft schließlich Gesundheit und Geisteskrankheit.

Foucault verweist im o.g. Werk immer wieder auf einen vergessenen, fernen Punkt Null in der Geschichte, an dem Sinn und Irrsinn noch nicht in Opposition zueinander standen, sondern eine gemeinsame Wurzel hatten und eine Einheit bildeten. Diese Einheit, so Foucault, wurde erst durch die Bewegung des Wahnsinns - hin zur moralischen Reflexion, zum kritischen Bewußtsein - gespalten.

Es scheint, als glaube er an eine frühere kosmische Vision des Wahnsinns, an "etwas" wie den "reinen" Wahnsinn, "...den alle diese unterschiedlichen kulturellen Formen in verzerrter und getrübter Weise abbildeten - eine Ansicht, die er später fallenläßt." (Dreyfus & Rabinow, 1987, 28)

Wenn er auch seine Annahme eines "reinen" Wahnsinns fallenläßt, so nicht jene, daß geschichtlich gesehen im Umgang mit und in der Behandlung von Wahnsinn nicht von einem linearen Fortschritt die Rede sein kann. Die Geschichte des Wahnsinns zu schreiben, heißt für Foucault "eine Strukturuntersuchung der historischen Gesamtheit - Vorstellungen, Institutionen, juristische und polizeiliche Maßnahmen, wissenschaftliche Begriffe - zu leisten..." (1973, 13) und damit über die Veränderung, den aufkommenden Gegensatz von Vernunft und Wahnsinn bis hin zu Gesundheit und Geisteskrankheit in unserer Zeit zu berichten.

Seinen Spuren, die auf die Narrenschiffe und die Narrenliteratur genauso zurückweisen wie auf die Moral und den Zwang zur Arbeit, möchte ich nun ein Stück weit nachgehen.

1.1.1. Der Wahnsinnige in der Narrenliteratur (15. Jh.)

Nach Foucault war der Wahnsinn im Mittelalter an die Tragik, an die mahnende Strafe durch Gott, den Kosmos und die Visionen gebunden. Erst ab dem 13. Jahrhundert nimmt der Wahnsinn in der Hierarchie der Laster einen Platz ein. Und erst damit beginnt sich in die Erfahrungsform des Wahnsinns das Universum der Moral und Unvernunft zu schieben.

Nach dem (vorläufigen) Ende der großen Pestepidemien wird im ausgehenden 15.

Jahrhundert das bis dahin in der Literatur vorherrschende Thema des Weltuntergangs und des Todes abgelöst vom Spott über den Wahnsinn und den Narren. In der Flut der "Narrenspiele" und moralischen Satiren, die in dieser Umbruchzeit (von einem teleologischen hin zu einem zunehmend mechanistisch-funktionalistischem Weltbild) in großer Zahl entstehen, wird der Wahnsinn und der Wahnsinnige von einer Nebenfigur zur Hauptfigur. Diese werden in ihrer Doppeldeutigkeit von Verlachen und Drohung, von Lächerlichkeit und tiefer Weisheit, von Blindheit und Wahrheit dargestellt. Die Laster und Fehler, die stigmatisiert werden, werden dem Stolz, der Vernachlässigung christlicher Tugenden u.ä. zugeschrieben. Wahnsinn wird zum Fehler und Gebrechen, das sich in einem "falschen" Verhalten äußert (vgl. 1973, 31-42).

Im "Bozner Passionspiel" (dreitägiges Mysterienspiel, das in der Karwoche gespielt wurde) aus dem Jahre 1495 sind der Glaubensabfall, die Dummheit, Blindheit, Wut und Maßlosigkeit Ausdruck des Dämonischen und der Besessenheit. Damit entziehen sich diese Verhaltensweisen der eigenen Verantwortung, sind noch nicht psychologisiertes, eigenes und selbst verursachtes Laster. Vernunft und Unvernunft, Maßlosigkeit und Unangemessenheit offenbaren sich durch die unterschiedlichen Weisen des Wahnverhaltens (furor: Toben; folía: Exzeß; dementia: von Sinnen sein; mendacium: Wahrheitsverdrehung).

Die Darstellung des Verhaltens erfolgt durch die zentralen Leitbegriffe aus der Tugend- und Lasterlehre. Die Zuschreibungen von Vernunft und Unvernunft, Maßhalten und Maßlosigkeit, Wahrheit und Unverständnis spiegeln durch die Spielerbesetzung auch die Standesauffassungen wider. Im Besitz der Wahrheit sind die Priester, und Jesus wird folglich von einem Priester gespielt; Zöllner hingegen werden als Juden eingesetzt, die sich im Verleumden und Tatsachenverzerren hervortun (vgl. Klammer, 1998, 150ff). Deutlich zeigt sich hier die Gebundenheit des richtigen und falschen Verhaltens an den Glauben, die Religion und die Strafe durch Gott.

Fast zeitgleich hinterläßt auch Sebastian Brant 1492 mit seinem "Narrenschiff" aus Holzschnitten und gereimten Texten ein Bild der "Irren". Geizige, Verleumder und Betrunkene, solche die die Heilige Schrift falsch auslegen, Ehebrecher und jene, die sich der Unordnung und der Ausschweifung hingeben, sind die Passagiere dieser Schiffe. Im Gegensatz zu den Bozner Passionsspielen sind bei ihm Wahrheitsirrtum und "falsches" Verhalten nicht in einen Kontext von Dämonie gebunden, sondern werden zu Charaktermerkmalen, zu menschlicher Schwäche von einzelnen. Wahnsinn, folia und manía wechseln in den Bereich der Narretei über. Die Torheit ist eine solche der Personen selbst und wird der Lächerlichkeit und dem Humor preisgegeben.

Für eine lange Zeit wird das Thema der Unordnung im Sinne von Maß- und Regellosigkeit verstanden werden, nicht im Sinne von medizinischer oder körperlicher Dysfunktion.

1.1.2. Von den Narrenschiffen ...

Exkurs zu: Wasser und Wahnsinn

Wasser und Wahnsinn sind im Denken des abendländischen Menschen für lange Zeit verbunden. Das Wasser trägt nicht nur fort, es reinigt auch. Es befreit von Sünden (siehe Bibelgeschichte) und läutert, und bei den Mystikern des 15. Jh. ist das Motiv der Seele ein Schiff, das ein Spielball auf den Meeren der Begierden und Sorgen ist, sofern nicht der Glaube als fester Anker geworfen wird. Im 16. Jh. wird u.a. auch in der Ungewißheit, Weite und Macht des Meeres der Ursprung der dämonischen Neigung der Menschen gesehen, die den Glauben an Gott verlieren und sich dem Teufel ausliefern. Auch dem Mond, den man lange für den wässerigsten Planeten hielt, wird ein starker Einfluß auf den Wahnsinn zugeschrieben, der sich v.a. in den "lunatici", den Mondsüchtigen, äußerte.

Im 18. Jahrhundert prädisponiert feuchtes Klima ganz allgemein für den Wahnsinn, im besonderen jedoch für die Melancholie. Am Beginn des 19. Jh. interpretiert Heinroth in seinem "Lehrbuch der Störungen des Seelenlebens" (1818) den Wahnsinn als Manifestation eines dunklen und aquatischen Elements (vgl. Foucault, 1973, 29ff) und noch am Anfang dieses Jahrhundert wird die "Badbehandlung" als eine der zwei wirksamen Methoden (neben der "Bettbehandlung") bei der Behandlung von Geisteskrankheiten angesehen.

Die realen "Narrenschiffe", die v.a. im 15. Jh. ihre Irren-Fracht an andere Ufer brachten, waren zum Teil Pilgerschiffe. Nicht immer aber brachten sie die Irren hin zu den Stätten der Wunder (wie Gheel und andere Pilgerorte).

Die Kolonie Gheel in Belgien, nach Foucault wahrscheinlich seit dem 10. Jahrhundert ein Pilgerort, hat am Ende des Mittelalters eine Dorfbevölkerung, die zu einem Drittel aus Geisteskranken besteht. Somit zeichnet sie sich durch eine große Bereitschaft aus, Irre aufzunehmen, anstatt sie auszuschließen.

Diese Pilgerreisen wurden von manchen Städten und Hospitälern für bestimmte Irre (fremde Irre, die oft ein Wanderleben führten?) entweder verordnet oder finanziell unterstützt. Dies kann man als Sorge, sie zu "heilen" interpretieren, genauso wie als Bemühung, sie von den Toren der Stadt fernzuhalten und diese "rein" zu halten. Oder man kann, so Foucault, in der Vertreibung der Irren eines der "ritualen Exile" der Kirche sehen (ebd., 28). Diese These des "ritualen Exils" kann ich nur so verstehen, daß in der christlichen Religion "Vertreibungen" geradezu eine religiöse Zielsetzung darstellten.

Die Aussperrung jener, die als Irre galten, ist ein erster Schritt der Herabsetzung des Wahnsinns, der Konstituierung des Wahnsinns als Anderes, als Fremdes, als sprachlose Unvernunft, als Auszugrenzendes, als etwas, wovon man sich selbst abgrenzen muß. Gleichzeitig zeigt die Aussperrung des Wahnsinns aber auch, daß er noch nicht der permanenten Überwachung und Kontrolle bedarf, die er dann erfahren wird, wenn er in Ketten gelegt wird, und noch mehr dann, wenn sich die Medizin seiner annimmt.

Entgegengesetzt zu dieser Praxis des Ausschlusses gibt es in der arabischen Welt, der Welt des Orients, in der Wissenschaft des Heilens eine Kultur, die auch die Wahnsinnigen umfaßt. Sie werden nicht ausgesperrt, sondern aufgenommen. Bereits im siebten Jahrhundert soll es in Fez, so schreibt Foucault, bestimmt aber im dreizehnten Jahr-hundert in Kairo, Hospitäler gegeben haben, die den Geisteskranken vorbehalten waren und in denen eine Art Seelenkur praktiziert wird, "zu der Musik, Tanz, Schauspiel und der Vortrag wunderbarer Erzählungen gehören. Ärzte leiten die Behandlung und entscheiden über einen Abbruch, wenn sie die Behandlung als erfolgreich erkannt haben." (ebd., 110)

Am Anfang des fünfzehnten Jahrhundert entstehen in Spanien, das aufgrund seiner Ge-schichte jahrhundertelang eng mit der arabischen Kultur verbunden war, mehrere Hospitäler für Geisteskranke. Das Hospital in Saragossa nimmt Kranke aus allen Ländern und Kranke aller Glaubensbekenntnisse auf. In der damaligen Republik Venedig[2], das aufgrund seiner Vormachtstellung in der Schiffahrt rege Kontakte mit der orientalischen Welt hatte, entstehen fast zeitgleich Institutionen des gleichen Typus. So z.B. gegen 1410 in Padua mit der "Casa dei maniaci" oder das Asyl in Bergamo.[3]

Die beiden letztgenannten Einrichtungen Italiens werden in Pantozzis Werk über die "Psychiatrie in Italien"(dt. 1997) nicht erwähnt; offensichtlich auch nicht bei der großen Zahl der Autoren und Historiker, die er gelesen hat.

... zum Einschluß

Ungefähr für dieselbe Zeit, in der in Spanien und Italien Einrichtungen entstehen, die noch von der orientalischen Kultur geprägt sind, gibt es erste Hinweise auf spezielle Irrenhäuser in Deutschland, so z.B. auf ein eigenes Haus für Geisteskranke und ungehorsame Kranke (von 1477) im Frankfurter Hospital. Häufiger zu finden sind jedoch die Narrentürme und Tollhäuser, die ausschließlich für die Einschließung der Irren (vielleicht der eigenen, die man nicht den Schiffern übergeben konnte oder für die Tobenden und Rasenden) bestimmt sind. Dort werden sie weder behandelt noch mit anderen "Störern der Ordnung" interniert, sondern nur eingesperrt. In einigen Narrentürmen werden sie zur Abschreckung und Befriedigung der Schaulust der gemeinen Massen gegen Eintritt auch zur Schau gestellt. Außenstehende konnten durch die Gitterfenster die angekettenen "Monster" betrachten; eine Praxis, die in einigen Asylen bis ins 19. Jahrhundert fortgeführt wurde (Foucault, 1973, 138).

Die Zeit der "großen Gefangenschaft", wie sie Foucault auch nennt, beginnt für die Irren aber nicht in der Zeit der Narrentürme und Tollhäuser, sondern in der Zeit der unterschiedslosen und exzessiven Internierung aller unbequemen, armen, störenden und widerspenstigen Menschen. Ab dem 16. Jahrhundert werden überall in Europa Wahnsinnige, Bettler, Verschwender, "verderbte" Frauen und Verbrecher hinter denselben Mauern festgehalten. Sehr viele dieser Mauern sind aufgelassene Leprosorien, jene Stätten des Mittelalters, in denen die Aussätzigen von den Stadtbewohnern abgesondert waren und zugleich nah genug, um beobachtet und kontrolliert zu werden.

Die Tatsache, daß es in der Zeit der massenhaften Internierung auch - wenn auch nur vereinzelt - Häuser oder Abteilungen in Hospitälern gegeben hat, in denen die Irren einen für sie reservierten Platz hatten, der ihnen eine gewissen medizinischen Status sicherte, wird von den Historikern der Medizin gerne als linearer Fortschritt auf dem Weg zur Hospitalisierung des Wahnsinns dargestellt. Die wenigen Irren, die in diesen Orten untergebracht sind, sind aus dem Blickwinkel der Mediziner jene, die von der Erfahrung mit dem Wahnsinn als Krankheit zeugen. Die große Masse der anderen, die man in den Gefängnissen, Zucht- und Arbeitshäusern antrifft, sei nur "... noch nicht von einer medizinischen Wahrnehmung aufgegriffen worden, die sich zu diesem Zeitpunkt ja noch entwickelte. " (ebd., 107).

Diese Sichtweise lehnt Foucault entschieden ab, weil nach ihm die Dinge viel komplizierter liegen. Von den beiden chronologisch gleichzeitig bestehenden institutionellen Formen der Internierung und der viel selteneren Hospitalisierung ist letztere nämlich nicht das jüngere Element, sondern ein archaisches und geerbtes (vgl. orientalische Kultur). Die Inter-nierung hingegen ist eine eigene und neue Schöpfung der klassischen Zeit des Abend-landes. Die Hospitalisierung wird von ihm daher nicht als Zeichen eines medizinischen Fortschritts auf dem Weg einer "positiven" Wissenschaft der Psychiatrie gesehen. Vielmehr zeugt sie ihm von einer Zäsur, einen Bruch in der Wahrnehmung und im Umgang mit dem Wahnsinn; einer Trennung, die in der Hochblüte der Entwicklung des Abendlandes immer auch auf eine Trennung und Abgrenzung vom Orient hindeutet (vgl. ebd., 10). Die wenigen Stätten der Hospitalisierung sind nicht neue und fortschrittliche Errungenschaften, sondern Relikte eines anderen Denkens, einer anderen Kultur und Tradition.

Ich möchte nun aber nicht der Frage nachgehen, ob, warum oder wann genau es einen Bruch zwischen Orient und Okzident gegeben hat, sondern jener, wie aus den Ausschlußpraktiken eine völlig neue Form des Einschlusses entstanden ist und womit diese gerechtfertigt wurde.

1.2. Die Internierung

Das Verschiffen und/oder Einsperren der Irren wird ab dem 16. Jh. zunehmend durch die Internierung abgelöst. Im 17. und 18. Jahrhundert erreicht sie ihren Höhepunkt und interessanterweise läßt sie sich in ganz Europa für die gleiche Epoche nachweisen. Der Unterschied zwischen 'Gefangenschaft' und 'Internierung' besteht primär in der Vermischung der unterschiedlichsten "Störer" (Vagabunden, Verbrecher, Irre, Bettler, Geschlechtskranke, Prostituierte, Säufer ...), denen man nun durch die Vermischung hinter denselben Mauern eine Art Verwandtschaft zugesteht. Die Internierung nimmt sofort einen Umfang an, der mit der Unterbringung in Gefängnissen, wie man sie im Mittelalter kannte, keine gemeinsame Dimension aufweist.

Die Vermengung der verschiedensten Typen der Abweichung mag bunt und zufällig wirken, der Zweck ihrer Zusammenfassung jedoch ist einheitlich und besteht in der Unterdrückung der Störer der gesellschaftlichen Ordnung. Der bis dahin vertraute soziale Typ des Irren verschwindet durch die Internierung von der Bildfläche und der Wahnsinn verliert sein Recht auf Freiheit.

"Im Verhältnis zum Irren der Narrtürme und der ersten spanischen (und italienischen! Anm. E.G.) Asyle hat der Wahnsinnige des klassischen Zeitalters, der mit den Geschlechtskranken, den Verkommenen, den Libertins, den Homosexuellen zusammen eingeschlossen ist, die Merkmale seiner Individualität verloren und löst sich in einer allgemeinen Wahrnehmung der Unvernunft auf." (ebd., 112)

Hier drängt sich die Frage auf, durch welchen Inhalt das Urteil bestimmt ist, das auf die gleiche Weise Wahnsinnige und Kriminelle ausschließt und in denselben Stätten der Internierung einschließt. Welche Entwicklungen haben dazu geführt, daß aus dem Irren der orientalisch geprägten Einrichtungen, wo er "Gegenstand einer Sorge und Gastlichkeit, die ihn betreffen, nur ihn und niemand sonst auf genau die gleiche Weise" (ebd., 111) war, zu einer formlosen Gestalt in Grau wird? Eine Gestalt, die in einer undifferenzierten Masse, in einer Welt der Moral und Repression, der Fürsorge und wirtschaftlichen Notwendigkeiten untergeht und ihr Gesicht verliert?

Foucault zufolge wurden diese Stätten der Internierung durch die moralische und wirtschaftliche Ablehnung des Müßiggangs, die als Quelle jeglicher Unordnung gesehen wurde, und durch den Zwang zur Arbeit notwendig.

Ich möchte nun versuchen, einige der vielfältigen sozialen, religiösen, politischen, moralischen und wirtschaftlichen Bedeutungen der Internierung aufzuspüren und der Frage nachgehen, durch welche Veränderungen der Wahnsinn in das umfassende Netz der Kontrolle geraten ist. Wodurch konnte diese im 17. und 18. Jahrhundert als gerechtfertigt, notwendig und gut erscheinen? Wie läßt sie sich in der Geschichte der Medizin als vormedizinische Praxis darstellen, in der jedoch angeblich die festen medizinischen Kategorien bereits erkennbar seien, in denen die Pathologie des 19. Jahrhunderts die Geisteskranken einteilen und festschreiben wird? Eine Praxis, in der Menschen mit folgenden Verhaltensverfehlungen wegen "geistiger Unordnung" eingeschlossen wurden: ein "hartnäckiger Kläger", ein "sehr böser und schikanöser Mann", ein "unruhiger, mürrischer und verdrießlicher Geist", ein "Plakatkleber", ein "Mann, der Tag und Nacht andere Leute mit seinen Liedern belästigt und die schrecklichsten Gotteslästerungen ausstößt" etc. (Foucault, 1973, 129). Eine Praxis, die bestimmt war vom (Wieder-) Herstellen der Ordnung und Moral.

Ein Blick zurück in die europäische Geschichte jener Zeit und einige wenige der dazugehörenden Schlagwörter wie Krise der Kirche; die Reformation, die die kirchliche Einheit des Abendlandes sprengte; die Gegenreformation und das damit verbundene starke Wiederaufleben des christlichen Glaubens; unzählige Bauern- und Bürgerkriege; der Dreißigjähriger Krieg und das soziale Elend; die Konkurrenz und Komplizität zwischen Staat und Kirche; die Verlagerung der Welthandelswege und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen; die Renaissance und der Kolonialismus usw., lassen das gewaltige Ausmaß der großen religiösen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umwälzungen des 16. und 17. Jahrhunderts nur erahnen. Trotzdem ist hier nicht der Platz, genauer darauf einzugehen.

Sicher ist aber, daß viele der o.g. Veränderungen in den unteren Ständen zu einer gewaltigen Ausdehnung der Armut und des Elends führen und die Bettelei, Prostitution und Arbeitslosigkeit dramatische Ausmaße annimmt. Der Verfall der Sitten und das Nachlassen der Disziplin wird nicht nur lautstark beklagt, sondern - in einer eigenartigen Wendung - als Ursache der Armut gesehen (vgl. Kuhn, 1992, 269).

1.2.1. Die Internierung und der Zwang zur Arbeit

In England schreibt man bereits 1575 für "die Bestrafung der Vagabunden und die Unterstützung der Armen" (Foucault, 1973, 77) die Schaffung von houses of correction vor, deren Zahl von den im 17. Jahrhundert entstehenden workhousesbald übertroffen werden. In allen Ländern Europas entstehen zur selben Zeit zahlreiche Arbeits-, Zucht- und Tollhäuser und Gefängnisse, die allesamt dem Zwang zur Arbeit dienen. Aus der Ordnung des Hamburger Zuchthauses von 1622 wird deutlich, für bzw. gegen wen diese Einrich-tungen errichtet wurden, nämlich gegen: "... etliche, die ihre Kost wohl verdienen können, aber wegen ihres faulen Fleisches und der guten Tage willen solches nicht thun, sondern gehen lieber betteln ... viele starke, faule, freche, geile, gottlose, muthwillige und ungehorsame, versoffene Trunkenbolde und Bierbalge, sowohl Frauen als Mannspersonen, die in Untugend, Hurerei ..." [dahinleben.] (in: Dreßen, 1982, 24).

Die Störung der Ordnung ist somit der wichtigste Grund für die Einlieferung ins Zucht- oder Arbeitshaus. Entlassen wurden die "Züchtlinge" dann, wenn angenommen werden konnte, daß die Erziehung wirksam gewesen war. Selbst in vielen Hospitälern, die sich selbst auch als "Besserungshäuser" bezeichneten, war für Arbeitsfähige Arbeit vorge-schrieben. Gesundheit hieß auch dort, wie Dreßen schreibt, vor allem angepaßtes Verhalten.

Vor der Zeit der Internierung wurden die ortsfremden Bettler, Vagabunden und Arbeitslosen schon vor den Toren der Städte durch die Wächter verjagt und auch für die eigenen Armen galten strengste Bettelverordnungen und Regeln. Erst in der Internierungs-ära werden für sie Einsperrungshäuser innerhalb ihrer Mauern errichtet und die Ausschlußmaßnahmen mit Internierungsmaßnahmen ersetzt. Die "Unvernunft" all jener "moralisch verkommenen Menschen", die nicht arbeiten, vagabundieren und die öffent-liche Ordnung stören oder bedrohen, wird nun eingesperrt, kontrolliert und bei Verweigerung der verlangten Ordnung und Leistung an Ketten gelegt. "Keine Wildheit ist so groß/welche allda nicht andlich gezähmet wurde ..." und dem Zwang zur Arbeit schrieb man zu, daß er "... viel innerliche Kranckheiten des Gemüths sehr glücklich curiren kann." (in: Dreßen, 22)

Die Internierung war nie eine Angelegenheit der Medizin, sondern der Polizei, der im 17. und 18. Jahrhundert nicht nur die Verbrechensbekämpfung oblag, sondern v.a. die Kontrolle einzelner Individuen und der Gesamtbevölkerung im Hinblick auf das Wohlergehen des Staates. Das vorherrschende Elend mußte verborgen, Störer und Arme interniert und die soziale und politische Agitation dieser Menschen vermieden werden. Auch der Wahnsinnige fällt unter diese Massen, denn: "Der Wahnsinn im siebzehnten Jahrhundert [ist] eine Angelegenheit des gesellschaftlichen Empfindens geworden...; indem er dadurch in die Nähe des Verbrechens, der Unordung, des Skandal rückt, kann er wie sie durch die spontansten und primitivsten Formen jenes Empfindens beurteilt werden." (Foucault, 1973, 121)

In diesen Stätten der Internierung, in denen eine medizinische Behandlung des Wahnsinns gar nicht angestrebt wird und die in einer zweideutigen Praxis zugleich eine Rolle der Fürsorge und Repression erfüllen, mischt sich das Bestreben, Ordnung in die Welt des Elends zu bringen; der Wunsch zu helfen und die Pflicht zur Nächstenliebe; der Wille zu strafen und das Verlangen nach Repression.

Nur sehr wenige Irre finden in manchen Hospitälern einen für sie reservierten Platz; die große Masse ist in den Internierungshäusern zu finden. Der Ort ihrer Verwahrung spielt für die Art des Umgangs mit ihnen auch kaum eine Rolle, denn hier wie dort führen sie ungefähr die gleiche Existenz wie Sträflinge. (ebd., 106)

Zwischen dem Arbeitlosen, Irren, Bettler etc. und der Gesellschaft ergibt sich durch die Internierung ein System von Verpflichtungen. Er hat Anspruch darauf, auf Kosten der Nation ernährt zu werden, muß aber zu Lasten seiner Freiheit den physischen und moralischen Zwang der Internierung auf sich nehmen. Die Kausaldimension, die Foucault dieser Verbindung von Wohlfahrt und staatlicher, administrativer Kontrolle unterlegt, ist nicht nur unerwartet, sondern auch unerwartet schlicht: "Wenn wir von der anfänglichen Situation ausgehen, hat die Internierung in ganz Europa die gleiche Bedeutung. Sie ist eine der Antworten, die man im siebzehnten Jahrhundert einer ökonomischen Krise gibt, die ganz Europa trifft: Sinken der Löhne, Arbeitslosigkeit, Geldmangel ..." (ebd., 83).

Entgegen aller Hoffnungen und erklärten Zielsetzungen war der ökonomische Nutzen dieser Einrichtungen, wie man später auch erkannte, jedenfalls nur ein begrenzter; der Hauptzweck war v.a. ein ordnungspolitisch-polizeilicher.

Die Internierung und die Moral

Die Internierung als eine der Antworten auf eine "ökonomische Krise" verweist jedoch auf eine veränderte Wichtigkeit, die man der Arbeit und der Verpflichtung zu arbeiten zumißt, und diese wird durch eine moralische Perzeption verstärkt und belebt.

Die Renaissance, die Auseinandersetzungen mit der Antike (v.a. mit Platon) und der neue Blick aufs Individuelle, erweckt das Streben nach Vervollkommnung des Menschen und nach besserer Ordnung des Gemeinwesens. Der Mensch wird in erster Linie nach seiner Tüchtigkeit beurteilt. Ein konstantes Thema sowohl bei den Katholiken als auch bei den Reformierten ist, daß die Erde ihre Früchte nicht von allein hervorbringt. Ernte und Reichtum hängen vom Segen Gottes ab und ohne Arbeit kann man Gottes Hilfe nicht erwarten. Wer es doch tut, frevelt und stört die Ordnung.

Der Wert der Arbeit liegt somit nicht in ihrer Produktivitätskraft, sondern darin, daß sie als ein Mittel der Buße, eine Möglichkeit der Erlösung gewertet wird, da jeder Mensch - seit Adam und Evas Vertreibung aus dem Paradies - die Last der Erbsünde trägt.

Während im Mittelalter die superbia (der Hochmut)als radix malorum omnium galt und am Anfang der Renaissance zunehmend der Geiz an ihre Stelle trat, so führt Foucault zufolge im siebzehnten Jahrhundert die Faulheit den Reigen der Laster an. Faulheit ist eine Form der Revolte, einer Revolte gegen Gott; und die Unordnung der Welt hat ihre Wurzel im Müßiggang, der bekämpft werden muß.

Insofern sind die Stätten der Internierung nicht nur ein Ort der Zwangsarbeit, sondern auch eine moralische Institution, der die Aufgabe zufällt, zu strafen, zu korrigieren und die Ordnung (wieder-)herzustellen. Der Wahnsinn, das Durcheinander des Geistes, ist die gerechte Strafe für die Unordnung der Herzen. Das Ziel der Internierung ist nicht Heilung, sondern "artige Reue". Das Neue daran ist, daß nicht mehr das Gesetz verurteilt und den physischen Zwang auferlegt, sondern die Moral (vgl. ebd., 94).

Wahnsinn wurde also zunehmend im Kontext von moralischen undgesellschaftlichen Verfehlungen (Müßiggang, Faulheit usw.) gesehen und diese veränderte Perspektive schlägt sich auch in der Praxis jener Anstalten nieder, die ursprünglich ganz der "liebevollen Pflege der verwahrlosten Geisteskranken" gewidmet waren. Im Abschnitt über die ersten Anstalten in Italien wird dies beim Vergleich zwischen dem erstem Statut (von 1548) und dem zweitem Statut (von 1635) der Anstalt "Santa Maria della Pietà" in Rom besonders deutlich werden. Dieses veränderte Bewußtsein faßt eine Irrenanstalt nicht mehr als ein Hospital auf, sondern als ein Zuchthaus.

1.3. Die ersten Irrenhäuser in Italien (16. und 17. Jh.)

Santa Maria in Rom (16. Jh.)

Das erste "Narrenhaus" in Italien, die "Casa di Santa Maria della Pietà degli infermi di mente", entsteht nach Pantozzi (der, wie schon erwähnt, die bei Foucault genannten Häuser des 15. Jahrhunderts nicht nennt) im Jahre 1548 in Rom. Es wird von den Jesuiten gegründet[4] und mit der Bulle von Papst Pius IV anerkannt. Dieser war der Meinung, daß es für die Irren, die "nackt durch die Stadt gehen, ausgelacht, geschlagen werden und Beeinflussungen unterliegen (...), nötig sei, in ein Haus aufgenommen zu werden, das mit Betten und anderen lebensnotwendigen Dingen ausgestattet ist" (De Caprariis Elio, zit. in: Pantozzi, 1997, 31f).

Auf den Straßen der Stadt machten sich die Jesuiten auf die Suche nach den Kranken und führten sie gemäß dem Statut des Hauses "auf liebevolle Weise dem Krankenhaus zu". Einmal in der Woche wurden die Kranken zur Almosensammlung "mit einer Schüssel an der Hüfte" durch die Stadt geführt. Nicht der Wahnsinn der verwahrlosten und verlassenen Menschen war das Ziel der Behandlung, sondern die Heilung der Wunden und die Reinigung (vgl. Pantozzi, 1997, 11f und Anm. S. 31f) sowie die Läuterung durchs Gebet. Dies macht deutlich, daß die Geisteskranken nicht allein aufgrund ihres Wahnsinns als Kranke gesehen wurden.

Da diese Menschen nach einiger Zeit "als geheilt entlassen" werden konnten, der Wahnsinn aber nie behandelt wurde, stellt sich hier die Frage, warum und wen man in diesem "Haus für Geisteskranke" einschloß; ob nicht die Armut und das Vagantentum schon als "Wahnsinn" galten, der durch die Liebe und den Glauben geheilt werden sollte?

Vor allem im 17. Jahrhundert entstehen in Florenz, Bologna, Genua, Mailand, Parma und Reggio Emilia weitere Anstalten, von denen einige ausschließlich für die Wahnsinnigen reserviert sind. Trotzdem sind auch dies keine medizinischen Einrichtungen. Die Menschen werden (noch) nicht wegen ihrer "Krankheit" dort eingeschlossen, sondern wegen ihrem gesellschaftlichen und moralischen Fehlverhalten. Die Behandlung (die nicht im Sinne von Heilversuchen zu verstehen ist), der Umgang mit ihnen ist mehr oder weniger derselbe wie in den Internierungsstätten, in denen alle Gruppen von "Ausgeschlossenen" zusammengewürfelt werden (ebd., 13). Alle Anstalten erfüllen eine Rolle der Fürsorge und der Repression, haben einerseits die Aufgabe, den Armen zu helfen und enthalten andererseits aber auch Kerkerzellen, in denen die Menschen eingeschlossen und wie Tiere gehalten werden.

Wie sehr sich fast hundert Jahre nach dem ersten Statut des "S. Maria" die Wahrnehmung des Wahnsinns verändert hat, zeigt sich im zweiten Statut derselben Einrichtung. Dort wird 1635 festgehalten, daß dem 'Hauptwächter' der Irren die Aufgabe zufällt, "alle täglich so zu behandeln wie er es für ihre Bedürfnisse für richtig hält... entweder in Freiheit, oder im Zimmer mit Ketten an den Füßen gefesselt oder ans Bett gebunden oder in der Strohkammer, je nachdem" (Giannelli zit. in: Pantozzi, 1997, 12). Außerdem hat er den Ochsenziemer bereitzuhalten und muß "in frommer Weise" die Kranken zum Gebet anhalten. Die Formulierungen aus dem alten Statut wie "liebevolle Weise" und Zielsetzungen wie die "Reinigung und Heilung der Wunden" (siehe Statut von 1548) wurden abgelöst von Formulierungen wie "Hauptwächter", "Ketten und Fessel".

S. Dorotea in Florenz (17. Jh.)

Da in jener Zeit in den allgemeinen Krankenhäuser von Florenz die Aufnahme von Irren verboten ist, wird dort 1643 von den Karmelitern die Verwahranstalt "Santa Dorotea" gegründet, um "Geisteskranken beiderlei Geschlechts, ohne Unterschied des Standes, des Vermögens und der Herrschaftszugehörigkeit Betreuung zu bieten" (Passerini, zit. in: Pantozzi, 1997, 14). Bei der Aufnahme von nicht völlig Mittellosen gilt: "daß für den Fall, daß es Ketten, Fesseln und andere Mitteln braucht, um sie zu binden, auch diese von den Patienten mitzubringen sind... und daß von der Familie ein Betrag gezahlt wird" und der Leiter der Anstalt "über die Einhaltung der Ordnung wacht... und die Schlüssel der 'carceri' (Kerker; Anm. E.G.) verwahrt..." (ebd., 15). Der Leiter der Anstalt, ein Priester (kein Arzt, kein Richter, kein Souverän) konnte allein über die Aufnahme der Irren entscheiden.

Aus Geldmangel schleppte sich diese Anstalt nur mühsam dahin, aber es sollte noch mehr als hundert Jahre dauern, bis im Großherzogtum Toskana eine große Irrenanstalt (desselben Namens) errichtet werden wird, in der bereits der Arzt und die Behandlung des Wahnsinns eine wichtige Rolle spielen. In diesem Krankenhaus, das nicht mehr eine kirchliche, sondern eine laisierte Einrichtung sein wird, entscheidet dann auch nicht mehr ein Priester über die Aufnahme, sondern einzig der Souverän.

1.4. Der Wahnsinn zwischen Justiz und Medizin

In der Entstehung des bürgerlichen Rechts war von den zwei Instanzen Justiz und Medizin nicht, wie zu vermuten, die Medizin jene, die sich zuerst des Wahnsinns und seiner Folgen annahm, sondern die Justiz.

Im römischen und kanonischen Recht war noch am Beginn des 17. Jh. die Anerkennung des Wahnsinns an eine Diagnose durch den Arzt gebunden, der für sich allein beanspruchte, die "unzweifelbaren Anzeichen der Wahrheit" des Wahnsinns zu erkennen und der diese Fähigkeit den Richtern absprach (vgl. Foucault, 1973, 117f). Diese Diagnose hatte aber keine medizinischen Konsequenzen, sondern ausschließlich rechtliche. Foucault bezieht sich hier auf die Schriften des römischen Arztes Zacchia (1582 -1659), die "Questiones medico-legales", aus denen hervorgeht, daß allein das ärztliche Urteil das Normale vom Wahnsinn, das Verbrecherische vom "unverantwortlichen" Geisteskranken trennt.

Um also auf Verlangen der Familie zivilrechtlich eine Entmündigung aussprechen zu können, war das Tribunal der Sacra Romana Rota für die Bestätigung des Wahnsinns an einen Arzt gebunden. Die Entmündigung führte jedoch nicht zwingend zu der Trennung von der Familie und auch nicht zu einer medizinischen Behandlung, sondern der "Wahnsinnige" wurde unter die Vormundschaft eines Familienmitglieds gestellt. Die Verwaltung seiner Güter, zu deren Schutz die Entmündigung sehr häufig angestrebt wurde, oblag dann wieder jenen, die das Verfahren angestrengt hatten: der Familie.

Dieses juristische Bewußtsein des Wahnsinns, das sich - und das ist wichtig - vor der Praxis der Internierung konstituiert hatte, gehört zu der Erfahrung mit der Person als Rechtsperson, die sich in dem Maße von ihrer Verantwortlichkeit befreit, in dem sie wahnsinnig ist (wahnsinnig ist gleich unschuldig).

In der Rechtsprechung, die unter dem Einfluß des Rationalismus jedoch zunehmend die persönliche Verantwortung der Täter in den Vordergrund rückt, ergibt sich durch die Praxis der Internierung, die Verbrecher und Wahnsinnige gleich behandelt, in Bezug auf den Wahnsinnigen ein Problem. Für den Verbrecher, der für seine kriminelle Tat voll und ganz selbst verantwortlich ist, kann die Strafe, die ihn trifft, nur als gerechte gesehen werden; der Wahnsinnige hingegen, der rechtlich unzurechnungsfähig ist, kann nicht auf die gleiche Art und Weise bestraft werden wie ein Delinquent.

Während also der Bestrafung des Verbrechers von vornherein eine juridische Begründung zukommt, muß für die Bestrafung des Wahnsinnigen eine andere Begründung konstruiert werden. Diese Begründung wird - einhergehend mit der Umstrukturierung der Internierungsstätten von einer Gefängnis-Form zu einer Asyl-Form (vgl. Kapitel über die Entstehung der Asyle im 18. Jh.) - eine medizinische sein. Durch eine vollständige Umcodierung der Einschließungspraktiken und der disziplinären Maßnahmen wird die Medizin der Justiz die Lösung ihrer Probleme liefern. In Foucaults Terminologie handelt es sich hierbei um die Transformation dessen, was er als Übergang vom Recht in die Norm bezeichnet, d.h. die Entwicklung "...von einer wesentlich am Gesetz orientierten Rechtsgesellschaft zu einer wesentlich an der Norm ausgerichteten Gesellschaft..." (1976, 84).

In der Praxis der Internierung aber herrscht nicht ein juridisches Bewußtsein des Wahnsinns, sondern ein Bewußtsein, das verbunden ist mit dem Individuum als soziales und gesellschaftliches Wesen, das genau durch den Wahnsinn in die Nähe der Straffälligkeit gerückt wird (wahnsinnig ist gleich schuldig). Der Wahnsinn erklärt und entschuldigt nichts, sondern ist Komplize des Bösen und Schlechten. Er ist zu einer Angelegenheit des gesellschaftlichen Empfindens geworden und der Einschluß/Ausschluß der Irren wird moralisch gerechtfertigt.

So verwundert es auch nicht, daß die Praxis des Einschlusses nicht - oder nur in sehr seltenen Fällen - von der Entscheidung eines Arztes abhängt. Verwandte bescheiden den Wahnsinn besonders häufig dann, wenn das abstoßende Verhalten des Betroffenen die Ehre oder gar das Vermögen der Familie gefährdet und die Gefahr eines Skandals besteht. Pfarrer bestätigen die Symptome, Richter beantragen die Einweisung oft nur, wenn außer dem Wahnsinn ein weiteres "Delikt" vorliegt, Souveräne entscheiden, die Polizei verfügt und sogar Nachbarn können die Einweisung auch gegen den Willen der Familie[5] erwirken.

Der Arzt wird erst in dem Moment eine wichtige Rolle spielen, in dem aus den Internierungstätten die Asyle entstehen, d.h. wenn innerhalb der alten Ausschlie-ßungspraktiken ein neuer - medizinischer - Raum geschaffen wird, der zum einzig möglichen Ort der Heilung erklärt wird. Ein Raum, der durch die Ausdehnung der Kontrolle auf das, was 'voraussichtlich geschehen wird' zur Grundlage für das allmähliche Vordringen der Medizin in das Feld menschlichen Verhaltens wird.

