INTEGRATIVE BERUFSAUSBILDUNG

Evaluierung von § 8b des Berufsausbildungsgesetzes

Themenbereiche: Recht, Arbeitswelt
Textsorte: Bericht
Copyright: © Eva Heckl, Andrea Dorr, Céline Dörflinger, Susanne Klimmer 2005

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

Die integrative Berufsausbildung (IBA) fügt sich in die österreichische Behindertenpolitik indem sie das duale Ausbildungssystem für benachteiligte Jugendliche öffnet und eine Fortsetzung der Bemühungen um eine Integration beeinträchtigter Personen in den Schulen und auf dem Arbeitsmarkt bildet. Sie richtet sich an Jugendliche, die eine der Hauptzielgruppen im Rahmen der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung für behinderte Menschen (Behindertenmilliarde) darstellen. Darum findet sich die Initiative auch in den Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung und gegen Armut und soziale Ausgrenzung, in denen der Bildung eine wichtige Funktion im Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Armut zukommt.

Ein Blick auf die Situation in den Schulen und auf dem Arbeitsmarkt zeigt, dass die integrative Berufsausbildung aktuelle Probleme anspricht. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in den Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf steigt, wobei integrative Schulformen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Der Lehrstellenmarkt zeigt sich seit Jahren angespannt, die Lehrstellenandrangsziffer betrug zuletzt 2,3. Die Gesamtarbeitslosigkeit steigt seit Jahren, dabei sind 16 % der Arbeitslosen Jugendliche unter 25 Jahre. Es besteht zudem eine Korrelation zwischen Arbeitslosigkeit und Bildung. Fast die Hälfte der Arbeitslosen verfügt nur über maximal einen Pflichtschulabschluss, nur etwas mehr als ein Drittel der Arbeitslosen sind LehrabsolventInnen. Obwohl sich die Arbeitsmarktlage für behinderte Personen in den letzten beiden Jahren verbessert hat, sinkt die Beschäftigung der begünstigten Behinderten prozentuell.

Die Regelungen zur integrativen Berufsausbildung sind seit September 2003 in Kraft, als das Berufsausbildungsgesetz um den § 8b ergänzt wurde. Die integrative Berufsausbildung sieht entweder eine Verlängerung der gesetzlichen Lehrzeitdauer um ein Jahr (in Ausnahmefällen zwei Jahre) oder eine Teilqualifizierung durch Einschränkung auf Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes vor. Zentrales Element der integrativen Berufsausbildung ist die Begleitung durch die Berufsausbildungsassistenz (BAS) und ein vorgeschaltetes Clearing. Zielgruppe für diese Art der Ausbildung sind Jugendliche, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein reguläres Lehrverhältnis vermitteln konnte und die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) hatten, keinen oder einen negativen Hauptschulabschluss haben, Personen mit Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes oder Personen mit sonstigen in ihrer Person liegenden Beeinträchtigungen.

Im Jahr 2004 standen 1.114 Personen bzw. rd. 1 % der 119.017 Lehrlinge in einer integrativen Lehrausbildung. Bis Ende Juli 2005 hat sich diese Zahl bereits um mehr als 40 % auf 1.575 Personen erhöht. 60 % dieser IBA-Lehrlinge absolvierten eine verlängerte Lehre, 40 % eine Teilqualifizierung. Mehr Lehrzeitverlängerungen gab es vor allem in Wien, Niederösterreich und Tirol, mehr Teilqualifizierungen in Vorarlberg, Salzburg, der Steiermark und in Oberösterreich. Etwas mehr als die Hälfte (51 %) der integrativen Lehrlinge wird in Ausbildungseinrichtungen ausgebildet, 49 % in Betrieben der freien Wirtschaft. In Wien finden sich fast alle IBA-Lehrlinge in Einrichtungen, während es im Burgenland, in Kärnten, Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg vorrangig integrative Lehrstellen in Betrieben gibt. Die Top-Lehrlingsberufe der IBA sind die Tischlerei und Metalltechnik bei den Burschen und der Einzelhandel bzw. Friseurin bei den Mädchen.

Rd. zwei Drittel der integrativen Lehrlinge sind männlich, nur ein Drittel weiblich. Fast alle IBA-Lehrlinge sind unter 20 Jahre alt, weniger als ein Zehntel ist älter. Der überwiegende Teil der Lehrlinge in einem integrativen Lehrverhältnis besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft, der AusländerInnenanteil ist in Ausbildungseinrichtungen weitaus höher als in Betrieben. In Hinblick auf die Zugehörigkeit der integrativen Lehrlinge zu den einzelnen Zielgruppen zeigt sich, dass 42 % der Lehrlinge in den befragten Betrieben und Ausbildungseinrichtungen in ihrer Schulzeit einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufwiesen bzw. teilweise Unterricht nach Sonderschul-Lehrplan erhielten. Jeweils knapp ein Viertel der integrativen Lehrlinge verfügt über persönliche Vermittlungshindernisse, sodass eine Vermittlung in ein reguläres Lehrverhältnis nicht möglich ist oder ist im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes behindert. Lediglich etwa ein Zehntel der integrativen Lehrlinge verfügt über keinen bzw. einen negativen Hauptschulabschluss.

Die Berufausbildungsassistenz (BAS) steht im Zentrum der IBA, da sie sowohl eine Koordinationsfunktion als auch eine Betreuungsfunktion für die Jugendlichen und die Betriebe bzw. die Ausbildungseinrichtungen innehat. Während in Kärnten, Vorarlberg und Wien nur eine Organisation für die BAS zuständig ist, bieten in den anderen Bundesländern mehrere NGOs diese Dienstleistung an. Gefördert wird die BAS in Betrieben im Regelfall vom Bundessozialamt (BASB) mit einem Betreuungsschlüssel von 1:20, in den Ausbildungseinrichtungen vom Arbeitsmarktservice (AMS) mit einem höheren Betreuungsschlüssel (1:100 in Wien). Aus Organisationen kommend, die im Bereich der Integration von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen tätig sind, verfügen die BerufsausbildungsassistentInnen über breite Erfahrung im Umgang mit der Zielgruppe und haben meist einen psychologischen oder (sonder-)pädagogischen, teilweise einen wirtschaftlichen Ausbildungshintergrund.

In der ersten Betreuungsphase fallen v. a. administrative Tätigkeiten an, wie die Festlegung der Inhalte der Lehr- und Ausbildungsverträge, die Beratung und Unterstützung der Betriebe bei den Förderansuchen und die Anmeldung der Lehrlinge in den Berufsschulen. In den Betrieben wird außerdem versucht, die MitarbeiterInnen für die Anliegen des Lehrlings zu sensibilisieren, eine Vertrauensperson zu finden und Arbeitsbehelfe zu organisieren. Bei Krisen und Problemen fungiert der/die BerufsausbildungsassistentIn als MediatorIn. Schwerpunkt der Arbeit mit den Berufsschulen ist neben der Planung der Berufsschulzeit des Lehrlings die Organisation von unterstützenden Begleitmaßnahmen wie Nachhilfe, Förderunterricht etc. Darüber hinaus haben die BAS bei der Teilqualifizierung die Abschlussprüfung vorzubereiten. In Ausbildungseinrichtungen stellt sich die BAS weniger aufwendig dar, da die sozialpädagogische Betreuung der Jugendlichen von den SozialarbeiterInnen der Einrichtungen übernommen wird und auch die Sensibilisierungsarbeit entfällt.

Die Umsetzung der integrativen Berufsausbildung in Betrieben erfolgt vor allem in Gewerbe- und Handwerksunternehmen, gefolgt von Handelsbetrieben sowie Unternehmen in der Tourismusbranche. Sowohl die involvierten Betriebe als auch die ausbildenden Einrichtungen sind großteils kleinbetrieblich strukturiert. Der Großteil der Lehrbetriebe (74 %) ist im Bereich der regulären Lehrlingsausbildung tätig, nur etwa ein Viertel widmet sich ausschließlich der Ausbildung integrativer Lehrlinge, während sich die Mehrheit der befragten Ausbildungseinrichtungen (58 %) nur auf die integrative Berufsausbildung konzentriert. Jedoch verfügte schon der Großteil der Betriebe (78 %) sowie der Ausbildungseinrichtungen (69 %) vor der integrativen Ausbildung über Erfahrungen im Bereich der Lehrlingsausbildung. 41 % der Unternehmen hatten außerdem bereits Erfahrungen bei der Integration von behinderten Menschen.

Die Betriebe erhalten zur Unterstützung bei der integrativen Berufsausausbildung großteils zusätzliche Fördermittel. In den Ausbildungseinrichtungen wird oftmals die gesamte integrative Ausbildung der Lehrlinge von FördergeberInnen bezahlt. Die wichtigsten FördergeberInnen für Betriebe und Einrichtungen sind das AMS, das BASB und die Länder. Für knapp drei Viertel der befragten Betriebe stellen diese Fördermittel einen wesentlichen Anreiz für das Angebot von integrativen Lehrstellen dar, jedoch wären auch 38 % dazu bereit, integrative Lehrstellen ohne weitere Förderung anzubieten. In Hinblick auf die Bezahlung der integrativen Lehrlinge zeigt sich, dass die Betriebe vorwiegend eine reguläre Lehrlingsentschädigung auszahlen, während die Ausbildungseinrichtungen vorrangig ein eigenes Entlohnungsschema anwenden.

Die BerufsausbildungsassistentInnen treten mit den Verantwortlichen und involvierten AkteurInnen in den Ausbildungseinrichtungen wesentlich öfter persönlich in Kontakt als mit den Unternehmen, da sie großteils in der gleichen Einrichtung tätig sind. Dennoch sind sowohl die Betriebe als auch die Ausbildungseinrichtungen mehrheitlich mir der jeweiligen Betreuungsfrequenz sowie mit den Leistungen der BerufsausbildungsassistentInnen zufrieden. Beide nehmen vorwiegend Beratungsleistungen in Anspruch und werden über den Unterstützungsbedarf, die Stärken und Schwächen des/r Jugendlichen sowie den Berufsschulbesuch informiert. Die Einrichtungen greifen außerdem eher auf Hilfestellungen in Krisen oder bei Konflikten zurück als Betriebe, die wiederum verstärkt die Abwicklung von finanziellen Förderanträgen an die BerufsausbildungsassistentInnen übergeben.

Beinahe drei Viertel der Betriebe und nahezu alle befragten Ausbildungseinrichtungen haben bisher gute Erfahrungen mit ihren integrativen Lehrlingen im Arbeitsalltag gemacht. Beide schätzen vor allem die soziale Integration der IBA-Lehrlinge und sind mit der Einhaltung der Tagesstruktur zufrieden. Bezüglich der Erfüllung der Arbeitsaufgaben blicken verhältnismäßig mehr Ausbildungseinrichtungen als Betriebe auf gute Erfahrungen zurück. Als Problembereich führen beide Seiten insbesondere die eingeschränkte Lernfähigkeit der integrativen Lehrlinge an. Um die Integration der Lehrlinge aus den Einrichtungen in das Wirtschaftsleben zu erleichtern, stehen diese mit Betrieben in Kontakt, bieten Betriebspraktika an, schalten ArbeitsassistentInnen ein oder führen Bewerbungstrainings etc. durch. Eine Weiterbeschäftigung der integrativen Lehrlinge in den Betrieben wird von knapp einem Fünftel zugesichert, bei einem Großteil der Unternehmen besteht diesbezüglich noch Ungewissheit. Bezüglich des weiteren Angebots von integrativen Lehrstellen herrscht bei den Betrieben noch große Unsicherheit, nur 30 % wissen bereits sicher, dass sie in Zukunft integrative Lehrlinge ausbilden wollen, während der Großteil der Ausbildungseinrichtungen plant, weiterhin integrative Lehrstellen anzubieten. Insgesamt betrachtet sind knapp 90 % der Ausbildungseinrichtungen und mehr als drei Viertel der befragten Betriebe mit der integrativen Berufsausbildung zufrieden.

Die Verantwortlichen in der Berufsschulorganisation begrüßen die Einführung der integrativen Berufsausbildung und betrachten diese als gesetzlich anerkannte Basis aller bisherigen Bestrebungen in diese Richtung. Die große Zahl an integrativen Lehrverhältnissen in einigen Bundesländern verursacht aber auch personelle und administrative Mehraufwände, die mit den derzeit vorhandenen Ressourcen nicht oder nur schwer bewältigt werden können. Der Unterricht in Klassen mit integrativen Lehrlingen ist eine große Herausforderung, die besonderes Engagement und persönlichen Einsatz der LehrerInnen erfordert.

Jugendliche in Teilqualifizierung werden überwiegend in den regulären Unterricht integriert und verbringen meist auch gleich viel Zeit im Unterricht wie reguläre Lehrlinge - in Ausnahmefällen werden Befreiungen vom Unterricht ausgesprochen. Mit Ausnahme des Bundeslands Oberösterreich, wo für Gruppen von Lehrlingen mit gleichen Voraussetzungen "generelle Lehrpläne" entwickelt werden, werden Lehrlinge in Teilqualifizierung derzeit nach individuellen Lehrplänen mit individuell festgelegten Lehrzielen unterrichtet. In manchen Bundesländern werden Stütz- oder BegleitlehrerInnen eingesetzt und/oder die KlassenschülerInnenzahl gesenkt. Üblicherweise sind nicht mehr als 5 Lehrlinge in Teilqualifizierung in einer Regelklasse. Unsicherheiten entstehen sowohl bei regulären Lehrlingen als auch bei den LehrerInnen durch das geltende Benotungssystem, das die individuellen Lehrziele zu wenig berücksichtigt.

Während die Organisation der Berufsschulzeit von Lehrlingen in Teilqualifizierung meist keine Probleme mehr verursacht, wird die Integration von Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit von vielen Verantwortlichen als schwierig beurteilt. Für Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit gelten die gleichen Lehrziele wie für reguläre Lehrlinge, Voraussetzung für den Schulerfolg ist eine besondere Förderung der Lehrlinge. Die Anwesenheitszeit in den Berufsschulen wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt: Eine Aufteilung des Lehrstoffs von 3 auf z. B. 4 Jahre wird z. B. in der Steiermark für schwierig angesehen, es wird daher versucht, Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit in der Berufsschule individuell zu fördern, so dass sie die Berufsschule in der regulären Zeit positiv abschließen können. In Wien hingegen wurde auf Grund der großen Zahl an Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit eine eigenes System der Beschulung entwickelt: Die Lehrlinge werden zunächst in eigene homogene Klassen zusammengefasst und haben dann für die erste Schulstufe drei bzw. vier Semester Zeit. In der zweiten Schulstufe werden sie in den Regelunterricht integriert.

Obwohl die integrative Lehre von allen beteiligten AkteurInnen als taugliches Instrument zur Integration von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt gesehen wird, können einige Aspekte in Hinblick auf die Weiterentwicklung dieser Ausbildungsform in den Blickpunkt gerückt werden. Dies betrifft die Definition der Zielgruppe insofern, als dass die IBA einerseits auch für Jugendliche, die zurzeit nicht in die Zielgruppe fallen, als geeignet erscheint, andererseits aber aus der Zielgruppenzugehörigkeit nicht unmittelbar auf die Eignung zur IBA geschlossen werden kann. Dem Clearing kommt daher bei der Auswahl der Jugendlichen große Bedeutung zu, eine Vereinheitlichung und Standardisierung des Clearingprozesses ist aus diesem Grund zu thematisieren. Darüber hinaus könnte zur Unterstützung der IBA-Lehrlinge eine Flexibilisierung des Betreuungsschlüssels der Berufsausbildungsassistenz eine noch individuellere Betreuung ermöglichen, ebenso wie eine Erweiterung des Angebots an zusätzlichen Unterstützungsleistungen. Um die Betriebe zu motivieren, Lehrlinge integrativ auszubilden, scheint eine Vereinheitlichung der Förderungen vorteilhaft. Aber auch PR-Kampagnen, die Good-Practice-Modelle zeigen, und die Bereitstellung eines Netzwerkes für die Betriebe könnte die Bereitschaft zur integrativen Ausbildungstätigkeit erhöhen. Dort wo Ausbildungseinrichtungen die IBA-Lehrlinge ausbilden, könnte die Schaffung neuer Kooperationsmodelle mit Betrieben die notwendige Nähe der Lehrlinge zum betrieblichen Alltag erhöhen. Um die integrative Lehre erfolgreich zu gestalten, ist die Integration in den Berufsschulen von großer Bedeutung. Die Bereitstellung notwendiger Ressourcen für den zusätzlichen Aufwand (z. B. Administration, BegleitlehrerInnen etc.) wird in diesem Zusammenhang von den Verantwortlichen gefordert. Teilweise umstritten ist der Bereich der Teilqualifizierung, da zum einen noch keine kollektivvertraglichen Regelungen für die solcherart Ausgebildeten vorliegen, zum anderen die derzeitige Praxis der Festlegung der Ausbildungsinhalte als sehr aufwändig erlebt wird. Schließlich ist auch die Nachbetreuung der IBA-Lehrlinge nach Abschluss der Lehre nicht geregelt, eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt bedingt aber zum Teil weiterführende Unterstützungsmaßnahmen.

1 Einleitung

1.1 Vorbemerkungen

Die Ziele der österreichischen Arbeitsmarktpolitik sind die Vollbeschäftigung, die Steigerung der Arbeitsplatzqualität und -produktivität sowie die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung.[1] Zielgruppen aller arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind u. a. benachteiligte Personen auf dem Arbeitsmarkt ebenso wie Jugendliche. Es werden neue Wege gesucht, diese am Arbeitsmarkt zu integrieren und für die Jugendlichen die besten Voraussetzungen zu schaffen, am Erwerbsleben teilzunehmen. Qualifizierung gilt dabei als Schlüssel für eine bessere Arbeitsmarktintegration. Zudem setzt sich einerseits im Bildungssystem der Integrationsgedanke beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher durch, die schulische Integration in der Volkschule und der Sekundarstufe I ist Realität. Andererseits hat Österreich mit der dualen Lehrausbildung ein besonderes Berufsausbildungssystem geschaffen, dass die praktische Ausbildung im Betrieb mit der Vermittlung fachtheoretischen Wissens in der Berufsschule verbindet. Mit der Ergänzung des Berufsausbildungsgesetzes BGBl. Nr. 142/1969 durch das BGBl. I Nr. 79/2003 um § 8b Integrative Berufsausbildung wurde dieses System auch für beeinträchtigte bzw. benachteiligte Jugendliche geöffnet.

Ziel der integrativen Berufsausbildung ist die Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben durch die Möglichkeit des Erwerbs eines beruflichen Abschlusses. Die integrative Berufsausbildung kann durch Verlängerung der gesetzlichen Lehrzeitdauer um 1 Jahr bzw. in Ausnahmefällen um 2 Jahre oder durch Abschluss eines Ausbildungsvertrages erfolgen, der den Erwerb einer Teilqualifikation (1 bis 3 Jahre) vorsieht. Zudem ist eine Begleitung durch die Berufsausbildungsassistenz vorgesehen. Für die integrative Berufsausbildung kommen Personen in Betracht, die das Arbeitsmarktservice (AMS) nicht in ein reguläres Lehrverhältnis vermitteln konnte und die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) hatten, keinen oder einen negativen Hauptschulabschluss haben, Personen mit Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes oder Personen mit sonstigen in ihrer Person liegenden Beeinträchtigungen.

Die Bestimmungen zur integrativen Berufsausbildung treten mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft. Zuvor hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) die auf Grund dieser Bestimmungen getroffenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen bis 31. Dezember 2006 einer Evaluierung zu unterziehen. Im Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage wurden die Ziele der Evaluierung festgelegt. Diese soll die Wirksamkeit der Berufsausbildungsassistenz, die Umsetzung der Pflicht und des Rechts auf Berufsschulbesuch und die Umsetzung in den Lehrbetrieben und selbstständigen Ausbildungseinrichtungen vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Integration in das Berufsleben und in den Arbeitsmarkt analysieren und mögliche Verbesserungen ableiten.[2] Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die KMU FORSCHUNG AUSTRIA in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) beauftragt, die gegenständliche Evaluierung durchzuführen. Ziel der Evaluierung ist es, zu zeigen, ob die integrative Berufsausbildung ein geeignetes

Instrument darstellt, beeinträchtigte Jugendliche nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren und mögliche Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. Die Gesamtkoordination und Durchführung der Evaluierung fällt in den Verantwortungsbereich der KMU FORSCHUNG AUSTRIA, das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) ist für die Evaluierung im Bereich der Berufsschule verantwortlich.

Im vorliegenden Zwischenbericht der Evaluierung kann eine vorläufige erste Bilanz der integrativen Berufsausbildung (IBA) gezogen werden. Nach der Darstellung des Kontextes (Kapitel 2) werden die Grundlagen, Rahmenbedingungen, Voraussetzungen sowie erste quantitative Daten zur IBA präsentiert (Kapitel 3). Es folgt eine Beschreibung der Berufsausbildungsassistenz (Kapitel 4) und die Analyse der Umsetzung der IBA in den Betrieben und Ausbildungseinrichtungen (Kapitel 5) bzw. in der Berufschule (Kapitel 6). Auf der Grundlage der vorab gewonnen Erkenntnisse werden darüber hinaus zentrale Aspekte der IBA thematisiert und erste Schlussfolgerungen in Hinblick auf die Weiterentwicklung dieser Ausbildungsform gezogen (Kapitel 7).

Der Endbericht, der im Juni 2006 vorgelegt wird, wird neben einer Aktualisierung der Inhalte des Zwischenberichts auf der Grundlage einer neuerlichen Befragung der zentralen AkteurInnen und ExpertInnen (siehe Kapitel 1.2) und des Updates der sekundärstatistischen Daten Einzelfallstudien zur besseren Illustration der integrativen Berufsausbildung enthalten. Darüber hinaus wird die IBA als arbeitsmarktpolitisches Instrument umfassend beurteilt und Empfehlungen zur zukünftigen Ausgestaltung unter Berücksichtigung der Sichtweisen der involvierten AkteurInnen formuliert.

1.2 Methodik

Die Evaluierung stützt sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher quantitativer und qualitativer Methoden der empirischen Sozialforschung. Damit können verschiedenste Aspekte des Untersuchungsgegenstandes beleuchtet und die integrative Berufsausbildung aus quantitativer und qualitativer Sicht umfassend beleuchtet werden. Die angewandten Methoden werden in der Folge beschrieben:

Dokumentenanalyse

Es erfolgte eine Inhaltsanalyse der relevanten Dokumente. Zum einen betraf dies den Kontext der gesetzlichen Bestimmung und politischen Vorgaben (z.B. Behindertenkonzept der Bundesregierung, Nationale Aktionspläne etc.), zum anderen das Gesetz selbst (z.B. Ergänzung zum Berufsausbildungsgesetz, Richtlinie zur Förderung der Berufsausbildungsassistenz etc.).

Sekundärstatistische Analyse

Es wurde auf vorhandenes sekundärstatistisches Material verschiedener Quellen (z.B. AMS, BMBWK, BMSG) zurückgegriffen. In Hinblick auf die Kontextanalyse wurden u. a. Indikatoren herangezogen, die im Zusammenhang mit der integrativen Berufsausbildung stehen (z. B. Anzahl der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF), Lehrstellenangebot- und nachfrage) bzw. die Zielgruppe tangieren, und in ihrer Entwicklung dargestellt.

Für das Monitoring der integrativen Berufsausbildung sind Indikatoren von Relevanz, die die quantitative Dimension dieses Ausbildungsweges zeigen, wie die Anzahl, Art und Ort der integrativen Lehrstellen etc. Die Analyse erfolgt, wenn dies die vorhandenen sekundärstatistischen Daten zulassen, auch regional differenziert, d.h. mögliche Unterschiede zwischen den Bundesländern werden herausgearbeitet.

ExpertInneninterviews

ExpertInnen aus verschiedensten Bereichen (z. B. Sozialpartner, Arbeitsmarktservice, Bundessozialamt, Lehrlingsstellen, etc.) wurden mittels Leitfaden gestützter Interviews im März und April 2005 zum Thema befragt. Inhalte dieser persönlich geführten Gespräche waren eine erste Beurteilung der integrativen Berufsausbildung aus ExpertInnensicht sowie der Kriterien, die für den Erfolg oder Misserfolg einer solchen Maßnahme entscheidend sind. Darüber hinaus lieferten die ExpertInneninterviews wichtige Informationen, die bei der Gestaltung der Fragebögen an die Betriebe und Ausbildungseinrichtungen (siehe unten) berücksichtigt werden konnten.

Eine zweite Befragungsrunde wird im Februar und März 2006 stattfinden und soll dazu dienen, die Einschätzungen der ExpertInnen mit Hilfe der bis dahin verfügbaren Informationen zu verifizieren und Vorschläge zur weiteren Gestaltung der IBA zu erfragen.

Befragung von Betrieben und Ausbildungseinrichtungen

Im Juni 2005 wurde eine Fragebogenerhebung bei Betrieben und Ausbildungseinrichtungen, die Lehrlinge integrativ ausbilden, durchgeführt. Die Basis für die Befragung der in die integrative Berufsaubildung involvierten Betriebe und Ausbildungseinrichtungen bildete dabei die WKÖ-Statistik zu den IBA-Lehrbetrieben. Auf Grund der relativ geringen Grundgesamtheit von Betrieben, die aktuell Lehrlinge im Rahmen der integrativen Berufsausbildung ausbilden, erfolgte eine Vollerhebung unter 530 Betrieben. Bei der Befragung der Betriebe stand die Analyse der Erfahrungen, die die Betriebe mit dieser neuen Ausbildungsform bereits gemacht haben, im Vordergrund. Weiters wurden die zukünftigen Perspektiven der integrativen Berufsausbildung auf Ebene der Betriebe erhoben. Ebenso konnten die Betriebe auf die Probleme in Zusammenhang mit der integrativen Berufsausbildung aufmerksam machen und Verbesserungsvorschläge abgeben. Von den insgesamt 530 angeschriebenen Betrieben haben 136 den Fragebogen zur integrativen Berufsausbildung retourniert, daraus resultiert eine Rücklaufquote von knapp 26 %.

Neben der Befragung von Betrieben wurden auch Fragebögen an 33 Ausbildungseinrichtungen versandt. Bei dieser Befragung galt es ebenso die bisherigen Erfahrungen der Ausbildungseinrichtungen mit der integrativen Berufsausbildung zu analysieren. Darüber hinaus wurde erhoben, ob die Einrichtungen Kontakte zu Betrieben haben und ob sie bereits Maßnahmen setzen, um die Jugendlichen nach ihrer Ausbildung in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. 26 Ausbildungseinrichtungen haben an der Befragung zur integrativen Berufsausbildung teilgenommen. Damit wurde eine Rücklaufquote von 79 % erzielt.

