Die Konstruktion "Behinderung" oder die Macht der Normierung

Autor:in - Patrizia Egger
Textsorte: Diplomarbeit
Releaseinfo: Diplomarbeit zur Erlangen des akademischen Grades der Magistra der Philosophie; am Institut für Erziehungswissenschaften der geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck; eingereicht bei Univ.-Ass.Dr. Michaela Ralser; im März 1999
Copyright: © Patrizia Egger 1999

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Mit der vorliegenden Arbeit versuche ich aufzuzeigen, daß es sich bei dem Phänomen <Behinderung> um ein Produkt der herrschenden Normalitätsmacht handelt. Ich spreche hier nicht von einer großen unsichtbaren Macht, die uns beherrscht. Die Macht der Norm liegt gerade darin, daß sich Frau / Mann an ihr festhält. Sie wird bereits dem Kind auferlegt und eingeprägt. Sie ist der herrschende Konsens über das was als normal und Normalität zu gelten hat.

Ausgehend von Foucaults Machtanalyse sehe ich in der Definitionsmacht, welche das Herrschaftsdenken unserer konsum- und leistungsorientierten Gesellschaft auszeichnet, eine wichtige Komponente durch welche die Formation der Norm erst ermöglicht wird. Die Definitionsmacht bewirkt, daß sich das Individuum, gerade indem es definiert, bestimmt und positioniert wird, mit der herrschenden Norm identifiziert. Das bedeutet, daß das Individuum in seiner Setzung als Subjekt zugleich als Objekt der Norm fungiert. Erst durch die Subjektsetzung, wurde dem Menschen sein eigenes Selbst gegeben. Als Subjekt ist er mit nichts und niemanden identisch. Jeder wird jeden gleich hinsichtlich seines eigenen Selbst. Es formiert eine Gleichheit, welche die Konformität erst möglich macht. Adorno und Horkheimer schreiben: "Den Menschen wurde ihr Selbst als ein je eigenes, von allen anderen verschiedenes geschenkt, damit es desto sicherer zum gleichen werde. [...] Die Einheit des manipulierten Kollektivs besteht in der Negation jedes Einzelnen, es ist Hohn auf die Art Gesellschaft, die es vermöchte, ihn zu einem zu machen. Die Horde, deren Namen zweifelsohne in der Organisation der Hitlerjugend vorkommt, ist kein Rückfall in die alte Barbarei, sondern der Triumph der repressiven Egalität, die Entfaltung der Gleichheit des Rechts zum Unrecht durch die Gleichen."[1]

Die herrschenden Gesellschaftsnormen bestimmen wesentlich unser Denken, Verhalten und Handeln und stellen somit eine nicht zu unterschätzende Form der Machtausübung dar. Mein Hauptanliegen besteht darin, diese Mechanismen der Norm genauer zu untersuchen und ihre Wirkung zu hinterfragen. Die Aufdeckung dieser Normmechanismen kann in Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Phänomen <Behinderung> meiner Ansicht nach nur dadurch erreicht werden, daß gesellschaftliche Positionierung sprich Ausgrenzung von <behinderten> Frauen, Männern und Kindern aufgezeigt wird.

Ich ergreife ganz eindeutig Partei für die Position bzw. Sichtweise der Betroffenen. <Behinderung> ist dabei nur ein Grund, warum Menschen in unsere Gesellschaft ausgegrenzt, diskriminiert und als das Andere gesetzt werden. Wenn ich von <unserer Gesellschaft> spreche, so meine ich vor allem die reichen kapitalistischen Industrieländer, im besonderen das sich immer einiger zu werden scheinende und um so ausgrenzendere Europa oder ganz einfach: Österreich.

In ersten Kapitel "Die Norm" gehe ich davon aus, daß die <behinderten> Frauen, Männer und Kinder eine Behinderung der Norm darstellen, die aber nicht zur Sprache gebracht werden darf und deshalb einfach auf die betreffenden Personen abgewälzt wird. Sie werden als <behindert> definiert. Gerade weil sie sind wie sind wie sie sind und eben nicht der Norm entsprechen stellen sie eine Leerstelle dar, die neu definiert werden muß.

Im zweiten und längsten Kapitel, das aus drei verschiedenen Teilen besteht, befasse ich mich mit der Frage wie und auf welche Weise diese Leerstelle definiert, sprich besetzt wird. Hier setze ich mich neben der Stigmatisierung und Institutionalisierung von <behinderten> Personen auch mit der Institution "Medizin" auseinander, die als Instrument der Bio-Macht fungiert. Es handelt sich dabei um eine Macht, die ihre Wirksamkeit in der pränatalen Diagnostik, in der boomenden humangenetischen Beratung sowie in der geltenden Abtreibungsregelung sprich eugenische Indikation, aber auch schon in der Frage, welcher Frau, welchen Mann das Recht auf Mutterschaft bzw. Vaterschaft überhaupt erst zugesprochen wird, manifestiert.

Sowohl in der Interaktion zwischen <Behinderten> und <Nicht-Behinderten> als auch im Rahmen unzähliger Sondermaßnahmen die aufgrund medizinischer Gutachten verschrieben und durchgeführt werden, treten Mechanismen zutage, die das Ausmaß der Normalitätsmacht erahnen lassen. Zusammen mit der herrschenden Stigmatisierung und Institutionalisierung produziert die Medizin das gesellschaftliche Phänomen <Behinderung>. Diese drei Achsen bilden die Institution <Behinderung> in welcher sich die Marginalisierung von Personen, die als <behindert> deklariert werden, manifestiert.

Im letzten Kapitel gehe ich auf die gesellschaftliche Situation der <behinderten> Frauen ein. In diesem Kontext gestellt, erscheint die brisante Frage, was Frausein in unserer Gesellschaft bedeutet, in einem neuen Licht: Wann wird frau als Frau angesehen? In diesem Zusammenhang beschäftige ich mich mit der Frage, was die feministische These, wonach die Frau als das Andere mit Bezug auf den Mann gesetzt wird, für die Frau bedeutet. Gerade hinsichtlich feministischer Fragestellungen erschien es mir überaus wichtig, <behinderte> Frauen selbst zu Wort kommen zu lassen.

Die gesellschaftliche Unterdrückung und Diskriminierung von <behinderten> Frauen wird dabei ausschließlich als politische Frage deklariert. Ihr politischer Kampf findet in der feministischen Politik und Theoriebildung eher wenig Resonanz, wenngleich sich zwischen den Forderungen der <behinderten> und jenen der <nichtbehinderten> Frauen und Feministinnen eindeutig Parallelen ziehen lassen.

Die zentrale Aussage dieses letzten Kapitels lautet: Die <behinderte> Frau wird in ihrem Frausein behindert. Die Frage, inwieweit diese Arbeit eine feministische Arbeit ist, sei jeder Leserin und jedem Leser selbst überlassen. Mein Ziel war es (als Frau) durch das Aufzeigen gesellschaftlicher Unterdrückungsmechanismen und der Diskrimi-nierung von Frauen, die als <behindert> gelten, das Phänomen <Behinderung> als gesellschaftliches Konstrukt sichtbar zu machen.

<Behinderung> ist fast auschließlich negativ gesetzt. Vielleicht trägt diese Arbeit dazu bei, <Behinderung> als starke und lebendige Form des Widerstands und Aufbegehrens zu sehen.

Zu Schreibweise und Begrifflichkeit:

Die Bezeichnungen <Behinderung> - <behindert> werden im folgenden Text in Anführungszeichen gesetzt. Diese Form der Hervorhebung soll darauf hinweisen, daß es sich dabei um ein gesellschaftliches Konstrukt handelt. Eine Verstärkung der Argumentationslinie kommt dadurch zum Ausdruck, daß einzelne Worte im Kursivdruck geschrieben sind.

A/andere wird im Text groß geschrieben, wenn es in einem abstrakt psychologischen oder philosophischen Sinn gemeint ist, als das, was dem Subjekt als das Nicht-Ich oder als das Fremde gegenübersteht. Wenn es sich als Fürwort auf die gedachte Ergänzung Menschen bezieht, wird es klein geschrieben.



[1] HORKHEIMER, Max/ADORNO, Theodor W.: Dialektik der Aufklärung. Philosophische Fragmente; Frankfurt a. M. 1995, S. 19.

Die Norm

Normen können ohne ihr Eingebettetsein in die gesellschaftliche Lebenspraxis nicht verstanden werden. Sie charakterisieren die Verhältnisse zwischen den einzelnen Individuen als auch deren Eingebundensein in die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche. Die Norm verbirgt sich in den geltenden Geboten, Bestimmungen und Vorschriften, welche das Verhältnis zwischen Individuum und Institution regeln und bewirkt somit u.a. die Bindung des Individuums an den Produktionsapparat. Sie manifestiert sich aber auch in den Idealvorstellungen und vorgefertigten Bildern, die ihrerseits Produkte der Klassifizierung und Kategorisierung sind. Die Norm ist jenes Netz, das jeden dokumentarisch erfaßt und alles durchdringt: Das beginnt schon vor der Geburt und geht oft über den Tod des einzelnen hinaus.

Wenn ich von Norm spreche, so beziehe ich mich in erster Linie auf jene geltenden Richtlinien und Kriterien, nach denen in unserer Gesellschaft der Wert des Menschen bemessen wird. Neben der Leistungs- und Anpassungsfähigkeit, in welchen sich die Effektivität des einzelnen abzeichnet, sind auch jene Maßstäbe, idealisierten Vorstellungen und Bilder zu nennen, die das herrschende Körperbewußtsein bzw. der entsprechende Umgang mit dem eigenen Körper wesentlich prägen und bestimmen. Dem Bestreben der bestmöglichsten Einbindung des Individuums in das Gesellschaftssystem, eine Einbindung, durch die eine optimale Nutzung der Arbeitskraft erreicht werden soll, steht die Optimierung des Lebens gegenüber. Diese sich immer stärker abzeichnende Tendenz, jegliche körperliche oder geistige Abweichung zu pathologisieren und zu marginalisieren, kommt darin zum Ausdruck. In diesem Sinne hat die Norm auch eine nicht zu unterschätzende Kontrollfunktion inne.

Gesetzt als herrschende Wahrheit, fungiert die Norm als stillschweigende Vereinbarung, an die man/frau sich hält. Sie manifestiert sich in der Handlung des einzelnen, der sich an gesellschaftlichen Strukturen immer anzupassen hat. In ihrem Buch "Dialektik der Aufklärung" schreiben Max Horkheimer und Theodor Adorno: "Als natürlich gilt das Allgemeine, das, was sich in die Zweckzusammenhänge der Gesellschaft einfügt. Natur aber, die sich nicht durch die Kanäle der begrifflichen Ordnung zum Zweckvollen geläutert hat, [...] was immer nicht mitgekommen ist oder die Verbote verletzt, in denen der Fortschritt der Jahrhunderte sich sedimentiert, wirkt penetrant und fordert zwangshaften Abscheu heraus."[2]

Die Normalitätsmacht, die das System "Gesellschaft" erst funktionsfähig macht, wirkt indem sie unsichtbar bleibt und gelangt dort zum Ausdruck, wo sie nicht erfüllt wird. Das heißt jedoch nicht, das es sich dabei um eine absolut gesetzte Wahrheit handelt. Sie ist viel mehr als Spiegel der gegenwärtigen Ziele, Bestrebungen und Ängste der Gesellschaft zu verstehen und ist somit sehr wohl veränderbar. Die herrschende Norm einer Gesellschaft sagt sehr viel darüber aus, ob eine Gesellschaft offen ist für die Vielfalt der verschiedenen Lebensformen bzw. wie damit umgegangen wird, daß es unendlich viele Sichtweisen gibt etwas zu sehen und es daher nicht nur eine Interpretation und Definition geben kann, an die sich alle zu halten haben.

Als normal gilt, wer sich den gesellschaftlichen Zwängen unterwirft. In der Regel gilt: nur wer arbeitet und sich sein Geld mit seinen eigenen Händen verdient,[3] wird gesellschaftlich akzeptiert. Er oder sie wird durch seine/ihre gesellschaftliche Stellung belohnt. Als normal wird infolgedessen jene Person eingestuft, welche die geforderte Leistung erbringt und sich als möglichst flexibel und anpassungsfähig erweist. Die Bindung an den Produktionsapparat ist weit mehr als eine bloße gesellschaftliche Anforderung, Erwartung, die es zu erfüllen gilt. Sie stellt in unserem kapitalistischen System eine wichtige Bedingung dar, durch welche die Teilnahme des einzelnen am Gesellschaftsleben als gerechtfertigt gilt. Erst durch die Bindung an den Produktionsapparat wird es dem Individuum möglich als Konsument aufzutreten: indem der einzelne seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt und sozusagen verfügbar wird, wird ihm gesellschaftliche Anerkennung entgegen gebracht.

Den ständigen Zwängen, dem enorm hohen Leistungsdruck, der durch die wachsende Arbeitslosigkeit noch gesteigert wird, steht ein unüberschaubares Angebot an Waren und Dienstleistungen gegenüber, das dem potentiellen Käufer in gewisser Weise das Gefühl verleiht, frei zu sein. Der herrschende Zwang zur Konformität, die alltägliche Routine, der große Konkurrenzkampf aber auch die verdrängten, unerfüllten Wünsche und Träume, die verdrängt bleiben müssen, werden mit der ständig produzierten Illusion, sich alles kaufen zu können oder zumindest frei darüber entscheiden zu können was man konsumieren möchte, kompensiert. In diesem Sinne zahlen Mann wie Frau einen hohen Preis für ihre Selbständigkeit und Autonomie. Die "Freiheit" ist eine bedingte Freiheit. Sie wird von der Leistungsfähigkeit, von der Rentabiltät des einzelnen sowie von der Frage abhängig gemacht, inwieweit das Individuum, der einzelne Mann, die einzelne Frau verfügbar ist. Überspitzt formuliert könnte man diesbezüglich, und darin zeigt sich zugleich das Paradoxon, von einer Freiheit sprechen, die darin besteht, normal zu sein.

Die Norm bindet den Mann, die Frau an des System. Durch die Norm werden sie erst zu Mitgliedern der Gesellschaft. Indem sie sich den herrschenden Normen unterwerfen, die geltenden Regeln und Bestimmungen befolgen, sind sie normkonform und konstituieren somit jene Konformität, durch die, über die und in der die Normalitätsmacht wirksam wird. Die gesellschaftlichen Funktionen und Aufgaben des einzelnen, die Männer wie Frauen in den verschiedenen Gesellschaftsbereichen übernehmen bzw. ausführen sind ganz unterschiedlich. Ob als Konsument, als Arbeitgeber und -nehmer oder aber als Familienmitglied, in jeden Bereich wird sowohl dem Mann wie der Frau seine wie ihre Rolle zugewiesen, an die sie sich entsprechend Vorschriften, Regeln und Usancen halten müssen, um ihrerseits als Frau, als Mann anerkannt, d.h. gesellschaftlich akzeptiert zu werden. Der sich abzeichnende Normalismus, der seinerseits wie bereits erwähnt auf dem Konformismus beruht, weist einen Spielraum, eine relativ breite Toleranzgrenze auf, innerhalb welcher das Überschreiten von Regeln, das Nichtbeachten von Bestimmungen, das nicht normkonforme Denken und Handeln keine (sichtbaren) Folgen für die betreffende Person hat.

Handelt es sich bei der Frau, bei dem Mann jedoch um eine Person, der es aufgrund ihrer körperlichen und/oder geistigen Konstitution nicht möglich ist, die geforderten Leistungen in der dafür vorgesehenen Zeit zu erbringen, so wird sie als leistungsunfähig erklärt, als nicht normal oder eben als <behindert> deklariert. Gesetzt als das Andere, reduziert auf ihr Anderssein, wird die erwähnte Toleranzgrenze aus ihrer Sicht betrachtet, viel schneller erreicht, der Spielraum, in dem sie sich unbeobachtet weiß, ist viel kleiner.

Die <behinderte> Person stellt eine Bedrohung der Norm dar

Ein "gesunder Geist in einem gesunden Körper" wird als normal angesehen, jegliches Anderssein wird sofort als Einschränkung, als Abweichung deklariert. Dies zeigt, welch wichtigen Stellenwert das normative Denken in unsere Gesellschaft, in unserer Art und Weise die Welt um uns zu erleben, eingenommen hat. Allein die Annahme, daß ein Verhalten, die Art in der sich eine Person fortbewegt, ja bereits die Art und Weise wie die Person spricht, wie sie sich ihrer (Um)Welt mitteilt, als normal oder eben nicht normal definiert werden kann, läßt erkennen, wie vielseitig und zugleich wie subtil die Form der Machtausübung sein kann. Die sogenannten <Behinderten> umfassen, mit vielen die auf ihre Weise auch abweichen, das Nicht-Normale. Sie bilden die Negativfolie, mittels welcher die sogenannten <Nicht-Behinderten> erst als normal erscheinen. Damit die Setzung des Normalen als Setzung verborgen bleibt, werden jene, die zum Sinnbild von Abnormität erklärt werden, gleichzeitig unsichtbar gemacht, marginalisiert.

<Behinderung> stellt zugleich das dar, was es eigentlich gar nicht geben dürfte. Allein mit ihrer Existenz stellt die <behinderte> Frau (und nicht nur die Frau) die Richtigkeit jeglicher Regeln und Normen in Frage. Die Tatsache, daß sie ist wie sie ist, rüttelt gewissermaßen an den Grundfesten der Norm. Eine Person, die nicht die notwendigen Bedingungen vorweist, die es ihr ermöglichen, sich an gesellschaftliche Strukturen anzupassen, ist schwer in das System einzubinden. Da sie den gesellschaftlichen Erwartungen und Anforderungen nicht entspricht, welche die Norm vorschreibt, stellt sie eine Leerstelle dar, die es auszufüllen gilt. Durch sie wird die Norm als Norm, die Macht der Norm sichtbar. Würde sie angenommen und gesellschaftlich anerkannt werden, wie sie ist, so hieße das auf der anderen Seite, daß die herrschenden Normen und Werte, die unsere Gesellschaft auszeichnen (Schönheit, Flexibilität, Schnelligkeit und vor allem der enorm hohe Leistungsdruck) nicht mehr haltbar wären; es gäbe folglich keinen Grund mehr, die stillschweigende Vereinbarung, sprich die Norm, nicht zu brechen. Deshalb muß diese "Leerstelle" mit allen Mitteln neu besetzt und definiert werden.

Frauen wie Männer, die nicht der Norm entsprechen, stellen eine Behinderung der Normalitätsmacht dar und werden deshalb als <behindert> deklariert

Einzig und allein in ihrem Dasein sind die Männer, Frauen und Kinder Ausdruck der Vielfalt, die von der Norm unterdrückt wird. Die Entfaltung der Heterogenität würde zugleich bedeuten, daß es keine absolut gesetzte Wahrheit (Norm) gibt. Aus diesem Grund sind die als <behindert> deklarierten Männer und Frauen auch Ausdruck des Widerstands. Sie stören die Norm nicht, sie brechen sie. Durch Ihr körperliches, geistiges oder psychisches Anderssein verhindert die <behinderte> Person, daß die Norm ihren normalen Lauf nehmen und in ihrer Wirksamkeit unsichtbar bleibt. In diesem Sinne behindert sie die Ausübung der Norm.

Die Normalitätsmacht ist es, die durch die Tatsache, daß es Menschen gibt, die nicht der Norm entsprechen, <behindert> wird. Da diese Behinderung, Einschränkung der Normalitätsmacht, die ganz klar eine Schwachstelle der Norm darstellt, verdeckt bleiben muß, sowie andererseits die "Leerstelle" definiert werden muß, werden jene Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Eigenheiten die Norm behindern, einfach zu <Behinderten> gemacht, als <behindert> deklariert. Bereits die Bezeichnung <Behinderung> bzw. die <Behinderten> ist als Spiegelbild der herrschenden Normmechanismen zu verstehen. An die Stelle der Leere tritt eine Definition und Klassifizierung, die eine entsprechende Positionierung der "Abnormen" zur Folge hat. Frauen und Männer, die aufgrund ihrer Abweichungen per se die Norm nicht erfüllen, werden zu <Behinderten> gemacht; d.h. sie werden nicht nur als solche behandelt, sprich stigmatisiert, sondern auch dementsprechend gesellschaftlich positioniert: in Heimen und Anstalten verwahrt. Im gesellschaftlichen Umgang mit <Behinderten> tritt die ausgrenzende und selektive Wirkung der Norm ans Tageslicht.

Michel Foucault - Von der Disziplinar- zur Bio-Macht

Im folgenden Abschnitt werde ich anhand der Foucaultschen Machtanalyse die historischen Kontinuitäten der Norm aufzeigen. Meine Vorgangsweise besteht dabei in zwei Schritten: Ausgehend von der Transformation des Strafsystems, in der sich laut Foucault (Überwachen und Strafen) eine Überlagerung des Rechts durch eine viel allgemeinere Struktur - eben die Norm - abzeichnet, setze ich mich zuerst mit Foucaults These auseinander, wonach sich die Norm erst durch eine neue Machttechnologie, die er Disziplinarmacht nennt, formieren und wirksam werden konnte. In "Überwachen und Strafen" spricht Foucault von einer Disziplinargesellschaft. Die Macht ist hier nicht als Repression zu verstehen, sondern vielmehr als Funktionsweise. Sie ist kein Wesen, sie ist operativ. Sie operiert nicht mit Gewalt. Die Macht besetzt den Körper, indem sie ihn durchdringt, bearbeitet, analysiert, klassifiziert und kategorisiert. Die Macht wirkt durch den Körper, indem sie ihn einsetzt und positioniert. Die Macht ist kein Attribut, sondern ein Verhältnis. Sie kommt im Einsatz von Mechanismen, in der Anwendung von Taktiken, im Ansetzen von Übungen zum Ausdruck.

Durch die Formierung der Norm als das allgemein Gültige, als einzig geltende Wahrheit, wird der einzelne nicht nur zum Gegenstand der Erkenntnis gemacht, sondern die Norm läßt eine Individualität entstehen, mit der sich der einzelne identifiziert und sich darin als Subjekt wiederfindet. Foucault schreibt im Buch "Überwachen und Strafen" nicht nur die Geschichte des Gefängnisses und des Strafsystems, er schreibt hier auch die Geschichte der Körperbesetzung, eine Geschichte der Ausschließung. Dies ist auch der Grund, weshalb ich Foucault und im speziellen das Buch "Überwachen und Strafen" im Rahmen meiner Arbeit rezipiere und zitiere.

In einem zweiten Schritt befasse ich mich schließlich mit einer zweiten Machttechnologie, die Foucault als Bio-Macht bezeichnet. Sie ist in ihrer Wirksamkeit weniger auf den Körper oder auf das Individuum als solches gerichtet als auf die Bevölkerung als Ganzes und umfaßt somit alle biopolitischen Maßnahmen. In diesem Sinne wirkt die Bio-Macht regulierend; sie manifestiert sich in Form selektiver Maßnahmen, die "Leben machen und sterben lassen".

Der Wandel des Strafsystems

"Die Verordnung von 1670 bestimmte bis zur Revolution die allgemeinen Formen der Strafpraxis."[4] Diese Strafpraxis des Absolutismus, in der mittels peinlicher Strafen, Folter und Marter die Macht und Rache des Souveräns zum Ausdruck kam, sah vor, daß der Verdächtige auf jeden Fall bestraft werden sollte. Es läßt sich sagen, daß innerhalb der Strafprozeduren der Souveränsmacht, die sich dadurch auszeichnete, daß sowohl das Verfahren als auch der Urteilsspruch im geheimen und unter Ausschluß des Verdächtigen vollzogen wurde, der vermutlich kriminellen Person keinerlei Rechte zugebilligt wurden.

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zeichnet sich ein Protest ab, der sich mit aller Vehemenz gegen die peinlichen Strafen, gegen die Folter und Marter richtet. Demnach sollte der Strafgewalt durch mehr Menschlichkeit und Mäßigung eine Rechtsschranke gesetzt werden. Anstelle der Inquisition tritt nun die empirische Nachforschung, die sich sowohl auf die Wissenschaft als auch auf den gemeinen Menschenverstand beruft. Dabei muß die Feststellung des Verbrechens den allgemeinen Kriterien der Wahrheit unterliegen. Dies bedeutet, daß der Verdächtige so lange als unschuldig gilt, so lange seine Straffälligkeit nicht bewiesen werden kann. Es richtet nun die Vernunft. Hier zeichnet sich ein Prozeß ab, bei dem die Justizgewalt immer häufiger auch außergerichtliche Bereiche in die Urteilsfindung mit einbezieht. Diese immer stärker werdende Bezugnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden macht die gegenseitige Abhängigkeit von Justiz und Wissenschaft, die auch ein wichtiges Element der modernen Strafgewalt darstellt, sichtbar.

Doch hinter der Forderung nach einer humaneren Bestrafung, welche die Reformer der Aufklärung erheben, steht laut Foucault weniger das große Verlangen nach mehr Humanismus, als vielmehr der Wille, das bisherige Strafsystem zu reformieren, da es sich durch Regellosigkeit und zu große Willkür auswies. Die Reformer verlangten eine Strafgewalt, die eine bessere, effizientere und kostengünstigere Machtverteilung gewährleistet. Dies konnte nur durch eine Erfassung und Klassifizierung aller Verbrechen sowie durch eine notwendige Kodifizierung der Sanktionen erreicht werden. Im Rahmen dieser sich abzeichnenden Reform der Strafgewalt kommt es zu einer Individualisierung der Strafe, welche für die gesamte Geschichte des modernen Strafrechts von großer Bedeutung ist: "Mit der Notwendigkeit einer parallelen Klassifizierung von Verbrechen und Strafen entsteht gleichzeitig die Notwendigkeit einer Individualisierung der Strafen, die dem besonderen Charakter eines jeden Verbrechers gerecht wird."[5]

Die notwendig gewordene Erneuerung des Rechtssystems ist nicht zuletzt auch auf die gesellschaftlichen Veränderungen zurückzuführen. So bewirkte der sich immer stärker abzeichnende Kapitalismus nicht nur eine Veränderung im System der ökonomischen Zwänge, sondern auch einen höheren Lebensstandard und eine Vervielfältigung der Reichtümer und Güter. Dies führte neben einer Aufwertung der Eigentumsbeziehungen und der damit eng verbundenen Forderung nach strengeren Überwachungsmethoden, auch dazu, daß sich Gesetzwidrigkeiten nicht mehr so sehr gegen die Rechte, sondern vielmehr gegen die Güter richten. In diesem Sinn könnte man von einer Anpassung der Verbrechen an die entsprechende Entwicklung der kapitalistischen Gesellschaft sprechen, die sich u.a. darin manifestiert, daß der Landstreicher, der - nicht in den Arbeitsprozeß integriert - zum eigentlichen Verbrecher wird.

Durch die Positivierung des Rechts soll das Gesetz jedem bekannt und zugänglich sein. Jeder soll und muß sich über die gesetzlichen Bestimmungen informieren können. Das Gesetz stellt nun das Gesetz des Volkes dar, und nicht mehr das des Souveräns, welcher jedes Verbrechen als persönliche Beleidigung auslegen und sich am Abtrünnigen rächen konnte. Als Gesetz des Volkes fungiert es nun als Gesellschaftsvertrag, an den sich jeder zu halten hat. Demnach ist jedes Verbrechen als Vertragsbruch und somit als Bruch mit der Gesellschaft zu verstehen, der dazu führen konnte, daß der Kriminelle, welcher gegen die geltenden Vorschriften und Regeln gehandelt hat, von der Gesellschaft ausgeschlossen wird. "Er erscheint als Ruchloser, Monster, vielleicht als Wahnsinniger, als Kranker und bald als Anormaler".[6]

Laut Foucault findet in diesem sich abzeichnenden Prozeß der Erneuerung des Strafsystems, welche sich einerseits durch eine Verallgemeinerung der Bestrafung sowie durch eine bessere Kontrolle der Strafgewalt auszeichnet, eine doppelte Objektivierung statt: nämlich die des Verbrechens als auch jene des Verbrechers. Während das Verbrechen, das es unter allen Umständen zu verhindern gilt, zu einer - aufgrund der gemeinsamen Normen - ermittelbaren Tatsache wird, stellt der Verbrecher ein "nach spezifischen Kriterien zu erkennendes Individuum"[7] dar. Diese Objektivierung ist als Folge jener Techniken zu verstehen, durch welche die Macht wirksam wird.

Die Zielscheibe der Strafe ist weniger Körper, wie es zur Zeit der großen Folterungen der Fall war, als viel mehr der Geist und die Vorstellung. Es geht nun vielmehr um den Geist und die Seele. Sie ist "das Korrelat einer Machttechnik."[8] Die Strafe muß einen größeren Nachteil darstellen als das Verbrechen Vorteile verschaffen könnte. Der Körper ist jetzt nicht mehr das Leidenssubjekt, sondern das Vorstellungsobjekt. Die Strafe manifestiert sich in der "Qual der Vorstellung der Qual"[9]. Die Idee des Verbrechens soll sich im Geiste der Menschen eng mit der Idee der Strafe verbinden. Die Ökonomie dieser Strafgewalt basiert auf einer Kodifizierung des Systems Verbrechen/Strafe, wobei dieses gleichzeitig einer individuellen Modulierung unterliegt, sodaß der eigentliche Grund, für eine derart exakte Kodifizierung in der Individualisierung erkennbar wird. Die Anwendung der feststehenden Gesetze auf besondere Individuen soll durch die Errichtung und gegenseitige Abstimmung von zwei verschiedenen Tableaus erreicht werden. Es handelt sich dabei um das Tableau aller Gattungen von Verbrechen, welches jenem der Strafen gegenüber gestellt wird. Die Strafe bezieht sich hierbei nicht mehr so sehr auf die Tat, die es zu verhindern gilt, als vielmehr auf das "abtrünnige" Individuum. "Was sich aber jetzt abzuzeichnen beginnt, ist eine Modulierung, die sich auf den Täter selbst bezieht: auf seine Natur, seine Lebens- und Denkweise, seine Vergangenheit, die »Qualität« und nicht mehr die Intention seines Willens. Man entdeckt den Ort in der Strafpraxis, an dem später die kasuistische Jurisprudenz durch das psychologische Wissen abgelöst werden sollte."[10]

Wenn der Körper als Subjekt der Strafe auch verschwindet, so bleibt das Element des Schauspiels dennoch bestehen. In diesem Sinn hat die Bestrafung in Form der öffentlichen Arbeit zwei Bedeutungen: zum einen macht sie die Züchtigung sichtbar und kontrollierbar, zum anderen soll es eine nützliche Tätigkeit sein, an der ein relativ großes kollektives Interesse besteht. Die kriminelle Person wird zum Sklaven der Gesellschaft, für die sie arbeitet. Bei dieser öffentlichen Demütigung wird der Schuldige zum Brennpunkt von Gewinnen und Bedeutungen. Durch diese Form der Bestrafung sollte aber auch sichergestellt werden, daß das Zeichen Verbrechen - Strafe in den Geist aller eindringt. Die Bestrafung stellt so die Bestätigung dar, daß das Gesetz, welches in Form eines Codes die Ideen verbindet, real ist und verwirklicht wird. Durch diese Art der Züchtigung soll die Sicherstellung der Einhaltung der Norm gewährleistet werden. Foucault spricht in diesem Zusammenhang von einer "rituellen Recodierung"[11].

Gefängnis als neues Strafsystem des 19. Jahrhunderts

Angesichts dieser gesellschaftlichen Funktion, welche die Bestrafung innehat, ist es nicht weiter verwunderlich, daß das Gefängnis in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts keinen allzu großen Stellenwert einnimmt. Es stellt lediglich eine spezifische Züchtigung für bestimmte Vergehen dar und wird von Seiten der Reformer heftig kritisiert. Abgesehen davon, daß das Gefängnis, als Relikt des Monarchismus, noch immer mit der königlichen Willkür und der souveränen Macht in Verbindung gebracht wird, glaubt man, daß diese Form der Bestrafung weder die notwendige Kontrolle gewährleisten, noch der Unterschiedlichkeit der Verbrechen gerecht werden kann.

In Anbetracht dessen mag es erstaunlich erscheinen, daß das Gefängnis in weniger als zwanzig Jahren zur wesentlichsten Form der Züchtigung wird. So nimmt die Haft im französischen Gesetzestext von 1810 den gesamten Bereich möglicher Bestrafungen ein. Das Merkmal dieses neuen Strafsystems ist die Inhaftierung in all ihren Formen."Ein großes Haftsystem wird programmiert, dessen verschiedene Ebenen genau den Ebenen der administrativen Zentralisierung entsprechen müssen. An die Stelle des Schafottes, wo der Körper des Gemarterten der rituell manifestierten Gewalt des Souveräns ausgeliefert war, an die Stelle des Straf-Theaters, wo dem Gesellschaftskörper eine Dauervorstellung der Züchtigung gegeben werden sollte, ist eine große geschlossene, komplexe und hierarchisierte Architektur getreten, die sich in den Körper des Staatsapparates integriert. Es handelt sich um eine ganz andere Materialität, um eine ganz andere Physik der Macht, eine ganz andere Art, den Körper der Menschen zu besetzen."[12]

Der Grund für diesen Wandel der Strafpraxis, der dazu führte, daß sich die Inhaftierung in so kurzer Zeit zur allgemeinsten Art der Bestrafung formieren konnte, wird laut Foucault meist darauf zurückgeführt, daß einige große Modelle dieser Straf-Haft bereits im klassischen Zeitalter entstanden sind. Das Rasphuis von Amsterdam wurde im Jahre 1696 eröffnet. Diesem ältesten Modell, das sich durch eine Arbeitspflicht, eine minutiöse Zeiteinteilung sowie durch eine stete Überwachung und ein System von Verboten und Verpflichtungen auszeichnet, kommt eine Schlüsselstellung zu. Dies zeigt sich besonders darin, daß man bereits damals der Ansicht war, eine geistige und pädagogische Umformung von Individuen könne nur durch stete Übung erreicht werden.

Als besonderes Merkmal des Gefängnisses ist die Einzelhaft sowie die Isolierung zu nennen. Sie soll als abschreckendes Beispiel aber auch als Konversionsinstrument (grundlegende Einstellungs- und Meinungsänderung) wirksam werden. Durch die Einkerkerung, Inhaftierung, soll eine individuelle Transformation stattfinden, eine Transformation der Seele und des Verhaltens. In diesem Sinne bezeichnet Foucault das Gefängnis als eine "Gesinnungswandel-Maschine"[13]. Da der Zwang in erster Linie auf die Kräfte des Körpers gerichtet ist, stellt die Übung die einzig bedeutsame Zeremonie dar, durch die es möglich wird, die Vorgänge der Tätigkeiten genau zu überwachen.

Diese Form der Bestrafung, die sich durch die Einkerkerung und Inhaftierung auszeichnet, hat ihr Ziel ebenfalls in der Besserung des Individuums; die Bestrafung richtet sich nicht auf die Vorstellungen, sondern vielmehr auf den Körper und die Seele, insofern sie den Sitz der Gewohnheiten darstellt. Die eigentliche Zielscheibe der Macht ist hier nicht mehr der Geist aller, der durch die Vorstellung der möglichen Qual beeinflußt werden soll, an seine Stelle tritt nun das Verhalten, die alltäglichen Gesten und Tätigkeiten, die genau beobachtet und analysiert werden. Das eigentliche Ziel besteht somit in der Umformung und Manipulation des Individuums und in seiner Unterwerfung unter die gesellschaftliche Norm.

Diese zwei Formen der Züchtigung unterscheiden sich in ihrem Verfahren des Zugriffs auf das Individuum. In Rahmen der Kerkerinstitution geht es in erster Linie um die Umformung des gesamten Individuums - seines Körpers und seiner Gewohnheiten. Dies geschieht einerseits durch die Arbeit zu der es gezwungen wird, sowie durch die geistliche Fürsorge, deren Gegenstand der Häftling wird. An die Stelle der Vorstellung tritt nun die Zwangsmaßnahme.

Die Individualisierung der Strafe zeichnet sich dadurch aus, daß die Dauer, Intensität und Vollzugsweise der Züchtigung auf den Charakter des Individuums abgestimmt werden muß. Dem zur Folge wird der einzelne auch ständig beobachtet, wobei Veränderungen seines Verhaltens genau registriert und festgehalten werden.

Demnach fungiert das Gefängnis laut Foucault als Wissensapparat. Es "organisiert sich ein individualisierendes Wissen, das sich nicht so sehr auf das begangene Verbrechen bezieht [...], sondern auf die mögliche Gefährlichkeit eines Individuums, die sich in seinem täglich beobachteten Verhalten zeigt."[14] In diesem Sinne stellt die Strafgewalt eine normbegründende Verbesserungstechnik dar, welche an der Bildung des Wissens über die Individuen maßgeblich beteiligt ist, auf welches sie sich ihrerseits wiederum beruft. Es handelt sich bei diesem Wissen, das sich formiert, um ein detailliertes Wissen, das sich auf die Gesten, Verhaltensweisen, Charakterzüge und nicht zuletzt auch auf die Seele bezieht und das Individuum somit in seiner kleinsten Bewegung und Regung erfaßt. Diese Kenntnisse über den Körper, dieses Wissen arbeitet am Körper: es durchdringt, zergliedert, analysiert und bestimmt ihn neu; es produziert den manipulierbaren Körper. Erst durch diese Erfassung, die sich hinter verschiedenen Methoden und Techniken verbirgt, wird die Unterwerfung des Individuums möglich.

Bei diesen Prozeduren geht es nicht nur um die Wiederherstellung des Rechtssubjekts innerhalb eines Gesellschaftsvertrages, wie die Reform-Juristen einforderten, sondern diese Methoden der Bestrafung sollen eine Rehabilitation des gehorchenden Subjekts bewirken, bei der sich das Individuum, der herrschenden Ordnung, den Gewohnheiten und der geltenden Regelung unterwerfen muß. Auf diese Weise soll die Bindung der Individuen an den Gesellschaftskörper, als auch an den Produktionsapparat sicher gestellt werden.

Die politische Besetzung des Körpers ;durch die Disziplinen

Im Laufe des 17./18. Jahrhunderts formieren sich die Disziplinen, laut Foucault langsam zu allgemeinen Herrschaftsformen. Foucault nennt die Methoden dieser peinlichen Kontrolle der Körpertätigkeiten, die eine Unterwerfung und den effizienten Einsatz der Kräfte des Körpers erst möglich machen, Disziplinen. Mit diesen Disziplinen, welche mit einer Vielzahl von subtilen Maßnahmen den Körper besetzen, wird eine Mechanik der Macht wirksam, die als politische Anatomie zu verstehen ist. Es handelt sich dabei, laut Foucault, um eine Politik der Zwänge, die den Körper zusehends zu einem manipulierbaren Körper macht, indem sie seine Elemente, Gesten und Verhaltensweisen analysiert, bewertet und klassifiziert. Diese <politische Anatomie> basiert auf einer Vielfalt von verschiedenartigen und verstreuten Prozessen, die sich in den verschiedenen Gesellschaftsbereichen in ganz unterschiedlicher Form abspielen und in Erscheinung treten: "Der menschliche Körper geht in eine Machtmaschinerie ein, die ihn durchdringt, zergliedert und wieder zusammensetzt. Eine »politische Anatomie«, die auch eine »Mechanik der Macht« ist, ist im Entstehen. Sie definiert, wie man die Körper der anderen in seine Gewalt bringen kann, nicht nur, um sie machen zu lassen, was man verlangt, sondern um sie so arbeiten zu lassen, wie man will: mit den Techniken, mit der Schnelligkeit, mit der Wirksamkeit, die man bestimmt."[15]

Das Ziel der Disziplinarprozeduren, die in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen und Anwendung finden, besteht darin, durch den effizienten Einsatz des dressierten Körpers die ökonomische Nützlichkeit des einzelnen zu verbessern. Gleichzeitig bewirken diese Prozeduren eine Spaltung der Macht des Körpers. Diese Techniken und Methoden der Disziplin zielen auch darauf ab, die Kräfte des Körpers gewissermaßen zu schwächen, um sie politisch verfügbar zu machen. Durch die Bindung der Kräfte, welche ihrerseits durch die verschiedenen Disziplinarmaßnahmen und Vorschriften erfolgt und sichergestellt wird, werden die Energien und die daraus resultierende Mächtigkeit, in ein Verhältnis strikter Unterwerfung umgewandelt. Bei dieser politischen Besetzung des Körpers geht es also nicht nur um eine Steigerung seiner Leistung, "sondern [um] die Schaffung eines Verhältnisses, das in einem einzigen Mechanismus den Körper um so gefügiger macht, je nützlicher er ist, und umgekehrt."[16]

"Die Disziplin hält eine aus Beziehungen bestehende Macht in Gang, die sich durch ihre eigenen Mechanismen selber stützt [...]. Diese Macht ist scheinbar um so weniger körperlich und physisch; je gelehrter und physikalischer sie ist."[17] Durch die Anwendung verschiedener Techniken, wie jener der Registrierung, Differenzierung und der Analyse, wird ein Netz aufgebaut, das die Körper zueinander in Beziehung setzt und gleichzeitig sicherstellt, daß sich der einzelne mit der geltenden Norm identifiziert. Diese Machtmechanismen der Disziplinen gelangen aber auch dadurch zu ihrer vollen Entfaltung, als sie die verschiedenen Institutionen sowie deren Funktionen miteinander verknüpfen und so ein weiteres Beziehungsnetz entstehen lassen, durch welches sich ein ständig reproduzierendes System formiert. Als solches stellt es den Filter dar, den jedes Individuum durchlaufen muß. Das besondere Kennzeichen dieser Disziplinarmacht liegt in ihrer Funktionsweise, in welcher sie einerseits Macht produziert und zugleich für eine ständige Verteilung von Individuen sorgt. Das Individuum wird auf diese Weise nicht nur beobachtet, kontrolliert und erfaßt, es wird gleichzeitig in das Gesellschaftssystem eingebunden wie an den Produktionsapparat gebunden. Die neue "Mikrophysik" der Macht, die eine politische und detaillierte Besetzung des Körpers bewirkt, spiegelt sich in einer Vielfalt von subtilen, unscheinbaren Techniken wider.

Die Disziplin als politische Anatomie des Details

Im Rahmen dieser sich abzeichnenden Techniken erfährt die minuziöse Beobachtung des Details, das seinen Ursprung im religiösen Bereich hat und von daher übernommen worden ist, ein große Aufwertung. Sei es in Form der Übung als auch bei der Prüfung, der das Individuum immer wieder unterzogen wird oder aber im Bewußtsein ständig peinlich genau kontrolliert zu werden, der einzelne wird stets aufs neue auf die enorme Wichtigkeit des Details und die daraus resultierende Perfektion, die von ihm gefordert wird, hingewiesen. "Die Kleinlichkeit der Reglements, der kleinliche Blick der Inspektionen, die Kontrolle über die kleinsten Parzellen des Lebens und des Körpers werden im Rahmen der Schule, der Kaserne, des Spitals oder der Werkstätte jenem mystischen Kalkül des unendlichen Kleinen und Großen bald [...], eine ökonomische oder technische Rationalität verleihen."[18] Voraussetzung für die effektive Wirksamkeit der Disziplinarprozeduren ist, daß das Individuum die minuziöse Beobachtung des Details verinnerlicht, sie zur Richtlinie seines Verhaltens und seiner auszuführenden Tätigkeit macht und sich auf diese Weise selbst kontrolliert. "Die Produktionssteigerung der Macht [ist] nur möglich [...], wenn die Macht ohne Unterbrechung bis in die elementarsten und feinsten Bestandteile der Gesellschaft eindringen kann [...]".[19]

Die Überbetonung des Details manifestiert sich vor allem in einer minuziösen Zeiteinteilung sowie in der räumlichen Aufteilung, sprich in der Parzellierung der Individuen. Es handelt sich dabei um zwei signifikante Elemente der Disziplinarmechanismen, welche die peinliche Kontrolle, auf die ich noch näher eingehen werde, erleichtern.

Durch sie wird die peinliche Kontrolle, auf welcher die Disziplinarmacht basiert, gewährleistet.

Der wohldressierte, fügsame Körper zeichnet sich durch Geschicklichkeit und Schnelligkeit aus. Die minuziöse Zeiteinteilung ermöglicht eine zeitliche Regelung der Abläufe der Tätigkeiten. Durch die Zerlegung der Zeit in noch kleinere Unterteilungen wird es möglich, jeder Tätigkeit, jeder Bewegung, jeder nötigen Geste eine vorgeschriebene Dauer zuzuordnen. Als wichtiges Instrument der Kontrolle, bildet die Zeiteinteilung gewissermaßen das Raster, das die verschiedenen Gesten zusammenhält. Gemeinsam mit dem Reglement von Zwängen, das auf dem Zerlegen der Gesten und Bewegungen basiert, formiert der Zeitplan ein anatomisch-chronologisches Verhaltensschema, welches die Kontrolle von innen her ermöglicht. Dies zeigt sich auch im schulischen Bereich, wo ein überaus präziser Zeitplan zum wichtigsten Bestandteil des geregelten Unterrichts wird. Auch in anderen Bereichen, wie in der Wirtschaft, stellt die zeitliche Regelung einen wichtigen Teil der Vorschriften dar, die den Arbeitsablauf bestimmen.

Als ein weiteres wichtiges Element der Disziplin ist, neben der erwähnten minuziösen Zeiteinteilung, auch die Einteilung des Raumes zu erwähnen. Diese sich abzeichnende Tendenz, die Körper auf die zur Verfügung stehenden Parzellen aufzuteilen, stellt eine Prozedur der Meisterung und Nutzbarmachung dar, bei der jede Tätigkeit und jede einzelne Geste genau beobachtet, kontrolliert und analysiert werden kann. Durch diese Lokalisierung wird es möglich, die Körper in einem Netz von Relationen immer neu zu verteilen und zirkulieren zu lassen. Dies bedeutet zugleich, daß jedes Individuum (als Element der Disziplin) als austauschbar gilt. Auf diese Weise erhält jeder, entsprechend seiner Fähigkeit, einen Rang zugewiesen, den er, wenn er der geforderten Leistung nicht mehr entspricht, wieder verlieren kann. Jeder einzelne unterscheidet sich vom anderen nur durch seine Position, durch seinen Platz in der Reihe. Bei der Zuweisung des Ranges sind nicht nur die Fähigkeiten des einzelnen entscheidend, sondern hier spielen auch seine Charakterzüge und sein Verhalten und nicht zuletzt auch seine Vermögenslage eine wichtige Rolle.