Interessant ist für mich die Tatsache, daß der Arzt , der zwar in der Praxis der Internierung keine Rolle spielte, aber bis ins 17. Jahrhundert für die Entscheidungen der Richter ausschlaggebend war, seine Autorität auch gegenüber der Justiz verliert.

Noch am Beginn des 19. Jh. wird " ... wie über eine noch nicht gelöste Frage über die Eignung der Ärzte diskutiert, die Alienation[6] zu erkennen und zu diagnostizieren." (Foucault, 1973, 122)

Die Bemühungen der italienischen Irrenärzte, den Richtern die Legitimität ihrer Urteile über die Geisteskrankheit abzusprechen, und diese (wieder) ausschließlich sich selbst zuzusprechen, werden im Jahre 1849 erfolgreich sein.

Exkurs: Die Konstituierung der Medizin als Wissenschaft

In seinem faszinierenden Werk "Der Naturwissenschaftler und sein Körper" (1986) zeigt Kutschmann u.a. auf, welch enorme theoretische und praktische Entwicklung die Medizin der Renaissance durchmacht. Insgesamt wird in den Natur-wissenschaften die qualitative Wesensbeschreibung der Natur abgelöst von den quantitativen und messenden Methoden. In der Medizin wird ab dieser Zeit aus praktischer Kunst und Handwerk auf der einen Seite (Bader, Chirurgen, Ärzte etc.) und praxisferner akademischer Lehre (Doctoren) schrittweise eine Einheit etabliert.

Im eigentlichen Sinne Naturwissenschaft wird sie, indem sie sich auf Sektionen am menschlichen Körper sowie auf Versuche an Tieren stützt und wie die anderen modernen Wissenschaften (Mathematik, Physik, Astronomie) kausal-analytische und funktionslogische Fragestellungen übernimmt. Das Wesentliche aber ist, daß sie einen ernstzunehmenden Gegenstand, nämlich den menschlichen Körper, erwirbt.

Nach einem viele Jahrhunderte währenden Verbot durch die Kirchenväter, die sich entschieden gegen die früher praktizierte Vivisektion an sog. Nicht-Menschen (Ver-brecher, Sklaven, Andersgläubige ...) aussprachen, wird die Lehrsektion am menschlichen (toten) Körper zu Beginn des 14. Jahrhunderts (wieder) erlaubt. Geknüpft war dies an die Bedingung, daß es sich um Leichen von Menschen handelt, die außerhalb der Gesellschaft stehen: Delinquenten und Asoziale. Bis dahin mußte man sich mit Tiersektionen begnügen und die (irrigen) Ergebnisse übertrug man einfach auf den Menschen.

In der Neuzeit findet (auch in der Medizin) der Paradigmenwechsel von der teleologischen Sicht zur mechanistisch-funktionalistischen Sicht statt, dessen wesentliche Momente der Entwicklung sehr kurz gefaßt zum einen darin liegen, daß der Mensch als grundsätzlich der "Natur" zugehörig erklärt wird. Bis dahin hatte er innerhalb der göttlichen Schöpfungsordnung eine metaphysische Sonderstellung inne, die außerhalb bzw. oberhalb der Natur lag. Zum anderen liegt ein wesentliches Moment in der Geschichte der Sektion und einem veränderten anatomischen Blick, der den Körper vom Skelett her (nicht mehr von den Eingeweiden aus nach außen, oder von oben nach unten) aufbaut. Dadurch werden die Funktionen der einzelnen Körperteile, eine Systematik des Körperbaus und eine Re-konstruktion seiner mechanischen Bewegungsmöglichkeiten schrittweise erfaßbar. Als dessen Folge ergibt sich in der Anthropologie ein neues Denkmuster, das den Menschen als ein Maschinenwesen, immer wieder neu konstruierbar, beschreibt.

Interessant ist hier, daß aus dem Menschen, sobald er zur "Natur" gehörig erklärt wird, bzw. sobald der Körper als Gegenstand in die naturwissenschaftliche Anthropologie und Medizin eingeht, ein mechanisches Gestell, ein Automat wird. Die humanistische Interpretation der Neuzeit proklamiert jedoch die "Entdeckung des Menschen".

Im 16. Jahrhundert ist das Interesse am Körper, seinem Aufbau und seiner Strukturen so groß, daß nicht der lebende Mensch, sondern der re-konstruierbare Leichnam als geradezu exemplarischer Gegenstand der Medizin gilt. Das in der Renaissance ungeheuer anschwellende Bedürfnis nach Wissen ist jedoch gepaart mit dem Bewußtsein des verbotenen Wissens. Sanktioniert war es nicht nur durch den biblischen Schöpfungsmythos bzw. den Mythos des Sündenfalls, sondern auch, weil der Wille zum Wissen, die Neu-gier immer noch mit der Sünde und der begehrlichen (Be-gier-de) Sucht zusammengebracht wurde. Dem Wunder der göttlichen Schöpfung sollte durch Demut und Bescheidenheit gehuldigt werden und der gläubige Mensch wird davor gewarnt, sich durch übermäßige Intellektualität und Neugier von der Suche nach der wahren besseren Welt ablenken zu lassen (vgl. Kutschmann, 1986, 77-99).



[1] Mit dem "klassischen Zeitalter" ist bei Foucault immer das klassische Zeitalter Frankreichs (17. und 18. Jahrhundert) gemeint.

[2] Die Festlandsbesitzungen Venedigs reichten in der Zeit der "terra ferma" seit dem Ende des 14. Jh. bis 1797 von Venetien mit Belluno, Feltre, Bassano, Padua und Verona bis Friaul, Brescia und Bergamo (vgl. Meyers Lexikon, 1992, Bd. 22, 49).

[3] Diesen Hinweis nimmt Foucault aus Richard Krafft-Ebing, Lehrbuch der Psychiatrie, Stuttgart 1879, Bd. 1, Anm. S. 45.

[4] Die Jesuiten werden als "Gesellschaft Jesu" vom Spanier Ignatius von Loyola 1534 - in der Hochblüte der "Reformation" der Kirche - gegründet; Loyola war einer der vielen, die es für den besten Weg der Seelenrettung hielten, Rom gehorsam zu bleiben und andere zu überzeugen, das gleiche zu tun. Sein Orden setzte sich zum Ziel, in neuartiger Weise durch Schulen, Predigt, Mission und Seelsorge das Ansehen und den Einfluß der katholischen Kirche wiederherzustellen und gelobte dem Papst unbedingten Gehorsam (vgl. Tenbrock et al., 42). Neuartig war es folglich auch, sich um die Irrsinnigen zu kümmern.

[5] ... und gegen den Willen des "Wahnsinnigen"; der in Italien erst ab 1968 "freiwillig" in der Anstalt aufgenommen werden kann.

[6] Das frz. Wort "Aliénation" bedeutet dreierlei:

- das "Irresein", die Geistesstörung im medizinisch-psychologischen Sinn,

- die Veräußerung oder den Verlust der Rechtsfähigkeit im juristischen Sinn

- die "Entfremdung" des Menschen im sozialen und sozialphilosophischen Sinn (Castel, 23).

II Der Weg zum Asyl

"[Der Großinquisitor:] Oh, wir werden sie davon zu überzeugen wissen, daß sie erst dann wahrhaft frei sein können, wenn sie sich uns zuliebe ihrer Freiheit entäußern und sich uns beugen. Und was meinst Du, werden wir damit die Wahrheit sprechen oder lügen? Sie selbst werden innewerden, daß wir wahr gesprochen haben." (F.M. Dostojewskij, Die Brüder Karamasow)

Am Ende des 18. Jahrhunderts entstehen in Italien, England, Frankreich und anderen Ländern zahlreiche gesonderte Irrenanstalten (Asyle), die nach medizinischen Kriterien ausgerichtet werden. Die Unterscheidung zwischen Internierungsstätten und Asylen liegt darin, daß die Asyle eigene Anstalten für die Irren sind und daß sie medizinisch bzw. psychologisch ausgerichtet sind. Jene italienischen Sonderanstalten für Irre, in welchen diese wie Tiere gefangengehalten wurden, dürfen nicht als Asyle verstanden werden, denn ihnen fehlte die psychologische oder medizinische Ausrichtung bzw. die Herrschaft des Arztes.

In dieser Zeit entsteht auch der neue Begriff "Geisteskrankheit", der v.a. seit der Mitte des 18. Jahrhunderts die alten Bezeichnungen "Wahnsinn" und "Irre-Sein" abzulösen beginnt. Wichtig ist mir hier der Hinweis, daß auch mit diesem neuen Terminus der Körper und die Seele noch gemeinsam in Frage gestellt werden. "Geisteskrankheit" konnte somit eine Krankheit der Seele, eine Krankheit des Körpers oder beides sein. Zu dieser Zeit hatte der Kampf zwischen "Psychiker" und "Somatiker" seinen Höhepunkt noch nicht erreicht. Mit dem neuen Begriff beginnt aber bereits jene medizinische Zuschreibung, die dem Wahn ihren Sinn nimmt, und einen Zustand des 'Seins' zu einem Zustand des 'Defekt-Habens' macht.

Ab dem 19. Jahrhundert beginnt man, die Probleme der Psychiatrie in der Opposition von Körper und Seele zu denken, wenn auch diese alten Begriffe vermieden werden und lieber von Psychogenese und Organogese gereder wird (vgl. Foucault, 1973, 211). Die "Seele", die von alters her Lebensprinzip, Bewegungsursache und Formursache zugleich ist, wird mit dem 19. Jahrhundert "erlöschen" und später mit anderen Inhalten als "Psyche" wiederauferstehen. Aus den "Geisteskrankheiten" werden dann die "psychischen Störungen" werden.

Mit der Auflösung der alten Internierungshäuser und der Entstehung der Asyle wird die bisher undifferenzierte Masse der Insassen genauestens sortiert und klassifiziert, geordnet und verteilt. Die nicht für die Arbeit nutzbaren Menschen, wie z.B. alte Arme, Kranke und junge Waisenkinder, bilden jene Kategorien, aus denen in der zu dieser Zeit beginnenden öffentlichen Wohlfahrt ein Fürsorgefall einstehen kann. Der wohldosierte Einsatz von Wohltätigkeit ist nach Castel jedoch nicht nur eine rein "humane" Geste, sondern wird auch als bestes Instrument zur Überwachung und Manipulation des Volkes erkannt. "Hartherzigkeit der Besitzenden treibt die Unglücklichen zum Aufstand, Großzügigkeit dagegen ist die politische Wurzel ihrer Unterwerfung." (Castel, 1983, 145)

Diese Aufteilung, Differenzierung und Spezifizierung der Insassen wird vielfach als Beweis einer fortschreitenden Humanisierung angeführt, die ihren treffendsten Ausdruck darin findet, daß die "Irren von ihren Ketten befreit" wurden. Für Foucault ist es gerade diese vielgepriesene "Befreiung" der Irren von ihren Ketten und Käfigen, die nicht eine wirkliche Befreiung darstellt, sondern einen Mythos bildet; den Mythos der Humani-sierung, der andere Verfahren verdeckt.

Bevor ich versuche diese "anderen Verfahren" aufzudecken, möchte ich der Frage nach-gehen, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse und Veränderungen mit der tiefgehenden Umstrukturierung der gesellschaftlichen Empfindlichkeit verbunden sind. Was hat dazu beigetragen, daß die entsetzten Rufe der Philanthropen, die in der Internierung nicht eine Verringerung, sondern eine dramatische Kulmination des Elends sahen, gehört und unterstützt wurden?

Der neue Wert der Armut und die Moral des Mitleids

Am Ende des 18. Jahrhunderts werden durch die industrielle Revolution, die Überwindung des Feudalsystems und den Beginn des klassischen Zeitalters des Bürgertums dramatische Veränderungen eingeleitet, die sich in allen wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Verhältnissen niederschlagen. Diese Umwälzungen führen auch zu einer völlig veränderten Bewertung der Armut.

In den Armen wird nicht mehr eine Gefahr gesehen, die man in den Internierungsstätten ein- und ausschließen muß, sondern es geht nun darum, diese genügsamen Menschen als potentiellen Bestandteil des nationalen Reichtums zu nützen. Da Reichtum auf Arbeit beruht, muß der Reiche über die Armen verfügen können, um seinen Profit zu sichern. Und je zahlreicher eine genügsame Bevölkerung ist, desto mehr billige Arbeitskräfte stehen bereit.

Die Verelendung und Armut wird somit als nötige Strukturbedingung für das Funktionieren des Kapitalismus "entdeckt". Aus dieser Sicht stellt die allgemeine Internierung mit ihrem geringen ökonomischen und pädagogischen Nutzen eine Verschwendung der Arbeitskraft dar und muß abgeschafft werden. Die Kriminellen, Armen, Vagabunden und Irren sind zu trennen, und auch die Irren müssen von ihren Ketten gelöst werden. Nicht mehr der Einschluß/Ausschluß der Irren, sondern ihre Heilung - und damit die angestrebte Wiederherstellung der Arbeitskraft - wird im Umgang mit den Wahnsinnigen zum gesteckten Ziel (vgl. Dreyfus & Rabinov, 1987, 30-32).

Zu diesem neuen Wert der Armut hinzu kommt die Moral des Mitleids. Castel zufolge wird der Wahnsinn am Ende des 18. Jahrhundert sehr doppelt und widersprüchlich perzipiert. Einerseits gilt der Wahnsinnige als asoziales Wesen, das alle Grenzen und Regeln überschreitet und mit wilden, bösen Tieren gleichgesetzt wird, deren Animalität durch Dressur unterdrückt werden muß. Andererseits ist der Wahnsinnige aber nicht nur gefährlich, sondern ein Unglücklicher, ein Erbarmungswürdiger, der das Kostbarste, die Vernunft, verloren hat und dem folglich Mitleid gebührt (ders., 1983, 52).

Dieser Erbarmungswürdigen nimmt sich der philanthropische Humanismus an. Dadurch wird dieser zum Helfershelfer einer Justiz, die durch die Allgemeinheit des Strafrechts in eine Sackgasse geraten ist und den Wahnsinnigen nicht strafen kann, weil er keine Straftat begangen hat. Das Mitleid der Philanthropen und Irrenärzte wird zum Substitut des Gesetzes, das Übertretungen mit Bestrafung ahndet. Der von Verantwortung freie Wahnsinnige kann zwar nicht dem Gesetz untergeordnet werden, aber dem Mitleid, das ihn "zu seinem Wohle" zu einem unterworfenen Subjekt macht.

"Die schönste, die erhabenste Pflicht des Arztes gegenüber der Gesellschaft ist es, durch seine philanthropische Kunst allerorten und jederzeit nicht nur um die Erhaltung der gesellschaftlichen Gesundheit oder, wo sie verloren, um ihre Herstellung zu ringen, sondern überdies die Moral auf festen Boden zu gründen und der Obrigkeit anzuzeigen, wie der Müßige zur Arbeit, der Lasterhafte zur Tugend und der Arme zu Wohlstand und Glück zu bringen sei." (Thouvenel, zit. in: Castel, 152)

Die beginnende Vormachtstellung der Ärzte beruht somit nicht auf ihrem medizinischen Wissen, sondern auf der gesellschaftlichen, juridischen und sozialen Problematik jener Zeit. Die Kompetenz des Arztes liegt darin, daß er in die sozialen Probleme, die der Wahnsinn aufwirft, eingreift. Er ist nicht nur der Überwacher der öffentlichen Gesundheit, sondern auch der Überwacher der Moral. Jene, die nicht vom Gesetz, sondern von der Norm abweichen, müssen "moralisch behandelt" werden und die Kontrolle und Korrektur des menschlichen Verhaltens wird nun von der Medizin wahrgenommen werden (ebd., 46-62). Bis dahin zählte dies zu den angestammten Rechten der Familie. Bis heute hat die psychiatrische Medizin dieses Recht, das sie an sich gerissen hat, nie mehr losgelassen.

2.1. Ordnung und "Unter"ordnung

Durch die Verteilung der Insassen tritt die Kategorie des Wahnsinns in ihrer Spezifik zutage, denn der Wahnsinnige findet in der "normalen" Gesellschaft weder im Gefängnis, noch im Hospiz oder in der Familienfürsorge einen Platz. Der Wahnsinn wird so zum Objekt einer Sonder"behandlung", das unter dem ärztlichen Blick ausgebreitet wird; ein Objekt, für welches die totalitäre Institution in Form von Sonderanstalten nicht nur aufrechterhalten wird, sondern sogar einen rationalen Sinn erhält.

Die Errichtung der ersten Asyle (oder Umstrukturierung der alten Einrichtungen) für Wahnsinnige führt nicht dazu, daß diese Einrichtungen zu einem Ort der Behandlung werden, sondern sie werden - durch eine Umkehr der Werte - geradezu zum Mittel, zum Instrument der Behandlung.

Diese Idee der Anstalt als Mittel der Behandlung wird in den letzten Jahren des 18. Jh. zum Paradigma der Psychiatrie. In Italien (Toskana) wird sie, wie ich noch ausführlicher zeigen werde, vom Arzt Chiarugi vertreten, zur selben Zeit in Frankreich von Columbier und Tenon, in England von Haslam, in Savojen von Daquin usw. .

Da es aber Pinel sein wird, der in die Hagiographie der Psychiatrie als Held eingeht, durch dessen Humanität die Irren von ihren Ketten "befreit" wurden, möchte ich an dieser Stelle auf sein Denken und Wirken eingehen. Im wesentlichen geht es mir dabei um die Frage, ob die realen Ketten der Irren nicht von anderen, nicht sichtbaren, ersetzt wurden. Welche Strukturen und Praktiken werden aus der alten diffusen Internierungspraktik in die neue, spezifische, wissenschaftliche Praktik des Asyls übertragen? Welche Verfahren werden durch den Mythos der Humanisierung verdeckt?

Philippe Pinel (1745-1826), Mediziner und Philanthrop, wird 1793 in Paris als Leiter nach Bicêtre und später in die Salpêtrière geholt. Beides waren die größten Anstalten des dortigen 'Hôpital général' und beide Häuser waren gleichzeitig Hospiz, Erziehungsanstalt, Hospital, Zucht- und Besserungshaus und hatten folglich unterschiedlichste Insassen und Funktionen.

Pinel beginnt mit der Klassifizierung des Hospitalraums und trennt die Kinder und jungen Mädchen, die Alten und Kranken, die Arbeitsfähigen und Wahnsinnigen usw. und über-weist sie je nach Zuordnung (Alter, Geschlecht, Krankheit, Arbeitsfähigkeit etc.) an Waisenhäuser, Familienfürsorge oder verschiedene Gebäude des Hospitalraumes. Die übrigbleibenden Wahnsinnigen hingegen werden methodisch je nach ihren Symptomen des Verhaltens in verschiedene Quartiere aufgeteilt.

Das Asyl ist somit der Raum, wo analog den Methoden der Naturwissenschaften der Wahnsinn nach seinen Phänomenen und Erscheinungen eingeteilt und zugeordnet, anhand von Experimenten sein Verlauf ergründet und mittels entsprechender Theorien beschrieben und "erklärt" wird.

Diese Isolierung des Wahnsinns und seine "methodische Verteilung" führt von sich aus eine Rationalität der "Krankheit" herbei und macht aus dem Wahnsinnigen einen Menschen, der nun aufgrund seiner Krankheit eingesperrt wird. Als Beweis der Krankheit gelten die Symptome des Verhaltens (Tobende, Manische, Depressive ...), die man nur noch zu beobachten braucht (vgl. Castel, 90-95). Diese Zuordnung bestimmter Verhaltens- und Empfindungsweisen (die sog. Symptome) zu bestimmten psychiatrischen Krankheitheitsbildern hat sich bis heute nicht geändert. Damit läßt man jedoch außer acht, daß gleiche Ursachen ganz verschiedene Wirkungen und verschiedene Ursachen gleiche Wirkungen nach sich ziehen können.

Da die symptomatische Methode der Medizin den Charakter der Krankheiten aus den unveränderlichen Phänomenen und den sichtbaren Symptomen entnimmt, war es für den Arzt Pinel unabdingbar, die Fesseln der Irren zu lösen (und, so Dörner, durch Zwangs-jacken zu ersetzen). Nur so konnte er unterscheiden, ob das Verhalten seiner Patienten zu den Symptomen der Krankheit gehört oder eine Folge der Fesselung ist. Die Befreiung der Irren war also eine wissenschaftliche Notwendigkeit. Dargestellt wird sie jedoch immer wieder als Zeugnis für Pinels Philanthropie.

Permanent beobachtet Pinel die äußeren, sichtbaren Zeichen der Krankheit und verknüpft die psychischen Symptome mit der jeweiligen Biographie. Sein großes Werk, die Nosographie philosophique (1801), dessen Titel noch auf die Verbundenheit des Wahnsinns mit der Philosophie verweist, ist nicht nur die erste Zusammenfassung über die Theorien der irrenärztlichen Wissenschaft, sondern gleichzeitig das letzte große klassifikatorische System, das auf der Sammlung der äußeren Zeichen des Wahnsinns begründet ist. Er selbst bezeichnet seine Methode als "philosophische" im Sinne Lockes[7].

Durch seine gründlichen Aufzeichnungen über die Entwicklung der klinischen Syndrome gelangt er zur Überzeugung, daß die häufigste Ursache des Wahnsinns die starken Gefühle (Liebe, Fanatismus, Aberglaube...) und die falsche Erziehung seien. Die sich zu dieser Zeit häufende Suche mancher seiner Berufskollegen nach dem Sitz des Wahnsinns im Organismus bezeichnet er als "metaphysischen" Drang zum Obskuren (ebd. 118).

Daher überrascht es mich, daß in Pinels Ursachenkatalog die Vererbung, Konstitution und Anlage an erster Stelle stehen, gefolgt von den psychischen (2. bis 7. Platz) und physischen (vgl. Dörner, 1969, 147). Nichts desto trotz war er überzeugt, daß die "Willensstörung" der seelisch Kranken durch experimentelle Methoden eines autoritären Arztes umgepolt und

"geheilt" werden könne. Diese spezifische Machtbeziehung zwischen Arzt und Kranken sollte durch die "moralische Behandlung" durchgesetzt werden.

Castel folgend ist die "Ordnung" einer der wesentlichsten Begriffe bei Pinel, ihr liegt seine gesamte Asylpraxis zugrunde. Die Einschließung bzw. Isolierung ist für ihn die erste Ordnungsleistung seiner Reform; sie ist die erste Bedingung einer jeder Therapie. Die Ursachen der wirren Ideen der Wahnsinnigen, ihre Schreie und Drohungen, diese Störung

der Selbstbeherrschung und Identität werden ihrer Umgebung zugeschrieben; die äußeren, unkontrollierbaren Einflüsse bringen die Unordnung des Geistes erst hervor. Für andert-halb Jahrhunderte wird dieses Prinzip in der Psychiatrie das Paradigma der Isolierung stützen.

Die zweiteOrdnungsleistung Pinels beruht darin, daß er eine strenge Asylordnung aufstellt, die nicht nur die Handlungen der Irren minutiös nach Zeit und Ort regelt, sondern auch die Hierarchie der Beziehungen festlegt. Die "Unordnung" dieser Menschen verlangt nach einer Umprogrammierung, die nur in einem veränderten Milieu stattfinden kann. Die "normale" Welt ist nun der Ort, an dem sich die Unordnung reproduziert, während sich durch die Ordnung im Asyl die Vernunft entfalten soll.

Die dritteOrdnungsleistung ist die Autoritätsbeziehung zwischen Arzt/Pfleger und Kranken. Da der Wahnsinn Unordnung, Charakterleere und Willenlosigkeit ist, muß der Kranke zunächst einen fremden, aber vernünftigen Willen (die Vernunft des Arztes) verinnerlichen und dadurch seine eigene Unruhe und Unordnung bezwingen. Sobald dies geschehen ist, ist er geheilt! (Castel, 90-101)

Über die Manischen schreibt Pinel: "Stets muß ihrer Vorstellung ein einheitlicher Mittelpunkt von Autorität gegenwärtig sein, damit sie lernen, sich selber zu beherrschen und ihr heftiges Wesen zu zähmen. Ist aber dieses Ziel erst erreicht, so heißt es nur noch ihr Vertrauen und ihre Achtung zu gewinnen, um sie mit dem Abklingen der Krankheit und dem Einsetzen der Genesung zum vollständigen Gebrauch ihrer Vernunft zurückzuführen." (ebd., 101)

In dieser Gewalttätigkeit von Bezwingung und Befreiung, der Unter"ordnung" des Wahnsinnigen unter die Vernunft/Moral des Arztes, ist die Gewalt immer im Recht, weil sie der Vernunft angehört, der Wahnsinnige jedoch nur Unvernunft und Unordnung ist. Dieses Herrschaftsprinzip wird die Geschichte des therapeutischen Verhältnisses bis in die Gegenwart prägen, aber man wird sich hüten, es so deutlich beim Namen zu nennen.

2.1.1. Das alte Erbe der neuen Anstalten

Ich laufe selbst manchmal Gefahr, diese neuen therapeutischen Asyle als rein humanen Fortschritt zu sehen; gleichzeitig sehe ich aber, daß auch in den neuen Anstalten alte Praktiken der Internierungsära weiterleben, deren Sinn nur neu formuliert wurde. Und dieser neue Sinn - als Heilung angegeben - wird den neuen Institutionen der Disziplinierung nicht nur einen guten Ruf verschaffen, sondern auch ein langes Leben haben.

Zum Alten im Neuen gehört mehreres: Einmal, daß nach wie vor aus einer Masse von Abweichenden bestimmte Menschen erfaßt, ihrem Milieu entrissen und in einen geschlossenen Raum verpflanzt werden. In diesem wird versucht, die Wirksamkeit der Disziplinierung zu verbessern. Nicht nur in den Internierungsstätten, sondern auch in den Asylen geht es um das Beibringen von Regelmäßigkeiten, um Gehorsam und Arbeit, um Ordnung und Unterordnung. Und hier wie dort geht es darum, die Distanz zwischen einem bestimmten Verhalten gegenüber der herrschenden Norm zu beseitigen oder sie zumindest zu verringern. Erst wenn die Disziplinierung der Eingeschlossenen gelungen ist, können sie wieder in den Kreislauf der Normalität eingegliedert werden. Und wenn dies nicht gelingt, sind die Disziplinlosen, Kranken und Unordentlichen wenigstens neutralisiert und stören nicht die Ordnung.

Was aber verändert sich durch die Transformation einer Disziplinierungsinstitution von der Gefängnis-Form zur Asyl-Form, die immer wieder als Geburtsakt der Psychiatrie bezeichnet wird?

Zum Neuen im Alten zählt die Umcodierung in der Ergreifung der Korrekturbedürftigen. Es geht nun nicht mehr um das Ergreifen des Störers durch die Polizei, sondern um ein ärztliches Erfassen zum "Wohle des Kranken". Da die Notwendigkeit der Isolierung mit der "Natur der Krankheit" begründet wird (der durch die Welt "draußen" verwirrte Geist braucht Ruhe und Ordnung) erscheint sie als eine gute und humane Sache. Wie dagegen noch protestieren?

Neu ist auch die therapeutische Rechtfertigung aller Disziplinierungstechniken. Was früher Strafe war, wird nun "Behandlung". Arbeiten, Beten, Müßiggang, Unterordnung ist Behandlung und selbst das geringste Tun oder Nichttun erhält die therapeutische Weihe. Jedes Handeln wird moralisch gerechtfertigt und begründet und dies wird verstärkt durch die Vereinheitlichung der Befehlsgewalt. Das Personal kann nicht mehr willkürlich Befehle aussprechen, sondern darf nur mehr nach Instruktion des Arztes handeln. Der Arzt allein leitet nun die kranken Seelen, das Personal und das Asyl.

Ebenfalls neu ist die Rechtfertigung der Neutralisierung und Umerziehung. Die alte Form der Internierung der Landstreicher, Bettler und Störer war immer ein Zwang, der ihnen von außen auferlegt wurde und mit ihren Wünschen und Wollen nichts gemein hatte. In der neuen Form des Asyls wird die Übereinstimmung zwischen dem Interesse des Kranken und der offiziellen Zielsetzung der Einrichtung glaubhafter. Glaubhafter aber nur, weil man von einer Koinzidenz zwischen dem 'eigentlichen' Wunsch des Kranken nach Heilung und dem therapeutischen Charakter der Einrichtung ausgeht. Der Zwang, der dem vernunftlosen Irren auferlegt wird, wird somit zu etwas, das nicht von außen kommt, sondern dem entspricht, was er selber täte, wenn er nur bei Vernunft wäre (vgl. Castel, 102-110).

Die Internierung konnte auf lange Sicht das Problem der Abweichung nicht lösen; das Asyl hingegen wird die Frage der Abweichung neu stellen. Die Insassen werden sorgfältiger bestimmt, die Techniken strenger gehandhabt und die Ziele wissenschaftlich gerechtfertigt. Man hat nur einen "anderen Schauplatz" erfunden, einen Raum, der ganz anders und doch derselbe ist. Das alte Gerüst besteht aber unter der neuen Verkleidung weiter, die als ausschließlich philanthropischer und/oder medizinischer Fortschritt erscheint. Die Zielsetzung der Erfassung und Verwahrung, der Disziplinierung und Umerziehung sowie der Neutralisierung bleibt dieselbe.

Nun möchte ich aber wieder einen Blick auf die Anstalten in Italien werfen und kehre zunächst zurück nach Florenz, in die alte Kerkeranstalt S. Dorotea, die im ausgehenden 18. Jahrhundert nach den Anschauungen der organizistischen Medizin ausgerichtet wird. Als Gegensatz dazu möchte ich danach zu den Anstalten von Aversa (bei Neapel) und Palermo übergehen; zwei Anstalten, die nach den Ideen und dem Vorbild Pinels (und dessen berühmten Schüler Esquirol) ausgerichtet werden.

2.2. Italienische Irrenhäuser des 18. Jahrhunderts

Santa Dorotea in Florenz am Ende des 18. Jh.

Die alte Anstalt "S. Dorotea" in Florenz, in der die Irren ihre Ketten selbst mitzubringen hatten, schleppte sich, ebenso wie die "Pazzeria", die es für kurze Zeit neben dem allgemeinen Krankenhaus gab, nur mühsam dahin. Unter der neuen Herrschaft der Lothringer (seit 1737) wurde in der Mitte des 18. Jh. beschlossen, ein einziges Gebäude als Irrenanstalt zu errichten.

Laut Dekret (von 1750) des Großherzogs Franz Stefan gehörte die Behandlung und Obhut der Irrsinnigen zu den offiziellen Zielen der Institution. Damit "irgend jemandes Ungerechtigkeit niemals diese öffentliche Einrichtung mißbrauchen kann", legte er weiters fest, daß nur der Souverän die Aufnahme genehmigen kann und daß der Richter in seinem Namen bei jedem Aufnahmeverfahren zu entscheiden hatte, ob der "vorbeugende Schutz" der Gesellschaft Vorrang hat oder das Recht des Betroffenen auf seine Freiheit (vgl. Pantozzi, 1997, 17f).

Die Behandlung gehörte zwar zu den Zielen der Einrichtung, aber als fünfunddreißig Jahre später (1785) Dr. Chiarugi, ein Fachmann für "Haut- und Geisteskrankheiten"[8] als neuer Leiter in die Anstalt kommt, ist er beeindruckt von der hohen Sterberate und ihrem Gefängnischarakter, den sie beibehalten hat. Er wird der erste sein, der andere "Behandlungsmethoden" als Ketten, Verwahrung und Überwachung einführt.

Aber erst die Begegnung zwischen dem neuen Großherzog Peter Leopold und Chiarugi (1787) wird, so Pantozzi, ein folgenreiches Ereignis für die italienische Psychiatrie werden (die es als solche noch nicht gab). Der Reformer Peter Leopold beauftragt den jungen Arzt, sich im besonderen mit den Geisteskrankheiten zu befassen und die Anstalt, die nun endlich verlegt werden soll, zu reformieren.

In der ausführlichen Verordnung zur Regelung der neuen Anstalt (1789) findet man auch die oft zitierte leopoldinische Regel, die als "erste formelle Bestimmung in Italien und vielleicht auf der ganzen Welt, den Respekt den Geisteskranken gegenüber vor[schreibt]" (ebd., 28). Die Notwendigkeit dieses Gebotes läßt aber nur erkennen, wie man bis dahin mit den Wahnsinnigen umging.

In der neuen Anstalt, die den alten Namen beibehält, macht sich Chiarugi an die Arbeit und teilt die Insassen - wir ahnen es - nach Krankheitsgruppen auf. Seine Patienten unter-teilt er in Manische, Melancholische und Geisteskranke (sic!) und diese Gliederung ent-spricht nach Pantozzi der römischen Dreiteilung der Irren: Tobende (Manische), Ver-rückte (Geisteskranke) und Eitle (Melancholische). Bei ihm ist die Irrenanstalt - erstmals und völlig revolutionär in Italien - nicht Ort, sondern Mittel der Behandlung (wie bei Pinel u.a.). Seine Behandlungsmethode ist nicht die "moralische" Methode Pinels, sondern ein "Weg der Milde und Rücksicht gegenüber den Geisteskranken und [er] versuchte, diese Methoden mit den Prinzipien der Heilkunst in Einklang zu bringen." (Passerini in: Pantozzi, 1997, 21)

Nach Pantozzi stand die toskanische Kultur des 18. Jahrhunderts dem Empirismus von Locke u.a. sehr reserviert gegenüber und war von den descartschen und nachdescartschen Auffassungen des Rationalismus beherrscht (ebd., 22).

Im Gegensatz zu Pinel ist Chiarugi ein Anhänger Descartes', der auf den Dualismus von Geist/Seele (= unkörperliches, unräumliches Denken) und Materie (räumlicher Körper) beharrte. Diese sah er als zwei ganz voneinander verschiedene und irreduzible Substanzen, die nichts miteinander zu tun haben, andererseits im Menschen als Ausdehnung (Körper) und Denken (Geist/Seele) doch - irgendwie - miteinander verbunden sind (das Denken kann sich auf die Bewegung des Körpers auswirken). Wie dies allerdings zu denken ist, wenn die beiden Substanzen nichts miteinander zu tun haben, beantwortet er im Grunde nicht. Er verweist lediglich darauf, daß die Zirbeldrüse im Gehirn eine Mittlerrolle zwischen beiden spielt. In ihr liegt nach Descartes der Sitz der Seele (vgl. Störig, 1987, 316-319). Für Descartes stellt Krankheit einen "Defekt der Gliedermaschine Mensch" dar, ist ein "Naturgeschehen", das den Einzelnen zufällig trifft und nicht durch das Seelenleben, sondern durch den Körper ausgelöst wird.

Von diesem rationalistischen Blick ist auch Chiarugi geprägt. Für ihn liegt die Ursache des Wahnsinns im Gehirn, denn das "gemeine Sensorium", ein Nerv im Gehirn, hat die Aufgabe, die zwei Substanzen Körper und Seele in Kontakt treten zu lassen und sich dann über das gesamte Nervensystem hindurch gegenseitig zu beeinflussen. In den Nerven fließen Empfindungen oder Flüssigkeiten und je nach Flußrichtung wirkt entweder die Seele auf den Körper oder der Körper auf die Seele ein. Wenn dieses Wirkungssystem der Flüssigkeiten sich ändert oder beschädigt ist, wird der Mensch wahnsinnig. Da die Seele definitionsgemäß als unveränderlich gilt, muß es der Körper sein, der krank ist und dadurch die Funktion der Seele blockiert (vgl. Pantozzi, 1997, 22f).

Wie die anderen organischen Krankheiten behandelt Chiarugi auch den Wahnsinn chemisch und physikalisch. Die Mittel der Wahl sind: Opium, Äther und Nieswurz (Vorläufer der Psychopharmaka!), kalte Duschen, heiße Bäder, Abführmittel, Schläge mit Brennessel usw. Die Ketten der unruhigen Patienten ersetzt er durch Lederriemen. Nur bei der Melancholie findet er eine seelische Behandlung nützlich und zu dieser gehört auch die Förderung des Gebets.

In der nun folgenden Beschreibung der Anstalten von Neapel und Palermo, die vom französischen Einfluß geprägt sind, zeigt sich im Denken über den Wahnsinn und in der Behandlungsmethode ein deutlicher Unterschied.

Die Anstalt von Aversa bei Neapel

Der Geist der psychiatrischen Schule Pinels, die insgesamt in Italien große Beachtung findet, schlägt sich zunächst vor allem im napoleonischen Kaiserreich Neapel nieder.

Dort erläßt 1813 der regierende König Joachim Murat (ein Schwager Napoleons) ein Gesetz zur Betreuung der Irrsinnigen, in dem im Gegensatz zur Toskana weder von der Gefährlichkeit der Irren noch vom vorbeugendem Schutz der Gesellschaft oder der Verpflichtung zur Überwachung und erst recht nicht von Polizeimaßnahmen die Rede ist. Als Ziel der Reform der Gesundheitsfürsorge für die Irrsinnigen wird auch hier ihre Heilung angegeben (vgl. Pantozzi, 1997, 49).

Wenige Jahre später wird in der Nähe von Neapel, in Aversa, die erste eigene Irrenanstalt eröffnet, die in Frankreich große Beachtung fand. In der Bevölkerung hoch geschätzt, wird sie von den Vertretern der Organmedizin jedoch heftig kritisiert.

Die Kritik bezieht sich vor allem auf die ganzheitliche Sichtweise des Menschen, durch die der Wahnsinn für heilbar gehalten wurde, ohne daß man mit Arzneimitteln auf den Körper einwirken müsse. Die "psychologische Behandlung", die Tanz, Spiel, Theater, Musik und Spaziergänge zuläßt bzw. vorschreibt, wird ebenso kritisiert wie der strenge Tagesablauf und die vorgeschriebenen Tätigkeiten, die vom Glockenton geregelt sind. Kritisiert wird auch die Ausübung von Zwangsmaßnahmen, die als Behandlungsmethode eingesetzt werden.

Der gute Ruf, den die Anstalt von Aversa vor allem bei den Anhängern der französischen Schule hatte, erklärt nicht nur das große Interesse zahlreicher Forscher, sondern auch das mancher Regenten, die ihre Ärzte zur Ausbildung nach Aversa schicken. Erst um die Mitte des 19. Jahrhunderts mutiert auch der damalige Leiter der Anstalt, Dr. Ferrarese, von einem getreuen Anhänger Pinels und Esquirols zu einem Sympatisanten der organizistischen Theorien von Gall (ebd., 50-57).

Die Anstalt von Palermo

Nach dem Vorbild der Anstalt von Aversa wird 1824 in Palermo eine neue Irrenanstalt, die "Real casa dei matti" errichtet, die zunächst unter der Leitung des Verwaltungs-funktionärs, Baron Pisani, steht. Pantozzi zufolge war er ein großer Gegner der Ärzte und bezeichnete sie als "menschenhassende Doktoren" (ebd., 71). In der italienischen Geschichte der Psychiatrie wird er der letzte nichtärztliche Leiter einer Irrenanstalt sein.

