Qualitätssicherung in der Integration

Zur notwendigen erweiterten pädagogischen Kompetenz der Lehrer in der Integrationssituation

Autor:in - Michael Cyrus
Themenbereiche: Schule
Textsorte: Artikel
Copyright: © Michael Cyrus 1999

Qualitätssicherung in der Integration

"Die Unterrichtsministerin sieht tatenlos zu, wie Dutzende, ja hunderte Lehrerinnen und Schülerinnen daran zerbrechen, auf sich allein gestellt, eine an sich einfache und lösbare Aufgabe nicht bewältigen zu können. Statt Hilfe zu organisieren, wie es ihre gesetzliche Pflicht ist, schaut sie bloß zu. Was muß denn noch alles passieren, ehe klar wird, daß eine echte Katastrophe vor unser aller Augen abläuft?" René Schindler in b:i 4/98

Dieser Warnruf Schindlers ist mehr als berechtigt, berührt allerdings auch Aspekte, die er nicht erwähnt und die weniger an die Arbeit der Unterrichtsministerin gebunden ist. Nach einigen Jahren Mitarbeit in der Integration in Österreich habe ich die Erfahrung machen müssen, daß die Integration einerseits von außen bedroht ist, daß aber in vielen Fällen die Bedrohung von innen durch fachliche und professionelle Mängel zumindest genauso gefährlich sein kann. Ein Beispiel der mißglückten Integration eines blinden, nichtsprechenden Mädchens in Tirol hat gezeigt, daß wesentliche Mängel in der fachlichen Arbeit dazu beigetragen haben, daß das Ziel, die Entwicklung der Kommunikation auf sprachlichem Niveau nicht nur nicht erreicht wurde, sondern auch offensichtlich ihre zu Beginn der Integrationssituation erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten verkümmerten, weil diese nicht weiterentwickelt wurden. In der entscheidenden Phase des Überganges von vorsprachlicher zu sprachlicher Kommunikation fehlte dem pädagogischen Personal die notwendige Kompetenz, diesen Übergang durch die pädagogische Arbeit abzusichern.

Der Verfasser dieser Zeilen zieht hier einige Schlußfolgerungen, die für die weitere Arbeit der Integration (nicht nur) in Österreich von zentraler Bedeutung sein können. Auch wenn im Hintergrund ein Einzelfall steht, wirft dieser Fragen auf, die von allgemeinem Interesse sein können. Es muß auch gesagt werden, daß die Integration eines Kindes mit erheblichen Deprivationen in der sozialen Entwicklung und mit Behinderung der Kommunikation unter gewöhnlichen Bedingungen besondere Schwierigkeiten aufwirft und besondere pädagogische Anforderungen stellt.

In der B:I 4/98 hat René Schindler darauf hingewiesen, daß in der Volksschule relativ schnell sonderpädagogisches Wissen an alle betroffenen Lehrer weitergegeben werden kann, dies aber im Fachlehrersystem der Hauptschulen nicht mehr möglich ist.

"Der Zusatzlehrerin wird daher rasch die Aufgabe zugewiesen, die behinderten Kinder allein zu unterrichten."

So geschah es auch im vorliegenden Fall: Auch hier wurde der Stützpädagogin, die im übrigen keine fachliche Ausbildung hatte, die Verantwortung für die pädagogische Entwicklung des einen Kindes, eines der schwierigsten Integrationsfälle, allein überlassen. Auch wenn sie "viel Erfahrung" mit diesem einen Kind hatte, zeigte sich jedoch, daß sie ohne Begleitung mit dieser Aufgabe der Entwicklung von Kommunikation und Sprache überfordert war. Es wurden auch keine Veranstaltungen getroffen, ihre Kompetenz zu stärken. Erst auf erheblichen Druck des Verfassers bemühte man sich um Stützung der Stützlehrein von außen.

Es dreht sich um die Frage nach der Lebensqualität des Kindes in der Schulsituation und um die Frage, wieweit die Aussage: "Integration ist ein Menschenrecht" zum Werbeslogan verkommt oder aber mit Leben erfüllt werden kann. Zweifellos stimmt dies so für viele Kinder mit leichterer Behinderung. Etwas anderes ist es, wenn die Kinder in der Möglichkeit eingeschränkt sind/werden, mit ihrer sozialen Umwelt Kommunikation und Sprache zu entwickeln.

Der genannte Fall macht folgenden Bedarf auf unterschiedlichen Niveaus deutlich:

1.) Bedarf auf Personalniveau:

  • Sowohl die pädagogische Vermittlerin/Stützlehrerin wie auch der/die KlassenlehrerIn bedürfen der fachlichen und professionellen Stützung der Problematik des Kindes entsprechender Kompetenz - und die Einsicht in den Bedarf der Stützung.