Die Disziplin schafft auf diese Weise, so Foucault, einen analytischen und einen therapeutischen Raum, der die Voraussetzung für die Klassifizierungen bildet, die ihrerseits wiederum die Basis für die Klassifizierung und "Positionierung" des einzelnen innerhalb der Gesellschaft oder des Produktionsapparates bildet. Es entstehen Räume aus Funktionen, Hierarchien und aus Architektur, die nicht nur die Ökonomie der Zeit und jener der Gesten garantieren, sondern insofern auch individualisierend und normierend wirken, als sie den Charakterisierungen und Schätzungen entsprechen.

Durch das genaue Festlegen von Plätzen soll nicht nur eine effiziente Überwachung erreicht werden, sondern hinter der Formierung des analytischen Raums verbirgt sich eine Prozedur, die neben der Identifizierung auch der Meisterung und Nutzbarmachung dient.

Dies zeigt sich darin, daß die verschiedenen Institutionen neben ihren spezifischen Funktionen, die sie erfüllen müssen, noch andere übernehmen. Foucault veranschaulicht diesen Prozeß am Beispiel des Spitals: "Das Hafenspital muß darum nicht nur heilen, sondern auch filtern, festsetzen und aufgliedern. Es muß dieser beweglichen, und wimmelnden Masse Herr werden, indem es das Durcheinander von Gesetzwidrigkeit und Krankheit entwirrt. Die medizinische Überwachung der Krankheiten und der Ansteckungen geht Hand in Hand mit anderen Kontrollen: mit der militärischen Kontrolle der Deserteure, mit der fiskalischen Kontrolle der Waren, mit der administrativen Kontrolle der Heilmittel, der Verpflegung, der Abwesenheiten, [...] der Todesfälle, der Verstellungen."[20]

Diese Klassifizierung und Aufteilung der Individuen spiegelt sich in den verschiedensten Gesellschaftsbereichen des 18. Jahrhunderts wider. Neben dem schulischen Bereich und der Armee finden diese Techniken auch in der Wirtschaft große Anwendung. Ich werde auf die Entwicklungen, die sich in diesen genannten Bereichen abzeichnen, die zweifellos sehr wichtig und interessant sind, nicht weiter eingehen, sondern beschränke mich auf den Bereich des Spitals. Die rigorose Abschließung und Gliederung des Raumes wird hier auch in Form einer Aufteilung und Absonderung der Kranken sichtbar. "Allmählich verfeinert sich ein administrativer und politischer Raum zu einem therapeutischen Raum, der die Körper, die Krankheiten, die Symptome, die Leben und die Tode zu individualisieren sucht und ein wirkliches Tableau von aneinandergereihten und sorgfältig voneinander geschiedenen Besonderheiten bildet."[21]

Die drei verschiedenen Instrumente der Disziplinarmacht

Der hierarchische Blick oder die Kontrolle

Das Neuartige dieser sich abzeichnenden Prozesse, besteht weniger in der Unterwerfung oder im Gefügigmachen des Körpers, das hat es vorher schon gegeben, als vielmehr in einer subtilen, peinlichen Kontrolle. Der hierarchische Blick stellt ein wichtiges Instrument im Uhrwerk der Macht dar. Anhand der genauen Erfassung der gesamten Körpertätigkeiten, zielt diese peinliche Kontrolle auf die Ökonomie und Effizienz der Bewegungen und auf deren innere Organisation ab. Diese hierarchische Überwachung, die sich in den verschiedenen Gesellschaftsbereichen einschleicht und zur Wirkung gelangt, schafft ein Netz von einander kontrollierenden Blicken. Sie ist ein Mechanismus durch den sich die Disziplinargewalt zu einem integrierten System entwickelt, "das von innen her mit der Ökonomie und den Zwecken der jeweiligen Institution verbunden ist [...]. Denn die Überwachung beruht zwar auf Individuen, doch wirkt sie wie ein Beziehungsnetz von oben nach unten und bis zu einem gewissen Grad auch von unten nach oben und nach den Seiten."[22] Die Machtauswirkung dieses Netzes zeigt sich darin, daß es zum einen das Ganze als Ganzes konstruiert und dieses gleichzeitig durchsetzt.

Die sanktionierende Norm

Mit der Errichtung der verschiedenen Tableaus läßt die Disziplin auch ein neues Strafsystem entstehen, welches sich gegen die Abweichung der Regel richtet. "Die Disziplinaranstalten haben ein »Strafsystem der Norm« geschaffen [...]."[23] Foucault spricht hierbei von einer "Subjustiz" . Es handelt sich um Strafmechanismen, die in den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, wie Werkstatt, Schule und Armee zunehmend an Wichtigkeit gewinnen und so zu einem wesentlichen Bestandteil des alltäglichen Ablaufs werden. In Foucaults Augen manifestieren sich diese Strafmechanismen in Form einer Mikro-Justiz der Zeit, des Körpers, der Tätigkeit und der Sexualität. Während die Mikro-Justiz der Zeit jene Sanktionen umfaßt, die bei Nichteinhaltung des Zeitplans vorgesehen sind, stellt die Mikro-Justiz des Körpers, jene Vorschriften dar, die sich sowohl gegen die falsche Körperhaltung als auch gegen die Unsauberkeit richten. Jeder kleinste Verhaltensfehler soll bestraft werden: "Strafbar ist alles, was nicht konform ist".[24] Aus diesem Grunde ist die Aufgabe der Disziplinarstrafe eine korrigierende. Sie soll in erster Linie die Abweichungen reduzieren und auf diese Weise nicht nur homogenisierend und vergleichend, sondern auch differenzierend, hierarchisierend und ausschließend wirken. Diese "Subjustiz", die auf einer Vielzahl von Vorschriften und Regeln basiert, ist durch Differenzierungen gekennzeichnet, die sich in erster Linie nicht auf die Taten, sondern auf die Individuen selbst beziehen. In diesem Sinne trägt

die "Subjustiz" wesentlich zur Formierung des Wissen über Individuen bei.

Die Prüfung

Als drittes Machtinstrument ist schließlich die Prüfung zu nennen. Ihre Durchführung basiert auf den Registrierungs-, Tabellierungs- und Auflistungstechniken, welche durch die schriftliche Erfassung und Fixierung des Individuums, seine Dokumentierbarkeit ermöglichen. Als wichtiges Element der Disziplin, das sich in den peinlich genauen Beschreibungen und Notierungen manifestiert, fungiert diese Schriftmacht als Datenerfassung, welche zu einer Erleichterung und Verbesserung der Klassifizierung und Kategorisierung des Individuums beiträgt. Auf diese Weise können alle individuellen Taten gespeichert werden, sodaß sie jeder Zeit abrufbereit sind. Diese sorgfältige Erfassung der Daten dient dabei in erster Linie der Ermittlung der Durchschnittswerte, die auf einer Vereinheitlichung und Verschlüsselung der individuellen Züge basiert. In diesen Prozeduren der Registrierung, Speicherung, Kategorienbildung und Normenfixierung zeigt sich, laut Foucault die "»Formalisierung« des Individuellen innerhalb von Machtbeziehungen."[25] Diese Codes stellen die Richtlinien dar, mit denen die individuellen Prüfungsergebnisse verglichen werden. Neben der Fixierung und Erfassung der Eigenheiten des Individuums und der damit zusammenhängenden Normenfixierung erfüllt dieser Aufzeichnungsapparat eine weitere wichtige Funktion, die im Aufzeigen und Messen globaler Phänomene besteht.

Es formiert sich ein neues Wissen

Die angeführten Techniken tragen wesentlich zur epistemologischen (erkenntnistheoretische) Enthemmung, die sich am Ende des 18. Jahrhunderts in den verschiedenen Bereichen (besonders der Medizin) abzeichnet, bei und bereiten somit einen fruchtbaren Boden für die aufkeimende Wissenschaft vom Individuum. Im Rahmen dieser Notierungs-, Registrierungs- und Auflistungsverfahren stellt die Institution "Medizin" einen wichtigen Datenlieferanten und Wissensvermittler dar. Diese Datenerhebung beginnt oft schon vor der Geburt und reicht nicht selten weit über den Tod hinaus. "Besonders die Spitäler des 18. Jahrhunderts waren große Laboratorien für die Aufzeichnungs- und Dokumentationsmethoden. Die Führung der Register, ihre Spezialisierung sowie ihre Übertragung aufeinander, ihr Zirkulieren während der Visiten, ihre gegenseitige Konfrontierung im Laufe regelmäßiger Sitzungen der Ärzte und Verwalter, [...] die Buchführung über die Krankheiten, die Heilungen und die Todesfälle innerhalb eines Spitals oder einer Stadt oder gar der gesamten Nation - all das bildet den Prozeß, in dem die Spitäler dem Disziplinarsystem unterworfen worden sind. Zu den grundlegenden Bedingungen einer guten medizinischen »Disziplin« [...] gehören die Aufzeichnungsverfahren, welche die individuellen Daten lückenlos in die Speichersysteme einbringen, so daß man von jedem allgemeinen Register zu einem Individuum gelangt und umgekehrt jedes individuelle Prüfungsergebnis auf die Gesamtaufstellungen zurückwirkt."[26]

In diesen Prozeß wird das <Subjekt> einem Objektivierungsmechanismus unterworfen. Als Gegenstand der Erkenntnis wird es auch zur Zielscheibe der Macht gemacht. Das Individuum, das in seiner Abschätzbarkeit, Dressierbarkeit und Manipulierbarkeit nur mehr als "Fall" in Erscheinung tritt, wird nicht nur als Effekt und Objekt der Macht konstituiert sondern auch des Wissens. "Die Prüfung ist ein Mechanismus, der eine bestimmte Form der Machtausübung mit einem bestimmten Typ der Wissensformierung kombiniert."[27]

Diese Individualität, die im Rahmen der sich abzeichnenden Entwicklungen zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist gewissermaßen als ein Produkt dieser Machtmechanismen zu verstehen. So schreibt auch Foucault: "Doch darf man nicht vergessen, daß es in derselben Epoche [gemeint ist das 17. und 18. Jahrhundert] eine Technik gab, mit deren Hilfe die Individuen als Macht- und Wissenselemente wirklich hergestellt worden sind."[28] In diesem Sinne sieht Foucault das Individuum nicht nur als das "fiktive Atom einer »ideologischen« Vorstellung der Gesellschaft"[29], sondern begreift es gleichzeitig als eine, von der Machttechnologie der Disziplin, produzierte Realität. Durch den Einsatz verschiedener Techniken wird eine Individualität produziert, welche durch die Identifikation des einzelnen mit diesen Zuschreibungen, mit den Klassifizierungen und schließlich der herrschenden Norm gefestigt wird."Die Disziplin »verfertigt« Individuen: sie ist die spezifische Technik einer Macht, welche die Individuen sowohl als Objekte wie als Instrumente behandelt und einsetzt."[30]

Durch die Ausweitung der Disziplinarsysteme im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts formiert sich zusehends eine Disziplinargesellschaft,in welcher die Individualitätsmechanismen immer öfter dort angesetzt werden, wo eine Normabweichung auftritt oder festgestellt wird. In gleicher Weise, in der diese Disziplinprozeduren normalisierend wirken, wächst auch ihr Interesse an normabweichendem Verhalten, an den Leistungen und Fähigkeiten sowie am Körper, der durch seine Andersartigkeit in keiner Weise als normkonform erklärt werden kann. Dieses wachsende Interesse am Anormalen zeigt sich auch darin, daß sich die individuelle Beschreibung immer mehr mit dem Kind, dem Wahnsinnigen, dem von der Norm Abweichenden auseinandersetzt. Sie werden zusehends zum Gegenstand wissenschaftlicher Erkenntnis gemacht.

"Die erste große Operation der Disziplin ist also die Errichtung von »lebenden 'Tableaus«, die aus den unübersichtlichen, unnützen und gefährlichen Mengen geordnete Vielheiten machen."[31] In diesem Sinne wird die Anwendung dieser Tableaus nicht nur in Form der Klassifizierung der Lebewesen wirksam. Das Tableau stellt im 18. Jahrhundert nicht bloß eine Machttechnik dar, es ist auch als Wissensverfahren zu verstehen, bei dem sich ein neues Wissen über den Menschen - ein neues Körperwissen, welches das Verhalten und die Geste genau analysiert - formiert.

Im Rahmen der Taxinomie (Klassifizierung) der Individuen hat das Tableau die Funktion der Charakterisierung. Durch die Errichtung von Tableaus wird es möglich, die Fähigkeiten, Charakterzüge und Leistungen des einzelnen, und somit die Individuen selbst zu klassifizieren und zu bewerten. Als Basis einer Mikrophysik der Macht ermöglichen die verschiedenen Tableaus das Wirksamwerden der Disziplinartaktik: "die Charakterisierung des Individuums als Individuum wie auch die Ordnung einer gegebenen Vielfalt."[32] Dabei werden die Individuen nicht nur untereinander verglichen, sondern ihre Differenzierung erfolgt auch in bezug auf die Gesamtregel, die sich als Durchschnittswert, als Mindestmaß, das es zu erreichen gilt, darstellt. Diese Differenzierung beinhaltet also einen Zwang zur Konformität, der sich in der Etablierung des Normalen als Zwangsprinzip manifestiert. Durch die Disziplinen gelangt die Macht der Norm zum Ausdruck. Es ist eine Macht, die, meiner Meinung nach, gerade in ihrer ausschließenden Wirkung das System erst funktionsfähig macht.

Die Peststadt stellt die perfekte Ausübung der Disziplinarmacht dar. Sie bildet sozusagen den Grundstein auf dem die Disziplinarmodelle erbaut wird. Während die Lepra mit Verbannung und Ausschluß bekämpft, versucht man die Pest durch Aufgliederung und Analyse zu bannen. An die Stelle der Ausschließungsrituale tritt nun als Gegenmaßnahme das Modell der Disziplinierungen, welches der aufkommenden Pest, als Zustand der Unordnung, Einhalt bieten soll. Hier wird eine Taktik angewendet, welche die totale Kontrolle über das ganze Territorium als auch über jeden einzelnen gewährleistet.

Durch die genauen Vorschriften, welche auf die Verhaltensweisen gerichtet sind und die medizinische Versorgung regeln, soll nicht nur eine optimale Kontrolle und Erfassung der Bevölkerung erreicht werden, vielmehr dienen diese Prozeduren zusammen mit dem lückenlos funktionierenden Registrierungssystem, in welchem alle Lebenden und Toten erfaßt werden, der Analyse. Die Analyse ist es auch, die die Macht der Disziplin zur Geltung bringt. "Dieser geschlossene, parzellierte, lückenlos überwachte Raum, innerhalb dessen die Individuen in feste Plätze eingespannt sind, die geringsten Bewegungen kontrolliert und sämtliche Ereignisse registriert werden, eine ununterbrochene Schreibarbeit das Zentrum mit der Peripherie verbindet, die Gewalt ohne Teilung in einer bruchlosen Hierarchie ausgeübt wird, jedes Individuum ständig erfaßt, geprüft und unter die Lebenden, die Kranken und die Toten aufgeteilt wird - dies ist das kompakte Modell einer Disziplinierungsanlage."[33]

Die Gewohnheit nimmt die hinterlistige, alltägliche Form der Norm an.

Im 18. Jahrhundert ist die Gewohnheit noch Bestandteil des Gesellschaftsvertrages. Dabei gilt es, vor allem jene Verpflichtungen, die auf einer Transzendenz begründet sind, durch einfache und klarere Verpflichtungen des Vertrages zu ersetzen. Man bediente sich des Begriffs Gewohnheit, "[...] um zu erfahren, in welchem Maße eine Institution, ein Gesetz oder eine Autorität begründet werden konnten."[34] Der kritische Gebrauch von "Gewohnheit" bedeutet auf der einen Seite, daß eine Analyse des Gesetzes, aber auch eine anderer Bereiche, stattfinden soll, und zugleich soll Gewohnheit die sozialen Verbindungen unter den Individuen in eine Vertragsform bringen. Es sollen sowohl das Verhältnis der Individuen untereinander, als auch die gesellschaftlichen Bereiche genauer geregelt werden, so daß eine bessere Überwachung und Kontrolle möglich wird.

Seit dem 19. Jahrhundert hat sich eine Reihe von Apparaten entwickelt, die die Gesellschaft in eine Disziplinargesellschaft umformten. Dieses Disziplinarsystem wirkt laut Foucault in Form einer Beschlagnahme der Individuen, es bedient sich der Instrumente Disziplin und Gewohnheit, um auf diese Weise die Arbeitskraft zu konstituieren, sprich die Lebenszeit der Individuen als Arbeitszeit zu konstituieren.

Die Macht des 19. Jahrhunderts manifestiert sich im Zwang, der herrschenden "[...] Gewohnheit, die bestimmten Gruppen auferlegt wurde. [...] Sie nimmt die hinterlistige, alltägliche Form der Norm an, so verbirgt sie sich als Macht und wird sich als Gesellschaft geben."[35]

Gewohnheit wird im 19. Jahrhundert als Komplement des Vertrages begriffen, der als juristische Form die Besitzverhältnisse der Individuen untereinander, als auch das Verhältnis des einzelnen zu seinem Besitz regelt. Die Bindung der Individuen an den Apparat wird durch die Produktion von Gewohnheiten möglich, wobei diese Produktion mittels verschiedener Techniken und Methoden, wie jene des Strafens, Lehrens und der Zwänge, garantiert wird. Foucault schreibt: "Dieser Apparat muß ein Verhalten fabrizieren, das die Individuen charakterisiert, er muß einen Nexus von Gewohnheiten schaffen, wodurch sich die soziale Zugehörigkeit der Individuen zu einer Gesellschaft bestimmt, das heißt er fabriziert so etwas wie die Norm."[36]

Die Norm wird in ihrer ausgrenzenden Wirkung sichtbar

Das Besondere der Entwicklungen des 19. Jahrhunderts besteht laut Foucault gerade darin, daß die zwei unterschiedlichen Modelle, das Modell der Ausschließung und das Modell der Disziplinierungen, miteinander verbunden zur Wirkung gebracht werden. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts werden die "Aussätzigen" immer mehr wie Pestkranke behandelt. Die Mechanismen der Disziplinargewalt finden immer größere Anwendung bei jenen Individuen, die nicht der Norm entsprechen. Die sogenannten Ausgeschlossenen werden zusehends diszipliniert.

In diesem Sinne ist die Registrierung zugleich eine Registrierung des Pathologischen: Die Beziehung des einzelnen zu seinem Körper, zu seiner Krankheit, läuft immer mehr über die Instanzen der Macht - wird zusehends institutionalisiert. "Die Ordnung schreibt jedem seinen Platz, jedem seinen Körper, jedem seine Krankheit ... vor: kraft einer allgegenwärtigen und allwissenden Macht, die sich einheitlich bis zur letzten Bestimmung des Individuums verzweigt ..."[37]

Der Raum der Einsperrung wird den subtilen Unterteilungen der Disziplin unterworfen. Diese Anwendung der Disziplinarmechanismen auf die <Ausgeschlossenen> zeigt sich auch darin, daß diese einer Reihe von Individualisierungsprozeduren unterworfen werden, mit denen sich die Ausgegrenzten identifizieren müssen. "Das psychiatrische Asyl, die Strafanstalt, das Besserungshaus, das Erziehungsheim und zum Teil auch die Spitäler - alle diese der Kontrolle des Individuums dienenden Instanzen funktionieren gleichermaßen als Zweiteilung und Stigmatisierung (wahnsinnig - nicht wahnsinnig, gefährlich - harmlos, normal - anormal) sowie als zwanghafte Einstufung und disziplinierende Aufteilung."[38]

Die Macht zeigt sich in diesen Institutionen also durch zwei verschiedene Wirkungsweisen: Zum einen wird der einzelne, der aus irgend einem Grund der herrschenden Norm nicht entspricht, einem Individualisierungsprozeß unterworfen, bei dem er genau analysiert, beobachtet, kontrolliert und schließlich auf seine Mängel und seine Abweichungen reduziert wird.[39] In der Unterwerfung des Individuums unter die Norm findet eine Grenzziehung zwischen dem Normalen und Anormalen statt. Diese Setzung der Norm stellt sowohl die Basis als auch die Rechtfertigung für die Stigmatisierung und Aussetzung des Anormalen dar. Durch diese Disziplinen soll der Ausgeschlossene anhand der verschiedenen Prozeduren gleichzeitig kontrolliert und als Ausgeschlossener erkennbar gemacht werden. Sie wirken insofern individualisierend, als sich die betreffenden Personen mit den Bildern, Klassifizierungen und Bewertungen, die sie im Rahmen dieses Prozesses zugeschrieben bekommen, identifizieren müssen, damit sie sicher ihre Rolle übernehmen. Die Individualisierungsmaßnahmen stellen hier zugleich auch jene Ausschließungsmechanismen dar, mit denen die Norm nicht nur gefestigt wird; es sind, meiner Meinung nach, gerade diese Mechanismen, die in ihrer stigmatisierenden Wirkung die Macht der Norm zum Ausdruck bringen.

Mit der Formierung der Norm manifestiert sich zunehmend der Prozeß der Aussonderung jener Personen, die der Norm nicht entsprechen. "[...] während durch die gleichzeitige Einschließung von Kranken, Irren und Verbrechern etc. dieser Apparat Monstren zeitigte, fabriziert die moderne Beschlagnahme Norm. [...] heute ist an die Stelle des der Macht verbundenen Diskurses ein normalisierender Diskurs getreten: der der Humanwissenschaften."[40]

Die Forderung nach einer unbedingten Einhaltung der Konformität stellt zugleich eine Grenzziehung zwischen dem Normalen und dem Anormalen dar. Diese Normalitätsmacht kommt auf zwei ganz unterschiedliche Arten zur Wirkung: sie zwingt zur Homogenität und ist gleichzeitig individualisierend tätig, indem sie Unterschiede aufzeigt und Besonderheiten heraushebt und fixiert. "Zusammen mit der Überwachung wird am Ende des klassischen Zeitalters die Normalisierung zu einem der großen Machtinstrumente."[41] Die Disziplinarmacht wirkt "normend, normierend, normalisierend".[42]

"Der Diskurs, der jetzt die Disziplinarmacht begleiten wird, wird der sein, der die Norm begründet, analysiert und spezifiziert, um sie präskriptiv zu machen. [Es ist der] [...] Diskurs [...] dessen, [...] der überwacht, der die Scheidung in das Normale und das Anormale vornimmt, [es ist der Diskurs] [...] des Lehrers, des Richters, des Arztes, des Psychiaters, schließlich und vor allem [...] des Psychoanalytikers."[43] So wird derjenige, der Wissen produziert, gleichzeitig zum Träger von Macht. "In gleicher Weise sieht sich der Mediziner, der vom 19. Jahrhundert an Herr des Normalen und des Pathologischen ist, eine bestimmte Macht nicht nur über seinen Patienten, sondern über Gruppen, über die ganze Gesellschaft ausüben.[44]

Bio-Macht - oder das Recht ; Leben zu machen und sterben zu lassen

Eines der wichtigsten Attribute der Souveränitäts-Macht bestand im Recht über Leben und Tod, welches der Souverän innehatte und ausübte. Er gibt es und erweitert so seine Macht. Dieses besagte Recht, ist laut Foucault durch ein Ungleichgewicht gekennzeichnet und stellt insofern ein theoretisches Paradoxon dar, als der Souverän zwar darüber bestimmen kann, wer sterben soll bzw. wen er am Leben läßt, es ist demselben jedoch nicht möglich, Leben zu produzieren oder sogar zu verlängern. "Die Wirkung der Macht auf das Leben läßt sich nur von dem Moment an ausüben, in dem der Souverän töten kann. Es ist letztlich das Recht zu töten, das tatsächlich das Wesen dieses Rechts über Leben und Tod in sich birgt: In dem Augenblick, in dem der Souverän töten kann, übt er sein Recht über das Leben aus."[45]

Im 19. Jahrhundert zeichnet sich eine weitreichende Transformation des politischen Rechts ab. Es formiert sich ein neues Recht, welches das alte zwar nicht ersetzt oder beseitigt, es jedoch ergänzt und umformt. Foucault sieht in diesem neuen Recht nicht nur eine Umkehrung des herkömmlichen, traditionellen Rechts, er erkennt darin die Macht, die das 19. Jahrhundert auszeichnet: [...] die Macht, leben zu machen und sterben zu lassen. Das Recht der Souveränität besteht danach darin, sterben zu machen oder leben zu lassen. Hernach installiert sich das neue Recht: das Recht, leben zu machen und sterben zu lassen."[46]

Die Bio-Politik konstituiert das Phänomen "Bevölkerung"

Ende des 18. Jahrhunderts, zu Beginn des 19. Jahrhunderts manifestiert sich eine Macht, die Foucault Bio-Macht nennt; sie stellt die "Bio-Politik der menschlichen Spezies" dar. Es handelt sich dabei um einen Prozeß, der sich durch die Setzung biopolitischer Maßnahmen auszeichnet und somit als staatlich konstituiertes Phänomen verstanden werden muß. "Mir scheint, daß eines der grundlegenden Phänomene des 19. Jahrhunderts in dem besteht, was man als die Vereinnahmung des Lebens durch die Macht bezeichnen könnte;[...]"[47] Die Bio-Macht richtet sich nicht auf den Körper, sie befaßt sich nicht mit dem Individuum, wie es die Disziplinarmacht tut, welche durch die Mechanismen der Disziplinen individualisierend wirkt. Befaßt sich die Disziplinarmacht mit dem Detail, mit dem Körper, mit dem Individuum, so richtet die Bio-Macht ihr Augenmerk auf die Bevölkerung.

Die Bevölkerung tritt effektiv erst dort in Erscheinung, wo sie von der Bio-Macht als politisches, wissenschaftliches und biologisches Problem erkannt wird. In diesem Sinne beschäftigt sich die Bio-Macht mit Kollektivphänomene, mit "Serien-Phänomenen", die innerhalb eines mehr oder weniger langen Zeitraums zu fassen sind. Es handelt sich um Phänomene, die, wenn man sie einzeln betrachtet, zufällig und unvorhersehbar sind (Todesfall), auf kollektiver Ebene jedoch Konstanten aufweisen. Im Rahmen der Bio-Politik werden diese Konstanten anhand von Erhebungen und Statistiken ermittelt und dokumentiert.

Bio-Macht und Disziplinarmacht hängen eng zusammen

Hier wird deutlich, wie eng verknüpft die Bio-Macht mit der Disziplinarmacht ist. Die Bio-Macht integriert und benutzt die Disziplinartechnik: Dies betrifft in besonderer Weise die Daten der einzelnen Individuen, welche durch die verschiedenen Methoden der Disziplinartechnik ermittelt werden und nun von biopolitischer Seite erneut Verwendung finden. So stellt die Disziplinarmacht in gewisser Weise die Basis für die herrschende Bio-Macht dar, auch wenn letztere auf einer ganz anderen Ebene wirkt.

Foucault weist darauf hin, daß die Bio-Macht durch eine Technologie in Erscheinung tritt, welche eine Homöostasie anstrebt, d.h. die Sicherheit des Ganzen soll durch die Schaffung eines globalen Gleichgewichts gewährleistet werden. Diese Technologie, die den biologischen Gesamtprozeß regulieren will, unterscheidet sich von der Dressurtechnologie, welche individualisierend wirkt, das Verhalten, die Gesten und den Körper des einzelnen durchleuchtet, nutzbar macht und kontrolliert, die sich somit auf das Detail konzentriert, dieses erfaßt und besetzt. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Technologien, die sich ergänzen und miteinander verbunden sind.

Ziel und Wirkungsfelder der Bio-Macht

Die Bio-Politik, welche im 19. Jahrhundert immer mehr an Bedeutung gewinnt, beschäftigt sich vor allem mit der Gesamtheit von Prozessen, die innerhalb der globalen Bevölkerung auftreten, sie befaßt sich mit den Mengenprozessen, "[...] wie den Prozessen der Geburt, des Todes, der Produktion, der Krankheit usw.[...]"[48] Es handelt sich dabei um Prozesse, welche die globale Masse prägen. "Es sind diese Prozesse der Geburtenrate, der Mortalität, der Lebensdauer, die gerade in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Verbindung mit einer ganzen Menge von ökonomischen und politischen Problemen [...] die ersten Wissensobjekte der Bio-Politik und die ersten Zielscheiben biopolitischer Kontrolle bildeten."[49]

Das eigentliche Ziel der Bio-Macht besteht darin, das Leben zu verlängern, zu verbessern, es zu optimieren und zu regulieren, das heißt, die Erfassung und die Regulierung der biologischen Prozesse und der Spezies Mensch sollen gewährleistet werden. Mit dieser Technologie der Macht, die sowohl die Bevölkerung als solche überwacht und reguliert, als auch über den Menschen als Lebewesen eine ständige Kontrolle ausübt, herrscht "[...] eine stetige, gelehrte Macht: die Macht, leben zu machen [...] und sterben zu lassen."[50]

Die sich abzeichnende Entwicklung, bewirkt, daß der Tod, der in der Zeit der großen Folterungen und Hinrichtungen die Mächtigkeit des Souveräns zum Ausdruck brachte, immer mehr verdeckt, tabuisiert, in den privaten Bereich zurückgedrängt wird. Er fixiert jenen Moment, wo sich das Individuum der Wirkung der Machtmechanismen entzieht. Aus diesem Grund stellt der Tod eine Schwachstelle der Bio-Macht dar, die es zu verbergen gilt. Foucault formuliert es mit folgenden Worten: "Die Macht kennt den Tod nicht mehr. "Worauf die Macht Zugriff hat, ist nicht der Tod, sondern die Sterblichkeitsrate."[51]

Das Problem der Morbidität[52] gewinnt immer mehr an Bedeutung. "Es wird notwendig werden, die Morbidität zu modifizieren, zu senken; es wird notwendig, das Leben zu verlängern; es wird erforderlich, die Natalität zu stimulieren."[53] An die Stelle der Epidemien, bei denen es in erster Linie darum ging, den Tod zu bannen, alles genau zu kontrollieren und zu dokumentieren, treten die Endemien, die sich mit der Dauer, Ausdehnung und Intensität der Krankheiten, die in einer Bevölkerung herrschen, befassen. Es sind dies Krankheiten, die immer wieder auftreten können, aber nicht unbedingt zum Tod führen müssen und deshalb nicht mit den herkömmlichen Formen der Verbannung, Einschließung und Überwachung bekämpft werden können. Sie werden "[...] als permanente Faktoren des Entzugs von Kräften, der Verminderung der Arbeitszeit, des Schwindens der Energien, als ökonomische Kostenfaktoren, und zwar ebensosehr auf Grund des Produktionsausfalls wie auf Grund der Pflege, die sie kosten können [,...betrachtet]."[54] Krankheit wird laut Foucault im 19. Jahrhundert zu einem wichtigen Bevölkerungsphänomen, das es einzugrenzen gilt. Bekämpft wird nun "[... jener] permanente Tod, der in das Leben eindringt, es unentwegt zerfrißt, es mindert und schwächt."[55]

Bereits im 18. Jahrhundert werden Verfahren, Erhebungen und Ermittlungen durchgeführt, die Ausdruck einer natalistischen Politik sind. Neben dem Phänomen der Natalität und der Mortalität steht ein weiterer Bereich im Blickfeld der Bio-Politik, welcher jene Personengruppe umfaßt, die entweder aufgrund ihres Alters (Das Alter ist nach Foucault ein Phänomen, das einen universellen, natürlichen Charakter aufweist.) oder aber aufgrund verschiedener Anomalien, die ganz unterschiedliche Ursachen haben können, aus den gesellschaftlichen Fähigkeiten und Tätigkeiten herausfallen. Dies sind Phänomene, die eine (Arbeits-) Unfähigkeit, ein Neutralisieren, ein "Außer-Betrieb-Setzen von Individuen" bewirken. Die Bio-Politik versucht nicht nur in Form von Unterstützungsinstitutionen, sondern auch mittels viel subtilerer Mechanismen diesen Phänomenen Einhalt zu gebieten. Der Unterschied zwischen den subtilen Mechanismen, die nun immer mehr überhandnehmen und der herkömmlichen Unterstützung, die über einen langen Zeitraum von der Kirche übernommen worden ist, besteht darin, daß diese neuen Techniken ökonomisch viel rationaler sind. "Man verfügt über [...] Mechanismen der Versicherung, des individuellen und kollektiven Sparens, der Sicherung usw."[56]

Die Wirkung der biopolitischen Mechanismen manifestiert sich dadurch, daß mittels Schätzungen und globalen Messungen die Determinationen, welche diese allgemeinen Phänomene bestimmen, verändert werden: "Und es handelt sich vor allem darum, Regulierungsmechanismen zu errichten, die in dieser globalen Bevölkerung mit ihrem Feld des Zufälligen ein Gleichgewicht fixieren, einen Mittelwert aufrechterhalten, eine Art Homöostasie etablieren [...] es geht darum, Sicherheitsmechanismen um diese Zufälligkeiten herum zu errichten, die einer Population von Lebewesen inhärent ist [sic!]. [...] Es handelt sich [...] darum, durch globale Mechanismen auf die Weise tätig zu werden, daß man globale Gleichgewichtszustände und Regelmäßigkeiten erreicht."[57]

Die Bio-Macht wie die Disziplinarmacht basieren auf der Norm

Jetzt gilt es vielmehr das Leben zu kontrollieren, in das Leben einzugreifen, um es zu verlängern und zu steigern. Hinter dieser dem ersten Anschein nach doch ziemlich humanistisch anmutenden Tendenz verbergen sich u.a. ökonomische Interessen. Es tritt eine Bio-Politik in Erscheinung, die darauf abzielt die Anzahl der Kostenfaktoren möglichst gering zuhalten und wenn möglich sogar zu reduzieren. Dies betrifft jene Gruppe von Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Konstitution auf die Unterstützung, sei es in Form von finanziellen Mitteln oder Dienstleistungen, angewiesen sind. Sie stellen aus bevölkerungspolitischer Sicht ein Problem dar, das es zu lösen gilt, da sie (und dies ist das am häufigsten eingebrachte Argument) für die Gesellschaft einen hohen Kostenaufwand und keinen Nutzen(!) bringen. An dieser Stelle tritt wieder die Norm in Erscheinung. Eine Person entspricht erst dann der Norm, wenn sie den gesellschaftlichen Anforderungen und Leistungen entspricht, wenn sie die nötigen Voraussetzungen vorweisen kann, die es ihr ermöglichen die nötigen Leistungen zu erbringen. Das bedeutet, in unseren auf leistungsorientierten System, das in erster Linie darauf ausgerichtet ist, mit möglichst wenig Aufwand den größtmöglichen Profit zu erzielen, wird der Wert des Menschen anhand seiner Leistungsfähigkeit bemessen.

Der Grundstein auf dem sowohl die Disziplinarmacht als auch die Bio-Macht basiert, und hier schließt sich der der Kreis wiederum, ist die Norm. Durch sie erlangen die Dressurtechnologien wie Sicherheits- und Regulierungstechnologien ihre Wirkung. Umgekehrt festigen die Mechanismen der Disziplinarmacht und der Bio-Macht die Norm. Die Norm stellt das Bindeglied zwischen den zwei Ebenen dar. "Auf noch allgemeinere Weise läßt sich sagen, daß das Element, das vom Disziplinären zum Regulatorischen zirkuliert, das sich in der gleichen Weise auf den Körper und auf die Bevölkerung bezieht, das es gestattet, zugleich die disziplinäre Ordnung des Körpers und die Zufallsereignisse einer biologischen Vielfalt zu kontrollieren, daß dieses Element, das von einem zum anderen zirkuliert, die Norm ist. Die Norm, das ist das, was sich ebensogut auf einen Körper, den man disziplinieren will, und auf eine Bevölkerung, die man regulieren will, beziehen kann."[58]

Dazu Foucault abschließend: "Dieser Exzeß der Bio-Macht tritt dann auf, wenn dem Menschen die Möglichkeit gegeben ist, nicht nur das Leben zu gestalten, sondern [...] Lebendiges zu fabrizieren, Monster zu fabrizieren [...]".[59]



[2] HORKHEIMER/ADORNO: Dialektik, S. 188f.

[3] An dieser Stelle ist zu betonen, daß dies noch lange nicht bedeutet, daß jede Frau, jeder Mann für dieselbe Tätigkeit auch denselben Lohn erhält. Ein gutes Beispiel dafür sind nach wie die Frauen aber auch die "Ausländer".

[4] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses; Frankfurt a. M. 1989, S. 44.

[5] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 126.

[6] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 129.

[7] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 130.

[8] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 129.

[9] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 120.

[10] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 127.

[11] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 143.

[12] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 148f.

[13] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 162.

[14] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 164.

[15] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 176f.

[16] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 176.

[17] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 229.

[18] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 180.

[19] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 267.

[20] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 185.

[21] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 185.

[22] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 228.

[23] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 236.

[24] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 231.

[25] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 244.

[26] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 245.

[27] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 241.

[28] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 249.

[29] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 249.

[30] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 220.

[31] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 190.

[32] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 191.

[33] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 253.

[34] FOUCAULT, Michel: Die Macht und die Norm, in: Mikrophysik der Macht. Michel Foucault über Strafjustiz, Psychiatrie und Medizin; Berlin 1976, S. 121.

[35] FOUCAULT: Die Macht und die Norm, S. 123.

[36] FOUCAULT: Die Macht und die Norm, S. 122.

[37] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 253f.

[38] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 256.

[39] Auf dieser Setzung, auf dieser Reduzierung auf die feststellbaren Defizite basiert auch der Stigmatisierungsprozeß.

[40] FOUCAULT: Die Macht und die Norm, S. 122f.

[41] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 237.

[42] FOUCAULT, Michel: Überwachen und Strafen, S. 236.

[43] FOUCAULT: Die Macht und die Norm, S. 123.

[44] FOUCAULT: Die Macht und die Norm, S. 120. Jürgen Link geht in seiner Abhandlung "Grenzen des flexiblen Normalismus?" davon aus, daß jede Gesellschaft an sich normiert ist. Der Normalismus, der hauptsächlich in den okzidentalen Ländern (Industrieländer) stark ausgeprägt ist, tritt laut Link am Ende des 18. Jahrhunderts in Erscheinung. Link spricht in diesem Zusammenhang von einem Protonormalismus, der sich durch starre Stigmagrenzen auszeichnet. Mitte des 20. Jahrhunderts zeichnet sich ein Prozeß ab, der Flexibilitätsnormalismus, dessen Kennzeichen die Durchlässigkeit der starren Stigmagrenzen ist, dann, wenn sie kontraproduktiv werden. Vgl. LINK, Jürgen: Grenzen des flexiblen Normalismus. In: SCHULTE-HOLTEY: Grenzmarkierungen. Normalisierung und diskurisve Ausgrenzung; Duisburg 1995, S. 24ff.

[45] FOUCAULT, Michel: Leben machen und sterben lassen. Die Geburt des Rassismus; in: REINFELDT, Sebastian/SCHWARZ, Richard (Hrsg.): Bio-Macht; Duisburg 1993, S. 28.

[46] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 28. (Hervorhebung von Foucault)

[47] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 27.

[48] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 30.

[49] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 30f.

[50] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 34.

[51] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 35.

[52] Unter dem Begriff Morbidität versteht man das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Kranken und Gesunden in einer Gesellschaft.

[53] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 33.

[54] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 31.

[55] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 31.

[56] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 32.

[57] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 33f.

[58] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 40.

[59] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 41.

Die Institution <Behinderung>

Im folgenden Teil der Arbeit werde ich mich mit der gesellschaftlichen Institution <Behinderung> auseinandersetzen. Die Institution <Behinderung> umfaßt neben dem gesellschaftlichen Umgang bzw. den vorherrschenden Verdrängungsmechanismen und -taktiken, die beim Zusammentreffen von <nichtbehinderten> und <behinderten> Personen sichtbar werden, auch die gesellschaftlichen Maßnahmen und Sonderregelungen, die, basierend auf medizinische Gutachten, maßgeblich zur Institutionalisierung und Aussonderung von Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung von der Norm abweichen, beitragen. Diese gesellschaftliche Institution basiert auf einem Formierungprozeß, dessen Produkt das gesellschaftliche Phänomen <Behinderung> ist. Der Formierungprozeß ist von drei Achsen gekennzeichnet, welche sich überschneiden, teilweise ineinander übergehen und sich gegenseitig stützen. Jede einzelne Achse bedient sich unterschiedlicher Mechanismen, durch welche die betreffenden Personen als <Behinderte> gesetzt, definiert (Diagnostik), als <Behinderte> kategorisiert, behandelt und schließlich dementsprechend gesellschaftlich positioniert werden.

Es handelt sich dabei um die Stigmatisierung, die Institutionalisierung und die Übermedizinisierung. Sie sind es, die das gesellschaftliche Phänomen <Behinderung> produzieren. Als Instrumente der Normalitätsmacht trägt jede von ihnen zur herrschenden Aussonderungs- und Ausgrenzungspolitik bei. Sowohl die Stigmatisierung als auch die Institutionalisierung und die Übermedizinisierung bestätigen die Norm in ihren Grundfesten. Durch die Anwendung diverser Techniken und Methoden, durch die Setzung unterschiedlichster (Sonder-) Maßnahmen und die Errichtung eigener Institutionen sowie durch den Einsatz modernster Technologien soll verhindert werden, daß die Durchführung der Norm <behindert> wird.

In Anlehnung an Foucault könnte man sagen, daß die Mechanismen insgesamt ein Dispositiv[60] bilden, das auf der Opposition von normal und nicht normal basiert. Im Rahmen der Institutionalisierung, der Stigmatisierung und schlußendlich durch die Institution "Medizin" wird entfremdetes Wissen produziert, gefördert oder zumindest zementiert, welches die entsprechende Sonderbehandlung, die Diskreditierung Ausgrenzung sowie das Setzen biopolitischer Maßnahmen, mittels derer <behindertes> Leben möglichst verhindert werden soll, rechtfertigt. Dieses Wechselspiel zwischen dem Wissen auf einen Seite und der Maßnahmensetzung auf der anderen Seite bildet das gesellschaftliche Konstrukt <Behinderung>, wobei die betreffende Person als das Nicht-normale gesetzt wird. Diese gesellschaftspolitischen Mechanismen sind es auch, welche die herrschende Angst vor <Behinderung> verstärken und sich ihrerseits von dieser ernähren.

Das Zusammenspiel dieser drei Wirkungsfelder der Normalitätsmacht äußert sich vielschichtig und komplex. Sie hängen eng zusammen. sodaß der Übergang vom einen zum anderen oft fließend ist. So stellt ein <Behindertenheim> zum Beispiel die in Stein gegossenen Vorurteile dar, in denen Frauen, Männer und Kinder, welche von medizinischer Seite als <behindert> diagnostiziert worden sind, verwahrt werden.

Jede einzelne dieser drei Komponenten umfaßt bereits ein enorm breites Spektrum, sodaß ich im Rahmen meiner Arbeit sie nur ansatzweise behandeln kann. Das, was ich hier aufzeige, sind nur Bruchteile von dem wie sich Stigmatisierung, Institutionalisierung oder Übermedizinisierung präsentieren können bzw. welche Formen und Gestalten sie annehmen können. Abgesehen davon geht es mir in erster Linie darum, den Formierungsprozeß von <Behinderung> und die damit zusammenhängenden Mechanismen sichtbar zu machen.

Stigmatisierung

Als erstes gehe ich auf die Stigmatisierung von Menschen, die als <behindert> gelten, ein. Stigmatisierung in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext gesehen, manifestiert sich auf ganz vielseitige Weise: auf der medialen, kulturellen, aber auch auf der religiösen oder der sozialpolitischen Ebene. Zur Stigmatisierung, die immer dort stattfindet wo eine Frau, ein Mann oder ein Kind auf ihre oder seine Abnormität reduziert wird, trägt auch die Medizin, die Wirtschaft und nicht zuletzt die Wissenschaft und Forschung bei. Es handelt sich um einen Stigmatisierungsprozeß, der dort einsetzt, wo die Abweichung festgestellt und als solche bestimmt, diagnostiziert wird. D.h. er kann bereits vor der Geburt beginnen und prägt somit die Sozialisation der betreffenden Personen. Der Stigmatisierungsprozeß ist Teil des oben genannten Formierungsprozesses, der das Phänomen <Behinderung> produziert. Stigmatisierung ist jedoch keine <behindertenspezifische> Form der Diskreditierung. Stigmatisiert und diskreditiert werden all jene Personen, die aufgrund ihrer Normabweichung, ihres Andersseins als nicht normal definiert und als das Andere, das Fremde gesetzt werden. In diesem Sinne soll es nicht ausgrenzend erscheinen wenn ich in diesem Zusammenhang fast ausschließlich von <Behinderten> spreche.

Angesichts der Komplexität, in welcher sich Stigmatisierung präsentiert, beschränke ich mich im folgenden Kapitel auf den alltäglichen Umgang mit <Behinderten> bzw. auf die Interaktionsformen zwischen Stigmatisierten und Normalen. Ich stütze mich dabei vor allem auf die Stigmatisierungstheorie von Erving Goffman. Als Vertreter des symbolischen Interaktionismus befaßt sich Goffman in seinem Buch "Stigma" mit den verschiedenen Formen, in denen Stigmatisierung von Randgruppen in Erscheinung tritt sowie mit den Techniken der Bewältigung, die Personen, die ein entsprechendes Stigma aufweisen, ihrerseits entwickeln. Auffallend ist dabei, daß Goffman im Rahmen seiner Analyse weder für die Seite der Betroffenen, noch für die "nichtstigmatisierten" Personen Partei ergreift. Es gelingt ihm in brillanter Weise, die Situationen, in denen "Stigmatisierte" und "Normale" zusammentreffen, sowohl aus der Sicht der Diskreditierten, als auch aus der Sicht jener, die die Stigmatisierten als solche wahrnehmen, wiederzugeben.