Nach den Worten von Pisani war die alte Anstalt "ein schauriges Schauspiel" und die Besucher wurden abgestoßen "vom unerträglichen Gestank, der von diesen schmutzigen Kerkerzellen ausströmte". Er aber labte die Kranken mit "süßen Likören und kräftigen Speisen und sie standen mit Freude auf und ihre blassen und eingefallenen Gesichter wurden mit neuem Leben erfüllt und ihre Augen strahlten vor Freude und sie sagten viel, ohne den Mund zu öffnen." (ebd., 66)

In der Anstaltsordnung ist festgelegt, daß zur Behandlung der Geisteskrankheit die psychologische Methode angewandt wird und daß diese ganz allgemein in der "Förderung der Prinzipien der Menschlichkeit" besteht. Weiters wird dort festgehalten, daß der Disziplin, der Arbeit, der inneren Ordnung der Anstalt und der Freizeitbeschäftigung große Wichtigkeit zukommen, weil sie bei den Irren "Ordnung in ihre Ideen bringen sollen" und "die Langeweile vertreiben, welche die Kranken austrocknet" (ebd., 69).

Pisani war davon überzeugt, daß die schwierigen Familienverhältnisse die auslösende Ursache des Wahnsinns seien; aber auch in 'seiner' Anstalt wurde nach dem Tod von Patienten eine Obduktion vorgenommen, weil der Wahnsinn eine Krankheit ist, "... deren Sitz noch nicht mit Sicherheit gefunden war" (vgl. ebd. 70 und Anm. S.75).

Im Kampf um den Vorrang zwischen der physischen und psychischen Konzeption des Wahnsinns beginnen sich ungefähr zur selben Zeit zunehmend die Organmediziner zu etablieren, die die Geisteskrankheit als ausschließlich ihre Domäne betrachten. Durch das Öffnen der Leichen wird ein neues Modell von Wissenschaftlichkeit begründet und die Erforschung der organischen Grundlage wird in der Medizin zur "wissenschaftlichen" Haltung schlechthin. Im nun folgenden Kapitel werde ich genauer darauf eingehen.



[7] Locke John (1632-1704), Begründer des Empirismus und wichtiger Vertreter der Erkenntniskritik der Aufklärung. Ursprung der Erkenntnis sind nach ihm die einfachen, passiv empfangenen "Ideen", die aus der(äußeren) "Sinneswahrnehmung" oder aus der (inneren) "Reflexion" auf das eigene Denken und Wollen oder aus beiden stammen (vgl. s.v. Meyers, Bd.13).

[8] In den Vorurteilen der Menschen gehörten beide Krankheiten zusammen. Die Haut- und Geschlechtskranken waren ansteckend und moralisch schuldig, die Wahnsinnigen gefährlich und unmoralisch, aber zugleich unverantwortlich.

Als Chiarugi 1802 einen Lehrstuhl an der Universität übernahm, lehrte er "Hautkrankheiten und geistige Störungen". Der erste universitäre Lehrstuhl für Psychiatrie wird in Italien 1850 in Turin eingerichtet (vgl. Pantozzi, 1997, Anm. S.35f).

III Eine neue Medizin

"Überhaupt hat der Fortschritt das an sich,

daß er viel größer ausschaut,

als er wirklich ist." (Nestroy)

3.1. "Psychiker" und "Somatiker"

Bei den Ursachen des Wahnsinns folgten nach Foucault die meisten Irrenärzte bis in die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts der alten Unterteilung in ferne und nahe Ursachen.

Als nahe Ursache galten die Lebensgeister (d.h. der Spiritus, der seit der frühen Neuzeit als Mittler zwischen Stoff und Geist gilt und damit der eigentliche Träger des Lebens ist) und die Nerven, deren Schwäche oder Stärke sich auf die Eigenschaften und das Verhalten der Wahnsinnigen auswirkten.[9] Erstarrung, Stupor, Koma, Paralyse, Katalepsie, Spasmen, Epilepsie und Konvulsionen, alles zeugte von gestörten Funktionen der Nerven. Die Ursache war somit im ganzen Körper verteilt.

Die fernen Ursachen hingegen sind ziemlich diffus und fast unendlich. Sie konzentrieren sich v.a. in der äußeren Welt und im 18. Jh. ist ihr zentraler Punkt die "geblendete Vernunft", die Leidenschaft. Vor und lange nach Descartes wurde sie als Kontaktfläche zwischen Körper und Seele gesehen und stellte den Punkt dar, an dem sich die Aktivität und Passivität von Körper und Seele treffen. Somit kann sie sich auf beide auswirken und die Persönlichkeit des Menschen verändern (vgl. Foucault, 1973, 226). Die Leidenschaft, mit der irgend etwas nachgegangen wird (Liebe, Ehrgeiz, Furcht, Ärger ...) ist dadurch geradezu Bedingung des Wahnsinns und an sich schon psychopathologisch und gefährlich.

Insgesamt wird auch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Entwicklung der Zivilisation und ihre Rolle bei der Zunahme aller Formen von Geisteskrankheit heftig diskutiert. Vor allem dem "Milieu" wird eine verursachende Wirkung zugeschrieben und als "Milieu" gilt immer alles: war es früher der Einfluß des Kosmos, der Lauf der Gestirne, die Dämpfe der Luft etc., so sind es jetzt der Fortschritt, das Studium, die Freiheit, die Religion, die Kultur, die Familie, der Krieg u.a.. Als Ursachen, die zum Wahnsinn treiben zählt man auch das Vergessen der Tugend, mangelhafte oder zu hohe Bildung, großen Ehrgeiz oder Mutlosigkeit und den vielbeschworenen Verfall der Sitten.

Eine psychogenetische Konzeption der Geistesstörungen, die die sozialen und gesell-schaftlichen Entstehungsbedingungen betont, hätte aber, konsequent durchgedacht, für die gerade erst entstehende Wissenschaft der Psychiatrie wohl die Loslösung vom Stamm der Medizin bedeutet. Soweit sollte es nicht kommen, denn wenn auch v.a. die Praktiker jener Zeit die Wirkung und Notwendigkeit der moralischen Behandlung betonen, so halten einige der Irrenärzte, die eine modernistische und technizistische Einstellung vertreten, an ihrem fieberhaften Öffnen von Leichen fest.

Bei den alten Griechen galt noch das Zwerchfell als Sitz der Seele (vgl. Dorsch, s.v. phren), Descartes (1596-1650) hingegen verlegte ihren Sitz in die Zirbeldrüse und damit ins Zwischenhirn[10]. Schon am Ende des 17. Jahrhundert versuchten einzelne Ärzte, die nahe Ursache ganz präzise im Gehirn aufzufinden und behaupteten 'gesehen' zu haben, daß die Hirnsubstanz von Dementen sehr fest oder sehr schlaff, die der Manischen sehr trocken und zerreibbar und jene der Melancholiker feucht und aufgeschwemmt ist (Foucault, 1973, 217ff). Ursache, Wirkung, Illusion? [11]

Der langersehnte - anatomische - Nachweis der "nahen Ursache" bei einer bestimmten Form der Unvernunft, der damals sog. allgemeinen Paralyse, gelang 1822 dem französischen Arzt Bayle. Diese Krankheit galt damals als Endphase der Demenz. Bayle wies nach, daß die psychischen Erscheinungen der allgemeinen Paralyse (Größenwahnsinn, erworbene Intelligenzminderung etc.), sowie die zunehmende Lähmung kausal auf die hirnpathologisch faßbare chronische Entzündung einer Hirnhaut zurückzuführen sind. (vgl. Dörner, 1984, 169f) Als eine mögliche Ursache dieser Entzündung nannte er u.a. auch die Syphilis, die später als obligate Ursache nachgewiesen wurde.

Dörner & Plog zufolge litten damals bis zur Hälfte (!) der Anstaltsinsassen an dieser Krankheit (1994, 470). Die Tatsache, daß diese Krankheit in der Endphase fast alle psychiatrischen Syndrome 'imitierte', wirkte sich meiner Meinung nach für die Bewertung und Einteilung der 'Geisteskrankheiten' geradezu verheerend aus. Denn was lag nach dieser Entdeckung näher, als nun daran zu glauben, daß für alle seelischen Störungen hirnorganische Erreger bzw. Ursachen gefunden werden könnten?

Zudem fiel die Anerkennung der körperlich-medizinischen Erklärung dieser 'Geisteskrankheit' - nicht zufällig - in die Zeit der größten Fortschritte der Medizin. Durch die Entdeckungen über die Infektionen, exogene Vergiftungen (und deren Auswirkungen auf das Nervensystem), zur Epilepsie u.v.a.m. hatten alle somatischen Erklärungen jener Zeit eine große Überzeugungskraft. So verwundert es auch nicht, daß die Rückführung der allgemeinen (progressiven) Paralyse auf die Spirochäten-Infektion im Streit zwischen "Psychiker" und "Somatiker" einen Meilenstein darstellte (ebd.). Die progressive Paralyse wurde zum Modell einer Psychiatrie, die sich immer ausschließlicher als Naturwissenschaft bzw. als Gehirnforschung empfand.

Die am Anfang des 19. Jahrhunderts noch offene Zuordnung der neuen Wissenschaft Psychiatrie (zur Philosophie oder zur Medizin) fiel zugunsten der Medizin aus, die sich selbst immer mehr auf den Körperaspekt einengte. Nach Dörner & Plog fühlte sich die Medizin nämlich bis etwa 1800 noch an die philosophische Disziplin der Selbst-wahrnehmung gebunden und es war ihr selbstverständlich, bei jeder Krankheit körperliche, seelische und soziale Ursachen gleichwertig zu erwägen. Erst nach dieser Zeit verbreitete sich zunehmend jenes "medizinische Modell", das den Menschen auf einzelne Körperteile reduziert (vgl. 1994, 473ff).

Der naturwissenschaftliche Fortschrittsglaube führte 1848 in Deutschland zu der revolutionären Forderung, das "Philosophikum" für Medizinstudenten durch das "Physikum" zu ersetzen. Zudem galt es zu dieser Zeit geradezu als human, das Irresein als Körperkrankheit anzusehen, denn man glaubte, daß dadurch die Krankheit bzw. die Patienten von den moralischen und religiösen Bewertungen der Geisteskrankheit befreit würden (ebd., 470).

Wenn man den Stellenwert der Arbeit, die Bewertung des Sexualverhaltens usw. betrachtet, wird deutlich, daß der Psychiatrie bis heute die Trennung von den moralischen Implikationen nicht gelungen ist.

In der zweiten Hälfte des 19. Jh. gewann die naturwissenschaftlich-anatomisch fundierte Psychiatrie gegenüber der geisteswissenschaftlich-naturphilosophischen Ansicht endgültig die Oberhand. Griesingers Lehrsatz "Geisteskrankheiten sind Krankheiten des Gehirns" wurde zum psychiatrischen Paradigma des 19. Jahrhunderts. Wesentlich dazu beigetragen hat auch Gall und seine Lehre der Phrenologie, die ich im folgenden Abschnitt beschreiben möchte.

3.1.1. Gall und seine Anhänger

Franz Joseph Gall (1758-1828) gehört zu jenen Ärzten, für die das Irresein grundsätzlich zu den materiell (bald) greifbaren Krankheiten zählt. 1785 eröffnet er in Wien eine Praxis und beginnt mit neurologischen und hirnanatomischen Forschungen. Als "einzige Kraft", die alle Wesen beherrscht und in der "gesamten organischen Natur" vorkommt (also auch bei den Pflanzen und Tieren, denen Gott nicht eine immateriellen Seele verliehen hatte), sieht er den Instinkt.

Auf Druck der Kirche wird seine "atheistische und materielle" Lehre verboten und er muß 1805 mit seinem Schüler Spurzheim Wien verlassen. In Paris setzt er seine Hirn-forschungen fort und gelangt zur Überzeugung, daß das Gehirn nicht eine Einheit darstellt, sondern aus 27 unabhängigen Organen besteht, die aber miteinander in funktionellem Zusammenhang stehen. Diesen 27 Organen ordnet er 27 angeborene psychische Fähigkeiten zu und lokalisiert damit umfangreiche seelische "Vermögen" (z.B. Mut, Witz, Scharfsinn, Gedächtnis u.a.) in begrenzten Hirnzentren. Irresein führt er zurück auf den Verlust der Herrschaft über ein Organ aufgrund erhöhter Tätigkeit oder Reizung. Systematisch vergleicht er die Gehirne von Erwachsenen, Kindern, Kranken, Irren, Idioten, Verbrechern, Genies und von Tieren, um damit eine Beziehung zwischen Struktur und Funktion bestimmen zu können (vgl. Dörner, 1984, 167ff).

Für ihn verläuft die Entwicklung der Intelligenz (die Vernunft, die Reflexion und die Empfindungen galten immer als Funktionen der Seele) parallel zur Ausdehnung und Komplexität der Oberfläche der Hirnrinde (womit diese als Sitz und Organ der Seele festgemacht wird). Seine "Phrenologie" (griech. phren Zwerchfell und bei den alten Griechen der Sitz der Seele) macht er durch die "Kraniologie" (griech. kranion Schädel) praktisch anwendbar, denn für Gall modelliert die Seele die Form des Gehirns und damit auch die Schädeldecke. Er und seine zahlreichen Anhänger glauben ab nun, durch Beobachtung und Messung des äußeren Schädels die Qualität der intellektuellen und moralischen Eigenschaften und den Charakter des Menschen bestimmen zu können (ebd.).

Nach Dörner fanden die Psychiater in seiner Lehre für alle Zustände des offenbaren Zerfalls der geistigen Einheit eine zugleich psychische und somatische Erklärungs-grundlage. Durch Galls Lehre, die großes Aufsehen erregte, und durch den Erfolg der anatomischen Psychiatrie Bayles wurde das Irresein unaufhaltsam zu einer Gehirn-krankheit. Der Anspruch der erstarkenden positivistischen Psychiatrie war groß: alle psychopathologischen Erscheinungen sollten in Zukunft eine somatisch-rationale Erklärung finden und früher oder später "reparierbar" sein. Diese Auffassung führte auch zum Zusammenschluß der früher getrennten Fachbereiche Neurologie und Psychiatrie.

Diese Art von kausalem Denken ist jedoch ziemlich einseitig, alles geht vom Hirn aus und schlägt sich auf den Geist bzw. das Bewußtsein nieder; die Gegenrichtung wird ausgeschlossen. Die Seele hat ihre Kraft verloren.

3.1.2. Das psychiatrische "Risorgimento" und der deutsche Einfluß in Italien

Spätestens seit der Mitte des 19. Jahrhunderts scheint auch bei den italienischen Psychiatern fast ausschließlich die organizistische Ausrichtung vorzuherrschen.

In Turin wird 1836 eine neue Anstalt eröffnet und ab 1842 von Dr. Bonacossa geleitet, der wie viele andere ein großer Anhänger der phrenologischen Theorie Galls war. Ab 1850 besetzt er den ersten italienischen Lehrstuhl für Psychiatrie in Turin. Er tritt dafür ein, daß alle gefährlichen Irren in Anstalten aufgenommen werden müssen, was im Grunde bedeutet, daß man alle Irren hätte zwangsweise einliefern müssen, weil nach ihm "derjenige, der wahnsinnig ist, auch wenn er noch keine Gewalttätigkeit begangen hat, doch in jedem Augenblick dazu fähig war." (in: Pantozzi, 1997, 81) Auf die "potentielle" Gewalt und "unsichtbare Gefahr" der Irren und "Anormalen" werde ich in einem späteren Abschnitt eingehen.

In Florenz führt ab 1844 Francesco Bini die Tradition von Chiarugi fort und die Anstalt von Siena wird (ab 1858) von Carlo Livi geleitet, der ebenfalls überzeugt ist, daß die Ursache des Wahnsinns in einem defekten Körper liegt. Livi ist ein Anhänger des deutschen Psychiaters Griesinger und verbreitet dessen Lehre, wonach alle psychiatrischen Symptome und Störungen auf eine einzige Krankheit - die Krankheit des Gehirns - zurückzuführen seien, in Italien. Livi ist überzeugt, daß das Mikroskop, die Experimente und die klinische Beobachtung die "drei Führer und Lehrer" sind, die zur Lösung des Problems des Wahnsinns führen werden. Obwohl Bini und Livi zu den Organmedizinern gehören, behandeln sie trotz aller Kritik nicht nur körperlich, sondern auch nach der psychologisch/moralischen Methode Esquirols (bzw. Pinels), denn "es geht ... um Erziehung. Die psychologische Behandlung wird nicht immer zur Heilung des Kranken führen: Aber sie wird bei ihm günstige Bedingungen schaffen für die Wirkung der anderen Heilmittel, sie wird ihn ruhiger machen, gefügiger, vernünftiger." (Livi in: Pantozzi, 1997, 91)

In Mailand leitet ab 1848 Andrea Verga, der renommierteste italienische Psychiater des 19. Jahrhunderts, die Anstalt. Auch für ihn ist der Wahnsinn eine Erkrankung des Gehirns, die die Funktionen der Intelligenz, der Sensibilität und des Willens verändert. Verga fördert intensiv die Forschung, lehrt an der Universität, strebt eine italienische Psychiatrie mit gemeinsamen Grundlagen an und bringt 1852 die erste italienische Zeitschrift für Psychiatrie, die "Appendice psichiatrica" (Beiheft der "Gazzetta medica italiana - Lombardia") und später die Zeitschrift "Archivio"[12] heraus. Bald schon wird sie zum Sprachrohr der wichtigsten italienischen Psychiater und hat durch die Vielfalt an Themen und Meinungen einen ungewöhnlich großen Erfolg. Vergas Studien lenkten die Aufmerksamkeit der Welt der Wissenschaftler so sehr auf ihn, daß er bei seinem Tod (1895), so Pantozzi, als einer der bedeutendsten Ärzte Europas galt (vgl. Pantozzi, 1997, 87-96).

Die Vertreter der Mailänder Schule, denen die "Wiedergeburt" (risorgimento) der Psychiatrie zugeschrieben wurde, distanzierten sich von Binis und Livis "Umerziehung und Buße" mittels psychologischer Behandlung. Sie waren überzeugt, daß nur ein positi-vistischer bzw. organizistischer Ansatz den Wahnsinn von der Ebene der Moral entheben könne.

Anmerken möchte ich hier, daß die Mailänder Schule zwar einstimmig als "ri-sorgimento" der Psychiatrie gefeiert wird, aber in der von mir verwendeten Literatur über die italienische Psychiatriegeschichte keine Informationen darüber zu finden sind, wann ihre Geburt (die jeder Wieder-geburt vorausgehen muß) gewesen sein soll. Dies stützt jedenfalls Foucaults These, daß es im Umgang mit dem Wahnsinn nicht einen linearen Fortschritt gegeben hat, sondern eine alte Tradition und Kultur, die durch einen Bruch fast vollständig vergessen wurde. Auch die Rolle des Arztes, die er am Anfang des 17. Jahrhunderts in der Justiz des römischen und kanonischen Rechts noch innehat und dann zur Gänze verliert, verweist meiner Meinung nach auf diese andere Tradition.

Einer der wichtigen Mitarbeiter des "Archivio" in Mailand ist Serafino Biffi, der sich nach einer Reise nach Gheel in Belgien (sic!) vehement für alternative Betreuungsformen und differenzierte Behandlungsmethoden einsetzt. Er fordert u.a. für die Kranken landwirt-schaftliche Anwesen und Pflegeplätze bei Familien auf dem Lande; Einrichtungen, für die seine Zeit noch nicht reif war.

Der katastrophale Zustand, in dem sich die meisten öffentlichen Irrenanstalten zu dieser Zeit befinden, wird von ihm sehr deutlich kritisiert und er schreibt den Abbau der geistigen Fähigkeiten bei den Kranken der Wirkung und Folge der Einrichtungen selbst zu (ebd., 97f). Mehr als hundert Jahre später wird Franco Basaglia (u.a.) dieselben Vorwürfe erheben und (auch) damit einen Umsturz der italienischen Psychiatrie hervorrufen.

Die nächste Generation der bekannten italienischen Psychiater (Tamburini, Lombroso[13], Bianchi etc.) ist fasziniert von Griesinger und Kraepelin und stimmte, so schreibt Pantozzi, dem extremen Organizismus des Nordens ohne Bedenken zu. Es war Kraepelin, der 1896

"Ordnung" in die endlose gewordene Vielfalt der Formen der Unvernunft brachte und ein Klassifizierungssystem schuf, daß heute noch gültig ist: die endogenen Psychosen.

Kraepelin (1865-1926), dessen Lehrbücher zum Standardwerk für Generationen von Psychiatern wurden, unterteilt die endogenen Psychosen in zwei Gruppen. Als endogene Psychosen gelten jene, die nicht psychologisch verursacht sind, sondern genetisch-biologisch (Huber, 1994). In Abgrenzung zu den exogen bedingten Psychosen, deren körperinterne Verursachung belegt ist, hat man bei den endogenen Psychosen die Ursache (nur) noch nicht entdeckt. Kraepelin unterteilt (1911) die zwei Gruppen der endogenen Psychosen nach ihrem Verlauf. Die ungünstig verlaufenden und nicht heilbaren Entwicklungen bezeichnet er als "Dementia Praecox", also vorzeitige Verblödung. Die günstiger verlaufenden und ausheilbaren Entwicklungen nennt er Zyklothymien bzw. manisch-depressiver Formenkreis.

Der Schweizer Psychiater Eugen Bleuler hingegen betont, daß der Begriff der Geistes-krankheit nicht ein medizinischer, sondern ein sozialer Begriff ist (vgl. Retzer, 1991, 9). Er unterscheidet diese Psychosen nicht nach dem Verlauf, sondern nach den Symptomen und lehnt Kraepelins Idee der zwangsweisen Verblödung ab. Er benennt (1921) die Dementia Praecox in Schizophrenie (gr. schizein trennen, spalten; phren Seele, Gemüt, Zwerchfell) um.

In dieser Zeit stieg in Italien die Zahl der Irrenanstalten sprunghaft an; 1874 gab es insgesamt 37 Anstalten, 25 Jahre später (1899) waren es bereits 106 Einrichtungen (vgl. Pantozzi, 1997, 159).

Im Jahre 1873 wurde die "Società Frenatrica Italiana" (Italienische Phreniatrische Gesellschaft) gegründet, der es u.a. darum ging, im mittlerweile vereinigtem Italien (seit 1861) ein einheitliches Psychiatriegesetz zu schaffen. Der Streit über einzelne Punkte der zahlreichen Gesetzesentwürfe (über die Leitung der Anstalten, deren Kontrolle, die Aufnahmeverfahren, die Trennung in Heilbare und Unheilbare, die Kostenaufteilung, das Beschwerderecht der Insassen etc.) und die Hürde der zweifachen Genehmigung jedes Gesetzes durch Abgeordnetenkammer und Senat sorgten dafür, daß das erste einheitliche Psychiatriegesetz - das sog. Giolitti-Gesetz - erst 1904 endgültig verabschiedet werden konnte (vgl. ebd., 105-159).

3.2. Bestimmungen und Auswirkungen des Giolitti-Gesetzes

Das Giolitti-Gesetz von 1904 war - trotz aller Kritik - bis 1978 gültig. Einige wichtige Bestimmungen daraus möchte ich kurz zusammenfassen:

Zwangsweise und mit richterlicher Verfügung einzuweisen waren all jene, deren Verhalten als öffentliches Ärgernis galt (v.a. Nacktheit) und/oder die eine Gefahr für sich (z.B. durch Nahrungsverweigerung oder drohenden Suizid[14]) oder andere darstellten. Während sich der Begriff der Gefährlichkeit im damals geltenden Strafkodex auf ein real begangenes Verhalten bzw. Verbrechen bezieht (Sicherheitsmaßnahme), muß die "Gefährlichkeit" der Irren nicht augenscheinlich und unmittelbar vorhanden sein, sondern bloß potentiell und abstrakt (Vorbeugemaßnahme). Mit einem richterlichen Akt wurde jede/r Betroffene als gefährlich bzw. skandalerregend eingestuft und in der Anstalt eingesperrt. Eine zeitliche Begrenzung war nicht vorgesehen. Für alle Eingewiesenen war jedoch die Aufhebung der bürgerlichen Rechte vorgeschrieben.

Der Richter sowie der Bürgermeister konnten auf Antrag eines Dritten (d.h. jeden) auch eine dringende provisorische Einweisung veranlassen, die spätestens nach 30 Tagen in eine definitive und zeitlich unbegrenzte Aufnahme umzuwandeln war. Die Polizei konnte die Einweisung auch ohne Antrag Dritter anordnen.

Die Zwangsmaßnahmen (Art. 60 der Durchführungsverordnung) mußten "entweder abgeschafft oder auf die absoluten Ausnahmefälle beschränkt werden". Das Kriterium für die Ausnahmen wurde nicht angegeben, d.h. jeder konnte tun, wie er es für richtig hielt.

Das Ziel der Irrenanstalt war die Behandlung und die Verwahrung und dies geschah "im Interesse der Kranken und der Gesellschaft" (Art. 2). Der Kranke selbst hatte kein Einspruchsrecht; ein Dritter konnte Beschwerde einreichen.

Der Anstaltsleiter durfte Geheilte und Gebesserte nur auf eigene Verantwortung und nur auf Probe entlassen. Nach bestandener Probe (nach Ansicht des Leiters!) sprach das Tribunal die endgültige Entlassung aus. Die nicht Geheilten konnten nur nach Anhörung des Arztes und des königlichen Prokurators und nach der Genehmigung durch das Tribunal von der Familie nach Hause geholt werden. Diese Probeentlassungen sind vergleichbar mit der bedingten Freiheit der gerichtlich Verurteilten.

Jede/r Betroffene wurde sowohl beim Bezirksgericht als auch beim Tribunal in ein Register eingetragen und war strafrechtlich ein Unmündiger (vgl. Pantozzi, 1997, 141-151).

Die dem Gesetz beigefügten Bestimmungen der Folgejahre spiegeln nicht nur das poli-tische Klima jener Zeit wider, sondern insgesamt die Haltung gegenüber den sog. Geisteskranken. Sie sprechen für sich:

Seit 1913 wurde jede/r Betroffene obligatorisch entmündigt. Die Entmündigung endete mit der Entlassung. Entmündigt wurden auch die zu lebenslanger Haft Verurteilten. Diese Parallele ist kein Zufall, denn für die meisten Insassen der Irrenanstalten bedeutete die Aufnahme nicht 'nur' ein lebenslanges Stigma, sondern eine lebenslange Verwahrung hinter den Anstaltsmauern.

Im Jahre 1930 (Art. 604 StGB) wurde festgelegt, daß jede Aufnahme in eine Irrenanstalt in das Strafregister eingetragen wird. Im selben Jahr wurden erstmals die sog. "manicomi giudiziari", die Irrenanstalten für geisteskranke Rechtsbrecher, geschaffen, in denen jene Menschen aufgenommen wurden (und werden), die wegen ihrer fehlenden Zurechnungsfähigkeit nicht für den begangenen Verstoß gegen die Gesetze verantwortlich gemacht und damit vom Strafsystem nicht erfaßt werden können.

Die privaten Ärzte wurden 1931 verpflichtet, all jene Patienten anzuzeigen, die zeigten, "daß sie gefährlich sind oder den Verdacht dazu erregten" (Art.153 der Polizeigesetze). Die Nichtbeachtung dieses Gesetzes wurde strafrechtlich verfolgt.

Ab 1940 hatte die Polizei offiziell Zugriff auf das Register der Irrenanstalten über ihre Entlassenen (vgl. ebd.).

"Geisteskrankheit" hat offensichtlich mehr mit der Polizei und dem Tribunal zu tun, als mit Medizin und Heilung. Ein wesentlicher Grund dafür ist meiner Meinung nach die Veränderung und Verschiebung im Begriff der "Gefährlichkeit" und die Ausdehnung des Feldes des Pathologischen. Die sog. Gefahr der Irren bzw. Geisteskranken muß nicht real gegeben sein, sondern nur virtuell. Der Frage, wie es dazu kommen konnte, möchte ich im folgenden Abschnitt nachgehen. Dazu aber muß ich zeitlich einen Schritt zurück - und wieder einmal - hin zu Pinel und seinem Schüler gehen.

3.3. Die "unsichtbare" Gefahr

Von Anfang an, so Castel, ist die Perzeption des Wahnsinns verbunden mit der Gefahr, die von ihm ausging. Diese Gefahr war jedoch immer eine sichtbare und konnte an der zunehmenden Erregung und am Toben der "Rasenden" real beobachtet werden. Insofern konnte man sich vor ihr nicht nur schützen, sie war auch beweisbar.

Vor und zu Pinels Zeiten war man noch davon überzeugt, daß es keinen Wahnsinn ohne Delirium (lat. de lira die Rille, von "der Rille" abweichen; d.h. den vorgegebenen Pfad verlassen) geben kann. Zu den Symptomen des Delirium zählen Verstandes- und Bewußt-seinsstörungen, Verwirrtheit, Wahnerlebnisse, Tremor und Halluzinationen. Auch in der Justiz war das dichotomische Schema von "entweder-oder", also wahnsinnig oder kriminell, aufrecht. Ein "momentan wahnsinnig" oder "partiell verwirrt" gab es nicht.

Über seine unerwartete Entdeckung, daß es auch Manien ohne Delirium gibt, schreibt Pinel folgendes: "Keine in die Augen fallende Veränderung der Verstandesrichtungen, der Perception, der Urtheilskraft, der Einbildungskraft, des Gedächtnisses etc. kommt dabei vor: wohl aber Verkehrtheit in den Willensäußerungen, nämlich ein blinder Antrieb zu gewaltthätigen Handlungen, oder gar zur blutdürstigen Wuth, ohne dass man irgend eine herrschende Idee, irgend eine Täuschung der Einbildungskraft, welche die bestimmende Ursache dieses unglücklichen Hanges wäre, angeben kann." (in: Castel, 185)

Pinels "Entdeckung" findet etwas später ihre Anerkennung durch Esquirols Einführung der Kategorie des "Monomanen". Er differenziert die Manie von der Monomanie und legt fest, daß bei den Manien "das ganze intellectuelle und moralische Wesen verkehrt ist", während bei der Monomanie die Verkehrtheit der Handlungen und die Verwirrung der Vernunft "nur partiell" sind (ebd., 187). Im Gegensatz zu den Melancholikern zeige sich die verwirrte Vernunft nicht durch nach innen gerichtetes Verhalten, sondern plötzlich und unerwartet nach außen.

Durch die Monomanie, diese unsichtbare partielle Unvernunft, die man bei scheinbar gesunden Menschen bzw. gebesserten Kranken plötzlich und unerwartet nach außen ausbrechen sah, konnte man die "Normalität" dieser Menschen anzweifeln und sie zur "Simulation" eines im Grunde Wahnsinnigen erklären. Genau diese Verdächtigungen, die sich auf die Zukunft erstrecken und auf eine jederzeit mögliche Bedrohung, ohne sich auf das wirkliche Verhalten zu beziehen, sind es, die das Interventionsfeld der Psychiatrie (nach wie vor) ins Grenzenlose erweiterten (vgl. Castel, 194ff).

Brandstiftung, Querulanz, Stehlen, Mord, Trinken, erhöhtes Liebesbedürfnis, Überheb-lichkeit u.v.m. wurden in der Folge zu Monomanien (Pyromanie, Kleptomanie, Dipsomanie, Erotomanie, Megalomanie ...) erklärt. Die Entdeckunge dieser "teilweisen Unvernunft" war etwas völlig Neues und konfrontierte die Justiz und auch die Medizin mit einem bisher unbekannten Problem. Den Irrenärzten wurde vorgeworfen, daß sie als Verteidiger des Verbrechens auftraten und sich damit in die Angelegenheit der Justiz einmischten, den Richtern, daß sie Wahnsinnige schuldig sprachen.

Nachdem sich die neue Kategorie der "Anormalität" zwischen den Wahnsinn und den Nicht-Wahnsinn geschoben hatte, konnten die Übertreter der Normen klinisch-psychia-trisch, moralisch und auch juristisch festgestellt werden. Viel mehr Verhaltensbereiche konnten pathologisiert werden, und dies bedeutet immer, daß jedem der Stempel des "pathologischen" und "anormalen" viel schneller droht. Und daß die Gründe für eine Einweisung in die Anstalt unendlich werden.

Durch die Einführung der unsichtbaren, nur partiellen Unvernunft, die mit plötzlicher und unerwarteter Gefahr verbunden wurde, veränderte sich die "Gefährlichkeit" der Irren und "Abnormen" hin zu einer permanent gegebenen Größe. Wenn diese unvermutete Gefahr selbst von scheinbar gesunden Menschen ausgehen kann, um wieviel gefährlicher (und das permanent) mußte man dann erst die Irren halten. Diese neue Gefährlichkeit, für die man nie unbestreitbare positive Kriterien angeben konnte (auch heute nicht möglich), förderte die Haltung, daß es gute Kranke nur im Asyl geben kann. In ihrem Namen konnte der oft lebenslange Einschluß hinter den Anstaltsmauern als Präventivmaßnahme gerechtfertigt werden.

Bis vor kurzem (1978) wurden in Italien alle Eingewiesenen entmündigt, hatten kein Einspruchsrecht und wurden als gefährlich und skandalerregend erklärt etc. (s.o.). Die "Gefahr" dieser "Krankheit" wurde in sämtlichen Registern (Bezirksgericht, Tribunal, Polizeiregister und Strafregister) bescheinigt. Den tief verwurzelten Glauben an die "Gefahr" von Ver-rück-ten ist trotz aller Erkenntnisse und zahlreicher statistischer Erhebungen, die belegen, daß von der sog. "normalen" Bevölkerung die größere Gefahr ausgeht, nur sehr schwer beizukommen.



[9] Heute noch wird vielfach der Begriff "Nervenzusammenbruch" verwendet.

[10] Bereits Platon ordnet die drei Seelenvermögen Begierde, Mut bzw. Willen, Denken bzw. Vernunft den Körperteilen Unterleib (Begierde), Brust (Mut, Willen) und dem Kopf (Denken, Vernunft) zu (vgl. Dorsch, s.v. Seele).

[11] In seinem Werk "Entstehung und Entwicklung einer wissenschaftlichen Tatsache" zeigt der Mediziner und Philosoph Ludwig Fleck anhand einer Fallstudie aus der Medizingeschichte - der Entstehung des Syphilis-Begriffs - auf, wie sehr die sog. "objektiven" Ergebnisse der Forschung vom "Denkkollektiv" und "Denkstil" der Forschergruppe abhängen. Er weist nach, daß Erkenntnisse und Erfahrungen immer auf einen historischen, kulturellen und sozialen Prozeß beruhen und auf diesen aufbauen. Da es voraussetzungsloses Beobachten und Betrachten folglich gar nicht geben kann, ist auch der "Tatsachenbegriff" der Empiristen völlig fragwürdig (Fleck, 1980, Frankfurt/M.).

[12] Das "Archivio italiano per le malattie nervose e più particolarmente per le alienazioni mentali" erschien erstmals 1864.

[13] Lombroso Cesare (1835-1909), Anhänger der Evolutionstheorie von Darwin, vertrat die Meinung, daß der "geborene Verbrecher" durch seine Physiognomie identifizierbar sei und gemeinsam mit dem Wahnsinnigen u.a. zur breiten Kategorie der "Entarteten" gehöre (vgl. Pantozzi, 1997, 113 u. 120).

[14] Der Suizid unterstand zunächst dem religiösen, dann dem bürgerlichen Gesetz und fällt mittlerweile - als Krankheit - unter das medizinische Gesetz.

IV Südtirols Irre zwischen Hall und Pergine

"Ja, misch habe sie ins Irrehaus brocht

und des langt dann au zum verrückt werre! "

(Emelie M.)

Nach der bisherigen umfangreichen und doch knappen Schilderung der Geschichte des Wahnsinns, seiner engen Verknüpfungen mit Religion, Moral, Philosophie und Justiz und seiner sehr jungen Geschichte als somatisch-medizinische Disziplin, möchte ich nun auf die zwei Anstalten von Hall (Nordtirol) und Pergine (Trentino) eingehen.

Es sind dies die zwei Anstalten, in denen die Südtiroler Irren wechselnd - je nach politi-scher Lage - untergebracht wurden. Heute, zwanzig Jahre nach der großen und weltweit beachteten italienischen Psychiatriereform und der "Schließung" der Irrenanstalten, leben im PKH von Pergine noch über 200 Menschen aus dem Trentino und aus Südtirol, weil man sie nirgends haben will. Und Hall ist neben der Universitätsklinik in Innsbruck nach wie vor jene Anstalt, in die zahlreiche "schwierige" SüdtirolerInnen gebracht werden.

Auch als bald die eine, bald die andere Anstalt nicht mehr für die Südtiroler Patienten zuständig war, boten sie (meist) Unterstützung und Hilfe an. Viel unerträgliches Leid, eskalierende Zustände und beschämende Situationen konnten dadurch gemildert und abgefangen werden. Gleichzeitig wurde dadurch aber auch jene Südtiroler Haltung ermöglicht, die über viele Jahrzehnte darin bestand, ihre "Geisteskranken" abzuschieben, außerhalb der Provinz zu verwahren und nicht nur ihre Probleme und Anliegen, sondern auch die Menschen selbst dort zu "vergessen".

Exkurs: Erinnerungen I

Gerade die Anstalt von Pergine ist es immer wieder, die vage Kindheitserinnerungen in mir wachruft, die von dumpfen, verhängnisvollen und bedeutungsschweren Gefühlen geprägt sind. Von "Pergine", das wußte ich schon als kleines Kind, kam niemand so schnell wieder, die meisten nie. Eine Großtante von mir, die den Hof meines Großvaters nur bettelnd und unterwürfig betrat, soll dort gewesen sein. Die Liebe zu "einem Walschen" soll sie ver-rückt gemacht haben. Mehr wurde darüber nie geredet.

Man lehrte uns eine eigenartige Mischung aus Angst, Verachtung und Mitleid gegenüber all jenen, die auch nur einmal in Pergine waren. "Pergine" war Schimpf-wort, drohende Strafe nicht nur bei Alkoholismus und Wut, war permanent schwelende Einschüchterung. Spottverse wie : "Pergine mach die Tore auf, da kommt der/die... im vollen Lauf, setzt sich auf das Fensterbrett und schreit: I bin der Obertepp!" sind bruchstückhafte Erinnerungen jener Zeit.

Es gab in meiner Kindheit jedoch ein noch größeres Tabuthema und dieses betrifft die Optionszeit für Südtirol. Dieses Kapitel der Südtiroler Geschichte wurde rigoros verschwiegen, daheim und in der Schule wurde dieses Thema nicht einmal ansatzweise erwähnt. Ich war wohl zwanzig Jahre alt, als ich zum ersten Mal davon erfuhr. Verdrängen, verschweigen, vergessen scheint die Grundhaltung gewesen zu sein. Selbst der langjährige Landeshauptmann Silvius Magnago hat immer wieder empfohlen, an dieser tiefschwarzen Geschichte "nur net [zu] rogeln". Den erschütternden und grauenhaften Folgen des Nationalsozialismus und des Optionsgesetzes für die PsychiatriepatientInnen möchte ich ein eigenes Kapitel widmen.

4.1. Die Anstaltspsychiatrie im Kaiserreich Österreich

"Die psychiatrische Wissenschaft und die psychischen Krankheiten sind direkte Spiegelungen der philosophischen Grundanschauungen sowie der sozialen Zustände der betreffenden Zeit. Darüberhinaus reflektieren beide die politischen Strukturen einen Landes mit eindrucksvoller Deutlichkeit." (Hinterhuber in: Pantozzi, 1989, 11)

Die bisher aufgezeigten Entwicklungen und Prozesse, die zur Entstehung der großen Irrenanstalten geführt haben, spiegeln sich klar erkennbar auch in den österreichischen Ländern wider.