Interviews mit BerufsausbildungsassistentInnen

Im Juni und Juli 2005 wurden die Landessprecher der Berufsausbildungsassistenz (BAS) sowie einige ProjektleiterInnen bzw. BerufsausbildungsassistentInnen (v a. in den Bundesländern, in denen mehrere NGOs die BAS anbieten) mittels eines Leitfadengestützten Interviews persönlich bzw. telefonisch zu ihren Erfahrungen mit der integrativen Berufsausbildung befragt. Inhalt der Gespräche waren der Hintergrund der BerufsausbildungsassistentInnen, der Ablauf und die Organisation der BAS, die Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren sowie eine Gesamtbeurteilung der IBA und mögliche Adaptierungsvorschläge.

In einer zweiten Befragungswelle im März und April 2006 werden die neun Landessprecher sowie einige BerufsausbildungsassistentInnen wiederum befragt, um neue Entwicklungen und Modelle der BAS zu erfassen.

Interviews mit Personen aus dem Berufsschulbereich

In den Monaten Mai und Juni 2005 wurden alle 9 LandesschulinspektorInnen für Berufsschulen sowie BerufsschulinspektorInnen und LehrerInnen, die in die Umsetzung der IBA in den Berufsschulen eingebunden sind, persönlich oder telefonisch befragt. Im Mittelpunkt der Befragung standen die Umsetzung der IBA im Berufsschulunterricht sowie schul- und verwaltungsorganisatorische Aspekte im Zusammenhang mit der integrativen Berufsausbildung.

In einer zweiten Welle in den Monaten Februar/März 2006 werden die 9 LandesschulinspektorInnen abermals telefonisch befragt, um Entwicklungen in der Umsetzung seit der ersten Befragungswelle für den Endbericht erfassen zu können.

Interviews mit Clearingstellen

Der integrativen Berufsausbildung ist ein verpflichtendes Clearing, d.h. eine Maßnahme zur Abklärung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für jugendliche Menschen mit Beeinträchtigungen, vorgeschaltet. Dieser Auswahlprozess wurde durch eine Befragung der Clearingstellen im Juni und Juli 2005 durchleuchtet, wobei teilweise Organisationen befragt wurden, die nur Clearing, andere die sowohl Clearing als auch BAS anbieten. Fragestellungen bei den Interviews betrafen u. a. die Voraussetzungen der Jugendlichen, damit die IBA empfohlen wird sowie den gesamten Clearingprozess.

Auch die Clearingstellen werden im März und April 2006 neuerlich zum Auswahlprozedere und zu allfälligen Adaptierungen in Hinblick auf die IBA befragt.

Fallstudien

Um eine ganzheitliche Sicht der Ausgestaltung der integrativen Berufsausbildung zu erhalten, werden im November und Dezember 2005 Fallstudien durchgeführt, die einzelne Fälle integrativer Lehrverhältnisse näher beleuchten. Es erfolgt jeweils eine qualitative Befragung der betrieblich Verantwortlichen, dem/r zuständigen Berufsausbildungs-assistenten/in, der Jugendlichen und ihrer Eltern sowie der BerufsschullehrerInnen, die die Jugendlichen unterrichten. Über die Fallstudien sollen zum einen die Jugendlichen selbst zu Wort kommen, zum anderen werden die Ergebnisse durch konkrete Beispiele abgerundet und die integrative Berufsausbildung kann in ihrer praktischen Ausgestaltung umfassend dargestellt werden.

Bei der Durchführung der Fallstudien wird einerseits eine regionale Streuung berücksichtigt, andererseits sollen möglichst verschiedenartige Fälle in Hinblick auf den Beruf, Teilqualifizierung versus verlängerte Lehrzeit, Ort der Ausbildung und die Art der Beeinträchtigung (verschiedene Zielgruppenzugehörigkeit) beleuchtet werden.

Fokusgruppen mit Jugendlichen

Um die Sichtweise der betroffenen Jugendlichen genauer zu erfassen sind Fokusgruppen mit IBA-Lehrlingen angedacht. Dabei handelt es sich um moderierte Gruppendiskussionen, denen ein Gesprächsleitfaden zugrunde liegt. Um ein umfassendes Bild der IBA-Lehrlinge zu gewinnen, ist geplant, die Fokusgruppen so zusammenzustellen, dass sowohl alle Zielgruppen als auch verschiedene Bundesländer berücksichtigt werden. Ebenso sollen sowohl Jugendliche mit Lehrzeitverlängerung als auch Jugendliche in Teilqualifizierung zu Wort kommen.



[1] Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA): Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung 2003. Wien: BMWA

[2] Bericht des Wirtschaftsausschusses: 171 der Beilagen zu den stenografischen Protokollen des Nationalrates

XXII. GP

2. Kontextanalyse: Die Situation auf dem Arbeitsmarkt

Das Instrument der integrativen Berufsausbildung soll Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen eine anerkannte berufliche Qualifikation vermitteln mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Eine Beurteilung dieses Instruments ist aber nur vor dem Hintergrund der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen und für diese Personengruppe im Besonderen und unter Berücksichtigung der Situation auf dem Lehrstellenmarkt möglich. Ebenso lohnt ein Blick auf die Integrationsbemühungen in den Schulen, die die Zielgruppe im Vorfeld ausbilden. Im Folgenden werden daher die Schulstatistiken in Hinblick auf SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der allgemeine Lehrstellenmarkt sowie die relevante Arbeitslosen-und Beschäftigtenzahlen analysiert.

Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen

Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) erfolgt, wenn ein Kind auf Grund einer Beeinträchtigung dem Unterricht in der Volksschule ohne besondere Förderung nicht folgen kann. Schulpflichtige Kinder mit SPF sind berechtigt, die allgemeine Schulpflicht entweder in einer für sie geeigneten Sonderschule oder Sonderschulklasse oder in einer den sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllenden Volkschule, Hauptschule oder Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule zu erfüllen. An Polytechnischen Schulen gibt es entsprechende Schulversuche.

Im Schuljahr 2002/2003 wurden über 28.000 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Sonderschulen bzw. in Integrationsklassen von Volks-, Haupt-, oder Polytechnischen Schulen unterrichtet. Damit ist die Zahl der SPF-SchülerInnen gegenüber dem Vorjahr um mehr als 3 % gestiegen. Während aber die Zahl der SchülerInnen an Sonderschulen in den letzten Jahren nahezu kontinuierlich sank, stieg die Anzahl der SchülerInnen mit SPF an Haupt- und Polytechnischen Schulen stark, an Volksschulen pendelte sich die Anzahl bei knapp 6.500 ein (siehe Tabelle 1) Dies ist auf die verstärkten Integrationsbemühungen vor allem in den weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I) zurückzuführen.

Tabelle 1: Anzahl der SchülerInnen in Sonderschulen und in Integrationsklassen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF), 1999/2000 bis 2002/2003: Quelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BMBWK)

   

1999/2000

2000/2001

2001/2002

2002/2003[a]

insgesamt

27.155

27.109

27.402

28.373

 

Veränderung zum Vorjahr in %

+4,8%

-0,2%

+1,1%

+3,5%

100,0%

Sonderschule

14.521

13.602

13.337

13.466

 

Volksschule

6.294

6.492

6.365

6.455

1,7%

Hauptschule

6.115

6.740

7.313

7.978

3,0%

Polytechnische Schule

225

275

387

474

2,3%

[a] Anteil der SchülerInnen mit SPF an den SchülerInnen des jeweiligen Schultyps insgesamt

SchülerInnen mit SPF bzw. SonderschülerInnen stellen eine der Hauptzielgruppen der integrativen Berufsausbildung dar. Der Blick auf die Statistik zeigt, dass die Zahl dieser Personengruppe steigt und der integrative Bildungsweg damit immer bedeutender wird.

Der Lehrstellenmarkt in Österreich

Der Lehrstellenmarkt zeigt sich seit Jahren angespannt. Regelmäßig gibt es deutlich mehr Lehrstellensuchende als offene Lehrstellen. Im Jahr 2004 standen 2.356 offene Lehrstellen 5.375 Lehrstellensuchende gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete dies zwar um 2 % weniger Lehrstellensuchende, die Zahl der offenen Lehrstellen ging aber im gleichen Zeitraum um fast 11 % zurück. Daraus resultierte ein weiterer Anstieg der Lehrstellenandrangsziffer von 2,1 auf 2,3, d.h. durchschnittlich standen etwas mehr als zwei Lehrstellensuchende einer offenen Lehrstelle gegenüber (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2: Lehrstellenmarkt nach Bundesländern, 2003 bis 2004 Quelle: Arbeitsmarktservice (AMS)

 

offene Lehrstellen

   

Lehrstellensuchende

   

Lehrstellenandrangsziffer

 
 

2003

2004

VÄ in %

2003

2004

VÄ in %

2003

2004

Burgenland

72

73

+1,7

168

183

+8,9

2,3

2,5

Kärnten

340

344

+1,1

485

459

-5,4

1,4

1,3

Niederösterreich

375

317

-15,5

963

865

-10,1

2,6

2,7

Oberösterreich

525

405

-22,9

790

744

-5,8

1,5

1,8

Salzburg

324

278

-14,1

207

226

+9,0

0,6

0,8

Steiermark

275

266

-3,2

805

809

+0,5

2,9

3,0

Tirol

408

325

-20,4

418

438

+4,7

1,0

1,3

Vorarlberg

133

125

-6,2

184

200

+8,9

1,4

1,6

Wien

180

223

+23,7

1.461

1.453

-0,5

8,1

6,5

Österreich

2.633

2.356

-10,5

5.479

5.375

-1,9

2,1

2,3

Der Lehrstellenmarkt weist starke regionale Unterschiede auf, wobei ein deutliches Ost-West-Gefälle zu erkennen ist. Am prekärsten zeigt sich die Lage in der Bundeshauptstadt, in der durchschnittlich mehr als 6 Jugendliche um eine offene Lehrstelle konkurrieren. Aber auch in Niederösterreich (2,7) und dem Burgenland (2,5) sowie vor allem auch in der Steiermark (3,0) liegt die Lehrstellenandrangsziffer über dem Bundesdurchschnitt. Weniger als zwei Lehrstellensuchende pro offene Lehrstelle weisen Oberösterreich (1,8), Vorarlberg (1,6), Tirol und Kärnten (je 1,3) auf. In Salzburg gibt es sogar einen leichten Lehrlingsmangel, da mehr offene Lehrstellen als Lehrstellensuchende beim Arbeitsmarktservice registriert sind.

Jugendarbeitslosigkeit

Die Arbeitsmarktlage zeigt sich in den letzten Jahren zunehmend angespannt. Im Jahr 2004 waren fast 244.000 Menschen arbeitslos, wobei sich die Zahl der Arbeitslosen seit dem Jahr 2001 kontinuierlich erhöht hat. Knapp 16 % der Arbeitslosen im Jahr 2004 waren unter 25 Jahre alt, gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies eine Senkung um rd. 2 %, nachdem in den Jahren 2001, 2002 und 2003 die Jugendarbeitslosigkeit dramatisch zunahm (siehe Tabelle 3).

Signifikant ist der Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Qualifikation. Während mehr als 45 % aller Arbeitslosen Personen sind, die über maximal einen Pflichtschulabschluss verfügen, sind nur etwas mehr als ein Drittel Personen mit einem Lehrabschluss. Darüber hinaus stellte sich die Entwicklung der Arbeitslosigkeit bei den Personen mit Lehrabschluss in den letzten Jahren deutlich besser dar, im Jahr 2004 kam es sogar zu einer Senkung der Arbeitslosigkeit innerhalb dieser Personengruppe um knapp 1 %.

Tabelle 3: Vorgemerkte Arbeitslose nach Alter und Ausbildung, 2000 bis 2004 Quelle: Arbeitsmarktservice (AMS)

 

2000

2001

2002

2003

2004

Anteil 2004[a]

Arbeitslose

           

insgesamt

194.313

203.884

232.418

240.079

243.880

100%

Veränderung zum Vorjahr in %

-12,4%

+4,9%

+14,0%

+3,3%

+1,6%

 

davon Jugendliche

           

Jugendliche (15 bis unter 25 Jahre)

27.946

30.935

36.628

39.366

38.748

15,9%

Veränderung zum Vorjahr in %

-3,0

+10,7

+18,4

+7,5

-1,6

 

nach Ausbildung

           

Kein Abschluss/Pflichtschule

87.254

93.025

104.652

107.982

110.910

45,5%

Veränderung zum Vorjahr in %

-10,7

+6,6

+12,5

+3,2

+2,7

 

Lehre

76.116

78.297

88.091

89.368

88.528

36,3%

Veränderung zum Vorjahr in %

-13,7

+2,9

+12,5

+1,4

-0,9

 

[a] Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit 2004 in Prozent

Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung

Im Jahr 2004 waren fast 29.000 Menschen mit Behinderung ohne Arbeit, das sind 12 % aller arbeitslos gemeldeten Personen. 36 % der behinderten Arbeitslosen waren Frauen, 6 % waren Jugendliche und 31 % waren ältere Menschen über 50 Jahren. An den Gesamtarbeitslosen stellen die behinderten Frauen und die älteren Behinderten einen Anteil von jeweils 4 % und die jugendlichen Behinderten einen Anteil von 1 %. Die Arbeitsmarktlage hat sich in den letzten zwei Jahren für Menschen mit Behinderung etwas entspannt. Die Anzahl der Behinderten ohne Arbeit ist im Jahr 2004 gegenüber dem Vorjahr um 6 %, das entspricht rd. 1.700 Personen, gesunken (siehe Tabelle 4).

Der überwiegende Teil der arbeitslos vorgemerkten Behinderten ist körperbehindert. 1999 waren dies 81 %. Weitere 15 % fielen in die Gruppe der psychisch Behinderten, "nur" 3 % zählten zu den geistig Behinderten und 1 % der arbeitslosen Behinderten im Jahr 1999 war sinnesbehindert.

Tabelle 4: Arbeitslos vorgemerkte Behinderte und begünstigte Behinderte, 2000 bis 2004

 

2000

2001

2002

2003

2004

Anteil 2004[a]

Behinderte

           

Ingesamt

32.146

29.767

31.037

30.545

28.860

12%

Veränderung absolut

-7.323

-2.379

+1.270

-492

-1.684

 

Veränderung zum Vorjahr in %

-18,4%

-7,4%

+4,3%

-1,6%

-5,5%

 

nach Geschlecht

           

Frauen

11.886

10.916

11.043

10.764

10.241

4%

Männer

20.260

18.851

19.994

19.781

18.620

8%

nach Alter

           

Jugendliche (15 - 24-jährige)

2.423

2.220

1.877

1.955

1.842

1%

25 - 49-jährige

19.408

18.198

18.538

18.416

18.196

7%

Ältere(50 und mehr Jahre)

10.317

9.349

10.623

10.175

8.823

4%

davon begünstigte Behinderte [b]

           

insgesamt

4.760

4.719

5.180

5.344

5.158

2%

Veränderung absolut

-564

-41

+461

+164

-186

 

Veränderung zum Vorjahr in %

-10,6%

-0,8%

+9,8%

+3,2%

-3,5%

 

nach Geschlecht

           

Frauen

1.706

1.661

1.803

1.873

1.816

1%

Männer

3.054

3.058

3.377

3.471

3.342

1%

[a] Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit 2004 in Prozent

[b] Personen mit einem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestes 50 % Quelle: Arbeitsmarktservice (AMS)

18 % der behinderten Arbeitslosen (rd. 5.200 Personen) im Jahr 2004 waren begünstigte Behinderte (davon 35 % Frauen), das sind Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % haben und im Erwerbsleben besonderen Schutz, nämlich einen Entgelt- und Kündigungsschutz, genießen. Gegenüber 2003 ist die Anzahl der begünstigten Behinderten ohne Arbeit um 3 % gesunken. Insgesamt zählten 2004 2 % aller arbeitslos gemeldeten Personen zu den begünstigten Behinderten. Andererseits gingen im Jahr 2004 von den insgesamt 81.000 begünstigten Behinderten in Österreich zwei Drittel (65 ?) oder 59.000 Personen einer Beschäftigung nach. Dabei war die überwiegende Mehrheit der beschäftigten begünstigten Behinderten unselbstständig tätig (siehe Tabelle 5). Die Zahl der begünstigten Behinderten, die einer (selbstständigen oder unselbstständigen) Beschäftigung nachgehen, steigt - ähnlich wie die Gesamtbeschäftigung - kontinuierlich, wenn auch zuletzt nur mehr marginal. Im Jahr 2004 waren um 0,8 % bzw. 500 begünstigte Behinderte mehr beschäftigt als im Vorjahr. Die Steigerung der Beschäftigung der begünstigten Behinderten kann aber nicht Schritt halten mit dem Zuwachs bei den begünstigten Behinderten insgesamt, d.h. prozentuell sinkt die Beschäftigung dieser Personengruppe.

Tabelle 5: Begünstigte Behinderte, 2000 bis 2004

 

2000

2001

2002

2003

2004

Anteil 2004[a]

insgesamt

80.813

83.463

87.015

89.875

91.387

100%

Veränderung absolut

+2.984

+2.650

+3.552

+2.860

+1.512

 

Veränderung zum Vorjahr in %

+3,8%

+3,3%

+4,3%

+3,3%

+1,7%

 

davon Beschäftigte

54.592

56.212

57.101

59.013

59.4901

65%

Veränderung absolut

+2.259

+1.620

+889

+1.912

+478

 

Veränderung zum Vorjahr in %

+4,3%

+3,0%

+1,6%

+3,3%

+0,8%

 

davon selbstständig Beschäftige

3.166

3.327

3.402

3.614

3.729

4%

davon unselbständig Beschäftigte

51.426

52.885

53.699

55.399

55.762

61%

[a] Anteil an den begünstigten Behinderten 2004 in Prozent Quelle: Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen und Konsumentenschutz (BMSG)

Der Blick auf die Situation in den Schulen und auf dem Arbeitsmarkt zeigt somit, dass die integrative Berufsausbildung aktuelle Probleme anspricht und in den Bereichen ansetzt, die von steigender Bedeutung sind. Die Relevanz der integrativen Berufsausbildung als arbeitsmarktpolitsches Instrument ist gegeben.

3 Eckpunkte der Integrativen Berufsausbildung in Österreich

3.1 Gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen

Das österreichische Bildungssystem weist mit dem dualen Ausbildungssystem eine Besonderheit im europäischen Raum auf. Die Ausbildung in der Lehre, deren gesetzliche Grundlage das Berufsausbildungsgesetz (BAG) von 1978 (mehrmals novelliert) bildet, unterscheidet sich deutlich von der beruflichen Ausbildung in Vollzeitschulen und verbindet mit dem Lehrbetrieb und der Berufsschule zwei Ausbildungsstandorte. Während die Ausbildung im Betrieb der Vermittlung berufsspezifischer Fertigkeiten und berufsspezifischer Kenntnisse gewidmet ist, konzentriert sich die Berufsschule auf die Vermittlung fachtheoretischen Wissens und die Erweiterung der Allgemeinbildung. Je nach Lehrberuf beträgt die Ausbildungszeit zwischen zwei und vier Jahre, die meisten Lehrberufe sehen eine dreijährige Ausbildung vor. Die Lehrausbildung steht grundsätzlich jedem Jugendlichen offen, der die neunjährige Schulpflicht abgeschlossen hat, rd. 40 % der Jugendlichen wählen nach Absolvierung der Pflichtschule diesen Ausbildungsweg. Um die Lehre auch für beeinträchtigte Jugendliche zu öffnen, wurde die integrative Berufsausbildung geschaffen.

Damit wurde den Grundsätzen der österreichischen Arbeitsmarktpolitik, die sich an der Europäischen Beschäftigungsstrategie und den beschäftigungspolitischen Zielen der EU orientieren, Rechnung getragen. So wird die integrative Berufsausbildung im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAP) im Rahmen der Förderung des Aufbaus von Humankapital und des Lebenslangen Lernens im "Pakt für Jugend, Beschäftigung und Ausbildung" und im Rahmen der Förderung der Integration und Bekämpfung der Diskriminierung benachteiligter Menschen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt. Aber auch im 2. NAP für soziale Eingliederung (NAPincl.) findet sich das Ziel, die Zahl der Personen mit maximal Pflichtschulabschluss weiter zu reduzieren und bestimmte Gruppen von Jugendlichen (Jugendliche mit unzureichendem Lernerfolg, mit Beeinträchtigungen, etc.) im Rahmen der Bildungspolitik vorrangig zu unterstützen.

Aber auch die Behindertenpolitik mit ihren Zielsetzungen, wie sie in den Leitlinien der Bundesregierung formuliert wurden (u.a. Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in den Schulen, Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt) findet durch die integrative Berufsausbildung eine Ergänzung. Vor allem durch die Behindertenmilliarde, die Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung für behinderte Menschen, die neue Impulse in Hinblick auf die Integration von Behinderten in den Arbeitsmarkt setzt, wurde ein Fokus auf behinderte Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder aus Integrationsklassen gerichtet. Zahlreiche Maßnahmen wie Job Coaching, Arbeits- und Bildungsassistenz, Clearing, etc. wurden gesetzt, die integrative Berufsausbildung bildet ihre logische Fortsetzung.

Die integrative Berufsausbildung findet ihren gesetzlichen Niederschlag im Berufsausbildungsgesetz BGBl. Nr. 142/1969, das durch das BGBl. I Nr. 79/2003 um den Artikel § 8b Integrative Berufsausbildung ergänzt wurde und mit 1. September 2003 in Kraft getreten ist. Die Bestimmungen über die integrative Berufsausbildung ersetzen die Bestimmungen über die Vorlehre. Ziel der integrativen Berufsausbildung ist die Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben durch die Möglichkeit des Erwerbs eines beruflichen Abschlusses. Die integrative Berufsausbildung kann entweder

  • durch Verlängerung der gesetzlichen Lehrzeitdauer um 1 Jahr bzw. in Ausnahmefällen um 2 Jahre, wenn dies für die Absolvierung der Lehrabschlussprüfung notwendig ist, erreicht werden (§ 8b (1)), ein Lehrvertrag ist abzuschließen, oder

  • durch Abschluss eines Ausbildungsvertrages erfolgen, der den Erwerb einer Teilqualifizierung (1 bis 3 Jahre) durch Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes, allenfalls unter Ergänzung von Fertigkeiten und Kenntnissen aus Berufsbildern weiterer Lehrberufe (§ 8b (2)), vorsieht. Der Ausbildungsvertrag hat Fertigkeiten und Kenntnisse zu umfassen, die im Wirtschaftsleben verwertbar sind.

Für die Ausbildung mit verlängerter Lehrzeit gilt Berufsschulpflicht. Für Personen, die einen Ausbildungsvertrag mit Teilqualifizierung geschlossen haben, besteht die Pflicht bzw. das Recht zum Besuch der Berufsschule unter Berücksichtigung der Ausbildungsinhalte, des Ausbildungsziels, der Dauer der Ausbildung und der persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse des Lehrlings (§ 8b (22)).

Für die integrative Berufsausbildung kommen als Zielgruppe Personen in Betracht, die das Arbeitsmarktservice (AMS) nicht in ein reguläres Lehrverhältnis vermitteln konnte und die zu einer der folgenden Gruppen zählen:

  • Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden;

  • Personen ohne Hauptschulabschluss bzw. mit negativem Hauptschulabschluss;

  • Menschen mit Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes;

  • Personen, von denen im Rahmen einer Berufsorientierungsmaßnahme oder auf Grund einer nicht erfolgreichen Vermittlung in ein reguläres Lehrverhältnis angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine reguläre Lehrstelle gefunden werden kann.

Voraussetzung zur Aufnahme eines integrativen Lehrverhältnisses ist, dass

  • das AMS bestätigt, dass keine Vermittlung in ein normales Lehrverhältnis möglich ist,

  • die Betreuung des Lehrlings durch eine/n BerufsausbildungsassistentIn gewährleistet ist und

  • das Ergebnis des Clearingprozesses eine integrative Berufsausbildung für den/die betreffende Jugendliche befürwortet.[3]

Die integrative Berufsausbildung soll vorwiegend in Lehrbetrieben durchgeführt werden (§ 8 b (3)). Erfolgt die Ausbildung in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen, bedarf es der Bewilligung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), die beim Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen (siehe § 8b (15)) zu erteilen ist.

Nach Abschluss der Ausbildung ist bei der verlängerten Lehrausbildung analog zur regulären Lehrausbildung eine Lehrabschlussprüfung vorgesehen. Bei der Teilqualifikation kann eine Abschlussprüfung über die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsinhalte und -ziele durchgeführt werden, die den erreichten Ausbildungsstand und die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse feststellt. Die Prüfung ist von einem/r ExpertIn des betreffenden Berufsbereiches und einem Mitglied der Berufsausbildungsassistenz durchzuführen. Als Bescheinigung gilt ein von der Lehrlingsstelle auszustellendes Abschlussprüfungszeugnis (siehe § 8b (10)).

Ein zentrales Element der integrativen Berufsausbildung ist die Begleitung durch die Berufsausbildungsassistenz (BAS). Die Hauptaufgaben der BAS liegen in folgenden Tätigkeitsfeldern:[4]

  • Unterstützungstätigkeiten: Koordination aller relevanter Akteure (Lehrbetrieb, Ausbildungseinrichtung, Berufsschule, Schulbehörde erster Instanz etc.), generelle Informationstätigkeit über die IBA, Unterstützung in behördlichen Angelegenheiten, Unterstützung des/der Auszubildenden bei Praktika, Beratung der Betriebe über Förderungen, Sensibilisierungsarbeit, Prozessverantwortung bei der Ausbildungsplatzsuche, Krisenintervention;

  • Festlegung der Ziele der integrativen Berufsausbildung: Festlegung der Ausbildungsinhalte und des Zeitraumes (mit Vertragspartnern und mit Schulbehörde), Organisation der Lernbegleitung und pädagogischer Begleitmaßnahmen im Berufsschulunterricht, Organisation der (individuellen) Begleitung am Arbeitsplatz, Unterstützung der Lehrberechtigten, Organisation von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz und in der Berufsschule, Dokumentation der Lernschritte, Einholung der verbindlichen Erklärung des Bundessozialamts (BSB) über die Durchführung der BAS;

  • Ausbildungswechsel: Herstellung des Einvernehmens mit allen Beteiligten bei einem Ausbildungswechsel, Beobachtung der Lernfortschritte, Durchführung von Beratungsgesprächen, Vernetzungsarbeit und Abstimmung, organisatorische Abwicklung;

  • Abschlussprüfung (bei Teilqualifizierung): Durchführung der Abschlussprüfung mit einem/r ExpertIn des betreffenden Berufsbereichs, Erstellung von Unterlagen für die Abschlussprüfung.

Die Berufsausbildungsassistenz hat eine zentrale Netzwerkfunktion, da sie in alle Phasen (Aufnahme der Lehre, Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule, Abschlussprüfung etc.) der integrativen Berufsausbildung eingebunden ist und die Koordination aller Akteure im Ausbildungsprozess übernehmen muss.