Der soziale Verkehr ist von Antizipationen geprägt, die in der Interaktion in normative Erwartungen und Anforderungen umgewandelt werden. Es handelt sich dabei um Erwartungen, derer wir uns erst dann bewußt werden, wenn die "[...] akute Frage auftaucht, ob sie erfüllt werden oder nicht. Zu diesem Zeitpunkt bemerken wir wahrscheinlich, daß wir immerzu bestimmte Annahmen darüber gemacht hatten, was unser Gegenüber sein sollte."[61] Dies bedeutet, daß bereits beim ersten Anblick einer fremden Person die Kategorie ihrer Eigenschaften antizipiert wird.

So tritt die Stigmatisierung im besonderen Maße dort auf, "[...] wo es von allen Seiten irgendwelche Erwartungen gibt, daß die unter einer gegebenen Kategorie subsumierten Individuen eine bestimmte Norm nicht bloß unterstützen sondern auch realisieren sollen."[62]

Goffman verwendet hier den Ausdruck "soziale Identität", der nicht nur den sozialen Status, also die gesellschaftliche Stellung und berufliche Position der Person, sondern auch ihre Charaktereigenschaften umfaßt. Ausgehend davon, daß es sich bei diesen Antizipationen um im Effekt gestellte Forderungen handelt und die antizipierten Charakterzüge als Zuschreibungsakte zu verstehen sind, unterscheidet Goffman zwischen einer "virtualen" und einer "aktualen sozialen Identität". Erstere Bezeichnung richtet sich auf die im Effekt vollzogene Charakterisierung, während mit dem Ausdruck "aktuale soziale Identität" jene Attribute bezeichnet werden, die diese Person nachweislich besitzt. Eine sich abzeichnende Diskrepanz zwischen virtualer und aktualer sozialer Identität kann sich dadurch äußern, daß die Antizipierungen sich nicht mit den festgestellten Eigenschaften decken. Bei dieser Eigenschaft

kann es sich um eine überaus negative Abweichung von der Antizipation handeln, die dazu führt, daß die betreffende Person gerade aus diesem Grunde als gefährlich oder schlecht angesehen wird. "[...] Ein solches Attribut ist ein Stigma, besonders dann, wenn seine diskreditierende Wirkung sehr extensiv ist [...]."[63]

Die Diskrepanz zwischen virtualer und aktualer sozialer Identität kann sich aber auch in der Spaltung zwischen dem Ich-Ideal und dem Ich manifestieren. Mit der Bezeichnung "Ich-Ideal" sind jene Eigenschaften, Fähigkeiten und Rollenzuschreibungen gemeint, die eine Frau aus gesellschaftlicher Sicht aufweisen sollte. Es ist sozusagen die virtuale soziale Identität der Frau; das "Ich" umfaßt somit als aktuale soziale Identität die tatsächlichen Fähigkeiten und Eigenheiten.

Hinsichtlich der Sichtbarkeit des Stigmas unterscheidet Goffman zwischen diskreditierten und diskreditierbaren Personen. "Nimmt das stigmatisierte Individuum an, daß man über sein Anderssein schon Bescheid weiß oder daß es unmittelbar evident ist, oder nimmt es an, daß es weder den Anwesenden bekannt ist noch von ihnen unmittelbar wahrnehmbar? Im ersten Fall hat man es mit der Misere des Diskreditierten zu tun, im zweiten mit der des Diskreditierbaren.[64] Im Rahmen dieser Arbeit befasse ich mich mit der Gruppe jener Personen, die laut Goffman als diskreditiert gelten.

Die Anwendung dieses Begriffs setzt das Vorhandensein einer Begriffssprache von Relationen voraus. Dies bedeutet, daß eine Eigenschaft an sich nicht immer eine stigmatisierende Wirkung haben muß oder als Stigma angesehen wird. Dies hängt unter anderem von den Anforderungen ab, welche das betreffende Umfeld an die Person stellt. So kann ein und dieselbe Eigenschaft einer Person aufgrund ihres sozialen Status bereits stigmatisierend wirken, während sie gleichzeitig die Normkonformität einer anderen Person bestätigt. "So ist also ein Stigma in der Tat eine besondere Art von Beziehung zwischen Eigenschaft und Stereotyp [...]"[65], wobei Goffman hinzufügt, daß es in unserer Gesellschaft sehr wohl auch Eigenschaften gibt, die als Verstoß der Norm überall diskreditierend wirken.

Jede Handlung, bei der eine Person aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Nationalität, ihrer Konfession oder eben aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Andersseins diskriminiert und gedemütigt wird, stellt eine Form von Diskreditierung dar, die es zu bekämpfen gilt. Das Aufzeigen verschiedenster Facetten gesellschaftlicher Diskriminierung <behinderter> Frauen beinhaltet sehr wohl auch die Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit und in welcher Form sogenannte "normale" Frauen zum Prozeß, bei dem Frauen <behindert> werden, beitragen. Anders formuliert lautet die Frage mit der ich mich im Rahmen dieser Arbeit u.a. befasse: Was bedeutet es für eine Frau, aufgrund ihrer Abweichung, welcher Art auch immer, von Frauen gedemütigt, diskriminiert und sehr häufig wie ein Kind behandelt zu werden? Indem ihr signalisiert wird, "du wirst nie meine Position einnehmen können", wird der Frau ihr Frausein von ihrem eigenen Geschlecht abgesprochen. Es mag meine persönliche Meinung sein, wenn ich behaupte, daß es sich hierbei vorwiegend um Frauen handelt, welche die aufkommende Peinlichkeit und Unsicherheit nicht selten dadurch zu kaschieren versuchen, indem sie in die verfügbare Rolle der Bemutterung flüchten.

Goffman geht davon aus, daß diskreditierte Frauen und Männer einer Reihe von Diskriminationen ausgesetzt sind, bei denen diese immer wieder auf ihr sichtbares Stigma, auf ihr körperliches oder geistiges Defizit, auf ihre von der Gesellschaft unerwünschte Haltung oder Weigerung reduziert werden. So werden laut Goffman Stigmatisierungstheorien konstruiert, mittels derer nicht nur die Inferiorität dieser Personen erklärt werden soll, sie liefern gewissermaßen auch den Nachweis, daß diese Personen eine Gefährdung und Bedrohung für die Gesellschaft darstellen. Das zeigt sich auch darin, daß man diesen Frauen und Männern, aufgrund ihrer sichtbaren Abweichung, eine Reihe von Unvollkommenheiten und Unfähigkeiten unterstellt. So werden blinde Personen oft angeschrieen oder gestützt. Eine Verhaltensweise, die zeigt, daß das auf diese Weise reagierende Umfeld davon ausgeht, daß es sich bei diesen Personen nicht nur um "Blinde", sondern auch noch um "Taube" und "Verkrüppelte" handelt. Dies zeigt, daß eine sichtbare Einschränkung des Körpers häufig der kompletten Unbeweglichkeit gleichgesetzt Ober aber mit der Vorstellung einer totalen Orientierungslosigkeit in Verbindung gebracht wird. Ähnliche Erfahrungen machen auch Frauen und Männer, die eine Sprechbeeinträchtigung aufweisen. Da ihre körperliche Einschränkung oft nicht auf den ersten Blick erkenntlich ist, kann es ihnen leicht passieren, daß sie als Betrunkene wahrgenommen zu werden.

Mit wieviel negativen Bildern und Eigenschaften die körperliche oder geistige Abnormität besetzt ist, wird des weiteren auch in der alltäglichen Anwendung der Stigmatermini wie "Krüppel", "Spastiker" usw. deutlich, die laut Goffman als Quelle der Metapher dienen. Neben dieser Unterstellung von negativen Eigenschaften werden diesen Personen aber auch ganz besondere Eigenheiten angedichtet, wie Intuition oder der sechste Sinn. Dazu gehört meiner Ansicht nach auch jenes Bild der besonders einfühlsamen und verständnisvollen <behinderten> Frau, welche als ausgezeichnete Gesprächspartnerin für die Sorgen aller offen ist. Stellt dieses Bild möglicherweise auch nur einen Vorwand dar, sexuelle Absichten früh genug abzuwehren, so paßt es doch einmalig in das klassische Frauen- und Mutterbild hinein.

Die gesellschaftliche Nicht-Akzeptanz zeigt sich nach Goffman auch darin, daß der diskreditierten Person, in diesem Fall der Frau, auch in jenen Bereichen kaum Respekt entgegengebracht wird, wo sie die entsprechenden Erwartungen erfüllt und die ihr gesellschaftlich zustehende Anerkennung erwarten könnte. Die Verweigerung dieser Anerkennung, wobei dieses Wort "Anerkennung" von einem ironischen Unterton begleitet ist, führt dazu, daß die betreffende Person diese ablehnende Haltung übernimmt, sich mit dieser identifiziert und sie auf diese Weise gegen sich selbst richtet. wobei die <behinderte> Frau die respektlose und demütigende Behandlung, die ihr zuteil wird, auf ihre körperlichen und psychischen Auffälligkeiten zurückführt. Dies trägt zu einer größeren Spaltung zwischen Ich und Ich-Ideal bei.

Die Interaktion zwischen Stigmatisiertem und Normalem ist laut Goffman durch ein Gefühl der Unsicherheit und des Unbehagens geprägt. Das stigmatisierte Individuum weiß nie genau, in welche der verschiedenen Kategorien es "eingeordnet" wird. Zudem bleibt es trotz der Beteuerung, daß man es akzeptiert, doch im unklaren darüber, was sein Gegenüber wirklich denkt. "Auch fühlt es wohl, daß das gewöhnliche Interpretationsschema für alltägliche Ereignisse im Kontakt mit ihm untergraben ist. Es fühlt, daß seine unbedeutenden Fertigkeiten unter den obwaltenden Umständen als Zeichen von bemerkenswerten Fähigkeiten eingeschätzt werden können."[66]

Die Grenzen der Anonymität verschieben sich.

Das Zusammentreffen von Personen, die ihrerseits eine Abweichung aufweisen, die auf den ersten (oder zumindest auf den zweiten) Blick ersichtlich ist, und jenen Personen, die keine, jedenfalls keine augenfällige Abweichung aufweisen und daher im Vergleich mit den erstgenannten als normal gelten, ist von Verhaltensmustern geprägt, welche sich von den gewöhnlichen Interaktionsmustern unterscheiden. Die stigmatisierte Person, ich beziehe mich dabei im besonderen auf die <behinderte> Frau, wobei ich annehme daß Männer ähnliche Erfahrungen machen, wird dabei mit ganz unterschiedlichen Reaktionen konfrontiert, in denen sie, sei es durch eine abweisende Geste, durch einen abweisenden Blick oder durch die übergroße Hilfsbereitschaft die Erfahrung macht, daß die Aufmerksamkeit des sozialen Umfelds auf sie gerichtet ist. Sie spürt, daß sie von Personen, die sie nicht kennen, stets aufs neue angestarrt, begutachtet und nicht selten auch ausgebessert und mit gutgemeinten Ratschlägen überhäuft wird. Das Wissen ständig beobachtet und kontrolliert zu werden verstärkt das Gefühl des Unbehagens und die Unsicherheit:"Ich weiß, sie warten. Sie warten nur auf einen Ausrutscher, sie warten auf den richtigen Moment, um mir endlich ihr Bedauern ausdrücken zu können!"

Durch den stigmatisierenden Umgang werden Frauen auf ihr körperliches Anderssein reduziert, sie machen immer wieder die Erfahrung, bloßgestellt zu werden, in dem ihnen ganz deutlich vermittelt wird, daß sie nicht als normale Frauen angesehen werden. Die Übergriffe und Entmündigungen, denen sie auf diese Weise ausgesetzt sind, geben ihnen nicht selten das Gefühl, wehrlos zu sein und sich für ihr Anderssein rechtfertigen zu müssen. Das Gefühl des Ausgeliefertseins wird dadurch verstärkt, daß ihnen in den alltäglichen Situationen jene hochgeschätzte Anonymität abgesprochen wird, hinter der sich das sogenannte "normale" Individuum verbergen kann und die ihm auch den nötigen Schutz bietet.

Die defensive Haltung der "gezeichneten" Frauen sowie kleinere Fehler, die ihnen unterlaufen, werden oft als Ausdruck ihrer "Defekte" interpretiert. So wird eine Bewegung oder eine Verhaltensweise, welche bei jeder "normalen" Person wohl kaum bemerkt werden würde, hier als abweichendes und <behindertes> Verhalten angesehen und behandelt.

Goffman beschreibt dies auf folgende Weise: "Wenn der Fehler des Stigmatisierten schon allein dadurch wahrgenommen werden kann, daß wir unsere (in der Regel visuelle) Aufmerksamkeit überhaupt auf ihn richten - wenn er, kurz gesagt, eine diskreditierte, nicht eine erst diskreditierbare Person ist -, fühlt er wohl, daß ihn allein die Tatsache, sich in Gegenwart Normaler zu befinden, Invasionen des Privaten hüllenlos preisgibt, was vielleicht am pointiertesten erfahren wird, wenn Kinder ihn einfach anstarren."[67]

Die diskreditierte Frau ist nicht nur den kontrollierenden Blicken ausgeliefert, sondern muß jederzeit damit rechnen, von irgend einem Fremden angesprochen zu werden, der ihr sein Mitgefühl ausspricht oder ihr seine ureigensten Erfahrungen im Umgang mit "solchen Menschen" schildert. Die Tatsache, daß ein bestimmtes Wissen über die Anormalität vorgewiesen werden kann, wird demzufolge

gleichsam als Rechtfertigung angesehen, sich dieser Person in der beschriebenen Weise zu nähern. Goffman umschreibt die entsprechenden Verhaltensmuster, die im Rahmen der Interaktion zwischen stigmatisierten und sogenannten "normalen" Personen auftreten, folgendermaßen: "Dies Unbehagen, ausgesetzt zu sein, kann durch die Unterhaltungen, die Fremde ohne Hemmungen mit ihm anknüpfen, vergrößert werden, Unterhaltungen in denen sie, wie es ihm vorkommt, sich mit krankhafter Neugier für seinen Zustand interessieren oder in denen sie Hilfe anbieten, die das stigmatisierte Individuum nicht braucht oder will."[68]

Auf der anderen Seite kann die diskreditierte Person aber auch das Gefühl haben von ihrem sozialen Umfeld in keinster Weise wahrgenommen, ignoriert zu werden. Die Interaktion spielt sich dabei auf einer künstlichen Ebene ab und ist von einer Spannung getragen, die beide Seiten spüren. Die stigmatisierte Frau dabei als <behinderte> Person identifiziert und behandelt wird. Ihr Gegenüber sieht in ihr eine Person, aufgrund ihres aufweisenden Mangels ein leiderfülltes Leben führt und auf die besondere Pflege und Unterstützung angewiesen ist.

Derartige Übergriffe und Eingriffe in die Privatsphäre können als Reaktion auf die wahrgenommene (Norm-)Abweichung interpretiert werden. Es mehr ist als die bloße Zurkenntnisnahme eines abweichenden Verhaltens oder "geschädigten, defekten, mißgebildeten" Körpers (um es mit medizinischen Ausdrücken zu formulieren). Es geht um die Tatsache des Damit-konfrontiert-werdens. Die Reaktionen, die Zeichen oder Ausdruck der Unsicherheit und des Unbehagens sind, hängen meiner Meinung nach mit dem Gefühl des Nichtaushaltenkönnens zusammen. Durch diese Formen der Interaktion wird die Angst kanalisiert. Die Angst wird oftmals gerade dadurch zur Sprache gebracht wird, indem Mann/Frau beteuert, in keiner Weise unsicher zu sein. Die verdrängte, verdeckte Angst, die dabei auf die <behinderte> Frau projiziert wird, führt dazu, daß sich diese angegriffen

und verunsichert fühlt. Mit den Ängsten, die weitgehend verdrängt und dennoch auf ganz verschiedene Weise sichtbar werden, befasse ich mich weiter unten eingehender.

Die eben darstellten Formen der Diskreditierung geben der <behinderten> Frau bei alltäglichen Handlungen, in denen sie als Kundin, als Fahrgast oder als Besucherin eines Vortrags in der Öffentlichkeit auftritt, oft das Gefühl, daß ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eine Besonderheit darstellt. Die Reaktion des sozialen Umfelds, in der sich Verblüffung, eine komische Art von Bewunderung und in gewisser Weise auch ein bestimmtes Nichtwahrhabenwollen treffen, ist nachvollziehbar, bedenkt man, wie lange und mit welcher Vehemenz "diese Menschen" ausgegrenzt und isoliert worden sind und es immer noch werden.

Die überfürsorgliche Hilfsbereitschaft

Als weiteren Punkt spricht Goffman die Hilfsbereitschaft an, auf die ich nun etwas näher eingehen möchte. Sie stellt jenes Verhaltensmuster dar, welches eine starke Überfürsorglichkeit und Bemutterung zum Ausdruck bringt, die von betroffenen Frauen oft als bevormundend empfunden wird. Die Bevormundung, zum Teil könnte man es sogar als Entmündigung bezeichnen, manifestiert sich dabei in erster Linie darin, daß die betreffende Person erst gar nicht gefragt wird, ob und in welcher Weise sie vielleicht Hilfe benötigen könnte.

<Behinderte> müssen in den verschiedensten Situationen damit rechnen, daß ihnen ständig Hilfe angeboten wird: So kann es passieren, daß eine Frau, die im Gedanken versunken vor sich hinrollt, plötzlich von einem Passanten quasi "mitgenommen" wird: Ohne gefragt zu werden, ohne überhaupt die Möglichkeit zu haben, die angebotene Hilfestellung, sei es durch einen Blickkontakt oder durch eine andere Geste, frühzeitig ablehnen zu können, wird sie einfach weitergeschoben. Ein andere Alltagssituation ist jene im Kaufhaus, wo es geschehen kann, daß der <behinderten> Frau ihre Tasche förmlich aus der Hand gerissen wird und die Sachen für sie eingepackt werden, sei es, weil es so ja schneller geht, und die anderen Kunden nicht so lange warten müssen, sei es, weil ihnen nicht zugetraut wird, daß sie diese Handlung selbst ausführen können. Das kann sogar so weit gehen, daß ihr die Verkäuferin die Geldbörse aus der Hand nimmt um sich selbst das Geld zu holen.

Diese Beispiele, mögen sie manchen auch zu negativ erscheinen, zeigen ganz deutlich auf, daß häufig davon ausgegangen wird, daß <Behinderte> zum einen ständig oder fast immer und überall Hilfe brauchen und zweitens nicht in der Lage sind, ihre Wünsche in irgend einer Form auszudrücken. Mit dieser aufdringlichen Hilfestellung wird das Bild des hilfsbedürftigen und hilflosen <Behinderten> gefestigt. Gleichzeitig ist diese Verhaltensweise jedoch auch Ausdruck von Hilflosigkeit und peinliche Berührtheit des Helfers/der Helferin, die in der betreffenden Situation ziemlich überfordert sind. Ich sage nicht, daß es nicht auch so etwas wie Höflichkeit oder Spontanität gibt, wobei es mich wundert, daß gerade <Behinderte> so oft "höflich" behandelt werden, in Anbetracht dessen, daß alle Jahre wieder, im Rahmen der Aktion "Licht ins Dunkel", zahlreiche Heime finanziert werden, die eine flächendeckende Aussonderung von Menschen gewährleisten.

Ausgehend davon, daß der diskriminierende Umgang mit Personen, die als <behindert> deklariert werden, zu einem großen Teil auf verdrängten Ängsten basiert, verbirgt sich hinter der beschriebenen bevormundenden Hilfsbereitschaft, meines Erachtens, der verdrängte Wunsch, ein der Norm abweichendes Verhalten zu verhindern, bzw. diesem früh genug Abhilfe zu schaffen und somit eine Ungeschicklichkeit, die antizipiert wird, sowie die Langsamkeit, welche nur schwer ertragen wird, früh genug zu unterbinden. Hier zeigt sich in Form eines scheinbar sozialen Verhaltens die Macht und der Zwang zur Konformität. Ich persönlich bezweifle, daß entsprechende Hilfe auch dann noch so prompt angeboten wird, wenn es sich beim Hilfesuchenden etwa um einen Obdachlosen handelt.[69]

Das Unbedingt-Helfen-Wollen könnte man auch folgendermaßen übersetzen: "Dir fehlen die nötigen Voraussetzungen, um Dich in unserem System bewähren zu können, Du bist zu langsam, zu schwach und zu unbeweglich, ich zeig dir wie es geht... Du wirst nie der Norm entsprechen, und deshalb bist Du mir auch nicht gleichgestellt; es darf nicht sein, daß Du dieselben Handlungen ausübst wie ich - ich bin schneller und geschickter als Du - ich helfe Dir."

Die Stigmatisierungsformen hängen eng mit der Medizin zusammen

Die Verdrängungsmechanismen, in denen Frauen wie Männer aller Altersstufen, ebenso wie Kinder, aufgrund ihres sichtbaren Stigmas als besondere Individuen behandelt und somit stigmatisiert werden, sind wesentlich durch die Pathologisierung bestimmt. Durch die Produktion von entfremdendem, medizinischem Wissen, in dessen Rahmen die <behinderte> Frau, der <behinderte> Mann zum medizinischen Fall deklariert wird, wird die Sonderbehandlung und Stigmatisierung von <behinderten> Menschen nicht nur gefestigt, sondern sogar legitimiert.

Die Frage nach der persönlichen Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper erhält im Zusammenhang mit dem Thema <Behinderung> eine neue Bedeutung. Sie wird gewissermaßen enttabuisiert. Der Bruch bzw. die Grenzverschiebung vollzieht sich dabei durch das Übernehmen und Aneignen von entfremdetem Wissen. Dies zeigt sich wie bereits erwähnt darin, daß <behinderte> Frauen, ohne jeglichen ersichtlichen Anlaß mit Erfahrungen, persönlichen intimen Fragen, die ihren Körper betreffen, aber auch mit Ratschlägen überschüttet werden. Eine derartige Verhaltensweise stellt für mich ein äußert zwanghaftes Handeln dar.

Andererseits stützt und legitimiert der besondere (alltägliche) "Umgang", auf dem das gesellschaftliche Phänomen <Behinderung> oder die gesellschaftliche Institution <Behinderung> basiert, die Medizin, welche ihrerseits bestimmt, wer krank und wer gesund ist, was und wer als <behindert> zu gelten hat, und was und wer der Norm entspricht. Legitimiert werden auf diesen Weg ebenso jene medizinischen Entscheidungen und Maßnahmen, welche die Institutionalisierung der stigmatisierten Person bewirken. Zu nennen sind hier der Rehabilitationsbereich (Therapie, <Behindertenwerkstätte>), aber auch die Unterbringung in den entsprechenden Anstalten und Heimen.

Goffman setzt sich in seinem Buch "Stigma" auch mit den verschiedenen Strategien und Maßnahmen auseinander, die das stigmatisierte Individuum ergreift, um seine sichtbare Abnormität zu minimieren. Unter anderem erwähnt er in diesem Zusammenhang auch den direkten Versuch, den Fehler durch einen medizinischen Eingriff zu korrigieren. Goffman betont hierbei, daß ein solcher Versuch nur selten die erwünschte Wirkung hat. Die stigmatisierte Person erwirbt dadurch weder ihren erwünschten Status, noch die gesellschaftliche Anerkennung. Goffman sieht in dieser Maßnahme, durch die der vorliegende Fehler korrigiert werden soll, eine "[...] Transformation eines Ichs mit einem bestimmten Makel zu einem Ich mit dem Kennzeichen, einen bestimmten Makel korrigiert zu haben."[70] In diesem Zusammenhang möchte ich hinzufügen, daß das Umfeld einen solchen Eingriff auch positiv bewertet, indem es darin den entsprechenden Versuch einer Anpassung sieht. Zynischerweise könnte man dann auch sagen, der gute Wille sollte doch belohnt werden. In diesem Zusammenhang erwähnt Goffman neben anderen Heilpraktiken und Methoden, deren Wirkung zweifellos in Frage zu stellen ist und sicherlich auch das Ausgeliefertsein dieser Personen ausnutzen, auch das Gesundbeten.

Kurzer Exkurs: Religion

An dieser Stelle möchte ich kurz auf die nicht unwichtige Rolle der Kirche eingehen, die maßgeblich an der Besetzung des stigmatisierten Körpers beteiligt ist. Ihre zwiespältige Position zeigt sich bereits im Neuen Testament, wo Jesus, der Heiler, alle von ihren Leiden befreit. Er erlöst die Welt von den Krüppeln, Wahnsinnigen und Kranken, indem er ihnen die Normalität gibt. Auf der anderen Seite sind es gerade die Schwachen und Kranken, die durch ihr großes Leid die Gnade des Herrn erfahren. Sie sind die Glücklichen, denn ihnen gehört das Himmelreich. Diese Argumentation rechtfertigt nicht nur die Diskriminierung von Menschen <mit Behinderung>, sondern sie untermauert ganz deutlich jenes Bild des leidtragenden und schmerzerfüllten, gequälten <Behinderten>, der im Leben danach sicher erlöst werden wird. Die Vorstellung, daß der "Defekt" lange Zeit, und vielleicht noch immer, als gerechte Vergeltung für etwas angesehen wird, ist religiösen Ursprungs.

Institutionalisierung

Die Funktion gesellschaftlicher Normen als Instrument der Macht wird erst dort wirklich sichtbar, wo die Norm nicht erfüllt oder verletzt wird. In diesem Sinn hat auch das Phänomen <Behinderung>, sowie der entsprechende gesellschaftliche Umgang mit diesem, meiner Meinung nach, eine normaufdeckende Funktion. Hier kommen die verschiedenen Institutionen zum Einsatz, welche in ihrer sanktionierenden Wirkung die diagnostizierten Abweichungen kontrollieren, und in ihrer ausschließenden Funktion ganz entscheidend am Stigmatisierungsprozeß der betroffenen Personen beteiligt sind.

"Die Gesellschaft schafft die Mittel zur Kategorisierung von Personen und den kompletten Satz von Attributen, die man für die Mitglieder jeder dieser Kategorien als gewöhnlich und natürlich empfindet."[71] Laut Goffman erfolgt die Etablierung dieser Kategorien durch die sozialen Einrichtungen. Für Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen "Mängel" nicht den gesellschaftlichen Erwartungen und Anforderungen entsprechen oder diesen nicht zu entsprechen scheinen, sieht unsere Gesellschaft eine Sonderbehandlung vor, die sich in einer Unzahl von kleineren und größeren Maßnahmen widerspiegelt.

Die Biographie der <Behinderten> zeichnet sich durch starke Eingriffe und Übergriffe von seiten bestimmter Institutionen aus, die nicht nur den Lebenslauf der einzelnen Person entscheidend prägen, sondern auch im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Positionierung eine wichtige Rolle spielen. In diesem Zusammenhang fällt mir die treffende Bezeichnung "Behindertenkarriere" ein, unter welcher die Summe gesellschaftlicher Stationen, die ein <behindertes> Individuum zu durchlaufen hat, verstanden werden soll. Hier ist neben dem Sonderkindergarten, der Sonderschule, dem <Behinderten>- und Pflegeheim nicht zuletzt auch der ganze Rehabilitationsbereich zu erwähnen, auf den ich noch näher eingehen werde. Bereits die Bezeichnungen dieser Einrichtungen machen deutlich, daß es sich beim Phänomen <Behinderung> um ein ganz besonderes Problem der Gesellschaft handeln muß.

Die Tendenz, <Behinderung> als eine naturhaft-unabänderliche Realität anzusehen, stellt in meinen Augen nicht nur den Grundstein dar, mit dem die Stigmatisierung und die entsprechende Sonderbehandlung dieser Personen gerechtfertigt werden. In dieser Sichtweise, durch die <Behinderung> als das Andere bzw. Fremde gesetzt wird, tritt zugleich ein Machtmechanismus zutage, den es aufzuzeigen gilt. Es geht hier darum aufzuzeigen, daß <Behinderung> ein gesellschaftliches Konstrukt darstellt, das in der Ausgrenzung und Aussonderung von Menschen immer wieder neu geschaffen wird. Ich setze mich mit der Frage auseinander, inwieweit das Phänomen <Behinderung> in seiner gesellschaftlichen Funktion als wichtiges Instrument der Macht der Norm fungiert.

Ein Netz von Institutionen soll das Problem <Behinderung> flächendeckend lösen. Die betreffenden Sondereinrichtungen erheben somit quasi das alleinige Anrecht auf die Erziehung, Bildung (vorausgesetzt, daß eine solche überhaupt für möglich und nutzbringend gehalten wird), Beschäftigung, Fürsorge und Pflege der sogenannten <Behinderten>. Unter dem Deckmantel der für "sie" notwendigen Sonderbehandlung und besonderen Fürsorge wird die Ausgrenzung und Aussonderung von Menschen, die nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechen, nicht nur legitimiert, sondern geradezu zementiert und mit hohem finanziellen Aufwand gefördert. Letzteres ist eine Tatsache, die mich an eine Begleichung einer unbezahlbaren Schuld erinnert, zumal durch diesen gnadenreichen Akt die Ausgrenzung und Aussonderung von Menschen förmlich erkauft wird.

Die Maßnahmen der Sonderbehandlung treten dort in Erscheinung, wo die Diskrepanz zwischen gesellschaftlicher Erwartung und tatsächlich erbrachter Leistung zu groß erscheint. Demnach stellen die einzelnen Sondermaßnahmen und Sonderregelungen, welche unterschiedlichste Gesellschaftsbereiche abdecken, zu nennen sind hier u.a. Sonderschule, Sonderkindergarten, Rehabilitation, Reha-Werkstätte und nicht zuletzt die zahlreichen Pflege- und <Behindertenheime>, Mechanismen bzw. Einrichtungen dar, die Teil eines enormen Ausgrenzungsapparats sind, welche <Behinderte> durchlaufen müssen. Die Institutionalisierung der <Behinderten> zeigt sich darin, daß sie auf ihren Platz in der Gesellschaft oder eben außerhalb der Gesellschaft verwiesen und auf diesem Weg <behindert> werden.

So hat die Errichtung von Kindergärten, Schulen usw. die ausschließlich für <Behinderte> vorgesehen sind zwei wichtige Funktionen. Zum einen wird dadurch sichergestellt, daß das <behinderte> Kind, die <behinderte> Frau, der <behinderte> Mann auf gesellschaftlicher Ebene eindeutig als "das Andere" gesetzt und identifiziert wird: <Behinderte> sollen das Fremde, Unheimliche bleiben, deshalb verwahrt man sie in den für sie erbauten Anstalten. Gleichzeitig aber herrscht ein großes Bestreben das Andere zu benennen, dem Unheimlichen einen Namen zu geben; die "Leerstellen" müssen neu besetzt werden. Der Definitionszwang zeigt sich allein schon in den unzähligen <Behinderungsbezeichnungen>.

Wenn ich hier von Sonderbehandlung spreche, so beziehe ich mich sowohl auf jenen Prozeß, in dem frau pathologisiert und zum medizinischen Fall gemacht wird, als auch auf die Vielzahl unterschiedlichster Maßnahmen, die im Rahmen des Sozialisationsprozesses wirksam werden und dazu führen, daß eine <behinderte> Frau bereits als Kind die Erfahrung macht, daß sie anders ist und deshalb den Erwartungen ihrer Umwelt nicht entspricht. Es versteht sich von selbst, daß es sich hierbei um enorm wichtige Erfahrungen handelt, die nicht nur das Verhältnis der Frau zu ihrem Körper prägen, sondern überdies in bedeutender Weise zur Formierung des Selbstbildes beitragen und somit Teil des Stigmatisierungsprozesses sind, in dessen Rahmen die Frau oder eben das Mädchen immer wieder auf ihre Unzulänglichkeiten, Defizite und Abweichungen reduziert wird.

Dietmut Niedecken, die als Musiktherapeutin in einer freien therapeutischen Praxis arbeitet und das gesellschaftliche Phänomen <Behinderung> aus psychoanalytischer Sicht beleuchtet, beschreibt Institutionen als "zu festen Regelsystemen verdinglichte hierarchische Interaktionsstrukturen, die nicht mehr in ihrer interaktiven Bedeutung gesehen werden [dürfen, sondern] sich vielmehr naturhaft-unabänderlich darstellen."[72] Laut Niedecken reflektieren totale Institutionen wie <Behindertenheime> das Spiegelbild einer gesamtgesellschaftlichen Inszenierung, die durch die Spaltung zwischen fördernder Allmacht, Euphorie einerseits, sowie verwahrender Ohnmacht und Resignation andererseits, geprägt ist. Sie schreibt: "[...] Auf der Seite der Tötungsphantasien und der Ohnmacht stehen als Extrem die rückständigen Anstalten; Ghettos, die möglichst totgeschwiegen werden; in denen das Elend der Besucherin, ist sie erst einmal durch die Pforte hineingeraten, so bedrohlich als strukturlose Masse entgegenquillt, daß sie, [...] nur innerlich erstarrt mit halb ausgeschalteten Sinnen durchhasten kann, und versuchen muß, möglichst bald aufatmend wieder nach draußen zu gelangen, schnell vergessend, was wahrzunehmen sie doch nicht ganz hat vermeiden können, nach draußen vor diese Pforte zur Vorhölle, zurück in die von dieser Visite schon viel zu sehr behelligte Normalität. Das andere Extrem [...] sind die als fortschrittlich und vorbildlich geltenden Einrichtungen, allen voran Früherkennungs- und Frühförderungsinstitute. [...] Es sind Monumente der Hoffnung und der phantasierten Allmacht quasi, Institutionalisierung jener verzweifelten Hoffnung[...]"[73]

Im folgenden Teil beziehe ich mich auf das Buch "Asyle - über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen" von Erving Goffman. Goffman verbrachte einige Zeit im St. Elisabeths Hospital, Washington, D.C., einer Anstalt für psychisch Kranke mit 7000 Insassen, wo er als Gastdozent das soziale Milieu der Insassen untersuchte. Im Vorwort betont er, daß die einzige Möglichkeit, eine dieser Welten (Insassen und Personal) wirklich kennenzulernen, im Zusammenleben mit den Mitgliedern läge und meint weiter, um die Situation getreulich beschreiben zu können, sei es unbedingt notwendig, ihre Partei zu ergreifen.

Goffman definiert die totale Institution "[...] als Wohn- und Arbeitsstätte einer Vielzahl ähnlich gestellter Individuen [...], die für längere Zeit von der Gesellschaft abgeschnitten sind und miteinander ein abgeschlossenes, formal reglementiertes Leben führen."[74] Der totale Charakter dieser Einrichtungen wird durch die Beschränkungen des sozialen Verkehrs mit der Außenwelt sowie die Freizügigkeit, die häufig bereits durch die dingliche Anlage, wie z. B. geschlossene Türen, hohe Mauern, ganz klar beschnitten wird, symbolisiert. Es findet also eine Abgrenzung und gleichzeitig eine Ausgrenzung statt.

"Ihrem eigenen Selbstverständnis nach dienen totale Institutionen meist der Rehabilitierung des Insassen, d. h. der Wiedergewinnung seiner selbst-regulativen Mechanismen, die ihn nach der Entlassung instand setzen sollen, die Normen der Anstalt von sich aus einzuhalten."[75] Anders ausgedrückt besteht die Funktion der verschiedenen Heime und Pflegeanstalten in erster Linie darin, die herrschende Norm zu festigen und zu bestätigen. Derartige Einrichtungen stehen für die Aufrechterhaltung der geltenden Werte sowie des geltenden Maßstabs, an den der/die einzelne (möglichst) angepaßt werden soll. Es erscheint mir als ziemlich paradox, daß die totale Institution für eineWiedergewinnung seiner selbst-regulativen Mechanismen eintritt, zumal sie es war, die sie ihm geraubt hat. Die Struktur dieser totalen Institution formiert sich zu einem moralischen Gebilde, das mit Hilfe einer unbeweglichen bürokratischen Maschinerie instand gehalten wird.

Während man in der modernen Gesellschaft von einer sozialen Ordnung sprechen kann, die es dem einzelnen ermöglicht, seine Tätigkeiten an verschiedenen Orten auszuüben, mit wechselnden Partnern, unter verschiedenen Autoritäten und ohne einen umfassenden zwingenden Plan, wird das Leben in der Institution laut Goffman von anderen Regeln und Sitten bestimmt. An diesen Orten, wie z. B. Strafanstalten, Psychiatrien, oder Heimen aller Art, in denen diskreditierte Personen ihren Platz zugewiesen bekommen, um auf diesem Weg resozialisiert und somit rehabilitiert zu werden, finden alle Angelegenheiten des Lebens an ein- und derselben Stelle, unter ein- und derselben Autorität statt.

Die Abläufe des institutionellen Alltags sind exakt geplant und werden von den Insassen stets in unmittelbarer Gesellschaft einer großen Gruppe ausgeführt. Die Art und Reihenfolge der Tätigkeiten werden von oben durch ein System expliziter formaler Regeln vorgeschrieben und sollen zur Erreichung der offiziellen Ziele der Institution dienen. "Die Handhabung einer Reihe von menschlichen Bedürfnissen durch die bürokratische Organisation ganzer Gruppen von Menschen - gleichgültig ob dies ein notwendiges oder effektives Mittel der sozialen Organisation unter den jeweiligen Bedingungen ist oder nicht - ist das zentrale Faktum totaler Institutionen."[76]

Der Autor geht in diesem Zusammenhang auch näher auf die verschiedenen Formen der Aufnahmeprozedur ein, die den zukünftigen Insassen demütigen und ihn von seiner Freiheit und Würde entrechten. So tragen das Entkleiden, die Wegnahme des Eigentums und der Verlust des vollen Eigennamens oder der Ansprache beträchtlich zur Verstümmelung des Selbst bei. Hier betont Goffman die Wichtigkeit der Kleidung und anderer Habseligkeiten, die er als Identitätsausrüstung bezeichnet und die somit der Aufrechterhaltung der persönlichen Fassade dienen. Die Wegnahme dieser Identitätsausrüstung führt zu einer persönlichen Entstellung, weil dadurch das Individuum daran gehindert wird, anderen gegenüber sein Selbstbild zu präsentieren.

In <Behindertenheimen> ist das Wegnehmen des persönlichen Eigentums kaum gebräuchlich, jedoch wird die Privatsphäre der Insassen sehr stark beschnitten und Intimsphäre als solche ist kaum bis gar nicht vorhanden: Die Türen zu Bädern oder Waschräumen sind nicht abschließbar, und Männer wie Frauen werden bei offenstehenden Türen geduscht oder gebadet. Das stigmatisierte Individuum wird hier wie eine ständig kranke Person behandelt, die nicht fähig ist, selbst Entscheidungen zu treffen oder die alltäglichen Handlungen eigenständig durchzuführen. Hege und Pflege sind Ausdruck einer überbetonten Bevormundung und Entrechtung. Die Frau wie der Mann gilt in diesen Anstalten als geschlechtsloses Wesen, das aufgrund seiner körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung stigmatisiert und dieserart immer wieder auf den Status des hilfsbedürftigen und - um es ganz kraß auszudrücken - im Grunde nicht gesellschaftsfähigen Individuums degradiert wird.

Es liegt mir nichts daran, die <behinderte> Person als Opfer einer verkappt bornierten Gesellschaft darzustellen - Mitleidstränen und Spenden fließen sonst schon genug. Nein, es geht um unsere Rechte! Es geht darum, die Entmündigung aufzuzeigen, die tagtäglich unter dem Vorwand der Fürsorglichkeit konstatiert werden kann. Es ist einfach erschreckend und stimmt mich traurig und wütend zugleich, wenn ich erlebe, wie einer Gruppe von <behinderten> Frauen und Männern (zwischen zwanzig und vierzig Jahren) in geselliger Runde von einer Betreuerin Grimm-Märchen vorgelesen werden. Welche Heimat bieten solche Heime, in denen alles unserer Gesellschaft Unheimliche verborgen, aufbewahrt und produziert wird?

"Diese Aufnahmeprozeduren sind eher als ein "Trimmen" oder eine "Programmierung" zu bezeichnen, denn durch diese Form der Isolierung wird es möglich, den Neuankömmling zu einem Objekt zu formen, das in die Verwaltungsmaschinerie der Anstalt eingefüttert und reibungslos durch Routinemaßnahmen gehandhabt werden kann."[77] Mit dem Eintritt in die Institution wird der einzelne von der Gesellschaft isoliert und erfährt einen Bruch mit den früheren Rollen. Goffman spricht in diesem Zusammenhang vom bürgerlichen Tod des Individuums und einer Diskulturation, die "[...] darin besteht, daß jemand gewisse, im weiteren Bereich der Gesellschaft erforderliche Gewohnheiten verliert oder sie nicht erwerben kann."[78] Die demütigende, herabsetzende Behandlung sowie der auftretende Rollenverlust bewirken nach Goffman eine Beschränkung des Selbst.

Ausgehend vom Privilegiensystem und den Demütigungsprozessen, an das sich der Insasse anzupassen hat bzw. denen er ausgesetzt ist, entwickelt derselbe Strategien um mit den Spannungen zwischen dem Leben in seiner früheren Umgebung und dem Leben in der Anstalt fertigzuwerden. Als erste Strategie nennt Goffman hier den Rückzug aus der Situation. Hier zeigt der Insasse für nichts Interesse, außer für die Dinge, die ihn umgeben. Diese Strategie stellt einen Einbruch in der Beteiligung am interaktionistischen Prozeß dar. In der psychiatrischen Klinik ist dieses Verhalten unter dem Namen Regression bestens bekannt. Ich glaube, daß dieser Vorgang auch in Anstalten wie <Behindertenheimen> zu finden ist, wobei ich ihn weniger als Strategie beschreiben, sondern viel eher als Hospitalisierungserscheinung bezeichnen würde.

Die zweite und dritte Strategie sind in <Behindertenheimen> mit Sicherheit anzutreffen. Es handelt sich hierbei um die Kolonisierung und die Konversion. Erstere läßt sich wie folgt erklären: Der Insasse nimmt den Ausschnitt der Außenwelt, den ihm die Anstalt anbietet, für das Ganze und versucht mit den gegebenen Bedingungen eine stabile, relativ zufriedene Existenz aufzubauen. Die Außenwelt wird ihm negativ präsentiert, sodaß das Leben in der Anstalt ihm als reizvoll erscheint und die Spannung zwischen den beiden Welten verringert wird. Ich habe während meines Aufenthaltes in einem <Behindertenheim> immer wieder dieselbe Szene erlebt: nämlich, wie sich Betroffene gegenseitig in der Aufrechterhaltung dieser Scheinwelt unterstützen. Dieses Verhalten stellt für mich eine Verdrängungsstrategie dar. Verdrängt wird in diesem Zusammenhang Unmut, Frust sowie das Gefühl nicht ernst genommen zu werden.

Nun zur dritten Strategie, der Konversion: Hier internalisiert der Insasse die ihm vorgegebene Rolle und versucht, den perfekten Insassen zu spielen. Seine Haltung ist diszipliniert, moralistisch und monochrom, wobei er sich als ein Mensch darzustellen versucht, mit dessen Begeisterung für die Anstalt das Personal jederzeit rechnen kann. Dabei kommt es oft vor, daß der Konvertit das Verhalten und die Kleidung der Pfleger imitiert. Diese Imitation stellt einen Rollentausch dar, bei dem der Insasse eine Aufwertung erfährt. Er sieht sich in gewisser Weise in der Position, andere oder seine Mitinsassen zurechtzuweisen und vertritt gewissermaßen die Ordnung der Institution. Auf diese Weise legitimiert er für sich seinen Aufenthalt.

Besonders zermürbend war für mich während dieses Aufenthalts im <Behindertenheim> die Passivität und Trägheit der Bewohner, aber auch des Personals. Es erschien mir wie ein leises, schleichendes Übel, das alles und jeden erfaßt. Monotonie und Langeweile, die den Menschen dort zu schaffen machen, die sie innerlich zernagen müssen, waren für mich unerträglich. Den Bewohnern fehlt Motivation, Anerkennung und Bestätigung. In vielen Anstalten herrscht ein Milieu des Scheiterns, welches den gesellschaftlichen Status der Insassen widerspiegelt und durch den Demütigungsprozeß verstärkt wird. Dem Insassen wird sein eigenes Mißgeschick ständig vor Augen geführt. Er reagiert meist damit, daß er sich seine Geschichte, einen traurigen Bericht - also eine Wehklage, eine Apologie - zurechtlegt, die er seinen Schicksalsgefährten beständig erzählt, um auf diese Weise seinen gegenwärtigen, niedrigen Status zu erklären und zu legitimieren. Dies führt dazu, daß sich seine Konversation und seine Interessen noch mehr um sein eigenes Selbst drehen und dies bewirkt ein ausgeprägtes Selbstmitleid.

