Berufliche Integration ohne Emanzipation ist ein Mißverständnis

Autor:in - Reinhard Burtscher
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: erziehung heute, Sonderheft: Weissbuch Integration, Heft 3, 1998 / betrift:integration, Sondernr. 3a 1998, S. 47-51; Hrsg: Tiroler Bildungspolitische Arbeitsgemeinschaft, Studien Verlag Innsbruck 1998
Copyright: © Reinhard Burtscher 1998

Ausgangslage

Seit dem EU-Beitritt hat sich in Österreich viel getan. Die Fördermillionen fließen üppig ins Land, an allen Ecken und Enden wachsen neue Beschäftigungs-Sozialprojekte mit Unterstützung des ESF (Europäische Sozialfonds). Laut esf-news[1] ist 1997 sogar eine Unterausschöpfung im Bereich Qualifizierung um rund 20 % zu registrieren. Wer wagt Kritik zu üben? Und wozu? In Österreich scheint alles viel besser als in anderen europäischen Staaten, z. B. die Arbeitslosenquote. "Österreich wies 1996 nach Luxemburg die niedrigste Arbeitslosenquote (4,4%) auf" [2]. 230.500 vorgemerkte arbeitslose Menschen sind zwar bitter, aber die Bundesregierung bemüht sich ja, siehe: Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung Österreich.

"Offiziell sind 200.000 arbeitslos, in Wahrheit sind es 600.000" tituliert Anfang Juli eine österr. Tageszeitung[3] und beruft sich dabei auf den Wifo-Experten Norbert Geldner. Die Diskrepanz dieser Zahlen liegt in der Definition. Viele Menschen scheinen offiziell nicht in der Arbeitslosenquote auf, weil sie aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten nicht mehr aktiv eine Stelle suchen; hinzu kommen die Frühpensionisten, Karenzgänger und Notstandshilfebezieher, sowie Arbeitnehmer, die sich in diversen Stiftungen und Umschulungen befinden. Österreich ist erstklassig im Verstecken von Arbeitslosen, daß dadurch die Verhandlungsposition in Brüssel nicht leichter wird, liegt auf der Hand. Nach der Arbeitslosenquote zu urteilen, benötigen wir keine besonderen Unterstützungen in diesem Bereich. Alles paletti?

Für Menschen mit besonderen Bedürfnissen hat sich die Ausgangslage trotz Förderungen nicht gebessert, nach den Sparpaketen I und II in vielen Bereichen sogar verschlechtert. Für den Beschäftigungsbereich schreibt die Bundesregierung: "In den letzten Jahren ist auch in Österreich eine Zunahme der Behindertenarbeitslosigkeit zu verzeichnen. Betrug der Zugang von vorgemerkten Behinderten im Arbeitsmarktservice 1993 58.644 Personen, stieg der Zugang von physisch, psychisch, geistig und sinnesbehinderten Personen im Jahr 1996 bereits auf 76.309 an" [4]. Das sind die offiziellen Zahlen. Und die nicht registrierten Menschen?



[1] esf-news: des Arbweitsmarktservice Österreich / Nr. 4 Juli 1998

[2] offizielle Darstellung der Bundesregierung in: Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung Österreich. 15.April. 1998 (siehe: http://www.bmags.gv.at/

[3] Die Presse - 4./5. Juli 1998

[4] wie Fußnote 2

Arbeitsassistenz - ein Zauberwort

AMS (Arbeitsmarktservice), BSB (Bundessozialamt) und verschiedene Behindertenvereine bzw. -verbände haben erkannt, daß Menschen mit besonderen Bedürfnissen in ihrer beruflichen Integration verstärkte Unterstützung benötigen. Deshalb hat man sich international umgesehen und entdeckte das Modell "Arbeitsassistenz". Dieses Modell zeigt sich als gute Möglichkeit, um an ESF-Gelder zu kommen und so entstand eine Reihe von Projekten. In Österreich gibt es derzeit 29 Arbeitsassistenzprojekte an 42 Standorten[5]. Bei aller guter Absicht, Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen, entwickelten sich die verschiedensten Ansätze. Eines haben sie jedoch gemeinsam: den Namen Arbeitsassistenz.