3.2 Zahlen und Fakten zur integrativen Berufsausbildung

3.2.1 Art der integrativen Berufsausbildung

Im Jahr 2004 standen 1.114 Personen bzw. rd. 1 % der 119.017 Lehrlinge in einer integrativen Berufsausbildung, wie aus Tabelle 6 hervorgeht. Bis Ende Juli 2005 hat sich diese Zahl bereits um mehr als 40 % auf 1.575 Personen erhöht. Rd. ein Viertel (26 %) der integrativen Lehrstellen findet sich in Wien bzw. in der Steiermark, knapp ein Fünftel (18 %) in Oberösterreich. In allen Bundesländern hat sich die Anzahl der integrativen Lehrstellen gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht.

Tabelle 6: Anzahl der integrativen Lehrstellen, Stand Dezember 2004 und Juli 2005 Quellen: Wirtschaftskammer Österreich - Lehrlingsstatistik, BMWA, Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern

 

12/2004

07/2005

Burgenland

5

21

Kärnten

77

99

Niederösterreich

49

77

Oberösterreich

170

278

Salzburg

25

78

Steiermark

305

409

Tirol

93

128

Vorarlberg

30

73

Wien

360

412

Österreich

1.114

1.575

60 % bzw. 948 der integrativen Lehrverhältnisse sahen Ende Juli 2005 eine Verlängerung der Lehrzeit vor. 40 % bzw. 627 Jugendliche befanden sich in einem Lehrverhältnis, das eine Teilqualifizierung zum Ziel hat. Gegenüber 2004 gibt es um rd. ein Drittel mehr verlängerte Lehrverhältnisse, die Anzahl der Teilqualifizierungslehrlinge ist um mehr als die Hälfte gestiegen. Damit hat sich der Anteil der Teilqualifizierungslehrlinge etwas erhöht. Insgesamt strebt aber die Mehrzahl der IBA-Lehrlinge einen regulären Lehrabschluss an. (siehe Grafik1)

Grafik 1: Art der integratives Berufsausbildung, Anzahl der Lehrlinge, Anteil der Lehrlinge in Prozent, Dezember 2004 und Juli 2005.Quellen: Wirtschaftskammer Österreich - Lehrlingsstatistik, BMWA, Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern

Dieser deutliche Überhang von Lehrzeitverlängerungen ist vor allem auf die Situation in der Bundeshauptstadt zurückzuführen, in der fast alle der 412 integrativen Lehrverhältnisse eine Verlängerung vorsehen. Damit wurden in Wien mehr als 40 % aller verlängerten Lehrverhältnisse begründet. Deutlich mehr Verlängerungen gegenüber Teilqualifizierungen sind zudem in Niederösterreich und in Tirol zu finden (siehe Grafik 2). Auch im Burgenland und in Kärnten gibt es mehr Verlängerungen als Teilqualifizierungen, es gibt aber keine so deutliche Präferenz für diese Ausbildungsform. In Salzburg, in der Steiermark und in Oberösterreich befinden sich dagegen mehr Jugendliche in einer Teilqualifizierungslehre, was zum Teil auf die langjährigen Erfahrungen zurückzuführen ist, die in Pilotprojekten zu dieser Ausbildungsform gemacht und auch im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms EQUAL erprobt wurden. In Vorarlberg werden sogar 90 % der IBA-Lehrlinge in einer Teilqualifizierungslehre ausgebildet

Grafik 2: Art der integrtiven Berufsausbildung nach Bundesländern, Anzahl der Lehrlinge, Juli 2005.Quellen: BMWA, Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern

Laut Berufsausbildungsgesetz § 8b (3) soll die integrative Lehrausbildung vorrangig in Lehrbetrieben durchgeführt werden. 2005 wurden demgegenüber bisher etwas mehr als die Hälfte (51 %) der IBA-Lehrlinge bzw. 798 Personen in besonderen selbstständigen Ausbildungseinrichtungen ausgebildet, 49 % oder 777 Personen in Betrieben (siehe Grafik 3). Die Ausbildung in Unternehmen hat aber im Vergleich zum Vorjahr bereits an Bedeutung gewonnen.

Grafik 3: Ort der integralen Berufsausbildung, Anzahl der Lehrlinge, Anteil der Lehrlinge in Prozent, Dezember 2004 und Juli 2005.Quellen: Wirtschaftskammer Österreich - Lehrlingsstatistik, BMWA, Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern

Wien ist für die hohe Bedeutung der Ausbildungseinrichtungen ausschlaggebend, da mehr als 90 % der 412 Wiener integrativen Lehrlinge in Ausbildungseinrichtungen geschult werden (siehe Grafik 4). In Salzburg, Oberösterreich und der Steiermark findet sich etwa jeweils die Hälfte der integrativen Lehrlinge in Ausbildungseinrichtungen bzw. in Unternehmen. In allen anderen Bundesländern werden die Jugendlichen, die eine integrative Lehre absolvieren, vorwiegend in Lehrbetrieben ausgebildet. Im Burgenland, in Kärnten und in Vorarlberg absolvieren alle IBA-Lehrlinge ihre Ausbildung in Unternehmen.

Grafik 4: Ort der integrativen Berufsausbildung nach Bundesländern, Anzahl der Lehrlinde, Juli 2005. Quellen: BMWA, Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern

Die Sonderstellung Wiens kann zum Teil mit der besonderen Situation des Wiener Lehrstellenmarktes erklärt werden. Da in Wien mit einer Lehrstellenandrangsziffer von 6,5 auf eine offene Lehrstelle mehr als sechs Jugendliche kommen (siehe Kapitel 2), können nicht annähernd genügend Betriebe zur Ausbildung dieser gefunden werden. Es ist daher kaum verwunderlich, dass für IBA-Lehrlinge kaum Ausbildungsplätze in Lehrbetrieben zur Verfügung stehen. Darüber hinaus haben sich auf Grund dieser besonderen Situation besonders zahlreiche und mit entsprechenden Ressourcen ausgestattete Einrichtungen etabliert, die schon vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen zur integrativen Berufsausbildung Jugendlichen mit besonderen Vermittlungsschwierigkeiten eine Qualifikation geboten haben und nunmehr eine integrative Berufsausbildung für ihre Klientel anbieten können.

Die ExpertInnen betonen, dass der Betrieb als Ausbildungsort grundsätzlich zu favorisieren ist, da bereits in der Ausbildungszeit eine Integration in den Arbeitsmarkt erfolgt, der Lehrling am betrieblichen Alltag teilnimmt und die Ausbildung sehr praxisnah erfolgt. Eine weiterführende Beschäftigung und eine nachhaltige Integration scheinen so wahrscheinlicher. Hinzu kommt der segregative Charakter der Ausbildungseinrichtungen, der auf Grund der Konzentration von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen die Gefahr einer negativen Gruppendynamik mit sich bringt. Eine Integration auf dem Arbeitsmarkt im Anschluss an die Lehre wird als schwierig bewertet. Dennoch wird auch auf die Vorteile der Ausbildungseinrichtungen verwiesen, wo dem/der Jugendlichen mehr Zeit und Raum für die persönliche Stabilisierung gegeben wird. Zudem bleiben meist mehr Möglichkeiten auch in der praktischen Ausbildung die theoretischen Grundlagen zu vertiefen und den Stoff der Berufsschule zu wiederholen, Nachhilfe- und Förderunterricht ist in der Ausbildungszeit ohne zusätzliche Belastung integrierbar. Für den einzelnen Jugendlichen ist es natürlich besser, in einer Einrichtung ausgebildet zu werden als gar nicht, daher werden die Ausbildungseinrichtungen auf Grund der Lehrstellenproblematik weiterhin von Bedeutung bleiben.

Der Top-Beruf[5] bei den männlichen IBA-Lehrlingen ist der des Tischlers. Viele integrative Lehrlinge streben auch eine Lehre in Metalltechnik bzw. als Koch an. Auf den weiteren Plätzen folgen Ausbildungen als Maler und Anstreicher und im Einzelhandel. Bemerkenswert ist, dass die zwei am häufigsten vertretenen Lehrberufe der Burschen insgesamt - Kraftfahrzeugtechnik (inkl. Kraftfahrzeugmechaniker) und Elektroinstallationstechnik (inkl. Elektroinstallateur) - bei der integrativen Lehre weniger oder kaum vertreten sind, ebenso wie die Top 10 Berufe Maschinenbautechnik und Sanitär-/Klima-/Heizungsinstallation. Sonst unterscheiden sich die integrativen Lehrlinge in Bezug auf die Berufswahl von den Lehrlingen insgesamt nur wenig. Alle Top 5 Berufe der IBA sind auch in den Top 10 Lehrberufen zu finden (siehe Tabelle 7).

Tabelle 7: Top 5 Lehrberufe der männlichen IBA-Lehrlinge,2004. Quelle: WKÖ Lehrvertragsstatistik der Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Steiermark und Wien

 

Rang bei den IBA -Lehrlingen

Rang bei allem Lehrlingen gesamt

Tischlerei

1

3

Metalltechnik - Metallbearbeitungstechnik

2

8

Koch

3

6

Maler und Anstreicher

4

10

Einzelhandel

5

4

Die ausgeprägte geschlechtsspezifische Berufswahl ist bei den integrativen Lehrlingen ebenso zu beobachten wie bei den Lehrlingen insgesamt. Die Lehre im Einzelhandel ist bei den Lehrmädchen die erste Wahl, wie aus Tabelle 8 ersichtlich. Es folgt die Ausbildung zur Friseurin -sowohl unter den weiblichen IBA-Lehrlingen wie auch unter den weiblichen Lehrlingen insgesamt - sowie die Lehre zur Köchin und zur Blumenbinderin/-händlerin. Der Beruf der Damenkleidermacherin, der bei den integrativen Lehrmädchen auf Platz 5 rangiert, findet sich insgesamt allerdings nicht in der Liste der Top 25 der weiblichen Lehrberufe. Dagegen sind die bei den Lehrmädchen insgesamt sehr häufig anzutreffenden Berufe Bürokauffrau, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachfrau/Köchin, Hotel- und Gastgewerbeassistentin und pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin weniger bzw. nicht in der integrativen Lehre zu finden.

 

Rang bei den IBA -Lehrlingen

Rang bei allem Lehrlingen gesamt

Einzelhandel

1

1

Friseurin und Perückenmacherin

2

2

Köchin

3

6

Blumenbinderin und - händlerin

4

9

Damenkleidermacherin

5

nicht in den Top 25

Auch in den befragten Betrieben und Ausbildungseinrichtungen zählen diese Lehrberufe (Koch/Köchin, TischlerIn, im Einzelhandel sowie Maler und AnstreicherIn) zu den beliebtesten. In den Ausbildungseinrichtungen werden die integrativen Lehrlinge darüber hinaus oftmals zu LandschaftsgärtnerInnen oder Restaurantfachmänner/-frauen ausgebildet, während Lehrlinge in Betrieben diese Berufe seltener ergreifen. In den befragten Betrieben erlernen die männlichen Lehrlinge vorrangig die Berufe, die auch insgesamt bei den IBA-Burschen zu den beliebtesten Lehrberufen zählen (siehe Tabelle 7), d. h. sie lassen sich in den Betrieben vor allem zum Tischler bzw. Tischlereigehilfen, zum Koch, im Einzelhandel oder als Maler und Anstreicher ausbilden. Auch bei den weiblichen IBA-Lehrlingen in den Betrieben zeichnet sich ein ähnliches Bild wie in Tabelle 8 ab. Die weiblichen Lehrlinge absolvieren in den Betrieben vorrangig eine Ausbildung zur Köchin, im Einzelhandel oder zur Friseurin. Auch eine Lehre im kaufmännischen Bereich bzw. als Verwaltungsassistentin ist bei den IBA-Mädchen in den Betrieben relativ beliebt. In den Ausbildungseinrichtungen wird u. a. auch eine integrative Lehrausbildung im Bürobereich in Anspruch genommen. Lehrberufe, die sich aus der Sicht der ExpertInnen und der für die Umsetzung der IBA im Berufsschulunterricht Verantwortlichen besonders eignen, sind all jene, die wenig Theorie und viel Praxisanteil aufweisen sowie durch "viel Üben" erlernt werden können. Dazu zählen beispielsweise die Berufe Koch, Maler und Anstreicher, Landschaftsgärtner, Berufe im Handel sowie Tischlerei. Weniger geeignet sind Berufe mit hohem Theorieanteil (z. B. IT- oder HighTech-Berufe) und Berufe mit hohem Gefahrenpotenzial (z. B. Elektroberufe). Dies erklärt, dass einige Top-Lehrberufe kaum im Rahmen der IBA erlernt werden.

3.2.2 Charakteristika der integrativen Lehrlinge

Um ein statistisches Bild der Charakteristika der integrativen Lehrlinge zu erhalten, muss auf unterschiedliche Quellen zurückgegriffen werden. So werden die Lehrlinge in Betrieben von der Statistik des BMSG erfasst, die auf Grund der Meldungen der BerufsausbildungsassistentInnen zusammengestellt wird, die Lehrlinge in Ausbildungseinrichtungen werden in der Statistik des Arbeitsmarktservices (AMS) registriert.[6] Daher werden im Folgenden zunächst die Lehrlinge gesondert nach Ausbildungsstätte beschrieben.

Integrative Lehrlinge in Betrieben [7]

Die Jugendlichen, die ihre Lehre im Rahmen der integrativen Lehrausbildung in Betrieben absolvieren, sind mehrheitlich männlich. Von den 533 in der BMSG-Statistik erfassten Jugendlichen sind 70 % Burschen und 30 % Mädchen (siehe Grafik 5). Der Großteil der IBA-Lehrlinge (89 %) ist unter 20 Jahre alt, rd. 8 % sind zwischen 20 und 25 Jahre alt. Lediglich 3 % der IBA-Lehrlinge sind älter als 25 Jahre.

Grafik 5: IBA - Lehrlinge in Betrieben nach Geschlecht, Anteil der Lehrlinge in Prozent, 2004. Quelle: Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG)

Fast alle IBA-Lehrlinge (94 %) in Betrieben besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft. Der Anteil der Jugendlichen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft ist sehr gering, er liegt bei rd. 6 % (siehe Grafik 6). Der Großteil dieser Jugendlichen besitzt eine Staatsbürgerschaft aus einem jugoslawischen Nachfolgestaat oder der Türkei. Unter den integrativen Lehrmädchen ist der AusländerInnenanteil mit 8 % etwas höher als bei den Burschen.

Grafik 6: IBA- Lehrlinge in Betrieben nach Staatsbürgerschaft, Anteil der Lehrlinge in Prozent, 2004. Quelle: Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG)

Wie aus Grafik 7 ersichtlich, verfügen 40 % der IBA-Lehrlinge über einen Feststellungsbescheid, d.h. es wurde ihnen ein Behinderungsgrad bescheinigt, wobei ein Viertel als begünstigt behindert (mit einem Behinderungsgrad von 50 % und mehr) eingestuft ist. In Hinblick auf die Behinderungsarten ist zu beobachten, dass die IBA-Lehrlinge vorwiegend intellektuelle oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, während Jugendliche mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen relativ selten eine integrative Lehre absolvieren. Die Mehrheit der integrativen Lehrlinge in Betrieben (60 %) hat keinen Feststellungsbescheid über den Grad ihrer Behinderung, diese absolvieren eine integrative Lehre großteils auf Grund sonstiger - beispielsweise sozialer oder emotionaler - Probleme. In den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich, und Tirol verfügt allerdings die Mehrheit der IBA-Lehrlinge über einen Feststellungsbescheid über den Grad einer Behinderung.

Grafik 7: IBA- Lehrlinge in Betrieben nach Behinderungsgrad, Anteil der Lehrlinge in Prozent, 2004. Quelle: Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG)

Integrative Lehrlinge in Ausbildungseinrichtungen

Die 740 in der AMS-Statistik erfassten Jugendlichen,[8] die ihre Lehre im Rahmen der integrativen Lehrausbildung in Ausbildungseinrichtungen absolvieren, sind wie jene in den Betrieben, mehrheitlich männlich (65 %), wie aus Grafik 8 ersichtlich. In Bezug auf die Altersstruktur sind insgesamt 94 % der IBA-Lehrlinge unter 19 Jahre und nur ein Bruchteil (6 %) zwischen 19 und 25 Jahre alt.

Grafik 8: IBA- Lehrlinge in Ausbildungseinrichtungen nach Geschlecht, Anteil der Lehrlinge in Prozent, Dezember 2004. Quelle: Arbeitsmarktservice (AMS)

60 % aller IBA-Lehrlinge in Ausbildungseinrichtungen weisen einen Pflichtschulabschluss auf, keinen oder einen negativen Pflichtschulabschluss haben 40 % der Jugendlichen, wie Grafik 9 zeigt. Zu beobachten ist, dass der Anteil der Lehrlinge mit positivem Pflichtschulabschluss bei den Mädchen mit zwei Dritteln (67 %) wesentlich höher ist als bei den Burschen (57 %).

Grafik 9: IBA- Ausbildungseinrichtungen nach Pflichtschulabschluss, Anteil der Lehrlinge in Prozent, Dezember 2004. Quelle: Arbeitsmarktservice (AMS)

Ein Viertel (25 %) der IBA-Lehrlinge in Ausbildungseinrichtungen verfügt über eine ausländische Staatsbürgerschaft (siehe Grafik 10). Die meisten dieser Jugendlichen besitzen, wie auch in den Betrieben, eine Staatsbürgerschaft aus einem jugoslawischen Nachfolgestaat oder der Türkei. Der Ausländeranteil bei den IBA-Lehrlingen ist in den Ausbildungseinrichtungen um 20 %-Punkte höher als jener in den Betrieben. Außerdem ist der Ausländeranteil bei den Burschen höher als der bei den Mädchen.

Grafik 10: IBA- Lehrlinge in Ausbildungseinrichtungen nach Staatsbürgerschaft, Anteil der Lehrlinge in Prozent, Dezember 2004. Quelle: Arbeitsmarktservice (AMS)

90 % von den 740 in der AMS-Statistik erfassten Jugendlichen haben laut AMS-Definition[9] keine Behinderung, d. h. sie fallen in jene Zielgruppen, die z. B. keinen oder einen negativen Hauptschulabschluss oder sonderpädagogischen Förderbedarf vorweisen. Von den 10 % der IBA-Lehrlinge, die eine Behinderung laut AMS aufweisen, werden 3 % als begünstigt Behinderte erfasst. Diese Quote ist allerdings nicht in allen Bundesländern so gering. In der Steiermark liegt der Anteil der behinderten Jugendlichen beispielsweise bei rd. 34 %.

Grafik 11: IBA- Lehrlinge in Ausbildungseinrichtungen nach Behinderungsform, Anteil der Lehrlinge in Prozent, Dezember 2004. Quelle: Arbeitsmarktservice (AMS)

Integrative Lehrlinge nach Zielgruppenzugehörigkeit

In Hinblick auf die Zugehörigkeit der integrativen Lehrlinge zu den einzelnen Zielgruppen der integrativen Berufsausbildung zeigt sich, dass 42 % der Lehrlinge in den befragten Betrieben und Ausbildungseinrichtungen in ihrer Schulzeit einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufwiesen bzw. teilweise Unterricht nach Sonderschul-Lehrplan (Ziffer 1 § 8b

(4) BAG) erhielten (siehe Grafik 12). Jeweils knapp ein Viertel der integrativen Lehrlinge verfügt über persönliche Vermittlungshindernisse (Ziffer 4 § 8b (4) BAG), sodass eine Vermittlung in ein reguläres Lehrverhältnis nicht möglich ist oder ist im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes behindert (Ziffer 3 § 8b (4) BAG). Lediglich etwa ein Zehntel der integrativen Lehrlinge verfügt über keinen bzw. einen negativen Hauptschulabschluss (Ziffer 2 § 8b (4) BAG). Diese Zielgruppenzugehörigkeit zeigt aber nur zum Teil auf, wie stark die einzelnen Gruppen die Möglichkeit der IBA nützen. Vor allem der Anteil der Jugendlichen mit Behinderung in einer integrativen Lehre dürfte höher liegen, da diese nur dann Ziffer 3 § 8b (4) BAG zugehörig sind, wenn ein Feststellungsbescheid vorliegt. Vor allem in der Gruppe der Lehrlinge mit ehemals sonderpädagogischem Förderbedarf finden sich auch Jugendliche mit Behinderung aber ohne Feststellungsbescheid.

Grafik 12: integrative Lehrlinge nach Zielgruppenzugehörigkeit, Anteil der Lehrlinge in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Betriebe und Ausbildungseinrichtungen mit Angaben für 671 Lehrlinge

Integrative Lehrlinge mit sonderpädagogischem Förderbedarf stellen sowohl in den Betrieben als auch in den Ausbildungseinrichtungen, die anteilsmäßig größte Gruppe dar. In den befragten Betrieben weist knapp ein Fünftel der Lehrlinge keinen bzw. einen negativen Hauptschulabschluss auf, während in den Ausbildungseinrichtungen nur 9 % der Lehrlinge ohne entsprechendes Hauptschulzeugnis geschult werden. Die Zielgruppe mit persönlichen Vermittlungshindernissen ist sowohl in den Einrichtungen (mit einem Anteil von 26 %) als auch in den Betrieben (Anteil: 18 %) von Bedeutung. Lehrlinge mit Behinderungen stellen vor allem in (teilweise spezialisierten) Ausbildungseinrichtungen (Anteil: 25 %) eine wichtige Zielgruppe dar, während diese seltener in Betrieben (Anteil: 12 %) ausgebildet werden.

3.3 Der Clearingprozess als vorgeschaltete Maßnahme

Die Aufnahme einer integrativen Lehre ist an mehrere Vorraussetzungen geknüpft (siehe Kapitel 3.1). Neben der Bestätigung durch das Arbeitsmarktservice (AMS), dass die Person in kein normales Lehrverhältnis vermittelt werden kann, müssen die Teilnehmer-Innen der integrativen Berufsausbildung einen Clearingprozess durchlaufen. Dies gilt für alle Jugendlichen, deren Berufsausbildungsassistenz vom BASB gefördert wird und die daher vorwiegend eine Lehre in einem Unternehmen absolvieren. Der Clearingprozess dauert im Normalfall 6 Monate und soll die Fähigkeiten und Fertigkeiten des/r Jugendlichen beleuchten, um die Berufs- bzw. Ausbildungsfindung zu erleichtern. Das Clearingverfahren umfasst:

  • Gespräche mit den Jugendlichen, den Eltern und den LehrerInnen sowie im Falle der Bildung eines Unterstützungskreises, mit Verwandten, Freunden und professionellen BeraterInnen, um die Fähigkeiten und Wünsche des/r Jugendlichen sowie die gewünschten/benötigten Rahmenbedingungen (z. B. Art der Ausbildung, Betrieb oder Einrichtung, Arbeitszeit) zu eruieren.

  • Die Absolvierung mehrerer Schnupperpraktika in Betrieben und in Ausbildungseinrichtungen, um den Jugendlichen ein besseres Bild ihrer Berufsmöglichkeiten zu verschaffen und ihnen bei der Auswahl des Berufes bzw. der Qualifizierungsmaßnahme zu helfen.

  • Die Durchführung von Tests, um ein Neigungsprofil der Jugendlichen zu erstellen. Diese Tests werden von den ClearerInnen durchgeführt, in machen Fällen auch von externen PsychologInnen, dem AMS und dem WIFI.

Die Empfehlungen der ClearerInnen werden großteils im Einvernehmen mit den Jugendlichen bzw. deren Eltern abgegeben und bauen auf den Ergebnissen der Gespräche und der Tests sowie der Praktikabeurteilungen der Unternehmen bzw. Ausbildungseinrichtungen auf. Die Empfehlung der Clearingstelle ist jedoch nicht verbindlich, in letzter Instanz entscheiden die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten.

Für eine Entscheidung zur integrativen Berufsausbildung muss die Zugehörigkeit zu den Zielgruppen nach § 8b (4) BAG gegeben sein (siehe auch Kapitel 3.1). Entscheidend, ob eine Eignung für die integrative Berufsausbildung vorliegt, sind darüber hinaus vor allem die kognitiven Fähigkeiten, die Lernfähigkeit und -willigkeit sowie ob die Reife zum Arbeiten der/s Jugendlichen vorliegt. Für die verlängerte Lehre erscheinen vor allem Jugendlichen mit Lernschwächen sowie jene die soziale oder emotionale Handicaps vorweisen als geeignet, diese benötigen mehr Zeit und Unterstützung zur Absolvierung einer Lehre. Für die Teilqualifizierung eignen sich jene, deren Fähigkeiten schwächer ausgeprägt sind und die über eine eingegrenzte Leistungsfähigkeit verfügen und eine verlängerte Lehre nicht absolvieren könnten.

Die Nachfrage nach einer integrativen Berufsausbildung verläuft meistens auf indirekter Weise. Die Jugendlichen bzw. deren Eltern sind zuerst an einer regulären Lehre interessiert und werden in Folge von den ClearerInnen auf die Möglichkeit der integrativen Berufsausbildung aufmerksam gemacht. Eine Ausnahme besteht bei den Eltern von Kindern mit geistiger Beeinträchtigung. Diese wissen oft im Vorfeld schon über die integrative Berufsausbildung Bescheid und fragen gezielt die teilqualifizierte Lehre nach.

Wenn die Empfehlung der Clearingstelle auf die integrative Berufsausbildung lautet und die Jugendlichen bzw. deren Eltern mit diesem Ausbildungsweg einverstanden ist, gilt es im nächsten Schritt eine Lehrstelle zu finden. Es wird grundsätzlich die Ausbildung in einem Lehrbetrieb angestrebt. Die Lehrstellensuche wird dabei in den meisten Fällen von der Arbeitsassistenz unterstützt. In einigen Fällen bekommen die Jugendlichen eine Lehrstelle im Betrieb, in dem sie ihr Praktikum absolviert haben. Wenn eine Lehrstelle in einem Betrieb oder ein Ausbildungsplatz in einer Einrichtung gefunden wurde, werden die Jugendlichen im weiteren Verlauf an die BerufsausbildungsassistentInnen weitervermittelt.

Die Anforderungen seitens der Jugendlichen sind bei den jeweiligen Ausbildungsvarianten (Lehrbetrieb oder Ausbildungseinrichtung) unterschiedlich. Im Betrieb wird der/die Jugendliche sofort mit der Arbeits- und Erwachsenwelt konfrontiert. In den Ausbildungseinrichtungen erfolgt die Integration in die Arbeitswelt langsamer und die Jugendlichen werden durch geschulte Pädagogen betreut.