Auch Goffman spricht in seinem Buch über das Gefühl der Insassen, das Leben vergeudet zu haben. Sie durchleben eine Art Beziehungslosigkeit, da sie sich die Personen, mit denen sie zusammenleben, ja nicht aussuchen können und so diese Beziehungen gezwungenermaßen eingehen müssen. Zwischen Personal und Insassen herrscht gewissermaßen eine Distanz, die engere Beziehungen nicht zuläßt. Auf der anderen Seite haben die Insassen auch keine Art von Erfolgserlebnissen: Sie können nichts erwerben, sind in ihrer schöpferischen Tätigkeit auch von seiten der Institution eingeschränkt und empfinden das Dasein oft als sinnlos. "Dieses Gefühl der toten und bleischweren Zeit erklärt wahrscheinlich auch, warum auf Ablenkungen ein solcher Wert gelegt wird; dies sind freiwillige, unernste Beschäftigungen, die fesselnd und aufregend genug sind, um den Teilnehmer von sich selbst abzulenken, indem sie ihn einen Augenblick seine tatsächliche Situation vergessen lassen."[79]

Im letzten Abschnitt des Kapitels Die Welt der Insassen behandelt Goffman die Entlassung bzw. den Wiedereintritt in die Gesellschaft. Wird dieser verheißungsvolle Tag auch lange im voraus geplant und von den Insassen in allen Farben und Formen ausgemalt, so ist doch oft oder fast immer ein beunruhigendes Gefühl dabei. Es kommt Angst auf vor den Anforderungen sowie davor, dem Gesellschaftsdruck und den Vorurteilen nicht standzuhalten. Nach seiner Entlassung wird der Insasse seine Freiheiten und Vergnügungen des bürgerlichen Lebens laut Goffman genießen, doch der zunehmende gesellschaftliche Druck läßt ihn schon bald die Entrechtung, Verbitterung und Entfremdung, die ihm das Anstaltsleben zur Qual werden ließ, vergessen: die Frau/der Mann bekommt Heimweh nach den Privilegien. Goffman spricht in diesem Zusammenhang vom proaktiven Status und meint damit die Veränderung des sozialen Status einer Person, welche durch den bloßen Aufenthalt in der totalen Institution stigmatisiert wird. So wird die Person nach der Entlassung feststellen, daß ihre soziale Stellung nie mehr dieselbe sein wird, die sie vor dem Eintritt war. Deshalb wird der Exinsasse versuchen, seine Vergangenheit zu verheimlichen und Wiederbegegnungen, die seine Zugehörigkeit zu einer stigmatisierten Gruppe nachweisen, vermeiden.

Es sind dies deutliche Folgeerscheinungen einer jahrelangen Hospitalisierung und Unterdrückung. Für Frauen und Männer, die lange Zeit in einer totalen Einrichtung verbracht haben und nach ihren Regeln und Maßstäben gelebt haben, ist es schwer, zurechtzukommen. Sie müssen sich selbst behaupten und ihre Fähigkeiten ständig unter Beweis stellen. Dies erfordert ein starkes Selbstbewußtsein, ein Selbstbewußtsein, das ihnen stets abgesprochen wurde. Die Entscheidung ein eigenständiges Leben außerhalb der genannten Anstalten führen zu wollen, stellt einen wichtigen Schritt dar. Vielen Personen, Männern wie Frauen, wird die Möglichkeit sich dafür entscheiden zu können, erst gar nicht gegeben. Ich denke dabei vor allem an jene, die als <geistig behindert> gelten, an jene, die ihre Wünsche und Bedürfnisse nicht ausdrücken können und daher gar nicht beachtet, geschweige denn gefragt werden, was sie eigentlich wollen.

Eine wichtige Rolle spielen dabei, wie bereits erwähnt, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die insoweit geändert werden müssen, als daß sie die Deckung der Bedürfnisse von Menschen mit <Behinderung> auch außerhalb der Anstalten gewährleisten und somit die Voraussetzung schaffen, die es <behinderten> Frauen und Männern ermöglicht, ein "normales", sprich selbstbestimmtes Leben zu führen. Dies bedeutet jedoch, daß die bestehenden Strukturen und damit die Sinnhaftigkeit der totalen Institutionen in Frage gestellt werden müssen, da sie sich wohl kaum an den Bedürfnissen ihrer Bewohner, Klienten oder Insassen orientieren. In gewisser Weise stellt der Entschluß, nicht mehr im <Behindertenheim> leben zu wollen, einen Bruch mit der Norm dar. Ein derartiger Schritt ist nicht nur Ausdruck von Mut, er ist ein Zeichen der Auflehnung, der Verweigerung und des Kampfes. Männer wie Frauen wehren sich gegen ihre Ausgrenzung und Aussonderung, sie weigern sich, länger den Platz einzunehmen, der ihnen von der Gesellschaft zugewiesen worden ist und verlangen ihre Gleichstellung.

Rehabilitation

Im Duden wird der Begriff "Rehabilitation" folgendermaßen definiert: "(Wieder)eingliederung eines Kranken, körperlich oder geistig Behinderten in das berufliche und gesellschaftliche Leben [...]"[80]

Dies würde bedeuten, daß eine Person, welche körperlich oder geistig beeinträchtigt ist, erst dann, (wenn überhaupt) als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft anzusehen ist und die Rechte eines solchen für sich in Anspruch nehmen kann, wenn sie sich an die gesellschaftliche Norm angepaßt hat bzw. an dieselbe angepaßt worden ist.

Es handelt sich demnach um einen Menschen, dessen physische und/oder psychische Fähigkeiten erst (wieder)hergestellt werden müssen, um ihm auf diese Weise seine Funktionsfähigkeit zu verleihen. Rehabilitation beginnt bereits bei der pränatalen Diagnose des Arztes und endet in vielen Fällen mit der Unterbringung im <Behindertenheim>, wo die Frauen und Männer "zu Tode" versorgt und gepflegt werden. Der Begriff Rehabilitation hat schon aus medizinischer Sicht eine eindeutige Auslegung, nämlich als Wiederherstellung oder Ausbesserung, ganz zu schweigen von der Praxis in den Reha-Zentren und Reha-Werkstätten, sodaß meiner Meinung nach dieser Begriff für neue Formen, wie sie die gemeindenahe psychosoziale Arbeit darstellt, gar nicht mehr verwendet werden kann, oder aber mit ganz neuen Inhalten besetzt werden muß.

Therapie

Im folgenden Abschnitt werde ich mich mit den Rehabilitationsmaßnahmen und im besonderen mit der Therapie befassen, wobei ich mich auf die Physiotherapie beschränke. Aus der Vielzahl der Reha-Maßnahmen, die es aufzuzeigen gäbe, ist die Physiotherapie, welche auf dem medizinischen Befund basiert und unter medizinischer Anweisung durchgeführt wird, wesentlich an der Übermedizinisierung der stigmatisierten Person beteiligt. Diese Reha-Maßnahme findet vor allem in der Frühförderung enorme Anwendung und ist somit mit dem entsprechenden Bestreben verbunden, einer früh festgestellten "Schädigung" oder "Disfunktion" möglichst schnell und effizient entgegenzuwirken. Das bedeutet, daß die physiotherapeutischen Maßnahmen häufig im Säuglingsalter, oft gleich nach der Geburt, als Folge der Diagnoseerstellung, ansetzen und dementsprechend auch die Eltern-Kind-Beziehung prägen.

Bei all diesen Maßnahmen, die sich zum Großteil auf den Körper beziehen, geht es in erster Linie darum, diagnostizierte Funktionsstörungen zu beheben oder diese auf ihr Mindestmaß zu reduzieren. Dietmut Niedecken analysiert die Funktion der Früherkennungs- und Förderungsinstitute, in denen die unterschiedlichsten und aktuellsten Therapiearten und -methoden angewendet werden, folgendermaßen: "Die neuesten Errungenschaften werden auf die Kinder [...] angesetzt, immer im Bestreben, durch möglichst frühe und umfassende Förderung sie vielleicht doch noch in den Bereich des annähernd Normalen zu befördern. Strikter Erfolgszwang herrscht, Mißerfolge darf es nicht geben."[81] All diese Prozeduren, denen das Individuum hierbei unterworfen wird, sind Instrumente, Taktiken einer Macht, die normierend und normalisierend wirkt. Diese Machtmechanismen besetzen den Körper, indem sie das Individuum identifizieren und modulieren.

Die Tatsache, daß <Behinderung> nur allzu oft mit Krankheit gleichgesetzt wird, führt dazu, daß die <behinderte> Frau, gerade in ihrem Status als Kranke, ihrer eigenen Verantwortlichkeit über ihren Körper beraubt wird. Sei es im Rahmen der Therapie, die so früh als möglich ansetzen sollte, um so eine optimale Verbesserung erreichen zu können, aber auch im ganzen Sozialisationsvorgang, zeichnet sich ein Prozeß ab, bei dem wichtige Entscheidungen oder ganz alltägliche oft von einer dritten Person übernommen und anstelle des <Behinderten> getroffen werden. Diese Bevormundung und Übergriffe treten in besonders krasser Art bei jenen Entscheidungen auf, die den Körper betreffen. Es bestimmen und entscheiden dritte Personen, sprich die sogenannten Experten, was ihr und ihrem Körper gut tut, wie und in welcher Weise dieser behandelt werden muß. "Die einzelne Person wird zum Objekt und - bei Behinderten oder Kranken - behandelt wie eine defekte Maschine. Wenn Ärzte, Therapeuten oder Eltern sich auf diesen Weg einlassen, wird das behinderte Kind zur Sache, manchmal zum 'Versuchskaninchen' degradiert."[82]

Die Sozialisation und Erziehung von Frauen mit <Behinderung> unterscheidet sich von jener von <nichtbehinderten> Frauen. Lux schreibt: "Während also weibliche Aspekte von der Umwelt verdrängt werden, wird der Körper eines behinderten Mädchens schon früh zum Ort therapeutischer Intervention."[83] Der Körper wird also ständig zum Gegenstand neuer Diagnosen und Therapien. Hierbei wird das Kind oder besser der <behinderte> Körper des Kindes aufgeteilt: die Physiotherapie übernimmt die Beine und vielleicht noch die Gleichgewichtsstörung, die Ergotherapie nimmt sich dann der verkrüppelten Arme und Finger an, während sich die Logopädie schließlich für das deutlichere Sprechen abmüht. Jedem von ihnen scheint ein Teil des Körpers zu gehören, für den er sich allein zuständig fühlt, wobei jeder und jede von ihnen seinen oder ihren ganzheitlichen Ansatz betont. Diesen Allmachtsanpruch, den die Therapie für sich erhebt, verinnerlicht Frau wie Mann. Dies führt dazu, daß der betreffenden Person ihr eigener Körper fremd erscheint und fremd wird, denn es sind immer andere, die über ihn bestimmen und ihn mit dem Nötigen versorgen. Respekt, Achtung und Würde, die ja unantastbar sein sollen, scheinen hier zu schwinden. Es findet eine Entfremdung des Körpers vom Selbst statt.

Als Grund für den Verlust der Würde nennt Lux das Nicht-Empfinden der Gewalttätigkeit, welche im Rahmen der Therapie in Form der entsprechenden Normalisierungsmaßnahmen an Kindern, Frauen und Männern. die als <behindert> gelten, ausgeübt wird: "Was uns daran hindert, ein "würdiges" Leben zu führen? Ich glaube, daß dieses Nicht-Empfinden der Gewalttätigkeit, dieser Blick auf unsere "Defizite", das Messen an Leistungsnormen den Blick versperrt für das, was "Würde" sein könnte. Diese Haltung läßt sich überall wiederfinden, wo Menschen über unsere Lebensbedingungen bestimmen. Aus dieser Haltung werden wir in "fähig" und "unfähig" für dieses oder jenes eingeteilt; aus dieser Haltung heraus werden Gesetze gemacht, Entscheidungen in den Sozialbehörden getroffen."[84] Normalisierung ist in diesem Zusammenhang als Anpassungszwang an die Norm zu verstehen.

Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung glaube ich, daß sich das Kind innerhalb dieses Therapiezwangs in einem ständigen Konflikt befindet. Es schwankt zwischen Anerkennungsdurst, Selbstzerfleischung und Resignation; das Kind erfährt seinen Körper als etwas Fremdes, Fehlerhaftes, als etwas, das man ständig und immer wieder auf eine andere Weise zurechtbiegen, umformen, begradigen und funktionsfähig machen will. Es erfährt sich selbst als passiv und wird passiv gemacht. Ihm wird seine Energie, seine Vitalität, seine Lebensfreude zum Teil entzogen und abgesprochen. Auch sein Wunsch, sich auszutoben, Kind zu sein, bleibt ihm phasenweise verwehrt, weil man ihm nicht den nötigen Respekt und die nötige Achtung entgegenbringt.

Die Entfremdung des eigenen Körpers funktioniert in zweifacher Weise: Zum einen identifiziert sich die betreffende Person mit dem Spiegelbild, das die Umwelt auf sie projiziert. Anhand dieses Spiegelbildes wird ihr eindeutig das Gefühl vermittelt, daß ihr Körper ein Fremdkörper und unannehmbar ist. Andererseits erfährt sich die <behinderte> Person gerade im verzweifelten Versuch, sich möglichst anzupassen, ihre Mängel bestmöglichst zu verwischen oder zu kaschieren, erst recht verfremdet, weil sie nicht mehr so sein darf, wie sie eigentlich ist.

Dies zeigt sich besonders gut in der Physiotherapie, die als medizinische Rehabilitationsmaßnahme allzuoft ein Szenarium darbietet, das meiner Meinung nach fast schon einem Ritual nahe kommt. Ich will nicht sagen, daß diese Therapieeinheiten immer gleich, immer nach demselben Schema ablaufen. Der rituelle Charakter äußerst sich vielmehr darin, daß die angewendeten Methoden und Techniken von der Medizin vorgeschrieben und hinsichtlich der erwarteten Erfolge überprüft werden. In diesem Sinne hat Physiotherapie als Rehabilitationsmaßnahme meiner Ansicht nach auch eine Überwachungsfunktion inne, die sich darin manifestiert, daß das zu rehabilitierende Kind einer peinlichen Kontrolle unterzogen wird.

Hier lassen sich Parallelen zur Machtanalyse von Foucault ziehen, der sich in seinem Buch "Überwachen und Strafen" mit dem Wandel des Strafrechts auseinandersetzt. "Zusammen mit der Überwachung wird am Ende des klassischen Zeitalters die Normalisierung zu einem der großen Machtinstrumente."[85] Die Disziplinarmacht wirkt normalisierend, normierend und normend. Diese Normalitätsmacht kommt auf zwei ganz unterschiedliche Arten zur Wirkung. Auf einer Seite zwingt sie zu Homogenität und ist andererseits individualisierend tätig, indem sie die Unterschiede aufzeigt und die Besonderheiten heraushebt und fixiert. Dies bewirkt eine Klassifizierung jener Personen, die der Norm nicht entsprechen bzw. die vorgeschriebenen Richtlinien nicht erreichen und aus deshalb ausgegrenzt werden. Mit der Forderung nach der unbedingten Einhaltung der Konformität wird zugleich die Grenze gegenüber dem Anormalen gezogen.

Die Disziplin schafft auf diese Weise, laut Foucault, einen analytischen und einen therapeutischen Raum, der die Voraussetzung für die Klassifizierungen bildet, die ihrerseits wiederum die Basis für die Positionierung des einzelnen innerhalb der Gesellschaft oder des Produktionsapparates bildet. Es entstehen Räume aus Funktionen, Hierarchien und aus Architektur, die nicht nur die Ökonomie der Zeit und jener der Geste garantieren, sondern insofern auch individualisierend und normierend wirken als sie den Charakterisierungen und Schätzungen entsprechen. Dies kann auf die bestehenden Rehabilitationsmaßnahmen übertragen werden. In diesem Bereich zeichnet sich die Schaffung eines"therapeutischen" Raums ab, in dem jede Haltung und kleinste Bewegung analysiert, kontrolliert und korrigiert wird. Durch die Übungen, die ganz genau durchgeführt werden müssen, soll die zu therapierende Person möglichst an den Rand der "Normalität" gebracht werden.

"Die erste große Operation der Disziplin ist also die Errichtung von »lebenden Tableaus«, die aus den unübersichtlichen, unnützen und gefährlichen Mengen geordnete Vielheiten machen."[86] In diesem Sinne wird die Anwendung der Tableaus nicht nur in Form der Klassifizierung der Lebenwesen wirksam. Das Tableau stellt im 18. Jahrhundert nicht bloß eine Machttechnik dar, es ist auch als Wissensverfahren zu verstehen, bei dem sich ein neues Wissen über den Menschen - ein neues Körperwissen, welches das Verhalten und die Geste genau analysiert - formiert.

Im Rahmen der Taxinomie[87] der Individuen hat das Tableau die Aufgabe der Charakterisierung. Durch die Errichtung von Tableaus wird es möglich, die Fähigkeiten, Charakterzüge und Leistungen des einzelnen, und somit die Individuen selbst zu klassifizieren und zu bewerten. Dabei werden die Individuen nicht nur untereinander verglichen, sondern ihre Differenzierung erfolgt auch in bezug auf die Gesamtregel, die sich als Durchschnittswert, als Mindestmaß, das es zu erreichen gilt, darstellt.

Die Klassifizierung und Differenzierung beinhaltet also einen Zwang zur Konformität, der sich in der Etablierung des Normalen als Zwangsprinzip manifestiert. Durch die Disziplinen gelangt die Macht der Norm zum Ausdruck. Es ist eine Macht, die, indem sie ausschließend wirkt, das System erst funktionsfähig macht. Die verschiedenen Tableaus ermöglichen das Wirksamwerden der Disziplinartaktik. "Sie [die Disziplinartaktik] ermöglicht sowohl die Charakterisierung des Individuums als Individuum wie auch die Ordnung einer gegebenen Vielfalt. Sie ist die erste Bedingung für die Kontrolle und Nutzbarmachung einer Gesamtheit verschiedener Elemente: die Basis für eine Mikrophysik der Macht, die man »zellenförmig« nennen könnte."[88]

Im Rahmen der therapeutischen, im weiteren Sinne medizinischen Maßnahmen treffen jene drei Komponenten zusammen, die Foucault als wichtige Instrumente und Techniken der Disziplinarmacht bezeichnet: die peinliche Kontrolle und hierarchisierende Überwachung, die normierende Sanktion als Klassifizierungs- und Identifikationsmethode und schließlich die Prüfung, die insofern stigmatisierend wirkt, als daß sie jene Verfahrensweise darstellt, in der die einzelnen Ergebnisse mit den Durchschnittswerten verglichen werden.

Das Buch "Kopfkorrektur - oder der Zwang gesund zu sein - Ein behindertes Kind zwischen Therapie und Alltag", das Monika Aly, sie ist Physiotherapeutin, gemeinsam mit ihrem Mann Götz Aly und Morlind Tumler, geschrieben hat, stellt nicht nur eine kritische Analyse der herkömmlichen Therapiemethoden dar, durch welche die Übermedizinisierung von <behinderten> Kinder aufgedeckt wird. Das Buch ist gleichzeitig ein beeindruckendes Zeugnis persönlicher Erfahrung. Es verbindet eine überaus selbstkritische Sichtweise einer Therapeutin mit den Alltagserfahrungen, Hoffnungen und Ängsten einer Mutter, deren Tochter als <geistig behindert> diagnostiziert worden ist. Die Autoren stellen den Therapieglauben in Frage und treten für das Selbstbestimmungsrecht von Eltern mit <behinderten> Kindern ein.

Eine zentrale Aussage besteht darin, daß die Übermedizinisierung von <behinderten> Menschen, insbesondere von Kindern, eine "Vertherapisierung des Lebens" bewirkt, die laut Monika Aly dazu führt, daß die Eltern zu Therapeuten werden und ihr Kind nur mehr mit analytischem Blick betrachten. Indem sie nur mehr seine Abweichungen und seine Schwierigkeiten sehen, verlieren die Eltern gewissermaßen ihr Kind: "Es geht hier nicht darum, quasi medizinische Verhaltensregeln in das Familienleben des behinderten Kindes einzuführen. Es geht auch nicht darum, jemanden kurz und effizient anzulernen, aus einer Mutter die schon erwähnte Co-Therapeutin zu formen. Sondern es geht darum, die aktuellen Lebensprobleme des Kindes und seiner Umwelt zu erkennen, einige Hilfen vorzuschlagen und auszuprobieren." [89]

In der Willkürlichkeit der Anwendung verschiedenster Methoden und Therapiearten, kommt jenes Herrschaftsdenken zum Ausdruck, welches auf den absolut gesetzten Fortschrittsglauben der Medizin basiert und davon ausgeht, daß mittels modernster medizinischer Technologien und Erkenntnisse alles machbar wird "Der tatsächlichen Ungenauigkeit der Diagnostik entsprechen die sich ständig ausweitenden therapeutischen Maßnahmen (z. B. für retardierte Säuglinge), nach dem MottoSchaden kann es ja nie. Ob das den Kindern nicht doch schadet, ist immerhin fraglich."[90] Zudem handelt es sich bei vielen Behandlungszielen, laut Monika Aly, um unrealistische Ziele, die in erster Linie nur eine lebenslange Therapie rechtfertigen, wobei die Therapiegläubigkeit sich vor allem von dem Erfolgs- und Sicherheitsbedürfnis der Therapeuten nährt.

Als Beispiel für eine herkömmliche Methode, die im Rahmen der physiotherapeutischen Maßnahmen heute noch Anwendung findet, möchte ich nun kurz auf die Vojta-Therapie eingehen. Václav Vojta, ein tschechischer Arzt, geht davon aus, "[...] daß die »primitiven« [...] Bewegungen, die man bei einem Neugeborenen beobachten kann, auch bei cerebralgeschädigten Kindern zu finden sind, oft sogar verstärkt."[91] Vojta begründet seine Theorie damit, daß die Anbahnung von Bewegungen, welche das Kind eigentlich erst zwischen dem sechsten und siebten Monat alleine vollziehen kann, bereits bei einem Neugeborenen möglich sind.

Das eigentliche Ziel dieser Therapie, die auf Reflexübungen basiert, besteht folgedessen in der Anbahnung des richtigen Bewegungsablaufs der sogenannten cerebralgeschädigten Kinder. Vojta versteht unter Bahnung eine Art Programmierung, bei der dem Gehirn die nötigen, aufgrund der "Beschädigung" fehlenden Daten von außen "eingedrückt" werden. Das Schema, welches sich bei den einzelnen Übungen ständig wiederholt, läßt sich als ein "Reflexkriechen" beschreiben. Hierbei wird das Kind, in dem es an verschiedenen Körperteilen festgehalten und fixiert wird, in eine für ihn unangenehme und bedrängende Lage gebracht, aus der es sich befreien will. Diese beengende und für das Kind bedrohlich erscheinende Ausgangslage muß jene Abwehrreaktion des Kindes hervorrufen, welche zugleich das erwünschte Bewegungsmuster darstellt.

Monika Aly schildert den Ablauf dieser Therapie mit folgenden Worten: "Der nur wenige Wochen oder Monate alte Säugling wird mit dem Bauch auf einen Tisch gelegt, der Kopf und z. B. ein Ellenbogen, eine Pobacke und ein Fuß werden von der Therapeutin fest fixiert. Das kleine Kind versucht nun, mit dem wenigen Rest an freien Bewegungsmöglichkeiten, sich aus seiner Zwangslage herauszubewegen. Es hat dabei einen hochroten Kopf, weint oder brüllt fast immer und steht unter ausgesprochenem Streß."[92]

Die festgestellte organische "Schädigung" wird hierbei als rein bewegungstechnisches Problem angesehen, welches es mit allen Mitteln zu beheben gilt. Das Ziel dieser Methode besteht einzig und allein darin, das richtige Bewegungsschema durch Gewalt zu erzwingen. Es läßt sich wohl kaum beschreiben, welches Ausmaß an Angst und Bedrängnis dadurch beim Kind immer wieder aufs Neue ausgelöst wird. Diese therapeutische Maßnahme nimmt meiner Ansicht nach schon fast eine Form der körperlichen Züchtigung an, in der sich der Existenzkampf des Kindes gegen die bestehenden Übergriffe und Angriffe von Seiten der Umwelt, im besonderen von der Medizin, widerspiegelt. Hierin zeigt sich die Körperbesetzung in ihrer krassesten Form.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß es sich bei den angeblichen Erfolgen, welche diese Bewegungstherapie zu erzielen vorgibt, nachweislich um Entwicklungsfortschritte handelt, welche ohne jegliche therapeutische Maßnahme ebenso eintreten würden. Es handelt dabei um eine Beobachtung, die bereits im Jahre1913 von Ärzten gemacht worden ist. Monika Aly zitiert in diesem Zusammenhang die Ärzte Gaugele und Grümbel: "Wer Gelegenheit hat, die Entwicklung der Little-kranken Kinder von den ersten Lebensjahren an, durch mehrere Lebensjahre hindurch zu verfolgen, der ist beim Vergleiche zwischen den zu verschiedenen Zeiten erhobenen Befunden oft überrascht über die Veränderungen, die im Laufe längerer Zeit in den Krankheitserscheinungen vor sich gegangen sind. Es fällt vor allem ins Auge, daß sich die Krankheitserscheinungen oft in geradezu staunenswerter Weise im Laufe längerer Zeit zurückbilden. (...) Während sie in ihren ersten Lebensjahren den Eindruck der Küttnerschen »Klötze« erwecken, bildet sich bei ihnen, und zwar spontan, ohne Einwirkung besonderer therapeutischer Eingriffe, allmählich eine freiere Beweglichkeit, und zwar zumeist der oberen Extremitäten aus."[93]

Die Therapeutin (es handelt sich hier vorwiegend um Frauen, die diesen Beruf ausüben) nimmt als verlängerter Arm des Arztes oft die Rolle der Spezialistin und Expertin ein, welche die verzweifelten, hilflosen Eltern über die Bedürfnisse ihres Kindes, die als "Sonderbedürfnisse" dargestellt werden, aufklärt und sie in der entsprechenden Sonderbehandlung unterweist. Dies führt dazu, daß Eltern die Verantwortung abgeben. Udo Sierck beschreibt die Unsicherheit der Eltern folgendermaßen: "Taucht ein Experte auf, vergessen Väter und Mütter gleichsam, daß sie ihr Kind in all seinen Eigenschaften viel besser kennen. Der Rat der Therapeutin oder des Mediziners wiegt alles auf. Gegen das Aufblicken zum Fachmann, gegen die unreflektierte Therapiegläubigkeit verblassen Äußerungen von Betroffenen, die auf den Widersinn so mancher 'fördernden' Behandlung weisen."[94]

Hier gelangen, laut Monika Aly, auch jene Allmachtsphantasien der Medizin zum Ausdruck, die sich mit der Erkenntnis, daß es sich möglicherweise um einen unkorrigierbaren Schaden handelt, der trotz jahrelanger Therapie "übrigbleibt", nur schlecht vereinbaren lassen. Sie warnt vor jener Mystifizierung und Ritualisierung der Therapie, in der die Übung zum heiligen Akt wird und als reine Verbesserungstaktik auf unreflektierte Weise ausgeführt wird. Monika Aly bemängelt also die fehlende Reflexion sowie die viel zu spärliche Auseinandersetzung mit den eigenen verdrängten Ängsten. "Wir [gemeint sind hier die Therapeuten und Therapeutinnen] müßten also anfangen, die Grenzen von Normalität und Anormalität für uns neu zu bestimmen und auch für uns persönlich zu akzeptieren, um uns frei und phantasievoll für die Kinder einsetzen zu können. Das ist nicht leicht. Schließlich geht die Erweiterung der Normalitätsvorstellungen und der Verzicht auf Anpassungszwänge ja nicht gerade mit dem beruflichen Aufstieg einher. [...] Aber wenn wir einer ganzen Gesellschaft ein Problem vom Hals halten und ihr den Eindruck geben, es ließe sich wegtherapieren, wird das eben mehr honoriert als die Spezialisierung auf normal kaputte Rücken."[95]

Ich möchte hier keine Schwarzmalerei betreiben. Die Therapie hat sicherlich ihre positiven Aspekte. Eine wesentliche Frage ist hierbei, in welcher Form der Therapeutin der nötige Spielraum gegeben wird, um sich mit dem Kind auseinanderzusetzen. Das Wort Spielraum hat für mich, in diesem Zusammenhang, zwei Bedeutungen. Zum einen ist es ein anderer Ausdruck für Freiraum; der Therapieraum soll ein Raum sein, der nicht von einer fixen Idee, Methode oder von vorgeschriebenen Übungen besetzt ist, sondern muß in erster Linie für die Wünsche und Bedürfnisse, aber auch für die Ängste, die ein Kind haben kann, offen sein. Die Therapeutin muß somit fähig sein, auf das Kind entsprechend einzugehen und seine Gefühle ernst zu nehmen. Die Therapie sollte jenen Raum schaffen, in welchem sich das Kind mit seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten frei entwickeln kann. Ich spreche an dieser Stelle ganz absichtlich vom Kind, da dieses sich kaum bis überhaupt nicht gegen die Übergriffe und die diskriminierende Behandlung zu wehren vermag.

Dem Kind muß, wie jedem anderem Kind, die Möglichkeit gegeben werden, sich und seine Umwelt zu entdecken. Es sollte Freude an den Bewegungen haben und dies ist wohl kaum möglich, solange das Ziel der Physiotherapie einzig und allein darin besteht, die vorgeschriebenen Übungen in der richtigen Reihenfolge durchzuführen. An die Stelle des Therapiezwangs, in dem sich das Kind in einer künstlichen, schon fast klinischen Atmosphäre in der ihm vorgeschriebenen Weise bewegen muß, immer korrigiert und zurechtgewiesen wird und sich somit ständig beobachtet weiß, muß, meiner Ansicht nach, das Moment des Spiels treten. Demnach soll das Wort Spielraum im wortwörtlichen Sinne verstanden werden. Nur durch das Spiel kann eine lockere, entspannte Atmosphäre geschaffen werden, in der sich das Kind frei bewegen kann und spürt, daß es so angenommen wird, wie es ist und nicht ständig auf seine Mängel und Defizite reduziert wird.

Dieser Therapiezwang, von dem ich vorhin gesprochen habe, verunsichert und verängstigt das Kind noch mehr, als es bereits ist (sei es durch die ärztlichen Kontrollen, als auch durch die Eltern, die sich in ihrer neuen und fremden Situation alleingelassen fühlen und oft nur Mitleid oder sogar Verachtung von ihrem sozialen Umfeld ernten). Anstatt dem Kind die nötige Sicherheit zu geben und mit ihm Wege zu entdecken, die es ihm ermöglichen könnten, trotz seiner geistigen oder körperlichen Einschränkungen, alltägliche Handlungen, wie das An- und Ausziehen, eigenständig zu verrichten und so mobil wie möglich zu werden, wird es einfach nur durchbewegt, wird es irgendwohin gesetzt oder gelegt und muß die Routineübungen über sich ergehen lassen. Es wird ständig gefordert, belohnt, wenn es die richtige Körperhaltung einnimmt, und gerügt, wenn es seinen "schlimmen Fuß" oder seine "schlechte Hand" nicht richtig hält, durchstreckt oder belastet. Hierbei zeigt sich, daß die korrigierenden Maßnahmen eng mit dem moralischen Moment verbunden sind. Die Übung stellt gleichzeitig eine Bewertung des Kindes dar. Ihm wird nur dann Anerkennung und so etwas wie Achtung entgegengebracht, wenn es den Anforderungen entspricht und die Übung in korrekter Weise durchführt.

Monika Aly stellt in ihren Überlegungen, in denen sie von ihren Erfahrungen als Krankengymnastin berichtet, zwei ganz unterschiedliche Einrichtungen gegenüber, in denen sie einige Zeit gearbeitet hat. Es handelt sich dabei neben dem Berliner Spastikerzentrum um das "Anna Torrigiani" in Florenz, das vom Kinderneurologen Prof. Milani-Comparetti aufgebaut wurde. Er war es auch, der in den siebziger Jahren dieses Spastikerzentrum mit Tagesstätte langsam aufzulösen begonnen hatte, um daraus eine Beratungsstelle für <Behinderte> entstehen zu lassen. Letztgenannte Beratungsstelle für <Behinderte> zeichnet sich vor allem dadurch aus, daß sich die angebotene Dienstleistung an den Bedürfnissen und Wünschen der "Patienten" orientiert und sich deshalb auch auf das alltägliche Leben bezieht.

Diese enorme Entwicklung, die in Italien ziemlich früh dazu führte, daß immer mehr Sonder- und Großeinrichtungen aufgelöst wurden, ist nicht zuletzt auch auf die Reform des Schulgesetzes im Jahre 1977 zurückzuführen. Dieses Gesetz ist kein <Behindertengesetz>, sondern mildert alle möglichen Aussonderungshürden im Schulbereich. So sieht dieses Gesetz neben einer Reform des Notensystems auch die Einführung der entsprechenden Maßnahmen vor, welche allen Schülern das Recht auf Ausbildung gewähren sollten. Monika Aly zitiert den Gesetzestext, in dem es heißt: "Im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten entwickelt die Schule Formen der Integration und Unterstützung für die Schüler, die Träger von Handikaps sind. Unter Mitwirkung auch von spezialisierten, der Schule zugewiesenen Lehrern."[96] Besonders auffallend ist an dieser Stelle, daß nicht von den "Behinderten" gesprochen wird. Es handelt sich vielmehr um Schüler, die als "portatori di handicaps" bezeichnet werden, welche entsprechende individuelle Hilfestellung benötigen. Außerdem sieht dieses Gesetz die Auflösung und Abschaffung von Sonderschulen und Klassen, mit Ausnahme jener Klassen für Gehörlose, vor. "Die im Gesetz vom 31.12.1962 (Nr. 1859) vorgesehenen Förder- und Sonderklassen sind abgeschafft."[97]

Mich hat Milanis Sichtweise von Therapie, die Monika Aly im Rahmen ihrer Erfahrungen ausführlich darlegt, sehr beeindruckt. Hier finden sich eine Reihe von Ansätzen, welche die herkömmliche Funktionsweise der Therapie in Frage stellen und damit auch die Rolle der Therapeutin neu definieren. Diese Überlegungen, die nicht bloße Theorie bleiben, sondern ganz pragmatisch in die Realität umgesetzt werden, zeigen ganz neue Perspektiven und Möglichkeiten auf, auf die ich näher eingehen möchte.

Grundsätzlich geht Milani davon aus, daß Therapie immer funktionell sein muß. Das heißt, das Kind muß wissen, warum und vor allem wofür es eine bestimmte Übung macht, so daß diese ihre Funktion verliert, wenn das Ziel erreicht ist. Dementsprechend wird z. B. das Ausstrecken des Armes mit einer alltäglichen und vielleicht nützlichen Handlung verbunden. Die Therapie muß sich auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche des Kindes beziehen und sollte auch auf die größeren und kleineren Schwierigkeiten, die der Alltag mit sich bringt, gerichtet sein. Das bloße Anwenden von verschiedenen Techniken ist demnach, laut Milani, noch lange keine Therapie: "Therapie kann immer nur eine individuelle, auf den Menschen und seine eigene Bewegung bezogene sein. [...] Die Therapie kann am gleichen Kind oder Erwachsenen nie dieselbe sein, sondern sie orientiert sich jedesmal neu aufgrund von Stimmungen, Umweltbedingungen, Bedürfnissen usw."[98]

Die Therapeutin darf sich nicht selbst als Spezialistin sehen, die in Eigenregie arbeitet und Entscheidungen alleine fällt. Sie hat vielmehr eine beratende Funktion inne, in der sie in Zusammenarbeit mit den Eltern, aber auch mit anderen Personen wie Erzieher oder Lehrer zu einer gemeinsamen Lösung der aktuellen Lebensprobleme des Kindes und seiner Umwelt gelangen und so wesentlich zu einer Verbesserung der Lebensqualität des Kindes beitragen kann. Das Ziel der Therapie besteht also in erster Linie darin, dem Kind ein unabhängiges Leben zu ermöglichen.

Besonders wichtig ist, daß es sich hierbei, wie bereits erwähnt, um eine beratende Funktion handelt, bei der die Therapeutin ihre eigenen Grenzen nicht überschreiten darf. Sie darf den Eltern, welche sich in ihrer Ratlosigkeit nicht selten an ihre Worte und ihre Einschätzung klammern, nicht die Verantwortung abnehmen und an sich reißen, denn dies würde ein Abhängigkeitsverhältnis schaffen, das nicht nur die Ohnmacht der Eltern verstärkt, sondern zugleich auch der Therapeutin Macht verleiht. Die Aufgabe der Therapeutin besteht somit darin, die Eltern in ihrer Eigenverantwortlichkeit zu stärken, sie zu stützen und sie zu begleiten.

In diesem Zusammenhang warnt Milani vor einer zu starken Fixierung auf die Krankheit, die Defizite und somit auf das Pathologische. Die Therapeutin muß das Kind als Kind sehen, es in seiner Ganzheit wahrnehmen und es auch ernst nehmen. In diesem Sinne zitiert Monika Aly Milani: "Ein Therapeut darf nur die Entwicklung beobachten, zuratestehen, führen, stützen, ergänzen oder nachhelfen - und das nicht nur auf die Motorik, sondern auf die ganze Einheit des Kindes bezogen. Der Therapeut kann vor allem nicht in die bereits genetisch vorgesehene Entwicklung eingreifen und sie völlig verändern wollen."[99] Monika Aly schreibt an dieser Stelle weiter: "Ein Kind kommt schließlich nicht als »motorisch amorphe Masse« auf die Welt, sondern ist bereits schon bei seiner Geburt ein Individuum mit eigenen vollen Kompetenzen und eigener Bewegungsautonomie."[100]

Medizinisierung

Die dritte Achse, auf der die Institution <Behinderung> basiert, ist die Medizin. Die Diagnoseerstellung, durch welche die Frau, der Mann und das Kind als <behindert> deklariert werden, stellt ein wichtiges Element des Stigmatisierungsprozesses dar. Sie ist gleichsam jenes auslösende Moment, das die Institutionalisierung <behinderter> Personen rechtfertigt und fördert. Sowohl die operativen Eingriffe[101] als auch die unzähligen Rehabilitationsmaßnahmen werden aufgrund der entsprechenden Diagnose verordnet und durchgeführt. Das ärztliche Attest stellt nicht zuletzt auch eine grundlegende Voraussetzung für die Aussonderung von <behinderten> Menschen dar. Jede Einweisung in ein Pflegeheim oder in eine andere Anstalt erfolgt aufgrund einer ärztlichen Empfehlung.

Das ärztliche Gutachten bestätigt die Normabweichung der betreffenden Person. Es handelt sich auch hier um einen Objektivierungsprozeß, bei dem der einzelne aufgrund vorherrschender Kategorien (hinter denen sich die Norm versteckt) beurteilt, klassifiziert und positioniert wird. Die Rehabilitationsmaßnahmen und chirurgischen Eingriffe, in denen die <behinderte> Person immer wieder zum medizinischen Fall deklariert wird, führen zu einer Übermedizinisierung ihrer Bedürfnisse.

Ausgehend von dem Formierungsprozeß werde ich nun auf die Übermedizinisierung eingehen, die ganz unterschiedliche Formen annimmt. Eine weitere Fragestellung, mit der ich mich im folgenden Kapitel auseinandersetze, beschäftigt sich mit der Neuen Eugenik, die im Rahmen der pränatalen Diagnostik aber auch, in der boomenden Humangenetik sichtbar und wirksam wird. Auch hier beziehe ich mich wiederum auf Foucault, genauer gesagt auf seinen Artikel "Leben machen und sterben lassen". Neben der geltenden Sterilisations- und Abtreibungsregelung gehe ich kurz auf das damit zusammenhängende Selbstbestimmungsrecht der Frau ein.

Die bio-politischen Maßnahmen deren Ziel neben der Datenerfassung und Kontrolle eindeutig in der Verhinderung von <Behinderung> besteht, weisen unübersehbare Parallelen zur Vernichtungspolitik im Nationalsozialismus auf. Aus diesem Grund war es mir wichtig dieses Thema aufzunehmen und zu behandeln. Am Schluß der kurzen Einführung ins Kapitel "Medizin" bleibt mir nur noch zu sagen, daß mich die Auseinandersetzung mit den bio-politischen Mechanismen mit Trauer und Wut erfüllt hat. Mir wurde klar wie tief verwurzelt jenes selektive Denken ist, durch welches Menschen, nur weil sie nicht sind wie sie sein sollten, das Recht auf Leben abgesprochen wird.

Die Diagnose als Grundstein der Formierungsprozesse

Was Dietmut Niedecken in ihrem Buch "Namenlos" als Institution "Geistige Behinderung" bezeichnet, umschreibt Elbert in seinem Artikel "Geistige Behinderung - Formierungsprozesse und Akte der Gegenwehr" als Formierungsprozeß, in dessen Verlauf das Konstrukt <geistige Behinderung> produziert wird. So sind es "[...] die von der psychiatrischen und pädagogischen Theorie geformten Arrangements und die [...] Erziehungsmethoden [, welche]den 'Geistigbehinderten', das 'geistigbehinderte Selbst' produzieren, verstärken oder verfestigen [...]."[102] Die formierenden Prozesse kommen laut Elbert dadurch zur Wirkung, daß die betroffene Person in der Verwirklichung ihrer geistigen, körperlichen, sozialen und emotionalen Möglichkeit <behindert> wird. Auch Elbert nennt als Schlüsselstelle für eine derartige Formierung die Diagnose. Laut Elbert stellt die Diagnose den Beginn des Prozesses der Verzerrung dar, bei dem der Untersuchende als Experte die Krankheitsbilder kennt, d. h. das nötige Wissen besitzt, während die <behinderte> Frau auf den Status der Patientin reduziert wird. Hier wird wiederum jene Subjekt-Objekt-Setzung sichtbar: Die als <behindert> bezeichnete Frau wird als Gegenstand der Untersuchung zum Objekt der Wissenschaft degradiert. Die Patientin muß sich den vorgesehenen Methoden unterwerfen. Die dabei sich abzeichnende Situation, in welcher die sogenannten Experten "[...] die Symptomkombinationen [...] mit geschultem Blick in dem Objekt wiederzufinden [bestrebt sind]"[103], bringt die herrschenden Machtverhältnisse zum Ausdruck und somit die medizinische Allmacht, bzw. die schutzlose Ohnmacht des "Schwergeschädigten"[104]. "Diesem Experten, sei es ein Psychiater, ein Psychologe oder auch ein Sonderschullehrer, stellt nun die Psychiatrie die Macht, das Wissen über den Oligophrenen und die Techniken zur Verfügung. Ausgestattet mit diesem Rüstzeug, das die Wahrnehmung bestimmt, die Perspektive festlegt und die Kommunikation strukturiert, tätigt der Experte die notwendigen Untersuchungen, um die Eignung des Probanden festzustellen."[105]

Durch die Diagnose wird die betreffende Person einer bestimmten Personengruppe zugeordnet, bzw. in die "für sie adäquate" Gruppe aufgenommen. Indem sie auf die diagnostizierten Mängel, Defizite und Abweichungen (von der Norm) reduziert wird, erfährt die als <behindert> bezeichnete Person eine Entfremdung. Hieraus läßt sich der Schluß ziehen, daß die <behinderte> Frau/der <behinderte> Mann, aufgrund ihrer/seiner nachgewiesenen Beeinträchtigung, nicht der gesellschaftlichen Norm entspricht und deshalb gesellschaftlich "disqualifiziert" wird. Die dabei entstehende Lücke, sprich die festgestellte Divergenz, wird durch entfremdendes Wissen überbrückt. "Da nun das Kind weit jenseits des 'Normalen' steht, der Abstand zur Norm so kraß ist, und das Kind seinem Gegenüber beinahe fremd erscheint, bedarf es ausgebildeter Fachleute, die diese Distanz überbrücken können, die sich in diese 'Fremde' wagen, um mit speziellen Maßnahmen bzw. durch Bereitstellung ausgearbeiteter Erziehungsmethoden und Trainingsprogramme eine Verringerung der Distanz zur Norm zu erreichen."[106] Die Diagnose ist jener Grundstein des Konstrukts <Behinderung>, jenes Element, welches eine Lawine von Sondermaßnahmen ins Rollen bringt. Es ist eine wissenschaftlich untermauerte Bestätigung, welche die betreffende Frau (den betreffenden Mann) für abnorm erklärt. Im Rahmen der Diagnoseerstellung wird die "Behinderte" von der sogenannten Normalität ausgeschlossen und in ihrem gesellschaftlichen Sonderstatus bestätigt.

Die Feststellung der Mängel und Defizite geht dabei Hand in Hand mit der Formierung eines Wissens, welches das Wesen des "Behinderten" zu erfassen vorgibt. An dieser Stelle scheint es mir wichtig, darauf hinzuweisen, daß dieses produzierte Wissen sowohl differenzierend als auch homogenisierend wirkt, da es in erster Linie darauf basiert, die feststellbaren Abweichungen und Unterschiede aufzuzeigen und zu dokumentieren. Aufgrund der aus Untersuchungen, Beobachtungen und Messungen resultierenden Daten werden in einem zweiten Schritt Kategorien gebildet, denen die Individuen zugeordnet werden. Der Experte bedient sich laut Elbert eines bereits vorgegebenen, festgelegten, abstrakten Wissens, welches von der psychiatrischen Wissenschaft produziert und durch die Erstellung eines Katalogs der entsprechenden Syndrome dokumentiert wurde. "In der Diagnose wird dieses Wissen in der Person konkretisiert, bzw. wiedererkannt."[107] Hierbei geht Elbert davon aus, daß das psychiatrische Wissen auf zwei Komponenten basiert: die Ätiologie und die Symptomatologie. Erstere zeichnet sich durch ein zwanghaftes Bestreben aus, mit allen Mitteln die Ursache für die Normabweichung zu eruieren. Die Medizin erhebt den alleinigen Anspruch, die absolute Wahrheit über <Behinderung> erkannt zu haben. Die Wahrheit liegt nach medizinischer Sicht fast ausschließlich im Organ. "Der 'Oligophrene' hat einen nicht behebbaren hirnorganischen Defekt, auf den das veränderte Wesen zurückgeführt werden kann. Der hirnorganische Defekt verkörpert die Wahrheit. Er bildet den Ort der Wahrheit, der [...] die Perspektive bestimmt."[108]

Die Andersartigkeit eines Menschen wird demzufolge nicht nur auf mangelnde Intelligenz und auf eine defizitäre Persönlichkeit zurückgeführt, sondern der Frau (dem Mann, dem Kind) wird jegliche Entwicklungsfähigkeit abgesprochen, indem ihre Lebensart als unabänderliche Realität definiert wird. "Zum anderen folgert man, daß das Erscheinungsbild eines 'oligophrenen' Menschen konstant ist, da der Patient in seiner Substanz geschädigt sei."[109] In der medizinischen Sprache wird deutlich, daß die sogenannten Experten im Falle eines diagnostizierten hirnorganischen Defekts nicht mehr von der Person, als vielmehr vom veränderten Wesen sprechen, dem nur eine beschränkte Persönlichkeitsbildung zugesprochen wird. Die Tatsache, daß nur von Defekten, Schädigungen und vor allem auch von Funktionsstörungen die Rede ist, läßt nicht nur die Funktionalität. sondern des weiteren auch die Macht der Norm erkennen, die mit dem medizinischen Gutachten ein ausgesprochen effektives Instrument der Selektion und Auslese zur Verfügung hat.