Ich versuche nun eine Gegenüberstellung von zwei Arbeitsassistenz-Modellen[6], um einerseits eine definitorische Klärung zu erlangen und um andererseits eine grundsätzliche Einordnung von bestehenden Projekten zu erleichtern. Das Modell A entspricht eher traditionellen Behinderteneinrichtungen, das Modell B hingegen wird von jüngeren Initiativen befürwortet. Im Modell B der Arbeitsassistenz sind Grundüberzeugungen und Forderungen (kursiv) ergänzend angeführt. Dabei beziehe ich mich auf Ausführungen von Mag. Marietta Schneider und Christa Polster, Integration Wien.

Modell A

Modell B

Fürsorgeeinrichtung; Anlehnung an Versorgungseinrichtungen

Anbieten von Dienstleistungen; Anlehnung an Selbstbestimmt-Leben Grundsätze

begünstigte bzw. begünstigbare Behinderte

Menschen mit besonderen Bedürfnissen; keine Einschränkung

Pflicht zur Arbeit

Recht auf Arbeit

Mindestleistungspotentiale beim Behinderten

gemeinsam 100 % Leistungsfähigkeit

primär tätig im Bereich Erwerbsarbeit

Unterstützung auch in anderen Lebensbereichen z. B. Wohnen

Diagnostik - Vergangenheit: Was konnte bisher geleistet werden? Anpassung an vorhandene Leistungen / Erfahrungen

Schwerpunkt Zukunft: Welche Wünsche hat der/die Betroffene? Entwicklung von neuen Perspektiven / Utopien

Qualifizierung ergibt Arbeit

erst plazieren, dann qualifizieren

Ergänzung zu bestehenden Einrichtungen (z. B. Geschützte Werkstätten bzw. mit neuem Namen Integrative Betriebe)

Alternative zur Geschützten Werkstatt

unpolitisch

aktiv politische Arbeit

Erfolgsmessung: quantitativk

Erfolgsmessung: qualitativ

Vermittlungsdruck

Bedürfnisorientiert



[5] wie Fußnote 1

[6] Quellen: Impulse: Informationsblatt der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (Nr. 9/1998, Nr. 7/8 1998

Berufliche Integration durch Arbeitsassistenz - Jahresbericht 1997; Beratungsstelle: Integration - Wien

Selbstbestimmt arbeiten - Enthinderung: Neue Wege beruflicher Integration für Menschen mit besonderen Bedürfnissen; Broschüre zur Enquete am 19. Mai 1995 im Parlament; Grüne Werkstattschriften

esf-news: des Arbeitsmarktservice Österreich (Nr. 4 / 1998)

http://www.arbeitsassistenz.at/ - Arbeitsassistenz-Webseite des Sozialministeriums

Zur Entstehung

Die Arbeitsassistenz entwickelte sich im Zusammenhang mit dem Modell "Unterstützte Beschäftigung" (Supported Employment) in den USA. Erste Modellversuche gab es dort bereits Ende der 70er Jahre, inzwischen lassen sich in der Literatur vier Varianten von Supported Employment finden[7]. Die Grundsätze und Leitziele von unterstützter Beschäftigung prägen seit Beginn wesentlich das Bild der Arbeitsassistenz und wurden in den USA in zwei Gesetzen etabliert[8]. Hier die wichtigsten Eckpunkte von unterstützter Beschäftigung[9]:

  • bezahlte, reguläre Arbeit in einer

  • integrierten Arbeitsumgebung.

  • Der Zugang ist unabhängig von Art und Schwere der Behinderung und bietet die

  • Möglichkeit der dauerhaften Unterstützung.



[7] vgl.: impulse Nr. 7/8 März 1998: Supported Employment in den USA von Axel Junker, Madison, WI.