In einigen Fällen findet nur ein Kurzclearing statt, z. B. im Falle von einer Umwandlung einer regulären in eine integrative Lehre. In diesem Fall fallen die Berufspraktika im Clearingverfahren weg und es wird auf die Bildung eines Unterstützungskreises verzichtet.

Die Ausbildungseinrichtungen werden vom Arbeitsmarktservice (AMS) gefördert im Gegensatz zu den Lehrbetrieben, die vom BMSG gefördert werden. Das AMS gibt, nach Aussagen der BerufsausbildungsassistentInnen, kein definiertes Clearingverfahren vor. Damit die Jugendlichen eine integrative Berufsausbildung in Einrichtungen absolvieren können, reicht meistens ein AMS-Berufsorientierungsgespräch bzw. AMS-Berufsorient-ierungscoaching aus. Es liegt im Ermessen der AMS-BeraterInnen, ob eine Eignung für eine integrative Berufsausbildung vorliegt. Schwierigkeiten können dadurch z. B. entstehen, wenn ein/e Jugendliche aus einer Ausbildungseinrichtung in einen Lehrbetrieb wechseln möchte. Dann ist er/sie mit der Situation konfrontiert, dass er/sie das 6-monatige Clearingverfahren durchlaufen muss, bevor er im Betrieb seine/ihre Lehre aufnehmen kann, der Betrieb aber eine sofortige Einstellung wünscht.



[3] Ein verpflichtendes Clearing sieht nur das Bundessozialamt (BASB) als Voraussetzung für die Förderung der Berufsausbildungsassistenz vor.

[4] Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG): Richtlinie zur Förderung der Berufsausbildungsassistenz nach § 8b Berufsausbildungsgesetz (BAG)

[5] Zurzeit sind die Lehrberufs-Statistiken von nur vier Bundesländern (Kärnten, Niederösterreich, Steiermark und Wien) verfügbar. Die Analysen sind daher als indikativ zu betrachten.

[6] Die Lehrvertragsstatistik der WKÖ enthält demgegenüber alle Lehrverträge (unabhängig vom Ausbildungsort), die in einem Kalenderjahr geschlossen wurden und beinhaltet daher auch aufgelöste oder geänderte Lehrverträge (teilweise Doppelzählung), zudem sind z.B. Informationen über die Art der Beeinträchtigung nicht vorhanden. Zurzeit liegen nur die Ergebnisse einzelner Bundesländer vor.

[7] Ein Teil der IBA-Lehrlinge, die ihre Ausbildung in Betrieben absolvieren, wird vom Arbeitsmarktservice gefördert. Diese sind jedoch in der folgenden Ausführung nicht enthalten.

[8] In der AMS-Statistik sind nur IBA-Lehrlinge aus folgenden Bundesländern erfasst: Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien.

[9] Zu den "behinderten" KlientInnen des AMS zählen sowohl behinderte Personen aufgrund des Behinderteneinstellgesetzes, Opferfürsorgegesetzes und Landesbehindertengesetzes als auch Personen mit physischen, psychischen oder geistigen Einschränkungen (unabhängig vom Grad ihrer Behinderung), die durch ein ärztliches Gutachten belegt sind oder sonst glaubhaft gemacht werden. Wesentlich für die Definition des AMS ist, dass die Behinderung sich tatsächlich negativ auf die individuell festzustellenden Vermittlungs- und Beschäftigungschancen auswirkt.

4 Die Umsetzung der Berufsausbildungsassistenz

4.1 Organisation und Hintergrund der Berufsausbildungsassistenz

Die Berufsausbildungsassistenz ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich organisiert. In Kärnten, Vorarlberg und Wien bietet jeweils nur eine Organisation diese Dienstleistung an, in den anderen Bundesländern wird die Berufsausbildungsassistenz von verschiedenen Trägerorganisationen geleistet (Tabelle 9). Finanziell gefördert wird die Berufsausbildungsassistenz von den jeweiligen Landesstellen des Bundessozialamts (BASB) oder dem Arbeitsmarktservice (AMS), in einigen Bundesländern auch vom Land selbst. Das BASB fördert grundsätzlich die Berufsausbildungsassistenz in den Betrieben der freien Wirtschaft, das AMS die Berufsausbildungsassistenz in den Ausbildungseinrichtungen. In Bundesländern, in denen mehrere Träger tätig sind, erfolgt die "Arbeitsteilung" oftmals entlang dieser Zuteilung, d.h. einige Organisationen betreuen nur die integrativen Lehrlinge in den Betrieben, andere die Lehrlinge, die in den Ausbildungseinrichtungen ihre Lehre absolvieren.

Tabelle 9: Trägerorganisationen der Berufsausbildungsassistenz, Stand Mai 2005. Quelle: Berufsausbildungsassistenz

Bundesland

Trägerorganisationen

Burgenland

Verein Rettet das Kind Burgenland

Verein Vamos

Kärnten

autArK

Niederösterreich

Caritas St. Pölten

Caritas der Erzdiözese Wien

Lebenshilfe NÖ.

Integration NÖ.

Oberösterreich

Jugend am Werk GmbH

ibis acam GmbH

Salzburg

Landesinstitut für Hörbehinderte

Oberrain/anders kompetent

Steiermark

bfi Steiermark

Jugend am Werk Steiermark GmbH

Ausbildungszentrum des Landes Steiermark

Lebenshilfe

alpha nova

BBRZ REHA GesmbH

Chance B

Kompetenz GmbH

Tirol

Verein AASS Tirol

Verein Tafie Außerfern

ibis acam GmbH

Vorarlberg

Büro für Integrationsprojekte

Wien

Jugend am Werk

Die Organisationen, die Berufsausbildungsassistenz anbieten, sind alle NGOs, die im Bereich der beruflichen und sozialen Integration von beeinträchtigten bzw. behinderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen tätig sind bzw. NGOs mit einem weiten karitativen Fokus. Neben der Berufsausbildungsassistenz werden auch verschiedene Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Diese sind u. a. Berufsorientierung, begleitende Dienste wie z. B. Jobcoaching, (Jugend-) Arbeitsassistenz, diverse Schulungsmaßnahmen und Qualifizierungsprojekte sowie Clearing (siehe Kapitel 3.3). Diese Maßnahmen sollen in erster Linie die Integration beeinträchtigter Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern bzw. ermöglichen und/oder die Jugendlichen auf eine Lehrausbildung vorbereiten. Zusätzlich bieten einige Organisationen Tagesbetreuungsstrukturen für Personen mit Behinderung an. In die integrative Berufsausbildung sind diese Organisationen durch die Berufsausbildungsassistenz, bei einigen auch durch die zusätzliche Clearingtätigkeit, eingebunden. Einige der Trägerorganisationen sind zudem als Ausbildungseinrichtungen tätig und bieten eigene integrative Lehrgänge an.

Die BerufsausbildungsassistentInnen weisen langjährige Erfahrung in der Betreuung von Jugendlichen auf und verfügen mehrheitlich über einen psychologischen und/oder (sozial oder sonder-)pädagogischen Ausbildungshintergrund, den sie sich entweder durch ein Hochschulstudium oder durch außeruniversitäre Aus- und Weiterbildung erworben haben. Über einen wirtschaftlichen Erfahrungshintergrund (der als eine wichtige Kompetenz bewertet wird) wie z. B. eine absolvierte Lehre oder Erfahrung in der Unternehmensberatung verfügen die meisten BerufsausbildungsassistentInnen. Außerdem besitzen sie oftmals diverse Zusatzausbildungen z. B. in den Bereichen Lebens- und Sozialberatung oder Supervision. Neben der Berufsausbildungsassistenz sind einige Personen als ClearerIn sowie (Jugend-) ArbeitsassistentIn tätig. Das Beschäftigungsausmaß der BerufsausbildungsassistentInnen variiert im Durchschnitt zwischen 20 und 40 Stunden. Das BASB, welches die Berufsausbildungsassistenz in den Betrieben fördert, gibt einen fixen Betreuungsschlüssel vor: Jede/r vollbeschäftigte BerufsausbildungsassistentIn muss mindestens 20 integrative Lehrlinge (ansonsten aliquot zum Beschäftigungsausmaß) betreuen. Das AMS hingegen, welches die Berufsausbildungsassistenz in den Ausbildungseinrichtungen fördert, hat diesbezüglich keine verbindliche Regelung. In Wien, wo die BerufsausbildungsassistentInnen vor allem integrative Lehrlinge in Ausbildungseinrichtungen betreuen, liegt der Betreuungsschlüssel bei 1:100.

4.2 Arbeitsablauf der BerufsausbildungsassistentInnen

Die Berufsausbildungsassistenz hält eine zentrale Funktion inne, da sie in allen Phasen der integrativen Berufsausbildung eingebunden ist und die Koordination aller Akteure (Jugendliche, Eltern, Betriebe, Berufschule, AMS und Wirtschaftskammer) im Ausbildungsprozess übernimmt. Die BerufsausbildungsassistentInnen fungieren als Schnittstellen zwischen den Akteuren, um eine umfassende Betreuung der IBA-Lehrlingen zu gewährleisten. Die Tätigkeitsbereiche der BerufsausbildungsassistentInnen sind gesetzlich definiert und umfassen Unterstützungstätigkeiten, die Festlegung der Ziele der integrativen Berufsausbildung, die organisatorische Abwicklung bei einem Ausbildungswechsel und die Organisation der Abschlussprüfung im Rahmen der Teilqualifizierung sowie die laufende Dokumentation des integrativen Berufsausbildungsprozesses (siehe Kapitel 3.1).

Die Betreuung der Jugendlichen durch die BerufsausbildungsassistentInnen beginnt offiziell mit dem Beginn des Lehrverhältnisses und endet mit dem Abschluss oder Abbruch des Ausbildungsverhältnisses. Wenn der zu betreuende Jugendliche das Clearing durchlaufen hat und eine Lehrstelle gefunden bzw. in Aussicht hat, wird die Berufsausbildungsassistenz aktiv. In Fällen, in denen die Trägerorganisationen die Berufsausbildungsassistenz sowie das Clearing gemeinsam anbieten, werden die BerufsausbildungsassistentInnen teilweise bereits während der Endphase des Clearings bzw. bei der Lehrstellensuche eingebunden.

In der ersten Betreuungsphase der integrativen Berufsausbildung müssen die BerufsausbildungsassistentInnen vor allem administrative Formalitäten abwickeln. Darunter fallen:

  • die Festlegung der Inhalte der Lehr-bzw. Ausbildungsverträge und deren Protokollierung bei der Wirtschaftskammer,

  • die Beratung und Unterstützung der Betriebe bei den Förderanträgen

  • und die Anmeldung der Lehrlinge in den Berufschulen.

Zu Beginn der Berufsausbildungsassistenz werden Erstgespräche gemeinsam mit den Jugendlichen, deren Eltern und den Betrieben bzw. den Ausbildungseinrichtungen geführt. Diese ersten Beratungsgespräche dienen der Kontaktaufnahme und dem Informationsaustausch. Die BerufsausbildungsassistentInnen informieren die Betroffenen über den genauen Ablauf der integrativen Berufsausbildung sowie deren Möglichkeiten und Grenzen. In Anlehnung an den Clearingbericht (wenn ein solcher vorhanden ist) und durch die geführten Gespräche werden die Ressourcen und der Förderbedarf der Jugendlichen bestimmt, wobei auch die bisherige schulische und berufliche Laufbahn berücksichtigt wird. Die BerufsausbildungsassistentInnen haben vor Beginn der integrativen Berufsausbildung gemeinsam mit den Jugendlichen bzw. deren Erziehungsberechtigten und den Lehrbetrieben bzw. den Ausbildungseinrichtungen und unter Einbeziehung der Schulbehörde erster Instanz und des Schulerhalters, die Ausbildungsinhalte, das Ausbildungsziel und die Zeitdauer der integrativen Berufsausbildung sowie die Beschulungsform festzulegen. Im Falle einer Teilqualifizierung müssen das Berufsbild und der Lehrinhalt genau erarbeitet sowie die Berufschulmöglichkeiten abgeklärt werden. Im Falle einer Beschulung, die im Rahmen der Teilqualifizierung nicht verpflichtend ist (siehe Kapitel 3.1), müssen über Lehrstoffkürzungen bzw. über die Freistellung von bestimmten Fächern entschieden werden. Die schriftlich fixierten Lehr- bzw. Ausbildungsverträge müssen für die Protokollierung an die Wirtschaftskammer übermittelt werden.

Die Betriebe werden in der ersten Phase der integrativen Berufsausbildung verstärkt beraten. Die BerufsausbildungsassistentInnen unterstützen sie einerseits administrativ bei den Förderansuchen und andererseits versuchen sie die Lehrbetriebe bzw. die MitarbeiterInnen im Vorfeld im Hinblick auf die besondere Situation des integrativen Lehrlings zu sensibilisieren, um die Integration des Lehrlings zu erleichtern. Außerdem wird eine Bezugsperson im Lehrbetrieb gesucht, die den Lehrling in den Betrieb einführen und für ihn als direkte/r AnsprechpartnerIn bei Fragen und Problemen fungieren kann. Bei Bedarf müssen auch Arbeitsbehelfe für den integrativen Lehrling organisiert werden (spezielle Maschinen, Hilfsmittel) und der Arbeitsplatz muss gegebenenfalls arbeitsgerecht umgestaltet werden.

Im weiteren Verlauf der integrativen Berufsausbildung betreuen die BerufsausbildungsassistentInnen die Betriebe, wenn ein Bedarf vorhanden ist. Sie sind der direkte Ansprechpartner für die Betriebe, wenn Probleme mit den integrativen Lehrlingen auftauchen. Diese können sich z. B. auf den Arbeitsablauf, die Pünktlichkeit, die Beziehung mit den anderen MitarbeiterInnen beziehen. Bei Probleme mit dem integrativen Lehrling und in Krisensituationen intervenieren die BerufsausbildungsassistentInnen und führen Mediationen durch.

Eine weitere Formalität, die die BerufsausbildungsassistentInnen in der Anfangsphase abwickeln müssen, ist die Anmeldung des integrativen Lehrlings in der Berufschule. Die BerufsausbildungsassistentInnen legen im Vorfeld der Beschulung viel Wert auf einen persönlichen Kontakt mit den DirektorInnen und den BerufschullehrerInnen, um sie einerseits über das Kommen des integrativen Lehrlings zu informieren und die Berufschulzeit des Lehrlings gemeinsam mit ihnen zu organisieren. Die Berufschulzeit bedeutet für die integrativen Lehrlingen in den meisten Fällen mehr Druck und Stress als die Ausbildung im Lehrbetrieb, sie erfordert somit eine genaue Planung und eine verstärkte Betreuung der Lehrlinge durch die BerufsausbildungsassistentInnen.

Ein weiterer wesentliche Arbeitsschritt der BerufsausbildungsassistentInnen bezieht sich auf die Organisation der unterstützenden Begleitmaßnahmen. In den meisten Fällen benötigen die integrativen Lehrlinge eine zusätzliche Lernunterstützung während der Berufschulzeit, um den Lernstoff zu bewältigen. Meistens nehmen die integrativen Lehrlinge schon im Vorfeld Nachhilfeunterricht, um sich auf die Berufschule vorzubereiten und um ihre vorhandenen Lerndefizite zu verringern. Die BerufsausbildungsassistentInnen übernehmen eine Schnittstellenfunktion zwischen den Lehrlingen, den AusbildnerInnen, den BerufschullehrerInnen und den NachhilfelehrerInnen. Sie führen mit ihnen regelmäßig Gespräche, um die Unterstützungsstruktur und den Unterstützungsbedarf der integrativen Lehrlinge abzuklären und eventuell zu adaptieren.

Bei den Jugendlichen, die die integrative Berufsausbildung in den Ausbildungseinrichtungen absolvieren, werden die Lehrlinge neben den BerufsausbildungsassistentInnen auch zusätzlich von den SozialarbeiterInnen betreut. Die sozialpädagogische Betreuung der integrativen Lehrlinge durch die Berufsausbildungsassistenz fällt somit größtenteils weg. Eine Sensibilisierung der AusbildnerInnen ist zudem nicht wie in den Lehrbetrieben notwendig, da diese meist viel Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen mit Beeinträchtigungen aufweisen und geschulte Pädagogen sind. Die zusätzliche Lernunterstützung der integrativen Lehrlinge wird in den Ausbildungseinrichtungen in einigen Fällen vor Ort durchgeführt bzw. die AusbildnerInnen nehmen sich mehr Zeit für die Jugendliche, wenn es Unklarheiten mit dem Lehrstoff gibt. Der Zugang zu beeinträchtigen Jugendlichen ist in den Ausbildungseinrichtungen meist offener und toleranter als in den Lehrbetrieben. Der Betreuungsschlüssel der BerufsausbildungsassistentInnen ist in den Ausbildungseinrichtungen höher, weil einige Tätigkeiten, die vor allem in den Lehrbetrieben erforderlich sind, wegfallen bzw. von den SozialarbeiterInnen übernommen werden. Außerdem sind in großen Ausbildungseinrichtungen die BerufsausbildungsassistentInnen teilweise vor Ort - es fallen dadurch die (vor allem in ländlichen Regionen) langen Anfahrtszeiten weg.

Die BerufsausbildungsassistentInnen sind auch in der Abwicklung der Abschlussprüfung (bei Teilqualifizierung) involviert. Die BerufsausbildungsassistentInnen haben zusammen mit einem/r ExpertIn des betreffenden Berufsbereiches die Abschlussprüfung der Ausbildung gem. § 8b (2) BAG durchzuführen. Diese Aufgabe umfasst insbesondere die Erstellung von Unterlagen für die Abschlussprüfung auf Grundlage der dokumentierten erworbenen Kenntnisse der teilqualifizierten Lehrlinge.

Die Arbeitsphasen der BerufsausbildungsassistentInnen unterscheiden sich insofern, dass zu Beginn vor allem administrative Tätigkeiten anfallen, im weiteren jedoch verstärkt eine persönliche Betreuung der Lehrlinge erforderlich ist. Am arbeitsintensivsten sind die Phasen während der Abwicklung der administrativen Formalitäten und der Berufschulzeit, bei Krisensituationen in den Betrieben und in der Berufschule sowie bei der Prüfungsvorbereitung.

4.3 Zusammenarbeit mit den anderen AkteurInnen

Die Berufausbildungsassistenz steht auf Grund ihrer Drehscheibenfunktion mit allen an der IBA beteiligten AkteurInnen in Kontakt und hat den IBA-Prozess zu koordinieren. Es kommt daher zu einer Zusammenarbeit mit den Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, den Berufsschulen, dem Arbeitsmarktservice und den Eltern der Jugendlichen.

Zusammenarbeit mit Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen

Die Zusammenarbeit mit den Unternehmen wird von den BerufsausbildungsassistentInnen generell als (sehr) positiv bewertet. Auch die Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen schätzen die soziale Dienstleistung der Berufsausbildungsassistenz (siehe Kapitel 5.1.2 und 5.2.2). Vor allem bei administrativen und organisatorischen Angelegenheiten (für die Lehrvertragserstellung, die Einreichung der Förderanträge, die Vorbereitung auf die Berufschule) wird die Berufsausbildungsassistenz von den Betrieben in Anspruch genommen. In den Unternehmen sind die BerufsausbildungsassistentInnen somit vor allem für die administrativen Angelegenheiten zuständig, sie helfen aber ebenso bei der Klärung offener Fragen bzgl. der integrativen Berufsausbildung und stellen den Kontakt zwischen den Berufschulen und den Betrieben bzw. Ausbildungseinrichtungen her. Zusätzlich zur Berufsausbildungsassistenz wird von einigen Unternehmen ein Jobcoaching vor Ort in Anspruch genommen, wenn der integrative Lehrling, vor allem im Falle einer Teilqualifizierung, zusätzliche Begleitung am Arbeitsplatz benötigt. Die Organisation einer solchen persönlichen Begleitung, aber auch einer eventuellen Arbeitsassistenz übernimmt die Berufsausbildungsassistenz. Die BerufsausbildungsassistentInnen stehen immer in direkten Kontakt mit den AusbildnerInnen in den Betrieben und Ausbildungseinrichtungen. Der Kontakt mit anderen MitarbeiterInnen ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

Aus Sicht der BerufsausbildungsassistentInnen ist die Sensibilisierungsarbeit in den Betrieben bezüglich der integrativen Berufsausbildung sehr wichtig, damit die Lehrzeit der Jugendlichen gut verläuft, da ein integrativer Lehrling mehr Zeit und Geduld seitens der Betriebe bzw. der AusbildnerInnen und der MitarbeiterInnen als ein regulärer Lehrling verlangt. Die zusätzliche Betreuung der integrativen Lehrlinge durch die BerufsausbildungsassistentInnen wird von den Betrieben sehr geschätzt. Sie erwarten auch von den BerufsausbildungsassistentInnen Hilfe und Unterstützung bei Problemen und Krisensituationen mit den integrativen Lehrlingen. Für die Betriebe ist es wichtig, dass sie das Gefühl haben, dass sie jederzeit Unterstützung während der Ausbildung der integrativen Lehrlinge bekommen können.

Nach Meinung der BerufsausbildungsassistentInnen stellen die finanziellen Förderungen eine Motivation für die Unternehmen dar, integrative Lehrlinge auszubilden. Ohne Förderung würden, aus Sicht der BerufsausbildungsassistentInnen, weniger Betriebe an der integrativen Berufsausbildung teilnehmen. (siehe auch Kapitel 5.1.1). Um die Betriebe zu motivieren bzw. zusätzliche Betriebe zu gewinnen, integrative Lehrlinge auszubilden, wäre aus Sicht der BerufsausbildungsassistentInnen zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit für die integrative Berufsausbildung und das aufzeigen von Positivbeispielen wünschenswert. Weiters wäre es hilfreich, wenn die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch zwischen den Lehrbetrieben verstärkt würden.

Zusammenarbeit mit Berufsschulen

Das Niveau der Zusammenarbeit mit den Berufschulen wird von den BerufsausbildungsassistentInnen als sehr heterogen wahrgenommen. Sie beobachten ein uneinheitliches Engagement der Berufschulen im Hinblick auf die integrative Berufsausbildung. Der Kontakt zu den LandesschulinspektorInnen ist meist sehr gut und die Zusammenarbeit verläuft reibungslos, mit den DirektorInnen und den BerufschullehrerInnen verläuft die Zusammenarbeit unterschiedlich. Die Berufschulen sind ungleich auf die integrative Berufsausbildung vorbereitet. In einigen Berufschulen funktioniert die Integration der Lehrlinge sehr gut: Die BerufschullehrerInnen sind sehr engagiert, erstellen eigenes Lehrmaterial für die integrativen Lehrlinge und setzen sich intensiv mit den Jugendlichen auseinander. Andere BerufschullehrerInnen sind wiederum weniger engagiert. Oft hängt die Integration der Lehrlinge auch von der finanziellen Situation der Berufschulen ab. Grundsätzlich beobachten die BerufsausbildungsassistentInnen jedoch, dass die BerufschullehrerInnen bemüht sind. Die BerufsausbildungsassistentInnen versuchen immer einen direkten Kontakt mit den BerufschullehrerInnen aufzubauen, damit ein guter Informationsfluss bzgl. der Leistungen der integrativen Lehrlinge gegeben ist, um gegebenenfalls Lernanpassungen bzw. zusätzliche Lernunterstützung zu organisieren. Die integrativen Lehrlinge benötigen meist zusätzlich eine/n StützlehrerIn. Der Einsatz von BegleitlehrerInnen ist jedoch nicht in allen Berufschulen gegeben, da dies auch nicht in jedem Bundesland gesetzlich verpflichtend ist (siehe Kapitel 6).

Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice (AMS)

Die Zusammenarbeit der BAS mit dem Arbeitsmarktservice ist regional sehr unterschiedlich. Sie reicht von einer sehr engen bis zu einer losen bzw. keiner Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit, wenn es eine gibt, wird von den BerufsausbildungsassistentInnen als gut bewertet. Sie bezieht sich vorwiegend auf den organisatorischen Bereich (z. B. für die Bestimmung und Bestätigung der IBA-Zielgruppenzugehörigkeit der Jugendlichen) sowie auf die finanziellen Förderungen. Eine engere Zusammenarbeit gibt es dort, wo die Berufsausbildungsassistenz vom AMS gefördert wird.

Zusammenarbeit mit den Eltern

Die BerufsausbildungsassistentInnen pflegen regelmäßigen persönlichen und telefonischen Kontakt zu den Eltern der Jugendlichen und die Eltern werden in den Prozess der integrativen Berufsausbildung miteinbezogen. Darüber hinaus intervenieren sie bei Problemen zwischen den Eltern und den Jugendlichen.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern verläuft im Regelfall gut. Die Voraussetzungen für eine gute Kooperation sind die Formulierung der Ziele der Lehrausbildung und der Vorgehensweise gemeinsam mit den Eltern und den Jugendlichen und eine klare "Aufgabenteilung". Teilweise setzen aber die Eltern sehr (bzw. zu) hohe Erwartungen an die BerufsausbildungsassistentInnen. Einige Eltern erwarten, dass die BerufsausbildungsassistentInnen ihnen die "Verantwortung abnehmen" und erzieherische Maßnahmen setzen, dies fällt jedoch nicht in das Aufgabenfeld der Berufsausbildungsassistenz.

4.4 Vorläufige Bilanz der Berufsausbildungsassistenz

Die Drop-out Rate bei der integrativen Berufsausbildung variiert nach Auskunft der BerufsausbildungsassistentInnen je nach Trägerorganisation zwischen 6 % und 20 %. Meistens finden die Abbrüche während der Probezeit statt, danach sind kaum noch welche zu verzeichnen. Die Gründe der Abbrüche sind sehr unterschiedlich und waren bis jetzt u. a.:

  • die Arbeitsfähigkeit des/r Jugendlichen war unzureichend, die an ihm/ihr gestellten Anforderungen im Betrieb waren zu hoch,

  • der/die Jugendliche hatte Probleme mit dem Lehralltag und dem geregelten Tagesablauf,

  • der Beruf und die Arbeit haben dem Lehrling nicht gefallen; die Berufswahl wurde schlecht getroffen,

  • es ist zu unüberwindbaren Konflikten zwischen dem/r Jugendlichen und dem Betrieb gekommen,

  • der/die Jugendliche wurde auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt bzw. wechselte die Lehrform,

  • der Betrieb eignete sich nicht für die integrative Berufsausbildung, die Betriebsbedingungen waren unzureichend.

Diese positive Bilanz ist auf zwei wesentlichen Faktoren zurückzuführen, die als entscheidend für eine erfolgreiche Berufsausbildungsassistenz gesehen werden. Zum einen sind es die intensive Betreuung durch die BerufsausbildungsassistentInnen und die Möglichkeit auf die speziellen Bedürfnisse der integrativen Lehrlinge während der Lehrausbildung einzugehen und zum anderen der persönliche Kontakt der BerufsausbildungsassistentInnen zu den verschiedenen Akteuren (Jugendliche/Familie/Betriebe/ Berufschule).