Elbert schreibt: "Es scheint klar, daß der Betroffene selbst diese 'Wahrheit' weder entschlüsseln, noch jemals über sie verfügen kann. [...] Das Statut des psychiatrischen Diskurses schreibt vor, daß nur Experten mit ihren wissenschaftlichen Methoden der Wahrheit auf die Spur kommen können, und das Individuum nur ein unwissendes sein kann."[110] Die <behinderte> Frau wird ständig als Patientin angesehen, die die passive Rolle des Kranken annehmen soll. Von ihr wird eigentlich nichts anderes erwartet, als daß sie die ärztlichen Ratschläge befolgt bzw. bei der verschriebenen Therapie ihr Bestes gibt. Mit anderen Worten: Ihr wird die Verantwortung abgenommen, der Arzt bestimmt, was für ihren Körper gut ist. Er ist der technisch kompetente Experte.

Die Medizin nimmt innerhalb des sich abzeichnenden Stigmatisierungsprozesses eine wichtige Rolle ein. Im Rahmen ihrer medizinischen Gutachten und Diagnoseerstellung stellt die Medizin, die den Anspruch auf Objektivität erhebt, zugleich jene Legitimationsinstanz dar, welche die betreffenden Personen auf ihre Abweichungen und auf ihre organischen "Defekte" reduziert. Die als unbedingt notwendig erachteten Rehabilitationsmaßnahmen orientieren sich dabei ebenso an der Diagnose wie an der Prognose. Diagnose und Prognose stellen eine Bestätigung dar, daß es sich bei der diagnostizierten Abweichung um eine naturhaft-unabänderliche Realität und Tatsache handelt.

Die Medizin erfüllt insofern eine wichtige gesellschaftliche Funktion, als sie in dem Prozeß, in dem sie Frauen, Männer und auch Kinder aufgrund ihrer organischen oder geistigen "Schädigungen" zu medizinischen Fällen degradiert, zugleich die herrschenden gesellschaftlichen Normen und Werte verfestigt. Mario Erdheim schreibt: "Dietmut Niedecken verweist zu Recht daraufhin, daß der Haß, welcher gegen die geistig Behinderten entbrennt, sich von den Opfern nährt, die die Individuen jenseits aller Einsichtigkeit ihrer angeblichen Normalität erbringen müssen." [111] Hier findet eine von der Wissenschaft untermauerte Setzung statt, die vorgibt, wer krank und wer gesund ist, was als Abweichung zu gelten hat und was der Normalität entspricht. Nicht zuletzt ist die Medizin auch jene Instanz, die immer öfter das Recht für sich in Anspruch zu nehmen scheint, entscheiden zu können, welches Leben lebenswert ist. Hier zeigt sich die Allmacht der Medizin in ihrem vollen Ausmaß.

Niedecken sieht in der Diagnose eine Schlüsselstelle für die Formation der Institution <Behinderung>. Das Individuum wird zum medizinischen Objekt gemacht und mit verschiedenen Maßnahmen konfrontiert, deren Ziel es ist, die betroffene Person, und damit vor allem auch ihren Körper, mit allen Mitteln möglichst an die Grenze der Normalität zu bringen, ihn zu normalisieren. Die sich dabei abzeichnende Übermedizinisierung geht weit über die ärztliche Untersuchung, Kontrolle und Versorgung hinaus. Ein ganzes Heer von sogenannten Fachleuten und Experten wie Therapeuten, Pfleger, Betreuer, Psychologen und Pädagogen scharen sich um den <behinderten> Körper, um ihn der notwendigen Therapie und Pflege zu unterziehen und ihn auf diese Weise zu rehabilitieren.

Niedecken spricht von der Institution "Geistigbehindertsein". Ihrer Ansicht nach darf <Behinderung> nicht nur als Folge einer organischen Schädigung begriffen werden, sondern "[...] als Produkt eines spezifischen Sozialisationsvorgangs zwischen einem Kind mit spezifisch beeinträchtigten körperlichen Voraussetzungen und einer dazu in spezifisch pathogener Weise sich verhaltenden Umwelt. [...] Behinderung als Produkt verstehen, heißt nicht, Realitäten leugnen, vielmehr die organische Realität in ihrer komplizierten Verwobenheit mit der gesellschaftlichen überhaupt erst sehen, anstatt sie zum unhinterfragbaren Schicksal zu erklären."[112]

Die Medizin als wichtiges Instrument der Bio-Macht, die Leben produziert und sterben läßt

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts zeichnet sich laut Foucault eine neue Medizin ab, "deren Hauptaufgabe jetzt in der öffentlichen Hygiene bestehen wird, mitsamt den Organismen der Koordination der medizinischen Versorgung, der Zentralisierung, der Zirkulation der Information, der Normalisierung des Wissens, und die zugleich den Charakter einer Kampagne zur Lehre der Hygiene und zur Medikalisierung der Gesellschaft annimmt."[113]

Im 19. Jahrhundert zeichnet sich nach Foucault eine neue Macht ab, die er Bio-Macht nennt. Diese Bio-Macht wirkt durch die Wissenschaft und Forschung, deren Ziel sich in der Optimierung des Lebens und der Industrialisierung des Tötens herauskristallisiert. Die Medizin stellt laut Foucault ein wichtiges Instrument der Bio-Macht dar, in dem sowohl die disziplinären als auch die regulierenden Mechanismen zutage treten. Die Medizin richtet sich nicht nur auf den Körper der Einzelperson, im Rahmen bio-politischer Maßnahmen zielt sie auf die ganze Bevölkerung. Sie manipuliert und korrigiert das Individuum, sie beurteilt es aufgrund seiner Auffälligkeiten und Abweichungen, initiiert auf diesem Weg auch seine Stigmatisierung und legitimiert mittels Diagnoseerstellung seine Aussonderung. Mittels Pflichtimpfungen, durch die genaue Erfassung der Daten (z.B. Mutter-Kind-Paß, Erstellung des Stammbaums) und die entsprechenden Pflichtuntersuchungen (z.B. Ultraschalluntersuchung) werden die Überwachung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung und die Regulierung der biologischen Prozesse möglich.

Foucault schreibt: "Sie begreifen nun, warum und wie ein technisches Wissen wie die Medizin oder vielmehr ein aus Medizin und Hygiene gebildetes Ensemble im 19. Jahrhundert ein Element wird, [...] dessen Bedeutung erheblich ist auf Grund der von ihm - in dem Maße, in dem die Medizin zur politischen Interventionstechnik wird - hergestellten Verbindung einer wissenschaftlichen Erfassung biologischer und organischer Prozesse (d.h. der Bevölkerung und des Körpers) mit ihren je eigenen Machteffekten. Die Medizin ist ein Macht-Wissen, das sich zugleich auf den Körper und auf die Bevölkerung richtet, auf den Organismus und auf die biologischen Prozesse. Sie wird folglich disziplinäre und regulierende Effekte aufweisen."[114]

Datenerfassung und Kontrolle als wichtige Aufgaben der Medizin

Die Medizin ist wesentlich an der Produktion von Wissen beteiligt, das sich sowohl auf den Körper als auch auf die Bevölkerung bezieht. Die Medizin kontrolliert und beurteilt den einzelnen und erhebt auf diese Weise Daten und Informationen, aufgrund derer sich in einem zweiten Schritt genauere Angaben über globale Phänomene wie Natalität, Mortalität oder Morbidität ablesen lassen. Durch die Erhebung der Daten legitimiert die Medizin ihre Eingriffe in das Leben und den Körper; sich auf die entsprechenden und ermittelten Zahlen berufend, rechtfertigt sie den Einsatz hochtechnisierter Methoden.

Im Rahmen der Gen- und Reproduktionsmedizin, aber auch der vorgeburtlichen Diagnostik wird nicht nur Wissen produziert, dessen Anwendung Bewertung und Selektion bedeutet. Die Techniken, die im perinatalen[115] Bereich Anwendung finden, stellen zugleich ein vorzügliches Instrument der Datenerfassung und Kontrolle dar. Als besonders effektive Methode haben sich die Screenings[116] bewährt. Als Beispiel für derartige genetische Reihenuntersuchungen nennt Swantje Köbsell die perinatologische und neonatologische Erfassung von Kindern in Hamburg. "Die zahlreichen bei der Erhebung gesammelten Daten werden zentral bei der örtlichen kassenärztlichen Vereinigung gespeichert und ausgewertet."[117]

Welch wichtige Kontrollfunktion die Medizin innehat, läßt sich auch an der Einführung des Mutter-Kind-Passes erkennen. In Österreich gibt es dieses Dokument seit 1974. Hier werden eine große Anzahl individueller Daten des Ungeborenen und der Schwangeren festgehalten. Es liegt wohl auf der Hand, daß diese Daten nicht nur gespeichert, sondern auch zentral verwertet werden und daher aus bevölkerungspolitischer Sicht eine wichtige Funktion erfüllen. In diesem Paß werden alle Ergebnisse der Pflichtuntersuchungen eingetragen, wodurch die Einhaltung der Pflichttermine sichergestellt wird, deren Anzahl in Österreich mit dem 1.1.1987 beträchtlich erhöht worden ist.

In diesem Sinne stellen auch die Untersuchungen der Schwangerschaftsvorsorge eine wichtige Methode der Datenerfassung und Kontrolle dar. Im Speziellen ist hier die Ultraschalluntersuchung zu nennen. Swantje Köbsell schreibt: "Mit dieser in Art eines Screenings (Reihenuntersuchung) durchgeführten Ultraschalldiagnostik läßt sich die »Durchsiebung« besonders wirkungsvoll erreichen. Darüber hinaus dient auch die Ultraschalldiagnostik der Selektion. Der Termin für die erste Untersuchung wurde bewußt so gelegt, daß bei festgestellter Abweichung des Ungeborenen von der Norm noch eine Abtreibung nach »eugenischer« Indikation, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche möglich ist, vorgenommen werden kann." [118]("Hauptsache, es ist gesund"?, 29) Dasselbe gilt auch für österreichische Verhältnisse. Seit dem 1.1.1987 sind auch in Österreich zwei Ultraschalluntersuchungen Pflicht, und zwar einmal in der 16. - 20. und schließlich in der 30. - 35. Schwangerschaftswoche. Johanna Riegler[119] sieht im "Bildmedium Ultraschall" eine Methode, anhand welcher der Embryo von seiner physischen Verbundenheit mit der Frau herausgelöst wird und verschiedenste Qualitätskontrollen durchlaufen muß. "Die medizinische Durchleuchtung bewirkt auch hier wieder die Schaffung eines neuen Ortes der sozialen Überwachung und geht einher mit der prinzipiellen Abwertung des vorherigen Standards."[120]

Die Tatsache, daß es sich bei diesen Terminen um Pflichttermine handelt, an die frau sich zu halten hat, macht deutlich, wie eng verknüpft die Medizin mit der Justiz, aber auch mit der herrschenden Sozialpolitik ist, deren Anliegen es ist, alles Kostenaufwendige früh genug zu erkennen. "Der Moralkodex dieser Verpflichtungen rührt von einer Gesellschaft her, die ein medizinisch-technisches Angebot präsentiert, mit dem sie vortäuscht, daß mittels Schwangerschaftsuntersuchungen und pränataler Diagnostik sowie künstlicher Fortpflanzung jeder einzelnen Frau theoretisch zu einem gesunden, kräftigen und leistungsfähigen Kind verholfen werden kann, wenn sie sich bereit erklärt, diese Programme zu durchlaufen. Fahrlässigkeit wird geahndet in Form individueller Schuldzuweisung und des Vorwurfes der Verantwortungslosigkeit. Das Einverständnis damit wird belohnt mit Versprechungen auf Heilung durch In-vitro-Befruchtung und größtmögliche Sicherheit durch Überwachung und Vorsorge."[121]

Die Medizin festigt und formiert die Norm

Als wichtiges Element der Bio-Macht trägt die Medizin entscheidend zur Formierung und Festigung der Norm bei, welche bestimmt, was und wer gesund oder krank ist, wer labil, depressiv, pflegebedürftig ist und welcher Art von Assistenz die betreffende Person bedarf. Die Medizin ist jene Institution, die bestimmt, ob ein Kind normal ist oder ob es Auffälligkeiten aufweist und daher als <behindert> zu gelten hat. Die Medizin produziert eine Norm, durch welche sie sich gleichzeitig legitimiert.

In den Bereichen der pränatalen Diagnostik, der Gen- und Reproduktionsmedizin als auch in der Sterbehilfe, bei denen die Medizin als normierende Instanz eine elementare Rolle einnimmt, wird die Normalitätsmacht in ihrer vollen Tragweite sichtbar und wirksam. Derartige Maßnahmen, Techniken und Methoden, die in ihrer selektiven Funktion direkt oder indirekt ihr Ziel darin sehen, <Behinderung> möglichst zu verhindern, machen letztlich auch deutlich, daß die Norm jenen Maßstab darstellt, an dem der Wert des Lebens oder eines Menschenlebens gemessen wird. Die Wertung zwischen guten und schlechten Genen verselbständigt sich zur Wertung von sinnvollem und sinnlosem Leben. Die Wirkung der Norm manifestiert sich demnach in einem biologischen Rassismus.

Im Rahmen der geltenden Abtreibungsregelungen und pränatalen Diagnostik sorgt die Medizin für die nötige Prävention und erfüllt dabei jenen Anspruch der Bio-Macht, durch subtilere Mechanismen ökonomischer zu arbeiten. Das Ziel der neuen Medizin ist also nicht nur, die Natalität zu steigern und die Mortalität zu senken, das Ziel besteht nun vielmehr darin, das Leben zu optimieren. Optimierung des Lebens bedeutet immer auch Selektion und Ausmerze, die mittels den regulierenden und disziplinierenden Mechanismen betrieben wird. Dasselbe selektive Denken ist es auch, das die Medizin ermächtigt, Leben zu produzieren, Leben das der Norm entspricht, und Personen, die von der Norm abweichen, sterben zu lassen. Das bedeutet, die Medizin formiert sich zu jener Instanz, die entscheidet, nach welchen Kriterien ein Leben lebenswert ist bzw. welchem Kind das Recht auf Leben bereits vor der Geburt abgesprochen wird; sie entscheidet, welche Person aufgrund ihres "menschenunwürdigen" Daseins von ihrer "Qual" erlöst werden soll.

Die Tatsache, daß die Geburt eines <behinderten> Kindes fast immer als schwerer Schicksalsschlag hingestellt wird, macht sichtbar, daß die Macht der Norm auf der Ohnmacht fußt. Die Ohnmacht ihrerseits wird anhand unzähliger Schuldzuweisungen verstärkt und aufrechterhalten. Die Norm wird dort wirksam, wo eine Frau sich weigert, die herkömmliche Mutterrolle zu übernehmen, wo frau trotz pränataler Diagnostik und medizinischer Vorwarnung ein Kind gebärt, welches nicht mit der Normvorstellung konform geht. Die Wirkung wird dort sichtbar, wo die <behinderte> Frau Mutter werden möchte oder wird.

Anhand der Sterilisations- und Abtreibungsregelung werde ich nun die selektive Wirkungsweise der Bio-Macht, sprich der bio-politischen Maßnahmen, die unter dem Vorwand medizinischer Fürsorge gesetzt werden, aufzeigen. Da dies ein fast unüberschaubarer Bereich, ist beschränke ich mich vorwiegend auf die pränatale Diagnostik, die schon längst Bestandteil der Pflichtuntersuchung von Frauen, die schwanger sind, geworden ist. Im Bereich der vorgeburtlichen Untersuchung spielen natürlich auch die humangenetische Beratung sowie die verschiedensten Techniken der Gen- und Reproduktionsmedizin eine große Rolle, welche die Tendenz, daß das Leben immer mehr als produzierbares Gut angesehen wird, ganz klar zum Ausdruck bringen. Leider ist es mir im Rahmen dieser Arbeit jedoch nicht möglich, auf diese Techniken näher einzugehen.

Sterilisation- als Ausdruck immenser Allmacht der Medizin

Im Rahmen der selektiven Geburtenregelungen steht dem moralisch besetzten Gebärzwang, der dazu führt, daß die Entscheidung von Frauen, ihr Kind abzutreiben, als verantwortungsloses Handeln abgestempelt wird, ein Gebärverbot gegenüber, das in besonderer Weise <behinderte>

Frauen (be)trifft. Das Gebärverbot, dessen Ausmaß in der immer noch praktizierten Sterilisation von Frauen mit sogenannter <geistiger Behinderung> sichtbar wird, zeigt sich aber auch dadurch, daß sich der Gebärzwang seinerseits ausschließlich auf jene Kinder bezieht, bei denen davon ausgegangen wird, daß sie keine Abweichungen aufweisen und somit der Norm entsprechen.

Die Tatsache, daß Frauen gegen ihren Willen und ohne ihre Zustimmung sterilisiert werden, verweist einmal mehr daraufhin, daß der Grundsatz,

wonach die Würde des Menschen unantastbar sei, ein privilegiertes Recht darstellt, auf welches nicht jede und jeder den gleichen Anspruch hat. Laut Angaben des Bundesjustizministeriums wurden in der Bundesrepublik (nach 1945) jährlich tausend zum Teil noch minderjährige Menschen mit sogenannter <geistiger Behinderung> sterilisiert. Es ist anzunehmen, daß der Großteil dieser Personen - es handelt sich dabei vorwiegend um Frauen - nicht über den Eingriff aufgeklärt worden ist, was bedeutet, daß die Sterilisation ohne Einwilligung der betreffenden Frau oder sogar gegen ihren Willen durchgeführt wurde. Die Entmündigung von Frauen wird hier per Gesetz nicht bloß legalisiert, sondern quasi vorgeschrieben. Ich spreche hier bewußt von Frauen, da es fast ausschließlich nur Frauen betrifft.

Laut § 90 (2), "Einwilligung des Verletzten", des österreichischen Strafgesetzbuchs ist "die von einem Arzt an einer Person mit deren Einwilligung vorgenommene Sterilisation [...] nicht rechtswidrig, wenn entweder die Person bereits das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat oder der Eingriff aus anderen Gründen nicht gegen die guten Sitten verstößt."[122]

Nach der Judikatur zählen zu diesen Gründen medizinische Heilbehandlung, eugenische Indikationen (sprich Verhütung der Weitergabe einer ernst zunehmenden Krankheit) und die Verhütung erheblicher Gesundheitsschäden durch die Geburt weiterer Kinder. Das Gesetz enthält keine ausreichenden Regelungen für die Zulassung einer Sterilisation, weiters fehlt es an Verfahrensvorschriften, die eine sorgfältige Prüfung sicherstellen, wie etwa die Pflicht zur Einholung eines Gutachtens und zur Anhörung der betroffenen Person. Die Auslegung des Gesetzes wird "großzügig" gehandhabt: so liegt beispielsweise bei einer Person, die selbst pflegebedürftig ist und außerstande scheint, Kinder aufzuziehen, kein Verstoß gegen die guten Sitten vor, und eine ersatzweise Zustimmung zu einer Sterilisation wird damit zulässig. Bei <behinderten> Kindern bis zum vollendeten 19. Lebensjahr ist eine Sterilisation mit der Zustimmung der Eltern auch ohne gerichtliche Genehmigung möglich, bei Personen über 19 wird der Eingriff über einen Umweg legal: man läßt die Betroffenen von einem medizinischen Sachverständigen (bestellt vom Pflegschaftsgericht) für nicht einwilligungsfähig erklären.

Die Selbstbestimmt-Leben-Initiative Österreich[123] fordert im Rahmen des Antidiskriminierungsgesetzes eine Änderung des Paragraphen 90, wonach der Eingriff unter dem 19. Lebensjahr nicht mehr zulässig sein soll. Weiters fordert die Behindertenbewegung, daß die Sterilisation ab dem 19. Lebensjahr ausschließlich auf Antrag der betroffenen Person durchgeführt werden darf. Damit soll nicht nur verhindert werden, daß eine dritte Person anstelle der betroffenen Person in die Sterilisation einwilligen kann. Es muß auch klar ersichtlich sein, daß es sich bei der entsprechenden Entscheidung einzig und allein um den persönlichen Willen der/des Betroffenen handelt, wobei sichergestellt werden muß, daß die Person im vollen Umfang die Folgen einer Sterilisation verstanden hat.

Ulrike Lux schreibt in ihrem Artikel "Frauen - Körper - Politik": "Die Würde der Frau ist nicht nur antastbar, sondern angreifbar, verletzbar. Der Begriff "antastbar" wäre in diesem Zusammenhang geradezu eine Beschönigung; das erfahren wir wohl alle tagtäglich."[124] Dies zeigt sich nicht zuletzt auch in Gestalt der gesetzlichen Regelungen, die nicht nur gegen die proklamierte Würde verstoßen, sondern einschneidende Eingriffe in den Körper, in das Leben rechtfertigen und legalisieren. Lux nennt als Beispiel hierfür das Betreuungsgesetz, welches im Jahre 1990 in Deutschland verabschiedet worden ist und neue Regelungen zur Sterilisation von Menschen <mit Behinderung> vorsieht. Durch das In-Kraft-treten dieses Gesetzes sollte in erster Linie massenhafte Sterilisation von Frauen mit einer sogenannten <geistigen Behinderung> unterbunden werden. Demnach betrifft es im besonderen jene Personen, welche nicht in den Eingriff einwilligen können, d. h. die Tragweite des Eingriffs nicht überblicken können. Für den nämlichen Fall sieht das Gesetz vor, daß der Betreuer wirksam in eine Sterilisation der betreuten Person einwilligen kann, wenn:

"1. die Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht widerspricht,

2. der Betreute auf Dauer einwilligungsunfähig bleiben wird,

3. anzunehmen ist, daß es ohne die Sterilisation zu einer Schwangerschaft kommen würde,

4. infolge einer Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schweren Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren zu erwarten wäre, die nicht auf zumutbare Weise abgewendet werden könnte, und

5. die Schwangerschaft nicht durch andere zumutbare Mittel abgewendet werden kann." (Bundesgesetzblatt, Teil I vom 21 September 1990: Gesetz zur Reform der Vormundschaft und Pflegeschaft für Volljährige; Betreuungsgesetz - BtG. Bonn1990)[125]

Dieses Gesetz kann wohl kaum als Schutzmaßnahme bzw. als gesetzliche Prävention zur Aufrechterhaltung der Würde und der entsprechenden Rechte von Frauen <mit Behinderung> angesehen werden. Dieser Regelung zur Folge kann der Eingriff auch ohne eine Zustimmung der Frau durchgeführt werden. Das bedeutet, anders ausgedrückt, daß eine Frau, die Trägerin einer sogenannten <geistigen Behinderung> ist, nur dann nicht sterilisiert werden darf, wenn sie sich mit einem ausdrücklichen Nein dagegen ausspricht. An dieser Stelle möchte ich mit aller Deutlichkeit und Vehemenz darauf hinweisen, daß die Ausführung eines derart folgenschweren Eingriffes ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch der betreffenden Person erfolgen darf. Es muß ihre eigene Entscheidung, ihr Entschluß sein, andernfalls muß meiner Ansicht nach davon ausgegangen werden, daß die Frau gegen ihren Willen sterilisiert wird. In diesem Sinne finde ich es mehr als bezeichnend, wenn im zitierten Gesetzestext von einer Einwilligungsunfähigkeit gesprochen wird. Darin spiegelt sich nicht nur die gesellschaftliche Entmündigung <geistigbehinderter>Frauen.

Man erklärt den bisherigen "Sterilisierungswahn" als Unrecht, indem man die Entscheidungskompetenz einfach dem Vormund oder Betreuer überträgt. Die Frau wird ihrer Entscheidungsfreiheit beraubt, um sie seelenruhig in die Hände der Betreuungsperson zu legen. Laut Gesetzgeber ist die Betreuungsperson, Pflegerin, Verwandte oder jene Person, die als gesetzlich vorgeschriebener Vormund aufscheint, nun befähigt, Prognosen für eine zukünftige Entwicklung der betreuten Frau zu erstellen, welche hinsichtlich der Frage, inwieweit eine Schwangerschaft den körperlichen oder seelischen Gesundheitszustand der Frau beeinträchtigen könnte, in besonderer Weise berücksichtigt werden.

Was nun das Eintreten der schweren Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes betrifft, so wird diesem durch die bestehende Gesetzeslage, welche die Trennung von Mutter und Kind vorsieht, wohl zur Genüge Rechnung getragen. Lux weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß auf Drängen der "Bundesvereinigung Lebenshilfe" folgende Ergänzung in das Betreuungsgesetz aufgenommen wurde:"[...] die Gefahr eines schweren und nachhaltigen Leidens, das ihr drohen würde, [bestehe allein schon in der Tatsache daß,] vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen, die mit der Trennung vom Kind verbunden wären, gegen sie ergriffen werden müßten."[126]

Die geltenden Gesetze untermauern jenes Herrschaftsdenken, welches die vorherrschende Politik der Selektion und Auslese auszeichnet, und stellen somit eine Weiterführung der Politik der Ausmerze dar, wie sie während des Nationalsozialismus betrieben worden ist. Gundula Kayser schreibt: "Über das 'Recht auf Kinder' entschieden 250 Erbgesundheitsgerichte, zusammengesetzt aus Spezialisten für Methoden 'hochwertiger' Menschenzucht, Juristen, Ärzte, Psychiater und Bevölkerungswissenschaftler. Allein in der Zeit von 1933 bis 1937 wurden auf diese Weise 33 000 'legale' Sterilisationen[127] offiziell durchgeführt, die auch heute noch als legal im Sinne des 'Rechtsstaates' BRD gelten."[128]

Die Schwangerschaft und Mutterschaft einer <behinderten> Frau soll mit allen erdenklichen Mitteln verhindert werden. Mit derartigen juristischen Kunstgriffen wird sichergestellt, daß Frauen mit einer sogenannten <geistigen Behinderung> von ihrem Kind getrennt werden und kein Erziehungsrecht haben, wobei die auf dem Rechtsweg deklarierte Unfähigkeit zur Kindererziehung als weiteres Kriterium für die Notwendigkeit, Zulässigkeit der Sterilisation herangezogen wird. Von diesem gesetzlichen Desaster einmal abgesehen, fehlen die grundsätzlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die <behinderten> Eltern ein Leben mit ihrem Kind erst ermöglichen.

Besonders kraß und diskriminierend ist jenes Argument, welches gerade von seiten der <Behinderteninstitutionen> vertreten wird, wonach die Sterilisation die Verhinderung des sexuellen Mißbrauchs von <behinderten> Frauen bewirke und somit als Schutz derselben zu verstehen sei. Es liegt ganz klar auf der Hand, daß dadurch einzig die Täter geschützt und unterstützt werden. So stellt die Sterilisation eine garantierte Absicherung dar, insofern sie mögliche Folgen einer Vergewaltigung ausschließt und in der Form dazu beiträgt, daß das Verbrechen nicht nur unbemerkt und verborgen bleibt, sondern wiederholt werden kann.

Abtreibung

Ich bin gegen ein Abtreibungsverbot. Jegliche Kriminalisierung von Abtreibung stellt eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Frau dar. Sie muß die Möglichkeit haben, zu entscheiden, wie sie ihr Leben leben will. Eine Frau, die sich für ein Leben ohne Kind entscheidet, wird häufig als verantwortungslose, oberflächliche und egozentrische Frau angesehen. Im Falle einer diagnostizierten Abweichung des Fötus' jedoch wird ihr der Abbruch der Schwangerschaft nicht nur empfohlen, sondern gewissermaßen ans Herz gelegt. Dies führt so weit, daß sich die Frau, welche sich entgegen der Erwartung der Gesellschaft dazu entschließt, ein <behindertes> Kind auf die Welt zu bringen, dafür sogar rechtfertigen muß.

Im Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Phänomen "Behinderung" wird deutlich, daß das deklarierte Ziel der gesetzlich vorgeschriebenen, von seiten der Medizin durchgeführten Präventionsmaßnahmen (zu nennen sind die diversen pränatalen Untersuchungen wie Ultraschall, Fruchtwasseruntersuchung aber auch genetische Testreihen) wahrhaftig in der fürsorglichen Kontrolle besteht. Es wird Vorsorge getroffen, damit eventuelle Abweichungen von Embryos frühzeitig diagnostiziert und die Geburt <behinderter> Kinder verhindert werden können. Ganz nach dem Motto: "Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins ..." wird Leben selektiert und produziert. Bereits die kleinste Ahnung einer möglichen Abweichung kann dazu führen, daß der Schwangeren von ärztlicher Seite geraten wird, inden notwendig gewordenen Schritt einzuwilligen, das Kind abzutreiben.

All jene Frauen, die aufgrund des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zwangssterilisiert und dazu gezwungen worden sind, ihr Kind abzutreiben ..., sind Opfer eines Herrschaftsdenkens, welches heute auch in jener Blauäugigkeit sichtbar wird, mit der sich Frau/Mann auf die medizinischen Forschungen einläßt und dabei die Eigenverantwortung abgibt. Allein die Tatsache, daß die eugenische Indikation in den Ländern Deutschland, Italien und Österreich (und sicherlich nicht nur dort) einen wichtigen Bestandteil des Gesetzes darstellt, welches den Schwangerschaftsabbruch regelt, macht deutlich, daß <behindertes> Leben nach wie vor mit allen Mitteln verhindert werden soll und wird.

Nach § 97 des österreichischen Strafgesetzbuch ist die Abtreibung eines potentiellen Kindes dann nicht strafbar,

"1. wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird; oder

2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird; oder[...]"[129]

Das bedeutet, bei <nichtbehinderten> (= nichtgeschädigten) Kindern ist der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate straffrei. Im Fall einer diagnostizierten <Behinderung> des Fötus (und allein aus diesem Grund) kann der Schwangerschaftsabbruch auch nach der Zwölfwochenfrist der Fristenlösung straffrei vorgenommen werden. Demnach kann die Abtreibung des Fötus im entsprechenden Fall praktisch bis unmittelbar vor der Entbindung durchgeführt werden.

Meine mündliche Anfrage bei der Universitätsklinik Innsbruck, wieviele Schwangerschaftsabbrüche aufgrund einer diagnostizierten Abweichung in den letzten Jahren vorgenommen worden seien, blieb unbeantwortet. Es hieß lediglich, der Vorstand könne diese Frage betreffend keine Auskunft erteilen. Die Bereitschaft, Informationen weiter zu geben, wäre wahrscheinlich größer gewesen, wenn sich meine Frage auf die verschiedenen Abtreibungstechniken oder aber auf die diversen diagnostizierbaren Abweichungen bezogen hätte.

Durch die bestehende Legitimierung der Abtreibung aus eugenischen Gründen wird dieselbe Vernichtungspolitik fortgeführt, wie sie schon zur NS-Zeit an der Tagesordnung gestanden ist. Ein Schwangerschaftsabbruch, der aufgrund einer diagnostizierten <Behinderung> vorgenommen werden soll, wird voll unterstützt und gefördert. In Österreich werden die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs, der aufgrund der Diagnose <behindert> durchgeführt werden soll, von der Krankenkasse übernommen. Der Grund hierfür liegt wohl auf der Hand: Es kommt dem Staat billiger, diesen kleinen medizinischen Eingriff freiwillig zu bezahlen und so das Problem früh genug aus der Welt zu schaffen, als dann für eventuelle Folgekosten, die ein Leben lang anfallen, aufkommen zu müssen. Ich nenne dies ein präventives, selektives Todesurteil auf Krankenschein - es grüßt der Sozialstaat Österreich.

Die Selbstbestimmt-Leben-Initiative Österreich fordert, im Rahmen des entsprechenden Arbeitskreises, der zur Schaffung eines Antidiskriminierungsgesetzes beitragen soll, die Streichung jener Passage des Paragraphen 97 der da lautet: "oder eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde".Die von der Behindertenbewegung eingeforderte Gesetzesänderung steht mit dem geforderten Selbstbestimmungsrecht der Frauen insofern nicht in Widerspruch, als den Frauen dadurch das Recht, selbst bestimmen zu können, ob sie Mutter werden oder nicht, in keiner Weise abgesprochen wird. Das Recht auf Selbstbestimmung der Frau ist aus der Sicht <behinderter> Frauen und Männer dort nicht vertretbar, wo Frauen für sich den Anspruch erheben, entscheiden zu können wie das Kind sein soll oder besser, was es nicht sein darf, um von ihnen geboren zu werden.

Wo die eugenische Indikation beginnt, hört meines Erachtens das Selbstbestimmungsrecht der Frau auf. Frau hat das Recht, zu entscheiden, ob sie ein Kind gebären und aufziehen will oder nicht, sie hat aber nicht das Recht, sich gegen das Leben des Kindes zu entscheiden, nur weil das Kind nicht ihren Vorstellungen entspricht. Theresia Degener schreibt: "Zwar geht es auch bei der nichtselektiven Abtreibung einer von Anfang an ungewollten Schwangerschaft um die Bewertung eines Fetus als Belastung, eine solche Belastung orientiert sich aber nicht an individuellen Qualitätsmerkmalen des »potentiellen Kindes«, sondern an davon unabhängigen Lebensbedingungen der Frau und ihren Lebensvorstellungen. Der besondere Charakter der selektiven Abtreibung offenbart sich an dem Willen, sich für ein sogenanntes Normkind und gegen ein behindertes Kind zu entscheiden. Dieser Wille wird durch gesellschaftliche Verhältnisse geprägt, die auch zwanghaften Charakter haben (können). Die gesellschaftlichen Bedingungen ändern jedoch nichts an dem qualitativen Aspekt der Entscheidung."[130]

In dem Moment, in dem sich Frauen aus dem Wunsch heraus, ausschließlich einem normalen, makellosen Kind das Leben schenken zu wollen, sich der Technologie bedienen oder diese unreflektiert in Anspruch nehmen, werden sie Mittäterinnen. Jede von ihnen trägt zur Etablierung und Ausweitung der selektiven Bio-Politik bei. Abtreibung aus eugenischen Motiven ist schlichtweg entsetzlich und genauso grausam wie die Zwangsabtreibung von weiblichen Föten, die in China und Indien vorgeschrieben ist. Theresia Degener drückt es mit folgenden Worten aus: "Wenn Frauen Selbstbestimmung durch selektive Abtreibung realisieren wollen, dann beteiligen sie sich an der Akzeptanz von Eugenik, unabhängig davon, ob sie selbst Verfechterin der Eugenik sind oder nicht."[131]

Der Paragraph 218

Die "eugenische" Indikation wird im Rahmen der Selbstbestimmungsdebatte kaum - und wenn, dann immer nur als zweitrangiges Thema - behandelt. Daß die Abtreibung aufgrund einer diagnostizierten Abweichung des potentiellen Kindes m. E. kaum bis gar nicht Gegenstand der feministischen Kontroverse ist, zeigte sich u.a. auch in der Debatte rund um den Paragraphen 218, in dem die Frage, ob <behinderte> Kinder geboren werden sollten, zu einer Frage der Unzumutbarkeit oder Zumutbarkeit deklariert wird:

Der Schwangerschaftsabbruch ist nach § 218 nicht strafbar, wenn "dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß das Kind infolge einer Erbanlage oder schädlicher Einflüsse vor der Geburt an einer nicht behebbaren Schädigung seines Gesundheitszustandes leiden würde, die so schwer wiegt, daß von der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht verlangt werden kann."[132] Als nicht behebbar gilt dabei eine"Schädigung" laut einschlägigen Strafrechtskommentaren, "wenn nach ärztlicher Erkenntnis keine Aussicht besteht, daß sie im Laufe der Zeit von selbst verschwindet oder durch ärztliche Behandlung oder andere Mittel ausgeheilt werden kann."[133]

Der Frau wird damit die gesamte Verantwortung übergeben[134]. Sie wird allein gelassen. Die Tatsache, daß die Frage der Unzumutbarkeit oder Zumutbarkeit nicht (wie es eigentlich zu erwarten wäre) in bezug auf die sozialen Verhältnisse der betreffenden Frau gestellt wird, sondern vielmehr die Geburt eines <behinderten> Kindes mit der Vorstellung des Kaum-Erträglichen bis Unerträglichen[135] gleichgesetzt wird, läßt darauf schließen, daß <behinderte> Föten nicht als potentielle Kinder, sondern als Monster und Ungeheuer angesehen werden.

Laut Swantje Köbsell werden 99 % der Schwangerschaften, bei denen eine Abnormität des potentiellen Kindes diagnostiziert wird, abgebrochen. Für viele Frauen fängt die Schwangerschaft erst dann an, wenn die negativen Befunde der pränatalen Untersuchen vorliegen. Die enorm hohe Bereitschaft, potentiell <behinderte> Kinder abtreiben zu lassen, ist neben der Wirkung einer perfekt funktionierenden Bio-Macht, die Leben produziert und bestimmt, wem das Recht auf Leben abgesprochen werden kann, auch auf die herrschenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie auf die nicht zu leugnende Tatsache, daß Eltern <behinderter> Kinder nach wie vor allein gelassen und diskreditiert werden, zurückzuführen.

Die Frau wird zu einem kleinen Rädchen der übermächtigen Maschinerie Medizin reduziert.

Die herrschende Bio-Politik stützt sich auf Forschung und Wissenschaft, die anhand der ständig neuen Errungenschaften und Entwicklungen tief in den Menschen vordringen, ihn durchleuchten und ihn bestimmen. "Von der Außenseite des Lebens ist die biologische Forschung in das bisher unzugängliche Innere der Zellmaschinerie vorgedrungen. Sie zerlegt die Teile und fügt die Elemente zu neuen nützlicheren Lebensformen zusammen. Die Erbmaterie mit dem Steuerprogramm des Organismus ist zum Objekt eines Milliardengeschäfts geworden."[136]

In dem Moment, in welchem Frauen in bezug auf ihre Gebärfähigkeit ihr Recht auf Selbstbestimmung einfordern, stellen sie aus bevölkerungspolitischer Sicht einen Unsicherheitsfaktor, ein Risiko dar, das mittels diverser Strategien einzudämmen versucht wird. Es ist traurig, aber wahr: Frauen, die sich auf diese Weise gegen Übergriffe von Seiten der allmächtigen Medizin und gegen die herrschende Bio-Macht wenden, diese zu bekämpfen versuchen, werden als verantwortungslos abgestempelt. Indem frau darauf beharrt, selbst zu bestimmen, was mit ihr und ihrem Kind passiert, stößt sie auf enormen Widerstand. Angesichts der Tatsache, daß jenen Frauen, die sich voll Energie, Mut und Selbstbewußtsein gegen diese Allmacht stellen, so wenig Respekt und Hilfestellung und um so mehr Unverständnis, ja sogar eine ablehnende, aussondernde Haltung entgegengebracht wird, wird es offensichtlich, wie schwer es Frauen gemacht wird, selbstbestimmt zu entscheiden und zu leben.

Der herrschende Zwang zum perfekten, starken, widerstandsfähigen,zum normalen Kind

In der bestehenden Pflicht der Schwangeren, alles zu unternehmen, damit ihr Kind gesund, normal, das Licht der Welt erblickt, zeigt sich der herrschende Zwang zur Normalität in seiner klarsten Kontur. Köbsell schreibt: "Es hat bereits zu einer Verschiebung der Wertvorstellungen darüber geführt, welche Kinder als lebenswert bzw. -unwert erachtet werden: Immer geringere »Defekte« werden mit großer Selbstverständlichkeit Anlaß für eine Unterbrechung der Schwangerschaft. Parallel dazu wächst der Druck zum »perfekten Kind«. Unbemerkt wird der eigene Anspruch darauf zur gesellschaftlichen Verpflichtung, kein behindertes/krankes Kind in die Welt zu setzen."[137]

Der gesellschaftliche Druck, welchem Frauen ausgesetzt sind, wird nicht nur dann sichtbar, wenn sie sich gegen die herkömmlichen Klischees und Bilder wenden und ihre Rolle als Mutter nicht erfüllen, er zeigt sich auch dort, wo Frauen sich gegen die pränatalen Untersuchungsmethoden, in deren Rahmen eine Abnormität des Fötus' feststellbar wäre, auflehnen und diese (mit der Begründung, sie wollen ihr Kind, wie es ist) verweigern. Eltern, die einem <behinderten> Kind das Leben schenken, werden nach wie vor sträflich allein gelassen. Anstelle der notwendigen Unterstützung und Assistenz werden sie mit einseitigen Ratschlägen, Hilfestellungen therapeutischer Art bombardiert. Nur zu oft wird ihnen - und das nicht nur von medizinischer Seite - geraten, ihr Kind in ein Pflegeheim zu geben.

Die Mechanismen der Bio-Macht basieren auf der Angst vor <Behinderung>

Aufgrund hochentwickelter Forschungsmethoden ist die Verhinderung von <behindertem> Leben bereits vor der Zeugung gewährleistet. Aus diesem Grund erscheint mir die Argumentation, wonach die pränatale Diagnostik zur Verminderung der Ängste vor <Behinderung>beitragen soll, paradox und äußerst gefährlich. [138] Solange die eugenische Indikation als legitimer Grund angesehen wird, sich gegen das ungeborene Kind zu entscheiden, solange eine Abtreibung, die ausschließlich aufgrund einer medizinisch festgestellten Abweichung des Fötus beschlossen und durchgeführt wird, schon fast als selbstverständlich gilt, solange werden sich die Techniken der vorgeburtlichen Diagnostik von der Angst vor <Behinderung> nicht nur nähren sondern dieselbe produzieren. Wenn die Entscheidung, eine an sich gewollte und gewünschte Schwangerschaft abzubrechen, einzig und allein aufgrund einer diagnostizierten <Behinderung> getroffen wird, so ist das Mord.

Gen- und Reproduktionstechnologie

Mit den Methoden der Gen- und Reproduktionstechnologie ist der Medizin ein Schritt gelungen, dessen Folgen wir heute wohl kaum einschätzen können. Mit diesem Schritt mögen die Allmachtsphantasien mancher Ärzte, Therapeuten, Psychologen und auch Pädagogen immer mehr in das Licht der Realität rücken. Die hochtechnisierte Medizin schafft auf diesem Weg neue Möglichkeiten, die weit über das Ziel, Krankheiten zu heilen, hinausgehen. Sie produziert Leben und stellt sich somit über die Natur, den Menschen, das Leben und den Tod. Mit diesen Möglichkeiten eröffnen sich neue Wege, das Unerwünschte, den nicht leistungsfähigen oder nicht allen Anforderungen und Erwartungen entsprechenden Körper und nicht zuletzt den Menschen, der aufgrund seiner körperlichen, geistigen und/oder psychischen Andersartigkeit in seiner Bewegungsfreiheit, Orientierungs-, Koordinations- oder Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt ist, zu verhindern.

Vom medizinischen Standpunkt aus erscheint und wird immer mehr machbar: man produziert Leben, man beurteilt und selektiert Leben - trennt Träger/Trägerin von guten und schlechten Genen und bestimmt, welche Leben lebenswert oder lebensunwert sind. Die Gebärmaschinerie ermöglicht eine Kapitalisierung der Menschenproduktion und somit die totale Kontrolle des Gebärens, welche sich im Ersatz der Frau durch die künstliche Gebärmutter manifestiert. In ihrem Artikel "Industrialisierung der Menschenproduktion - Zum faschistischen Charakter der Entwicklung neuer Technologien der Geburtenkontrolle" schreibt Gundula Kayser: "Der Körper der Frauen wird dabei in immer kleinere Einheiten zerlegt, die je nach Bedarf und Eignung arbeitsteilig kombiniert und manipuliert werden können: Durch hormonelle Stimulation werden Eierstöcke zu Eizellfabriken, die die Rohstoffe für die synthetische Zeugung liefern. [...] Der Uterus wird zu einem Gefäß oder 'Brutkasten', der das synthetische 'Erbgut' aufnimmt und zur Reife bringt. Frauen werden damit zu Funktionsträgerinnen in einer wissenschaftlich/technisch durchkonstruierten Menschenproduktions-fabrik reduziert."[139]

Die Funktion der humangenetischen Beratung

Ursula Aurien, die im Buch "Tödliche Ethik" das Kapitel Humangenetik und Ethik verfaßt hat, weist auf die doppelte Moral der genetischen Beratung hin, die darin zum Ausdruck kommt, daß Humangenetiker für eine non-direktive Beratung plädieren und den Anspruch erheben, ausschließlich eine neutrale, wertfreie Beratungstätigkeit auszuüben. Im Rahmen dieser scheinbar wertfreien Beratung wird den Eltern die notwendige Hilfestellung angepriesen: aufgrund der vermittelten Informationen sollen die Eltern nicht nur eher in der Lage sein, die gegenwärtige Situation besser einschätzen zu können, diese Informationen sollen vor allem dazu beitragen, daß Eltern jene Entscheidung treffen, die sowohl für sie als auch für ihr Kind die richtige ist.

Die genetische Beratung muß laut Milunsky, einem amerikanischen Humangenetiker, dazu beitragen, daß Eltern "[...] vernünftige Entscheidungen" fällen können, das heißt, 'das Wiederauftreten schwerer Erbkrankheiten oder geistiger Retardierung in einer Familie' zu verhindern oder wenigstens zu vermindern."[140] Damit dürfte geklärt sein, was Milunsky unter vernünftigen Entscheidungen versteht. Die Zwiespältigkeit wird auch dort sichtbar, wo Humangenetiker vorgeben, in keiner Weise Druck auszuüben und im gleichen Moment verantwortungsbewußtes Handeln damit gleichsetzen, daß zukünftige Eltern auf jeden Fall "... das Vorhandensein oder die Möglichkeit einer Erbkrankheit feststellen lassen."[141]

Hierbei sei noch betont, daß diese Beratung nicht selten als "Dienst am Einzelnen" proklamiert wird, wodurch unterstrichen werden soll, daß eine derartige Beratung keinen bevölkerungspolitischen Effekt erzielt. Demnach hat die genetische Beratung keinerlei eugenische Zielsetzung, sondern ist in erster Linie dafür da, dem einzelnen bzw. der einzelnen Familie zu helfen (Aurien bezieht sich hierbei auf eine Aussage von Friedrich Vogel, Humangenetiker aus Heidelberg). Ursula Aurien beteuert, daß eine humangenetische Beratung niemals neutral oder sogar wertfrei sein kann. "Genetische Beratung kann meines Erachtens niemals 'wertfrei' sein. Es erscheint mir mehr als fraglich, ob eine Beratung, die an sich auf die Vermeidung des 'Risikos Behinderung' angelegt ist, überhaupt in der Lage sein könnte, das Gegenteil, nämlich die Akzeptanz und das Leben mit diesem (unkalkulierbaren) 'Risiko', zu wollen oder zu ermöglichen."[142]

An dieser Stelle scheint es mir unerläßlich, Bentley Glass in seiner Abschiedsrede als Präsident der "American Association for the Advancement of Science" zu zitieren, wonach die staatlich regulierte Abtreibung und die perfektionierten Techniken zur Entdeckung der Chromosomenanomalien "uns von einigen Prozenten aller Geburten befreien, die heute unkontrollierbare Defekte darstellen." Kein Elternpaar soll nach Glass "in Zukunft das Recht haben, die Gesellschaft mit einem mißgestalteten oder geistig unfähigen Kind zu belasten".[143]

Was bedeutet das für die<behinderte Frau?