Auf dem Areal des 1693 erbauten "Großarmenhauses" von Wien wird unter Kaiser Joseph II. 1784 ein "Allgemeines Krankenhaus" errichtet. Fast gleichzeitig wird das Tollhaus, der sog. Narrenturm, fertiggestellt. In diesem kreisförmigen Gebäude ("Kaiser-Joseph-Gugelhupf") mit seinen 139 Zellen werden ab nun die Irren gefangengehalten.

Einer der Gründe, die zur Gefangennahme von Irren führte, ist im "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch über Verbrechen und deren Bestrafung" (in Kraft von 1786 bis 1803) zu finden. Im § 61 ist festgehalten, daß jeder, der die Religion verleugnet und so tief sinkt, daß er dem Allmächtigen frevelhaft flucht, als Irrer angesehen und bis zu seiner Besserung in einem Irrenhaus als Gefangener gehalten werden muß (vgl. Pantozzi, 1989, 23). Als Gefangener wird er also nicht mehr zur Strafe in den Kerker gebracht, sondern zur Besserung in das Irrenhaus.

Vierzig Jahre nach dem Bau des Narrenturms von Wien und unter veränderten politischen Bedingungen wurde 1824 (unter Kaiser Franz. I.) die Fürsorge für Geisteskranke und die Leitung der Irrenanstalten zur staatlichen Aufgabe gemacht.

Pantozzi folgend wurde diese Entscheidung nicht durch einen zunehmenden Humanismus ausgelöst, sondern war eine Folge der Politik des Staatskanzlers Metternichs. In der Zeit des "Vormärz" (vom Wiener Kongreß 1815 bis zur Märzrevolution 1848) machte er aus Österreich einen Polizei- und Überwachungsstaat, in dem die bürgerlichen Rechte radikal beschnitten wurden (ebd., 15f). Sein Ziel war es, die Ideen aus der Französischen Revolution zu bekämpfen und die liberalen, demokratischen, nationalstaatlichen Bewegungen sowie die sozialen Spannungen im Keim zu ersticken. Seine Politik der Unterdrückung, Überwachung und Zensur sollte den befürchteten revolutionären Veränderungen entgegenwirken.

Dieses Vorhaben verlangte die Überwachung eines jeden Bürgers, der vom akzeptierten Normalbild abwich und damit eine Gefahr darstellte. Die zunehmende Überwachung und Kontrolle der Übertreter der strengen Normen erforderte den Bau von zahlreichen Irrenhäusern im ganzen Reich. Ab 1825 konnte jeder, der zum "Geisteskranken" gestempelt wurde und eine "Behandlung" ablehnte, von der Polizei geholt und zwangsuntergebracht werden (ebd., 15).

4.1.1. Das Irrenwesen im Kronland Tirol

Um den - vor allem in den Städten des 17. und 18. Jahrhunderts - grassierenden Bettel zu unterdrücken und das Elend zu verbergen, wurden Arme, Landstreicher, Waisen, Irre und Sträflinge etc. über Jahrhunderte hinweg in den zahlreichen aufgelassenen Leprosorien und Sondersiechenhäusern, sowie in den Armenhäusern und Spitälern Tirols interniert. Der Begriff "Spital" darf dabei nicht im heutigen Sinne verstanden werden, denn es war in erster Linie "Auffangort" und diente der Verwahrung von Alten, Invaliden, Armen, Verlassenen und Irren. Im Innsbrucker Stadtspital, das bereits 1307 am Marktgraben gegründet wurde, wurden z.B. erst 1630 wöchentliche (!) Arztbesuche eingeführt und erst zweihundert Jahre später (1817) wurde die Leitung des Spitals von der Medizinischen Fakultät übernommen. Die psychiatrische Klinik gibt es seit 1891, eine Irrenabteilung soll es bereits ab 1839 gegeben haben (vgl. Halper-Zenz & Preßlauer, 1996, 23-46).

Ab 1772 verfügte Innsbruck über eine sog. Armendeputation aus ehrbaren Männern, die für die Registrierung, Überwachung, Kontrolle und Betreuung der Armen zuständig war und auch die gesammelten Spenden verteilte. 1820 wurde dieses System der Armen-versorgung aufgelöst und im gleichen Stil von der Kommunalverwaltung weitergeführt. Später entwickelte es sich zum "Stadtalmosenamt" und hatte, gleich wie das heutige Sozialamt, sehr genaue Vorschriften (ebd., 45f).

Wenige Monate nach der Kaiserlichen Resolution von 1824, mit der die Fürsorge der Geisteskranken zur staatlichen Aufgabe erklärt wurde, teilte die Innsbrucker Landesregierung ihren Außenämtern mit, daß die nötigen Vorbereitungen für die Entstehung eines k.k. Irrenhauses bereits angelaufen seien (Pantozzi, 1989, 16).

Das Kronland Tirol umfaßte damals Nord-, Süd- und Osttirol, Vorarlberg, das Trentino und das Gebiet um Cortina d' Ampezzo. Bis zur Eröffnung der Anstalt von Hall (1830) gab es Pantozzi zufolge keine gesonderten Initiativen, die auf eine Behandlung oder Betreuung der Irren ausgerichtet waren. Solange das Verhalten der Irren für den Familienverband tragbar war, lebten sie dort und waren in ihrer großen Mehrheit frei. Sobald deren Grenze der Belastbarkeit überschritten war, wurden sie gefesselt, gefangengehalten und/oder ihrem Schicksal und damit der Bettelei, dem Hohn und Gespött überlassen. Irrenversorgung war somit Teil der allgemeinen Armenversorgung.

Nur eine sehr beschränkte Zahl von Irren aus Tirol (v.a. Trentiner) wurde in den Irrenanstalten des lombardisch-venetianischen Königreiches aufgenommen. Nach der Eröffnung der Haller Anstalt wurde zumindest "den mittellosen Irren aus Tyrol" diese Möglichkeit untersagt (Pantozzi, 1989, 59). Dies läßt vermuten, daß bestimmte wohl-habende Irre weiterhin dort aufgenommen wurden.

Auch in den allgemeinen Krankenhäusern Tirols mußten einzelne Kranke aufgenommen werden, wenn auch die Ärzte dort der Meinung waren, daß diese Einrichtungen "für die schwierige Aufgabe einer angemessenen Behandlung des Wahnsinns nicht geeignet" seien, und daß sie selbst nicht wüßten, wie sie dem Kranken "auch beim ersten Ausbruch dieses bejammernswerten Übels wirklich helfen können." (Proch in: Pantozzi, 1989, 19).

Der Ruf dieser Krankenhäuser muß äußerst schlecht gewesen sein, denn in einer Weihnachtsveröffentlichung des Trentiner Krankenhauses S. Chiara wurde 1854 beschwichtigt. Man schrieb: "Sie dürfen nicht glauben, die Armen würden schlechter behandelt als die Tiere: sie haben alles, was die Krankheit verlangt: sie bekommen Limonade, Konserven, Kaffee, Schokolade, wenn sie es brauchen. Während der Konvaleszenz bekommen sie: Frühstück, Mittagessen, Abendessen, ja sogar, wenn nötig, Erholung nach dem Mittagessen." (ebd., 20)

Vielleicht lassen sich dadurch auch die folgenden Zahlen erklären: Im Jahre 1837 waren in den gemeindeeigenen Einrichtungen (Versorgungshaus, Pfründnerhaus, Armenheim oder Spital genannt) von Tirol 1550 Geisteskranke untergebracht, während es in den allgemeinen Krankenhäusern nur 410 waren (ebd., 19).

4.1.2. Die k.k. Provinzial-Irrenanstalt von Hall

Die erste Irrenanstalt Tirols wird 1830 auf dem Gelände eines ehemaligen Klosters in Hall eröffnet. Der Hausordnung zufolge liegt das Ziel der Anstalt in der "Heilung der Geisteskranken". Aufgenommen werden "nur eigentliche, sowohl heilbare als unheilbare Irre"; ausgeschlossen sind die "bloß Blödsinnigen und dabei unschädlichen Individuen" (in: Halper-Zenz & Preßlauer, 52). Das Kriterium der Aufnahme liegt somit bei der Gefährlichkeit. Private Ansuchen um Aufnahme dürfen nicht angenommen werden; eine Bestimmung, die in der Praxis zwar nicht eingehalten, aber trotzdem erst 1874 aufgegeben werden wird. Nach einem Vorschlag der Vormundschafts- oder Gerichtsbehörde entscheidet die Anstaltsleitung über die Aufnahme. In dringenden Fällen kann die Polizei jemand direkt einliefern, danach muß sie die Regierung verständigen und die Maßnahme rechtfertigen.

Auf Verfügung der k.k. Regierung wird über jeden Insassen eine Krankengeschichte geführt. Die Tiroler Landesregierung entwirft 1835 nach einem Wiener "Musterentwurf" einen anamnestischen Fragebogen, der ein Bild der vorherrschende Auffassung über Geisteskranke gibt. Einige Fragen daraus:

  • 5. "Wie war der Kranke in religiöser Hinsicht; war er Religionszweifler; war er aus was immer für einem Grunde ungläubig, oder war er Religionsschwärmer, und aus Veranlassung eines etwa zu strengen Beichtvaters zu skrupulös?"

  • 6. "Gehörte der Kranke zu den politisch Unzufriedenen, zu den Neuerungssüchtigen, und was hat ihn dazu vermocht?"

  • 11. "Haften die Vorstellungen des Kranken und die daraus entstandne Täuschung in der Erkenntnis nur auf einem Gegenstand, oder schwärmen sie in vielen, ja vielleicht unzähligen Phantasiebildern herum?"

  • 12. "Worüber denkt der Kranke nach, worüber urtheilt er, wie handelt er, was wähnt er dieß- oder jenseits zu sein, zu besitzen oder zu verlieren?" (in: Pantozzi, 1989, 27)

Für den Chefarzt und Direktor Dr. Tschallener, der von 1834 bis 1854 die Anstalt leitet, sind Zwangsmaßnahmen "unentbehrlich" und gelten als "moralische Heilmittel".

Zwangsmaßnahmen und folterähnliche Torturen waren aber nicht nur eine spezielle Vorliebe von Tschallener, sondern ziehen sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der traditionellen Psychiatrie. Lehmann zufolge zielten die Methoden des 18. und 19. Jh. insgesamt darauf ab, die Patienten und Patientinnen durch das Hervorrufen von Schmerz und Ekelgefühlen sowie durch die Ausschaltung ihres Willens zu 'heilen'.

Zum Repertoire der 'Heiler' gehörten die mechanischen Therapien (Anketten, Zwangs-schaukelmaschinen, Hitzeboxen, Fußschellen, Zwangsjacken, Zwangsanzüge mit Drahtmasken ...), optische und akustische Therapien (grelles Licht, Dunkelzimmer, Donnerschläge und Tiergeheul ...), thermische Therapien (brennender Siegellack, Dampfschwefelbäder, eiskalte Duschen, Eismützen, Untertauchen ...) und chemische Therapien (Ätzmittel, Giftkräuter, Brech- und Schlafmittel...). Dazu kamen noch die psychologischen und pädagogischen Mittel, zu denen Furchteinflößen, Auspeitschen, Überwachung, Beeinflußung, Hypnose, Suggestion, Beschimpfungen etc. zählen. Medizinische Mittel waren Klitorisverätzungen, Klitorisentfernungen und Kastrationen besonders bei den sog. hysterischen Frauen, Aderlaß und Schröpfung, Blutegel, Lumbalpunktionen, Kolibakterienbehandlung, Adrenalektomie (Durchtrennung von Nervenfasern des Sympathikus) u.v.a. (vgl. Lehmann, 1990, 13-21 und Pantozzi, 1989, 30-35).

Für Tschallener ist der Gehorsam die Basis der ärztlichen Behandlung. Er selbst dazu: "Wer nicht gehorcht, muß dazu genötigt werden. Schon die Würde des Arztes fordert dies. Der Arzt muß ein Vater sein, die Kinder aber müssen dem Vater gehorchen. Gehorchen sie nicht, so herrschen sie, herrschen sie aber, so sind sie für die Erziehung und Bildung verloren." (in: Halper-Zenz & Preßlauer, 57)

Die strenge Regelung des Tagesablaufs gilt auch in Hall als Teil der psychischen Behandlung, jede Beschäftigung in Haus und Hof, auf den Feldern und Äckern war genau festgelegt, ebenso die Erholungszeit.

Wenige Jahre nach der Eröffnung kommen Schuster-, Schneider- und Tischlerwerkstätten "zur Beschäftigung und leichteren Heilung unter gehöriger Aufsicht und sehr mäßiger Belohnung ... " dazu (ebd., 66). Die Anstalt wird lückenlos überwacht; hohe Mauern nach außen, Wächter an den Toren und Türen mit schmalen Queröffnungen zur Beobachtung dienen der Kontrolle der Insassen.

Nach seinem Vorbild Heinroth[15] ist Tschallener überzeugt, daß die Heilung der Seele nur durch die moralische Behandlung, durch Furcht und Gehorsam möglich ist. Sein Mitarbeiter und Nachfolger, Dr. Stolz, unter dessen Leitung (1854-1877) die Zwangsmaßnahmen zwar deutlich eingeschränkt, aber nie aufgegeben werden, schreibt - völlig zeitgemäß - dem Irrsinn bereits eine körperliche Ursache zu. Für ihn ist die Geisteskrankheit eine "Erkrankung der zartesten und feinsten Teile des Gehirns ... ." (ebd., 76)

In seinem Schriften findet sich auch eine Aufstellung jener Personen, die durch Fixierungen körperlich beschränkt wurden. Ein Beispiel daraus finde ich aus zwei Gründen besonders beachtenswert:

  1. Ein 46-jähriger Schneider, der an "teilweiser Verrücktheit" [!] litt, machte 1849 einen Selbstmordversuch. Seit seinem Versuch sich aufzuhängen, wurde er ununterbrochen an den Händen beschränkt. Nachdem er sich daran gewöhnt hatte, forderte er diese Behandlung sogar selbst ein. Seine Arme wurden durch den Spenser (Zwangsjacke) "leicht" beschränkt. Ganze 2.558 Tage lang (ebd., 78). Anders ausgedrückt: sieben Jahre lang!

Als 1864 die Zuständigkeit in der Fürsorge für Geisteskranke vom Staat an die einzelnen Länder abgegeben wurde, bedeutete dies für die Haller Anstalt zum einen die Leitung durch das Land Tirol. Zum anderen auch eine Reduzierung des großen Einzugsgebietes, weil Vorarlberg durch seine Selbständigkeit (1866) nun selbst für die psychiatrische Betreuung seiner Bürger sorgen mußte.

Durch diese Dezentralisierung erhielten auch die Bemühungen um die schon lange gewünschte Erweiterung neuen Auftrieb. Nach langjährigen Um- und Anbauten hatte die Anstalt, die ursprünglich eine Kapazität von 75 Betten hatte, diese bis 1888 bereits auf 350 erhöht. Dr. Stolz hielt diese Zahl schon vor ihrer Verwirklichung für viel zu niedrig. Nach Meinung der Ärzte seiner Zeit hätte es auf je 700 Einwohner ein Bett für Geisteskranke gebraucht. Tirol hatte 1869 775.000 deutsche und italienische Einwohner; dieser Berechnung zufolge wäre der Bedarf bei 1.107 Betten gelegen (Pantozzi, 1989, 43-51).

Obwohl 43% der Gesamtbevölkerung Tirols Italiener waren, betrug ihr Anteil in der Haller Anstalt pro Jahr nur zwischen 12% - 35%. Dr. Stolz stellte fest, daß die Krankheitsbilder zwischen Deutschen und Italienern ungleich verteilt waren; bei den deutschen Tirolern überwog die Schwermut, die "eine vorwiegend religiöse Färbung" zeigte, bei den italienischen Tirolern hingegen die Tobsucht (ebd., 52f).

4.1.3. Die Anstalt von Pergine: "Eintritt ...verboten"

Nach jahrzehntelangen Forderungen und Bittschriften der Trentiner und unzähligen Debatten im Tiroler Landtag wird 1874 der Bau einer zweiten Irrenanstalt in Welschtirol beschlossen. Als krasser Unterschied zur Gegenwart - in der (zumindest in Südtirol) schon zahlreiche psychiatrische Einrichtung durch den Protest und die Ablehnung der Bevölkerung verhindert wurden[16] - ist das damalige Verhalten der Trentiner Gemeinden zu bewerten. Sie überboten sich geradezu mit Empfehlungen und Vergünstigungen, die sie gewähren wollten, wenn die Wahl des Standortes auf ihre Gemeinde falle.

Als drei Jahre später die Entscheidung auf den Gutshof S. Pietro bei Pergine fällt, wird im ganzen Ort gefeiert. In einem privaten Tagebuch ist über diesen Tag zu lesen:

"Am Abend war die ganze Ortschaft in freudiger Stimmung mit Feuerwerk vom Anfang der Promenade bis zum Palast des Grafen Franceso Crivelli aus Anlaß seiner Rückkehr von der Landtagssitzung in Innsbruck mit der Genehmigung, daß das erwähnte Irrenhaus in Pergine errichtet werden soll. Man erhofft sich große und gemeinsame Vorteile." (in: Pantozzi, 1989, 89).

Die Anstalt von Pergine wird 1882 eröffnet. 240 Patienten, die nach den Haller Statuten als heilbar und gefährlich gelten müssen, werden dort aufgenommen. Am Eingang wird wenig später ein Schild mit folgender Aufschrift aufgehängt: "Eintritt bei Geldstrafe von zwei Gulden oder Verhaftung verboten" (ebd., 124). Was dort vorgeht, ist offensichtlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Im Namen einer "Beschäftigungstherapie" ackert ein Großteil der Patienten mit den Krankenwärtern auf den zunächst brach liegenden Feldern rund um der Anstalt, die bald beachtliche Erträge bringen. Arbeitsverweigerung wurde als Symptom der Krankheit bewertet, Arbeitswillen hingegen bestätigte die beginnende Besserung.

Die Krankenpfleger hatten 96 Stunden pro Woche wie folgt zu sein: "gesittet, nüchtern, wohlerzogen, höflich, ordentlich, sauber, gut gekämmt, treu, ehrlich, aufrichtig, wahrhaftig" und mußten "den Kranken jene Höflichkeit erweisen, die man ihrer Stellung schuldete, als sie noch gesund waren..." (ebd., 133). Was im Klartext heißt, daß man armen Menschen nur einen geringen Respekt entgegenbringen mußte.

Schon um die Jahrhundertwende war die Anstalt von Pergine zu klein und auch in Hall verlangte man erneut nach mehr Betten und Raum. Eine sehr große Zahl der Insassen dieser Zeit litt an Pellagra, eine Krankheit, die durch einen multiplen Vitamin-B-Mangel und Nicotinsäuremangel hervorgerufen wird und in einem späteren Stadium zu Demenz führt. In den Jahren von 1894-1998 wurden in der Irrenanstalt von Pergine über 200 Pellagrakranke aufgenommen (ebd., 173).

Von vielen Seiten wurde auch die Tatsache, daß an und für sich ungefährliche und auch chronisch Kranke nicht in den Heilanstalten, sondern nur in den allgemeinen Krankenhäusern untergebracht werden durften, heftigst kritisiert. Erschwerend kam dazu, daß sich manche Gemeinden gegen die Wiederaufnahme von unheilbaren Menschen wehrten.

Am Anfang des 20. Jahrhunderts wurden beide Tiroler Irrenanstalten vergrößert und modernisiert; landwirtschaftliche Betriebe und weitere Werkstätten kamen dazu, damit möglichst viele der Kranken dort arbeiten konnten. Insgesamt konnten beide Anstalten nach dieser Erweiterung über 800 Patienten aufnehmen.

Ein neues Statut für beide Anstalten ließ 1908 erstmals auch die freiwillige Aufnahme von Patienten zu, sowie die Berufungsmöglichkeit der durch das Gericht eingewiesenen Kranken. Weiterhin nicht zugelassen wurden Besuche von Freunden; nur Angehörige und Fachleute durften die Anstalt betreten. Gefestigt wurde auch mit diesem Statut wieder die despotische Macht der Direktoren, deren Kontrolle und Befehlsgewalt alles unterlag. Nach Pantozzi war es gerade diese Autokratie, die zur allmählichen Isolierung des Irrenhauses von der sozialen Wirklichkeit beitrug (1989, 159). Bemerkenswert finde ich jedoch die neue Regelung, wonach bestimmte Familien gegen ein von der Anstalt geleistetes Entgelt einen sog. "Kolonisten" zur Betreuung bei sich aufnehmen konnten. Humane Geste oder billige Arbeitskraft?

4.1.4. Der erste Weltkrieg und seine (politischen) Folgen

Nach dem Beginn des Ersten Weltkrieges müssen die Insassen der überbelegten Anstalt von Pergine ihren Platz dem Heer zur Verfügung stellen; alle Patienten (fast 500) werden in Österreich-Ungarn verteilt. Den Krieg überleben 181 von ihnen. Nach ihrer Rückkehr gehört Trentino-Südtirol zum italienischen Königreich und bildet die Verwaltungsprovinz Venezia Tridentina.

Die bisher in Hall untergebrachten Patienten Südtirols werden nun ebenfalls nach Pergine gebracht. Die Ausweitung des Hinterlandes von Pergine (Brenner bis Borghetto) läßt die Zahl der Anstaltsinsassen ins Astronomische schnellen. Wieder wird erweitert und in Nomi baut man ein Altersheim zu einer Pflegeanstalt um, in der 100 "harmlose und ruhige Patienten aus Pergine, die keiner besonderen Behandlung und Beaufsichtigung bedürfen" aufgenommen werden (vgl. Pantozzi, 1989, 167). Hier drängt sich die Frage auf, warum Menschen, die keiner "besonderen Behandlung und Beaufsichtigung" bedurften, überhaupt ihre Freiheit verloren und offiziell nie aus der Anstalt von Pergine entlassen wurden.

Ab Oktober 1922 ist Benito Mussolini als Ministerpräsident an der Macht; der Partito Nazionale Fascista (PNF) wird zur ersten bürgerlichen Massenpartei Italiens. Die faschi-stisch orientierte Verwaltung der Anstalt von Pergine, die unter den gegebenen politischen Voraussetzungen berechtigterweise mit einer drastischen Zunahme der "Geisteskranken" rechnet, plant 1924 die große und erschreckende Erneuerung: die Stadt der Geistes-kranken[17]. Der "österreichische" Teil der Anstalt sollte mit einem großen "italienischen" Teil verbunden werden. Obwohl nicht der gesamte Plan verwirklicht werden wird, wächst die ursprünglich für 240 Kranke konzipierte Anstalt innerhalb von fünfzig Jahren zu einer gespenstischen Riesenanlage mit 750 Betten an.

Nachdem die Verwaltungsprovinz Venezia Tridentina 1927 aufgeteilt wird, bilden Bozen und Trient nicht mehr eine, sondern zwei eigene Provinzen. Zu den Befugnissen der Selbstverwaltung, die den italienischen Provinzen zusteht, gehört auch der Aufbau und Betrieb einer eigenen psychiatrischen Betreuung. Bozen anerkennt nicht nur die Zuweisung der Irrenanstalt von Pergine an die Provinz Trient, sondern verzichtet unver-ständlicherweise sogar auf das Miteigentum.

Damit aber bleibt die Provinz Bozen weiterhin psychiatrisches Ödland. Anstatt nach Hall werden die Kranken eben nach Pergine geschickt. Außer der Bezahlung der Tagessätze gibt es von der Provinz Bozen aus keine Verknüpfung mit der dortigen Anstalt. Nach Pantozzi, langjähriger Amtsdirektor des Ressors für Sozial- und Gesundheitswesen der Autonomen Provinz Bozen, arbeitete nie ein Südtiroler Psychiater oder Krankenpfleger in Pergine (vgl. 1989, 185).

Daraus folgte, daß dort Hunderte von deutschsprachigen Menschen im Gespräch mit Ärzten und Pflegern nie ihre Muttersprache benutzen konnten. Und dies, wie Steurer schreibt, auch nicht in Zeiten, in denen "die Einführung zweisprachiger Hundemarken in der Gemeinde Bozen als großer Erfolg einer gesetzlichen Zweisprachigkeit angepriesen" wird (Steurer, 1982, 5).

Der "Stadlhof" in Pfatten

Auf politischen Druck der Provinz Trient wurde 1938 der leerstehende "Stadlhof" in Pfatten (Provinz Bozen), ehemals eine Besserungsanstalt für "sittlich verwahrloste" männliche Jugendliche, als beschäftigungstherapeutische Anstalt (Landwirtschaft) für chronische Psychiatriepatienten neu eröffnet (Pantozzi, 1989, 187f).

Lange Zeit war er keine autonome psychiatrische Einrichtung der Provinz Bozen, sondern eine Außenstelle des psychiatrischen Krankenhauses Pergine. Bis 1963 unterstand er dessen Führung und Oberaufsicht. Erst auf Betreiben der Provinz Trient ging er an Südtirol über und hatte bis 1985 in Dr. Bruno Frick, Facharzt für Neurologie und Hygiene, einen eigenen und äußerst umstrittenen Sanitätsdirektor.

Die ersten Einweisungen in den Stadlhof, der eine Aufnahmekapazität von 150 PatientInnen im Alter von ca. 25 bis 80 Jahren hatte, erfolgten im September 1938. Anwesenden Arzt gab es im Stadlhof keinen; nur 1x pro Woche kam der Gemeindearzt von Branzoll vorbei. In den ersten Jahren wurde zunehmend der Kaplan Marinolli zum Verwalter und Chef der Krankenwärter. In vielen Entscheidungen waren die Betreuer, Patienten und Krankenschwestern allein und es zeigte sich, daß das landwirtschaftliche Experiment mit Geisteskranken schwieriger war als erwartet. Immer deutlicher erkannte man, daß der Arbeit allein keine therapeutische Wirkung zukam; daß sie nur eine Hilfe beim Heilverfahren sein kann, aber nicht das Heilverfahren selbst. Nur ca. 10 % der Insassen des Stadelhofes (1940 waren es 120) konnte nach Hause zurückkehren; für den großen Rest hingegen hatte die mühsame Arbeit auf den Feldern und Weinbergen nur das Ziel, einer möglichen Verschlechterung ihres Zustandes eventuell vorzubeugen (vgl. Pantozzi, 1989, 189-196).

Es überrascht nicht, daß es die "Kranken" selbst waren, die die Arbeit nicht als Therapie empfanden, sondern als das was sie wirklich war: harte Arbeit, die nicht ihnen zugute kam, sondern der wirtschaftlichen Rentabilität des Betriebes. Am frühen Morgen zogen sie auf die Felder, legten Sümpfe trocken, produzierten Obst, Gemüse und Blumen, betrieben die Viehzucht und die Landwirtschaft und kehrten erst am späten Abend zurück. Die erwartete "wiederkehrende Seelenruhe dank der edlen Arbeit auf den Feldern" ("La Provincia di Bolzano", 20.10.1938, in: Pantozzi, 1989, 191) fanden sie dabei nicht. Die Arbeiter, die man "Kranke" nannte, erhielten keinen Lohn, waren nicht versichert und hatten keinen Anspruch auf Rente. Aber damit nicht genug; ihre Angehörigen mußten für ihren "Aufenthalt" im Stadelhof, der in jener Zeit weder Ärzte hatte noch ein Kranken-haus war und auch keine Heilbehandlung anbot, auch noch zahlen.

Aber es sollte alles noch unvorstellbar schlimmer werden. Den deutschsprachigen Patienten von Stadlhof und von Pergine stand in jener Zeit durch das Optionsabkommen zwischen Hitler und Mussolini die unfaßbare "Euthanasieaktion" der Nationalsozialisten bevor. Für unzählige "unwerte" Menschen, zu denen auch die PsychiatriepatientInnen erklärt wurden, endete diese "Ausmerze" mit dem Tod.



[15] Heinroth hatte ab 1811 den ersten psychiatrischen Lehrstuhl in Leibzig inne. Er gehörte zu jenen "romantischen deutschen Irrenärzten", die unter dem Einfluß der Romantik ihre Aufmerksamkeit auf die Erforschung der Persönlichkeit und des Innenlebens des Menschen lenkten und sich entschieden vom Rationalismus des 18. Jahrhunderts distanzierten (vgl. Pantozzi, 1989, 117).

[16] Eine Gemeinde ging sogar so weit, die "Narreten" mit der Begründung abzulehnen, daß man "ja eh schon die Mülldeponie hat." Damit werden die "Narreten" dem Sondermüll gleichgesetzt.

[17] Die Zahl der Insassen stieg in der Zeit des Faschismus gewaltig an. 1926 gab es in Italien 60.127 Einweisungen, 1941 hingegen 96.423 (Pantozzi, 1997, 164).

V Drittes Reich und "Euthanasie"

"Es gab eine Zeit, die wir jetzt als barbarisch betrachten, in der die Beseitigung der lebensunfähig Geborenen und Gewordenen selbstverständlich war; dann kam die noch jetzt laufende Phase, in welcher schließlich die Erhaltung jeder noch so wertlosen Existenz als höchste sittliche Forderung galt; eine neue Zeit wird kommen, die von dem Standpunkte einer höheren Sittlichkeit aus aufhören wird, die Forderungen eines überspannten Humanitätsbegriffs und seiner Überschätzung des Wertes der Existenz schlechthin, mit schweren Opfern dauernd in die Tat umzusetzen." (Binding und Hoche, 1922, in: Dörner, Haerlin, Rau et al., 1989, 81)

5.1. "Volkswohl" und "Erbgesundheit"

Die Prognose einer künftigen neobarbarischen "Sittlichkeit", die der Jurist Binding und der Psychiater Hoch bereits 1922 in ihrem Werk "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwertens Lebens" aufstellten, sollte sich schon bald bewahrheiten.

Zur "neuen" Ideologie der Nationalsozialisten gehörten der Haß auf Parlamentarismus und Demokratie, die bedingungslose Unterordnung unter das "Führer-Prinzip", radikalster Antisozialismus, übersteigerter Extrem-Nationalismus, die Überbetonung der Volks-gemeinschaft, der Ariermythos, der Antisemitismus, der "Sozialdarwinismus", der mit der Forderung nach Ausmerzung "unwerten" Lebens einhergeht u.a.m. Diese Auffassungen und Vorurteile waren auch damals nicht neu, sondern alt und schon lange vorhanden; neu ist jedoch die Radikalität und Konsequenz, mit der sie "weitergedacht" und vollendet werden (vgl. Staffler & Hartungen, 1985, 95f).

Im Jänner 1933 - der Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise ist gerade überschritten - wird Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. Im Juli desselben Jahres wird im Namen von Rassenschutz, Rassenhygiene und Rassenzucht und zur "Rettung des Volkskörpers" das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GVeN) verabschiedet.

Als "Erbkrankheiten" werden folgende aufgezählt: angeborener Schwachsinn, Schizo-phrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, Fallsucht, Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), erbliche Blindheit und Taubheit sowie schwere körperliche Mißbildung. Die Sterilisation, die ausdrücklich auch an schweren Alkoholikern durchgeführt werden soll, konnte auch "gegen den Willen des Unfruchtbarzumachenden" und unter Anwendung "unmittelbaren Zwanges" (§ 12 des GVeN) durchgeführt werden.

Durch massive und gezielte Propaganda trat nicht nur kein nennenswerter Widerstand gegen dieses Gesetz auf, sondern es stieß auf so weite Zustimmung, daß es auf alle, die als "asozial veranlangt" bezeichnet wurden, ausgedehnt werden konnte. Nach Dorothea Buck wurden zwischen 1934 und 1945 rund 400.000 Menschen einer Zwangssterilisation unterworfen; über 1.000 (vorwiegend Frauen) sind daran gestorben (vgl. Hinterhuber, 1995, 9f).

Kraepelin, der große deutsche Psychiater, schrieb bereits 1918 in seinem Aufsatz "100 Jahre Psychiatrie" hoffnungsvoll: "Ein unumschränkter Herrscher, der, geleitet von unserem heutigen Wissen, rücksichtslos in die Lebensgewohnheit der Menschen einzugreifen vermöchte, würde im Laufe weniger Jahrzehnte bestimmt eine entsprechende Abnahme des Irreseins erreichen können." (in: Lehmann, 1990, 27)

Die "Beschränkung des Lebens" wurde auch von Theologen - und natürlich nicht nur von ihnen - als "neuer Wert" gesehen. Die Sterilisation war nur ein erster Schritt auf dem Weg zu "Euthanasie" und Eugenik. Systematisch wurde die Bevölkerung auf die "Notwendig-keit" der "Ausmerzung unwerten Lebens" vorbereitet. Unter dem Namen "Euthanasie", der an sich Sterbehilfe bei sterbenden Menschen bedeutet (gr. eús: wohl, gut und gr. thánatos: Tod), wurde von den Nationalsozialisten die ungehemmte Ermordung von Kranken und Behinderten geplant. Bezeichnet wurden sie als "geistig Tote", "Ballast-existenzen", "nutzlose Esser", "leere Menschenhüllen" und als das "furchtbare Gegenbild echter Menschen" und das Mitleid mit ihnen als Denkfehler (vgl. Dörner et al., 1989, 80).

Der faschistische Wunschtraum, demzufolge die Aufgabe der Medizin nicht mehr in der Heilung der Kranken und in der Betreuung der Unheilbaren, sondern in der 'Heilung' der Gesellschaft von ihren 'Unheilbaren' besteht, ist auch immer wiederkehrendes Thema der nationalsozialistischen Spielfilme, die von einem Millionenpublikum gesehen und gefeiert wurden[18].

Immer wieder wurden die "unhaltbaren Kosten" und die übergroße Belastung des Staatshaushaltes durch die Pflege und den Erhalt der Kranken und Behinderten angeprangert. Mit Erblehre, Rassenkunde und Bevölkerungspolitik, einem weitverbreiteten Schulbuch mit erschütternden Beispielen der nationalsozialistischen Beeinflussung, bearbeitete man bereits die Volksschüler. Auf perfide Art und Weise schlug sich die ideologische Indoktrination auch in an und für sich wertneutralen Unterrichtsfächern wie Mathematik nieder. Die Beispiele sind bekannt.

Bereits 1935 äußerte Hitler, "daß wenn ein Krieg sein soll", er auch "diese Euthanasiefrage aufgreifen und durchführen werde", weil ein solches Problem im Kriege "glatter und leichter" durchzuführen sei und eventuelle Widerstände "in dem allgemeinen Kriegs-geschehen nicht diese Rolle spielen würden wie sonst ..." (in: Steurer, 1982, 8).

Im Sommer 1939 zeichnete sich der Krieg bereits ab und so wurde das Vernichtungs-programm konkret geplant und organisiert. Viktor Brack, der SS-Oberführer und der Arzt Werner Heyde (der Arzt des u.g. Spielfilms heißt - kaum zufällig - Heydt) übernahmen die Leitung und operierten aus der Zentrale der Dienststelle in Berlin, Tiergartenstraße 4 ("Amt T4").

Im Oktober 1939 erhielten alle Heil- und Pflegeanstalten "Meldebögen", in denen jene Patienten angegeben werden mußten, die an Schizophrenie, Epilepsie, senilen Erkran-kungen, Schwachsinn, Encephalitis, Chorea Huntington und "anderen neurologischen Endzuständen" litten. Gemeldet werden mußten auch die "kriminellen Geisteskranken", die Kranken "nicht deutschen Blutes" und all jene chronisch Kranken, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Pflegeanstalt befanden. Anhand dieser Angaben entschieden dann die Ärzte des "Amtes T4" über Leben und Tod dieser Patienten. Erklärtes Ziel der Aktion war die Ausrottung der Hälfte der in den Kranken- und Pflegeanstalten betreuten Menschen (vgl. Hinterhuber, 1995, 30f).

Nach dieser amtlichen Sortierung wurde die Überführung der Opfer in die in aller Eile errichteten und streng bewachten Tötungsanstalten angeordnet. Die wichtigsten davon waren: Hadamar bei Limburg a. d. Lahn, die "Musteranstalt" Schloß Hartheim in Niedernhart bei Linz, Grafeneck in Württemberg und Sonnenstein bei Pirna a.d. Elbe, Bernburg a.d. Saale, Brandenburg und Kalmenhof bei Idstein.

Nach mehreren "Probetötungen" an psychiatrisch diagnostizierten Menschen setzte sich das Kohlenmonoxid als "günstigste" Tötungsmethode durch. Die Leichen der vergasten Menschen wurden in den Krematorien der Anstalten verbrannt. Trotz der intensiven Tarnungsmaßnahmen blieb der Bevölkerung weder der massenweise Abtransport der Geisteskranken aus den Heil- und Pflegeanstalten noch der Geruch der verbrannten Leichen verborgen.

Der über das Bekanntwerden der Tötungsaktion beunruhigte Reichsführer-SS Himmler schrieb im Dezember 1940 an Viktor Brack, den Leiter der Aktion:

"Die Bevölkerung... glaubt zu wissen, was sich in dem dauernd rauchenden Krematorium [der Anstalt Grafeneck] abspielt. Was dort geschieht, ist ein Geheimnis und ist es doch nicht mehr. Somit ist dort die schlimmste Stimmung ausgebrochen, und es bleibt m.E. nur übrig, an dieser Stelle die Verwendung der Anstalt einzustellen und allenfalls ... aufklärend zu wirken, indem man gerade in der dortigen Gegend Filme über Erb- und Geisteskranke laufen läßt. ... ." (in: Steurer, 12)

Mit einem "Trost-Brief" wurde den Angehörigen der Ermordeten der Tod durch eine beliebige Krankheit mitgeteilt, das Verbrennen der Leiche als Maßnahme zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erklärt und die Zusendung der Aschenurne angeboten.

Bis zum Beginn des Jahres 1941 stand bei der "Euthanasieaktion" der (erb-) gesund-heitliche Gesichtspunkt im Vordergrund, danach wurde die Aktion auch auf die Insassen der Konzentrationslager ausgedehnt. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt der durch-geführten Morde hin zu rassischen, religiösen und politischen Gegnern: Juden, Zigeuner, Russen, Sozialdemokraten, Kommunisten, Homosexuelle... sind die Opfer.

Die "Euthanasie" mußte im August 1941 nach vehementen Protesten v.a. der beiden Kirchen, in deren Händen sich ein Großteil der Heil- und Pflegeanstalten für geistig/körperlich Behinderte befand - zumindest offiziell - von Hitler eingestellt werden. Als "wilde Euthanasie" ging sie bis zum Kriegsende weiter. Durch "Hungerstationen", grausamste medizinische Versuche, zu niedrig oder zu hoch dosierte Medikamente u.ä. wurden akut Kranke, Unangepaßte, Verhaltensgestörte, alte Menschen und "antisoziale Psychopathen" in unbekannter Zahl umgebracht.

In einem Protokoll des Internationalen Gerichtshofes in Nürnberg wird die Zahl der durch die organisierte und "wilde Euthanasie" getöteten Menschen aus den Irrenanstalten, Pflege- und Erholungsheimen und Krankenhäusern auf mindestens 275.000 geschätzt (vgl. Hinterhuber, 1995, 37). Neben dieser Form des Tötens erfolgte noch die Massen-vernichtung von Millionen Angehöriger "unerwünschten Volkstums" und als "minderwertig" angesehener Rassen.

5.2. Die Südtiroler Geisteskranken zur Zeit des Dritten Reiches

Zur Zeit des Beginns der "Euthanasieaktion" des Dritten Reiches (1939) gehörte Südtirol bereits seit zwanzig Jahren zu Italien. So gesehen könnte man meinen, daß die Südtiroler Geisteskranken von dieser nationalsozialistischen Tötungsmaschinerie verschont geblieben wären. Durch das sog. Optionsgesetz kam jedoch alles anders.