[8] 1984 Development Disability Act und 1987 Vocational Rehabilitation Act Amendments

[9] vgl.: impulse Nr. 5/6 Sep. 1997: Stand der Entwicklung und Perspektiven von Integrationsfachdiensten von Ulrich Adlhoch

Gemeinsamkeiten der Arbeitsassistenz-Modelle

Bevor näher auf die Unterschiede eingegangen wird, sollen die Gemeinsamkeiten der Arbeitsassistenz-Modelle vorgestellt werden.

Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz

Die Arbeitsassistenz (AA) unterstützt arbeitssuchende behinderte Menschen mit dem Ziel, eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Sie informiert über bestehende Möglichkeiten der Förderung und Qualifizierung. Sie beraten die betroffenen Menschen, unterstützen bei Bewerbungsgesprächen und führen Erstgespräche mit dem Arbeitgeber. Manchmal wird in der Anfangsphase einer Beschäftigung eine individuelle Begleitung am Arbeitsplatz angeboten. Unter anderem wird in der Literatur auch vom Job Coaching gesprochen. Laut esf-news (4/98) ist darunter folgendes zu verstehen: "Unter einem Job Coach ist eine Betreuungsperson zu verstehen, die dem behinderten Menschen beim Einstieg in die betriebliche Organisation hilft und auch Unterstützung bei der Unterweisung in die konkrete Tätigkeit am neuen Arbeitsplatz bietet. Der Job Coach ist im Gegensatz zum Patenschaftkollegen oder zur Kollegin eine externe Dienstleistung, die für die Einschulung eines Behinderten in Anspruch genommen werden kann."

Beratung und Unterstützung von Dienstgebern

Die AA bietet genauso für Arbeitgeber Informationen und Beratungen an. Sie koordiniert ExpertInnen und Facheinrichtungen und gibt Hinweise für die Gestaltung von betrieblichen Strukturen und Kommunikationsprozesse, um die ArbeitnehmerInnen optimal einsetzen zu können. Die AA bezieht die organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Erfordernisse des Unternehmens in ihren Bemühungen um berufliche Integration mit ein[10].

Krisenintervention bei der Gefahr des Arbeitsplatzverlustes

AA wirkt vermittelnd und helfend bei psychosozialen Problemen oder akuten Krisensituationen zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberIn, Vorgesetzten und KollegInnen. Sie klären über die besonderen Bedürfnisse von behinderten Menschen auf, beraten Dienstgeber über Einsatzmöglichkeiten und versuchen eine Brücke zwischen den Konfliktparteien zu bauen. Die Erhaltung eines Arbeitsplatzes ist ein wichtiges Ziel der AA[11].

Neben diesen drei zentralen Punkten zeigen die AA-Modelle unterschiedliche Ausrichtungen, die im folgenden skizziert werden.



[10] vgl.: Webseite Arbeitsassistenz http://www.arbeitsassistenz.at

[11] vgl.: Kosovic Rajmund: Hilfe zur Selbsthilfe in: Selbstbestimmt arbeiten - Enthinderung: Neue Wege beruflicher Integration für Menschen mit besonderen Bedürfnissen; Broschüre zur Enquete am 19. Mai 1995 im Parlament; Grüne Werkstattschriften

Unterschiede der Arbeitsassistenz-Modelle

Inhaltsverzeichnis

Modell A

Als Fürsorgeeinrichtung wird eine Haltung eingenommen, die dem Behinderten als Fremdbestimmung entgegensteht. Typische Aussagen (Gedanken) sind: "Ich weiß, was für Dich am besten ist." Oder: Dir kann nicht geholfen werden, wenn Du meinen Ratschlag nicht befolgst." Wichtig wird das Versorgen bzw. Unterbringen und weniger die Befindlichkeit des Menschen.

Behinderte werden nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) definiert. Wenn sie nicht zu diesem Personenkreis zählen, fallen sie aus den angegebenen Förderungen heraus. Die derzeitige Definition (Definitionsmacht) von "Behinderung" führt zu einer Zersplitterung von Maßnahmen zur beruflichen Integration. Es werden ständig neue Sonderprojekte für weitere Sondergruppen eröffnet.