Die <behinderte> Frau wird als asexuelles Wesen angesehen. Ihr wird ganz klar der Wunsch abgesprochen, Mutter zu werden. Gebärt eine Frau, die physisch, psychisch und/oder geistig beeinträchtigt scheint, ein Kind, so produziert sie aus volkswirtschaftlicher Sicht in erster Linie ein Mehr an Kosten und Aufwand, das es zu verhindern gilt. Sei es im Alltag, sei es im medizinischen Bereich, sie erfährt auf unmißverständliche Weise, was es bedeutet, auch als Mutter den gesellschaftlichen Erwartungen nicht zu entsprechen.

Es wird als verantwortungslos angesehen, wenn sich eine "Krüppelfrau" (ich übernehme diese Bezeichnung von Swantje Köbsell und Anna Waldschmidt) entscheidet, Mutter zu werden. Ausgehend vom herrschenden Vorurteil, wonach <behinderte> Frauen nicht in der Lage seien, für ihre Kinder zu sorgen und sie zu pflegen, wird der Schluß gezogen, daß sie keine richtigen Mütter sind. Köbsell und Waldschmidt schreiben im Buch "Unbeschreiblich weiblich !?": "Im landläufigen Sinn sind wir nicht attraktiv genug, um als Ehefrau ernsthaft in Frage zu kommen. Zudem provozieren behinderte Frauen auch Zweifel, ob sie körperlich kräftig, belastbar und mobil genug sind, um als Hausfrau und Mutter reibungslos zu funktionieren. Und nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob wir überhaupt gesunden Nachwuchs zur Welt bringen können."[144]

Die pränatale Diagnostik und humangenetische Beratung (be)trifft in besonderem Maße <behinderte> Frauen. Es ist augenscheinlich, daß die Mutterschaft von <behinderten> Frauen nicht allein aufgrund des bereits erwähnten Kostenarguments möglichst zu verhindern versucht wird. Es geht dabei ganz klar auch darum, das Risiko, daß Kinder <behindert> zur Welt kommen, zu minimieren. In diesem Sinn fungieren sowohl die Präventivmedizin als auch die Gentechnologie, welche ihr Augenmerk ganz gezielt auf Frauen <mit Behinderung> lenken, als ideales Kontrollorgan einer Bio-Macht, die bevölkerungspolitische Risiken und Unsicherheitsfaktoren auf das Minimum reduzieren will. Zuerst wird genauenstens überprüft, inwieweit die Abnormität der Frau auf das Kind übertragbar sein könnte. Kann die Möglichkeit aufgrund der genetischen Untersuchung mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dann heißt es immer noch: " Ja wenn Sie wirklich meinen... Sie werden schon wissen was Sie tun!"

Waldschmidt und Köbsell formulieren dies mit folgenden Worten: "Wir "Krüppelfrauen"- als mögliche Mütter und gleichzeitig als "familiär belastet" diagnostiziert - sind auch eine der ersten AdressatInnen der genetischen Familienberatung gewesen. Schließlich haben uns Hausärzte und Frauenärzte sofort in ihrem Blick, wenn es darum geht, die Geburt von behinderten Kindern verhindern zu wollen. Umstandslos werden wir an die humangenetische Beratung weiterverwiesen - natürlich nur zu unserem Besten!"[145] Gynäkologen legen schwangeren Frauen nahe, die <Behinderung> als Indikationsgrund für eine Abtreibung anzugeben, schlagen ihnen vor, sich sterilisieren oder sich die Gebärmutter entfernen zu lassen. Mir drängt sich hier unweigerlich die Frage auf: Wie steht es hier um das Selbstbestimmungsrecht der Frau - oder ist Frau nicht gleich Frau?

Im folgenden Teil übernehme ich aus dem Buch "Geschlecht: behindert, besonderes Merkmal: Frau"[146] zwei Schilderungen von <behinderten> Müttern:

"[...] Nach drei Wochen bangem Warten, ob oder ob nicht, schickte ich mich selbst total verschüchtert in die Apotheke, um mir den B-Test zu besorgen. Ich ging schon sehr früh, weil ich dachte, daß dann noch nicht so viele Leute anwesend waren. Ich hatte recht mit meiner Überlegung. Mein Herz klopfte, aber die Apothekerin lächelte mich freundlich an, und ich äußerte erleichtert meinen Kaufwunsch. Dann schwebte ich nach Hause. [...] Schon am zweiten Tag nach der offiziellen Feststellung leitete ich einen Telefonrundspruch ein. Doch was da meine Ohren erreichte, war teilweise die absolute Spitze an Dummheit und sogar Unverschämtheit. Es reichte von 'Wie konntet ihr nur?' über 'Wer soll das Kind denn nehmen?', bis 'Ihr könnt dem Kind doch gar kein Vorbild sein!'. Aber es gab auch Hurrarufe und Glückwünsche, [...] Als ich in den folgenden Monaten meinen immer dicker werdenden Bauch durch die Straßen H.'s schob, blieb so mancher brave und biedere Bürger stehen und hielt sich die Augen fest, damit sie ihm nicht herausfielen. Aber dazu konnte ich nichts, und ich ließ mich auch nicht beirren. Es hat eigentlich sehr lange gedauert, bis ich soweit war, aber sollte ich mich neun Monate lang hinter unserem Ofen verkriechen. Gespräche mit guten Freunden machten mir klar, das ich dies überhaupt nicht nötig hatte. Nichtbehinderte Schwangere werden genauso blöd angegegafft. Gegen Ende der Schwangerschaft belegte ich pflichtgemäß einen Gymnastikkurs und mit meinem Freund zusammen einen Säuglingspflegekurs. Das Gefühl, ernstgenommen zu werden, hatte ich in keinem der beiden Kurse. Ich empfing ständig mitleidige Blicke (armes Hascherl, du). Mein Freund war für die bösen vorwurfsvollen Blicke zuständig. Als die anderen Kursteilnehmer dann auch erfuhren, daß wir nicht verheiratet waren und obendrein auch nicht vorhatten, dies nachzuholen, zweifelte man völlig an meinem Verstand. An meinem, wohl bemerkt, nicht an dem meines Freundes. [...] Nach den üblichen Formalitäten, die ja nun mal sein müssen, kamen wir auf die Entbindungsstation. [...] Dann kam der Chefarzt angerauscht, hinter ihm noch ein ganzes Heer von Ärzten, Assistenten und Schwestern. Er riß die Tür des Kreißsaals auf und sagte nur: 'Na, dann wollen wir mal'. Ich mußte mich auf das Bett legen (mein Freund wurde hinausgeschickt); die Beine breit machen und dann öffnete mir dieser Kaventsmann von Arzt mit seinen ungeheuer breiten und dicken Wurstfingern die Fruchtblase. [...] Ich begreife bis heute noch nicht, wieso ich mir das in dieser Form gefallen ließ. Andere Frauen wären vielleicht pfiffiger gewesen als ich. Dann begann das große Warten auf die ersten Wehen. [...] Mein Freund, der sich intensiv darauf vorbereitet hatte, mir während des eigentlichen Geburtsvorganges zu helfen, wurde wie ein Statist beiseite geschoben und dazu verdammt, meine Hände zu halten und meine geschlossenen Augen zu sehen, wovon ich natürlich gar nichts hatte. Später, als dann alles vorbei war, konnte ich vor lauter Schwachheit die Kleine kaum halten, von Anlegen konnte überhaupt keine Rede sein. [...] Nach dem kärglichen Abendbrot fiel ich in einen totenähnlichen Schlaf, der gegen 4.00 Uhr früh unterbrochen wurde, als eine Kinderschwester mir wieder wortlos mein Kind, das mit einem Fläschchen bewaffnet war, in die Arme drückte. Was ich zu tun hatte, erfuhr ich erst von den anderen Frauen. Ich hatte gelesen, daß gleich nach der Geburt die Vormilch einschießt bzw. schon da ist, ehe das Kind zur Welt kommt und daß dieses 'Kolostrum' am allerbesten zur Ernährung eines frischgeborenen Säuglings geeignet sei. Also fragte ich die Schwester, ob sie mir beim Anlegen behilflich wäre, bekam aber nur die lakonische Antwort 'keine Zeit' zu hören. Leider gab ich mich damit zufrieden und meiner Kleinen das mitgeführte Fläschchen. Anschließend wurden die Kinder wieder wortlos eingesammelt. Ich sah das Kind nur zu den Mahlzeiten. [...] Als ich nach sechs Tagen wieder nach Hause entlassen wurde, stellte der Arzt mir ein Rezept für eine elektrische Milchpumpe aus, ohne im entferntesten daran zu denken, es mir mal richtig zu zeigen. Stillen kann man nämlich lernen. Die ersten Tage und Wochen waren so streßgeladen, daß ich schon dachte, die anderen hätten doch recht, wenn sie meinten, ich schaffte das nicht. Aber ich wollte es schaffen und schaffte es dann schließlich auch. [...] Es wurde mir nämlich immer nahegelegt, daß ich es ja nicht versäumen sollte, rechtzeitig etwas für Danis normale Sprachentwicklung (weil ich selbst sprachbehindert bin) zu tun. Ich fand dieses Gerede ziemlich überflüssig, denn daß ich hier etwas unternehmen müßte, war mir von vornherein klar. [...] Heute ist Daniela fast vier Jahre alt und geht ganztägig in eine Kindertagesstätte. Sie hat inzwischen eine kleine Schwester, den Leuten hat es die Sprache verschlagen, d.h. sie reden nichts Überflüssiges mehr, was ich als sehr wohltuend empfinde."

"Letztes Jahr im November stellte ich anhand eines B.-Tests fest, daß ich schwanger war. Für mich und auch meinen Freund stand von Anfang an fest, daß wir dieses Kind bekommen werden. [...] Meine Mutter reagierte auf meine Schwangerschaft zunächst recht skeptisch. Von Freude, daß sie nun Oma wird, war erst mal keine Spur. Im Gegenteil! Sie fragte mich, ob ich noch ganz bei Trost wäre, und außerdem, wie ich mir das so vorstellen würde mit meiner Behinderung und meinem dicken Bauch. Daß sie mir Mut gemacht hat, das kann ich nicht sagen. Erst gegen Ende meiner Schwangerschaft bekam ich immer gutgemeinte Ratschläge, ich solle nichts anstellen. Was sie damit gemeint haben könnte, ist mir bis heute nicht klar. Mein Freundeskreis nahm meine Schwangerschaft dagegen recht gelassen hin. Aber Leute, die mich nicht kannten, dachten, dieser dicke Bauch gehöre zu meiner Behinderung. [...] Der Chefarzt der Entbindungsabteilung schlug mir vor, mein Kind doch durch einen Kaiserschnitt zur Welt zu bringen, denn das sei wohl in meinem Fall das Einfachste. Eine Alternative hat er mir erst gar nicht vorgeschlagen. So dachte ich mir, der Kaiserschnitt ist wohl das Einfachste für ihn. Energisch lehnte ich den Vorschlag des Chefarztes ab, mit der Begründung, daß bis jetzt ja noch keine Komplikationen zu erwarten wären. In der Nacht, in der die Wehen begannen und auch in regelmäßigen Abständen kamen, fuhr ich ins Krankenhaus. Ich wurde aber wieder nach Hause geschickt; am Nachmittag sollte ich wiederkommen. Inzwischen waren aber die Wehen kaum noch spürbar, das Fruchtwasser war schon grün, und ich sollte an den Wehentropf gehängt werden. Da ich an meinen Armen aber schwerbehindert bin, ist es nicht möglich, meine Adern für irgendwelche medizinischen Zwecke zu nutzen. Das sagte ich auch den Ärzten, die mich betreuten. Aber sie haben mir nicht geglaubt, und inclusive Medizinstudenten durften alle mal in meine Arme stechen, um mich vom Gegenteil zu überzeugen. Diese Tortur dauerte 1 1/2 Stunden, jedoch ohne jeglichen Erfolg. Inzwischen war ich schon recht fertig, bzw. wurde auch recht fertig gemacht - vom sanften Geburtserlebnis war hier keine Spur mehr zu verspüren. Ich weiß heute nicht mehr, wer damals die Idee hatte, es mit einer Braunüle am Hals zu versuchen. Der erste Versuch schlug ebenfalls fehl, beim zweiten hat es dann geklappt. Durch die ganze Aufregung bedingt, waren meine Wehen inzwischen stark genug, so daß mir der Wehentropf erspart blieb. Trotzdem wurde ich an eine Kochsalzlösung angeschlossen, die verhindern sollte, daß mein Blut gerinnt. So mußte ich die ganze Zeit liegen, und mein Wissen über Wehenveratmung war hiermit zunichte gemacht, denn mit der Kochsalzlösung am Hals konnte ich mich weder zur Seite drehen noch konnte ich sitzen. Ich durfte mich kaum bewegen, weil sonst die Braunüle aus der Vene gerutscht wäre. [...] Im Kinderzimmer wurde F. immer mit der Flasche zugefüttert, aber ohne meine Zustimmung und ohne mein Wissen. Tagsüber wunderte ich mich, warum mein Kind nicht richtig trinkt. Ich mußte immerzu nach der Schwester klingeln, damit sie mir helfen konnte, F. richtig an die Brust zu legen. Doch kaum hatte die Schwester das Zimmer verlassen, drehte F. den Kopf zur Seite, weil es ihm zu anstrengend war, an der Brust zu trinken, und schrie. [...] Und dann kam die Schwester wieder, jetzt schon etwas weniger nett, legte ihn mir wieder an die Brust und verschwand wieder aus dem Zimmer. [...] Ich war wütend und frustriert zugleich, denn so ging das nun schon seit drei Tagen. Ich bestand darauf, mit dem Oberarzt zu sprechen. Der löste mein Problem sehr schnell und einfach. Ich durfte am nächsten Tag mit meinem Kind nach Hause gehen; sicherlich auch, um die Stationsschwestern zu entlasten. [...] Irgendwie war ich unheimlich sauer auf W., ja, ich würde fast sagen eifersüchtig, denn er konnte so viel machen, und ich konnte nur die Brust hinhalten, und noch nicht einmal das klappte richtig. Ich stillte also ab. Für F. gab es nun die Flasche. Hier hatte ich dann zum ersten Mal richtige Erfolgserlebnisse mit ihm, und es wurden von nun an immer mehr. [...] Ich stellte also beim Sozialamt einen Antrag auf eine Haushaltshilfe. Doch bevor das Sozialamt diesen Antrag genehmigte, besuchte mich die zuständige Amtsärztin, um sich davon zu überzeugen, ob ich F. nicht doch selbst versorgen könne. Sie ließ sich F.'s Untersuchungsheft zeigen und meinte dann schließlich: 'Na Gott sei Dank ist mit dem Kleinen alles in Ordnung.' (Behinderte Frauen bekommen wohl auch behinderte Kinder!) [...] Wenn ich so mit F. und meinem Freund spazieren gehe, dann ist das zunächst einmal ein nicht so ganz alltägliches Bild. Ich sitze im Rollstuhl, auf meinen Beinen halte ich eine Babytragetasche und W. schiebt mich, bzw. uns. Da gibt es doch Leute, die kommen auf uns zu, glotzen in die Tragetasche und fragen: 'Na, ist es auch gesund?' Sie heben ohne Erlaubnis die Decke hoch und meinen voller Mitgefühl: 'Gut, daß alles an ihm dran ist!' Und ich, ich muß immer ein freundliches Gesicht machen, denn sonst bin ich ja keine gute Krüppelmutter. (Oder kann die als Krüppel überhaupt eine gute Mutter sein?!) Da sind Kinder doch ehrlicher, denn sie fragen, was sie denken. Z.B.: 'Ist dein Baby auch gelähmt?' [...] Bei der Drogerie mußte ich draußen mit F. warten, weil es dort einfach zu eng ist, um mit dem Rollstuhl durchzufahren. Zwei Omis gehen auf der anderen Straßenseite, sehen mich und kommen rüber. Oma A.: 'Ist das Ihr Kind? Ach wie süß!' Ich: (Bin ganz stolz) 'Natürlich ist das mein Kind!' Oma B: 'Das glaube ich nicht!' Ich: ... bin sprachlos ... Dann kommt zum Glück W. aus dem Geschäft, und die peinliche Situation ist zu Ende. Wir trennen uns. Sauer war ich nicht, eher etwas enttäuscht, denn hier hatte ich plötzlich den zweiten Beweis, daß behinderten Frauen jegliche Sexualität abgesprochen wird. Warum diese Omas so reagiert haben, ist doch klar: Behinderten Frauen traut man keine Schwangerschaft zu! [...] Meine Erfahrungen waren auch schon so, daß mich Leute bewundern, bzw. meinen Mut bewundern. Würde sich die ganze Einstellung Behinderten gegenüber ändern, dann bräuchte ich auch nicht dieses 'Bewundertwerden' von den anderen."

Nationalsozialismus - Die pervertierteste Form selektiver Gesellschaftspolitik

Mein Anliegen besteht in erster Linie darin, aufzuzeigen, daß die Vernichtungspolitik, welche in der Zeit des Nationalsozialismus ihren grausamen Höhepunkt erreicht hat, unübersehbare Spuren hinterläßt, die deutlich machen, daß das Lebensrecht von Menschen mit <Behinderung> auch in der Gegenwart noch in Frage gestellt wird. Ich sehe es als meine Pflicht, die <behindertenfeindlichen> und lebensbedrohlichen Tendenzen auf das schärfste zu verurteilen. Es handelt sich dabei jedoch um weit mehr als um Tendenzen, es handelt sich um eine gesetzlich untermauerte Realität, die, unter dem Deckmantel einer hoch technisierten Forschung, sprich Präventions-, Gen- und Reproduktionsmedizin, in Erscheinung tritt.

Wie tief sich jene Politik der Auslese und Ausmerze in unser Denken eingeprägt hat und sich immer deutlicher zu einer allgemein geltenden

Norm formiert, wird u.a. dort sichtbar, wo eine professionalisierte, staatlich abgesicherte Medizin wirksam wird, welche schwangere Frauen in ein Netz von Pflichtuntersuchungen einbindet. In dieser sich abzeichnenden ständigen Kontrolle über die Gebärerinnen, die sich durch eine Pathologisierung der Frau als auch der Schwangerschaft auszeichnet, spiegelt sich vor allem auch der vorherrschende Zwang wider, ausschließlich "normale" Kinder zu gebären. Die neue Eugenik gibt sich einen Touch von Pseudoliberalismus: In weißem Kittel präsentiert sie sich klinisch rein, bietet eine Überzahl hochtechnisierter Forschungsmethoden an und wird somit immer unfaßbarer und unübersehbarer.

Frauen im Nationalsozialismus

Gesellschaftliche Anerkennung ernteten im Nationalsozialismus wohl ausschließlich nur jene Frauen, die ihrer gesellschaftlichen Aufgabe als aufopferungsvolle Ehefrau und Mutter zur Gänze nachgekommen sind und dem Vaterland gesunde deutsche Söhne und Töchter schenkten. Ihnen wurde das Mutterkreuz verliehen, während jene Frauen, die ihrer Mutterpflicht nicht nachgekommen sind oder sie vielleicht nicht erfüllen konnten, als minderwertig galten. Sinn und Zweck der Auszeichnung und Würdigung jener Frauen, die sich durch Gebärfreudigkeit, Aufopferungsgeist, unkritische Mitarbeit sowie geschmeidige Anpassung an die politischen Erfordernisse auszeichneten, bestand einzig und allein darin, daß die Frauen in das System eingebunden waren.

Der Nationalsozialismus hat auf diese Weise unter Anwendung brutaler Methoden einen entscheidenden Anteil an der beschleunigten Durchsetzung der modernen Kernfamilie in Deutschland, indem er Strukturen geformt und hinterlassen hat, die heute die geschlechtsspezifische häusliche und außerhäusliche Arbeitsteilung auszeichnet. Zu nennen wäre hier neben dem uns heute allzu vertrauten Lebenskonzept der modernen Frau, der "Doppelbelastung", die Gesundheitsvorsorge, die im Nationalsozialismus ein noch nie dagewesenes Ausmaß erreichte. Sie umfaßte Mütterkurse sowie Mütterberatung und wurde zur allgemeinen Norm erhoben. Ein weiteres Moment, das übernommen wurde, ist die Zuständigkeit ärztlichen "Sach"-Verstands für den Frauenkörper.

Die Ermordung <behinderter> Kinder, Frauen und Männer wird nach wie vor tabuisiert

Die zwiespältige und mangelhafte Auseinandersetzung mit dem Thema <Behinderung> spiegelt sich in der Art und Weise der Vergangenheitsbewältigung wider. Eine Vergangenheit, die nur "bewältigt" (was immer das sei), nicht aber überwunden werden kann. In einer Zeit, in der Politiker auffordern, das alte Kapitel abzuschließen, die Vergangenheit endlich ruhen zu lassen, halte ich es für unbedingt notwendig, darauf hinzuweisen, daß viele dieser Randgruppen, die in der NS-Zeit beseitigt worden sind, auch heute versteckt, verwahrt, weggesperrt, ihrem eigenen Schicksal überlassen, kriminalisiert, oder aber von ihrem leid- und qualvollen Dasein befreit werden.

Untersucht man öffentliche und politische Diskussionen, die sich auf ganz unterschiedliche Weise mit der Gewaltherrschaft des nationalsozialistischen Regimes befassen, in Bezug auf die Frage, welche Personengruppen damit gemeint sind, wenn von Opfern gesprochen wird, so zeigt sich, daß bestimmte Randgruppen, die auch in der Gegenwart die Außenseiterrolle einnehmen oder einnehmen müssen, eher selten genannt werden. Zu nennen sind u.a. Männer und Frauen, die mittellos, drogenabhängig oder <behindert> sind. Sie müssen sich dann mit jener Gruppe identifizieren, die unter dem Wortlaut "... und allen anderen Opfern des Nationalsozialismus..." zusammengefaßt werden. Es geht mir nicht darum, die verschiedenen Gruppen der Betroffenen gegeneinander auszuspielen: Jeder/jede einzelne, ob er oder sie nun aus antisemitischen, eugenischen, rassistischen, sexistischen, religiösen, ökonomischen oder politischen Gründen ermordet, gequält, mißbraucht oder ausgebeutet wurde, ist Opfer eines brutalen Systems, einer Politik der Selektion und Auslese geworden.

Die Vernichtung <behinderten> Lebens stellt eine Tatsache dar, über die man nicht zuletzt deshalb nicht gerne spricht, weil dies eine Auseinandersetzung mit brisanten aktuellen Fragestellungen zur Folge haben könnte. Abgesehen davon, wer fragt schon danach, wieviele <behinderte> Frauen damals zwangssterilisiert worden sind, wievielen Kindern aufgrund ihres Andersseins das Recht auf Leben verweigert worden ist, wenn heute die Abtreibung von <behinderten> Embryonen bzw. die Sterilisation von Frauen mit sogenannter <geistiger Behinderung> schon fast selbstverständlich ist; wer redet von den Frauen, die ermordet worden sind, weil sie der Vorstellung der perfekten Mutter - und somit den gesellschaftlichen Erwartungen - nicht entsprachen, wer trauert um sie? In diesem Sinn kann und darf die Auseinandersetzung mit diesem traurigen, brutalen und nie wieder gutzumachenden Kapitel unserer Geschichte nicht getrennt von der Analyse der gegenwärtigen gesellschaftlichen Situation der betreffenden Randgruppen erfolgen.

Die systematische, perfekt organisierte, planmäßige Vernichtung von sogenannten "nicht-lebenswerten Ballastexistenzen" erfolgte einerseits durch die Verhinderung ihrer Fortpflanzung, sprich Zwangssterilisation, sowie andererseits im Rahmen der sogenannten Euthanasie. Bis ans Kriegsende wurden aufgrund des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses reichsweit mindestens 300 000 Menschen getötet. Die Zahl der Personen, die aus rassenhygienischen Gründen ermordet worden sind, wird heute auf 100 000 - 275 000 geschätzt. Wer den Anforderungen nicht genügte, galt als erbkrank und fiel der ausmerzenden Bevölkerungspolitik zum Opfer. Ausschlaggebend für diese Politik der Auslese war laut Gisela Bock die Normabweichung: "Grundsätzlich ist die 'Abweichung von der Norm' entscheidend; [...der] Kern der Norm [...]: Arbeitsfähigkeit, Leistungs- und Aufstiegswille, Arbeitsfreude, kurz: 'der deutsche Arbeitscharakter'. Für Frauen hieß er: willige Hausarbeit; sein Gegenpol: die Schlampe, die Prostituierte."[147]

Anne Waldschmidt, selbst <behindert>, hat sich als diplomierte Sozialwissenschafterin neben zahlreichen Artikeln und Beiträgen über Gen- und Reproduktionstechnologie auch auf politischer Ebene für die Rechte von Frauen <mit Behinderung> eingesetzt.[148] Waldschmidt weist in Zusammenhang mit den grausamen Verbrechen, die in der Zeit des Nationalsozialismus an Menschen, die auf irgendeine Weise körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt waren, ausgeübt worden sind, daraufhin, daß die Verfolgung und Diskriminierung von <behinderten> Menschen eine jahrhundertalte Geschichte hat: "Für den Massenmord an Behinderten 1933-1945 aber ist die vorhergegangene jahrhunderte-alte Aussonderung Bedingung, ja, Voraussetzung gewesen: Der Zugriff auf die in den Heimen zusammengepferchten, von ihren Familien getrennten, schutzlosen »Krüppel« und »Idioten« war so fast reibungslos möglich."[149] Dieselben Anstalten sind jedoch nach Kriegsende nicht aufgelöst worden, vielmehr wurden sie erweitert und perfektioniert. Eines der krassesten Beispiele hierfür ist wohl das <Behindertenheim> in Hartheim. [150]

Die Rolle der Medizin

Im Namen des hochgepriesenen Fortschrittsglaubens der medizinischen Forschung wurde die Ermordung Kranker, Schwacher, <Behinderter> in den Heilanstalten durchgeführt. Die <Euthanasie>morde stellten die Verbindung zwischen Vernichten und Modernisieren, zwischen Töten und Forschen dar. Mit wissenschaftlicher Attitüde wurde die Entwertung von Frauen und Männern aller Altersklassen verbrämt. Die "Erbunwerten" stellten die geeigneten Versuchskaninchen dar, an denen medizinische Versuche aller Art zum Wohle der Volksgesundheit durchgeführt werden konnten. So mancher Arzt und Forscher konnte auf diese Weise seine medizinischen Allmachtsphantasien in vollen Zügen ausleben. Viele Ärzte sahen sich ganz eindeutig als Reformer, als Träger des Fortschritts, als diejenigen, welche das Reich von unnützen Essern, von minderwertigen, erbunwerten und zugleich überaus triebhaften Idioten, Geistesschwachen, Krüppeln befreiten und dem Tod Tausender durch die Erforschung der Ursachen Sinn gaben.

Gabriele Goettle schreibt im Buch "Tödliche Ethik - Beiträge gegen Eugenik und 'Euthansie'[151]: "Am Beginn der Euthanasie stand also keineswegs eine rassistische und sadistische Mörderbande, sondern eine Gruppe von Medizinern, Wissenschaftlern und Juristen mit Reputation, die sich, aus dem Arbeitszusammenhang heraus, ganz selbstverständlich, in die Dialektik von Fortschritt und Vernichtung hineinlebten. Nicht der glühende Faschist hat beobachtet, selektiert, seziert, beforscht, sondern der glühende Forscher hat den Faschismus als Zulieferer für Forschungsmaterial, Forschungsgelder [...] genutzt und ist so mit ihm identisch geworden.[152] Das Vernichtungsprogramm, das im Rahmen der "Euthanasie-Aktion" im Jahre 1939 in die Tat umgesetzt wurde und die Erschießung, Vergasung, Vergiftung von zweihunderttausend Menschen zur Folge hatte, war laut Ludger Weß nur deshalb möglich, "[...] weil es in der Weimarer Zeit eine von keinerlei grundsätzlichem Widerstand gestörte, vollkommen leidenschaftlos geführte, verwissenschaftlichte Debatte über "lebensunwertes Leben" gegeben hatte und weil niemand ein medizinisch-naturwissenschaftliches Fortschrittsdenken angegriffen hatte, das ein menschliches Existenzrecht als letzten und absoluten Wert nicht anerkennt und dessen Exponenten diejenigen zu vernichten suchen, die durch ihre Unheilbarkeit die Grenzen dieses Fortschritts aufzeigen."[153] Weß bezieht sich hierbei in besonderer Weise auf die Abhandlung "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form" von Karl Binding, Strafrechtler, und Alfred Hoche, Psychiater, die bereits im Jahre1920 veröffentlicht wurde. Zwischen dieser Schrift, in welcher Binding und Hoche die Tötung "lebensunwerten Lebens" theoretisch zu begründen versuchen, und der "Praktischen Ethik" von Peter Singer lassen sich bemerkenswerte Parallelen ziehen.[154]

Das tödliche Mitleid

In diesem Kontext wird auch ersichtlich, wie tödlich jenes so oft proklamierte Mitleid ist, in welchem die Identifikation mit der Norm zum Ausdruck kommt, und meiner Ansicht nach wohl kaum als Solidaritätsbekundung definiert oder verstanden werden kann. Die Tragweite solcher Mitleidsbezeugungen ist z. B. dort erahnbar, wo Ärzte, die nachweislich an der Ermordung von <Behinderten> beteiligt waren, allein aufgrund ihrer Begründung, aus bloßem Mitgefühl gehandelt zu haben, freigesprochen worden sind.

Ärzte und Pflegerinnen, welche nachweislich an der "Aktion T4"[155] beteiligt gewesen waren, nahmen laut Degener vor Gericht eine besondere Stellung ein. "Sie wurden oftmals nicht nur freigesprochen, ihnen wurde auch noch nachträglich durch Richterspruch »im Namen des Volkes« bestätigt, mit guter Gesinnung gemordet zu haben."[156] Basierend auf der Haupttätertheorie, die sich in den fünfziger Jahren durchsetzte, wonach ausschließlich Hitler und seine nähere Umgebung als Haupttäter galten, lautete die Anklage gegen die Ärzte, welche <behinderte> Kinder, Frauen und Männer aller Altersklassen töteten bzw. den Befehl dazu gegeben hatten, ausschließlich auf Beihilfe oder Anstiftung zum Mord.

Dies bedeutet, es gab und gibt nur Taten, aber keine Täter. Die Tatsache, daß Ärzte allein aufgrund ihrer Mitleidsbegründung nicht nur nicht verurteilt worden sind, sondern ihnen in gewisser Weise sogar Anerkennung für ihre einfühlsame Handlung entgegen gebracht worden ist, beweist letztlich einmal mehr, daß das Bestreben unserer Gesellschaft viel eher in der Rehabilitation und Wiedereingliederung der Täter besteht, als in der Unterstützung, Entschädigung und Anerkennung der Opfer. Udo Sierck schreibt: "Die vermiedene Auseinandersetzung mit der Behinderung ließ es zu, sich mit den Tätern aus der nationalsozialistischen Zeit in Wohltätigkeit zu ergehen und gleichzeitig mittels Zwangssterilisation den pflegeleichten Behinderten anzustreben sowie die 'saubere' Selektion durch die Humangenetik zu forcieren."[157]

Als Beispiel nennt Degener den Nervenarzt Dr. Leu und den Psychiater Dr. Falthauser, die beide aufgrund ihres bezeugten Mitleids bzw. Idealismus' freigesprochen worden sind. Der Erstgenannte Dr. Leu wurde 1951 vom Landgericht Köln freigesprochen. Er beteuerte, ausschließlich aus "Idealismus" gehandelt zu haben:"[...] »in den Kranken der Anstalt« habe er »immer noch bedauernswerte menschliche Wesen« gesehen, was sich »nicht zuletzt aus der Fürsorglichkeit (ergebe), mit der er sich ... um die Beschaffung der zur Bestattung der Euthanasieopfer erforderlichen Särge bemühte.«"[158] Beim zweiten Arzt, den Degener anführt, handelt es sich um den Psychiater Dr. Falthauser. Er war nachweislich an der Ermordung von etwa 10 000 behinderten Menschen in der Tötungsanstalt Grafeneck beteiligt. Bereits im Jahr 1949 bestätigte ihm das Landgericht Tübingen seine Unschuld, wonach sein Handeln vom "'[...] Mitleid, eine[m] der edelsten Beweggründe menschlichen Handelns' [...]"[159], bestimmt gewesen sei.

Die Frage, wieviele jener Ärzte, die eindeutig an der Ausmerze- und Auslesepolitik beteiligt waren, nach dem Krieg rehabilitiert worden sind und ihre Tätigkeit wieder aufgenommen haben, läßt sich heute wohl nicht mehr genau beantworten. Abgesehen von der Tatsache, daß man nach 60 Jahren wohl kaum noch praktizierende Ärzte finden wird, da sie entweder bereits verstorben oder aber in Pension gegangen sind, ist es fast unmöglich, in die entsprechenden Akten Einsicht zu bekommen.



[60] Ein Dispositiv stellt ein einheitliches Erkenntnisraster dar, man könnte es auch als formales Netz bezeichnen, welches sowohl diskursive ( Bildung von Kategorien Normierungs- und Dokumentationstechniken, das Archivieren von Daten und Informationen, mittels welcher der einzelne klassifiziert und positioniert werden kann;) und nicht diskursive (Einrichtungen, Institutionen) Praxen umfaßt.

[61] GOFFMANN, Erving: Stigma. Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität; Frankfurt a. M. 1994, S. 10.

[62] GOFFMANN: Stigma, S. 15.

[63] GOFFMANN: Stigma, S. 11.

[64] vgl. GOFFMANN: Stigma, S. 12.

[65] GOFFMANN: Stigma, S. 12.

[66] GOFFMANN: Stigma, S. 24. Ich sehe im Hervorheben, in der Überbetonung der geistigen und intellektuellen Fähigkeiten der <behinderten> Frauen eine Kompensation der eigentlich ablehnenden Haltung ihnen gegenüber. Ihre Eigenschaften und Fähigkeiten werden dabei als besondere Eigenschaften und Fähigkeiten dargestellt. <Behinderte> Frauen sind erst dann berechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wenn sie besondere Talente vorweisen können und somit beweisen, daß sie es trotz ihrer Andersartigkeit verdienen, in unser leistungsgedrilltes, profitorientiertes Gesellschaftsleben integriert zu werden.

[67] GOFFMANN: Stigma, S. 26.

[68] GOFFMANN: Stigma, S. 26.

[69] Das hieße jedoch, daß es in Wahrheit weniger darum geht, grundsätzlich, nennen wir es, sozial zu sein, ganz gleich weshalb sich die hilfsbedürftige Person offensichtlich in der Lage befindet, auf Unterstützung Dritter angewiesen zu sein. Die Realität zeigt uns tagtäglich, daß davon wohl kaum die Rede sein kann. Es verhält sich wohl viel eher so, daß die Frage, unter welchen Umständen und wem eine Hilfestellung angeboten wird, zum einen sicherlich von der Art derselben abhängt, also welche Art von Unterstützung die Person benötigt, und zum anderen von der gesellschaftlichen Positionierung der hilfsbedürftigen Person. Das bedeutet mit anderen Worten, die häufig beobachtbare Haltung, die <nichtbehinderte> Menschen einnehmen, wenn sie mit Menschen zusammentreffen, die Träger einer <Behinderung> sind, ist eindeutig im Widerspruch zu jener ablehnenden, abweisenden und ignorierenden Haltung, die gegenüber Menschen, die mittellos sind, eingenommen wird. In beiden Fällen bringt die Haltung, mag sie auch noch so verschieden sein, so etwas wie Überlegenheit des <Nichtbehinderten>, des Nichtmittellosen, des sogenannten Normalen zum Ausdruck.

[70] GOFFMANN: Stigma, S. 18.

[71] GOFFMANN: Stigma, S. 9f.

[72] NIEDECKEN, Dietmut: Geistig Behinderte verstehen. Ein Buch für Psychologen und Eltern; München 1993, S. 13.

[73] NIEDECKEN: Geistig Behinderte verstehen, S. 10.

[74] GOFFMANN, Erving: Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen; Frankfurt a. M. 1973, S. 11.

[75] GOFFMANN: Asyle, S. 74.

[76] GOFFMANN: Asyle, S. 18.

[77] GOFFMANN: Asyle, S. 27.

[78] GOFFMANN: Asyle, S. 76.

[79] GOFFMANN: Asyle, S. 72.

[80] DROSDOWSKI, Günther et. al. (Hrsg.): Der Duden in 10 Bänden. Das Standardwerk zur deutschen Sprache; Mannheim, Wien, Zürich 1990; Bd. 5, S. 670.

[81] NIEDECKEN: Geistig Behinderte verstehen, S. 10.

[82] SIERCK, Udo: Das Risiko nichtbehinderte Eltern zu bekommen; München 1992, S. 19.

[83] LUX, Ulrike: Frauen - Körper - Politik. Die Würde der Frau ist (un-)antastbar. Politik für Frauen mit Behinderung; in: BARWIG, Gerlinde/BUSCH, Christiane (Hrsg.): "Unbeschreiblich weiblich!?" Frauen unterwegs zu einem selbstbewußten Leben mit Behinderung; München 1993, S. 14.

[84] LUX: Frauen - Körper - Politik, S. 16.

[85] FOUCAULT: Überwachen und Strafen, S. 237.

[86] FOUCAULT: Überwachen und Strafen, S. 190.

[87] Das Wort "Taxinomie" hat hier die Bedeutung von Klassifizierung

[88] FOUCAULT: Überwachen und Strafen, S. 191.

[89] ALY, Monika/ALY, Götz/TUMLER, Morlin: Kopfkorrektur oder der Zwang gesund zu sein. Ein behindertes Kind zwischen Therapie und Alltag; Berlin 1987, S. 32.

[90] ALY/ALY/TUMLER: Kopfkorrektur, S. 24.

[91] vgl. ALY/ALY/TUMLER: Kopfkorrektur, S. 71.

[92] ALY/ALY/TUMLER: Kopfkorrektur, S. 72.

[93] zit. n. ALY/ALY/TUMLER: Kopfkorrektur, S. 74.

[94] SIERCK: Das Risiko nichtbehinderte Eltern zu bekommen, S. 20.

[95] ALY/ALY/TUMLER: Kopfkorrektur, S. 26.

[96] zit. n. ALY/ALY/TUMLER: Kopfkorrektur, S. 18.

[97] zit. n. ALY/ALY/TUMLER: Kopfkorrektur, S. 74.

[98] ALY/ALY/TUMLER: Kopfkorrektur, S. 34.

[99] ALY/ALY/TUMLER: Kopfkorrektur, S. 34.

[100] ALY/ALY/TUMLER: Kopfkorrektur, S. 34.

[101] Ich spreche hier mit Vorliebe von mannigfaltigen Techniken und Methoden der Ausbesserung.

[102] ELBERT, Johannes: Geistige Behinderung - Formierungsprozesse und Akte der Gegenwehr; in: KASZTANTOWICZ, Ulrich (Hrsg.): Wege aus der Isolation; Heidelberg 1986, S. 58.

[103] ELBERT: Geistige Behinderung, S. 63.

[104] Der Ausdruck "schwergeschädigt" wird in Deutschland häufig verwendet. Auffällig ist hierbei der funktionale Gebrauch des Wortes.

[105] ELBERT: Geistige Behinderung, S. 63.

[106] ELBERT: Geistige Behinderung, S. 64.

[107] ELBERT: Geistige Behinderung, S. 65.

[108] ELBERT: Geistige Behinderung, S. 61.

[109] ELBERT: Geistige Behinderung, S. 61.

[110] ELBERT: Geistige Behinderung, S. 62.

[111] Mario ERDHEIM im Vorwort zu NIEDECKEN: Geistig Behinderte verstehen, S. 6

[112] NIEDECKEN: Geistig Behinderte verstehen, S. 22.

[113] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 31.

[114] FOUCAULT: Leben machen und sterben lassen, S. 39ff.

[115] Als "perinatal" wird der Zeitraum kurz vor, während und nach der Entbindung bezeichnet.

[116] Als Screenings werden sogenannte genetische Reihenuntersuchungen bezeichnet, mittels derer große Teile der Bevölkerung erfaßt und dokumentiert werden können.

[117] KÖBSELL, Swantje: Humangenetik und pränatale Diagnostik: Instrumente der »Neuen Eugenik«; in: DEGENER, Theresia/KÖBSELL, Swantje (Hrsg.): »Hauptsache es ist gesund«? Weibliche Selbstbestimmung unter humangenetischer Kontrolle; Hamburg 1992, S.19

[118] KÖBSELL: Humangenetik und pränatale Diagnostik, S. 29

[119] Johanna Riegler ist Mitglied der Arbeitsgruppe "Frauen gegen Gen- und Fortpflanzungstechnologien", welche im Wintersemester 1988 in Wien verschiedene Veranstaltungen zum Thema angeboten hat und im Dezember desselben Jahres eine Broschüre herausgegeben hat, welche die Diskussionen und Referate dokumentiert.

[120] RIEGLER, Johanna: Vorsorge und Entsorgung von Schwangerschaft und Geburt; in: Frauen gegen Gen- und Fortpflanzungstechnologien (Hrsg.): geGEN gespenster. Frauen gegen Gen- und Fortpflanzungstechnologien; Wien 1988, S. 7.

[121] RIEGLER: Vorsorge und Entsorgung, S. 7.

[122] StGB § 90 (2) "Einwilligung des Verletzten" (BGBl. Nr. 60/1974)

[123] Die SLIÖ ist Dachorganisation der Vereine und Gruppen, die sich bundesweit für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit <Behinderung> einsetzen. Neben jener in Innsbruck gibt es eine in Graz, Salzburg, Linz und Wien.

[124] LUX: Frauen - Körper - Politik, S. 9.

[125] LUX: Frauen - Körper - Politik, S. 12.

[126] LUX: Frauen - Körper - Politik, S. 12.

[127] Die Sterilisationen wurden aufgrund des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN) vom Juli 1933 durchgeführt.

[128] KAYSER, Gundula: Industrialisierung der Menschenproduktion - Zum faschistischen Charakter der Entwicklung neuer Technologien der Geburtenkontrolle in: Sozialwissenschaftliche Forschung & Praxis für Frauen e.V. (Hrsg.): beiträge. zur feministischen Theorie und Praxis. Frauen zwischen Auslese und Ausmerze; Köln 1985 (8. Jahrgang), Heft 14, S. 63.

[129] StGB § 97 (1) "Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs" (BGBl. Nr. 60/1974)

[130] DEGENER, Theresia: Weibliche Selbstbestimmung zwischen feministischem Anspruch und »Alltagseugenik«; in: DEGENER, Theresia/KÖBSELL, Swantje (Hrsg.): »Hauptsache es ist gesund«? Weibliche Selbstbestimmung unter humangenetischer Kontrolle; Hamburg 1992, S. 82f.

[131] DEGENER: Weibliche Selbstbestimmung zwischen feministischem Anspruch und »Alltagseugenik«, S. 82.

[132] Deutsches Strafgesetzbuch: § 218 a; zit. n.: EWINKEL, Carola/HERMES, Gisela u. a. (Hrsg.): Gechlecht: Behindert Besonderes Merkmal: Frau; München 1988, S. 81.

[133] LACKNER: Strafgesetzbuch mit Erläuterungen; zit. n.: EWINKEL/HERMES u. a. (Hrsg.): Gechlecht: Behindert, S. 81.

[134] Angesichts der nicht zu leugnenden Vergangenheit, die die "eugenische" Indikation zu einer äußerst heiklen und brisanten Frage werden läßt, ist kaum verwunderlich, daß die deutsche Rechtsprechung gerade an dieser Stelle auf das Wohl der Frau verweist, zumal andererseits, wenn es darum geht, die Abtreibung von sogenannten gesunden, der Norm konformen Kindern mit moralischen Einwänden zu unterbinden, sogar vorgegeben wird, dem Fötus vor der Frau in Schutz nehmen zu müssen: Indem der Fötus zum Rechtssubjekt deklariert wird, wird dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung das Recht des Fötus auf Leben gegenübergestellt. Auffällig ist dabei, daß beim Fötus, der eine Abnormität, welcher Art auch immer, aufweist, nie vom Rechtssubjekt gesprochen wird.

[135] Eine Situation wird eigentlich erst dann als unzumutbar bezeichnet, wenn dadurch die betroffene Person einer enorm hohen Belastung, einer kaum ertragbaren Qual, ausgesetzt ist.

[136] HERBIG, Jost: Der Bio-Boom - Geschäft mit dem Leben; zit. n.: KAYSER: Industrialisierung der Menschenproduktion, S. 57.

[137] KÖBSELL: Humangenetik und pränatale Diagnostik: Instrumente der »Neuen Eugenik«, S. 24f.