5 Die Umsetzung der Integrativen Berufsausbildung in Betrieben und Ausbildungseinrichtungen

5.1 Die Integrative Berufsausbildung in Betrieben

5.1.1 Charakteristika der ausbildenden Betriebe und der integrativen Lehrstellen

Der Großteil der Betriebe, der integrative Lehrlinge ausbildet, ist im Bereich Gewerbe und Handwerk angesiedelt (siehe Grafik 13). Auch einige Handelsunternehmen (16 %) und Betriebe in der Tourismusbranche (13 %) widmen sich der Ausbildung von integrativen Lehrlingen.

Grafik 13: Sparten der ausbildenden Betriebe, Anteil der Betriebe in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Betriebe, N = 136

Bei den Lehrbetrieben dominieren im Rahmen der integrativen Berufsausbildung Kleinunternehmen, wie Grafik 14 verdeutlicht. Beinahe die Hälfte (46 %) der ausbildenden Betriebe beschäftigt maximal 10 MitarbeiterInnen und 38 % haben 11 bis 50 MitarbeiterInnen. Lediglich 16 % der befragten Betriebe verfügen über mehr als 50 ArbeitnehmerInnen, wobei drei Betriebe aus dem öffentlichen Bereich mehr als 1.000 MitarbeiterInnen aufweisen. Mit Ausnahme dieser drei öffentlichen Verwaltungsunternehmen haben die Lehrbetriebe einen Beschäftigtenstand von 1 bis zu rd. 600 MitarbeiterInnen und beschäftigen im Durchschnitt 41 Personen. Am häufigsten sind Unternehmen mit zwei MitarbeiterInnen vertreten.

Grafik 14: Anzahl der MitarbeiterInnen in den Betrieben, Anteil der Betriebe in Prozent: Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Betriebe, N = 133

Diese kleinbetriebliche Struktur spiegelt die Einschätzung der ExpertInnen wider, dass v. a. Kleinbetriebe (integrative) Lehrlinge ausbilden. Allerdings scheinen gerade Großbetriebe für Ausbildungen im Teilqualifizierungsbereich geeignet, da Teilqualifizierungen auf den Produktions- bzw. Arbeitsprozess des jeweiligen Unternehmens, der normalerweise sehr strukturiert und arbeitsteilig gestaltet ist, zugeschnitten werden könnte.

Rd. drei Viertel der Lehrbetriebe sind auch im Bereich der regulären Lehrausbildung tätig, alle anderen bilden ausschließlich integrative Lehrlinge aus. Die befragten Betriebe widmen sich der Ausbildung von insgesamt rd. 1.100 Lehrlingen, wovon 155 eine integrative Berufsausbildung absolvieren. Von den 944 regulären Lehrlingen sind etwa 43 % weiblich, während nur knapp ein Drittel der Jugendlichen, die in die integrative Berufsausbildung involviert sind, Mädchen sind.

Im Rahmen der integrativen Berufsausbildung bilden 52 % der Betriebe Lehrlinge mit einer verlängerten Lehrzeit aus und 45 % beschäftigten Teilqualifizierungslehrlinge. Lediglich 3 % der befragten Betriebe bieten beide Ausbildungsformen in ihrem Unternehmen an.

Der Großteil der Betriebe (78 %) hatte schon Erfahrung in der Ausbildung von Lehrlingen, bevor sie integrative Lehrlinge aufnahmen. Demgegenüber war nur ein Fünftel der Betriebe (22 %) vor ihrer Einbindung in die integrative Berufsausbildung noch nicht in die Lehrlingsausbildung involviert. Dies entspricht auch der Einschätzung der ExpertInnen, dass Betriebe, die eine lange Ausbildungserfahrung aufweisen, besonders geeignet erscheinen auch die IBA durchzuführen.

41 % der Betriebe wiesen auch bereits Erfahrung mit der Integration von behinderten Menschen auf (siehe Grafik 15). Jene Unternehmen mit Integrationserfahrung beschäftigen großteils (69 %) begünstigte Behinderte in ihrem Unternehmen, ein Drittel hat behinderte Personen ohne Feststellungsbescheid angestellt. Rd. 17 % der integrationserfahrenen Betriebe waren in Pilotprojekte zur Qualifizierung von beeinträchtigten Jugendlichen eingebunden.

Grafik 15: Erfahrung der Betriebe mit der Integration von behinderten Menschen, Anteil der Betriebe in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Betriebe, N = 136

Für das Zustandekommen der integrativen Lehrstellen in den Betrieben waren vorwiegend persönliche Bewerbungen oder Anfragen der Lehrlinge bzw. deren Eltern ausschlaggebend, wie aus Grafik 16 ersichtlich ist. In knapp einem Drittel der Fälle konnten integrative Lehrplätze auf Grund der Initiative der BerufsausbildungsassistentInnen in den Unternehmen eingerichtet werden, bei etwa einem Viertel sind die Lehrstellen auf Grund des Engagements des/der UnternehmerIn zustande gekommen und bei knapp einem Fünftel lag eine Empfehlung einer sozialen Einrichtung vor. Hingegen waren der Kontakt mit betroffenen Familien sowie Anfragen vom Arbeitsmarktservice für das Zustandekommen von integrativen Lehrstellen in den Betrieben von geringerer Bedeutung.

Grafik 16: Art des Zustandekommens der integrativen Lehrstellen in Betrieben, Anteil der Betriebe in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Betriebe, N = 135, Mehrfachnennungen möglich

Es sind aber nicht nur neue integrative Lehrstellen geschaffen worden, sondern auch bereits bestehende reguläre Lehrverhältnisse in eine integrative Berufsausbildung umgewandelt worden. Dies war bei rd. 30 % der befragten Betriebe der Fall.

Betriebe, die integrative Lehrlinge ausbilden, werden großteils zusätzlich zur Lehrlingsprämie mit weiteren finanziellen Fördermitteln unterstützt. Die Höhe der Fördermittel, die die befragten Lehrbetriebe zusätzlich erhalten, variiert von € 83 bis rd. € 700, wobei der Großteil der Betriebe Förderungen in der Höhe von € 302 bekommt. Dieser monatliche Zuschuss wird vorwiegend vom Arbeitsmarktservice und dem Bundessozialamt an die Betriebe ausbezahlt, in einigen Fällen unterstützen auch die Länder die Betriebe. Einige wenige Unternehmen erhalten jedoch überhaupt keine finanzielle Unterstützung für die Ausbildung der integrativen Lehrlinge.

Die BerufsausbildungsassistentInnen berichten, dass von den Unternehmen kritisiert wird, dass die Höhe der Fördergelder in den Bundesländern unterschiedlich ist und, dass die Auszahlung der Förderung unregelmäßig stattfindet.

Für knapp drei Viertel (73 %) der befragten Betriebe stellen die zusätzlichen Fördermittel einen wesentlichen Anreiz dar, Lehrstellen für integrative Lehrlinge anzubieten. Dennoch wären 38 % der Betriebe dazu bereit, integrative Lehrstellen auch ohne finanzielle Förderung zur Verfügung zu stellen (siehe Grafik 17).

Grafik 17: Anreiz der finanziellen Fördermittel für die Betriebe, Anteil der Betriebe in Prozent.

Die Bezahlung der integrativen Lehrlinge ist bei einem Großteil der Betriebe (72 %) genauso geregelt wie für reguläre Lehrlinge, wie Grafik 18 zeigt. 22 % verteilen diese reguläre Entschädigung auf 4 Jahre (bei Verlängerung der Lehrzeit) und lediglich 6 % der Betriebe wenden ein eigenes Entlohnungsschema an.

Grafik 18: Art der Lehrlingsentschädigung in den Betrieben, Anteil der Betriebe in Prozent.Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Betriebe, N = 133

5.1.2 Unterstützung der Betriebe

Bei der Ausbildung der integrativen Lehrlinge werden die Betriebe von BerufsausbildungsassistentInnen unterstützt (siehe Kapitel 4). Die BerufsausbildungsassistentInnen stehen mit den Betrieben in telefonischen Kontakt und kommen persönlich in das Unternehmen. Bei jeweils rd. 30 % der befragten Betriebe sind die AssistentInnen einmal im Quartal oder seltener anwesend und bei 16 % kommen diese etwa einmal pro Monat ins Unternehmen (siehe Grafik 19). Die BerufsausbildungassistentInnen besuchen die Betriebe vorwiegend nach Bedarf bzw. Wunsch des jeweiligen Unternehmens, oftmals erkundigen sie sich auch nur telefonisch nach den integrativen Lehrlingen.

Grafik 19: Frequenz des Besuchs von BAS in den Betrieben, Anteil der Betriebe in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Betriebe, N = 129

Der Großteil der befragten Betriebe (79 %) ist mit der Häufigkeit der Anwesenheit der BerufsausbildungsassistentInnen zufrieden und empfindet diese Frequenz als genau richtig. Nur rd. ein Fünftel der Betriebe ist der Meinung, dass die BerufsausbildungsassistentInnen zu selten in ihrem Unternehmen anwesend sind.

Die Betriebe nehmen vorwiegend Beratungsleistungen der BerufsausbildungsassistentInnen in Anspruch, um mehr Informationen über den/die auszubildenden/e Jugendliche/n zu erhalten, wie aus Grafik 20 hervor geht. Mehr als 60 % der befragten Betriebe lassen sich zum Berufsschulbesuch des/r Jugendlichen beraten, holen Informationen zum Unterstützungsbedarf ein und 58 % lassen sich über die Stärken und Schwächen des/r Jugendlichen informieren. 56 % überlassen die Abwicklung der Förderanträge den BerufsausbildungsassistentInnen und etwa die Hälfte nimmt Beratungen zu den Lehr- und Ausbildungsverträgen in Anspruch. Bei knapp 40 % der Betriebe werden die BerufsausbildungsassistentInnen bei Krisen oder Konflikten herangezogen. Hingegen erscheinen organisatorische Hilfestellungen am Arbeitsplatz weniger erforderlich. Die Organisation von Hilfsmitteln bzw. die behindertengerechte Adaptierung des Arbeitsplatzes sowie das Organisieren von unterstützenden Begleitmaßnahmen wird nur von einem kleinen Teil der Betriebe in Anspruch genommen und auch Unterstützungsleistungen zum Aufbau eines Mentoring-Systems im Unternehmen finden weniger Zuspruch.

Grafik 20: Leistungen der BAS in den Betrieben, Anteil der Betriebe in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Betriebe, N = 136

Knapp 90 % der befragten Betriebe sind mit den angebotenen Leistungen der BerufsausbildungsassistentInnen sehr bzw. eher zufrieden (siehe Grafik 21). Nur etwa ein Zehntel ist mit ihrer Unterstützung weniger oder gar nicht zufrieden, wobei die Betriebe vorwiegend eine zu seltene Kontaktaufnahme sowie zu wenig Betreuung seitens der BerufsausbildungsassistentInnen als Gründe für ihre Kritik anführen.

Grafik 21: Zufriedenheit mit den Leistungen der BAS in den Betrieben, Anteil der Betriebe in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Betriebe, N = 130

Neben den BerufsausbildungsassistentInnen werden die Lehrlinge in den Betrieben teilweise von zusätzlichen Diensten unterstützt. Wenn zusätzliche Unterstützungsleistungen zum Einsatz kommen, sind dies v. a. ArbeitsassistentInnen oder individuelle ArbeitsbegleiterInnen bzw. Job-Coaches, während Hilfestellungen durch persönliche AssistentInnen bzw. eine Pflegehilfe seltener in Anspruch genommen werden. Als weitere Unterstützungsleistungen erhalten die Lehrlinge u. a. Lernunterstützung bzw. Nachhilfe zur Bewältigung des Berufsschulunterrichts sowie in Einzelfällen auch psychologische Betreuung. Der Großteil greift jedoch nicht auf weitere Hilfeleistungen zurück bzw. wissen auch einige UnternehmerInnen nicht darüber Bescheid.

Generell war lediglich bei 1 % der befragten Betriebe eine behindertengerechte Adaption der Arbeitsplätze für die integrativen Lehrlinge erforderlich, während 99 % keine Adaptierungsmaßnahmen vornehmen mussten.

Um die Integration der IBA-Lehrlinge zu erleichtern, haben 41 % der Betriebe eine Vertrauensperson nominiert, die als Ansprechperson für die integrativen Lehrlinge fungiert.

5.1.3 Erfahrungen mit der integrativen Berufsausbildung und zukünftige Perspektiven

Knapp drei Viertel der befragten Betriebe (73 %) haben im Betriebsalltag insgesamt gute Erfahrungen mit ihren integrativen Lehrlingen gemacht. Der Großteil der Betriebe verweist vor allem auf eine gute soziale Integration der IBA-Lehrlinge und zeigt sich auch mit der Einhaltung der betrieblichen Tagesstruktur zufrieden (Grafik 22). Mehr als 70 % der Betriebe schätzen das Engagement und die Motivation der integrativen Lehrlinge und haben auch gute Erfahrungen beim Kontakt mit Lieferanten und Kunden gemacht. Ein Problembereich ist jedoch die Lernfähigkeit der IBA-Lehrlinge, diese schätzen knapp 60 % der Betriebe weniger oder nicht gut ein. Die reduzierte Lernfähigkeit äußert sich u. a. in einer eingeschränkten Merkfähigkeit sowie in Verständnisproblemen. Dadurch weisen die integrativen Lehrlinge oftmals auch Schwierigkeiten bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen auf.

Grafik 22: Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Betriebe, N = 133, * bei Kontakt mit Lieferanten/Kunden: N = 120

Die Unternehmen konstatieren bei den integrativen Lehrlingen im Arbeitsalltag teilweise auch Konzentrationsschwierigkeiten sowie eine geringere Belastbarkeit. Ein Teil der Betriebe kritisiert vor allem den hohen zeitlichen Aufwand, der für die Betreuung der IBA-Lehrlinge erforderlich ist. Diese haben nach Angaben der Betriebe u. a. Schwierigkeiten selbstständig zu arbeiten, sind weniger ausdauernd und zuverlässig. Als weitere Probleme führen die Betriebe an, dass die integrativen Lehrlinge über zu wenig Lernbereitschaft und Eigeninitiative verfügen sowie zu wenig Interesse für die Arbeit aufbringen.

Ob die Lehrlinge nach Beendigung der Lehrverhältnisse in den Betrieben weiterbeschäftigt werden können, ist bei einem Großteil der Unternehmen (63 %) noch ungewiss (siehe Grafik 23). Dies hängt vor allem von der Auftrags- bzw. Wirtschaftslage ab und ob Bedarf nach einer weiteren Arbeitskraft besteht. Ein Teil der Betriebe macht die Anstellung auch von der weiteren Entwicklung des Lehrlings abhängig. Etwa ein Fünftel ist aber bereits sicher, dass es seine Lehrlinge nach Abschluss ihrer Ausbildung im Unternehmen behalten will. Lediglich 16 % der Betriebe schließen eine Weiterbeschäftigung der IBA-Lehrlinge aus. Diese kann u. a. nicht erfolgen, weil von Beginn an nur eine Lehrausbildung vorgesehen war oder das integrative Lehrverhältnis bereits abgebrochen wurde. In Einzelfällen sind auch Schwierigkeiten mit dem jeweiligen Lehrling dafür ausschlaggebend, dass keine weitere Anstellung im Unternehmen geplant ist.

Grafik 23: Weiterbeschäftigung der integrativen Lehrlinge in den Betrieben, Anteil der Betriebe in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Betriebe, N = 136

Auch bei dem weiteren Angebot von integrativen Lehrstellen herrscht noch große Unsicherheit, wie Grafik 24 zeigt. Knapp 60 % der Betriebe sind noch nicht sicher, ob sie weiterhin integrative Lehrplätze anbieten werden. Diese Entscheidung ist vor allem von jedem/r einzelnen BewerberIn sowie dem jeweiligen Bedarf bzw. der Auslastung des Unternehmens abhängig. Knapp ein Drittel der Betriebe (30 %) hat aber vor, auch in Zukunft IBA-Lehrlinge auszubilden. Nur 13 % wollen in Zukunft keine integrativen Lehrstellen mehr anbieten, weil sie teilweise negative Erfahrungen gemacht haben oder ihnen die Ausbildung zu mühsam erscheint.

Grafik 24: Weiteres Angebot von integrativen Lehrstellen in den Betrieben, Anteil der Betriebe in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Betriebe, N = 136

Insgesamt betrachtet sind mehr als drei Viertel der befragten Betriebe (77 %) mit der integrativen Berufsausbildung zufrieden. Betriebe, die Lehrlinge mit einer verlängerten Lehrzeit ausbilden, bewerten die integrative Berufsausbildung noch etwas besser als jene, die Teilqualifizierungslehrlinge beschäftigen (siehe Grafik 25).

Grafik 25: Zufriedenheit der Betriebe mit der integrativen Berufsausbildung, Anteil der Betriebe in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Betriebe (nicht alle 136 Betriebe haben angegeben, ob bei ihren Lehrlingen eine Teilqualifizierung oder Verlängerung der Lehrzeit vorliegt)

Trotz der hohen Zufriedenheit mit der integrativen Berufsausbildung werden von den Betrieben einige Probleme bei der Umsetzung dieser Ausbildungsform wahrgenommen. Ein maßgeblicher Problembereich wird in Zusammenhang mit der Ausbildung in den Berufsschulen gesehen. Dort werden die integrativen Lehrlinge den Betrieben zu Folge zu wenig unterstützt und es wird auch zu wenig flexibel auf ihre Bedürfnisse eingegangen. In den Unternehmen selbst erweist sich insbesondere der hohe Zeit- und Arbeitsaufwand für die Betreuung der integrativen Lehrlinge als problematisch. Es wird teilweise ein deutlicher Unterschied zu regulären Lehrlingen oder MitarbeiterInnen wahrgenommen. Als weitere Problembereiche werden zu wenig Information über diese neue Ausbildungsform, der höhere bürokratische Aufwand sowie in Einzelfällen die mangelnde bzw. schlechte Betreuung durch die BerufsausbildungsassistentInnen genannt. Ein Teil der Betriebe weist aber auch explizit darauf hin, dass bisher noch keine Probleme bei der Umsetzung der integrativen Berufsausbildung aufgetreten sind.

Zur Verbesserung der integrativen Berufsausbildung führen die Betriebe eine Reihe von Vorschlägen an: Zur zeitintensiveren Betreuung der integrativen Lehrlinge in den Unternehmen sollten höhere Förderungen zur Verfügung gestellt werden. Weiters wünschen sich die Unternehmen mehr Informationen über die IBA, die beispielsweise mit einer speziellen Schulung der AusbildnerInnen verknüpft sein könnte, sowie eine möglichst individuelle Abstimmung der Ausbildung auf den Betrieb. Ebenso werden ein Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen sowie eine intensivere Einbindung der Wirtschaftskammern bzw. anderer öffentlicher Stellen in die Umsetzung der integrativen Berufsausbildung - u. a. auch als Vorbildfunktion durch die Aufnahme von integrativen Lehrlingen - angestrebt. Bezüglich der Ausgestaltung der IBA wird beispielsweise angeregt, möglichst einfache Berufe für die Lehrlinge auszuwählen sowie die Zielgruppendefinition etwas zu verändern (z. B. SchülerInnen mit negativem Hauptschulabschluss nicht einzubeziehen oder Behinderte in körperlich und geistig behinderte Personen aufzuschlüsseln). Im Schulbereich wird u. a. vorgeschlagen, den Unterricht nach Sonderschullehrplan durchzuführen, mehr StützlehrerInnen in den Berufsschulen bereit zu stellen oder schwache SchülerInnen vom Berufsschulunterricht zu befreien. Den Lehrlingen sollte mehr individuelle Betreuung zugänglich werden (wie beispielsweise psychologische Unterstützung) und auch die Eltern sollten aus Sicht der Unternehmen intensiver in die integrative Ausbildung ihrer Kinder einbezogen werden.

5.2 Die Integrative Berufsausbildung in Ausbildungseinrichtungen

5.2.1Charakteristika der Ausbildungseinrichtungen und der integrativen Lehrstellen

Die befragten Einrichtungen, die IBA-Lehrlinge ausbilden, sind - ebenso wie die Lehrbetriebe - großteils kleinbetrieblich strukturiert. Etwa ein Viertel verfügt über 1 bis 10 MitarbeiterInnen und mehr als die Hälfte hat 11 bis 50 Angestellte. 22 % der Ausbildungseinrichtungen beschäftigen mehr als 50 MitarbeiterInnen. Die Einrichtungen weisen einen Beschäftigtenstand von 1 bis zu rd. 120 Beschäftigte auf, wobei sie im Durchschnitt rd. 32 MitarbeiterInnen beschäftigen.

58 % der befragten Ausbildungseinrichtungen widmen sich nur der integrativen Ausbildung, während 42 % auch reguläre Lehrlinge ausbilden oder andere Ausbildungen

(z. B. Anlehre) anbieten. Im Vergleich zu den befragten Lehrbetrieben zeigt sich, dass sich verhältnismäßig mehr Einrichtungen ausschließlich der integrativen Berufsausbildung widmen als Betriebe (58 % gegenüber 26 %).

Die befragten Einrichtungen bilden insgesamt rd. 1.090 Lehrlinge aus, wovon rd. 650 eine integrative Berufsausbildung absolvieren. Von den integrativen Lehrlingen ist - ebenso wie in den Betrieben - rd. ein Drittel weiblich. Es sind aber nicht nur neue integrative Lehrlinge in den Ausbildungseinrichtungen aufgenommen worden, bei 38 % der Einrichtungen wurden auch reguläre Lehrverhältnisse in integrative umgewandelt.

Von den Ausbildungseinrichtungen bilden 46 % ausschließlich Teilqualifizierungslehrlinge aus und 27 % schulen Lehrlinge, die ihre Lehrzeit um ein Jahr verlängern. Weitere 27 % bieten beide Ausbildungsvarianten an.

Der Großteil der Einrichtungen (69 %) verfügte schon vor der Ausbildung der integrativen Lehrlinge über Erfahrungen in der Lehrlingsausbildung. Nur knapp ein Drittel war zuvor noch nicht in die Lehrlingsausbildung eingebunden, bei den Betrieben wiesen nur 22 % diesbezüglich noch keine Erfahrung auf.

Bei den Ausbildungseinrichtungen wird großteils die gesamte integrative Ausbildung der Lehrlinge von FördergeberInnen finanziert, wobei u. a. auch die Ausbildungsentschädigung enthalten ist. Die finanzielle Unterstützung der Einrichtungen erfolgt vor allem vom Arbeitsmarktservice, aber auch das Bundessozialamt und die Länder unterstützen die integrative Berufsausbildung in den Ausbildungseinrichtungen maßgeblich. Teilweise stammen die Fördergelder für die Einrichtungen von verschiedenen Förderstellen.

In Hinblick auf die Ausbildungsentschädigung für die integrativen Lehrlinge zeigt sich, dass die Einrichtungen vorrangig ein eigenes Entlohnungsschema anwenden (siehe Grafik 26). Nur etwa 40 % zahlen eine reguläre Lehrlingsentschädigung aus, während dies bei einem Großteil der Betriebe der Fall ist. 23 % der Ausbildungseinrichtungen entschädigen ihre Lehrlinge unterschiedlich je nach Ausbildungsform, wobei in diesen Fällen meist die reguläre Ausbildungsentschädigung für Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit und ein eigenes Entlohnungsschema für Teilqualifizierungslehrlinge zur Anwendung kommen.

Grafik 26: Art der Ausbildungsentschädigung in den Einrichtungen, Anteil der Ausbildungseinrichtungen in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Ausbildungseinrichtungen, N = 22, Mehrfachnennungen möglich

5.2.2 Unterstützung der Ausbildungseinrichtungen

Die Betreuung der integrativen Lehrlinge und der mit der integrativen Lehre befassten Personen erfolgt bei knapp 80 % der befragten Ausbildungseinrichtungen durch BerufsausbildungsassistentInnen der eigenen Einrichtung. Bei mehr als der Hälfte der Einrichtungen kümmern sich daher die AssistentInnen mindestens einmal pro Woche um die Zielgruppe bzw. die involvierten Personen und bei knapp einem Viertel erfolgt die Betreuung durch die BerufsausbildungsassistentInnen mehrmals im Monat, wie Grafik 27 zeigt.

Die deutlich höhere Betreuungsfrequenz in den Ausbildungseinrichtungen im Vergleich zu den Betrieben ist vor allem darauf zurückzuführen, dass ein Großteil der betreuenden BAS in der gleichen Einrichtung tätig ist, in der auch die integrative Berufsausbildung stattfindet und daher eine häufigere Kontaktaufnahme leichter möglich ist.

Grafik 27: Frequenz der Betreuung durch die BAS in den Einrichtungen, Anteil der Ausbildungseinrichtungen in Prozent. Quelle: Befragung der Ausbildungseinrichtungen, N = 26

Mehr als 90 % der befragten Einrichtungen empfinden die Häufigkeit der Betreuung durch die BerufsausbildungsassistentInnen als gerade richtig, nur 8 % erscheint sie als zu selten.

In den Ausbildungseinrichtungen stehen Beratungen zum Unterstützungsbedarf der integrativen Lehrlinge sowie Interventionen bei Krisen und Konflikten durch die BerufsausbildungsassistentInnen im Vordergrund (siehe Grafik 28). In den Betrieben nehmen nur knapp 40 % eine Unterstützung in Krisensituationen in Anspruch, während 85 % der Einrichtungen auf diese Hilfestellungen zurückgreifen. Knapp drei Viertel der Einrichtungen holen bei den BAS Informationen zu den Stärken und Schwächen des/r Jugendlichen ein und etwa 70 % lassen sich zum Berufsschulbesuch der integrativen Lehrlinge beraten. Diese Beratungsleistungen sowie jene zum Unterstützungsbedarf bilden auch in den Betrieben den Schwerpunkt. Mehr als die Hälfte der Ausbildungseinrichtungen überlässt die Erstellung von Ausbildungsplänen den BerufsausbildungsassistentInnen und nimmt Beratungen zur rechtlichen Situation sowie zu den spezifischen Lehr- und Ausbildungsverträgen in Anspruch. Nur 42 % der Einrichtungen übergeben die Abwicklung der Förderanträge den BerufsausbildungsassistentInnen, während 56 % der Betriebe auf diese Unterstützungsleistung zurückgreifen. Die Organisation von unterstützender Begleitung am Arbeitsplatz (z. B. durch ArbeitsassistentInnen) erfolgt bei 42 % der Ausbildungseinrichtungen, während nur 22 % der Betriebe diese Organisationsleistung in Anspruch nehmen. Die Organisation von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz erscheint - ebenso wie in den Betrieben - größtenteils nicht erforderlich und auch auf Unterstützungen zum Aufbau eines Mentoring-Systems wird kaum zurückgegriffen.