Bereits seit 1923 lief das Programm der Italianisierung des öffentlichen Lebens in Südtirol in vollem Umfang (Amtssprache, Aufschriften, Namen, Ortsnamen...). Italienische Bürgermeister und Beamte, die Auflösung und das Verbot deutscher Schulen, staatliche Förderung italienischer Zuwanderer, wirtschaftliche Förderung von italienischen Unternehmen, Behinderung der deutschen Presse u.v.m. sollten dafür sorgen, daß aus dieser nationalen Minderheit der "neuen Provinz" baldmöglichst Italiener wurden (vgl. Staffler & Hartungen, 1985, 67f)

Diese Unterdrückung der deutschsprachigen Bevölkerung Südtirols rief internationale Proteste und die Forderung nach Minderheitenschutz hervor. Die Südtiroler selbst hofften auf Interventionen von Wien und Berlin und auf eine Revision des Versailler Friedensvertrages von 1919. Zunehmend orientierten sie sich jedoch mehr an Deutschland als an das Vaterland Österreich, das ihnen nicht im erwarteten Ausmaß beistand.

Seit Mitte der dreißiger Jahre wurde die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit der "Achse Berlin - Rom" immer enger und viele Südtiroler glaubten - spätestens nach dem Anschluß Österreichs (1938) an Deutschland - daran, daß auch ihr Land bald von Hitler ins Reich "heimgeholt" würde. Im Mai 1939 wurde zwischen Italien und dem Deutschen Reich ein militärischer Beistandspakt geschlossen. Da das Minderheitenproblem der Südtiroler die gute Zusammenarbeit zwischen den "Achsenmächten" jederzeit gefährden konnte, fällten die beiden Diktatoren Hitler und Mussolini die Entscheidung, das "Südtirolproblem" ein für alle mal aus der Welt zu schaffen (ebd., 68f und 129f).

Die Lösung des Problems sah jedoch völlig anders aus als erwartet. Nicht das Land mitsamt seinen Menschen sollte "heimgeholt" werden, sondern nur die deutschsprachigen Menschen. Diese wurden vor die Alternative gestellt, durch eine Wahl entweder für Deutschland zu optieren und anschließend ins Reich abzuwandern, oder die italienische Staatsbürgerschaft beizubehalten und unter faschistischer Herrschaft weiterhin in Südtirol zu bleiben. Als Frist gewährte man für die Option den 31. Dezember 1939, für die Umsiedlung den 31. Dezember 1941.

Die deutsche Volksgruppe wurde durch dieses Programm in die zwei Lager der "Optanten" und "Dableiber" gespalten, die sich unversöhnlich gegenüberstanden. Unvorstellbare Propagandamaßnahmen, Diffamierung, Hetze, üble Nachrede, Beeinflussung und Gewalt wurden zur bitteren und allgegenwärtigen Realität.

Das Ergebnis der Option kam fast einem Plebiszit für das Dritte Reich gleich: 86% (mehr als 200.000) der deutschen Südtiroler entschieden sich für die Abwanderung. Bis 1942 waren ca. 75.000 der Optanten abgewandert. Danach kam die Umsiedlung durch die Kriegsereignisse fast völlig zum Stillstand (vgl. Staffler & Hartungen, 129f).

5.2.1. Verschleppung und Vernichtung

Bereits einen Tag nach dem Ablauf der Frist für die Option, d.h. am 01.01.1940, erklärte sich das Psychiatrische Krankenhaus von Pergine für jene deutschen Südtiroler nicht mehr zuständig, die sich für die Abwanderung entschieden hatten.

Ich möchte hier noch einmal drauf aufmerksam machen, daß bis 1968 in Italien jeder Insasse eines psychiatrischen Krankenhauses seine bürgerlichen Rechte verlor, entmündigt wurde und von allen Wahlen ausgeschlossen war. Sie selbst konnten also gar nicht zwischen der deutschen und italienischen Staatsbürgerschaft wählen. Wieso mußten sie das Land verlassen, bevor ihre Angehörigen dies - gegebenenfalls - taten? Wieso galt für sie nicht die gewährte Frist der Umsiedlung bis zum 31.Dezember 1941? Warum konnte ignoriert werden, daß Wahlentscheidungen, die nicht der gesetzlicher Vertreter des Betroffenen trifft, unzulässig und ungültig sind? Daß die Unterschrift eines Angehörigen (der in vielen Fällen gar nicht der Vormund war) oder gar der Insassen selbst, wertlos sind? Wie ließe es sich sonst erklären, daß - konsequenterweise - bei vielen dieser Patienten die Aufnahme in den deutschen Staatsbürgerschaftsverband unterblieb? Viele Fragen, auf die es kaum erklärende Antworten gibt. Außer jene, daß man offensichtlich Wert darauf legte, die Geisteskranken schnell loszuwerden.

Im Mai 1940, d.h. in der Zeit, in der das "Euthanasieprogramm" in Deutschland auf dem Weg zu seiner verheerenden Perfektionierung war, wurden 30 deutschsprachige Südtiroler PsychiatriepatientInnen des Stadelhofs in Pfatten und weitere 31 aus den Anstalten von Nomi (Trentino) und Udine schnell in die Anstalt von Pergine gebracht. Insgesamt 299 Menschen wurden von dort in der Nacht des 26. Mai auf Sonderzüge "verladen" und nach Zwiefalten in Württemberg umgesiedelt. Nach dieser Verschleppung war sowohl die Anstalt von Pergine als auch der Stadlhof frei von deutschsprachigen SüdtirolerInnen (vgl. Pantozzi, 1989, 200).

Mit der "Rückführung" der sog. Geisteskranken der Anstalt von Pergine, die sich angeb-lich für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden hatten, wurde der Arzt Dr. Simek (Vertreter der dt. Ärztekammer) beauftragt.

In seinem Bericht an das Reichsaußenministerium betonte Dr. Simek, der die "Reise" begleitete, das "große Entgegenkommen der italienischen Behörden" und teilte mit, daß die meisten "Volksdeutschen" an der Fahrt "lebhaften Anteil" genommen hätten. Im gleichen Satz schreibt er: "Die Kranken waren zum Teil in Zwangsjacken". Zu seinem Sprachgebrauch noch soviel: die Geisteskranken wurden "ein- und auswaggoniert", mit Lebensmitteln wurde der Zug "belegt" (vgl. Steurer, 10).

Den italienischen Begleitern wurde in Zwiefalten das Betreten des Krankenhauses verwehrt; im Gegenzug dazu wurden sie zu einer zweitägigen "Erholungsreise" nach Stuttgart und München eingeladen. Sollte damit verhindert werden, daß sie von der nahegelegenen Vernichtungsanstalt Grafeneck erfuhren, aus deren Krematorium Tag und Nacht Rauch aufstieg?

Über die Optionsberechtigung und Optionsausübung der Patienten schrieb Simek im Juni 1940 im selben Bericht folgendes: "Die Kranken waren natürlich nicht in der Lage, ihre Stimme selbst für Deutschland abzugeben, für einen Teil von ihnen wurde dies von den Angehörigen erledigt; bei den anderen ließ sich die deutsche Volkszugehörigkeit aus dem Geburtsort und dem Namen nachweisen" (ebd.).

Nachdem nun trotz der bestehenden Staatsgrenzen wiederum Hall und Innsbruck für die psychiatrische Betreuung der deutschen Südtiroler zuständig waren, wurden diese - wie schon früher - wieder dorthin gebracht. Allein im Jahre 1940 wurden 170 Kranke aus Südtirol nach Hall gebracht (vgl. Pantozzi, 1989, 208). In Nassereith, Mils bei Hall, in Mariatal, Imst, Scharnitz und in der Valduna bei Rankweil in Vorarlberg waren ebenfalls Kranke und Behinderte aus Südtirol untergebracht.

Der Druck auf diese und ähnliche Einrichtungen war unvorstellbar. Parteifunktionäre durchkämmten Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser und Altersheime in Stadt und Land, ideologietreue Ärzte erfaßten Kranke auch in den entlegensten Bergdörfern und veranlaßten Überweisungen in psychiatrische Anstalten und in Pflegeheime. Nicht koope-rierende Ärzte, die sich gegen den Terror zu sehr zur Wehr setzten, wurden entlassen, vertrieben und/oder mit dem Tod bedroht. Von allen wurde strengstes Schweigen über ihre Ahnungen und ihr Wissen verlangt.

Viel zu viele Ärzte und Pfleger vertraten jedoch selbst nationalsozialistisches Gedankengut und dachten gar nicht daran, diese kranken, behinderten oder alten Menschen zu retten. Die nach Kriegsende vielbeschworene Beteiligung der Psychiater an der Euthanasie "nur in Einzelfällen" ist Augenauswischerei und geht grob an der Wahrheit vorbei.

Bereits 1939 wurden auf der 5. Jahresversammlung der "Gesellschaft Deutscher Neuro-logen und Psychiater" von einem ihrer Mitglieder die 'besonderen Verdienste' der Psychiater betont:

"Zunächst ist festzustellen, daß es vor allem der Psychiater war, welcher Staat und Partei auf die ungeheueren Erbgefahren aufmerksam gemacht hat, welche gewisse psychisch und neurologisch Kranke für die Zukunft unseres Volkes bedeuten, und es ist eine Großtat des deutschen Staates und Volkes, daß es sich dieser Einsicht nicht verschlossen hat, sondern tatkräftig zur Bekämpfung der Gefahr übergegangen ist. (...) Jedem Kundigen ist bekannt, welche gewaltige therapeutische Anstrengungen ... jetzt durch die Psychiater gemacht werden, und wie wir bestrebt sind, dadurch im wohlverstandenen finanziellen Interesse aller Beteiligten die Krankheitsdauer auch vieler Erbkranker abzukürzen." (Rüdin in: Lehmann, 28)

Den Ärzten aus Schussenried in Württemberg (eine weitere Anstalt, in die Südtiroler Patienten gebracht wurden) zufolge wurden zwischen 1940-1942 insgesamt 292 Geisteskranke und "Sieche" aus Südtirol (die in verschiedenen Pflegeeinrichtungen in der Umgebung von Innsbruck untergebracht waren) von der Sammelstelle Hall aus in ihre Anstalt gebracht. Aus den Registern von Hall geht hervor, daß der erste große Transport mit 112 SüdtirolerInnen im November 1940 nach Schussenried abgefahren ist (vgl. Pantozzi, 1989, 209ff). Im Dezember mußte in Graveneck das Vergasen und Verbrennen eingestellt werden, weil die Bevölkerung zuviel wußte.

Hunderte von Nordtiroler PatientInnen der Heil- und Pflegeanstalt Hall wurden in Hartheim und Niedernhardt ermordet. Bei diesen Transporten in die Vernichtungslager Österreichs waren ebenfalls Südtiroler dabei. Auch aus dem Jesuheim in Girlan bei Bozen wurden schwerbehinderte Menschen abgeholt und auf einen Lkw verfrachtet und abtransportiert. Insgesamt wurden in diesen Kriegsjahren ca. 600 Südtiroler allein nach Baden-Württemberg (Zwiefalten, Schussenried, Weißenau) gebracht. Diese große Zahl an Menschen konnten dort nur aufgenommen werden, weil die vorher dort untergebrachten Patienten in die Vernichtungslager und Gaskammern gebracht wurden. Jeweils zwei Plätze mußten "freigemacht" werden, damit ein Südtiroler aufgenommen werden konnte (Hinterhuber, 1995, 76-97).

Durch zum Teil widersprüchliche Angaben, verschwundene Unterlagen v.a. der aufschlußreichen Jahre 1940/41 sowie durch zahllose Umverteilungen der Menschen von einer Anstalt in die nächste läßt sich nicht genau sagen, wieviele Menschen Opfer der geplanten und organisierten "Euthanasie" wurden. Über die Opfer der "wilden Euthanasie" in Südtirol schreibt Hinterhuber: "Nach Rücknahme des 'Führerwillens' fielen ungefähr 350 psychisch Kranke und Behinderte aus Südtirol der 'wilden Euthanasie' zum Opfer. Sie starben vorwiegend an Hunger, Vernachlässigung und unterlassener Hilfe-stellung." (1995, 110, kursiv E.G.) Außerdem starben sie an medizinischen Versuchen.

In "Schöne Welt, böse Leut. Kindheit in Südtirol" des Historiker Claus Gatterer (1982) findet sich ein eindrucksvolles Beispiel der "wilden Euthanasie" an behinderten Kindern. Einen Ausschnitt daraus möchte ich hier wiedergeben.

"In diesen Sommertagen trat ein Ereignis ein, das allgemeines Entsetzen auslöste. Die zwei ältesten Buben des Rauter Lois, eines kleinen Bauern oben am Berg, der sich mit Schmuggeln und Taglöhnerei über Wasser hielt, waren physisch mißraten: Sie waren lahm und beutelten unentwegt mit dem Kopf, der eine war obendrein stumm, doch waren sie nicht eigentlich schwachsinnig. 'Rauschkinder', sagten die Leute. Der Stumme spielte Ziehharmonika, daß es eine Freude war, ihm zuzuhören.

Der Lois hatte für Deutschland optiert. Im Sommer 1942, vor einem Jahr also, war der Paller zu ihm gekommen und eine von der Frauenschaft sowie zwei Herren von auswärts und diese, die Auswärtigen, hatten zu ihm gesagt, die Buben, die zwei Kranken, die gesunden Kinder nicht, die Buben also müßten auswandern, sie würden in ein erstklassiges Spital gebracht und dort geheilt werden, sofern Heilung überhaupt möglich sei, sei dies unmöglich, werde man sie wieder herbringen, nach Hause. Die Rauterische hatte sich dagegen gewehrt wie eine Gluckhenne: 'Entweder gehen wir alle, wie man's uns versprochen hat, und wir bleiben alle beisammen, oder es geht keins', hatte sie gesagt. Der Lois aber hatte nach langem Zögern zugestimmt, offenbar, weil er befürchtete, man werde ihn zum Militär einberufen. Zumindest nahmen die Leute das an.

Nun trafen nach einem Jahr, innerhalb von nicht einmal 10 Tagen zwei Zettel für den Lois ein, wahrhaftig nicht mehr als gedruckte Zettel mit den in Maschinenschrift geschriebenen Namen und den Angaben: Der Soundso, soundso viele Jahre alt, sei am soundsovielten gestorben... Der Lois erhielt die beiden Zettel am nächsten Abend in einem ziegelroten Kuvert, das ein kleiner Nachbarbub überbrachte, der im Dorf zu tun gehabt hatte. Die Rauterische gebärdete sich wie eine Löwin. 'Du Mörder, du Mörder!' fuhr sie den Paller auf dem Postplatz an, am Sonntag, vor allen Leuten.

Mit dem Lois war nicht mehr zu reden. Er betrank sich Abend für Abend, und wenn er betrunken war, wimmerte er: 'Sie hat recht, wir sind lauter Mörder!'."

Beide "Rauter-Kinder" waren in die Pflegeanstalt "St. Josefs-Institut" in Mils bei Hall inTirol gebracht worden. Zwischen 1940 und 1944 wurden dort insgesamt 126 Südtiroler Patienten und Patientinnen aufgenommen (aus den Jahren 1939 und 1945 fehlen die Eintragungen). 32 wurden Opfer des NS-Terrors und der "medizinischen" Menschen-versuche (vgl. Hinterhuber, 1995, 99). Valentin und Heinrich, die Rauter-Kinder, sind zwei von ihnen.

5.2.2. Die Reaktionen der Südtiroler Öffentlichkeit

Im Gegensatz zur Trientiner Kurie, die sich sehr früh und grundsätzlich von der Ideologie des Dritten Reiches distanzierte, sah Steurer zufolge die Brixner Kurie zwischen dem Christentum und dem Nationalsozialismus keinen unüberbrückbaren Gegensatz. Ein Großteil des Klerus teilte nicht die Meinung der Kurie des Bistums Brixen und machte wiederholt auf die Gefahr der nationalsozialistischen Beeinflussung des Volkes aufmerksam. Die Kurie, die um Weisungen gebeten wurde, gebot ein neutrales Verhalten (Steurer, 14).

Pfarrer Staudacher aus Brixen schrieb 1940 in einer Gedenkschrift: "Die Kurie wurde zwar öfters und eindringlich auf die Meinung des Klerus aufmerksam gemacht, aber sie wies auf ihr Verbot jeden Eingreifens hin. So konnten die Volksverführer sehr lange ungestört arbeiten, und die taten es mit großem Eifer und Erfolg. ... Als die Kurie zuletzt doch inne wurde, wie weit die Sache schon verdorben sei, stellte sie sich auf den Standpunkt, der auch von den Dekanen geteilt wurde, jetzt dürfe der Klerus deswegen nichts mehr tun, weil es schon zu spät sei und doch nichts mehr nütze. ... ." (ebd., 15)

Zur Zeit der Option, also um 1939/40, erreichten die Meinungsverschiedenheiten zwischen Klerus und Kurie ihren ersten Höhepunkt. Dabei ging es nicht nur ums Auswandern oder Dableiben, sondern um die Einschätzung des Nationalsozialismus im allgemeinen. Vom Klerus wurde die Ablehnung des Dritten Reiches ganz konkret mit der Euthanasiefrage begründet.

Am 19. Dezember 1940 - nach den zwei großen Abtransporten der Südtiroler Geistes-kranken von Pergine und Hall aus - erschien in der katholischen Bozner Zeitung "Volksbote" ein mutiger Artikel. Unter dem Titel "Ein furchtbarer Verdacht" wurde die Praktik eines nicht expressis verbis genannten Landes angeprangert, das so weit gehe, harmlose alte und psychisch kranke Menschen, die "der Nation zur Last fallen", zu töten. Auch die Stellungnahme des Vatikans zur Euthanasiefrage wurde in diesem Artikel eingeflochten (vgl. Steurer, 31). Wenige Tage vorher ging der Verfasser des Artikels "Tötung Harmloser unerlaubt" in der Tageszeitung "Dolomiten" sogar noch weiter und schrieb: "Nur Nietzsches berühmte 'blonde Bestie' kann den Gedanken der behördlichen Tötung Harmloser aushecken ... ." (ebd.) Die Bevölkerung hatte also nicht "nichts gewußt."

Obwohl die deutschsprachigen Zeitungen "Dolomiten" und "Volksbote" unter die Presseorgane der "Katholischen Aktion" aufgenommen waren und dadurch dem direkten faschistischen Zugriff entzogen waren, wurde der "Volksbote" im Oktober 1941 verboten. Der obige Artikel war mit ein Grund dafür.

Die verweigerte Rückkehr der Überlebenden

Mit Kriegsende waren in Baden-Württemberg (Schussenried und Zwiefalten) noch 167 Südtiroler Patienten am Leben. Bei den Ansuchen um Rückwanderung nach Italien begegnete ihnen eisige menschliche und bürokratische Kälte.

Bei den Optionserklärungen hatte sich niemand um eine rechtsmäßge Abwicklung gekümmert; wichtig war offensichtlich nur, daß diese Menschen so schnell wie möglich abtransportiert wurden. In Deutschland wurde vielen Verschleppten die Einbürgerung verweigert, weil sie geisteskrank waren, und/oder weil die Optionserklärung rechtlich nicht einwandfrei war. Dies rettete sicherlich vielen das Leben, denn als Deutsche wären wohl noch mehr von ihnen vergast worden.

Bis 1948 gab es für die "normalen" Südtiroler Optanten die Möglichkeit der Rückoption. Wer diese Erklärung nicht abgab, verzichtete damit auf die italienische Staatsbürgerschaft. Für jene Personen, die zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes zur Rückoption im Ausland (!) oder als Kriegsgefangene in einem Lager lebten, galten verlängerte Termine.

Im Krankenhaus von Schussenried, wo 1945 noch 131 Südtiroler Kranke lebten, erfuhr man zu spät und mit falschen Angaben von der Möglichkeit der Rückoption. Das Sammelgesuch wurde ein paar Tage zu spät eingereicht und auch deshalb abgelehnt. Abgelehnt wurde es aber auch, weil die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter fehlte. Bei der Option waren dererlei Genauigkeiten nicht wichtig gewesen, nun aber achtete man darauf (vgl. Hinterhuber, 1995, 86f).

Die Republik Italien verweigerte ihnen die Rückkehr mit der Begründung, daß sie durch die Option (die in den allermeisten Fällen ungültig war, weil nicht die gesetzlichen Vertreter für sie optiert hatten) die italienische Staatsbürgerschaft verloren und diese durch eine fristgerechte Rückoption nicht wieder erlangt hätten. Die Möglichkeit des verlängerten Termins galt bei den Geisteskranken offensichtlich nicht (ebd. und Pantozzi, 1989, 219-223).

Niemand wollte sie haben. Deutschland nicht, weil ihre Option ungültig war und weil sie geisteskrank waren, und Italien nicht, weil sie geisteskrank waren und ihre Option - irgendwie - doch gültig war. Als Staatenlose mußten diese Menschen dort bleiben, wo sie waren: in den Anstalten von Baden-Württemberg.

Von der offiziellen Südtiroler Seite und auch von ihren Angehörigen wurde ihre Existenz weitgehend verdrängt und vergessen. Im Jahr 1960 lebten immerhin noch 67 Patienten in Bad Schussenried. Erst ab Mitte der 70er Jahre und auf Bestreben der dortigen Anstalt wurde ein Repatriierungsprogramm gestartet, das im Laufe langjähriger Vorbereitungen die rückkehrwilligen Patienten nach Südtirol zurückbringen sollte.

Weder das offizielle Südtirol noch die italienischen Behörden haben die Rückführung erleichtert. Viele Jahre lang waren nur Urlaubsfahrten gestattet (vgl. Südtirol profil, 06.03.1994). Bei acht (!) Patienten gelang nach 45 Jahren ununterbrochenen Krankenhaus-aufenthaltes die Rückführung und die Wiedereingliederung in die Ursprungsgemeinde trotzdem (vgl. Hinterhuber, 1995, 86). Bei allen anderen Überlebenden scheiterte diese Maßnahme an der Unmenschlichkeit, die oft Bürokratie genannt wird.

Einer jener Südtiroler Patienten, die im Mai 1940 von Pergine aus in die Psychiatrischen Krankenhäuser von Zwiefalten und Schussenried transportiert wurden, der Vernichtungs-anstalt Grafeneck entgingen und nach dem Krieg - bis zum Tod - kein anderes Daheim als das Krankenhaus hatten, war Josef Demetz aus St. Ulrich in Gröden. Bei seinem Abtransport nach Zwiefalten war er 24 Jahre alt. Bis zu seinem Tod klagte er über Heimweh und wünschte sich, "wenn möglich halt in St. Ulrich begraben zu werden". Dieser letzte Überlebende einer Südtiroler Schande starb im September 1998 in Zwiefalten.

Zwischen Deportation und Tod liegen fast sechzig Jahre. Unvorstellbare sechzig Jahre in einem Psychiatrischen Krankenhaus, weil man ihn in der Heimat nicht haben wollte. Auch sein letzter Wunsch wurde ihm nicht erfüllt. Er wurde nicht in St. Ulrich/Gröden begraben. Der Bürgermeister von St. Ulrich dazu: "Wir haben so schon keinen Platz mehr im Friedhof". Fairerweise muß ich dazusagen, daß er nach den Reaktionen der Medien zugestimmt hat, nach der Erweiterung des Friedhof auch einen Platz für Josef Demetz zu reservieren.

Der dem Nazi-Vernichtungssystem Entkommene Josef Demetz wurde in Zwiefalten beerdigt. Dadurch entging er zumindest der Feuerbestattung und dem von ihm gefürchteten Schicksal, am Ende doch noch "den Kamin hinaufgelassen zu werden" (in: FF, 28. Jänner 1999, 40f).

Kein Platz für Geisteskranke in Südtirol. Weder für die Lebenden von damals, noch für die Toten von heute.

Wie gespürlos nach wie vor mit dieser Thematik in Südtirol umgegangen wird, habe ich durch die Aussage einer Mitarbeiterin eines psychiatrischen Wohnheimes in Meran erfahren. Ihr Ansuchen um Genehmigung einer Fortbildung zum Thema "Psychiatrie und Nationalsozialismus" wurde vor kurzem mit der Begründung abgelehnt, daß die Auseinandersetzung mit diesem Thema "... nichts mit ihrer Arbeit zu tun hat".

Da aber das Wissen das Denken beeinflußt und das Denken sich auf das Handeln auswirkt, bleibt die drängende Frage, ob nicht im Vergessen und Verdrängen die größere Gefahr liegt als in der Erinnerung?



[18] Ein beeindruckendes Beispiel dafür ist Wolfgang Liebeneiners Film "Ich klage an". Im Vordergrund dieses propagandistischen Auftragswerkes von 1938 steht die aktive Sterbehilfe, die Euthanasie auf Verlangen einer Kranken; die - ideologisch wichtigere - Nebenhandlung fordert die Tötung eines "lebensunwerten" Kindes.

VI Der Wandel der italienischen Psychiatrie

"Ein orientalisches Märchen erzählt von einem Mann, dem im Schlaf eine Schlange in den Mund gekrochen war. Die Schlange glitt in den Bauch und richtete sich dort ein; von dort aus zwang sie dem Mann ihren Willen auf und nahm ihm so seine Freiheit.

Der Mann war der Schlange völlig ausgeliefert: er gehörte nicht mehr sich selbst. Bis er eines Morgens spürte, daß die Schlange fort und er wieder frei war. Da aber bemerkte er, daß er nicht wußte, was er mit seiner Freiheit anfangen sollte. 'Während der langen Zeit, in der die Schlange unumschränkt über ihn herrschte, hatte er sich so daran gewöhnt, seinen Willen dem ihren, seine Wünsche ihren Wünschen und seine Regungen ihren Regungen unterzuordnen, daß er einfach die Fähigkeit verloren hatte zu wünschen, nach etwas zu streben, selbständig zu handeln.' 'Anstelle der Freiheit hatte er die Leere gefunden', denn 'mit der Schlange hatte ihn sein neues, in der Gefangenschaft angenommes Wesen' verlassen, und so mußte er den früheren menschlichen Gehalt seines Lebens mühsam zurückerobern." (in: Basaglia, 1971, 160f)

Dieses Märchen stellt eine verblüffende Analogie zur Lage der Geisteskranken dar. Im Abschnitt "Behandlung oder Zurichtung" werde ich ausführlicher auf den Umgang und die Methoden der Behandlung eingehen.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern (z.B. England mit der 1947 in London von Jones M. gegründeten "Therapeutischen Gemeinschaft" oder Frankreich mit dem Sektorenmodell ) war die italienische Psychiatrie noch lange nach dem Zweiten Weltkrieg sehr konservativ ausgerichtet und beharrte auf ihrer starren neuro-biologischen Tradition.

Die Psychoanalyse Freuds und seine Entdeckung der Wirkung des Unbewußten auf das Bewußtsein wurde von den italienischen Psychiatern über Jahrzehnte hinweg rigoros abgelehnt. Die (Wieder-) Aufdeckung des Zusammenhangs von Krankheit und seelischem Geschehen mußte offensichtlich konsequent ignoriert werden. Von den Faschisten wurde die Psychoanalyse verboten und von der Kirche, die Freud und seiner Lehre u.a. "Pansexualismus" vorwarf, heftig kritisiert.

Freud hatte bereits am Anfang dieses Jahrhundert u.a. betont, "daß die Abgrenzung der psychischen Norm von der Abnormität wissenschaftlich nicht durchführbar ist, so daß dieser Unterscheidung trotz ihrer praktischen Wichtigkeit nur ein konventioneller Wert zukommt." (in: Bopp, 1980, 57)

Die Ablehnung der schroffen Scheidung zwischen "normal" und "anormal" und die Anerkennung der Psychopathologie und Psychotherapie hätte eine radikale Abkehr von den traditionellen wissenschaftlichen Dogmen bedeutet. Namhafte italienische Psychiater wie Morselli und Cerletti (Präsidenten der italienischen Psychiater-Vereinigung) sowie Fiamberti, die durch ihre Stellung und ihren Ruhm großen Einfluß auf die Ärzteschaft hatten, kämpften auf Kongressen und mit Veröffentlichungen erfolgreich dagegen an.

Die rückständige italienische Psychiatrie der 50er Jahre war noch entscheidend geprägt von den "klassischen Behandlungsmethoden", die v.a. seit den 20er Jahren entwickelt und zunehmend eingesetzt wurden. Zu diesen zählen v.a. die krampf-und schockerregenden Therapien und die Lobotomie. Durch die permanente Anwendung und 'Verbesserung' dieser Therapieformen erlangten nach Pantozzi v.a. die italienischen Psychiater der 30er Jahre bei ihren Berufskollegen ein hohes Ansehen (vgl. Pantozzi, 1997, 163).

In einem eigenen Abschnitt möchte ich nun die wichtigsten Methoden des 20. Jahrhunderts bei der "Behandlung" von Depression und Schizophrenie vorstellen. Bis in die 60er Jahre (und z.T. länger) bestimmten sie überall den Anstaltsalltag.

6.1. Behandlung oder Zurichtung?

Die Malariatherapie

Aus der Feststellung, daß Menschen mit bestimmten körperlichen Krankheiten (z.B. Epilepsie) praktisch immun gegen Psychosen sind, zog man bereits am Anfang des 20. Jahrhunderts den Schluß, daß das Hervorrufen von Krämpfen die Psychose heilen würde.

1917 führte der österreichische Psychiater Julius Wagner von Jauregg die Malariatherapie ein und begann damit, den Insassen der Irrenanstalten Parasiten zu injizieren, die Malaria und damit hohes Fieber und Krämpfe hervorrufen. Nach Pantozzi soll diese Methode bei Patienten mit progressiver siphylitischer Lähmung besonders erfolgreich gewesen sein (vgl. 1997, 163). Jauregg erhielt für seine psychiatrischen 'Verdienste' 1927 den Nobelpreis[19].

Die Insulinschock-Therapie

Mit dem Ziel 'exaltierte' Schizophrene zu beruhigen, begann 1927 der österreichische Psychiater Manfred J. Sakel die Wirkung von Insulin zu testen. Das Experiment bestand darin, solange täglich steigende Insulindosen zu spritzen, bis durch die entstehende Hypoglykämie das Koma eintrat, das dann durch die Verabreichung von Zucker beendet werden konnte. In manchen Fällen fielen die solcherart "Behandelten" in ein wochenlanges irreversibles Koma mit Übergang in schwere hirnorganische Defektzustände. Weitere mögliche Auswirkungen waren Herz-Kreislauf-Störungen, Lungenödeme und eine Schwächung der Immunität. Auch direkte Todesfälle wurden hingenommen.

Diese Therapieform wurde in den 30er Jahren von der Cardiazoltherapie abgelöst bzw. oft auch mit ihr kombiniert. Cardiazol ist chemisch mit Kampfer eng verwandt und bewirkt (in hoher Dosis) einen konvulsiven Schock. Trotz der unübersehbaren Nebenwirkungen (Kreislaufstörung, mangelnde Blut- und Sauerstoffversorgungen der Organe, dadurch Nervenzellveränderungen im Gehirn, sowie Herzmuskelschädigungen, Ödeme im Gehirn und letztlich oft auch tödlich Blutungen) wurde die Cardiazoltherapie unerbittlich durchgeführt und nur wenige Schizophrene konnten sich ihr entziehen (vgl. Lehmann, 1990, 58-61).

Die chirurgische Therapie

Eine weitere Methode, die in der ersten Hälfte dieses Jahrhundert häufig an Anstaltsinsassen durchgeführt wurde, ist die Lobotomie. Diese Methode der Durch-trennung von Nerven-Faserverbindungen im vorderen Stirnlappen wurde vom italienischen Psychiater Fiamberti dahingehend 'verbessert', daß der Eingriff durch eine veränderte Technik nicht mehr Neurochirurgen erforderte, sondern von den Psychiatern

selbst durchgeführt werden konnte. Die Folgen der Lobotomie: sie " ... geht mit einer Verarmung der Persönlichkeitsmerkmale einher und das Individuum wird passiv, verliert das kritische Vermögen und jeden Realitätsbezug: ein vegetatives Bild vom Menschen, ein geistiger und gefühlsmäßiger Tod." (Andreoli, in: Pantozzi, 1997, 173)

Nach den zynischen Worten eines amerikanischen Psychiaters werden lobotomisierte Patienten "... ziemlich gute Bürger." (Freeman in: Lehmann, 64)

Die Elektroschock-Therapie

Als offizieller 'Entdecker' der Elektroschock-Therapie wird der italienische Psychiater Ugo Cerletti [20] gefeiert, der diese Methode in einem römischen Schlachthaus kennengelernt hatte. Dort wurden die Schweine vor der Schlacht mit Stromschlägen beruhigt. Nach Versuchen an Hunden ging Cerletti 1936 auf Menschenversuche in Irrenanstalten über und leitete damit eine Therapieform ein, die, obwohl heftigst bekämpft und kritisiert, gerade in jüngster Zeit bei der Behandlung von Depressionen ein enormes Comeback feiert.

Bei der Elektroschock-Therapie werden zwei Elektroden am Kopf angebracht und Stromstöße mit unterschiedlicher Spannung, Stärke und Dauer durch das Gehirn gejagt. In der Pionierzeit der Elektroschocks wurde ohne die zusätzliche Gabe von Sedativa geschockt und die heftigen Krämpfe hatten häufig Kiefer-, Arm-, Schenkel- und Wirbelbrüche zur Folge. Mittlerweile werden zur Vermeidung solcher Brüche Sedativa eingesetzt. Weil aber auch der Krampf durch das Sedativa gehemmt wird, wird die Stromstärke und die Dauer der Stromstöße immens erhöht.

Der Psychiater Peter R. Breggin (Maryland, USA), Mitarbeiter am Center for the Study of Psychiatry und Autor eines medizinischen Fachbuches über Hirnschäden infolge Elektroschocks zu die Wirkungsweise dieser Therapie: "... wir wissen, daß Elektroschocks eine Hirnschädigung verursachen, daß jeder einzelne Patient, jede einzelne Patientin nach einer Elektroschockserie ein hirnorganisches Psychosyndrom aufweist, mit Verwirrtheit, Desorientierung, Stimmungsschwankungen, Verlust der Entscheidungsfähigkeit." (in: Kempker & Lehmann, 161)

Eine der Elektroden wird immer über den Frontallappen (dem Vorderhirn) angesetzt und nach Breggin verhindert ein Vorderhirnschaden "den Prozeß der Entwicklung von starken Gefühlen, Vernunft und Anteilnahme." (ebd.) Hirnschädigungen, Tötung von Gehirnzellen (die nicht regenerieren!), Gedächtnisverlust und Apathie sind die Folgen dieser Therapie, von der Breggin eindrücklich behauptet, daß es weltweit nicht eine einzige kontrollierte Studie gäbe, die deren Nutzen für die Betroffenen beweist (ebd., 164). Für die Anwender hätte sie jedoch mit Sicherheit einen großen finanziellen Nutzen und ruhiger würden die Patienten damit auf jeden Fall. Geheilt aber nicht.

Es verwundert daher auch nicht, daß eine große Zahl von PsychiatriekritikerInnen - allen voran "Überlebende" dieser Behandlungsform - und eine kleinere Zahl von Ärzten seit Jahren für ein weltweites Verbot der Elektroschocks kämpft. Wie sehr sich die psychia-trischen Geister an dieser Behandlungsmethode scheiden, möchte ich anhand einiger aktueller Zitate von Psychiatern aus Südtirol, dem Trentino und Innsbruck aufzeigen.

  • Bruno Frick (Privatklinik Grieserhof Bozen und langjähriger Leiter des Stadlhofs in Pfatten): "Solange wir nicht besser mit Psychopharmaka umgehen können, brauchen wir den Elektroschock."

  • Lorenzo Toresini (Triest, seit Anfang '99 Primar der SE West, Meran): "Die Nicht-Anwendung steht außer Diskussion. ... Außerdem fällt sein Comeback [des Elektroschocks] dort auf fruchtbaren Boden, wo der Sinn der Psychiatriereform nicht verstanden worden ist."

  • Josef Schwitzer (Innsbrucker Klinik, mittlerweile Primar der SE Nord, Brixen): "Die Ethik gebietet es, dem Patienten ein schweres, langandauerndes Leiden zu erleichtern, wenn die Möglichkeit dazu besteht."

  • Roger Pycha (Oberarzt der psychiatrischen Abteilung in Bruneck): "Bei manchen Krankheitsbildern fällt die Relation Wirkung-Nebenwirkung zugunsten der Elektroschlaftherapie aus." Er räumt jedoch ein, daß es eine "hohe Rückfallquote" gibt.

  • Ernesto Arreghini (KH Trient): "Eher bringen wir uns um, als den Elektroschock anzuwenden." (in: Südtirol profil, 06.03.1995)

Bemerkenswert ist hier, daß sich die Grenzen dieser zwei höchst unterschiedlichen psychiatrischen Weltbilder in Südtirol geradezu geografisch nachvollziehen lassen. Der südliche Teil ist - wissenschaftlich und personell - mehr nach Italien hin orientiert, der nördliche hingegen ist Innsbruck zugewandt. Und im Gegensatz zu Italien setzt man in Österreich weniger auf ambulante Behandlung, dafür auf längere stationäre Aufenthalte. Und offensichtlich, zumindest in Innsbruck, auf Elektroschocks, die dort beschönigend "Elektroschock-schlaf-therapie" genannt werden.

Es verwundert nicht, daß die Angehörigen der Kranken vor dieser Art von 'Behandlung' ihre Einwilligung schriftlich abgeben mußten und müssen. "Heilung" wurde versprochen, der Preis dafür wurde und wird fast überall verschwiegen. 1995 war das Gesundheitsassesorat der Region Lazio das erste in Italien, das (nach einem Todesfall durch ärztliches Verschulden) Richtlinien zur Anwendung von Elektroschocks ausgearbeitet hat. Unbedingter Konsens und umfassende Information des Patienten und der Angehörigen gehören dazu (ebd.).

Aufgrund ihrer augenscheinlichen Brutalität und ihrer unaufhebbaren und unübersehbaren Folgeschäden wurden diese Methoden der klassischen Psychiatrie schon seit den 50er Jahren zunehmend kritisiert. Wohl nicht nur, aber auch deshalb wurden die psychopharmakologischen Behandlungsmethoden, die zur selben Zeit ihren Siegeszug antraten, mit besonderer Begeisterung aufgenommen. Neuroleptika wurden als "pharmakologischer Ersatz für Lobotomie" gefeiert, die auch "einen Vergleich mit der therapeutischen Wirkung von Elektroschocks nicht zu scheuen bräuchten" (in: Lehmann, 81) und zudem eine ununterbrochene Behandlung und Disziplinierung ermöglichten.

Die Psychopharmaka-Therapie

Die Psychiaterin Cornelia Quarti, die sich 1951 in Frankreich für einen Selbstversuch mit dem ersten Neuroleptikum Chlorpromazin zur Verfügung stellte, schrieb im Anschluß an das Experiment, daß sie den Eindruck gehabt hätte, immer schwächer zu werden und zu sterben. Es sei sehr anstrengend und quälend gewesen und sie habe sich unfähig gefühlt, sich überhaupt noch über irgend etwas aufzuregen (ebd., 77). Oft frage ich mich, ob es nicht diese Unfähigkeit, "sich über irgend etwas noch aufzuregen" war, die in den Ohren der Psychiater wie der unwiderstehliche Gesang der Sirenen klang? Wenige Monate später wurde Chlorpromazin jedenfalls zu Versuchzwecken im medizinisch-psychiatrischen Bereich zugelassen. Damit war die Geburt der "bisher humansten Epoche der Psychiatrie", wie sie von Psychiatern gefeiert wird, vollzogen.