[138] An dieser Stelle möchte ich betonen, daß auch jenes Argument (der Befürworter), wonach sich eine werdende Mutter mit Hilfe der pränatalen Diagnostik auf die neue Situation besser einstellen könnte, um so rechtzeitig für sich und ihr als <behindert> diagnostiziertes Kind die nötigen und geeigneten Rahmen- und Lebensbedingungen zu schaffen, nicht haltbar ist. Für mich ist dieses Argument nichts als ein bloßer Vorwand. Es ist doch vielmehr so, daß die entsprechenden notwendigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mit öffentlichen Mitteln finanziert und gesetzlich abgesichert werden müssen, denn es ist sicher nicht die Aufgabe einer Mutter, die gesellschaftlichen Bedingungen zu schaffen, die ihrem Kind ein Überleben ermöglichen.

[139] KAYSER: Industrialisierung der Menschenproduktion, S. 57.

[140] MILUNSKY zit.n.: AURIEN, Ursula: Humangenetik und Ethik in: BRUNS, Theo/PENSELIN, Ulla/SIERCK, Udo (Hrsg.): Tödliche Ethik; Hamburg 1993, S. 51 

[141] AURIEN: Humangenetik und Ethik, S. 51

[142] AURIEN: Humangenetik und Ethik, S. 51

[143] GLASS, Bentley zit. n.: AURIEN: Humangenetik und Ethik, S. 52.

[144] KÖBSELL, Swantje WALDSCHMIDT, Anne: Kinder oder keine - wer entscheidet? (Behinderte) Frauen und humangenetische Beratung; in: BARWIG, Gerlinde/BUSCH, Christiane (Hrsg.): "Unbeschreiblich weiblich!?" Frauen unterwegs zu einem selbstbewußten Leben mit Behinderung; München 1993, S. 67

[145] KÖBSELL/WALDSCHMIDT: Kinder oder keine - wer entscheidet?, S.67

[146] EWINKEL/HERMES u. a. (Hrsg.): Gechlecht: Behindert, S. 120ff.

[147] BOCK, Gisela: Frauen und ihre Arbeit im Nationalsozialismus; in: KUHN, Annette/SCHNEIDER, Gerhard (Hrsg.): Frauen in der Geschichte I. Frauenrechte und die gesellschaftliche Arbeit der Frauen im Wandel. Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien zur Geschichte der Frauen; Düsseldorf 1984, S. 127.

[148] Anne Waldschmidt war von 1988 bis 1991 als wissenschaftliche Mitarbeiterin der Bundestagsfraktion "Die Grünen/Bündnis 90" für den Arbeitsbereich Gen- und Fortpflanzungstechniken tätig

[149] WALDSCHMIDT, Anne: "Zur Norm verpflichtet". Die Kritik der Krüppelinitiativen an der humangenetischen Beratung; in: SCHINDELE, Eva (Hrsg.): Gläserne Gebär-Mütter. Vorgeburtliche Diagnostik - Fluch oder Segen; Frankfurt a. M. 1990, S. 224.

[150] Hartheim gehörte zu jenen großen Tötungszentren, in denen medizinische Experimente an <behinderten> Personen durchgeführt worden sind. Es wurde im Jahre 19.. aus Sühne errichtet. Fragt sich nur: Sühne für wen?

[151] Dieses Buch dokumentiert anhand unterschiedlicher Beiträge den Widerstand, der sich anläßlich der geplanten Veranstaltungen von Peter Singer, im Jahre 1989 in Dortmund und Marburg formierte. Peter Singer, Professor der Philosophie in Australien, wurde 1983 Leiter des Instituts für "Human Bioethics" in Melbourne. Als Vertreter des Utilitarismus fordert Singer in seinem Buch "Praktische Ethik" das Recht auf passive und aktive Tötung von Menschen, die als <behindert> gelten.

[152] GOETTLE, Gabriele: A und B, Bein oder Zeh?. Die in der 'Zeit' gepriesene neue Eugenik ist nicht soviel anders als die alte / Ein Stück Euthanasie; in: BRUNS/PENSELIN/SIERCK (Hrsg.): Tödliche Ethik, S. 73.

[153] WEß, Ludger: Fortschritt durch Vernichtung. Vorläufer und Hintergründe der neuen "Euthanasiedebatte"; in: BRUNS/PENSELIN/SIERCK (Hrsg.): Tödliche Ethik, S. 65.

[154] vgl. WEß, Ludger: Fortschritt durch Vernichtung, S. 58ff.

[155] "Aktion T4" ist der Deckname für das Tötungsprogramm, das in den Jahren 1940 - 1945 zur Ermordung von mehr als 200.000 Psychiatriepatienten führte; T4 ist zugleich auch die Abkürzung der Adresse Tiergartenstraße 4, wo sich die Euthanasiezentrale befand, von der aus die Transporte der Psychiatrieinsassen in die Tötungszentren organisiert wurden.

[156] DEGENER, Theresia: Tödliches Mitleid schützt vor Strafe; in: TOLMEIN, Oliver (Hrsg.): Geschätztes Leben. Die neue »Euthanasie«-Debatte; Hamburg 1990, S. 121.

[157] SIERCK, Udo: 'Lebenshilfe' und Tötungshilfe; in: BRUNS/PENSELIN/SIERCK (Hrsg.): Tödliche Ethik, S. 32

[158] DEGENER: Tödliches Mitleid schützt vor Strafe, S. 121. (die von Degener zitierten Passagen stammen aus Ingo Müllers "Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz." München 1987)

[159] DEGENER: Tödliches Mitleid schützt vor Strafe, S. 121.

Nicht <behinderte> Frau, sondern Frau, die in ihrem Frausein <behindert> wird

In der Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Situation und den Lebensbedingungen von Frauen, die als <behindert> gelten, erscheint die Frage was Frausein in unserer Gesellschaft bedeutet, nicht nur in einem neuen Licht, sie erhält eine neue Bedeutung. Abgesehen, daß hier geltende Normen und Rollenzuschreibungen, auf denen das Frauenbild basiert, noch stärker sichtbar werden, steht wohl außer Frage, daß nicht allen Frauen die gleichen Rechte zugesprochen werden. In diesem Sinne bezieht sich die Frage, wann eine Frau aus gesellschaftlicher Sicht Frau ist, nicht nur auf die entsprechenden Erwartungen, die sie erfüllen muß, um als Frau anerkannt zu werden, sie geht tiefer: in Verbindung mit dem gesellschaftlichen Phänomen <Behinderung> gestellt, zeigt sich, daß bereits das grundlegende Recht auf Leben ein Privileg zu sein scheint, für welches Frau wie Mann die nötigen Voraussetzungen erst vorweisen müssen.

Ausgehend von den geltenden Normen, die das herrschende Frauenbild bestimmen, befasse ich mich im letzten Kapitel meiner Arbeit, mit der gesellschaftliche Rolle der Hausfrau und Mutter, auf die Frau nach wie vor reduziert wird, sowie mit dem Schönheitsideal. Es war mir wichtig im Rahmen dieser Arbeit <behinderte> Frauen selbst zu Wort kommen zu lassen. Leider die ist Literaturauswahl in diesem Bereich noch sehr beschränkt, sodaß ich mich neben einigen Frauen aus den deutschsprachigen Raum hauptsächlich auf einen Artikel von Jenny Morris stütze. Sie ist Engländerin und bezeichnet sich als Feministin.

Die Unterdrückung und Diskreditierung <behinderter> Frauen stellt meines Erachtens in erster Linie eine politische Frage dar. Wenn es sich dabei auch nicht um ein rein frauenspezifisches Problem handelt (auch <behinderte> Männer und Kinder werden diskriminiert) so verliert deshalb die Fragestellung, inwieweit die feministische Bewegung die Forderungen der <behinderten> Frauen im Rahmen ihrer Politik und ihrer gesellschaftskritischen Analysen aufnimmt und mitträgt, in keiner Weise an Brisanz. Der Grund warum ich mich mit der Rolle und dem Stellenwert der <behinderten> Frau innerhalb der feministischen Politik und Theoriebildung beschäftige, liegt darin, daß sich zwischen den Forderungen der <behinderten> Frauen einerseits und den <nichtbehinderten> Frauen andererseits, (Feministinnen können alle sein), Parallelen ziehen lassen: Sowohl die Frauenbewegung als auch die "Krüppelbewegung" können als Quelle des Widerstands und des Aufbegehrens verstanden werden.

Die wichtigste und zentrale Aussage in diesem letzten Kapitel ist jedoch jene, daß die <behinderte> Frau in ihrem Dasein, in ihrem Frausein behindert wird, weil sie die Norm behindert.

Grenzt die feministische Forschung Frauen aus?

Die feministische Theorie und Forschung konzentrierte sich lange Zeit ausschließlich auf die Denkweise des Abendlandes. Jenny Morris weist in ihrem Artikel "Feminismus und Behinderung", den ich noch öfter zitieren werde, daraufhin, daß lange Zeit ausschließlich " [...] die Realität weißer Mittelklassefrauen die Basis einer allgemeinen Theorie und Analyse [darstellt] [...während] die Realität anderer Gruppen von Frauen [...] als eine besondere, als eine separate von der allgemeinen behandelt [wird]."[160] Erst im Rahmen der neueren Entwicklungen setzte sich die feministische Theorie vermehrt mit den Lebensbedingungen unterschiedlicher Gruppen von Frauen, somit auch mit anderen Formen von Unterdrückung auseinander.

Elisabeth Spelman lehnt sich in ihrem Buch "Inessential Woman" (1990) gegen die sich abzeichnende Fixierung und ausgrenzende Haltung der feministischen Theorie auf: "Es finden sich überraschende Parallelen zwischen dem, was Feministinnen am westlichen philosophischen Denken enttäuschend und beleidigend finden und dem, was viele Frauen am westlichen Feminismus oftmals beunruhigend finden"[161] Meiner Ansicht nach verbirgt sich hinter dieser Kritik auch der Vorwurf, daß die feministische Theorie die Denkmuster des Herrschaftsdenkens, welche die abendländische Kultur prägen, übernimmt, indem Feministinnen den gleichen Fehler begehen, das Fremde als das Andere zu setzen. Hier zeigt sich auch der stetig zunehmende Individualismus, durch welchen das kapitalistische Leistungs- und Profitdenken zur Ausgrenzung jener beiträgt, welche ein reibungsloses Funktionieren des Systems behindern.

Frauen- und "Krüppelbewegung" - Widerspruch oder gemeinsame Quelle des Widerstands?

Die Anliegen und Rechte von <behinderten> Frauen werden im Rahmen der feministischen Theoriebildung wie in der Frauenpolitik kaum und wenn, dann nur stiefmütterlich behandelt, indem sie zum bloßen Gegenstand der feministischen Forschung gemacht werden. Ulrike Lux, die sowohl bei der Zeitschrift "randschau" als auch im "Bundesweiten Forum der Krüppel- und Behinderteninitiativen" mitarbeitet, vermißt in den Frauenkreisen die notwendige Solidarität. Sie bezeichnet das Verhältnis zwischen <behinderten> und <nichtbehinderten> Frauen als ausgesprochen ambivalent. "Auf der einen Seite fühlen wir uns ihnen verwandt, auf der anderen Seite stellen sie die Verkörperung der Normen dar, an denen wir scheitern."[162]

Ihrer Ansicht nach kommt die Ausgrenzung <behinderter> Frauen darin zum Ausdruck, daß <Behinderung> oft nur als ein individuelles technisches Problem angesehen wird, was dazu führt, daß Diskriminierungen von <behinderten> Frauen nicht als krasse Form der Diskreditierung, die es zu bekämpfen gilt, anerkannt werden. Die politische Komponente wird gänzlich außer acht gelassen: "Behinderung muß nicht als individuelles (im weitesten Sinne) technisches Problem definiert werden, sondern als gesellschaftliches und politisches Thema."[163] Ebenso kritisiert Lux die Alibi- und Vorzeigefunktion, welche <behinderte> Frauen oft sehr schnell bekommen und auch übernehmen, wenn sie sich in einer Gruppe von <nichtbehinderten> Frauen befinden oder an Veranstaltungen teilnehmen, die <nichtbehinderte> Frauen organisieren.

Das zwiespältige Verhältnis, welches sich in einer mangelnden Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Frauengruppierungen (ich beziehe mich hierbei auf die "Krüppelfrauenbewegung" und diverse andere Frauenbewegungen, die sich auf verschiedene Weise für die Rechte von Frauen einsetzen) widerspiegelt, könnte meiner Ansicht nach bereits dadurch enorm verbessert werden, daß Frauennetzwerke, Frauenstrukturen und -ressourcen für alle Frauen zugänglich gemacht werden. Aus der Sicht der "Krüppelfrauen" heißt dies: Infrastrukturen, Räume, Veranstaltungssorte müssen so gestaltet werden, daß es <behinderten> Frauen grundsätzlich möglich wird, diese zu nutzen und zwar nicht als <Behinderte>, sondern als Frauen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung gesellschaftlich benachteiligt und diskriminiert werden, als Frauen, die Anspruch auf ihre Rechte erheben und diese mit aller Vehemenz einfordern.

Es wird jedoch nicht genügen, wenn "Krüppelfrauen" ihren Platz in den bestehenden Frauengruppierungen einfordern oder sogar darauf warten, daß dieselben sich mit den Problemen und mit der Stellung <behinderter> Frauen in unserer Gesellschaft auseinandersetzen. Sie müssen selbst das Wort erheben und in die Öffentlichkeit treten oder rollen, als Expertinnen in eigener Sache Mißstände aufzeigen und eine Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einfordern.

Neben der mangelnden Solidarität kritisiert Lux das Denken in Kategorien (von <Behinderungen>), mit welchem (<behinderte>) Frauen nach wie vor auch im Rahmen der feministischen Auseinandersetzung mit dem Thema <Behinderung> konfrontiert werden. Kategorisierungen bilden stets ein Konstrukt von Vorurteilen, Bildern und Bewertungen. Sie treten besonders dort verstärkt in Erscheinung, wo es darum geht, Personengruppen, die den gesellschaftlichen Erwartungen nicht entsprechen, auf ihre Normabweichungen zu reduzieren. In ihrer normfestigenden Wirkung prägen Kategorisierungen das Herrschaftsdenken unserer Gesellschaft. Die Bildung von Kategorien, in diesem Fall sind es die verschiedenen <Behinderungsarten>, die kategorisiert und klassifiziert werden, basiert auf einem Stigmatisierungsprozeß: Die Person, die als <behindert> diagnostiziert worden ist, wird genau beobachtet, auf ihre Defizite reduziert und beurteilt. Aus diesem Grunde ist umso wichtiger, daß der feministische Anspruch auf Freiraum endlich auch für <behinderte> Frauen geltend gemacht wird. Die Forderung von <behinderten> Frauen könnte dabei folgendermaßen lauten: Die notwendige Deckung individueller Bedürfnisse von Frauen, Männern und Kindern, die als <behindert> bezeichnet werden, kann nur dann wirklich erreicht werden, wenn ihnen Respekt und Achtung entgegengebracht und sie nicht mehr nur auf ihre"Defizite" reduziert werden.

Eine derartige Zusammenarbeit zwischen <behinderten> und <nichtbehinderten> Feministinnen stellt für beide Seiten eine neue Herausforderung dar, bei der sich die Frauen ihrer Vorurteile, und dies gilt für beide Seiten, bewußt werden müssen, um so gemeinsam die gesellschaftlichen Normen und Werte zu hinterfragen. Es ist eine Herausforderung, die sich anzunehmen auf alle Fälle lohnt, da dadurch sowohl die Frauenforschung als auch die <Behindertenforschung> profitieren und bereichert werden, sodaß nicht zuletzt auch auf gesellschaftspolitischer Ebene ein viel stärkerer Druck ausgeübt werden kann, um die Rechte von Frauen mit und ohne <Behinderung> umzusetzen.

Das Aufzeigen gesellschaftlicher Diskriminierung anhand persönlicher Erfahrung erweist sich laut Morris dann als unzureichend, wenn der Vielfältigkeit und der Unterschiedlichkeit der Lebensbedingungen von Frauen, die den gesellschaftlichen Randgruppen angehören, zu wenig Beachtung und Achtung entgegengebracht wird und dadurch wichtige Aspekte der Unterdrückung und Ausgrenzung verdeckt bleiben. Morris vertritt den Standpunkt, daß die Feministin die Grenzen ihrer persönlichen Erfahrung immer wieder in Frage stellen muß, um so für die Vielfalt offen zu bleiben.

Feministische Forschung - Produktion von entfremdetem Wissen

Wissen und Macht hängen eng zusammen. Sie stützen sich gegenseitig. Foucault beschreibt die Macht/Wissen-Beziehungen folgendermaßen: Es "ist wohl anzunehmen, daß die Macht Wissen hervorbringt (und nicht bloß fördert, anwendet, ausnutzt); daß Macht und Wissen einander unmittelbar einschließen; daß es keine Machtbeziehung gibt, ohne daß sich ein entsprechendes Wissensfeld konstituiert, und kein Wissen, das nicht gleichzeitig Machtbeziehungen voraussetzt und konstituiert. Diese Macht/Wissen-Beziehungen sind darum nicht von einem Erkenntnissubjekt aus zu analysieren, das gegenüber dem Machtsystem frei oder unfrei ist. Vielmehr ist in Betracht zu ziehen, daß das erkennende Subjekt, das zu erkennende Objekt und die Erkenntnisweisen jeweils Effekte jener fundamentalen Macht/Wissen-Komplexe und ihrer historischen Transformationen bilden."[164]

Für mich stellt sich die Frage, in welcher Form (wenn überhaupt) das Thema des <Behindertseins> oder besser des <Behindertwerdens> in den vorhandenen feministischen Diskussionen und Abhandlungen als frauenspezifisches Problem aufgegriffen und behandelt wird. Meiner Ansicht nach wird <Behinderung> auch hier vernachlässigt, um nicht zu sagen verdrängt, als besonderes Problem aufgebauscht, so das nichts als übergroße, klebrige Betroffenheit übrig bleibt.

Das Nicht-Behandeln bzw. das Nicht-Einbeziehen dieses Themas wird oft mit einer fadenscheinigen Begründung gerechtfertigt. So erklärt Caroline Ramazanoglu die sich in ihrem Buch "Feminism and the Contradictions of Oppression" mit den verschiedenen Aspekten der Unterdrückung und Diskriminierung von Frauen auseinandergesetzt hat, die Tatsache, daß sie bei ihrer Analyse die Situation <behinderter> sowie älterer Frauen nicht berücksichtigt hat, folgendermaßen: "Während dies (Behinderung und Alter; Anmerk. d. Übers.) äußerst wichtige Bereiche der Unterdrückung für viele Frauen sind, nehmen sie in verschiedenen Kulturen eine unterschiedliche Gestalt an und sind somit nur schwer zu verallgemeinern. Sie sind ferner Formen von Differenz[165], die durch Bewußtseinsänderungen überwunden werden könnten"[166]. Es mag sein, daß die Unterdrückung von <behinderten> und älteren Frauen in den verschiedenen Kulturen auf unterschiedliche Weise in Erscheinung tritt, doch dies ist noch lange kein Grund, die Erfahrungen und Interessen von Frauen nicht in den Kern feministischer Forschung und Theoriebildung aufzunehmen, zumal die Erfahrung von <Behinderung> einen äußerst wichtigen Bereich der Unterdrückung von Frauen widerspiegelt, wie Ramazanoglu selbst betont. Weiters möchte ich an dieser Stelle betonen, daß Caroline Ramazanoglu ganz eindeutig die sozioökonomische Basis der Unterdrückung verleugnet.

Die Unterdrückung von <behinderten> und älteren Frauen ist sozial bedingt. Ausgrenzung und Stigmatisierung von <behinderten> Frauen sind in erster Linie auf die Schaffung und Aufrechterhaltung diskriminierender gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zurückzuführen. Die Verleugnung dieser Tatsache wird dort sichtbar, wo Ramazanoglu auf die Möglichkeit hinweist, daß die bestehenden Unterschiede durch eine Bewußtseinsänderung von seiten der Betroffenen überwunden werden könnten. Demnach sind es nicht die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die anhand politischer Maßnahmen verbessert werden müssen, sondern es ist die Frau selbst, welche sich und ihre Einstellung ändern muß. Es ist einmal mehr die Frau, die therapiert werden soll und sich anpassen muß. Die gesellschaftliche Benachteiligung von <Krüppelfrauen> wird einfach damit abgetan, daß sie unfähig sind, mit ihrer Situation, mit ihrer <Behinderung>, fertig zu werden - als ob dies nur eine Frage der richtigen Einstellung wäre.

Auch im Rahmen der feministischen Forschung werden die traditionellen Bilder von <Behinderung> reproduziert und somit die Vorurteile gegenüber <Behinderten> gefestigt. Dies zeigt sich vor allem auch darin, daß das Faktum des <Behindertseins> oder des <Behindertwerdens> nie oder höchst selten mit Energie, Erfahrung, Kampfgeist, Widerstand, Aufbegehren oder Befreiung in Verbindung gebracht wird. <Behinderte> Frauen werden meistens als hilflos, ohnmächtig und leidend darstellt. Morris führt dies in erster Linie darauf zurück, daß die Bedeutung und Definition von <Behinderung> zu einem Großteil durch Einschätzungen und Vorurteilen von <nichtbehinderten> Forscherinnen und Expertinnen bestimmt wird. Die traditionelle <Behindertenforschung> ist von einem Objektivierungsmechanismus geprägt, der u.a. daher rührt, daß Forscherinnen/Forscher <behinderten> Frauen und Männern, deren Lebensbedingungen sie untersuchen, oft nicht auf gleicher Ebene begegnen und ihnen dieselben Rechte, die sie ihrerseits für sich erheben, absprechen.

Die Tatsache, daß im Rahmen feministischer Untersuchungen, die sich mit dem Thema <Behinderung> befassen, bestehende Machtverhältnisse sowie gesellschaftliche Rahmenbedingungen, welche zur gegenwärtigen gesellschaftlichen Positionierung der <behinderten> Frauen ganz entscheidend beitragen, kaum oder zumindest zu wenig Beachtung finden, macht deutlich, daß (auch) im Rahmen der feministischen Forschung eine <Behindertenforschung> betrieben wird, welche sich durch die Produktion von entfremdetem Wissen auszeichnet. Es handelt sich dabei um entfremdetes Wissen, das in seiner Wirkung zugleich verfremdend ist. Das produzierte Wissen wirkt insofern verfremdend, als es die Setzung der <behinderten> Frau als das Fremde, das ganz Andere, als jenes, das der Norm nicht entspricht, wesentlich bestimmt. Die Gefahr, entfremdetes Wissen über <behinderte> Frauen (und Männer) zu produzieren oder zu vermitteln ist vor allem dann gegeben, wenn die feministische Forscherin sich der Tatsache ihres <Nichtbehindertseins> nicht bewußt ist, wenn sie "[...] sich selbst nicht als nichtbehinderte Person mit bestimmten kulturellen Annahmen über Behinderung [...begreift und demnach] Verstehen und Theoriebildung [...] nicht im Kontext einer ungleichen Beziehung zwischen nichtbehinderten und behinderten Menschen [...sieht]"[167].

Als entfremdetes und verfremdendes Wissen spiegelt es nur Bruchteile der gesellschaftlichen Realität von <behinderten> Frauen wider, wobei die politische Komponente fehlt. <Behinderung> wird dabei als gesellschaftliches Problem definiert, welches gelöst werden muß. Auffallend ist jedoch, daß es selten als Problem angesehen wird, das durch die Gesellschaft produziert und verstärkt wird. Eine derartige Wissensproduktion trägt nicht nur zur Individualisierung und Pathologisierung von <behinderten> Frauen (und Männern) bei, sondern festigt zudem die bestehenden Machtverhältnisse, die sich in der Aussonderung und Diskriminierung der <Behinderten> manifestieren.

Als Beispiel für die Produktion von entfremdetem Wissen verweist Morris auf die beträchtliche Anzahl von Studien, die sich mit der Situation des Pflegepersonals befassen, wobei sich die Forscherinnen hierbei fast völlig die Situation der pflegebedürftigen Frauen ausblenden. Sinn und Zweck dieser Studien besteht vor allem darin, die Ausbeutung der Frauen aufzuzeigen, welche dadurch zum Ausdruck kommt, daß den Frauen für ihre unbezahlte Dienstleistung und Pflege, die sie erbringen, keinerlei oder viel zu wenig gesellschaftliche Anerkennung entgegengebracht wird, sondern sie vielmehr auch hier auf die ihnen gesellschaftlich zugewiesene Mutterrolle reduziert werden.

Hier zeichnet sich eine Aufteilung zwischen <behinderten> und <nichtbehinderten> Frauen sowie eine Abgrenzung gegenüber <behinderten> und pflegebedürftigen Frauen ab. Mir scheint diese Auseinandersetzung mit der Pflegeproblematik insofern einseitig, als sie nur auf die Tatsache verweist, daß es sich bei dem pflegenden Personal hauptsächlich um Frauen handelt und dabei völlig außer acht läßt, daß sich unter den Personen, welche auf die entsprechende Dienstleistung angewiesen sind, auch Frauen befinden. Ausgehend von dieser zugeschriebenen Mutterrolle, mit der sich die Frau als Pflegerin identifizieren soll, bedeutet dies andererseits für die pflegebedürftigen Frauen, daß auch ihnen eine Rolle zugewiesen wird, und zwar jene des hilflosen, ohnmächtigen Kindes. Und hier stellt sich für mich wirklich die Frage, warum keine der Forscherinnen auf die Idee kommt, diese "Seite" mit einzubeziehen bzw. auch diese Rolle zu untersuchen. Ist es einfach Desinteresse, mangelnde Solidarität oder vielleicht doch auch ein wenig Angst oder Unbehagen, daß eine derartige Analyse eine selbstkritischere Auseinandersetzung verlangen könnte und vielleicht doch die Frage aufwerfen könnte, inwieweit die Frauen (Pflegerinnen als auch die Forscherinnen) jene zugewiesene Rolle, mit der sich die Frauen, welche Hilfe und Pflege benötigen, identifizieren sollen, mittragen und festigen.

Stellvertretend für derartige Konzepte Janet Finch und Gillian Dalley: Sie kommen zum Schluß, daß die Ausbeutung der Frau als unbezahlte Pflegerin nur durch die Unterbringung der pflegebedürftigen Personen im Heim verhindert werden kann: "Gegeneinander abgewogen erscheint es mir, daß der Weg ins Heim der einzige ist, der uns letztlich einen Weg aus der Sackgasse des Pflegens bietet."[168] Mit der Bezeichnung "uns" signalisiert Finch hier ganz deutlich, daß sie sich ausschließlich mit den <nichtbehinderten> Frauen identifiziert, mehr noch, daß sie sich mit diesen gegen die <behinderten> Frauen und Männer solidarisiert. Laut Morris bleibt eine derartige Untersuchung unvollständig, solange sie sich nur mit einer Seite der Pflegebeziehung befaßt und die andere völlig ignoriert.

Die Tatsache, daß im Rahmen dieser Analysen und Untersuchungen die Frage hinsichtlich der Chancengleichheit für <behinderte> und ältere Frauen erst gar nicht gestellt wird, läßt die Aussonderung von <behinderten> und älteren Frauen aus der Kategorie Frauen sichtbar werden. Hier zeigt sich, daß Herrschaftsdenken und Unterdrückung, gegen welche sich die feministische Bewegung mit Vehemenz auflehnt, gleichzeitig von seiten der Feministinnen zementiert, weitergeführt und sogar gefordert wird. Das Argument, wonach die einzig mögliche Lösung des "Pflegeproblems" darin bestehen könne, pflegebedürftige Frauen und Männer auszusondern und wegzusperren, ist schlichtweg diskriminierend. Ich kann darin keine Spur jener gesellschaftskritischen Komponente entdecken, welche der Feminismus in Anspruch zu nehmen vorgibt.

Frauen erkämpfen sich ihre eigenen Rechte, indem sie dieselben Rechte bestimmten Gruppen von Frauen absprechen: Chancengleichheit wird mittels Diskriminierung und Entmündigung jener, die als das Andere, das Fremde gesetzt werden, erreicht. Sie grenzen sich gegenüber jenen Frauen ab, die nicht der Norm entsprechen. Die Forderung nach Chancengleichheit der Frauen, die sich dagegen wehren, immer wieder in den privaten Bereich abgedrängt zu werden und unbezahlt soziale Dienstleistungen zu verrichten, stellt in dem Moment einen Widerspruch zum Recht auf ein selbstbestimmtes Leben der Frauen <mit Behinderung> dar, wenn diese Forderung durch die Aussonderung und Ausgrenzung jener erreicht werden soll, die auf Hilfe und Assistenz angewiesen sind. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, welches <behinderte> Frauen (und nicht nur Frauen) für sich erheben, kommt jenem feministischen Anspruch gleich, wonach das Private politisch ist. Es bedeutet nichts anderes als Chancengleichheit, die Möglichkeit zu haben, sein Leben selbst gestalten zu können.

Nicht <Behindertenforschung> sondern Gesellschaftsanalyse oder -kritik

Die selektive Bio-Politik, das vorherrschende ökonomische und soziale Ungleichgewicht machen deutlich, wie enorm wichtig es ist, daß <behinderte> Frauen sich gegen die ständigen Übergriffe zur Wehr setzen, sich nicht mehr länger (von sogenannten Experten und Expertinnen) definieren lassen, sondern selbst bestimmen, wie sie ihr Leben gestalten möchten bzw. was Frau sein für sie bedeutet. An diesem Punkt ergibt sich das Problem, wie eine Forschung, die nicht entfremdendes Wissen produziert, sondern vielmehr für eine Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und somit auch für eine Steigerung der Lebensqualität von Personen, die als <behindert> gelten, einsteht und auf diesem Weg zur Realisierung der politischen Forderungen von <behinderten> Frauen und Männern erheblich beiträgt, aussehen müßte.

Meiner Ansicht nach ist eine <Behindertenforschung>, die sich als Forschung über <Behinderte> versteht nicht haltbar. Bereits die Bezeichnung <Behindertenforschung> ist diskriminierend. Genaugenommen müßte man diesbezüglich von einer Gesellschaftsanalyse oder-kritik sprechen, die die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen von Personen, die nicht der Norm entsprechen, erforscht. Aus diesem Grunde werde ich im folgenden Teil meiner Arbeit die Bezeichnung <Behindertenforschung> ausschließlich dort verwenden, wo es sich um die herkömmliche Produktion von entfremdendem Wissen handelt, in deren Rahmen die betreffenden Personen als bloße Untersuchungsobjekte fungieren und als solche behandelt werden.

Ausgehend von der zentralen Aufgabe des Feminismus, die darin besteht, den Standpunkt der Frauen, sowohl den Frauen selbst als auch den Männern bewußt zu machen, forderten die Feministinnen, daß sich feministische Kritik vor allen Dingen mit den Bedürfnissen, Erfahrungen und Forderungen von Frauen beschäftigen muß. Es soll gewissermaßen eine Forschung von Frauen für Frauen sein, in der sich die Erfahrungen, die Realität, derselben widerspiegeln. Nur dadurch kann verhindert werden, daß die Frau zu einem Forschungsobjekt gemacht wird. In dem Moment, in dem die Erfahrung als gelebte Realität den Ausgangspunkt der Forschung und zugleich das Forschungsfeld darstellt, eröffnen sich neue Fragen, die weniger die Frauen selbst betreffen, sondern sich vielmehr auf die gesellschaftlichen Bedingungen und vorherrschenden Machtverhältnisse beziehen, welche die Erfahrungen der Frauen prägen und formen.

Die eben genannte Forderung muß gerade auch in bezug auf die Forschung und Untersuchung der gesellschaftlichen Situation von <behinderten> Frauen und Männern erhoben werden, wiewohl sie, was die <behinderten> Frauen betrifft, eigentlich schon Wirkung zeigen hätte müssen, oder nicht?

Wenn es selbstverständlich wäre, daß sich feministische Frauen für die Anliegen aller Frauen einsetzen würden, hieße dies, daß die <Behindertenforschung> im Grunde überflüssig wäre, da die <behinderten> Frauen ihre Forderungen in den Forderungen der Frauenbewegung wiederfinden oder sich zumindest von denselben angesprochen fühlen könnten. Ja, und dann würde es schlußendlich bei den Frauen (ich hoffe, daß dies nicht Sache der <behinderten> Frauen ist) liegen, wie sie damit umgehen, daß es neben ihnen auch Männer gibt, die gesellschaftlich ausgesondert und diskreditiert werden.

Wie auch immer, Tatsache ist, daß es so etwas wie <Behindertenforschung> nun einmal gibt und ich sehe meine Aufgabe darin, die Art und Weise wie diese Forschung betrieben wird, zu kritisieren.

Eine Sozialanalyse kann nur dann den Anspruch erheben, gesellschaftskritisch zu sein, wenn sie die betreffenden Personen, die aufgrund ihres Andersseins nicht der Norm entsprechen, selbst zu Wort kommen läßt, sie als Experten in eigener Sache nicht nur ernst nimmt sondern ihren politischen Forderungen den nötigen Ausdruck verleiht.

Jenny Morris betont, daß der Forscher/die Forscherin nur dann im Sinne der betreffenden Personen Gesellschaftskritik betreibt, wenn er oder sie sich für die Rechte der <behinderten> Frauen und Männer einsetzt: "Wenn Behindertenforschung nicht entfremdete Forschung sein soll, dann muß sie Teil des Kampfes behinderter Menschen sein, die Definitionsmacht über ihre Unterdrückung übernehmen, ihre subjektive Realität übersetzen. [...] Wenn [<nichtbehinderte>] Feministinnen sich mit Behindertenforschung befassen wollen, muß solche Forschung darauf abzielen, daß behinderte Menschen Macht bekommen (empowerment). [...] Die persönliche Erfahrung behinderter Menschen mit Vorurteilen muß politisiert werden; und es muß Raum geschaffen werden für das 'abwesende Subjekt', genauso wie es die feministische Forschung für nichtbehinderte Frauen getan hat."[169]

Ausgehend von den Erfahrungen, von der Realität <behinderter> Personen muß Abschied genommen werden von der herkömmlichen Spezifizierung der <Behindertenthematik>, die sich in den Überschriften zahlreicher Analysen und Untersuchungen widerspiegelt wie: "Behinderung und Medizin", "Behinderung und Mutterschaft", "Behinderung und Frau" usw. Spezifizierungen solcher Art bewirken nicht nur eine Reduktion von Frauen, Männern und Kindern auf ihren <Behindertenstatus>. Sie sind insofern diskriminierend, als dadurch jegliches gesellschaftliches Thema, mag es auch noch so banal sein, in ein besonderes Licht gerückt wird. Diese Form der <behindertenspezifischen> Auseinandersetzung, die neben der wissenschaftlichen Forschung auch im medialen Bereich mit Vorliebe geführt wird, ernährt sich von einer Sensationslust, die allein darauf zurückzuführen ist, daß die <behinderte> Frau, der <behinderte> Mann nach wie vor als das Andere, als ein Wesen von einem anderen Stern angesehen wird.

Eine Feministin sollte sich laut Morris bewußt sein, daß ihre persönlichen Erfahrungen durch die Kultur mit all ihren Vorurteilen geformt werden und geprägt sind. In diesem Zusammenhang fordert Morris die Feministinnen auf, sich ihrer Vorurteile, die sie <behinderten> Frauen entgegenbringen, bewußt zu werden: "Nichtbehinderte Forscherinnen müssen damit anfangen, ihre eigenen Einstellungen gegenüber Behinderung in Frage zu stellen."[170]

Das Hauptaugenmerk von Untersuchungen, die sich mit der Situation jener Personen auseinandersetzen, die als <behindert> gelten, muß sich vor allen Dingen auf die vorherrschenden gesellschaftlichen Bedingungen ausrichten. Sie sind es, die es zu analysieren gilt, und nicht die Personen. Eine Untersuchung der Personen sowie ihrer Abweichungen kommt einer Weiterführung der vorherrschenden Stigmatisierung und Diskreditierung gleich. Stattdessen gilt es den gesellschaftlichen Umgang mit Personen, die nicht der Norm entsprechen und die damit zusammenhängenden Verdrängungsmechanismen, zu hinterfragen, die herrschenden Machtmechanismen, sprich die vorherrschende Aussonderungs- und Verhinderungspolitik in ihrer systemerhaltenden, normfestigenden Funktion und Wirkung aufzudecken.

Dies bedeutet, daß sich die Forscherin, welche sich mit der Situation von Frauen <mit Behinderung> auseinandersetzt, ihre Aufmerksamkeit auch dementsprechend auf jene richten muß, welche die Unterdrückung ausüben oder fördern. Ihre Aufgabe ist es aufzuzeigen, in welcher Weise und von wem hier Macht ausgeübt wird bzw. um welches Machtverhältnis es sich handelt, wobei sich die <Behindertenfrage> immer deutlicher als politische Frage herauskristallisiert. Jenny Morris formuliert den politischen Aspekt auf folgende Weise: "Eine Behindertenperspektive (diability-rights-perspective), die die nichtbehinderte Welt als das ausfindig macht, was mich behindert und mich unterdrückt, ermöglicht mir auf ähnliche Weise, meine Erfahrungen zu verstehen und die unterdrückenden Ideologien, die auf mich als behinderte Frau angewendet werden, zurückzuweisen."[171]

Morris schreibt: "So wie Feministinnen fragen, wie und warum die Öffentlichkeit annimmt, daß die Verantwortlichkeiten und Aufgaben, die in der Privatsphäre stattfinden, nicht die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Arbeitswelt beeinflussen, so muß die Behindertenforschung fragen, wie und warum die Öffentlichkeit von einer Abwesenheit von Behinderung und Krankheit ausgeht. Genau dieser Fokus führt sowohl [<nichtbehinderte>] Frauen als auch behinderte [...Frauen] aus einem Forschungsghetto heraus, denn dies sind grundlegende Fragen über die Natur sozialer und ökonomischer Organisation. [...] Der Feminismus ist ärmer, wenn er versäumt, Behinderung in seine Hauptanliegen zu integrieren, und er hat viel zu gewinnen, wenn er diesen blinden Fleck beseitigt."[172]

<behinderte> feministin, feministin aber <behindert>, <behindert>, trotzdem feministin, oder einfach Frau?!!

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen <behinderte> Frauen leben müssen, sind nach wie vor durch ungleiche Machtverhältnisse bestimmt. Sei es im familiären Umfeld als auch in den <behindertenspezifischen> Anstalten, mögen sie auch noch so modern und fortschrittlich wirken, (er)leben Frauen und nicht nur Frauen ihre Abhängigkeit: Sie machen tagtäglich die Erfahrung, von <nichtbehinderten> Experten oder anderen Personen bevormundet und definiert zu werden, die dabei betonen, daß sie ja nur das Beste für sie wollen.

In diesem Sinne fordern <behinderte> Feministinnen ihre Rechte ein, sie fordern politische Maßnahmen, Gesetze, die die Lebensbedingungen für Frauen <mit Behinderung> verbessern. Sie kämpfen für die Gleichstellung und Antidiskriminierung von <behinderten> Frauen und Männern. Diese angestrebte Chancengleichheit, dieser politische Kampf, in dem die Betroffenen die Stimme erheben, kommt jener Forderung gleich, in welcher das Private als politisch deklariert und somit in seiner politischen Wirksamkeit aufgedeckt wird. Die brisante Frage, wer ins Private abgedrängt und somit marginalisiert wird, diese Frage erhält in der Auseinandersetzung mit dem Thema <Behinderung> eine ganz neue Bedeutung. Sie stellt insofern einen zentralen Punkt des politischen Kampfes von <behinderten> Frauen und Männern dar, als sie von der gesellschaftlichen Unterdrückungen derselben ausgeht und diese im selben Moment hinterfrägt.

Von der soeben dargelegten Forderung, wonach <behinderte> Frauen und Männer <nichtbehinderten> Frauen und Männern gleichgestellt werden müssen, lassen sich eindeutige Parallelen zu jener Forderung ziehen, die von seiten der Frauenbewegung bereits in den 70er Jahren proklamiert worden ist. Frauen kämpften (und kämpfen), um ihr Recht, mit den Männern gleichgestellt, d.h. nicht mehr benachteiligt zu werden: "[...da] unsere Leben es genauso wert sind, über sie nachzudenken, wie die Leben von Männern; das, was wir in unseren Leben erlitten, sei nicht immer natürlich, sondern seien die Konsequenzen einer politischen Machtverteilung. Und schließlich sagten wir mit diesen Worten, daß die Gefühle des Unbehagens, der Unzufriedenheit, der Trauer, des Ärgers und der Wut, die wir hatten, nicht verrückt, sondern vernünftig seien"[173].

An dieser Stelle möchte ich zwei <behinderte> Feministinnen aus England, Liz Stanley und Sue Wise, zitieren. Für sie stellt Feminismus eine Lebensform, einen Weg dar, das eigene Leben zu leben: "Es ereignet sich, indem und wenn Frauen individuell und kollektiv, zögerlich und vor Wut rasend, freudig und von Trauer erfüllt dahin kommen, unsere Leben neu zu sein, von außen aufgedrückte Bezugsrahmen für das Verstehen dieser Leben zurückzuweisen und statt dessen einen langsamen Prozeß zu beginnen, unsere eigenen Wege ausfindig zu machen, diese unsere Leben zu sehen, zu verstehen und zu leben. Für uns ist 'Feminismus' ganz einfach ein Insistieren auf der zutiefst politischen Natur des alltäglichen Lebens und ein Verständnis von politischen Veränderungen als persönliche Veränderungen."[174] Liz Stanley und Sue Wise, stützen sich dabei ganz eindeutig auf den feministischen Grundsatz, der darauf beharrt, daß alles Private auch politisch ist, und betonen, daß das alltägliche Leben eine politische Komponente hat. Das alltägliche Leben, sprich der Lebensraum von <behinderten> Frauen, muß als Ort aufgedeckt werden, an dem mittels Setzung politischer Maßnahmen die Besetzung des Körpers und somit Unterdrückung stattfindet.

Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben

Die Forderung nach Chancengleichheit der Frauen, die sich dagegen wehren, immer wieder in den privaten Bereich abgedrängt zu werden und unbezahlt soziale Dienstleistungen zu verrichten, stellt in dem Moment einen Widerspruch zum Recht auf ein selbstbestimmtes Leben der Frauen <mit Behinderung> dar, wenn diese Forderung durch die Aussonderung und Ausgrenzung jener erreicht werden soll, die auf Hilfe und Assistenz angewiesen sind. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, welches Frauen (und nicht nur Frauen) <mit Behinderung> für sich erheben, kommt jenem feministischen Anspruch gleich, wonach das Private politisch ist. Es bedeutet nichts anderes als Chancengleichheit, die Möglichkeit zu haben, sein Leben selbst gestalten zu können.

Jede einzelne Frau muß die Freiheit besitzen, sich entscheiden zu können, wo sie wohnen und leben möchte bzw. wann, wie oft sie Assistenz benötigt und wer die entsprechende Hilfestellung übernehmen soll. In dieser Forderung manifestiert sich das Selbstbestimmungsrecht von <behinderten> Frauen (natürlich auch von Männern, Kindern sowie älteren Menschen). Nur wenn ihr dieses elementare Recht zugesprochen wird, kann sie ein autonomes Leben führen.

Die Voraussetzung für die Gewährleistung des Rechts auf Selbstbestimmung für Menschen <mit Behinderung> besteht in erster Linie in der Schaffung oder Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Demnach stellt die Forderung nach Chancengleichheit, wie sie von der "Krüppelbewegung" erhoben wird, eine in höchstem Maße politische Forderung dar. Ausgehend von den Lebensbedingungen, die nach wie vor von Ausgrenzung und Aussonderung bestimmt sind, verlangen <behinderte> Frauen und Männer politische Maßnahmen, die eine Veränderung der gesellschaftlichen Realität bewirken, durch welche es ihnen erst ermöglicht wird, ihr Leben außerhalb der Familie bzw. den vorgesehenen Pflegeanstalten und Heimen zu gestalten und uneingeschränkt am Gesellschaftsleben teilzunehmen.

Die Forderungen, die durch die Änderung der entsprechenden Gesetze erreicht werden sollen, umfassen unterschiedlichste Bereiche des gesellschaftlichen Lebens: Bildung, Arbeitswelt, Mobilität. Sie beziehen sich aber auch auf bio-politische Maßnahmen und Tendenzen, in deren Rahmen der Person, die eine <Behinderung> aufweist, auf ganz unterschiedliche Weise das Recht auf Leben abgesprochen wird. Zu nennen sind hier Abtreibung aufgrund eugenischer Indikation, Mutterschaft/Vaterschaft und die damit zusammenhängende pränatale Diagnostik, Sterilisation[175], aber auch die immer wieder neu aufflammende Sterbehilfedebatte.

Als grundlegende Voraussetzung für die geforderte Nichtaussonderung von Menschen <mit Behinderung> ist zweifelsfrei die Errichtung von barrierefreien Wohnungen zu nennen, wobei es außer Frage steht, daß sämtliche Bauten, Ämter und Lokale, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, barrierefrei und damit für jede und jeden zugänglich (auch berollbar) gemacht werden müssen. Dasselbe gilt natürlich auch für die öffentlichen Transportmittel wie Bus und Bahn, deren Benutzung für viele Personen immer noch mit enorm großen Schwierigkeiten verbunden ist oder aber gar nicht möglich ist.

Zu den Rahmenbedingungen, die ein unabhängiges Leben erst ermöglichen, gehört auch die Errichtung sozialer Strukturen, die, von öffentlichen Mitteln finanziert, eine breite Palette an Dienstleistungen anbieten und somit die Deckung der individuell benötigten Hilfestellung, sprich Assistenz gewährleisten. Das heißt mit anderen Worten: Die gesellschaftspolitische Realität wird dem Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben, den <behinderte> Frauen für sich erheben, erst dann gerecht, wenn es ambulante, gemeindenahe Dienste gibt, die den Frauen, die aufgrund ihrer körperlichen und/oder geistigen Konstitution in der Ausübung der alltäglichen Handlungen (in welcher Form auch immer) beeinträchtigt sind, die benötigte Unterstützung bieten.