Grafik 28: Leistungen der BAS in den Ausbildungseinrichtungen, Anteil der Ausbildungseinrichtungen in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Ausbildungseinrichtungen, N = 26

72 % der Ausbildungseinrichtungen sind mit den Leistungen der BerufsausbildungsassistentInnen sehr zufrieden und knapp ein Viertel ist eher zufrieden, wie aus Grafik 29 hervorgeht. Auch der Großteil der Betriebe ist mit den Leistungen der BAS zufrieden, jedoch ist der Anteil der "sehr Zufriedenen" geringer (nur 44 % gegenüber 72 % in den Ausbildungseinrichtungen). Lediglich 4 % der Einrichtungen sind mit dem Leistungsangebot der BAS weniger zufrieden.

Grafik 29: Zufriedenheit mit den Leistungen der BAS in den Einrichtungen, Anteil der Ausbildungseinrichtungen in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Ausbildungseinrichtungen, N = 25

In den Ausbildungseinrichtungen nehmen die Lehrlinge neben den BerufsausbildungsassistentInnen auch zusätzliche Unterstützungsleistungen in Anspruch. In etwas weniger als der Hälfte der Ausbildungseinrichtungen erhalten einige integrative Lehrlinge Unterstützung durch eine individuelle Arbeitsbegleitung bzw. ein Job Coaching sowie Hilfestellungen durch ArbeitsassistentInnen. Zudem erhalten die integrativen Lehrlinge teilweise Lernunterstützung bzw. -begleitung. In Einzelfällen werden die Lehrlinge auch von PsychologInnen, SozialarbeiterInnen oder WohnassistentInnen unterstützt. Die Unterstützung durch eine/n persönliche AssistentIn bzw. eine Pflegehilfe ist kaum relevant.

5.2.3 Erfahrungen mit der integrativen Berufsausbildung und zukünftige Perspektiven

Nahezu alle befragten Ausbildungseinrichtungen (96 %) blicken generell bei der integrativen Berufsausbildung auf gute Erfahrungen mit ihren Lehrlingen zurück. Damit werden die Erfahrungen noch deutlich positiver als von den Betrieben (73 %) eingeschätzt.

Mehr als 80 % der Einrichtungen schätzen die Erfüllung der Arbeitsaufgaben, die Einhaltung der Tagesstruktur sowie die soziale Integration der integrativen Lehrlinge (siehe Grafik 30). Besonders mit der sozialen Eingliederung sind 40 % der Einrichtungen sehr zufrieden und auch ein Drittel schätzt die Anpassung der Lehrlinge an die betriebliche Tagesstruktur als besonders gut ein. Rd. drei Viertel der Einrichtungen sind mit dem Engagement bzw. der Motivation der integrativen Lehrlinge zufrieden und weisen auf gute Erfahrungen bei Kontakten mit Kunden oder Lieferanten hin. Im Vergleich zu den Betrieben zeigt sich, dass verhältnismäßig mehr Einrichtungen mit der Erfüllung der Arbeitsaufgaben der integrativen Lehrlinge zufrieden sind als Betriebe (88 % gegenüber 66 %). Jedoch weisen mehr Betriebe (89 %) als Ausbildungseinrichtungen (80 %) auf gute Erfahrungen mit der sozialen Integration der Lehrlinge hin.

Eine gewisse Schwierigkeit stellt auch die Lernfähigkeit der integrativen Lehrlinge in den Einrichtungen dar, denn 44 % der Ausbildungseinrichtungen sind mit dieser weniger oder 55 gar nicht zufrieden. In den Betrieben hat sogar die Mehrheit schlechte Erfahrungen mit der Lernfähigkeit ihrer Lehrlinge gemacht.

Grafik 30: Erfahrungen der Einrichtungen mit den integrativen Lehrlingen, Anteil der Ausbildungseinrichtungen in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Ausbildungseinrichtungen, N = 25, * Kontakt mit Lieferanten/ Kunden: N = 19

Probleme im Arbeitsalltag mit den integrativen Lehrlingen stellen nach Meinung der Ausbildungseinrichtungen neben der eingeschränkteren Lernfähigkeit, die sich in einer reduzierten Gedächtnisleistung, einer geringeren Auffassungsgeschwindigkeit sowie einem geringeren Abstraktionsvermögen äußert, insbesondere Schwierigkeiten im Sozial- und Arbeitsverhalten dar. Die integrativen Lehrlinge weisen dem zu Folge oftmals soziale Defizite sowie ein geringeres Durchhaltevermögen auf und haben teilweise Probleme mit der Arbeitsdisziplin und der Einhaltung der Arbeitsstrukturen. Fallweise sind die integrativen Lehrlinge auch noch nicht sehr selbstständig, weniger motiviert oder ihr Selbstvertrauen ist noch nicht entsprechend ausgeprägt. Weiters wird seitens der Ausbildungseinrichtungen u. a. auf die schlechten Basiskenntnisse der Lehrlinge aus ihrer Schulzeit hingewiesen.

Auch wenn die Ausbildung der integrativen Lehrlinge vorrangig in den Einrichtungen stattfindet, sind diese um eine möglichst wirtschaftsnahe Ausbildung bemüht. Alle befragten Ausbildungseinrichtungen stehen mit Betrieben in Kontakt und vermitteln auch Praktikumsplätze in Betrieben. Von den rd. 650 integrativen Lehrlingen in Ausbildungseinrichtungen absolvieren rd. 70 % Praktika in Wirtschaftsbetrieben.

Mehr als 90 % der befragten Einrichtungen setzen bereits Maßnahmen, um die Jugendlichen in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Maßnahmen umfassen vorrangig Betriebspraktika, die Einschaltung von ArbeitsassistentInnen sowie die Durchführung von Bewerbungstrainings. Die Ausbildungseinrichtungen stellen auch Kontakte zu Betrieben her und versuchen teilweise schon jetzt, die Lehrlinge an Betriebe zu vermitteln bzw. dort Lehrstellen für sie zu finden. Die Einrichtungen bieten den Lehrlingen auch Unterstützung bei der Organisation von Fördermöglichkeiten im Anschluss an die integrative Lehrausbildung an.

Der Großteil der befragten Ausbildungseinrichtungen (85 %) plant weiterhin integrative Ausbildungsplätze in ihren Einrichtungen anzubieten (Grafik 31). Lediglich etwa ein Zehntel ist sich diesbezüglich noch nicht sicher. Bei den Ausbildungseinrichtungen besteht demnach naturgemäß ein wesentlich größeres Interesse sich weiterhin im Bereich der integrativen Berufsausbildung zu engagieren als bei den Betrieben.

Grafik 31: Weiteres Angebot von integrativen Lehrstellen in Einrichtungen, Anteil der Ausbildungseinrichtungen in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Ausbildungseinrichtungen, N = 26

Insgesamt sind knapp 90 % der Ausbildungseinrichtungen mit der integrativen Berufsausbildung zufrieden. Damit sind verhältnismäßig noch mehr Einrichtungen mit dieser Ausbildungsform zufrieden als Betriebe (77 %). Ausbildungseinrichtungen, die Teilqualifizierungslehrlinge schulen sind - im Gegensatz zur Situation in den Betrieben - zufriedener als jene, die ausschließlich Lehrlinge mit einer verlängerten Lehrzeit ausbilden oder beide Ausbildungsformen anbieten (siehe Grafik 32).

Grafik 32: Zufriedenheit der Einrichtungen mit der integrativen Berufsausbildung, Anteil der Ausbildungseinrichtungen in Prozent. Quelle: KMU FORSCHUNG AUSTRIA, Befragung der Ausbildungseinrichtungen

Trotz der außerordentlich hohen Zufriedenheit der Ausbildungseinrichtungen mit der integrativen Berufsausbildung insgesamt, werden einige Problembereiche in Zusammenhang mit dieser Ausbildungsform wahrgenommen. Im Vordergrund steht dabei, dass der Stellenwert und die Relevanz der integrativen Ausbildung in der Wirtschaft noch unklar sind. Auch die Vermittlung der integrativen Lehrlinge auf den Arbeitsmarkt, insbesondere jener mit Teilqualifizierung, erscheint problematisch. Derzeit scheint aus Sicht der Ausbildungseinrichtungen noch nicht gesichert, in welcher Form die Teilqualifizierungslehre am Arbeitsmarkt anerkannt wird und wie die Entlohnung erfolgt, da noch keine kollektivvertraglichen Regelungen für Teilqualifizierte bestehen. Weiters weisen die Einrichtungen darauf hin, dass die Betriebe zu wenig über die integrative Berufsausbildung informiert sind und nur eine geringe Bereitschaft besteht, Lehrlinge in Unternehmen aufzunehmen. Ein weiterer Problembereich bezieht sich nach Meinung der Ausbildungseinrichtungen auf die Berufsschulen, wobei vor allem die nicht ausreichende Unterstützung der integrativen Lehrlinge im Vordergrund steht. Bezüglich der Ausgestaltung der integrativen Berufsausbildung wird darauf aufmerksam gemacht, dass in der Praxis nicht alle Berufe realisierbar erscheinen und die Lehrlinge daher auf gewisse Berufsbilder eingeschränkt sind. Außerdem wird beklagt, dass der Umstieg von einer Teilqualifizierung in eine Verlängerung und umgekehrt noch nicht geregelt ist und dass die Lehrlinge eine zu geringe Ausbildungsentschädigung erhalten.

Um Verbesserungen bei der integrativen Berufsausbildung zu erzielen und die vorhandenen Probleme zu reduzieren, formulieren die Ausbildungseinrichtungen einige Vorschläge. Durch mehr Öffentlichkeitsarbeit könnte die Bekanntheit der integrativen Berufsausbildung in der Wirtschaft gesteigert werden. Weiters sollte der Stellenwert der Ausbildung am Arbeitsmarkt geklärt werden und eine kollektivvertragliche Regelung für Teilqualifizierungslehrlinge erfolgen. Auch sprechen sich die Ausbildungseinrichtungen dafür aus, alle integrativen Lehrlinge bezüglich der Ausbildungs- bzw. Lehrlingsentschädigung gleichzustellen. In den Berufsschulen werden mehr individuelle Fördermaßnahmen der integrativen Lehrlinge durch StützlehrerInnen angestrebt. Der Berufsschulunterricht sollte modularer und individueller gestaltet werden und z. B. mehr Zeit für Einzelcoaching bieten. Außerdem sollten die BerufsschullehrerInnen besser über die integrative Ausbildung informiert werden und ein intensiverer Austausch mit ihnen erfolgen. Bezüglich der Ausgestaltung der integrativen Berufsausbildung wird einerseits eine genaue Auflistung, in welchen Berufen die IBA bzw. eine Teilqualifizierung möglich ist, gewünscht, andererseits besteht der Wunsch nach einem größeren Gestaltungsspielraum, wobei dieser u. a. flexiblere und einfachere Aus-und Umstiegsmöglichkeiten betrifft. In Hinblick auf die Betreuung der integrativen Lehrlinge wird angeregt, vor der Ausbildung noch Nachreifungsmaßnahmen anzubieten, den Betreuungsschlüssel der BerufsausbildungsassistentInnen zu reduzieren bzw. eine Nachbetreuung nach Abschluss der Lehrausbildung durch die BAS zu ermöglichen.

6 Die integrative Berufsausbildung in den Berufsschulen

6.1 Hintergründe

Nach § 8b (22) BAG besteht für Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit Berufsschulpflicht, Lehrlinge in Teilqualifizierung haben nach Maßgabe der Festlegung der Ausbildungsinhalte, der Ausbildungsziele und der Zeitdauer der Ausbildung die Pflicht bzw. das Recht zum Besuch der Berufsschule.

Bisher ist kein Fall bekannt, in dem das Recht auf Berufsschulbesuch aus schulinternen oder schulorganisatorischen Gründen nicht hätte wahrgenommen werden können. In Einzelfällen wurde für Lehrlinge in Teilqualifizierung, die auf Grund der Entfernung zwischen Wohn- und Berufsschulort in einem Internat hätten wohnen müssen um die Berufsschule besuchen zu können, auf Wunsch der Eltern, die ihre Kinder nicht aus der gewohnten Umgebung und Betreuung reißen wollten, auf eine Einberufung in die Berufsschule verzichtet.

Die Umsetzung des Berufsschulbesuchs wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt und ist im Wesentlichen davon abhängig, ob die Mehrheit der integrativen Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder in Teilqualifizierung ausgebildet wird. In Wien werden beispielsweise nahezu alle dem Landesschulrat gemeldeten integrativen Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit ausgebildet, auch in Niederösterreich und Tirol überwiegen Lehrverhältnisse mit verlängerter Lehrzeit.

Nach Wien wurden in den steirischen Berufsschulen die meisten integrativen Lehrlinge gemeldet, was auf eine langjährige Tradition in der Integration benachteiligter Kinder und Jugendlicher bereits in der Pflichtschule sowie ein der integrativen Berufsausbildung vorangegangenes Modell der "Anlehre" zurückzuführen ist. In allen Bundesländern sind in den Landesschulräten tagesaktuelle Zahlen der gemeldeten integrativen Lehrverträge verfügbar (vgl. Kapitel 3.2.1).

In jenen drei Bundesländern mit der größten Zahl integrativer Lehrlinge (Wien, Steiermark und Oberösterreich) sind weder in den Berufsschulen noch im Landesschulrat ausreichende Informationen über den persönlichen und familiären Hintergrund der Lehrlinge verfügbar. Die Entscheidung für eine integrative Berufsausbildung fällt im Arbeitsmarktservice, die Berufsausbildungsassistenz fungiert in der Regel als Schnittstelle, bei der alle Informationen - auch jene über die bisherige schulische Laufbahn der Lehrlinge - zusammenlaufen. Informationen über Abschlüsse bzw. Abbrüche der einzelnen Lehrlinge in vorhergehenden Ausbildungen (Pflichtschule - Hauptschule, Polytechnische Schule) werden üblicherweise nicht an die Berufsschulen weitergegeben, würden diesen aber insbesondere im Hinblick auf den sonderpädagogischen Förderbedarf die Organisation erleichtern.

In den anderen sechs Bundesländern ist es auf Grund der deutlich geringeren Anzahl integrativer Lehrlinge möglich, die persönlichen und sozialen Hintergründe der integrativen Lehrlinge überwiegend standardisiert in den Berufsschulen bzw. im Landesschulrat zu dokumentieren:

  • In den Bundesländern Burgenland, Kärnten und Niederösterreich werden Informationen über die Bildungs- und Berufslaufbahn sowie die Art der Benachteiligung von der Berufsausbildungsassistenz zusammengefasst und dem Landesschulrat übermittelt.

  • In Salzburg und Tirol wird bereits während der Pflichtschule ein Clearing durchgeführt: In Salzburg werden SonderschülerInnen und SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im letzten Schuljahr von der Integrationsassistenz begleitet, die einen Clearingbericht mit persönlichen Daten, Neigungs- und Fähigkeitsprofil sowie einem Entwicklungsplan der Jugendlichen erstellt und diesen an die Berufsausbildungsassistenz weiterleitet. In Tirol wird ebenfalls bereits in der Pflichtschule ein Clearing durchgeführt: Die Berufsausbildungsassistenz erstellt ein "Klientenprotokoll" mit Kerninformationen über Lehrberuf, bisherige Schulbildung, Berufsorientierung, Leistungen, Beeinträchtigungen sowie empfohlene Maßnahmen, das dem "Fünfergremium" vorgelegt wird.

  • Auch in Vorarlberg wird im Vorfeld ein Clearing, das von PsychologInnen des Instituts für Sozialhilfe durchgeführt wird, verlangt. Darin enthalten sind Informationen über Neigungen, kognitive und psychomotorische Fähigkeiten sowie Verhaltensauffälligkeiten der Lehrlinge, die an die Berufsschulen weitergegeben werden, die so einen Überblick über Stärken und Schwächen der Jugendlichen erhalten.

6.2 Organisation der Berufsschule im Rahmen der IBA

Meist gibt es für jeden Lehrberuf eine Berufsschule in jedem Bundesland, in die die Jugendlichen einberufen werden. Für einzelne Berufe bzw. Berufsgruppen gibt es in einigen Bundesländern mehrere Berufsschulen (z. B. Gastgewerbe in Niederösterreich) - in diesen Fällen werden Schulsprengel eingeteilt, d. h. die Lehrlinge werden entsprechend ihrer Herkunft und ihres Lehrberufs in die Berufsschule ihres Schulsprengels einberufen. Einige Berufe (z. B. Gold-/Silberschmied, Juwelier) werden österreichweit beschult, d. h. die Lehrlinge besuchen die Berufsschule u. U. in einem anderen als ihrem Heimatbundesland.

Integrative Lehrlinge werden üblicherweise nach denselben Kriterien (Lehrberuf bzw. Schulsprengel) in die Berufsschulen einberufen wie reguläre Lehrlinge. Wenn - wie es beispielsweise in Wien vorkommen kann - mehrere Berufsschulen in Frage kommen, werden die integrativen Lehrlinge den einzelnen Berufsschulen so zugeteilt, dass eine von den jeweiligen Landesschulbehörden für optimal befundene Klassenzusammensetzung entsteht.

Einberufung und Zuteilung zu Klassen bei Teilqualifizierung (§ 8b (2) BAG)

Lehrlinge in Teilqualifizierung überwiegen in den Berufsschulen der Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg.[10] Nennenswerte Zahlen von Lehrlingen in Teilqualifizierung verzeichnen v. a. die Steiermark und Oberösterreich - in beiden Bundesländern werden die Lehrlinge in den regulären Unterricht integriert:

In der Steiermark werden Verträge über Teilqualifizierungen dem Landesschulrat von der Berufsausbildungsassistenz angekündigt. Daraufhin werden die Einberufungstermine festgelegt. Es wird versucht, die Lehrlinge nicht bereits unmittelbar nach Abschluss des Lehrvertrags, sondern in einen möglichst späten Berufsschullehrgang des jeweiligen Schuljahrs einzuberufen. Meist werden Lehrverträge nach § 8b (2) im Laufe des Herbsts abgeschlossen. Wenn ein Lehrvertrag beispielsweise im November gemeldet wird, erfolgt die Einberufung in die Berufsschule üblicherweise im Sommersemester (März oder Mai).

Soweit möglich werden nicht mehr als 3 Lehrlinge in Teilqualifizierung in einer Berufsschulklasse unterrichtet.

Demgegenüber wird in Oberösterreich der Einberufungstermin in die Berufsschule zwischen Berufsausbildungsassistenz und Berufsschuldirektor/in individuell vereinbart. Auch in den oberösterreichischen Berufsschulen wird eine "wirkliche Integration" der Lehrlinge in den Berufsschulunterricht angestrebt. Die Lehrlinge in Teilqualifizierung werden individuell den Klassen der jeweiligen Berufsschulen zugeteilt. Ziel ist eine geringe Zahl integrativer Lehrlinge pro Klasse. Wenn von der Berufsausbildungsassistenz aus bestimmten organisatorischen Gründen gewünscht wird, dass einige integrative Lehrlinge in derselben Klasse unterrichtet werden, wird diesem Wunsch nachgekommen, wenn dadurch die Betreuung außerhalb des Unterrichts erleichtert wird.

Auch in den anderen Bundesländern werden Lehrlinge in Teilqualifizierung überwiegend in bestehende Berufsschulklassen integriert. Einzige Ausnahme davon bildet das Bundesland Salzburg: Ab nächstem Jahr wird für derzeit 13 KöchInnen in Teilqualifizierung eine eigene Klasse mit Jahresunterricht geführt. Bei entsprechender Lehrlingszahl ist dies in Salzburg auch für andere Berufe denkbar.

Einberufung und Zuteilung zu Klassen bei Lehrzeitverlängerung (§ 8b (1) BAG)

Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit überwiegen in den Bundesländern Niederösterreich, Tirol und Wien. Die Integration von Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit wird von vielen Verantwortlichen als schwierig beurteilt.

Allgemein erscheint der Jahresunterricht gegenüber dem Lehrgangs- oder Blockunterricht vorteilhaft: Über mehrere Wochen hindurch bis zu 9 Stunden täglich im Unterricht zu verbringen, überfordert viele Lehrlinge. Nach dem täglichen Unterricht sind die Jugendlichen nicht mehr aufnahmefähig, zusätzliche Förder- und Lernstunden bringen nicht den gewünschten Erfolg. Wenn die Jugendlichen hingegen ein oder zwei Tage pro Woche das ganze Jahr hindurch in der Berufsschule unterrichtet werden, bleibt auch zwischen den Unterrichtstagen Raum, das Gelernte zu verarbeiten und - bei entsprechender zusätzlicher Förderung im Betrieb, in der Ausbildungseinrichtung, in Lerngruppen oder mit den Eltern etc. - zu wiederholen und zu festigen.[11]

Die Umsetzung der Berufsschulzeit wird - wie im vorangegangenen Kapitel erläutert - bei Lehrlingen in Teilqualifizierung in den einzelnen Bundesländern ähnlich gestaltet, wohingegen sie bei Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Dabei wird in weiterer Folge danach unterschieden, ob die Anwesenheitszeit in der Berufsschule die gleiche wie bei regulären Lehrlingen ist oder ob es für die integrativen Lehrlinge zu einer Verlängerung der Anwesenheitszeit in der Berufschule gegenüber regulären Lehrlingen kommt.

Gleichbleibende Anwesenheitszeit in der Berufsschule

In der Steiermark wurden bisher noch keine Lehrlinge mit Verlängerung der Lehrzeit in die Berufsschule einberufen. Grund ist, dass diese Lehrverhältnisse häufig zunächst regulär abgeschlossen werden, eine Verlängerung wird "offen gelassen" und erst fixiert, wenn sich während der Lehrzeit herausstellt, dass ein Abschluss in der regulär vorgesehenen Lehrzeit unrealistisch ist. Die Lehrlinge werden daher regulär in die Berufsschule einberufen. Die ersten Lehrlinge mit vertraglich vereinbarter Verlängerung der Lehrzeit

werden im Schuljahr 2005/06 die Berufsschule besuchen. Für sie werden die gleichen Lehrziele wie für reguläre Lehrlinge jedoch bei besonderer Förderung gelten. Die Umsetzung wird als problematisch angesehen: Es wird nicht möglich sein, die Lehrinhalte

z. B. von drei auf vier Lehrgänge aufzuteilen. Ziel wird daher sein, dass alle Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit bei besonderer Förderung die Berufsschule in der vorgesehenen Zeit positiv absolvieren. Gelingt dies nicht, müssten sie u. U. für einen Lehrgang erneut einberufen werden.

Auch in Oberösterreich werden Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit regulär in die Berufsschule einberufen, für sie gilt ebenfalls der gleiche Lehrplan wie für reguläre Lehrlinge. BegleitlehrerInnen können für die besondere Förderung der Lehrlinge beantragt werden.

Verlängerung der Anwesenheitszeit in der Berufsschule

In Tirol werden Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit in Regelkassen integriert. Für alle Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit wird vom Kollegium des Landesschulrats ein Lehrplan mit einer Andersverteilung der Lehrinhalte beschlossen: Es wird versucht, die Berufsschulzeit auf vier bzw. viereinhalb Jahre (bei den MetallbearbeitungstechnikerInnen) auszudehnen. Das bedeutet, dass Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit in einem zehn Wochen dauernden Lehrgang beispielsweise nur der Stoff von sieben Wochen mit gleichzeitig ausgedehnter Vertiefungs- und Übungszeit durchnehmen. Der Stoff der verbleibenden drei Wochen wird in den zweiten Lehrgang verschoben u. s. w.

Auch in Niederösterreich und Kärnten besuchen Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit eine Regelklasse, es gelten der Regellehrplan und die Leistungsbeurteilung nach dem Regel¬fall, wobei der Stoff auf vier Jahre aufgeteilt wird. Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit verbringen daher ebenfalls mehr Zeit in der Berufsschule als reguläre Lehrlinge, was von den Verantwortlichen überwiegend auch als sinnvoll bewertet wird, da mehr Zeit zum Wiederholen und Vertiefen des Stoffes zur Verfügung ist. In Niederösterreich wird gleichzeitig versucht, in den zwischen den Lehrgängen liegenden Zeiträumen die SchülerInnen zusätzlich zu fördern. Bei Bedarf können zusätzliche LehrerInnen in einigen Gegenständen eingesetzt werden.

Sonderfall Wien

Auf Grund der großen Zahl von Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit wurde in Wien ein eigenes System für deren Einschulung entwickelt. Wiener integrative Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit haben dabei eine verlängerte Anwesenheitszeit in der Berufsschule. Die Lehrlinge werden zunächst in eigene homogene Klassen zusammengefasst und haben dann für die erste Schulstufe drei bzw. vier Semester - abhängig davon, wann der Lehrvertrag gemeldet wird und ob sie im September oder im Februar mit der Berufsschule beginnen - Zeit. In der zweiten Schulstufe werden sie in den Regelunterricht integriert. Eine Ausnahme bildet das Gastgewerbe. Hier ist vor der ersten Normklasse ein zusätzliches Semester vorgeschaltet, die Integration in Normklassen erfolgt im Anschluss an dieses Semester in der ersten an Stelle der zweiten Schulstufe. Ab der zweiten Schulstufe gelten für Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit die regulären Lehrziele sowie die reguläre Stundenanzahl.

Grafik 33: Gestaltung der Berufsschulschulzeit für Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit in Wien. Quelle: Wiener Stadtschulrat

Hauptmerkmale der Integrationsklassen (ab der 2. Schulstufe), die von Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit besucht werden, sind abgesenkte SchülerInnenzahlen (20-25) sowie BegleitlehrerInnen in den Hauptgegenständen. In der Regel sind in einer Integrationsklasse 5 integrative Lehrlinge und 20 NormschülerInnen, d. h. das Verhältnis integrative/ reguläre Lehrlinge beträgt 1 zu 4. Unter Umständen wird in Zukunft bei einer Zunahme der Lehrverträge mit verlängerter Lehrzeit eine sinnvolle Zuteilung der integrativen Lehrlinge zu den Normklassen durch die Konzentration der integrativen Lehrlinge auf einige wenige Lehrberufe schwierig - das Verhältnis von 1 zu 4 integrative Lehrlinge zu regulären Lehrlingen könnte in diesem Fall nicht mehr aufrecht gehalten werden.

Dieses System hat sich trotz der komplexen Stundenplangestaltung (keine einheitlichen Lehrpläne, keine einheitlichen Stundenzahlen in den Lehrberufen) im Jahresunterricht bereits gut etabliert. Probleme entstehen aber dadurch, dass in Wien nicht nur Jahres- sondern auch Blockunterricht geführt wird: Im Blockunterricht ist für integrative Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit in der ersten Schulstufe die tägliche Unterrichtszeit auf 6 Stunden herabgesetzt. Wenn die integrativen Lehrlinge in der 2. Schulstufe in den Normunterricht integriert werden, müssen sie plötzlich während des gesamten Blocks täglich 9 Stunden am Unterricht teilnehmen, was viele Lehrlinge überfordert.