Neuroleptika beeinflussen vorwiegend das Dopaminsystem, ein Neurotransmittersystem, das dadurch bei der Erforschung der Schizophrenie in den Mittelpunkt des Interesses gerückt ist. Die Einwirkung auf das zentrale Nervensystem geht mit einer Minderung der Sauerstoffzufuhr und des Stoffwechsels im Gehirn einher und blockiert die Nervenimpuls-übertragung. Dörner und Plog zu dieser Behandlungsform: "Wir verwandeln den seelisch leidenden vorübergehend in einen hirnorganisch kranken Menschen ... ." (in: Lehmann, 94) In der medizinischen Fachliteratur gilt die günstige Auswirkung der Neuroleptika, die in der Reduzierung der sog. Plus-Symtomatik (z.B. Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Agitiertheit) in der Akutphase von Psychosen besteht, als gesichert.[21] Als ungelöstes Problem gilt auch dort deren Versagen bei "chronifizierten Zuständen" sowie die Umwandlung einer Plus-Symtomatik in die sog. Minus-Symtomatik (z.B. Antriebslosigkeit, Verlangsamung des Gedankenablaufs). Jenseits des großen Feldes der vegetativen Nebenwirkungen bedeutet dies, daß durch Neuroleptika bestimmte psychische Symptome nicht nur reduziert, sondern auch neue produziert werden.

Seit vielen Jahren wird von der großen Front der pharmakologischen, neurophysiologischen, neuroanatomischen und molekulargenetischen Forschung zu psychischen Störungen der angeblich unmittelbar bevorstehende Forschungsdurchbruch verkündet. Kurz darauf wird die Erfüllung des "Prinzips Hoffnung", wie es Schweitzer (1998) nennt, immer wieder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Was als psychiatrische Behandlung vorwiegend bleibt, ist eine kollektive Schlacht gegen Symptome.

Der ausufernde pharmakologische Kampf gegen die Symptome begann wie schon erwähnt in den 50er Jahren. Fast zeitgleich suchte auch die italienische Psychiatrie wieder den Anschluß an das europäische Niveau. Mit ein Grund dafür war auch der Modernisierungsprozeß auf kulturellem und strukturellem Gebiet (vgl. Crepet, 1989, 23). Dieser ist eng mit dem italienischen "Wirtschaftswunder" der 50er Jahre verbunden, das mit der Umwandlung der Wirtschaftsstruktur (von der Agrarwirtschaft zur Industrie-wirtschaft), der internationalen Marktöffnung und einer forcierten Industrialisierung genauso einhergeht wie mit der Politik der niederen Löhne, polizeilicher Repression und der Verschärfung des Nord-Süd-Gefälles.

Die beginnende psychiatrische "Ent-Provinzialisierung", wie sie Crepet nennt, ließ - zumindest ansatzweise - alternative Ansätze wie die Psychoanalyse und die Phänomeno-logie und später auch die soziologischen Beiträge der Frankfurter Schule zu. Der gemeinsame Angriffspunkt dieser Strömungen war die Anstaltsrealität, die von einem kleinen Kreis avantgardistischer Psychiater heftigst angegriffen wurde.

6.2. Die 60er Jahre: Götterdämmerung

Kulturell und politisch ist dieses Jahrzehnt geprägt von der sogenannten "kulturellen Gegenbewegung" und der Entstehung einer Neuen Linken. Die junge Republik Italien, deren politisches Leben seit 1945 von der konservativen Democrazia Cristiana bestimmt war, wurde von dieser neuen Gegenbewegung mit ganz besonderer Heftigkeit erfaßt. Die politische, soziale und kulturelle Rückständigkeit des Landes mögen dafür ausschlaggebend gewesen sein.

Die antikulturelle Revolte der Jugendlichen, deren besonderer Charakter in der Verweigerung der herrschenden Ordnung bestand, bildete die Basis der späteren politischen Protestbewegung, die von einem ausgesprochenen "Anti-Imperialismus" gekennzeichnet war und größtenteils von den Studenten und Intellektuellen vertreten wurde (vgl. Monsorno, 1994, 73f). Durch Streiks, Demonstrationen, Meetings und eine endlose Zahl von Verlautbarungen und Veröffentlichungen sollte die große Masse der Gesellschaft aufgerüttelt und mit der erschreckenden sozialen und politischen Realität konfrontiert werden.

Der Kritik an den bestehenden Strukturen konnte sich auch die Psychiatrie nicht verschließen. Erste Anzeichen einer schrittweisen Veränderung kamen aus dem Norden des Landes, wo einige Anstalten teilweise das Sektorenmodell aus Frankreich übernommen hatten. Kennzeichen dieses Modells ist die Forderung nach therapeutischer Kontinuität bei der Prävention, der Behandlung und der (sozialen) Rehabilitation. Demzufolge müssen die drei Betreuungsformen innerhalb eines bestimmten Territoriums (Sektors) von ein- und demselben ärztlich-sozialem Team durchgeführt werden. Um dies zu gewährleisten schien es notwendig, die Anstalt intern nicht mehr nach Diagnosen (unruhige, depressive, usw.) zu unterteilen, sondern nach der Herkunft der Kranken (Sektor Val di Sole, Sektor Valsugana ...). Dasselbe Team, das den Patienten im Inneren der Anstalt behandelte, sollte dem Ziel der therapeutischen Kontinuität gemäß die Behandlung auch in den neuen externen Einrichtungen (man dachte zunächst an Ambulatorien und 'Zwischenanstalten') übernehmen (vgl. Pantozzi, 1997, 179f).

Durch diese fortschrittliche Idee der Sektoralisierung, die bei Kongreßen und Tagungen großen Anklang fand, darf aber die Realität innerhalb der Anstalten nicht aus den Augen verloren werden. Die psychiatrischen Krankenhäuser waren fast alle in einem äußerst desolaten und untragbaren Zustand, den einige Psychiater (Manacorda und Montella) sogar mit dem deutschen Begriff des "Lagers" beschrieben. Das Hauptaugenmerk lag nicht in der Behandlung und Pflege, sondern in der Ruhigstellung der Patienten.

"Das Ziel der Therapien bestand überwiegend in der physischen und psychischen Ruhigstellung der geistig Kranken, teilweise bis zu ihrer vollkommenen (körperlichen) Unbeweglichkeit: Zwangsjacke, Anbinden an Stühle oder Bänke im Sommer, Einschließen in Eisenkäfigbetten für mehrere Stunden oder ganze Tage, bei 'Aufmucken' 'la strozzina' (ein großes, nasses Tuch wird so eng um das Gesicht gebunden, daß es zu Erstickungsanfällen kommt)." (Weber-Unger, 1984, 54)

Die zahlreichen Berichte und Fotodokumentationen von Franco Basaglia und Agostino Pirella über die Zustände, die sie in Görz, Triest und Arrezzo antrafen, zeugen von einem erschütternden Maß an Gleichgültigkeit, menschenverachtender Gewalt und Grausamkeit. Diese Anstalten unterschieden sich jedoch in nichts von den anderen. Die Patienten durften sich innerhalb der Anstalt nicht frei bewegen, trugen Anstaltskleidung, hatten alle Rechte verloren, durften keine Meinung äußern und waren Opfer permanenter Zwangsmethoden. Widerspruch, Apathie, diffuse und offene Gewaltbereitschaft und zunehmende Regression wurden als Symptome und 'Beweis' der Krankheit abgetan, anstatt darin - zumindest auch - die Auswirkungen der institutionellen und gesellschaft-lichen Behandlung zu sehen.

Franco Basaglia (1924-1980), der charismatische Leiter der Reformpsychiatrie in Italien, zog folgenden Schluß: "Die Psychiatrie als wissenschaftliche Disziplin und therapeutische Praxis ist in ihrer eigenen Pathologie gefangen und kann nicht aus ihr heraus: Sie selbst ist die Quelle geistiger Störungen" (in: Bopp, 1980, 76) Als er 1961 Leiter des psychiatrischen Krankenhauses von Görz wurde, gehörte die Abschaffung der schlimmsten Zwangsmethoden, die Rückgabe der persönlichen Kleidung, die Einführung gemeinsamer Versammlungen, die Öffnung einiger Abteilungen zu den ersten Maßnahmen, die er setzte.

Basaglia und andere progressive Psychiater und Psychiaterinnen (Basaglia-Ongaro F., Pirella A. und Pirella G., Slavich A., Jervis G., Schittar L. u.v.a.) setzten sich nicht nur eingehend mit den Arbeiten der Labeling-Theoretiker (Scheff, Lemert), der Analyse über die "moralische Karriere der Geisteskranken" (Goffman) und den Erkenntnissen und Zielsetzungen der Therapeutischen Gemeinschaft (Jones M. in England und Schottland) und der Antipsychiatrie (v.a. Cooper D. und Laing R.) auseinander, sondern auch mit der Phänomenologie Husserls sowie der Existenzialontologie Sartres.

Durch die theoretischen Auseinandersetzungen, die leidenschaftliche Kritik an den Zuständen in den Anstalten, den permanenten Kampf um Veränderungen, die offensive Gesellschaftskritik, die Umbruchsstimmung am Ende der 60er Jahre und nicht zuletzt durch die Unterstützung linker Parteien und Gewerkschaften wurde die Psychiatrie in Italien zu einem Politikum mit enormer Sprengkraft. Die andauernde kritische Auseinandersetzung mündete 1978 in das "wohl fortschrittlichsten Psychiatrie-Gesetz Europas" (Bopp, 75) und in die vorgeschriebene Auflösung der Irrenanstalten.

Da in den Werken der italienischen Reformpsychiater und in der Literatur über deren Projekte, revolutionäre Bemühungen und Fortschritte immer wieder der Eindruck entsteht (entstehen soll?), daß die Forderungen nach Demokratisierung, nach Öffnung der Anstalten, des Endes der Zwangsmaßnahmen, der Anerkennung und Umsetzung des Rechtes auf Würde und Freiheit, der Miteinbeziehung der Gesellschaft u.v.m. spezifisch italienische Errungenschaften gewesen seien, und dies schlichtweg nicht stimmt, möchte ich nun Jones′ Konzept der Therapeutischen Gemeinschaft kurz beschreiben.

Sie war die institutionelle und therapeutische Brücke, die vom klassischen Asyl zu den antipsychiatrischen Modellen führte. Auch die italienische antiinstitutionelle Psychiatrie wird sich zunächst sehr an deren Konzept anlehnen, um dann aber doch teilweise (vor allem gesellschaftspolitisch) andere Wege zu gehen. Die Differenz zur Therapeutischen Gemeinschaft wird (falls überhaupt) in der Literatur jedoch mehr betont als die zum Teil verblüffenden Ähnlichkeiten.

Das Vorbild: die therapeutische Gemeinschaft

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gründete Maxwell Jones 1947 in London im Henderson-Hospital die erste Therapeutische Gemeinschaft.

Zu dieser Zeit lagen die wichtigen bahnbrechenden soziologischen und sozialpsychologischen Untersuchungen über die Auswirkungen der Institutionalisierung noch nicht vor. Die Kritik an den Anstalten und Versuche zur Veränderung ergab sich somit nicht aus theoretischen Prämissen, sondern aus der psychiatrischen Empirie. Diese führte zur Einsicht, daß die traditionelle Anstaltspsychiatrie durch die zunehmende psychische Not (v.a. bei Kriegsgefangenen, "Kriegszitterern" und Armeeangehörigen) den an sie gestellten Aufgaben nicht gewachsen war.

Die Suche nach einer therapeutisch effizienteren Psychiatrie führte zur Schaffung der ersten Therapeutischen Gemeinschaft. Individual- und Gruppentherapie, tägliche Teamsitzungen, tägliche Psychotherapie in kleinen Gruppen und tägliche Vollversammlungen von Patienten und Personal wurden eingeführt und man verzichtete auf medikamentöse und physikalische Behandlung wie Elektroschock und Zwangsjacke (vgl. Bopp, 23). Zu den therapeutischen Leitsätzen, die den Forderungen der "Demokra-tischen Psychiatrie" Italiens frappierend ähneln, zählt Bopp folgende:

  • therapeutischer Dialog anstelle von objektivierender Psychiater-Patient-Beziehung.

  • Ausweitung der dyadischen Psychiater-Patient-Beziehung zur therapeutischen Kommunikation mit der ganzen Gemeinschaft.

  • Ablösung der Hierarchie durch eine "demokratische, egalitäre Struktur" in der Zusammenarbeit von Psychiatern, Pflegern und Patienten.

  • Freie Kommunikation und Information auf und zwischen allen Ebenen.

  • Beteiligung aller an Entscheidungen; diese werden so weit wie möglich nach unten delegiert.

  • Ständige Bearbeitung der soziodynamischen und psychodynamischen Prozesse in den diversen Versammlungen und Besprechungen.

  • Schaffung von spontanen oder organisierten Gelegenheiten (Tanz, Film, Theater, Feste etc.) zum "sozialen Lernen".

Den traditionellen Begriff "Behandlung" lehnte Jones ab und ersetzte ihn mit "sozialem Lernen". Jones war davon überzeugt, daß sich in einer solcherart strukturierten Klinik Selbstbewußtsein, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität, Kreativität und Handlungs-fähigkeit entwicklen würden (vgl. ebd., 25f).

Nach diesem Modell wurden seit den 50er Jahren nicht nur in England und Schottland (wo Jones ab 1962 eine 400-Betten-Anstalt reformierte), sondern auch in West- und Osteuropa und in Nordamerika psychiatrische Anstalten bzw. Abteilungen verändert. Die meisten Anstalten blieben jedoch unverändert, obwohl 1953 auch die WHO-Sachverständigenkommission zum Ergebnis kam, daß eine humane psychiatrische Behandlung nur in Therapeutischen Gemeinschaften stattfinden könne.

Als Grundproblem der Therapeutischen Gemeinschaft stellte sich heraus, daß es einerseits nötig war, Strukturen und Kommunikationsstile zu entwickeln, die eine befreiende Alternative zu den pathogenen Sozialbeziehungen sein sollten, andererseits aber nicht so frei sein durften, daß das Reformmodell am Widerstand und am fehlenden Verständnis der Umwelt scheitert.

Aus der Begrenztheit der realisierbaren Reform innerhalb der psychiatrischen Anstalten und aus der Einsicht, daß Kliniken nicht die geeigneten Institutionen für die Lösung der psychischen Probleme der Gesellschaft sind, zog Jones den Schluß, daß die Reform außerhalb der Klinik ansetzen müsse. Im Gegensatz zur Antipsychiatrie und zur Antiinstitutionellen Psychiatrie ist Jones' Kritik an den Anstalten aber nicht mit einer Kritik der herrschenden Gesellschaftstheorie verbunden.

Er entwickelte eine Konzeption einer gemeindenahen Psychiatrie, die nicht nur die Prinzipien der Therapeutischen Gemeinschaft übernehmen, sondern diese zu einem beträchlichen Teil auch ablösen sollte. Die Koordination der psychiatrischen, sozialen und gesundheitlichen Dienste sollte eine Sozialarbeit im weitesten Sinne ermöglichen, um dadurch "die Krankheiten unserer Gesellschaft gesamthaft zu bekämpfen." (Jones in: Bopp, 31)

Die Beseitigung der pathogenen gesellschaftlichen Bedingungen sollte nach Jones also durch die "sozialfürsorgerische Arbeit" erreicht werden, nicht durch politische Konfliktaustragung oder gar politische Kämpfe, wie dies später in Italien geschehen wird.

Im Unterschied zu den antiinstitutionellen Psychiatern Italien durchschauten die englischen Psychiater, so Bopps Kritik, dabei aber nicht, für welche wirtschaftlichen und politischen Interessen sie in Dienst genommen wurden. Der Preis für die Ausdehnung der Psychiatrie in die Gemeinde ist bei Jones die Psychologisierung der Politik und nicht die Politisierung der Psychologie und Therapie (Bopp, 33).

6.2.1. Die antiinstitutionelle Psychiatrie und die Öffnung der Anstalten

Die italienischen Psychiater, die scharfe Kritik an Theorie und Praxis der traditionellen Psychiatrie übten, haben bewußt auf die Bezeichnung "Anti-Psychiatrie" verzichtet. Sie nannten ihre Konzeptionen "antiinstitutionelle", "demokratische" oder einfach "kritische" Psychiatrie. Die Ablehnung des Titels "Antipsychiatrie" beruht nach Bopp auf inhaltlichen Differenzen, die sich auf das Krankheitsverständnis, die Bewertung therapeutischer Methodik, die Einschätzung der gesellschaftlichen Rolle der Psychiatrie und den Zusammenhang von progressiver Psychiatrie und linker Politik beziehen. Ziemlich undifferenziert wird das Wirken dieser Psychiater in der (Fach-)Literatur jedoch häufig unter dem Titel "Antipsychiatrie" subsumiert.

Die führenden theoretischen Köpfe der antiinstitutionellen Psychiatrie stammen aus dem Team, das nach den Strukturen und Prinzipien der Therapeutischen Gemeinschaft die seit 1961 von Basaglia geleitete 600-Betten-Anstalt von Görz reformierte. Nach den schon erwähnten Änderungen innerhalb der Anstalt und der nach langjähriger Vorbereitung mühsam erreichten Öffnung aller Abteilungen erkannte man zunehmend, daß alle internen Reformen, so human sie auch sein mögen, nicht die gesellschaftlichen Bedingungen der "Gewalt" und des "Ausschlusses" in Frage stellen. "Ausschluß" wird dabei verstanden als das Abdrängen der Nicht-Angepaßten in isolierte Randzonen; das Mittel des Ausschlusses ist die Gewalt (Bopp, 76).

Die Forderung, nun die Arbeit vor allem im "Territorium" fortzusetzen, um dadurch die Anstalt selbst aufzulösen, fand die Zustimmung aller. Über das 'Wie' schieden sich die Geister der Görzer Equipe und es kam zu einer Spaltung in zwei verschiedene Lager. Der pragmatische, gemäßigtere Flügel, zu dem auch Basaglia gehörte, wollte seine Forderungen durch die Sensibilierung und Unterstützung der traditionell progressiven Kräfte innerhalb der politischen Parteien (v.a. PCI und PSI; der Kommunistischen und der Sozialistischen Partei) und linken Gewerkschaften erreichen. Dem radikaleren Flügel, der bereits Ausdruck der neuen Studentenbewegung ist, waren diese - noch - zögernden Parteien nicht radikal und progressiv genug und er schreckte auch vor einem Bruch nicht zurück (ebd., 73).

Es war aber vor allem die starre, ablehnende Haltung der Gemeinde Görz, die 1968 zum Weggang Basaglias führte. Mit der Humanisierung des psychiatrischen Krankenhauses war die Gemeindeverwaltung noch einverstanden, mit der Forderung nach einer schrittweisen Auflösung desselben und der zunehmenden Politisierung der gesellschaftlichen Praxis des Ausschlusses jedoch nicht mehr. Alle Forderungen nach psychosozialen Ambulatorien, Tagesklinik, geschützten Werkstätten, finanzieller Unterstützung der entlassenen Patienten und Patientinnen, Hilfe bei der Arbeitssuche und dem Aufbau einer Gerontopsychiatrie wurden entweder ignoriert oder abgelehnt.

Zahlreiche Frauen und Männer, denen nur entsprechende Arbeits-, Wohn- und Lebensmöglichkeiten fehlten, waren somit gezwungen, weiterhin in der Anstalt zu bleiben. Auf Druck der christdemokratischen Provinzialregierung mußte das Experiment von Görz 1971 eingestellt werden.

Inzwischen hatte die Reformbewegung jedoch eine große Zahl von Anhängern gefunden und breitete sich in allen Teilen des Landes aus. Auch in der nationalen und internationalen Presse fanden die Reformprojekte großen Anklang und wurden mit Interesse verfolgt. Basaglia reformierte seit 1968 die psychiatrische Klinik in Colorno (Parma) und ab 1972 die 1200-Betten-Anstalt von Triest, Pirella ging mit einigen Mitarbeitern nach Arezzo und Jervis wurde 1969 mit der Reform der psychiatrischen Dienste der Provinz Reggio Emilia beauftragt. In Ferrara, Reggio Calabria, Triest und Perugia arbeitete man ebenfalls an der Neustrukturierung der Psychiatrie. Zudem hatte die Kommunistische Partei die in Görz ausgearbeiteten Reformansätze mittlerweile als Forderungen in ihr eigenes Gesundheitsprogramm aufgenommen (vgl. Bopp, Kap.3).

In den 60er Jahren entstand eine Flut von Gesetzesentwürfen zur Reform der psychiatrischen Betreuung, deren Inhalte von den einen vehement gefordert, von den anderen aber genauso vehement abgelehnt wurden. Keiner der Entwürfe wurde vom Parlament angenommen. Erst 1968 wurde ein Auszug eines Gesetzesentwurfes in ein Gesetz umgewandelt.

Mit dem Gesetz Nr. 431 (vom 18.03.1968) wurde die Eintragung ins Strafregister abgeschafft und erstmals die Möglichkeit der freiwilligen Aufnahme geschaffen. Die Beschäftigung eines (1!) Psychologen pro Anstalt wurde zur Pflicht gemacht, deren Größe mit maximal 5 Abteilungen à 125 Betten vorgeschrieben und einige Richtlinien zum Aufbau eines alternativen Versorgungssystems vorgegeben sowie finanzielle Hilfen dafür angeboten. Die Schaffung extramuraler Einrichtungen wurde jedoch nicht zur Pflicht gemacht (vgl. Kelderer in: Skolast, April 1982, 18f).

Trotzdem ist nach der Verabschiedung dieses Gesetzes in ganz Italien die Gesamtzahl der Betten in Psychiatrischen Krankenhäusern drastisch gesunken. Noch 1965 gab es insgesamt 92.000 Betten (und 17.000 in Privatkliniken), 1975 waren es "nur" mehr 67.000 und bis 1980 (d.h. nach dem 180er bzw. 833er Gesetz von 1978) wurde die Zahl auf 38.000 reduziert (vgl. Hinterhuber & Meise, 28). Dieses Gesetz, das zwar nur begrenzt die Forderungen der antiinstitutionellen Psychiater berücksichtigte, aber doch eine erste offizielle Anerkennung der geleisteten Arbeit war, bestärkte die Reformer darin, an der Umgestaltung der gesamten Psychiatrie weiterzuarbeiten.

Erstmals ging man in der Provinz Reggio Emilia und in Arezzo dazu über, mit Familien, Lokalbehörden, Parteien, Gewerkschaften, Schulen, Betrieben, sozialen und politischen Vereinigungen zusammenzuarbeiten und die pathogenen Bedingungen in Fabriken, Krankenhäusern und Schulen aufzudecken. Diese Ausdehnung des Arbeitsfeldes und die Einordnung in linke politische Bewegungen veränderte die Arbeit der antiinstitutionellen Psychiater. Der Kritik an der Psychiatrie folgte die Kritik an der sie tragenden Gesellschaft. Die Werte der spätkapitalistischen Gesellschaft, die sozio-ökonomische Struktur ihres Systems, das sich durch die "Institutionen der Gewalt" Familie, Schule, Fabrik und Krankenhaus ihre ideologische Absicherung verschafft, die Lebensbedingungen der unteren Klassen, die Ausbeutung und Verdinglichung von Arbeitskraft, die Aufdeckungen über den Zusammenhang von sozialer Klasse, (psychischer) Krankheit und Behandlungs-chancen u.v.a.m. wurden zu den großen Themen nicht nur der Reformpsychiater (vgl. Bopp, 74-82).

Eines der wichtigsten Ziele der antiinstitutionellen Psychiatrie war die Rückführung des psychiatrischen Ghettos in die Gemeinschaft. Die Probleme sollten dort gelöst werden, wo sie ausgelöst wurden. Es ging ihr darum, der Gesellschaft zunächst ihre eigenen Probleme bewußt zu machen und dann in einem gesellschaftlichen Zusammenhang an deren Ursprung etwas zu verändern.

1973 wurde in Bologna die Bewegung "Demokratische Psychiatrie" gegründet. An ihrer hohen Mitgliederzahl (1978 hatte sie bereits 3000 Mitglieder) und an ihrem Fortbestand bis in die heutige Zeit zeigt sich, daß die antiinstitutionelle Psychiatrie nicht das Werk einiger Star-Psychiater blieb. Die umfassende Reform des gesamten Gesundheitswesens, die auf einer "neuen sozialen Logik" basieren müsse, war eines der erklärten Ziele der "Demokratischen Psychiatrie" (vgl. Weber-Unger, 138 und Bopp, 75).

Aufgeschreckt von den Protestbewegungen von 1968 und vorangetrieben durch die Kom-munistische und die Sozialistische Partei und die linken Gewerkschaften wurden in den Folgejahren im Zuge einer gesamten Antimarginalisierungsbewegung einige große soziale Reformen durchgesetzt. Dazu zählt die Reform des Behindertenwesens, die Aufhebung der Sonderschulen, die Integration auch schwerstbehinderter Kinder in die Regelschule, das Referendum zur Scheidung, die Gefängnisreform u.a.m. Dieser Reformbereitschaft stand auch die führende politische Partei, die DC, zunehmend wohlwollender gegenüber.

Als die kleine Bürgerrechtspartei "Partito radicale" 1977 eine Reihe von Referenden (Volksabstimmungen) ankündigte, zu deren wichtigsten die Abschaffung des alten Abtreibungsgesetzes und des alten Psychiatriegesetzes gehörten, sprachen sich nicht nur die DC und der PCI, sondern auch die Ärzte der "Demokratischen Psychiatrie" dagegen aus. Da es in Italien bei Referenden nie um den Inhalt von neuen Gesetzen geht, sondern immer nur um die Abschaffung von bestehenden, sollte eine drohende Gesetzeslücke unbedingt vermieden werden. Um aber eine Volksbefragung zur Aufhebung des Giolitti-Gesetzes zu verhindern, mußte schnell und dringend ein neues Gesetz ausgearbeitet werden, mit dem sich auch die Promotoren des Referendums zufrieden geben konnten.

Von der Regierung wurde rasch eine Expertenkommission ernannt, in die auch Franco Basaglia berufen wurde. Der Gesetzesentwurf wurde von ihm zwar weitreichend mitbestimmt, aber durch das drohende Referendum blieb eine umfassende Diskussion aus. Kurz vor dem entscheidenden Termin konnte das neue Gesetz (immer wieder als "Basaglia-Gesetz" bezeichnet) verabschiedet werden. Es wurde mit der Nummer 180 versehen und trat am 15.05.1978 in Kraft. Noch im selben Jahr wurde es in das neue Gesundheitsreformgesetz Nr. 833 (vom 28.12. 1978) eingegliedert.

6.3. Die Bestimmungen des Psychiatriegesetzes 180/833

Einige wesentliche Bestimmungen des psychiatrischen Reformgesetzes möchte ich hier aufzeigen. Mit ein Grund dafür ist, daß es diesbezüglich weitverbreitete Mißverständnisse und falsche Annahmen gibt. Auf meine Frage an mehrere Bekannte, was ihrer Meinung nach die wesentlichen Neuerungen des Reformgesetzes gewesen seien, gaben die meisten die sofortige Abschaffung der Irrenanstalten und das Ende der Zwangsmaßnahmen an. Beides stimmt in dieser Form leider nicht: Die Irrenanstalten gibt es teilweise noch und auch die Zwangseinweisungen nehmen nach einem ersten rapiden Rückgang italienweit wieder zu (Mitschrift zum Kongreß "Franco Basaglia - la comunità possibile" vom 20.-25.Oktober ΄98 in Triest). Trotzdem ist einiges völlig anders geworden.

In den "Bestimmungen über die psychiatrischen Anstalten und die Geisteskranken" von 1904 war festgelegt, daß die stationäre Behandlung in einer Anstalt obligatorisch war und auf Anordnung des Gerichts durchgeführt wurde. Diese Verordnung wurde infolge einer Meldung von Verwandten, Bekannten, des Vormundes oder der Ordnungskräfte getroffen. Kriterien dafür waren die Gefährlichkeit für sich selbst und für andere und der öffentliche Skandal. Der Patient/die Patientin verlor die bürgerlichen Rechte und wurde (bis 1968) automatisch ins Strafregister eingetragen. Die Psychiatrie war vom nationalen Krankenhaussystem getrennt und direkt dem Gericht unterstellt.

Mit der Reform von 1978 werden die Prinzipien und die Verfahren zur psychiatrischen Behandlung radikal verändert. Der psychiatrische Dienst wird Bestandteil des nationalen Gesundheitsdienstes und ist nicht mehr der Gerichtsbehörde, sondern der Gesund-heitsbehörde unterstellt.

Die Aufgabe der Psychiatrie ist nicht mehr die Überwachung und Verwahrung, sondern der Schutz der psychischen Gesundheit. Aus dem alten "Störer der öffentlichen Ordnung" ist ein behandlungsbedürftiger Mensch geworden und als solcher hat der psychiatrische Patient denselben juridischen Status wie jeder andere Patient: er ist ein freier Bürger. Die sanitären Behandlungen und Untersuchungen sind daher grundsätzlichfreiwillig (Gesetz 833, Art. 33), während die obligatorischen eine Ausnahmesituation darstellen (sollten) und durch Sonderverfahren geregelt sind. Auf diese werde ich noch ausführlich eingehen.

Als vorrangiger Sitz für die psychiatrische Behandlung werden die Dienste außerhalb des Krankenhauses angegeben: die psychiatrischen Anstalten sind nach zahlreichen Fristverlängerungen bis 1996 definitiv zu schließen (bisher nicht geschehen) und seit 1981 sind in den alten Anstalten Neu- und Wiederaufnahmen verboten. Neue psychiatrische Anstalten dürfen nicht gebaut werden. Eine Regelung für die "Irrenhäuser für Gesetzesbrecher" (manicomi giudiziari), die es in Italien seit 1930 gibt, wurde schlichtweg 'vergessen'. Nach wie vor leben Tausende von Menschen in dieser Sonderform der Irrenanstalt.

In den allgemeinen Krankenhäusern müssen eigene Abteilungen (die sog. Psychiatrischen Dienste für Diagnose und Therapie) für die stationären Behandlungen eingerichtet werden. Die genannten Abteilungen mit maximal 15 (!) Betten müssen eng mit den lokalen Diensten im Territorium zusammenarbeiten.

Die lokalen Sanitätseinheiten haben sich durch Initiativen der Vorbeugung und der Gesundheitserziehung dafür einzusetzen, daß die Zahl der psychiatrischen Zwangsbehandlungen und Zwangseinweisungen vermindert wird.

Unter der Voraussetzung, daß die Wahrung der persönlichen Würde gewährleistet wird und die zivilen und politischen Rechte, die die Verfassung vorsieht, respektiert werden, kann die Gesundheitsbehörde diese jedoch vorschreiben, wenn alle drei (nicht nur Teile davon) der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  1. psychische Veränderungen (alterazioni psichiche), die dringende therapeutische Maßnahmen notwendig machen;

  2. die Nichtakzeptanz dieser Maßnahmen vom Patienten;

  3. die Unmöglichkeit, außerhalb des Krankenhauses schnell eine geeignete Therapie durchzuführen.

An dieser Stelle möchte ich betonen, daß (im Gegensatz zum österreichischen Unter-bringungsgesetz vom 01.01.1991) das Kriterium der Selbst- und Fremdgefährdung als Einweisungsbegründung aufgegeben wurde; an seine Stelle ist die therapeutische Notwen-digkeit getreten. Nicht mehr die Gefahr, sondern die Krankheit steht (zumindest theore-tisch) im Vordergrund. Im einem Rundschreiben der Autonomen Provinz Bozen (vom 03.05.1994) zur Vereinheitlichung der Verfahren bei Zwangseinweisungen ist zu lesen:

"Die Einweisung könne nicht dadurch gerechtfertigt werden, daß sie den Verwandten nützt, weil diese vom Kranken belästigt oder bedroht werden, wenn die Einweisung des Kranken nicht den Zweck einer ärztlichen Behandlung ... erfüllen würde." Und weiter: "Grundsätzlich unterscheiden sich die Vorbeugung gegen Straftaten psychisch kranker Personen und deren Bekämpfung, im Sinne von Verhinderung, nicht von jenen, bei denen ein beliebiger anderer Bürger der Täter ist." (Blatt 3, Herv. E.G.) Und bei diesen wendet man sich an die Polizei und nicht an die Psychiatrie.

Bei jeder Zwangseinweisung soll laut Gesetz, soweit möglich, auch das Recht auf die freie Wahl des Arztes und des Behandlungsortes, gewahrt werden. Jede Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung muß von Initiativen begleitet sein, die die Zustimmung und Mitarbeit des Behandelten gewährleisten sollten. Der Kranke hat auch das Recht, mit wem immer er will, Kontakt aufzunehmen.

Jede Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung muß von einem Arzt (kann auch ein privater sein) vorgeschlagen und begründet werden. Die Notwendigkeit der Maßnahme muß durch einen zweiten Arzt (der Sanitätseinheit) bestätigt werden, der sich nicht nur mit dem formalen Akt begnügen darf, sondern den Patienten auch untersuchen muß (müßte, denn die Praxis sieht anders aus). Dem Bürgermeister kommt in seiner Eigenschaft als oberste Sanitätsbehörde die Aufgabe zu, die Zwangseinweisung/die Zwangsbehandlung anzuordnen. Innerhalb von 48 Stunden hat er seine Anordnung dem zuständigen Vormundschaftsrichter mitzuteilen. Nachdem dieser die notwendigen Informationen eingeholt hat, bestätigt er (oder auch nicht) innerhalb der nächsten 48 Stunden mit einem begründeten Erlaß die Vorkehrung und teilt dies wiederum dem Bürgermeister mit.

Falls die Zwangsbehandlung länger als sieben Tage dauert, muß der gesamte bürokratische Amtsweg wiederholt werden[22]. Der für Zwangeinweisungen und Zwangsbehandlungen nötige Aufwand soll mit dafür sorgen, daß diese Entscheidung nicht vorschnell getroffen wird.

Im alten Gesetz von 1904 war festgelegt, daß jeder Mensch die Einweisung einer bestimmten anderen Person beantragen konnte. Im psychiatrischen Reformgesetz ist dieses Recht auf Beantragung der Einweisung umgedreht worden: nun hat jeder - auch der sog. Kranke - das Recht, den Widerruf einer Zwangseinweisung bzw. Zwangsbehandlung zu verlangen. Dieser kann an den Bürgermeister gerichtet werden, der innerhalb von 10 Tagen über den Antrag entscheiden muß. Jeder kann aber auch beim zuständigen Landesgericht gegen die vom Vormundschaftsrichter bereits bestätigte Maßnahme Ein-spruch erheben. Der Antragsteller kann bei der Verhandlung vor dem Landesgericht ohne Rechtsanwalt erscheinen und muß - sehr ungewöhnlich für Italien - keine Stempelsteuern zahlen. Dadurch soll auch den finanziell schlecht gestellten Menschen der Antrag auf Aussetzung der Zwangsmaßnahmen ermöglicht werden (vgl. Gesetzestext Nr. 833 vom 28.12.1978, Art.1 und Art. 33-36).

6.3.1. Gesetz ist Gesetz, ist gesetzt, sind Sätze

Wenn nicht ausdrücklich durch ein Gesetz geregelt, darf niemand zu einer medizinischen Untersuchung oder Behandlung verpflichtet werden. Mir sind nur drei Fälle bekannt, bei denen zur Zwangsbehandlung geschritten werden darf. Dazu gehören: die übertragbaren Geschlechtskrankheiten und andere ansteckende schwere Infektionskrankheiten (Tuberkulose etc.), die vorgeschriebenen Impfungen und das Vorliegen von "psychischen Veränderungen", die jedoch nicht genauer definiert sind. In allen drei Fällen beruft man sich auf übergeordnete Gesetze bis hin zur Verfassung.

Im Art. 32 der italienischen Verfassung ist festgelegt, daß "... die Gesundheit als Grundrecht des einzelnen und als Interesse der Gemeinschaft" von der Republik geschützt wird. Im bereits erwähnten Rundschreiben der Autonomen Provinz Bozen wird dieses "Interesse der Gemeinschaft" folgendermaßen spezifiziert: "In der Psychiatrie bedeutet Interesse der Gemeinschaft nicht, daß die Gesellschaft vor einem "gefährlichen Verückten" geschützt werden muß, sondern daß sie daran interessiert ist, eines ihrer Mitglieder, das aufgrund seiner psychischen Krankheit nicht imstande ist, frei für sich zu entscheiden, zu rehabilitieren." (ebd., Blatt 2)

Die Art. 2 und Art. 3 der Verfassung erklären, daß die unantastbaren Rechte des Menschen geschützt werden und der Staat die Pflicht hat, all jene Hindernisse zu beseitigen, die den Bürger in der Entfaltung seiner Persönlichkeit behindern können. Als eines dieser Hindernisse wird jede (angeblich) schwere psychiatrische Veränderung gewertet.

Ein nicht geäußerter Wille, die Unfähigkeit dazu oder auch die Unzurechnungsfähigkeit darf nicht als Verweigerung der Behandlung verstanden werden. Deshalb dürfen Menschen mit schweren Bewußtseinsstörungen oder Verwirrungszuständen auch nicht zwangsweise eingeliefert werden. In solchen Fällen können die Angehörigen oder gesetz-lichen Vertreter eine freiwillige Einweisung veranlassen.

Falls die Dringlichkeit des Eingreifens im Vordergrund steht (z.B. Abwehr von Gefahr), kann ein Eingreifen auch durch den Art. 54 des Strafgesetzbuches legalisiert werden. Dieser besagt, daß straflos bleibt, wer eine Tat - die andernfalls als Straftat (z.B. Freiheits-beraubung) angesehen würde - begangen hat, weil er dazu durch die Notwendigkeit gezwungen worden ist, sich selbst oder andere vor der gegenwärtigen Gefahr eines schwerwiegenden Schadens an Personen zu retten, und wenn diese Gefahr nicht auf eine andere Weise abzuwenden war.

Im Art. 40 des Strafgesetzbuches ist zudem festgehalten, daß das Nicht-Verhindern eines Ereignisses, das zu verhindern man die gesetzliche Pflicht hat, gleichbedeutend ist mit dem Verursachen dieses Ereignisses. Nicht verhindert zu haben, daß jemand schweren Schaden an der Person nimmt (durch Selbstmordversuch, schwere Bewußtseinsstörung etc.) ist somit strafbar.

Wenn das Handeln eines Arztes als nicht gerechtfertigt erscheint, oder wenn aus diesem Handeln schädliche Folgen für den Patienten oder Dritte entstehen, drohen ihm bei einer erfolgten Intervention theoretisch folgende Anklagepunkte: Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Unterdrückung des Bewußtseins und des Willens. Bei Nicht-Inter-vention hingegen: unterlassene Hilfeleistung, Unterlassung oder Verweigerung einer Amtshandlung, Verlassen hilfloser Personen, sowie zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung für den Kranken. Soviel zur Theorie.



[19] Ein Mitglied der Jury schlug allerdings vor, ihn stattdessen ins Gefängnis zu stecken (Andreoli in: Pantozzi, 1997, Anm. S.172)

[20] Cerletti war von 1946 bis 1959 der Präsident der italienischen Psychiatrischen Gesellschaft.

[21] Aber selbst bei kontinuierlicher und sorgfältig überwachter neuroleptischer Medikation (Depotinjektionen) treten innerhalb eines (1!) Jahres in 30-40% der Fälle erneut akute Episoden auf (vgl. Fallon in: Retzer, 1991,17).