Wenn ich in diesem Zusammenhang vom Recht auf ein selbstbesimmtes Leben sowie von ambulanten, gemeindenahen Diensten spreche, so beziehe ich mich in erster Linie auf die Independent-Living-Bewegung, welche sich in Amerika in den siebziger Jahren, ausgehend von <behinderten> Studenten, formiert hat und nach und nach in Europa Fuß faßt. In Innsbruck gibt es seit 1993 eine Selbstbestimmt-Leben-Initiative (SLI), die sich für die Rechte von Menschen <mit Behinderung> einsetzt, Beratung (für Betroffene von Betroffenen) anbietet und die Vermittlung von Assistenz gewährleistet.

An dieser Stelle gehe ich etwas näher auf das entsprechende Dienstleistungsangebot ein, da es <behinderten> Personen die Möglichkeit eröffnet, ihren Bedarf an Assistenz selbst bestimmen und organisieren zu können, sodaß sie außerhalb der vorgesehenen Institutionen, sprich <Behindertenheim> oder Pflegeheim, aber auch getrennt von ihren Familien, wo meistens die Mutter oder Schwester ihre Pflege übernommen haben, leben können. Die Assistenznehmer sind so in der Lage, ihren Alltag entsprechend ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen frei zu gestalten, ohne das Gefühl zu haben, für die geleistete Hilfestellung dankbar sein zu müssen bzw. bevormundet zu werden. Bereits die Bezeichnung Assistenz macht deutlich, daß die Personen, welche die entsprechenden Dienstleistungen gegen Bezahlung erbringen, den <behinderten> Frauen/Männern nur assistieren, nicht aber für sie entscheiden. Die Dienstleistung, die je nach Bedarf ganz unterschiedliche Lebensbereiche und Handlungen betreffen und umfassen kann, stellt nichts anderes als eine Kompensation der bestehenden Beeinträchtigung dar, wobei ausschließlich die <behinderte> Frau/der <behinderte> Mann, als Expertin/Experte in eigener Sache, berechtigt ist, zu definieren, welche Hilfsleistungen sie/er benötigt.

Kunden können sich anhand einer Kartei ihre Assistenten oder Assistentinnen selbst aussuchen und treten dann mit ihnen in Kontakt, um die Uhrzeit, Dauer und Häufigkeit der Assistenzstunden zu vereinbaren und abzustimmen. Finanziert werden diese Dienstleistungen sowohl von der Landesregierung als auch von der Stadt Innsbruck. Die Vermittlung von Assistenz, welche die SLI seit zwei Jahren im Rahmen des Projekts "SLI-Tirol" auch außerhalb Innsbrucks in den verschiedenen Bezirken Tirols anbietet, unterscheidet sich insofern wesentlich von den herkömmlichen Betreuungsstrukturen, als die geleistete Assistenz auf einem Arbeitsverhältnis zwischen Assistenznehmer und Assistenten basiert.

Die Deckung persönlicher Bedürfnisse von Menschen <mit Behinderung> ist durch die bezahlte Dienstleistung gewährleistet. Das bedeutet mit anderen Worten, daß das sogenannte "Pflegeproblem" nicht (länger) in den privaten Bereich gedrängt, sondern vielmehr als öffentliche Aufgabe deklariert wird.

Schönheit

Das Schönheitsideal stellt in unserem kapitalistischen Gesellschaftssystem eine der markantesten Normen dar, die das herrschende Frauenbild bestimmen. In ihrem Artikel "Freude durch Kraft" analysiert Ingrid Strobl[176] die Frauenbilder, nach denen sich die Frauen von heute sehnen und mit denen sie sich identifizieren. Es handelt sich dabei um Bilder, in denen frau sportlich, aktiv und selbstbewußt ihren makellosen, kräftigen und gesunden Körper voller Lebensfreude und Energie präsentiert. Als Beispiel nennt Ingrid Strobl hier Grace Jones: "Sie ist schwarz, glänzend, athletisch, Harmonie von Muskeln und Bewegung, glatt bis in den ausrasierten Nacken, ganz physische Präsenz. Sie besiegt das Inferno, sie triumphiert über die Elemente, sie schnellt durch die Luft, allein kraft ihres Körpers, ihrer durchtrainierten Muskeln, der zielgenauen Dynamik ihrer Bewegungen."[177] Diese Bilder signalisieren Schönheit, Jugend, Kraft aber auch Ausdauer, Willensstärke und so etwas wie Kampfgeist: Frau ist stolz auf ihren Körper. Sie verkörpert Sicherheit, Gesundheit und Sieg.

So vermittelt das neue Bild der Frau, das besonders von seiten der Medien ständig reproduziert wird, die eben genannten Eigenschaften. Vor allem aber vermittelt es auch das Gefühl, den nötigen Freiraum zu haben, um sich frei entfalten zu können und erfolgreich zu sein; es spiegelt somit genau das wider, wonach sich viele Frauen sehnen, um so mehr es auf der anderen Seite ja oft genug ihren Alltagserfahrungen widerspricht. Ingrid Strobl weist auf Parallelen hin, die sich zwischen dem soeben beschriebenen Bild und jenem Bild, das im Nationalsozialismus die deutschen Sportlerinnen als reinrassige, arische, lebensfreudige und kampfbereite Frauen darstellten, das demzufolge als Sinnbild der gesunden, vollwertigen Frau fungierte, ziehen lassen. Strobl dazu: "Sie [gemeint ist hier Grace Jones] ist die schwarz-schillernde Schwester der hellstrahlenden arischen Sportlerin. <Reinrassigkeit> muß - heute - nicht arisch sein. Sie beweist sich durch Kraft, Harmonie, Sieg."[178]

Laut Strobl stellen Frauen, die auf solche Weise und aus diesen Gründen als Heldinnen und Vorbilder angesehen und gefeiert wurden bzw. immer noch werden, Schablonen des Sieges dar. "Sie haben ihn [den Sieg] über nichts errungen. Sie haben nicht gesiegt, sie sind Sieg. Der Triumph der naturhaften Körperlichkeit über die Verletzungen und Anstrengungen des realen Kampfes, den sie nie ausgefochten haben."[179] Strobl sieht in dem Sich-Festklammern an derartigen Vor-Bildern einerseits den zwanghaften Versuch den realen Kampf, das Sich-zur-Wehr-setzen-müssen, zu verdrängen. Die strahlenden Siegerinnen verdecken und verdrängen jene Elendsbilder, die Frauen als aufopfernde Mütter zeigen, sie verdecken auch jene Bilder des Grauens und der Angst, die ausgebeutete, gequälte, mißbrauchte und ermordete Frauen zeigen. Das Festhalten an diesen Vor-Bildern bedeutet demnach, unbequemen Fragen aus dem Weg zu gehen, sich der Wirklichkeit nicht zu stellen.

Durch das unreflektierte Übernehmen solcher Vor-Bilder hält frau eindeutig am Schönheitsideal und damit an den herrschenden Normen fest. Andererseits wird von Frauen der Anspruch erhoben, dem Schönheitsideal zu entsprechen, um so ausschließlich auf Kosten derer, die als das Andere gelten, möglichst normkonform zu sein. Frauen wissen sich dabei sehr wohl von jenen Frauen abzugrenzen, die ihren Standard nicht erreichen. Schließlich sind es nicht zuletzt gerade auch die verächtlichen oder mitleidserfüllten Blicke dieser Frauen, durch welche Frauen <mit Behinderung> diskriminiert und gedemütigt werden. "Die Harmonie dieses Scheinsieges ist der Theaterdonner der Dazugehörigen, der <Reinrassigen>. Die Faszination seiner Schönheit lebt vom Abscheu vor den <anderen>, den Ausgegrenzten. Die <schönen> Bilder, die Bilder, die frau gerade zu brauchen glaubt, aus dem mörderischen Gesamtzusammenhang reißen, heißt nicht nur, den Zusammenhang verleugnen, es heißt vor allem, ihn fortzusetzen."[180] Wahre Siegerinnen sind für Ingrid Strobl jene Frauen, die für ihre Rechte kämpfen und sich politisch engagieren, jene die sich mit ihrer Reduktion auf die herkömmlichen Werte und Klassifizierungen, welche als Deckmantel für die Ausbeutung und Instrumentalisierung von Frauen fungieren, nicht abfinden und es ablehnen ständig von außen (in besonderer Weise von Männern) definiert zu werden.

Die <behinderte> Frau stellt aufgrund ihrer körperlichen und oder geistigen Abweichungen den personifizierten Bruch mit der Norm dar. Indem sie ist wie sie ist, ist sie Frau und muß als solche anerkannt und respektiert werden. Doch gerade weil sie ist wie sie ist und nicht wie sie eigentlich sein sollte, wird sie mit ihren Rundungen (an falscher Stelle), ihrem verkrüppelten, schiefen, vielleicht zerbrechlich anmutenden Körper mit Vehemenz vom Bereich des Weiblichen ausgeschlossen. Ihr Anspruch Frau zu sein - wobei allein die Tatsache, daß sie denselben überhaupt für sich erheben muß, schon für sich spricht (!) - stellt das herrschende Frauenbild sowie das geltende Schönheitsideal (die Norm) in Frage: Sie zerstört das Bild bzw. die idealisierte Vorstellung des perfekten, makellosen Körpers. Die Tatsache, daß sie sozusagen jenes Spiegelbild ist, mit denen sich (normale) Frauen nicht identifizieren (sollten), bedeutet, daß sie ein enorm starkes Selbstbewußtsein entwickeln und viel Energie aufbringen muß, um sie selbst zu sein. Das heißt aber auch, daß ihr Frausein Ausdruck von Kraft, Mut und nicht zuletzt von Widerstand ist.

Der herrschende Zwang zur makellosen Schönheit, zum perfekten Körper verstärkt den Druck, welchem <behinderte> Frauen ohnedies ausgesetzt sind. Sie stehen unter einem enormen Anpassungsdruck. Der Anpassungsprozeß macht sich in ihrer Sozialisation bemerkbar. Aus Texten oder Berichten, in denen <behinderte> Frauen ihre Erfahrungen schildern wird deutlich, daß sie bereits in ihrer Kindheit am eigenen Leib erfahren haben, was es bedeutet, mit allen erdenklichen Mitteln jenem herrschenden Bild von Schönheit so gut wie nur möglich angepaßt zu werden und trotzdem ständig diskreditierenden Blicken ausgesetzt zu sein. "Viele behinderte Frauen sind jedoch von Kindheit an darauf gedrillt worden, ihre Behinderung durch bestimmte Kleidung, Prothesen oder das Vermeiden bestimmter Bewegungen so gut wie möglich zu kaschieren, zu verbergen oder gar zu verheimlichen - das Ziel aller Wünsche."[181]

Dies führt zu jener Entfremdung des Körpers vom Selbst, von der ich bereits im Kapitel "Institutionalisierung" im Zusammenhang mit der Rehabilitationsmaßnahme "Therapie" gesprochen habe. Die Entfremdung des Körpers vom Selbst ist dabei als Ergebnis einer Reihe von vielfältigen Prozessen zu verstehen, die bewirken, daß der als <behindert> diagnostizierten Person ihr eigener Körper, sei es durch diverse Rehabilitationsmaßnahmen, sei es durch operative Eingriffe oder allein durch die Tatsache, daß ständig Dritte darüber bestimmen, was ihrem Körper gut tut, immer fremder wird.

Mit anderen Worten, der<behinderten> Frau, dem <behinderten> Mann, dem <behinderten> Kind wird auf ganz unterschiedliche Weise das Gefühl vermittelt, daß sie nicht sein dürfen, wie sie sind: Ihr Körper wird kontrolliert, manipuliert, zurechtgebogen und korrigiert. Fehlende Glieder werden durch Kunststoff, Plastik (Prothesen) ersetzt und mittels höchster Technik wieder bewegungsfähig gemacht. In diesem Sinne ist es der defektorientierte, medizinische Blick, der die Rigidität des Schönheitsideals untermauert und wesentlich zur Entfremdung des Körpers vom Selbst beiträgt. Der medizinische Blick produziert eine Norm, die bestimmt, was als schön zu gelten hat.

Dem Gebärzwang steht mehr als ein Gebärverbot gegenüber: <Behinderung> soll mit allen Mitteln verhindert werden

Neben dem Schönheitsideal prägen die gesellschaftlichen Zuschreibungen, bei denen Frauen auf die Rolle der Hausfrau und Mutter reduziert werden, das Frauenbild. Soziale Achtung erlangen Frauen nur unter der Bedingung, daß sie ihre gesellschaftlichen Verpflichtungen möglichst perfekt und hingebungsvoll erfüllen und die dementsprechenden Voraussetzungen vorweisen. Ein wesentlicher Teil dieser Voraussetzungen besteht in "ihrer" Fähigkeit die häusliche "Reproduktion(-sarbeit)" - also Kinder gebären und Hausarbeit - verrichten zu können.

Die "Reproduktionsfähigkeit", welche bei Frauen normalerweise vorausgesetzt wird, wird der <behinderten> Frau weniger abgesprochen, als vielmehr gar nicht erst zugesprochen. Die <behinderte> Frau muß um ihr Recht, Mutter werden zu können (bein)hart kämpfen, schlimmer noch, sie muß sich unter Umständen mit allen erdenklichen Mitteln dagegen wehren, nicht sterilisiert zu werden. Die Angst, daß <behinderte> Frauen tatsächlich Kinder gebären und sich auf diese Weise reproduzieren könnten, übersteigt das Vorurteil bei weitem, wonach <Behinderte> aufgrund ihrer Konstitution nicht in der Lage sind, Kinder zu zeugen oder zu gebären und daher per se als unfruchtbar bzw. impotent gelten, wobei man gerade hinter dem bereits genannten Vorurteil, welches von der Unfruchtbarkeit <behinderter> Frauen ausgeht, die verdrängte Angst sehen könnte, daß sie eben nicht unfruchtbar sind. Es beruht auf der Vorstellung, daß <Behinderte> keine sexuellen Bedürfnisse haben und deshalb sozusagen als asexuelle Wesen gelten, sprich keine "richtigen" Männer bzw. Frauen sind. Diese diskriminierende Schlußfolgerung, bei welcher eine sichtbare körperliche oder geistige Abnormität mit Unfruchtbarkeit und Impotenz gleichgesetzt wird ist nicht nur eine Verleugnung der Realität, (es gibt <behinderte> Frauen, die Mütter und <behinderte> Männer, die Väter sind!) sie ist gleichzeitig insofern ein wichtiger Bestandteil der Erfahrungen von <behinderten> Frauen und Männern, als dieselben in ihrer Mutter- und Vaterrolle einfach nicht wahrgenommen werden.

Stärker und auf jeden Fall folgenschwerer erscheint mir jedoch wie bereits betont die herrschende Angst, daß <behinderte> Eltern tatsächlich Kinder in die Welt setzen könnten. In dieser Angst verbirgt sich die grundsätzliche Angst vor <Behinderung>, die sowohl auf dem herkömmlichen alten und ständig reproduzierten <Behindertenbild>, das die betreffende Person als leidend, ohnmächtig, hilflos widerspiegelt, sie zum unberechenbaren, unheimlichen Monster macht. Die Angst resultiert unter anderem aus der laufenden Produktion von entfremdendem Wissen, die wie wir gesehen haben durch die Medizin gewährleistet, aber auch durch Institutionalisierung und Stigmatisierung von Menschen, die als <behindert> gelten, gefördert und zementiert wird. Es handelt sich um eine meist verdrängte Angst, die aber immer wieder spätestens kurz vor bzw. nach einer Geburt eines Kindes, wo ständig dieselben Sätze wiederholt werden, wie: "Hauptsache, es ist gesund"[182], alles andere wird schon gehen!" oder "Ist alles in Ordnung, darf man gratulieren?" Die Zeiten in denen die Frage gestellt wurde, ob es beide überlebt haben sind zumindest in unserer kapitalistischen Welt schon längst vorbei. Daß das Kind lebt ist schon fast selbstverständlich. Nun geht es vielmehr darum, wie es ist, ob es den Erwartungen entspricht, kraß ausgedrückt: "ob es alle Gliedmaßen auch dort hat wo sie hingehören".

Es herrscht der Zwang ein normales, kräftiges unversehrtes Kind zu gebären - <Behinderung> muß mit allen nur erdenklichen Mitteln verhindert werden. Das erklärt einmal mehr, weshalb <behinderte> Frauen keine Kinder bekommen sollen, besser dürfen. Nach dem Motto "Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm" stellen sie die ersten Adressatinnen der humangenetischen Beratung dar. Das Bestreben, Schwangerschaften von Frauen, die als <behindert> gelten, frühzeitig zu unterbinden bzw. diese, bevor sich das "Problem" überhaupt stellt, unmöglich zu machen, manifestiert sich in der Humangenetik, im geltenden Sterilisationsgesetz und schließlich in der pränatalen Diagnostik.

Was bedeutet das für die <behinderte> Frau? Sie wird in ihrer Mutterrolle nicht wahrgenommen, mehr noch das Recht, Mutter zu sein wird ihr schlichtweg abgesprochen. Daß davon ausgegangen wird, daß <behinderte> Frauen eher <behinderte> Kinder gebären, macht sie zu einem bio-politischen Risikofaktor, der nicht berechenbar und überprüfbar bleiben muß, sondern den es grundsätzlich zu reduzieren gilt. Das heißt für die <behinderte> Frau, daß sie, so wie sie ist, nicht angenommen wird, daß man auch ihre Geburt verhindert hätte, wenn dies möglich gewesen wäre. Mit der Empfehlung zum Schwangerschaftsabbruch aufgrund eugenischer Indikation wird aus der Sicht der <behinderten> Frau gleichzeitig ihr eigenes Lebensrecht in Frage gestellt.

Das Fazit lautet: Die <behinderte> Frau wird in ihrem Frausein behindert. Auf direktem oder indirektem Wege wird ihr immer wieder das Lebensrecht abgesprochen. Die realpolitische Situation zeigt sich einerseits in einer <Behindertenarbeitslosenquote>, welche doppelt so hoch ist, wie die normale; andererseits in der nicht zu leugnenden Tatsache, daß ein großer Teil der Personen, die als <behindert> gelten, nach wie vor in Heimen und Anstalten leben müssen bzw. dort verwahrt werden. Damit wird deutlich, wie schwierig es ist, das negative Bild der <behinderter> Frau nicht noch massiver zu verstärken, zumal das gesellschaftlich konstruiertes Phänomen <Behinderung> nicht als solches angesehen wird. Der Effekt: <Behinderte> Frauen werden ins soziale Eck gedrängt bzw. in den privaten Bereich verbannt. Deshalb scheint es mir an dieser Stelle wichtig mit Nachdruck darauf hinzuweisen, daß das Bild, welches ich von der <behinderten> Frau zeichne, an dieser Stelle zwangsläufig negativ erscheinen muß, als es sowohl ihre gesellschaftliche Unterdrückung und Diskreditierung als auch den herrschenden Zwang zur Normalität widerspiegelt.

Das Ziel meiner Überlegungen liegt sicherlich nicht darin, die <behinderte> Frau in ihrer Opferrolle darzustellen, das hieße ja sie als ohnmächtig und hilflos zu deklarieren(dies wird bereits zur Genüge getan! ). Das ist sie nicht. Mir geht es vielmehr darum, die ausgrenzenden diskriminierenden Rahmenbedingungen in unserer Gesellschaft zu durchleuchten und die Norm in ihrer kategorisierenden und selektiven Wirkungsweise aufzudecken um somit letzten Endes die <Behindertenfrage> einmal mehr als politische Frage, als Frauen- wie Männerfrage, zu deklarieren. Nur auf diesem Weg wird es möglich werden, die Normen aufzubrechen sowie die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu verändern, sie insofern neu zu gestalten, sodaß die <Behindertenfrage> als <Behindertenfrage> Sinn und Zweck verliert.

Die diskreditierende Betrachtungsweise der <doppelten - mehrfachen Diskriminierung>

Ausgehend von der oben aufgezeigten gesellschaftlichen Positionierung und Diskreditierung der <behinderten> Frauen könnte man nun den Zustand der <behinderten> Frau folgerichtig als Rollenlosigkeit bezeichnen, der daraus resultiert, daß sie weder als Mutter noch als Frau gesellschaftliche Anerkennung erlangt. "Die Möglichkeit, gesellschaftliche Anerkennung über verstärkte Annahme der Geschlechtsrolle zu gewinnen, ist Frauen <mit Behinderung> verwehrt: Da die Rolle der Frau per se schon keine Anerkennung bringt, ist dieser Weg gewissermaßen die Manifestierung ihrer gesellschaftlichen Geringschätzung (nichtsdestotrotz wird dieser Weg von vielen Frauen mit Behinderung mangels Alternativen beschritten). Für behinderte Frauen gibt es keine positiv besetzten Rollen, aus denen sie wählen könnten. Ihr Zustand ist gewissermaßen der der Rollenlosigkeit [...]."[183]

Weit verbreitet ist auch die Ansicht, daß <behinderte> Frauen in zweifacher Weise (als Frau und als <Behinderte>) oder sogar auf mehrfache Weise (als Frau, als Ausländerin, als <Behinderte> usw.) diskriminiert werden,"[...] weil sie in Personalunion zwei gesellschaftlichen Gruppen angehören, die Diskriminierungen ausgesetzt sind: Frauen und Behinderten. Dabei vereinen sie nicht nur die Diskriminierungen beider Gruppen auf sich; vielmehr potenzieren sich die Diskriminierungen bei diesem Zusammenspiel. Man könnte sagen, daß sich die traditionelle Diskriminierung von Frauen und Behinderten hier wie durch ein Prisma verstärkt."[184]

Ich persönlich lehne die weitverbreitete Ansicht, wonach frau <mit Behinderung> in doppelter Weise diskriminiert wird, ab. Diese Betrachtungsweise bewirkt, daß <behinderte> Frauen erst recht auf die passive Opferrolle reduziert werden. Des weiteren sehe ich aber auch die Gefahr, daß dadurch Benachteiligungen, diskreditierende Verhaltensweisen und Demütigungen, gegen welche <behinderte> Frauen nur zu oft allein ankämpfen müssen, als ihr persönliches Problem, als ihr unabänderliches Schicksal deklariert werden.

Daß diskriminierende Handlungen, denen <behinderte> Frauen ausgeliefert sind, explizit als Unterdrückungsform von <Behinderten> angesehen werden, zeigt sich u.a. in Äußerungen, wie der folgenden:"Es ist schon schlimm, was diese Menschen alles erleiden müssen!" Die ständige Reduktion der Frau auf ihren <Behindertenstatus> kommt auch in jenen Begründungen zum Ausdruck, mit denen die fehlende Auseinandersetzung gerechtfertigt wird:"Ich hatte bisher noch keinen Umgang mit solchen Menschen" oder "Ich habe mich mit diesem Problem noch nie richtig auseinandergesetzt." In dem Moment, in dem die gesellschaftliche Stellung der <behinderten> Frau auf ihre körperliche, geistige und oder seelische Beeinträchtigungen zurückgeführt wird, wird die Diskriminierung von <behinderten> Frauen gefestigt und gerechtfertigt.

Frau wie Mann tragen auf diese Weise zur Formierung der Institution <Behinderung> bei, sie festigen das besondere Problem, welches das <Behindertendasein> scheinbar auszeichnet und darstellt. Keine Lage, keine Situation, mag sie auch noch so speziell und außergewöhnlich erscheinen, kann jemals eine diskriminierende Handlung rechtfertigen.

Auch Jenny Morris vertritt den Standpunkt, daß es nicht hilfreich oder zielführend ist, von einer doppelten Benachteiligung der Frauen zu sprechen: "Ich glaube nicht, daß ich oder viele andere behinderte Frauen in den Analysen nichtbehinderter Forscherinnen lesen wollen, wie schrecklich unser Leben doch ist, weil wir unter zwei Arten von Unterdrückung 'leiden'."[185] In diesem Zusammenhang weist Morris auf die Widersprüchlichkeit der Argumentation hin, in der Feministinnen sich einerseits gegen die Opferrolle der Frau auflehnen, in der Auseinandersetzung mit dem Thema <Behinderung> sich jedoch ihrer Benachteiligung als Frau besinnen.

Die Diskreditierung zeigt sich allein schon darin, daß <behinderte> Frauen oft das Gefühl haben, sich stets aufs neue für ihr (sichtbares) Anderssein rechtfertigen zu müssen. Hier wird deutlich wie sehr sie in ihrem Dasein, in ihrem Frausein <behindert> werden. Deshalb finde ich es widersinnig zwischen verschiedenen Unterdrückungsformen, denen Frauen aufgrund ihrer Nationalität, Hautfarbe, Religion, Beschäftigung oder eben <Behinderung> ausgesetzt sind, zu unterscheiden. Das führt einzig und allein zu einer neuen Kategorisierung und Marginalisierung von Frauen, was nichts anderes bedeutet, als daß Frauen nicht akzeptiert werden, wie sie sind.

Sind die Formen der Unterdrückung und Diskreditierung von Frauen auch sehr unterschiedlich, so muß deshalb noch nicht lange nicht von einer doppelten oder mehrfachen Diskriminierung gesprochen werden. Meiner Ansicht nach ist jede Art der Diskreditierung, ganz gleich wie, in welcher Form oder aus welchen Grund Frauen benachteiligt, ausgebeutet, körperlich oder seelisch verletzt werden, Ausdruck von Unterdrückung und Herrschaft, die es zu hinterfragen und zu bekämpfen gilt. Das Modell der "doppelten Diskriminierung" stellt für sich selbst eine Diskriminierung dar, indem es Frauen vom Frausein ausschließt - gleichsam auf der realen Ebene seine theoretische Begründung selbst liefert.

Die <behinderte> Frau - das Andere vom Anderen oder ihre gesellschaftliche Auslöschung.

Im folgenden gehe ich etwas näher auf eine grundlegende feministische These ein. Es handelt sich dabei um die These, nach der Feministinnen die gesellschaftliche Unterdrückung und Diskriminierung der Frau darauf zurückführen, daß die Frau als das Andere mit Bezug auf den Mann gesetzt wird. Der Grund, warum ich mich im Rahmen meiner Arbeit mit dieser These auseinandersetze ist ganz einfach der, daß ich mir die Frage gestellt habe, was die Setzung der Frau als das Andere des Mannes für die <behinderte> Frau wirklich bedeutet.

Simone de Beauvoir schreibt: "Sie [die Frau] ist mit Bezug auf den Mann determiniert und differenziert, er aber nicht mit Bezug auf sie. Sie ist das Unwesentliche gegenüber dem Wesentlichen. Er ist das Subjekt, er ist das Absolute: sie ist das Andere."[186] Übertragen auf die <behinderte> Frau bedeutet dies zunächst einmal, daß sie aufgrund ihrer körperlichen und oder geistigen Abnormitäten, das letzte Glied in der Kette bildet: an erster Stelle steht der sogenannte normale Mann, ihm folgt die sogenannte normale Frau, die mit Bezug auf den normkonformen Mann bereit das Nicht-Normale darstellt, ihr wiederum folgt der <behinderte> Mann und schlußendlich an letzter Stelle ist die <behinderte> Frau positioniert. Die <behinderte> Frau ist in diesem Sinne bereits mit Bezug auf die Frau, die als das Andere vom Mann gesetzt wird, determiniert und differenziert, geschweige denn mit Bezug auf den Mann. Sie stellt das ganz Andere, das Andere vom Anderen oder das Abnorme in bezug auf das Nicht-Normale dar.

Wenn ich an dieser Stelle die <behinderte> Frau als das Andere vom Anderen bezeichne, so geschieht das, weil ich davon ausgehe, daß sich die Formen gesellschaftlicher Diskreditierung <behinderter> Frauen nicht nur deutlich von jenen <nichtbehinderter> Frauen unterscheiden, sondern weil sie viel krasser sind. Diese Bezeichnung erhält allein schon dadurch ihre Berechtigung, daß sich Frauen an der Unterdrückung <behinderter> Frauen beteiligen.

Ausgehend davon, daß die Frau in ihrer Setzung als das Unwesentliche zugleich als Objekt konstituiert wird, stellt sich mir die Frage, wo die <behinderte> Frau in Erscheinung tritt. Die zwangsläufige Antwort darauf: Nirgends. Sie wird an den Ort "Nirgendwo" abgedrängt. Sie verschwindet: Als Abweichung der Abweichung tritt sie in ihrem Überdeterminiertsein überhaupt nicht mehr als Subjekt in Erscheinung.

Die feministische These, in der die Frau in ihrer Setzung als das Andere des Mannes aufgedeckt wird, belegt folglich ganz klar die gesellschaftliche Auslöschung der <behinderten> Frau. Anhand dieser feministischen Theorie und Gesellschaftskritik läßt die herrschende Diskreditierung und Aussonderung von <behinderten> Frauen über weite Strecken nicht nur begründen sondern auch analysieren. Besonders deutlich zeigt sich dies angesichts der Tatsache, daß die auf diesem Weg theoretisch begründete "Auslöschung" der <behinderten> Frau einen realen Hintergrund hat: Ihr wird das Recht auf Leben abgesprochen - es handelt sich deshalb um eine reale Auslöschung! Der Grund, warum ihr Leben auf verschiedenen Ebenen (Medizin, in philosophischen Diskussionen über ethische Fragen aber auch im alltäglichen Leben) als lebensunwert deklariert wird, ist meiner Ansicht allein darauf zurückzuführen, daß sie nicht akzeptiert wird wie sie ist. Sie ist ganz einfach nicht so wie sie sein sollte und deshalb wird sie nur oft genug mit Mitleidsbekundungen überschüttet.

Aus meinen Überlegungen könnte ich an dieser Stelle einfach (und sicher berechtigterweise) die Schlußfolgerung ziehen, daß die gesellschaftliche Unterdrückung und Auslöschung der <behinderten> Frauen auf ihre Setzung als das Andere mit Bezug auf das Andere (die Frau als Frau) zurückzuführen ist. Die Tatsache jedoch, daß auf diese Weise für die <behinderte> Frau so gut wie kein Spielraum mehr bleibt, sich zu bewegen, sich zu artikulieren und sich zur Wehr setzen zu können, die Tatsache, daß als zwangsläufige Folge ihrer Besetzung nichts mehr übrig bleibt, von dem was Frausein bedeuten könnte, führt dazu, daß diese feministische These für mich nicht in voller Konsequenz vertretbar ist:

Von der theoretischen wie realen Prämisse der Auslöschung der <behinderten> Frau ausgehend, würde ein Arbeiten mit dieser feministischen These analystisch nicht über die Problematik der gesellschaftlichen Diskriminierung und Benachteiligung der <behinderten> Frau hinausgelangen.bzw. am herkömmlichen <Behindertenbild>, das ich in meiner Arbeit so oft kritisiert habe, weiterhin festhalten und zementieren. Mit anderen Worten: Die ausschließliche Auseinandersetzung mit der Frage, in welcher Form sich Aussonderung und Ausgrenzung <behinderter> Frauen manifestieren, läßt keinerlei Perspektiven zu. Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden, eine derartige Auseinandersetzung ist sicher eminent wichtig, sie allein genügend aber nicht. Der Tatsache, daß die <behinderte> Frau ins Abseits gedrängt wird, muß eine positive Komponente entgegengesetzt werden, welche der <behinderten> Frau ihre Stärke zurückgibt. Identifiziert sich die <behinderte> Frau ausschließlich mit der ihr zugedachten gesellschaftlichen Position, so führt dies erzwungenermaßen dazu, daß sie aus gesellschaftspolitischer Sicht verschwindet bzw. abwesend bleibt.

Geht man von der Setzung der <behinderten> Frau als das Andere vom Anderen aus, so bestätigt man damit ihre Setzung als <Behinderte> und übersieht sehr leicht, daß es sich beim Phänomen <Behinderung> um ein gesellschaftlich konstituiertes Phänomen handelt. Als weiteren Kritikpunkt, den ich in bezug auf diese gesellschaftskritische Betrachtungsweise anführen möchte, ist jener der Polarisierung zwischen Frau und Mann. Sowohl die gesellschaftliche Ausgrenzung als auch die selektiven bio-politischen Maßnahmen, deren Ziel darin besteht <behindertes> Leben so weit wie möglich zu verhindern, {be}treffen Männer in gleicher Weise wie Frauen. Es wäre ein grundlegender Fehler, eine Verleugnung der Realität, davon auszugehen, das es sich hierbei um ein geschlechtsspezifisches oder eben um ein frauenspezifisches Problem handelt: Nicht nur die <behinderte> Frau wird als das ganz Andere gesetzt!!

Gesellschaftliche Unterdrückung von <behinderten> Frauen anhand dieser feministischen These aufzuzeigen, erscheint mir schlußendlich auch deshalb als unzureichend und zu einseitig, weil sie wichtige Machtmechanismen außer acht läßt. Es handelt sich dabei um Mechanismen und Techniken, die ihre Wirksamkeit in der ständig reproduzierten Setzung von Normal und Nicht-Normal haben.

Man könnte sogar sagen, daß die dargelegte These sowie ihre mögliche Bedeutung für die <behinderte> Frau die Norm in ihrer Wirkung festigt und bestätigt, indem sie die <behinderte> Frau als personifizierte Abnormität setzt: Ausgehend davon, daß der Mann das Normale, die Frau das Nicht-Normale darstellt, muß die <behinderte> Frau zum Inbegriff des Abnormen deklariert werden. In stillschweigendem Konsens unterliegt der Norm aber jede Frau wie jeder Mann.

Die Norm definiert wie der Mann - die Frau zu sein hat, wer ein Mann - eine Frau ist, indem sie Bilder produziert.

Bezüglich der Machtmechanismen der Norm möchte ich an dieser Stelle auf Kapitel I verweisen. Zusammenfassend werde ich jetzt aber erläutern, warum ich es für überaus wichtig halte, im Rahmen einer Analyse der Lebenssituation von <behinderten> Frauen und Männern die gesellschaftliche Norm in ihrer ausgrenzenden Wirkung mitzuberücksichtigen. Die Norm basiert auf der ständigen Setzung von Normal und Nicht-Normal. Wirksam wird die Norm erst durch die gesetzte (alltägliche) Handlung, indem sich Mann wie Frau an sie halten und sie erfüllen. So ist es auch die Norm, die zur Bildung der gesellschaftlichen Konstrukte "Mann" sowie "Frau" wesentlich beiträgt. Sie definiert wie ein Mann bzw. eine Frau in unserer Gesellschaft zu sein hat; die Norm bestimmt, was ihn als Mann und sie als Frau kennzeichnet.

Die Norm produziert somit das Bild der normalen (richtigen) anpassungsfähigen, aufopferungsbereiten schönen Frau, wie das Bild des normkonformen Mannes, den Stärke, Strebsamkeit, Pflichtbewußtsein aber auch Härte Durchsetzungsvermögen und Leitungsfähigkeiten zugesprochen werden. Sie sind die Leitbilder, mit denen Mann wie Frau sich indentifizieren sollten. Diesen Bildern werden andere gegenüber gestellt, die das Abnorme zum Ausdruck bringen sollen. Zu ihnen gehört u.a. auch das <Behindertenbild>.

Die Produktion derartiger Bilder bewirkt eine Zementierung der Institution <Behinderung> und stärkt gleichzeitig die Norm als Norm.

Auf der einen Seite festigen die Idealbilder der perfekten Frau, des perfekten Mannes das gesellschaftliche Konstrukt <Behinderung>, während das entfremdende und diskriminierende Bild der <behinderten> Frau, des <behinderten> Mannes andererseits das herrschende Frauen- und Männerbild als Leitbild bestätigt und rechtfertigt.

Die Setzung der <behinderten> Person als das Nicht-Normale, als das Andere, ist um so krasser, deutlicher, folgenschwerer und gewaltsamer, je größer der Druck, der Zwang zur Konformität ist. Das Nicht-Normkonforme muß als das Andere definiert werden, um überhaupt etwas als normal bezeichnen zu können. Die Formierung des Abnormen ist die Schaffung des Anderen von dem sich die <normale> Frau, der <normale> Mann abgrenzen kann. Dieses Sich-Abgrenzen stellt zugleich eine Setzung dar, in der Frau wie Mann sich als normal deklariert und sich somit als Subjekt setzt.

Meine Schlußfolgerung lautet: Die <behinderte> Person deckt die Norm als Norm auf. Sie macht die Normalitätsmacht als das sichtbar, was sie in Wirklichkeit ist: eine Macht die bewegt, formt und ausschließt, indem sie definiert, kategorisiert und positioniert. Es ist eine Macht, die durch den Einsatz eines Dokumentations- und Kontrollapparats den einzelnen überprüft und überwacht.

Zurückkehrend zur feministischen These, die davon ausgeht, daß die Frau als das Andere mit Bezug auf den Mann gesetzt wird, scheint es mir im Rahmen einer Analyse der gesellschaftlichen Positionierung und Unterdrückung von Frauen, zu wenig und zu einseitig von patriarchaler Herrschaft zu sprechen. Ich ziehe es vor von einer Herrschaft zu sprechen, die sich in der Setzung von Normal und Nicht-Normal manifestiert. Sie bestimmt zu einem wesentlichen Teil was Mann- bzw. Frausein in einer Gesellschaft bedeutet. Aus diesem Grund halte ich es für angebrachter, die gesellschaftliche Unterdrückung von Frauen nicht auf ihre Setzung als das Andere mit Bezug auf den Mann bzw. die Setzung der <behinderten> Frau auf ihre Setzung als das Andere mit Bezug auf das Andere zurückzuführen, sondern den Grund für die herrschende Diskreditierung und Ausgrenzung von Frauen vielmehr in der Tatsache zu sehen, daß sie ständig von außen definiert werden.

Nach Audre Lorde "[...] ist es axiomatisch, daß wir, wenn wir uns nicht für uns selbst definieren, von anderen definiert werden - und zwar zu ihrem Gebrauch und unserem Schaden."[187]

<Behinderung> als stärkste Form des Aufbegehrens gegen die Norm.

Der Unterschied zwischen der Setzung der Frau als das Andere des Mannes und der kritischen Betrachtungsweise, wonach die Frau von außen definiert wird, liegt einmal darin, daß die Setzung absolut und unveränderbar erscheint, während die Tatsache des Definiertwerdens viel leichter in Frage zu stellen ist. Wenn man von einer Setzung der Frau als das Andere ausgeht, so kann zwar das Eine (Mann), welches das Andere bestimmt, in Frage gestellt werden, aber die Frage, was Frausein bedeutet, bleibt unbeantwortet. Bezogen auf die <behinderte> Frau hieße das, daß sie eine Leerstelle bleibt. Zudem wird das Eine in seiner mächtigen Position gestärkt und gefestigt, zumal die Frau, gerade indem sie sich gegen ihre Setzung als das Andere wehrt, diese Setzung wieder bestätigt. Ständig damit beschäftigt, zu beweisen, daß sie nicht das Andere ist, braucht sie wahnsinnig viel Energie allein, um sich immer wieder abzugrenzen und erfährt dadurch, die Setzung durch sich selbst - sie setzt sich also erzwungenermaßen immer wieder als das Andere. Es ist eine endlose Spirale von Setzung und Widerstand.

Geht frau jedoch davon aus, daß sie in ihrem Frausein behindert wird, indem sie auf die verschiedenen Rollen reduziert und somit von außen definiert wird, so hat sie von sich aus viel eher die Möglichkeit, die ihr zugeschriebene Rolle abzulehnen, sie als Rolle aufzudecken bzw. der Definition, durch welche sie von außen her bestimmt wird, eine andere entgegenzusetzen. Sie kann sich nur selbst definieren, indem sie lebt, indem sie handelt und Entscheidungen trifft, indem sie einfach versucht, sie selbst zu sein, um für die Welt offen zu bleiben. In diesem Sinne könnte die Antwort auf die bereits gestellte Frage, was Frausein bedeuten könnte, bzw. wie frau Frau definieren könnte, folgendermaßen lauten: Es gibt so viele Definitionen von "Frau", wie es Frauen gibt, aber keine, die die Vielfalt des Frauseins umfassen könnte.[188]

Dasselbe gilt natürlich auch, und damit schließt sich der Kreis, für jene Frauen, die als <behindert> definiert werden und deshalb auf ihre besondere Weise in ihrem Frausein behindert werden. Gerade indem frau sich gegen ihre Reduktion auf den <Behindertenstatus> auflehnt, ihr Recht auf ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben einfordert, bzw. ihr Leben nach ihren Vorstellungen und Wünschen gestaltet, sich gegen Übergriffe und ständige Bemutterung zur Wehr setzt, medizinische Eingriffe sowie diverse Ausbesserungstechniken verweigert, ist sie Frau und definiert sich selbst.

Bereits in ihrem Dasein bricht sie die Norm. Indem sie sie bricht, macht sie die Norm als Norm, als Zwang, als Definitionsmacht sichtbar. <Behinderung> ist Ausdruck der Vielfalt der Lebensformen und gleichzeitig lebendigste und stärkste Form des Aufbegehrens gegen die Norm, die sich mit allen erdenklichen Mitteln dagegen wehrt, aufgedeckt zu werden.



[160] MORRIS, Jenny: Feminismus und Behinderung; in: Sozialwissenschaftliche Forschung & Praxis für Frauen e.V. (Hrsg.): beiträge. zur feministischen Theorie und Praxis. Gewalt-tätig; Köln 1994 (17. Jahrgang), Heft 37, S. 66. Im Original erschienen als: MORRIS, Jenny: Feminism and Disability; in: LIGHT, Alison et. al (Hrsg:) Feminist Review; London 1993, Heft 43, S. 58. Im folgenden führe ich sowohl die Seitenangaben der deutschen Übersetzung als auch der englischen Originalausgabe an.

[161] SPELMAN, Elizabeth, zit. n. MORRIS: Feminismus und Behinderung, S. 66. bzw. MORRIS: Feminism and Disability, S. 58.

[162] LUX: Frauen - Körper - Politik, S. 18.

[163] LUX: Frauen - Körper - Politik, S. 19f.

[164] FOUCAULT: Überwachen und Strafen, S. 39

[165] Ich finde es verwegen, in diesem Zusammenhang von verschiedenen Formen von Differenz zu sprechen, weil ich darin nicht die Vielfalt erkenne, die das Frausein umfaßt. Die Bezeichnung Formen von Differenz beinhaltet die Aussage, daß beide Gruppen, die <behinderten> und die älteren Frauen, Gemeinsamkeiten aufweisen, welche sie von den übrigen Frauen unterscheidet. Sie bilden Formen von Differenz, weil sie von der Norm abweichen und deshalb unterdrückt werden.

[166] RAMAZANOGLU, Caroline, zit. n. MORRIS, Feminismus und Behinderung, S. 66. bzw. MORRIS: Feminism and Disability, S. 59.

[167] MORRIS: Feminismus und Behinderung, S. 68. bzw. MORRIS: Feminism and Disability, S. 60.

[168] FINCH, Janet, zit. n. MORRIS: Feminismus und Behinderung, S. 69. bzw. MORRIS: Feminism and Disability, S. 62.

[169] MORRIS: Feminismus und Behinderung, S. 71. bzw. MORRIS: Feminism and Disability, S. 63f.

[170] MORRIS: Feminismus und Behinderung, S. 71. bzw. MORRIS: Feminism and Disability, S. 63.

[171] MORRIS: Feminismus und Behinderung, S. 73. bzw. MORRIS: Feminism and Disability, S. 67.

[172] MORRIS: Feminismus und Behinderung, S. 75. bzw. MORRIS: Feminism and Disability, S. 69.

[173] GRIFFIN, Susan, zit. n. MORRIS: Feminismus und Behinderung, S. 73. bzw. MORRIS: Feminism and Disability, S. 67.

[174] STANLEY, Liz/WISE Sue, zit. n. MORRIS: Feminismus und Behinderung. S. 73. bzw. MORRIS: Feminism and Disability, S. 67.

[175] siehe Kapitel "Medizin"

[176] Ingrid Strobl beschäftigte sich in zwei Büchern und einem Film mit dem Thema Frauen im Widerstand bzw. mit dem jüdischen Widerstand gegen die deutsche Besatzung.

[177] STROBL, Ingrid: Frausein allein ist kein Progamm; Freiburg 1989, S. 60.

[178] STROBL: Frausein allein ist kein Progamm, S.60.

[179] STROBL: Frausein allein ist kein Progamm, S.67.

[180] STROBL: Frausein allein ist kein Progamm, S.68.

[181] LUX: Frauen - Körper - Politik, S. 16.

[182] Es ist wohl kaum anzunehmen, daß damit eine kleine Grippe oder ein Ausschlag gemeint ist oder doch? !

[183] KÖBSELL: Eine Frau ist eine Frau ist eine Frau ..., Zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderung; in: BARWIG/BUSCH(Hrsg.): "Unbeschreiblich weiblich!?", S 35.

[184] KÖBSELL: Eine Frau ist eine Frau ist eine Frau ..., S. 34.

[185] MORRIS: Feminismus und Behinderung, S. 70f. bzw. MORRIS: Feminism and Disability, S. 63.

[186] DE BEAUVOIR, Simone: Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau; Reinbek bei Hamburg 1992, S. 12

[187] LORDE, Audre, zit. n. MORRIS: Feminismus und Behinderung. S. 72. bzw. MORRIS: Feminism and Disability, S. 66

[188] Vielleicht könnte die Antwort auf die Frage, was Mannsein bedeutet, ähnlich beantwortet werden, doch dies sollen die Männer selbst beantworten.

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Lebenslauf

15.01.1971

geboren in Bruneck

1977 - 1982

Besuch der Volkschule Antholz Mittertal

1982 - 1985

Besuch der Mittelschule Olang

1985 - 1991

Fachlehranstalt für kaufmännische Berufe in Bruneck

seit 1991

Pädagogoikstudium an der Universität Innsbruck

seit 1995

aktive Mitarbeit bei der Selbstbestimmt - Leben - Inititative Innsbruck

1997

Mitinitiatorin einer Frauengruppe für Frauen mit Behinderung

Quelle:

Patrizia Egger: Die Konstruktion "Behinderung" oder die Macht der Normiertung.

Diplomarbeit zur Erlangen des akademischen Grades der Magistra der Philosophie; am Institut für Erziehungswissenschaften der geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck; eingereicht bei Univ.-Ass.Dr. Michaela Ralser; im März 1999

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 07.06.2006

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