Es geht um die Frage nach der Professionalität: Meiner Erfahrung nach besteht (und nicht nur im vorliegenden Fall) unter Pädagogen oft das _ewusst_tändnis, _ewu ein "guter Pädagoge" alles kann. Mit der Bitte um Hilfe meint man, Schwächen zu zeigen. Auch wenn erkannt wird, _ewu Hilfe notwendig ist, "weil es einfach nicht mehr geht", ist diese Hilfssituation leicht mit dem "Makel" belastet, _ewu der/die Lehrerin meint, es _ewuss Lücken aufgefüllt werden, die sie/er nicht hätte haben dürfen. Diese Angst belastet die Begleitungssituation, indem die Offenheit schnell durch Rechtfertigungsbedarf eingeschränkt werden kann.

  • Supervision: Supervision durch eine Instanz außerhalb der Schulbehörde kann dazu beitragen, die Qualität der Arbeit mit dem Kind mit besonderem Förderbedarf zu stärken. Die Aufgaben der Supervision wären, die professionelle Haltung zur Arbeit mit Kindern mit Behinderung zu stärken (Warum hilft der Helfer?), eventuelle Konflikte zu lösen, wie sie leicht in Milieus entstehen, die von heterogenen Problemstellungen mit unterschiedlichen fachlichen und professionellen Kompetenzen geprägt sind. Die Entwicklung der Erkenntnis des Hilfsbedarfes, sowie der internen Zusammenarbeit ist ein wesentlicher Teil dieser Arbeit.

Woher sollen Pädagogen das notwendige Wissen erwerben, um im Unterricht dem Kind die Hilfen geben zu können, die es benötigt und um den Unterricht so zurechtzulegen, _ewu die Unterrichtssituationen den besonderen Bedürfnissen des Kindes entsprechen? Dazu gehört - den vorliegenden Fall als Beispiel genommen - Fachwissen über

  • die Bedingungen der frühen sozialen Entwicklung und die Bedingungen der Entwicklung der sprachlichen Kommunikation und deren Umsetzung in pädagogische Praxis,

  • die neurologischen Grundlagen zur Ausführung bestimmter motorischer Aufgaben und zur Einschätzung bestimmten Verhaltens und der Umgehung der damit verbundenen Probleme. Ohne dieses Wissen kann es zu leicht passieren, _ewu vermeintliche praktische, kognitive und soziale Fertigkeiten "geübt" werden sollen, deren Ausführung aufgrund neurologischer Bedingungen nicht möglich ist.

  • die Beurteilung von Leistung des Kindes und dessen Potential und die pädagogische Zurechtlegung um das praktische und kognitive Potential des Kindes zu sehen. Das pädagogische Personal muß Hilfe darin bekommen, die Potentiale des Kindes zu sehen, anzuerkennen und als pädagogische Ressource behandeln zu lernen. Das bedeutet nicht nur eine qualitative Änderung des Blickwinkels vom Behinderten bei dem die Behinderung das Problem ist - hin zur Herausforderung der Entwicklung dessen was positiv verfügbar sein kann. Man muß auch lernen, besondere Verhaltens- und Ausdrucksformen als potentiell entwickelbar zu betrachten und mit diesen zu arbeiten.

  • Zur Entwicklung des fachlichen Wissens gehört auch die Arbeit mit der professionellen Dokumentation: Die pädagogische Vermittlerin und der Klassenlehrer muß sich mit der Dokumentationsarbeit auseinandersetzen, die ja auch für die Begleitung wichtig ist. Es ist die Erfahrung des Verfassers, _ewu die Benutzer in der Art Situationen zu analysieren besonders oft geschult werden müssen. Das schließt mit ein, _ewu der Beobachter sich besonders darüber klar wird, unter welchen theoretischen, persönlichen, etc., Voraussetzungen er/sie beobachtet. Es kann daher sinnvoll sein, die notwendige Dokumentation auch mit einer Supervision zu verbinden.

  • Klassen- und StützlehreIn benötigen unter Umständen auch Hilfestellung darin, ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, und das die Kollegen in engerer systematischer Zusammenarbeit organisieren kann. Ein solches Konzept muß auch Schritte zu einer Kompetenzentwicklung deutlich machen.

Die Hilfestellung durch die jeweiligen SPZs (Sonderpädagogischen Zentren) kann von zweifelhafter Qualität sein, zumal ja dadurch, _ewu in der Regel das SPZ in Österreich mit der Sonderschule verknüpft ist, Interessenkonflikte auftreten, die das SPZ als Begleitung in Integrationsangeboten als inhabil erscheinen lassen.

Die Elternvereine und andere Organisationen, die die Intergration unterstützen, bekommen hier einen besondere Auftrag, der eigentlich durch die Auflage des Gesetzes der Schulbehörde zufällt. In einzelnen Fällen hat man das Problem dadurch gelöst, _ewu Konsulenten engagiert wurden; Berater und Begleiter aus dem In- und Ausland, die entsprechende Qualifikationen besitzen.

Ein solches System setzt allerdings voraus, _ewu die einzelnen IntegrationslehrerInnen und StützlehrerInnen sich ihres Hilfsbedarfs _ewusst werden und es als Teil ihrer Professionalität ansehen, diese Hilfe einzufordern um den Kindern ein optimales Angebot gegen zu können.