[22] In Österreich kann der Unterbringungsrichter die Unterbringung (auf eigenes Verlangen oder auch "ohne eigenes Verlangen", wie die Zwangseinweisungen dort beschönigend umschrieben werden) in einem geschlossenen Bereich der Psychiatrie für drei (3) Monate anordnen. Bei einer erforderlichen Verlängerung kann diese für weitere sechs (6) Monate "gewährt" werden. Danach noch einmal für sechs Monate (vgl. UbG vom 01.03.1990).

VII Südtirols Psychiatrie vor und nach dem Reformgesetz 180/833: ein Aschenputtel

7.1. Passivität und Ignoranz

Bereits 1904 wurde mit dem italienischen Staatsgesetz Nr.36 die Aufgabe der Betreuung psychisch Kranker den Provinzen zugeteilt. Nach der Annexion an das Königreich Italien bildeten das Trentino und Südtirol zunächst eine gemeinsame Provinz, die Venezia Tridentina, die erst 1927 in zwei selbständige Provinzen aufgeteilt wurde. Spätestens seit dieser Zeit hätte die Provinz Südtirol selbst Maßnahmen für die Betreuung psychisch Kranker schaffen müssen.

Im "Bevilacqua-Amigoni" Abkommen von 1927 verpflichtete sich die Trientiner Landesverwaltung, in der Heilanstalt von Pergine weiterhin Südtiroler Kranke aufzunehmen, zumindest solange keine andere Unterbringungsmöglichkeiten bestehen sollten. Diese wurden jedoch nie geschaffen und bis zum Optionsabkommen wurden alle Südtiroler "mentecatti" (Schwachsinnige und Verrückte) nach Pergine gebracht. Ab 1939 wurden die "Optanten" nach Hall und nach Innsbruck geschickt. Nach dem Ende des Krieges war wieder Pergine an der Reihe.

Auch die ersten Autonomiebestimmungen von 1948, die der Provinz Bozen vermehrte Kompetenzen zur Gesetzesausarbeitung und zur Errichtung von Strukturen verliehen haben, änderten an der passiven Haltung der Südtiroler Landesregierung nichts. Die für verrückt erklärten Patienten wurden weiterhin außer Landes gebracht, Strukturen im eigenen Land hielt man nicht für notwendig oder wünschenswert.

Es überrascht nicht, daß der bereits 1950 vom damaligen Primarius der Anstalt von Pergine, Emilio Dossi, gestartete Versuch, für die entlassenen Südtiroler Patienten durch Nachsorgeambulatorien in Bozen und Meran eine ambulante Behandlungsmöglichkeit aufzubauen, auf wenig Unterstützung stieß. Nach Hinterhuber fand die Initiative "... nicht jene notwendige, uneingeschränkte Unterstützung der Landesregierung, die das innovative Moment dieser sozialpsychiatrischen Maßnahme nicht in der Gesamtweite zu erfassen in

der Lage war." (in: Distel, Nr. 4/86 - 1/87, 71) Die Psychiatrie gehörte in dieser Zeit noch

nicht zum Gesundheitswesen, sondern zum Assessorat für Industrie und Handel. Und dort hatte man offensichtlich anderes zu bedenken.

In den 60er Jahren hat die Landesregierung Versuche zur Planung einer eigenen Irrenanstalt (120 Betten) unternommen. Jedoch verzögerten Uneinigkeit über die geographische Lage und das zu wählende Projekt die Realisierung. Nachdem sich um 1968 die Ideen der antiinstitutionellen Psychiater und deren Forderung nach Abschaffung der Irrenhäuser auch in Südtirol verbreiteten, ließ man das Vorhaben fallen. Auf Druck der Provinz Trient mußte die Provinz Bozen jedoch 1963 den Stadlhof in Pfatten selbst übernehmen (vgl. Ganterer in: Skolast, April 1982, 40-42).

Mit dem am 18.03.1968 in Kraft getretenen Staatsgesetz Nr. 431 erteilte das Innenministerium, zu dem die Psychiatrie bis 1978 gehörte, den Provinzen, die über kein psychiatrisches Krankenhaus verfügten, besondere Beiträge für eine intensivierte Betreuung. Damit hatte auch die Provinz Bozen die Möglichkeit, staatliche Gelder zu beanspruchen, um psychiatrische Dienste in Südtirol aufzubauen, das Personal besser einzustufen und Fachkräfte auszubilden. Nach Ganterer hat sie von dieser Gelegenheit allerdings nie Gebrauch gemacht (ebd., 40).

Nachdem das Projekt "Psychiatrisches Krankenhaus Bozen" fallengelassen werden mußte, beschloß man 1971 die Errichtung von drei "Zentren für geistige Gesundheit". Da es im eigenen Land weder ausgebildetes Personal noch Erfahrung gab, wurde eine Anfrage nach Trient geschickt mit der Bitte, Südtiroler Ärzte und Krankenschwestern für ein Praktikum in der Anstalt von Pergine aufzunehmen. Nachdem sich mehr als 40 Jahre lang (seit 1927) die gemeinsamen Interessen zwischen Bozen und Pergine sehr kühl auf bürokratische und verwaltungstechnische Belange beschränkt hatten, antwortete die Provinz Trient auf diese Anfrage mit einem "Nein" (vgl. Pantozzi, 1998, 30).

Die trotzdem eröffneten "Zentren für geistige Gesundheit" blieben bis 1976 die einzigen territorialen Strukturen in Südtirol. Der Personalstand jener Zeit spricht Bände: in die Zentren von Brixen und Bruneck kam alle 14 Tage ein Arzt aus Innsbruck, und der teilzeitbeschäftigte Arzt des Zentrums Bozen mußte seinen Dienst auch in Meran und Schlanders leisten. Ihnen zur Seite standen nur wenige Krankenschwestern und noch weniger SozialassistentInnen (1982 gab es für ganz Südtirol 10). In zwei Stunden mußten 50-60 Patienten "behandelt" werden. Zwei Minuten pro Geschichte, Krankheit und Leid. Zuhören, hinsetzen, Händedruck, Kopf-frei-machen, menschliche Wärme u.a.m. war von vornherein unmöglich (vgl. Egger Karin in: Skolast, April 1982, 36 und Skolast-Gespräch, ebd. 9-17).

Nach mühsamer Überzeugungsarbeit des Trentiner Arztes Dossi, angeregt von den Ideen des Fachberaters Barucci (Primar in Florenz und Anhänger der "Antiinstitutionellen Psychiater") und genötigt durch die bevorstehende Bildung von lokalen Sanitätseinheiten, hat Südtirol im August 1976 ein relativ fortschrittliches Landesgesetz (Nr. 37, 25.08.1976, "Fürsorgedienst für psychische Gesundheit") zur psychiatrischen Betreuung erlassen.

Es entstand somit fast zwei Jahre vor der gesamtstaatlichen Reform und nimmt mehrere Bestimmungen des 180/833 Gesetzes voraus. Seitdem wird immer wieder darauf gepocht, daß Südtirol dem Zeitgeist "damals schon weit voraus" war. Es war, so wird sehr häufig betont, schließlich ja in Italien seit 1904 das erste beschlossene Gesetz, das sich der Versorgungsproblematik psychisch Kranker widmete[23] (vgl. Hinterhuber, 1993, 16). Damit glaubt man allen berechtigten Vorwürfen über den psychiatrischen Betreuungsnotstand den Wind aus den Segeln nehmen zu können. Daß das Landesgesetz ein schönes Papier blieb, dem kaum Taten folgen konnten, weil die entsprechende Vorarbeit fehlte, bleibt ungesagt.

Dieses Landesgesetz sieht vor, daß die Provinz in sieben Sektoren (Bozen, Meran, Brixen, Bruneck und die Außenstellen Neumarkt, Gröden, Schlanders) aufgeteilt wird. Die interdisziplinären Teams haben folgende Aufgaben:

  • die medizinisch-soziale Fürsorge der Bevölkerung in den Bereichen der Prävention, Heilung und Rehabilitation;

  • offene Betreuung im Territorium;

  • Förderung der Mitarbeit der gesamten örtlichen Bevölkerung;

  • die therapeutische Kontinuität;

Die Einrichtungen, die den Equipes zugewiesen werden, sind: die Zentren für psychische Gesundheit, die Krankenhauseinrichtungen, die Wohnheime, die Einrichtungen für Tages- und Nachtbetreuung und die Einrichtungen für geschütze Arbeit (vgl. Ganterer in: Skolast, 1982, 40). Die Verlagerung des Schwerpunktes - weg von der Idee eines großen Irren-hauses und hin zur ambulanten Betreuung - ist deutlich erkennbar.

In der Realität konnte durch den gravierenden Personalmangel in diesem Bereich nur sehr wenig verwirklicht werden. In Bozen und Sterzing wurden 1977 zwei Wohnheime für insgesamt 18 (!) Menschen eingerichtet. Und für akut Kranke gab es bis 1978 nach wie vor keine Möglichkeit einer stationären Behandlung innerhalb von Südtirol. Die große Mehr-heit der Patienten wurde in Pergine eingewiesen bzw. dort zwangseingewiesen. Nur die "Freiwilligen" konnten auch nach Hall und Innsbruck gebracht werden.

Erst durch die staatliche Reformgesetzgebung war auch Südtirol gezwungen, innerhalb kürzester Zeit in seinen Krankenhäusern kleine psychiatrische Abteilungen zu schaffen. Im selben Jahr wurde im Allgemeinen Krankenhaus von Bozen in aller Eile die erste Abteilung mit 15 Betten eingerichtet, in allen anderen Krankenhäusern (Meran, Brixen, Bruneck, Sterzing, Schlanders und Innichen) geschah bis 1994 gar nichts. Als Grund dafür wurde/wird Personalmangel angegeben und man sieht nicht, daß man schon Jahre vorher die gebotene (finanzielle) Möglichkeit Personal auszubilden, nicht genützt hat. Erst nachdem man aus der permanent überbelegten Abteilung in Bozen formal zwei Abteilungen machte und auch in Bruneck 1994 eine eröffnet wurde, stieg die Zahl der offiziellen Betten für Akutkranke auf 40. Die 50 Betten im Stadlhof waren/sind chronisch Kranken vorbehalten.

Die einzige Alternative zu diesem akuten Notstand war (ist) die Aufnahme in den Krankenhausabteilungen für Innere Medizin oder eine Behandlung im Ausland. Die Zahlen sind entsprechend: 1991 wurden in Innsbruck und Hall 277 Südtiroler Patient-Innen aufgenommen, die durchschnittliche Dauer ihres Aufenthaltes lag bei 43,5 Tagen; 1993 stieg die Zahl auf über 300 (Hinterhuber & Meise, 121f). Für jene, die es sich leisten konnten, gab/gibt es außerdem die psychiatrische Abteilung in einem privaten Sanatorium der Tertiarschwestern in Bozen-Gries.

Exkurs: Erinnerungen II

Im Rahmen meiner früheren Ausbildung als Altenpflegerin waren mehrere einmonatige Praktika in diversen Einrichtungen vorgeschrieben. Eines dieser Praktika absolvierte ich in ebendieser psychiatrischen Abteilung des Grieserhofs. Das erste Zimmer, in das ich geführt wurde, war das Zimmer eines Sterbenden. Ringsum standen brennende Kerzen, die Hände der betenden Schwestern umklammerten die Perlen des Rosenkranzes. Die Hände des Sterbenden irrten auf der Bettdecke unruhig hin und her. Niemand hielt sie. Man betete.

In das nächste Zimmer führte man mich voller Stolz. Ich wußte nicht, was man mir vorführen würde und was ich bewundern sollte. Es war die Durchführung eines Elektroschocks an einem jungen Mann, den ich persönlich kannte. Wenn ich zynisch wäre, würde ich sagen, daß er seitdem betet. Er betet um Gesundheit.

Am Ende meines Praktikums schenkte man mir eine Bibel. Für geleistete Dienste und Anteilnahme.

Immer und immer wieder wurde in den 70er und 80er Jahren von Ärzten, Psychiatrie-Erfahrenen und deren Angehörigen, Pflegern, SozialassistentInnen u.a. auf den akuten Notstand in der psychiatrischen Betreuung hingewiesen. Nachdem 1979 ein Patient der psychiatrischen Abteilung des Bozner Krankenhauses bei lebendigen Leib verbrannte, bemühte sich der damalige Landtagsabgeordnete der Grünen, Alexander Langer, die Lage der Psychiatrie in Südtirol aufzudecken. Über seine Bemühungen schreibt er: " ... Es mußte der Eindruck entstehen, daß man eher darauf wartete, daß sich die an Basaglia orientierte Psychiatriereform (...) totlaufe. Und daß man alles dazu tun wollte, daß dies bald geschehe. (...) Wahrscheinlich bleibt Südtirol noch auf lange Zeit das Traumland der reaktionären Psychiatrie ... ." (Langer in: Skolast, 1982, 32-33)

Die Nachbarprovinz Trient war ganz offensichtlich auf das Reformgesetz besser vorbereitet. Dort hat man nicht nur schöne Gesetze erlassen, die man in der Praxis nicht verwirklichen konnte, sondern gehandelt. Seit 1975 verlagerte sich der Schwerpunkt der psychiatrischen Behandlung von der Heilanstalt Pergine auf das Territorium, ent-sprechende Strukturen wurden geschaffen; zusätzlich wurde die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Arbeitsgruppen gefördert. Durch dieses antiinstitutionelle Handeln konnte innerhalb von drei Jahren die Zahl der Insassen von 1045 (1975) auf 831 (1978, vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 180) gesenkt werden (Ganterer in: Skolast, 1982, 41).

Seit 1978 ist die Anstalt von Pergine für die Provinz Trient "geschlosssen", das heißt, daß keine Patienten mehr in die Anstalt gebracht wurden. Anders war es für die Provinz Südtirol, die beim Gesundheitsministerium um Aufschub der im Gesetz Nr. 180 vorgesehenen Schließung der Irrenanstalten ansuchte. Nach Genehmigung dieses Ansuchens wurde ein Dekret erlassen, nach welchem rückfällige, freiwillige Ex-Pergine-Patienten bis Ende 1981 wieder dort eingewiesen werden konnten. Neue Patienten, das war klar, durften nicht eingeliefert werden. Als einzige Provinz Norditaliens hat Südtirol auch 1982 um denselben Aufschub angesucht (vgl. ebd.).

Nach Hinterhuber & Meise hatte Südtirol im Vergleich zu anderen Ländern bzw. Regionen schon vor dem Reformgesetz ein relativ geringe Zahl an Patienten, die stationär behandelt wurden (1977; 1:1.000). In Nordtirol und im Trentino waren es doppelt so viele, in Triest sogar 4:1.000, in Norwegen 3,4, in Englang 2,4 und in der Bundesrepublik Deutschland 1,8 (dies., 1994, 3). Bezogen auf die Gesamtbevölkerung bedeutet aber auch diese "geringe" Zahl von 1:1.000, daß in Südtirol 414 Menschen (nach dem Bevöl-kerungsstand von 1971; vgl. Astat, 1998) pro Jahr stationär behandelt wurden. Als einen der Gründe für diese niedere Zahl nennen Hinterhuber und Meise das weit verbreitete kollektive, soziale Verantwortungsgefühl der Bevölkerung.

Dieser Meinung kann ich mich nicht anschließen; ich glaube, daß die Ursache eher darin liegt, daß damals wie heute in Südtirol sehr viele Menschen sich dafür schämen, in ihrer Familie einen "psychiatriereifen", sprich behandlungsbedürftigen, Angehörigen zu haben. Das Problem wurde/wird verharmlost, totgeschwiegen, versteckt und verdrängt, bis die Situation eskaliert. Und dann fordert man die Einsperrung des "Kranken". Ein weiterer Grund ist die jahrzehntelang praktizierte Abschiebung der Patienten ins "Ausland" (auch Pergine war/ist in den Köpfen von vielen "Ausland"), die von vornherein ein Ausufern der Zahl erschwerte.

Ziel des staatlichen Reformgesetzes war/ist es an und für sich, die "psychiatrische Nachfrage" zu verändern und das Hauptaugenmerk auf den präventiven Moment zu richten. Die psychiatrische Problematik sollte kulturelles Allgemeingut werden; ein Anliegen, das bis heute nicht erreicht ist. Nach Meinung von Elio Dellantonio, lange Zeit Psychiater im KH von Bozen, hat sich in Südtirol nach dem Inkrafttreten des Gesetzes jedoch "nicht die psychiatrische Nachfrage verändert, sondern die psychiatrische Antwort" (in: Skolast, 1982, 12). Und die bestand auch darin, daß man den früheren 400-500 Betten, die man durch das Nutzungsrecht in Pergine hatte, ganze 15 in Bozen gegenüberstellte.

Auf der einzigen Abteilung in Bozen konnte nach Dellantonio keine gezielte Behandlung erfolgen, weil die Patienten sehr schnell entlassen wurden (und werden), um Platz zu machen für einen noch akuteren "Fall". Und im Territorium fehlten für lange Zeit sogar die allernötigsten Strukturen, die zwar absolut keinen Garant für eine wirksame und hoch-wertige Intervention darstellen, aber eine Mindestvoraussetzung dafür sind.

Auch zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Reformgesetzes war die Lage der Psychiatrie in Südtirol trotz zunehmendem Wohlstand der Provinz höchst unzulänglich und der ausgerufene "Notstand" nur eine Umschreibung für die Nicht-Existenz von Diensten. Nach Dellantonio konnte noch 1989 durch Personal- und Strukturmangel "... nur Routine-Dringlichkeitspsychiatrie betrieben werden. (...) Arbeitsvermittlung, Beschützte Werk-stätten, Arbeitsgenossenschaften, Freizeitgestaltungsangebote, offene Sozialzentren, Day Hospitals, Gruppentherapie und weitere psychosziale Angebote gibt es nicht." (ders. in: Skolast, Juli 1989, 24)

Bis dahin wurde für die öffentliche Psychiatrie kaum mehr als 1% des Gesundheitsbudgets ausgegeben; in den benachbarten Regionen Italiens kam man auf 4-6%; in Nordtirol und im übrigen deutschsprachigen Ausland auf 3-10% (ebd., 25). Im Jahr 1988 arbeiteten in der Psychiatrie insgesamt 92 Ärzte, SozialbetreuerInnen und PflegerInnen; über 55% davon entfielen auf die Abteilung im KH Bozen und auf den Stadlhof. Nur etwa 40 Personen arbeiteten in den 7 psychiatrischen gemeindenahen Dienststellen. Im Zentrum für psychische Gesundheit (ZPG) der Sanitätseinheit West mit einem Einzugsgebiet von 114.000 Einwohnern arbeitete bis 1992 nur ein (1) Psychiater. Im Vergleich dazu und bezogen auf die gleiche Bevölkerungszahl arbeitete in benachbarten Provinzen (In- und Ausland) etwa 4 bis 8 mal so viel Personal (ebd., 24-25). Niedergelassene Psychiater in freier Praxis gab/gibt es in Südtirol so gut wie gar keine.

Der Leiter der Kommission für die psychiatrische Programmierung des Südtiroler Landesgesundheitsplanes, Prof. Hinterhuber, sprach 1986 von einer gravierenden Notsituation in der Betreuung psychisch Kranker. Für die Mindestbesetzung der psychiatrischen Dienste errechnete er damals 240 Stellen "als Voraussetzung für eine psychiatrische Versorgung, die dem aktuellen Stand der psychiatrischen Forschung entspricht und den modernen Erkenntnissen der psychosozialen Betreuung gewachsen ist." (ebd., 25)

Zehn Jahre nach seiner Mindestforderung arbeiteten erst 170 Menschen im psychiatrischen Bereich (Dolomiten, 20.03.1996). Der im neuen "Psychiatrieplan 2002" errechnete Bedarf an sozialen und sanitären Personal liegt mittlerweile für die Sanitätseinheiten (Gesundheitswesen) bei 478 Stellen, sowie weiteren 110 Stellen bei den Bezirksgemeinschaften (Sozialbereich). Auf diese Aufteilung werde ich an späterer Stelle noch zurückkommen.

Um der dramatischen Situation bei der stationären Versorgung etwas entgegenhalten zu können, richteten 1983 die Krankenhäuser von Brixen, Bruneck und Sterzing mit Unterstützung der Univ.-Klinik von Innsbruck einen psychiatrischen Konsulenzdienst ein. Mittlerweile hat nicht nur das KH von Bruneck (seit 1994) eine eigene psychiatrische Abteilung, sondern auch das von Brixen (seit 1997). Die Überbelegung hört trotzdem nicht auf; 130-155% sind offensichtlich die Regel (vgl. Pycha, 23 und Hinterhuber & Meise, 122). Das bedeutet, daß immer mehrere Patienten auf dem Gang oder im Aufenthaltsraum liegen, ohne Rückzugsmöglichkeit, hundertmal am Tag belästigt. Einer der Ärzte der psychiatrischen Abteilung in Bruneck dazu: "Oft quälen mich Zweifel. Womöglich werden viele Menschen bei uns trotz und nicht wegen unserer Bemühungen gesund." (Pycha, 24; kursiv E.G.) Am neuen KH von Meran - 20 Jahre lang geplant und gebaut - hat man die Planung einer entsprechenden Abteilung "vergessen". Peinlichkeit oder, entsprechend dem vorigen Zitat, Glück für die Patienten?

7.2. Der Landespsychiatrieplan 2002: Was lange währt, wird endlich ...?

Im März 1996 wurde von der Südtiroler Landesregierung das "Programm für ein zeitgemäßes Betreuungsnetz für die psychisch Kranken", gemeinhin als "Psychiatrieplan 2002" bezeichnet, verabschiedet. An diesen Psychiatrieplan knüpfen sich unzählige Hoffnungen; Hoffnungen der Psychiatrie-Erfahrenen, der Angehörigen, der Ärzte und PflegerInnen, Psychologen und SozialassistentInnen und nicht zuletzt der Politiker, die bisher vorwiegend mit Vorwürfen konfrontiert waren.

Da die Inhalte auf nationaler Ebene z.T. schon seit der Psychiatriereform von 1978 vorgegeben sind, eine themenspezifische Studie des Leiters der Innsbrucker Universitätsklinik für Psychiatrie schon seit 1994 vorliegt und auch ein detailliertes Zielvorhaben des Ministerrates (DPR vom 07.04.94) wesentliche Inhalte vorwegnimmt, ist nicht ganz klar, warum es ein weiteres eigenes Konzept braucht. Es scheint, daß man sich lieber an das hält, was in Bozen (und nicht in Rom) beschlossen wird. Rodolfo Tomasi, Leiter der psychiatrischen Abteilung in Bozen, meinte bereits 1993: "Pläne hätten wir genug, man müßte sie verwirklichen." (in: Apis, Sept. 1993, 27)

Das Psychiatriekonzept entstand in mehrjähriger Zusammenarbeit des Gesundheits-assessorats mit dem Verband Angehöriger und Freunde psychisch Kranker, den Sozial-diensten der Bezirksgemeinschaften sowie den Verantwortlichen der Zentren für psychische Gesundheit der Sanitätseinheiten. Die von Hinterhuber & Meise ausgearbeitete Auftragsstudie "Südtiroler Landespsychiatrieplan" (1994) stellte von Anfang an eine wichtige Grundlage des neuen Psychiatriekonzeptes dar, auch wenn die Abweichungen zwischen der Hinterhuber-Studie und dem Planungsziel des Assessorats in einigen Punkten beträchtlich sind. Das Ergebnis ist ein Programm, das von einem Grazer Psychiater bei einer Tagung in Meran im Herbst 1998 als "utopisch ideal" bezeichnet wurde. Im folgenden möchte ich nun den Inhalt dieser "Utopie" aufzeigen.

Als allgemeine Ziele werden im Plan folgende genannt: besserer Dienst im Bereich Vorsorge, Diagnose, Behandlung und Rehabilitation; dezentrale mittel- und langfristige Therapiemöglichkeiten; Rückführung nach Südtirol von Patienten, die noch außerhalb des Landes (sprich: in Pergine) untergebracht sind; Miteinbeziehung der Familien, aber auch Hilfestellungen für die betroffenen Familien; Beschränkung der Krankenhaus-einlieferungen; Wiedereingliederung der Kranken in das gewohnte soziale Umfeld; Förderung von Vorsorge und Gesundheitserziehungsmaßnahmen; Förderung von kulturellen Bildungsmaßnahmen, die mithelfen, das Phänomen der Ablehnung der psychisch Kranken zu unterbinden; Information der Bevölkerung über die angebotenen Dienste (vgl. Ein zeitgemäßes Betreuungsnetz für die psychisch Kranken, S.6-7, Beschluß der Landesregierung vom 04.03.′96).

Das Betreuungsnetz hat drei Kriterien zu erfüllen:

Es muß bedarfsgerecht sein und die Erfordernisse des einzelnen sind in Hinsicht einer Ganzheitsbetreuung zu berücksichtigen. Die biologische, psychologische und soziale Ebene haben gleichermaßen in die Gesamtbehandlung einzufließen und müssen sich auch im Gesamtangebot des Versorgungssystems widerspiegeln. Zweitens muß das Netz der Betreuung gemeindenah sein und drittens müssen alle psychiatrischen Betreuungseinrichtungen untereinander koordiniert und in das Gesundheits- und Sozial-wesen des Landes integriert sein. Neben den Sanitätseinheiten sollen auch die Gemeinden bzw. Bezirksgemeinschaften in die Verantwortung miteinbezogen werden (ebd., 8-9).

Folgende Einrichtungen sollen - verteilt auf das ganze Land - bis 2002 verwirklicht werden:

  1. Zentren für die psychische Gesundheit (ZPG) als zentrale Anlaufstelle für Patienten und Angehörige;

  2. Psychiatrische Dienste für Diagnose und Akutbehandlung in den Krankenhäusern;

  3. Day- and Night-Hospitals (für Kranke, die untertags oder in der Nacht eine pharmakologische und/oder psychotherapeutische Behandlung brauchen)

  4. Rehabilitationszentren (für mittel- und langfristige gesundheitliche, soziale und berufliche Rehabilitation);

  5. Übergangswohnheime (für eine kurzfristige Unterbringung nach einer Krise bzw. zur pharmako- und psychotherapeutischen Nachbehandlung rund um die Uhr);

  6. Wohnheime (für Kranke mit chronischem Krankheitsverlauf);

  7. Wohngemeinschaften (für jene Kranken, die sich allein oder in Gemeinschaft ohne Aufsicht aufhalten können, "ohne eine Gefahr für sich oder andere darzustellen") (vgl. ebd., 22);

  8. Berufstrainingszentren (für die Umschulung psychisch Kranker mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Arbeitswelt; der Aufenthalt ist auf 24 Monate begrenzt);

  9. geschützte Werkstätten (dauerhafte Beschäftigungseinrichtung für chronisch Kranke);

  10. sowie Treffpunkte (zur Förderung der Selbständigkeit; zum Aufbau eines Freundes-kreises; zur Aktivierung von Eigeninitiativen usw.).

Die Einrichtungen von 1-5 (ZPG, Krankenhausabteilung, Day- and Night-Hospitals, Rehazentren und Übergangswohnheime) werden ausschließlich von den Sanitätseinheiten geführt, die Wohnheime können sowohl von diesen als auch von den Trägern der Sozialdienste (Bezirksgemeinschaften) geführt werden. Die Einrichtungen von 7-10 (Wohngemeinschaften, Berufstrainingszentren, geschützte Werkstätten und Treffpunkte) werden hingegen nur von den Bezirksgemeinschaften (Sozialwesen) geführt (ebd., 10-28).

Um die prekäre Lage der Psychiatrie in Südtirol schneller zu entschärfen, wurden die Bezirksgemeinschaften von der Landesregierung (Beschluß Nr. 1794, vom 13.04.1992) damit beauftragt, bestimmte sozial-psychiatrische Einrichtungen (Berufstrainingszentren und Wohngemeinschaften) selbst zu führen. Diese Aufteilung der psychiatrischen Einrichtungen in Gesundheitsbereich und Sozialbereich ist italienweit ein Spezifikum und nirgends sonst zu finden.

Eine Einrichtung führen zu dürfen, heißt für die Bezirksgemeinschaften aber nicht, bestimmen zu dürfen, wer aufgenommen, verlegt oder entlassen wird. Für diese Entscheidungen ist nicht der jeweilige Strukturleiter, der von der Bezirksgemeinschaft ernannt wird, verantwortlich, sondern der psychiatrisch Verantwortliche. Und der gehört zu den psychiatrischen Diensten der Sanitätseinheit. Um die Paradoxie dieser kompli-zierten Bestimmungen anschaulich darzustellen, wurde bereits der Vergleich mit einem Hotelbesitzer gezogen, der sich vom Tourismusverein vorschreiben lassen muß, wen er bei sich aufnimmt und ob bzw. wann dieser Gast abfahren darf.

Erschwerend kommt hinzu, daß in den Berufstrainingszentren (Gärtnerei, Landwirtschaft, Küche, Textil-, Holz- und Metallverarbeitung etc.) die Entlohnung für die psychiatrisch diagnostizierten Arbeiter entwürdigend gering hat. Sie liegt bei 3.500 L. (25 ATS) pro Arbeitsstunde, was bedeutet, daß selbst die Arbeitsamsten (mit 6 Stunden pro Tag) im Monat maximal 420.000 L. (3.000 ATS) erhalten. Es gibt daher einige Menschen, die "für dieses lächerliche Geld nicht ein Monat lang arbeiten." Eine Verweigerung, die meiner Meinung nach für ihre Gesundheit spricht.

Da die Arbeit in der Gesellschaft einen hohen Stellenwert einnimmt (und auch von vielen Psychiatern als Zeichen von "Gesundheit" gewertet wird), für manche Menschen sehr hilfreich den Tag strukturiert, zwischenmenschliche Kontakte ermöglicht und das soziale Ansehen fördert, finde ich, daß diese beschämende Bezahlung (die vieles zum Ausdruck bringt) schnellstmöglich und deutlich verbessert werden müsste.

In einem eigenen Teil des "Psychiatrieplans" ist in mehreren Tabellen die Ausstattung der Einrichtungen, der Stellenplan des Personals, die einzelnen Betreuungsplätze pro Einwohner, die Führung der Einrichtungen (Sanitätseinheit, Bezirksgemeinschaft, Kooperativen usw.) und die Finanzierung genau aufgelistet.

Nicht vorgesehen sind Angebote für die stationäre Betreuung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen, von gerontopsychiatrischen Kranken und von Patienten mit psychosomatischen Krankheitsbildern. Die Regelung dieser "problematischen Grenz-bereiche" wird auf später verschoben (ebd., 6).

Eine interessante, wenn auch etwas verwirrende Bilanz über die Verwirklichung des Psychiatrieplanes hat am 01.Jänner 1998 den in der Tabelle aufgezeigten Stand ergeben. Da Bilanzen nie Schicksale aufzeigen und spürbar machen, werden die folgenden Angaben vorwiegend ein Zahlenspiel sein. Einiges ist trotzdem aufschlußreich.

Zwischenbilanz zum Psychiatrieplan:

Einrichtungen

Plansoll bis 2002

Stand 01.01.'98

in %

KH-Abteilung

80 Betten *

50 Betten

62.5%

Day- and Night-Hospital

44 Betten

6 Betten

13,6%

Rehabilitationszentren

98 Betten

50 Betten

51,02%

Übergangswohnheime und Wohnheime

88 Plätze

45 Plätze

51,1%

Wohngemeinschaften

88 Plätze

70 Plätze

79,5%

Berufstrainingszentren und Werkstätten

135 Plätze

104 Plätze

77,7%

Treffpunkte

21 Einheiten

8 Einheiten

37,5%

(Quelle: Das Land Südtirol, März 1998, S.9)

* In der Hinterhuber-Studie liegt der errechnete Bedarf an KH-Betten bei 220! Auch die WHO empfiehlt als Mindeststandard für Akutkranke 0,5 Betten pro 1.000 Einwohner.

Die Zwischenbilanz zeigt, daß von den gesamten Betreuungsplätzen inzwischen 61,2% verwirklicht sind. Das gesteckte Ziel von 63,6% ist nicht ganz erreicht worden. Trotzdem hat der eigene Landespsychiatrieplan offensichtlich Flügel verliehen. Die Quantität der Einrichtungen hat ganz deutlich zugenommen.

Die Einsicht, daß Südtirol auch im Bereich der psychosomatischen Betreuung (fast) ohne entsprechende Strukturen und Erfahrungen ist, hat sich mittlerweile ebenfalls in einem Beschluß der Landesregierung (vom 01.12.1997, Nr. 6.333) niedergeschlagen. Seit dieser Zeit dürfen pro Jahr 28 psychiatrische Patienten (7 pro Sanitätseinheit) mit psychosomatischen Krankheitsbildern in Spezialkliniken in Bayern behandelt werden. Das Resümee des Landesrates zu dieser Bilanz: "Wir haben gut gearbeitet." (in: Das Land Südtirol, März ΄98, 8)

Die Zwischenbilanz nach Sanitätseinheiten:

Sanitätseinheit

SE Süd

(Bozen)

SE West

(Meran)

SE Nord

(Brixen)

SE Ost

(Bruneck)

vorgesehene Plätze

246

138

74

75

verwirklichte Plätze

167

46

56

57

in Prozent

67,8

33,3

75,6

76

(Quelle: Das Land Südtirol, März 1998, S.9)

Unterteilt nach den jeweiligen Sanitätseinheiten, zeigt sich sehr deutlich, daß die SE West (Meran und Umgebung) mit einem beeindruckenden Abstand das Schlußlicht darstellt.

Aus der gesamten Bilanz geht auch hervor, daß vom sozio-sanitären Personal im psychia-trischen Bereich der Sanitätseinheiten (ohne die psychiatrischen Bereiche der Bezirks-gemeinschaften) am Stichtag insgesamt 54% der bis 2002 vorgesehenen 478 Stellen besetzt waren (ebd.). Irritierenderweise beziehen sich diese Zahlen nur auf den Soll- und Ist-Stand der Sanitätseinheiten, während bei der Umsetzung der Einrichtungen und Strukturen jene der Bezirksgemeinschaften mit berücksichtigt wurden. In den psychiatrischen Einrichtungen der Bezirksgemeinschaften sind, wie bereits erwähnt, bis 2002 zusätzlich 110 Stellen geplant, womit sich die Gesamtzahl eigentlich auf 588 erhöht.

Der für diesen Zeitpunkt geplante Soll-Stand des Psychiatriepersonals (der Sanitätseinheiten) wurde sogar überschritten, trotzdem muß insgesamt die Zahl des psychiatrischen Personals bis 2002 mehr als verdoppelt werden. Angesichts der geringen Attraktivität, die ein Job im psychiatrischen Bereich nach wie vor für viele ausübt, könnte dies schwierig werden.

Betrachtet man den Stellenplan des sozio-sanitären Personals im Gesundheitswesen (Sanitätseinheiten) je nach Berufsgruppen, zeigt sich schnell und deutlich die absolute Vorherrschaft des medizinischen Personals. Von den bis 2002 vorgesehenen 478 Stellen sind nur 15% (28 Psychologen, 15 Sozialassistenten und 14 Erzieher und Werkerzieher) für nicht eindeutig medizinisch ausgebildetes Personal vorgesehen. Das Gros von 85% (ca.400 Stellen) verteilt sich auf 48 Psychiater; 240 Krankenpfleger; 76,6 OTAP (operatore tecnico per l'assistenza psichiatrica, psychiatrische Fachkraft) und 29,5 Reha-Personal (in: Apis, Dezember 1998, 6).

Angesichts dieser Tatsache stellt sich für mich die Frage, wie durch einen vorwiegend medizinisch bestimmten Blick der geforderte ganzheitliche Ansatz (biologische, psychologische und soziale Ebene) erreicht werden soll. Auf die Problematik der vorherrschenden medizinischen Sichtweise und den damit einhergehenden Ausschluß von anderen Interpretations- und Verständnismustern werde ich am Ende dieser Arbeit noch ausführlicher eingehen.

Ein denkwürdiges und abschließendes Zahlenbeispiel möchte ich hier noch anbringen. Die Auswertung von 1.882 patientenbezogenen Daten eines Fallregisters des Zentrums für psychische Gesundheit in Brixen erbrachte, daß die psychiatrische Gesamtmorbidität der deutschsprachigen Bevölkerung 5,6% beträgt, die der italienischen hingegen nur 2,1% (vgl. Hinterhuber,1993, 18). Dies erinnert mich an eine andere Studie, die ergab, daß es im Verhältnis zur Bevölkerungszahl in Südtirol viel weniger italienische Schüler gibt, die als "lerngestört" definiert werden, als deutschsprachige. Bleibt als Frage, ob die deutschsprachigen Menschen krankheits-und störungsanfälliger sind, oder ob die Italiener auf eine bestimmte Art und Weise einfach toleranter sind. Mit sich selbst und mit anderen.

Es ist meiner Meinung nach recht aufschlußreich, daß auch die Aus- und Weiterbildung des Personals zu jenen Themen gehört, die "nachfolgend geklärt werden" sollen (Beschluß der Landesregierung vom 04.03.΄96, 6).

Die bis heute nicht erfolgte Regelung der Ausbildung hat u.a. zu der paradoxen Situation geführt, daß das in einer Landesschule ausgebildete Betreuungspersonal zwar von den Bezirksgemeinschaften angestellt werden kann, nicht aber von den Sanitätseinheiten. Der Beruf eines "Betreuers" ist dort nicht vorgesehen, lieber greift man auf OTAP (psychiatrische Fachkraft) zurück, die trotz der Bezeichnung "Fachkraft" in der Hierarchie der Ausbildung weit abgeschlagen an unterster Stelle steht. Sogar die Ausbildung eines Schuhverkäufers dauert länger, die eines Krankenpflegers[24] ganze sechs (6) Jahre länger.

Der geringe Wert, der einer fundierten und breit gefächerten Aus- und Weiterbildung beigemessen wird, ist meiner Meinung nach eine wesentliche Ursache dafür, daß sich bei Gesprächen und Kontakten mit Beschäftigten im psychiatrischen Bereich bzw. durch Aussagen von psychiatrisch diagnostizierten Menschen immer wieder Haltungen und Einstellungen feststellen lassen, die nur zu oft erschütternd sind.

Mit den folgenden Ausschnitten möchte ich Bruchstücke daraus wiedergeben. Sie sollten für sich sprechen. Darauf hinweisen möchte ich noch, daß aus Gründen des Datenschutzes alle Angaben zu Namen, Ort, Alter und Geschlecht entweder vermieden oder willkürlich vergeben werden.

  • "Das werden wir ja sehen, ob die [Patienten eines Wohnheimes] nicht zu parieren haben! Wäre ja noch schöner, wenn wir es denen nicht wären. Wo kämen wir da hin, wenn die nicht zu kuschen hätten. Entweder die tun ordentlich, oder sie stehen ganz bald wieder auf der Straße".

  • "Zu dem gehen wir am besten zu zweit hin. Der will sein Depot nie machen lassen, schon gar nicht, wenn er es am meisten braucht. Zu zweit haben wir ihn her, einer hepp (hält), der andere sticht."

  • "Sie muß endlich akzeptieren, daß sie krank ist. Psychisch krank. Wenn sie die Medikamente nicht nimmt, kann sie doch gar nicht gesund werden. Daß sie das immer noch nicht versteht."

  • "Was? Du willst die Psychopharmaka absetzen? Bist du verrückt geworden? Dein Arzt hat dir oft und oft gesagt, daß du sie brauchst. Also nimm sie und hör auf."