Es gibt kein erfülltes Recht auf Arbeit, aber es existiert eine Pflicht zur Arbeit. Trotz völlig veränderter arbeitsmarktpolitischer und wirtschaftlicher Situation werden Behinderte angehalten, ihre Leistungen zu erbringen. These: Die Pflicht zur Arbeit scheint systemisch notwendig, weil ein sozial und ökonomisch abgesichertes Recht auf ein Leben ohne Arbeit bei einzelnen Bevölkerungsgruppen wie z. B. behinderten Menschen zum Verfall von lebensgeschichtlich bedeutsamer Arbeitsmoral ganz allgemein führen könnte[12].

Mindestleistungspotentiale und Fähigkeitsanteile des Behinderten müssen eine Plazierung am allgemeinen Arbeitsmarkt rechtfertigen. Der Behinderte soll die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen soweit als möglich selbst erfüllen können. Eine ständige Unterstützungsperson ist dauerhaft nicht vorgesehen. Der Behinderte muß aufgrund eigener Leistungsfähigkeit mindestens 50 % Normalleistung erbringen[13].

BSB schließt beim Instrument Arbeitsassistenz Beratung und Hilfe in anderen Lebensbereichen dezidiert aus. Unterstützung wird nur dann gewährt, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Erlangung und Erhaltung des Arbeitsplatzes besteht[14].

Diagnostik hat einen hohen Stellenwert. Was wurde bisher geleistet? Es wird versucht, Anpassungen an bestehende Leistungen / Erfahrungen vorzunehmen. Die Erwartungen richten sich an der Vergangenheit aus.

Ausbildung und Qualifikation sind wichtige Voraussetzungen für eine Beschäftigung.

Das Modell versteht sich als Ergänzung zu bestehenden Geschützten Werkstätten (Integrativen Betrieben).

Politische Aktivitäten sind kein Bestandteil der notwendigen Arbeiten eines Arbeitsassistenten / einer Arbeitsassistentin.

Die Arbeitsassistenz steht unter starkem Vermittlungsdruck seitens der Fördergeber. Erfolg wird gemessen an der Vermittlungszahl, unabhängig von den Bedürfnissen der zu beratenden Personen.

Modell B

Die Wünsche und Bedürfnisse des Menschen sind Ausgangspunkt der Bemühungen. In einem kommunikativen, offenen Prozeß werden die Interessen spezifiziert und gemeinsame Vereinbarungen getroffen. Selbstbestimmung und die aktive Beteiligung des/der Arbeitsuchenden ist ein wichtiger Baustein für eine zufriedene Beschäftigung.

Es wird kein Mensch aufgrund seiner Behinderung abgewiesen. Gerade weil der Personenkreis der Betroffenen eine völlig heterogene Gruppe darstellt, ist eine individuelle Unterstützung und Herangehensweise notwendig. Sonderprojekte für ständig neu definierte Randgruppen werden abgelehnt. Erforderlich ist eine breite Sichtweise auf gesellschaftliche und politische Gegebenheiten (Ausgrenzungsmechanismen versus Solidarität), in denen Visionen und konkrete Perspektiven erarbeitet werden können.

Das Recht auf Arbeit und Ausbildung ist grundsätzlich für alle Menschen zu gewährleisten, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Arbeit als sinnvolle Tätigkeit bedeutet Selbstbestätigung und Identitätsstiftung. Sie bedeutet Teilhabe am sozialen Leben. Bezahlte Arbeit ist ein wichtiger Teil des Erwachsenenlebens und öffnet Zugangsmöglichkeiten zu gesellschaftlichen und kulturellen Ereignissen. Durch Arbeit verringert sich die Abhängigkeit von sozialen Transferleistungen. Chancengleichheit bedeutet, daß auch der Mensch mit besonderen Bedürfnissen hinsichtlich seiner Bildungs- wie Arbeitsplatzwünsche qualitativ vielfältige Möglichkeiten und Angebote vorfindet. Dafür haben öffentliche und private Arbeitgeber die Verantwortung leistungseingeschränkten Menschen einen Platz im Arbeitsleben einzuräumen.