2.) Der Bedarf auf Systemniveau

  • Die Schulbehörde muß einen Budgetposten bereitstellen, um Beistand auch von Personen / Instanzen außerhalb des Schulsystems anfordern zu können. Wie sich die Situation bisher darstellt, muß solch Beistand aus anderen Mitteln finanziert werden.

  • Kompetenzentwicklung des SPZ oder einer anderen beratenden Instanz: Diese Instanz muß sich Gedanken darüber machen, wie vorgegangen werden kann, um Kompetenz aufzubauen und zu bewahren. Die Kompetenz, die individuell in der Arbeit eines/r StützpädagogIn mit einem Kind entwickelt wird, verschwindet, wenn "der Fall" abgeschlossen wird. Auch der/die SPZ-LeiterIn muß sich in Bezug auf schwierige Problemstellungen weiterbilden. Die SPZs müssen ein Netzwerk entwickeln, das sie befähigt, ihrerseits Kompetenz zu beschaffen, die sie in ihrer Begleitungstätigkeit benötigen.

  • StützpädagogInnen sollten grundsätzlich eine "sonder-"pädagogische Kompetenz haben, d.h. eine im Ausgangspunkte weitere Ausbildung und Kompetenz als die, die die Pädak u.ä. Institutionen zur Verfügung stellen. Sie solte auch eine professionelle Haltung entwickeln , die es ihnen ermöglicht, Probleme zu erkennen und Hilfe anzufordern. Der Verfasser hat bei früheren Gelegenheiten dafür votiert, auch nicht ausgebildete Personen als StützpädagogInnen für besondere Aufgaben zu engagieren. Dies tut er immer noch - jedoch mit der Einschränkung, daß solche Personen gleichzeitig eine relevante Ausbildung beginnen.

  • Ein Pool von Stützpädagogen: Ein Lösung wäre ein Pool von Stützpädagogen, die als Gesamtheit und systematisch ausgebildet werden könnten. Diese Stützpädagogen könnten flexibel eingesetzt werden - dort wo sie als Stützpädagogen gebraucht werden. Ein solcher Pool würde nicht nur die Kompetenzerweiterung wesentlich erleichtern, sondern ebenfalls zur Kompetenzbewahrung erheblich beitragen.

  • Elternarbeit: Die Arbeit mit den Eltern ist in Milieus mit geringer systematischer Kompetenz oft von Konflikten geprägt. Traditionell stehen die Eltern eher am Rande des schulischen Geschehens. Tatsächlich hat jedoch das Elternhaus wesentliche Bedeutung für die Entwicklung der Kinder, und es sollte eine dichte Zusammenarbeit angestrebt werden. Die Schule sollte sich jedoch nicht in die internen Belange der Familien einmischen oder diese als Teil ihrer Arbeit ansehen. Sowohl Schule wie auch eventuelle Nachmittagsbetreuung sollten bei guter Organisation und adäquater pädagogischer Arbeit so viel Gewicht in ihrer Arbeit entwickeln können, die zur Unterstützung der Entwicklung des Kindes beitragen kann - auch wenn die Bedingungen im Elternhaus schwierig sein sollten.

Es sieht so aus, daß die allgemeine politische Linie in Österreich die Integration nicht unterstüzt, auch wenn den Parteien von der Legislative ein deutlicher Auftrag gegeben wurde, ein integratives Schulangebot aufzubauen und verfügbar zur machen. Es ist auch Sache der Pädagogen, diesem Auftrag gerecht zu werden und Hilfe dafür einzufordern. Es bedeutet tatsächlich, die Integration "von hinten zu erschießen", wenn Lehrer versuchen, die Integration auch schwieriger Fälle als Einzelkämpfer "irgendwie hinzubekommen".

Den Elternverbänden und -vereinigungen, lokal oder national, entsteht neben der Kontrolle der SPZ's die Aufgabe, nicht nur die Integrationslehrer zu unterstützen sondern auch diejenigen, die eine Integration ablehnen, weil sie sich nicht kompetent genug fühlen, ein pädagogischen Angebot für Kinder mit Behinderung erstellen zu können. Diese Lehrer brauchen die Unterstützung durch die Forderung nach Kompetenzerweitereung, um sich entwickeln und ihre Begrenzungen überwinden zu können.

Die Elternvereine ebenso wie auch bewußte Kollegen besonders, müssen dem Professionsbild des pädagogischen Einzekämpfers entgegenarbeiten, und dem des Lehrers, der hinter geschlossenen Türen arbeitet und zur Teamarbeit ebenso unfähig ist, wie dazu, seine eigenen Begrenzungen zu akzeptieren und zu verändern zu versucht. Die Angst, nicht ausreichend zu sein, ein schlechter Pädagoge zu sein, ist die beste Helferin der Integrationsgegner.

Adresse der Autors:

Michael Cyrus

Ole Fladagersgate 1a

N-0353 OSLO

e-mail: michael.cyrus@eunet.no

Quelle:

Michael Cyrus: Qualitätssicherung in der Integration; Zur notwendigen erweiterten pädagogischen Kompetenz der Lehrer in der Integrationssituation

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 24.10.2006

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