  • "Ihr behandelnder Arzt bin ich! Und ich sage Ihnen, daß Sie keine Psychotherapie brauchen. Wozu auch?"

  • "Sein Problem ist die fehlende Krankheitseinsicht. Typisch aber für Schizophrene. Bis dahin müssen wir ihn zu seinem Glück eben ein bißchen zwingen. Da hilft sonst nichts"

  • "Es interessiert mich nicht, ob das der Ehemann von der Patientin ist oder nicht, der sie besucht. In unserer [Langzeit-] Einrichtung dürfen die Zimmer nicht abgeschlossen werden. Egal, was die machen."

  • "Seit wir im KH eine psychiatrische Abteilung haben, ist unsere Arbeit [in einer Wohneinrichtung] nicht mehr so anstrengend. Die, die dauernd meckern und motzen, verweigern und stur sind, kommen jetzt früh genug dorthin."

  • "Wieso der meint, daß er die Probleme seiner Familie austrägt, möcht' ich schon wissen. Daß ich net lach!"

  • "Sexualität hat in einer psychiatrischen [Wohn-] Einrichtung nicht stattzufinden! Ende der Diskussion."

  • "Natürlich können Sie, wenn Sie unbedingt meinen, auch eine Psychotherapie machen. Aber ich als Ihr Psychiater sage Ihnen, daß Therapien keinen Sinn haben und in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen."

  • "Sicher ist Gewalt [Schläge durch einen Betreuer] den Insassen gegenüber nicht richtig. Aber wenn's nicht anders geht?"

Solange solche Aussagen, die von Angst, Abwertung, Verachtung, Unwissenheit und auch vom Glauben an die Allmacht der Medizin zeugen, getroffen werden, kann ich mich der Aussage des zuständigen Landesrates ("Wir haben gut gearbeitet", s.o.) nicht anschließen. Quantität ist nicht dasselbe wie Qualität! Man hat zwar endlich einige Strukturen geschaffen, die meisten schön und alle teuer, aber die wichtigste Investition und Mühe hat man vernachlässigt. Die Folgen tragen in erster Linie die psychiatrisch diagnostizierten Menschen. Südtirols Stiefkinder seit eh und je.



[23] Manchmal frage ich mich, wofür man das wichtige staatliche Gesetz von 1968 hält.

[24] KrankenpflegerInnen können seit den neuen Ausbildungsvorschriften erst nach dem Abitur mit ihrer dreijährigen Fachausbildung beginnen. Die Zahl der AnwärterInnen ist seither rapide gesunken.

Kritische Überlegungen: Zweifel und Alternativen

Gemeindepsychiatrie oder Psychiatriegemeinde?

Als sich im Herbst 1998 definitiv abzeichnete, daß das Schreiben meiner Diplomarbeit zu den dringendsten Anliegen der nächsten Zeit zählen würde, beschloß ich, an einem einwöchigen Kongreß zu Ehren Franco Basaglias (20 Jahre "Basaglia-Gesetz") in Triest teilzunehmen.

Unter weit über tausend euphorischen TeilnehmerInnen, Hunderten von Referenten aus aller Welt, die sein psychiatrisches Denken in die Tat umsetzten (oder es wollen), unter dem zusätzlichen Eindruck von Ausstellungen, Fotos, Filmen, Führungen usw. usf., beschlich mich zunehmend ein Gefühl der inneren Ablehnung und des Widerspruchs. All das stolz Vorgeführte, Referierte und zur Schau gestellte fand ich, völlig unerwartet, weder motivierend noch faszinierend, sondern vorwiegend deprimierend. Damit aber fühlte ich mich in der großen Masse der Begeisterten ziemlich allein. Immer häufiger fragte ich mich, ob das Ziel der Psychiatrie-Reformer, das "psychiatrische Ghetto in die Gesellschaft zurückzuführen" und dadurch aufzulösen, nicht in sein Gegenteil umgeschlagen hat. Oder klarer ausgedrückt: ob nicht anstatt einer Gemeindepsychiatrie eine Psychiatriegemeinde entstanden sei?

In Triest (und nicht nur dort) scheint es keinen wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen oder gesundheitlichen Bereich zu geben, den es nicht in einer eigenen Form für psychiatrisch diagnostizierte Menschen gibt. Radiosender, Zeitschriften, Massagesalons, Betriebe, Restaurants und Cafés, Sportgruppen und Freizeitclubs, Friseure, Geschäfte, Schreibwerkstätten und Fachwerkstätten, zahlreiche Arbeitsgenossenschaften, Gesangs- und Theatervereine, Fahrradverleih, Wohnungen und Stellenvermittlung u.v.a.m. gibt es dort eigens für (weniges von) Psychiatriepatienten. Kann das Integration sein?

In einer Studie wurde einmal festgestellt, daß der Bekanntenkreis von Bewohnern psychiatrischer Wohnheime überwiegend aus Bewohnern ebensolcher Wohnheime besteht (Mitschrift zu LV: Sozialpsychiatrie). Jedes gut ausgebautes Netz von psychiatrischen Einrichtungen funktioniert wie ein geschlossenes System. Man kann von einem Glied der therapeutischen Kette nahtlos ins andere übergehen, ohne je aussteigen zu müssen. Man bleibt unter sich, beim Wohnen, beim Arbeiten und in der Freizeit.

In Gemeinden mit einem umfangreichen Angebot (Triest ist nur ein Beispiel dafür), braucht die psychiatrische Welt überhaupt nicht mehr verlassen werden, nicht für den Fußballclub und nicht für den Gesangsverein. Schafft man sich solcherart aber nicht ein neues Ghetto, nun zwar innerhalb der Gesellschaft, aber doch abgegrenzt? Wie da je wieder herauskommen?

Ich möchte hier klarstellen, daß ich nicht gegen diese Angebote bin. Die Menschen, die sie in Anspruch nehmen, sind durch ihr oft schon jahrelanges Leiden vielfach isoliert, viele von ihnen auch arm und die Beziehungen zu ihrer Umwelt sind nur zu oft konflikthaft, distanziert und von Mißtrauen bestimmt. Für viele sind diese unterschiedlichsten Angebote die einzige Verbindung zu anderen Mitmenschen, die einzige Möglichkeit, die Isolation zeitweise zu verlassen. Insofern können diese Einrichtungen und Angebote immer nur richtig und wichtig sein.

Was mich aber bewegt ist die Frage, wie die Kehrseite dieser (glänzenden) Medaille aussieht. Tragen all diese Angebote und Einrichtungen nicht möglicherweise sogar zu einer Chronifizierung der Störungen bei - im Sinne von "je hilfreicher der Eine, desto hilfloser der Andere"? Oder, um mit Schweitzer zu fragen: "Gibt es ein Leben jenseits der psychiatrischen Versorgung?" (1995, 16) Und als wichtigste Frage: Welches Krankheits-denken, welche Idee von Bedürftigkeit steckt hinter diesen unendlichen Betreuungs-angeboten? Um diesen Fragen nachzugehen, muß ich vorher einen Blick zurück machen.

Lange Zeit ging ich davon aus, daß nicht nur dem Begriff "Antipsychiatrie", sondern auch dem Begriff "Kritische Psychiatrie" (oder "Demokratische" oder "Antiinstitutionelle") eine grundsätzliche Ablehnung des medizinisch-organischen Krankheitsverständnisses zugrunde läge. Daß dem nicht so ist (und selbst für den Antipsychiater Laing nur mehr begrenzt stimmt), wird an und für sich schon durch die von den italienischen Reformen gewählte Bezeichnung "Anti-institutionelle Psychiatrie" sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Es geht ihnen primär um eine Kritik der Anstaltspsychiatrie, die durch Hospitalismus, Deprivation, Gewalt und Unterdrückung eine zusätzliche Regression und Apathie hervorruft. Basaglia (1971, 138) fordert, die psychopathologische Seite der Krankheit von der institutionellen Seite (die "institutionelle Regression" durch das Asyl) streng zu trennen. Erst wenn die Bedingungen, unter den die Kranken behandelt werden, grundlegend geändert sind und die psychiatrischen Institutionen ihren repressiven Charakter verloren haben, werde die Differenz beider Seiten deutlich. Unter den Etikettierungen will er "somit die eigentliche Krankheit sichtbar machen, um damit einen Grund dafür anzugeben (...) warum ein Individuum Verhaltensweisen entwickelt, die ihm die Bezeichnung 'geisteskrank' eintragen."(Bopp, 84)

In einem späteren Moment wird die gesamte Gesellschaftsordnung (Kapitalismus, Ausbeutung, Unterdrückung, Aussonderung, sowie die Insitutionen der Gewalt: Familie, Schule, Fabrik etc.) zum Mittelpunkt der Kritik der italienischen Reformer. Basaglia und seine Mitstreiter wandten sich mit Leidenschaft gegen jenes naturwissenschaftlich-medizinische Krankheitsmodell, das auch die Folgen von gesellschaftlicher Ausschließung und Entwürdigung als somatisch verursachte Pathodynamik ausgibt. Die Überzeugung einer somatischen Ätiologie der psychischen Krankheiten wird von den italienischen Reformern nicht aufgegeben (vgl. Bopp, Kap.3). Ganz zu schweigen von den klassisch orientierten Psychiatern.

Die Tatsache, daß der antiinstitutionellen Psychiatrie eine differenzierte Krankheitstheorie fehlt, wird oft als ihr größter Mangel bezeichnet. Am ehesten ist der Versuch einer Theorie bei Jervis zu finden. Psychische Krankheit wird von ihm sehr vorsichtig als "Resultat einer sozialen, psychischen oder organischen Benachteiligung" definiert (Jervis,1978, 88). Wie werden psychische Krankheiten heute begründet und wie wirkt das auf das Behandlungs- und Betreuungsangebot zurück?

Nach der großen Hoffnung und Zuversicht v.a. der 70er Jahre, daß sich Geisteskrankheit ein für allemal als "moderner Mythos" (Szasz) entpuppen würde, daß Chronizität und Institutionalismus an große psychiatrische Krankenhäuser des alten Schlags gebunden seien, daß die schizophrenogene Mutter oder der dominante Vater als Sündenbock festgemacht werden könnten, oder andere pathogene Faktoren im familiären oder gesellschaftlichen Umfeld dafür rekrutierbar seien, hat sich Ernüchterung breitgemacht. Selbst die "aufdeckenden" Methoden der Psychoanalyse und die "stützenden" Verfahren der Verhaltenstherapie bewährten sich bei den Psychosen nicht im erwarteten Ausmaß. Was ist aus all den heftigen ideologischen Kämpfen geworden?

Das heute beliebteste Kind der (meisten) Theoretiker ist - für die endogenen Psychosen, die in der Psychiatrie durch Chronizität und Minus-Symptomatik das große ungelöste Problem sind - die Vulnerabilitätstheorie. Diese stellt zugleich eine Synthese zwischen somatischer Äthiologie (Ursache) und pathogenen Umweltfaktoren (Auslöser) dar. Damit scheint der Streit um 'nur Anlage' oder 'nur Umwelt' befriedet zu sein.

Der Vulnerabilitätshypothese liegen Untersuchungen zugrunde, die belegen, daß ein bestimmtes soziales familiäres Milieu die Wahrscheinlichkeit einer Rehospitalisierung des als schizophren diagnostizierten Familienmitgliedes entscheidend beeinflußt (vgl. Retzer, 11f). Die von Zubin und Spring in den 70er Jahren entwickelte Vulnerabilitätshypothese wurde zum wichtigsten Erklärungskonzept für diese empirischen Befunde.

Vulnerabilität soll eine genetisch oder frühkindlich erworbene Verletzlichkeit (organisch begründetes Defizit) gegenüber zu viel oder zu verwirrender Kommunikation (Kritik, emotionales Überengagement, Zurückweisung, bevormundende Einmischung etc.) sein. Vulnerabilität bedeutet Psychosegefährdung ohne Ende und gleicht damit einer Behinderung, die man nie ganz loswird. Man könne aber lernen, so wird versichert, mit ihr auch symptomfrei zu leben. Sie verlange lediglich "ein Leben in kleinen Dosen" (Schweitzer, 33). Dazu gehören eine ausreichende, aber nicht überdosierte medikamentöse Behandlung, eine sorgsame Dosierung von zwischenmenschlichem Streß und starken Emotionen und eine sorgsam abgestufte Rehabilitation. Lebenslange Vorsicht, ein permanenter Blick auf eventuelle Frühsymptome und eine beständige Selbst- und Fremdüberwachung vor Überlastung wird nicht nur dem Patienten, sondern auch seinen Angehörigen dringend angeraten (vgl. ebd.). Diese Perspektive kann sicherlich für viele Menschen sehr tröstlich sein, für viele andere aber auch sehr deprimierend. Ich ziehe andere Perspektiven, Perspektiven, die meinem Handeln oder Nicht-Handeln einen Sinn verleihen, vor.

Ich möchte betonen, daß ich früher von der Sinnhaftigkeit einer andauernden Vorsicht und Selbstkontrolle absolut überzeugt war. Auch heute noch sehe ich darin eine für viele Menschen gültige und wirksame Alternative zu häufigen Psychoseschüben und langwierigen Krankenhausaufenthalten. Mittlerweile frage ich mich aber auch, ob die Akzeptanz dieses Krankheitsmodells bzw. des Behandlungsmodells, das von einer unendlichen und chronischen Psychosegefährdung ausgeht, nicht den Menschen innerhalb der Krankheit so festschreibt, daß er nie etwas anderes sein kann, als potentiell "krank", sogar in den symptomfreien Phasen? Vulnerabel bleibt man ein Leben lang. Die Möglichkeit, sich von der Krankheit irgendwann einmal wirklich verabschieden zu können, ist im o.g. Behandlungsmodell nicht enthalten. Es gebietet nur Vorsicht, ein Sinn wird den "psychischen Störungen" (wie die früheren psychischen "Krankheiten" seit den neuesten Nomenklaturen ICD 10 der WHO von 1992 und dem DSM IV von 1994 bezeichnet werden) nicht verliehen.

Daß aber hinter all den Syndromen der sog. Schizophrenen, der Manischen und Depressiven, aber auch der Zwanghaften und Verängstigten kein Sinn liegen soll, ist das, was zu glauben ich verweigere. Solange aber Psychosen als ein eigengesetzlicher innerer Prozeß gesehen werden, der der eigenen Entscheidung entzogen ist, eröffnen sich wenig andere Möglichkeiten, als sich auf ein Leben mit der Krankheit einzurichten. Dazu muß auch der Glaube an die Diagnose aufrechterhalten werden, was nicht ohne Rückwirkung auf das Selbstbild der Klienten bleiben kann. Zu dieser Krankheitstheorie, die eine unendliche Vulnerabilität festschreibt, paßt sowohl die Idee der unendlichen Betreuungs-bedürftigkeit als auch das unendliche Betreuungsangebot.

Bedürftigkeit und Bedürfnis

Betreuungsangebote gehen meist von einem defizitorientierten Denken aus, nicht von einem ressourcenorientierten. In langfristig angelegten Einrichtungen, wie Patientenclubs, Freizeitgruppen, Tagesstätten etc. entwickeln die Patienten (als welche sie festgeschrieben sind) oft die Vorstellung, ohne professionelle Hilfe lebenspraktische Aufgaben nicht (mehr) bewältigen zu können. Die Verantwortung wird oft nur zu bereitwillig abgegeben, aber oft genauso bereitwillig von den Helfern und Betreuern auf sich genommen. Manchen Patienten scheint Hilfsbedürftigkeit und Problemkonservierung auch die Eintrittskarte dafür zu sein, um bestimmte angenehme Angebote (über Privates reden, sich bei Formularen helfen lassen etc.) in Anspruch nehmen zu können. Dafür sollte man - insbesondere in solchen Einrichtungen - aber nicht an Problemen festhalten müssen.

Gleichermaßen zu tragen kommt dort aber auch ein Bedürftigkeitsdenken der Betreuer und "Fachleute" (er braucht öfters Körperpflege, sie braucht einen Job, der andere therapeutische Gespräche, der nächste mehr Sedierung etc.), das mit den realen Bedürfnissen und der Willensbekundung der Betroffenen kaum bis gar nicht übereinstimmt. Der Wille und Wunsch der Betroffenen spielt sehr oft eine untergeordnete Rolle.

Dazu fällt mir die Geschichte einer Frau ein, deren Probleme und Schwierigkeiten in zahllosen Sitzungen zwischen Ärzten, Psychologen, Erziehern und Betreuern besprochen wurde. Immer wieder ging es dabei um die Frage, wie man "mit ihr fertig werden" könne und ob man sie nicht wieder in eine Klinik in Deutschland bringen solle. Das Pro und Contra wurde endlos erörtert. Als ich meine (involvierte) Erzählerin fragte, was denn die Frau wolle, wußte sie keine Antwort, denn die betroffene Frau war dazu nie befragt worden. Die Entscheidung darüber, wer was, wann und wie lange braucht, treffen die Experten. Und als solche gelten nicht die Psychiatrieerfahrenen selbst, sondern die Ärzte und Betreuer.

Im folgenden und letzten Abschnitt werde ich eine Therapierichtung aufzeigen, die weder von einem defizitorientierten Denken noch von einem vorgeblichen Expertenwissen ausgeht, sondern von einem ressourcenorientierten Denken, in dem die Betroffenen (bzw. das System) die Experten sind. Ein weiteres und sehr wichtiges Konzept ist das sog. "Empowerment", die Selbstbemächtigung von psychiatrieerfahrenen Personen, die einfordern, selbst "Experten in eigener Sache" zu sein. Die Entscheidung, darauf nicht einzugehen, ist mir schwergefallen. Aber sie ist gefallen.

Wahn und Sinn

Eine derzeit sehr beliebte Option zum bisher geschilderten Denken über psychotisches Erleben und Verhalten (Krankheitslehre) und über psychiatrische Intervention (Behandlungslehre) ist das systemische Verständnis von Psychosen und die systemische Therapie.

Diese Therapierichtung, deren Kennzeichen ich gleich beschreiben möchte, ist offenbar die erste, die an der Arbeit mit psychiatrisch diagnostizierten Menschen ihre große Freude hat. Hervorgegangen ist sie durch eine Gruppe um den Kommunikationstheoretiker und Familientherapeuten Paul Watzlawick in Palo Alto am Anfang der 70er Jahre. Durch ihr Vorgehen erzielte die Gruppe innerhalb weniger Sitzungen große Erfolge bei der Behandlung von Familien mit Mitgliedern, die als schizophren diagnostiziert wurden. Entscheidend geprägt wurde die Therapierichtung durch Gregory Bateson. Der Paradigmawechsel vom geradlinigen Ursache-Wirkungs-Denken zum zirkulären Systemdenken ist mit seinem Namen verbunden. Die Grundeinsicht ist, daß ein System in seiner Ganzheit sich qualitativ neu und anders verhält, als die Summe seiner isoliert betrachteten Individuen (vgl. Mitschrift zu LV: Systemtheorie und Simon & Stierlin, 1984).

Leben funktioniert in "Systemen" und diese sind eine Art Kreislauf, der auf das Leben ausgerichtet ist und dessen Funktionieren aufrechterhalten soll. Insofern ist die Familie ein System, genauso wie die Umwelt oder das Individuum. Die Familie, bzw. die in ihr stattfindende Kommunikation wird konsequent als ein sich selbst organisierendes kybernetisches System betrachtet. Psychotisches Verhalten wird als Ausdruck und Teil der Selbstorganisation dieses Systems betrachtet (vgl. Retzer, 11).

Systemiker tun so (und fordern das System zum Mittun auf), als ob psychotisches Verhalten eines wäre, zu dem ein Mensch sich entscheiden könnte, wenn es in den Kontext seiner Beziehungen zu anderen Menschen paßt. Sie lehnen es ab, etwas zu wissen, was innerhalb von Individuen vorgeht und somit nicht beobachtbar ist. Statt dessen stützen sie sich auf ihre (äußere) Beobachtung und auf das Verhalten. Es zählt nicht, ob jemand etwas hat (z.B. eine Psychose), sie beschreiben lediglich wie jemand sich verhält. Der Wahrheitsgehalt einer psychiatrischen Diagnose interessiert sie nicht, denn es ist uninteressant, ob jemand nun eine Manie oder Schizophrenie hat.

Kompensatorisch dazu fragen sie nach der Nützlichkeit einer Diagnose. Was/Wie nützt die Diagnose der Schwester, dem Vater, dem Arzt, der Mutter, kurz: dem System(en)? Psychiatrische Diagnosen werden als Botschaft, als Information betrachtet, die in Kommunikationen (verbale, sowie nonverbales Verhalten) hin und hergetauscht wird. Solange dies geschieht, muß sie, so meinen die Systemiker, auch einen Nutzen und Sinn für die Beteiligten haben, denn sonst würde sie gegen eine andere Botschaft ausgetauscht werden.

Die therapeutisch interessante Frage der Systemiker ist also nicht die Frage nach dem "Warum" (die Ursachen der Krankheit), sondern die Frage nach dem "Wozu", d.h. nach der Bedeutung und dem Sinn. Wie wird die Symptomatik aufrechterhalten? Wann tritt das Problem nicht auf? Warum nicht? Was würde sich verändern, wenn das Symptom nicht mehr da wäre? Das Symptom (der Betroffene ist nicht ein Patient, sondern durch sein Verhalten ein "Symptomträger") soll folglich nicht bekämpft werden; im Gegenteil, durch seinen anerkannten Nutzen soll es solange aufrechterhalten werden, bis ein anderes Ver-halten einen größeren/anderen Nutzen verspricht. Dies impliziert aber auch, daß der Nutzen eines Symptoms so groß sein kann (z.B. zur Abgrenzung gegen aufdränglich-gutwillige Mitmenschen, zur Aufrechterhaltung einer positiv erlebten Arbeitsunfähigkeit etc.), daß weiterhin daran festgehalten werden muß.

Durch "zirkuläres Fragen" (das in anderen Kontexten meist sehr verpönte Befragen des einen über den anderen) wird hinterfragt, wer was will, ab wann, wozu, wer nichts will, wer von wem nichts will, wer was von wem denkt. Hinter dieser Fragetechnik steht Batesons Ansicht (1979), daß Information "ein Unterschied ist, der einen Unterschied macht." Das zirkuläre Fragen dient nicht nur den Systemikern als Auftragsklärung, sondern macht auch den Beteiligten bewußt, wie unterschiedlich und widersprüchlich die Erwartungen und Wünsche (oft auch die eigenen) und die Beziehungen untereinander sind oder eingeschätzt werden.

Eine große Rolle spielen auch die Anforderungen (die sog. Hausaufgaben), die von den Systemikern aufgestellt werden. Dabei werden allen Beteiligten ganz bestimmte Aufgaben gestellt: z.B. dem Vater ein vorgeschriebener Wechsel von sehr strengem und sehr liebevollem Verhalten, dem Symptomträger ein Verhalten, mit dem er sich wechselweise als resignierender Depp von der beschützten Werkstätte oder eben als zuversichtlicher Mann mit Ambitionen verhält (aus: Schweitzer, 254). Die Therapeuten sehen darin eine ideale Möglichkeit, um durch das Bewußtwerden von Unterschieden und Konflikten produktive Krisen auszulösen und erstarrte Muster aufzuweichen. In stabil chronifizierten Zuständen (scheinbarer Entwicklungsstillstand) kann dadurch oft ein Problemdruck erzeugt werden, der eine systemische Beratung erst möglich und lohnend macht.

Da es in lebenden Systemen keinen Entwicklungsstillstand geben kann, fragen Systemiker danach, wie es z.B. Familien schaffen, sich anscheinend nicht zu verändern. Welche Anstrengungen werden unternommen, um aufkeimende Hoffnung klein zu halten, um keine Pläne für die Zukunft zu machen, um der Psychose treu zu bleiben, um alles beim Gleichen zu lassen? Dem Klienten wird einerseits vermittelt, daß man ihm einiges an Veränderungen zutraut, gleichzeitig wird er aber gewarnt, dies vorschnell zu tun. Zum Einsatz kommen dabei Sprachbilder wie die Notbremse, der Rückwärtsgang, die kreative Bedenkzeit u.ä., die alle vermitteln, daß man die Beziehung zwischen sich selbst und der Psychose selbst beeinflussen, sie vernachlässigen oder intensivieren kann. Dazu gehören auch Fragen, wie das Leben ohne das Problem aussehen könnte oder woran man selbst (oder die anderen) merken würde, daß man keine Psychose mehr hat (vgl. Mitschrift und Schweitzer).

Ein wichtiger Begriff in der Systemtheorie ist die "paradoxe Intervention". Dazu gehört auch die im ersten Moment oft sehr verwirrende Symptomverschreibung. In der systemi-schen Therapie haben Symptome eine Kommunikationsfunktion und stellen eine Art Sprache dar. Es gibt Regeln darüber, wie auf ein bestimmtes Symptomverhalten zu reagieren ist. Wenn nun ein Symptom, das bisher nur als negativ, als "krank" betrachtet wurde, verschrieben wird und bei Bedarf hervorgerufen werden kann, wird es durch seinen funktionellen Aspekt positiv konnotiert und umgedeutet. Durch die Erfahrung, daß man ein Symptom hervorrufen kann, wird aber auch deutlich, daß es genauso zum Verschwinden gebracht werden könnte. Durch die Umdeutung von Symptomen, konflikthaften Beziehungen etc., können diese als Lösungsversuch für andere Probleme anerkannt werden. Auf ein Verhalten, das als Lösungsversuch anerkannt wird, wird aber nicht nur anders reagiert, es ist auch immer legitim und sinnhaft.

Dieses Spektrum von Möglichkeiten, von Entscheidungen, von Beeinflußbarkeit und Mitbestimmung, vom Sinn und Nutzen der Symptome, deren Veränderbarkeit und (je nach den vorhanden Ressourcen) auch der Verzicht darauf, ist völlig konträr zum vorher geschilderten Defizitdenken, das auf Bedürftigkeit und nicht auf Bedürfnisse ausgerichtet ist. Es läßt Freiraum, Hoffnung, Chancen und Sinn zu.

Obwohl in einem anderen Zusammenhang verwendet, möchte ich nun mit einem Zitat von Booth (1988) schließen.

"Ich glaube, daß das verlorengegangene Gleichgewicht - um es bildlich auszudrücken - zwischen der Antwort, die in uns zu finden ist, und der Antwort, die von außen kommt, wiederhergestellt werden sollte. Die Antwort ist nicht tiefer und tiefer und tiefer in uns (...). Die Antwort ergibt sich über einen Dialog, über ein gemeinsames Explorieren - sogar in Bezug auf eine gemeinsame Realität."

Kurze Zusammenfassung

Aus dem Wahn-Sinn und dem Irre-Sein, beides Begriffe, die auf einem Zustand des Seins und nicht des Habens (eine Krankheit haben) verweisen, entwickelt sich v.a. im 18. Jahrhundert der Terminus der Geisteskrankheit. Es ist dies die Zeit, in der die Medizin beginnt, den Wahnsinn als ihre Domäne zu betrachten.

Bis ins 16. Jahrhundert unterliegen der Wahnsinn und die Wahnsinnigen zunächst dem Wirken und Wollen Gottes und sind im Wesentlichen sich selbst überlassen. Nicht-einheimische Irre wurden ausgewiesen und abgeschoben, manche andere in Befestigungstürmen verwahrt. Die in dieser Zeit sehr vereinzelten Spuren eines medizinisch-therapeutischen Umgangs mit Wahnsinn verweisen nach Foucault auf eine andere Kultur, ein anderes Denken, das zunehmend vergessen und verleugnet wurde.

Im Zeitalter des Absolutismus und Merkantilismus wird das Problem der Armut und der Randgruppen durch radikale und umfassende ordnungs- und sicherheitspolitische Aktionen gelöst. Der Irre wird aus dem öffentlichen Bewußtsein entfernt und zusammen mit allen anderen Störern der Ordnung und Moral (Kriminelle, Bettler, Landstreicher etc.) in den Stätten der Internierung hinter Schloß und Riegel gesetzt und unschädlich gemacht.

In England werden "Workhauses", in Frankreich das "Hôpital général" errichtet und in Deutschland, Italien und Österreich entstehen die sog. "Zucht-, Arbeits- und Tollhäuser". Die Internierung dient nicht nur dem Schutz der Gesellschaft gegen die soziale und politische Agitation der Armen, sondern erscheint als das geeignete Mittel, um durch Zucht und Arbeit der "Unvernunft" all jener "moralisch verkommenen" Menschen beizukommen, die weder den geltenden Verhaltensnormen entsprachen noch sich an die herrschenden Regeln halten.

In der Epoche der Aufklärung und scheinbar aufgrund eines allgemeinen Humanitätsideals werden die Irren am Ende des 18. Jahrhunderts aus ihrer Gleichstellung mit Kriminellen und Asozialen und von ihren Ketten "befreit". Das angestrebte Ziel im Umgang mit dem Wahnsinnigen ist nicht mehr der Einschluß, sondern die Heilung. Die beginnende Vormachtstellung des Arztes im Bereich des Wahnsinns beruht jedoch nicht auf seinem medizinischen Wissen, sondern darauf, daß er in die sozialen und juridischen Probleme, die der Wahnsinn aufwirft, eingreift. Der Arzt ist nicht nur der Überwacher der öffentlichen Gesundheit, sondern auch der Überwacher der Moral. Ihm kommt nun die Aufgabe zu, den Geisteskranken zu "seinem eigenen Wohle" weiterhin in den neuen Institutionen (den Asylen) zu isolieren, dies mit der "Natur der Krankheit" zu begründen und jede Disziplinierungstechnik, allen voran die "moralische Behandlung", therapeutisch zu rechtfertigen.

Wenn man den humanitären Anspruch der Aufklärung für bare Münze nehmen würde, stünde das Methodenarsenal der konkreten Anstaltspraxis zu diesem in krassem Wider-spruch. Die Methoden der autoritären Umerziehung, der Repression und der Zwangs-arbeit, sowie die ausgefeilten Foltertorturen und körperlichen Beschränkungen machen deutlich, worum es eigentlich geht. Es geht um Unterordnung und Beherrschung, um die Macht und die Norm.

Bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts ist die Medizin und der Blick des Arztes noch nicht auf einen ausschließlichen Körperaspekt eingeengt. Jenes medizinische Modell, das durch eine mechanistisch-funktionalistische Sicht den Menschen zunehmend auf einzelne Körperteile reduziert, bestimmt jedoch die Auseinandersetzungen der "Psychiker" und "Somatiker" der damaligen Zeit.

Die psychogenetische Konzeption der Geistesstörungen, die ihre sozialen und gesellschaft-lichen Entstehungsbedingungen betont, wird in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts endgültig von der naturwissenschaftlich-anatomisch fundierten Psychiatrie abgelöst. Auf Bayles Entdeckung der hirnorganischen Grundlage der progressiven Demenz und Galls Lehre der Phrenologie, die den Psychiatern eine zugleich psychische und organische Erklärungsgrundlage lieferte, fußt auch das psychiatrische Paradigma des 19. Jahrhunderts: Geisteskrankheiten sind Gehirnkrankheiten.

All diese Veränderungen und Entwicklungen in der Interpretation des Wahnsinns schlagen sich nicht nur in den Formen der Institutionen (Gefängnis-Form der Zucht- und Besserungshäuser und die Asyl-Form der Irrenanstalten) und in deren Statuten nieder, sondern auch in den unterschiedlichen Gesetzen. Der öffentliche Skandal, die Gefährdung des Eigentums und die Gefahr für sich oder für andere begründen sowohl im ersten italienischen Psychiatriegesetz von 1904 (in Kraft bis 1978) als auch in der österreichischen Entmündigungsordnung von 1916 (bis Ende 1990 aufrecht) die Zwangseinweisung in die Irrenanstalt. Weitere gesetzliche Bestimmungen sind (in Italien) im Strafgesetzbuch (1930) und in den Polizeigesetzen (1931) zu finden.

Hinter all diesen Gesetzen und Bestimmungen, die mehr mit der Polizei und dem Tribunal zu tun haben als mit Medizin und Heilung, schlägt eine Verschiebung im Begriff der Gefährlichkeit der Irren und Anormalen durch, die durch die medizinische und später auch juridische Einführung der "partiellen Verwirrung", d.h. des "momentanen Wahn-sinns", das Feld des Pathologischen enorm ausdehnt.

In der Zeit des Dritten Reiches und im Namen von Rassenschutz, Rassenhygiene und Rassenzucht wird 1933 das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" erlassen, das die Zwangssterilisation der sogenannten "Erbkranken" vorschreibt. Geisteskranke, Körperbehinderte und "schwere" Alkoholiker fallen unter diese Bestimmung, der in den Folgejahren rund 400.000 Menschen unterworfen werden. Die "Beschränkung des Lebens" war aber nur ein erster Schritt auf dem Weg zu "Euthanasie" und Eugenik. Der faschistische Wunschtraum, demzufolge die Aufgabe der Medizin nicht mehr in der Heilung der Kranken und in der Betreuung der Unheilbaren besteht, sondern in der 'Heilung' der Gesellschaft von ihren 'Unheilbaren', wird ab Kriegsbeginn durch detaillierte und konkrete Vernichtungsprogramme zur "Ausmerze" der "Ballastexistenzen" fortgeführt. Offiziell wurde die "Euthanasieaktion" 1941 eingestellt. Als "wilde Euthanasie" ging sie jedoch bis zum Kriegsende weiter. Abertausende von Menschen, deren Leben als "unwert" eingestuft wurde, fanden durch diese ideologisch gefärbte Indoktrination einen gewaltsamen Tod.

Obwohl Südtirol zu dieser Zeit bereits seit zwanzig Jahren nicht mehr zu Österreich (und somit ab 1938 zum Dritten Reich) gehört, sondern zu Italien, wird dieses national-sozialistische Vernichtungsprogramm auch für viele deutschsprachige Psychiatrie-patientInnen Südtirols wirksam. Dies begründet sich durch das 1939 getroffenen Options-abkommen zwischen Hitler und Mussolini, mit dem das "Südtirolproblem" ein für allemal beendet werden sollte.

Das Ergebnis der Option, mit der die deutschsprachige Bevölkerung Südtirols vor die Wahl gestellt wurde, entweder ins Reich abzuwandern oder als italianisierte Menschen unter faschistischer Herrschaft weiterhin in Südtirol zu bleiben, kam fast einem Plebiszit für das Dritte Reich gleich.

Zu den ersten, die nach der Optionsfrist ins Reich abgeschoben wurden, gehörten die psychiatrisch diagnostizierten Menschen. Die Irrenastalt von Pergine und der Stadlhof in Pfatten (bei Bozen) wurden systematisch von deutschsprachigen Patienten "befreit". Diese wurden nach Nordtirol (v.a. Hall und Innsbruck) und/oder in die Anstalten von Württemberg gebracht. Den wenigen, die diese Zeit bis zum Kriegsende überlebten, verweigerte Italien die Rückkehr in ihre Heimat. "Vergessen" und verdrängt wurden ihre Existenz und ihre Anliegen aber auch vom offiziellen Südtirol.

Insgesamt läßt sich sagen, daß Südtirols Umgang mit seinen psychiatrisch diagnostizierten Menschen über viele Jahrzehnte hinweg von Ignoranz, Ablehnung und Abschiebung geprägt ist. Weder dem Landesgesetz von 1976 noch dem staatlichen Reformgesetz der Psychiatrie von 1978 folgten einschneidende Veränderungen. Noch für viele Jahre war der ausgerufene "Notstand" nur eine Umschreibung für die Nichtexistenz von Diensten. Durch die im weltweit beachteten italienischen Reformgesetz der Psychiatrie vorge-gebenen Prinzipien und Verfahren sollte die "psychiatrische Nachfrage" verändert werden. In Südtirol veränderte sich zunächst nur die "psychiatrische Antwort".

Die italienische Psychiatriereform wurde am Anfang der 60er Jahre eingeleitet und von den antiinstitutionellen Psychiatern vorangetrieben. Die zu dieser Zeit sehr rückständige Psychiatrie Italiens wurde durch die zunehmende Politisierung der psychiatrischen und gesellschaftlichen Theorie und Praxis zu einem Politikum mit enormer Sprengkraft. Von Görz ausgehend wurde die Öffnung der Irrenanstalten in vielen Teilen des Landes aufgegriffen und weitergeführt und von den linken Gewerkschaften und Parteien sowie den Medien wirksam unterstützt. Die andauernde kritische Auseinandersetzung mündete 1978 in das sog. "Basaglia-Gesetz", das vielfach als das "fortschrittlichste Psychiatrie-Gesetz Europas" bezeichnet wird und u.a. die Auflösung der Irrenanstalten vorschreibt. Nach wie vor leben jedoch viele PsychiatriepatientInnen in diesen Einrichtungen.

Die Schaffung von dezentralen mittel- und langfristigen Therapiemöglichkeiten ist eines der Ziele des 1996 beschlossenen Südtiroler "Landespsychiatrieplan 2002". In der Umsetzung dieses Ziels sind bisher quantitative Fortschritte und Veränderungen am deutlichsten erkennbar. Feststellen läßt sich jedoch (und dies ist kein Südtirol-Spezifikum), daß die meisten Behandlungs- und Betreuungsangebote von einem defizitorientierten Denken bestimmt sind und nicht am subjektiven Bedarf der Klienten/Patienten, sondern an hypostasierter Bedürftigkeit ausgerichtet sind. Rückwirkungen auf das Selbstbild der Klienten können nicht ausbleiben.

Andere Ansätze und Denkmuster verleihen den Symptomen der psychischen Störungen zumindest einen Sinn und sehen in einer Psyche im Ausnahmezustand auch eine Chance. Das wichtigste "Behandlungsinstrument" ist dabei die Sprache. Auch Hegel beschreibt die Behandlung der Narrheit als sozialen (und nicht als medizinischen) Prozeß, dessen wichtigstes Instrument die Sprache ist (in: Retzer, 10). Er schreibt: "Mitunter kann die Narrheit auch durch das unmittelbar auf die Vorstellung wirkende Wort, durch einen Witz, geheilt werden."

Angesichts der Tatsache, daß sich bei manchen medizinischen Praktiken und Forderungen zunehmend ein "rollback" hin zu überwunden geglaubten Haltungen abzeichnet, bleibt auch in dieser Hinsicht das Wort und die Sprache das Mittel, das andere Wirklichkeiten konstruieren soll.

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Südtirol profil. Nr.10, 06. März 1995. Bozen.

Lebenslauf

18.06.1960

geboren in Tscherms

1966 - 1971

Volksschule in Lana

1971 - 1974

Mittelschule in Lana

1974 - 1980

verschiedene Tätigkeiten

1980 - 1983

dreijährige Lehranstalt für Kaufmännische Berufe im Zweiten Bildungsweg

1984 - 1986

Ausbildungslehrgang für "Altenpflege und Familienhilfe"

1986 - 1989

Erzieherin in einer sozialpädagogischer Jugendwohngemeinschaft in Bozen

1990

Studienberechtigungsprüfung

1990

Studium am Institut für Erziehungswissenschaften in Innsbruck

seit 1994

Betreuerin beim Verein "Heilpädagogische Familien"

1995 - 1997

Absolvierung des Propädeutikums an der Universität Innsbruck

Quelle:

Gertraud Egger: Irren-Geschichte - irre Geschichten.

Diplomarbeit zur Erlangung des Akademischen Grades einer Magistra der Philosophie an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck; eingereicht bei a.o. Univ.-Prof. Dr. Volker Schönwiese am Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck im September 1999

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 01.03.2006

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