Auf den gesetzgebenden Ebenen (Bund und Land) bedarf es grundlegender Veränderung, um die Leistungsausgleichszahlungen für Arbeitgeber offensiv und flexibel einsetzen zu können. Die Arbeitsaufnahme eines Menschen mit besonderen Bedürfnissen darf nicht seine Grundsicherung gefährden, ebensowenig den Arbeitgeber betriebswirtschaftlich beeinträchtigen.

Die eigene Leistungsfähigkeit des Behinderten plus die Leistungsfähigkeit der Unterstützungsperson sollten 100 % Leistungsfähigkeit ergeben; dabei kann die Leistungsfähigkeit der zu unterstützenden Personen auch gegen Null gehen entsprechend hoch muß der langfristige Unterstützungsanteil sein[15].

Die Unterstützung erfolgt in einem komplexen Zusammenhang. Die Erfahrung hat gezeigt, daß eine gelungene berufliche Integration persönliche Lebensfragen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen aktualisiert. Im Spannungsfeld zur Arbeit treten Fragen nach neuen Wohn- und Freizeitformen sowie nach Partnerschaft auf, für die es kreative Lösungen zu suchen gilt.

Ein wichtiger Bereich ist die individuelle Zukunftsplanung und -findung. Individualisierung und Erprobung auf dem Weg ins Erwachsenenleben von Menschen mit besonderen Bedürfnissen brauchen mehr öffentlich gewollten und geförderten Raum. Es zeigt sich, daß viel mehr möglich ist, als je im Vorfeld gedacht wurde. "Der Mythos der niedrigen Erwartungen: Der Kenntnisstand über die Kompetenzen behinderter Menschen, vor allem schwerst mehrfachbehinderter Menschen, ist erschreckend gering. Ihr Entwicklungspotential, ihre Ressourcen werden deutlich unterschätzt[16]". Neben Qualifizierung am Arbeitsplatz (training on the job) und den berufsbildenden Ausbildungen müssen in Zukunft auch berufsbildübergreifende Qualifizierungen möglich gemacht werden.

Ausbildung und Qualifikation sind wichtig, aber sie sind kein Garant für eine Beschäftigung. Eine Ausbildung/Qualifizierung ohne Anstellungsangebot löst nicht das Problem der Arbeitslosigkeit. Zudem ist "die Qualifizierung am Arbeitsplatz (training on the job) konkurrenzlos, wenn man erkennt, daß der Lernprozeß um so intensiver ist, je höher der Handlungsanteil ausfällt und je konkreter die dadurch vermittelten Erfahrungen sind[17]".

Das Modell sieht sich als Alternative. Für bestehende "geschützte Einrichtungen" werden normale Arbeitsplatzverhältnisse gefordert (z. B. entsprechende Entlohnung).

Öffentlichkeitsarbeit und politische Mitgestaltung in verschiedensten Gremien ist eine Notwendigkeit um berufliche Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen umsetzen zu können. Prinzipiell gibt es zwei Ebenen: a) In diesem Bereich wird die selbstverständliche Zusammenarbeit und das gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne besonderen Bedürfnissen in allen Lebensbereichen angestrebt. b) Das Phänomen "Arbeitslosigkeit" ist kein Sonderproblem bestimmter Randgruppen, sondern hängt zusammen mit wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen. Im Übergang ins 3. Jahrtausend erfordert die Erwerbs-Arbeitswelt neue Ideen und Lösungen (z. B. eine Steuerreform mit der Entlastung des Faktors Arbeit; Berücksichtigung der geschichtlichen Veränderung: von der Agrargesellschaft zur Industriegesellschaft hin zur Dienstleistungsgesellschaft)[18]. Ein innovatives arbeitsmarktpolitisches Signal bzw. eine Antwort auf die Vernichtung von Arbeitsplätzen ist die Forderung der Arbeitsassistenz nach dem Ausbau von kleinen, kreativen sozialökonomischen Betrieben.