6.3 Unterrichtsgestaltung und Schulalltag

Die integrative Berufsausbildung ist ein neues Instrument der Integration benachteiligter Jugendlicher in die Berufsausbildung und damit in den Arbeitsmarkt. Derzeit gibt es kaum österreichweit gültige Richtlinien über die Umsetzung der IBA im Berufsschulunterricht, die Ausgestaltung im Detail obliegt zu einem großen Teil den Ländern bzw. den einzelnen Berufsschulen. Die meisten BerufsschullehrerInnen haben keine facheinschlägige Ausbildung für den Unterricht in Klassen mit benachteiligten Jugendlichen absolviert (vgl. Kapitel 6.4.1). Alle befragten (Landes-)SchulinspektorInnen und LehrerInnen teilen die Meinung, dass der Unterricht in Klassen mit integrativen Lehrlingen eine große Herausforderung darstellt, die besonderes Engagement und persönlichen Einsatz der LehrerInnen erfordert.

Gestaltung des Unterrichts bei Integration von Lehrlingen in Teilqualifizierung

Jugendliche in Teilqualifizierung werden überwiegend in den regulären Unterricht integriert und verbringen meist auch gleich viel Zeit im Unterricht wie reguläre Lehrlinge. Die Lehrziele werden - meist gemeinsam mit der Berufsausbildungsassistenz - individuell festgelegt. Mit Ausnahme des Bundeslands Oberösterreich werden Lehrlinge in Teilqualifizierung ausschließlich nach individuellen Lehrplänen mit individuell festgelegten Lehrzielen unterrichtet. In manchen Bundesländern werden Stütz- oder BegleitlehrerInnen eingesetzt und/oder die KlassenschülerInnenzahl gesenkt. Üblicherweise sind nicht mehr als 5 Lehrlinge in Teilqualifizierung in einer Regelklasse. Einzige Ausnahme bildet Salzburg, da ab dem nächsten Schuljahr eine eigene Klasse für KöchInnen in Teilqualifizierung geführt wird.

Bei Integration der Lehrlinge in Teilqualifizierung in reguläre Berufsschulklassen ist die verpflichtende Anwesenheitszeit im Unterricht meist die gleiche wie für reguläre Lehrlinge. Befreiungen werden in Einzelfällen ausgesprochen. Probleme mit der Betreuung der Lehrlinge in Freistunden werden z. B. dadurch gelöst, dass jene Unterrichtsstunden, von denen die Lehrlinge in Teilqualifizierung befreit sind, an den Tagesrand (z. B. erste oder letzte Stunde des Unterrichtstages) gelegt werden. Lehrziele und Anforderungsniveau für Lehrlinge in Teilqualifizierung werden in allen Bundesländern individuell herabgesetzt.

Gemeinsamer Unterricht von integrativen und regulären Lehrlingen

In der Steiermark verbringen Lehrlinge in Teilqualifizierung üblicherweise gleich viel Zeit im Unterricht wie reguläre Lehrlinge, in Ausnahmefällen werden Befreiungen vom Unterricht ausgesprochen (z. B. Befreiungen vom Englischunterricht für Lehrlinge mit sonderpädagogischem Förderbedarf). Für die Jugendlichen in Teilqualifizierung werden individuelle Ausbildungsziele und unterschiedliche Aufgaben festgelegt. Das bedeutet, dass die BerufsschullehrerInnen im Unterricht individuell auf verschiedene Ausbildungsziele und Aufgaben eingehen müssen, was überdurchschnittliches Engagement erfordert und für die LehrerInnen eine große Herausforderung darstellt. Ziel in der Steiermark ist es, nicht mehr als 3 integrative Lehrlinge pro Klasse bei gleichzeitiger Reduktion der Klassenschüler- (innen)zahl zu unterrichten. In einigen Berufen ist das auf Grund der großen Zahl abgeschlossener Lehrverträge mit Teilqualifizierung schwierig (z. B. KöchIn). Dennoch gilt: Je intensiver und je individueller die Förderung ist, desto größer ist der Erfolg.

In der Steiermark können zusätzliche Förderstunden für Lehrlinge in Teilqualifizierung beantragt werden: Bis zu 6 Förderstunden pro integrativem Lehrling pro Woche werden genehmigt, das bedeutet bei maximal 3 integrativen Lehrlingen pro Klasse bis zu 18 Förderstunden pro Woche. Damit soll ermöglicht werden, dass die individualisierten Ausbildungsziele im regulären Klassenverband erreicht werden.

In beiden Fällen wird die Aufteilung der Förderung auf die einzelnen Gegenstände gemeinsam mit der Berufsausbildungsassistenz festgelegt. Das kann sehr unterschiedlich sein - entsprechend den individuellen Bedürfnissen der einzelnen integrativen Lehrlinge bzw. auch im Hinblick auf die Sicherheit der integrativen Lehrlinge (z. B. Werkstättenunterricht, Gefahrenpotenzial).

Auch in Oberösterreich werden Lehrlinge in Teilqualifizierung in allen Gegenständen unterrichtet und verbringen gleich viel Zeit in der Berufsschule wie reguläre Lehrlinge - wie in der Steiermark bei verminderten Lehrzielen. Die Ausnahme bilden auch hier Befreiungen von einzelnen Gegenständen, eine Befreiung vom Gegenstand politische Bildung ist als einziges ausgeschlossen. Anders ist in Oberösterreich die Handhabung der Lehrpläne. Das AMS Oberösterreich erstellt einen Vorschlag für die Ausbildungsordnung der jeweiligen integrativen Lehrlinge in Teilqualifizierung, die dem regulären Lehrplan gegenüber gestellt wird. Auf dieser Basis werden die Lehrpläne für die integrativen Lehrlinge erstellt. Integrative Lehrlinge in Teilqualifizierung werden in Oberösterreich entweder nach generellen oder nach individuellen Lehrplänen unterrichtet:

Für integrative Lehrlinge mit gleichen Voraussetzungen und gleichen Lehrzielen wird vom Landesschulrat gemeinsam mit den BerufsschullehrerInnen ein abgespeckter genereller Lehrplan entwickelt und - nach Begutachtung und Stellungnahmen von Schulaufsicht, Sozialpartnern und politischen Parteien des Landes - vom Kollegium des Landesschulrats beschlossen. Bei diesem Lehrplan handelt es sich um einen Rahmenlehrplan, der umfangreiche Möglichkeiten der individuellen Ausgestaltung bietet, um eine individuelle Unterrichtsgestaltung zu gewährleisten. Der Vorteil des generellen Lehrplans liegt in seiner allgemeinen Gültigkeit.

Wenn allerdings vor Beginn der Berufsschulzeit festgestellt wird, dass der für den Lehrberuf entwickelte generelle Rahmenlehrplan auf einzelne integrative Lehrlinge nicht anwendbar ist bzw. nicht realistisch ist, dass die Lehrlinge die Lehrziele erreichen können, werden individuelle Lehrinhalte und -ziele in einem individuellen Lehrplan für den einzelnen integrativen Lehrling festgeschrieben. In einem Gespräch zwischen Berufsausbildungsassistenz und Berufsschule (DirektorIn und/oder LehrerIn) wird festgelegt, nach welchem Lehrplan der Lehrling unterrichtet wird. Ein Wechsel zwischen individuellem und generellem Lehrplan wird nicht als günstig betrachtet, daher sollte die Einstufung möglichst genau erfolgen, um den Lehrlingen Kontinuität zu bieten.

Auch in Oberösterreich wird angemerkt, dass der gleichzeitige Unterricht von regulären Lehrlingen und Lehrlingen in Teilqualifizierung besonderes Engagement seitens der LehrerInnen erfordert. Es besteht die Gefahr, dass wegen der besonderen Beschäftigung mit den integrativen Lehrlingen die regulären Lehrlinge vernachlässigt werden. Wenn die Lehrziele und Ansprüche weit auseinanderklaffen, besteht auch in Oberösterreich die Möglichkeit eine/n StützlehrerIn zu beantragen. Bisher konnten alle beantragten StützlehrerInnen genehmigt werden. Der Bedarf ist jedoch steigend, was zu einer Ressourcenknappheit führen könnte.

Bisher nahmen auch in Salzburg alle Lehrlinge in Teilqualifizierung am Regelunterricht mit reduzierten Inhalten teil, Befreiungen von einzelnen Gegenständen wurden nicht ausgesprochen. Der Lehrstoff wird in allen Gegenständen reduziert und die Aufgaben an das Leistungsvermögen der jeweiligen SchülerInnen angepasst. Eigene Arbeitsblätter und Schularbeiten sollen das erleichtern. Die Auswahl der Unterrichtselemente wird auf Basis des Ausbildungsplans des Lehrbetriebs von der Schule gemeinsam mit dem Landesschulrat getroffen. Auch in Salzburg können bei Bedarf ZweitlehrerInnen eingesetzt werden. Darüber hinaus können integrative Lehrlinge den regulären Förderunterricht (bis zu 18 Förderstunden pro Schuljahr) besuchen.

Eigene Klassen für integrative Lehrlinge in Teilqualifizierung

Ab dem Schuljahr 2005/06 wird für 13 KöchInnen in Teilqualifizierung in Salzburg eine eigene Klasse mit Jahresunterricht geführt (alle anderen Lehrlinge werden im Lehrgangsunterricht beschult). Alle 13 KöchInnen kommen aus einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung. Sie werden einmal pro Woche mit dem hauseigenen Bus in die Schule gebracht. Dort werden sie von zwei LehrerInnen unterrichtet, die sich auf den Fachunterricht und den praktischen Unterricht konzentrieren werden. Wenn eine entsprechende Zahl an Lehrlingen in Teilqualifizierung erreicht wird, ist dieses Modell in Salzburg auch für andere Berufe denkbar.

Auch in Vorarlberg wird die Ansicht vertreten, dass Lehrlinge in Teilqualifizierung besser gefördert werden können, wenn sie zu Gruppen zusammengefasst werden. Für Lehrlinge in Teilqualifizierung werden individuelle Lehrpläne entwickelt, die zwar auf die einzelnen SchülerInnen zugeschnitten sind, aber dennoch so gestaltet sind, dass in Gruppen gearbeitet werden kann.

Für eine Teilqualifizierung geeignet sind handwerkliche Berufe, in denen abgrenzbare Tätigkeiten durchgeführt werden können. Bereits im Vorfeld wird in Richtung dieser Berufe beraten, so dass in einigen wenigen Berufen Gruppen von Lehrlingen in Teilqualifizierung eingeschult werden können. Gibt es in einem Lehrberuf jedoch beispielsweise nur einen Lehrling, so besucht dieser eine reguläre Berufsschulklasse und wird im Anlassfall von einzelnen Gegenständen befreit. Diese Gegenstände werden dann an den Tagesrand gelegt.

Wenn Lehrlinge in Teilqualifizierung in regulären Klassen unterrichtet werden, so wird in Vorarlberg davon ausgegangen, dass sie durch die Vielzahl an Ansprechpersonen überfordert sind. Werden sie hingegen zu Gruppen zusammengefasst, die in Form von Jahresunterricht je 3 Stunden Praxis- und 2 Stunden Theorieunterricht pro Woche erhalten, können sie individuell gefördert werden. Die Anzahl der Kontaktpersonen kann reduziert sowie eine bessere Verzahnung mit der betrieblichen Ausbildung gewährleistet werden. In Vorarlberg werden aus diesem Grund Lehrlinge in Teilqualifizierung wo immer es möglich ist und eine entsprechende Mindestzahl an Lehrlingen zusammen kommt, im Jahresunterricht eingeschult und in Kleingruppen unterrichtet, und zwar auch in Lehrgangsschulen.

Beurteilungssystem

Das derzeit geltende Beurteilungssystem (Noten von 1 bis 5) erschwert den Unterricht: Integrative Lehrlinge werden nach demselben Notenschlüssel beurteilt wie reguläre Lehrlinge, allerdings bei herabgesetzten Anforderungen. Es wird als schwer angesehen, einem regulären Lehrling zu vermitteln, dass ein integrativer Lehrling bei weniger "Realleistung" die gleichen Noten bekommt, weil er/sie das individuelle Lernziel gleichermaßen erreicht hat. Das erfordert intensive Aufklärungsarbeit in der Klasse, die aber nur schwer in Anwesenheit der integrativen Lehrlinge geleistet werden kann. Ein System der verbalen Beurteilung würde dem individualisierten Unterricht stärker entgegen kommen.

Bisher konnten fast alle Lehrlinge in Teilqualifizierung die für sie in den Berufsschulen individuell vereinbarten Lehrziele der Berufsschule erreichen. Mitverantwortlich sind der besondere Einsatz und die Bereitschaft der BerufsschullehrerInnen sich individuell vorzubereiten und mit den Lehrlingen im Hinblick auf ihre Bedürfnisse und Lehrziele zu arbeiten. Unabhängig von der Form der Organisation gilt: Je individueller und intensiver die Förderung ist, desto größer ist der Schulerfolg.

Gestaltung des Unterrichts für Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit

Während die schulische Organisation der verlängerten Lehrzeit in einigen Bundesländern Probleme bereitet, ist die Gestaltung des Unterrichts vielfach zumindest aus schulorganisatorischer Sicht eindeutig: Die Lehrziele sind die gleichen - unabhängig davon, ob die Zeit in der Berufsschule verlängert wird oder nicht.

Eine individuelle Förderung von Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit ist nahezu überall möglich. In der Steiermark beispielsweise können 3 Förderstunden für jeden integrativen Lehrling mit verlängerter Lehrzeit pro Woche genehmigt werden. In diesen Förderstunden steht ein/e zweite/r LehrerIn für den Unterricht zur Verfügung. Da in der Steiermark maximal 3 integrative Lehrlinge pro Klasse unterrichtet werden, können bis zu 9 Förderstunden pro Woche genehmigt werden. Aber auch in anderen Bundesländern können ZweitlehrerInnen und Förderstunden beantragt werden. Erfahrungen über die Umsetzung der verlängerten Lehrzeit im Berufsschulunterricht gibt es mit Ausnahme von Wien noch kaum.

Aber auch in Wien werden die ersten Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit erst im Schuljahr 2005/06 in Regelklassen integriert: Sie absolvieren - wie bereits in Kapitel 6.2 erwähnt - die erste Schulstufe der Berufsschule in eigenen homogenen Klassen, in denen sie drei bzw. vier (an Stelle von zwei) Semester für den Stoff des ersten Berufsschuljahres Zeit haben. Erst mit der zweiten Schulstufe (erstmals im Schuljahr 2005/06) werden sie in Normklassen eingegliedert. Integrative Lehrlinge konzentrieren auf einige wenige Lehrberufe, daher sind - v. a. auf Grund der großen Zahl an Lehrlingen mit verlängerter Lehrzeit in Wien - auch einige Berufsschulen und damit verbunden die LehrerInnen dieser Berufsschulen überdurchschnittlich stark von der integrativen Berufsausbildung betroffen. Da in Wien in Integrationsklassen generell BegleitlehrerInnen in den Hauptgegenständen unterstützend tätig sind, kann kein leistungsdifferenzierter Unterricht geführt werden, der Gehaltszulagen für die LehrerInnen zur Folge hätte. LehrerInnen, die in Klassen mit integrativen Lehrlingen unterrichten, sehen sich also mit einer erschwerten Unterrichtssituation konfrontiert, bekommen aber im Gegensatz zu jenen KollegInnen, die in Normklassen mit Leistungsdifferenzierung unterrichten, ein geringeres Gehalt für die gleiche Anzahl gehaltener Unterrichtsstunden. Gelöst werden könnte dies durch eine Höherbewertung der IBA-Stunden, d. h. eine Senkung der Lehrverpflichtung für LehrerInnen, die in Klassen mit integrativen Lehrlingen unterrichten.

Akzeptanz der integrativen Lehrlinge in der Berufsschule

Im Allgemeinen werden die integrativen Lehrlinge in den Berufsschulen sowohl von den KlassenkollegInnen als auch von den LehrerInnen akzeptiert, die Rückmeldungen sind großteils sehr positiv. Es wird überwiegend von einem hohen Sozialverhalten der regulären Lehrlinge den Schwächeren gegenüber gesprochen, die sich teils intensiv um die integrativen Lehrlinge, v. a. um jene in Teilqualifizierung, kümmern. In Einzelfällen fühlen sich reguläre Lehrlinge mit der Aufgabe überfordert, sich um die Schwächeren zu kümmern, sie geben an, auf sich selbst schauen zu müssen, um die Berufsschule positiv abzuschließen.

Unsicherheiten entstehen sowohl bei regulären Lehrlingen als auch bei LehrerInnen durch das geltende Benotungssystem: Es ist schwierig einem regulären Lehrling zu vermitteln, dass ein/e KlassenkollegIn in Teilqualifizierung bei weniger Realleistung mit der selben Note im Zeugnis beurteilt wird. Hier ist die Aufklärung der regulären Lehrlinge wichtig, sie werden auf den Verweis im Zeugnis hingewiesen bzw. über den Hintergrund der Entscheidung für eine integrative Berufsausbildung der KlassenkollegInnen aufgeklärt. In den meisten Fällen konnten damit sämtliche Vorbehalte zerstreut und die Hilfsbereitschaft gestärkt werden.

Durch individuelle Lernziele ist der Koordinierungsbedarf für die LehrerInnen in den einzelnen Klassen sehr hoch, sie müssen sich intensiv um verschiedene Gruppen in der Klasse kümmern, wodurch es vorkommen kann, dass sich einzelne - meist reguläre Lehrlinge - vernachlässigt fühlen. In weiterer Folge könnte es vorkommen, dass einzelne LehrerInnen durch die Situation überfordert werden. Zu verhindern ist dies durch die Festlegung einer Maximalzahl von beispielsweise drei integrativen Lehrlingen je Klasse. Weiters sollte vermieden werden, dass zu viele Gruppen mit unterschiedlichen Förderbedürfnissen (z. B. reguläre Lehrlinge in einer Klasse mit Lehrlingen in Teilqualifizierung, mit verlängerter Lehrzeit und ev. noch weiteren Lehrlingen mit individuellen Bedürfnissen) in einer Klasse unterrichtet werden.

Betreuung in der unterrichtsfreien Zeit

Grundsätzlich verbringen integrative Lehrlinge die gleiche Zeit im Schulunterricht wie reguläre Lehrlinge. Ausnahme sind jene Gegenstände, von denen Lehrlinge in Teilqualifizierung befreit sind. Diese werden meist an den Tagesrand des Berufsschulunterrichts gelegt, so dass eine Betreuung der integrativen Lehrlinge während des Berufsschultages außerhalb der Schulstunden meist nicht notwendig ist.

In den Bundesländern Wien und Vorarlberg dominiert der Jahresunterricht bzw. wird überwiegend versucht, integrative Lehrlinge in Schulen mit Jahresunterricht einzuberufen. Damit liegt die Betreuung in der unterrichtsfreien Zeit außerhalb der Schule (bei den Eltern, Ausbildungsbetrieben, der Berufsausbildungsassistenz) bzw. in Wien bei den überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, die den größten Teil der integrativen Lehrlinge ausbilden.

In der Steiermark sind Berufsschulen und Internate organisatorisch getrennt. In manchen Internaten werden Fördermöglichkeiten für Lehrlinge angeboten, die z. T. von BerufsschullehrerInnen durchgeführt werden. Darüber hinaus können Berufsausbildungsassistenz und Bundessozialamt aus eigenen Mitteln Förderstunden "ankaufen", die u. U. ebenfalls von BerufsschullehrerInnen durchgeführt werden.

In allen anderen Bundesländern sind ErzieherInnen und BetreuerInnen in den Internaten häufig auch gleichzeitig LehrerInnen in den Berufsschulen. Sie kennen die integrativen Lehrlinge zum Großteil und können ihnen auch im Anschluss an den Unterricht im Internat eine individuelle Lernhilfe anbieten. Meist sind die Jugendlichen aber am Ende eines langen Schultages - insbesondere im Lehrgangsunterricht - zu erschöpft um noch aufnahmefähig zu sein, so dass zusätzliche Lernhilfe oft nicht mehr in Anspruch genommen wird. Die Betreuung im Internat bezieht sich aber nicht nur auf Lernhilfe, sondern auch auf die soziale und psychologische Unterstützung der Jugendlichen: Viele der BerufsschullehrerInnen sind sehr engagiert, in einigen Internaten etwa in Oberösterreich kümmert sich ein/e bestimmte/r LehrerIn besonders um die integrativen Lehrlinge, es werden mit den einzelnen SchülerInnen individuelle Vereinbarungen über die Einhaltung von Vorgaben etc. getroffen, die Belohnungen zur Folge haben, wenn sie eingehalten wurden u. v. m.

6.4 Anforderungen an die Berufsschule

6.4.1 Qualifikation von LehrerInnen

Der Unterricht in Integrationsklassen stellt eine große Herausforderung für die BerufsschullehrerInnen dar. Nach der Einführung der integrativen Berufsausbildung entstand kurz- und langfristiger Bedarf nach Fortbildungen für BerufsschullehrerInnen. Für den Unterricht in Klassen mit integrativen Lehrlingen werden bevorzugt BerufsschullehrerInnen herangezogen, die dafür auch ausgebildet sind. Nicht immer stehen jedoch ausreichend viele ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung.

Zurzeit gibt es einige Angebote mittel- bis langfristig wirksamer Aus- und Fortbildungen. Am Pädagogischen Institut des Bundes in Wien wird eine 4 Semester dauernde Ausbildung zum/zur "DiplompädagogIn für Integrationspädagogik an Berufsschulen" angeboten, die BerufsschullehrerInnen aller Bundesländer offen steht. Die Ausbildung ist berufsbegleitend in Form von Individual- und Präsenzphasen organisiert.

Im Rahmen der NeulehrerInnenausbildung an den Berufspädagogischen Akademien wird das Wahlpflichtfach "Sonderpädagogik" angeboten sowie in einigen Bundesländern eigene Trainings für BegleitlehrerInnen in Integrationsklassen.

In Oberösterreich arbeiten Berufsschulen und die vier Sonderpädagogischen Zentren des Bundeslands eng zusammen: Neben organisierten Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs findet auch ein Austausch von LehrerInnen zwischen Berufsschulen und Sonderpädagogischen Zentren sowie gemeinsam organisierte Fortbildungen statt. Weiters kann am Pädagogischen Institut eine Ausbildung zum/r Sozial- und MotivationstrainierIn besucht werden. Auch in anderen Bundesländern werden eigene Akademielehrgänge, die sich mit der Integration benachteiligter Jugendlicher in den Unterricht beschäftigen, angeboten.

Neben den Schwerpunkten in der Ausbildung an den Pädagogischen Instituten und Berufspädagogischen Akademien werden in den meisten Bundesländern in der IBA eingesetzte LehrerInnen auf die für sie neue Situation vorbereitet. Dazu werden Kleinkonferenzen einberufen, ein Austausch mit erfahrenen LehrerInnen initiiert oder auch eigene Grundprogramme im Ausmaß von einigen wenigen Stunden, die alle BerufsschullehrerInnen durchlaufen müssen, organisiert. Ein- bis dreitägige Seminare können in Pädagogischen Instituten oder in einzelnen Berufsschulen besucht werden.

Trotz der intensiven Bemühungen und des regen Besuchs der angebotenen Aus- und Fortbildungen stehen nicht immer für den Unterricht mit integrativen Lehrlingen ausgebildete BerufsschullehrerInnen zur Verfügung. Kurzfristig können für geeignet befundene LehrerInnen in Kurzseminaren und Vorbereitungskursen eingeschult werden, langfristig kann das Problem jedoch nur durch einen Pflichtgegenstand "Integrationspädagogik" im Rahmen der NeulehrerInnenausbildung gelöst werden

Zusätzlicher Aus- und Weiterbildungsbedarf besteht v. a. im methodischen Bereich (Wie können Inhalte einfach und reduziert dargestellt und vermittelt werden, so dass die Lehrlinge die Inhalte verstehen? Wie können Lerntypen erkannt und gefördert werden? u. a.) sowie im Umgang mit dem geltenden Benotungssystem (Wie können Noten nach demselben Schema bei unterschiedlichen Lernzielen vergeben und begründet werden?).

6.4.2 Administrative Erfordernisse

Mit der Einführung der integrativen Berufsausbildung und der Einberufung der ersten integrativen Lehrlinge in die Berufsschulen entstanden sowohl auf der Ebene der Schulaufsicht als auch in den Berufsschulen selbst enorme zusätzliche administrative Belastungen:

Dokumentation und Einberufung

Die Dokumentation und Evidenzhaltung der Verträge ist aufwendiger als bei regulären Lehrverträgen und muss nach einem gesonderten Schema erfolgen. Da bei der Einberufung in die Berufsschule und der Zuteilung zu den Klassen auf besondere Rahmenbedingungen (optimaler Zeitpunkt der Einberufung, Höchstzahl integrativer Lehrlinge je Klasse, Ausbildung der LehrerInnen für die IBA etc.) Bedacht genommen werden muss, ist auch hier der administrative Aufwand deutlich höher als bei regulären Lehrlingen.

Die Stundenplangestaltung ist erschwert: Im Fall von Befreiungen muss versucht werden, jene Gegenstände, für die Befreiungen ausgesprochen werden, an den Tagesrand zu legen um zu vermeiden, dass integrative Lehrlinge in Freistunden unbeaufsichtigt sind. Auch durch die teilweise Anwesenheit von Zweit- oder StützlehrerInnen in einzelnen Unterrichtsstunden kann die Stundenplanerstellung aufwendig werden.

Hinzu kommen der erhöhte Kommunikationsbedarf durch die größere Anzahl eingebundener Einrichtungen (Landesschulrat, Berufsschule, Berufsausbildungsassistenz, ev. Eltern etc.) und die individuellen Bedürfnisse der integrativen Lehrlinge sowie die Dokumentation des Leistungsverlaufs, der bisher noch nicht nach klaren, eindeutigen Regeln erfolgt.

Lehrplanerstellung

Da insbesondere Lehrlinge in Teilqualifizierung überwiegend nach individuellen Lehrplänen unterrichtet werden, muss für jeden einzelnen Lehrling auch ein individueller Lehrplan erstellt werden. Aber auch in Oberösterreich, wo - soweit möglich - Lehrlinge in Teilqualifizierung nach generellen, abgespeckten Lehrplänen unterrichtet werden, müssen diese zusätzlich entwickelt werden sowie verschiedene Gremien und Begutachtungsverfahren durchlaufen, bevor sie zum Einsatz kommen. Sowohl individuelle als auch generelle Lehrpläne für Lehrlinge in Teilqualifizierung werden in Kooperation zwischen dem Landesschulrat und den Berufsschulen unter Einbindung der Berufsausbildungsassistenz und vorgelagert der Lehrbetriebe, des Arbeitsmarktservice u. a. entwickelt. Bei einer Zahl von rund 250 Lehrlingen in Teilqualifizierung (siehe Steiermark) verursacht die Lehrplanerstellung einen erheblichen Mehraufwand.

Aber auch die Unterrichtsgestaltung - sowohl organisatorisch als auch inhaltlich - braucht mehr Zeit als der reguläre Unterricht in homogenen Berufsschulklassen.

Selbst die Organisation der zusätzlichen Förderstunden verursacht zusätzlichen Aufwand: In einigen Bundesländern müssen die Anträge auf Förderstunden pro Lehrling gestellt und bearbeitet werden. Da fast überall die Kontingente der Förderstunden begrenzt sind, findet die Planung der Förderstunden und BegleitlehrerInnen angesichts der laufend gemeldeten Lehrverträge unter erschwerten Bedingungen statt.

Organisation von Fortbildungen

Mit der Einführung der integrativen Berufsausbildung mussten kurzfristig Aus- und Weiterbildungsangebote für BerufsschullehrerInnen geschaffen bzw. erweitert werden. Der Bedarf ist hier noch nicht gedeckt. Um möglichst viele LehrerInnen zu erreichen, werden laufend ein-und/oder mehrtätige Seminare in und außerhalb der Schulen angeboten. Auch hier entsteht ein zusätzlicher räumlicher, administrativer und finanzieller Aufwand.

Derzeitige Praxis

In den beiden Bundesländern mit den höchsten Zahlen an Lehrlingen in Teilqualifizierung (Steiermark und Oberösterreich) wurden BerufsschullehrerInnen, die auch selbst integrative Lehrlinge unterrichten, mit Unterstützung der beiden Länder für einige Stunden vom Unterricht freigestellt. Sie übernehmen die Koordination der integrativen Berufsausbildung, bilden eine Schnittstelle zwischen den verschiedenen daran beteiligten Einrichtungen und gewährleisten eine umfassende Dokumentation der integrativen Lehrverträge. Sollte die Zahl der integrativen Lehrverhältnisse auch in den anderen Bundesländern zunehmen, sollten auch dort vergleichbare Systeme angedacht werden.

6.5 Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Die Zusammenarbeit zwischen den Berufsschulen bzw. Landesschulräten und den anderen an der integrativen Berufsausbildung beteiligten Einrichtungen funktioniert im Allgemeinen sehr gut, wobei der häufigste Kontakt zur Berufsausbildungsassistenz besteht. In den meisten Bundesländern wird diese als Schnittstelle der Information und Kommunikationsdrehscheibe zwischen Betrieben, Arbeitsmarktservice und Lehrlingen bzw. deren Eltern beschrieben.

Eltern von integrativen Lehrlingen suchen verstärkt Kontakt zu allen an der Ausbildung ihrer Kinder beteiligten Einrichtungen, so auch zu den Berufsschulen. Direkten Kontakt zwischen Schulbehörden und Betrieben, Arbeitsmarktservice und anderen Einrichtungen gibt es hingegen nur in wenigen Bundesländern bzw. nicht stärker als bei regulären Lehrlingen. Eine Ausnahme bilden die Wirtschaftskammern bzw. die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern, mit denen die Zusammenarbeit im Rahmen der integrativen Berufsausbildung z. T. intensiver als in der regulären Lehrlingsausbildung ist.



[10] Diese Information beruht auf den in den Landesschulräten abgerufenen Daten zu den integrativen Lehrlingen mit Stand Juni 2005.

[11] Diese Ansicht vertreten neben den BerufsschulvertreterInnen auch BerufsausbildungsassistentInnen und Verantwortliche in den Ausbildungseinrichtungen.

7 Zentrale Aspekte und Schlussfolgerungen

Insgesamt wird die integrative Berufsausbildung (IBA) von allen AkteurInnen und ExpertInnen als wertvolles und taugliches Mittel zur besseren Integration von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen am Arbeitsmarkt angesehen. Die IBA schließt eine Lücke im (Berufs-)Bildungssystem, da bisher Jugendlichen, die nicht direkt eine Lehre absolvieren konnten, eine berufliche Qualifikation verschlossen blieb. Die beiden Möglichkeiten Verlängerung und Teilqualifizierung in der IBA eröffnen nun sowohl Jugendlichen, die grundsätzlich eine Lehre absolvieren können, aber dafür zusätzlichen Förderbedarf und Zeit brauchen als auch Jugendlichen, die zwar nicht ein gesamtes Berufsbild aber Teile davon erlernen können, die Chance auf einen beruflichen Abschluss. Somit werden AbsolventInnen der verlängerten IBA auf Fachkräfteniveau ausgebildet, aber auch Teilqualifizierte erhalten ein Ausbildungsniveau, das über den Pflichtschulabschluss hinausgeht. In Hinblick auf den Arbeitsmarkt erhöhen sich damit die Chancen einer Integration für die betreffenden Jugendlichen, indem ein wichtiger Diskriminierungsgrund - die fehlende Qualifizierung - eliminiert wird.

Als wichtigste Charakteristika der integrativen Berufsausbildung (IBA) haben sich dabei einige wesentliche Punkte herauskristallisiert, die nicht nur die IBA von bisherigen Instrumenten zur beruflichen Integration von beeinträchtigten Jugendlichen (z. B. Vorlehre) unterscheidet sondern auch als Erfolgskriterien angesehen werden können:

  • die IBA bietet eine Ausbildung für beeinträchtigte Jugendliche mit einem formalen Abschluss,

  • Zugangskriterien und Zielgruppen sind definiert,

  • die Ausbildung ist geregelt und lässt dennoch Spielraum für eine individuelle Ausgestaltung (Teilqualifizierung), um den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Jugendlichen gerecht werden zu können, d.h. es kann eine Differenzierung und Individualisierung vorgenommen werden, ohne dass auf die Zertifizierung der erlernten Fähigkeiten verzichtet wird,

  • formal ist der integrative Lehrling dem regulären gleichgestellt (in Bezug auf Familienbeihilfe, etc.),

  • die Begleitung durch die Berufsausbildungsassistenz als Drehscheibe und Unterstützungsstruktur garantiert die umfassende Betreuung der involvierten AkteurInnen,

  • durch die IBA erfolgte eine Integration beeinträchtigter Jugendlicher in der Berufsschule.

Die integrative Berufsausbildung wurde als sozialpartnerschaftliches Modell konzipiert und baut auf den Erfahrungen aus einigen Pilotprojekten im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL auf. Obwohl eine einheitliche gesetzliche Grundlage vorhanden ist, variiert die Ausgestaltung der IBA von Bundesland zu Bundesland. Die konkrete Ausgestaltung ist dabei von vielen Faktoren abhängig. Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen bestimmen einerseits die "Spielarten" der IBA und können andererseits fördernd oder hemmend wirken.

Die Arbeitsmarktlage im Allgemeinen und der Lehrstellenmarkt im Besonderen wirken entscheidend auf die Entwicklung der integrativen Berufsausbildung. Eine Analyse der integrativen Berufsausbildung wirft unweigerlich einen Blick auf die allgemeine Lehrstellenproblematik. Wenn die Betriebe zu wenige Lehrstellen für reguläre Lehrlinge anbieten, wird es auch zu wenig integrative Lehrstellen geben. Deutlich zeigt dies die Bundeshauptstadt Wien, wo ein Großteil der integrativen Lehrlinge in Ausbildungseinrichtungen untergebracht ist, da insgesamt ein eklatanter Lehrstellenmangel konstatiert werden muss. In keinem anderen Bundesland zeigt sich die Lehrstellenproblematik deutlicher. Demgegenüber scheint es in Bundesländern mit unterdurchschnittlichen Lehrstellenandrangsziffern leichter, auch integrative Lehrlinge in Betrieben "unterzubringen".

Dennoch gelingt es auch in Bundesländern, in denen der Lehrstellenmarkt als problematisch anzusehen ist, Betriebe zur Ausbildung integrativer Lehrlinge zu gewinnen, wie z. B. in Niederösterreich und in der Steiermark, die zwar überdurchschnittliche Lehrstellenandrangsziffern aufweisen, aber dennoch eine bedeutende Anzahl an integrativen Lehrlingen in Betrieben ausgebildet wird. Dies liegt u. a. in der Tatsache begründet, dass in diesen Bundesländern bereits Erfahrungen mit der integrativen Lehre im Rahmen von Pilotprojekten (z. B. im Rahmen von EQUAL) gemacht wurden. Durch diese Projekte wurde in der Region der Boden für die integrative Lehre aufbereitet und Know-How in Hinblick auf die Akquisition und Betreuung von Betrieben konnte gewonnen werden. Darüber hinaus weisen einige Bundesländer verstärktes Engagement in Hinblick auf die Suche nach neuen Wegen und Möglichkeiten zur Integration benachteiligter Personen auf. Dementsprechend zeigen sich die involvierten Stellen äußerst flexibel bei der Erprobung und Implementierung neuer Instrumente.

Schließlich scheint die regionale Struktur von Bedeutung. In ländlichen Gegenden ist die Kommunikation zwischen Unternehmen und sozialen Einrichtungen oftmals durch persönliche Kontakte geprägt und die wechselseitigen Abhängigkeiten der Wirtschaftpartner - ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn sowie Unternehmen und KundIn - unmittelbarer und direkter. So fördert der gesellschaftliche Zusammenhalt in der Region die Übernahme der sozialen Verantwortung durch die Unternehmen.

Obwohl auf Grund der Rahmenbedingungen die integrative Berufsausbildung in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Entwicklungen aufzeigt, ist das Echo aller Beteiligten in Bezug auf diese neue Ausbildungsform für Jugendliche mit Beeinträchtigungen ein sehr positives. Dennoch können einige Aspekte hervorgehoben werden, die es in Hinblick auf eine Weiterentwicklung und Verbesserung der integrativen Berufsausbildung zu beachten gilt:

  • Obwohl die Zielgruppe für die integrative Berufsausbildung im Berufsausbildungsgesetz definiert ist, scheint die Zielgruppenzugehörigkeit nicht immer klar. Vor allem die Definition unter Ziffer 4 § 8b (4) BAG ("Personen, von denen im Rahmen einer Berufsorientierungsmaßnahme oder auf Grund einer nicht erfolgreichen Vermittlung in ein Lehrverhältnis als Lehrling gemäß § 1 angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle im Sinne des § 1 gefunden werden kann") lässt einen weiten Interpretationsspielraum offen und legt weder ein Mindest- noch ein Höchsteinstiegsniveau fest. Dadurch wird zwar der Anspruch auf Individualisierung gerecht, es können aber z. B. im Berufsschulbereich sehr inhomogene Gruppen an Lehrlingen (insbesondere in Teilqualifizierung) entstehen. Aber auch die Zielgruppe, die unter Ziffer 1 § 8b (4) fällt, d. h. Jugendliche mit SPF, ist sehr heterogen. So haben Jugendliche mit mangelnden Deutschkenntnissen oftmals bis zum Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf und es wird eine integrative Lehre empfohlen, die dann meist im großstädtischen Bereich in Ausbildungseinrichtungen absolviert wird, obwohl die Beeinträchtigung des Jugendlichen ausschließlich in seinen beschränkten Deutschkenntnissen liegt. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob entsprechende sprachliche Fördermaßnahmen, die dem Jugendlichen in der Folge die Absolvierung der regulären Lehre ermöglichen könnten, nicht geeigneter als die integrative Lehre sind. Ebenso scheint die IBA für Jugendliche mit körperlichen Beeinträchtigungen auf Grund der handwerklichen Berufe weniger geeignet, hier scheint der Besuch weiterführender Schulen sinnvoller. Es sollte daher aus der Zielgruppenzugehörigkeit nicht unmittelbar die Eignung zur IBA abgeleitet werden. Andererseits wird durch die gesetzliche Zielgruppenvorgabe Jugendlichen die Möglichkeit der IBA vorenthalten, obwohl diese als geeignet erachtet werden. Dies sind z. B. HauptschulabsolventInnen der dritten Leistungsgruppe und SchülerInnen, für die im Laufe ihrer Schulkarriere SPF konstatiert wurde, nicht jedoch im letzten Schuljahr.

  • Der Problematik der Feststellung der Eignung zur IBA trotz Zielgruppendefinition wurde durch das verpflichtende Clearing begegnet. Dieses Auswahlverfahren wird somit auch von allen AkteurInnen und ExpertInnen begrüßt und als Erfolgsfaktor identifiziert. Die Wichtigkeit des Clearings als vorgeschaltete Maßnahme wird in zweifacher Hinsicht betont. Einerseits soll garantiert werden, dass nur geeignete Jugendliche, die die Fähigkeiten besitzen die integrative Lehre zu absolvieren, diesen Weg einschlagen, um keine Frustrationserlebnisse bei den Jugendlichen und den Betrieben aufkommen zu lassen, andererseits ist zu vermeiden , dass Jugendliche, die die reguläre Lehre (mit Unterstützungsmaßnahmen) schaffen könnten, nur z. B. auf Grund der Lehrstellenproblematik in die IBA fallen. Nun ist aber nicht in allen Fällen ein Clearing vorgesehen, v. a. bei der vom AMS geförderten Berufsausbildungsassistenz (BAS) in Ausbildungseinrichtungen durchlaufen die Jugendlichen oftmals nur ein Berufsorientierungscoaching (BOCO). Dies kann zu Problemen führen, wenn der/die Jugendliche in einen Betrieb wechseln könnte, und dann auf Grund der geänderten Förderverhältnisse das Clearing braucht, um die integrative Lehre im Betrieb fortzusetzen. Oftmals ist der Betrieb aber nicht bereit, die Lehrstelle solange für den/die betreffende/n Jugendliche/n zu reservieren. Eine Vereinheitlichung der Fördervoraussetzungen und ein verpflichtendes Clearing für alle IBA-Lehrlinge mit einheitlichem Ablauf und Qualitätsstandards, das auch von allen Fördergebern anerkannt wird, würde die Flexibilität der IBA in der Folge erhöhen. Unabdingbar scheint in diesem Zusammenhang auch eine genaue Dokumentation des Clearingprozesses, um Doppelgleisigkeiten mit der BAS und Mehrfachtestungen etc. zu vermeiden.

  • Die Begleitung durch die Berufsausbildungsassistenz (BAS) wird als zentrales Element der integrativen Berufsausbildung betrachtet. Als Erfolgsfaktoren für die BAS werden die intensive und persönliche Betreuung der Jugendlichen, die auf die speziellen Bedürfnisse eingeht, sowie der persönliche Kontakt der Berufsausbildungsassistent-Innen zu den verschiedenen Akteuren angesehen. Die Intensität der Betreuung und der damit verbundene Zeitaufwand variiert in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Betreuungsphasen, den Beeinträchtigungen der Jugendlichen, der Verfügbarkeit anderer Betreuungsstrukturen und den Wegzeiten. Eine erfolgreiche Berufsausbildungsassistenz muss diesen Gegebenheiten Rechnung tragen und individuell auf die Erfordernisse eingehen, ein vorgegebener Betreuungsschlüssel wird hier als hinderlich angesehen. Eine flexiblere Handhabung dieser Vorgabe oder die Miteinbeziehung von Faktoren, bei der Festsetzung (verschiedener) Betreuungsschlüssel in Hinblick auf verschiedene Zielgruppen, regionale Rahmenbedingungen, Phasen der Betreuung etc. könnte die Qualität der Berufsausbildungsassistenz verbessern, in dem die Betreuungsintensität noch flexibler an die jeweilige Situation angepasst wird. Darüber hinaus scheint das derzeitig vorhandene Unterstützungsinstrumentarium nicht immer adäquat in Bezug auf die Probleme, die sich im Umgang mit den IBA-Lehrlingen ergeben. In diesem Zusammenhang wird v. a. auf die Jugendlichen mit emotionalen Beeinträchtigungen verwiesen. Hier könnte angedacht werden, ob im Rahmen der BAS nicht nur eine Vermittlung von in direktem Zusammenhang mit der Lehre stehende Leistungen wie Jobcoaching - das allerdings auch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht - oder Nachhilfe und die Organisation der entsprechenden Förderungen möglich wäre, sondern auch eine Bereitstellung von begleitenden Maßnahmen (z. B. Psychotherapie, persönliches Coaching und Motivationstraining, Freizeitpädagogik, Sozialarbeit).

  • Der zentrale Ort der IBA ist abgesehen von Ausbildungseinrichtungen der Betrieb, der in der freien Wirtschaft agiert. Um den zusätzlichen Aufwand, der den Betrieben durch die integrative Lehrlingsausbildung entsteht, (teilweise) abzudecken und die Betriebe zur Ausbildungstätigkeit zu motivieren, erhalten die ausbildenden Betriebe neben der Lehrlingsprämie zusätzliche Förderungen. Die Höhe dieser Förderungen ist allerdings abhängig vom Standort des Betriebs, da die regionalen AMS-Geschäftsstellen keine einheitliche Förderung vergeben und einige Bundesländer zusätzliche Förderungen ausschütten. Zudem muss die Förderung jährlich neu eingereicht werden, und die Entscheidung über die Förderung liegt im Ermessen der AMS-MitarbeiterInnen, womit starke Schwankungen einhergehen können. Dies erschwert die betriebswirtschaftliche Planung für die Unternehmen und bedeutet einen Mehraufwand für den Betrieb gegenüber regulären Lehrlingen. Im Sinne einer Vereinfachung der administrativen Erfordernisse wäre daher einerseits eine Vereinheitlichung der Förderungen zumindest des AMS und andererseits eine einmalige Beantragung der Förderungen für die gesamte Dauer des integrativen Lehrverhältnisses (diese muss ja zu Beginn festgelegt werden) vorteilhaft. So könnten Betriebe vermehrt zur Aufnahme integrativer Lehrlinge motiviert werden.

  • Insgesamt bedarf es zusätzlicher Anstrengungen, Betriebe für die integrative Berufsausbildung zu gewinnen. Vielfach ist diese neue Ausbildungsform den Unternehmen nicht bekannt bzw. sind die Kenntnisse über die IBA gering. Eine breit angelegte Informationskampagne, im Idealfall getragen von der Wirtschaftskammer Österreich als Vertretung der Unternehmen, die die Unternehmen direkt anspricht, könnte die integrative Lehre mit ihren Möglichkeiten und Vorteilen (z. B. Begleitung durch BAS, Förderungen) ins Bewusstsein der Unternehmen rücken. Zur Illustration sollten diese Kampagne neben den "Hard Facts" zur IBA auch Good-Practice-Modelle von Unternehmen, die erfolgreich integrative Lehrlinge ausbilden, beinhalten. Zur Unterstützung von integrativ ausbildenden Betrieben könnten zudem Vernetzungsstrukturen geschaffen werden, um den Erfahrungsaustausch der Betriebe zu fördern. Diese Plattform könnte auch Ausgangspunkt für allgemeine PR-Maßnahmen sein, die die integrative Lehre und die Unternehmen, die diese soziale Verantwortungübernehmen, in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückt.

  • Neben den Betrieben spielen die Ausbildungseinrichtungen eine herausragende Rolle bei der Ausbildung von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen. Obwohl die integrative Lehre in Betrieben der freien Wirtschaft als insgesamt vorteilhaft angesehen wird, wird auf Grund externer Faktoren (z. B. allgemeine Lehrstellenproblematik) die Bedeutung der Einrichtungen unterstrichen. Um auch Jugendlichen aus Ausbildungseinrichtungen eine optimale Vorbereitung auf das Berufsleben zu garantieren, ist die Zusammenarbeit von Ausbildungseinrichtungen und Betrieben entscheidend. Neben der Vermittlung in Berufspraktika, wie sie schon in allen Einrichtungen praktiziert wird, sollten neue Kooperationsmodelle erprobt werden, die eine intensivere Einbindung der Jugendlichen in den Betrieben ermöglicht. So könnten beispielsweise die Jugendlichen die praktische Ausbildung vorwiegend in Partnerbetrieben absolvieren und wären damit besser auf den betrieblichen Alltag vorbereitet, die Verantwortung für die Jugendlichen und zusätzliche Fördermaßnahmen, etc. läge aber bei den Ausbildungseinrichtungen.

  • Im Zusammenhang mit der integrativen Berufsausbildung rückt auch die Berufsschule ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Vielfach werden die Jugendlichen integrativ ausgebildet, weil ihre schulischen Leistungen schwach waren oder die Schulkarriere gescheitert ist. Daher scheint für viele AkteurInnen die Absolvierung der Berufsschule als Kriterium, ob die IBA erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Umsetzung müssen aber vielfach erst geschaffen werden, damit die Integration der IBA-Lehrlinge mit den nötigen Unterstützungsmaßnahmen erfolgreich verlaufen kann. Dazu zählt - nach Meinung von LandesschulrätInnen und BerufsschulvertreterInnen - die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen für die Administration, d h. finanzielle Mittel für die Koordination sowohl in den Landesschulräten als auch in den Berufsschulen, die Betreuung der integrativen Lehrlinge im Unterricht durch BegleitlehrerInnen und eigene Förderstunden (wobei grundsätzlich Jahresunterricht gegenüber Blockunterricht bevorzugt wird), ein entsprechendes Belohnungs- und gleichzeitig Entlastungssystem für jene LehrerInnen, die in Integrationsklassen unterrichten (z. B. in Form von Höherbewertung der in IBA-Klassen gehaltenen Stunden bzw. eine Herabsetzung der Lehrverpflichtung) sowie für Weiterbildungsmaßnahmen. Gleichzeitig sollten in Integrationsklassen die Klassenschüler-Innenzahl gesenkt werden. Sämtliche Ressourcen und Investitionen für die Umsetzung der integrativen Berufsausbildung in den Berufsschulen sollten gesetzlich festgehalten und österreichweit gültig sein.

  • Augenmerk muss auf den Bereich der Teilqualifizierung gelegt werden. Vielfach wird in Hinblick auf die administrative Vereinfachung (v. a. in der Berufsschule) und die Integration am Arbeitsmarkt angeregt, auch bei der Teilqualifizierung gewisse Standards und vorgegebene Berufsbilder zuzulassen. Dies stellt zwar einen gewissen Widerspruch zur individuellen Förderung und Ausbildung auf der Grundlage der Fähigkeiten des Lehrlings dar, könnte aber zu einer Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt führen, wenn Unternehmen gewisse Mindestqualifikationen mit diesen Berufsbildern verbinden. Zudem wären kollektivvertragliche Regelungen, die zurzeit noch ausstehen und dringend gefordert sind, einfacher auszuhandeln. In diesem Zusammenhang ist auch das "5-er Gremium" als eine in der Realität sehr aufwendige Form für die Definition des Berufsbildes zu thematisieren. In der Steiermark z B. gibt es bereits jetzt zu viele integrative Ausbildungsverträge, um alle in diesem Gremium behandeln zu können. In der Praxis existiert ein Ausbildungsvertrag mit einer Tätigkeitsbeschreibung, und viele dieser Tätigkeitsbeschreibungen innerhalb einzelner Berufe oder Berufsgruppen sind einander ähnlich. Oberösterreich geht den Weg der Entwicklung von generellen Lehrplänen in der Teilqualifizierung, was angesichts der steigenden Zahl an Lehrverträgen mit Teilqualifizierung insbesondere bei häufig nachgefragten Lehrberufen von vielen als die einzige objektivierbare und v. a. auch durchführbare Variante befunden wird. Endziel könnte sein, für jene Berufe, die sich für eine Teilqualifizierung besonders eignen und auch häufig nachgefragt werden, eigene Berufsbilder und damit verbunden eigene Lehrpläne zu erstellen. Zu garantieren ist allerdings, dass trotz einer gewissen Standardisierung die individuelle höchstmögliche Qualifizierung erreicht werden kann und auch mit generellen Lehrplänen eine Integration in reguläre Berufsschulklassen gewährleistet wird.

  • Die integrative Berufsausbildung kann erst dann als erfolgreich bilanziert werden, wenn es gelingt nicht nur genügend integrative Lehrstellen anzubieten, sondern auch die so ausgebildeten Jugendlichen in der Folge auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen. Die Nachbetreuung der integrativen Lehrlinge nach Abschluss der Lehre ist daher zu thematisieren. Vor allem in Fällen in denen der auszubildende Betrieb den Lehrling nicht weiterbeschäftigt oder bei Lehrlingen, die in Einrichtungen ausgebildet wurden, kann eine weitere Unterstützung notwendig sein. Es ist zu klären, inwieweit bestehende Dienstleistungen (z. B. Arbeitsassistenz) oder die Berufsausbildungsassistenz die Betreuung der ausgelernten integrativen Lehrlinge übernehmen können und welche Ressourcen dafür zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden müssten.

8 Literaturverzeichnis

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Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG): Die Behindertenmilliarde. Eine Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung für behinderte Menschen. Konzept. Wien: BMSG

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG):

Bundesweites Arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm (BABE). Wien: BMSG

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG): Richtlinie zur Förderung der Berufsausbildungsassistenz nach § 8b Berufsausbildungsgesetz (BAG). Wien: BMSG

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA): Berufsausbildungsgesetz. Berufsausbildung in Österreich. Wien: BMWA

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA): Die Lehre. Berufsausbildung in Österreich. Moderne Ausbildung mit Zukunft. Wien: BMWA

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Exenberger, S. / Schober, P. (Hg.) (2005): Baustelle Lehrlingsausbildung. Handlungsfelder einer qualitätsorientierten Berufsbildung. Innsbruck: StudienVerlag

Heckl, E. / Dorr, A. / Sheikh, S. (2004): Maßnahmen für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen - Evaluierung, Analyse, Zukunftsperspektiven. Wien: BMSG (Hg.)

Styria Integra (2005): Handbuch zur Durchführung der Berufsausbildungsassistenz (BAS) gemäß § 8b BAG. Graz Bericht Wien 2005

KMU FORSCHUNG AUSTRIA

Austrian Institute for SME Research

Logo: KMU Forschung Austria

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Diese Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) durchgeführt.

KMU FORSCHUNG AUSTRIA

Austrian Institute for SME Research

(Präsident: o. Univ.-Prof. Dr.Dr.h.c. J. Hanns Pichler, M.Sc.)

Für den Inhalt verantwortlich:

Walter Bornett

Verfasserinnen des Berichts:

Eva Heckl (KMU FORSCHUNG AUSTRIA)

Andrea Dorr (KMU FORSCHUNG AUSTRIA)

Céline Dörflinger( KMU FORSCHUNG AUSTRIA)

Susanne Klimmer (ibw)

Layout:

Susanne Fröhlich

Martina Gugerell

Quelle:

Eva Heckl, Andrea Dorr, Céline Dörflinger, Susanne Klimmer: INTEGRATIVE BERUFSAUSBILDUNG. Evaluierung von § 8b des Berufsausbildungsgesetzes

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 24.04.2007

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