Die Heterogenität der Personen und die Komplexität der Aufgaben erfordert qualitative Kriterien zur Überprüfung des Erfolgs. Zeitliche Begrenzung der Begleitung, Abgrenzung der KlientInnengruppe, hoher Beratungsschlüssel widersprechen der Beratungsqualität.



[12] vgl.: Schönwiese Volker: Diktat der Funktionsfähigkeit: Selbstbestimmt arbeiten - Enthinderung: Neue Wege beruflicher Integration für Menschen mit besonderen Bedürfnissen; Broschüre zur Enquete am 19. Mai 1995 im Parlament; Grüne Werkstattschriften

[13] vgl.: BEinstG

[14] Iser Wolfgang, Schmon Andrea,: Arbeitsassistenz in Österreich: in esf-news: des Arbeitsmarktservice Österreich (Nr. 4 / 1998)

[15] siehe Fußnote 13

[16] John O'Brien: Supported Employment in den USA in: impulse, Nr. 7/8 März 1998.

[17] Eva-Maria Fehre: "Ich hab's geschafft" in: impulse, Nr. 7/8 März 1998.

[18] Die Problematik der gegenwärtigen Arbeitssituation kann hier nicht genauer beschrieben werden. Vgl. z. B. Orio Giarini / Patrick M. Liedtke: Wie wir arbeiten werden - Der neue Bericht an den Club of Rome; Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg 1998

Abschließend

Elisabeth Löffler[19] schreibt: "Arbeitsassistenz erfüllt eine Funktion analog der schulischen Integration: Sie ist eine gute Rahmenbedingung und hat vor allem die Aufgabe, sich entweder überflüssig zu machen oder so zu tun, als wäre sie es. Das ist viel verlangt. Erfolgreiche Arbeitsassistenz widerlegt die Behauptung, die Integration sei gescheitert. Nicht die Integration ist gescheitert, es fehlen nur gute und geeignete Rahmenbedingungen. Die Kosten-Nutzen-Rechnung ist die falsche Basis für die Diskussion über berufliche Integration. Der Wert der Arbeit von ArbeitsassistentInnen läßt sich nicht anhand von Vermittlungszahlen und volkswirtschaftlichen Effizienzrechnungen sichtbar machen."

Die schulische Integration entlarvt sich als leeres Lippenbekenntnis, wenn keine weiterführenden Konzepte realisiert werden. Aus Kindern werden Jugendliche, aus Jugendlichen Erwachsene, aus Erwachsenen alte Menschen. Für diese Entwicklung braucht es Unterstützung - das Ziel heißt Integration.

Es ist mir auch gewiß,

daß wir in der Ordnung bleiben müssen,

daß es den Austritt aus der Gesellschaft nicht gibt

und wir uns aneinander prüfen müssen.

Innerhalb der Grenzen aber haben wir den Blick

Gerichtet auf das Vollkommene, das Unmögliche,

Unerreichbare ...

Im Widerspiel des Unmöglichen mit dem

Möglichen erweitern wir unsere Möglichkeiten.

Daß wir es erzeugen,

dieses Spannungsverhältnis,

an dem wir wachsen, darauf,

meine ich, kommt es an;

daß wir uns orientieren an einem Ziel,

das freilich, wenn wir uns nähern,

sich noch einmal entfernt.

Ingeborg Bachmann

Quelle:

Reinhard Burtscher: Berufliche Integration ohne Emanzipation ist ein Mißverständnis

Erschienen in: erziehung heute, Sonderheft: Weissbuch Integration, Heft 3, 1998 / betrift:integration, Sondernr. 3a 1998, S. 47-51; Hrsg: Tiroler Bildungspolitische Arbeitsgemeinschaft, Studien Verlag Innsbruck 1998

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Stand: 17.02.2005



[19] Elisabeth Löffler: Der lange Weg zur Selbstbehauptung; in: Selbstbestimmt arbeiten - Enthinderung: Neue Wege beruflicher Integration für Menschen mit besonderen Bedürfnissen; Broschüre zur Enquete am 19. Mai 1995 im Parlament; Grüne Werkstattschriften

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